13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (ein- /zweistellige BU-Schlüssel)
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- Ilse Maurer
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1 Dok.-Nr.: DATEV-Serviceinformation Hintergrund Letzte Aktualisierung: Relevant für: DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen DATEV Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact Kanzlei-Rechnungswesen Rechnungswesen Rechnungswesen compact Rechnungswesen kommunal 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (ein- /zweistellige BU-Schlüssel) Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Überblick: Sachverhalte, die unter 13b Absatz 1 und 2 UStG fallen (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge-Verfahren) 3 Ausweis der verschiedenen Sachverhalte in der UStVA beim Leistungsempfänger 4 Ausweis von Erlösen in der UStVA beim Leistungserbringer 5 Zu den einzelnen Sachverhalten des 13b Absatz 1 und 2 UStG 5.1 Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 1 UStG) (gültig ab 2010) 5.2 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) 5.3 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände ( 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG) 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) 5.5 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) 5.6 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 2 Nr. 5a UStG) 5.7 Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG) (gültig ab ) 5.8 Treibhausgasemissionszertifikate (gültig ab ) sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate (gültig ab ) ( 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG) 5.9 Altmetall / Schrott / Plastikabfälle o. ä. ( 13b Abs. 2 Nr. 7) (gültig ab ) 5.10 Gebäudereinigung ( 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) (gültig ab ) 5.11 Lieferungen von Gold ( 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) (gültig ab ) 5.12 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen ( 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) (gültig ab ) 5.13 Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände ( 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) (gültig ab ) Dokument Seite 1 von 40
2 5.14 Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ( 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) (ab ) 6 ASCII-Import 13b UStG 6.1 ASCII-Import 13b UStG beim Leistungsempfänger 6.2 ASCII-Import 13b UStG beim Leistungserbringer 7 Weitere Informationen Stand der folgenden Informationen Die folgenden Informationen basieren im Wesentlichen auf dem am verabschiedeten 2. Corona-Steuerhilfegesetz. Informationen zum 2. Corona-Steuerhilfegesetz finden Sie im Bundesgesetzblatt: Aktuelle Änderungen Das Dokument wurde auf Aktualität geprüft. Bei der Prüfung haben sich keine inhaltlichen Änderungen ergeben. Achtung Steuersatzsenkung Dieses Dokument wurde auf die temporär vom geltenden Steuersätze aktualisiert. Steuersätze: Bis : 19% und 7% : 16% und 5% Ab : 19% und 7% Zur Erfassung der verschiedenen Sachverhalte beim Leistungsempfänger stehen die ein- /zweistelligen Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung. Die Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 und 95 ermitteln den Steuersatz zeitabhängig. Zeitunabhängige ein-/zweistellige Steuerschlüssel stehen nicht zur Verfügung. Verwenden Sie dafür drei-/vierstellige Steuerschlüssel mit Auswahl des Steuersatzes. 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (drei-/vierstellige BU-Schlüssel) (Dok.- Nr ). Wenn Sie individuelle / Steuerschlüssel eingerichtet haben, prüfen Sie die Funktionsergänzung und nehmen bei Bedarf Anpassungen vor. Die Angaben zum Ausweis in der UStVA 2020 entsprechen dem BMF-Schreiben vom : Dokument Seite 2 von 40
3 BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 2 - S-7030 / 20 / :004 vom Die Bemessungsgrundlage und die selbst ermittelte für Umsätze, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet, sind unabhängig vom anzuwendenden Steuersatz in den bestehenden Kennzahlen zu erfassen (Zeilen 48 bis 50 der -Voranmeldung 2020 bzw. Zeilen 99 bis 101 der erklärung 2020). 1 Über dieses Dokument In diesem Dokument werden die en Tatbestände des 13b UStG (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers) mit den jeweiligen Beschreibungen bei Nutzung der ein-/zweistelligen Steuer- /Buchungsschlüssel (BU-Schlüssel) in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm dargestellt. Sie finden allgemeine Informationen zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer und der Bemessungsgrundlage und wie der Ausweis der verschiedenen Sachverhalte in der UStVA beim Leistungsempfänger und Ausweis von Erlösen in der UStVA beim Leistungserbringer erfolgt. Ihnen wird erläutert, welcher Sachverhalt in welche Kennzahl der UStVA gehört und mit welchen Steuerschlüsseln, funktionen Sie dies erreichen. Die Felder für den ASCII-Import von Sachverhalten gemäß 13b UStG werden Ihnen aufgelistet. 