Richtig Erben und Vererben. Qualität schafft Mehrwert

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1 Richtig Erben und Vererben Qualität schafft Mehrwert

2 RICHTIG ERBEN UND VERERBEN Wie Sie Ihr Vermögen individuell weitergeben Früh genug festzulegen, an wen Sie Ihr Vermögen weitergeben wollen sei es zu Lebzeiten oder bei Ableben bringt nicht nur finanzielle Vorteile, sondern beugt Streitigkeiten vor und gibt Ihnen das beruhigende Gefühl, alles geregelt zu haben. Stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche umgesetzt werden. Dir. Dipl.-Kfm. Rudolf Bauer PMBA und Dir. Dipl.-Kfm. Matthias Breidt Geschäftsleiter Raiffeisenbank Region Schärding Wie gebe ich mein Vermögen bestmöglich an meine Erben weiter? Um die Aufteilung Ihrer Ersparnisse und Ihrer Wertpapierveranlagung optimal und individuell zu gestalten, sprechen Sie mit Ihrem Raiffeisen-Kundenberater. Er hilft Ihnen Ihre Vermögenssituation erb- und steuerrechtlich zu optimieren und berät Sie gerne. Welche Vorteile bringt die gezielte Beratung durch meinen Raiffeisen-Kundenberater? Ein ganz klarer Vorteil für unsere Kunden ist die individuelle Aufklärung zum Thema Veranlagung und Besteuerung. Die Beratung wird ganz klar auf die Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt und geplant welche Art der Veranlagung die günstigste für den Erbschaftsfall ist. DIE GESETZLICHE ERBFOLGE Wie die Aufteilung Ihres Nachlasses gesetzlich geregelt ist. 2 Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft,wenn kein oder ein unvollständiges Testament errichtet wurde oder die darin bedachten Personen das Erbe nicht annehmen. Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die gesetzlichen Erben und orientiert sich dabei an der Familienerbfolge. Das heißt, es tritt ein Linien- System in Kraft. Kein gesetzliches Erbrecht haben verschwägerte Personen und Lebensgefährten. Das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners Sind Kinder vorhanden, erhält der Ehepartner neben den Kindern ein Drittel des Nachlasses, die Kinder teilen ihre zwei Drittel. Sind zum Beispiel zwei Kinder vorhanden, so erhält jedes ein Drittel. Seit besteht eine Ausweitung des gesetzlichen Erbrechtes des Ehepartners: Wenn keine Kinder vorhanden sind, sind nur mehr die Eltern und Geschwister des Verstorbenen erbberechtigt, nicht mehr Neffen, Nichten oder deren Nachkommen. Das heißt, deren Anteil fällt auch an den Ehegatten. Geschiedene Ehegatten beerben einander nicht. Die für Ehegatten maßgeblichen Bestimmungen sind auf eingetragene Partner und eingetragene Partnerschaften sinngemäß anzuwenden. Daher hat die eingetragene Partnerin / der eingetragene Partner auch nur während aufrechter Partnerschaft ein gesetzliches Erbrecht.

