Seite Abkürzungen 7 Gesundheitsschutz oder Arbeitsentgelt? 9. Tarifvertraglicher Gesundheitsschutz 19. Entgelt 39. Eingruppierung 51.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Seite Abkürzungen 7 Gesundheitsschutz oder Arbeitsentgelt? 9. Tarifvertraglicher Gesundheitsschutz 19. Entgelt 39. Eingruppierung 51."

Transkript

1

2 Schnellübersicht Seite Abkürzungen 7 Gesundheitsschutz oder Arbeitsentgelt? 9 Der neue Spartentarif im TVöD 11 Tarifvertraglicher Gesundheitsschutz 19 Entgelt 39 Eingruppierung 51 Überleitung 111 Die Mitbestimmung des Betriebs- bzw. Personalrats 145 Tarifvertragstexte 165 Schlussbetrachtung 201 Literaturhinweise 203 Stichwortverzeichnis 207 I I IV V VI V VI IX X

3 Der neue Spartentarif im TVöD 1. Was ist neu im neuen Tarifvertrag? Das Tarifsystem im öffentlichen Dienst Wann gilt ein Tarifvertrag? Wann gilt der TVöD-VKA? Für wen gilt der TVöD-VKA nicht? Besonderheit Sozial- und Erziehungsdienst?... 16

4 Der neue Spartentarif im TVöD 1. Was ist neu im neuen Tarifvertrag? Wir haben in harten und inhaltlich schwierigen Verhandlungen ein Ergebnis erreicht, mit dem die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst mehr Geld erhalten (VKA-Präsident Thomas Böhle in der VKA-Presseerklärung vom ). Die Neuregelungen erfassen somit vor allem das Arbeitsentgelt: Neuregelungen des Tarifvertrages K Erzieher/innen erhalten ab dem ein Gehaltsplus von ca. 150 Euro monatlich, je nach Entgeltgruppe (EG). K Erzieher/innen mit einer Normaltätigkeit erzielen zukünftig ein Einkommen von bis Euro im Monat. K Im Sozialdienst umfasst die Vergütung bis Euro. K Ferner werden Teile des Gesundheitsschutzes tarifvertraglich geregelt. Vor diesem Hintergrund regeln die neuen Tarifvorschriften: K die Überleitung in eine neue, eigenständige Entgelttabelle K alte und neue Eingruppierungsvorschriften K die neue Nummerierung der Entgeltgruppen S Für die Geltung der bisherigen tarifvertraglichen Regelungen bedeuten diese Änderungen Folgendes: Auswirkungen auf die bisherigen Regelungen K Bei der Bezahlung gilt nicht mehr die Entgelttabelle des 15 Abs. 2 i. V. m. Anlagen A und B zum TVöD-VKA, sondern die neue Anlage C TVöD-Tabellenentgelt S. K Diese hat zwei Fassungen: Tarifgebiet West und Ost. K Im Anhang der Anlage C befinden sich Eingruppierungsmerkmale. K Diese sind grundsätzlich dem bisherigen Eingruppierungsrecht nachgebildet, treffen aber auch Neuregelungen. K Zum Stichtag wurde eine Überleitung durchgeführt. K Bereits gezahlte Strukturausgleiche gemäß 12 TVÜ-VKA werden weiterhin gezahlt. K Demgegenüber gelten die 8 und 9 TVÜ-VKA nicht mehr. 12

