Zulassung von Arzneimitteln in Österreich und EU/EWR

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1 Zulassung von Arzneimitteln in Österreich und EU/EWR Dr. Gerhard Beck Institute Begutachtung & Analytik AGES Medizinmarkaufsicht UBA Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH

2 Das Wesen von Arzneimitteln Wirkstoff (acitve subsance): chemisch, biologisch, pflanzlich Fertigprodukt (drug substance): Darreichungsform(z.B. Tabletten, Kapseln, Lösungen, Fertigspritzen ) -> Wirkstoff und Hilfsstoffe (Galenik) 2

3 Das Wesen von Arzneimitteln Verwendungszeck (Mensch und Tier): Wiederherstellung, Korrektur bzw. Beeinflussung von physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung medizinische Diagnostik Heilung, Linderung, Verhütung von Krankheiten 3

4 Bedingungen für die Zulassung Unbedingt: Nutzen überwiegt klar die Risiken Grundlage: Daten zur Sicherheit und Wirksamkeit aus präklinischen und klinischen Studien Voraussetzung für Sicherheit und Wirksamkeit: konsistenter, GMP konformer Herstellungsprozess Entscheidungsgrundlage: qualifizierte Experten von Behörden/Agenturen evaluieren die Zulassungsunterlagen, die von den Firmen vorgelegt werden 4

5 Zulassungsunterlagen müssen entsprechende Daten enthalten Qualität: klar definierter, konsistenter, kontrollierter Herstellungsprozess (Wirkstoff & Fertigprodukt) in Übereinstimmungen mit den gültigen Regularien Sicherheit: präklinische Studien (Zellkultur, Tierversuche),, Pharmakovigilanz Risk Management Plan Wirksamkeit: klinische Studien vor und nach Zulassung ERA(enviromental risk assessment): Einschätzung des Risikos auf die Umwelt 5

6 Anforderungen an die Daten für eine Zulassung Wissenschaftliche Leitlinien der EMA (Europäische Arzneimittelagentur) Arbeitsgruppen(Qualität, Sicherheit, Wirksamkeit, Impfstoffe, Blutprodute, Statistik ) werden von Experten aus der EU mit Konsultation von Akademia und Industrie entwickelt Europäisches Arzneibuch Monographien (Wirkstoffe und Endprodukte), Anforderungen an Testmethoden, Standard & Referenzmaterialien FDA / OECD/ WHO (Regularien, Arzneibücher) 6

7 Mit der Einreichuchung eines Dossiers startet der Zulassungsprozess Zentralisiertes Verfahren Gegenseitige Anerkennung/ dezentralisertes Verfahren Nationales Verfahren Zulassung in allen EU/EWR Staaten Zulassung in einem/ mehren/ allen EU/EWR Staaten Zulassung in nur in einem EU/EWR Staat EMA = European Medicines Agency National Competent Authorities G. Beck 7

8 Eine Zulassung wird von Behörden erteilt Europäische Kommission (zentralisiertes Verfahren) EMA und die nationalen Behörden stellen Administration, Fachexperten und Infrastruktur zur Verfügung BASG Federal Office for Safety in Health Care (dezentralisierte und nationale Verfahren) AGES MEA stellt Administration, Fachexperten und Infrastruktur zur Verfügung G. Beck 8

9 Lebenszyklus von Arzneimitteln Wissenschaftliche Berarung Herstellungs- erlaubnis(gmp- Inspektionen) Begutachtunt von klinischen Sturdien GLP- & GCP- Inspektionen Zulassung Suspension der Zulassung Änderung / Erneuerung einer Zulassung Änderung Herstellungsgenehmigung Sicherheitssignal & Risko Management Periodische GMP- Inspektionen Markt Überwachung Chargenprüfung G. Beck 9

10 AGES MEA 3 Standorte in Wien - MitarbeiterInnen ~ 260 Vollzeitkräfte - 68% Akedmikeranteil G. Beck 10

11 Umweltrisikobegutachtung bei Arzneimitteln Wozu? 30 to 90% aller Arzneimittel zur oralen Anwendung werden über den Urin ausgeschieden Arzneimittel werden nach Eintritt in die Umwelt transformiert und verteilen sich in unterschiedlichen Kompartementen Pro Person werden etwa g Arzneimittel konsumiert (Menge an Tierarzneimittel ist geringer) Zwischen 3 8% der unverbrauchten Menge von Arzneimitteln wird nicht sachgerecht entsorgt Quelle: Study on the environmental risks of medicinal products FINAL REPORT Executive Agency for Health and Consumers 12 December 2013 ( G. Beck 11

12 Umweltrisikobegutachtung bei Arzneimitteln Wozu? Potentielles Risiko für den Mensch& Tier? Antibiotika, Antiparasitika, Antimykotika and Chemotherapeutika, Antiphlogistika Gefahren and Risiken für das Ökosystem? Antibiotika, Antiparasitika, Antimykotika Ethinylestradiol(Contraceptivum) verschlechtert die Reproduktion in Fischpopulationen (Fast) Ausrottung der indischen Geierpopulation durch Diclofenac Quelle: Study on the environmental risks of medicinal products FINAL REPORT Executive Agency for Health and Consumers 12 December 2013 ( G. Beck 12

13 Welche Maßnahmen zur Risikominimierung werden getroffen? EMA Guidelines on Envriomental Risk Assessment (vet & humann): Legt Kriterien für den Begutachtungsbericht fest Risiken vorhanden -> Vorsichtsmaßhmen und Sicherheitshinweise Allerdings: Auswirkungen auf die Umwelt kann bei Humanarzneimitteln eine Zulassung nicht zwingend verhindern Veterinärarzneimittel: im Falle von schweren Auswirkungen ist eine Abschätzung zwischen Nuzten des Arzneimittels und den möglichen Schäden zu treffen G. Beck 13

14 Welche Maßnahmen zur Risikominimierung werden getroffen? Humanarzneimittel: Entsorgungshinweise Information über Umweltwirkungen verantwortungsvolle Verschreibungspraxis Tierarzneimittel: Auflagen zur Anwendung (wer, für welche Art) verantwortungsvolle Verschreibungspraxis Entsorgungshinweise, Umgang mit Ausscheidungen, Auflagen zum Schutz der Umwelt (z.b. Tiere müssen im Stall bleiben) Höchstmengen bei Lebensmitteltieren G. Beck 14

15 Wann muss vom Antragsteller ein ERA vorgelegt werden Neuanträge auf Zulassung type II Änderungen einer bestehenden Zulassung (z.b. neues Anwendungsgebiet verbunden mit höherer Umweltbelastung) Erweiterungen einer Zulassung(zusätzliche Stärken, Formulierungen Darreichungsformen verbunden mit höherer Umweltbelastung) NICHT bei Erneuerungen bzw. Geringfügigen Änderungen einer bestehenden Zulassung G. Beck 15

16 Gibt es Ausnahmen? Vitaminen, Elektrolyte, Amino Säure, Peptide, Proteine, Kohlenhydrate, Lipide, Impfstoffe, pflanzliche Arzneimittel medicinal Gentechnisch veränderte Organismen(GMOs): Guideline on Environmental Risk Assessment for Human Medicinal Products containing, or consisting of GMOs Für Radiopharmaka existieren zusätzliche Vorschriften G. Beck 16

17 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! FRAGEN? Meine Bemerkungen sind nicht zwangsläufig die offizielle Meinung der AGES MEA G. Beck 17

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