Neues Wohnen in Jenfeld Auslobung

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1 Neues Wohnen in Jenfeld Auslobung Kooperativer eingeladener städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen nach GRW 1995 ausgelobt von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Rostock vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Landesplanung in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek

2 Inhalt Teil A Verfahren 1. Ausloberin 2 2. Verfahrenskoordination und Betreuung 2 3. Verfahrensart/Wettbewerbsgrundlagen 2 4. Wettbewerbsgegenstand 2 5. Teilnehmerinnen und Teilnehmer 3 6. Preisgericht 3 7. Sachverständige 3 8. Vorprüfung 4 9. Bearbeitungshonorar Unterlagen Geforderte Leistungen Beurteilungskriterien Weiterbeauftragung Kolloquien und Termine Eigentum und Urheberrecht Terminkette 8 3. Aufgabe des Wettbewerbes Städtebaulich-landschaftsplanerische Aufgabe unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Wohnen Baugemeinschaften Gewerbe Freiraum- und Grünplanung Anforderungen von Kindern und Jugendlichen an die Planung Infrastruktur Niederschlagsentwässerung Verkehrserschließung Stellplätze und Fahrradplätze Leitungstrassen Soziale Infrastruktur/Gemeinbedarf Besondere Anforderungen Energiekonzept/Schonung der Ressourcen/Umweltschutz Anforderungen an gender planning Denkmalschutz Bauabschnittsbildung 44 Anhang Materialien 45 Teil B Wettbewerbsgegenstand und Aufgabe 1. Einleitung: Anlass und Ziel 9 2. Der Ort/Bestand Der Stadtteil Jenfeld in Wandsbek Das Planungsgebiet und seine engeren Bezüge im Umfeld Lage Topographie Aktuelle Nutzungen Verkehrliche Situation Grünbestand Planungsrecht Geschichte des Ortes Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte Kaserne Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal ( Askari-Relief ) im Tansania-Park TV-World: Ein nicht realisierter Wettbewerbsentwurf Restriktionen Altlasten Hochspannungsleitung Hubschrauberlandestelle/Fläche des Bundesgrenzschutz - Bundespolizei 29 Anl. 1 Verkehrsaufkommen im Bereich der Lettow-Vorbeck-Kaserne Anl. 2 Auszug aus der Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze Anl. 3 Gender-Planning Anl. 4 Denkmalwert der Lettow-Vorbeck-Kaserne/Wilsonstraße 64, 68. Expertise der Denkmalpflege Anl. 5 Fotodokumentation Abb. 1 Plangebiet mit Verknüpfungsraum Abb. 2 Luftbildkarte M 1:5000 Abb. 3 Deutsche Grundkarte M 1:5000 Abb. 4 Übersichtsplan Umfeld des Plangebiets Abb. 5 Erschließung/ÖPNV Abb. 6 Geltendes Planungsrecht Abb. 7 Städtebauliches Rahmenkonzept/Leitbild Abb. 8 Lage in der Stadt Abb. 9 Gebäudebezeichnungen Lettow-Vorbeck-Kaserne Abb. 10 Gehölzbestand Abb. 11 Höhenplan Abb KV-Leitung, 50 m-abstand Abb. 13 Historische Karte von Jenfeld Abb. 14 Historische Karte von Jenfeld 1957 Abb. 14 Historische Karte von Jenfeld 1957

3 Teil A Verfahren 1

4 1. Ausloberin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Kopernikusstraße 1a Rostock Tel: +49 (381) Fax: +49 (381) vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landesplanung (LP) Alter Steinweg Hamburg Sachbearbeitung: Almut Blume-Gleim, BSU/Amt für Landesplanung, LP 32 Tel: +49 (40) Fax: +49 (40) in Abstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek Schloßstraße Hamburg 2. Verfahrenskoordination und Betreuung Büro Claussen-Seggelke Stadtplaner SRL Holzdamm Hamburg Tel.: 0 40/ Fax: 0 40/ mail@claussen-seggelke.de Jo Claussen-Seggelke Aretius Klosa Daniel Luchterhandt und Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Landesplanung Referat Städtebauliche Entwürfe und Projektsteuerung Almut Blume-Gleim, Almut.Blume-Gleim@bsu.hamburg.de Hans Christian Lied, Hans.Lied@bsu.hamburg.de Kartengrundlagen: Sabine Haritz 3. Verfahrensart/Wettbewerbsgrundlagen Der Wettbewerb wird als kooperativer eingeladener städtebaulich-landschaftsplanerischer Ideenwettbewerb in zwei Bearbeitungsphasen nach GRW 1995 durchgeführt. Der Durchführung liegen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens (GRW 1995) verbindlich zugrunde. Die teilnehmenden Büros erklären sich durch ihre Mitwirkung mit den Bedingungen der Auslobung einverstanden. Der Wettbewerbsausschuss der Architektenkammer ist informiert. Der Wettbewerb ist unter der Zulassungsnummer B SIW registriert. Vorgesehen sind eine öffentliche Informationsveranstaltung, eine Folge von zwei Kolloquien und eine Preisgerichtssitzung: 1. Vor der Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger (Auftaktkolloquium, zugleich Pflichtkolloquium für die eingeladenen Büros) erhalten die eingeladenen Büros und die interessierten Bürger die Möglichkeit, das Kasernengelände zu besichtigen. Anschließend werden die Aufgabe und die wesentlichen Rahmenbedingungen bekannt gegeben und diskutiert. 2. Die eingeladenen Büros stellen im Rahmen des Zwischenkolloquiums I ihre ersten Ideen und Planungsansätze dem Preisgericht vor. Die Arbeiten sollen anschließend unter Beachtung der formulierten Empfehlungen des Preisgerichts weiter bearbeitet werden. 3. Im Zwischenkolloquium II werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Arbeiten präsentieren. Das Preisgericht wird vier der acht Büros für die weitere vertiefende Bearbeitung in einer zweiten Bearbeitungsphase auswählen. 4. Die Ergebnisse der zweiten Bearbeitungsphase werden im Rahmen eines Abschlusskolloquiums (Preisgericht) bewertet und mit einer Rangfolge versehen. 4. Wettbewerbsgegenstand Gegenstand des Wettbewerbs ist der städtebaulich-landschaftsplanerische Entwurf für die Entwicklung der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne im Hamburger Stadtteil Jenfeld. Aufgabe ist es, unter dem Motto Neues Wohnen in Jenfeld die Fläche als neuen Wohnstandort mit Gewerbeund Grünanteil im Kontext seiner Umgebung zu entwickeln. Die Planung dient der Vorbereitung eines Funktionsplans für den Bebauungsplan. 2