5 Das Tarifsystem im öffentlichen Dienst 2. Das Tarifsystem im öffentlichen Dienst Als die Reform des alten BAT angegangen wurde, erfolgte eine heftige (Fach-)Diskussion über die Gestaltung des neuen Tarifrechts: Die Arbeitgeber neigten dazu, für jede einzelne Sparte besondere Tarifverträge zu fordern (z. B. Wissenschaftstarifvertrag, Sparkassentarifvertrag usw.). Nach wie vor existieren für bestimmte Branchen des öffentlichen Dienstes sog. Spartentarifverträge, etwa für die Versorgungswirtschaft der TV-V, die Wasserwirtschaft in Nordrhein-Westfalen der TV-WW/NW oder unterschiedliche Fassungen des TV-N für den Nahverkehr. Demgegenüber verlangten die Gewerkschaften einheitliche Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst. Mit der Abspaltung der Länder, die mit dem TV-L einen eigenen (sich am TVöD orientierenden) Tarifvertrag schufen (der TV-L gilt nicht in Berlin und Hessen), sowie eigenständige Tarifverträge der Ärzte (vgl. TV-Ärzte/VKA; TV-Ärzte), rückte die Idee der einheitlichen Arbeitsbedingungen ein Stück weiter in die Ferne. Für den kommunalen Bereich wurde mit dem TVöD-VKA ein Mittelweg gefunden: Die allgemeinen Arbeitsbedingungen sind vor der Klammer im Allgemeinen Teil ( 1 bis 39 TVöD-VKA) geregelt. Zusätzliche bzw. abweichende Regelungen finden sich in den Besonderen Teilen : Verwaltung (BT-V), Sparkassen (BT-S), Entsorgung (BT-E), Krankenhäuser (BT-K), Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) und Flughäfen (BT-F). Wichtig: Bei der Anwendung des TVöD-VKA erfolgt die Prüfung der Rechtslage grundsätzlich in einem Dreier-Schritt: 1. Zunächst ist die allgemeine Regelung im Allgemeinen Teil der 1 bis 39 TVöD-VKA nachzuschlagen. 2. Anschließend ist zu prüfen, ob der jeweilige Besondere Teil eine Abweichung trifft. 3. Schließlich ist zu kontrollieren, ob im Fall von Altbeschäftigten eine Besitzstandregelung des TVÜ-VKA greift. 13

6 Der neue Spartentarif im TVöD Praxis-Tipp: Lediglich als Arbeitserleichterung für den betrieblichen Praktiker werden durchgeschriebene Fassungen vereinbart (z. B. TVöD-V, TVöD-K), in denen die Abweichungen der Besonderen Teile im gesamten Fließtext eingearbeitet worden sind. Wichtig: Hinsichtlich der Eingruppierung im Sozial- und Erziehungsdienst ist zusätzlich die neue Anlage C des TVöD-VKA zu beachten. 3. Wann gilt ein Tarifvertrag? Tarifverträge so auch der TVöD gelten zunächst, wenn eine Tarifbindung vorliegt. Diese hat zwei Voraussetzungen: K K Der Arbeitgeber muss entweder selbst Tarifvertragspartei oder Mitglied in einem Arbeitgeberverband sein, der den Tarifvertrag vereinbart hat. Der Arbeitnehmer muss Mitglied einer Gewerkschaft sein, die den Tarifvertrag unterzeichnet hat (insbesondere die Gewerkschaft ver.di bzw. die Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes, für die ver.di federführend verhandelt). Tarifbindung liegt nur vor, wenn beide Voraussetzungen erfüllt werden. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht sind die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes nicht allgemeinverbindlich, was auch für den TVöD gilt. Unter dem Begriff der Allgemeinverbindlichkeit versteht man ein gesetzlich verankertes Verfahren, wonach die zwingende Geltung eines Tarifvertrages für eine Branche festgelegt wird. Dabei kommt es auf eine Tarifbindung gerade nicht an ( 5 TVG). Fehlt es an einer Tarifbindung, kann die Geltung des Tarifvertrages über eine Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag geregelt werden. Wichtig: Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes vereinbaren in der Regel derartige Verweisungsklauseln. 14

