Bau HOAI Liegenschaften Gebäudeunterhaltung Wohnen und Mieten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bau HOAI Liegenschaften Gebäudeunterhaltung Wohnen und Mieten"

Transkript

1 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig Maria von Allwörden SKSD-Veranstaltungen 2019 im Bereich Bau HOAI Liegenschaften Gebäudeunterhaltung Wohnen und Mieten

2 sverzeichnis Bauen G Grundlagen des Bauordnungsrechts G neu Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen G Flächennutzungsplanung G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 1 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 2 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren G Satzungsrecht nach BaugesetzbuchGrundseminar G DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau HOAI G neu Brennpunkte zur HOAI und zum BGB 2018 für die Planung - aktuell G neu Ausschreibung und Vergabe von Planungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen nach den neuen Vorschriften (GWB, VgV, UVgO) im Kontext mit der HOAI G neu Vom HOAI-Vertrag zum BGB-Vertrag Fortgeschrittenenseminar G neu Grundlagen zur HOAI 2013 für die Praxis Leistungen, Honorare und Abrechnungen G Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffenlichen Versorgung Mieten G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten Gebäudeunterhaltung G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

3 G Grundlagen des Bauordnungsrechts Zielgruppe Mitarbeiter/-innen der Bauaufsicht und Bauverwaltung, die wenige Vorkenntnisse haben oder ihre Kenntnisse auf eine solide Grundlage stellen möchten Arbeitsmittel Auf der Basis des elementaren Baurechts vermittelt das Seminar neuen, aber auch in den Bauämtern länger tätigen Mitarbeitern an Hand aktueller Rechtsprechung und Fällen aus der Praxis alle Grundlagen zum baulichen, technischen und organisatorischen Bauordnungsrecht. Sie analysieren besondere Problemfälle und erhalten Lösungsvorschläge und praxistaugliche Hilfen. 1. Grundbegriffe - Anlagen - Vorhaben - Gebäude 2. Einzelvorschriften - Abstandflächen - Erschließung - Stellplätze - Brandschutz 3. Verfahren - Genehmigungsverfahren - Freistellungsverfahren - Besondere Verfahren - Rechtssichere Bescheide im Bauordnungsrecht - Rechtsbehelfe und die Rolle der Behörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Die Seminarinhalte werden dem aktuellen Rechtstand zum Seminartermin angepasst. Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-01-33/19 Termin 23. Mai 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 509

4 G-07-05G-07Gestaltung und Abwicklung von Grundstückskaufverträgen neu Zielgruppe Mitarbeiter/-innen der öffentlichen Verwaltung, die mit Grundstückskaufverträgen arbeiten Das Seminar bietet eine umfassende Darstellung einer Immobilienübertragung durch Kauf oder Verkauf. Es soll Ihnen Sicherheit beim Umgang mit notariellen Grundstückkaufverträgen vermitteln, indem anhand eines typischen Beispiels die komplette Durchführung einer Immobilientransaktion dargestellt wird. Das Seminar behandelt zum einen vorbereitende Fragen rund um das Grundbuch. Zum werden verschiedene Gestaltungsoptionen, deren Voraussetzungen und Wirkungen besprochen. Abgerundet wird das Seminar durch Ausführungen zur Abwicklung und kostenrechtlichen Überlegungen. 1. Vorbereitung des Kauf - Ermittlung und Bewertung der Grundbuchsituation - Ermittlung und Bewertung von Rechten Dritter - Prüfung und Gestaltung der Vertretungsbefugnis - Verhandlungsführung 2. Gestaltung des Kaufvertrags - Gestaltung von Zahlungsmodalitäten, insbesondere die Abwicklung über Anderkonten - Genehmigungen und Vorkaufsrechte - Einbeziehung Dritter, insbesondere Grundpfandrechtsgläubiger und Gläubiger öffentlicher Lasten - Besitzübergang und Erschließung - Haftung und Gewährleistung - Sicherung der gegenseitigen Ansprüche 3. Sondersituationen - Beteiligung von Personenmehrheiten (Erbengemeinschaften, GbR) - Kauf in der Insolvenz - Wohnungs-/Teileigentum - Teilflächenveräußerung - ausländische Beteiligte Dr. Christian Flache G-07-05/19 Termin 12. November 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 94,00 Mitglieder des Zweckverbandes 122,00 Nichtmitglieder 510 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

5 G Flächennutzungsplanung Zielgruppe Mitarbeiter/-innen von kreisangehörigen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden, die mit Fragen der Bauleitplanung befasst sind. In den vergangenen Jahrzehnten haben die meisten Städte und Gemeinden lediglich kontinuierlich Änderungsverfahren durchgeführt; oft entstanden Flickenteppiche ohne gesamtstädtische nachhaltige Konzepte zu erarbeiten. In den letzten Jahren jedoch erfährt die Flächennutzungsplanung eine Renaissance. Diese hat verschiedene Ursachen, wie z. B. umfassende Stadtumbauprozesse mit der Aufgabe von Flächennutzungen, zunehmende Verflechtungen von benachbarten Kommunen, anhaltender wirtschaftlicher Strukturwandel sowie geschärfte Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes. Sie lernen das Verfahren zur Aufstellung bzw. Änderung eines Flächennutzungsplans und die materiellen Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Flächennutzungsplan kennen und diese Kenntnisse in der Praxis anwenden. 1. Bauleitplanung - Zentrale Aufgabe der Kommunen 2. System der räumlichen und städtebaulichen Planung 3. Abgrenzung von Gesamtplanung und Fachplanung 4. Funktion, planerische Einordnung 5. Verhältnis von F- Plan und B-Plan 6. Konkretisierungsgrad des F-Plans 7. Aufstellungsverfahren - ausgewählte Probleme- 8. Innenentwicklung - Verringerung des Flächenverbrauchs 9. Umweltprüfung, Klimaschutz beim F- Plan 10. Besondere Steuerungsaufgaben-Windenergie 11. Verfahrensfehler bei der Aufstellung des F-Plans, 12. Abwägung, Begründung städtebauliche Erfordernis 13. Genehmigungsverfahren 14. Änderung des F-Plans 15. Formelle und informelle städtebauliche Planung 16. Von der hoheitlichen zur kooperativen Planung Die Seminarinhalte werden dem aktuellen Rechtstand zum Seminartermin angepasst. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-03-22/19 Termin 30. September 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 511

6 G Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 1 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren Zielgruppe Arbeitsmittel Mitarbeiter/-innen der unteren Bauaufsichtsbehörden, von Ämtern mit Bauherrenfunktion sowie von Bauämtern der Gemeinden, Entwurfsverfasser und Planer von Bauvorhaben sowie Bauträger In diesem zweigeteilten Intensiv-Seminar erhalten Sie einen umfassenden praxisnahen Überblick über die verfahrensrechtlichen Regelungen im Bauordnungsrecht. Hierbei wird insbesondere auch auf die häufigsten Verfahrensfehler eingegangen und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Im Mittelpunkt des ersten Teils steht die Prüfung der Baugenehmigungsbedürftigkeit eines Vorhabens sowie (mit vertiefenden Beispielen) die Abgrenzungen zum Gestattungsvorrang, den verfahrensfreien Vorhaben und der Genehmigungsfreistellung sowie die verfahrensrechtliche Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO 1. Bauaufsichtliche Verfahren und Genehmigungsbedürftigkeit von Vorhaben - Anwendungsbereich der SächsBO - Grundsatz der Genehmigungsbedürftigkeit, 59 SächsBO - Gestattungsvorrang, 60 SächsBO - Verfahrensfreie Vorhaben, 61 SächsBO - Genehmigungsfreistellungen, 62 SächsBO - Fliegende Bauten, 76 SächsBO - Zustimmungsverfahren, 77 SächsBO - Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, 63 SächsBO - Vollständiges Baugenehmigungsverfahren, 64 SächsBO 2. Bauantragstellung, Bauherr, Entwurfsverfasser - Zuständigkeit - Bauvorlagen - Bauherr - Entwurfsverfasser 3. Behandlung des Bauantrags nach 69 SächsBO - Vollständigkeitsprüfung, Bestätigung der Vollständigkeit - Beteiligung der Gemeinde - Gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungen - Sonstige Beteiligungen - Fristen für Beteiligungen - Entscheidungsfrist/Verlängerung der Entscheidungsfrist Bitte die SächsBauO und die DVOSächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Termin Ralf Lorenz G-01-35/ November 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 512 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

