Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen
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- Hermann Hofer
- vor 7 Jahren
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1 Gefährdungsbeurteilung für Kindertageseinrichtungen - Handlungshilfe- Workshop Siegburg, kivi e.v
2 Die gesetzliche Unfallversicherung Seite 2
3 Die fünf Säulen der Sozialversicherung Gesetzliche Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung Pflegeversicherung Arbeitsförderung Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Gewerbliche Berufsgenossenschaften Landwirtschaftliche Sozialversicherung Stand: Georg 01/2014 Nottelmann Seite 3
4 Wer ist wo versichert? Abhängig Beschäftigte: z.b. pädagogische Personal, Hausmeister, Reinigungs- und Küchenpersonal, Praktikanten (anderer UV-Träger möglich) Personen, die im Interesse der Einrichtung tätig werden: z.b. Eltern, die bei Ausflügen oder Renovierungsarbeiten unentgeltlich Unterstützung leisten Kinder: die von der Tageseinrichtung betreut werden öffentlicher Träger privater Träger Stand: Georg 01/2014 Nottelmann Seite 4
5 Aufgaben der Unfallversicherung ( 1 und 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)) Prävention: mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen Rehabilitation: nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen Entschädigung: und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen Seite 5
6 Aufgaben der Unfallversicherung Stand: Georg 01/2014 Nottelmann Seite 6
7 Versicherungsfälle ( 7 ff SGB VII) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Eine versicherte Tätigkeit ist auch das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit im inneren Zusammenhang stehenden Weges nach und vom Ort der Tätigkeit ( Wegeunfälle ). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die in der Berufskrankheitenliste bezeichnet und im Einzelfall auf betriebliche Einwirkungen zurückzuführen sind. Seite 7
8 Rechtliche Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung Seite 8
9 Verantwortung des Unternehmers Der Unternehmer ist verantwortlich für ( 21 SGB VII Abs. 3): die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie eine wirksame Erste Hilfe. Unternehmer in Kindertageseinrichtungen ist der Sachkostenträger ( 136 SGB VII Abs. 3). Seite 9
10 Verantwortung des Unternehmers ( 3 Grundsätze der Prävention (GUV-V A1)) (1) Der Unternehmer hat durch eine Beurteilung der für die Versicherten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen [ ] zu ermitteln, welche Maßnahmen [ ] erforderlich sind. (2) Der Unternehmer hat Gefährdungsbeurteilungen insbesondere dann zu überprüfen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz verändert haben. (3) Der Unternehmer hat das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1, die von ihm festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis seiner Überprüfung zu dokumentieren. Seite 10
11 Verantwortung des Unternehmers ( 5 Arbeitsschutzgesetz; Beurteilung der Arbeitsbedingungen) (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend. Seite 11
12 Verantwortung des Arbeitgebers ( 5 Arbeitsschutzgesetz; Beurteilung der Arbeitsbedingungen) (3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch: 1. die Gestaltung/die Einrichtung der Arbeitsstätte /des Arbeitsplatzes 2. physikalische, chemische und biologische Einwirkungen 3. die Gestaltung, Auswahl und Einsatz von Arbeitsmitteln, insb. von: Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen / den Umgang damit 4. die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitszeit und deren Zusammenwirken 5. unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten 6. Psychische Belastungen bei der Arbeit (siehe z. B. auch ArbStättV, BetrSichV, BildScharbV, MuSchG usw.) Seite 12
13 Delegation von Verantwortung Der Träger kann einen Teil seiner Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit (schriftlich) delegieren ( 13 GUV VA 1 / BGV A 1). Er kann mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fachkundige Personen, z.b. Führungskräfte oder Spezialisten beauftragen. Verantwortung übernehmen Führungskräfte (Linienverantwortung); z. B. auch Kita-Leitungen in ihrer Funktion als Führungskraft für besonders delegierte Aufgaben im Rahmen der zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse und Handlungsspielräume Der Träger ist verpflichtet, die tatsächliche Wahrnehmung der übertragenen Verantwortung zu überprüfen und sicherzustellen (Organisationsverantwortung) Seite 13
