SCHWARZENBURGERLAND WICHTIGE MITTEILUNGEN

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1 3. Dezember 2015 NR. 49 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden: Belp Gelterfingen Gerzensee Guggisberg Jaberg Kaufdorf Kirchdorf Kirchenthurnen Lohnstorf Mühledorf Mühlethurnen Niedermuhlern Noflen Riggisberg Rüeggisberg Rümligen Rüschegg Schwarzenburg Toffen Wald Belp Foto: Ursula Kocher 7 Stellenmarkt 9 Wohnungen/Liegenschaften 10 Schwarzenburgerland Veranstaltungen J Damen und Herren zimmer Total- Ausverkauf Hüsler Nest Schreinerei Thun Oberdiessbach Man schläft wie man sich bettet. Natürlich. Türen Schränke Reparaturen Fenster Parkett Brandschutz Bachmann Schreinerei AG Belp Hohburgstr. 10, 3123 Belp, Tel Traumhafte Schlaf- Parkplätze vor dem Haus! Donnerstag Abendverkauf! 3662 Seftigen S-Bahn S4/S44. Bhf. Burgistein J riegelwerbung.ch J NOTFALLDIENSTE Ärztlicher Notfalldienst Telefonieren Sie Ihrem Hausarzt u nd hören Sie das allfällige Tonband bis zum Schluss ab. Falls Ihr Hausarzt oder der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, können Sie sich an den Notfallarzt Ihrer Region wenden. Belp und Umgebung:!!! Achtung Ärztenotruf: neue Nummer!!! Ab lautet die Ärztenotfallnummer der Region Belp und Umgebung (medphone 1.98 Fr./Min.) Schwarzenburgerland: Falls der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, steht Ihnen der Notfallarzt über Telefon zur Verfügung (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Riggisberg und Umgebung: Burgistein, Kaufdorf, Kirchen thurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Niedermuhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen. Notfallarzt, Telefon (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Oberes Gürbetal, Thuner Westamt: Einzugsgebiet der Praxen in Blumenstein, Kirchdorf, Mühledorf, Seftigen, Thierachern, Wattenwil, Uetendorf, Uttigen: Notfallarzt, Telefon (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Aaretal von Rubigen bis Kiesen: Einzugsgebiet der Praxen in Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Gerzensee: Notfallarzt, Telefon (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Sanitäts-Notruf Telefon 144 Der Sanitäts-Notruf steht für die folgenden Hilfeleistungen Tag und Nacht zur Verfügung: Einsatz von Kranken- und Rettungswagen zur Hilfeleistung in Notfällen, Spitaltransporte von Notfallpatienten. Diese Hilfeleistung kann von jedermann angefordert werden. Notfalldienst der Apotheken Region Münsingen, Worb, Belp Telefon gibt Auskunft. Der Notfalldienst ist gebührenpflichtig. Zahnärztlicher Notfalldienst Diese ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt (auch unter seiner Privatnummer) nicht er reicht werden konnte, erfahren Sie die Nummer des Notfallzahnarztes über folgende Telefonnummer: (Spital Thun). Notfallzahnarzt, welcher über das Spital Thun erreichbar ist, nur für die Gemeinden Kirchdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Noflen und Riggisberg zuständig ist. Notfälle aus den übrigen Gemeinden sollen sich beim Notfalldiensrt der Stadt Bern, (kostenpflichtige Nummer) melden. Augenärztlicher Notfalldienst Für dringliche augenärztliche Konsultationen. 7 bis 18 Uhr, nach telefonischer Anmeldung, Augenarztpraxis Bahnhof Belp, Bahnhofplatz. Augenzentrum Belp Spital Belp Telefon Während der Woche werden in unserer Agenda Termine für Notfälle frei gehalten. Wir bitten um kurze telefonische Anmeldung während der Sprechstundenzeiten von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. WICHTIGE MITTEILUNGEN Zwischen Weihnachten und Neujahr (Nr. 52) erscheint Der Anzeiger am Montag, Inserateschluss ist am Dienstag, , 8.00 Uhr Die erste Ausgabenummer im Jahr 2016 erscheint am Donnerstag, ALLGEMEINE PUBLIKATIONEN Wasserbauverband Untere Gürbe und Müsche Böschungspflege Rümligen/Belp/ Kirchdorf Im Dezember 2015/Januar 2016 wird der Wasserbauverband Untere Gürbe und Müsche (WGM) in folgenden Bereichen Pflegearbeiten durchführen: Gürbe; Rümligen «Ziehlbrücke Mühlethurnen bis Gürbebrücke Kaufdorf» Gürbe; Belp «Selhofen» Müsche; Kirchdorf Die Arbeiten beinhalten ein Gefahrenpotenzial für Personen, die sich im Bereich der Arbeiten aufhalten. Wir ersuchen die Bevölkerung, den Anweisungen der Ausführenden Folge zu leisten. Der Zeitpunkt der Ausführung ist witterungsabhängig und kann im Voraus nicht genau festgelegt werden. Besten Dank für das Verständnis. Römisch-katholische Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung Fakultatives Referendum Der Grosse Kirchenrat hat an seiner Sitzung vom 18. November 2015 folgende Beschlüsse gefasst: Der Grosse Kirchenrat, auf Antrag des Kleinen Kirchenrats, genehmigt für die Dach- und Fassadensanierung Teil 2 des Kirchlichen Zentrums Guthirt in Ostermundigen einen Kredit von Franken. Der Grosse Kirchenrat, auf Antrag des Kleinen Kirchenrats, beschliesst: a) Das vom Kleinen Kirchenrat vorgelegte und ausgeglichene Budget für das Jahr 2016 mit Einnahmen von Franken und Ausgaben von Franken wird genehmigt. b) Die Kirchensteueranlage für das Jahr 2016 wird auf einen Bruchteil von der einfachen Steuer festgesetzt. Das Steuerinkasso erfolgt gemeinsam mit den Staats- und Gemeindesteuern. Gemäss Artikel 11 des Organisationsreglements der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung vom 23. Oktober 2005 sind diese Beschlüss der Volks-abstimmung zu unterbreiten, wenn dies innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung von 500 Stimmberechtigten verlangt wird. Die Unterlagen können von den Stimmberechtigten während der Referendumsfrist bei der Verwaltung, Frohbergweg 4, 3012 Bern, eingesehen werden. Bern, 24.November 2015 Leitung Verwaltung: Rolf Frei Datenschutzreglement In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom (GV; BSG ) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Grosse Kirchenrat der röm.-kath. Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung an seiner Sitzung vom 18. November 2015 das Datenschutzreglement genehmigt hat. Dies tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Rechtsmittelbelehrung Gegen die Beschlüsse des Grossen Kirchenrates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden. Bern, 24. November 2015 Leitung Verwaltung: Rolf Frei Korrigenda zur Publikation des fakultativen Referendums vom 24. November 2015 Fälschlicherweise wurde publiziert, dass der Grosse Kirchenrat an seiner Sitzung vom 18. November 2015 per Beschluss die Kirchensteueranlage auf einen Bruchteil von 0,027 der einfachen Steuer festgesetzt hat. Richtig ist jedoch, dass der Grosse Kirchenrat an seiner Sitzung vom 18. November 2015 per Beschluss die Kirchensteueranlage auf einen Bruchteil von 0,207 der einfachen Steuer festgesetzt hat. Gemäss Artikel 11 des Organisationsreglements der römisch-katholischen Gesamtkirchgemeinde Bern und Umgebung vom 23. Oktober 2005 ist dieser Beschluss der Volksabstimmung zu unterbreiten, wenn dies innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung von 500 Stimmberechtigten verlangt wird. Die Unterlagen können von den Stimmberechtigten während der Referendumsfrist bei der Verwaltung, Frohbergweg 4, 3012 Bern, eingesehen werden. Bern, 27. November 2015 Leitung Verwaltung: Rolf Frei GEMEINDEN BELP Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Belp vom Donnerstag, 3. Dezember 2015, 20 Uhr, im Dorfzentrum Belp Traktanden: 1. Budget 2016; Beratung und Genehmigung Festsetzung der Steueranlage, der Liegenschaftssteuer und der Abschreibungsdauer 2. Regenabwasserleitung Lindenkreisel Gürbe; Krediterteilung 3. Gemeindebeitrag an Streckenabonnemente Belp-Thun; Aufhebung Gemeindeversammlungsbeschluss vom 8. März Schulanlage Mühlematt; Photovoltaikanlage Kenntnisnahme der Kreditabrechnung 5. Verschiedenes Datenschutzbericht der Geschäftsprüfungskommission; Orientierung Die Akten zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung, d. h. vom 4. November bis 3. Dezember 2015, in der J 15 KÜCHEN ausgestellt J Massküchen für jedes Budget. Bild: IDEA KÜCHEN QUALITÄT UND PREISE FÜR JEDERMANN. idea-kuechen.ch WABERN NISSAN SENKT DIE PREISE. JETZT EINSTEIGEN! 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2 Seite 2 3. Dezember 2015 Nr. 49 Abteilung Präsidiales, Gemeindeverwaltung Belp, Gartenstrasse 2, öffentlich auf. Gegen gefasste Beschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Gemeindeversammlung sofort zu beanstanden. Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlässt, kann Beschlüsse nachträglich nicht mehr anfechten. Belp, im Oktober 2015 Burgergemeinde Belp Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Belp, Samstag, 5. Dezember 2015, 14 Uhr, Forsthaus Weierboden Traktanden: 1. Protokoll der Burgergemeindeversammlung vom 13. April Budget 2016 und Investitionsrechnung; Beratung und Genehmigung 3. Wahlen für die Amtsdauer Friedrich Straub, Wiederwahl als Burgerrat und Vizepräsident 3.2 Martin Guggisberg, Wiederwahl als Burgerrat 3.3 Edith Nydegger & Andreas Gasser, Wiederwahl als Revisoren 4. Abtretung Lehnweg, GB-Blatt 2863; Bützackerweg, GB-Blatt 2862; Fahrhubelweg, GB-Blatt 2861, an die Einwohnergemeinde Belp 5. Verschiedenes Das Protokoll der Versammlung liegt während 30 Tagen, vom 21. Dezember 2015 bis 19. Januar 2016, im Sekretariat öffentlich zur Einsichtnahme auf. Gegen die Abfassung kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Burgerrat Einsprache erhoben werden. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Ostermundigen, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung. Der Burgerrat Dezembermarkt Verkehrssperrung Die folgenden Strassen werden, gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, wie folgt für jeglichen Verkehr gesperrt: - Bahnhofstrasse, Bereich Belpbergstrasse bis Dorfstrasse - Dorfstrasse, Bereich Schützenweg bis Käsereistrasse - Mittelstrasse, Bereich Kefigässli bis Dorfstrasse Zusätzlich werden folgende Strassen mit einem beidseitigen Parkverbot belegt: - Belpbergstrasse - Kummenstrasse Dauer: Sonntag, 6. Dezember 2015, 7 bis ca. 20 Uhr. Grund: Dezembermarkt. Die Zufahrt zum Bahnhof ist über die Belpberg- resp. Hohlestrasse gewährleistet. Die Liegenschaften im gesperrten Bereich, inkl. der Einstellhalle «Dorfzentrum», sind während der Veranstaltung nicht mit Fahrzeugen erreichbar. Die Ortsbus- Haltestelle «Schützen» wird während der Strassensperrung nicht bedient. Im Bereich der gesperrten Strassen stehen keine Parkplätze zur Verfügung. In folgenden Bereichen werden Parkplätze eingerichtet: Mühlestrasse Zusätzlich stehen auf den Park + Ride Anlagen Ahornweg, Steinbach und Galactina Parkplätze zur Verfügung (gebührenpflichtig). Die Bevölkerung wird gebeten, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. Gemeinde Belp, Abteilung Bau, Bruno Mägert Abfallentsorgung Jahresmarken 2016 Die Jahresmarken für die Grüngutabfuhr 2016 können ab sofort bei der Abteilung Bau, Güterstrasse 13, 3123 Belp bezogen werden. Jahresmarken ab April, Juli, Oktober sind jeweils ab Dienstag in der Woche vor Quartalsbeginn erhältlich. Die Preise für das Jahr 2016 bleiben gleich. Die Jahresmarken für Privatpersonen sind bar oder mit EC/Postcard zu bezahlen. Ab werden Container mit Jahresmarken von 2015 nicht mehr geleert. Jahresmarken für Gewerbecontainer sind ab 1. Dezember 2015 erhältlich. IMPRESSUM Der Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzen burgerland Jahrgang. Der Anzeiger wird als amtliches obligatorisches Publikationsorgan in den auf der ers ten Seite aufgeführten Gemeinden jeden Donnerstag in alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen verteilt. Der Anzeiger geht zusätzlich an die Gemeinde Oberbalm. Druck und Verlag: Jordi AG, 3123 Belp und sohnverlag GmbH, 3150 Schwarzenburg. Auflage: Exemplare Amtlich beglaubigt, 1. September Abonnementspreis: 1 Jahr Fr. 99., 6 Monate Fr. 75., 3 Monate Fr. 64., 1 Monat Fr Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen und hoffen weiterhin auf ein breite Unterstützung der Bevölkerung Belp, Dezember 2015 Jeanine Schwab, Abteilung Bau Abfallverordnung gibt gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung bekannt, dass die Änderungen der Abfallverordnung und die ergänzten Richtlinien zur Abfallverordnung durch den Gemeinderat Belp genehmigt wurden. Die neuen Bestimmungen treten per 1. Januar 2016 in Kraft. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden. Belp, 26. November 2015 GELTERFINGEN Gemeindeversammlung Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Gelterfingen, Donnerstag, 3. Dezember 2015, 20 Uhr, im Gasthof Linde 1. Budget 2016 Beratung und Genehmigung; Festsetzung der Steueranlagen und der Abschreibungsdauer für das bestehende Verwaltungsvermögen Finanzplan Kenntnisnahme 2. Reglementänderung Wasser-/Abwasserreglement Beschlussfassung 3. Kreditgenehmigung WGM-Projekt Hochwasserschutz Unteres Gürbetal 4. Abrechnungsgenehmigungen Abrechnung Gehweg, Belagsarbeiten Dorfstrasse und Wasserversorgung 1. bis 3. Etappe 5. Projekt 4er-Fusion der Gemeinden Gelterfingen, Kirchdorf, Mühledorf und Noflen Genehmigung Fusionsabklärungsvertrag 6. Teilrevision Organisationsreglement (OgR) Anpassung zwecks Urnenabstimmung in Fusionsfragen 7. Orientierungen 8. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gelterfingen öffentlich auf. Der Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden. In der Gemeindezeitung Nr. 1/2015 wird ausführlich über die Geschäfte informiert. Rechtspflege: Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist an der Versammlung zu beanstanden. Alle Interessierten sind freundlich zur Gemeindeversammlung eingeladen. Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, welche das 18. Altersjahr erreicht haben und am länger als drei Monate in der Gemeinde Gelterfingen angemeldet sind. Gelterfingen GERZENSEE Spesenentschädigungen Delegierte, welche im Jahr 2015 im Auftrag der Gemeinde Sitzungen, Versammlungen usw. besucht haben, werden gebeten, ihre Spesenabrechnungen (mit Angabe der Bankverbindungen/des Postcheckkontos) bis am Freitag, 11. Dezember 2015 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. GUGGISBERG Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Guggisberg, Freitag, 4. Dezember 2015, Uhr, im Saal des Gemeindehauses Guggisberg Inserat-Annahme: Region Schwarzenburg: sohnverlag GmbH, Sonnenrain 17, 3150 Schwarzenburg, Telefon , Fax , anzeiger@sohnverlag.ch Region Gürbetal, Längenberg: Jordi AG, Aemmenmattstrasse 22, 3123 Belp, Telefon , Fax anzeiger@jordibelp.ch. Für das übrige Gebiet: Publicitas AG, Seilerstrasse 8, 3001 Bern, Telefon , Fax Ende der Inseratannahme: Dienstag, 8 Uhr, für amtliche Mitteilungen, Montag, 12 Uhr, Abbestellungen nur bis Dienstag, 12 Uhr. Zu spät eingehende Inserate erscheinen in der nächsten Ausgabe. Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spalten pro Seite): Fr schwarz/weiss, Fr farbig bis 2150 mm, Fr farbig Traktanden 1. Steueranlage, Liegenschaftssteuer, Festsetzung Abschreibungssatz Verwaltungsvermögen ab Rechnungsjahr 2016: Festsetzung pro 2016, Kostenvoranschlag 2016: Genehmigung 2. Übernahme Güterstrasse Zamisholz ins Gemeindestrassennetz 3. Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zu den Versammlungsgeschäften Nr. 1 und 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern- Mittelland einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Zum Besuch dieser Versammlung sind alle Stimmberechtigten freundlich eingeladen. Guggisberg, 12. Oktober 2015 Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg Soldauszahlung 2015 Dienstag, Für alle AdF der Gemeinde Guggisberg: Hotel Sternen, Guggisberg von Uhr bis Uhr Donnerstag, Für alle AdF der Gemeinde Rüschegg: Rest. Kreuzstrasse, Rüschegg Gambach von Uhr bis Uhr Wer an den vorgegebenen Daten verhindert ist kann seinen Sold bis Ende Dezember 2015 auf der Gemeindeverwaltung Rüschegg in Hirschhorn abholen. Nicht abgeholter Sold verfällt in die Feuerwehrkasse. Für weitere Auskünfte oder im Verhinderungsfall stehen die Fouriere gerne zur Verfügung: Rüschegg, Peter Mohr (Telefon oder ) Guggisberg, Thomas Bucher (Telefon oder ) Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg Einladung zu den öffentlichen Weihnachtsaufführungen der Schulen Guggisberg Der Kindergarten und die 1. Klasse Guggisberg führen das Hirtenlied von Max Bolliger auf. Donnerstag ; Uhr in der Kirche Guggisberg Dienstag ; Uhr in der Kirche Sangernboden KIRCHDORF Baupublikation Gesuchsteller: Schenkel Niklaus, Stockere 5, 3116 Kirchdorf. Projektverfasser: wie Gesuchsteller. Bauvorhaben: Neubau Carport mit neuem Belagsvorplatz. Standort: Stockere 5a, Parzelle Nr. 814, Landwirtschaftszone. Schutzzone/-objekt: keine. Beanspruchte Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24c RPG). Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: oberflächliche Versickerung Meteorwasser, Gewässerschutzone B. Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Kirchdorf, Kirchgasse 2, 3116 Kirchdorf. Auflage- und Einsprachefrist: 4. Januar Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (Art. 30/31 BauG). Kirchdorf, 3. Dezember 2015 Die Gemeinde-Baupolizeibehörde MÜHLETHURNEN Ordentliche Gemeindeversammlung Montag, 7. Dezember 2015, Uhr, Gasthof Adler ab 2151 mm, Fr Titelseite. Chiffre- Gebühr pro Inserat Fr Jeweils zuzügl. 8 % MWST. Mindestgrösse pro Inserat 50 mm. Inserat-Kombinationen in der Region: Duo Bern Süd: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Auflage Ex. Kombi Bern West: Der Anzeiger GLS, Laupen Anzeiger, Auflage 30'774 Ex. Region Bern plus: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Region Bern, Konolfingen, Laupen, Aarberg, Fraubrunnen, Auflage Ex. Berner Aare Kombi: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Thuner Anzeiger, Berner Bär, Auflage 203'083 Ex. Anzeiger-Dokumentation: Verlangen Sie beim Verlag ein Exemplar mit allen Detail- Informationen. Traktanden: a. Kenntnisnahme Kurzprotokoll a.o. GV vom b. Ersatzwahl 1 Mitglied der Schulkommission infolge Demission c. Beratung und Genehmigung von zwei Krediten zur Sanierung der beiden Scheibenstandanlagen im Mühlebach (Feldschiessanlage und 300-m- Schiessanlage) d. Beratung und Genehmigung eines Kredites für die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Mehrzweckgebäude Dorfstrasse 20 e. Beratung und Genehmigung eines Darlehens an die Immobilien Riggishof AG, Riggisberg, für den Neu- und Umbau des Altersheims Riggishof f. Budget 2016 nach HRM2; Beratung und Genehmigung sowie Festsetzung der Steueranlagen und der Abschreibungsdauer altes Verwaltungsvermögen g. Orientierungen (Informationen über Stand der Fusionsabklärungen) h. Verschiedenes Ein Zusammenzug des Budgets 2016 kann beim Gemeindehaus bezogen werden und wird an der Versammlung verteilt. Erläuterungen zu den Traktanden sind der Info-Broschüre zu entnehmen, welche vor der Versammlung in jede Haushaltung zugestellt wird. Alle stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die mehr als drei Monate in der Gemeinde Wohnsitz haben, sind zur Gemeindeversammlung freundlich eingeladen. Gäste können an der Versammlung teilnehmen. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen einzureichen (Art. 97 GG). An der Versammlung festgestellte Mängel an der Zuständigkeit oder im Verfahren sind sofort zu beanstanden (Art. 98 GG). Wird diese Rüge unterlassen, so kann später nur unter erschwerten Bedingungen auf eine Gemeindebeschwerde eingetreten werden. NIEDERMUHLERN Gefahrenkarte Niedermuhlern; Umsetzung in die Ortsplanung Die von der Gemeindeversammlung am 12. Juni 2015 beschlossene Umsetzung der Gefahrenkarte in die Ortsplanung (Zonenplan Naturgefahren, Änderung Baureglement Art. 1 und neuer Art. 38a) wurde in Anwendung von Art. 61 BauG durch das kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern genehmigt. In Anwendung von Art. 110 BauV resp. Art. 45 GV wird hiermit die Genehmigung öffentlich bekannt gegeben. Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der kant. Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern schriftlich in zwei Doppeln und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden. Niedermuhlern, Gemeinderat Niedermuhlern Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchsteller: Beyeler Hans Ulrich, Landwirt, Fallenbach 141, 3087 Niedermuhlern. Projektverfasser: Krieger AG, Hr. P. Bucher, Rütmattstr. 6, 6017 Ruswil. Bauvorhaben: Neubau Mutterkuhlaufstall mit Jauchegrube. Standort: 3087 Niedermuhlern, Fallenbach 141; Koordinaten / Zone: Landwirtschaftszone. Parzelle Nr.: 373. Hauptmasse: 51,62 m x 17,85 m x 6,04 m, Details gemäss Baugesuchsunterlagen. Bauart und Baumaterialien: Fundation Betonbodenplatte, Tragkonstruktion Beton/Holz, Fassadenmaterial Beton/Holzschalung, Details gemäss Baugesuchsunterlagen. Bedachung: Pultdach, 10 Grad, Sandwichpaneelen braun RAL Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung sämtlicher Abwässer in Jauchegrube/Meteorwasser Versickerung vor Ort. Beanspruchte Ausnahmen: Keine. Schutzzonen: Bauinventar Baugrppe B Fallenbach. Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung 3087 Niedermuhlern. Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 52 BauG und Art. 46 BewD). Niedermuhlern, Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde: Gemeindeverwaltung 3087 Niedermuhlern NOFLEN Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchsteller: Stucki Heinz und Maria, Hubmatt 41, 3116 Noflen. Projektverfasser: Bieri Alfred, Architekt Techniker HTL, Häsenen, 3116 Noflen. Bauvorhaben: Anbau Holzschnitzellagerraum an best. Einstellraum Nr. 41B sowie Neubau eines erdversenkten Schwimmbassins. Standort/Parzelle: Hubmatt 41, Parz-Nr Koordinaten: / Nutzungszone: LWZ. Schutzzonen: Keine. Hauptmasse (L/B/H): 7,88 x 6,20 x 4,60 (Holzschnitzellagerraum). 3,00 x 6,00 x 1.35 (Schwimmbassin). Bauart/Baumaterialien: Streifenfundation, Holzkonstruktion mit brauner Holzschalung verkleidet, Pultdach mit braunem Welleternit. Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich B, kein Schmutzwasseranfall, Meteorwasser vor Ort versickert. Auflageort- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Kirchdorf, Kirchgasse 42, 3116 Kirchdorf. Auflage- und Einsprachefrist: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich, sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist bei der Einsprachestelle, einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innert der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (BauG Art. 31). Baubewilligungsbehörde Noflen i.a. RegioBV Westamt RIGGISBERG Grüngut-Annahmestelle Murigrube; Öffnungszeiten Dezember 2015 bis März 2016 Vom 1. Dezember 2015 bis am 31. März 2016 bleibt die Grube mittwochs geschlossen und ist nur noch jeden zweiten Samstag geöffnet (alle 14 Tage). Von Dezember 2015 bis März 2016 gelten folgende Öffnungszeiten: jeweils samstags, 15 bis Uhr 5. und 19. Dezember und 23. Januar und 20. Februar und 19. März 2016 In dringenden Fällen können Sie sich an eine/n der Verantwortlichen wenden: Margaretha Pulfer (Tel ), Markus Pulfer (Tel ) oder Christian Böhlen (Tel ). Ab 2. April 2016 gelten die normalen Öffnungszeiten: mittwochs, 16 bis 17 Uhr und samstags, 15 bis Uhr. Bei Fragen steht Ihnen die Bauverwaltung Riggisberg ( oder bauverwaltung@riggisberg.ch) gerne zur Verfügung. Die Bauverwaltung RÜEGGISBERG Amtliche Vermessung/Bezugsrahmenwechsel von LV03 nach LV95 Nach Art. 53 Abs. 2 GeoIV sind die Referenzdaten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz bis 2016 in den neuen Bezugsrahmen LV95 zu überführen. Dies macht eine Neuberechnung der Grundbuchflächen nötig, die zu kleinen Änderungen der Grundstücksflächen führen kann. Die Anpassung ist rein rechnerisch und hat keine Änderungen der Grundstücksgrenzen im Gelände zur Folge. Die Grundeigentümer sind daher nicht in ihren Eigentumsrechten berührt. Allfällige Anpassungen der Grundbucheinträge werden von Amtes wegen vorgenommen. Die Daten der amtlichen Vermessung der Gemeinde Rüeggisberg wurden in den neuen Bezugsrahmen LV95 überführt. Die Eintragung der neuen Grundstücksflächen im Grundbuch erfolgte am 23. November Die betroffenen Eigentümer werden hiermit davon in Kenntnis gesetzt, dass ab diesem Termin bei Grundstücksgeschäften ausschliesslich die neuen Grundbuchflächen zu verwenden sind. Eine Liste sämtlicher Grundstücke mit den neu berechneten Flächen sowie weitere Informationen zum Bezugsrahmenwechsel finden Sie unter Rüeggisberg, 30. November 2015 Die Gemeindeverwaltung Baupublikation Gesuchsteller: Rolli Hans Ulrich, Sandackerweg 4, 3089 Hinterfultigen. Projektverfasser: Kreuter Architekten AG, Voremberg 11, 3150 Schwarzenburg. Bauvorhaben: Einbau einer 2-Zimmer- Wohnung in Dachgeschoss Wohnstock; Einbau einer Lukarne. Standort: Vorderfultigen, Sandackerweg 2; Parzelle Nr. 1396; Koordinaten / ; Zone LWZ. Hauptmasse: gemäss Bauplänen. Bauart und Baumaterialien: Holz bestehend, Dach bestehend.

