Chance auf Teilhabe: Sozial-Integrativer

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1 Chance auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt Wir machen uns auf den Weg Beiträge zur Veranstaltung vom 6. Mai 2011 im Landtag NRW

2 Inhalt Einführung: Wir machen uns auf den Weg - Erste Grundüberlegungen für einen sozial-integrativen Arbeitsmarkt... Guntram Schneider Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Thesenpapier zur Veranstaltung... Prof. Dr. Stefan Sell Fachhochschule Koblenz, Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (ibus) Plädoyer für eine echte Reform der öffentlich geförderten Beschäftigung... Thomas Tenambergen, Der Paritätische NRW Kurzstatement zur Veranstaltung Chancen auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt - Wir machen uns auf den Weg... Christiane Feldmann Dienstleistungs- und Qualifizierungsunternehmen Picco Bella ggmbh Arbeit-Integration-Dienstleistungen. Darstellung und Informationen zum Unternehmen... Dr. Frank Wackers Unternehmerverband Handwerk NRW, Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks (LFH) Beitrag und Position zum Thema... Bündnis90/Die GRÜNEN Landtagsfraktion NRW Der Sozial-Integrative Arbeitsmarkt - Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen! Positionspapier Juni Antrag Fraktion der SPD und Bündnis 90/DieGrünen im Landtag NRW (Drs. 15/2211 Neudruck) Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren Beschäftigung neu denken wir brauchen einen sozialen Arbeitsmarkt für NRW.... Weitere Beiträge zum Thema: Von der diakonischen Beschäftigungsgesellschaft zum Fairholder Value Unternehmen. Positionspapier. Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Sozialer Arbeitsmarkt der Zukunft. Das lohnt sich. Diözesan-Caritasverband, Erzbistum Köln, Qualität der Arbeitsförderung verbessern. DGB-Vorschläge zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren Beschäftigungschancen neu denken. SPD-Landtagsfraktion AK 01, Mai Chance auf Teilhabe

3 Chance auf Teilhabe Martina Maaßen MdL, Arbeitsmarktpolitische Sprecherin Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde die Konjunktur boomt, die Arbeitslosenzahlen sinken dennoch sind auch weiterhin viele Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen von Langzeiterwerbslosigkeit betroffen. Diese Menschen profitieren meist nicht von der Schaffung neuer Arbeitsplätze. In NRW sind geschätzt - rund Menschen dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Es gibt weiterhin eine Vielzahl von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen von Langzeiterwerbslosigkeit betroffen sind. Diese Menschen profitieren von der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Regel nicht. In Deutschland sind - geschätzt - rund bis Menschen dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die aktuelle Entwicklung bei der Arbeitsmarktförderung sieht kaum noch Angebote für langzeitarbeitslose Menschen vor, die trotz vorausgegangener intensiver Eingliederungsbemühungen und aufgrund persönlicher Vermittlungshemmnisse in absehbarer Zeit keine Chance haben. Auch in unserem Wahlprogramm zur Landtagswahl 2010 haben wir uns für einen Sozialen Arbeitsmarkt ausgesprochen Die geplante Instrumentenreform im SGB II der schwarz-gelben Bundesregierung und die Auswirkungen der Haushaltsentwicklungen der Jobcenter werden 2011/2012 zu einem erheblichen Rückgang der notwendigen Angebote führen. Unter anderem soll das Instrument Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante abgeschafft werden. Die Umsetzung des Instrumentes JobPerspektive wurde weiter zurück gefahren. Im Januar 2011 gab es auf Bundesebene nur noch dieser Stellen, 44% weniger als ein Jahr zuvor. Der Rückgang in NRW betrug im gleichen Zeitraum 34% auf nur noch Stellen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass viele dieser Stellen auf ein bis zwei Jahre befristet sind. Der Beschäftigungsteil im Programm Bürgerarbeit schließlich stellt sich als verfehlt heraus. Statt bundesweit Stellen zu schaffen sind bis Mitte Mai 2011 lediglich Stellen für bis zu drei Jahre bewilligt worden. Davon nur von ursprünglich einmal geplanten Stellen für NRW. Die bisherigen Angebote öffentlich geförderter Beschäftigung sind deshalb keine Alternative zu einem verlässlich ausgestalteten Sozialen Arbeitsmarkt. Notwendig ist vielmehr die Schaffung eines dauerhaft geförderten sozialen Arbeitsmarktes. Wir machen uns auf den Weg Vor diesem Hintergrund und auf Basis des Koalitionsvertrages hat die Grüne Fraktion nun mit der SPD einen Antrag erarbeitet, um hier Lösungen zu finden. So sollen Menschen, die seit langem erwerbslos sind, die Chance auf einen dauerhaften Arbeitsplatz erhalten. Voraussetzung dafür bleibt natürlich, dass bisherige Eingliederungsbemühungen erfolglos waren und sie aufgrund der indi- Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt 3

4 viduellen Bedingungen mittelfristig voraussichtlich keinen regulären Arbeitsplatz bekommen können. Dabei ist uns wichtig, dass dieser Soziale Arbeitsmarkt Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes ist. Unternehmen, die entsprechende, öffentlich geförderte Arbeitsplätze anbieten, können im privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich tätig sein. Auf unserer Fachtagung Chance auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt am 6. Mai wurde die Schaffung eines verlässlich finanzierten sozialen Arbeitsmarktes mit Nachdruck eingefordert. Dabei müssen allerdings die Rahmenbedingungen stimmen. Hierzu gehören tarifliche Entlohnung und Standards, Sozialversicherungspflicht und eine psychosoziale Begleitung. Schließlich muss das Angebot freiwillig sein und der soziale Arbeitsmarkt durchlässig bleiben. Nur so sehen wir die Möglichkeit, eine nachhaltige Integration und Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen. Eingeladen und an der Diskussions- und Vortragsrunde teilgenommen haben: Guntram Schneider Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Prof Dr. Stefan Sell, FH Koblenz Thomas Tenambergen, Fachreferent für Arbeit und Europa des DPWV LV NRW Christiane Feldmann, Dienstleistungs- und Qualifizierungsunternehmen Picco-Bella Dr. Frank Wackers, Unternehmerverband Handwerk NRW, Landesvereinigung der Fachverbände des Handwerks (LFH) Heike Gebhard MdL, SPD-Fraktion Martina Maaßen MdL, Fraktion Bündnis90/Die Grünen Die Veranstaltung wie auch die aktuellen Fachdebatten haben mittlerweile im Grundsatz eine immer breiter werdende Zustimmung bei Verbänden, Gewerkschaften und Wissenschaft für einen geförderten Arbeitsmarkt deutlich werden lassen. Leider hat aber auch der Beitrag des Unternehmensverbands Handwerk aufgezeigt, dass die Möglichkeiten, die eine öffentliche Förderung für die Handwerksbetriebe selbst bieten, im Gegensatz zu vielen Einzelbetrieben, von den Verbandsvertretern noch nicht gesehen werden. Hier ist noch ein weiterer Dialog notwendig. Erste Grundüberlegungen für einen Sozial-Integrativen Arbeitsmarkt haben wir in unserem Grünen Positionspapier Der sozial-integrative Arbeitsmarkt - Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen! zusammengefasst. Es ist diesem Info beigefügt. Kriterien zur Ausgestaltung eines sozial-integrativen Arbeitsmarkt in Stichworten das Angebot muss freiwillig sein keine starre Befristung der Förderung Freiwilligkeit / keine Verpflichtung Einhaltung tarifpolitischer Standards Lohnhöhe richtet sich dabei an tarifliche oder ortsübliche Bedingungen. Keine Befristung der Maßnahme Zieldefinition der Maßnahme über individuelle Hilfepläne Passiv-Aktiv Transfer über die Leistungen des SGB II Minderleistungsausgleich als flexibler Lohnkostenzuschuss Sozialversicherungspflicht Psycho-soziale Begleitung muss vorhanden sein Beschäftigung im privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich 4 Chance auf Teilhabe