14 Mitwirkung Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte haben den Arbeitgeber und die sonst für Arbeitsschutz und Unfallverhütung verantwortliche Personen z.b. bei der Gefährdungsbeurteilung zu beraten (Arbeitssicherheitsgesetz, DGUV Vorschrift 2) Beschäftigtenvertretungen müssen gemäß der jeweils gültigen Rechtsgrundlage an der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden. Sie sind vom Arbeitgeber zu allen Maßnahmen, die Auswirkungen auf ihre Sicherheit und Gesundheit haben können, zu hören. Ihnen steht ein umfassendes Mitbestimmungsrecht zu (Personalvertretungsgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Mitarbeitervertretungsordnungen). Seite 14
15 Mitwirkung Sicherheitsbeauftragte weisen Vorgesetzte auf Arbeits- und Gesundheitsgefahren hin, informieren Kolleginnen und Kollegen über Gefährdungen, geben Anregungen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und wirken in Arbeitsschutzgremien mit (SGB VII) Beschäftigte sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre und der Sicherheit und Gesundheit der Personen Sorge zu tragen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind. Sie haben z.b. Arbeitsmittel und Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß zu verwenden. Sie sind berechtigt, dem Arbeitgeber Vorschlage zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit zu machen (SGB VII, ArbSchG, DGUV/BGV A1) Seite 15
16 Arbeitsschutzausschuss ( 11 Arbeitssicherheitsgesetz ASiG) In Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten hat der Arbeitsgeber einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden ( ). Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus: dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen. Seite 16
17 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst ( 2 Abs. 3 der Anlage C zum TVÖD) Betrieblicher Gesundheitsschutz / Betriebliche Gesundheitsförderung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Drei Instrumente: 1. Individueller Anspruch der Beschäftigten auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung 2. Einrichtung einer betrieblichen Kommission 3. Einrichtung von Gesundheitszirkeln Seite 17
18 Gefährdungs-/Belastungskatalog - Relevanz für Kitas? Bitte arbeiten Sie Sie die Gefährdungs-/Belastungsbögen im Hinblick auf Kindertageseinrichtungen unter Beachtung folgender Fragestellungen durch: Haben die Gefährdungen/Belastungen Relevanz für Kitas? Wenn ja, wie sehen diese konkret aus (Kurzbeschreibung)? Seite 18
19 Handlungshilfen Das Angebot an allgemeinen Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung ist genauso groß wie unübersichtlich. Für Kindertageseinrichtungen hat sich in Nordrhein-Westfalen die Handlungshilfe der UK NRW bewährt. Seite 19
20 Ziele für die Handlungshilfe der UK NRW 1. Betrachtungsgegenstand sowohl Beschäftigte als auch Kinder 2. Trennung von Schutzzielen und beispielhaften Lösungsansätzen 3. Themenzentrierte Integration von Vorschriften (keine serielle Abarbeitung) 4. Aktualität (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, auch thematisch) 5. Ergänzungs- und fortschreibungsfähig (keine Printversion) 6. Unkomplizierte Anwendung / Nutzung Einfache Prüflisten Seite 20
21 Ablauf in 7 Prozessschritten 1. Vorbereiten / Aufgaben abgrenzen 7.Gefährdungsbeurteilung fortschreiben 2. Gefährdungen 6. Wirksamkeit ermitteln überprüfen 3. Gefährdungen bewerten 5. Maßnahmen durchführen 4. Maßnahmen festlegen Seite 21
22 Bewertungsmaßstäbe Normierte Schutzziele, z. B. in Gesetzen, Verordnungen, Technischen Regeln, Unfallvergütungsvorschriften, Regeln, Informationen oder Normen enthaltenen - Grenz- oder Richtwerte, - Auslöse- bzw. Schwellenwerte, ab denen bestimmte Maßnahmen erforderlich oder empfohlen werden, - Gestaltungsregeln für technische, organisatorische oder verhaltensbezogene Maßnahmen Vergleich mit bekannten sicheren bzw. gesundheitsgerechten Lösungen, die dem Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen Seite 22
