Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten"

Transkript

1 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig Maria von Allwörden SKSD-Veranstaltungen 2018 im Bereich Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten Stand: 27. März 2018

2 sverzeichnis G Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilungen...3 G Grundlagen des Bauordnungsrechts...4 G Flächennutzungsplanung...5 G Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar...6 G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau...7 G BRENNPUNKTE zur HOAI Anwendungswissen für öffentliche Auftraggeber an Beispielen vermittelt...9 G Sichere Verträge und Abrechnungen von HOAI- Planungsleistungen Praxisseminar...10 G Planungen unter neuem Vergaberecht mit HOAI sicher ausschreiben, vergeben und vereinbaren - Fortgeschrittenenseminar G Vom HOAI-Vertrag zum BGB-Vertrag Workshop...13 G Die HOAI 2013 in der Praxis der erfolgreiche Umgang mit Planungs-, Ingenieurund Architekturleistungen...15 G Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop...16 G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft...17 G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft...18 G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln...19 G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis...20 G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht...21 Bereits durchgeführte Seminare...22 G Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis...23 G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten...24 G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil G HOAI Spezialwissen für öffentliche Auftraggeber Fortgeschrittenenseminar...28 G Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung...29 G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements

3 Bau- und Grundstücksrecht Baurechtswidrige Zustände durch Grundstücksteilungen Arbeitsmittel Dozent Mitarbeiter/-innen der Bau- und Liegenschaftsverwaltungen, Vermesser, Planer von Bauvorhaben und Bauträger Es werden praxisnah, auch anhand von Beispielen, die typischen Fehler bei der Teilung von Grundstücken aus baurechtlicher Sicht, die Heilungsmöglichkeiten und die Möglichkeiten des Einschreitens der Bauaufsichtsbehörde bei baurechtlichen Verstößen erläutert. 1. Begriffsdefinitionen Grundstück und Grundstücksteilung 2. Überblick über notwendige Genehmigungen für Grundstücksteilungen 3. Baurechtliche Vorschriften mit Grundstücksbezug (Auswahl) 4. Rechtliche Sicherungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht 5. Folgen der baurechtswidrigen Zustände, bauaufsichtliches Einschreiten Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-36/18 Termin 29. August 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 3

4 Bau- und Grundstücksrecht Grundlagen des Bauordnungsrechts Arbeitsmittel Dozent Mitarbeiter/-innen der Bauaufsicht und Bauverwaltung, die wenige Vorkenntnisse haben oder ihre Kenntnisse auf eine solide Grundlage stellen möchten Auf der Basis des elementaren Baurechts vermittelt das Seminar neuen, aber auch in den Bauämtern länger tätigen Mitarbeitern an Hand aktueller Rechtsprechung und Fällen aus der Praxis alle Grundlagen zum baulichen, technischen und organisatorischen Bauordnungsrecht. Sie analysieren besondere Problemfälle und erhalten Lösungsvorschläge und praxistaugliche Hilfen. 1. Grundbegriffe - Anlagen - Vorhaben - Gebäude 2. Einzelvorschriften - Abstandflächen - Erschließung - Stellplätze - Brandschutz 3. Verfahren - Genehmigungsverfahren - Freistellungsverfahren - Besondere Verfahren - Rechtssichere Bescheide im Bauordnungsrecht - Rechtsbehelfe und die Rolle der Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-01-33/18 1. Termin 17. Mai 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 6. Dezember 2018 von 9:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 4

5 Bau- und Grundstücksrecht G neu Flächennutzungsplanung Mitarbeiter/-innen von kreisangehörigen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen der Bauleitplanung befasst sind. In den vergangenen Jahrzehnten haben die meisten Städte und Gemeinden lediglich kontinuierlich Änderungsverfahren durchgeführt; oft entstanden Flickenteppiche ohne gesamtstädtische nachhaltige Konzepte zu erarbeiten. In den letzten Jahren jedoch erfährt die Flächennutzungsplanung eine Renaissance. Diese hat verschiedene Ursachen, wie z. B. umfassende Stadtumbauprozesse mit der Aufgabe von Flächennutzungen, zunehmende Verflechtungen von benachbarten Kommunen, anhaltender wirtschaftlicher Strukturwandel sowie geschärfte Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes. Sie lernen das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung eines Flächennutzungsplans und die materiellen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Flächennutzungsplan kennen und diese Kenntnisse in der Praxis anwenden. 1. Bauleitplanung - Zentrale Aufgabe der Kommunen 2. System der räumlichen und städtebaulichen Planung 3. Abgrenzung von Gesamtplanung und Fachplanung 4. Funktion, planerische Einordnung 5. Verhältnis von F- Plan und B-Plan 6. Konkretisierungsgrad des F-Plans 7. Aufstellungsverfahren - ausgewählte Probleme- 8. Innenentwicklung - Verringerung des Flächenverbrauchs 9. Umweltprüfung, Klimaschutz beim F- Plan 10. Besondere Steuerungsaufgaben-Windenergie 11. Verfahrensfehler bei der Aufstellung des F-Plans, 12. Abwägung, Begründung städtebauliche Erfordernis 13. Genehmigungsverfahren 14. Änderung des F-Plans 15. Formelle und informelle städtebauliche Planung 16. Von der hoheitlichen zur kooperativen Planung Dozent Klaus Germer, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht, Erster Stadtrat a. D. G-03-22/18 2. Termin 24. Mai 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 3. Termin 5. September 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 5

6 Bau- und Grundstücksrecht Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch Grundseminar Mitarbeiter/-innen von Bauordnungsämtern, Planungsämtern, sowie Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten In diesem Seminar werden Ihnen die städtebaulichen Satzungen als Alternative zum Bebauungsplan sowie die unterschiedlichen Arten und Anwendungsmöglichkeiten der Satzungen nach dem Baugesetzbuch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung (Innenentwicklungsgesetz 2013) vorgestellt. So erhalten Sie einen guten Überblick und erfahren, wie Sie mit diesen Planungsinstrumenten auch Ihre städtebaulichen Wünsche und Ziele effizienter erreichen und (Bau-)Vorhaben so genehmigungsfähig machen können. - Überblick über die unterschiedlichen baurechtlichen Planungsinstrumente des BauGB, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, um ihre städtebaulichen Ziele zu realisieren - Wesen und Zweck der städtebaulichen Satzungen - Einsatzmöglichkeiten - Mögliche/notwendige Regelungsinhalte - Verknüpfungsmöglichkeiten mit städtebaulichen Verträgen - Jeweilige Verfahren und Rechtswirkungen - Vor- und Nachteile gegenüber der herkömmlichen Bebauungsplanung, auch unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13 a BauGB - Innenbereichssatzungen nach 34 IV BauGB - Klarstellungssatzung - Entwicklungssatzung - Ergänzungssatzung - Außenbereichssatzung nach 35 VI BauGB - Erhaltungs-/Milieuschutzsatzung nach 172 BauGB - Baugestaltungssatzung - Städtebaulichen Kostensatzungen. Erschließungsbeitragssatzung 132,135 c BauGB Arbeitsmittel Dozent Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-01-13/18 Termin 19. Juni 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 6