7 Wann gilt der TVöD-VKA? Geltungsbereich Geltung des TVöD Tarifbindung Bezugnahme im Arbeitsvertrag 1. Allgemeiner Teil ( 1 bis 39) 2. Besondere Teile Pflege und Betreuung Sparkasse Verwaltung Krankenhäuser Entsorgung Flughafen Neuer Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst 3. ggf. TVÜ-VKA gilt nur in Bezug auf Eingruppierung und Entgelt Quelle: IPW Institut für PersonalWirtschaft GmbH 4. Wann gilt der TVöD-VKA? Der TVöD existiert in zwei Fassungen: Für die Bundesverwaltung gilt der TVöD-Bund. Bei kommunalen Arbeitgebern ist regelmäßig der TVöD-VKA anwendbar, Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Kommunalen Arbeitgeberverband, der seinerseits Mitglied der VKA ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der einzelne Arbeitgeber einen abweichenden (Haus-)Tarifvertrag abgeschlossen hat oder aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband ausgeschieden ist, was beides selten der Fall ist bzw. sein dürfte. Die Arbeitsbedingungen im TVöD-Bund und TVöD-VKA sind grundsätzlich gleich. Im Detail bestehen aber erhebliche Unterschiede, z. B. beim leistungsorientierten Entgelt gemäß 18 TVöD (vgl. dazu Richter/Gamisch, 2007). Für andere, z. B. kirchliche Arbeitgeber, gilt der TVöD-VKA nur, wenn dies im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist. 15

8 Der neue Spartentarif im TVöD 5. Für wen gilt der TVöD-VKA nicht? Über die Tarifbindung oder eine Verweisungsklausel im Arbeitsvertrag werden grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die der TVöD-VKA Beschäftigte nennt, in den Geltungsbereich des Tarifs einbezogen. Allerdings gibt es Arbeitnehmer, die gemäß 1 Abs. 2 TVöD-VKA von der Anwendung des Tarifvertrages ausgenommen sind. Grund dafür ist, dass der Tarifvertrag für diese Mitarbeiter als unangemessen oder unpassend betrachtet wird. Dabei handelt es sich um: K höhere Positionen (außertarifliche Arbeitnehmer, leitende Angestellte gemäß 5 Abs. 3 BetrVG oder Chefärzte) K spezielle Tätigkeiten, Berufe oder Vertragsverhältnisse, für die besondere Regelungen erforderlich sind (z. B. Auszubildende) K öffentlich geförderte Tätigkeiten (vgl. 217 ff., 260 ff. SGB I) K zeitlich begrenzte Aushilfstätigkeiten gemäß 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV Praxis-Tipp: Es ist umstritten, ob dieser Tarifausschluss rechtmäßig ist. Zu bedenken ist, dass eine Benachteiligung vorliegt, die gegen das Verbot der Diskriminierung von befristet beschäftigten Arbeitnehmern verstößt ( 4 Abs. 2 TzBfG). Es ist Aufgabe der Arbeitsgerichte, diese Frage zu klären. 6. Besonderheit Sozial- und Erziehungsdienst? Strukturell neu ist, dass innerhalb des TVöD-VKA und seinen Spartenregelungen wiederum eine Spartenregelung getroffen worden ist. Die Wirtschaftspresse spricht von der tarifpolitischen Extrawurst (FAZ vom , S. 10). Wichtig: Die Neuregelung gilt für den BT-V und BT-B. Beim Gesundheitsschutz werden zwei gleich lautende Vorschriften geschaffen ( 2 der Anlage zu 56 BT-V und 53 BT-B), während die anderen Besonderen Teile nicht erfasst werden. Demgegenüber 16

