Regionaler Aktions- und Teilhabeplan

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1 Projektgruppe Inklusion AG der Steuerungsgruppe Sozialplanung Regionaler Aktions- und Teilhabeplan zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung im Lahn-Dill-Kreis Referenzmodell zum Themenbereich Arbeit Wetzlar,

2 Vorwort Die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten und konkretisiert in den fünf großen Handlungsfeldern Arbeit, Erziehung und Bildung, Wohnen, Kultur, Freizeit und Sport sowie Gesundheit und Pflege Menschenrechte, die universell für alle Menschen gelten, aber gerade für Menschen mit Behinderungen einer besonders engagierten Umsetzung bedürfen. Zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention wurde im Jahr 2011 ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung vorgelegt, der die Entwicklung einer inklusiven Gesellschaft anstoßen soll. In einer weiteren Übertragung auf die Landesebene wurde 2012 der Hessische Aktionsplan von der beim Hessischen Sozialministerium angesiedelten Stabsstelle UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet und kommuniziert. Parallel dazu wurde bereits Ende 2011 im Lahn-Dill-Kreis mit einer von 200 interessierten Bürgerinnen und Bürgern und Fachleuten besuchen Auftaktveranstaltung Inklusion mehr als nur ein neuer Begriff? Der Lahn-Dill-Kreis startet mit dem Aktionsplan (vgl. die in der Anlage beigefügte Dokumentation) die Arbeit an einem Regionalen Aktions- und Teilhabeplan begonnen. In der Steuerungsgruppe Sozialplanung des Lahn-Dill-Kreises wurde daraufhin eine Projektgruppe berufen, die sich zunächst dem Handlungsfeld Arbeit widmet. Diese Projektgruppe bündelt Fachkompetenz aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen (Projektstruktur, siehe S. 6) und erstellt in dem vereinbarten Themenfeld Arbeit (Art. 27 UN-Konvention) ein Referenzmodell für alle weiteren noch abzudeckenden Themenfelder. Ein lokaler Aktions- und Teilhabeplan muss funktionierende Strukturen in einer Region aufzeigen und erschließen, aber auch Defizite und Entwicklungsbedarfe benennen. Dies kann nicht in einem abschließenden Werk erfolgen, sondern muss vereinbarte Formen einer Fortschreibung und Weiterentwicklung beinhalten. Die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen, der Expertinnen und Experten in eigener Sache, stellt hierbei eine notwendige Voraussetzung, aber auch deutliche Herausforderung dar. Projektgruppe Inklusion Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis Projektstruktur Querschnittsthemen Schutz der Persönlichkeit / Interessenvertretung Mobilität und Barrierefreiheit Barrierefreie Kommunikation und Information Bewusstseinsbildung Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff Basis für alle Handlungsfelder UN-Konvention Definition World Health Organization (WHO) Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung (SGB XII), 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), 2 Behinderung Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Rechtliche Rahmenbedingungen für das Handlungsfeld Arbeit Artikel 27 UN-Konvention, Arbeit und Beschäftigung Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), 8 Erwerbsfähigkeit Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung (SGB III), 19 Behinderte Menschen) Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BBG) und Hessisches Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Werkstättenverordnung (WVO) Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Vorhandene Netzwerkstrukturen AG Arbeit und Beschäftigung Reha-Verbund Sucht im Lahn-Dill-Kreis Datenmaterial des Lahn-Dill-Kreises Ausbildung...21 Projektgruppe Inklusion Seite 3

4 3.2.2 Beschäftigungsquote Ausgleichsabgabe Arbeitslosigkeit Werkstatt für Menschen mit Behinderung Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit Leistungen zur Teilhabe Sicherung des Arbeitsplatzes Formen und Fördermöglichkeiten der Erwerbsarbeit...27 Exkurs: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Ziele und Maßnahmen des Handlungsfeldes Arbeit Ergebnisse und Schlussfolgerung Perspektive der Betroffenen Perspektive der Arbeitgeber und Gewerkschaften Perspektive der weiteren Anbieter / Dienstleister Welche Themenbereiche fehlen noch? Übergang Schule Beruf Interkulturelle Kompetenz und Qualifikation der Hilfesysteme Kritische Reflexion des Referenzprojektes Quellen Quellenverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungs- und Begriffsverzeichnis Anhang...38 Projektgruppe Inklusion Seite 4