2 Überblick: Sachverhalte, die unter 13b Absatz 1 und 2 UStG fallen (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft oder Reverse-Charge-Verfahren) Achtung Drei-/vierstellige BU-Schlüssel verwenden Verwenden Sie drei-/vierstellige Steuer-/Buchungsschlüssel finden Sie alle Informationen dazu im Dokument: 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (drei-/vierstellige BU-Schlüssel) (Dok.- Nr ). Wenn Sie drei-/vierstelligen BU-Schlüssel nutzen, stehen für alle Sachverhalte Standard- Steuerschlüssel zur Verfügung. Die Auswahl des Sachverhalts und das Anlegen von mit individuellen Funktionen sind nicht notwendig. Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern (gültig ab 2010) ( 13b Abs. 1 UStG) Dokument Seite 3 von 40
4 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände ( 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG) Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 2 Nr. 5a UStG) Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG) (gültig ab ) Treibhausgasemissionszertifikate (gültig ab ) sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate (gültig ab ) ( 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG) Altmetall/Schrott/Plastikabfälle o. ä. ( 13b Abs. 2 Nr. 7 Anlage 3 UStG) (gültig ab ) Gebäudereinigung ( 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) (gültig ab ) Lieferungen von Gold ( 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) (gültig ab ) Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen ( 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) (gültig ab ) Lieferungen der in Anlage 4 bezeichneten Gegenstände ( 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG) (ab ) Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ( 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) (ab ) Für alle Sachverhalte gilt: Steuerentstehung 13b Absatz 1 UStG Für nach 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind. 13b Absatz 2 Nr UStG Für Umsätze nach 13b Abs. 2 Nr entsteht die Steuer (beim Leistungsempfänger) mit Ausstellung der Rechnung (durch den leistenden Unternehmer), spätestens mit Ablauf des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats. Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage ist der in der Rechnung ausgewiesene Betrag. Die von diesem Betrag ist vom Leistungsempfänger selbst zu berechnen. Dabei ist der Steuersatz zu Grunde zu legen, der sich für den maßgeblichen Umsatz nach 12 UStG ergibt. Rechnung ohne gesonderten Steuerausweis Der leistende Unternehmer wird zur Ausstellung von Rechnungen ohne gesonderten Steuerausweis verpflichtet. In diesen Rechnungen ist auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hinzuweisen. Dokument Seite 4 von 40
5 Wenn die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug vorliegen, kann der Leistungsempfänger die geschuldete als Vorsteuer abziehen, ohne dass es dafür eines gesonderten Steuerausweises in der Rechnung bedarf. 3 Ausweis der verschiedenen Sachverhalte in der UStVA beim Leistungsempfänger Ab dem Jahr 2019 werden die verschiedenen Sachverhalte in der -Voranmeldung (UStVA) beim Leistungsempfänger wie folgt ausgewiesen. Kennzahl UStVA Kz 46 / Kz 47 Kz 73 / Kz 74 Beschreibung Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern ( 13b Abs. 1 UStG). Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13b Abs. 2, Nr. 3 UStG). Kz 84 / Kz 85 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b, Abs. 2 Nr. 1). Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ( 13b Abs. 2, Nr. 2 UStG). Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2, Nr. 4 UStG). Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmer ( 13b, Abs. 2 Nr. 5a). Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 5 b). Treibhausgasemissionszertifikate (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate ab 2020) ( 13b Abs. 2, Nr. 6 UStG). Lieferung von Altmetall, Schrott, Plastikabfällen o. Ä. ( 13b Abs. 2, Nr. 7, Anlage 3 UStG). Gebäudereinigung ( 13b Abs. 2, Nr. 8 UStG). Lieferungen von Gold ( 13b Abs. 2, Nr. 9 UStG). Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet- Computern und Spielekonsolen ( 13b Abs. 2, Nr. 10 UStG). Lieferungen der in der Anlage 4 bezeichneten Gegenstände ( 13b Abs. 2 Nr. 11). Sonstige Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation ( 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG) (ab ) Kz 67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des 13b UStG ( 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG) Dokument Seite 5 von 40