9 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis Arbeitsschutz 22, 24, 27, 28, 152, 154, 157, 171 Arbeitsschutzausschuss 160 ff. Arbeitsvorgang 59 ff., 64, 96 Ausdrückliche Anordnung 86, 103, 131 Auszuübende Tätigkeit 46 ff., 54, 57, 61 ff., 67, 75, 80 BAT(-O) 112, 123 Bedeutung 97, 99 Behinderung 20, 74, 79, 85, 89, 106 ff. Beispieltätigkeit 63, 65, 74, 79 ff., 94 ff. BEM 30, 158 Berufsbild 26, 70 ff., 75, 92, 103 Berufserfahrung 45 ff., 169 Besondere Schwierigkeit 97 Betriebliche Kommission 25, 30, 160, 162 Betriebliche Lohngestaltung 146, 151 BGM 20 ff., 24 f., 31, 33 ff., 37, 153, 157 Eingruppierung 12, 14, 17 f., 52 ff., 56 f., 67 ff., 98, 112, 117, 137, 141, 146 ff., 150, 163, 166 Einschlägige Berufserfahrung 45, 169, 187 Entsprechende Tätigkeit 69 ff., 73, 77 f., 93 f., 98, 131 Förderliche berufliche Erfahrung 48 Förderliche Berufserfahrung 46 f. Förderliche Zeiten 151 Fürsorgepflicht 20, 24, 26 f., 30 f., 136 f. Gefährdungsbeurteilung 27 f., 31, 152 f., 161 f., 171 Gefährdungsfaktoren 29 Geschäftsordnung 161 Gesundheitszirkel 25, 154 ff., 163, 172, 190 Handwerklicher Erziehungsdienst 69, 116 Heilpädagoge 69, 89 f. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten 69, 102 Kinderpfleger 63, 69, 72 Kindeswohlgefährdung 94 Koordinieren 80, 113, 132, 141 Leitung 64, 74, 85, 88 Maß an Verantwortung 100 Mitbestimmung 25, 28, 48, 146, 149, 152 f. Ordnung in der Dienststelle 146 Praktikum 45 Qualifizierung 21, 24, 26, 73, 78, 93, 98, X

10 Stichwortverzeichnis Risiko 29 Schulungsanspruch 151, 163 Schwierige fachliche Tätigkeiten 73, 75, 78, 80 Schwierige Tätigkeiten 96 f. Sonstige Beschäftigte 69, 71, 73, 93 f., 131 f. Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen 96 Ständiger Vertreter 86, 108 Stellenbeschreibung 31, 60 Stellenbewertungskommission 150, 163 Stufenaufstiege 48, 50, 68, 132 Stufenlaufzeit 48 ff., 112, 117 ff., 121, 131 f., 134 Stufenzuordnung 53, 147, 187 Tarifautomatik 56, 62, 147 Tarifbindung 14, 16 TVöD-VKA 15 f., 24, 50, 123 X Überleitung 12, 40, 45, 112, 118, 125 f., 129 ff., 135, 137, 139 ff., 148 ff., 163 Übertragung 48, 56 f., 86, 108, 143 Vergleichsentgelt 112, 118, 123, 125 ff., 135 ff., 140 ff. Vergütungsgruppenzulage 123 ff., 135 ff., 140 ff. Wesentliche Erziehungsschwierigkeiten 74, 85 Zeitanteile 57 ff. Zusammenhangstätigkeiten 60 ff.,

Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst

Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst Entgelt, Eingruppierung, Gesundheit, Überleitung Bearbeitet von Achim Richter, Annett Gamisch 1. Auflage 2010. Taschenbuch. 208 S. Paperback ISBN 978 3 8029 1563

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Alle Angaben in diesem Werk sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft. Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 2. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 2 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungs- und Literaturverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 19 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich.....

Mehr

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW

dem Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen KAV NW Tarifvertrag vom 18.November 2009 zur Überleitung der Beschäftigten der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach Krankenhaus ggmbh, Rüttenscheid, in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-AKK)

Mehr

Beschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom

Beschluss. der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - vom 19.12.2008 zu TOP 2: Neufassung der AVR-Württemberg auf der Basis der Regelung über die Eckpunkte zur Übernahme

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) Bund-Verlag Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Tarifvertragstext mit Erläuterungen... 17 Abschnitt I: 1 Geltungsbereich..... 17 2 Arbeitsvertrag,

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 30. September 2015 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 14 1. Geltungsbereich der Tarifverträge 17 1.1 Was ist einfacher geworden? 17 1.2 Was ist gleich geblieben? 17 1.3 Was ist schwieriger geworden? 17 1.4

Mehr

Straße. Bearbeiter(in) Telefon (bitte keine Durchwahl angeben) -Adresse

Straße. Bearbeiter(in) Telefon (bitte keine Durchwahl angeben)  -Adresse Stand: Stand: 31. Mai 31. Mai 2016 2008 Absender PLZ, Ort KAV Baden-Württemberg e. V. Panoramastraße 27 70174 Stuttgart Straße Bearbeiter(in) Telefon (bitte keine Durchwahl angeben) Mitglieds-Nr. Telefax-Nr.