23 Beseitigung und Minimierung Belastungen, Gefahren und Gefährdungen können durch verschiedene Maßnahmen beseitigt oder minimiert werden, denen eine unterschiedliche Priorität zukommt (TOP-Modell): Technische Maßnahmen Organisatorische Regelungen Persönliche Schutzmaßnahmen Wirksamkeit Priorität Seite 23
24 Inhalt der Handlungshilfe Fünf Prüflistengruppen Organisation von Sicherheit und Gesundheit Allgemeine Anforderungen an Bau und Ausstattung Zusätzliche Anforderungen an besondere Räume und Ausstattungen Zusätzliche Anforderungen an Außenanlagen Psychische Belastungen Seite 24
25 Inhalt der Handlungshilfe 1. Prüflistengruppe: Organisation von Sicherheit und Gesundheit 1. Prüfliste: Organisation von Sicherheit und Gesundheit 2. Prüfliste: Erste-Hilfe 3. Prüfliste: Tätigkeitsbezogene Unfall- und Gesundheitsgefahren 4. Prüfliste: Mutterschutz, Jugendschutz 5. Prüfliste: Arbeitsmedizinische Vorsorge 6. Prüfliste: Brandschutz, Evakuierung 7. Prüfliste: Baumaßnahmen, Auftragsvergaben, Fremdfirmen 8. Prüfliste: Prüfung, Instandhaltung 9. Prüfliste: Unterweisungen, Schulungen, Übungen Seite 25
26 Inhalt der Handlungshilfe 2. Prüflistengruppe: Allgemeine Anforderungen an Bau und Ausstattung 1. Prüfliste: Barrierefreiheit 2. Prüfliste: Raum-/Platzangebot 3. Prüfliste: Tageslicht, künstliche Beleuchtung 4. Prüfliste: Bau-/Raumakustik 5. Prüfliste: Natürliche Lüftung, Raumklima 6. Prüfliste: Böden, Wände, Stützen, Verglasungen 7. Prüfliste: Absturzsicherungen, Umwehrungen 8. Prüfliste: Treppen, Rampen 9. Prüfliste: Türen, Fenster 10. Prüfliste: Mobiliar, Ausstattungen, Spielzeug 11. Heiße Oberflächen/Flüssigkeiten 12. Elektrische Anlagen/Betriebsmittel 13. Brandschutz, Fluchtwege, Notausgänge Seite 26
27 Inhalt der Handlungshilfe 3. Prüflistengruppe: Zusätzliche Anforderungen an besondere Räume und Ausstattungen 1. Prüfliste: Haustechnik, Lagerung 2. Prüfliste: Waschräume, Toiletten, Wickelplätze 3. Prüfliste: Werkräume 4. Prüfliste: Büroarbeitsplätze, PC-Spiel-/Lernplätze 5. Prüfliste: Schlafräume 6. Prüfliste: Räume zur Bewegungserziehung 7. Prüfliste: Erhöhte Spielebenen Seite 27
28 Inhalt der Handlungshilfe 4. Prüflistengruppe: Zusätzliche Anforderungen an Außenanlagen 1. Prüfliste: Außen-(spiel-flächen), befestigte Flächen 2. Prüfliste: Aus- und Zugänge, Einfriedungen 3. Prüfliste: Spielplatzgeräte, naturnahe Spielräume 4. Prüfliste: Wasserflächen, Anpflanzungen Seite 28
29 Aufbau der Prüflisten Sicherheitsorganisation Bearbeiter: Kita: Datum: Nr. Prüffrage Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin / verantw. wirksam? ja nei n Die Prüffragen sind jeweils abgeleitet aus: - Gesetzen (z. B. ArbSchG) - konkretisierenden Verordnungen (z. B. ArbmedVV) - UVV en (z. B. GUV-VS 2) Seite 29
30 Aufbau der Prüflisten Sicherheitsorganisation Bearbeiter: Kita: Datum: Nr. Prüffrage Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin / verantw. wirksam? ja nei n In der Spalte Schutzziel / Quelle wird jeweils die Rechtsquelle zitiert, auf die sich die Prüffrage bezieht. Seite 30
31 Aufbau der Prüflisten Sicherheitsorganisation Bearbeiter: Kita: Datum: Nr. Prüffrage Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin / verantw. wirksam? ja nei n In der Spalte Gefährdung / Belastung / Mangel wird jeweils skizziert, welche Konsequenzen im Falle einer negativen Beantwortung der Prüffrage resultieren (können). Seite 31
32 Aufbau der Prüflisten Sicherheitsorganisation Bearbeiter: Kita: Datum: Nr. Prüffrage Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin / verantw. wirksam? ja nei n Lösungsansätze/Maßnahmen werden (beispielhaft) beschrieben; diese ergeben sich i. d. R. aus - Techn. Regeln (wie ASR, TRBA, TRBS) - Regeln zu UVV en (wie GUV-SR S2) - Sonstigen Quellen (wie GUV-SI 8017) Seite 32
33 Aufbau der Prüflisten Sicherheitsorganisation Bearbeiter: Kita: Datum: Nr. Prüffrage Schutzziel/ Quelle Gefährdung/ Belastung/Mangel Lösungsansätze/ Maßnahmen erf. Maßnahmen/ Termin / verantw. wirksam? ja nei n In der Leerspalte erforderliche Maßnahmen / Termin / verantwortlich sind einzutragen - die in der Einrichtung (noch) durchzuführenden Maßnahmen - Fristsetzung - verantwortliche Person Seite 33