5 1 Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis 1 Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis Als erstes Themenfeld widmet sich die Projektgruppe dem bereits benannten Handlungsfeld Arbeit (Art. 27 UN-Konvention). Unter Arbeit wird in einem weit gefassten wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Sinne jede zielgerichtete, soziale, planmäßige und bewusste, körperliche und geistige Tätigkeit verstanden (Gablers Wirtschaftslexikon online-). Der Begriff Arbeit soll im Kontext des regionalen Aktionsplans des Lahn-Dill-Kreises grundsätzlich im Sinne der Erwerbsarbeit verstanden werden, ohne dass eine Verengung auf rein sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten erfolgt. Es soll jedoch ein Mindestmaß an ökonomischer Leistung vorhanden sein. Es erfolgt eine Unterscheidung zur ehrenamtlichen Arbeit und reiner Tagesstrukturierung. Die Wechselbeziehungen zwischen unterschiedlich weit gefassten Begriffen der Arbeit werden beachtet und auch als Möglichkeiten individueller Entwicklungsprozesse verstanden. Soweit sie nicht unter dem Oberbegriff Arbeit behandelt werden, erfolgen Verweise auf andere Kapitel des Aktionsplans. 1.1 Projektstruktur Zur Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis zur Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Steuerungsgruppe Sozialplanung in ihrer Sitzung am die nachfolgende skizzierte Projektstruktur beschlossen: Projektgruppe Inklusion Seite 5

6 1 Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis Lenkungsausschuss (Steuerungsgruppe Sozialplanung) Projektgruppe Inklusion Heinrich Arndt, Caritasverband Wetzlar/ Lahn-Dill-Eder, Liga der freien Wohlfahrtspflege Angelika Berbuir, Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar Thomas Hees, Behindertenbeauftragter / LDK Klaus Hugo, Profile ggmbh / GpV Nadja Loos, Fachdienst Hilfen für Menschen mit Behinderung / LDK Peter Matzke, Koordinationsbüro für Jugend und Soziales / Stadt Wetzlar Meike Menn, Fachdienst Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung / LDK Monika Scheuermann (ab Sept. 2012), Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft Benita Schniewind (ab Feb. 2013), Kommunalen Jobcenter Lahn-Dill Klaus Gerhard Schreiner, Abteilung Soziales und Integration / LDK Elke Würz, Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Arbeit und Integration / LDK Projektleitung: Klaus Gerhard Schreiner Geschäftsführung / Koordination: Nadja Loos Organisation / Schriftführung: Thomas Hees 1. Schritt Umsetzung spätestens bis Sommer 2013 erarbeitet Referenzmodell zum Handlungsfeld "Arbeit" 2. Schritt analog zum Referenzmodell werden weitere Handlungsfelder bearbeitet: "Erziehung und Bildung" "Wohnen" "Kultur, Freizeit und Sport" "Gesundheit und Pflege" In allen Handlungsfeldern kommt den Querschnittsthemen: Schutz der Persönlichkeit / Interessenvertretung Mobilität und Barrierefreiheit Barrierefreie Kommunikation und Information sowie dem Bereich "Bewusstseinsbildung" (Artikel 8 UN-Konvention) eine herausgehobene Bedeutung zu. Projektgruppe Inklusion Seite 6