3 Linie 1 Die Nachkommen des Erblassers, alsoseine Kinder, Enkel, Großenkel usw.wenn alle Kinder noch leben, so wird die Erbschaft unter ihnen geteilt. Linie 2 Die Eltern des Erblassers und deren Nachkommen (Geschwister des Erblassers & deren Kinder). Linie 3 Die beiden Großelternpaare des Erblassers und deren Nachkommen. Linie 4 Die Urgroßeltern des Erblassers, jedoch nicht deren Nachkommen (Erbrechtsgrenze). TESTAMENTARISCHE REGELUNG DES ERBES Wie Sie Ihren Nachlass individuell und nach Ihren Wünschen aufteilen. Der Erblasser kann die gesetzliche Erbfolge ändern, denn grundsätzlich kann der Erblasser frei bestimmen, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschehen soll. Man kann Verwandte, Lebensgefährten, Freunde aber auch Vereine bzw. juristische Personen als Erben einsetzen. Eingesetzt werden Erben durch das Verfassen eines Testaments. Dies kann mündlich, eigenhändig, fremdhändig oder öffentlich geschehen. Mündliches Testament (Nottestament) Im Fall einer Notsituation besteht die Möglichkeit, vor zwei nicht erbberechtigten Zeugen ein mündliches Testament abzugeben, z.b. bei Unfall vor zwei Rettungsleuten.! Achtung: Nur drei Monate gültig! Eigenhändig geschriebenes Testament Der Text des Testaments kann vollständig in eigener, leserlicher Handschrift verfasst, mit aktuellem Datum versehen und eigenhändig am Ende des Textes unterschrieben werden. Fremdhändig geschriebenes Testament Wird der Text von fremder Hand, mit PC oder Schreibmaschine geschrieben, muss der Vererbende den Text mit seinem Namen eigenhändig unterschreiben. Zusätzlich müssen drei Zeugen den letzten Willen mit ihrer Unterschrift auf dem Testament bestätigen. Als Zeugen ausgeschlossen: Personen unter 18 Jahren Personen, welche die Sprache, in der das Testament verfasst wurde, nicht verstehen Personen, denen auf Grund einer Beeinträchtigung die Fähigkeit fehlt, den letzten Willen zu bezeugen (z.b. Blinde, Taube, Stumme oder psychisch Kranke) Befangene Personen (z.b. der Bedachte selbst,nahe Angehörige) Öffentliches Testament Öffentliche Testamente können mündlich oder 3

4 schriftlich bei Gericht oder vor dem Notar errichtet werden. Der Vorteil eines solchen Testaments ist die erhöhte Sicherheit vor einer Anfechtung wegen Formfehler. Weiters werden alle öffentlichen Testamente elektronisch im Testamentsregister bei der Notariatskammer in Wien erfasst. Dies sichert das Auffinden des letzen Willens nach dem Ableben. Bedingungen und Auflagen Ein Testament kann auch Bedingungen und Auflagen enthalten, um eine Verpflichtung einzubinden oder das Erbe von einem gewissen Ereignis abhängig zu machen. Zum Beispiel Gültige Bedingung Mein Sohn erhält mein Wertpapierdepot, wenn er sein Jusstudium abschließt. Gültige Befristung Meine Tochter erhält mit der Vollendung ihres 25. Lebensjahres meinen gesamten Schmuck. Gültige Auflage Mein Erbe hat für die Bestattung im Familiengrab aufzukommen und für die Grabpflege auf Friedhofsdauer Sorge zu tragen. Quelle: PFLICHTTEILSANSPRUCH Wer einen Anspruch auf einen Mindestanteil Ihres Nachlasses hat. 4 Der Erblasser kann zwar grundsätzlich frei über dieweitergabe seines Vermögens nach seinem Todentscheiden, gewisse Schranken sind ihm aber dennoch gesetzt. Der Gesetzgeber gibt bestimmten nahen Angehörigen die Möglichkeit, jedenfalls etwas aus dem Nachlass zu erhalten, auch wenn der Erblasser testamentarisch jemand anderen als Erben eingesetzt hat. Pflichtteilsberechtigte Ehepartner, eingetragene Partner, Nachkommen (Kinder, Enkelkinder), Vorfahren (Eltern; nur wenn keine Nachkommen vorhanden sind) Nicht Pflichtteilsberechtigte Lebensgefährte, Geschwister Die Höhe des Pflichtteils Die Höhe des Pflichtteils ist vom gesetzlichen Erbrecht abhängig und muss errechnet werden (Ehegatten 50 %, Eltern/Großeltern 1/3). Der Entzug bzw. die Minderung des Pflichtteils Der Entzug des Pflichtteils wird im Sprachgebrauch oft Enterbung genannt. Der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte sich bestimmter schwerer Vergehen und Verfehlungen schuldig gemacht hat. Wenn zwischen dem Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser zu keiner Zeit ein familiäres Naheverhältnis bestanden hat, kann der Pflichtteil auf die Hälfte gemindert werden. Eine solche Minderung ist im Testament ausdrücklich anzuordnen.