7 Vom Bauantrag zur Bauausführung Teil 2 Intensiv-Seminar zum Verfahrensrecht im Baugenehmigungsverfahren Zielgruppe Arbeitsmittel Mitarbeiter/-innen der Bauverwaltungen, Stadtplanung, Hochbauämter und anderer im Bereiche, die mit dem Vollzug der SächsBO beschäftigt sind; Planer von Bauvorhaben und Bauträger In diesem zweigeteilten Intensiv-Seminar erhalten Sie einen umfassenden praxisnahen Überblick über die verfahrensrechtlichen Regelungen im Bauordnungsrecht. Hierbei wird insbesondere auch auf die häufigsten Verfahrensfehler eingegangen und Hinweise zu deren Vermeidung gegeben. Der zweite Teil des Seminars knüpft nahtlos an den ersten Teil an. Im Mittelpunkt steht die Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren, die Genehmigungsfiktion, die Zustellung der Baugenehmigung an Nachbarn bzw. die öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung sowie die Geltungsdauer der Genehmigung und deren Verlängerung. 1. Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit im Verfahren 2. Prüfungsumfang der Baugenehmigungsverfahren 3. Genehmigungsfiktion und Fiktionszeugnis 4. Bescheiderteilung und Bekanntgabe 5. Zustellung Baugenehmigung an Nachbarn und öffentliche Bekanntmachung 6. Geltungsdauer einer Baugenehmigung/Verlängerung der Geltungsdauer 7. Voraussetzungen für den Baubeginn Bitte die SächsBauO und die DVOSächsBO zur Veranstaltung mitbringen. Ralf Lorenz G-01-40/19 Termin 27. November 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 513

8 Satzungsrecht nach Baugesetzbuch Grundseminar Zielgruppe Mitarbeiter/-innen von Bauordnungsämtern, Planungsämtern, sowie Entwurfsverfasser, Ingenieure, Architekten In diesem Seminar werden Ihnen die städtebaulichen Satzungen als Alternative zum Bebauungsplan sowie die unterschiedlichen Arten und Anwendungsmöglichkeiten der Satzungen nach dem Baugesetzbuch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung (Innenentwicklungsgesetz 2013) vorgestellt. So erhalten Sie einen guten Überblick und erfahren, wie Sie mit diesen Planungsinstrumenten auch Ihre städtebaulichen Wünsche und Ziele effizienter erreichen und (Bau-)Vorhaben so genehmigungsfähig machen können. - Überblick über die unterschiedlichen baurechtlichen Planungsinstrumente des BauGB, die den Gemeinden zur Verfügung stehen, um ihre städtebaulichen Ziele zu realisieren - Wesen und Zweck der städtebaulichen Satzungen - Einsatzmöglichkeiten - Mögliche/notwendige Regelungsinhalte - Verknüpfungsmöglichkeiten mit städtebaulichen Verträgen - Jeweilige Verfahren und Rechtswirkungen - Vor- und Nachteile gegenüber der herkömmlichen Bebauungsplanung, auch unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach 13 a BauGB - Innenbereichssatzungen nach 34 IV BauGB - Klarstellungssatzung - Entwicklungssatzung - Ergänzungssatzung - Außenbereichssatzung nach 35 VI BauGB - Erhaltungs-/Milieuschutzsatzung nach 172 BauGB - Baugestaltungssatzung - Städtebaulichen Kostensatzungen. Erschließungsbeitragssatzung 132,135 c BauGB Arbeitsmittel Die Seminarinhalte werden dem aktuellen Rechtstand zum Seminartermin angepasst. Bitte BauGB, BauNVO und SächsBauO zur Veranstaltung mitbringen. RA Klaus Germer, Erster Stadtrat a. D., Leiter eines kommunalen Baudezernats G-01-13/19 Termin 29. August 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 98,00 Mitglieder des Zweckverbandes 128,00 Nichtmitglieder 514 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

9 DIN 276 Kosten im Bauwesen Hochbau Zielgruppe Beschäftigte kommunaler Verwaltungen Sie kennen die wesentlichen Punkte der neuen DIN 276 Kosten im Bauwesen Teil 1: Hochbau. Sie lernen an Beispielen unterschiedliche Verfahren der Kostenplanung für die praktische Anwendung kennen. Darüber hinaus wird die rechtliche Bedeutung der DIN 276, insbes. unter den Gesichtspunkten vertragliche Leistungspflichten des Planers und Honorarberechnung dargestellt unter Berücksichtigung der HOAI. 1. Grundlagen und Begriffe - Kosten im Bauwesen, Kostenvorgabe, Kostenermittlung 2. Projektbeteiligte, ihre Aufgaben und Leistungspflichten - Bauherr, Architekt und Fachingenieure 3. Kostenplanung - insbesondere Leistungspflichten und Vergütung - Grundflächen und Rauminhalte - Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung 4. Grundsätze der Norm - Gegenstand und Unterschiede der Fassungen von 1981 (vgl. anrechenbare Kosten nach 10 HOAI) 5. Kostengliederung und Bezugseinheiten von Kennwerten (und Preisen) - Grundflächen, Rauminhalte, Nutzeinheiten, Bauteile und Leistungspositionen 6. Arten der Kostenermittlung - Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung 7. Verfahren der Kostenplanung - Nutzungsbezogene, Gebäudebezogene und Bauelement- und Kombinierte Verfahren der Kostenermittlung - Verfahren der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, z. B. ABC- Analyse Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 515

10 8. Ermittlung der Baunebenkosten - Kosten der Bauherrenaufgaben, der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Finanzierungskosten Arbeitsmittel Bitte Texte der HOAI und soweit vorhanden Texte der DIN 276 von 1981, 1993 und 2006 mitbringen. Wolfgang Hertrampf G-03-06/19 Termin 10. Dezember 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 516 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

11 neu Brennpunkte zur HOAI und zum BGB 2018 für die Planung - aktuell Anwendungswissen für öffentliche Auftraggeber an Fallbeispielen vermittelt Zielgruppe Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Dieses Seminar informiert zu aktuellen Brennpunkten, die sich aus obergerichtlichen Urteilen, Fachkommentaren und Fachdiskussionen zur Anwendung und Auslegung der HOAI ergeben. Ein Schwerpunkt ist dabei diesmal auch das Zusammenspiel der alten HOAI 2013 mit dem neuen BGB 2018 in der täglichen Planungs- und Baupraxis. Verweise auf die VOB-B und das neue Bau - BGB sind hier inbegriffen. Zum Verständnis und zu erforderlichen Sicherheit im Umgang mit der HOAI und Verträgen von Planern, Ingenieuren und Architekten reicht ein Grundlagenwissen aus Gesetzestexten längst nicht mehr aus. Sie erhalten bau- und honorarfachliche Tipps um im Tagesgeschäft Vertragsund Honorarfallen, Nachträgen und Mehrkosten sachgerecht begegnen zu können. Das Seminar will auch so aktuell wie möglich zum Praxisverständnis der Zusammenhänge zwischen der HOAI 2013 und den Regelungen des neuen Vergabe- und Planungsvertragsrechts beitragen und praktische Hinweise dazu geben, wie mit den vielen alten und neuen unbestimmten Rechtbegriffen in der HOAI und im BGB, aber auch in den Vergabeverordnungen gearbeitet werden könnte. Im Brennpunkt stehen Praxisfälle. Aus denen jeder für den eigenen Berufsalltag mehr lernen kann, als nur durch Paragrafen. - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? - Anordnungen des Auftraggebers oder Neubeauftragung? - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen, Umbauzuschlägen und zur planerisch mitverarbeiteten anrechenbaren Bausubstanz (MABS) als (un-)abdingbare Honorargrundlagen - Honorare bei Planungsinhaltsänderungen neue Ziele, neuer Umfang - Honorare bei Terminverzögerungen und Zeitnachträgen - Honorarnachträge mit und ohne Anzeigen - vergütungsneutrale Nachbesserungsplanungen oder Ersatzvornahme - Neues zu Nebenpflichten, Mitwirkungspflichten und Haftungsrisiken - Beispiele für Pauschalhonorare, Zeithonorare und Erfolgshonorare - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen - Aktuelles zum Vergaberecht für Planungsleistungen - Aktuelle Skizzen zu BGB Planungsverträgen Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 517

12 Arbeitsmittel Neues BGB 2018, GWB, VgV, UVgO und HOAI 2013 bitte zur Veranstaltung mitbringen. Sofern vorhanden auch aktuelle Landesvergabegesetze, Landesverordnungen o. ä. Ggf. gern auch interne Dienstanweisungen o. ä. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-09/19 1. Termin 13. März 2019 von 09:00 bis 16:00 Uhr 2. Termin 25. September 2019 von 09:00 bis 16:00 Uhr Entgelt 113,00 Mitglieder des Zweckverbandes 147,00 Nichtmitglieder 518 Ihre Ansprechpartnerin: I Es gelten die AGB des SKSD