7 1 Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis 1.2 Querschnittsthemen Zu den definierten Handlungsfeldern des Regionalen Aktionsplans Arbeit, Wohnen, Erziehung und Bildung, Gesundheit und Pflege, Freizeit und Sport) gehören auch immanente Querschnittsthemen, als jeweils konstitutiver Bestandteil des einzelnen Handlungsfeldes Schutz der Persönlichkeit / Interessenvertretung Der Hessische Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK legt ausdrücklichen Wert auf die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung bei der Erstellung und Umsetzung des Aktionsplans. Regional ist dies in der Zusammensetzung der Arbeitsgruppe (AG) sowie bei vielen Konsultationsgesprächen und erweiterten Gesprächsrunden mit Trägern und Verbandsvertreterinnen und -vertretern gelungen. Die unmittelbare Einbeziehung der Menschen mit Behinderung selbst wird eine wichtige Aufgabe für die weitere Erarbeitung der Handlungsfelder sein. Die Stärkung der Persönlichkeitsrechte und die Aufhebung und Änderung gesetzlicher Maßnahmen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung darstellen, ist ein hervorgehobenes Ziel der UN-BRK (Art. 8) und für alle Teilbereiche verbindlich Mobilität und Barrierefreiheit Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen ( ) [werden] geeignete Maßnahmen [ergriffen] ( ), die für Menschen mit Behinderung den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation ( ) sowie Einrichtungen und Dienste ( ) gewährleisten. (UN-BRK Art. 9) Hierzu gehören in regionaler und kommunaler Verantwortlichkeit z. B. geeignete Verkehrsleitsysteme, Fußwegeführungen, Hinweissysteme und barrierefreie Nutzung von öffentlichen Gebäuden, Arbeitsplätzen und Dienstleistungen Barrierefreie Kommunikation und Information Menschen mit Behinderung können nur dann am Fortschritt der Kommunikations- und Informationssysteme adäquat teilhaben, wenn sie die Möglichkeit haben, deren Handhabung zu erlernen. Schulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind gefordert, hier entsprechende Curricula zu entwickeln. Internetportale selbst sind barrierefrei zu gestalten. Barrierefreiheit bezieht sich aber auch auf die Aspekte einfacher Sprache und leicht zugänglicher Nutzungsmöglichkeiten Bewusstseinsbildung Alle Gesetze, Maßnahmen und Programme bleiben letztendlich wirkungslos ohne ein verändertes Bewusstsein des Einzelnen und der Gesellschaft. Das wird weltweit so gesehen und hat Eingang in die Konvention gefunden. Es besteht ein breiter Konsens darüber, das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderung zu fördern (Art. 8). Projektgruppe Inklusion Seite 7

8 1 Erarbeitung eines Regionalen Aktions- und Teilhabeplanes im Lahn-Dill-Kreis Gemeinsam sollte an einer Anerkennungs- und Wertschätzungskultur gearbeitet werden, die gegenseitige Entfremdung, Ängste und Misstrauen abbaut. Sowohl die Perspektive des Mitleids als auch die der übertriebenen Erwartungen sind keine Signale eines gleichberechtigten Zusammenlebens. Die authentische wertschätzende Wahrnehmung - auch die der Medien - von Menschen mit Behinderung mit ihren Grenzen und Möglichkeiten wird zu einer angemessenen Bewusstseinsbildung, die allen Akteuren gerecht wird, beitragen. Projektgruppe Inklusion Seite 8

9 2 Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff 2 Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff Der folgende rechtliche Exkurs beansprucht nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, beschreibt jedoch die rechtliche Basis, die für alle Handlungsfelder gilt. In den jeweiligen Handlungsfeldern werden dann einschlägige Gesetze, Verordnungen etc. auszugsweise aufgenommen. 2.1 Basis für alle Handlungsfelder UN-Konvention In Artikel 1 der UN-Konvention wird einem strukturellen Behinderungsbegriff gefolgt, der in der Wechselwirkung zwischen gesellschaftlichen Barrieren und individuellen Besonderheiten die eigentliche Behinderung (i. S. einer Verhinderung ) an der gesellschaftlichen Teilhabe erkennt. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben (Art. 1, Satz 2 UN-Konvention) Definition World Health Organization (WHO) Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) formulierte 1980 und 2001 eine "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit und Behinderung" (ICIDH 1 und ICIDH 2, International Classification of Functioning, Disability and Health). Darin wird nicht mehr die Orientierung an Defiziten (Defizitorientierung) in den Vordergrund gestellt, sondern das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen. Die WHO unterschied damals "impairment" (Schädigung), "disability" (Funktionseinschränkung) und "handicap" (soziale Beeinträchtigung). In der Fassung aus dem Jahr 2005 (ICF, "Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit") wurde das Wort "handicap" nicht mehr verwendet, sondern die Formulierung "Beeinträchtigung der Teilhabe an der Gesellschaft" gewählt Sozialgesetzbuch III Arbeitsförderung (SGB XII), 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe (1) Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 Satz 1 des Neunten Sozialgesetzbuches wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. (2) Von einer Behinderung bedroht sind Personen, bei denen der Eintritt der Behinderung nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Dies gilt für Personen, für die vorbeugende Gesundheitshilfe und Hilfe bei Krankheit nach den 47 und 48 erforderlich ist, nur, wenn auch bei Durchführung dieser Leistungen eine Behinderung einzutreten droht. (3) Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.