7 Bau- und Grundstücksrecht DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau Beschäftigte kommunaler Verwaltungen Sie kennen die wesentlichen Punkte der neuen DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau. Sie lernen an Beispielen unterschiedliche Verfahren der Kostenplanung für die praktische Anwendung kennen. Darüber hinaus wird die rechtliche Bedeutung der DIN 276, insbes. unter den Gesichtspunkten vertragliche Leistungspflichten des Planers und Honorarberechnung dargestellt unter Berücksichtigung der HOAI. 1. Grundlagen und Begriffe - Kosten im Bauwesen, Kostenvorgabe, Kostenermittlung 2. Projektbeteiligte, ihre Aufgaben und Leistungspflichten - Bauherr, Architekt und Fachingenieure 3. Kostenplanung - insbesondere Leistungspflichten und Vergütung - Grundflächen und Rauminhalte - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 4. Grundsätze der Norm - Gegenstand und Unterschiede der Fassungen von 1981 (vgl. anrechenbare Kosten nach 10 HOAI) 5. Kostengliederung und Bezugseinheiten von Kennwerten (und Preisen) - Grundflächen, Rauminhalte, Nutzeinheiten, Bauteile und Leistungspositionen 6. Arten der Kostenermittlung - Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung 7. Verfahren der Kostenplanung - Nutzungsbezogene, Gebäudebezogene und Bauelement- und Kombinierte Verfahren der Kostenermittlung - Verfahren der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, z. B. ABC- Analyse 7

8 Bau- und Grundstücksrecht 8. Ermittlung der Baunebenkosten - Kosten der Bauherrenaufgaben, der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Finanzierungskosten Arbeitsmittel Bitte Texte der HOAI und soweit vorhanden Texte der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 mitbringen. Dozent Wolfgang Hertrampf G-03-06/18 Termin 27. November 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 8

9 HOAI BRENNPUNKTE zur HOAI Anwendungswissen für öffentliche Auftraggeber an Beispielen vermittelt Fortgeschrittenenseminar Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Dieses Seminar informiert zu aktuellen Brennpunkten, die sich aus obergerichtlichen Urteilen und Fachdiskussionen zur Anwendung und Auslegung der HOAI ergeben. Zum Verständnis und zur erforderlichen Sicherheit im Umgang mit der HOAI und Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten reichen Grundlagen nicht aus. Wer die aktuellen Brennpunkte und Urteile nicht kennt, riskiert Honorarnachteile und unnötige Forderungen sowie Haftungsrisiken. Das betrifft auch sachgerechte, prüffeste Honorarberechnungen auf Grundlage fach- und objektgerechter Leistungsvereinbarungen. Gerade auch beim Planen im Bestand ist der sichere Umgang mit speziellen Risiken eine Voraussetzung für einen dauerhaften Projekterfolg. Die Teilnehmenden erhalten bau- und honorarfachliche Tipps um im Tagesgeschäft Honorarfallen, Nachträgen und Mehrkosten sachgerecht begegnen zu können. Aktuelle obergerichtliche Entscheidungen (BGH, OLG) und sachverständige bau- und honorartechnische Abwägungen zu: - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - Anordnungen des Auftraggebers oder Neubeauftragung? - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen, Umbauzuschlägen und zur mitverarbeiteten anrechenbaren Bausubstanz (MABS) - Honorare bei Planungsänderungen neue Ziele, neuer Umfang - Honorare bei Terminverzögerungen und Zeitnachträgen - vergütungsneutrale Nachbesserungsplanungen oder Ersatzvornahme - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen - Vergaberecht Neues zur Vergabe von Planungsleistungen - Skizzen zur Vertragsrechtsreform mit Schwerpunkt Planungsverträge Fälle und Fragen bitte an den Dozenten im vorab per Mail senden. Diese werden streng vertraulich behandelt. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) Termin G-03-09/ August 2018 von 09:00 bis 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 9

10 HOAI Sichere Verträge und Abrechnungen von HOAI- Planungsleistungen Praxisseminar n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Welches Planungshonorar ist fest und welches ist verhandelbar? Ohne detaillierte Kenntnisse und Anwendung der fixen und variablen Honorare scheitern Honorarrechnungen oft bereits wegen Nichtprüfbarkeit. Dieses Seminar trägt zu mehr Verständnis und damit zu mehr Sicherheit bei der Abrechnung von Leistungen aus Verträgen, Nachträgen, Zusatzleistungen und Besonderen Leistungen bei. Die Teilnehmer erhalten auch Tipps, um bereits bei der Vertragsgestaltung oder bei der Beauftragung Honorarverluste zu vermeiden. Die Abrechnung von Grundleistungen und Besonderen Leistungen kann im Kontext mit den Vorschriften der HOAI erfolgen, auch wenn Honorare für viele Leistungen dort der Höhe nach nicht bestimmt sind. Bei jeder Honorarrechnung muss zunächst eine Objektgliederung nach HOAI nachgewiesen werden. Hernach bestimmen die anrechenbaren Kosten, Honorarzone(n) und der tatsächliche Leistungsumfang das Honorar. Die Nachweise Was schuldet der Planer? und Was darf der Bauherr wirklich erwarten? sind so konkret wie möglich zu führen. Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-11/18 Termin 5. September 2018 von 09:00 bis 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 10

11 HOAI Planungen unter neuem Vergaberecht mit HOAI sicher ausschreiben, vergeben und vereinbaren - Fortgeschrittenenseminar n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Das neue Vergaberecht und die anstehenden Vertragsrechtsreformen in den 650 o - s BGB belegen deutlich wie nie: Ohne Spezialwissen keine Sicherheit für Ausschreibung, Bewerbung, Vergabe, Vertrag und Honorarabrechnung. Welches Planungshonorar ist fest und welches ist verhandelbar? Ohne detaillierte Kenntnisse und Anwendung der fixen und variablen Honorare aus der aktuellen HOAI werden künftige Ausschreibungen, Angebote, Bewerbungen, Vergaben und Verträge scheitern. Ausschreibungs- und Vertragsgrundlagen mit und ohne HOAI und aktuelle Rechtslagen dazu sowie e, die dabei Sicherheit schaffen 1. Vergaberecht Neues zur Vergabe von Planungsleistungen 2. Skizzen zur Vertragsrechtsreform mit Schwerpunkt Planungsverträge 3. Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? 4. Neues zu Mitwirkungspflichten und Haftungen von AG und AN 5. Fallen die bei Ausschreibungen und Verträgen zu vermeiden sind Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-10/18 Termin 16. August 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 11