13 G-02-34G neu - Vergabe- und Vertragsrecht für Planungsleistungen: Die HOAI 2013 als Werkzeug für VgV, GWB, UVgO und BGB 2018 Grundlagenseminar Zielgruppen Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Ohne ein Tiefenverständnis der einschlägigen Paragraphen der HOAI 2013 und deren sichere Auslegung für die Praxis lassen sich Ausschreibungen und Vergaben, aber auch Verträge und Abrechnungen für Leistungen von Planern, Architekten und Ingenieuren nicht rechtssicher erstellen. Das neue Vergaberecht (GWB und VgV) und auch die seit verabschiedete Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bedürfen im Vorfeld der eigentlichen Planung besonderer Abwägungen nach HOAI 2013 besonders auch bei der Abschätzung der Honorare und deren Anteile an Grundleistungen und Besondere Leistungen aller Leistungsbilder. Auf Grund der Variabilität und individuellen Vereinbarkeit vieler Honorargrundlagen und -ansätze muss nicht jede Planung zwingend europaweit ausgeschrieben werden. Auch vermeintlich anderslautende aktuelle Urteile (so OLG München v ) lassen bei genauer Lesart und im Einzelfall sowieso Spielräume zu, die die Kommunen und Städte bei nicht gleichartigen Leistungen nutzen sollten, um die hohen Aufwendungen und zeitaufwendigen Kriterien europaweiter Wettbewerbe ersparen zu können. 1. Vergabe von Planungsleistungen - Schätzung des Auftragswertes - Vergabe nach Leistungsbildern (Teillose/ Fachlose) oder als GÜ Planung - Spielräume bei der Bewertung der auszuschreibenden Leistung (mit/ ohne HOAI) - Verhandlungsverfahren vs. Wettbewerblicher Dialog vs. Offenes Verfahren - Vergabeszenarien wie Verhandlungsverfahren und offenes Verfahren - Beispiele und Diskussion von Auslobungen, Honorarabfragen an Praxisbeispielen usw. - weitergehende Fragen und mögliche Auslegungsspielräume in der öffentlichen Praxis Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 519

14 Arbeitsmittel 2. Reform des Bau- und Planungsvertragsrechts - Vertragsszenarien wie BGB Planungsvorvertrag LPH 0 BGB Planungsvertrag einschl. BGB Stufenvertrag und weitere Vertragsmodelle unter Maßgabe BGB Beispiele und Diskussion zu Nachträgen, Mehrkosten ; Mangelbeseitigungen ; Planverzug usw. - weitergehende Fragen und mögliche Auslegungsspielräume in der öffentlichen Praxis Bitte neues BGB 2018, GWB, VgV, UVgO und HOAI 2013, sofern vorhanden auch aktuelle Landesvergabegesetze, Landesverordnungen o. ä. Ggf. gern auch interne Dienstanweisungen zur Veranstaltung mitbringen. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-02-34/19 1. Termin 10. Mai 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr 2. Termin 4. September 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 113,00 Mitglieder des Zweckverbandes 147,00 Nichtmitglieder 520 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

15 G neu Ausschreibung und Vergabe von Planungs-, Architekten- und Ingenieurleistungen nach den neuen Vorschriften (GWB, VgV, UVgO) im Kontext mit der HOAI 2013 Fortgeschrittenenseminar Zielgruppen Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten Die Reformen des Vergaberechts (GWB, VgV, UVgO) war mit grundlegenden Änderungen auch für die Ausschreibungen und Vergaben von Planungs-, Ingenieur- und Architektenleistungen verbunden. Die Vorschriften für Vergaben oberhalb der Schwellenwerte wurden zum umfassend neu geregelt (GWB, VgV). Für die Unterschwellenvergaben - die Schwerpunkt des Seminars sind - ist seit dem zusätzlich die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für den Bund und als Mustervergabeordnung verabschiedet. Allerdings ist die UVgO auch Mitte 2018 noch nicht in allen Bundesländern scharf geschaltet, so dass landeseigene Vergabegesetze gelten können. Die VOF ist bereits seit 2016 abgeschafft. Der Auftraggeber hat bereits durch das GWB und die VgV weitreichende und neue Freiheiten, aber auch neue Zwangspunkte zu beachten. Auch kleinere Planungsbüros und Berufsanfänger können nach VgV ohne Nachteile bei europaweiten Ausschreibungen teilnehmen und dann auf Vergaben hoffen, wenn bspw. durch Bietergemeinschaften die im Verfahren geforderten Referenzen und Eignungskriterien erfüllt werden. Planungsleistungen können nicht mehr nur im Verhandlungsverfahren, sondern auch im wettbewerblichen Dialog oder - unter bestimmten Maßgaben - auch einfach im offenen Verfahren ausgeschrieben und vergeben werden. Die rechtlichen Neuerungen dazu sind für den Auftraggeber besonders für den öffentlichen Sektor aber auch für potentielle Bewerber umfassend und werden im Seminar auch an Praxisbeispielen besprochen. Die HOAI spielt dabei nicht nur bei der Schätzung des Auftragswertes eine entscheidende Rolle, sondern u. a. auch bei der Bewertung der erforderlichen Leistungsbilder. 1. Die Grundlagen - Schätzung des Auftragswertes - Vergabe nach Leistungsbildern (Teillose/ Fachlose) oder als GÜ Planung - Spielräume bei der Bewertung der auszuschreibenden Leistung (mit/ ohne HOAI) - Verhandlungsverfahren vs. Wettbewerblicher Dialog vs. Offenes Verfahren Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 521

16 Arbeitsmittel 2. Der Wettbewerb - Die Eignungsprüfung, deren Anforderungen und erste Rangfolgen (Tabelle) - Was passiert bei falschen, fehlenden oder unvollständigen Unterlagen? - Die Auswertung mit Auswahl und Wichtung (Matrix) der Bewerbungen 3. Die Verhandlungsphase - Die Bewertungskriterien und deren Wichtung (Matrix) - Freiräume nach HOAI - Bewertungskriterien (objektive, subjektive und - NEU - personengebundene) - Honorarkosten als wesentliches Kriterium und deren Gestaltungsspielräume (HOAI) - Vergütungen und Honorarkosten außerhalb der HOAI bspw. für Studien/ Konzepte - Mögliche Konflikte und Abwägungen 4. Die Praxis - Szenario 1 Verhandlungsverfahren ; Szenario 2 offenes Verfahren - Beispiele und Diskussion von Auslobungen, Honorarabfragen an Praxisbeispielen usw. - weitergehende Fragen und mögliche Auslegungsspielräume in der öffentlichen Praxis Bitte GWB, VgV, UVgO und HOAI 2013, sofern vorhanden auch aktuelle Landesvergabegesetze, Landesverordnungen zur Veranstaltung mitbringen. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-10/19 Termin 12. August 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 113,00 Mitglieder des Zweckverbandes 147,00 Nichtmitglieder 522 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

17 G neu Vom HOAI-Vertrag zum BGB-Vertrag Fortgeschrittenenseminar Zielgruppen Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen von Bau- und Planungsämter Mit dem neuen Bauvertragsrecht wurden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ganz spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag und auch für den Planervertrag eingeführt, die für alle seit dem abgeschlossenen Planungsverträge verbindlich gelten. Die Änderungen der 650 p bis 650 t im BGB - Untertitel: Architektenvertrag und Ingenieurvertrag - erfordern beispielsweise die Umgestaltung bisheriger Verträge und Verfahrensweisen beim Planungsablauf und zwar in Gänze. So müssen bspw. alle alten Formverträge zur HOAI ersetzt oder zumindest massiv redigiert werden. Wie lässt sich beispielsweise eine Kosteneinschätzung in die Leistungsbilder der HOAI und die DIN 276 einordnen? Beginnt und endet die Vorentwurfsphase in der LPH 1, in der Vorplanung oder im Entwurf? Was beinhaltet die Zielfindungsphase bzw. die LPH 0? Sind das alles zunächst Besondere Leistungen mit freien Honoraroptionen? Im Seminar wird erörtert, wie einzelne Vertragspassagen gestaltet werden können und wo mögliche Grenzen von Muster- und Standardverträgen liegen. Da bereits die HOAI 2013 für Verträge weite individuelle Verhandlungsräume zulässt, kommt durch die Novellierung des BGB 2018 dem Individualvertrag für alle Leistungsbilder eine noch weitergehende Bedeutung zu. Das gilt besonders auch für die Vereinbarung von Besonderen Leistungen und Grundleistungen und deren Abgrenzungen und möglichen Überschneidungen. Nicht nur innerhalb der Nebenpflichten der Planer sind Kenntnisse auch zu den anderen Teilen des neuen Bauvertragsrechts mit speziellen Grundlagen für den Bauvertrag und für den Verbraucherbauvertrag unabdingbar. Öffentliche Bauherren benötigen zudem auch Grundkenntnisse zu den umfassenden Neuerungen der Bauvertragsreform, die auch Änderungen der kaufmännischen Mängelhaftung umfassen. Beschrieben wird auch das aus der besonderen Sicht eines erfahrenen Sachverständigen mit täglicher Planungs- und Baupraxis. Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 523