10 2 Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff (4) Für die Leistungen zur Teilhabe gelten die Vorschriften des Neunten Sozialgesetzbuches, soweit sich aus diesem Buch und den auf Grund dieses Buches erlassenen Rechtsverordnungen nichts Abweichendes ergibt. Die Zuständigkeit und die Voraussetzungen für die Leistungen zur Teilhabe richten sich nach diesem Buch Sozialgesetzbuch IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), 2 Behinderung (1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben. (3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen) Sozialgesetzbuch VIII Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. 27 Abs. 4 gilt entsprechend. (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme 1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -Psychotherapie, 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und Projektgruppe Inklusion Seite 10

11 2 Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den 54, 56 und 57 des Zwölften Sozialgesetzbuches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden. (4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden. 2.2 Rechtliche Rahmenbedingungen für das Handlungsfeld Arbeit Artikel 27 UN-Konvention, Arbeit und Beschäftigung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten; b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen; c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können; d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen; e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern; f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern; g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen; h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können; i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden; Projektgruppe Inklusion Seite 11

12 2 Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern; k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern. (2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), 8 Erwerbsfähigkeit (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein Sozialgesetzbuch III - Arbeitsförderung (SGB III), 19 Behinderte Menschen) (1) Behindert im Sinne dieses Buches sind Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung im Sinne von 2 Abs. 1 des Neunten Sozialgesetzbuches nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind und die deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben benötigen, einschließlich lernbehinderter Menschen. (2) Behinderten Menschen stehen Menschen gleich, denen eine Behinderung mit den in Absatz 1 genannten Folgen droht Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BBG) und Hessisches Behindertengleichstellungsgesetz (HessBGG) 1: Ziel dieses Gesetzes ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 1: Ziel dieses Gesetzes ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu Verhindern oder zu beseitigen. 12: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung wegen eines in 1 genannten Grundes zu treffen. Dies betrifft auch vorbeugende Maßnahmen (.) Werkstättenverordnung (WVO) 1: Die Werkstatt für behinderte Menschen hat zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sie die behinderten Menschen aus ihrem Einzugsgebiet aufnehmen kann. Der unterschiedlichen Art der Behinderung und ihren Auswirkungen soll Inner- Projektgruppe Inklusion Seite 12

13 2 Rechtliche Annäherung an den Behindertenbegriff halb der Werkstatt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Bildung besonderer Gruppen im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich, Rechnung getragen werden. 5: Die Werkstatt soll über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, um Art und Schwere der Behinderung, der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit, Entwicklungsfähigkeit sowie Eignung und Neigung der Behinderten Menschen soweit wie möglich Rechnung zu tragen. Der Übergang von behinderten Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist durch geeignete Maßnahmen zu fördern ( ) Projektgruppe Inklusion Seite 13

