KANTON BERN GEMEINDEN BELP

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1 26. Mai 2017 NR. 21 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Amtlicher Anzeiger für die Gemeinden: Belp Gelterfingen Gerzensee Guggisberg Jaberg Kaufdorf Kirchdorf Kirchenthurnen Lohnstorf Mühledorf Mühlethurnen Niedermuhlern Noflen Riggisberg Rüeggisberg Rümligen Rüschegg Schwarzenburg Toffen Wald Ursula Kocher Herzig Aktuell: Sommer-Bettdecken Das Beste für warme & kühle Nächte! Mi-Fr 13:30-18:00 Sa 9: Tel J Naturwohl GmbH Ried 60/Guggisberg 3156 Riffenmatt Hier bin ich zu Hause. Hier will ich bleiben. Olga Luginbühl, Belp Die SPITEX AareGürbetal macht s möglich. Die regionale Fachstelle für offene Kinder- und Jugendarbeit. Dorfplatz 20, 3150 Schwarzbenburg Tel: / info@jugend-schwarzenburg.ch Autogaragen & Carrosserie IHR NISSAN PARTNER IN DER REGION Parkplätze vor dem Haus! Donnerstag Abendverkauf! 3662 Seftigen S-Bahn S4/S44. Bhf. Burgistein 8825S M NOTFALLDIENSTE Ärztlicher Notfalldienst Telefonieren Sie Ihrem Hausarzt und hören Sie das allfällige Tonband bis zum Schluss ab. Falls Ihr Hausarzt oder der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, können Sie sich an den Notfallarzt Ihrer Region wenden. Belp und Umgebung:!!! Achtung Aerztenotruf Neue Nummer!!! Ab lautet die Aerztenotfallnummer der Region Belp und Umgebung (medphone 1.98 Fr./Min.) Schwarzenburgerland: Falls der Arzt eigener Wahl nicht erreichbar ist, steht Ihnen der Notfallarzt über Telefon zur Verfügung (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Riggisberg und Umgebung: Burgistein, Kaufdorf, Kirchen thurnen, Lohnstorf, Mühlethurnen, Nieder muhlern, Riggisberg, Rüeggisberg, Rümligen. Notfallarzt, Telefon (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Oberes Gürbetal, Thuner Westamt: Einzugsgebiet der Praxen in Blumenstein, Kirchdorf, Mühledorf, Seftigen, Thierachern, Wattenwil, Uetendorf, Uttigen: Notfallarzt, Telefon (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Aaretal von Rubigen bis Kiesen: Einzugsgebiet der Praxen in Rubigen, Münsingen, Wichtrach, Kiesen, Gerzensee: Notfallarzt, Telefon (kostet Fr pro Min. ab Festnetz). Sanitäts-Notruf Telefon 144 Der Sanitäts-Notruf steht für die folgenden Hilfeleistungen Tag und Nacht zur Verfügung: Einsatz von Krankenund Rettungswagen zur Hilfeleistung in Notfällen, Spitaltransporte von Notfallpatienten. Diese Hilfeleistung kann von jedermann angefordert werden. Notfalldienst der Apotheken Region Münsingen, Worb, Belp Telefon gibt Auskunft. Der Notfalldienst ist gebührenpflichtig. Zahnärztlicher Notfalldienst Diese ist nur in wirklichen Notfällen zu beanspruchen. Falls der eigene Zahnarzt (auch unter seiner Privatnummer) nicht er reicht werden konnte, erfahren Sie die Nummer des Notfallzahnarztes über folgende Telefonnummer: (Spital Thun). Notfallzahnarzt, welcher über das Spital Thun erreichbar ist, nur für die Gemeinden Kirchdorf, Kirchenthurnen, Lohnstorf, Mühledorf, Noflen und Riggisberg zuständig ist. Notfälle aus den übrigen Gemeinden sollen sich beim Notfalldiensrt der Stadt Bern, (kostenpflichtige Nummer) melden. Augenärztlicher Notfalldienst Für dringliche augenärztliche Konsultationen Uhr, nach telefonischer Anmeldung, Augenarztpraxis Bahnhof Belp, Bahnhofplatz. Augenzentrum Belp Spital Belp Telefon Während der Woche werden in unserer Agenda Termine für Notfälle frei gehalten. Wir bitten um kurze telefonische Anmeldung während der Sprechstundenzeiten von 8 12 Uhr und Uhr. KANTON BERN Sozialamt des Kanton Bern-Mittelland Organisation und Zuständigkeit in der Sozialhilfe Der Bevölkerung des Kantons Bern steht ein vielfältiges Angebot an öffentlichen und privaten sozialen Einrichtungen zur Verfügung. Information Die Gemeinden orientieren ihre Einwohnerinnen und Einwohner in geeigneter Form und mit Adressenangaben über die bestehenden sozialen Angebote wie z. B. Sozialdienste, familienergänzende Kinderbetreuung sowie weitere Angebote. Professionelle Sozialdienste bieten Sozialhilfe an Jede Gemeinde verfügt über einen eigenen Sozialdienst oder ist einem regionalen Sozialdienst angeschlossen. Jede Person hat Anspruch auf Zugang zum Sozialdienst. Die Beratung obliegt ausgebildeten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder dem zuständigen regionalen Sozialdienst. Regierungsstatthalter Gegen Verfügungen der Sozialdienste kann bei der Regierungsstatthalterin oder beim Regierungsstatthalter Beschwerde erhoben werden. Kantonales Sozialamt Allgemeine Auskünfte erteilt auch das Kantonale Sozialamt (SOA) der Gesundheits- und Fürsorgedirektion, Rathausgasse 1, 3011 Bern, Telefon , Telefax , info. soa@gef.be.ch SOZIALAMT Regula Unteregger Vorsteherin GEMEINDEN BELP Lehrstelle als Kauffrau/Kaufmann EFZ Auf August 2018 ist in unserer Verwaltung eine kaufmännische Lehrstelle zu besetzen. Es erwartet dich eine vielseitige Ausbildung in den verschiedenen Abteilungen der Gemeindeverwaltung. Du bist eine aufgestellte, lernwillige Persönlichkeit, hast Freude am Publikumskontakt und verfügst über einen guten Sekundarschulabschluss oder hast das 10. Schuljahr besucht? Wir freuen uns auf deine Bewerbung bis am 15. Juni an Gemeindeverwaltung Belp, Lehrstelle, Postfach 64, 3123 Belp. Für weitere Auskünfte steht Annemarie Schild, stv. Leiterin Abteilung Präsidiales, Telefon , gerne zur Verfügung. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass die Büros der Gemeindeverwaltung über Auffahrt wie folgt geschlossen bleiben: Mittwoch, 24. Mai 2017, ab 16 Uhr Auffahrt, 25. Mai 2017, ganzer Tag Freitag, 26. Mai 2017, ganzer Tag Gerne bedienen wir Sie ab Montag, 29. Mai 2017, wieder zu den üblichen Zeiten. Belp, Mai 2017 Gemeindeschreiberei Belp Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Pfingsten Wir weisen die Bevölkerung darauf hin, dass die Büros der Gemeindeverwaltung über Pfingsten wie folgt geschlossen bleiben: Pfingstmontag, 5. Juni 2017, ganzer Tag Gerne bedienen wir Sie ab Dienstag, 6. Juni 2017, wieder zu den üblichen Zeiten. Wir wünschen allen Belperinnen und Belpern erholsame Feiertage. Belp, Mai 2017 Gemeindeschreiberei Belp Belpfest, Verkehrssperrung vom Freitag, 26. bis Samstag, 27. Mai 2017, findet das Dorffest «Bäup läbt Bäup fägt» statt. Die folgenden Strassen werden, gestützt auf Art. 44 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, wie folgt für jeglichen Verkehr gesperrt: Dorfstrasse, Abschnitt Bahnhof- bis Käsereistrasse Mittelstrasse, Abschnitt Kefigässli bis Dorfstrasse Dauer: Freitag, 26. Mai 2017, 16 Uhr bis Samstag, 27. Mai, 6 Uhr Samstag, 27. Mai 2017, 14 Uhr bis Sonntag, 28. Mai 2017, 8 Uhr Im Bereich der gesperrten Strassen stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Privat- und Firmenparkplätze der umliegenden Liegenschaften dürfen von Besuchern des Belpfestes nicht belegt werden. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung. Besten Dank. Abteilung Bau Belp Verkehrssperrung infolge Bauarbeiten Sanierung Neumattstrasse Sperrung Sägemattstrasse (Seite Neumattstrasse zwischen Bäckerei Steinbach und Parkplatz Migros) Die folgende Strasse wird, gestützt auf Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008, wie folgt für den Verkehr gesperrt. Sperrung: Sägemattstrasse (Ein- und Ausfahrt Seite Neumattstrasse in beiden Richtungen gesperrt) Dauer: Montag, 29. Mai 2017 bis Freitag 28. Juli 2017 Grund: Bauarbeiten (Werkleitungen) Zufahrt Sägemattstrasse, Sonneggstrasse, Schönmattweg und Sägeweg: Nur über Steinbachstrasse via Muristrasse und Neumattstrasse (nur in Fahrtrichtung der Einbahn). Keine Einfahrt von Seiten Sägemattstrasse möglich. Durchgang für Fussgänger und Fahrräder jederzeit gewährleistet. Eine Umleitung über Steinbachstrasse Muristrasse Neumattstrasse wird ab Kreisel Migros signalisiert. Der Parkplatz der Migros ist über eine provisorische Einfahrt ab Neumattstrasse jederzeit erreichbar. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer, die Siganlisation, die Weisungen des Baustellenpersonals und des Verkehrsdienstes zu beachten. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Massnahme. Einwohnergemeinde Belp, Abteilung Bau ( ) Monatsmarkt vom 27. Mai 2017 Der Monatsmarkt vom Samstag, 27. Mai 2017, findet ausnahmsweise auf der Dorfstrasse statt. Marktkommission Belp WICHTIGE MITTEILUNGEN In der Pfingstwoche (Nr. 23) erscheint der Anzeiger erst am Freitag, 9. Juni 2017 Annahmeschluss Amtlich/Kirche: Dienstag 6. Juni Uhr Annahmeschluss Inserate: Mittwoch 7. Juni 2017, 8 Uhr J J Ästhetik und nachhaltige Funktionalität vereinen sich in handwerklicher Tradition... KÜCHEN TÜREN FENSTER INNENAUSBAU in allen Variationen Mühlethurnen Küchen-Türen.ch Unsere Dienstleistungen: Beratung und Abklärung Grundpflege Behandlungspflege Spezialisierte Wundpflege durch dipl. Wundexpertin SAfW Palliative Pflege: wenn das Leben zu Ende geht Psychiatrische Leistungen Wir unterstützen und beraten Sie als pflegende Angehörige Hauswirtschaftliche Leistungen Mahlzeitendienst ALLES AUS EINER HAND SPITEX Schwarzenburgerland Guggisbergstrasse Schwarzenburg Tel / Fax info@pbsl.ch /