18 Arbeitsmittel 1. Die neuen Grundlagen im BGB p bis 650 t BGB 2018 Untertitel 2 Architektenvertrag und Ingenieurvertrag p (1), (2) Vertragstypische Pflichten q (1), (2) Anwendbare Vorschriften (Verweis aus 650 b, c, e bis h BGB 2018) r (1) bis (3) Sonderkündigungsrecht(e) s Teilabnahme t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer 2. Der neue Planervertrag und die HOAI Gegenstand und Grundlagen - Leistungen und Pflichten des AN und des AG - Leistungssicherungen - Durchführungsabreden - Sonstiges und Anlagen - Einzelverträge vs. Stufenverträge vs. Vollvertrag? 3. Die Praxis - Szenario 1 BGB Planungsvorvertrag LPH 0 - Szenario 2 BGB Planungsvertrag und BGB Stufenvertrag - Szenario 3 weitere Vertragsmodelle unter Maßgabe BGB Beispiele und Diskussion zu Nachträgen, Mehrkosten ; Mangelbeseitigungen ; Planverzug usw. - weitergehende Fragen und mögliche Auslegungsspielräume in der öffentlichen Praxis Bitte die HOAI 2013 und das neue BGB 2018 oder auch interne Dienstanweisungen zur Veranstaltung mitbringen. Ulf Greiner Mai G-03-23/19 Termin 26. Juni 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 113,00 Mitglieder des Zweckverbandes 147,00 Nichtmitglieder 524 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

19 G neu Grundlagen zur HOAI 2013 für die Praxis Leistungen, Honorare und Abrechnungen Zielgruppen Bürgermeister/-innen, Amtsleiter/-innen und Mitarbeiter/-innen der Bau- und Planungsämter sowie Rechtsämter, Behörden des Freistaates und des Bundes, Prüfer, Planer und Büros, die regelmäßig für öffentliche Bauherren arbeiten hr Nutzen Ohne ein Grundverständnis der einschlägigen Paragraphen der HOAI 2013 und deren sichere Auslegung für die Praxis lassen sich Ausschreibungen und Vergaben, aber auch Verträge und Abrechnungen für Leistungen von Planern, Architekten und Ingenieuren nicht rechtssicher erstellen. Dieses Seminar soll vor allem auch zu mehr Verständnis und zu mehr Sicherheit bei auszuhandelnden Verträgen mit Planern, Ingenieuren und Architekten führen. Sie erhalten bau- und honorarfachliche Tipps um im Tagesgeschäft Honorarfallen, Nachträgen und Mehrkosten sachgerecht begegnen zu können. Dabei wird es auch zu den Regelungen des neuen Vergabe- und Bauvertragsrechts erste Hinweise dazu geben, wie in der Praxis gearbeitet werden könnte und welche Haftungsfallen vermieden werden sollten. 1. Allgemeine Vorschriften für Neubau, Umbau und für Sanierungen, Instandsetzungen - Erfahrungen, Beispiele und Praxistipps zur MABS und zum Umbauzuschlag - Schriftform für Einzel-, Änderungs- und Wiederholungsleistungen? - Honorare bei Planungsänderungen und Terminverzögerungen - Honorare für Typenplanung und mehrere Objekte - Grundleistungen und Besondere Leistungen, Objektlisten - Leistungsbilder Objektplanungen ANLAGEN 10 bis 13 (auszugsweise) - Leistungsbilder Fachplanungen ANLAGEN 14 bis 15 (auszugsweise) - Vertragsgrundlagen und Honorarregelungen mit und ohne HOAI - e, die in einem Planungsvertrag Sicherheit schaffen - Arbeitsschritte in den Leistungsphasen konkret festlegen - Baukosten vom Honorar abkoppeln auch ohne Kostenberechnung - Was schuldet der Planer? Was darf der Bauherr wirklich erwarten? Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 525

20 - Tipps und Beispiele zu Honorarzonen - Neues zu Mitwirkungspflichten und Haftungsrisiken - Beispiele für Pauschalhonorare, Zeithonorare und Erfolgshonorare - Besonderheiten und Risiken bei General-, Objekt- und Fachplanungen - HOAI aktuelle obergerichtliche Entscheidungen und solche vom BGH Arbeitsmittel Bitte die HOAI 2013 und das neue BGB 2018 sowie GWB, VgV und UVgO oder auch interne Dienstanweisungen zur Veranstaltung mitbringen. Ulf Greiner Mai (Sachverständiger, Gutachter, Beratender Ingenieur VBI) G-03-14/19 Termin 5. September 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 113,00 Mitglieder des Zweckverbandes 147,00 Nichtmitglieder 526 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

21 Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte zur Sicherung von Leitungen der öffentlichen Versorgung Zielgruppe Beschäftigte von Grundbuch- und Liegenschaftsämtern, Energieversorgern, kommunalen Betrieben der Wasserversorgung, Zweckverbänden und Behörden, die landesrechtlich für das Bescheinigungsverfahren nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz zuständig sind Das Seminar bietet eine umfassende Darstellung über Rechte und Pflichten des Versorgungsträgers bei der Verlegung von Leitungen im öffentlichen Raum. Es wird umfassend behandelt, unter welchen Voraussetzungen Dienstbarkeiten und andere dingliche Rechte für Versorgungsträger entstehen und wie sie in das Grundbuch einzutragen sind. Auch wird auf gesetzliche entstandene Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz eingegangen. 1. Möglichkeiten zur Sicherung von Leitungen - Gestattungsvertrag, Arten von Dienstbarkeiten und anderer dinglicher Rechte - Eintragung in das Grundbuch, Kosten - Entschädigungszahlungen - Rechtliche Durchsetzung der Dienstbarkeitsbestellung (Zwangsbelastung) 2. Gesetzliche Dienstbarkeiten nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz - Entstehung und Bestand gesetzlicher Dienstbarkeiten - Formelle Umsetzung im Grundbuch, Bescheinigungsverfahren - Entschädigungsanspruch 3. Nachträgliche Gestaltungen - Übertragung von Dienstbarkeiten - Rangrücktritt, Rangwahrung, Freigabe und Löschung - Verlegung des Ausübungsbereichs 4. Sonderfälle - Dienstbarkeiten in der Zwangsvollstreckung Dr. Christian Flache, Notarassessor G-07-10/19 Termin 12. März 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 94,00 Mitglieder des Zweckverbandes 122,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 527

22 G Die Mieterhöhung im Wohnraummietverhältnis Zielgruppe Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Arbeitsmittel Das Seminar versetzt Sie in die Lage, Mieterhöhungspotential zu erkennen, in Mietverträgen umzusetzen und bei bestehenden Mietverhältnissen eigenständige Mieterhöhungserklärungen zu formulieren. 1. Die Arten von Mieterhöhungen - Anforderungen an den Mietvertrag - übereinstimmende Vereinbarungen und einseitiges Mieterhöhungsverlangen 2. Die Mieterhöhungserklärung - formelle Voraussetzungen - inhaltliche Anforderungen 3. Die Reaktion des Mieters und Konsequenzen - Widerspruch und Kündigung - Konsequenzen und Rechtsfolgen Bitte BGB zur Veranstaltung mitbringen. Florian Bau G-04-20/19 Termin 27. Mai 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder 528 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

23 G Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten Zielgruppe Beschäftigte in kommunalen Verwaltungen und Wohnungsunternehmen Hinweis Nach Absolvierung des Seminars sind Sie in der Lage, die gesetzlichen Regelungen für die Vereinbarung und Abrechnung von Betriebskosten in Mietwohnungen anzuwenden sowie Einwendungen der Mieter zu bearbeiten. 1. Vereinbarungen über Betriebskosten im Mietvertrag - gesetzliche Grundlagen und Begriffsbestimmungen - umlegbare Kostenpositionen - formelle und inhaltliche Grundsätze 2. Die Abrechnung von Betriebskosten - Fristen und formelle Mindestanforderungen - Folgen fehlerhafter Abrechnungen, Verjährung und Verwirkung von Ansprüchen - Einwendungen des Mieters und Gewährung von Belegeinsicht 3. Spezielle Probleme der Abrechnung von Heizkosten - Heizkostenverordnung - Sonderfälle - Beispielrechnung Fragen können Sie vorab per bei uns einreichen. Florian Bau G-04-12/19 Termin 25. Juni 2019 von 09:00 bis ca. 16:00 Uhr Entgelt 89,00 Mitglieder des Zweckverbandes 116,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 529

24 G Grundlagen des kommunalen Gebäude- und Facility Managements Zielgruppe Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Sie lernen die Grundsätze des Facility Managements kennen, die ausschlaggebend für die Zentralisierungstendenz ist. Sie lernen, dass das Facility Management über die Leistungen eines zentralen Gebäudemanagements hinaus geht und neben operativen und strategischen auch taktische Elemente der Immobilienbewirtschaftung beinhaltet. Zudem erfahren Sie, dass unter Facility Management heute alle Prozesse und Dienstleistungen zusammengefasst werden, die nicht zum Kerngeschäft gehören. Ihnen wird ein Überblick über die ganzheitliche Sichtweise sowie über die Optimierungspotenziale in den einzelnen Gebäudelebenszyklusphasen gegeben. Hierbei erhalten Sie konkrete Hinweise und Anregungen für eine kontinuierliche Verbesserung bei der Gebäudebewirtschaftung. 1. Einführung und Grundsätze - Begriffsdefinition, Abgrenzung, Kerngeschäft und Unterstützungsprozesse - Lebenszyklusmodel der GEFMA 2. Betreiberverantwortung und Organisation - aktuelle Fälle - Möglichkeit der Exkulpation sowie Organisationsmodelle 3. Informationsgrundlagen und IT-Unterstützung - benötigte Informationen in der Praxis - Einführungsstrategien eines CAFM 4. Energiemanagement und Energieoptimierung - Energieoptimierung - Fördermöglichkeiten 5. Lebenszykluskosten, Instandhaltungsstrategien und Infrastrukturelle Leistungen Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tage bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 306,00 Mitglieder des Zweckverbandes 398,00 Nichtmitglieder 530 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