6 Wie Sie den Ausweis in der UStVA in der jeweiligen Kennzahl erreichen, ist in der Tabelle des jeweiligen Sachverhalts im Kapitel 5 aufgeführt. Den Tabellen im Kapitel 5 können Sie entnehmen: Welcher Steuerschlüssel für einen bestimmten Sachverhalt benutzt werden kann? Welche Funktionsnummer für die individueller benutzt werden kann? Ob ein vergleichbares Konto im rahmen (SKR03 oder SKR04) vorhanden ist? Standard-Steuerschlüssel Nutzung ein-/zweistelliger BU-Schlüssel Zur Erfassung der verschiedenen Sachverhalte beim Leistungsempfänger stehen die Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 oder 95 zur Verfügung. Die Standard-Steuerschlüssel 91, 92, 94 und 95 ermitteln den Steuersatz zeitabhängig. Zeitunabhängige ein-/zweistellige Steuerschlüssel stehen nicht zur Verfügung. Verwenden Sie dafür drei- /vierstellige Steuerschlüssel mit Auswahl des Steuersatzes. 13b UStG - Zusammenfassung der Tatbestände (drei-/vierstellige BU-Schlüssel) (Dok.-Nr ). Um den korrekten Ausweis in der UStVA zu erreichen, muss bei der Buchung von 13b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden. Bei Buchungen mit Leistungs-/Belegdatum bis kann zusätzlich zum Sachverhalt der Steuersatzes 19% oder 16% gewählt werden. Bei Buchungen mit Leistungs-/Belegdatum bis wird automatisch von dem zu diesem Zeitraum aktuellen Steuersatz ausgegangen. Benötigen Sie für den Zeitraum bis (Leistungs-/Belegdatum) für Sachverhalte den Steuersatz von 19% oder 7%, stehen die drei-/vierstellige Steuerschlüssel mit Auswahl des Steuersatzes zur Verfügung. Keine Auswahl Steuersatz im Fenster "Sachverhalt auswählen" Ab den DATEV-Rechnungswesen-Programmen 8.27 ( ) gibt es bei Verwendung zweistelliger Steuerschlüssel zum 13b UStG im Fenster Sachverhalt auswählen die Kategorie Steuerrechnung mit den Schaltknöpfen "mit 19% " und "mit 16% " für Buchungen mit Belegdatum / Leistungsdatum ab nicht mehr. Die Kategorie Steuerrechnung wurde für den bis 2007 gültigen Mehrwertsteuersatz von 16% angeboten. Diese Funktion hatte in den letzten Jahren keine Bedeutung mehr, wurde aber erst mit der Version 8.27 ( ) zur Mehrwertsteuersenkung zum ausgebaut. Für die Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung zum war diese Funktion nicht geeignet. Alle zweistelligen Steuerschlüssel zum 13b UStG (z. B. 94) ermitteln die Steuer zeitabhängig. Dokument Seite 6 von 40
7 bis % und 7% bis % und 5% ab % und 7% Bei den drei/vierstelligen Steuerschlüsseln zum 13b UStG gibt es neben den zeitabhängigen auch zeitunabhängige Steuerschlüssel mit fester Steuersatzwahl für jeden 13b-Sachverhalt. Sie erreichen dies: wenn Sie im Belege buchen im Feld BU Gegenkonto oder BU die Tastenkombination Shift + F3 zum Aufruf des Auswahldialogs Steuer-/Buchungsschlüssel auswählen verwenden und hier den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt im Belege Buchen unter Ansicht Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen. Sachverhalt 13b UStG eingeben oder dauerhaft hinterlegen In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen können Sie im Belege buchen Ansicht Eigenschaften L+L-Sachverhalt bei Sachverhalte gemäß 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nrn UStG hinterlegen: ob ein ausgewählter Sachverhalt immer benutzt werden soll Dokument Seite 7 von 40
8 Kontrollkästchen Immer ausgewählten Sachverhalt verwenden aktivieren oder ob der Sachverhalt bei jeder Buchung eingegeben werden soll Kontrollkästchen Immer Sachverhalt eingeben aktivieren. Standardkonten (Aufwand und Skonto) Für einige Sachverhalte wurden Standardkonten eingerichtet. Für andere Sachverhalte konnte dies aus Platzgründen im rahmen nicht umgesetzt werden. Weitere Informationen zu en Standardkonten finden Sie beim jeweiligen Sachverhalt im Kapitel 5 beschrieben. Die Skontobuchungen werden bei Buchung über das Feld Skonto (in der Zahlungsbuchung) standardmäßig wie folgt gesammelt: Steuersatz 19% bzw. 7% (bis und ab ): Mit 19% Vorsteuer und 19% werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5951 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird, 19% Vorsteuer und 19% " gesammelt. Mit 0 % Vorsteuer und 19% werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5954 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer mit 19% " gesammelt. Mit 7% Vorsteuer und 7% werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5950 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird" gesammelt. Mit 0 % Vorsteuer und 7% werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5953 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer aber mit " gesammelt. Steuersatz 16% bzw. 5 % ( ): Die Skontobuchungen werden bei Buchung über das Feld Skonto (in der Zahlungsbuchung) standardmäßig wie folgt gesammelt: Mit 16 % Vorsteuer und 16 % werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5952 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird, 16 % Vorsteuer und 16 % " gesammelt. Mit 0 % Vorsteuer und 16 % werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5955 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer mit 16 % " gesammelt. Mit 5 % Vorsteuer und 5 % werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5950 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird" gesammelt. Dokument Seite 8 von 40
9 Mit 0 % Vorsteuer und 5 % werden die Skonti auf dem Konto mit der Funktion SAV (SKR03) und 5953 (SKR04) "Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG geschuldet wird, ohne Vorsteuer aber mit " gesammelt. Sachverhalte 13b UStG ohne Vorsteuer: Für die Erfassung von Sachverhalten 13b UStG ohne Vorsteuer verwenden Sie links neben dem 3-stelligen Steuerschlüssel die 6, z. B Sachverhalte 13b UStG mit aufzuteilender Vorsteuer: Für die Erfassung von Sachverhalten 13b UStG mit aufzuteilender Vorsteuer verwenden Sie links neben dem 3-stelligen Steuerschlüssel die 9, z. B Individuelle einrichtung Neben der Erfassung mit Standard-Steuerschlüssel können Sie alternativ individuelle mit den entsprechenden Funktionen individuell anlegen. Wenn Sie individuelle oder Steuerschlüssel eingerichtet haben, prüfen Sie, ob diese auf Grund der Steuersatzsenkung noch passend sind oder ggf. neu eingerichtet werden müssen. zwecke individuelle Anpassung prüfen Wenn Sie weitergehende Änderungen an einem Konto vornehmen wollen, die sich auch auf den Ausweis des Kontos in Auswertungen (z. B. BWA, Bilanz etc.) auswirken, steht Ihnen die Vergabe von individuellen zwecken unter Stammdaten Sachkonten zweck zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie im Dokument: zwecke mit/ohne zuordnung zu einem Sachkonto (Dok.-Nr ). 4 Ausweis von Erlösen in der UStVA beim Leistungserbringer In der -Voranmeldung (UStVA) sind Erlöse nach 13b UStG beim Leistungserbringer wie folgt auszuweisen. Es handelt sich um einen nachrichtlichen Ausweis mit Bemessungswert. Ab dem Jahr 2019 werden die Erlöse für alle Sachverhalte, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet, in der UStVA Kz 60 ausgewiesen. Um dies zu erreichen, verwenden Sie die bisherigen Standardkonten oder die bisherige funktion oder den bisherigen Standard-Steuerschlüssel, denn die gesetzlichen Sachverhalte bestehen weiter, nur die Deklaration in der UStVA wurde geändert. Kennzahl UStVA Kz 60 Beschreibung Erlöse für alle Sachverhalte gemäß 13b UStG, außer 13b Abs. 2, Nr. 10 UStG. Dokument Seite 9 von 40
10 Kennzahl UStVA Beschreibung Standardkonten: 8337 (SKR03) und 4337 (SKR04) Konto mit individueller Funktion: AM72000 Standard-Steuerschlüssel: 46 Erlöse aus Lieferung von Mobilfunkgeräten sowie von integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen - 13b Abs. 2, Nr. 10 UStG. Standardkonten: 8335 (SKR03) und 4335 (SKR04) Konto mit individueller Funktion: AM Standard-Steuerschlüssel: 46 Standard-Steuerschlüssel Nutzung ein-/zweistelliger BU-Schlüssel Für die Erfassung der verschiedenen Sachverhalte beim Leistungserbringer steht Ihnen der Standard-Steuerschlüssel 46 zur Verfügung. Zur Unterscheidung muss bei der Buchung von 13b-Sachverhalten der jeweilige Sachverhalt angegeben werden. Sie erreichen dies: wenn Sie im Belege buchen im Feld BU Gegenkonto oder BU die Tastenkombination Shift + F3 zum Aufruf des Auswahldialogs Steuer-/Buchungsschlüssel auswählen verwenden und hier den Steuerschlüssel mit der Kombination des richtigen Sachverhalts auswählen oder wenn Sie den Sachverhalt im Belege Buchen unter Ansicht Eigenschaften bei L+L-Sachverhalt (Immer Sachverhalt eingeben oder Immer gewählten Sachverhalt verwenden) hinterlegen. Sachverhalt 13b UStG eingeben oder dauerhaft hinterlegen In den DATEV-Rechnungswesen-Programmen können Sie im Belege buchen Ansicht Eigenschaften unter L+L-Sachverhalt bei stpfl. Umsätze, für die der Leistungsempfänger nach 13b Abs. 5 UStG schuldet hinterlegen: ob ein ausgewählter Sachverhalt immer benutzt werden soll Kontrollkästchen Immer ausgewählten Sachverhalt verwenden aktivieren Dokument Seite 10 von 40