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bund) und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte Auflage

Mehr

N i e d e r s c h r i f t. über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover

N i e d e r s c h r i f t. über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover N i e d e r s c h r i f t über die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 28. bis 30. September 2015 in Hannover I. Teilnehmer Die Teilnehmer ergeben sich aus den als Anlagen 1 und 2 beigefügten

Mehr

FaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB)

FaMI-Eingruppierung. Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) FaMI-Eingruppierung Holger Sterzenbach Kommission für Eingruppierungsberatung (KEB) 4. Schleswig-Holsteinischer Bibliothekstag Kiel 14.10.2015 Beschäftigte in Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes Tarifvertrag

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. Luchterhand Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung Luchterhand A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit

Mehr

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc.

Manteltarifverträge: Diese regeln typischer Weise allgemeine Arbeitsbedingungen, Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen etc. Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft

Sozialkassentarifverträge, z.b. in der Bauwirtschaft Tarifverträge 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen Arbeitsbedingungen werden daher vielfach in Tarifverträgen bestimmt.

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 AbkÅrzungsverzeichnis... 14 1. Geltungsbereich der Tarifvertråge.................... 17 1.1 Was ist einfacher geworden?........................ 17 1.2 Was ist gleich geblieben?..........................

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ggmbh Berlin (VTV-LHB) vom 1. Mai 2012 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 3 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst '" BUND VERLAG Wolfgang Hamer Axel Görg Martin Guth Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Basiskommentar zum TVöD mit den Überleitungstarifverträgen für Bund (TVÜ-Bundl und Gemeinden (TVÜ-VKA) 3., aktualisierte

Mehr

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage

Antonius Assheuer TV-L. Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung. 2., neu bearbeitete Auflage Antonius Assheuer TV-L Kommentar für Verwaltung, Hochschulen und Forschung 2., neu bearbeitete Auflage @.Luchterhand 2010 A. Allgemeiner Teil Abschnitt I: Allgemeine Vorschriften 1 1 Geltungsbereich 3

Mehr

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO.

Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg. und die Änderungen zur Einführung. in die AVO. Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst Arbeitsvertragsordnung für den kirchlichen Dienst in der Erzdiözese Freiburg und die Änderungen zur Einführung der Regelungen des Tarifvertrags Sozial-und

Mehr

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission Die Schlichtungskommission gibt den Tarifvertragsparteien folgende Einigungsempfehlung zum Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen dem Bund und der Vereinigung

Mehr

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Vorbemerkungen 3 Duirchgeschriebemie Fassung TFVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit 13 3 Allgemeine Arbeitsbedingungen 13 3.1

Mehr

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen

M e r k b l a t t. Geltung von Tarifverträgen Stand: Januar 2017 M e r k b l a t t Geltung von Tarifverträgen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund Steuerrecht? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008

1 Änderungen des TVÜ-VKA zum 1. Januar 2008 Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September 2005

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 5. September 2013 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Lesefassung November 2016

Lesefassung November 2016 Lesefassung November 2016 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 in der Fassung des Änderungstarifvertrags Nr. 1 vom 9. November 2016 Zwischen der Lebenshilfe

Mehr

Tarifrunde 2008 mit ver.di und dbb tarifunion; neue Entgelttabellen

Tarifrunde 2008 mit ver.di und dbb tarifunion; neue Entgelttabellen Tarifrunde 00 mit ver.di und dbb tarifunion; neue Entgelttabellen Sehr geehrte Damen und Herren, die nach dem Tarifabschluss ab dem. Januar 00 gültigen Monatsentgelttabellen sind als Anlagen bis beigefügt.

