Das Areal zwischen Fernsehturm und Spree in den Planungsunterlagen für die angrenzenden Stadtgebiete
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- Mathilde Bachmeier
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1 Das Areal zwischen Fernsehturm und Spree in den Planungsunterlagen für die angrenzenden Stadtgebiete Eine Dokumentation der Initiative Offene Mitte Berlin (Stand 3. Mai 2016) Die zukünftige Gestaltung des Areals zwischen Fernsehturm und Spree war im Jahr 2015 Gegenstand des Bürgerdialogs Alte Mitte neue Liebe?. Im März 2016 wurden die Ergebnisse des Dialogs in Form von zehn Bürgerleitlinien dem Berliner Abgeordnetenhaus vorgelegt. Diese Bürgerleitlinien sollen als Grundlage für den weiteren politischen Entscheidungsprozess dienen. Sie setzen einen klaren Rahmen: Der Charakter des Areals als öffentlicher Freiraum soll erhalten bleiben, die Sichtbeziehungen sollen bewahrt und der Anteil an Grünflächen nicht verringert werden. Während des Bürgerdialogs wurde von ganz unterschiedlichen Akteuren die Forderung erhoben, das Areal zwischen Fernsehturm und Spree möge nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit den angrenzenden Bereichen der Berliner Mitte betrachtet werden. Dies ist vor allem auch deshalb sinnvoll, da innerhalb der Stadtplanung gebietsübergreifende Versorgungs- und Schwerpunktentscheidungen getroffen werden. Insbesondere die Versorgung mit wohnungs- und siedlungsnahen Grün- und Freiflächen sowie Kinderspielplätzen erfordert regelmäßig, einen größeren Radius von bis zu einem Kilometer in Betracht zu ziehen. Im Umfeld des Rathausforums und Marx-Engels-Forums ist eine starke bauliche Verdichtung geplant. In den Planungsunterlagen für die betreffenden, zum Teil bereits realisierten Vorhaben wird vielfach und in unterschiedlichen Zusammenhängen auf den Bereich zwischen Fernsehturm und Spree Bezug genommen. Übereinstimmend wird in den Planungsunterlagen die Bedeutung der dort vorhandenen Grün- und Freiflächen als Kompensation für die Verdichtung der angrenzenden Areale hervorgehoben. Teils sind hier sehr deutliche Aussagen getroffen worden, die faktisch einen Auftrag zur dauerhaften Sicherung des Areals zwischen Fernsehturm und Spree als öffentliche Freifläche beinhalten. Eine Umgestaltung des Areals kann in der Konsequenz dieser Abwägungen nur mithilfe landschaftsarchitektonischer Mittel erfolgen. Obwohl die Planungsunterlagen während der Stadtdebatte nicht oder kaum präsent waren, entsprechen die in den Bürgerleitlinien formulierten Ergebnisse voll und ganz den dort bereits vorgenommenen Einschätzungen zur stadträumlichen, grünplanerischen und ökologischen Bedeutung der Grün- und Freiflächen zwischen Fernsehturm und Spree. Betrachtet man die Ergebnisse des Bürgerdialogs zusammen mit den Funktionszuschreibungen in den einschlägigen Planungsunterlagen, so lässt sich nur eines schlussfolgern: Der Freiraum zwischen Fernsehturm und Spree (Rathausforum und Marx-Engels-Forum) muss als öffentliche Grün- und Freifläche erhalten und qualifiziert werden. Wettbewerbe, die eine Neugestaltung des Areals bzw. einzelner Teilräume vorsehen, können deshalb nur freiraumplanerische Wettbewerbe sein. 3. Mai 2016, Initiative Offene Mitte Berlin 1
2 Zusammenstellung der in den Planungsunterlagen getroffenen Aussagen (Unterstreichungen durch die Initiative Offene Mitte Berlin) (1) Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans I-B4bb im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, 18. November 2011 (Alea 101) S Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der Nutzungsmaße, ausgleichende Umstände Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der Nutzungsmaße nach 17 Abs. 1 BauNVO im Sinne des 17 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO möglich ist, weil die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden. Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Ausgleichende Umstände [ ] - Die angrenzenden öffentlichen Grünanlagen des Rathausforums, die sich bis zum Marx- Engels-Forum erstrecken, wirken als Umstand ausgleichend. Diese Grünflächen haben einen Erholungswert sowohl für die zukünftigen Benutzer/Bewohner des Plangebietes darunter viele Touristen sowie für die ansässige Bevölkerung. Im Zuge der geplanten Neugestaltung der Freiflächen wird eine erhöhte Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum geschaffen, die sich ebenfalls positiv auf die Bewohner bzw. Benutzer auswirkt. Die Planung ist abgeschlossen und die Finanzierung gesichert. S. 48 und gleichlautend S Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser) Durch die Versiegelung ist auch die Grundwasserneubildung betroffen. Da zwischen Spree und Fernsehturm aber großflächig zusammenhängende Freiflächen erhalten bleiben und da die Grundwasserneubildung im Plangebiet durch die vorhandenen Auffüllschichten nicht ungestört ist, wird sie insgesamt durch das ermöglichte Vorhaben nicht erheblich beeinflusst. S. 85 f. - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs.2 BauGB Abwägung: Die Stellungnahmen zielen auf eine Grundsatzentscheidung über städtebauliche Zielvorstellungen, bei der die Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses - etwa der Vorkriegssituation - eine Option wäre. Das Land Berlin hat diese Grundsatzdebatte auf mehreren Ebenen und über einen langen Zeitraum geführt und hat folgende Entscheidungen getroffen: 1993 durchgeführter städtebaulichen Ideenwettbewerb mit dem Siegerentwurf des Büros Kollhoff/Timmermann, Planwerk Innenstadt am 18. Mai 1999 vom Senat beschlossen, 2009 durchgeführter kooperativer Realisierungswettbewerb mit der Empfehlung den Entwurf des Büros Sauerbruch Hutton zur Grundlage der Weiterarbeit zu machen, 2
3 ebenfalls 2009 durchgeführter landschaftsplanerischer Wettbewerb Sanierung der Freiflächen um den Fernsehturm zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur mit dem präferierten Konzept der Landschaftsarchitekten Levin Monsigny, Überarbeitung des Planwerks Innenstadt unter dem Titel Planwerk Innere Stadt vom Senat von Berlin am 11. Januar 2011 beschlossen. Dabei wurde durchgehend die Grundsatzentscheidung getroffen, für den Bereich des Alexanderplatzes und den Bereich um den Fernsehturm sowie des Marx-Engels-Forums den historischen Stadtgrundriss weder in der Bebauung noch in der Freiraumgestaltung noch in der verkehrlichen Konzeption wiederherzustellen. Damit unterscheidet sich dieser Teil des ehemaligen Stadtkerns etwa vom nahe gelegenen Molkenmarkt. Die Diskussion um die Wiederherstellung der Blockstruktur der Vorkriegszeit und des damit verbundenen Straßenrasters ist explizit im Rahmen der Erstellung des Planwerks Innenstadt geführt worden. Die Entscheidung ist im Bereich um den Fernsehturm bis zur Spree gegen die Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses ausgefallen. Beim vorliegenden Bebauungsplan geht es um die Umsetzung der dokumentierten landesplanerischen Zielvorstellungen, die sich in den Planwerken, der Bereichsentwicklungsplanung und des Flächennutzungsplans widerspiegeln und nicht um das Wiederaufleben der abgeschlossenen Debatte. S Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB Es besteht jedoch weiterhin der Bedarf, Freiflächen mit einer guten Aufenthaltsqualität zu schaffen. Dies trifft in erheblichem Maße auch für den Bereich um den Fernsehturm zu. [ ] Mit der im Rahmen [der] sonstigen städtebaulichen Planung entwickelten Konzepte für die Flächen um den Fernsehturm ausgenommen das Baufeld im Geltungsbereich des Bebauungsplans I-B4bb ist klargestellt worden, dass eine sukzessive weitere Bebauung ausgeschlossen sein soll. Dies hat auch seinen Niederschlag in der Bereichsentwicklungsplanung Mitte gefunden. Der Flächennutzungsplan hat im Anschluss an die Gemischten Bauflächen entlang der Bahnanlagen zwischen Fernsehturm und Spree Grünflächen dargestellt, so dass ausreichende Grundlagen der Grünflächensicherung vorhanden sind. (2) Begründung zum Bebauungsplan I-B4a-3 für das Grundstück Alexanderplatz 3 und das nordöstlich angrenzende Flurstück 1253 (Flur 918) sowie Teilflächen der Alexanderstraße und des Alexanderplatzes, 14. März 2013 (Hines-Hochhaus) B4a-3_Begruendung.pdf S. 25 Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der Nutzungsmaße, ausgleichende Umstände Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der Nutzungsmaße nach 17 Abs. 1 BauNVO im Sinne des 17 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO möglich ist, weil die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen sind oder durch Maßnahmen ausgeglichen werden, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden. Das ergibt sich aus folgenden Erwägungen: Ausgleichende Umstände [ ] 3