5 5. Teilnehmerinnen und Teilnehmer Arkkitehtitoimisto Brunow & Maunula, Helsinki in Arbeitsgemeinschaft mit PPL Planungsgruppe Professor Laage, Hamburg Petersen Pörksen Partner & Hühn, Hamburg/Lübeck Prof. Bernhard Winking, Hamburg Prof. Heiko Schellenberg, Dresden Assael Architecture Ltd, Studio 13, London ASTOC Architects & Planners, Köln West 8, Rotterdam Baufrösche Kassel, Kassel Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird dringend empfohlen, Arbeitsgemeinschaften mit Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten einzugehen und für Einzelthemen (z.b. Entwässerung) Sonderfachleute zu konsultieren. 6. Preisgericht Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter Prof. Jörn Walter, Oberbaudirektor der Freien und Hansestadt Hamburg Klaus Jaerisch, Bezirksamt Wandsbek, Baudezernent Gabriele Kiefer, Landschaftsarchitektin, Berlin Jürgen Böge, Architekt, Hamburg Karl Unglaub, Landschaftsarchitekt, Barcelona Mirjana Markovic, Architektin, Hamburg Isabell Feest, Architektin, Hamburg Stellv. Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter Wilhelm Schulte, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Leiter des Amtes für Landesplanung Karl-Heinz Ulmen, Bezirksamt Wandsbek, Leiter der Stadtplanungsabteilung Undine Giseke, Landschaftsarchitektin, Berlin Prof. Dott. Paolo Fusi, Architekt, Hamburg (ständig anwesend) Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter Walter Hartmann, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Rostock Jürgen Broede, Finanzbehörde - Leiter der Liegenschaftsverwaltung Gerhard Fuchs, Bezirksamtsleiter Wandsbek Claudia Fründ, Bezirksamt Wandsbek - Beauftragte für Stadterneuerung Eckard Graage, Bezirksvertretung Wandsbek CDU, Hamburg Hans Joachim Klier, BezirksvertretungWandsbek SPD, Hamburg Stellv. Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter Hermann-Josef Huber, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Nebenstelle VK Pinneberg Oliver Gagaik, Finanzbehörde - Liegenschaftsverwaltung Wolfgang Schultz, stellv. Bezirksamtsleiter Wandsbek Anke Duijkers, Stadtteilbüro Wandsbek, Hamburg Ingrid Voss, Bezirksvertretung Wandsbek CDU, Hamburg Stephan Heymann, Bezirksvertretung Wandsbek GAL, Hamburg 7. Sachverständige Siegfried Leisner, Bundesbauabteilung Hamburg ABH 1/BBA 0 Klaus Kremer, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Verena Wein-Wilke, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - WSB11/AG Fachfrauen Beatrix Schmidt, Behörde für Wirtschaft und Arbeit - WF 2 Gabriele Bohnsack-Häfner Kulturbehörde - Denkmalschutzamt Wenke Schönfelder, Hamburger Stadtentwässerung, Planung/Strategische Unternehmensplanung - HSE42 Almut Blume-Gleim, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - LP 32 Hans-Christian Lied, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - LP 32 Werner Steinke, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - LP 43 Carola Adel, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - V 3 Antje Lassahn, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - AN 1 Detlef Moldmann, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - B 1 Sandra Reershemius, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - LP/AG Fachfrauen Doris Föllmer, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - B52 Karin Stoeckelmann, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - ABH 213 Karl-Dieter Berg, Bezirksamt Wandsbek - W/BA 5 Ulrike Heermann, Bezirksamt Wandsbek - W/BA 5 Reimar Iselt, Bezirksamt Wandsbek W/BA 6 Martin Schmitz, Bezirksamt Wandsbek - W/BA 2 Carola Hoffenreich, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt - LP 2 3

6 8. Vorprüfung Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Rostock Bundesbauabteilung Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Bezirksamt Wandsbek Sachverständige Büro Claussen-Seggelke Die Ausloberin behält sich vor, weitere Vorprüfende zu benennen. 9. Bearbeitungshonorar Für den Wettbewerb stehen insgesamt EUR als Bearbeitungshonorar zur Verfügung. Je Bearbeitungsphase erhalten die Büros ein Honorar von EUR inkl. Mwst. Die Büros außerhalb der Region Hamburgs erhalten zusätzlich eine Reisekostenpauschale (inkl. Mwst.) von 500 Euro, die ausländischen Büros eine von Euro je Bearbeitungsphase. Preise und Ankäufe werden nicht vergeben. 10. Unterlagen Auslobungsbroschüre Anlagen zur Auslobung (Verkehrsmengen; Auszug aus der Globalrichtlinie Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze ; Gender Test; Denkmalwert der Lettow-Vorbeck-Kaserne Wilsonstraße 64, 68. Expertise der Denkmalpflege; Fotodokumentation; Historische Karten von 1789 und 1957; Gebäudebezeichnungen der Kaserne; Gehölzbestand; Höhenplan; Karte zum Verlauf der 110kv-Leitung) Kartengrundlagen Deutsche Grundkarte, Maßstab 1: (tif-format) Deutsche Grundkarte, Maßstab 1:5.000 (tif-format) Liegenschaftskataster, Maßstab 1:1.000 (dxf- und dwg- Format) Luftbild (tif-format) sämtliche Grundrisse des Gebäudes 2/4, Maßstab 1:200 (tif-format) Bildmaterial Bilder vom Plangebiet und der Umgebung (jpg-format) Bild rechts: Exerzierplatz der Estorff-Kaserne weitere Unterlagen Tabellarischer Berechnungsbogen (Word-Format) Formblatt zur Verfassererklärung (Word-Format) Sämtliche oben genannten Materialien und Unterlagen werden auf einer CD in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Modell für die 1. Bearbeitungsphase: Modelleinsatzplatte ohne Höhenstufen im Maßstab 1:1.000 (wird beim Auftaktkolloquium ausgegeben) für die 2. Bearbeitungsphase: Modelleinsatzplatte mit Höhenstufen im Maßstab 1:1.000 (wird beim Zwischenkolloquium II ausgegeben) 11. Geforderte Leistungen Leistungen der 1. Bearbeitungsphase zum Zwischenkolloquium I Folgende Planinhalte sind auf 2 Plänen im Format DIN A0 (liegendes Format) der vorgegebenen Blattanordnung (siehe Seite 6) entsprechend einzureichen: Idee/Programm für ein Neues Wohnen in Jenfeld Planungskonzept im Maßstab 1:2.000 Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen: (Powerpoint-) Präsentation der Arbeit im Rahmen des Zwischenkolloquiums I CD mit digitaler Fassung der Präsentationspläne (pdf- Format; 300 dpi; CMYK) zum Zwischenkolloquium II Folgende Planinhalte sind auf 4 Plänen im Format DIN A0 (liegendes Format) der vorgegebenen Blattanordnung (siehe Seite 6) entsprechend einzureichen: Städtebauliche Leitidee im Maßstab 1:2.500 zur Profilierung des Standorts und zur Einbindung des Geländes in den Stadtteil Jenfeld, Städtebauliches Strukturkonzept im Maßstab 1:1.000 mit generellen Aussagen zu Nutzungszonierung, Bebauungsstruktur, zur Geschossigkeit und zur Gestaltung der Freiräume, Darstellung einer Parzellierungsmöglichkeit; Unterscheidbarkeit von Nettobauland (inkl. privater Grünflächen), Erschließungs- und öffentlicher Grünflächen, Konzept zum Umgang mit den Grünflächen und dem erhaltenswerten Baumbestand, Niederschlagsentwässerungskonzept (ohne Berechnung), Erschließungskonzept mit Aussagen zur verkehrlichen Integration des Areals in die Umgebung, zur inneren Erschließung, zur Organisation des ruhenden Verkehrs und 4