5 Guntram Schneider Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen Thesenpapier für die Veranstaltung Chance auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt Wir machen uns auf den Weg am im Landtag Auch bei einer sich positiv entwickelnden Konjunktur und einer steigenden Arbeitskräftenachfrage können zahlreiche Langzeitarbeitslose davon nicht profitieren, sondern bleiben weiter arbeitslos. Für diese Menschen sind differenzierte Strategien zur Integration in das Arbeitsleben notwendig. Neben niedrigschwelligen Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen gehört aus Sicht des Landes auch die öffentlich geförderte Beschäftigung dazu. Nordrhein-Westfalen hat daher die bisherigen Erfahrungen mit den verschiedenen Instrumenten im Spektrum der öffentlich geförderten Beschäftigung ausgewertet und daraus Eckpunkte für ein nordrhein-westfälisches Konzept für öffentlich geförderte Beschäftigung erarbeitet. Ziel der öffentlich geförderten Beschäftigung ist es, langzeitarbeitslose Menschen im Rechtskreis des SGB II, die sonst dauerhaft auf Transferleistungen angewiesen sind, entsprechend ihrer individuellen Möglichkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen die Teilhabe im Erwerbsleben zu ermöglichen. Öffentlich geförderte Beschäftigung sollte daher mit einem individuellen Zuschuss zu den Lohnkosten gefördert werden, der sich am jeweiligen Bewerber und den Anforderungen der Tätigkeit orientiert. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll sozialversicherungspflichtig (ohne Arbeitslosenversicherung) sein und tariflich (bzw. ortsüblich) entlohnt werden. Die Bundesregierung sollte die durch die Beschäftigung eingesparten passiven Leistungen für die Finanzierung der öffentlich geförderten Beschäftigung freigeben (Passiv-Aktiv-Transfer). Im derzeitigen Prozess der Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB II und SGB III setzt sich NRW auf Bundesebene insbesondere für

6 den Erhalt und die Flexibilisierung, sowie einer ausreichenden Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigungsmöglichkeiten ein. Dazu hat sich NRW mit den A-Ländern zur künftigen Ausgestaltung öffentlich geförderter Beschäftigung verständigt. Zum vorliegenden Referentenentwurf zum SGB II und SGB III des BMAS haben die A-Länder aktuell bereits Stellung genommen und für die öffentlich geförderten Beschäftigung eine deutliche Ausweitung und Flexibilisierung eingefordert. Die bisher vorgesehenen Regelungen des BMAS bremsen eine zielgruppenadäquate Nutzung des Instruments weiter aus. Im nächsten Schritt werden die Länder Bundesratsanträge einbringen, um Verbesserungen für die Integrationschancen langzeitarbeitsloser Menschen durch öffentlich geförderte Beschäftigung zu erreichen. Von besonderer Bedeutung ist NRW an dieser Stelle der Einsatz von öffentlich geförderter Beschäftigung auch in privatwirtschaftlich agierenden Unternehmen. Denn langzeitarbeitslose Menschen sollten nicht ausschließlich durch zusätzliche marktferne Tätigkeiten an den Arbeitsmarkt herangeführt werden, sondern die Chance erhalten, durch ihren direkten Einsatz im ersten Arbeitsmarkt ihre Aussichten im Erwerbsleben langfristig zu verbessern. (voraussichtlicher) Zeitplan zum Gesetzgebungsverfahren: Kabinettsbefassung Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Bundesrat / Lesung im Bundestag Durchgang im Bundesrat und 3. Lesung im Bundestag Durchgang im Bundesrat April 2012 Inkrafttreten des Gesetzes

7 Prof. Dr. Stefan Sell FH Koblenz Institut für Bildungs- und Sozialpolitik (ibus) Plädoyer für eine echte Reform der öffentlich geförderten Beschäftigung Vortrag beim Fachgespräch Sozialer Arbeitsmarkt Integration und Teilhabe für langzeitarbeitslose Menschen der Landtagsfraktion der Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag Düsseldorf Düsseldorf

8 Öffentlich geförderte Beschäftigte (Bestand) von den AGH bis zur Bürgerarbeit April 2010 April % Deutschland April 2010 April ,6% Nordrhein-Westfalen Jan 08 Mrz 08 Mai 08 Jul 08 Sep Nov 08 Jan Mrz 09 Mai 09 Jul 09 Sep Nov 09 Jan Mrz 10 Mai 10 Jul 10 Sep Nov 10 Jan Mrz 11 Düsseldorf

9 Öffentlich geförderte Beschäftigte (Bestand) nach den Beschäftigungsarten: NRW AGH - Mehraufwand AGH - Entgelt Jan 09 ABM Feb 09 Mrz 09 Apr 09 Mai 09 Jun 09 Jul 09 Aug Sep Okt BEZ ( 16e SGB II) Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul 10 Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Bürgerarbeit Düsseldorf

10 Der Rückgang der öffentlich geförderten Beschäftigte in NRW in seit April 2010 ögb insgesamt AGH Entgelt BEZ ( 16e SGB II) ABM AGH Mehraufwand -33,3 % -31,8 % -28,0 % -43,0 % -63,1 % Die stärksten Rückgänge sehen wir bei der höherwertigen öffentlich geförderten Beschäftigung (AGH Entgelt und BEZ) Düsseldorf

11 Durchschnittliche Ausgaben je geförderten Arbeitnehmer in Euro ABM Beschäftigungszuschuss AGH - Entgelt AGH - Mehraufwand* 375 * einschl. Maßnahmekostenpauschale Düsseldorf