4 Der angrenzende Alexanderplatz sowie die sich südlich des Fernsehturms erstreckenden Grünanlagen des Rathausforums und des Marx-Engels-Forums können dem Aufenthalt und der Erholung der künftigen Benutzer/Bewohner im Freien dienen. [ ] Für das Rathausforum wurde mit der Neugestaltung der Freiflächen begonnen, so dass auch dort die Aufenthaltsqualität steigen wird; die Planung ist abgeschlossen und die Finanzierung gesichert. Schließlich ist zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch die Neugestaltung der Freianlagen um die Marienkirche vorgesehen; auch hierfür ist die Finanzierung bereits gesichert. Die im Vergleich zu anderen innerstädtischen Grundstücken besondere Lage des Plangebietes unmittelbar angrenzend an den Fußgängerbereich Alexanderplatz wirkt für die hohe Geschossfläche, die mit einer entsprechend hohen Einwohner- bzw. Arbeitsplatzdichte auf dem Baugrundstück einhergeht, als ausgleichender Umstand, da so der hohen Zahl an Bewohnern bzw. Beschäftigten öffentliche Aufenthaltsflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Baugrundstück zur Verfügung stehen. S Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB Anregung: Wo könnten [die im geplanten Hochhaus wohnenden] Kinder spielen (Innenhof, Dach)? Abwägung: In den östlich benachbarten Wohngebieten nördlich und südlich der Karl-Marx-Allee befinden sich zahlreiche öffentliche Kinderspielplätze. [ ] Auch wenn diese Wohngebiete durch stark befahrene Straßen vom Plangebiet getrennt sind und es sich vorwiegend um kleinere, in das Wohngebiet eingestreute Spielplätze handelt, können diese in gewissem Umfang eine Versorgungsfunktion auch für das Plangebiet mit übernehmen. Weitere Spielplätze befinden sich außerdem in etwas größerer Entfernung zum Plangebiet, aber noch fußläufig erreichbar, im Volkspark Friedrichshain (ca. 1 km entfernt). Darüber hinaus befinden sich im Bereich des Forums zwischen Fernsehturm und Spree Möglichkeiten für Spiele älterer Kinder und Jugendlicher: ein Streetballplatz am Neptunbrunnen sowie ein Beachvolleyplatz an der Rathausstraße. Auch jüngere Kinder können diesen Bereich zum Spielen nutzen, auch wenn sich für diese Gruppe dort keine ausgewiesenen Spielplätze befinden. So sind auf der großen autofreien Platzfläche z.b. Bewegungsspiele wie Fangen möglich. S Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB (hier: SenStadtUm zum Verkehrslärmpegel) Stellungnahme: Außenwohnbereiche wie Balkone oder Terrassen sollten nur in Zonen vorgesehen werden, in denen tags ein Beurteilungspegel von 65 db nicht erreicht wird. [ ] In die Abwägung einbezogen werden sollten auch mögliche Kompensationen, die sich aus der Nutzung der umgebenden Stadtstruktur wie z. B. Stadtparks ergeben könnten und so ein Ausgleich für das Fehlen geeigneter Außenwohnbereiche im Gebäude selbst schaffen. Abwägung: Beurteilungspegel von > 65 db(a) tags werden an der Nord- und an der Ostfassade in den untersten 15 bis 19 Stockwerken des Hochhauses (je nach Prognosehorizont) erreicht. Die West- und Südfassaden sowie die darüber liegenden Geschosse weisen niedrigere Werte auf. [ ] Der angrenzende Alexanderplatz sowie die sich südlich des Bahnhofs erstreckenden Grünanlagen des Rathausforums und des Marx-Engels-Forums können als mögliche Kompensation dem Aufenthalt und der Erholung der künftigen Bewohner im Freien dienen. [ ] Für das Rathausforum wurde mit der Neugestaltung der Freiflächen begonnen, so dass auch dort die Aufenthaltsqualität steigen wird; die Planung ist abgeschlossen und die Finanzierung gesichert. 4