11 oder ob der Sachverhalt bei jeder Buchung eingegeben werden soll Kontrollkästchen Immer Sachverhalt eingeben aktivieren. Individuelle einrichtung Neben der Erfassung mit Standard-Steuerschlüssel können Sie alternativ individuelle mit den entsprechenden Funktionen individuell anlegen. zwecke individuelle Anpassung prüfen Wenn Sie weitergehende Änderungen an einem Konto vornehmen wollen, die sich auch auf den Ausweis des Kontos in Auswertungen (z. B. BWA, Bilanz etc.) auswirken, steht Ihnen die Vergabe von individuellen zwecken unter Stammdaten Sachkonten zweck zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie im Dokument: zwecke mit/ohne zuordnung zu einem Sachkonto (Dok.-Nr ). 5 Zu den einzelnen Sachverhalten des 13b Absatz 1 und 2 UStG 5.1 Im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 1 UStG) (gültig ab 2010) Für nach 3a Absatz 2 im Inland steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind ( 13b Abs. 1 UStG). Liegt der Ort der sonstigen Leistung in Deutschland, schuldet der Leistungsempfänger die nach 13b Abs. 1 UStG. UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 46 / 47 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Ort der sonstigen Leistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat Liegt der Ort der sonstigen Leistung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, muss der Leistungserbringer diesen Umsatz in Kennzahl 21 der UStVA eintragen ( 18b Satz 1 Nr. 2 UStG) und in der Zusammenfassenden Meldung angeben ( 18a Abs. 1 UStG). Dokument Seite 11 von 40
12 Weitere Informationen hierzu im Dokument: Zusammenfassende Meldung (ZM) - Ausweis "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß 18b Satz 1 Nr. 2 UStG" (Dok.-Nr ). Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% / 16% Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Sonstige Leistung eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV (SKR03) / 5923 (SKR04) 95 AV (SKR03) / 5943 (SKR04) 91 AV (SKR03) / 5913 (SKR04) 92 AV (SKR03) / 5933 (SKR04) Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV (SKR03) / 5951 (SKR04) 94 SAV (SKR03) / 5951 (SKR04) Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% 95 SAV (SKR03) / 5954 (SKR04) 95 SAV (SKR03) / 5954 (SKR04) Dokument Seite 12 von 40
13 Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 16% Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Sonstigen Leistungen eines im anderen EU- Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Sonstigen Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.2 Bezogene Leistungen von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG) Umsätze aus Werklieferungen und für nicht unter Absatz 1 fallende sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2, Nr. 1). Dokument Seite 13 von 40
14 UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19% / 16% Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV (SKR03) / (SKR04) 95 AV (SKR03) / (SKR04) 91 AV (SKR03) / 5915 (SKR04) 92 AV (SKR03) / 5935 (SKR04) Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus sonstigen Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Dokument Seite 14 von 40
15 Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Leistungen eines im anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.3 Lieferung sicherungsübereigneter Gegenstände ( 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG) Umsätze aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens ( 13b Abs. 2 Nr. 2). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% 94 AV Individuelle Dokument Seite 15 von 40
16 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 19% / 16% Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 7% / 5% 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände aus 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände aus 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Dokument Seite 16 von 40
17 Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.4 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG) Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ( 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 73 / 74 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Erlöse aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände eines im anderen EU- Mitgliedstaat ansässigen Unternehmens Leistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 19% / 16% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle Dokument Seite 17 von 40