Mehr

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014

Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung

Mehr

Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen. Johannes Schopohl 3. Tag der Angestellten Mainz 2. Dezember 2017

Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen. Johannes Schopohl 3. Tag der Angestellten Mainz 2. Dezember 2017 Arbeits- und tarifrechtliche Rahmenbedingungen Johannes Schopohl 3. Tag der Angestellten Mainz 2. Dezember 2017 Übersicht Allgemeines (Vergütung, Lohnfortzahlung, Urlaub) Berufs- und Vertragsarztrecht

Mehr

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich 2007 Beschäftigte Bund und Gemeinden Berlin, den 09. November 2007 Nr. 055/2007 Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten TVÜ-Bund/ TVÜ-VKA Hinweise zum Strukturausgleich In einer Vielzahl von Fällen

Mehr

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner

Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner Öffentliches Tarifrecht für die Praxis Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ von Markus Kuner 1. Auflage Der neue TVöD - Allgemeiner Teil und TVÜ Kuner schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de

Mehr

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der

Mehr

Stand: 30. Juli 2009

Stand: 30. Juli 2009 Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst Ilse Schaad GEW Hauptvorstand, Juli 2009 Stand: 30. Juli 2009 Angebot der VKA

Mehr

Tarifmappe Tarifv T er a h raifnm dl a u p n p g e e n S z ouz r ia Ei l- n gurn u d p p E ie rrzuie n h g u 2 n 0 g 1 s 5 dienst

Tarifmappe Tarifv T er a h raifnm dl a u p n p g e e n S z ouz r ia Ei l- n gurn u d p p E ie rrzuie n h g u 2 n 0 g 1 s 5 dienst Tarifmappe Tarifverhandlungen Tarifmappe Sozial- zur Eingruppierung und Erziehungsdienst 2015 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 3 Positionen Die Position der VKA Die Forderungen der Gewerkschaftern Die

Mehr

RUNDSCHREIBEN NR. K-9/2016

RUNDSCHREIBEN NR. K-9/2016 Kommunaler Arbeitgeberverband Bremen e.v. Postfach 10 15 20 28015 Bremen An die Mitglieder des KAV-Gruppenausschusses für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen Bremen, 20. Dezember 2016 RUNDSCHREIBEN NR.

Mehr

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Seit dem 01.10.2005 ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft und ersetzt den bisherigen Bundes-Angestellten-Tarifvertrags

Mehr

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11

Vorbemerkungen 3. Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 OüihÄsveraeDcihiiD Vorbemerkungen 3 Durchgeschriebene Fassung TVöD und BT-K (TVöD-K) 11 Abschnitt I Allgemeine Vorschriften 1 Geltungsbereich 11 2 Arbeitsverträg, Nebenabreden, Probezeit 12 3 Allgemeine

Mehr

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO

Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan Dienstvertragsordnung DienstVO Rechtsgrundlagen für die Anwendung des SuE-Tarifs im Geltungsbereich der DienstVO ab dem 1. Jan. 2017 Dienstvertragsordnung DienstVO i.d.f. der 83. Änderung der DienstVO vom 8. Sept. 2016 A u s z u g 2

Mehr

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27

II. BESITZSTANDSREGELUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER 27 Inhalt I. ERLÄUTERUNGEN ZUM EINGRUPPIERUNGSRECHT DES TV-L UND ZU WEITEREN ÄNDERUNGEN DES TARIFRECHTS DER LÄNDER Eingruppierungsrecht der Länder 12 1. Geltungsbereich 13 2. Bestandteile des tariflichen

Mehr

Bestellnummer:

Bestellnummer: Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Stand vom Oktober 2014. Verbindliche Auskünfte holen Sie gegebenenfalls beim Rechtsanwalt

Mehr

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA

Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Informationen zum Tarifvertrag Überleitung (TVÜ) Bund und VKA Übersicht Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrecht (TVÜ) vom 1. Juni 2005 - TVÜ-Bund

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

Straße. Bearbeiter(in) Telefon (bitte keine Durchwahl angeben) Telefax-Nr. des Bearbeiters / der Bearbeiterin. -Adresse

Straße. Bearbeiter(in) Telefon (bitte keine Durchwahl angeben) Telefax-Nr. des Bearbeiters / der Bearbeiterin.  -Adresse Stand: Stand: 31. Mai 31. Mai 2019 2008 Absender PLZ, Ort KAV Baden-Württemberg e. V. Panoramastraße 27 70174 Stuttgart Straße Bearbeiter(in) Telefon (bitte keine Durchwahl angeben) Mitglieds-Nr. Telefax-Nr.

