Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten
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- Rainer Winter
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1 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig Maria von Allwörden SKSD-Veranstaltungen 2018 im Bereich Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten Stand: 27. März 2018
2 sverzeichnis G Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilungen...3 G Grundlagen des Bauordnungsrechts...4 G Flächennutzungsplanung...5 G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar...6 G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau...7 G BRENNPUNKTE zur HOAI Anwendungswissen für öffentliche Auftraggeber an Beispielen vermittelt...9 G Sichere Verträge und Abrechnungen von HOAI- Planungsleistungen Praxisseminar...10 G Planungen unter neuem Vergaberecht mit HOAI sicher ausschreiben, vergeben und vereinbaren - Fortgeschrittenenseminar G Vom HOAI-Vertrag zum BGB-Vertrag Workshop...13 G Die HOAI 2013 in der Praxis der erfolgreiche Umgang mit Planungs-, Ingenieurund Architekturleistungen...15 G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop...16 G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft...17 G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft...18 G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln...19 G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis...20 G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht...21 Bereits durchgeführte Seminare...22 G Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis...23 G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten...24 G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil G HOAI Spezialwissen für öffentliche Auftraggeber Fortgeschrittenenseminar...28 G Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung...29 G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements
3 Bau- und Grundstücksrecht Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilungen Arbeitsmittel Dozent Mitarbeiter/-innen der Bau- und Liegenschaftsverwaltungen, Vermesser, Planer von Bauvorhaben und Bauträger Es werden praxisnah, auch anhand von Beispielen, die typischen Fehler bei der Teilung von Grundstücken aus baurechtlicher Sicht, die Heilungsmöglichkeiten und die Möglichkeiten des Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde bei baurechtlichen Verstößen erläutert. 1. Begriffsdefinitionen Grundstück und Grundstücksteilung 2. Überblick über notwendige Genehmigungen für Grundstücksteilungen 3. Baurechtliche Vorschriften mit Grundstücksbezug (Auswahl) 4. Rechtliche Sicherungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 5. Folgen der baurechtswidrigen Zustände, bauaufsichtliches Einschreiten Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-36/18 Termin 29. August 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 3
4 Bau- und Grundstücksrecht Grundlagen des Bauordnungsrechts Arbeitsmittel Dozent Mitarbeiter/-innen der Bauaufsicht und Bauverwaltung, die wenige Vorkenntnisse haben oder ihre Kenntnisse auf eine solide Grundlage stellen möchten Auf der Basis des elementaren Baurechts vermittelt das Seminar neuen, aber auch in den Bauämtern länger tätigen Mitarbeitern an Hand aktueller Rechtsprechung und Fällen aus der Praxis alle Grundlagen zum baulichen, technischen und organisatorischen Bauordnungsrecht. Sie analysieren besondere Problemfälle und erhalten Lösungsvorschläge und praxistaugliche Hilfen. 1. Grundbegriffe - Anlagen - Vorhaben - Gebäude 2. Einzelvorschriften - Abstandflächen - Erschließung - Stellplätze - Brandschutz 3. Verfahren - Genehmigungsverfahren - Freistellungsverfahren - Besondere Verfahren - Rechtssichere Bescheide im Bauordnungsrecht - Rechtsbehelfe und die Rolle der Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-01-33/18 1. Termin 17. Mai 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 6. Dezember 2018 von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 4
5 Bau- und Grundstücksrecht G neu Flächennutzungsplanung Mitarbeiter/-innen von kreisangehörigen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen der Bauleitplanung befasst sind. In den vergangenen Jahrzehnten haben die meisten Städte und Gemeinden lediglich kontinuierlich Änderungsverfahren durchgeführt; oft entstanden Flickenteppiche ohne gesamtstädtische nachhaltige Konzepte zu erarbeiten. In den letzten Jahren jedoch erfährt die Flächennutzungsplanung eine Renaissance. Diese hat verschiedene Ursachen, wie z. B. umfassende Stadtumbauprozesse mit der Aufgabe von Flächennutzungen, zunehmende Verflechtungen von benachbarten Kommunen, anhaltender wirtschaftlicher Strukturwandel sowie geschärfte Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes. Sie lernen das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung eines Flächennutzungsplans und die materiellen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Flächennutzungsplan kennen und diese Kenntnisse in der Praxis anwenden. 