2 Seite Mai 2017 Nr. 21 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Verkehrsbeschränkungs-Verfügung von Belp verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2, gegebenenfalls auch Art. 32 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG SR ) sowie Art. 44 Abs. 1 und 2 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG ) mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern (Oberingenieur Kreis II), die folgende Verkehrsbeschränkung: Verbot für Lastwagen Landwirtschaftlicher Verkehr, Bus und Kehrichtabfuhr gestattet Neumattstrasse Verbot für Lastwagen Landwirtschaftlicher Verkehr, Bus und Kehrichtabfuhr gestattet Hühnerhubelstrasse, ab Hühnerhubelstrasse Nr. 12 bis Verzweigung Hühnerhubel- /Stockmattstrasse Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder Landwirtschaftlicher Verkehr und Kehrichtabfuhr gestattet Muristrasse, ab Muristrasse Nr. 78 bis Verzweigung Muri- /Stockmattstrasse Diese Verkehrsbeschränkungen treten nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Bern und im amtlichen Anzeiger sowie nach dem Aufstellen, Auswechseln oder Entfernen der Signale in Kraft. Der Plan zu den oben aufgeführten Verkehrsbeschränkungen kann ab 1. Mai 2017 innerhalb der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Belp, Abteilung Bau, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Gestützt auf Art. 63 Abs. 1 und 67 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 (VRPG) kann gegen jede einzelne dieser Verfügungen und den aufgelegten Plan innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, unter allfälliger Kostenfolge (Art. 108 VRPG) Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen (Art. 32 VRPG). Gemeinderat Belp, 10. Mai 2017 Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchsteller: Salvisberg Christof und Sandra, Hofstetten 44a, 3124 Belpberg Projektverfasser: Krieger AG, Planung und Stalleinrichtung, Rütimattstrasse 6, 6017 Ruswil Bauvorhaben: Neubau einer zweigeschossigen Lagerhalle für Stroh, Heu, Schnitzel und Maschinen nördlich vom Bauernhaus. Erstellen einer neuen Zufahrt mit Vorplätzen nördlich und westlich vom geplanten Neubau. Erstellen einer Stützmauer. Bauart: Bauweise in Beton- und Holzkonstruktion, Fassaden teilweise in Beton, teilweise in brauner Holzverschalung, Pultdach mit Blecheindeckung mit Solaranlage, Neigung 15 Grad. Standort: Hofstetten Nr. 44G, auf Gbbl. Nr. 277, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich A, ES lll, Koordinaten / Ausnahmen: Abweichen von der reglementarischen Dachform. Überschreiten der Stützmauerhöhe bei der Zufahrt. Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Kein Schmutzwasseranfall, Meteorwasser in Versickerung. Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Belp, Güterstrasse 13, Postfach 64, 3123 Belp Auflage- und Einsprachefrist: 19. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG (Ansprüche, die nicht innerhalb der Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken). Belp, 15. Mai 2017 Abteilung Bau, Jürg Aebersold GERZENSEE Grünabfuhr Die nächste Grünabfuhr findet am Dienstag, 30. Mai 2017 statt. Das Grüngut kann nur in den dafür vorgesehenen Containern oder als geschnürte Bündel morgens bis 7 Uhr an der Fahrroute des Abfuhrwagens bereitgestellt werden. IMPRESSUM Der Anzeiger Gürbetal Längenberg Schwarzen burgerland Jahrgang. Der Anzeiger wird als amtliches obligatorisches Publikationsorgan in den auf der ers ten Seite aufgeführten Gemeinden jeden Donnerstag in alle Haushaltungen, Firmen und Verwaltungen verteilt. Der Anzeiger geht zusätzlich an die Gemeinde Oberbalm. Verlag: Jordi AG, 3123 Belp und sohnverlag GmbH, 3150 Schwarzenburg. Auflage: Exemplare Amtlich beglaubigt, 1. Oktober Abonnementspreis: 1 Jahr Fr. 99., 6 Monate Fr. 75., 3 Monate Fr. 64., 1 Monat Fr Der Grünabfuhr kann mitgegeben werden: Kompostierbare Abfälle aus Haushalt und Garten, Rüstabfälle, Rasen- und Baumschnitt, Gartenabfälle wie Laub und Unkraut. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dem Flugblatt «Grünabfuhr 2017» oder dem Abfallmerkblatt Die Gemeindeverwaltung Seegasse Strassensperrung Am Samstag, 3. Juni 2017 findet ein Pfingstanlass der Kirchgemeinde Kirchdorf statt. Die Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf haben für den 3. Juni 2017 deshalb folgende Verkehrsregelung beschlossen: Samstag, 3. Juni 2017, von Uhr bis 22 Uhr: Sperrung der Seegasse für den öffentlichen Verkehr aus Sicherheitsgründen aufgrund der Wanderung der Gottesdienstbesucher von Kirchdorf nach Gerzensee. Wir bitten Sie, die Signalisationen zu beachten. Der Zugang für die Anwohner bleibt gewährleistet. Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis. Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf Gemeindeversammlung Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde: Montag, 29. Mai 2017, 20 Uhr, im Gemeindesaal Gerzensee 1. Jahresrechnung Orientierung 1.2 Genehmigung der Jahresrechnung Bericht zum Datenschutz 2. Wahlen Bau- und Planungskommission: Ersatzwahl für die Vollendung der Amtsdauer vom 1. Juni Dezember Orientierungen 4. Verschiedenes Aktenauflage Die Unterlagen zu den liegen 30 Tage vor der Versammlung bei der Gemeindeverwaltung Gerzensee öffentlich auf. Rechtspflege Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen, bei Wahlen innert 10 Tagen, nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet Gemeindebeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, geführt werden. Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung zu beanstanden. Zu dieser Versammlung sind alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger (ab 18 Jahren), die seit mindestens 3 Monaten Wohnsitz in Gerzensee begründen, freundlich eingeladen. Jugendliche zwischen dem 14. und dem 18. Altersjahr, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben, können sich gestützt auf Art. 29 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Gerzensee an der Gemeindeversammlung zu traktandierten Geschäften äussern und sind deshalb ebenfalls freundlich zur Versammlung eingeladen Gerzensee, 24. April 2017 Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung des Zonenplans nach Art. 122 Abs. 7 BauV, Umzonung einer Teilfläche von der Grünzone in die Wohn-/ Arbeitszone W/A 2 (Parzelle Nr. 207). bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen gemäss Art. 122 Abs. 7 BauV zu beschliessen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 26. Mai bis und mit am 26. Juni 2017, in der Gemeindeverwaltung Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee, während der Schalteröffnungszeiten, öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeschreiberei zu Handen des Gemeinderates schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Gerzensee, 22. Mai 2017 Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Inserat-Annahme: sohnverlag GmbH, Sonnenrain 17, 3150 Schwarzenburg, Telefon , Fax , anzeiger@sohnverlag.ch Jordi AG, Aemmenmattstrasse 22, 3123 Belp, Telefon , Fax anzeiger@ jordibelp.ch. Publicitas AG, Seilerstrasse 8, 3001 Bern, Telefon , Fax Ende der Inseratannahme: Abbestellungen nur bis Dienstag, 12 Uhr. Zu spät eingehende Inserate erscheinen in der nächsten Ausgabe. Tarif: Preis je Milimeter einspaltig (10 Spalten pro Seite): Fr schwarz / weiss, Mittwoch, 21. Juni 2017, Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan , Kenntnisnahme Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, Die Sekundarschulkommission JABERG Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan , Kenntnisnahme Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, Die Sekundarschulkommission Fr farbig bis 2150 mm, Fr farbig ab 2151 mm, Fr Titelseite. Chiffre- Gebühr pro Inserat Fr Jeweils zuzügl. 8 % MWST. Mindestgrösse pro Inserat 50 mm. Inserat-Kombinationen in der Region: Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Auflage Ex. Der Anzeiger GLS, Laupen Anzeiger, Auflage Ex. Der Anzeiger GLS, Anzeiger Region Bern, Konolfingen, Laupen, Aarberg, Fraubrunnen, Auflage Ex. Der Anzeiger GLS, Anzeiger Konolfingen, Thuner Anzeiger, Auflage Ex. Anzeiger-Dokumentation: Verlangen Sie beim Verlag ein Exemplar mit allen Detail-Informationen. KIRCHDORF Seegasse Strassensperrung Am Samstag, 3. Juni 2017 findet ein Pfingstanlass der Kirchgemeinde Kirchdorf statt. Die Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf haben für den 3. Juni 2017 deshalb folgende Verkehrsregelung beschlossen: Samstag, 3. Juni 2017, von Uhr bis 22 Uhr: Sperrung der Seegasse für den öffentlichen Verkehr aus Sicherheitsgründen aufgrund der Wanderung der Gottesdienstbesucher von Kirchdorf nach Gerzensee. Wir bitten Sie, die Signalisationen zu beachten. Der Zugang für die Anwohner bleibt gewährleistet. Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis. Gemeinderäte Gerzensee und Kirchdorf Ordentliche Versammlung der Burgergemeinde Kirchdorf Montag, 26. Juni 2017, 20 Uhr im Dorfträff : 1. Protokoll 2. Rechnung Budget Verschiedenes Der Burgerrat Einwohnergemeinde Kirchdorf Ordentliche Versammlung Donnerstag, 8. Juni 2017, Uhr, Dorfträff Kirchdorf : 1. Jahresrechnung Genehmigung der Rechnung 2016 mit einem Defizit von CHF Kenntnisnahme des Datenschutzberichts 2. Projekt 4er-Fusion Umsetzungskredit Erteilung Rahmenkredit 3. Teilrevision baurechtliche Grundordnung, Anpassung Baureglement an die Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen BMBV Genehmigung 4. Verschiedenes/Orientierungen Grüngutablieferung AVAG Die Unterlagen zu den liegen 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung öffentlich auf. Zur Versammlung sind alle Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan , Kenntnisnahme Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, Die Sekundarschulkommission Baupublikation Gesuchsteller: 1. Urs Haslebacher, Landwirt, Breiten, 3127 Lohnstorf 2. Samuel Zimmermann, Landwirt, Gassmatt 56, 3128 Kirchenthurnen 3. Erwin Munter, Landwirt, Hauptstrasse 7, 3127 Lohnstorf 4. Walter Trachsel, Landwirt, Dorfstrasse 11, 3127 Mühlethurnen Projektverfasser: Betriebsgemeinschaft Hasle-Moos, Moos 126b, 3116 Kirchdorf Bauvorhaben: 1. Aufschüttungen für Bodenverbesserungsmassnahmen um ca. 30 cm (Erosionsschutz für Landwirtschaftliche Flächen) mit Durchmischen des Bodens mit Spezialpflug, Austrag mit Spezialanhänger bodenschonend; 2. Zwischendeponieplatz des Auffüllmaterials auf Hausparzelle im Moos, Kirchdorf, Zufahrt über Flurweg. Standort Zwischendeponie: Kirchdorf, Moos, Parz (Hausparzelle Haslebacher). Standort Bodenverbesserungen: Mühlethurnen, Chüebrünne, Parz. 229 (Haslebacher), 172, 173 (Zimmermann), 71.01, (Munter) 150, 184 (Trachsel), Landwirtschaftszone. Gesamtfläche Bodenverbesserung: Total Aren (zusammenhängend). Aufschüttungsmaterial: Aushubmaterial, insbesondere skelettreicher, sandiger Lehm Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Mühlethurnen und Kirchdorf Auflage- und Einsprachefrist: 17. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist der Baupolizeibehörde Mühlethurnen einzureichen. Mühlethurnen, 18. Mai 2017 Gemeinde-Baupolizeibehörde Mühlethurnen Gemeinde-Baupolizeibehörde Kirchdorf LOHNSTORF Einladung zur ordentlichen Schulgemeindeversammlung Montag, 29. Mai 2017, Uhr, Schulhaus (Pavillon) 1. Protokoll a.o. Schulgemeindeversammlung 30. Januar 2017 Genehmigung 2. Jahresrechnung 2016 Genehmigung 3. Verpflichtungskredit Sanierung ehemaliges KbF-Gebäude Genehmigung 4. Schulkommission Wahl Mitglied 5. Schulkommission Wahl Präsident/ Präsidentin 6. Liegenschaftsausschuss Orientierung und Rückblick 7. Schulleitung Orientierung und Ausblick 8. Mittagstisch Bericht und Ausblick 9. Elternrat Bericht und Ausblick 10. Schulkommission diverse Informationen Die Unterlage zu Traktandum 1 liegt 30 Tage vor der Schulgemeindeversammlung öffentlich zur Einsicht bei den Gemeindeverwaltungen Mühlethurnen und Lohnstorf auf. Eine Broschüre zur Jahresrechnung 2016 kann bei beiden Gemeindeverwaltungen bezogen werden und wird an der Schulgemeindeversammlung abgegeben. Ebenfalls ist diese auf den Websites der Schule und der Einwohnergemeinde Mühlethurnen aufgeschaltet. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in einer der Verbandsgemeinden das Stimmrecht besitzen, sind stimmberechtigt. Gäste und Interessierte sind ebenfalls freundlich eingeladen. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Schulkommission MÜHLEDORF Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden

3 <wm>10cfxkqw6ambbe0s_azqbdvlhj6hoewdcqnp-vkdjeta44vvt0-frbdrtdckqk0qtpvgixuy0hoargumkdeee8n0oipy-5gheyrxgoeimqhaco6dx9xg-kyccwcgaaaa==</wm> <wm>10casnsjy0mdqx0tuxndixmgmalsdf6a8aaaa=</wm> Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Seite Mai 2017 Nr. 21 Frisch. Geld gewonnen, Land zerronnen. Schweizer Investitionen in Grossplantagen rauben Menschen die Existenz. sehen-und-handeln.ch PK: sympathisch anders Schwarzenburg Niederscherli Guggisberg Albligen Sangernboden 3150 Schwarzenburg Tel Herzliche Gratulation! Kaufe Gebrauchtwagen Alle Marken und Jahrgänge, auch Motorräder, Busse und Lieferwagen. Kilometer und Zustand egal, auch für Export. Gute Barzahlung, gratis Abholdienst. Tel (auch Sa./So.) J Gratulieren Sie Ihrem Lehrling zur bestandenen Abschlussprüfung! Inseratenschluss ist am Freitag, 30. Juni Die Sonderseite wird in der Woche 28, am 13. Juli 2017 erscheinen. Inserategrössen mm = Fr mm = Fr mm = Fr Genauere Angaben erhalten Sie auf Wunsch unter anzeiger@jordibelp.ch Der Anzeiger GLS anzeiger@jordibelp.ch anzeiger@sohnverlag.ch sohnverlag visuelle kommunikation Ihr Partner für auffallende Werbeträger 3150 Schwarzenburg J Hühnerhubelstr. 23, 3123 Belp Telefon / baerenhauswart@hotmail.com Hauswartungen, Wohnungsreinigungen mit Abgabegarantie sowie Umzüge Gartenarbeiten und Büroreinigungen Frühlingsputz und vieles mehr Die Botta & Salwey GmbH, ehemals A. Botta Baugeschäft GmbH, blickt auf eine über 100-jährige Tätigkeit im Hoch- und Tiefbau sowie im grabenlosen Leitungsbau zurück. Sommer 2017 bekannt. Wir freuen uns Ihnen bekannt zu geben, dass die Zemp Leitungs- und Tiefbau GmbH in 6192 Wiggen / LU, unsere Abteilung grabenloser Leitungsbau übernehmen wird. Diese ist seit über 40 Jahren in diesem Bereich tätig. Somit können wir Ihnen zusichern, dass Sie weiterhin ganz in unserem Sinne, kompetent und fachgerecht betreut werden. Für uns ist es nun an der Zeit, uns bei unserer jahrelangen und treuen Kundschaft herzlichst für das entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Mit freundlichen Grüssen Stefan Botta und Reto Salwey J R O D E R O P T I K Bahnhofstr. 11. CH-3123 Belp. Tel Sie haben Ihren Stil, wir die passende Brille. gutsehen gutaussehen Kalt gepresst vom Feld ins Dorf. swisstopo (BM160267) Landwirt und Gemeindepräsident Andreas Gass ist einer von vielen lokalen Produzenten, die für Volg «Feins vom Dorf»-Produkte herstellen. Sein Rapsöl macht er von A bis Z selber: vom Ernten übers Kaltpressen bis hin zum Abfüllen und Etikettieren. Es ist im Volg Oltingen (BL) erhältlich. Entdecken Sie in jedem Volg andere «Feins vom Dorf»-Spezialitäten. Volg. Im Dorf daheim. In Oltingen zuhause.

4 Seite Mai 2017 Nr. 21 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan , Kenntnisnahme Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, Die Sekundarschulkommission MÜHLETHURNEN Sprechstunde des Gemeindepräsidenten Die Sprechstunde findet statt: Dienstag, 30. Mai 2017 im Gemeindehaus Uhr mit Anmeldung auf Tel Uhr ohne Anmeldung. Die nächste Sprechstunde wird wiederum im Anzeiger und auf der Gemeinde-Homepage publiziert werden. Einladung zur ordentlichen Schulgemeindeversammlung Montag, 29. Mai 2017, Uhr, Schulhaus (Pavillon) 1. Protokoll a.o. Schulgemeindeversammlung 30. Januar 2017 Genehmigung 2. Jahresrechnung 2016 Genehmigung 3. Verpflichtungskredit Sanierung ehemaliges KbF-Gebäude Genehmigung 4. Schulkommission Wahl Mitglied 5. Schulkommission Wahl Präsident/ Präsidentin 6. Liegenschaftsausschuss Orientierung und Rückblick 7. Schulleitung Orientierung und Ausblick 8. Mittagstisch Bericht und Ausblick 9. Elternrat Bericht und Ausblick 10. Schulkommission diverse Informationen Die Unterlage zu Traktandum 1 liegt 30 Tage vor der Schulgemeindeversammlung öffentlich zur Einsicht bei den Gemeindeverwaltungen Mühlethurnen und Lohnstorf auf. Eine Broschüre zur Jahresrechnung 2016 kann bei beiden Gemeindeverwaltungen bezogen werden und wird an der Schulgemeindeversammlung abgegeben. Ebenfalls ist diese auf den Websites der Schule und der Einwohnergemeinde Mühlethurnen aufgeschaltet. Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die in einer der Verbandsgemeinden das Stimmrecht besitzen, sind stimmberechtigt. Gäste und Interessierte sind ebenfalls freundlich eingeladen. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Schulkommission Baupublikation Gesuchsteller: 1. Urs Haslebacher, Landwirt, Breiten, 3127 Lohnstorf 2. Samuel Zimmermann, Landwirt, Gassmatt 56, 3128 Kirchenthurnen 3. Erwin Munter, Landwirt, Hauptstrasse 7, 3127 Lohnstorf 4. Walter Trachsel, Landwirt, Dorfstrasse 11, 3127 Mühlethurnen Projektverfasser: Betriebsgemeinschaft Hasle-Moos, Moos 126b, 3116 Kirchdorf Bauvorhaben: 1. Aufschüttungen für Bodenverbesserungsmassnahmen um ca. 30 cm (Erosionsschutz für Landwirtschaftliche Flächen) mit Durchmischen des Bodens mit Spezialpflug, Austrag mit Spezialanhänger bodenschonend; 2. Zwischendeponieplatz des Auffüllmaterials auf Hausparzelle im Moos, Kirchdorf, Zufahrt über Flurweg. Standort Zwischendeponie: Kirchdorf, Moos, Parz (Hausparzelle Haslebacher). Standort Bodenverbesserungen: Mühlethurnen, Chüebrünne, Parz. 229 (Haslebacher), 172, 173 (Zimmermann), 71.01, (Munter) 150, 184 (Trachsel), Landwirtschftszone. Gesamtfläche Bodenverbesserung: Total Aren (zusammenhängend). Aufschüttungsmaterial: Aushubmaterial, insbesondere skelettreicher, sandiger Lehm Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Mühlethurnen und Kirchdorf Auflage- und Einsprachefrist: 17. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist der Baupolizeibehörde Mühlethurnen einzureichen. Mühlethurnen, 18. Mai 2017 Gemeinde-Baupolizeibehörde Mühlethurnen Gemeinde-Baupolizeibehörde Kirchdorf NIEDERMUHLERN Ordentliche Versammlung Freitag, 23. Juni 2017, 20 Uhr in der Turnhalle Niedermuhlern : 1. Protokoll der ordentl. Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Dezember 2016; Genehmigungsinformation 2. Jahresrechnung 2016; Beratung, Bewilligung der erforderlichen Nachkredite, Genehmigung 3. Verschiedenes Die Genehmigung des Protokolles vom 10. Dezember 2016 erfolgte in Anwendung von Art. 66 ff des OgR der Gemeinde. Die Unterlagen zu Traktandum 2 liegen 10 Tage vor der Versammlung öffentlich in der Gemeindeverwaltung auf. Beschwerden gegen Beschlüsse und Verfügungen der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen, solche gegen Wahlen innert 10 Tagen nach Ablauf der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststr. 