12 Die derzeitigen Überlegungen zu einer Instrumentenreform Zukünftig sollen nur noch zwei Instrumente Anwendung finden: die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ( 16 d neu) Pauschalen für die Träger: 30 Euro Euro = 150 Euro max. pro Monat die Förderung zusätzlicher Arbeitsverhältnisse, allerdings begrenzt auf 75% des Arbeitsentgelts Für beide Varianten gelten die Kriterien Zusätzlichkeit Öffentliches Interesse Wettbewerbsneutralität ( neu, bislang nicht im Gesetz, sondern untergesetzlich z.b. in der Arbeitshilfe AGH der Bundesagentur für Arbeit festgeschrieben) Düsseldorf

13 Das magische Dreieck der öffentlich geförderten Beschäftigung zusätzlich Anforderungen an öffentlich geförderte Beschäftigung im öffentlichen Interesse keine Konkurrenz zum 1. Arbeitsmarkt Hier manifestiert sich eine der Lebenslügen der deutschen Arbeitsmarktpolitik Düsseldorf

14 Zwischenfazit Abschied von der Illusion der Zusätzlichkeit und der Nicht-Konkurrenz dieser Beschäftigung zur nicht-geförderten Beschäftigung und damit natürlich verbunden auch ein Verzicht auf das Vorliegen (oder der zwanghaften Konstruktion) dieser beiden Sachverhalte als Voraussetzung für eine öffentliche Förderung Der Kernbereich der öffentlich geförderte Beschäftigung sollte so nah wie nur irgendwie möglich am ersten Arbeitsmarkt sein, sich also durch eine besondere Wirtschaftsnähe auszeichnen muss und nur die Randbereiche für besondere Zielgruppen, weit weg sein können und auch müssen von dem, was auf dem normalen Arbeitsmarkt passiert Ergänzung der beiden ersten Komponenten eines Paradigmenwechsels durch eine Positionierung von Beschäftigungsangeboten im "versunkenen Arbeitsmarkt" Düsseldorf

15 Und wie das Ganze machen? Im Regelfall der öffentlichen Förderung wird ein den normalen Arbeitsmarktbedingungen entsprechendes Arbeitsverhältnis anteilig (bzw. bei bestimmten Fallkonstellationen möglicherweise auch vollständig) subventioniert aufgrund der festgestellten bzw. unterstellten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit der einzelnen Person Abweichend von diesem Normalmodell der öffentlich geförderten Beschäftigung bzw. dieses vorgelagert ergänzend kann und wird es auch in Zukunft die Sonderarbeitsverhältnisse geben, die wir heute beispielsweise mit den Arbeitsgelegenheiten (so genannte "Ein-Euro-Jobs") haben. Diese werden allerdings begrenzt auf die Fallkonstellationen, bei denen dieses Instrumentarium sinnvoll, z.b. zur Heranführung an einen geregelten Tagesablauf eingesetzt werden kann und muss ( vgl. die alte Regelung der BSHG) Düsseldorf

16 Am Gelde hängt s, zum Gelde drängt s aktivierende Umwandlung der ansonsten auch zu zahlenden passiven Transferleistungen in die skizzierte Form einer Lohnkostensubventionierung ( Passiv-Aktiv-Transfer ) und Eigenanteilsfinanzierung seitens der Unternehmen, die allerdings anders als heute nicht auf zumeist fragile Drittmittel angewiesen sein werden, sondern die Möglichkeit und auch den Anreiz haben, diese am Markt mit dort verwertbaren und damit die Wertschöpfung unmittelbar steigernden Tätigkeiten zu erwirtschaften auch der Sonderfall einer vollständigen Lohnkostensubventionierung beinhaltet von der Logik her eine Eigenanteilsfinanzierung des beschäftigenden Unternehmens Düsseldorf

17 Eine multiple win-win-situation konsequente Marktorientierung dieser Beschäftigungsförderung "Normalisierung" der öffentlich geförderten Arbeitsverhältnisse Perspektive für die Betroffenen, in einem "normalen", sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig sein zu können und nicht in einem nicht selten als stigmatisierend empfundenen Sonderarbeitsverhältnis Perspektive auf eine "qualifizierende Beschäftigung" in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels Qualifizierung on the job, in einem so realitätsnah wie nur möglich ausgestalteten Setting der praktischen Beschäftigung mit ausreichend Zeit Perspektive für die Kommunen im Bereich der Daseinsvorsorge Düsseldorf

18 Kurzstatement zur Veranstaltung Chancen auf Teilhabe: Sozial- Integrativer Arbeitsmarkt - Wir machen uns auf den Weg am 6. Mai 2011

19 1. Ein sozial-integrativer Arbeitsmarkt ist notwendig: langzeitarbeitslose Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen haben trotz wirtschaftlichen Aufschwunges und einer guten Konjunktur in Deutschland kaum Chancen, am allgemeinen Arbeitsmarkt teilzuhaben, in NRW geht man aktuell von einer Zielgruppe in Größe von ca Menschen aus, die dauerhaft von einer Ausgrenzung aus dem Allgemeinen Arbeitsmarkt betroffen sind (Quelle: G.I.B NRW), bis heute wurde eine große Anzahl von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ausprobiert, die viele Parallelen aufwiesen und in der Regel im ersten Schritt der Schaffung eines sozial - Integrativen Arbeitsmarktes stoppten, die Erfahrungen der Träger im Paritätischen, die beruflich integrierende Angebote anbieten, untermauern den Bedarf eines Angebotes für die besondere Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen mit besonderen Vermittlungshemmnissen, Der Paritätische NRW, Verfasser: Thomas Tenambergen,Mail: thomas.tenambergen@paritaet-nrw.org 2

20 2. Ein sozial integrativer Arbeitsmarkt braucht: verlässliche Konditionen für die Beschäftigten und die umsetzenden Träger/Arbeitgeber durch: unbefristete Beschäftigung der Zielgruppe, und sofern individuell möglich, eine nachhaltige weitergehende Perspektive (kein Ausstieg ohne Fortschritt, kein Aufbauen für erneuten Absturz), sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Vergütung, Unabhängigkeit der Fördermittel von sich ändernden Haushaltslagen, ergänzende Finanzierungsbausteine aus dem Eingliederungsbudget für sozialpädagogische Betreuung und Förderung des Empowerment, Der Paritätische NRW, Verfasser: Thomas Tenambergen,Mail: 3

21 3. Ein sozial integrativer Arbeitsmarkt beinhaltet: marktnahe (am Markt stattfindende) und gemeinwohlorientierte Tätigkeiten. Die möglichen Aufgabenfelder der Beschäftigten eines sozial integrativen Arbeitsmarktes befinden sich bei erwerbswirtschaftlichen Unternehmen und gemeinnützigen Trägern. Mit der Umsetzung der Tätigkeit können Anteile der Vergütung erwirtschaftet werden oder bei gemeinwohlorientierten Tätigkeiten ohne fiskalischen, aber gemeinwesenorientierten Mehrwert komplett öffentlich finanziert werden. Der Paritätische NRW, Verfasser: Thomas Tenambergen,Mail: 4