34 Anwendung der Handlungshilfe Bitte Bearbeiten Sie die Prüfliste Organisation von Sicherheit und Gesundheit oder Suchen Sie in der Handlungshilfe nach den Belastungen/ Gefährdungen, die Sie ermittelt haben (siehe Belastungs-/ Gefährdungskatalog) und Bearbeiten Sie diese exemplarisch. Zeit: 20 Min. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Welche Schwierigkeiten/Probleme sind aufgetreten? Wie lassen sich diese vermeiden? Seite 34
35 Inhalt der Handlungshilfe 5. Erfassung psychischer Belastungen Seite 35
36 Belastungs-Beanspruchungs-Modell Psychische Belastung Individuelle Voraussetzungen Psychische Beanspruchung positiv negativ Langfristige Beanspruchungsfolgen positiv negativ Seite 36
37 Arbeitsbedingungen Arbeitsaufgabe Arbeitsorganisation Soziale Bedingungen Seite 37
38 Beobachtungsverfahren objektive Verfahren werden in Checklisten festgelegt Experten in der Einschätzung dieser Kriterien geschult Experten beobachten und bewerten das Vorliegen psychischer Belastungen anhand einer Arbeitsplatzbegehung Vorteil: Kriterien sind sichtbar, greifbar und objektiv Nachteil: die entscheidende subjektive Komponente wird nicht berücksichtigt Seite 38
39 Beobachtungsinterview Detaillierte Arbeitsplatzanalyse mit allen Faktoren einschließlich psychischer Belastungen Abfrage objektiver Kriterien (z.b. Umfangreiche Kriterienkataloge (z.b. SIGMA, BASA) Mehrtätige Schulungen für die Anwender Kombination aus Beobachtung (objektiv) und Befragung (subjektiv) Vorteil: umfassende Arbeitsplatzanalyse Nachteil: sehr hoher Aufwand ab 0,5 d/arbeitsplatz Seite 39
40 Fragebogen Standardisierte Befragung aller Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen Abfrage objektiver Kriterien, z.b. PsyBel SuE (Verdi) Abfrage der subjektiven Einschätzung, z.b. Selbstanalyse der Stressoren bei Kita-Personal (Land Sachsen/UK Sachsen) Kombination aus Beobachtung (objektiv) und Befragung (subjektiv) Vorteil: schnell, vollständige Erhebung, anonym, stat. Auswertung Nachteil: nachträgliche Detailanalysen erforderlich Rücklauf mindestens 10 Fragebögen! Seite 40
41 Moderierte Gruppendiskussion Strukturierte Vorbereitung, strukturierter Ablauf Professionelle Moderation Organisationsentwicklungsansatz Vorteile: subjektive Einschätzung wird erfasst direkter Austausch fördert (Arbeits-)klima Perspektive über Gefährdungen hinaus auf Ressourcen auch für (sehr) kleine Organisationseinheiten geeignet Nachteil: Zusammenarbeit zwingend erforderlich Seite 41
42 Moderierte Gruppendiskussion UK NRW Aufbau des Instruments Verfahrensbeschreibung für Vorbereitung, Durchführung und weiteres Vorgehen Fragebogen / Erfassungsblatt zur persönlichen Vorbereitung Fragebogen Bereiche (z.b. Arbeitsbedingungen, Arbeitsaufgabe) Inhalte (z.b. Lärm, Zeitdruck, Interaktion mit Kindern) Bewertung auf 5-stufiger Skala: sehr belastend - sehr entlastend Das erlebe ich besonders in dieser Situation Seite 42
43 Fragebogen/ Belastungen Arbeitsbedingungen Arbeitsaufgabe Arbeitsorganisation Soziale Bedingungen Seite 43
44 Moderierte Gruppendiskussion UK NRW Grundlagen des Erfassungs-/Bewertungsbogens Quellen Fachliteratur Fragebogenverfahren Befragung von Erzieherinnen und Erziehern in NRW zu bedeutsamem psychischen Belastungsfaktoren Anwendung/Erprobung in der Beratung vor Ort zur Gefährdungsbeurteilung Seite 44
45 Gesundheitsförderung und Prävention in der Kita Ressourcenförderung Stärkung von Kompetenzen, z.b. - Lebenskompetenzen - Bewältigungsstrategien Belastungsreduktion Verhaltenstrainings zum Umgang mit Belastungen und Beschwerden, z.b. Umgang mit und Bewältigung von - chronischem Stress - Depressionen Verhaltensorientiert Verhältnisorientiert -Schaffung von Räumen und Möglichkeiten zur Ruhe und Entspannung - Entwicklung eines Ethos und gemeinsamer (Kita-)Regeln - -Regelungen zur Arbeitszeit - Personalschlüssel - Belastungsfreie /-arme Arbeits- (platz-)gestaltung - Gebäudesanierung (z. B. Raumakustik) - Seite 45
46 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Regionaldirektion Rheinland Regionaldirektion Westfalen-Lippe Hauptabteilung Prävention Hauptabteilung Prävention St.- Franziskus-Straße 146 Salzmannstraße Düsseldorf Münster Tel.: 0211 / Tel.: 0251 / Fax: 0211 / Fax: 0251 / rheinland@unfallkasse-nrw.de westfalen-lippe@unfallkasse-nrw.de Medienversand Erste-Hilfe-Gutscheine Tel.: 0211 / Tel.: 0251 / versand.rheinland@unfallkasse-nrw.de erstehilfe@unfallkasse-nrw.de Seite 46
47 Internet Seite 47
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