18 Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 7% / 5% 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Dokument Seite 18 von 40
19 Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.5 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG) Bauleistungen, einschließlich Werklieferungen und sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen, mit Ausnahme von Planungs- und Überwachungsleistungen. Als Grundstücke gelten insbesondere auch Sachen, Ausstattungsgegenstände und Maschinen, die auf Dauer in einem Gebäude oder Bauwerk installiert sind und die nicht bewegt werden können, ohne das Gebäude oder Bauwerk zu zerstören oder zu verändern. Nr. 1 bleibt unberührt; ( 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% 94 AV (SKR03) / (SKR04) Dokument Seite 19 von 40
20 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% / 16% Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% / 5% 95 AV (SKR03) / (SKR04) 91 AV (SKR03) / 5910 (SKR04) 92 AV (SKR03) / 5930 (SKR04) Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 7% 92 SAV Individuelle Dokument Seite 20 von 40
21 Erhaltene Skonti aus Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmens ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle Erlöse aus Bauleistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Bauleistungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.6 Lieferung von Gas und Elektrizität von im Ausland ansässigem Unternehmern ( 13b Abs. 2 Nr. 5a UStG) Lieferungen der in 3g Absatz 1 Satz 1 genannten Gegenstände eines im Ausland ansässigen Unternehmers unter den Bedingungen des 3g ( 13b Abs2, Nr. 5 UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 19% / 16% Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Dokument Seite 21 von 40
22 Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 7% 92 SAV Individuelle Dokument Seite 22 von 40
23 Erhaltene Skonti aus der Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle Erlöse aus Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferung eines im Ausland ansässigen Unternehmens von Gas und Elektrizität, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.7 Lieferungen von Gas oder Elektrizität eines im Inland ansässigen Unternehmers ( 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG) (gültig ab ) Lieferungen von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ( 13b Abs. 2 Nr. 5b UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle Dokument Seite 23 von 40
24 Umsätze aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 7% / 5% 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 0 % Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 5% Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle 92 SAV15070 Individuelle Dokument Seite 24 von 40
25 Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer 0 % Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV15050 Individuelle Erlöse aus Umsätzen aus der Lieferung von Gas oder Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferung von Gas und Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.8 Treibhausgasemissionszertifikate (gültig ab ) sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate (gültig ab ) ( 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG) Übertragung von Berechtigungen nach 3 Nr. 3 des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes, Emissionsreduktionseinheiten nach 2 Nr. 20 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes und zertifizierten Emissionsreduktionen nach 2 Nr. 21 des Projekt-Mechanismen-Gesetzes sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate; ( 13b Abs. 2, Nr. 6). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% 94 AV Individuelle Dokument Seite 25 von 40
26 Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gasund Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gasund Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 7% /5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsätze aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gasund Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 7% / 5% 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 7% Vorsteuer und 7% 91 SAV Individuelle Dokument Seite 26 von 40
27 Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020) ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Umsätzen aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020), für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen aus Treibhausgasemissionszertifikaten (sowie Gas- und Elektrizitätszertifikate, ab 2020), für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.9 Altmetall / Schrott / Plastikabfälle o. ä. ( 13b Abs. 2 Nr. 7) (gültig ab ) Lieferungen der in der Anlage 3 bezeichneten Gegenstände ( 13b Abs. 2, Nr. 7). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Dokument Seite 27 von 40
