Ausführliche Zusammenfassung!
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- Lieselotte Pfeiffer
- vor 7 Jahren
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1 Europarecht - FÜM 1 Ausführliche Zusammenfassung von 1 6
2 Inhaltsverzeichnis PIPO 93 Rechtssachen des EuGH 3 Geschichte der Europäischen Union 6 Organe der Europäischen Union 9 Verfassungsprinzipien der Europäischen Union 14 Verfassungsrechtlicher Schutz 20 Wirtschaftsverfassung (WWU) 25 Sonstiges 33 2 von 6
3 Rechtssachen VERFASSUNGSPRINZIPIEN RS VAN GEND & LOOS > Autonomie > unmittelbare Anwendbarkeit (VAN GEND & LOOS Kriterien) damit es unmittelbare Anwendbarkeit gibt muss Autonomie des Unionsrechts vorhanden sein. VORRANG RS COSTA/ENEL > Autonomie (NEBENEINANDER natr & UR) > unmittelbare Anwendbarkeit > Vorrang (Unionsrecht) (welche VORRANG hat) RS SIMMENTHAL = VORRANG & unm. Anwendbarkeit > Anwendungsvorrang kein Geltungsvorrang (ohne, dass es Beseitigung bedarf) > Vorrang & unm. Anwendbarkeit ab Inkrafttreten der unionsrechtlichen Bestimmung RS CIOLA > rangunabhängiger Vorrang gg Rechts- & Verwaltungsvorschriften (generell & konkret) auch Verfassungsrecht ( ) Geschichte der Europäischen Union OEEC (1948) =Organisation for European Economic Corporation mit dem Marshall-Plan (Wirtschaftshilfe zum Wiederaufbau Europas nach WK2) OECD (1960) = Organisation for European Economic Development OEEC in OECD umbenannt Ziele: - Stabilisierung der Währung - Erhöhung des Lebensstandard - Wirtschaftswachstum EGKS (1951/53) = Europäische Gemeinschaft für Kohle & Stahl gegründet von D, Fr, It, Be, Nl, Lux im Vertrag von PARIS MONTANUNION - regelte die Montanindustrie (mons - Berg - Kohle & Stahl) EGKS-Mitglieder unterzeichneten Vertrag von ROM (1957, 2002 ausgelaufen) > Gründung EAG, EWG EAG = heute EURATOM = Europäische Atomgemeinschaft EWG = EG-Vertrag/EGV/EG = heute AEUV = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft ( ) 3 von 6
4 (7) ORGANE DER EU Rat der Europäischen Union (Rat, EU-Ministerrat) (Art 16 EUV) = Staatenkammer: er repräsentiert die Regierungen der MS. Zusammensetzung: - nach Ressorts (Formationen) - 1 Vertreter pro MS (wer es ist - kann sich ändern) - der ermächtigt sein muss, für seine Regierung verbindliche Entscheidungen zu treffen. - Vertreter können von Regierung frei bestimmt werden, wichtige Entscheidungen werden üblicherweise auf Ministerebene getroffen. - Präsident wechselt halbjährlich durch Rotation Abstimmungsmodalitäten: grundsätzlich gilt die qualifizierte Mehrheit Prinzip der doppelten Mehrheit ab 1. November 2014 (gem Vertrag von Lissabon) - 55% der MS (= 15 MS) - die mind 65% der EU-Bevölkerung vertreten Sperrminorität: ( ) Verfassungsprinzipien der EU Verfassungsgestzgeber = nicht die Union - sie hat keine Kompetenzen-Kompetenz sondern die MS sie werden Herren der Verträge genannt und haben gemeinsam die Befugnis die Verträge abzuändern Rechtsquelle der EU-Verfassungsordnung = keine geschriebene Verfassungsurkunde durch die Judikatur des EuGH auf Grundlage der Verträge (AEUV, EUV, CGR) erarbeitet und fortentwickelt laut IPSEN = das Primärrecht als materielle Verfassung der Union zu betrachten Verfassungsprinzipien Geschriebene Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung Art. 5 Abs 2 EUV Prinzip der Subsidiarität Art 5 Abs 3 EUV Allgemeines Diskriminierungsverbot Art 18/19 AEUV materiell- /Gleichheitssatz (direkte & indirekte Diskr.) 