Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit )

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1 Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit ) anonyme Mitteilung an das Finanzamt: Karin und Hubert Z. besitzen auf der Handelsplattform ebay mehrere Nutzerkonten unter verschiedenen Pseudonymen, über die sie in den Jahren 2014 und 2015 ca.120 Pelzmäntel verkauft haben. Ermittlungen des Finanzamts: Karin Z. sind die Konten A, C und E zuordenbar, Hubert Z. die Konten B, und D. Im Juli 2015 hat Karin Z. ein weiteres Konto F eröffnet. In den Jahren 2014 und 2015 wurden folgende Umsätze erzielt: Konto A : ,45 Konto B : ,60 Konto C : ,72 Konto D : ,57 Konto E : 6.413,47 Konto F : 3.216,90 Über die Konten A, C und E wurden im Wesentlichen 142 Pelzmäntel und -jacken verkauft (Konfektionsgrößen 36 bis 48). Über die Konten B und D sowie F : Haushaltsgegenstände wie Vasen, Teegläser, Kleider, Modellautos, Parfüm, Spielzeug und 32 Pelzmäntel. Sämtliche Erlöse wurden auf zwei Bankkonten von Karin Z. erfasst. Karin Z. ist als selbständige Finanzdienstleisterin tätig und hat in den Jahren 2014 und 2015 jeweils USt-Erklärungen abgegeben, die Umsätze auf ebay sind darin nicht enthalten.

2 Sachverhaltsschilderung ( reale Wirklichkeit ) Antwort auf den Vorhalt des Finanzamts: Die Pelzmäntel stammen von der Schwiegermutter von Frau Z. und gingen bei ihrem Umzug ins Pflegeheim (Wohnungsauflösung) auf deren Sohn, Hubert Z. über. Die Schwiegermutter war seit ihrer Jugend eine leidenschaftliche Sammlerin von Pelzmänteln und -jacken. Die Erwerbe erfolgten im Zeitraum 1954 bis 1998, daher sind keine Belege mehr vorhanden. (Beweis: schriftliche Bestätigung des Bruders von Herrn Z.) Die übrigen Gebrauchsgegenstände stammen aus der Auflösung der Junggesellenwohnung von Hubert Z. Karin Z. gibt an, die Pelzwaren lediglich im Auftrag ihres nichtselbständig tätigen Ehegatten verkauft zu haben, sie sei nur Erfüllungsgehilfin gewesen. (Beweis: schriftliche Erklärung des Ehegatten) Beim Einstellen der Gegenstände in ebay lautet die Einstellung jeweils auf Privatverkauf ; Karin und Hubert Z. gegenüber den Käufern keine Gewährleistung.

3 Subsumtion/rechtliche Beurteilung Unternehmereigenschaft: Selbständigkeit: Karin Z. tritt nach außen hin im eigenen Namen auf, ein Auftragsverhältnis mag zwar im Innenverhältnis bestehen. Nachhaltigkeit: wiederholte Tätigkeit unter Ausnützung derselben Gelegenheit einmalige Tätigkeit, bei der auf Wiederholungsabsicht geschlossen werden kann einmalige Leistung, die längere Zeit in Anspruch nimmt (zb Vermietung einer Wohnung) o die bloße Ausübung des Eigentumsrechts an Gegenständen des PV begründet noch keine Nachhaltigkeit, soweit es sich nur um die Verwaltung von PV handelt. o Beurteilung nach dem Gesamtbild der Verhältnisse: Dauer des Zeitraums, Zahl der Kunden, Höhe der Einnahmen, aktive Schritte zur Vermarktung

4 Subsumtion/rechtliche Beurteilung Nachhaltigkeit: Rsp zu Münz- und Briefmarkensammlung: o Sammeln von Briefmarken ist eine Freizeitbeschäftigung; o Marken haben höchstens Sammlerwert; o Sinnerfüllung liegt in der Vervollständigung der Sammlung, daher sind regelmäßige Zu- und Verkäufe erforderlich Nachhaltigkeit ist daher grundsätzlich zu verneinen BFH: o es werden nicht eigene, sondern fremde Pelzmäntel verkauft (= typisch unternehmerische Tätigkeit). o es handelt sich um Gebrauchsgegenstände mit hohem Wert nicht um Sammlerstücke mit bloßem Liebhaberwert o nicht nur unterschiedliche Konfektionsgrößen, sondern auch die Ärmellängen weichen um bis zu 10 cm voneinander ab. o die hohe Anzahl an Nutzerkonten geht über die bloße Veräußerung privater Gegenstände hinaus hoher Organisationsaufwand (Online-Stellen, Auktionen beobachten) Nachhaltigkeit im gegenständlichen Fall gegeben!

5 Subsumtion/rechtliche Beurteilung Einnahmenerzielungsabsicht: entgeltliche Leistungserstellung mit wechselseitig finaler Verknüpfung: - die jeweilige Leistung wird um der Gegenleistung willen erbracht ( do ut des ) Ergebnis: Da die Tatbestandsmerkmale Selbständigkeit, Nachhaltigkeit und Einnahmenerzielungsabsicht erfüllt werden, handelt Karin Z. als Unternehmerin. Da auch die übrigen Tatbestandsmerkmale des 1 Abs 1 Z 1 UStG erfüllt werden, unterliegen die von Karin Z. getätigten Umsätze der Umsatzsteuer (=Rechtsfolge)

6 Grundfragen in der Umsatzsteuer I. Ist der Leistungserbringer Unternehmer? II. Worin besteht die Leistung? - einheitliche Leistung oder mehrere selbständige Leistungen? - Lieferung sonstige Leistung? - Eigenverbrauch? - Einfuhr? III. Wo liegt der Leistungsort? - in Österreich: dann grds. steuerbar und steuerpflichtig - nicht in Österreich: dann grds nicht steuerbar oder steuerfrei IV. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage? V. Welcher Steuersatz kommt zur Anwendung?

7 Unternehmerbegriff 2 Abs 1 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. [O]. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird. Selbständigkeit nachhaltige Tätigkeit Einnahmenerzielungsabsicht Art 9 MwStSyst-RL: (1) Als Steuerpflichtiger gilt, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbständig ausübt. Als wirtschaftliche Tätigkeit gelten alle Tätigkeiten eines Erzeugers, Händlers oder Dienstleistenden einschließlich der Tätigkeiten der Urproduzenten, der Landwirte sowie der freien Berufe und der diesen gleichgestellten Berufe. Als wirtschaftliche Tätigkeit gilt insbesondere die Nutzung von körperlichen oder nicht körperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen.

8 Unternehmerbegriff Unternehmer (UStG) Selbständigkeit Nachhaltigkeit Einnahmenerzielungsabsicht wirtschaftliche Tätigkeit (MwStSyst-RL) nichtwirtschaftliche Tätigkeit Verwaltung eigenen Vermögens (Zinsen) Leistungsvereinigung (Vergesellschaftung) Liebhaberei Hoheitsverwaltung

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