1. Bauleitplanung - Zentrale Aufgabe der Kommunen 2. System der räumlichen und städtebaulichen Planung 3. Abgrenzung von Gesamtplanung und Fachplanung 4. Funktion, planerische Einordnung 5. Verhältnis von F- Plan und B-Plan 6. Konkretisierungsgrad des F-Plans 7. Aufstellungsverfahren - ausgewählte Probleme- 8. Innenentwicklung - Verringerung des Flächenverbrauchs 9. Umweltprüfung, Klimaschutz beim F- Plan 10. Besondere Steuerungsaufgaben-Windenergie 11. Verfahrensfehler bei der Aufstellung des F-Plans, 12. Abwägung, Begründung städtebauliche Erfordernis 13. Genehmigungsverfahren 14. Änderung des F-Plans 15. Formelle und informelle städtebauliche Planung 16. Von der hoheitlichen zur kooperativen Planung Dozent Klaus Germer, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Erster Stadtrat a. D. G-03-22/18 2. Termin 24. Mai 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 3. Termin 5. September 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 5
6 Bau- und Grundstücksrecht Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar Mitarbeiter/-innen von Bauordnungsämtern, Planungsämtern, sowie Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten In diesem Seminar werden Ihnen die städtebaulichen Satzungen als Alternative zum Bebauungsplan sowie die unterschiedlichen Arten und Anwendungsmöglichkeiten der Satzungen nach dem Baugesetzbuch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung (Innenentwicklungsgesetz 2013) vorgestellt. So erhalten Sie einen guten Überblick und erfahren, wie Sie mit diesen Planungsinstrumenten auch Ihre städtebaulichen Wünsche und Ziele effizienter erreichen und (Bau-)Vorhaben so genehmigungsfähig machen können. - Überblick über die unterschiedlichen baurechtlichen Planungsinstrumente des BauGB, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, um ihre städtebaulichen Ziele zu realisieren - Wesen und Zweck der städtebaulichen Satzungen - Einsatzmöglichkeiten - Mögliche/notwendige Regelungsinhalte - Verknüpfungsmöglichkeiten mit städtebaulichen Verträgen - Jeweilige Verfahren und Rechtswirkungen - Vor- und Nachteile gegenüber der herkömmlichen Bebauungsplanung, auch unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13 a BauGB - Innenbereichssatzungen nach 34 IV BauGB - Klarstellungssatzung - Entwicklungssatzung - Ergänzungssatzung - Außenbereichssatzung nach 35 VI BauGB - Erhaltungs-/Milieuschutzsatzung nach 172 BauGB - Baugestaltungssatzung - Städtebaulichen Kostensatzungen. Erschließungsbeitragssatzung 132,135 c BauGB Arbeitsmittel Dozent Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-01-13/18 Termin 19. Juni 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 6
7 Bau- und Grundstücksrecht DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau Beschäftigte kommunaler Verwaltungen Sie kennen die wesentlichen Punkte der neuen DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau. Sie lernen an Beispielen unterschiedliche Verfahren der Kostenplanung für die praktische Anwendung kennen. Darüber hinaus wird die rechtliche Bedeutung der DIN 276, insbes. unter den Gesichtspunkten vertragliche Leistungspflichten des Planers und Honorarberechnung dargestellt unter Berücksichtigung der HOAI. 1. Grundlagen und Begriffe - Kosten im Bauwesen, Kostenvorgabe, Kostenermittlung 2. Projektbeteiligte, ihre Aufgaben und Leistungspflichten - Bauherr, Architekt und Fachingenieure 3. Kostenplanung - insbesondere Leistungspflichten und Vergütung - Grundflächen und Rauminhalte - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 4. Grundsätze der Norm - Gegenstand und Unterschiede der Fassungen von 1981 (vgl. anrechenbare Kosten nach 10 HOAI) 5. Kostengliederung und Bezugseinheiten von Kennwerten (und Preisen) - Grundflächen, Rauminhalte, Nutzeinheiten, Bauteile und Leistungspositionen 6. Arten der Kostenermittlung - Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung 7. Verfahren der Kostenplanung - Nutzungsbezogene, Gebäudebezogene und Bauelement- und Kombinierte Verfahren der Kostenermittlung - Verfahren der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, z. B. ABC- Analyse 7
8 Bau- und Grundstücksrecht 8. Ermittlung der Baunebenkosten - Kosten der Bauherrenaufgaben, der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Finanzierungskosten Arbeitsmittel Bitte Texte der HOAI und soweit vorhanden Texte der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 mitbringen. Dozent Wolfgang Hertrampf G-03-06/18 Termin 27. November 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 8