22 4. Ein sozial integrativer Arbeitsmarkt ist jetzt notwendig! Die aktuelle Entwicklung der Arbeitsmarktförderung sieht kaum noch Angebote für langzeitarbeitslose Menschen vor, die trotz vorausgegangener intensiver Eingliederungsbemühungen und aufgrund persönlicher Vermittlungshemmnisse in absehbarer Zeit keine Chance haben. Der aktuelle Referentenentwurf zur Instrumentenreform im SGB II und die Auswirkungen der Haushaltsentwicklungen der Jobcenter 2011/2012 führen (bereits aktuell) zu einem erheblichen Rückgang der notwendigen Angebote. Dieses Vorgehen gefährdet die vorhandenen Trägerstrukturen der Beschäftigungsförderung und verfestigt die Ausgrenzung von Haushalten von langzeitarbeitslosen Menschen in NRW. Der Paritätische NRW, Verfasser: Thomas Tenambergen,Mail: 5

23 Chancen auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt Erfahrungen für einen sozial- integrativen Arbeitsmarkt aus dem Modellprojekt Zielsetzung des Modellprojektes ( ): Erarbeitung und Umsetzung von Prozessbeschreibungen und Qualitätsstandards (als Mindeststandards), die den Nutzen von Arbeitsgelegenheiten in Bezug auf soziale und Arbeitsmarktintegration der Teilnehmenden erhöhen und sicherstellen. Das Ergebnis liegt vor und wird aktuell verbandsübergreifend von 44 Arbeitsmarktträgern überwiegend aus NRW umgesetzt, die Mitglied im Qualitätsverbund GemeinwohlArbeit sind. Das Regelwerk wurde gemeinsam mit Grundsicherungsträgern entwickelt. Es ist einfach, wirkungsvoll und kostengünstig und könnte auf einen sozial integrativen Arbeitsmarkt übertragen werden. Das Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW wurde durchgeführt mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds Der Paritätische NRW, Verfasser: Thomas Tenambergen,Mail: 6

24 Chancen auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt Erfahrungen für einen sozial integrativen Arbeitsmarkt aus dem Modellprojekt GemeinwohlArbeit Ergebnisse des Projektes GemeinwohlArbeit sind: - Praxishandbuch GemeinwohlArbeit - Standards und Definition GemeinwohlArbeit - Qualitätsstandards und Arbeitshilfen zur Integrationsbegleitung - Checkliste Anforderungsprofil der Träger in der GemeinwohlArbeit mit eigenem Prüfverfahren und Qualitätssiegel - 15 Qualifizierungsmodule Informationen zum Projekt GemeinwohlArbeit sind abrufbar und bestellbar: Der Paritätische NRW, Verfasser: Thomas Tenambergen,Mail: thomas.tenambergen@paritaet-nrw.org 7

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26 Picco Bella ggmbh Gebäudereinigung Wäscherei familienunterstützende Dienstleistung Seniorservice Veranstaltungsservice Servicefahrer Sozialberatung - Privathaushalte - Privathaushalte - Privathaushalte - Privathaushalte - Privathaushalte - Bedarfsgemeinschaften - Unternehmen - Unternehmen - Unternehmen - Unternehmen - Arbeitslosenzentrum - Institutionen/ öffentliche Einrichtungen - Institutionen/ öffentliche Einrichtungen - Kultureinrichtungen/ öffentliche Veranstaltungen - Institutionen - Migrantinnen - Qualifizierung - Qualifizierung mit anerkanntem Abschluss - Qualifizierung - Qualifizierung - Qualifizierung - Frauen in schwierigen Lebenssituationen - Ausbildung - Ausbildung

27 Beitrag zur Veranstaltung Chance auf Teilhabe: Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt der Grünen-Landtagsfraktion NRW am Handwerk Wirtschaftmacht mit Integrationskraft Handwerk in Nordrhein-Westfalen mit seinen derzeit über Betrieben und knapp 1 Mio. Beschäftigten leistet als Wirtschaftmacht von nebenan einen wichtigen Beitrag zur sozialen und beruflichen Integration. Viele Menschen mit Migrationshintergrund oder ohne Schulabschluss erhalten im Handwerk berufliche Perspektiven und damit die Möglichkeit zu sozialem Aufstieg und gesellschaftlicher Teilhabe. Laut Integrationsatlas bildet das Handwerk schon heute prozentual mehr ausländische Jugendliche aus als alle anderen Branchen. Die Ausländerquote unter den Lehrlingen liegt demnach deutschlandweit bei 4,8 Prozent (NRW 6,9%), bei Handel und Industrie bei 3,7 Prozent und im Öffentlichen Dienst nur bei 1,7 Prozent. Nicht eingerechnet sind hier viele Auszubildende mit deutschem Pass und Migrationshintergrund. Im Jahr 2009 wurden bundesweit 33 Prozent aller Auszubildenden mit ausländischem Pass im Handwerk ausgebildet. Einige Gewerbegruppen sind besonders erfolgreich dabei, ausländische Jugendliche für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen: So werden 15 Prozent aller ausländischen Auszubildenden des Handwerks im Baugewerbe ausgebildet, im Elektro- und Metallgewerbe sind es sogar 35 Prozent. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland steigt der Bedarf nach Fachkräften im Handwerk weiter an. Dies bedeutet für die Zukunft berufliche Chancen und Perspektiven für Menschen, die gegenwärtig noch Probleme haben, sich auf dem Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Ziel der Integrationsbemühungen des Handwerks ist es deshalb, möglichst vielen Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu verhelfen. Viele Handwerksorganisationen haben daher entsprechende Initiativen ins Leben gerufen. Sie motivieren Jugendliche zu einer Ausbildung im Handwerk und unterstützen sie bei der Qualifizierung, der Weiterbildung sowie bei Betriebsgründungen. Beispiele für erfolgreiche Projekte zur Berufsintegration im Handwerk, die mit Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union durchgeführt werden, sind die Projekte Betrieb und Schule, 14 plus (Gesellschaftliche und berufliche Integration von jungen Menschen in städtischen Problemgebieten), das Projekt Jugend in Arbeit plus sowie das Projekt STARTKLAR. Mit Praxis fit für die Ausbildung, in dem über Schüler in NRW, die eine duale Ausbildung anstreben, unterstützt werden. Dies zeigt: Chancen auf Teilhabe im Ersten Arbeitsmarkt sind vorhanden. Und dennoch: Rund 40 Prozent aller jungen Ausländer in Deutschland blieben ohne Ausbildung - vor allem wegen eines fehlenden oder schlechten Schulabschlusses. Hier müssen sich Staat und Wirtschaft noch stärker engagieren. Branchenvertreter sollten in Schulen verstärkt Orientierungshilfen für Jugendliche geben, Meisterinnen und Meister müssten noch mehr als bisher in Schulen gehen und persönlich Abschlussklassen über berufliche Möglichkeiten im Handwerk beraten. Und berufliche Bildung muss in unserer Gesellschaft einen höheren Stellenwert erhalten.