3 <wm>10cexliq6aqawewbfr7la0x1fdqs5deaspiwj-r0gwijhte7rgs7btahtsbqccwas7veswklbahkeq6dpbayyqy6o5fpmpnm91v2vzkzdvaaaa</wm> <wm>10cfxkrq6amaxf4sfqcm_bbyxkgimigp8han5f8em4yxhfskro-j7mdz-3ikgmga6zwylu1gpq1gpqn0afaqrkzewnburzol9gyelrzekk1-5q6trog6hoyvzwaaaa</wm> <wm>10casnsjy0mty1mdazndmeaaxbdg8naaaa</wm> <wm>10casnsjy0mdqy1juwmliwnqqaomho7w8aaaa=</wm> Seite 3 3. Dezember 2015 Nr % Rabatt auf die gesamte reguläre Kollektion Winter-Kleidermode auf Extraständern % Rabatt Das Fachgeschäft in Ihrer Nähe bietet mehr t e x ti l migros einkaufszentrum chly wabern seftigenstrasse 368, 3084 wabern telefon esprit-woman-kleider-store J Atlaszentrierung Atlaslogie Nackenschmerzen Rückenschmerzen Kopfschmerzen Beckenschiefstand? Hansueli Binggeli, Atlastherapeut Zelgweg 25, 3123 Belp therapie.ch Der sanfte Weg zu Ihrem Wohlbefinden 8664P AP Allen, die in irgendeiner Form zum gutem Gelingen des diesjährigen Basars beigetragen haben, ein ganz herzliches Dankeschön! Bewohner/innen, Mitarbeiter/innen, Heimleitung und die Behörden Altersheim Oberdiessbach AG J Fritz Elektrovelos mit Tiefeinstieg für Senioren ab 50! Hat Occasionen: Bikes, Kindervelos, Bahnhofvelos Fr. 99., gibt 1 Jahr Garantie! Reparaturen extrem günstig und gut! Telefon TV-Video-HiFi-Sat-Multimedia. Bernstrasse Toffen Tel J Beratung Lieferung Installation Reparaturen Praxis EMT Mehr Lebensqualität durch gezieltes Entspannen im Alltag und Beruf Angebote: Progressive Muskelentspannung (PMR) Alpha-Relaxing (AR) Mental-Training Bio-Feedback Entspannungs-Kurse in Kleingruppen (ab 12 Uhr jeweils Mi. / Do.) Praxis EMT- Praxis für Entspannungs- und Mentaltraining Michael Morscheck - Dipl. Entspannungs- und Mentaltrainer Praxis Dr. A. Hess - Monbijoustrasse Bern - info@pemt.ch - Tel Gönnen Sie Ihren Füssen eine professionelle, wohltuende und erholsame Auszeit im Fuesspflege-Stübli in Toffen oder bei Ihnen zu Hause! Öffnungszeiten: Mo bis Fr, 9 bis 20 Uhr Sa, 9 bis 14 Uhr (ProBon) Auf Ihren Anruf unter Telefon freut sich Frau P. Meister J J J Pokale Wanderpreise Geschenke Eisenfiguren Zinn Gravuren Holzartikel Tel. 033 Fax Bartlome Sportpreise, 3662 Seftigen J Zu verkaufen trockenes Brennholz / Cheminéeholz Wird geliefert. Tel: J Keramik Elia AG PLÄTTLIARBEITEN NEU UMBAU REPARATUREN BERATUNG INDIVIDUELL UND PERSÖNLICH SHOW ROOM FÜR NEUE INSPIRATIONEN J Zimmerwaldstrasse Kehrsatz info@keramikelia.ch 20 % Rabatt auf nicht reduzierten Winterjacken und allen Mexx-Artikel Viele Markenmode für Bébé und Kinder in Gr zu Schnäppchen-Preisen. Aktionsdauer bis Ende Jahr J Weihnachtsmarkt Sonntag, 6. Dezember fache Pro Bon auf dem ganzen Sortiment! (ausgenommen Gutscheine, nicht kumulierbar mit anderen Vergünstigungen) 10 % Rabatt Gutschein Einmalig einlösbar bei einem Einkauf im Dezember 2015 (ausgenommen Gutscheine, nicht kumulierbar mit anderen Vergünstigungen/Aktionen, keine Pro Bons auf diesem Einkauf) Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Brenn- u. Cheminéeholz Verkauf, Brennholzservice Th. Wenger, Förster, 3663 Gurzelen Telefon / kuenzi.wenger@bluewin.ch J J Radio-TV-Reparaturen sämtlicher Marken W. Schenk, 3665 Wattenwil Tel wenn keine Antwort Tel Kindershop Bahnhofstrasse 1, 3123 Belp Ursula Brönnimann, Tel J J Sie haben Ihren Stil, wir die passende Brille. Dezembermarkt Uhr offen! Traditionell mit Punch und Weihnachtsguetzi... gutsehen gutaussehen J R O D E R O P T I K Bahnhofstr. 11. CH-3123 Belp. Tel

4 Seite 4 3. Dezember 2015 Nr. 49 Schutzzone/-objekt: BLN-Schutzgebiet. Beanspruchte Ausnahmen: Art. 24 RPG Bauen ausserhalb des Baugebietes. Gewässerschutzmassnahme: Ableitung in Jauchegrube. Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Rüeggisberg. Auflage- und Einsprachefrist: 4. Januar Es wird auf die Gesuchsakten und aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Rüeggisberg, 30. November 2015 Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde: Gemeindeverwaltung Rüeggisberg Baupublikation Gesuchsteller: Blatter-Zbinden Adrian, Bernstrasse 26, 3088 Oberbütschel. Bauvorhaben: Aufstellen von 4 mobilen und verschiebbaren BIO-Geflügelmastställen; Aufstellen eines Geflügelfuttersilos 25 m 3. Standort: Oberbütschel, Bernstrasse 26; Parzellen Nr. 117 und 120; Koordinaten / ; Zone LWZ. Hauptmasse: gemäss Bauplänen. Bauart und Baumaterialien: Stahl u. Polyester (Silo), Sandwichpaneelen, Holz, Satteldach Trapezblech rotbraun (Ställe). Schutzzone/-objekt: kommunales Landschaftsschutzgebiet, BLN-Schutzgebiet. Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Rüeggisberg Auflage- und Einsprachefrist: 4. Januar Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Rüeggisberg, 30. November Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde: Gemeindeverwaltung Rüeggisberg RÜMLIGEN Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 Das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015 liegt gestützt auf Art. 67 des Organisationsreglements ab Dienstag, 8. Dezember 2015, während 20 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Rümligen öffentlich auf und kann eingesehen oder bezogen werden. Zudem wird das Protokoll auf der Homepage unter Aktuell/News & Publikationen veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung Rümligen vom 24. Dezember 2015 bis am 3. Januar 2016 geschlossen bleibt. Einsprachen sind bis am Montag, 28. Dezember 2015, schriftlich und begründet an den Gemeinderat, Schulhausstrasse 23, 3128 Rümligen, zu richten. Zusätzliche Grüngutsammlung am Montag, 7. Dezember 2015 Aufgrund der anhaltenden herbstlichen Wetterverhältnisse und weil die Grüngutsammlung vom 16. November 2015 ohne frühzeitige Information verschoben wurde, findet am Montag, 7. Dezember 2015, eine zusätzliche Grüngutsammlung statt. Dies jedoch unter dem Vorbehalt, dass gute Strassenverhältnisse herrschen müssen. Wir entschuldigen uns, dass Ihr Grüngut am 16. November 2015 nicht abgeholt wurde und danken Ihnen für Ihr Verständnis. Gemeinderat Rümligen RÜSCHEGG Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 4. Dezember 2015 um Uhr im Mehrzweckgebäude Pfadern. Traktanden: 1. Budget Genehmigung 2. Parkplatzbewirtschaftung Gantrisch - Genehmigung Reglemente und Verpflichtungskredit 3. Sanierung Stössenstrasse - Genehmigung Verpflichtungskredit 4. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zum Traktandum 2 liegt 30 Tage, die Unterlagen zu den übrigen Traktanden 10 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich in der Gemeindeverwaltung auf. Rechtsmittelbelehrung: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern - Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Stimmberechtigung: Stimmberechtigt sind alle seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Apéro: offeriert nach der Gemeindeversammlung ein Apéro und steht der Bevölkerung während einer halben Stunde für allgemeine Fragen zur Verfügung. Feuerwehr Rüschegg-Guggisberg Soldauszahlung 2015 Siehe unter Guggisberg Beschlüsse der Burgerversammlung Rüschegg vom 27. November 2015 Vorsitz: Markus Hostettler, Präsident Burgerversammlung Anwesend: 14 Stimmberechtigte 1. Orientierung zum Forstbetrieb Der Jahresbericht des Försters Peter Piller sowie weitere Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 2. Ersatzwahlen Als Ersatz für den zurücktretenden Präsidenten der Burgerversammlung, Markus Hostettler wird ab bis (Ende der Legislaturperiode) einstimmig Robert Kohli, Stockmatt, gewählt. 3. Genehmigung des Dienstbarkeitsvertrages zur Begründung eines Wegrechtes zulasten von Rüschegg- Gbbl. Nr.1627 (Hällstettschachen). Der Dienstbarkeitsvertrag wird in der vorliegenden Form genehmigt. 4. Verschiedenes Für die Burgerversammlung Rüschegg: Markus Hostettler, Präsident Markus Oberer, Gemeindeschreiber Altpapier- und Kartonentsorgung Die nächste Altpapier- und Kartonsammlung findet am Donnerstag, 10. Dezember 2015 statt. Sie können das Papier und das Karton separat gebündelt zu folgenden Zeiten abgeben: Schulhaus Hirschhorn von Uhr Werkhof Pfadern von Uhr Es wird durch die Schüler kontrolliert und verladen. Schlecht gebündeltes Altpapier, Papier in Tragetaschen und in Säcken sowie Karton und Materialien, die nicht in die Altpapiersammlung gehören, werden nicht angenommen. Futtermittelsäcke aus Papier können aufgrund der Annahmebestimmungen der Abnehmer nicht mehr abgegeben werden. Diese können bei der Verkaufsstelle abgegeben oder im Kehricht entsorgt werden. WICHTIG: Das Altpapier und das Karton kann nur an den Sammeltagen abgegeben werden. Es findet keine Haussammlung statt. Umweltkommission Rüschegg SCHWARZENBURG Gemeindeversammlung vom Montag, 7. Dezember 2015, Uhr im Pöschensaal, Schwarzenburg 1. Schulanlage Moos / Entwidmung Verwaltungsvermögen 2. Verkauf Schulanlage Moos / Ermächtigung Abschluss Kaufvertrag 3. Budget 2016 a) Festlegung des Abschreibungssatzes für das bestehende Verwaltungsvermögen b) Genehmigung 4. Wasserversorgung / Erschliessung Aekenmatt / Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr inkl. MWST 5. Sanierung Alte Bernstrasse, Lanzenhäusern / Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr inkl. MWST 6. Wärmeverbund Schwarzenburg Ost / Anschluss und Sanierung der Wärmeverteilung der Schulanlagen Thunstrasse und Oberstufenzentrum / Kreditabrechnung 7. Informationen 8. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Versammlungsgeschäften können während 30 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 i.v.m. Art. 65 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG). Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Gemeinderat Schwarzenburg HINWEIS: Am Abend der Gemeindeversammlung verkehrt bei Bedarf und auf Anmeldung hin ein Transportdienst zwischen Bahnhof Schwarzenburg und Mehrzwecksaal Pöschen. Abfahrt beim Bahnhof um Uhr. Anmeldungen nimmt die Gemeindeschreiberei bis mittags Uhr am Versammlungstag entgegen (Tel. Nr ). Kanalisationsarbeiten In den Kalenderwochen 50 und 51 ( ) werden in der Gemeinde Schwarzenburg Kanalreinigungsarbeiten und TV-Aufnahmen im öffentlichen Abwassersystem durchgeführt. Folgende Gebiete sind von diesen Gewässerschutzmassnahmen betroffen: Wellenried - Schönentannen - Elisried - Hostatt - Tännlenen - Mamishaus Wir bitten Sie, den ausführenden Unternehmungen v. Niederhäusern GmbH und InnoService AG, den Zugang zu den öffentlichen Abwasserschächten auf Ihrer Parzelle zu gewähren. Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer gerne zur Verfügung. Wir danken für Ihr Verständnis und die Unterstützung der Personen vor Ort. Bauverwaltung Schwarzenburg Trinkwasserqualität in der Gemeinde Schwarzenburg Untersuchungsergebnisse Interlabor Belp AG 2015 Netz Milken Bakteriologische Qualität einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f) 27.8 Nitratgehalt in mg/l 12.0 Netz Niedertei Bakteriologische Qualität einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f) 31.3 Nitratgehalt in mg/l 12.0 Netz Ausserteil Bakteriologische Qualität einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f) 28.1 Nitratgehalt in mg/l 12.0 Netz Schwarzenburg Bakteriologische Qualität einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f) 30.7 Nitratgehalt in mg/l 12.0 Netz Aekenmatt Bakteriologische Qualität einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f) 39.0 Nitratgehalt in mg/l 18.0 Netz Albligen Ueberstorf Bakteriologische Qualität einwandfrei Gesamthärte in franz. Graden ( f)34.9 Nitratgehalt in mg/l 12.0 Netz Harris Heitenried Bakteriologische Qualität Gesamthärte in franz. Graden ( f) 27.8 Nitratgehalt in mg/l 22.0 Härtegrade Weiches Wasser 0-15 f Mittelhartes Wasser f Hartes Wasser über 25 f Toleranzgrenzen Nitrat 40 mg/l Das Trinkwasser stammt von Quellen und Grundwasser. Das Quellwasser wird z.t. mittels Ultraviolettanlagen desinfiziert. Nähere Auskünfte können bei der Bauverwaltung Schwarzenburg, Tel , eingeholt werden. Bauverwaltung Schwarzenburg Wasserversorgung in Albligen Die Wasserversorgung Ueberstorf wird im Zeitraum vom Dezember 2015 bis Februar 2016, je nach Witterung, das Wasserreservoir Höhi reinigen. Die Gemeinde Schwarzenburg bezieht das Wasser für die Bevölkerung in Albligen (ausgenommen Gebiete Harris und Wallismatt) ebenfalls von diesem Reservoir. Die Reinigungsarbeiten können zu leichten geschmacklichen Veränderungen im Trinkwasser führen. Die Wasserqualität wird jedoch nicht gemindert, das Trinkwasser kann bedenkenlos für den täglichen Gebrauch genutzt werden. Nähere Auskünfte können bei der Bauverwaltung Schwarzenburg, Tel , eingeholt werden. Bauverwaltung Schwarzenburg Kompetenz darf menschlich sein Unsere Dienstleistungen: Beratung und Abklärung Grund ege Behandlungs ege S ezialisierte Wund ege durch di l Wunde ertin SAfW alliative ege enn das eben zu Ende geht Wir unterstützen und beraten Sie als egende Angehörige aus irtschaftliche eistungen otkreuzfahrdienst ahlzeitendienst ALLES AUS EINER HAND SPITEX Schwarzenburgerland Sch irrenstrasse Sch arzenburg el / Fa info s ite bsl ch / bsl ch TOFFEN Baupublikation BG Nr.: bbew 455/2015 Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Toffen, v.d. den Gemeinderat, Bahnhofstrasse 1, 3125 Toffen Projektverfasser: Campanile & Michetti Architekten, Aarstrasse 42, Postfach, 3000 Bern 13 Bauvorhaben: Neubau Fertiggarage als Geräteraum S Standort: Toffen, Kanalweg 6, Parzelle 336; gültiger Zonenplan: Zone für Sport- und Freizeitanlagen, neuer Zonenplan: Zone für öffentliche Nutzung (ZöN3) Schulanlage Matte ; Koordinaten: / Gewässerschutzmassnahme: Anfallendes Meteorwasser versickert Gewässerschutzbereich A Hinweis: Das Bauvorhaben wird nach der alten, heute noch gültigen und der neuen, noch nicht genehmigten baurechtlichen Grundordnung der Einwohnergemeinde Toffen beurteilt. Beanspruchte Ausnahmen: Keine Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Toffen, Bahnhofstrasse 1, 3125 Toffen Einsprachefrist: bis und mit 4. Januar 2016 Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Ostermundigen, 3. Dezember 2015 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland WALD Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. November 2015 Gestützt auf Art. 70 des Organisationsreglements der Gemeinde Wald liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. November 2015 in der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald, vom 27. November 2015 bis am 28. Dezember 2015 öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann beim Gemeinderat schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden. Zimmerwald, 23. November 2015 KIRCHGEMEINDEN Kirchgemeinde Schwarzenburg Ordentliche Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 6. Dezember 2015, 11:15 Uhr, Kirche Albligen (im Anschluss an den Gottesdienst) Traktanden 1. Anstellung Chorleitung 2. Teilrevision Personalreglement der Ev.-ref. Kirchgemeinde Schwarzenburg 3. Abrechnung Ersatz Heizung im Kirchgemeindehaus 4. Informatikdienstleistungen / Verpflichtungskredit für wiederkehrende Ausgaben pro Jahr Fr Genehmigung des Voranschlages 2016 und Festlegung der Kirchensteueranlage 6. Wahlen 6.1 Wiederwahlen Kirchgemeinderat 6.2 Neuwahlen Kirchgemeinderat 6.3 Wiederwahlen Rechnungsrevisoren 7. Orientierungen 8. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden 2 und 5 liegen ab dem 6. November 2015 während der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vor der beschlussfassenden Versammlung zur Einsichtnahme im Kirchgemeindesekretariat, Junkerngasse 13, Schwarzenburg, zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 6. Dezember 2015 liegt vom 14. Dezember 2015 bis 13. Januar 2016 im Sekretariat der Kirchgemeinde Schwarzenburg zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache beim Kirchgemeinderat gemacht werden. Über allfällige Einsprachen entscheidet der Kirchgemeinderat und genehmigt das Protokoll. Öffnungszeiten Sekretariat: Montag Mittwoch und Freitag, 08:00-11:30 Uhr oder nach Vereinbarung. Die Unterlagen und das Protokoll sind auch auf der Homepage der Kirchgemeinde Schwarzenburg einsehbar (www. kirche-schwarzenburg.ch). Stimmberechtigt sind alle Angehörigen der Evangelisch-reformierten Kirche, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Schwarzenburg wohnen. Kirchgemeinderat Schwarzenburg KIRCHLICHE ANLÄSSE Evangelisch-reformierte Landeskirche Gott ist mein Licht, er befreit mich und hilft mir, darum habe ich keine Angst. Psalm 27,1 Belp-Belpberg-Toffen Gottesdienst im Altersheim: Freitag, 4. Dezember, um Uhr, Pfarrer René Schaufelberger. Jubilate: Samstag, 5. Dezember, ab Uhr, in der reformierten Kirche Belp. Ein meditativer Gottesdienst in Anlehnung an das Taizé-Gebet. Jubilate der etwas andere Gottesdienst mit Abendmahl. Gottesdienst in Toffen: Sonntag, 6. Dezember, 9.30 Uhr, 2. Advent, Familiengottesdienst mit Pfarrer Heiner Voegeli im Kirchlichen Zentrum, Kanalweg 13, Toffen. Anschliessend gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Züpfe, organisiert durch die Trachtengruppe Toffen. Sekretariat: Prisca Bobrik-Christen, Dorf str. 34, 3123 Belp, Tel Gerzensee Fiire mit de Chliine: Mittwoch, 9. Dezember, 16 Uhr Kirche Gerzensee, Gottesdienst für Kinder von 3 bis 6 Jahren. Infos Mirjam Berner, Telefon Altersnachmittag: Mittwoch, 9. Dezember, 14 Uhr, im Gemeindesaal. Kinder des Kindergartens (Leitung: Marianne Kühni) stimmen uns mit Liedern, Versli und kleinen Tänzen in die kommende Weihnachtszeit ein; Sünni Lundsgaard liest eine Weihnachtsgeschichte vor und wie «alle Jahre wieder» erklingen die alten, vertrauten Adventslieder. Beim anschliessenden Zvieri bleibt Zeit für Gespräche und Begegnungen. Angaben zu kirchlichen Anlässen erhalten Sie in der Kirchenzeitung «reformiert.» und auf Guggisberg Sonntag, 6. Dezember / 9.30 Uhr / Kirche Guggisberg / Gottesdienst / Pfarrer Ernst Schäfer, Guggisberg. Weitere Infos: Gemeindeseite «reformiert.» / Kirchdorf Abendgottesdienst und Café Gloria in der Kirche Kirchdorf: Sonntag, 6. Dezember, 19 Uhr, mit Pfarrer Samuel Glauser. Bitte beachten Sie die spezielle Zeit: 19 Uhr. Fiire mit de Chliine: Freitag, 4. Dezember, 17 Uhr, im KGH Uttigen. Taizé-Feier: Mittwoch, 9. Dezember, 19 Uhr in der Kirche Kirchdorf. Seniorentreffen: Freitag, 4. Dezember, 14 Uhr, im Kornhaus Kirchdorf. Weitere Anlässe: Riggisberg Heute Donnerstag, Uhr, Besammlung auf dem Postplatz Riggisberg: Wandergruppe für Witwen und alleinstehende Frauen. Freitag, 4. Dezember, Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl im Altersheim Riggishof mit Pfarrer Hajes Wagner Uhr: Gottesdienst mit Abendmahl im Wohnheim Riggisberg (Schloss) mit Pfarrer Daniel Winkler. 20 Uhr: Konzert zur Adventszeit in der Kirche Riggisberg. Die Musikgesellschaft Riggisberg und der Jodlerklub Alpenrösli laden auch in diesem Jahr zu einem gemeinsamen Konzert an zwei Abenden in unsere Kirche ein. Eintritt frei Kollekte. Sonntag, 6. Dezember, 10 Uhr : Regionaler Gottesdienst zum 2. Advent in der Kirche Oberbalm mit Pfarrer Markus Reist. 17 Uhr: Konzert zur Adventszeit in der Kirche Riggisberg. Donnerstag, 10. Dezember, 12 Uhr im Kirchgemeindehaus: Mittagstisch. Anmeldung bei Elisabeth Rüegsegger, Tel Uhr im Kirchgemeindehaus: Gebet für Riggisberg. Für mehr Infos: Michael & Michaela Stäuble, Tel Homepage Kirchgemeinde: Rüeggisberg Sonntag, 6. November, 10 Uhr: Regionaler Gottesdienst zum 2. Advent in der Kirche Oberbalm. Mitwirkung der Kirchenchöre Oberbalm und EMK Schlatt. Mit Pfarrer Markus Reist und Pfarrer Werner Eschler. Anschliessend Apéro. Der Samichlaus kommt: Am Sonntag, 6. Dezember, 16 Uhr. Besammlung auf dem Viehschauplatz. Anmeldung bei Pfarrer Hajes Wagner, pfarramt@kircherueeggisberg.ch. Donnerstag, 10. Dezember, Uhr: Adventsfeier für Senioren und Landfrauen in der Kirche. Adventliches Programm mit der Schule Rüeggisberg. Anschliessend Tee und Tübeli im Bären. Mit Pfarrer Hajes Wagner und dem Vorstand des Landfrauenvereins. Rüschegg Sonntag, 6.12.: 9.30 Uhr Gottesdienst zum 2. Advent, mit Pfr. Fritz Christian Schneider, Blumenstein. Predigttaxi: P. Lendenmann, Tel Bitte am Vorabend zwischen und Uhr anrufen. Weitere Angaben unter: Schwarzenburg Jeden Donnerstag, Uhr, Chäppeli: I d Mitti cho. Eine besinnliche halbe Stunde für alle. Donnerstag, 3. Dezember, 19:30 Uhr, Kirchgemeindehaus Schwarzenburg: Offenes Adventssingen mit dem Singkreis Wahlern und Instrumentalisten. Sonntag, 6. Dezember, 10:00 Uhr, Kirche

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