9 HOAI BRENNPUNKTE zur HOAI Anwendungswissen für öffentliche Auftraggeber an Beispielen vermittelt Fortgeschrittenenseminar Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Dieses Seminar informiert zu aktuellen Brennpunkten, die sich aus obergerichtlichen Urteilen und Fachdiskussionen zur Anwendung und Auslegung der HOAI ergeben. Zum Verständnis und zur erforderlichen Sicherheit im Umgang mit der HOAI und Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten reichen Grundlagen nicht aus. Wer die aktuellen Brennpunkte und Urteile nicht kennt, riskiert Honorarnachteile und unnötige Forderungen sowie Haftungsrisiken. Das betrifft auch sachgerechte, prüffeste Honorarberechnungen auf Grundlage fach- und objektgerechter Leistungsvereinbarungen. Gerade auch beim Planen im Bestand ist der sichere Umgang mit speziellen Risiken eine Voraussetzung für einen dauerhaften Projekterfolg. Die Teilnehmenden erhalten bau- und honorarfachliche Tipps um im Tagesgeschäft Honorarfallen, Nachträgen und Mehrkosten sachgerecht begegnen zu können. Aktuelle obergerichtliche Entscheidungen (BGH, OLG) und sachverständige bau- und honorartechnische Abwägungen zu: - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - Anordnungen des Auftraggebers oder Neubeauftragung? - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen, Umbauzuschlägen und zur mitverarbeiteten anrechenbaren Bausubstanz (MABS) - Honorare bei Planungsänderungen neue Ziele, neuer Umfang - Honorare bei Terminverzögerungen und Zeitnachträgen - vergütungsneutrale Nachbesserungsplanungen oder Ersatzvornahme - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen - Vergaberecht Neues zur Vergabe von Planungsleistungen - Skizzen zur Vertragsrechtsreform mit Schwerpunkt Planungsverträge Fälle und Fragen bitte an den Dozenten im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) Termin G-03-09/ August 2018 von 09:00 bis 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 9
10 HOAI Sichere Verträge und Abrechnungen von HOAI- Planungsleistungen Praxisseminar n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Welches Planungshonorar ist fest und welches ist verhandelbar? Ohne detaillierte Kenntnisse und Anwendung der fixen und variablen Honorare scheitern Honorarrechnungen oft bereits wegen Nichtprüfbarkeit. Dieses Seminar trägt zu mehr Verständnis und damit zu mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Leistungen aus Verträgen, Nachträgen, Zusatzleistungen und Besonderen Leistungen bei. Die Teilnehmer erhalten auch Tipps, um bereits bei der Vertragsgestaltung oder bei der Beauftragung Honorarverluste zu vermeiden. Die Abrechnung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen kann im Kontext mit den Vorschriften der HOAI erfolgen, auch wenn Honorare für viele Leistungen dort der Höhe nach nicht bestimmt sind. Bei jeder Honorarrechnung muss zunächst eine Objektgliederung nach HOAI nachgewiesen werden. Hernach bestimmen die anrechenbaren Kosten, Honorarzone(n) und der tatsächliche Leistungsumfang das Honorar. Die Nachweise Was schuldet der Planer? und Was darf der Bauherr wirklich erwarten? sind so konkret wie möglich zu führen. Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-11/18 Termin 5. September 2018 von 09:00 bis 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 10
11 HOAI Planungen unter neuem Vergaberecht mit HOAI sicher ausschreiben, vergeben und vereinbaren - Fortgeschrittenenseminar n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Das neue Vergaberecht und die anstehenden Vertragsrechtsreformen in den 650 o - s BGB belegen deutlich wie nie: Ohne Spezialwissen keine Sicherheit für Ausschreibung, Bewerbung, Vergabe, Vertrag und Honorarabrechnung. Welches Planungshonorar ist fest und welches ist verhandelbar? Ohne detaillierte Kenntnisse und Anwendung der fixen und variablen Honorare aus der aktuellen HOAI werden künftige Ausschreibungen, Angebote, Bewerbungen, Vergaben und Verträge scheitern. Ausschreibungs- und Vertragsgrundlagen mit und ohne HOAI und aktuelle Rechtslagen dazu sowie e, die dabei Sicherheit schaffen 1. Vergaberecht Neues zur Vergabe von Planungsleistungen 2. Skizzen zur Vertragsrechtsreform mit Schwerpunkt Planungsverträge 3. Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? 4. Neues zu Mitwirkungspflichten und Haftungen von AG und AN 5. Fallen die bei Ausschreibungen und Verträgen zu vermeiden sind Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-10/18 Termin 16. August 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 11