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind sofort zu rügen. Alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Frauen und Männer sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Burgerversammmlung Freitag, 30. Juni 2017, 20 Uhr, im Restaurant Bütschelegg, 3088 Oberbütschel. : 1. Protokoll 2. Jahresrechnung 3. Budget 4. Beiträge aus dem Burgergut 5. Wahlen 6. Verschiedenes Alle Burgerinnen und Burger sind herzlich eingeladen. Der Burgerrat NOFLEN Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Sekundarstufe 1 Wichtrach Mittwoch, 21. Juni 2017, Uhr, im Dachstock des Oberstufenzentrums, Hängertstrasse 4, 3114 Wichtrach 1. Protokoll der Abgeordnetenversammlung vom 30. November Jahresbericht 2016/17 der Präsidentin und der Schulleitung 3. Nachkredit über Fr für die Einführung von HRM2 4. Jahresrechung 2016 mit Revisionsbericht 5. OgR Anpassung aufgrund der Gemeindefusion und der Einführung von HRM2; Antrag unter Vorbehalt der Genehmigung der Fusion durch die Gemeinden 6. Rückkommensantrag zur Konzeptwahl Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach für die weitere Planung 7. Kreditantrag von Fr für die Führung des Beschwerdeverfahrens 8. Investitionskredit Machbarkeitsstudie; Trennung vom Planungs- und Baukredit 9. Nachkredit von Fr für die Vorprojektphase Um- oder Neubau Sekstufe 1 Wichtrach 10. Finanzplan , Kenntnisnahme Daten der nächsten Abgeordnetenversammlungen: Mittwoch, 29. November 2017/Mittwoch, 13. Juni 2018 Rechtsmittelbelehrung: Beschlüsse der Versammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde schriftlich und begründet angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 10 Tage für Wahlgeschäfte und 30 Tage für die übrigen Geschäfte und beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 65ff. Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege VRPG). Es wird an dieser Stelle ausdrücklich auf die Rügepflicht gemäss Art. 49a Gemeindegesetz hingewiesen. Wichtrach, Die Sekundarschulkommission RIGGISBERG Schliessung der Gemeindeverwaltung Die Gemeindeverwaltung Riggisberg bleibt am Freitag, 26. Mai 2017 infolge Büroreinigung den ganzen Tag geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um Kenntnisnahme und danken für das Verständnis. Gemeindeverwaltung Riggisberg Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 19. Juni 2017, Uhr, Aula Sekundarschulhaus, Riggisberg liste 1. Protokoll der Versammlung vom 5. Dezember Überbauungsordnung Erschliessung Lisibühl mit Anschluss an Kantonsstrasse mit flankierenden Massnahmen auf der Gsteigstrasse sowie Aufhebung bestehender Überbauungsordnung (Vordere Gasse, Gsteigstrasse, Mühleweg), Genehmigung 3. Sanierung Gsteigstrasse, Kreditantrag für Sanierung Strasse inkl. Werkleitungen 4. Revitalisierung/Hochwasserschutz Biberze Bereich Loueli, Kreditantrag 5. Wärmeversorgungsanschluss Gemeindeliegenschaften, Kreditabrechnung 6. Kauf Parzelle Nr. 79 für Altersheim-Neubau, Kreditabrechnung 7. Kauf Postgebäude, Vordere Gasse 2, Kreditabrechnung 8. Jahresrechnung 2016, Genehmigung 9. Verschiedenes und Umfrage Die werden im Mitteilungsblatt 2/2017, welches demnächst jedem Haushalt zugestellt wird, erläutert. Die Unterlagen zur Gemeindeversammlung, insbesondere die Überbauungsordnung Erschliessung Lisibühl sowie das Revitalisierungsprojekt Biberze und die Rechnung 2016 liegen auf der Gemeindeverwaltung Riggisberg vom 18. Mai bis 19. Juni 2017 öffentlich auf. Wer die Unterlagen zu Hause studieren möchte, kann sie über unsere Homepage downloaden oder bei der Gemeindeverwaltung Riggisberg anfordern ( gemeinde@ riggisberg.ch oder Tel ). Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt werden (Art. 97 GG und Art. 43 GV). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Teilnehmenden der Versammlung sofort zu beanstanden (Art. 98 Abs. 1 GG). Zu dieser Gemeindeversammlung sind alle in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger eingeladen. Wasserbaubewilligungsverfahren gemäss Art. 30 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG). Gesuchsteller: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Name des Gewässers: Otzenbach und Moosbach Koordinaten: Von / bis / Beanspruchte Ausnahmen: Eingriffe in die Ufervegetation gemäss Art. 18 Abs. 1bis und 1ter sowie Art. 21 und 22 Abs. 2 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.v.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG Bauvorhaben: Renaturierung Otzenbach / Moosbach. Farbcodes Verpflockung im Feld: grün = Aufhebung Moosbach, gelb = Neubau Fussweg, orange = Neubau renaturiertes Gerinne, pink = Grenze Gewässerraum, braun = Fussgängerbrücke Auflage- und Einsprachefrist: 18. Mai bis 19. Juni 2017 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 24 Abs. 2 WBG. sind schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Riggisberg, 12. Mai 2017 RÜEGGISBERG Sammlung von Grünmaterial Die nächste Sammlung von Grüngut findet statt am Samstag, 27. Mai 2017, 9 bis Uhr, in Mulde auf dem Viehschauplatz Rüeggisberg, gebührenfrei! Angenommen werden Rasenschnitt, Gras, Unkraut, etc. Es werden keine Küchenabfälle angenommen. Die übernächste Grüngutsammlung findet am 17. Juni 2017 statt. Die Gemeindeschreiberei Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Donnerstag, 1. Juni 2017, 20 Uhr in der Turnhalle Rüeggisberg 1. Bewilligung eines Verpflichtungskredites von Fr für die Strassensanierung/Belagserneuerung Rosshalten bis Hinteres Ried, Oberbütschel 2. Genehmigung der Gemeinderechnung 2016 mit Erfolgs- und Investitionsrechnung sowie Bilanz 3. Bau- und Planungskommission/Ersatzwahl 4. Informationen der Gemeindepräsidentin 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen ab sofort auf der Gemeindeschreiberei öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse oder wegen Missachtung von Verfahrensvorschriften kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde eingereicht werden. Bei Wahlgeschäften beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage. Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt jeweils ab dem 20. Tag nach der Versammlung während 20 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden. entscheidet über Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Alle stimmberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Wir verweisen zudem auf die Botschaften in den Gemeinde- Nachrichten 2/2017. Rüeggisberg, 15. Mai 2017 Geringfügige Änderung von Art. 48 Gemeindebaureglement im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 BauV / Öffentliche Auflage In Art. 48 Gemeindebaureglement sind die baupolizeilichen Masse geregelt, u.a. auch die Gebäudelängen in den verschiedenen Bauzonen. Im Zusammenhang mit dem Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes und dem Ersatzneubau mit einem Mehrfamilienhaus in Tromwil sollen spezifisch für die Parzellen Rüeggisberg-Gbbl. Nrn und 2361 eine Gebäudelänge von neu 60 m gelten. Rüeggisberg bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 09. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 06. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Die Akten zur Baureglementsänderung liegen vom 29. Mai bis 27. Juni 2017 auf der Gemeindeschreiberei Rüeggisberg öffentlich auf. beabsichtigt, die Änderungen im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 Kant. Bauverordnung in eigener Kompetenz zu beschliessen, mit Genehmigung durch das Kant. Amt für Gemeinden und Raumordnung. Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung und das geringfügige Verfahren bei der Gemeindeverwatlung Rüeggisberg, Dorfstrasse 28, 3088 Rüeggisberg, schriftlich und begründet Einrsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Rüeggisberg, 19. Mai 2017 Wasserbaubewilligungsverfahren gemäss Art. 30 ff. Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau vom 14. Februar 1989 (WBG) und Art. 5 Koordinationsgesetz vom 21. März 1994 (KoG). Gesuchsteller: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Name des Gewässers: Biberze Koordinaten: Von / bis / Beanspruchte Ausnahmen: Eingriffe in die Ufervegetation und Beseitigung von Ufervegetation gemäss Art. 18 sowie Art. 21 und 22 Abs. 2 Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom 1. Juli 1966 (NHG, SR 451) Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.v.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG Bauvorhaben: Revitalisierung und Hochwasserschutz Biberze im Bereich Laueli. Auflage- und Einsprachefrist: 18. Mai bis 19. Juni 2017 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinderat Riggisberg, Vordere Gasse 2, 3132 Riggisberg Die Einsprachebefugnis richtet sich nach Art. 24 Abs. 2 WBG. sind schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. RÜMLIGEN Öffentliche Bekanntmachung Überbauungsordnung öffentliches Abwasserentsorgungsnetz der Gemeinde Rümligen; Genehmigung und Inkraftsetzung Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern hat die vom Gemeinderat Rümligen am 16. Januar 2017 beschlossene Überbauungsordnung öffentliches Abwasserentsorgungsnetz der Gemeinde Rümligen in Anwendung von Art. 28 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 11. November 1996 (GSchG) in Verbindung mit Art. 21 und 22 des kantonalen Wasserversorgungsgesetzes vom 11. November 1996 (WVG) mit Datum vom 30. März 2017 genehmigt. Gegen den Entscheid des Amts für Wasser und Abfall ist keine Beschwerde erhoben worden, womit die Überbauungsordnung in Kraft getreten ist. Auf die Anmerkung der Linienführung im Grundbuch wird verzichtet. Stille Wahl eines neuen Gemeinderatsmitglieds für die laufende Legislaturperiode bis 31. Dezember 2020 Am 6. und 13. April 2017 erfolgte die Ausschreibung mit dem Wahlverfahren für ein Gemeinderatsmitglied ab 1. August 2017 bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode am 31. Dezember Gestützt auf Art. 50a Abs. 4 Organisationsreglement (OgR) veröffentlicht der Gemeinderat Rümligen bis spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung die Namen der gewählten