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8 des Umweltverbundes (Bus-, Rad-, Fußverkehr), Aussagen zur strategischen Entwicklung des Geländes: Etappierung der baulich-räumlichen Entwicklung (Phasenkonzept), Aussagen über die am Standort vorzusehenden Wohn(ungsbau)typo logien, ihre Qualitäten und ihre quantitative Aufschlüsselung, Exemplarische Aussagen zum Umgang mit der historischen Bausubstanz und Prüfung von Möglichkeiten und ggf. Vorschläge für die Umnutzung bestehender Kasernenbauten, Aussagen zum familiengerechten Wohnen und zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Kindern und Jugendlichen sowie der Gender-Belange in der Planung, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:1.000, Darüber hinaus sind folgende Leistungen zu erbringen: Berechnung der Flächenbilanz entsprechend dem vorgegebenen Berechnungsbogen, Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4), vier Pläne DIN A0, liegendes Format, gerollt, ein Satz Vorprüfpläne (können gefaltet eingereicht werden), CD mit einer digitalen Fassung der Pläne (tif-format, 300 dpi, CMYK-Modus in Originalgröße), Verfassererklärung, Verzeichnis der eingereichten Unterlagen, Arbeitsmodell. Leistungen der 2. Bearbeitungsphase Zum Abschlusskolloquium sind folgende Planinhalte auf maximal 6 Plänen im Format DIN A0 (liegendes Format) der vorgegebenen Blattanordnung entsprechend in gerollter Fassung einzureichen: Überarbeitung, Vertiefung der Ergebnisse der ersten Phase: Leitidee und Strukturkonzept. Darüber hinaus sind folgende Leistungen auf den Blättern zu zu erbringen: vertiefende Ausarbeitung eines Konzeptes zum Neuen Wohnen in Jenfeld mit Darstellung von Bebauungstypologien und schematischen Grundrisslösungen, Blattanordnung für die einzelnen Bearbeitungsphasen Sämtliche geforderten, aber den Plänen nicht zugeordneten Leistungen können frei auf den Blättern angeordnet werden. Pläne Zwischenkolloquium I Pläne Zwischenkolloquium II Plan 1 Ideen/Programm freie Darstellung Plan 1 Städtebauliche Leitidee M 1:2.500 Plan 3 Etappierung/Phasenkonzept Umgang mit historischer Bausubstanz Plan 2 Planungskonzept M 1:2.000 Plan 2 Städtebauliches Strukturkonzept M 1:1.000 Plan 4 freies Blatt Pläne Abschlusskolloquium Plan 1 Städtebauliche Leitidee M 1:2.500 Plan 3 Etappierung/Phasenkonzept Konzept Oberflächenentwässerung Plan 5 Umnutzung der Kasernengebäude M 1:200 Plan 2 Städtebauliches Strukturkonzept M 1:1.000 Plan 4 Vertiefung Teilbereich M 1:500 Plan 6 freies Blatt 6

9 Vertiefung eines Teilbereichs des Strukturkonzepts im Maßstab 1:500 mit Aussagen zur Nutzung, Bebauung, Freiraum und Erschließung mit Unterscheidbarkeit von Flächen für Kfz, Fußverkehr sowie Mischverkehrsflächen, hochbauliche Vorschläge zur Umnutzung der bestehenden Kasernenbauten am Beispiel des Gebäudes 2/4 mit Aussagen zu Nutzung, Erschließung, Grundrissen, äußerer und innerer Umgestaltung der Bauwerke; Grundrisspläne im Maßstab 1:200, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:500, Entwässerungskonzept mit grob überschlägigem Nachweis ausreichender Rückhalteflächen/-räumen Aussagen zur Berücksichtigung der besonderen Anforderungen von Familien, von Kindern und Jugendlichen und der Gender-Belange in der Planung, Berechnung der Flächenbilanz entsprechend dem vorgegebenen Berechnungsbogen, Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten DIN A4), sechs Pläne DIN A0, liegendes Format, gerollt, ein Satz Vorprüfpläne (können gefaltet eingereicht werden), CD mit einer digitalen Fassung der Pläne (tif-format, 300 dpi, CMYK-Modus in Originalgröße), Verfassererklärung, Verzeichnis der eingereichten Unterlagen, Modell. 12. Beurteilungskriterien Aufgabenerfüllung (Vollständigkeit, Leistungserfüllung, Übereinstimmung Modell-Pläne), Städtebaulich-landschaftsplanerische Konzeption: Idee, Einbindung in den Stadtteil, Nutzungszonierung, Maßstäblichkeit der Bebauung, Gestaltung und Gebrauchsqualitäten der Freiräume, Eingangssituationen, Erschließung, Wohnkonzept (Erfüllung der quantitativen Vorgaben, Vielfalt des Wohnungsangebots), Gestaltqualität und Raumbildung Umgang mit denkmalwerten Gebäuden, Integration des historischen Kasernenensembles, räumliche Entwicklungsstrategie, Abschnittsbildung, Flexibilität/Anpassungsfähigkeit in der Realisierung, Wirtschaftlichkeit/Vermarktbarkeit (Parzellierbarkeit des Baulands, Dichte der Bebauung, Effizienz der Erschließung), Umweltverträglichkeit (Umgang mit Regenwasser, schützenswertem Baumbestand, klimatische Funktionalität, ressourcenschonendes Bauen, Bauen mit der Sonne, sparsamer Umgang mit Grund und Boden), Erfüllung der Anforderungen an familiengerechtes Wohnen und die Belange von Kindern und Jugendlichen an die Planung sowie der Gender-Planning-Aspekte. 13. Weiterbeauftragung Die Ausloberin beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts die mit einem ersten Rang ausgezeichnete Arbeit mit der Ausarbeitung des Funktionsplans zu beauftragen. 14. Kolloquien und Termine Die Teilnahme an sämtlichen Kolloquien ist für die teilnehmenden Büros verpflichtend. Sie dienen insbesondere dem intensiven Austausch zwischen Ausloberin, der Stadt, externen Fachleuten, Vertreterinnen und Vertretern der Öffentlichkeit und den Bearbeiterinnen und Bearbeitern der Entwurfsaufgabe. Auftaktkolloquium am Das Auftaktkolloquium ist eine öffentliche Informationsveranstaltung, in deren Rahmen die teilnehmenden Büros sowie Bürgerinnen und Bürger über das anstehende Planungsverfahren und die diesem zugrunde liegenden Planungsziele informiert werden. Es bietet allen die Möglichkeit, das gewöhnlich verschlossene Gelände zu besichtigen. Die Ausloberin sowie Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteils stehen in einem nicht öffentlichen Teil den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Erörterung der Aufgabenstellung und zur Klärung von ersten Rückfragen zur Verfügung. Veranstaltungsort ist das Jenfeld-Haus, Charlottenburger Straße 1, Hamburg. Zwischenkolloquium I am Im Rahmen eines Zwischenkolloquiums werden die Teilnehmenden aufgefordert, den Zwischenstand ihrer Arbeiten dem Preisgericht zu präsentieren. Es bietet die Möglichkeit, die Entwurfsaufgabe intensiv zu diskutieren und offene Fragen zu klären. Das Preisgericht formuliert allgemeine Empfehlungen für alle Teilnehmenden zur abschließenden Bearbeitung der ersten Phase. Zwischenkolloquium II am und Abschlusskolloquium am Im Rahmen eines Zwischenkolloquiums II zum Abschluss der ersten Bearbeitungsphase und eines Abschlusskolloquiums am Ende der Phase II stellen die teilnehmenden Büros ihre Arbeiten dem Preisgericht vor. Das Preisgericht diskutiert die Arbeiten und wählt im Zwischenkolloquium II vier Arbeiten für die zweite, Bearbeitungsphase aus bzw. beschließt im Abschlusskolloquium nach der zweiten Bearbeitungsphase 7