12 HOAI G neu Neue Planungsverträge, -abläufe und -abrechnungen nach den neuen Vorschriften des BGB 2018 ( 650 p bis t BGB 2018) unter Maßgabe der HOAI - Grundlagen n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ganz spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch für den Planervertrag eingeführt, die ab dem verbindlich gelten. Die Änderungen des 650 im BGB erfordern beispielsweise die Umgestaltung bisheriger Verträge und Verfahrensweisen beim Planungsablauf. Im Seminar wird erörtert, wie einzelne Vertragspassagen gestaltet werden können und wo mögliche Grenzen von Muster- und Standardverträgen liegen. Nicht nur innerhalb der Nebenpflichten der Planer sind Kenntnisse auch zu den anderen Teilen des neuen Bauvertragsrechts mit speziellen Grundlagen für den Bauvertrag und für den Verbraucherbauvertrag unabdingbar. Bauherren benötigen zudem auch Grundkenntnisse zu den umfassenden Neuerungen der Bauvertragsreform, die auch Änderungen der kaufmännischen Mängelhaftung umfassen p bis t BGB 2018 Untertitel 2 - Architektenvertrag und Ingenieurvertrag p (1), (2) - Vertragstypische Pflichten q (1), (2) - Anwendbare Vorschriften (Verweis aus 650 b, c, e bis h BGB 2018) r (1) bis (3) - Sonderkündigungsrecht s - Teilabnahme t - Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-20/18 1. Termin 21. Juni 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 13. September 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 12
13 G Vom HOAI-Vertrag zum BGB-Vertrag Workshop n Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen von Bau- und Planungsämter Das BGB 2018 revolutioniert das traditionelle Planungsspiel, das Bauen und die Baustelle. Der Umgang von Auftraggeber und Planer erfährt einen Paradigmenwechsel. In diesem Seminar werden Sie im sicheren Umgang mit den leistungsseitig relevanten Regelungen für die neuen Architekten- und Ingenieurverträge im BGB 2018 und der vergütungsseitig relevanten HOAI 2018 (= HOAI BGB 2018) trainiert. Dabei geht es um die neuen Planungsgrundlagen, also um die LPH 0 (Vergabeverfahren vs. Akquise, Bedarfsermittlung) der Zielfindungsphase mit Kosteneinschätzung als neue Leistungspflicht. Was kann verhandelt werden und was eher nicht? Besprochen werden dazu mögliche Formen und e von Planungsverträgen, das vertragliche und gesetzliche Honorarmanagement sowie die neuen Regeln für die (Teil-) Abnahme von Planungsleistungen und den regelmäßigen Nachleistungen vieler Planungen und der Objektüberwachung. Was beinhaltet das neue Weisungsrecht des Auftraggebers und welche Folgen hat dies in der Planerpraxis? Für AN und AG werden zwingende honorarrelevanten Vorgaben der HOAI und die neuen Leistungszwänge aus dem BGB 2018 aber auch deren Spielräume aufgezeigt und welche Chancen und Risiken sich für die Beteiligten ergeben können. Da bereits die HOAI 2013 für Verträge weite individuelle Verhandlungsräume zulässt, kommt das BGB 2018 dem Individualvertrag für alle Leistungsbilder eine noch weitergehende Bedeutung zu. Im Seminar wird erörtert, wie einzelne Vertragspassagen gestaltet werden können und wo mögliche Grenzen von Muster- und Standardverträgen liegen. Das gilt besonders auch für die Vereinbarung von Besonderen Leistungen und Grundleistungen und deren Abgrenzungen und möglichen Überschneidungen. Das Seminar vermittelt verständliches Wissen an Hand von Praxisfällen. 13
14 Arbeitsmittel Dozent 1. Übersicht 2. Vergabe von Planungsleistungen 3. Angebotsphase mit / ohne HOAI 4. Vertragsgestaltung mit BGB 2018 und HOAI 5. Honorarmanagement 6. Vertragsende/ Abnahme 7. Praxisfälle und Spezialfragen Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai G-03-23/18 1. Termin 27. September 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 3. Dezember 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 14
15 HOAI Die HOAI 2013 in der Praxis der erfolgreiche Umgang mit Planungs-, Ingenieur- und Architekturleistungen n Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Ohne ein Tiefenverständnis der einschlägigen Paragraphen der HOAI 2013 und deren sichere Auslegung für die Praxis lassen sich Ausschreibungen, Vergaben, Verträge und Abrechnungen für Leistungen von Planern, Architekten und Ingenieuren nicht rechtssicher erstellen. Dieses Seminar soll vor allem auch zu mehr Verständnis und zu mehr Sicherheit bei auszuhandelnden Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten führen. - Allgemeine Vorschriften für Neubau, Umbau und für Sanierungen - Erfahrungen, Beispiele und Praxistipps zur MABS und zum Umbauzuschlag - Schriftform für Einzel-, Änderungs- und Wiederholungsleistungen? - Honorare bei Planungsänderungen und Terminverzögerungen - Honorare für Typenplanung und mehrere Objekte - Grundleistungen und Besondere Leistungen, Objektlisten - Leistungsbilder Objektplanungen ANLAGEN 10 bis 13 (auszugsweise) - Leistungsbilder Fachplanungen ANLAGEN 14 bis 15 (auszugsweise) - Vertragsgrundlagen und Honorarregelungen mit und ohne HOAI - e, die in einem Planungsvertrag Sicherheit schaffen - Arbeitsschritte in den Leistungsphasen konkret festlegen - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen - Neues zu Mitwirkungspflichten und Haftungsrisiken - Beispiele für Pauschalhonorare, Zeithonorare und Erfolgshonorare - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen - HOAI aktuelle obergerichtliche Entscheidungen und solche vom BGH Arbeitsmittel Dozent Bitte HOAI 2013, ggf. das neue BG 2018 sowie GWB, VgV und UVgO mitbringen. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) Termin G-03-14/ Mai 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 15