Personen, bzw. er teilt mit, welche Wahlen im Sinne von Art. 51ff OgR an der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 noch durchzuführen sind. 1 Mitglied des Gemeinderats Für den frei werdenden Gemeinderatssitz ist form- und fristgerecht ein Wahlvorschlag eingereicht worden für Nora Meier-Schifferli Da gleich viel Wahlvorschläge vorliegen, wie Sitze zu besetzen sind, hat der Gemeinderat Nora Meier-Schifferli gestützt auf Art. 50a Abs. 3 OgR als neues Gemeinderatsmitglied ab 1. August 2017 bis 31. Dezember 2020 als gewählt erklärt. An der Gemeindeversammlung vom 6. Juni 2017 findet somit keine Wahl statt. Allfällige Beschwerden gegen diesen Entscheid sind innert 10 Tagen seit der ersten Veröffentlichung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, zu richten. RÜSCHEGG Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung über Auffahrt 2017: - Mittwoch, 24. Mai 2017 bis Uhr - Auffahrt, Donnerstag, 25. Mai 2017 ganzer Tag geschlossen - Freitag, 26. Mai 2017 ganzer Tag geschlossen Ab Montag, 29. Mai 2017 gelten wieder die ordentlichen Öffnungszeiten. Gemeindeverwaltung Rüschegg Schwellenkorporation Rüschegg Ordentliche Hauptversammlung Mittwoch, 21. Juni 2017, Uhr im Tea-Room Caroline, Graben, 3154 Rüschegg Heubach 1. Begrüssung 2. Protokoll der Hauptversammlung vom 12. Juni Jahresrechnung Budget Tellenansatz Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen zu den 2, 3 und 4 liegen 30 Tage vor der Hauptversammlung öffentlich in der Gemeindeschreiberei Rüschegg auf. Rechtspflege: Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Schwellenkommission Rüschegg Rüschegg, 10. Mai 2017 Schwellenkorporation Rüschegg Inkrafttreten des Parkplatzbewirtschaftungsreglements Gantrisch In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom (GV; BSG ) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Gemeindeversammlung Rüschegg am 02. Dezember 2016 beschlossene neue Parkplatzbewirtschaftungsreglement Gantrischgebiet nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist per in Kraft getreten ist. Rüschegg, Namens des Gemeinderates von Rüschegg Der Präsident: Markus Hirschi Der Gemeindeschreiber: Markus Oberer Bau- & Gewässerschutzpublikation Gesuchstellerin Nydegger Heidi, Burgmatt 4, 6340 Baar Projektverfasser: U. Zbinden Holzbau, Bundsacker 902, 3154 Rüschegg Heubach Bauvorhaben: Umbau und Sanierung Gebäude Nr. 250, Erweiterung Wohnung im OG, Einbau Wärmepumpe und Erstellung einer Abwasserleitung Standort: Schälisacker, 3153 Rüschegg Gambach Parzelle Nr. 703 Gebäude Nr. 250 Zone LWZ Nachgesuchte Ausnahmebewilligungen: RPG Art BauG 81ff; Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes SG Art. 80; Unterschreiten des zulässigen Strassenabstandes zu Staatsstrassen Gewässerschutzmassnahmen: Anschluss an öffentliche ARA-Kanalisationsleitung Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Rüschegg, Hirschhorn, 3153 Rüschegg Gambach Auflage- & Einsprachefrist bis & mit: 20. Juni 2017

5 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Seite Mai 2017 Nr. 21 In stiller Trauer, in grosser Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserem lieben Muetti, Schwiegermuetti, Grosi, unserer Schwägerin, Cousine und Gotte Verena Burri-Bartlome «Konsum Vreni» 26. Juni Mai 2017 Sie ist heute Mittag unerwartet in ihrem 75. Lebensjahr verstorben. Dini Chraft u di Läbensmuet begleite üs, merci Muetti für dini Liebi u aues, wo du für üs hesch ta mir vermisse di! Traueradresse: Christina Sahli-Burri Stockmatt 500 D 3154 Rüschegg Heubach Traurig nehmen wir Abschied von unserer Arbeitskollegin Pia Ruchti-Küffer 29. Februar Mai 2017 Pia Ruchti ist uns als überaus engagierte, umsichtige und liebevolle Kollegin in bester Erinnerung. Sie unterrichtete in den letzten 19 Jahren das Fach Hauswirtschaft mit Leib und Seele und konnte die Jugendlichen dafür begeistern. Neue Herausforderungen packte sie gerne an. Pia begleitete viele Klassen in Wander- und Skilager. Sie unterstütze die Klassenlehrkräfte im Tagesprogramm und sorgte als Lagerköchin für das leibliche Wohlergehen der Schülerinnen und Schüler. Als Kollegin war sie immer eine grosse Bereicherung für das Team. Wir sind in Gedanken bei Pia und der Trauerfamilie. Das Kollegium Oberstufenzentrum Schwarzenburg Todesanzeige Dankbar und mit vielen schönen Erinnerungen nehmen wir Abschied von meiner lieben Ehefrau, unserer Mutter, Schwiegermutter, unserem Grosi, Urgrosi, unserer Schwester, Schwägerin und Tante Lotti Marti-Johner 17. August Mai 2017 Sie ist an einem schönen Maientag nach kurzer Krankheit friedlich eingeschlafen. Traueradresse: Werner Marti Längenbergstrasse Riggisberg In stiller Trauer Werner Marti-Johner Kurt und Madeleine Marti-Krebs Melanie, Thomas Elisabeth und Samuel Zimmermann-Marti Eliane und Roland mit Norina Renate, Irene, Reto Peter und Renate Marti-Merkle Fabienne, Christian, Corina Beat Marti und Marianne Peter Niklas, Nina, Alex Die Urnenbeisetzung, zu der Sie freundlich eingeladen sind, findet am Dienstag, 30. Mai 2017 auf dem Friedhof Kirchenthurnen statt. Gebet um Uhr bei der Aufbahrungshalle. Anschliessend Trauergottesdienst in der Kirche. Anstelle von Blumen gedenke man der Spitex Region Gantrisch, 3132 Riggisberg, Postkonto , Vermerk: Lotti Marti. Gilt als Leidzirkular TRAUERANZEIGEN Danke, für jedi Schtung, wo mir hei dörfe ha. Danke, für jede Momänt, wo mir hei dörfe mit dir ga. Danke für aus, wo du üs i dim Läbe hesch gä. Läb wohl Muetti, jetz isches Zyt, jetz müesse mer Abschied nä. In stiller Trauer Monika und Heinz Marti-Burri Amanda und Mathias Deborah, Nicola Christina Sahli-Burri mit Rahel und Rita Kühni Manfred Burri und Anita Rüegsegger Florian Burri Verwandte und Bekannte Die Trauerfeier, zu der Sie herzlich eingeladen sind, findet am Freitag, 2. Juni 2017, um Uhr in der Kirche Rüschegg statt. Anstelle von Blumen gedenke man der Spitex Schwarzenburgerland, Postkonto , Vermerk: Verena Burri-Bartlome. Du siehst den Garten nicht mehr grünen, in dem du einst so froh geschafft. Du siehst die Blumen nicht mehr blühen, weil der Tod dir nahm die Kraft. Was du an Liebe uns gegeben, dafür ist jeder Dank zu klein. Was wir an dir verloren, das wissen wir nur ganz allein. Dein gutes Herz, es schlägt nicht mehr, für uns ist das unendlich schwer. 796S 797S ABSCHIED und DANK Bestattungsdienst Schwarzenburgerland Hans-Ulrich Hürst 3148 Lanzenhäusern Tel / Unsere Dienstleistungen:. Bestattungsdienst Zbinden Bestatter mit eidg. Fachausweis Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig. Erzählt lieber von mir und traut euch ruhig zu lachen. Lasst mir einen Platz zwischen euch, so, wie ich ihn im Leben hatte. Traurig, aber mit grosser Dankbarkeit haben wir am 23. Mai 2017 in der Kirche Wahlern von unserer lieben Pia Ruchti-Küffer 29. Februar Mai 2017 Abschied genommen. Auf Pias Wunsch hat die Trauerfeier in aller Schlichtheit im engeren Familien- und Freundeskreis stattgefunden. Wir danken allen, die Pia im Leben Zuneigung bekundet, Freundschaft erwiesen oder ihr mit Wohlwollen begegnet sind. Wir danken auch allen, die uns ihr Mitgefühl zum Ausdruck gebracht haben. Besonders danken wir: - Frau Dr. Kathrin van den Berg und dem Personal der Schlosspraxis - Marlies und Bernhard Schären für die selbstlose Nachbarschaftshilfe - Dem Ärzteteam und dem Personal der Station 2 der Klinik Schönberg ob Gunten - Herr Pfarrer Matthias Barth für die einfühlsame Gestaltung der Abschiedsfeier - Frau Margrit Nyffenegger für die musikalische Umrahmung - Der Sigristin, Frau B. Riesen - Der Schulleitung und dem Kollegium des OSZ Schwarzenburg für die Begleitung Schwarzenburg, 19. Mai 2017 In Liebe und Dankbarkeit: Milkenstrasse 32 Hans Ruchti-Küffer Marcel und Fabienne Ruchti Simon Ruchti René und Gertrud Küffer-Hager Geschwister und Verwandte Statt mit Blumen gedenke man der Bernischen Krebsliga, Postkonto-Nr , Vermerk: Pia Ruchti. Herzlich Individuell - Kompetent Jürg und Iris Beutler, Bestattungsdienst freundlich, familiär und kompetent Wir senden Ihnen gerne unverbindlich unsere Broschüre. Bei Todesfall: Wir beraten und begleiten Sie Kompetente Erledigung von A Z Gilgen, Bestattung u. Schreinerei, 3123 Belp Natel , Telefon H. Berger, Bestattungsdienst, 3087 Niedermuhlern Natel , Telefon Arche Bestattungen GmbH Belp, Mühlethurnen, Gürbetal Grubenstrasse Belp Würdevolle und achtsame Begleitung im Trauerfall J 800S 795S 7545S J J