10 eine Rangfolge der Arbeiten, deren erster Rang Grundlage der weiteren Entwicklung werden soll. Rückfragen Rückfragen müssen bis zum (Phase I) bzw. bis zum (Phase II) schriftlich an das Büro Claussen-Seggelke oder per Fax: 040/ ) gerichtet werden. Die Beantwortung erfolgt schriftlich bis zum (Phase I) bzw (Phase II) an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Abgabetermine Die Arbeiten können persönlich mit der Kennzeichnung Neues Wohnen in Jenfeld im Büro Claussen-Seggelke, Stadtplaner SRL, Holzdamm 39 in Hamburg eingereicht werden. Abgabetermin für Pläne ist für das Zwischenkolloquium I der Abgabetermin für das Zwischenkolloquium II ist für die Pläne der , für das Modell der und für das Abschlusskolloquium der (Pläne) und (Modell). Pläne und Modelle gelten nur dann als rechtzeitig eingereicht, wenn Sie bis zum jeweiligen Abgabetermin bis 18 Uhr im Büro Claussen-Seggelke, Stadtplaner SRL, Holzdamm 39 in Hamburg eingetroffen sind. Ausstellung der Arbeiten Das (Zwischen-)Ergebnis des Verfahrens wird allen Teilnehmenden durch Zusendung des jeweiligen Protokolls über die Preisgerichtssitzung unverzüglich mitgeteilt. Gleichzeitig werden Ort, Zeit und Dauer der öffentlichen Ausstellung allen Verfahrensbeteiligten, der örtlichen Presse sowie der Fachpresse mitgeteilt. 15. Eigentum und Urheberrecht Alle Wettbewerbsarbeiten gehen in das Eigentum der Ausloberin über. Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Entwurfsverfasserinnen und -verfassern erhalten. Die Ausloberin hat das Recht, die Wettbewerbsarbeiten der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, denen weitere planerische Leistungen übertragen werden, für den vorgesehenen Zweck zu nutzen. Die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser und ihre Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgerinnen sind verpflichtet, Abweichungen von der Wettbwerbsarbeit zu gestatten. 14 des 2. Gesetzes über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) vom (BGBl. I S.1273) bleiben unberührt. Vor einer wesentlichen Änderung des ausgeführten Werks sind die Entwurfsverfasserinnen und -verfasser, soweit zumutbar, zu hören. Vorschläge der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser sind zu berücksichtigen, soweit ihnen nicht nach Auffassung der Ausloberin wirtschaftlich oder funktionell bedingte Bedenken entgegenstehen, die mitzuteilen sind. Unwesentliche Teillösungen anderer nicht zur Ausführung bestimmter Wettbewerbsarbeiten gelten als abgegolten und dürfen von der Ausloberin verwendet werden. Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Sie ist berechtigt, die eingereichten Wettbewerbsarbeiten ohne weitere Vergütung zu veröfffentlichen. Die Namen der Entwurfsverfasserinnen und -verfasser sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden genannt. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Wettbewerbsarbeiten haftet die Ausloberin nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens. 16. Terminkette 09/05 Versand der Auslobung Auftaktkolloquium als Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger; zugleich Pflichtkolloquium für die eingeladenen Büros Frist für schriftliche Rückfragen Phase I schriftliche Beantwortung der Rückfragen Abgabe Arbeiten zum Zwischenkolloquium (Eingang bis 18 Uhr) Zwischenkolloquium I (ganztägig) Abgabe Arbeiten Phase I (Pläne); bis 18 Uhr Abgabe Arbeiten Phase I (Modell); bis 18 Uhr Zwischenkolloquium II zum Abschluss der Phase I (ganztägig) Frist für schriftliche Rückfragen zur Phase II schriftliche Beantwortung der Rückfragen Abgabe Arbeiten Phase II (Pläne); bis 18 Uhr Abgabe Arbeiten Phase II (Modell); bis 18 Uhr Abschlusskolloquium zum Abschluss der Phase II (ganztägig) 03/06 Ausstellung der Arbeiten 8

11 Teil B 1 Einleitung: Anlass und Ziel 9

12 Das Zukunftsthema Wachsende Stadt ist in qualitativer und quantitativer Hinsicht Ausgangspunkt der Aufgabe. Mit dem Leitbild Metropole Hamburg Wachsende Stadt hat der Senat seine Politik auf qualitatives und quantitatives Wachstum ausgerichtet. Die vier Leitziele sind: Hamburgs Funktion als Metropole weiter ausbauen und seine internationale Attraktivität stärken Überdurchschnittliches Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum Die Einwohnerzahl Hamburgs erhöhen Die Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit der Stadt sichern Das Gewerbeflächenangebot ist überwiegend als eine große zusammenhängende Fläche darzustellen, so dass auch die Ansiedlung eines größeren Betriebs möglich ist. Dem Grünaspekt ist vielfältig Rechnung zu tragen. Neben dem wohnungsnahen Grün sind eine öffentliche Parkanlage und Spielplätze zu konzipieren. Der Gestaltung des öffentlichen Raums gilt besonderes Augenmerk. Insgesamt ist Imageaufwertung des Stadtteiles Jenfeld, die auch den mit diesem Projekt realisierbaren Ausgleich von Defiziten umfasst, erklärtes Ziel der Planung. Nachdem seitens des Bundesministers für Verteidigung 1998 bekannt wurde, dass das ca. 35,5 ha große Areal der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne in Jenfeld aus der militärischen Nutzung herausgenommen werden soll, beschloss der Hamburger Senat die Überplanung des Geländes. Nur ein kleiner Teil ist weiterhin für Bundeseinrichtungen vorgesehen. Im Verlauf des Verfahrens nach einer nicht mehr verfolgten Planung für einen themenbezogenen Erlebnispark rund um das Fernsehen (TV-World) - kristallisierte sich die Aufteilung einer überwiegenden Wohnnutzung mit Arbeitsstätten und Grün heraus, die im Rahmen des hier beschriebenen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs konkretisiert werden soll. Familien in der Stadt brauchen neue Formen von urbanen Quartieren für familienfreundliches Wohnen mit Grünbezug und guter Erschließung. Eine ausbalancierte Dichte, Mischung, Flexibilität und das Herausarbeiten der vorhandenen Qualitäten sollen für ein individuelles Gesicht sorgen. Dabei ist urbane Ökonomie ebenso gefragt wie urbane Ökologie: Flächensparendes Bauen und schonender Umgang mit Ressourcen sind Anforderungen an die Lösung, die von den Teilnehmenden des Wettbewerbs erwartet werden. Insbesondere soll die Eigentumsbildung gefördert werden. Ein Teil der Grundstücke ist für Baugemeinschaften vorgesehen. Der Aspekt der Geschlechtergerechtigkeit (gender-planning) ist bei der Planung zu berücksichtigen. Bild oben westliche Parallelstraße zur Kelloggstraße Bilder unten südlicher und nördlicher Eingang an der Kelloggstraße Bilder nächste Seite Impressionen aus dem westlichen Teil 10