16 Liegenschaften Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop Hinweis Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung, Baurecht, Grün- und Freiflächenplanung sowie Genehmigungsbehörden und Planungsbüros Im diesem Workshop werden Erfahrungen über die Einsetzbarkeit von Dienstbarkeiten ausgetauscht, geregelte Szenarien präsentiert und Strategien für den Einsatz von Dienstbarkeiten diskutiert. Sie erfahren, wie unterschiedliche Szenarien durch Dienstbarkeiten gesichert werden können und wie diese strukturiert werden müssen. 1. Bau- und Nutzungsbeschränkungen 2. Spezielle Freiraumentwicklung und Brachflächennutzung durch verschiedene Dienstbarkeiten 3. Individuelle Gestaltung durch auflösende und aufschiebende Bedingungen 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Leitungsrechten Fragestellungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung der Veranstaltung ein. Sie sind bis zum Anmeldeschluss einzureichen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 16
17 Gebäudeunterhaltung G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft Dozenten Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Das Thema Betreiberverantwortung rückt angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf) in den Fokus und gewinnt im Immobilien-/Gebäudemanagement ständig an Bedeutung. Aktuelle Urteile und Unfälle haben Immobilieneigentümer, Dienstleister aber auch Nutzer bzw. Mieter von Immobilien sensibilisiert. Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte der Betreiberverantwortung praxisgerecht dargestellt und die Problemlösungen im kommunalen Umfeld erörtert. 1. Erläuterung der Brisanz des Themas - aktueller Unfälle und praktische Beispiele von Verurteilungen - Erläuterung der Rechtsgebiete - Möglichkeiten der Exkulpation 2. Überblick über die wichtigsten Vorschriften - Betriebssicherheitsverordnung, GEFMA Versammlungsstättenverordnung - Anwendung von Normen und technischen Regeln 3. Aufbau einer rechtssicheren Organisation - Pflichten und Informationsquellen - notwendige Dokumentationen - konkrete Problemlösungsvorschläge Dieter Bohn, Denny Karwath G-09-04/18 Termin 12./13. November 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 298,00 Mitglieder des Zweckverbandes 386,00 Nichtmitglieder 17
18 Gebäudeunterhaltung G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft Dozenten Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind Ihnen werden grundlegende Kenntnisse zu den Energieanwendungen und den technischen Möglichkeiten der Optimierung des Energieverbrauchs vermittelt. Die Lehrinhalte umfassen sowohl Energieeffizienzthemen, wie Heiz- und Prozesswärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Klima- und Kältetechnik und Beleuchtung, als auch regenerative Energien und Themen des Energiemanagements (Energiedatenmanagement-Systeme, Energieeinkauf und -handel, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Contracting). Zudem werden die relevanten Fördermöglichkeiten vorgestellt. 1. Einführung und Grundsätze - Bedeutung des Energiethemas - rechtliche Rahmenbedingungen - Gesamtenergiekonzepte 2. Energieoptimierung und Energiemanagementsysteme - Energieeffiziente technische Gebäudeausrüstung - Energieanalyse und Energiedatenmanagement - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3. Energieeinkauf und Contracting - Einkaufsstrategien - Fördermöglichkeiten Dieter Bohn, Denny Karwath G-09-03/18 Termin 20. August 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 149,00 Mitglieder des Zweckverbandes 193,00 Nichtmitglieder 18
19 Wohnen Mieten G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Mietspiegel sind eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Mieterhöhungsverfahren ist ihre soziale Befriedungswirkung unbestritten. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 weitet sich dies auf die Ermittlung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. Das Seminar vermittelt neue Erkenntnisse, u. a. zu Mietspiegeln sowie zur Rechtssicherheit von Mietspiegeln. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Erfahrungen bei der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln auszutauschen. 1. Bedeutung von Rechtsgrundlagen - Mieterhöhungsverfahrung zur ortsüblichen Vergleichsmiete und neue Herausforderungen durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz einfacher und qualifizierter Mietspiegel - energetische Komponenten und grundsicherungsrelevante Mietspiegel 2. Erstellung von Mietspiegeln - Verantwortlichkeit der Kommunen und Interessenvertreter - Datenerhebung und Auswertung - Anerkennung, Dokumentation und Veröffentlichung 3. Anwendung von Mietspiegeln - Mietspiegel als außergerichtliches Begründungsmittel - Bedeutung von Mietspiegeln im Zustimmungsprozess - Umgang mit Bürgeranfragen Bitte BGB bzw. Textsammlung Mietrecht, örtliche Mietspiegel zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 19