5 DIE WICHTIGSTEN PUNKTE ZUR TESTAMENTSERSTELLUNG Welche Testamentsform wähle ich (eigenhändig, fremdhändig, öffentlich)? An wen möchte ich etwas vererben? Möchte ich einen Pflichtteilsanspruch mindern? Möchte ich jemandem etwas vermachen? Wer erhält das Testament zur Verwahrung? FORM Trägt das Testament den Titel: Testament oder Mein letzter Wille? Werden bestehende Testamente widerrufen oder geändert? Ist es leserlich verfasst? Enthält das Testament am Ende des Textes das Erstellungsdatum? Enthält es die Unterschrift des Erblassers? SCHENKEN UND ÜBERGEBEN Wie Sie Ihr Vermögen zu Lebzeiten an Ihre Wunscherben übetragen. Von vorsorgender Vermögensübertragung spricht man, wenn Vermögenswerte zu Lebzeiten an einen Wunscherben übertragen werden. Dies erfolgt meistens durch Schenkung, Übergabe oder Errichtung einer Privatstiftung (z.b. Häuser, Fahrzeuge, Sparbücher oder Bargeld). Schenkung Bei der Schenkung ist der Geschenknehmer zu keiner Gegenleistung gegenüber dem vormaligen Eigentümer verpflichtet. In vielen Fällen ist die Errichtung eines Schenkungsvertrages dringend empfehlenswert, in manchen Fällen sogar vorgeschrieben. Schenkungen müssen im Allgemeinen beim Finanzamt angezeigt werden, ausgenommen sind folgende Fälle: Schenkungen zwischen Angehörigen, wenn der Wert Euro pro Kalenderjahr nicht übersteigt Schenkungen zwischen anderen Personen, wenn der Wert Euro 5

6 Zuwendungen, die unter das Stiftungseingangssteuergesetz fallen Übliche Gelegenheitsgeschenke (unter Euro) Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke Gewinne aus unentgeltlichen Preisausschreiben oder anderen Gewinnspielen. Quelle: www. help.gv.at Übergabe Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkungeine Gegenleistung vereinbart etwa die weitere Versorgung des Übergebers, ein Wohnrecht etc. Privatstiftung Die Privatstiftung ist eine eigentümerlose Einrichtung, die entsprechend der Stiftungsurkunde von Vorständen verwaltet wird. Die Privatstiftung ist z.b. zur Erhaltung gewisser Vermögenseinheiten, wie von Liegenschaftsvermögen, geeignet, deren Zerteilung der Stifter verhindern will, was sich aber in der Erbfolge nicht vermeiden ließe. ABC der Vorsorge mit Ihrem PRIVATE BANKING Team der Raiffeisenbank Region Schärding Wie werden Wertpapierdepots im Einzelfall behandelt? Mag. Alfred Ecker Leiter PRIVATE BANKING der Raiffeisenbank Region Schärding Ein Wertpapierdepot kommt grundsätzlich in den Nachlass, wobei bei Gemeinschaftsdepots mit Einzelverfügungsberechtigung der überlebende Kontoinhaber weiterhin verfügen darf. Eine Gestaltungsmöglichkeit, um bereits zu Lebzeiten Wertpapiervermögen einer dritten Person zukommen zu lassen, ist es z.b. bei Fondssparverträgen das Depot auf diese dritte Person anzulegen. Einen Sonderfall stellt die Depotführung für Minderjährige dar, wenn das Geld aus einer Schenkung (z.b. von den Großeltern, Tanten und Onkeln, Taufpaten usw.) kommt. Sobald sich das Geld auf dem Depot des Minderjährigen befindet, ist es sein Eigentum und kommt somit nicht in den Nachlass des Geschenkgebers. Wie werden laufende Bausparverträge und Versicherungen im Todeslfall behandelt? Josef Zauner MBA, EFA und Thomas Stegfellner Kundenberater PRIVATE BANKING der Raiffeisenbank Region Schärding Ein laufender Bausparvertrag gelangt bei Ableben des Kunden, im Gegensatz zu einer Lebensversicherung, immer in den Nachlass des Verstorbenen. Die Lebensversicherung hingegen bietet dem Kunden, durch entsprechende Gestaltung des Bezugsrechtes, die Möglichkeit seinen Nachlass individuell zu definieren. Es stehen dem Kunden drei Varianten zur Wahl: das namentlich genannte Bezugsrecht, das Einsetzen der gesetzlichen Erben oder der Überbringer der Polizze erhält den Auszahlungsbetrag. Wir empfehlen ausschließlich das namentlich genannte Bezugsrecht zu wählen, da dies unteranderem auch eine schnelle und unbürokratische Auszahlung an die bezugsberechtigte Persongewährleistet. 6