12 HOAI G neu Neue Planungsverträge, -abläufe und -abrechnungen nach den neuen Vorschriften des BGB 2018 ( 650 p bis t BGB 2018) unter Maßgabe der HOAI - Grundlagen n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter Mit dem neuen Bauvertragsrecht werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ganz spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch für den Planervertrag eingeführt, die ab dem verbindlich gelten. Die Änderungen des 650 im BGB erfordern beispielsweise die Umgestaltung bisheriger Verträge und Verfahrensweisen beim Planungsablauf. Im Seminar wird erörtert, wie einzelne Vertragspassagen gestaltet werden können und wo mögliche Grenzen von Muster- und Standardverträgen liegen. Nicht nur innerhalb der Nebenpflichten der Planer sind Kenntnisse auch zu den anderen Teilen des neuen Bauvertragsrechts mit speziellen Grundlagen für den Bauvertrag und für den Verbraucherbauvertrag unabdingbar. Bauherren benötigen zudem auch Grundkenntnisse zu den umfassenden Neuerungen der Bauvertragsreform, die auch Änderungen der kaufmännischen Mängelhaftung umfassen p bis t BGB 2018 Untertitel 2 - Architektenvertrag und Ingenieurvertrag p (1), (2) - Vertragstypische Pflichten q (1), (2) - Anwendbare Vorschriften (Verweis aus 650 b, c, e bis h BGB 2018) r (1) bis (3) - Sonderkündigungsrecht s - Teilabnahme t - Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-20/18 1. Termin 21. Juni 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 13. September 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 12

13 G Vom HOAI-Vertrag zum BGB-Vertrag Workshop n Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen von Bau- und Planungsämter Das BGB 2018 revolutioniert das traditionelle Planungsspiel, das Bauen und die Baustelle. Der Umgang von Auftraggeber und Planer erfährt einen Paradigmenwechsel. In diesem Seminar werden Sie im sicheren Umgang mit den leistungsseitig relevanten Regelungen für die neuen Architekten- und Ingenieurverträge im BGB 2018 und der vergütungsseitig relevanten HOAI 2018 (= HOAI BGB 2018) trainiert. Dabei geht es um die neuen Planungsgrundlagen, also um die LPH 0 (Vergabeverfahren vs. Akquise, Bedarfsermittlung) der Zielfindungsphase mit Kosteneinschätzung als neue Leistungspflicht. Was kann verhandelt werden und was eher nicht? Besprochen werden dazu mögliche Formen und e von Planungsverträgen, das vertragliche und gesetzliche Honorarmanagement sowie die neuen Regeln für die (Teil-) Abnahme von Planungsleistungen und den regelmäßigen Nachleistungen vieler Planungen und der Objektüberwachung. Was beinhaltet das neue Weisungsrecht des Auftraggebers und welche Folgen hat dies in der Planerpraxis? Für AN und AG werden zwingende honorarrelevanten Vorgaben der HOAI und die neuen Leistungszwänge aus dem BGB 2018 aber auch deren Spielräume aufgezeigt und welche Chancen und Risiken sich für die Beteiligten ergeben können. Da bereits die HOAI 2013 für Verträge weite individuelle Verhandlungsräume zulässt, kommt das BGB 2018 dem Individualvertrag für alle Leistungsbilder eine noch weitergehende Bedeutung zu. Im Seminar wird erörtert, wie einzelne Vertragspassagen gestaltet werden können und wo mögliche Grenzen von Muster- und Standardverträgen liegen. Das gilt besonders auch für die Vereinbarung von Besonderen Leistungen und Grundleistungen und deren Abgrenzungen und möglichen Überschneidungen. Das Seminar vermittelt verständliches Wissen an Hand von Praxisfällen. 13

14 Arbeitsmittel Dozent 1. Übersicht 2. Vergabe von Planungsleistungen 3. Angebotsphase mit / ohne HOAI 4. Vertragsgestaltung mit BGB 2018 und HOAI 5. Honorarmanagement 6. Vertragsende/ Abnahme 7. Praxisfälle und Spezialfragen Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai G-03-23/18 1. Termin 27. September 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 3. Dezember 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 14

15 HOAI Die HOAI 2013 in der Praxis der erfolgreiche Umgang mit Planungs-, Ingenieur- und Architekturleistungen n Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Ohne ein Tiefenverständnis der einschlägigen Paragraphen der HOAI 2013 und deren sichere Auslegung für die Praxis lassen sich Ausschreibungen, Vergaben, Verträge und Abrechnungen für Leistungen von Planern, Architekten und Ingenieuren nicht rechtssicher erstellen. Dieses Seminar soll vor allem auch zu mehr Verständnis und zu mehr Sicherheit bei auszuhandelnden Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten führen. - Allgemeine Vorschriften für Neubau, Umbau und für Sanierungen - Erfahrungen, Beispiele und Praxistipps zur MABS und zum Umbauzuschlag - Schriftform für Einzel-, Änderungs- und Wiederholungsleistungen? - Honorare bei Planungsänderungen und Terminverzögerungen - Honorare für Typenplanung und mehrere Objekte - Grundleistungen und Besondere Leistungen, Objektlisten - Leistungsbilder Objektplanungen ANLAGEN 10 bis 13 (auszugsweise) - Leistungsbilder Fachplanungen ANLAGEN 14 bis 15 (auszugsweise) - Vertragsgrundlagen und Honorarregelungen mit und ohne HOAI - e, die in einem Planungsvertrag Sicherheit schaffen - Arbeitsschritte in den Leistungsphasen konkret festlegen - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen - Neues zu Mitwirkungspflichten und Haftungsrisiken - Beispiele für Pauschalhonorare, Zeithonorare und Erfolgshonorare - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen - HOAI aktuelle obergerichtliche Entscheidungen und solche vom BGH Arbeitsmittel Dozent Bitte HOAI 2013, ggf. das neue BG 2018 sowie GWB, VgV und UVgO mitbringen. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) Termin G-03-14/ Mai 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 15

16 Liegenschaften Dienstbarkeiten und Leitungsrechte Workshop Hinweis Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung, Baurecht, Grün- und Freiflächenplanung sowie Genehmigungsbehörden und Planungsbüros Im diesem Workshop werden Erfahrungen über die Einsetzbarkeit von Dienstbarkeiten ausgetauscht, geregelte Szenarien präsentiert und Strategien für den Einsatz von Dienstbarkeiten diskutiert. Sie erfahren, wie unterschiedliche Szenarien durch Dienstbarkeiten gesichert werden können und wie diese strukturiert werden müssen. 1. Bau- und Nutzungsbeschränkungen 2. Spezielle Freiraumentwicklung und Brachflächennutzung durch verschiedene Dienstbarkeiten 3. Individuelle Gestaltung durch auflösende und aufschiebende Bedingungen 4. Aktuelle Rechtsprechung zu Leitungsrechten Fragestellungen der Teilnehmenden sind ausdrücklich erwünscht und fließen in die Gestaltung der Veranstaltung ein. Sie sind bis zum Anmeldeschluss einzureichen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 16