20 Wohnen Mieten G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Mieterhöhungspotential zu erkennen, in Mietverträgen umzusetzen und bei bestehenden Mietverhältnissen eigenständige Mieterhöhungserklärungen zu formulieren. 1. Die Arten von Mieterhöhungen - Anforderungen an den Mietvertrag - übereinstimmende Vereinbarungen und einseitiges Mieterhöhungsverlangen 2. Die Mieterhöhungserklärung - formelle Voraussetzungen - inhaltliche Anforderungen 3. Die Reaktion des Mieters und Konsequenzen - Widerspruch und Kündigung - Konsequenzen und Rechtsfolgen Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 20
21 Wohnen Mieten G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht. 1. Die Eigentümerversammlung - Einladung und Tagesordnung - Teilnehmerkreis und Stimmenrecht 2. Beschlusskompetenzen - Entscheidungen zu den neuen Beschlusskompetenzen - Mehrheitsanforderungen und abweichende Vereinbarungen in der Teilungserklärung 3. Rechtsstreitigkeiten in der WEG - Beschlussanfechtungsklagen - Klagen gegen den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 21
22 Bereits durchgeführte Seminare Auf den folgenden Seiten finden Sie die bereits abgelaufenen Veranstaltungen für dieses Jahr. Haben Sie Interesse an einem dieser Themen und wünschen sich für dieses eine Veranstaltung mit einem neuen Termin oder interessieren Sie sich bzw. Ihre Verwaltung für ein Inhouseangebot, dann schicken Sie uns Ihre Wünsche einfach per oder rufen Sie uns an. Gern können Sie uns Ihre speziellen inhaltlichen Vorstellungen und Fragen mitteilen und wir versuchen diese dann für Sie umzusetzen. Ihre Ansprechpartnerin: Manuela Kreibig Tel: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage/Rückmeldung/Kontaktaufnahme.
23 Wohnen Mieten Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Gewerberaummietrecht. 1. Formularklauseln im Mietvertrag - Schönheitsreparatur- und Abgeltungsklauseln - Instandsetzungsklauseln 2. Mängel und Mietminderung - Entscheidungen zu Mietminderungsansprüchen - Bedeutung von Aufrechnungsverboten 3. Beendigung des Mietverhältnisses - mangelnde Schriftform und Konsequenzen - Sicherungsmittel zur schnelleren Durchsetzung des Räumungsund Herausgabeanspruchs Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 23
24 Wohnen Mieten G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten Hinweis Dozent Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Nach Absolvierung des Seminars sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Regelungen für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten in Mietwohnungen anzuwenden sowie Einwendungen der Mieter zu bearbeiten. 1. Vereinbarungen über Betriebskosten im Mietvertrag - gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen - umlegbare Kostenpositionen - formelle und inhaltliche Grundsätze 2. Die Abrechnung von Betriebskosten - Fristen und formelle Mindestanforderungen - Folgen fehlerhafter Abrechnungen, Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen - Einwendungen des Mieters und Gewährung von Belegeinsicht 3. Spezielle Probleme der Abrechnung von Heizkosten - Heizkostenverordnung - Sonderfälle - Beispielrechnung Fragen können Sie vorab per bei uns einreichen. Florian Bau g-04-12/18 Neuer Termin 18. Juni 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 24
25 Bau- und Grundstücksrecht G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 1 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren Mitarbeiter/-innen der unteren Bauaufsichtsbehörden, von Ämtern mit Bauherrenfunktion sowie von Bauämtern der Gemeinden, Entwurfsverfasser und Planer von Bauvorhaben sowie Bauträger In diesem zweigeteilten Intensiv-Seminar erhalten Sie einen umfassenden praxisnahen Überblick über die verfahrensrechtlichen Regelungen im Bauordnungsrecht. Hierbei wird insbesondere auch auf die häufigsten Verfahrensfehler eingegangen und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Im Mittelpunkt des ersten Teils steht die Prüfung der Baugenehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens sowie (mit vertiefenden Beispielen) die Abgrenzungen zum Gestattungsvorrang, den verfahrensfreien Vorhaben und der Genehmigungsfreistellung sowie die verfahrensrechtliche Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO 1. Bauaufsichtliche Verfahren und Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben - Anwendungsbereich der SächsBO - Grundsatz der Genehmigungsbedürftigkeit, 59 SächsBO - Gestattungsvorrang, 60 SächsBO - Verfahrensfreie Vorhaben, 61 SächsBO - Genehmigungsfreistellungen, 62 SächsBO - Fliegende Bauten, 76 SächsBO - Zustimmungsverfahren, 77 SächsBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, 63 SächsBO - Vollständiges Baugenehmigungsverfahren, 64 SächsBO 2. Bauantragstellung, Bauherr, Entwurfsverfasser - Zuständigkeit - Bauvorlagen - Bauherr - Entwurfsverfasser 25