28 Die langjährigen Erfahrungen mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) haben gezeigt, dass öffentliche Beschäftigungsprogramme Arbeitslosigkeit nicht generell verringern. Um Langzeitarbeitslosen und gering Qualifizierten berufliche Perspektiven zu vermitteln, müssen alle Kräfte auf eine umfassende Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsoffensive konzentriert werden. Die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss somit jederzeit Vorrang vor öffentlicher Beschäftigung haben. Öffentliche Beschäftigung als Ausnahme Unter engen Voraussetzungen können zeitlich befristete öffentliche Arbeitsgelegenheiten im Einzelfall sinnvoll sein: Zur Prüfung von Beschäftigungsfähigkeit und Beschäftigungswillen, als streng subsidiäre Gelegenheit zu sinnvoller Betätigung im Interesse der Allgemeinheit und zur Stärkung des Bewusstseins, dass für die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft stets eine Gegenleistung zu erbringen ist. Hierüber muss nach Ausschöpfen aller anderen Möglichkeiten auf Basis eines konsequenten Profilings in den Steuerungsgremien vor Ort entschieden werden. Kein Einsatz in privaten Unternehmen Subventionierte, künstliche Beschäftigung birgt die Gefahr, reguläre Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt zu verdrängen. Um dies zu vermeiden, müssen solche Maßnahmen transparent, zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Sog. Arbeitsgelegenheiten für Arbeitslosengeld- II-Bezieher (Ein-Euro-Jobs) können unter diesen Bedingungen sinnvoll sein, sie müssen aber durch obligatorische Beiräte mit Arbeitnehmer und Arbeitgebervertretern überprüft werden, gegen deren Votum keine Maßnahme eingerichtet werden darf. Besonders fatal und strikt abzulehnen ist der Einsatz öffentlicher Beschäftigung in Unternehmen des ersten Arbeitsmarktes. Hierdurch entstehen unkontrollierbare Verdrängungsprozesse und werden echte Beschäftigungsperspektiven gerade für geringer Qualifizierte vernichtet. Maßnahmen zeitlich begrenzen Wegen des Risikos teurer Mitnahme- und kontraproduktiver Verdrängungseffekte müssen öffentliche Arbeitsgelegenheiten grundsätzlich so kurz wie möglich eingesetzt werden. Auch muss verhindert werden, dass durch länger- oder unbefristete Beschäftigungsprogramme neue Wege in die Frühverrentung eröffnet werden. Nur wenn ein Arbeitsloser trotz intensiver Bemühungen noch keine Arbeit am ersten Arbeitsmarkt gefunden hat, kann im Einzelfall, unter strikter Einhaltung der genannten Grundsätze eine längere Maßnahmedauer vertretbar sein. Bei Jugendlichen unter 25 Jahren muss eine Teilnahme an längerfristigen öffentlichen Beschäftigungsprogrammen aber grundsätzlich ausgeschlossen sein. Ein-Euro-Jobs/Wettbewerbsverzerrungen Die Ein-Euro-Jobs ( 16d SGB II) sind aus Sicht des Handwerks ein besonders problematisches Instrument der künstlichen Beschäftigung. Dies ist zum einen bedingt durch ihren quantitativ massiven Einsatz: durchschnittlich dieser Beschäftigungsverhältnisse gab es in den letzten Jahren. Die Einhaltung der Vorgaben des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit und Wettbewerbsneutralität ist weder administriernoch kontrollierbar. Laut Bundesrechnungshof werden sie in 62 Prozent der Fälle nachweislich nicht eingehalten. Diese Feststellungen decken sich mit den Erfahrungen, die das Handwerk vielerorts seit Jahren mit Ein-Euro-Jobs macht.

29 Das Handwerk hat die leidvolle Erfahrung gemacht, dass seine Betriebe durch Wettbewerbsverzerrungen Aufträge und Arbeit verlieren und es damit zu Verdrängungsund Drehtüreffekten kommt. Diese schädlichen Auswirkungen öffentlicher Beschäftigung sind bei der Einrichtung eines im Endeffekt unbefristeten Beschäftigungszuschusses erst recht zu befürchten. Die Etablierung von Instrumenten für eine dauerhafte künstliche Beschäftigung führt zu einer Stigmatisierung und beruflichen Perspektivlosigkeit der betroffenen Langzeitarbeitslosen. Alle bisherigen Formen künstlicher Beschäftigung stellen erwiesenermaßen keine Brücke in reguläre Beschäftigung dar, dies wird ebenso bei den neuen Instrumenten der Fall sein. Düsseldorfer Erklärung von DGB und NWHT aus dem Jahr 2005 Vor diesem Hintergrund hatten sich DGB und NWHT in Nordrhein-Westfalen bereits im Jahr 2005 in der sogenannten Düsseldorfer Erklärung für die Bildung von örtlichen Beiräten zur Beurteilung von 1-Euro-Jobs in NRW ausgesprochen. Aus Sicht beider Organisationen sollten 1- Euro-Jobs nur zusätzlich und als absolute Ausnahme für Langzeitarbeitslose angeboten werden, für die andere, bewährte Integrationsinstrumente nicht mehr infrage kommen. Der rasante Anstieg der Zahl der 1-Euro-Jobs begünstige Einsatzgebiete, so lautete die damalige Begründung, die nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht rechtmäßig sind. Es sollten nur dort 1-Euro-Jobs angesiedelt werden dürfen, wo keine regulären Arbeitsplätze verdrängt werden. Die bloße Bekundung eines allgemeinen öffentlichen Interesses an den Zusatzarbeiten oder der einzelbetriebliche Nachweis, dass in jüngster Vergangenheit keine Beschäftigten entlassen worden seien, reiche nicht aus. Jeder zu vergebende Ein-Euro-Job müsse durch einen Beirat, in dem die wichtigsten arbeitsmarktpolitischen Akteure der Region vertreten seien, auf diese Verdrängungseffekte hin überprüft werden. 1-Euro-Jobs dürften nur Arbeitslosen angeboten werden, für die die anderen, bewährten Integrationsinstrumente nicht mehr infrage kommen. Weiterhin sollten 1- Euro-Jobs mit Integrationsmaßnahmen verknüpft werden, da das Ziel die Rückkehr in den regulären Arbeitsmarkt ist. Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt muss Vorrang haben Das Handwerk begrüßt deshalb die von der Bundesagentur für Arbeit angekündigte Rückführung der Ein-Euro-Jobs um ein Drittel. Ebenfalls ist im Rahmen der Reform zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente eine gewisse Verschärfung der Regelungen zu den Ein-Euro-Jobs geplant, so die Einführung der Voraussetzung der Wettbewerbsneutralität in das Gesetz oder die Begrenzung der Maßnahmepauschale. Der Beschäftigungszuschuss soll in Zusätzliche Arbeitsverhältnisse umgewandelt und die Regelungen strenger gefasst werden. Ob ein Test für die Beschäftigungsfähigkeit und den Beschäftigungswillen, oder ob als Marktersatz, das Handwerk befürwortet eine Minimierung der künstlichen Beschäftigung auf wenige Fälle, die eine systematische Kontrolle der Vorgaben möglich macht. Zum Entwurf für ein Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente

30 Die vorgesehene Reform der Arbeitsmarktförderung entspricht zumindest in Ansätzen den Forderungen des Handwerks nach einer Reduzierung des arbeitsmarktpolitischen Instrumentenkastens und einer Ausweitung des Handlungsspielraums der Vermittler vor Ort. Daher begrüßt das Handwerk den überwiegenden Teil der im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen. Dies betrifft insbesondere die strengeren Vorschriften bei der künstlichen Beschäftigung im SGB II sowie die Abschaffung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB III. Insbesondere von den Arbeitsgelegenheiten in Mehraufwandsvariante gehen regelmäßig erhebliche Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten des Handwerks aus. Wünschenswert wäre über die vorgesehenen Änderungen hinaus eine klare Begrenzung der Zahl und Dauer der Ein-Euro-Jobs und die inhaltliche Einschränkung auf eine Überprüfung der Arbeitsfähigkeit. Zu begrüßen ist, dass neben den bereits bestehenden Fördervoraussetzungen Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse als drittes die Wettbewerbsneutralität aufgenommen wird, und zwar sowohl bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung ( 16d) als auch bei zusätzlichen Arbeitsverhältnissen ( 16e). Verdrängungseffekte durch Ein-Euro-Jobs, vor allem im Bereich handwerklicher Arbeiten, hat das Handwerk in der Vergangenheit in größerem Umfang feststellen müssen. Leider hat sich trotz der aktiven Mitarbeit von Handwerksvertretern in Beiräten und Gremien zur Prüfung der Ein-Euro-Jobs gezeigt, dass eine Kontrolle der Einhaltung der Kriterien in der Praxis kaum möglich ist. Hierzu ist einerseits die Zahl der Ein-Euro-Jobs in der Vergangenheit viel zu groß gewesen, als dass auch nur ein repräsentativer Anteil der Anträge von den Beiräten, die in der Regel ehrenamtlich arbeiten und nur wenige Male pro Jahr zusammentreffen, hätte geprüft werden können. Zudem stellt sich die Frage der Überprüfung der tatsächlich vor Ort durchgeführten Tätigkeiten. Auch hier ist die personelle Ausstattung der Jobcenter viel zu gering, als dass eine Überprüfung über Einzelfälle hinaus möglich wäre. Daher fordert das Handwerk, dass neben der inhaltlichen Umgestaltung auch eine deutliche Reduzierung des Umfangs der öffentlich geförderten Beschäftigung erfolgt. Dies ist auch deshalb notwendig, weil die geförderte Beschäftigung für die Arbeitslosen keine positiven, sondern eher negative Eingliederungswirkungen aufweist. Der Maßgabe des Eckpunktepapiers folgend, Instrumente ohne oder mit negativen Eingliederungswirkungen abzuschaffen, müsste die geförderte Beschäftigung, vor allem die Ein-Euro-Jobs, ganz entfallen, bzw. auf die wenigen Fälle reduziert werden, in denen die Arbeitsbereitschaft getestet werden muss oder eine Gewöhnung an einen Rhythmus mit täglicher Arbeit erfolgen soll. Um diese Ziele für einen relativ kleinen Kundenkreis mit der öffentlich geförderten Beschäftigung zu erreichen, sind i.d.r. deutlich kürzere Förderdauern ausreichend, z.b. 6 Wochen. Dies sollte entsprechend gesetzlich normiert werden. Dr. Frank Wackers UNTERNEHMERVERBAND HANDWERK NRW e.v. Düsseldorf

31 Positionspapier: Juni 2011 Sozial-Integrativer Arbeitsmarkt Neue Perspektiven für langzeitarbeitslose Menschen! I. Trotz anziehender Konjunktur und sinkender Arbeitslosenzahlen gibt es auch weiterhin eine Vielzahl von Menschen die aus den unterschiedlichsten Gründen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sein werden. In Zukunft werden wir zum Einen mit einem wachsenden Fachkräftebedarf zum Anderen aber auch mit verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit konfrontiert sein. Denn viele Menschen, die schon über einen längeren Zeitraum erwerbslos sind, profitieren von der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Regel nicht. Deshalb steht die Forderung nach einem Sozialen Arbeitsmarkt seit geraumer Zeit auf der politischen Agenda. In Deutschland sind geschätzt rund bis Menschen dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Für Nordrhein-Westfalen ist von einer Zahl von bis auszugehen. Da die bisherigen Arbeitsmarktprogramme lediglich befristet sind, stellen die derzeitigen Angebote öffentlich geförderter Beschäftigung keine Alternative zu einem verlässlich ausgestalteten Sozialen Arbeitsmarkt dar. Schon Anfang 2010 musste festgestellt werden: Ein-Euro-Jobs sind von zu kurzer Dauer und begründen keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Entgeltvariante fristet immer noch ein Schattendasein, weil ihre Finanzierung die Etats der Jobcenter und Optionskommunen doppelt belastet, indem durch sie nicht nur Mittel gebunden werden, sondern sich auch in der Folge Zuweisungen verringern. Das Programm Kommunal-Kombi ist bereits zum Jahreswechsel 2010 eingestellt worden, weil die von hoher Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen nicht zur Mitfinanzierung des Programms in der Lage waren. Das Programm JobPerspektive für besonders schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose wird von der Bundesregierung blockiert, so dass aktuell 93 Jobcenter, fast ein Fünftel aller Grundsicherungsstellen, keine weiteren Stellen mehr schaffen können. Mit der 1