17 Gebäudeunterhaltung G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft Dozenten Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Das Thema Betreiberverantwortung rückt angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf) in den Fokus und gewinnt im Immobilien-/Gebäudemanagement ständig an Bedeutung. Aktuelle Urteile und Unfälle haben Immobilieneigentümer, Dienstleister aber auch Nutzer bzw. Mieter von Immobilien sensibilisiert. Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte der Betreiberverantwortung praxisgerecht dargestellt und die Problemlösungen im kommunalen Umfeld erörtert. 1. Erläuterung der Brisanz des Themas - aktueller Unfälle und praktische Beispiele von Verurteilungen - Erläuterung der Rechtsgebiete - Möglichkeiten der Exkulpation 2. Überblick über die wichtigsten Vorschriften - Betriebssicherheitsverordnung, GEFMA Versammlungsstättenverordnung - Anwendung von Normen und technischen Regeln 3. Aufbau einer rechtssicheren Organisation - Pflichten und Informationsquellen - notwendige Dokumentationen - konkrete Problemlösungsvorschläge Dieter Bohn, Denny Karwath G-09-04/18 Termin 12./13. November 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 298,00 Mitglieder des Zweckverbandes 386,00 Nichtmitglieder 17

18 Gebäudeunterhaltung G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft Dozenten Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind Ihnen werden grundlegende Kenntnisse zu den Energieanwendungen und den technischen Möglichkeiten der Optimierung des Energieverbrauchs vermittelt. Die Lehrinhalte umfassen sowohl Energieeffizienzthemen, wie Heiz- und Prozesswärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Klima- und Kältetechnik und Beleuchtung, als auch regenerative Energien und Themen des Energiemanagements (Energiedatenmanagement-Systeme, Energieeinkauf und -handel, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Contracting). Zudem werden die relevanten Fördermöglichkeiten vorgestellt. 1. Einführung und Grundsätze - Bedeutung des Energiethemas - rechtliche Rahmenbedingungen - Gesamtenergiekonzepte 2. Energieoptimierung und Energiemanagementsysteme - Energieeffiziente technische Gebäudeausrüstung - Energieanalyse und Energiedatenmanagement - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3. Energieeinkauf und Contracting - Einkaufsstrategien - Fördermöglichkeiten Dieter Bohn, Denny Karwath G-09-03/18 Termin 20. August 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 149,00 Mitglieder des Zweckverbandes 193,00 Nichtmitglieder 18

19 Wohnen Mieten G Die Erstellung und Nutzung von Mietspiegeln Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Mietspiegel sind eine wichtige Orientierungshilfe für Bürgerinnen und Bürger zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Im Mieterhöhungsverfahren ist ihre soziale Befriedungswirkung unbestritten. Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015 weitet sich dies auf die Ermittlung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt aus. Das Seminar vermittelt neue Erkenntnisse, u. a. zu Mietspiegeln sowie zur Rechtssicherheit von Mietspiegeln. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Erfahrungen bei der Erstellung und Anwendung von Mietspiegeln auszutauschen. 1. Bedeutung von Rechtsgrundlagen - Mieterhöhungsverfahrung zur ortsüblichen Vergleichsmiete und neue Herausforderungen durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz einfacher und qualifizierter Mietspiegel - energetische Komponenten und grundsicherungsrelevante Mietspiegel 2. Erstellung von Mietspiegeln - Verantwortlichkeit der Kommunen und Interessenvertreter - Datenerhebung und Auswertung - Anerkennung, Dokumentation und Veröffentlichung 3. Anwendung von Mietspiegeln - Mietspiegel als außergerichtliches Begründungsmittel - Bedeutung von Mietspiegeln im Zustimmungsprozess - Umgang mit Bürgeranfragen Bitte BGB bzw. Textsammlung Mietrecht, örtliche Mietspiegel zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 19

20 Wohnen Mieten G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Mieterhöhungspotential zu erkennen, in Mietverträgen umzusetzen und bei bestehenden Mietverhältnissen eigenständige Mieterhöhungserklärungen zu formulieren. 1. Die Arten von Mieterhöhungen - Anforderungen an den Mietvertrag - übereinstimmende Vereinbarungen und einseitiges Mieterhöhungsverlangen 2. Die Mieterhöhungserklärung - formelle Voraussetzungen - inhaltliche Anforderungen 3. Die Reaktion des Mieters und Konsequenzen - Widerspruch und Kündigung - Konsequenzen und Rechtsfolgen Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 20

21 Wohnen Mieten G Die aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Wohnungseigentumsrecht. 1. Die Eigentümerversammlung - Einladung und Tagesordnung - Teilnehmerkreis und Stimmenrecht 2. Beschlusskompetenzen - Entscheidungen zu den neuen Beschlusskompetenzen - Mehrheitsanforderungen und abweichende Vereinbarungen in der Teilungserklärung 3. Rechtsstreitigkeiten in der WEG - Beschlussanfechtungsklagen - Klagen gegen den einzelnen Wohnungseigentümer und den Verwalter Bitte BGB, Wohnungseigentumsgesetz zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 21

22 Bereits durchgeführte Seminare Auf den folgenden Seiten finden Sie die bereits abgelaufenen Veranstaltungen für dieses Jahr. Haben Sie Interesse an einem dieser Themen und wünschen sich für dieses eine Veranstaltung mit einem neuen Termin oder interessieren Sie sich bzw. Ihre Verwaltung für ein Inhouseangebot, dann schicken Sie uns Ihre Wünsche einfach per oder rufen Sie uns an. Gern können Sie uns Ihre speziellen inhaltlichen Vorstellungen und Fragen mitteilen und wir versuchen diese dann für Sie umzusetzen. Ihre Ansprechpartnerin: Manuela Kreibig Tel: Wir freuen uns auf Ihre Anfrage/Rückmeldung/Kontaktaufnahme.

23 Wohnen Mieten Die aktuelle Rechtsprechung im Gewerberaummietverhältnis Arbeitsmittel Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Das Seminar behandelt aktuelle Entscheidungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sowie der Oberlandesgerichte rund um das Thema Gewerberaummietrecht. 1. Formularklauseln im Mietvertrag - Schönheitsreparatur- und Abgeltungsklauseln - Instandsetzungsklauseln 2. Mängel und Mietminderung - Entscheidungen zu Mietminderungsansprüchen - Bedeutung von Aufrechnungsverboten 3. Beendigung des Mietverhältnisses - mangelnde Schriftform und Konsequenzen - Sicherungsmittel zur schnelleren Durchsetzung des Räumungsund Herausgabeanspruchs Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 23

24 Wohnen Mieten G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten Hinweis Dozent Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Nach Absolvierung des Seminars sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Regelungen für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten in Mietwohnungen anzuwenden sowie Einwendungen der Mieter zu bearbeiten. 1. Vereinbarungen über Betriebskosten im Mietvertrag - gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen - umlegbare Kostenpositionen - formelle und inhaltliche Grundsätze 2. Die Abrechnung von Betriebskosten - Fristen und formelle Mindestanforderungen - Folgen fehlerhafter Abrechnungen, Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen - Einwendungen des Mieters und Gewährung von Belegeinsicht 3. Spezielle Probleme der Abrechnung von Heizkosten - Heizkostenverordnung - Sonderfälle - Beispielrechnung Fragen können Sie vorab per bei uns einreichen. Florian Bau g-04-12/18 Neuer Termin 18. Juni 2018 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 99,00 Mitglieder des Zweckverbandes 129,00 Nichtmitglieder 24