Mehr

Die neue Entgeltordnung-VKA Inhalt, Anwendung und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten

Die neue Entgeltordnung-VKA Inhalt, Anwendung und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten info@rcu.de Die neue Entgeltordnung-VKA Inhalt, Anwendung und kommunale Gestaltungsmöglichkeiten Die neue Entgeltordnung zum TVöD VKA tritt zum 01.01.2017 in Kraft In der Tarifrunde 2016 haben sich die

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst

Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst Änderungstarifverträge für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst DBSH-RLP 2010 Die neue S-Klasse?! Ausgangslage Beginn der Tarifverhandlungen am 20.01.2009 Tarifeinigung am 27.07.2009 Abschluss

Mehr

Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.

Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver. Niederschrift über die Sitzung der Lenkungsgruppe zur Neugestaltung des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes (Bund/VKA und ver.di) am 23./24. November 2004 in München I. Teilnehmer / Die Teilnehmer ergeben

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 9 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

1 Änderungen des TVÜ-VKA

1 Änderungen des TVÜ-VKA Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Anlage 4 Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte im Sinne von 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 1 Zwischen... vertreten durch... (Arbeitgeber) und Frau/Herrn... wohnhaft. geboren am... (Beschäftigte/r) wird -

Mehr

Umsetzung der Entgeltordnung 2017

Umsetzung der Entgeltordnung 2017 A. Allgemeines 1. In die neue Entgeltordnung werden übergeleitet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auf deren Arbeitsverhältnis die Bestimmungen der AVR-Württemberg Erstes und Zweites Buch Anwendung finden

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜVKA) vom 13. September

Mehr

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen

Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst. ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen Tarifergebnis für den Sozial- und Erziehungsdienst ver.di- Fachbereich Gemeinden, Niedersachsen-Bremen Inhalte Das Tarifergebnis sieht verschiedene Instrumente bzw. Verfahren der Einkommensverbesserung

Mehr

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...

Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis... Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Im Einzelnen haben bearbeitet... XVII Abkürzungsverzeichnis... XXI Literaturverzeichnis...XXVII Kommentierung Einführung... 1 Erster Teil TVöD Allgemeiner

Mehr

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015 Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten der KITAWO ggmbh Magdeburg vom 25. September 2015 zwischen dem Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev. - vertreten durch den Vorstand - und der ver.di - Vereinte

Mehr

K A V Thüringen e. V.

K A V Thüringen e. V. Kommunaler Arbeitgeberverband Thüringen e. V. Alfred-Hess-Straße 31 a 99094 Erfurt K A V Thüringen e. V. Telefon: 0361/22011-0 Telefax: 0361/22011-18 E-Mail: info@kav-thueringen.de Internet: www.kav-thueringen.de

Mehr

22. Osnabrücker Steri-Treff. Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen

22. Osnabrücker Steri-Treff. Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen 22. Osnabrücker Steri-Treff Tarifstruktur und Arbeitsbedingungen Tarifverträge GG Gesetze Tarifverträge Verordnungen Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits-

Mehr

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und Änderungstarifvertrag Nr. 17 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten

Mehr

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung

Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen über eine neue Entgeltordnung POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B - im Haus - nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT FAX BEARBEITET VON

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen - (BT-B) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung

Mehr

Stand: 16. Oktober 2009

Stand: 16. Oktober 2009 Mastertextformat bearbeiten Zweite Ebene Dritte Ebene Vierte Ebene Fünfte Ebene Neue Tarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst GEW Hauptvorstand Stand: 16. Oktober 2009 Tarifabschluss Sozial-

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Anlage 1 Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt.

Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. 1 Neugestaltung des Tarifrechts Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. Das bisherige Tarifrecht soll durch

Mehr

vom 2. August 2011 Az.: /11

vom 2. August 2011 Az.: /11 Durchführungshinweise des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zu den Änderungstarifverträgen Nr. 3 vom 10. März 2011 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und zum Tarifvertrag

Mehr

Angebot der VKA zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE)

Angebot der VKA zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) Angebot der VKA zum Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) vom 27. Juli 2009 Der TVöD, BT-V, BT-B und TVÜ-VKA werden wie folgt geändert und ergänzt: I. Betrieblicher Gesundheitsschutz/Betriebliche Gesundheitsförderung

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 21 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Vorwort Vorwort Der TVöD und die ihn ergänzenden Tarifvertragsbestimmungen haben das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst in Ablösung der vorangegangenen Tarifverträge BAT, BMT-G und MTArb grundlegend

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum

Änderungstarifvertrag Nr. 4. vom 22. Juni zum Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 22. Juni 2007 zum Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV) vom 1. März 2002

Mehr

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind.

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind. Niederschriftserklärungen zu dem TVÜ-VKA: Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu 2 Abs. 1 [ver.di]: Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin

Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Neue Entgeltordnung - gültig ab 01.07.2018 - Referent: Thomas Ulbig Eine Einführung in wichtige Änderungen der DVO Erzbistum Berlin Entwicklung hin zur neuen Entgeltordnung in der DVO ein Überblick 2012

Mehr

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2 Änderungstarifvertrag Nr. 12 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik

Mehr

Tarifrunde 2012 Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Tarifrunde 2012 Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Tarifrunde 2012 Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) 1 Hintergrundinformationen Beschäftigungszahlen öffentlicher Dienst Bund: Die Beschäftigtenzahlen des Bundes bzw. der Beschäftigten

Mehr

Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an!

Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! Sommerakademie Entgelt und Eingruppierung total chronologisch, intensiv, praxisnah ziehen Sie sich warm an! für TVöD, TV-L, TV Hessen, TV Berlin: Veranstaltungsnummer: 2015 Q009 EB Termin: 21.09. - 25.09.2015

Mehr

Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV -

Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV - Kommunaler Arbeitgeberverband Rheinland-Pfalz e.v. - KAV - Deutschhausplatz 1, 55116 Mainz Postfach 27 05, 55017 Mainz Telefon 06131 28949-0 Telefax 06131 28949-828 E-Mail info@kav-rp.de Homepage www.kav-rp.de

Mehr

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind.

Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht als bezirkliche Regelungen bezeichnet sind. Liste der Niederschriftserklärungen zu dem TVÜ-VKA: Niederschriftserklärung zur Protokollerklärung zu 2 Abs. 1: Landesbezirkliche Regelungen sind auch Regelungen, die vor der ver.di-gründung im Tarifrecht

Mehr

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor Presseinformation 23. Juni 2015 Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor Einvernehmlicher Schlichterspruch: Unterschiedliche Steigerungen für

Mehr

Den TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen

Den TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen ARBEITS - UND SOZIALRECHT KURT DITSCHLER Den TVöD richtig anwenden: Zuordnung zu den Entgeltstufen Arbeitshilfe Heft 86 ARBEITSHILFEN FÜR DIE PRAXIS 1 Wenn in der Arbeitshilfe nur die weibliche oder männliche

Mehr

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und Änderungstarifvertrag Nr. 8 vom 29. April 2016 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Krankenhäuser - (BT-K) - vom 1. August 2006 Zwischen der Vereinigung der kommunalen

Mehr

TVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage

TVöD ITV-L. Tarifverträge für den öffentlichen Dienst. Ernst Burger [Hrsg.] Hand kom mentar. 2. Auflage N Ernst Burger [Hrsg.] TVöD ITV-L Tarifverträge für den öffentlichen Dienst Hand kom mentar 2. Auflage Ernst Burger, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht München I Dirk Clausen, Rechtsanwalt, Fachanwalt

Mehr

Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005.

Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005. Änderungstarifvertrag Nr. 16 vom 18. April 2018 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005 Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium

Mehr