32 Bürgerarbeit hat die Koalition ein neues Projekt angekündigt, bislang aber nichts Konkretes vorgelegt. 1 Aktuell hat sich die Situation noch weiter verschärft. Die Entwicklung bei der Arbeitsmarktförderung sieht kaum noch Angebote für langzeitarbeitslose Menschen vor, die trotz vorausgegangener intensiver Eingliederungsbemühungen und aufgrund persönlicher Vermittlungshemmnisse in absehbarer Zeit keine Chance haben. Die geplante Instrumentenreform der schwarz-gelben Bundesregierung im SGB II und die Auswirkungen der Haushaltsentwicklungen der Jobcenter 2011/2012 werden zu einem erheblichen Rückgang der notwendigen Angebote führen. Unter anderem soll das Instrument Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante abgeschafft werden. Die Umsetzung des Instrumentes JobPerspektive wurde weiter zurück gefahren. Im Januar 2011 gab es auf Bundesebene nur noch dieser Stellen, 44% weniger als ein Jahr zuvor. Der Rückgang in NRW betrug im gleichen Zeitraum 34% auf nur noch Stellen. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass viele dieser Stellen auf ein bis zwei Jahre befristet sind. Der Beschäftigungsteil im Programm Bürgerarbeit schließlich stellt sich als verfehlt heraus. Statt bundesweit Stellen zu schaffen sind bis Mitte Mai 2011 lediglich Stellen für bis zu drei Jahre bewilligt worden. Davon nur für NRW von ursprünglich einmal geplanten Stellen. Mit den bisherigen Angeboten öffentlich geförderter Beschäftigung werden notwendige Bedingungen nicht gewährleistet. Hierzu gehört vor allem das Fehlen einer verlässlichen Finanzierung. Sie sind deshalb keine Alternative zu einem verlässlich ausgestalteten und dauerhaft geförderten Sozialen Arbeitsmarkt. II. Bereits in der ersten rot-grünen Koalition in NRW in den Jahren haben wir mit den Sozialen Wirtschaftsbetrieben ein ambitioniertes Instrument der Arbeitsmarktpolitik bzw. Arbeitsförderung in Bezug auf einen sozialen Arbeitsmarkt entwickelt und eine Reihe von Betrieben in unterschiedlichen Bereichen entsprechend fördern können. In die Debatte um einen Sozialen Arbeitsmarkt wurden in den vergangenen Jahren auch Modelle wie das schwedische Arbeitsmarktintegrationsprogramm Samhall, das so wie die Sozialen Wirtschaftsbetriebe auch auf dem regulären Arbeitsmarkt tätig ist, diskutiert. In unserem Programm zur Landtagswahl 2010 haben wir uns für die Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes ausgesprochen und schließlich im Koalitionsvertrag für NRW 1 aus: Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die GRÜNEN. Teilhabe und Perspektiven für Langzeitarbeitslose mit einem verlässlichen Sozialen Arbeitsmarkt schaffen. Drucksache 17/1205 2

33 einen entsprechenden Handlungsauftrag für die rot-grüne Landesregierung wie folgt formuliert: Für die Menschen, die mittelfristig keine Chance zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt haben, wollen wir dauerhafte Beschäftigung in einem öffentlich geschaffenen Sektor ermöglichen. Dabei werden wir auch die Erfahrungen aus den Modellen der Sozialen Wirtschaftsbetriebe, der Dienstleistungspools und der Integrationsunternehmen berücksichtigen. Maßstab für uns sind die individuellen Möglichkeiten aber auch die Wünsche der Betroffenen. 2 Dabei haben wir uns dafür ausgesprochen den Sozialen Arbeitsmarkt von vornherein in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren und keine Begrenzung auf zusätzliche und gemeinnützige Arbeitsfelder vorzunehmen. Die Prämisse der Zusätzlichkeit bei den Aufgaben- und Einsatzmöglichkeiten gegenüber den regulär vergüteten Tätigkeiten hat bislang zu einer deutlichen Behinderung geführt, einen Sozialen Arbeitsmarkt zu entwickeln. Die Zusätzlichkeitsillusion produziert eine doppelte Blockade, zum einen hinsichtlich der Ausweitung der öffentlich geförderten Beschäftigung, weil sich die Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt durch die quantitative Ausdehnung natürlich verstärken muss, da es immer mehr Schnittstellen zu diesem gibt. Darüber hinaus wird eine notwendige Weiterentwicklung der Tätigkeitsfelder der öffentlich geförderten Beschäftigung im Sinne einer Annäherung an den "normalen" Arbeitsmarkt blockiert, was deshalb so kontraproduktiv ist, weil nur bei einer solchen Annäherung zum einen echte Integrationsperspektiven für die Betroffenen geschaffen und verbessert werden, zum anderen aber auch die immer als negativ unterstellte (angebliche) Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt gemildert, wenn nicht aufgehoben werden kann. 3 III. Bausteine und Eckpunkte für einen Sozialen Arbeitsmarkt Die öffentlich geförderte Beschäftigung ist soziale Inklusion über wertschöpfende Arbeit im erwerbswirtschaftlichen oder gemeinnützigen Bereich. 2 Nordrhein-Westfalen : Gemeinsam neue Wege gehen. Koalitionsvertrag zwischen der NRWSPD und Bündnis 90 / Die Grünen NRW Juli 2010, S.56 ³Stefan Sell: Die öffentlich geförderte Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen, S.4. aus: Remagener Beiträge zur aktuellen Sozialpolitik

34 Die Angebote können in marktnahen Einsatzfeldern und auch in gemeinwohlorientierten Bereichen umgesetzt werden, um reelle Arbeitsbedingungen anstelle von Scheinbeschäftigungen zu schaffen. Dabei muss ein Sozialer Arbeitsmarkt Teil des allgemeinen Arbeitsmarkts sein. Es erfolgt keine Beschränkung auf gemeinnützige und zusätzliche Beschäftigungsfelder. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss sowohl privatwirtschaftlich wie gemeinwohlorientiert möglich sein. Der Einsatz erfolgt in Wirtschaftsunternehmen und bei gemeinnützigen Trägern. Durch die Öffnung des Lohnkostenzuschusses für die Privatwirtschaft kann jedes Unternehmen eine solche Förderung für Mitarbeiter dieser Zielgruppe beantragen. Damit wird reale Arbeitsmarktnähe geschaffen und Wettbewerbsverzerrung verhindert Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss in Form eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses angeboten werden. Die Lohnhöhe richtet sich nach tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen. Die zukünftige Ausgestaltung der öffentlich geförderten Beschäftigung sieht dabei eine Lohnkostensubventionierung vor, die sich insbesondere aus einem personenbezogenen Förderungsbedarf begründet. Der Minderleistungsausgleich muss individuell festgestellt und überprüft werden. Dieser Lohnkostenzuschuss muss sinnvollerweise ergänzt werden um eine zweite Leistung, die auf die Betreuung und sonstige Zusatzleistungen abstellt, die mit Blick auf die Herstellung einer möglichst nachhaltigen Beschäftigungsfähigkeit notwendig werden und die über das normale von einem Arbeitgeber zu erwartende Maß an Unterstützung hinausgehen. Für die Betroffenen eröffnet der Vorschlag die Perspektive in einem "normalen", sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig sein zu können und nicht in einem - nicht selten als stigmatisierend empfundenen - Sonderarbeitsverhältnis. 4 Lebenslanges Lernen soll auch Maxime im Sozialen Arbeitsmarkt sein. Dafür darf sich die Förderung der Qualifizierung allerdings nicht nur auf das erste Jahr beschränken. 4 vgl. Sell, Stefan: Die öffentlich geförderte Beschäftigung vom Kopf auf die Füße stellen. Ein Vorschlag für die pragmatische Neuordnung eines wichtigen Teilbereichs der Arbeitsmarktpolitik, Remagener Beiträge zur aktuellen Sozialpolitik , Remagen, November 2010, S.9) 4