6 Seite Mai 2017 Nr. 21 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lasten-ausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die der Bewilligungsbehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG). Rüschegg Gambach, 15. Mai 2017 Namens der Gemeinde-Baupolizeibehörde: Bauverwaltung Rüschegg Baupublikation bbew 212/2017 Bauherrschaft: Michel und Erika Corpataux, Schwendi 10, 3156 Riffenmatt Projektverfasser: Gantrisch Planung GmbH, Marchli 62, 3156 Riffenmatt Bauvorhaben: Teilweise Abbruch und Wiederaufbau des Bauernhauses nach Brandfall Standort: Gemeinde Rüschegg, Holzacker 556, 3153 Rüschegg Gambach, Parzelle Nr. 320, Zone: Landwirtschaftszone Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebietes nach Art. 24 ff. RPG Hinweis: Antrag auf Erleichterung von der vorgeschriebenen Kaminhöhe Auflagestelle: Gemeinde-/Bauverwaltung Rüschegg, Hirschhorn 298a, 3153 Rüschegg-Gambach Einsprachefrist: bis und mit 19. Juni 2017 Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte oder weitgehend identische Einsprachen haben anzugeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland SCHWARZENBURG Gemeindeversammlung vom Montag, 12. Juni 2017, Uhr im Pöschensaal, Schwarzenburg 1. Genehmigung Jahresrechnung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle / Aufhebung 3. Schulhaus Thunstrasse / Sanierung der Nord- und Ostfassade / Wärmedämmung und Erneuerung der Fenster / Kreditabrechnung 4. Informationen 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Versammlungsgeschäften können während 30 Tagen vor der Ver-sammlung bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland in Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdefrist beginnt am Tag nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 i.v.m. Art. 65 ff Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG). Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und -bürger sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen. Gemeinderat Schwarzenburg ALTPAPIERSAMMLUNG gesamte Gemeinde Schwarzenburg Donnerstag, 1. Juni 2017 (Nächste Papiersammlung: Donnerstag, 31. August 2017) Die Bevölkerung wird auf folgende Punkte aufmerksam gemacht: - Im Sinne eines fachgerechten Recyclings, bzw. laut Weisung des Altpapierwerkes Utzenstorf, wird nur gut gebündeltes Altpapier mitgenommen. Schlecht gebündeltes Altpapier, Papier in Trag-taschen und in Säcken sowie Materialien (z.b. Futtersäcke), die nicht in die Altpapiersammlung gehören, werden nicht mitgenommen. Dorf Schwarzenburg Das Altpapier wird im Dorf Schwarzenburg durch die Schülerinnen und Schüler eingesammelt. Das Altpapier ist bis 7 Uhr bei den Sammelplätzen bereit zu stellen. Sollte das Altpapier am späteren Vormittag noch nicht abgeholt worden sein, melden Sie dies zwischen Uhr unter Tel.-Nr Aussenbezirke In den Aussenbezirken wird das Altpapier mit dem Kehrichtwagen direkt an den Kehrichtsammelstellen abgeholt. Das Altpapier ist bis 7 Uhr bereit zu stellen. Sollte das Altpapier bis 16 Uhr noch nicht abgeholt worden sein, bitten wir Sie dies unter Tel.-Nr zu melden. Hinweis Der Erlös, welcher durch die Sammlung im Dorf Schwarzenburg erwirtschaftet wird, kommt den Schulen zugute. Papier, welches in den Aussenbezirken vom Kehrichfahrzeug eingesammelt oder in der Sammelstelle Pöschen abgeben wird, erhalten die Schulen nicht vergütet. Um den Erlös für die Schulen zu steigern, besteht die Möglichkeit, dass das Altpapier am Sammeltag direkt beim Container auf dem Marktplatz Schwarzenburg abgegeben werden kann. Primarschule und Bauverwaltung Schwarzenburg Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Die Schalter der Gemeindeverwaltung bleiben über Auffahrt wie folgt geschlossen: Mittwoch vor Auffahrt, 24. Mai 2017: ab Uhr geschlossen Auffahrt, 25. Mai 2017 und Freitag nach Auffahrt, 26. Mai 2017: geschlossen Ab Montag, 29. Mai 2017, sind wir gerne wieder für Sie da. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinderat Schwarzenburg Änderung Art. 7, Abs. 2 des Personalreglementes der Einwohnergemeinde Schwarzenburg Gestützt auf Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekannt gemacht: Mit Beschluss vom 8. Mai 2017 hat der Gemeinderat die Änderung von Art. 7, Abs. 2 des Personalreglementes beschlossen. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden oder dem Referendum, tritt es per 1. Juli 2017 in Kraft. Das Reglement liegt bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg zur Einsichtnahme auf. Beschwerden gegen den Beschluss sind gemäss Art. 60 ff des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) vom 23. Mai 1989 innert 30 Tagen ab Publikation schriftlich und begründet an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zu richten. Gemäss Art. 32 Abs. 1 der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Schwarzenburg können 5% der Stimmberechtigten gegen den Erlass das Referendum ergreifen. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit Publikation. Ein allfälliges Referendum ist mit der erforderlichen Anzahl Unterschriften bei der Gemeindeschreiberei Schwarzenburg einzureichen. Gemeinderat Schwarzenburg Bau- + Gewässerschutzpublikation Gemeinde Schwarzenburg Bauherrschaft: Guillebeau Franz, Obereichistrasse 48, 3148 Lanzenhäusern Projektverfasser: Liniger Architektur, Hangweg 6, 3148 Lanzenhäusern Bauvorhaben: Abbruch- und Wiederanbau Schopf Standort: Parz.-Nr. 702, Obereichistrasse 48, 3148 Lanzenhäusern Zone: LW Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: - Schmutzwasser: Landwirtschaftliche Verwertung - Meteorwasser: Versickerung oberflächlich Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg Auflage- und Einsprachefrist bis 19. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist bei der Bauverwal-tung, Freiburgstrasse 8, 3150 Schwarzenburg, einzureichen. Schwarzenburg, 12. Mai 2017 Bauverwaltung Schwarzenburg TOFFEN Öffnungszeiten Auffahrt Am Mittwoch, 24. Mai 2017, gelten folgende Öffnungszeiten: 8 bis 11 Uhr sowie bis 16 Uhr Am Donnerstag (Auffahrt), 25. Mai, sowie am Freitag, 26. Mai 2017, bleiben die Schalter ganztags geschlossen. Ab Montag, 29. Mai 2017, sind wir gerne wieder für Sie da! Die Gemeindeschreiberin Protokoll der kommunalen Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 Verpflichtungskredit für die Verkehrsberuhigung auf der Bahnhofstrasse mit Strassenumgestaltung für die Aufwertung des Dorfzentrums sowie Tempo-30-Zone im unteren Dorfteil Zahl der im Stimmregister eingetragenen Stimmberechtigten (Total): 1907 Zahl der eingelangten Ausweiskarten: 1188 Bei der kommunalen Volksabstimmung betrug die Stimmbeteiligung 62,3 Prozent Gesamtzahl der eingelangten Stimmzettel: 1175, Leer: 3, Ungültig: 40 = 43 Gültige Stimmen: 1132 Zahl der Ja: 487 Zahl der Nein: 645 Beschwerden gegen den Urnenbeschluss sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen. 21. Mai 2017 Die Gemeindeschreiberin Bau- und Gewässerschutzpublikation Gesuchstellerin: Erbengemeinschaft Blatter, vd. Immo-Erben GmbH, Bahnhofstrasse 14, 3125 Toffen Projektverfasserin: Immo-Erben GmbH, Bahnhofstrasse 14, 3125 Toffen Bauvorhaben: Sanierung Fassade, Anbringen diverser Werbeelemente (unbeleuchtet) Standort: Bahnhofstrasse 14, Parz. Nr. 66, Mischzone MB3 Auflageort und Einsprachestelle: Bauverwaltung Toffen, Bahnhofstrasse 1, 3125 Toffen Auflage- und Einsprachefrist: 26. Juni 2017 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Toffen, 16. Mai 2017 Namens der Gemeindebaupolizeibehörde: Bauverwaltung Toffen, B. Beck, Bauverwalter WALD Per 1. November 2017 suchen wir eine/n Verantwortliche/n Winterdienst mit Stellvertretung des Wegmeisters (als Auftragnehmer) Tätigkeit Mitarbeit bei den Winterdienstarbeiten sowie die selbständige Schneeräumung nach Einsatzbefehl der Gemeinde. Mithilfe bei umfangreicheren Arbeiten sowie Übernahme der Stellvertretung des Wegmeisters bei Bedarf. Ihr Profil Sie verfügen über einen verkehrstauglichen und geländegängigen Traktor, der für den Winterdienst geeignet ist. genügend Platz für die ganzjährige Remisierung des Schneepfluges. eine selbständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise sowie eine spontane Einsatzbereitschaft. Sie sind bereit von November bis April Pikettdienst zu leisten. in dieser Zeit nach Absprache 1 Wochenende pro Monat die Stellvertretung des Wegemisters zu übernehmen. bei Ferienabwesenheiten des Wegmeisters definierte Arbeiten zu erledigen. Wir bieten selbständige Tätigkeit Entschädigung nach den gültigen ART-Tarifen und dem Personalreglement der Gemeinde Wald Fühlen Sie sich angesprochen? Dann bewerben Sie sich bis zum 6. Juni 2017 bei der Gemeindeverwaltung Wald, Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald oder gemeinde@wald-be.ch. Fakultatives Finanzreferendum Gegen den nachfolgenden Ausgabenbeschluss des Gemeinderates vom 17. Mai 2017 kann gestützt auf Art. 25 des Organisationsreglementes das Referendum ergriffen werden. Das Referendum muss mindestens von 5% der Stimmberechtigten (46 in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigte Personen) unterzeichnet sein. Kredit von Fr für die Instandstellung der Strassenentwässerung Salzgässli Bernstrasse. Beginn der Referendumsfrist: 26. Mai 2017 Ende der Referendumsfrist: 26. Juni 2017 Gemeinderat Wald Ordentliche Versammlung der Einwohnergemeinde Donnerstag, 29. Juni 2017, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus Zimmerwald : 1. Jahresrechnung 2016 a) Genehmigung der Jahresrechnung b) Kenntnisnahme der Nachkredite c) Bericht der Datenschutzaufsichtsstelle 2. Reglement über die Mehrwertabgaben; Genehmigung 3. Gebührentarif für die Feuerungskontrolle; Genehmigung Revision 4. Orientierungen/Verschiedenes Die Unterlagen zu Traktandum 2 und 3 liegen 30 Tage, die übrigen Unterlagen 10 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung Wald, 3086 Zimmerwald, öffentlich auf. Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Verletzungen von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind an der Versammlung sofort zu rügen. Zimmerwald, 19. Mai 2017 Gemeinderat Wald KIRCHGEMEINDEN Kirchdorf Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung, Donnerstag, 1. Juni 2017, 20 Uhr, im Kirchgemeindehaus Uttigen 1. Protokoll der KGV vom 23. November Genehmigung Jahresrechnung Wahl eines neuen Ratsmitgliedes 4. Wahl einer neuen Präsidentin 5. Verabschiedung 6. Verschiedenes Aktenauflage: Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung bei allen Gemeindeverwaltungen der Kirchgemeinde Kirchdorf, in der Kirche Kirchdorf, im Kirch gemeindehaus Uttigen und im Internet unter zur Einsicht auf. Der Kirchgemeinderat Riggisberg Ordentliche Versammlung der Kirchgemeinde, Mittwoch 31. Mai 2017, um 20 Uhr im Kirchgemeindesaal 1. Protokoll der Versammlung vom 29. November Rechnung Genehmigung der Rechnung Kenntnisnahme der Kreditüberschreitungen 3. Wahl eines neuen Mitgliedes des Kirchgemeinderates 4. Berichte aus dem Kirchgemeinderat und den Pfarrämtern 5. Verschiedenes und Mitteilungen Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung und die Rechnung liegen ab Montag, dem 1. Mai 2017, im Vorraum der Kirche zur Einsichtnahme auf. Kirchgemeinderat Riggisberg Rüschegg Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung, Mittwoch, 28. Juni 2017, Uhr in der Kirchgemeindestube. 