25 Bau- und Grundstücksrecht G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 1 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren Mitarbeiter/-innen der unteren Bauaufsichtsbehörden, von Ämtern mit Bauherrenfunktion sowie von Bauämtern der Gemeinden, Entwurfsverfasser und Planer von Bauvorhaben sowie Bauträger In diesem zweigeteilten Intensiv-Seminar erhalten Sie einen umfassenden praxisnahen Überblick über die verfahrensrechtlichen Regelungen im Bauordnungsrecht. Hierbei wird insbesondere auch auf die häufigsten Verfahrensfehler eingegangen und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Im Mittelpunkt des ersten Teils steht die Prüfung der Baugenehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens sowie (mit vertiefenden Beispielen) die Abgrenzungen zum Gestattungsvorrang, den verfahrensfreien Vorhaben und der Genehmigungsfreistellung sowie die verfahrensrechtliche Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO 1. Bauaufsichtliche Verfahren und Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben - Anwendungsbereich der SächsBO - Grundsatz der Genehmigungsbedürftigkeit, 59 SächsBO - Gestattungsvorrang, 60 SächsBO - Verfahrensfreie Vorhaben, 61 SächsBO - Genehmigungsfreistellungen, 62 SächsBO - Fliegende Bauten, 76 SächsBO - Zustimmungsverfahren, 77 SächsBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, 63 SächsBO - Vollständiges Baugenehmigungsverfahren, 64 SächsBO 2. Bauantragstellung, Bauherr, Entwurfsverfasser - Zuständigkeit - Bauvorlagen - Bauherr - Entwurfsverfasser 25

26 Bau- und Grundstücksrecht Arbeitsmittel Dozent 3. Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO - Vollständigkeitsprüfung, Bestätigung der Vollständigkeit - Beteiligung der Gemeinde - Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen - Sonstige Beteiligungen - Fristen für Beteiligungen - Entscheidungsfrist/Verlängerung der Entscheidungsfrist Bitte die SächsBauO und die DVOSächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-35/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 26

27 Bau- und Grundstücksrecht Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 2 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren Arbeitsmittel Dozent Mitarbeiter/-innen der Bauverwaltungen, Stadtplanung, Hochbauämter und anderer im Bereiche, die mit dem Vollzug der SächsBO beschäftigt sind; Planer von Bauvorhaben und Bauträger In diesem zweigeteilten Intensiv-Seminar erhalten Sie einen umfassenden praxisnahen Überblick über die verfahrensrechtlichen Regelungen im Bauordnungsrecht. Hierbei wird insbesondere auch auf die häufigsten Verfahrensfehler eingegangen und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Der zweite Teil des Seminars knüpft nahtlos an den ersten Teil an. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren, die Genehmigungsfiktion, die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn bzw. die öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung sowie die Geltungsdauer der Genehmigung und deren Verlängerung. 1. Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit im Verfahren 2. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsverfahren 3. Genehmigungsfiktion und Fiktionszeugnis 4. Bescheiderteilung und Bekanntgabe 5. Zustellung Baugenehmigung an Nachbarn und öffentliche Bekanntmachung 6. Geltungsdauer einer Baugenehmigung/Verlängerung der Geltungsdauer 7. Voraussetzungen für den Baubeginn Bitte die SächsBauO und die DVOSächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-40/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 27

28 HOAI G neu HOAI Spezialwissen für öffentliche Auftraggeber Fortgeschrittenenseminar n Arbeitsmittel Dozent Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter Da eine einfache Lesart für die rechtssichere Anwendung der HOAI nicht ausreicht, müssen wesentliche e der HOAI kritisch bewertet und ausgelegt werden. Ein wirkliches Verstehen der HOAI als Vorschrift ist nur im Kontext mit der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage und dem BGB möglich. Das neue Vergaberecht und die anstehenden Vertragsrechtsreformen in den 650 o - s BGB belegen deutlich wie nie: Ohne Spezialwissen keine Sicherheit für Ausschreibung, Bewerbung, Vergabe, Vertrag und Honorarabrechnung. 1. Vergaberecht neues zur Vergabe von Planungsleistungen 2. Skizzen zur Vertragsrechtsreform mit Schwerpunkt Planungsverträge 3. Regelungsinhalte der HOAI auf Basis der gesetzlichen Grundlagen 4. Objekte - deren Bestimmung, Trennung, Abgrenzung und Abrechnung 5. Anrechenbare Kosten aus Kostenberechnung und anderen Ansätzen 6. Planungsänderungen und Wiederholungsplanungen 7. Sonderregelungen für Planen im Bestand, Umbau und Modernisierung Gern können Sie uns vorab per Ihre Fragen zusenden, damit diese in die Seminargestaltung mit einfließen können. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-21/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 112,00 Mitglieder des Zweckverbandes 145,00 Nichtmitglieder 28

29 Liegenschaften Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung Dozent Beschäftigte von Grundbuch- und Liegenschaftsämtern, Energieversorgern, kommunalen Betrieben der Wasserversorgung, Zweckverbänden und Behörden, die landesrechtlich für das Bescheinigungsverfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz zuständig sind Das Seminar bietet eine umfassende Darstellung über Rechte und Pflichten des Versorgungsträgers bei der Verlegung von Leitungen im öffentlichen Raum. Es wird umfassend behandelt, unter welchen Voraussetzungen Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte für Versorgungsträger entstehen und wie sie in das Grundbuch einzutragen sind. Auch wird auf gesetzliche entstandene Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz eingegangen. 1. Möglichkeiten zur Sicherung von Leitungen - Gestattungsvertrag, Arten von Dienstbarkeiten und anderer dinglicher Rechte - Eintragung in das Grundbuch, Kosten - Entschädigungszahlungen - Rechtliche Durchsetzung der Dienstbarkeitsbestellung (Zwangsbelastung) 2. Gesetzliche Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz - Entstehung und Bestand gesetzlicher Dienstbarkeiten - Formelle Umsetzung im Grundbuch, Bescheinigungsverfahren - Entschädigungsanspruch 3. Nachträgliche Gestaltungen - Übertragung von Dienstbarkeiten - Rangrücktritt, Rangwahrung, Freigabe und Löschung - Verlegung des Ausübungsbereichs 4. Sonderfälle - Dienstbarkeiten in der Zwangsvollstreckung - Dienstbarkeiten in der Flurbereinigung Christian Flache, Notarassessor G-07-10/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 92,00 Mitglieder des Zweckverbandes 119,00 Nichtmitglieder 29