7 ANTRITT DES ERBES Was Sie beim Antritt eines Erbes beachten müssen. Um eine Erbschaft erhalten zu können, ist die Abgabe einer Erbantrittserklärung erforderlich, da niemand gezwungen werden kann, ein Erbe anzutreten. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten einer Erbantrittserklärung: Unbedingte Erbantrittserklärung Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe für alle Schulden und auch für die Erfüllung von Vermächtnissen mit seinem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Die Abwicklung ist jedoch einfach und kostengünstig. Bedingte Erbantrittserklärung Durch die Abgabe einer bedingten Erbantrittserklärung kann man das Risiko der Schuldenhaftung beschränken. Der Erbe oder die Erbin haftet zwar weiterhin mit seinem oder ihrem eigenen Vermögen, aber nur mehr beschränkt mit dem Wert des Nachlasses.! Achtung: Vererblich sind auch die Schulden des Verstorbenen. STEUERRECHT & STEUERBERATUNG Was Sie über die Erbschafts- und Schenkungssteuer wissen müssen. Seit 1. August 2008 fällt keine Erbschaftsbzw. Schenkungssteuer mehr an. Bei Erbschaften oder bei unentgeltlichen Übertragungen (Schenkungen) ist weiterhin die Grunderwerbsteuer zu entrichten. Es besteht ab diesem Zeitpunkt jedoch eine Anzeigepflicht bei Schenkungen. Quelle: 7

8 DAS WICHTIGSTE IM ÜBERBLICK Die gesetzliche Erbfolge bestimmt die gesetzlichen Erben durch ein Linien-System. 1. Linie: Nachkommen 2. Linie: Eltern und deren Nachkommen 3. Linie: Großeltern und deren Nachkommen 4. Linie: Urgroßeltern Erbrecht des Ehepartners Sind Kinder vorhanden, steht dem Ehepartner 1/3 des Erbes zu. Sind keine Kinder vorhanden, erbt er 2/3, den Rest bekommen Eltern und Geschwister des Verstorbenen. Nachkommender Geschwister sind nicht erbberechtigt. Ein Testament kann mündlich (Nottestament, mind. 2 Zeugen), eigenhändig (leserlich und unterzeichnet), fremdhändig (von 3 Zeugen unterfertigt) oder öffentlich (Notar oder Gericht) errichtet werden. Ehepartner, Nachkommen und Vorfahren (nur wenn keine Nachkommen vorhanden sind) des Erblassers haben einen Anspruch auf einen Pflichtteil. Dieser kann bei schweren Verfehlungen entzogen werden. Eine Minderung ist möglich, wenn zu keiner Zeit ein Naheverhältnis bestanden hat. Schenken und Übergeben sind die Vermögensweitergabe zu Lebzeiten. Beim Antritt eines Erbes gibt es die Möglichkeit eine unbedingte (unbeschränkte Haftung) oder eine bedingte (beschränkte Haftung) Erbantrittserklärung abzugeben.! Achtung: Auch Schulden sind vererbbar. Mit entfiel die Erbschafts- und Schenkungssteuer. Bei Übertragungen und Schenkungen ist jedoch die Grunderwerbssteuer zu entrichten und Schenkungen sind anzeigepflichtig Gerne steht Ihnen Ihr Kundenberater im PRIVATE BANKING der Raiffeisenbank Region Schärding für weitere Informationen zur Verfügung. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Service und Quellen: Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Thema Österreichische Notariatskammer: Österreichische Rechtsanwaltskammer: Offizieller Amtshelfer für Österreich: 10/2012 Haftungsausschluss & Risikohinweis Dieses Medium dient als zusätzliche Information für unsere Kunden und basiert auf dem Wissensstand der mit der Erstellung betrauten Personen zum Redaktionsschluss ( ). Obwohl wir die von uns beanspruchten Quellen als verlässlich einstufen, übernehmen wir für die Vollständigkeit und Richtigkeit der hier wiedergegebenen Informationen keine Haftung.

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