1) Genehmigung Kaufvertrag Pfarrhaus Stimmberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer, sowie Ausländerinnen und Ausländer, die das 18. Altersjahr erfüllt haben, der Evangelisch-reformierten Kirche angehören und seit mindestens drei Monaten in der Kirchgemeinde Rüschegg wohnhaft sind. Der Kirchgemeinderat KIRCHLICHE ANLÄSSE Evangelisch-reformierte Landeskirche Dein Wort ist meinem Fuss eine Leuchte, ein Licht für meine Pfade. Psalm 119,105 Belp-Belpberg-Toffen Konfirmationsgottesdienst: Sonntag, 28. Mai, um 10 Uhr, Konfirmation der Klasse 9S2 durch Katechetin Maja Grossenbacher in der reformierten Kirche Belp. Waldgottesdienst in Toffen: Sonntag 28. Mai, um 10 Uhr, Gottesdienst mit Pfarrer Frank Luhm in der Muheimern in Toffen. Fahrdienst um 9.30 Uhr ab Dorfplatz Belp. Anschliessend Wurst vom Grill. Konfirmationsgottesdienst: Sonntag 28. Mai, um Uhr, Konfirmation der Klasse 9S1 durch Katechetin Margreth Leliuc in der reformierten Kirche Belp. Gottesdienst im Altersheim: Freitag, 2. Juni, um Uhr, Gottesdienst im Altersheim mit Pfarrer René Schaufelberger. Jubilate Taizé-Gottesdienst: Samstag, 3. Juni, ab Uhr in der reformierten Kirche Belp. Ein meditativer Gottesdienst in Anlehnung an das Taizé-Gebet. Jubilate der etwas andere Gottesdienst mit Abendmahl. Sekretariat: Prisca Bobrik-Christen, Dorfstrasse 34, 3123 Belp, Telefon Gerzensee Krabbel-Gruppe: Donnerstag, 1. Juni, 9 bis 11 Uhr, im Kornhaus Gerzensee (Leitung: Yvonne Dietrich, ; ). Angaben zu kirchlichen Anlässen erhalten Sie in der Kirchenzeitung reformiert und auf Guggisberg Sonntag, 28. Mai / kein Gottesdienst / bitte Kirchenzettel der benachbarten Kirchgemeinden beachten. Weitere Infos: Gemeindeseite «reformiert.» Kirchdorf Konfirmation der Klasse Kirchdorf in der Kirche Kirchdorf: Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr, mit Pfarrer Samuel Glauser. Schweigen Hören Schweigen: Mittwoch, 31. Mai im KGH Uttigen. Weitere Anlässe Riggisberg Freitag, 26. Mai, Uhr, Wohnheim Riggisberg: Gottesdienst mit Pfrn. Susann Müller. Freitag, 26. Mai, Uhr, Altersheim Riggishof: Gottesdienst mit Pfrn. Susann Müller. Samstag, 27. Mai, 9.30 bis 12 Uhr in der Kirche Riggisberg: Konf.-Vorbereitung GRUPPE B. Samstag, 27. Mai, 17 Uhr, Kirche Riggisberg: Regionaler Taizé-Gottesdienst in der Kirche Riggisberg. Es wird eine Kinderhüte angeboten. Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr, Kirche Riggisberg: Konfirmation Gruppe B mit Pfr. Daniel Winkler und Katechet Stefan Burri. Thema der Konfirmation: «Unsichtbare Welt». Dieser Gottesdienst ist öffentlich. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen! Dienstag, 30. Mai, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus: 5. Schuljahr Elternabend (im Hinblick auf das Minilager). Mittwoch, 31. Mai, 20 Uhr im Kirchgemeindehaus: Kirchgemeindeversammlung. Homepage Kirchgemeinde: Rüschegg Sonntag, 28.5.: Kein Gottesdienst in der Kirche Rüschegg. Wir verweisen gerne auf die Gottesdienste in unseren Nachbarkirchgemeinden. Weitere Angaben unter: Schwarzenburg Jeden Donnerstag, 19:00 Uhr, Chäppeli: I d Mitti cho. Eine besinnliche halbe Stunde für alle. Sonntag, 28. Mai, 10:00 Uhr, Kirche Wahlern: Konfirmationsgottesdienst mit Willie von Gunten, Katechetin. Mitwirkung: Andreas Josi und Barbara Küenzi (Orgel). Predigtauto: Anmeldung am Sonntag, 08:00 09:00 Uhr, bei Andreas Josi, Tel Mittwoch, 31. Mai, 09:30 Uhr, Chäppeli: Fyre mit de Chlyne, besinnliche Feier für Zwei- bis Fünfjährige in Begleitung, mit anschl. Znüni. Thurnen und Burgistein Unter erreichen Sie die diensthabende Pfarrperson für Bestattungen. Männerstamm: Samstag, 27. Mai, 9.15 Uhr im TREFFPUNKT Mühlethurnen, Männer im spirituell offenen Gespräch, Kontakt: Stefan Müller, Kirchenführung: Samsatg, 27. Mai, 14 Uhr, Kirche in Kirchenthurnen, Auskünfte und Anmeldung: Franziska Hunziker Debrunner, Sonntagsschule: Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr im Kirchgemeindehaus Kirchenthurnen, Kontakt Trudi Wenger, oder Silvia Marti, Gottesdienst mit Taufe: Sonntag, 28. Mai um 10 Uhr in der Kirche Kirchenthurnen mit Pfr. Lukas Ruef und Organist Miroslav Boyadzhiev. Basar-Gruppe: für Strick- und Bastelfreudige. Jeden Montag um 20 Uhr im TREFF- PUNKT Mühlethurnen. Interessierte sind jederzeit herzlich willkommen. Kontakt: Maria Zaugg, Besuchen Sie unsere Website: Zimmerwald Samstag, 27. Mai: Wanderung ins Dreiseenland und auf den Mont Vully. Treffpunkt: 8.15 Uhr bei der Kirche Zimmerwald. Auskunft erteilt Fritz Brönnimann, Tel Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Taufen, aus der Reihe «Wer ist wer in der Bibel»: Ruth, die Treue, mit Pfrn. Susanne Berger. Musik: Esther Stöckli. Fahrdienst: Am Samstag, zwischen 17 und 19 Uhr anmelden bei Kathrin Schmutz, Tel / zimmerwald Römisch-kath. Landeskirche Belp Maiandacht: Freitag, 26. Mai, 9.15 Uhr Gottesdienst mit Eucharistiefeier: Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr. Anschliessend Pfarreikaffee Eucharistiefeier: Donnerstag, 1. Juni, 9.15 Uhr. Schwarzenburg Wochenende 27./28. Mai Kein Gottesdienst Donnerstag, 1.Juni Uhr I d Mitti cho im Chäppeli Weitere Infos: Thun Sonntag, 28. Mai, Uhr: Marien-Prozession, 11 Uhr: Gottesdienst in vielen Sprachen. Montag, 29. Mai, Uhr: Maiandacht. Dienstag, 30. Mai, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier. Donnerstag, 1. Juni, 8.30 Uhr: Gottesdienst mit Eucharistiefeier. Christliches Zentrum Thalgut Sägebachweg 5, Wichtrach Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Aarena-GD 21. bis 28. Mai, Aarena, Ev. Gemeinschaftswerk Belp Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Erich Reber Weitere Infos auf: Schwarzenburg, Wartgässli 6 Sonntag, 28. Mai 17 09:30: Gebetszeit 10:00: Gottesdienst mit Johannes Josi. Fahrdienst: Andreas Marti Mehr auf: Uetendorf Samstag, 27. Mai, Uhr: Jungschar Samstag, 27. Mai, 19 Uhr: Bless2n Arena Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst Ev. methodistische Kirche Belp Sonntag, 28. Mai, 10 Uhr: Gottesdienst; Kiamba; Kinderhort Flüehli 10, Schwarzenburg So. 28. Mai 10:00Uhr, Flüehli 10, Gottesdienst, Botschaft: M. Fankhauser Di. 30. Mai 06:00Uhr, Flüehli 10,

7 <wm>10cexlqwqaqbaf0c9yupnygkcism3zihalmp3_jfgmj57eywmfry2j7qx4xjysxgkgnc_tji2ccwg4fqsokink1w1e_0lnc90vwdkgtvqaaaa=</wm> <wm>10casnsjywmnu1nle0mjceabfhzrunaaaa</wm> <wm>10ce3kiq7dmbbe0rotnbobsesurmkigcjcjaru_vhdookp3t-2vmgv17qf65eevzmhryaply6awuejrqlnbdut1r2qk_5_ax0uml6pqqyovnoaayyi8r7udz8_4hpyaaaa</wm> <wm>10cfwkmq6amawdx9tkjqnskbgxvqyivqti5v8thy3hjj98ruxj-fjw7vj3iicsqa6xyjemy1cztazagu-gzrstsfrl16fxw4h-nkmsvfosjm1dzfn9xg9ik1xrcgaaaa==</wm> <wm>10casnsjy0mdqy1zuynji2ngaacgzkta8aaaa=</wm> <wm>10casnsjy0mdaw1tu0stqwngca8cpisa8aaaa=</wm> Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Seite Mai 2017 Nr. 21 Ueli der Beck ist ein Traditionsunternehmen mit vier Verkaufsstellen in der Region Bern. In sorgfältiger Handarbeit bereiten wir aus hochwertigen Rohstoffen Erzeugnisse von echter Qualität. Wir suchen Mitarbeitende mit hohem Qualitätsbewusstsein und guten Fachkenntnissen; aber vor allem mit ehrlicher Freude an dem, was sie tun. Zur Unterstützung unseres jungen, motivierten Teams in Schönbühl, suchen wir per sofort oder nach Vereinbarung eine/n Bäcker-Konditor/in 100% Sie sind gelernte/r Bäcker-Konditor/in EFZ oder EBA mit Berufserfahrung und sind interessiert, sich in einem vielseitigen Aufgabengebiet einzubringen. Mit Freude packen Sie mit an, sei es am Tisch, Teigposten oder bei Bedarf auch in der Konditorei. Sie behalten in anspruchsvollen Situationen den Überblick und lösen Herausforderungen ruhig und überlegt. Als aufgeschlossene, freundliche und zuverlässige Person werden Sie sich rasch bei uns integrieren und können auf die Unterstützung unserer tollen Mitarbeiter zählen. Es erwartet Sie ein innovativer Familienbetrieb mit Freiraum für Ideen und Kreativität. Senden Sie Ihr vollständiges Bewerbungsdossier an: Ueli der Beck AG Tel: Manfred Hasler Fax: Zentrumsplatz 7 info@ueli-der-beck.ch Postfach Schönbühl STELLENMARKT K wir suchen ab sofort oder nach Vereinbarung junge, flexible & motivierte Aushilfe als Küchenmitarbeiterin / Allrounderin Arbeitspensum: 40% - 60% zur Mithilfe in der kalten Küche, sowie für diverse Reinigungsarbeiten. Auf Ihre Bewerbung oder Anruf freut sich; Silvia Spring Restaurant Gabelspitz Schallenberg-Gabelspitze 150e 3537 Eggiwil Tel / rest.gabelspitz@bluewin.ch 815S Gesucht per sofort oder nach Vereinbarung Gärtner/in od. 