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15 Teil B 2 Der Ort 13

16 2.1 Der Stadtteil Jenfeld in Wandsbek Der Bezirk Wandsbek ist mit über Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Gebiets- und Verwaltungseinheit der Freien und Hansestadt Hamburg, sozusagen eine Großstadt in der Großstadt im Nordosten Hamburgs. 18 Stadtteile gehören dazu, einer davon ist Jenfeld, der am südöstlichen Rand in Nachbarschaft zu Marienthal, Tonndorf und einem kleinen Teil von Rahlstedt liegt. 2.2 Das Planungsgebiet und seine engeren Bezüge im Umfeld Lage Das Planungsgebiet liegt westlich des Hohenhorster Grünzugs und östlich des Jenfelder Moores zwischen Charlottenburger Straße und Jenfelder Allee in 8,5 km Entfernung zur Hamburger Innenstadt. Jenfeld hat sich seit Beginn der 1960er Jahre zu einem stark durch Großsiedlungsbau geprägten, dicht bewohnten Stadtteil entwickelt (Einwohnerdichte Jenfeld: 5138 EW/qkm bei einem Vergleichswert von 2763 EW/qkm für den Bezirk und 2267 EW/qkm für Hamburg). Der Anteil von Haushalten mit Transferleistungen ist hoch. In der ersten Hälfte der 1960er Jahre entstand die Großwohnanlage Hohenhorst mit knapp 8000 Wohneinheiten. Anfang der 1970er Jahre wurde der Bestand durch Großsiedlungen wie Jenfeld-Ost und Bekkamp mit insgesamt ca Wohneinheiten ergänzt. Von Bedeutung für Jenfeld und die Entwicklung des Plangebiets sind zudem Einfamilienhausgebiete überwiegend in östlicher, aber auch in südwestlicher Nachbarschaft, die ihre Ursprünge in den 1950er Jahren haben. Im Süden schließt sich die Großsiedlung Jenfeld aus den 1960er Jahren an, die in Fortsetzung vorangegangener Programme zur Verbesserung der Wohn- und Lebenssituation ein Gebiet des Hamburger Stadtteilentwicklungsprogramms war. Das Programm wurde 2004 abgeschlossen. Östlich bestehen Einfamilienhaussiedlungen, unmittelbar westlich der Jenfelder Allee liegen die Schulstandorte. Nördlich des Planungsgebiets schließen sich entlang der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck bis zum Gelände des Studio Hamburg großflächig Gewerbegebiete an, im Südwesten und Nordosten befinden sich unmittelbar angrenzend an das Kasernengelände kleinteilige Gewerbebetriebe. Nahversorgung: Mit der Lage zwischen drei lokalen Zentren, die fußläufig erreichbar sind, ist das Planungsgebiet gut verortet. Versorgungseinheiten, für die es bereits Ansätze gibt, könnten das Angebot auch im Hinblick auf hinzukommende Nachfrage ergänzen. Ausgehend von der Mitte des Areals befinden sich die Versorgungszentren für den täglichen Bedarf in 650 m (Berliner Platz) und in 1150 m (Einkaufszentrum Jenfeld), ein etwas kleineres in 800 m (Tonndorf) Entfernung. Schulversorgung: Die Versorgung mit Schulen ist durch die nahe gelegenen Schulstandorte im Grundsatz gesichert. Westlich der Jenfelder Allee sind die Otto-Hahn-Schule und ebenfalls ein Kindertagesheim zu erreichen. Weitere Schulen liegen südlich des Geländes an der Kelloggstraße, nordöstlich an der Charlottenburger Straße und nördlich zwischen Rahlau und Tonndorfer Hauptstraße. 14

17 2.2.2 Topographie Die Grundstücksfläche besitzt eine relativ ebene Oberfläche, die insbesondere im Abschnitt westlich der Wilson-/Kelloggstraße mit einer Höhenlage zwischen ca. 19,00 und 20,00 m ünn als eben anzusehen ist. Von dieser Nord-Süd-Achse der Wilson-/Kelloggstraße steigt das Gelände von Nordwesten nach (Süd-)Osten zum Randbereich an der Charlottenburger Straße von ca. 20,00 auf bis zu ca. 25,00 m ünn an. Veränderungen der Geländeoberfläche sind möglich, auf erhaltens- und integrierenswerten Baumbestand muss hierbei geachtet werden Aktuelle Nutzungen Derzeit befindet sich am denkmalwürdigen ehemaligen Exerzierplatz im Gebäude 2/1 der Deutsche Wetterdienst, im benachbarten Gebäude 1/15 das Prüfungsamt des Bundes. Studio Hamburg nutzt ein Gebäude als Standort und mehrere andere als Drehort, z. B. für die Serie Die Rettungsflieger. Weiterhin haben sich im Nordwesten die Deutsche Medikamentenhilfe, Fotoimport und eine Gärtnerei eingemietet. In den Kasernengebäuden und ehemaligen Panzerhallen im Südwesten des Areals findet ebenfalls eine rege Zwischennutzung statt. So haben sich kleingewerbliche Nutzungen angesiedelt, z. B.: Kulissenlagerung, Berliner Backwarenstand, Metallkunst, Feuerwehrhistoriker, Kunststudenten, Rahlstedter Schnäppchenmarkt, Vietnamesisches Reiskorblager, Dachdecker, Malerin, Bühnenlager, Berliner Video Film, Oldtimer und Requisite. Die Nutzerinnen und Nutzer haben Verträge mit vierwöchiger Kündigungsfrist. Ein Gebäude an der Hauptachse wird für die Verwaltung des jetzigen Geländes von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben genutzt. Der nicht zum unmittelbaren Plangebiet gehörende Bereich des Hamburger Fußball-Verbandes, die Sporthalle, das ehemalige Sanitätsgebäude und das neu hinzugekommene Unterkunftsgebäude sind aus dem Gesamt-Areal herausgetrennt und dem Hamburger Fußball-Verband für die Errichtung eines Trainings- und Leistungszentrums überlassen worden. Das in den Plänen dargestellte ovale Großspielfeld ist inzwischen in zwei rechteckige Felder umgebaut. Ebenso gehören der ca. 0,5 ha große nicht öffentliche Tansania-Park (siehe auch unter Teil B 2.3.3) und die Bürogebäude des Bundesgrenzschutzes nicht zum Planungsgebiet Verkehrliche Situation Die verkehrliche Anbindung des Plangebiets ist als vielfältig und gut zu bezeichnen. Im öffentlichen Personennahverkehr liegt die Regionalbahn- Haltestelle Wandsbek-Ost im fußläufigen Einzugsbereich. Das Gebiet wird von 6 Buslinien tangiert. Damit bestehen Verbindungen zu den nächstgelegenen R- und U-Bahn-Haltestellen Wandsbek-Ost, Wandsbek Markt und Billstedt. Auch für den motorisierten Individualverkehr (MIV) ist die Anbindung an das regionale und überregionale Netz überdurchschnittlich gut. Eine Abschätzung des nach gegenwärtigem Kenntnisstand aus den geplanten Nutzungen des Projekts zu erwartenden Kfz-Verkehrsaufkommens (rd Kfz/24 Std.) lässt unter Ausnutzung möglicher Anbindungen in Anbetracht der vielfältigen Verteilungsmöglichkeiten im Netz keine gravierenden Probleme hinsichtlich der Verkehrsabwicklung erwarten. Dies ist im Detail jedoch noch vor dem Hintergrund zu bewerten, dass für die Jenfelder Allee im Zuge der Aufhebung der nördlich gelegenen Bahnübergänge (insbes. Sonnenweg) mit einer Verkehrszunahme an Werktagen um rd Kfz/24 Std. zu rechnen ist. Das Planungsgebiet ist direkt an das Hauptverkehrsstraßennetz angebunden. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Jenfelder Allee führt ca. 1,5 km südlich des Areals zur Anschlussstelle HH-Jenfeld der Bundesautobahn (BAB) A 24 Hamburg Lübeck und im weiteren Verlauf zur Rodigallee. Die BAB A 24 endet westlich am Horner Kreisel, im Osten bzw. an der Stadtgrenze ist sie am Autobahnkreuz HH-Ost mit der BAB A 1 Bremen Lübeck verknüpft. Nördlich des Plangebiets kreuzt die Jenfelder Allee die Bundesstraße B 435 (Tonndorfer Hauptstraße) und die B 75 (Stein-Hardenberg-Straße). Mit den Straßenzügen Öjendorfer Damm/Charlottenburger Straße, Kuehnstraße/Schöneberger Straße und der Jenfelder Straße stehen weitere leistungsfähige Straßen und Verbindungen in der Nachbarschaft des Plangebiets zur Verfügung. 15