26 Bau- und Grundstücksrecht Arbeitsmittel Dozent 3. Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO - Vollständigkeitsprüfung, Bestätigung der Vollständigkeit - Beteiligung der Gemeinde - Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen - Sonstige Beteiligungen - Fristen für Beteiligungen - Entscheidungsfrist/Verlängerung der Entscheidungsfrist Bitte die SächsBauO und die DVOSächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-35/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 26
27 Bau- und Grundstücksrecht Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 2 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren Arbeitsmittel Dozent Mitarbeiter/-innen der Bauverwaltungen, Stadtplanung, Hochbauämter und anderer im Bereiche, die mit dem Vollzug der SächsBO beschäftigt sind; Planer von Bauvorhaben und Bauträger In diesem zweigeteilten Intensiv-Seminar erhalten Sie einen umfassenden praxisnahen Überblick über die verfahrensrechtlichen Regelungen im Bauordnungsrecht. Hierbei wird insbesondere auch auf die häufigsten Verfahrensfehler eingegangen und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Der zweite Teil des Seminars knüpft nahtlos an den ersten Teil an. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren, die Genehmigungsfiktion, die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn bzw. die öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung sowie die Geltungsdauer der Genehmigung und deren Verlängerung. 1. Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit im Verfahren 2. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsverfahren 3. Genehmigungsfiktion und Fiktionszeugnis 4. Bescheiderteilung und Bekanntgabe 5. Zustellung Baugenehmigung an Nachbarn und öffentliche Bekanntmachung 6. Geltungsdauer einer Baugenehmigung/Verlängerung der Geltungsdauer 7. Voraussetzungen für den Baubeginn Bitte die SächsBauO und die DVOSächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-40/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 27
28 HOAI G neu HOAI Spezialwissen für öffentliche Auftraggeber Fortgeschrittenenseminar n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter Da eine einfache Lesart für die rechtssichere Anwendung der HOAI nicht ausreicht, müssen wesentliche e der HOAI kritisch bewertet und ausgelegt werden. Ein wirkliches Verstehen der HOAI als Vorschrift ist nur im Kontext mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und dem BGB möglich. Das neue Vergaberecht und die anstehenden Vertragsrechtsreformen in den 650 o - s BGB belegen deutlich wie nie: Ohne Spezialwissen keine Sicherheit für Ausschreibung, Bewerbung, Vergabe, Vertrag und Honorarabrechnung. 1. Vergaberecht neues zur Vergabe von Planungsleistungen 2. Skizzen zur Vertragsrechtsreform mit Schwerpunkt Planungsverträge 3. Regelungsinhalte der HOAI auf Basis der gesetzlichen Grundlagen 4. Objekte - deren Bestimmung, Trennung, Abgrenzung und Abrechnung 5. Anrechenbare Kosten aus Kostenberechnung und anderen Ansätzen 6. Planungsänderungen und Wiederholungsplanungen 7. Sonderregelungen für Planen im Bestand, Umbau und Modernisierung Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-21/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 28
29 Liegenschaften Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung Dozent Beschäftigte von Grundbuch- und Liegenschaftsämtern, Energieversorgern, kommunalen Betrieben der Wasserversorgung, Zweckverbänden und Behörden, die landesrechtlich für das Bescheinigungsverfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz zuständig sind Das Seminar bietet eine umfassende Darstellung über Rechte und Pflichten des Versorgungsträgers bei der Verlegung von Leitungen im öffentlichen Raum. Es wird umfassend behandelt, unter welchen Voraussetzungen Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte für Versorgungsträger entstehen und wie sie in das Grundbuch einzutragen sind. Auch wird auf gesetzliche entstandene Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz eingegangen. 1. Möglichkeiten zur Sicherung von Leitungen - Gestattungsvertrag, Arten von Dienstbarkeiten und anderer dinglicher Rechte - Eintragung in das Grundbuch, Kosten - Entschädigungszahlungen - Rechtliche Durchsetzung der Dienstbarkeitsbestellung (Zwangsbelastung) 2. Gesetzliche Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz - Entstehung und Bestand gesetzlicher Dienstbarkeiten - Formelle Umsetzung im Grundbuch, Bescheinigungsverfahren - Entschädigungsanspruch 3. Nachträgliche Gestaltungen - Übertragung von Dienstbarkeiten - Rangrücktritt, Rangwahrung, Freigabe und Löschung - Verlegung des Ausübungsbereichs 4. Sonderfälle - Dienstbarkeiten in der Zwangsvollstreckung - Dienstbarkeiten in der Flurbereinigung Christian Flache, Notarassessor G-07-10/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 29