4 Grundfreiheiten rechtliche Grundrechte Art 6 EUV Bestimmungen demokratisches Verfassungsprinzip Art 10 EUV Prinzip des Organschaftlichen/Institutionellen Gleichgewichts Art 13 Abs 2 Ungeschriebene Autonomie des Unionsrechts Unmittelbare Anwendbarkeit/Wirkung des Unionsrechts Kollisionsregeln Vorrang des Unionsrechts Prinzip der Staatshaftung 4 von 6
5 Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung Art 5 Abs 2 EUV klarer Kompetenzenkatalog gem. Art 2 ff AEUV keine Kompetenzen-Kompetenz der Union Kompetenzenverteilung nach Finaltität (Zielorientierung) > Ausnahme = Vertragsabrundungskompetenz (Art 352 Abs 1 AEUV) Prinzip des Organschaftlichen Gleichgewichts soll die Verhältnisse der Organe zueinander Regeln Art 13 Abs 2 checks and balances - als System wechselseitiger Kontrolle wechselseitige Kontrolle zw. den Organe bei der Ausführung der der Union übertragenen Befugnisse soll Zweck und Theorie der Gewaltenteilung verwirklichen nicht Gewaltenteilung, weil EU kein Staat ( ) Verfassungsrechtlicher Schutz Vorabentscheidungsvefahren Vertragsverletzungsverfahren Nichtigkeitsklage Untätigkeitsklage Vorabentscheidungsverfahren - nat. Gericht beim EuGH wg Auslegung > Vertragsverletzungsverfahren - Kommission beim EuGH wg Verletzung der Verträge > - oder MS Nichtigkeitsklage - semi/nicht/privileg. gg EuG wg Beantragung von > - Kläger Nichtigerklärung von rechtsverbindlichem Sekundärrecht Untätigkeitsklage - MS & Organe der EU beim EuGH wg Untätigkeit > Bindungswirkung von EuGH-Urteilen Urteile in Vorlageverfahren = VAV Urteile aufgrund direkter Klage (=Vertragsverletzungs-,Nichtigkeits-, Untätigkeitsklage) EuG entscheidet über sämtliche direkte Klagen (Art 256 AEUV) (Art 51 Satzung des GH) ( ) 5 von 6
6 Wirtschaftverfassung der EU WWU & Binnenmarkt WWU = Wirtschafts- und Währungsunion wurde 1992 gegründet Bezeichnung WWU = unzutreffend: MS gehören einer Währungsunion an, deren Wirtschaftspolitik jedoch bloß bestimmten Regeln der Koordination zwischen den Regierungen der MS unterliegt. zutreffend ist die Bezeichnung: Währungsunion und koordinierte Wirtschaftspolitik der MS der EU Wirtschaftspolitik Koordinierung durch Rat und ERAT - Art 5 AEUV ivm Art 120, 121 AEUV Kompetenz zur Ausgestaltung bleibt bei den MS (= Art 120 AEUV - aber Art 126 AEUV) Währungsunion 1992 gegründet Vollzug durch ESZB & EZB & nationalen Zentralbanken Art 130 AEUV: unabhängig, weisungsfrei Art 132 AEUV: EZB kann selbständig fechtsetzend tätig werden Aufgaben: Art 127 AEUV - Preisstabilität gewährleisten - Geldpolitik der EU festlegen und ausführen - Währungsreserven der MS halten und verwalten - Finanzaufsicht 19 -Staaten Dän. & GB haben ein Opt-out aus der Eurozone verhandelt alle MS sind verpflichtet früher oder später der Eurozone beizutreten Entwicklung der WWU - Bretton-Woods-System (1971: Deckung des US$ in Gold und dessen Bindung an den Goldpreis aufgehoben) ( ) 6 von 6
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