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8 <wm>10cfwkkw6ambaft7tne9tuy7ks4aic4gsimvsrpg4xyjkzlgejh9o87vmwblwj5ljliaximrastnysyhqf2wihuyv4-wwmt0f_n0ee3ugcqyieb6trog92l7xscgaaaa==</wm> Seite Mai 2017 Nr. 21 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Frühgebet Infos: Pfr. Matthias Fankhauser Tel oder Tel oder Schlatt Auffahrt, 25. Mai, Uhr: Auffahrtsfest mit Taufe, anschliessend Picknick, Bräteln Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst, Predigt W. Eschler, div. Kindergruppen Freie Evangelische Gemeinde Belp, Steinbachstrasse 25 Donnerstag, 25. Mai, Uhr: Auffahrt Bräteln im Englisbergwald Samstag, 27. Mai: Männerausflug spezielles Programm Beat Steck. Sonntag, 28. Mai, 9.30 Uhr: Gottesdienst mit Markus Thallinger Montag, 29. Mai, 9.30 Uhr: Müttermeeting mit Gabi Jehle Mittwoch, 31. Mai, 14 Uhr: Seniorentreff gemütlicher Nachmittag mit E. Steck Freie Missionsgemeinde WOHNUNGEN LIEGENSCHAFTEN GESUCHT Gesucht in der Region Kehrsatz / Einzugstermin zwischen Max. Kaufpreis inkl. 2 Einstellhallenplätzen Fr Angebote inkl. 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Auskunft: , Gürbe-Träff Gemeinschaftszentrum Kehrsatz, Bernstrasse 99 (1.OG), Heilsarmee Samstag, 27. Mai Uhr JG Sonntag, 28. Mai Uhr Singe - Bäte - Gloube Montag, 31. Mai Uhr Hauskreis Schwarzenburg Kontakt-Telefon: V. Rudolf Neues Land Schwarzenburg, Wellenried 8 Sonntag, 28. Mai 10:00 Regio-Gottesdienst (Pfr. Barbara Joss), Abendmahl, MUKI-VAKI-Ecke, Kindergottesdienst (3-6-Jährige) und Abetüürland (1-6. Kl.) parallel zum Gottesdienst. Anschliessend Mittagessen (es wird gekocht). Dienstag, 30. Mai 20:00 Forum Rüschegg/Guggisberg 20:00 Forum Riggisberg, bei Walthers Mittwoch, 31. Mai 19:30 Forum Schwarzenburg Büro NLS info@nls-net.ch Ende des amtlichen Teils Zu kaufen gesucht in Schwarzenburg Einfamilienhaus für eine junge Familie. 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Juni 2017, von bis 6.00 Uhr Die BLS führt Unterhaltsarbeiten am Gleis durch. Aufgrund des dichten Zugverkehrs und Gründen der Sicherheit muss nachts gearbeitet werden. Die Züge verkehren planmässig. Bei diesen Arbeiten wird es zu Lärmemissionen kommen. Wir organisieren die Arbeiten so, dass der Lärm auf ein Minimum reduziert wird. Wir danken der betroffenen Bevölkerung für das Verständnis. Haben Sie Fragen? Unser Kundendienst ist täglich von 7.00 bis Uhr für Sie da. Telefon Kontaktformular Freundliche Grüsse BLS Netz AG J FORUM Vereinsinterne Mitteilungen von Vereinen und politischen Parteien. Hinweise auf öffentliche Veranstaltungen bei gleichzeitiger Insertion. Millimeterpreise: Einspaltig, bis 20 mm Höhe Fr (ermässigter Tarif), Mehrhöhe ab 21 mm Fr (Normaltarif). Inserateschluss: Montag, 12 Uhr. Holzgemeinden Gurnigel Einladung zur Delegiertenversammlung Dienstag, 13. Juni 2017, 20 Uhr, Restaurant «Kreuz» Lohnstorf. : 1. Apell 2. Protokoll 3. Jahresrechnung Voranschlag Orientierung Forstkomission/Förster 6. Verschiedenes Die Versammlung ist öffentlich. Die Forstkommission J Johannes Geymayer Facharzt für Allgemeinmedizin FMH Akupunktur und Schmerztherapie Kirchstrasse 5, 3086 Zimmerwald Die Praxis in Zimmerwald bleibt wegen Ferien vom bis geschlossen. Die Praxis in Kehrsatz ist durchgehend geöffnet. Versichern ist gut. Prävention ist besser. Das untere Gürbetal schützt sich vor Hochwasser: Die Mobiliar beteiligt sich mit 1 Million Franken am Projekt und unterstützt damit mehrere Gemeinden zwischen Burgistein und Belp. Es ist bereits das 100. Präventionsprojekt gegen Naturgefahren, für das sich die Mobiliar engagiert. mobiliar.ch/belp Generalagentur Belp Daniel Baumann Bahnhofstrasse Belp T belp@mobiliar.ch Das Team der Generalagentur Belp erledigt im Jahr rund 8500 Schadenfälle: Rasch, persönlich und unbürokratisch. Die Mobiliar ist ein wichtiger regionaler Arbeitgeber, wir bezahlen hier Steuern und die Schadenzahlungen kommen dem lokalregionalen Gewerbe zugute. Kurz: Wir sind Teil der regionalen Wirtschaft

9 Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND Seite Mai 2017 Nr S In der Mehrzweckhalle Pöschen, Schwarzenburg Angeschlossen: BERNER BIENENTAG Bienenzüchterverein Schwarzenburg und Umgebung Festwirtschaft Blumenrad Fellnähgruppe Gelegenheit zum Mittagessen Aktion Schwalbennester Fr. 7.- pro Stk. Bestellungen unter Tel Auf Ihren Besuch freut sich: Ornithologischer Verein Schwarzenburg Fussballclub Rüschegg Sportplatz Wislisau Freitag 26. Mai Uhr Sen FC Sternenberg / Uhr Sen SC Worb / 3 Samstag 27. Mai Uhr Jun. Ca - FC Bern b / Uhr Jun. B - FC Spiez / Uhr Jun. Cb - FC Ostermundigen Mäd. / Uhr Jun. Db - FC Belp / 3 / 3 Sonntag 28. Mai Uhr Jun. A - Team Thun Nord / 3 Spielplätze: 1 = Wislisau, 2 = Kaufdorf, 3 = Schwarzenburg Weitere Infos unter: Bracher's Burestübli in 3157 Milken hat vom ferienhalber geschlossen. 792S Sonntag, 28. Mai bis Uhr 799S VELOANNAHME Mittwoch - Freitag: Samstag, 27. Mai :30 Uhr: Jun. Fa Turnier 12:00 Uhr: Jun. B FC Spiez 14:00 Uhr: Jun. Cb FC O mundigen 16:30 Uhr: 4. Liga Schwarzenburg b FC Gerzensee Sonntag, 28. Mai :15 Uhr: 4. Liga Schwarzenburg a FC Utzenstorf 12:30 Uhr: Jun. A Team Thun Nord 791S Familie Freunde Natur Freizeit Öffentlicher Kurzvortrag über die Pflanzen- & Tierwelt, unseres Naherholungsgebiets Sense. Kinder willkommen. Referentin: Karin Remund, Naturpark Gantrisch Mittwoch 31. Mai 2017, 18:30 Uhr alte Sodbachbrücke Wislisau Freitag, 26. Mai :00 Uhr: Sen. 30+ FC Sternenberg Samstag, 27. Mai :00 Uhr: Jun. Ca FC Bern Nach dem Referat laden wir alle Teilnehmenden zu einer kleinen Erfrischung ein. SAMSTAG, 27. MAI 2017, BÖRSENREGELN Keine Einschreibgebühr Abzüglich 20% Kommission bei Verkauf Ski+Velo-Center Niederwangen Freiburgstrasse 571 T S Sportanlage Pöschen Meisterschaft Bürgerliche Mitte Schwarzenburg: engagiert für Gemeindeanliegen Frühlings-Aktionen Frühlings-Teilausverkauf bis zu 50% 40% Rabatt auf VELO-BÖRSE NIEDERWANGEN GELEGENHEIT Günstige Occasionen und Vorjahresmodelle ski-velo-center.ch Thunstrasse Schwarzenburg Telefon habeggerag@bluewin.ch Bambus, Palmen, Moorbeetpflanzen + Sträucher Grosse Bäume in Münsingen bis 70% Rabatt Pflanzenoase Kummer Top-Pflanzen zu Top-Preisen Immer gute Beratung! Schwarzenburgerland Monatlich TEIL- AUSVERKAUF neue Deko- Deko-Sachen Artikel Töpfe, Blumen Zimmerpflanzen Grosse für Büros Kerzen, Teichpumpen 50%-Ecke Samen-Dünger und vieles mehr. Telefon Natel Bambus 2 m ab Fr. 79. Zierapfel Jap. Zwergahorn bis 2 m Formgehölze Ihr Partner für Umund Neubauten Gartenfest Sonntag, 28. Mai bis Uhr Rest. Pfadern, Rüschegg-Heubach (findet bei jeder Witterung statt) Zwirbel Bei jedem Gang schöne Blumenpreise Volkstümliche Unterhaltung mit dem Trio Hirschi-Neuhaus Wir freuen uns auf Ihren Besuch FRAUENVEREIN RÜSCHEGG Lorbeer bis 3 m Buchs bis 3 m Magnolien bis 3 m Rhododendron Nadelgehölze bis 7 m 100 verschiedene japanische Japanische Ahorne Hibiscus Obst, Beeren Heckenpflanzen Blütenstauden Oliven Oleander Formgehölze usw Pflanzenoase Kummer, Münsingen Äusserer Giessenweg 34 Steffisburg, Thunstrasse 41 Gutschein von Fr. 20. ab Kaufpreis Fr (1 Jahr gültig, nicht kumulierbar) 30% Electrolux, AEG Walter Loosli 3089 Hinterfultigen Tel Die Adresse in Ihrer Region für Reparaturen, Beratung und Verkauf aller Marken. Fr pro Stunde Fahrzeit bis 30 Min. kostenlos Räumungen, Altersund Kleinumzüge Straubhaar-Räumungen 116S

10 <wm>10cexlqwqaqbaf0c9yuppayzwiylbfihalmp3_jfgmj54xygmftw9h3wvwia2zare7jvpfkga4iegbx4xeqjitvnr5-q-dz3w_bi1f5luaaaa=</wm> <wm>10cfxkiq6ambbe0rntm9n22y4rsr1bedygolm_ouaqp_nilytrwnfc171vtgaqtnm0ovwdoxi1kcroaggrlbmhygtjpy8glaphawrrwa9wiu3uxmi4z-sbpmm3m3iaaaa=</wm> <wm>10casnsjywmnu1ndezmtygan2pqcmnaaaa</wm> <wm>10casnsjy0mdaw1tu0nre0tqaapa8coq8aaaa=</wm> Seite Mai 2017 Nr. 21 VERANSTALTUNGEN Der Anzeiger GÜRBETAL LÄNGENBERG SCHWARZENBURGERLAND 236S 9657S PERGOLA-ANLAGEN FUR IHR ZUHAUSE J Der legenäre Erdbeerkuchen ist wieder zurück! Neu: Ruhetage Mittwoch & Donnerstag Familie Hänni, Tel Restaurant Adler 3127 Mühlethurnen 720S Mit Tages- oder Einzelkarten (Jetonkauf), Jackpot: Samstag: Fr Alle Preise in COOP-Karten, Spielbeginn je Uhr Freundlich laden ein: SPV BeO, das U.H.U.-Lotto sowie der Wirt des Restaurant Adler J J DAS ORIGINAL SWISS MADE Frego-Pergola schützt Sie vor Sonne, Regen, Wind und Sicht. Massgeschneidert und wunderschön. 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Ab 10 Personen Tischreservation empfohlen: klassentreffen@belpfest.ch + Volkstümlich + PopVoices + Kampf der Vereine + Breakdance Show + Schlagzeug Show + Rock n Roll/Blues + Cocktail Band + DJ Pipo + Grosse Tombola Country mit Timberline SA 27. Mai, Uhr Der Samstagsmärit findet statt! Freitag, 26. Mai 2017 ab 16 Uhr Lunapark 17 Uhr Cocktail Band Festzelt Uhr Jazz: Kalele Schlosskeller Uhr Volkstümlich: Heitere Stärne Turnhalle Uhr Mega-Chor Bäup Singt Festzelt 21 Uhr Pop: Raise Your Voice / Musikschule Festzelt 21 Uhr Unterhaltung: Beat Sigis Bar 22 Uhr Schlager: Schnulze&Schnultze Einstellhalle 22 Uhr Jazz Jam Session / Musikschule Schlosskeller 24 Uhr DJ Pipo Einstellhalle Samstag, 27. Mai 2017 ab Uhr: Lunapark 10 Uhr Jazz Matinee: Jazz Selection Festzelt Uhr Örgelifründe Belp Turnhalle 11 Uhr Schlagzüg / Musikschule Schloss Festsaal Uhr Klezmer: Kolimeika / Musikschule Festzelt Uhr ReUnited Breakdance Festzelt Uhr Country: Timberline Festzelt Uhr Belper Klassentreffen Festzelt 18 Uhr Jazz: Jam Session / Musikschule Schlosskeller 19 Uhr Örgeli-Trio Dörfligruess Turnhalle 19 Uhr Jazz: Kent Stetler Jazz Selection Festzelt 20 Uhr Kampf der Vereine Festzelt 21 Uhr Jazz: Jam Session /Musikschule Schlosskeller 21 Uhr Rock n Roll/Blues: Private Stock Sigis Bar 22 Uhr Tombola Verlosung + Cocktail Band Festzelt 22 Uhr DJ Pipo + DJs Jugendtreff Einstellhalle Sonntag, 28. Mai 2017 ab 14 Uhr: Lunapark Beginn mit einer Gratisfahrt

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