30 Gebäudeunterhaltung G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements Dozenten Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Sie lernen die Grundsätze des Facility Managements kennen, die ausschlaggebend für die Zentralisierungstendenz ist. Sie lernen, dass das Facility Management über die Leistungen eines zentralen Gebäudemanagements hinaus geht und neben operativen und strategischen auch taktische Elemente der Immobilienbewirtschaftung beinhaltet. Zudem erfahren Sie, dass unter Facility Management heute alle Prozesse und Dienstleistungen zusammengefasst werden, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Ihnen wird ein Überblick über die ganzheitliche Sichtweise sowie über die Optimierungspotenziale in den einzelnen Gebäudelebenszyklusphasen gegeben. Hierbei erhalten Sie konkrete Hinweise und Anregungen für eine kontinuierliche Verbesserung bei der Gebäudebewirtschaftung. 1. Einführung und Grundsätze - Begriffsdefinition, Abgrenzung, Kerngeschäft und Unterstützungsprozesse - Lebenszyklusmodel der GEFMA 2. Betreiberverantwortung und Organisation - aktuelle Fälle - Möglichkeit der Exkulpation sowie Organisationsmodelle 3. Informationsgrundlagen und IT-Unterstützung - benötigte Informationen in der Praxis - Einführungsstrategien eines CAFM 4. Energiemanagement und Energieoptimierung - Energieoptimierung - Fördermöglichkeiten 5. Lebenszykluskosten, Instandhaltungsstrategien und Infrastrukturelle Leistungen Dieter Bohn, Denny Karwath G-09-02/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 298,00 Mitglieder des Zweckverbandes 386,00 Nichtmitglieder 30
31 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar 2018 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Zweckverbandes Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden. Für Coaching gibt es gesonderte Geschäftsbedingungen. 1 Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 5. Sie erklären sich mit Ihrer Anmeldung einverstanden, dass das SKSD sowohl Ihre als auch die Daten Ihrer Verwaltung in seiner EDV-Anlage speichert. Dies geschieht aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des Kundenservices. Dabei werden Ihre datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Sie gestatten uns, Sie per oder Fax über aktuelle Entwicklungen und besondere Angebote zu informieren. Sie können diese Einwilligung jederzeit einschränken oder widerrufen. 2 Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (Post/Telefax/ ) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss (siehe 1 Nr. 3) wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers). Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. 31
32 a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben. 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangsentgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten. 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 3 Entgelte und Gebühren 1. Die Veranstaltungsentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden mit den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gemacht. 2. Für das zu zahlende Entgelt bzw. die Gebühren ist der Status des Anmeldenden (Mitglied/ Nichtmitglied im Zweckverband) zu Veranstaltungsbeginn entscheidend. 3. Mitgliedskommunen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Südsachsen, die Teilnehmer/-innen zu Seminarveranstaltungen anmelden, zahlen Mitgliederentgelte. 4 Unterrichtsmittel 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. 4. Für die Zweitausfertigung eines Zertifikats wird ein Entgelt von 10 EUR erhoben. 32
33 Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Anmeldung anmeldung@sksd.de Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: 1. Titel, Name, Vorname, 2. Titel, Name, Vorname, 3. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Ansprechpartner/-in Verwaltung Funktion/Tätigkeit Mit der Speicherung meiner Daten in automatisierten Dateien erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Angaben werden gemäß unserer Datenschutzerklärung streng vertraulich behandelt und keinesfalls ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Ich kann meine Einwilligung jederzeit zurücknehmen. Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, Programm 2018, Seite 615, werden anerkannt. Unterschrift Absender (Stempel) 33
Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten
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