30 Gebäudeunterhaltung G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements Dozenten Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Sie lernen die Grundsätze des Facility Managements kennen, die ausschlaggebend für die Zentralisierungstendenz ist. Sie lernen, dass das Facility Management über die Leistungen eines zentralen Gebäudemanagements hinaus geht und neben operativen und strategischen auch taktische Elemente der Immobilienbewirtschaftung beinhaltet. Zudem erfahren Sie, dass unter Facility Management heute alle Prozesse und Dienstleistungen zusammengefasst werden, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Ihnen wird ein Überblick über die ganzheitliche Sichtweise sowie über die Optimierungspotenziale in den einzelnen Gebäudelebenszyklusphasen gegeben. Hierbei erhalten Sie konkrete Hinweise und Anregungen für eine kontinuierliche Verbesserung bei der Gebäudebewirtschaftung. 1. Einführung und Grundsätze - Begriffsdefinition, Abgrenzung, Kerngeschäft und Unterstützungsprozesse - Lebenszyklusmodel der GEFMA 2. Betreiberverantwortung und Organisation - aktuelle Fälle - Möglichkeit der Exkulpation sowie Organisationsmodelle 3. Informationsgrundlagen und IT-Unterstützung - benötigte Informationen in der Praxis - Einführungsstrategien eines CAFM 4. Energiemanagement und Energieoptimierung - Energieoptimierung - Fördermöglichkeiten 5. Lebenszykluskosten, Instandhaltungsstrategien und Infrastrukturelle Leistungen Dieter Bohn, Denny Karwath G-09-02/18 Termin bereits abgelaufen Entgelt 298,00 Mitglieder des Zweckverbandes 386,00 Nichtmitglieder 30

31 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar 2018 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Zweckverbandes Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden. Für Coaching gibt es gesonderte Geschäftsbedingungen. 1 Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 5. Sie erklären sich mit Ihrer Anmeldung einverstanden, dass das SKSD sowohl Ihre als auch die Daten Ihrer Verwaltung in seiner EDV-Anlage speichert. Dies geschieht aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des Kundenservices. Dabei werden Ihre datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Sie gestatten uns, Sie per oder Fax über aktuelle Entwicklungen und besondere Angebote zu informieren. Sie können diese Einwilligung jederzeit einschränken oder widerrufen. 2 Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (Post/Telefax/ ) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss (siehe 1 Nr. 3) wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers). Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. 31

32 a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben. 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangsentgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten. 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 3 Entgelte und Gebühren 1. Die Veranstaltungsentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden mit den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gemacht. 2. Für das zu zahlende Entgelt bzw. die Gebühren ist der Status des Anmeldenden (Mitglied/ Nichtmitglied im Zweckverband) zu Veranstaltungsbeginn entscheidend. 3. Mitgliedskommunen des Studieninstitutes für kommunale Verwaltung Südsachsen, die Teilnehmer/-innen zu Seminarveranstaltungen anmelden, zahlen Mitgliederentgelte. 4 Unterrichtsmittel 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. 4. Für die Zweitausfertigung eines Zertifikats wird ein Entgelt von 10 EUR erhoben. 32

33 Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Anmeldung anmeldung@sksd.de Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: 1. Titel, Name, Vorname, 2. Titel, Name, Vorname, 3. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Ansprechpartner/-in Verwaltung Funktion/Tätigkeit Mit der Speicherung meiner Daten in automatisierten Dateien erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden. Die Daten unterliegen dem Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Angaben werden gemäß unserer Datenschutzerklärung streng vertraulich behandelt und keinesfalls ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben. Ich kann meine Einwilligung jederzeit zurücknehmen. Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, Programm 2018, Seite 615, werden anerkannt. Unterschrift Absender (Stempel) 33

Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten

Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Dr. Michael Schellenberger 0351 43835-17 michael.schellenberger@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2017 im Bereich

Mehr

Ratsmitglieder und Aufsichtsräte

Ratsmitglieder und Aufsichtsräte Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Inhalt Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Dr. Michael Schellenberger 0351 43835-17 michael.schellenberger@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2017 im

Mehr

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Dr. Michael Schellenberger 0351 43835-17 michael.schellenberger@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2017 im Bereich

Mehr

Leistungsbewertung nach TVöD leicht und praxisnah

Leistungsbewertung nach TVöD leicht und praxisnah L o B T V ö D Ihre Ansprechpartnerin für und individuelle Beratung Gesine Wilke Geschäftsführerin SKSD Autorin diverser Fachbuchpublikationen zum Thema TVöD 0351 43835-12 gesine.wilke@sksd.de SKSD-Veranstaltungen

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder

Mehr

Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen

Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 5 Verjährung Titel 3 Rechtsfolgen der Verjährung [Auszug] 218 Unwirksamkeit des Rücktritts Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse

Mehr

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,

Mehr

IHK n Die Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Inhalt. Termin. Zeit. Schulungsort. Termin.

IHK n Die Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Inhalt. Termin. Zeit. Schulungsort. Termin. Seite 1 1101 Ausbildung der Ausbilder Gestiegene inhaltliche Anforderungen in der beruflichen Ausbildung und gewachsene pädagogische Herausforderungen im Umgang mit Auszubildenden erfordern eine solide

Mehr

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017 18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.

Mehr

I n g e n i e u r v e r t r a g

I n g e n i e u r v e r t r a g 1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land

Mehr

AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017

AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017 AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017 Neues Architekten- und Ingenieurrecht 2018 Referent Dr. Wolfgang Koeble Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kaiserpassage 8, 72764 Reutlingen www.koeble-kollegen.de

Mehr

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht

Miete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...

Mehr

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,

Mehr

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit

Mehr

Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:

Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe: Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,

Mehr

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte

Mehr

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Mehr

Update Update 2017

Update Update 2017 Update 2017 Bau- und Architektenvertragsrecht 2018 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Justitiar AKBW Rechtsanwalt Reinhard Weng AKBW 2017 1 Update

Mehr

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 HOAI 2013 Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 Regelungsinhalt der HOAI Preisrecht / Honorarrecht Keine Regelung der Architektenleistung

Mehr

Neuregelungen im Architektenund Bauvertrag

Neuregelungen im Architektenund Bauvertrag Neuregelungen im Architektenund Bauvertrag Ivonne Bartling LL.M 07. Okt. 2017 Agenda Architektenvertrag I. Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Bauträgerverträgen II. III. IV. Gestufte Leistungen/Sonderkündigungsrecht

Mehr

10 Inhaltsverzeichnis

10 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 13 1. Funktion des Baurechts 13 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 13 3. Gesetzgebungszuständigkeit auf denn Gebiet des Baurechts 13 4. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 15 II.

Mehr

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht"

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet Öffentliches Bau- und Planungsrecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Angestelltenlehrgang II (60 Stunden = 30 Doppelstunden) Stand:.09.005 Themenbereich : Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht" Aufgabenstellung

Mehr

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8 IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis...IX. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis...IX. Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Inhaltsverzeichnis.........IX Abkürzungsverzeichnis... XIII l.teil: Der Architektenvertrag... 1 1 Inhalt des Architektenvertrages 2 1.1 Vorverhandlungen 2 1.2 Vorvertrag

Mehr

Sanierung Amtsgericht und Polizeirevier Freiberg. Angaben zur Bewerbung. Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE)

Sanierung Amtsgericht und Polizeirevier Freiberg. Angaben zur Bewerbung. Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE) Bewerberbogen zur Teilnahme am Vergabeverfahren 1 von 7 Angaben zur Bewerbung Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE) Sitz und Adresse des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

II. Text der HOAI 2013

II. Text der HOAI 2013 II. HOAI 2013 II. Text der HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) Auf Grund

Mehr

A2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion

A2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion A2A1 Immobilienwirtschaft o Autorin Manuela Lengwinat unter Mitarbeit der Verlagsredaktion Bauprojektmanagement 1 Begriffe und Grundlagen des Baurechts 9 1.1 Geschichtlicher Abriss zum Baurecht 9 1.2 Öffentliches