35 Folgende Eckpunkte sind zu berücksichtigen: Der Soziale Arbeitsmarkt ist Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes. Die Unternehmen und Träger, die entsprechende Arbeitsplätze mit einer öffentlichen Förderung anbieten, agieren im allgemeinen Arbeitsmarkt und können im privatwirtschaftlichen, öffentlichen und gemeinnützigen Bereich tätig sein. Die Zielgruppe sind langzeitarbeitslose Menschen, die trotz vorausgegangener intensiver Eingliederungsbemühungen und aufgrund persönlicher oder regionaler Bedingungen in absehbarer Zeit keine Chance haben einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten. Für Menschen mit Behinderungen sollen die speziellen Förderangebote, etwa zur Teilhabe am Erwerbsleben und berufliche Rehabilitation, unangetastet bleiben. Bei der Förderung eines Sozialen Arbeitsmarktes müssen sich die beteiligten langzeitarbeitslosen Menschen, die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wie auch die Anbieter und Anbieterinnen unterstützender Angebote und Maßnahmen auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können, unabhängig von sich ändernden öffentlichen Haushaltslagen. Ein Sozialer Arbeitsmarkt benötigt ergänzende Bausteine von Qualifizierung, Selbstvermittlungscoaching und längerfristige sozialpädagogischer bzw. psychosozialer Betreuung und Begleitung, angelehnt an die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Arbeitslosen, die in das Gesamtkonzept integriert werden. Ein sozialer Arbeitsmarkt ist durchlässig und ermöglicht dem Beschäftigten jederzeit in eine ungeförderte Arbeit oder weitergehende berufliche Integrationsmaßnahmen zu wechseln. Eine nachhaltige weitergehende Perspektive muss realistisch gegeben sein. Schließlich muss die öffentlich geförderte Beschäftigung in Form eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und grundsätzlich unbefristet angeboten werden. Die Höhe des Nachteilsausgleichs an die Unternehmen soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die Lohnhöhe richtet sich dabei nach tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen. 5

36 IV. Kriterien und Rahmenbedingungen Wie kann ein Sozialer Arbeitsmarkt dauerhaft gestaltet werden? Grundvoraussetzung muss sein, dass das Angebot freiwillig ist. Es ist somit kein Programm zur Zwangsarbeit. Grundsätzlich sollte es sich um unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen handeln. Die Beschäftigung kann im privatwirtschaftlichen, öffentlichen oder gemeinnützigen Bereich erfolgen. Die öffentlich geförderte Beschäftigung muss in Form eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses angeboten werden. Die Lohnhöhe richtet sich nach tariflichen oder ortsüblichen Bedingungen. Grundsätzlich ist von einer unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit tariflicher oder ortsüblicher Vergütung auszugehen. Ziel der öffentlich geförderten Beschäftigung bleibt aber immer die Wiedererlangung der persönlichen Beschäftigungs- und eigenen Wettbewerbsfähigkeit für den regulären Arbeitsmarkt. Für welche Zielgruppe sollte ein Sozialer Arbeitsmarkt geschaffen werden? Die Zielgruppe sind langzeitarbeitslose Menschen, die trotz vorausgegangener intensiver Eingliederungsbemühungen und aufgrund persönlicher oder regionaler Bedingungen in absehbarer Zeit keine Chance haben, einen regulären Arbeitsplatz zu erhalten. Für Jugendliche unter 25 Jahren gilt der Grundsatz: Ausbildung vor Arbeit. Bereits ausgebildete Jugendliche können jedoch einen Zugang zu öffentlich geförderter Beschäftigung erhalten. Für Menschen mit Behinderungen sollen die speziellen Förderangebote etwa zur Teilhabe am Erwerbsleben und beruflicher Rehabilitation unangetastet bleiben. Gleichzeitig ist die Finanzierung von Arbeitsplätzen im Sozialen Arbeitsmarkt auch ergänzend für Integrationsunternehmen zur Verfügung zu stellen. Bei der Konzipierung eines Sozialen Arbeitsmarktes muss es sich um einen nachhaltigen Förderansatz handeln. Langzeitarbeitslose, SGB II-Träger und Arbeitgeber müssen sich auf die Durch- und Weiterführung, auf eine gesicherte Finanzierung verlassen können. Notwendig ist es, dass zielgruppenspezifische Angebote (z.b. für Frauen, ältere Menschen und Personen mit Migrationshintergrund) vorgehalten werden. 6

37 Ziel ist die Wiedererlangung der persönlichen Beschäftigungsfähigkeit. Deshalb sind im Rahmen der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung für den langzeitarbeitslosen Menschen auch Bausteine von Qualifizierung, Selbstvermittlungscoaching und längerfristiger sozialpädagogischer bzw. psychosozialer Betreuung und Begleitung in das Gesamtkonzept zu integrieren. Wenn festgestellt wird, dass sich die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter in einer öffentlich geförderten Beschäftigung so weiter entwickelt hat, dass ein Übergang in weniger geförderte oder ungeförderte Beschäftigung außerhalb des Programms möglich ist, haben die Jobcenter bzw. die zugelassenen kommunalen Träger die Aufgabe, basiert und unterstützt durch die weiterentwickelte Eingliederungsvereinbarung, die nächsten Integrationsschritte zu ermöglichen. Dabei darf allerdings niemand aus öffentlich geförderter Beschäftigung entlassen werden ohne einen nahtlosen Anschluss entweder in eine ungeförderte Beschäftigung, in Weiterqualifizierung oder eine andere Integrationsmaßnahme zu erhalten. Eine nachhaltige weitergehende Beschäftigungsperspektive für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer muss realistisch gegeben sein. Die Auswahl und die Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geförderter Beschäftigung sowie die gemeinsame Erstellung und Weiterentwicklung von individuellen Hilfeplänen und Eingliederungsvereinbarung stellt eine große fachliche Herausforderung an das Fallmanagement aller Beteiligten dar. Diesem Umstand ist durch eine qualifizierte Weiterbildung und der Anpassung der Betreuungszahlen Rechnung zu tragen. Sofern Personen der Zielgruppe nicht in Einzelstellen bei erwerbswirtschaftlichen oder gemeinnützigen Trägern zu vermitteln sind, sollen diese in eigenständigen Beschäftigungsprojekten in Form von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen eingebunden werden. Wie kann ein sozialer Arbeitsmarkt finanziert werden? Die Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt ermöglicht es, dass die einstellenden Unternehmen Einkünfte erwirtschaften, die in die kostendeckende Gesamtfinanzierung einfließen können. Die individuelle Minderleistung muss ausgeglichen werden. Zur Finanzierung sind die eingesparten Passiv-Leistungen des ALG II einzubeziehen. Hierbei können Ausgaben aus dem (passiven) ALG II-Budget teilweise deckungsfähig 7

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