18 Für die das Gebiet umschließenden Straßen kann gegenwärtig von folgenden werktäglichen Verkehrsbelastungen ausgegangen werden. Die Angaben entsprechen Kfz/24 Std. mit einem (%)-Anteil Schwerverkehr an Kfz über 2,8 to zul. Gesamtgewicht. Jenfelder Allee zw. Kuehnstr. u. Jenfelder Str (7) Kuehnstr. zw. Jenfelder Allee u. Wilsonstr (5) Schöneberger Str. zw. Wilsonstr. u. Charlottenburger Str (4) Charlottenburger Str. zw. Schöneberger Str. u. Jenfelder Str (5) Jenfelder Str. zw. Charlottenburger Str. u. Jenfelder Allee (6) Kreuzburger Str. ohne Erhebungsdaten [Schätzwert < (5)] (siehe dazu Anlage 1). Ein entsprechender Planausschnitt, wie mit der farbigen er Stadtkarte auf der CD dargestellt, dokumentiert die Lage des Gebietes in der Stadt sowie dessen Einbindung in das Hauptverkehrsstraßennetz, wobei der Rahmen im Norden aus B 75, DB-Strecke und B 435, im Süden aus BAB A 24, im Westen aus Holstenhofweg und im Osten aus der Landesgrenze abgesteckt werden könnte Grünbestand Auf dem Gesamtgelände hat sich in den letzten Jahren ein z. T. sehr wertvoller Grünbestand etabliert. Dieses Großgrün zeichnet konsequenterweise an vielen Stellen die strenge Geometrie der Militäranlage nach und ist in der Grundstruktur somit in starkem Maße von den bislang vorhandenen baulichen Gegebenheiten und Wegen geprägt. Der Grünbestand ist in Korrespondenz zur Wertigkeit und zu dem jeweiligen, den Ort prägenden Charakter im Gelände im Rahmen der funktionalen städtebaulich-landschaftsplanerischen Konzeption sorgfältig zu beachten. Die Bewertung des Gehölzbestandes und die Angabe der einzelnen Baumarten ist der beiliegenden CD zu entnehmen. Das Gebiet liegt zwischen den Landschaftsachsen Horner-Geest-Achse und Wandse-Achse am 2. Grünen Ring. Nördlich und östlich befinden sich der Rahlau- und Hohenhorstgrünzug. Der westlich gelegene Jenfelder Moorpark ist als Stadtteilpark für Jenfeld klassifiziert. Das Umfeld der Lettow-Vorbeck-Kaserne ist mit öffentlichen Grünflächen unterversorgt. Für wohnungsnahe Parkanlagen fehlen rechnerisch ca. 4,3 ha. Dieser Flächenbedarf ergibt sich unter Berücksichtung von Einzugsradien von 500 m und einem Bedarf von sechs qm je Bewohnerin/Bewohner entsprechend des Hamburger Landschaftsprogramms. Der Fehlbedarf ergibt sich hier primär aus dem Bereich der südlich an die Kasernenflächen angrenzenden Wohnbebauung. Für die Spielplätze ergibt sich ein ähnliches Bild mit einem nicht gedeckten Bedarf von ca. 0,7 ha und gleichem Bedarfsschwerpunkt. Dieser Wert ergibt sich unter Zugrundelegung von Einzugsradien von 400 m und einem Bedarf von 1,5 qm je Einwohnerin/Einwohner. Bilder rechts Relief am Lettow-Vorbeck-Haus Haus 2/4, Schleinitz-Haus der Lettow-Vorbeck-Kaserne 16

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21 2.2.6 Planungsrecht In den Bebauungsplänen im Umfeld ist überwiegend Reines Wohngebiet (WR) festgesetzt, die früh bebauten Bereiche entsprechen in ihrer Charakteristik einem Allgemeinen Wohngebiet (WA), da hier auch verschiedene kleinteilige gewerbliche Betriebe angeordnet sind. Nördlich des Planungsgebiets schließen sich entlang der Bahnstrecke Hamburg-Lübeck bis zum Gelände des Studio Hamburg Gewerbegebiete an. Das geltende Planungsrecht ist auch der beiliegenden CD zu entnehmen. Für das Plangebiet gilt der Baustufenplan Jenfeld-Tonndorf vom 28. Oktober 1952, erneut festgestellt am 14. Januar 1955, der das Gelände als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Verteidigung ausweist. Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom Oktober 1997 stellt für den Geltungsbereich des Wettbewerbs Flächen für Gemeindebedarf, Einrichtungen für die Landesverteidigung dar. 2.3 Geschichte des Ortes Entwicklung im Laufe der Jahrhunderte Ursprünglich war Jenfeld ein landwirtschaftlich geprägtes Dorf, das 1927 in Wandsbek eingemeindet wurde, aber im Vergleich mit benachbarten Stadtteilen kaum historische Spuren hinterlassen hat. Zu nennen wären als dörflicher Erinnerungsposten das Kriegerdenkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs aus Findlingen mit Bronze-Emblemen am Denksteinweg/Bei den Höfen oder die 1929/30 erbaute Schule Denksteinweg, einem schönen Dokument des Neuen Bauens in der Tradition der fortschrittlichen preußischen Schulbaupolitik (Hermann Hipp Freie und Hansestadt Hamburg, 1990). In verschiedenen Erweiterungen wurden zunächst Einzelhausgrundstücke erschlossen, die mit freistehenden Einfamilienhäusern bebaut wurden. Anfang der 1960er Jahre wurden mit der Siedlung Hohenhorst verdichtetere Wohnbereiche erstellt. Die verbleibenden Freiflächen wurden schließlich Anfang der 1970er Jahre mit weiteren großen Wohnsiedlungen bebaut. Das Landschaftsprogramm einschließlich Arten- und Biotopschutzprogramm für die Freie Hansestadt Hamburg, ebenfalls von 1997, stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans im Landschaftsprogramm die Konversionsflächen als öffentliche Einrichtung dar. Im Plangebiet gilt die Baumschutzverordnung. Der aus dem Wettbewerb hervorgehende Funktionsplan wird Grundlage für das sich anschließende Bebauungsplanverfahren einschließlich Änderung des Flächennutzungsplans mit Änderung des Landschafts-, Biotop- und Artenschutzprogramms Kaserne Die Lettow-Vorbeck-Kaserne wurde 1934/1935 als Doppelkaserne (Lettow-Vorbeck im westlichen Teil und von Estorff im östlichen Teil der heutigen Kelloggstraße) gebaut. Die im Westen liegende Kaserne, der Bereich der Luftwaffe, wurde nach dem Generalmajor Paul von Lettow-Vorbeck ( ) benannt. Der Namensgeber für den Panzerbereich im Osten war der preußische Generalleutnant Ludwig von Estorff. Nach dem 2. Weltkrieg legte man die beiden Kasernen zusammen, dabei wurde auch die Kelloggstraße bis zum heutigen Tage für den Durchgangsverkehr geschlossen und dient seitdem als interne Haupterschließungsachse innerhalb der Kasernenanlage. Im September 1998 verließ der letzte Bundeswehrsoldat im Zuge der Truppenreduzierung die Lettow-Vorbeck-Kaserne. Die Kaserne ist somit aus dem Besitz der Bundeswehrverwaltung in den Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Ausloberin) übergegangen. Bilder links: grüne Eindrücke vom Gelände 19