Mehr

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis I. Honoraransprüche schlüssig einklagen... 1 1. Abschluss des Architektenvertrags... 1 a) Vortrag zum Vertragsschluss... 1 b) Mündlicher und konkludenter Vertragsschluss... 3 c) Abgrenzung

Mehr

Grundzüge der HOAI 2009

Grundzüge der HOAI 2009 Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971

Mehr

Wahlpflichtfach Kostenermittlung

Wahlpflichtfach Kostenermittlung Wahlpflichtfach Kostenermittlung 05.11.2015 Stefan Scholz I. Inhalt II. Themen 1. Anwendung in den LP 5 bis 8 2. Präsentation Hasenbein / Orca 3. Checkliste weitere Arbeit WPF Kostenermittlung 14:00 16:00

Mehr

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung Abwicklung von Bauvorhaben Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung 7., überarbeitete Auflage mit 86 Abbildungen und 7 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen

Mehr

Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze. E. Preisblatt. Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B

Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze. E. Preisblatt. Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach E. Preisblatt Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B 1 von

Mehr

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?

Welche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen? Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Mehr

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein

Mehr

Tagesseminar am 06. November 2014 in Hanau. Die neue HOAI mit Dipl.-Ing. Werner Seifert. powered by.

Tagesseminar am 06. November 2014 in Hanau. Die neue HOAI mit Dipl.-Ing. Werner Seifert. powered by. Tagesseminar am 06. November 2014 in Hanau Die neue HOAI 2013 mit Dipl.-Ing. Werner Seifert powered by Die neue HOAI 2013 mit Dipl.-Ing. Werner Seifert Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von

Mehr

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde Andrea Rinsdorf Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 A. Einführung 17 I. Eingrenzung der Themenstellung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen 1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,

Mehr

Vertragsgestaltung, Vergütung, Haftung. BIM-Leistungsbilder für die Planerverträge

Vertragsgestaltung, Vergütung, Haftung. BIM-Leistungsbilder für die Planerverträge Vertragsgestaltung, Vergütung, Haftung BIM-Leistungsbilder für die Planerverträge Rechtsanwalt Eduard Dischke - Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht - - Fachanwalt für Verwaltungsrecht - 14. BIM-Anwendertag

Mehr

IHK n Die Weiterbildung Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Zielgruppe. Ziel. Inhalt. Abschluss. Termin.

IHK n Die Weiterbildung Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Zielgruppe. Ziel. Inhalt. Abschluss. Termin. Seite 1 7400 Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Ausbilder/innen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten,

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Allgemeine Grundlagen und Struktur Architekten /Ingenieurvertrag Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter,

Mehr

Senkung der Bewirtschaftungskosten

Senkung der Bewirtschaftungskosten Leipzig, Januar 2005 Senkung der Bewirtschaftungskosten Die Bewirtschaftung und der Unterhalt von Immobilien, Anlagen und Liegenschaften stellen einen enormen Kostenfaktor dar. Bereits mit einer Minimierung

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Der Begriff der Wohnraumfläche Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Der Begriff der Wohnraumfläche Deutscher Bundestag WD /16 Der Begriff der Wohnraumfläche 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Der Begriff der Wohnraumfläche Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 29.04.2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Umweltschutzrecht,

Mehr

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht EINFÜHRUNG IN DIE HOAI BASISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 2., neu

Mehr

Der Bau hat seine eigenen Gesetze

Der Bau hat seine eigenen Gesetze Titelseite Überblick Wer? Wann? Herbstmesse Cottbus, 01.11.2015 Titelseite Überblick Darum ist Planung so wichtig! Was ist grundlegend anders als beim Autokauf? Unterstützung durch professionelle Hilfe...

Mehr

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Das neue Bauvertragsrecht 2018 Das neue Bauvertragsrecht 2018 - Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung - Dr. Andreas Stangl Informationen zur Person Name : Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6

Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6 7 Inhalt Vorwort................................................ 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen

Mehr

-Vhttp://d-nb.info/

-Vhttp://d-nb.info/ Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche

Mehr

Inhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...

Inhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 7 Vorwort................................................. 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen....................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch

Inhaltsverzeichnis VII. Abkürzungsverzeichnis... XIII. 1. Bürgerliches Gesetzbuch Abkürzungsverzeichnis... XIII 1. Bürgerliches Gesetzbuch Untertitel 1. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags... 1 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln...

Mehr

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...

Blank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ... ... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-

Mehr

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Baurecht Inhaltsverzeichnis Teil 1 Baurecht 1 Einführung in das öffentliche Baurecht... 3 1.1 Abgrenzung zum privaten Baurecht... 3 1.2 Öffentliches Baurecht... 5 2 Beteiligte... 9 2.1 Bauherrschaft... 9 2.2 Gemeinde...

Mehr

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits

Mehr

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern

EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Dipl.-Ing. Christian Schiebel, Regierung von Oberbayern: EnEV 2009: Die Umsetzung in Bayern Tagung am 17.07.2009 Christian Schiebel: Die Umsetzung der EnEV in Bayern 1 EnEV 2009 - Ausnahmen und Befreiungen

Mehr

Baukosten bei Neu- und Umbauten

Baukosten bei Neu- und Umbauten Baukosten bei Neu- und Umbauten Planung und Steuerung von Klaus D. Siemon 1. Auflage Springer Vieweg Wiesbaden 2012 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 8348 1829 4 schnell und portofrei

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G

F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G F R E I E U N D H A N S E S T A D T H A M B U R G I N G E N I E U R V E R T R A G zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch als Auftraggeberin und als Auftragnehmerin bzw. Auftragnehmer

Mehr

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus

Mietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings

Mehr

Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure

Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure Hochwasserangepasstes Planen und Bauen Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Theis@kunzrechtsanwaelte.de

Mehr

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21

Mietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure

Aktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH 1. Geltungsbereich / Kontaktdaten der NaturTalent Stiftung gemeinnützige GmbH 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO

Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Start Projektplanung durch Bauherrn / Entwurfsverfasser (Bauantrag) u.a. Art. 64 BayBO Beteiligung der Nachbarn durch Bauherrn selbst u.a. Art. 68 Abs. 1 BayBO Beurteilung des Bauantrags durch Standortgemeinde

Mehr

Mandantenrundschreiben 2/2013

Mandantenrundschreiben 2/2013 Mandantenrundschreiben 2/2013 Änderungen durch neue HOAI 2013 und die aktuelle BGH-Rechtsprechung zum Architektenrecht Am 17.07.2013 ist die novellierte Verordnung über die Honorare für Architekten- und

Mehr

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI)

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Bundesrat 1 zu Drucksache 334/13 03.06.13 Berichtigung Wi - Fz - Wo Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) Das Bundeskanzleramt

Mehr

Seminar Nr Der Ingenieur als Honorarsachverständiger 6-tägige Seminarreihe, jeweils Freitags und Samstags. Sachverständigenwesen

Seminar Nr Der Ingenieur als Honorarsachverständiger 6-tägige Seminarreihe, jeweils Freitags und Samstags. Sachverständigenwesen Inhalte: Das Ziel des Seminars ist es, Sachverständige für den Sektor Honorierung und Bewertung von Ingenieurleistungen auszubilden und sie auf die Prüfung vorzubereiten. Dazu werden die rechtlichen Grundlagen

Mehr

Die Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v.