5 (3) Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans I-219 im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, 9. Juli 2013 (Humboldt-Forum) S. 32f. - Überschreitung der zulässigen Obergrenzen der Nutzungsmaße, ausgleichende Umstände (siehe fast gleichlautend auch S. 67 zur Beteiligung der Öffentlichkeit) Ausgleichende Umstände und Maßnahmen Die Überschreitung der Obergrenzen der Nutzungsmaße nach 17 Abs. 1 BauNVO ist durch vorhandene Umstände bereits so ausgeglichen oder durch Maßnahmen so auszugleichen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt, nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vermieden und die Bedürfnisse des Verkehrs befriedigt werden: Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt Als ausgleichende Umstände und Maßnahmen zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Umwelt sind zu werten: Im näheren Umfeld des Schlossareals befinden sich einige Grün-, Frei- und Wasserflächen hier das Marx-Engels-Forum, der Lustgarten und die Spree, aber auch der Spreekanal, die von hoher stadtklimatischer Bedeutung sind und die bioklimatische Belastung des Plangebietes positiv beeinflussen. Sie versorgen die umliegenden Gebiete mit Kaltluft und stellen somit Umstände des bioklimatischen Ausgleichs dar. Besonders günstig wirkt sich hier aus, dass das Gebiet an zwei Wasserflächen angrenzt. Die Überschreitung der Obergrenzen der Nutzungsmaße nach 17 Abs. 1 BauNVO ist daher durch vorhandene Umstände bereits so ausgeglichen, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden. Auf die Festsetzung darüber hinausgehender ausgleichender Maßnahmen wird hier unter Berücksichtigung der Planungsziele verzichtet. (4) Begründung zum Bebauungsplan 1-14, Oktober 2015 (Molkenmarkt, Klosterviertel) S. 45 f. - Grün- und Freiflächen, Kinderspielplätze Im Mittelpunkt der Betrachtung der Versorgung mit Grün- und Erholungsflächen stehen die Lebensbedingungen der ortsansässigen Bevölkerung und die Erholungsvorsorge für sie. Das Landschaftsprogramm weist für den Ortsteil Mitte für wohnungsnahe Grünflächen ein Defizit von 13 ha auf. In Bezug auf das Plangebiet ist die Parkanlage um die Klosterkirche (0,6 ha) zusammen mit den Grünflächen entlang der Alten Stadtmauer zwischen Litten- und Waisenstraße (0,3 ha) als wohnungsnahe Grünfläche einzustufen. Im weiteren Umfeld stehen das Marx-Engels-Forum (4 ha) sowie die Freianlagen zwischen Fernsehturm und Neptunbrunnen (5,6 ha) in einer Entfernung von ca. 600 m zur Verfügung. Weitere wohnungsnahe Grünflächen liegen am südlichen Spreeufer auf der Fischerinsel (1,2 ha) und am märkischen Ufer (0,8 ha) in einer Laufentfernung von 500 bzw. 800 m. S. 60ff. - Grün- und Freiflächen, Kinderspielplätze Unter Berücksichtigung der im Landschaftsprogramm angegeben Versorgungsrichtwerte für wohnungs- und siedlungsnahe Parkanlagen (6 bzw. 7 m² Grünflächen je Einwohner) ergibt sich für die wohnungsnahen Grünflächen ein Bedarf von m² und für das Angebot 5
6 siedlungsnaher Grünflächen ein Bedarf von m² Fläche. In Bezug auf öffentliche Kinderspielplätze entsteht nach den Richtwerten des Kinderspielplatzgesetzes (1 m² je Einwohner) ein Bedarf von 900 m² Spielplatzfläche netto. [ ] Der wachsenden Nachfrage nach öffentlichen Kinderspielplätzen in Geltungsbereich steht, trotz der geplanten Spielmöglichkeiten, künftig kein adäquates Angebot gegenüber. Der Bedarf an siedlungsnahen Grünflächen in einer Größenordnung von m² muss durch Anlagen außerhalb des Plangebiets abgedeckt werden; dies kann durch den knapp 2 km entfernten Volkspark Friedrichshain und den Tiergarten in etwa 2,3 km Entfernung gewährleistet werden. Die angestrebte Höchstentfernung von einem Kilometer wird jedoch überschritten; näher gelegene Grünanlagen erfüllen nicht die flächenmäßigen Anforderungen an eine siedlungsnahe Grünfläche (mindestens 10 ha). Da die Ausstattung mit Parkanlagen und Kinderspielplätzen im Plangebiet defizitär sein wird, müssen die künftigen Bewohner und sonstigen Nutzer des Quartiers für die freiflächenbezogene Erholungs- und Freizeitnutzung auch auf umliegende (Marx-Engels-Forum, Fischerinsel und Märkisches Museum) oder weiter entfernt liegende Grünflächen (Volkspark Friedrichshain, Monbijoupark) ausweichen. 6
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