22 Abbildung 1 Plangebiet mit Verknüpfungsraum 20

23 Abbildung 2 Luftbildkarte 21

24 Abbildung 3 Deutsche Grundkarte ohne Maßstab 22

25 Abbildung 4 Übersichtsplan Umfeld des Plangebiets 23

26 Abbildung 5 Erschließung/ÖPNV, Quelle: Herleb, Kathrin und Ott, Frank, Diplomarbeit, Hamburg

27 Legende Parks Sonstige Grünfläche & & Abstands- und Schutzgrün ª Obstbauland Sonstige Siedlungsbezogene Grünversorgung (parkartige Grünfläche auf öffentl./priv. Grund) Friedhof Kleingärten Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft á á Erwerbsgartenbau, Glashäuser Grünflächen nicht öffentlicher Art (BPVO) Fußgängerzone Dauerkleingärten (BPVO) Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Besondere Wohngebiete Dorfgebiete Mischgebiete Kerngebiete Gewerbegebiet Industriegebiete Sondergebiete (z. B. Einkaufszentren, soweit \\nicht in anderen Mischnutzungen enthalten) Kleinsiedlungsgebiete (BPVO) Wohngebiete (BPVO) Wohngebiete mit besonderer Regelung (BPVO) Mischgebiete (BPVO) Geschäftsgebiete (BPVO) Geschäftsgebiete mit besonderer Regelung (BPVO) Industriegebiete (BPVO) Industriegebiete mit besonderer Regelung (BPVO) Für besondere Zwecke vorbehalten (BPVO) Von jeglicher Bebauung freizuhaltende Flächen (BPVO) Außengebiete, Grün- und Erholungsflächen, landwirtschaftliche Flächen,\\Grünflächen öffentlicher Art (BPVO) Bauflächen für Gemeinbedarf Bauflächen für Versorgungseinrichtungen Hafengebiete Freiflächen, Grünflächen Wasserflächen Landwirtschaftliche Flächen Forstwirtschaft oder Wald Land- und/oder Forstwirtschaft Naturhafte Grünflächen (Ödland, Moor u. ä.) Verkehrsflächen allgemein (Straßen u. ä.) Verkehrsflächen Bahnanlagen Abbildung 6 Bebauungsplanung: Geltendes Planrecht 25

28 Die Kaserne wurde ehemals von der Luftwaffe, einem Instandhaltungsbataillon und dem Panzerbereich genutzt. Es gibt heute Mannschaftsunterkunfts-, Stabs-, Ausbildungsund Wirtschaftsgebäude, außerdem offene und geschlossene Fahrzeughallen und Werkhallen für Fahrzeugreparaturen sowie ein Heizkraftwerk. Schießanlage, Löschteich, Kasino, Tankstellen sind ebenfalls als ehemalige Nutzungen zu nennen. Insgesamt befinden sich auf dem Gelände 19 zwei- und dreigeschossige Kasernengebäude im für diese Zeit typischen Kasernenbaustil. Diese weisen trotz der äußeren Gleichheit unterschiedliche innere Aufteilungen und Ausstattungen auf. Gemeinsam haben diese Bautypen die große Gebäudetiefe, die hohen Geschosse und die sparsame vertikale innere Erschließung. Der bauliche Zustand dieser Gebäude kann als überwiegend gut bezeichnet werden. Die Versiegelung der Kasernenfläche beträgt inkl. Gebäude derzeit ca. 58 %. Der Flächenverbrauch durch die Gebäude liegt bei lediglich 17 %. Der hohe Prozentsatz der versiegelten Flächen resultiert aus den umfangreichen asphaltierten und betonierten Straßen und Plätzen. Es gibt die Absicht, dass auch der in Hannover zur EXPO 2000 ausgestellte Pavillon von Tansania auf dem Gelände errichtet werden soll. Der Pavillon ist ein Geschenk des Staates Tansania an den Kulturkreis Jenfeld e. V., der den Bau derzeit noch eingelagert hat. Unabhängig von der im Vorfeld geführten Diskussion ist der Bestand des Parks heute sicher. Tansania erwartet eine Würdigung des angefangenen Projekts und eine Weiterentwicklung in Richtung Afrika-Park. Im Wettbewerb sollte eine Anbindung des Parks bedacht werden TV-World: Ein nicht realisierter Wettbewerbsentwurf Mitte des Jahres 2000 wurde im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft TV-World, einem Konsortium unter Beteiligung u. a. der Studio Hamburg Atelierbetriebs-GmbH, der Hamburger Sparkasse und der Philipp Holzmann KG, ein städtebaulichfunktionales freiräumlich-landschaftsplanerisches Gestaltungsgutachterverfahren mit 7 geladenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt. Im September 2000 legte eine Jury die Preise fest, zur Realisierung des prämierten Entwurfs kam es jedoch nicht, da die Arbeitsgemeinschaft TV-World das gesamte Projekt aus verschiedenen Gründen nicht mehr realisieren wollte Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal ( Askari- Denkmal ) In der nördlich des eigentlichen Planungsgebiets liegenden kleinen Parkanlage, dem so genannten Tansania-Park, der nur auf Anmeldung betretbar ist, wurde eine zweiteilige Bauplastik, das Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal aufgestellt, das der Bildhauer Walter von Ruckteschell als Ehrenmal am Kasernen-Nordtor in der NS-Zeit 1943 geschaffen hat. In den Medien wurde dazu kontrovers diskutiert. In der Diskussion um seine Aufstellung ist immer die Bezeichnung Askari-Denkmal verwendet worden, die die politische Brisanz ein wenig verschleiert. Das Denkmal erinnert an den Feldzug, den die deutsche Schutztruppe unter ihrem Oberkommandierenden General Paul von Lettow-Vorbeck während des Ersten Weltkriegs in der Kolonie Deutsch-Ostafrika (heute Tansania) durchführte. Es ist demnach ein Denkmal, das im Dritten Reich entstanden ist und Ereignisse zurückruft, die während der Kaiserzeit in den damals deutschen Kolonien stattgefunden haben. Die für September 2002 geplante Eröffnung des Parks wurde verschoben. Bilder rechts Exerzierplatz der Lettow-Vorbeck-Kaserne und Deutsch-Ostafrika-Krieger-Denkmal 26