Die Abrechnung des TGA-Planervertrags. Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v. Die Abrechnung des TGA-Planervertrags Abrechnungssystematik Mindestsatzrisiko Nachtragsrisiko BBA Akademie der Immobilienwirtschaft e.v. Berlin, 19.01.2016 Rechtsanwalt Dr. Gerald Süchting, Berlin Fachanwalt

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1 Grundlagen der Baukostenplanung und Steuerung Allgemeines 1

Inhaltsverzeichnis. 1 Grundlagen der Baukostenplanung und Steuerung Allgemeines 1 vn 1 Grundlagen der Baukostenplanung und Steuerung 1 1.1 Allgemeines 1 1.2 Methodik in der Baukostenplanung und Steuerung 3 1.2.1 Grundlagen 3 1.2.2 Einzelfallbezogene Anforderungen an die Kostenplanung

Mehr

HOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext

HOAI2013. Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten. Heinz Simmendinger. -rnst&sohn A Wiley Brand. erordnungstext HOAI2013 Praxisleitfaden für Ingenieure und Architekten Heinz Simmendinger erordnungstext -rnst&sohn A Wiley Brand Inhaltsverzeichnis Vorwort. V Synopse zur HOAI 2009 - HOAI 2013...............................................

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Vorwort... III Literaturverzeichnis... XIII A. Allgemeine Grundsätze zum Architekten- und Ingenieurvertrag (Morlock)... 1 I. Rechtsnatur... 1 II. Zustandekommen des Vertrages... 3 III. Hinweise für mündlichen

Mehr

Honorierung der Leistungen der Bauphysik

Honorierung der Leistungen der Bauphysik Honorierung der Leistungen der Bauphysik Energieberatertag 2014 HOAI und Vertrag Möglichkeiten zur Abrechnung der Leistungen des Energieplaners RA Karsten Meurer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

Leistungs- und Vergütungsrisiken aus Sicht des Honorarsachverständigen

Leistungs- und Vergütungsrisiken aus Sicht des Honorarsachverständigen Leistungs- und Vergütungsrisiken aus Sicht des Honorarsachverständigen 1. Werden die Regelungen der HOAI richtig angewendet? 1.1 Mitverarbeitete Bausubstanz mvb ( 4 Abs. 7 HOAI) Häufige Fehler in der Regelanwendung

Mehr

Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl

Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Vereinbarung der VOB/B nicht immer die beste Wahl Rechtsanwältin Dr. Britta Schubel 05.12.2014 Nikolausseminar 2014 1 VOB/ B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen - sind Allgemeine

Mehr

WEG-Recht im Überblick

WEG-Recht im Überblick Nr. 15-54 Termine: 22. Januar 2018 oder 10. Dezember 2018 Dauer: 1 Tag -Recht im Überblick Sie erhalten kaufmännisches und rechtliches Grundlagenwissen über das Wohnungseigentumsrecht und erfahren unter

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG

Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG Orientierungshilfe zum Nachweis der Erfüllung der Informationspflichten beim Verbrauchervertrag, 312a Abs. 2 BGB i.v.m. 246 BGBEG/ 246a BGBEG (inkl. Widerrufsbelehrung für Vertragsschlüsse außerhalb der

Mehr

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. -Anwendungsvorschriften-

Bündnis für bezahlbaren Wohnraum. -Anwendungsvorschriften- Grundsätze für ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum -Anwendungsvorschriften- Der Städte Ravensburg und Weingarten Anwendungsvorschriften Der Gemeinderat der Stadt Ravensburg sowie der Gemeinderat der Stadt

Mehr

Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde

Gebührenverzeichnis für die öffentlichen Leistungen als untere Baurechtsbehörde Anmerkung: Soweit die en nach den Baukosten berechnet werden, ist von den Kosten nach der jeweils geltenden DIN 276 (Kostengliederung Nrn. 300-469) auszugehen, die am Ort der Bauausführung im Zeitpunkt

Mehr

Weiterbildung PRAXIS FÜR PRAKTIKER

Weiterbildung PRAXIS FÜR PRAKTIKER PRAXIS FÜR PRAKTIKER Ein Angebot der H&S QM-Service Ltd., Augsburg Ziel der Weiterbildung Die Vorgehensweise bei der Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) in Immobilienwirtschaft und Industrie

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein 1 Nr. 11 / 2017 Bekanntmachung der Satzung der Stadt Bendorf vom 31. Januar 2017 über eine Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet Hauptstraße-Erlenmeyerstraße

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Aktuelle Seminartermine 2015

Aktuelle Seminartermine 2015 Aktuelle Seminartermine 2015 Erstellen und Prüfung von EFB-Preis-Formblättern und deren praktische Anwendung für die Ausgleichsberechnung von Nachträgen Dieses Seminar gibt detaillierte Erläuterungen zum

Mehr

Reform des Bauvertragsrechts. Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV vom

Reform des Bauvertragsrechts. Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV vom Reform des Bauvertragsrechts Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJV vom 10.09.2015 Zunächst bedanken wir uns sehr, dass sich das Bundesministerium der Justiz und des Verbraucherschutzes des Themas

Mehr

Bedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext)

Bedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext) Technik Nico Schröter Bedeutung der HOAI und Darstellung aktueller Entwicklungstendenzen (Diskurs um Erhalt der HOAI im europäischen Kontext) Studienarbeit Thema: Bedeutung der HOAI für Auftraggeber und

Mehr

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT)

BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) BESONDERES VERWALTUNGSRECHT II (KOMMUNALRECHT, BAURECHT) PD Dr. Andreas Funke Sommersemester 2011 Institut für Staatsrecht, Verfassungslehre und Rechtsphilosophie Email: Funke@jurs.uni-heidelberg.de 2

Mehr

Ausblick auf die neue HOAI

Ausblick auf die neue HOAI Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt: Karsten Meurer Meurer Rechtsanwälte Stuttgart 1 HOAI 2009 29.04.2009: BRegierung beschließt 6. HOAI

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

Bauverträge gestalten

Bauverträge gestalten Bauverträge gestalten Architekten-, Bauwerk-, Subunternehmerund Projektsteuerungsverträge Von Thomas Eisner Rechtsanwalt in Köln 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage Carl Heymanns Verlag KG Köln

Mehr

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus /

Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus / KBSG mbh - - Alle Verwaltungsdirektorinnen und Verwaltungsdirektoren Ihre Nachricht Unser Zeichen Ihr Ansprechpartner Datum Patricia Guckelmus 07.01.2014 0681/9 26 11-12 guckelmus@skgev.de Seminar Budgetverhandlungen

Mehr

Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34

Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Vergabeverfahren nach 74,17 VgV - Bewerbungsformular Projekt: Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Aktenzeichen (falls vorhanden): Allgemeine

Mehr