25 G Betreiberverantwortung in der kommunalen Gebäudewirtschaft Zielgruppe Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind. Das Thema Betreiberverantwortung rückt angesichts verheerender Unglücke in Gebäuden (Einsturz Eissporthalle Bad Reichenhall, Flughafenbrand Düsseldorf) in den Fokus und gewinnt im Immobilien-/Gebäudemanagement ständig an Bedeutung. Aktuelle Urteile und Unfälle haben Immobilieneigentümer, Dienstleister aber auch Nutzer bzw. Mieter von Immobilien sensibilisiert. Im Seminar werden die wichtigsten Aspekte der Betreiberverantwortung praxisgerecht dargestellt und die Problemlösungen im kommunalen Umfeld erörtert. 1. Erläuterung der Brisanz des Themas - aktueller Unfälle und praktische Beispiele von Verurteilungen - Erläuterung der Rechtsgebiete - Möglichkeiten der Exkulpation 2. Überblick über die wichtigsten Vorschriften - Betriebssicherheitsverordnung, GEFMA Versammlungsstättenverordnung - Anwendung von Normen und technischen Regeln 3. Aufbau einer rechtssicheren Organisation - Pflichten und Informationsquellen - notwendige Dokumentationen - konkrete Problemlösungsvorschläge Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tage bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 306,00 Mitglieder des Zweckverbandes 398,00 Nichtmitglieder Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 531

26 G Energiemanagement in der kommunalen Gebäudewirtschaft Zielgruppe Beschäftigte der zentralen Gebäudewirtschaft, von Haupt-, Hochbau- und Schulämtern sowie aus Liegenschaftsverwaltungen und Kämmereien, die mit Aufgaben der Gebäude- und Immobilienbewirtschaftung befasst sind Ihnen werden grundlegende Kenntnisse zu den Energieanwendungen und den technischen Möglichkeiten der Optimierung des Energieverbrauchs vermittelt. Die Lehrinhalte umfassen sowohl Energieeffizienzthemen, wie Heiz- und Prozesswärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Klima- und Kältetechnik und Beleuchtung, als auch regenerative Energien und Themen des Energiemanagements (Energiedatenmanagement-Systeme, Energieeinkauf und -handel, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Contracting). Zudem werden die relevanten Fördermöglichkeiten vorgestellt. 1. Einführung und Grundsätze - Bedeutung des Energiethemas - rechtliche Rahmenbedingungen - Gesamtenergiekonzepte 2. Energieoptimierung und Energiemanagementsysteme - Energieeffiziente technische Gebäudeausrüstung - Energieanalyse und Energiedatenmanagement - Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 3. Energieeinkauf und Contracting - Einkaufsstrategien - Fördermöglichkeiten Dauer Bitte senden Sie uns Ihre Voranmeldung G Tag bis 30. April. Der genaue Seminartermin wird Ihnen mitgeteilt, sobald genügend Interessenten vorhanden sind. Entgelt 153,00 Mitglieder des Zweckverbandes 199,00 Nichtmitglieder 532 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

27 Allgemeine Geschäftsbedingungen gültig ab 1. Januar 2019 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen des Zweckverbandes Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden. Für Coaching gibt es gesonderte Geschäftsbedingungen. 1 Anmeldung 1. Anmeldungen erfolgen schriftlich (auch per oder Internet möglich) unter Angabe der Lehrgangs- bzw. Seminarnummer (durch den/die Teilnehmer/-in oder deren/dessen Anstellungskörperschaft (im Folgenden: Anmelder/-in). Mit seiner/ihrer Anmeldung erkennt der/die Anmelder/-in die AGB des SKSD an. 2. Anmeldungen werden sofort nach Eingang bestätigt. Sollte das Seminar oder der Lehrgang nicht stattfinden, werden die Teilnehmer/-innen rechtzeitig informiert. Sollte der Termin einer Veranstaltung verschoben werden müssen, gilt die Anmeldung automatisch für den neuen Termin. 3. Der Termin für den Anmeldeschluss liegt vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin, soweit nichts anderes bestimmt ist. 4. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Anmelder/-in und SKSD zustande. Die Leistungen des SKSD werden davon unabhängig gegenüber dem/der Teilnehmer/-in erbracht. 5. Sie erklären sich mit Ihrer Anmeldung einverstanden, dass das SKSD sowohl Ihre als auch die Daten Ihrer Verwaltung in seiner EDV-Anlage speichert. Dies geschieht aus organisatorischen Gründen und zur Verbesserung des Kundenservices. Dabei werden Ihre datenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt. Sie gestatten uns, Sie per oder Fax über aktuelle Entwicklungen und besondere Angebote zu informieren. Sie können diese Einwilligung jederzeit einschränken oder widerrufen. 2 Rücktritt 1. Abmeldungen sind schriftlich (Post/Telefax/ ) vorzunehmen. Seminare (inkl. Fachlehrgänge) 2. Bei einer Abmeldung bis einen Tag vor Anmeldeschluss (siehe 1 Nr. 3) wird kein Bearbeitungsentgelt fällig. Bei späterem Rücktritt wird das volle Entgelt berechnet. 3. Die Benennung eines/r Ersatzteilnehmers/-in ist zulässig (Austausch des Leistungsempfängers). Das Entgelt für den/die Abmelder/-in entfällt, wenn der/die Ersatzteilnehmer/-in sich rechtsverbindlich anmeldet oder angemeldet wird (Austausch des Vertragspartners). 4. Nimmt ein/e angemeldete/r Teilnehmer/-in in sonstigen Fällen an einer Veranstaltung nicht oder nimmt er/sie nur teilweise teil, besteht für die nicht genutzte Veranstaltungszeit kein Rückvergütungsanspruch. 5. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Seminaren werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Absage bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Kursentgelt. Bei Absage zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Entgelt zu entrichten. Lehrgänge 6. Dem/Der Anmelder/-in wird das Recht eingeräumt, sich von dem durch Anmeldung und Anmeldebestätigung geschlossenen Lehrgangsvertrag ohne Angabe von Gründen nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu lösen (Rücktrittsrecht). Aus anderen Rechtsgründen bestehende Anfechtungs-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben durch diese Regelungen unberührt. Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 533

28 a) Bei Rücktritt nach Zugang der Anmeldebestätigung wird eine Bearbeitungspauschale von 143,00 EUR fällig. b) Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Lehrgangsbeginn wird eine Ausfallvergütung in Höhe von 50 % des Lehrgangsentgelts (ohne Prüfungsgebühren) zuzüglich der Bearbeitungspauschale nach Buchstabe a) fällig. Dem SKSD bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen. c) Bei Rücktritt nach Lehrgangsbeginn bleibt der/die Anmelder/-in grundsätzlich zur Zahlung der Lehrgangsentgelte weiter verpflichtet; ihm/ihr werden jedoch die durch die Nichtteilnahme des/r angemeldeten Teilnehmers/-in entstehenden Einsparungen auf Antrag gutgeschrieben. 7. Für die Angebotserstellung von Inhouse-Lehrgängen werden keine Kosten erhoben. Nach Vertragsschluss wird im Falle des Rücktritts ein Stornoentgelt fällig. Dieses beträgt bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn das halbe Lehrgangs-entgelt. Bei Rücktritt 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn oder später ist das volle Lehrgangsentgelt zu entrichten. 8. Dem/Der Anmelder/-in bleibt vorbehalten, in allen vorgenannten Fällen nachzuweisen, dass dem SKSD kein oder ein geringerer Schaden entsteht. Absätze 3 und 4 gelten entsprechend. 3 Entgelte und Gebühren 1. Die Veranstaltungsentgelte bzw. Prüfungsgebühren werden mit den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gemacht. 2. Für das zu zahlende Entgelt bzw. die Gebühren ist der Status des Anmeldenden (Mitglied/ Nichtmitglied im Zweckverband) zu Veranstaltungsbeginn entscheidend. 4 Unterrichtsmittel 1. Die Seminar- und Lehrgangsentgelte beinhalten das zum jeweiligen Seminar bzw. Lehrgang gehörende Unterrichtsmaterial (Arbeitsblätter, Seminarberichte, Übersichten usw.). 2. Für S/W-Kopien wird ein Entgelt von 0,10 EUR pro Seite erhoben. 3. Das Entgelt für Beglaubigungen richtet sich nach den für Behörden im Freistaat Sachsen geltenden Vorschriften. 5 Zahlung/Verzug 1. Entgelte und Gebühren sind entsprechend der Rechnungslegung fällig. Entgelte für Kopien können sofort bei Leistungserbringung verlangt werden. 2. Für Mahnungen wird ein Entgelt von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. 3. Während Verzug werden Zinsen entsprechend 288 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechnet. 534 Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD

29 Sächsisches Kommunales Studieninstitut Dresden An der Kreuzkirche Dresden per Fax Anmeldung anmeldung@sksd.de Seminar/Lehrgang Veranst.-Nr. Termin Für die Veranstaltung wird verbindlich angemeldet: 1. Titel, Name, Vorname, 2. Titel, Name, Vorname, 3. Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum Geburtsdatum Geburtsdatum Ansprechpartner/-in Verwaltung Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Funktion/Tätigkeit Personenbezogene Daten der Interessenten bzw. Teilnehmenden werden nur im notwendigen Umfang für die Information der Interessenten bzw. Teilnehmenden und zur Veranstaltungsabwicklung erhoben. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des SKSD, werden anerkannt. Ihre Ansprechpartnerin: Manuela.Kreibig@sksd.de, I Es gelten die AGB des SKSD 535

Modulare Fortbildung für

Modulare Fortbildung für Modulare Fortbildung für Führungskräfte Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Maria von Allwörden 0351 43835-21 maria.allwoerden@sksd.de Katja Dessel-Schilling 0351 43835-17 katja.dessel-schilling@sksd.de

Mehr

Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten

Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Maria von Allwörden 0351 43835-21 maria.allwoerden@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2018 im Bereich Bau, HOAI, Liegenschaften,

Mehr

Ratsmitglieder und Aufsichtsräte

Ratsmitglieder und Aufsichtsräte Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Inhalt Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Dr. Michael Schellenberger 0351 43835-17 michael.schellenberger@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2017 im

Mehr

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Dr. Michael Schellenberger 0351 43835-17 michael.schellenberger@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2017 im Bereich

Mehr

Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten

Bau, HOAI, Liegenschaften, Gebäudeunterhaltung, Wohnen und Mieten Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Dr. Michael Schellenberger 0351 43835-17 michael.schellenberger@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2017 im Bereich

Mehr

Leistungsbewertung nach TVöD leicht und praxisnah

Leistungsbewertung nach TVöD leicht und praxisnah L o B T V ö D Ihre Ansprechpartnerin für und individuelle Beratung Gesine Wilke Geschäftsführerin SKSD Autorin diverser Fachbuchpublikationen zum Thema TVöD 0351 43835-12 gesine.wilke@sksd.de SKSD-Veranstaltungen

Mehr

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen

Wirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Maria von Allwörden 0351 43835-21 maria.allwoerden@sksd.de SKSD-Veranstaltungen 2019 im Bereich Presse- und

Mehr

A2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion

A2A1. Immobilienwirtschaft. Autorin Manuela Lengwinat. unter Mitarbeit der Verlagsredaktion A2A1 Immobilienwirtschaft o Autorin Manuela Lengwinat unter Mitarbeit der Verlagsredaktion Bauprojektmanagement 1 Begriffe und Grundlagen des Baurechts 9 1.1 Geschichtlicher Abriss zum Baurecht 9 1.2 Öffentliches

Mehr

Autoren porträt Vorwort... 7

Autoren porträt Vorwort... 7 Inhalt Autoren porträt... 1 Vorwort... 7 1 Grundsätze des Ingenieurvertrags Technische Ausrüstung... 8 1.1 Zustandekommen des Ingenieurvertrags... 8 1.1.1 Vertragsschluss - Akquisition... 8 1.1.2 Stufenweise

Mehr

1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1. Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21

1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1. Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21 INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis 1 Kommentierung HOAI Teil 2 Flächenplanung 1 Abschnitt 1 Bauleitplanung 17-21 l 17 Anwendungsbereich 1 Zu 17, Rdn. 1 Neuerungen durch die HOAI 2013 1 Zu 17, Rdn. 2

Mehr

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017

Hansestadt Stade. Servicegarantie Abteilung Bauaufsicht und Denkmalschutz. 18. Mai 2017 18. Mai 2017 1 I. Servicegarantien 1. Frühzeitige Beratung 2. Bauantrag 3. Schnelle Baugenehmigung II. Rahmenbedingungen - Schnelle Baugenehmigung 1. Vollständige Unterlagen 2. Genehmigungsfähigkeit 3.

Mehr

Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Katja Schilling 0351 43835-17 katja.schilling@sksd.de SKSD-Veranstaltungen im Bereich Bau, HOAI, Liegenschaften,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 13 Vorwort 13 1 Die neue HOAI im Überblick 15 1.1 Entstehung der HOAI 2013 15 1.2 Überblick über die Neuerungen 16 1.2.1 Grundleistungen statt Leistungen 16 1.2.2 Baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Teil A Einleitung... 1

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... Teil A Einleitung... 1 Vorwort... V Teil A Einleitung... 1 Teil B Planung von Baumaßnahmen und sonstige Planungsund Ingenieurleistungen... 5 I. Rechtsgrundlagen... 5 II. Auswahl geeigneten Architektenpersonals... 6 1. Generalplaner

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen

Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen Konsolidierte Fassung der neuen Regelungen Buch 1 Allgemeiner Teil Abschnitt 5 Verjährung Titel 3 Rechtsfolgen der Verjährung [Auszug] 218 Unwirksamkeit des Rücktritts Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse

Mehr

I n g e n i e u r v e r t r a g

I n g e n i e u r v e r t r a g 1 I n g e n i e u r v e r t r a g Vorhaben: Abschluss und Rekultivierung der Deponie Lohe in Reinsdorf Ingenieurleistungen nach HOAI Leistungsphase 5-9 Zwischen der Entsorgungsgesellschaft Zwickauer Land

Mehr

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung

HOAI Eichsfeldstr Stolberg (Rheinland) Themen. Anrechenbare Kosten nach HOAI 2013 und aktueller Rechtsprechung HOAI 2013 Architekt Dipl.-Ing. Frank Hempel Sachverständiger DGSV für Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure Ausschreibung und Abrechnung nach VOB Eichsfeldstr. 92 52223 Stolberg (Rheinland)

Mehr

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013

HOAI Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht. Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 HOAI 2013 Kurzüberblick zum Architektenhonorarrecht Darstellung der wesentlichen Änderungen durch die HOAI 2013 Regelungsinhalt der HOAI Preisrecht / Honorarrecht Keine Regelung der Architektenleistung

Mehr

Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe:

Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Bildungsurlaub Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, HOAI 2009/13, - Grundlagen Zielgruppe: Markner-Seminare Dipl.-Ing. Sabine Markner Fritz-Höger-Ring 24, 25368 Kiebitzreihe Tel.: 04121-2623497, Fax: 04121-231366 E-Mail: markner@markner-seminare.de, Internet: www.markner-seminare.de und www.vergaberechtsseminare.com,

Mehr

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung

Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Das Bauordnungsrecht - Fortsetzung Verfahrensvorschriften in der Sächsischen Bauordnung 1/32 Ausgangsvorschrift: 59 Abs. 1 SächsBO Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Analagen bedarf der Baugenehmigung,

Mehr

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung

Abwicklung von Bauvorhaben. Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung Abwicklung von Bauvorhaben Von den Grundstücksfragen über Planung und Ausführung bis zur Abnahme und Abrechnung 7., überarbeitete Auflage mit 86 Abbildungen und 7 Tabellen ~ mit digitalen Arbeitshilfen

Mehr

Inhaltsverzeichnis...IX. Abkürzungsverzeichnis... XIII

Inhaltsverzeichnis...IX. Abkürzungsverzeichnis... XIII Inhaltsverzeichnis Vorwort VII Inhaltsverzeichnis.........IX Abkürzungsverzeichnis... XIII l.teil: Der Architektenvertrag... 1 1 Inhalt des Architektenvertrages 2 1.1 Vorverhandlungen 2 1.2 Vorvertrag

Mehr

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber

Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Dipl. Ing. Architekt Arnd Schüring Landeshauptstadt Hannover Folie 1 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Auftraggeber Die Struktur des neuen Vergaberechts

Mehr

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN

ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN ARCHITEKTENVERTRAG FÜR FREIANLAGEN Zwischen dem Bauherrn: Stadt Burg, In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg ggf. vertreten durch: den Bürgermeister, Herrn Rehbaum - nachfolgend Bauherr genannt - und dem Landschaftsarchitekten,

Mehr

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden

Hansjochen Dürr/Manfred Aschke. Baurecht. Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Hansjochen Dürr/Manfred Aschke Baurecht Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Rdnr. I. Allgemeines 1-7 1. Funktion des Baurechts 1 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 2, 3 3. Gesetzgebungszuständigkeit 4,

Mehr

Sanierung Amtsgericht und Polizeirevier Freiberg. Angaben zur Bewerbung. Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE)

Sanierung Amtsgericht und Polizeirevier Freiberg. Angaben zur Bewerbung. Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE) Bewerberbogen zur Teilnahme am Vergabeverfahren 1 von 7 Angaben zur Bewerbung Name des Bewerbers (Firma / Bietergemeinschaft / ARGE) Sitz und Adresse des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz

Mehr

AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017

AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017 AHO-Herbsttagung vom 23. November 2017 Neues Architekten- und Ingenieurrecht 2018 Referent Dr. Wolfgang Koeble Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kaiserpassage 8, 72764 Reutlingen www.koeble-kollegen.de

Mehr

Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v.

Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung. Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. Pflichten des Sachkundigen Planers bei der Bauüberwachung Vortragsveranstaltung Landesgütegemeinschaft Baden-Württemberg und Bayern e.v. 2018 1 Inhalt Regelungen Rechtsprechung Sachkundiger Planer / Bauüberwachung

Mehr

Update Update 2017

Update Update 2017 Update 2017 Bau- und Architektenvertragsrecht 2018 Die wichtigsten Änderungen im Überblick Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Eric Zimmermann, Justitiar AKBW Rechtsanwalt Reinhard Weng AKBW 2017 1 Update

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung Allgemeine Grundlagen und Struktur Architekten /Ingenieurvertrag Prof. Stefan Leupertz Schiedsrichter,

Mehr

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010

Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Erste Erfahrungen mit der neuen HOAI und Aktuelle Rechtsprechung *** Bautag Oberfranken am 26. Februar 2010 Referent: Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dr. Florian Krause-Allenstein

Mehr

KfW BERLIN, 20. SEPTEMBER Ein kreativer Architekt sollte sich nicht von Sensationen, sondern von Reflektionen leiten lassen.

KfW BERLIN, 20. SEPTEMBER Ein kreativer Architekt sollte sich nicht von Sensationen, sondern von Reflektionen leiten lassen. KfW BERLIN, 20. SEPTEMBER 2019 Ein kreativer Architekt sollte sich nicht von Sensationen, sondern von Reflektionen leiten lassen (Hans Scharoun) Dr. Marcus Brößkamp, Münster BGH VII ZR 283/96, Urteil vom

Mehr

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Das neue Bauvertragsrecht 2018 Das neue Bauvertragsrecht 2018 - Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung - Dr. Andreas Stangl Informationen zur Person Name : Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt

Mehr

IHK n Die Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Inhalt. Termin. Zeit. Schulungsort. Termin.

IHK n Die Weiterbildung Ausbildung der Ausbilder. Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Inhalt. Termin. Zeit. Schulungsort. Termin. Seite 1 1101 Ausbildung der Ausbilder Gestiegene inhaltliche Anforderungen in der beruflichen Ausbildung und gewachsene pädagogische Herausforderungen im Umgang mit Auszubildenden erfordern eine solide

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften Anwendungsbereich... 8 IX Inhaltsverzeichnis Übersicht über die neue HOAI... 1 HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften... 8 1 Anwendungsbereich... 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI... 8 Anwendung der HOAI bei anteiligen Leistungen

Mehr

Neuregelungen im Architektenund Bauvertrag

Neuregelungen im Architektenund Bauvertrag Neuregelungen im Architektenund Bauvertrag Ivonne Bartling LL.M 07. Okt. 2017 Agenda Architektenvertrag I. Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Bauträgerverträgen II. III. IV. Gestufte Leistungen/Sonderkündigungsrecht

Mehr

1.1 Gesetzliche Ermächtigung Entwicklung der HOAI Preisrecht 3. 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5

1.1 Gesetzliche Ermächtigung Entwicklung der HOAI Preisrecht 3. 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 1 1.1 Gesetzliche Ermächtigung 1 1.2 Entwicklung der HOAI 1 1.3 Preisrecht 3 2 Leistungspflichten und Haftung der Architekten und der Ingenieure 5 2.1 Rechtscharakter des

Mehr

Grün: Forderungen im Abschlussbericht positiv berücksichtigt Gelb: Noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte Rot: Ablehnung

Grün: Forderungen im Abschlussbericht positiv berücksichtigt Gelb: Noch nicht abschließend geklärte Sachverhalte Rot: Ablehnung Novellierung HOAI 2009 Synopse: Wesentliche Forderungen des Berufsstandes der Ingenieure und Architekten sowie Zwischenergebnisse nach Vorlage des Abschlussberichts BMVBS Stand: 23.09.2011 Modernisierung,

Mehr

1.Verfahrensfreie Vorhaben

1.Verfahrensfreie Vorhaben - 2 - Im Baurecht gibt es verschiedene Verfahren, die je nach Vorhaben erforderlich sind, die wir nachstehend kurz vorstellen wollen: 1.Verfahrensfreie Vorhaben Auswahl der häufigsten Fälle: Eine Nutzungsänderung

Mehr

Vorwort 5. Inhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 13

Vorwort 5. Inhaltsverzeichnis 7. Literaturverzeichnis 13 Vorwort 5 Inhaltsverzeichnis 7 Literaturverzeichnis 13 A. Architektenwettbewerbe 17 I. Einführung und Bedeutung 17 II. Entwicklung und Rechtsnatur des Architektenwettbewerbs 18 1. Entwicklung der Architekturwettbewerbe

Mehr

Die Beschaffung von Bauleistungen nach der neuen VOB/A 2012

Die Beschaffung von Bauleistungen nach der neuen VOB/A 2012 Vergaberecht Praxisseminar Die Beschaffung von Bauleistungen nach der neuen VOB/A 2012 19. Juni 2012, Bonn Eine Veranstaltungsreihe des Praxisseminare des Behörden Spiegel Die Nutzung neuer Lernwege in

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater im dtv 5615 Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunachbarrecht von Prof. Dr. Michael Hauth 9. Auflage Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Hauth wird

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis I. Honoraransprüche schlüssig einklagen... 1 1. Abschluss des Architektenvertrags... 1 a) Vortrag zum Vertragsschluss... 1 b) Mündlicher und konkludenter Vertragsschluss... 3 c) Abgrenzung

Mehr

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg

Ausblick auf die neue HOAI. Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg Ausblick auf die neue HOAI Worauf müssen sich die Architekten und Ingenieure einstellen? Rechtsanwalt Alfred Morlock Architektenkammer Baden-Württemberg 1 Architektenkammer Baden-Württemberg HOAI 2009

Mehr

Schulbauten für die Zukunft

Schulbauten für die Zukunft Schulbauten für die Zukunft wirtschaftlich energieeffizient nachhaltig pädagogisch Vergaberechtliche Aspekte komplexer Planungs- und Bauaufgaben Rechtsanwältin Dr. Christine Reiner Kanzlei Dr. Reiner &

Mehr

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges:

Folgende kleinteilige Änderungen sind nicht in den Folien enthalten: Ergänzung der Grundsätze und des Belangekataloges: 1 - Anpassung des Städtebaurechts an die Vorgaben der UVP Richtlinie (Richtlinie 2014/52/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die

Mehr

Grundzüge der HOAI 2009

Grundzüge der HOAI 2009 Grundzüge der HOAI 2009 Walter Oertel Rechtsanwalt Busse & Miessen Rechtsanwälte Leipzig Grundlagen Gesetz zur Begrenzung des Mietanstiegs und zur Regelung von Architekten- und Ingenieurleistungen 04.11.1971

Mehr

Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure

Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure Hochwasserangepasstes Planen und Bauen Verantwortung und Haftung der Architekten und Ingenieure Rechtsanwältin Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Theis@kunzrechtsanwaelte.de

Mehr

10 Inhaltsverzeichnis

10 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines 13 1. Funktion des Baurechts 13 2. Rechtsgrundlagen des Baurechts 13 3. Gesetzgebungszuständigkeit auf denn Gebiet des Baurechts 13 4. Abgrenzung Bauplanungsrecht - Bauordnungsrecht 15 II.

Mehr

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung

VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN. DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV Manuela Peters Rechtsabteilung VERGABE VON PLANUNGSLEISTUNGEN 1 DSK-Fachtagung Angebotsphase im Verhandlungsverfahren nach VgV 22.11.2016 Manuela Peters Rechtsabteilung AUFFORDERUNG ANGEBOTSABGABE, 52 VGV 2 Hinweis auf veröffentlichte

Mehr

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6

Inhalt. Vorwort... 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 6 7 Inhalt Vorwort................................................ 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen

Mehr

Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34

Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten. Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Vergabeverfahren nach 74,17 VgV - Bewerbungsformular Projekt: Neubau Aula mit Betreuungseinrichtung Senden-Wullenstetten Leistungen: Objektplanung gemäß HOAI 34 Aktenzeichen (falls vorhanden): Allgemeine

Mehr

Inhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen...