28 Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 19% / 16% Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Dokument Seite 28 von 40
29 Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus der Lieferung von Altmetall und Industrieschrott ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Lieferungen von Altmetall und Industrieschrott, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferungen von Altmetall und Industrieschrott, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.10 Gebäudereinigung ( 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG) (gültig ab ) Reinigen von Gebäuden und Gebäudeteilen. Nummer 1 bleibt unberührt. ( 13b Abs. 2 Nr. 8 UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Umsätze aus Gebäudereinigung 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus Gebäudereinigung 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle Dokument Seite 29 von 40
30 Umsätze aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 7% / 5% 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Gebäudereinigung ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Dokument Seite 30 von 40
31 Erlöse aus Umsätzen aus Gebäudereinigung, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen aus Gebäudereinigung, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) 5.11 Lieferungen von Gold ( 13b Abs. 2 Nr. 9 UStG) (gültig ab ) Lieferungen von Gold mit einem Feingehalt von mindestens 325 Tausendstel, in Rohform oder als Halbzeug (aus Position 7108 des Zolltarifs) und von Goldplattierungen mit einem Goldfeingehalt von mindestens 325 Tausendstel (aus Position 7109) ( 13 b Abs. 2, Nr. 9 UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer in Kennzahl 60 Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsätze aus der Lieferung von Gold und Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen 19% Vorsteuer und 19% 94 SAV Individuelle Dokument Seite 31 von 40
32 Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Gold und Goldplattierungen ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Umsätzen für Lieferung von Gold und Goldplattierungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Umsätzen für Lieferungen von Gold und Goldplattierungen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet 46 AM (SKR03) / 4337 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4741 (SKR04) Dokument Seite 32 von 40
33 5.12 Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen ( 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG) (gültig ab ) Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000,00 EUR beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt ( 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG). UStVA: Ausweis beim Leistungsempfänger ab 2019 in Kennzahl 84 / 85 (ggf. Vorsteuer Kennzahl 67) Ausweis beim Leistungserbringer ab 2019 in Kennzahl 60 Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 19% / 16% Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 19% / 16% Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 7% / 5% Vorsteuer und 7% / 5% Umsätze aus der Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 7% / 5% 94 AV Individuelle 95 AV Individuelle 91 AV Individuelle 92 AV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 19% Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 16% Vorsteuer und 16% 94 SAV Individuelle 94 SAV Individuelle Dokument Seite 33 von 40
34 Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 19% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 16% 95 SAV Individuelle 95 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 7% Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen 5% Vorsteuer und 5% 91 SAV Individuelle 91 SAV Individuelle Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 7% Erhaltene Skonti aus Lieferung von Mobilfunkgeräten und integrierten Schaltkreisen, Tablet-Computern und Spielekonsolen ohne Vorsteuer und 5% 92 SAV Individuelle 92 SAV Individuelle Erlöse aus Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet- Computern, Spielekonsolen und integrierten Schaltkreisen, für die der Leistungsempfänger die nach 13b UStG schuldet Gewährte Skonti für Erlöse aus Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern, Spielekonsolen und 46 AM (SKR03) / 4335 (SKR04) 46 SAM (SKR03) / 4738 (SKR04) Dokument Seite 34 von 40
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