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31 2.4 Restriktionen Altlasten Es muss von den für ein Kasernengelände typischen Altlasten ausgegangen werden. Die Erstellung eines Altlastenkatasters, wie es für Bundesliegenschaften bei Aufgabe der Nutzung in der Regel erstellt wird, liegt für das Gelände nicht vor. Im Bereich des Bundesgrenzschutzgeländes sind Untersuchungen in Abstimmung mit der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt durchgeführt worden, eine Sanierung ist im Hinblick auf die dauerhafte Nutzung durch den Bundesgrenzschutz nicht erforderlich. Für die übrigen Flächen besteht im Hinblick auf den Grundwasserschutz kein weiterer Untersuchungsbedarf. Bei der geplanten Umnutzung für Wohnen, Kinderspielflächen und Grünflächen ist die Standortverträglichkeit für diese sensiblen Nutzungen im weiteren Verfahren durch Untersuchungen nachzuweisen. Der Nachweis der Standortverträglichkeit ist nicht Gegenstand des Wettbewerbs. Es ist mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen. Für den Wettbewerb sind die jetzigen Kenntnisse ausreichend, es wurde jedoch bereits mit den später notwendigen Untersuchungen angefangen: Die Untersuchung der so genannten Phase I ist abgeschlossen. Es haben sich zwar weit über 100 Verdachtsflächen ergeben, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind sich daraus ableitende Restriktionen für den Wettbewerb nicht erkennbar Hochspannungsleitung Die südlich über das Gebiet führende 110 KV-Leitung ist mit den erforderlichen Schutzabstandsflächen zu Nutzungen, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt bestimmt sind - wie Wohngebäude, Kindertagesheime, Spielplätze, Bürogebäude, Gewerbebetriebe oder Versammlungsstätten - zu berücksichtigen. Dabei gilt: 1. Im Bereich von 20 m beidseitig von der Leitungstrassenmitte sind alle oben genannten Nutzungen ausgeschlossen. 2. In der Zone zwischen 20 m und 50 m beidseitig von der Leitungstrassenmitte sind Wohnnutzung, Kindertagesheime und Spielplätze ausgeschlossen Hubschrauberlandestelle/Fläche des Bundesgrenzschutzes- Bundespolizei Der Bundesgrenzschutz (BGS) (heute Bundespolizei) benötigt auf seiner Fläche eine Hubschrauberlandestelle für einige wenige wöchentliche Landungen mit entsprechender Lärmemission. Derzeit liegt diese Stelle im Süden der BGS-Fläche; es gibt jedoch Überlegungen, sie in der Mitte des BGS-Geländes und damit etwas weniger störend für die benachbarte zukünftige Bebauung unterzubringen. Da eine definitive Zusage des BGS noch aussteht, soll im Wettbewerb optional davon ausgegangen werden, dass die Landestelle integriert im BGS-Bereich liegt, dass aber unter der Voraussetzung eines Verbleibs in südlicher Randlage das städtebauliche Konzept nicht obsolet wird. Eine Wohnbebauung in unmittelbarer Nachbarschaft wird als problematisch eingestuft. Das Bundespolizeiamt Hamburg strebt an, die überlassenen Flächen weiter auszubauen. Derzeit erfolgt der Neubau einer Raumschießanlage. Eine wesentliche Steigerung des bereits vorhandenen Verkehrsaufkommens zur Liegenschaft der Bundespolizei wird nicht erwartet. Die Anbindung dieser Liegenschaft an eine Hauptverkehrsstraße ist unerlässlich. Die Hauptzufahrt ist über das Nordtor/Wilsonstraße vorgesehen. An der Südseite der Bundespolizei-Liegenschaft in Höhe des Gebäudes 2/20 ist auf der Straße ein Nottor geplant, damit die Fläche auch auf der rückwärtigen Seite Richtung Jenfelder Allee verlassen werden kann. Dabei wird der vorhandene Ausbauzustand der Straßen zur Jenfelder Allee als auch zur Schöneberger Straße über die Wilsonstraße als ausreichend betrachtet. Die Zufahrt und die Straßenbreite müssen grundsätzlich gleichzeitigen Gegenverkehr von PKW, Bussen, LKW mit Aufliegern/Anhängern und Spezialfahrzeugen unter Inanspruchnahme von Sonder- (Sirene) und Wegerechten zulassen. Auf dem Gelände der Bundespolizei sind Stellplätze für Fahrzeuge, auch die privaten PKW der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in ausreichender Anzahl vorhanden. Parken auf öffentlichem Grund ist nicht vorgesehen. Bild links 110 KV-Leitung an der Kreuzburger Straße Bild nächste Seite Schlüssel für die Kasernengebäude 29

32 30

33 Teil B 3 Die Aufgabe des Wettbewerbes 31

34 3.1 Städtebaulich-landschaftsplanerische Aufgabe unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit Das zwischen Charlottenburger Straße und Jenfelder Allee liegende ca. 28 ha große Gebiet (engeres Planungsgebiet) soll mit einer im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens zu entwickelnden Nutzungsverteilung von ca. 60 % Wohnen, ca. 20 % Grün und ca. 20 % Gewerbe überplant werden. Unter Berücksichtigung eines Verkehrsflächenanteils von maximal 20%, der in die jeweiligen oben genannten Zahlen anteilig integriert ist, ergeben sich für das Nettobauland Größenordnungen von mindestens 48 % der Fläche für Wohnen, mindestens 16 % für Grün und mindestens weitere 16 % für Gewerbe. (Anmerkung: Der Vorabzug der Erschließungsflächen ist notwendig, weil sich diese nicht immer eindeutig den genannten Nutzungen zuordnen lassen werden, aber in der Vorprüfung eine zweifelsfreie Flächenbilanzierung erforderlich ist). Angrenzend an das Planungsgebiet sind weitere 7 ha dauerhaft mit den Nutzungen Sportplatz, Park und Verwaltungsgebäude des Bundesgrenzschutzes belegt, sie sind im Kontext eines erweiterten Betrachtungsraums planerisch zu integrieren. Bauliche und städtebauliche Maßnahmen sowie eine Verbesserung der Infrastruktur sind so zu planen, dass die Lebensbedingungen auch der unmittelbaren Umgebung aufgewertet werden. Gründefizite der Umgebung sind durch die Neuplanung weitgehend auszugleichen, indem ein attraktiver, vernetzter und auch für die Bewohnerinnen und Bewohner der südlichen Hochhausbebauung gut erreichbarer Grünraum entstehen soll. Ein spannungsreiches Erscheinungsbild bei gleichzeitiger Homogenität des Ensembles soll verhindern, dass die große Fläche in Einzelquartiere zerfällt und beliebig wirkt. Der Spannungsbogen des Entwurfs ist über das gesamte Gebiet zu ziehen. Nachhaltiger Umgang mit Energie, eine an Sparsamkeit orientierte Erschließung und eine offene Oberflächenentwässerung sowie die Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestands werden als Beitrag zum Schutz der Umwelt vorausgesetzt. Die Wirtschaftlichkeit und damit Umsetzbarkeit des Projektes ist bei der Anzahl der vom Wettbewerbsteilnehmenden vorgesehenen Wohneinheiten und bei der Erschließungsplanung zu beachten und darzustellen. Als Zeugnis der Geschichte und des Geistes des Ortes sind einige städtebauliche Besonderheiten erhaltenswert und weiterzuentwickeln, dazu gehören: 1. Der geradlinige Verlauf der Kelloggstraße mit einem Teil der sie flankierenden Kasernengebäude. Derzeit wird die Straße allzu sehr vom ruhenden Verkehr geprägt. Mit einer veränderten Querschnittsaufteilung und neuen Grünstrukturen soll sie in ihrer Qualität verbessert werden und gleichzeitig als Orientierungsachse erlebbar bleiben. 2. Der Exerzierplatz westlich der Kelloggstraße mit den 7 umgebenden Gebäuden. Das Ensemble soll unter Denkmalschutz gestellt werden und ist zu erhalten. Die gegenüberliegenden Kasernengebäude an der Kelloggstraße sind auf ihren Erhalt zu untersuchen (siehe auch B 3.6.3). Besondere Sorgfalt ist auf die Planung der Platzfläche zu verwenden: Es ist einerseits vorzuschlagen, welche Funktion diese in Zukunft übernehmen soll und andererseits, wie die historische Dimension ablesbar bleibt. Daher kommt auch die Weiterverwendung vorhandener Materialien in Betracht. Zu berücksichtigen ist zur weiteren Qualifizierung des Standorts Wandsbek und zur Unterstützung der in Hamburg favorisierten Wohnungspolitik ein möglichst breit gefächertes Angebot vor allem im Eigentumsbereich. 32

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