Inhalt. Vorwort... Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen... 7 Vorwort................................................. 5 Hinweis zu digitalen Arbeitsweisen....................... 6 1 Projektakquisition............................................ 13 1.1 Einsatzformen

Mehr

Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes der Verbandsgemeinschaftsschule Staig

Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes der Verbandsgemeinschaftsschule Staig Vergabeverfahren nach 74,17 VgV - Bewerbungsformular Projekt: Leistungen: Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes der Verbandsgemeinschaftsschule Staig Objektplanung Aktenzeichen (falls vorhanden): Allgemeine

Mehr

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde

Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde Andrea Rinsdorf Der Flächennutzungsplan als Steuerungsinstrument der Gemeinde PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 A. Einführung 17 I. Eingrenzung der Themenstellung

Mehr

Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht

Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht Die Honorarklage von Architekten und Ingenieuren vor Gericht Erfolgreiche Vorbereitung und Durchführung von Honorarprozessen (HOAI 2013) Bearbeitet von Ralf Averhaus 1. Auflage 2016. Buch. X, 188 S. Hardcover

Mehr

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen

Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Schliemann (Hrsg.) Die Abrechnung der Architekten- und Ingenieurleistungen Bearbeitet von Christian Schliemann, LL.M./D.E.A. Rechtsanwalt in Hamburg Dr. Ralf Averhaus Rechtsanwalt in Berlin Dr. Birgit

Mehr

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis

1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse 1.1 1.2 Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Software-Lizenzvertrag 1.5 Arbeiten mit der CD-ROM 1.5.1 Systemanforderungen 1.5.2 Hinweise zur Demoversion 1.5.3

Mehr

II. Text der HOAI 2013

II. Text der HOAI 2013 II. HOAI 2013 II. Text der HOAI 2013 Verordnung über die Honorare für Architektenund Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI) vom 10. Juli 2013 (BGBl. I S. 2276) Auf Grund

Mehr

Ihr Adventsprogramm 2014

Ihr Adventsprogramm 2014 Ihre Ansprechpartnerinnen Organisation Manuela Kreibig 0351 43835-16 manuela.kreibig@sksd.de Katja Schilling 0351 43835-17 katja.schilling@sksd.de SKSD-Veranstaltungen Ihr Adventsprogramm 2014 Genießen

Mehr

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht"

Themenbereich 1: Einführung in das Rechtsgebiet Öffentliches Bau- und Planungsrecht Öffentliches Bau- und Planungsrecht Angestelltenlehrgang II (60 Stunden = 30 Doppelstunden) Stand:.09.005 Themenbereich : Einführung in das Rechtsgebiet "Öffentliches Bau- und Planungsrecht" Aufgabenstellung

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis

Inhaltsverzeichnis VII. Vorwort. Literaturverzeichnis Rz. Seite Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis V VII XIII A. Grundsätzliches 1 1 I. Was die HOAI regelt 1 1 II. Der preisrechtliche Charakter der HOAI 9 2 III. Schuldrechtliche Vorschriften

Mehr

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn

Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar. Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn Weimarer Baurechtstage 2015 am 6. März 2015 in Weimar Gestaltung des Planervertrages aus Sicht des Bauherrn 1 Die Grundstruktur des Architektenvertrages und seine Folgen für die Vertragsgestaltung 2 Die

Mehr

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag

Hedwig Lipphardt. Gestaltungstipps für den Architektenvertrag Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Hedwig Lipphardt Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Gestaltungstipps für den Architektenvertrag 1 I. Der Klassiker: Vom Architekten vorgelegte

Mehr

Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze. E. Preisblatt. Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B

Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze. E. Preisblatt. Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Uetze Objektplanungsleistungen Schul- und Kindergartengebäude Ortschaft Dollbergen Alle Kinder unter einem Dach E. Preisblatt Vergabenummer: GBU 41/16 EU St-B 1 von

Mehr

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung

Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Beck-Rechtsberater Vom Bauleitplan zur Baugenehmigung Bauplanungsrecht. Bauordnungsrecht Baunachbarrecht Von Dr. Michael Hauth, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Honorarprofessor an der

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg Allgemeine Geschäftsbedingungen Lebenistansteckend.de - Anja Neuberg 1. Geltungsbereich Für die Vertragsbeziehungen zwischen Anja Neuberg (nachfolgend: Neuberg ) und Kunden gelten ausschließlich diese

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure

Aktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?

Mehr

Honorierung der Leistungen der Bauphysik

Honorierung der Leistungen der Bauphysik Honorierung der Leistungen der Bauphysik Energieberatertag 2014 HOAI und Vertrag Möglichkeiten zur Abrechnung der Leistungen des Energieplaners RA Karsten Meurer Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Mehr

IHK n Die Weiterbildung Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Zielgruppe. Ziel. Inhalt. Abschluss. Termin.

IHK n Die Weiterbildung Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Bildung von Profis für Leute mit Zielen! Zielgruppe. Ziel. Inhalt. Abschluss. Termin. Seite 1 7400 Ausbilder/Ausbilderin (AEVO) Ausbilder/innen haben für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14

Inhaltsverzeichnis. Übersicht über die neue HOAI. HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8. 1 Anwendungsbereich 8. 2 Begriffsbestimmungen 14 VII Übersicht über die neue HOAI Inhaltsübersicht 1 Änderungen gegenüber den bisherigen Regelungen 3 i HOAI Teil 1: Allgemeine Vorschriften 8 1 Anwendungsbereich 8 Sachlicher Anwendungsbereich der HOAI

Mehr

Das neue Bauvertragsrecht 2018

Das neue Bauvertragsrecht 2018 Das neue Bauvertragsrecht 2018 - Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung - Dr. Andreas Stangl Informationen zur Person Name : Dr. Andreas Stangl - Fachanwalt

Mehr

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016

Ortsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016 Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben

Mehr

Gesamtinhaltsverzeichnis

Gesamtinhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Autoren... 5 Recht... 17 Gängige Vertragsformen.... 19 BGB-Bauvertrag... 19 VOB/B-Vertrag... 20 Bauüberwachungsvertrag... 24 Änderungen durch das neue Bauvertragsrecht 2018.... 35 Änderungen

Mehr

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht

Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits

Mehr

73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58

73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. Anlage Tabelle :58 73 Leistungsbild Technische Ausrüstung Bew. Edv-Z Edv-E CAD-Z CAD-E V-Edv V-CAD Neubew. 1 2 3 4 5 1*2*3 1*4*5 1-(6+7) % % % % 1. Grundlagenermittlung Klären der Aufgabenstellung der Technischen Ausrüstung

Mehr

Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF

Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes

Mehr

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)

Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach der neuen Vergabeverordnung (VgV) und der künftigen Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Vergabetag 2017 Architektenkammer Niedersachsen Ingenieurkammer

Mehr

Förderprogramm Stark III - EFRE Energetische Sanierung

Förderprogramm Stark III - EFRE Energetische Sanierung Förderprogramm Stark III - EFRE Energetische Sanierung Förderprogramm Stark III - EFRE Energetische Sanierung - Förderkriterien/ Fördermittelwettbewerb - Energetische Sanierung Handlungsansätze - Nachweis

Mehr

Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI

Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI Titel Ingenieurkammer Niedersachsen: Ingenieurrechtstag 2017 Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr.

Mehr

Bayerische Bauordnung

Bayerische Bauordnung Bayerische Bauordnung Kommentar von Helmut König Vorsitzender Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof a. D. 4., neubearbeitete Auflage des von Dr. Herbert Schwarzer begründeten Werkes K Verlag C.

Mehr

Wahlpflichtfach Kostenermittlung

Wahlpflichtfach Kostenermittlung Wahlpflichtfach Kostenermittlung 05.11.2015 Stefan Scholz I. Inhalt II. Themen 1. Anwendung in den LP 5 bis 8 2. Präsentation Hasenbein / Orca 3. Checkliste weitere Arbeit WPF Kostenermittlung 14:00 16:00

Mehr

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

HOAI EINFÜHRUNG IN DIE PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT. Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht EINFÜHRUNG IN DIE HOAI PRAXISWISSEN ARCHITEKTENRECHT Rechtsanwalt Dr. Andreas Berger Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Rechtsanwalt Dr. Heiko Fuchs Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Lehrbeauftragter

Mehr

Städtebaulicher Vertrag

Städtebaulicher Vertrag Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:

Mehr

Tagesseminar am 06. November 2014 in Hanau. Die neue HOAI mit Dipl.-Ing. Werner Seifert. powered by.

Tagesseminar am 06. November 2014 in Hanau. Die neue HOAI mit Dipl.-Ing. Werner Seifert. powered by. Tagesseminar am 06. November 2014 in Hanau Die neue HOAI 2013 mit Dipl.-Ing. Werner Seifert powered by Die neue HOAI 2013 mit Dipl.-Ing. Werner Seifert Schwerpunkt des Seminars ist die Vermittlung von

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen

Mehr

Susan Zeh Kappweg 1A Gosen-Neu Zittau Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt

Susan Zeh Kappweg 1A Gosen-Neu Zittau Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt Susan Zeh Kappweg 1A 15537 Gosen-Neu Zittau Anmeldung Hiermit melde ich mich verbindlich für das Seminar 27.11.2016 Wenn Hunde Angst haben Vertrauen schaffen, Mut machen, Ängste bewältigen mit Mirjam Cordt

Mehr