14 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis 3.1 Vorhandene Netzwerkstrukturen AG Arbeit und Beschäftigung Die AG Arbeit und Beschäftigung ist eine der Fach-AGs des Gemeindepsychiatrischen Verbundes (GpV) im Lahn-Dill-Kreis. Hier sind nicht nur die Mitglieder des GpV s beteiligt, sondern auch Institutionen und Einrichtungen, die fachlich zum Thema einen Beitrag leisten können. Daher sind hier bereits zahlreiche Angebote im Bereich der beruflichen Inklusion vertreten, wovon einige nach Trägern sortiert im Folgenden aufgelistet sind: Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar Die Agentur für Arbeit bietet behinderten Menschen individuell ausgerichtete Hilfen im Rahmen der beruflichen Orientierung, Berufsberatung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Ausbildungsvermittlung und zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Für Rehabilitanden stehen speziell ausgebildete Beratungs- und Vermittlungsfachkräfte zur Verfügung, die vom ärztlichen Dienst, dem berufspsychologischen Service und dem Technischen Berater unterstützt werden. Die Agentur fördert auch technische Arbeitshilfen, Eingliederungs- sowie Ausbildungszuschüsse und arbeitet in der beruflichen Rehabilitation eng mit anderen Trägern der beruflichen Rehabilitation sowie den Integrationsämtern zusammen. Durch eine Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen kann sie behinderten Menschen einen besonderen Kündigungsschutz zukommen lassen. Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar Ste-Foy-Str. 2, Limburg Tel: Kommunales Jobcenter Lahn-Dill Im Jobcenter Lahn-Dill werden Rehabilitanden und schwerbehinderte Menschen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Grundsicherung gemäß dem Sozialgesetzbuch II) durch ein Fachstelle betreut. Für die Unterstützung bei der Vermittlung in Arbeit stehen neben der Beratung im Jobcenter auch die Teilnahme an einer Fördermaßnahme und Zuschüsse für Arbeitgeber zur Verfügung. Kommunales Jobcenter Lahn-Dill Sophienstraße Wetzlar Tel.: ext. 0 Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn / Individuelle Unterstützung schwerbehinderter Menschen Das Diakonische Werk berät und begleitet im Auftrag des Jobcenters Lahn-Dill schwerbehinderte Menschen und ihre Bedarfsgemeinschaft, die sich im SGB II Bezug befinden. Ziel ist die Erarbeitung von beruflichen Perspektiven, die Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, die Begleitung der Arbeitsaufnahmen sowie der Abbau von Vermittlungshemmnissen. Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn / Individuelle Unterstützung schwerbehinderter Menschen Christina Helsper, Regina Seibel-Erdt, Romy Zeiß Maibachstr. 2a, Dillenburg Projektgruppe Inklusion Seite 14

15 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Tel.: Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn / STABIL (Arbeit und Beschäftigung) Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung, die im SGB-II Bezug Hartz IV stehen, erhalten in unserem mit ESF-Mitteln geförderten Arbeitsprojekt tagesstrukturierende Hilfen sowie ein Clearing zum Thema Sucht und zum Thema Arbeit. Darüber hinaus erfolgen Hilfen zur Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis. Ziel ist die Integration in den Arbeitsmarkt bzw. die Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive. Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn / STABIL (Arbeit und Beschäftigung) Regina Seibel-Erdt, Peter Schmitt, Björn Wagner In der Hirtenwiese 10, Herborn-Seelbach Tel.: Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn / STABIL (Tagesstruktur Sucht) Suchtmittelabhängige, nicht mehr erwerbsfähige Menschen (Erwerbsminderungsrente und / oder SGB XII-Leistungen), erhalten einen verlässlichen tagesstrukturierenden Rahmen (Montag Freitag Uhr) mit Gesprächs- und Arbeitsangeboten. Ziel ist der Ausbau von Stabilität bzw. Ausbau von Abstinenz, Förderung sozialer Kompetenzen, Unterstützung für eine abstinente Lebensführung. Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn / STABIL (Tagesstruktur Sucht) Regina Seibel-Erdt, Peter Schmitt, Björn Wagner In der Hirtenwiese 10, Herborn-Seelbach Tel.: Integrationsfachdienste a) PROFILE gemeinnützige GmbH, Wetzlar Der Integrationsfachdienst bei der PROFILE ggmbh ist eine Fachberatungsstelle für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmer, Beamte, sowie für Arbeitgeber, Selbständige, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte im Lahn-Dill-Kreis. Der Service beinhaltet Information, individuelle Beratung und Unterstützung bei gesundheitsund behinderungsbezogenen Problemen, Veränderungen im Arbeitsumfeld, innerbetrieblicher Umsetzung, Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit, Fragen zur Rehabilitation oder zur beruflichen Qualifizierung, Konflikten und Problemen, die sich auf das Arbeitsleben auswirken, akuten Krisen, zu Fördermöglichkeiten und Finanzierungshilfen, beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement und der Erarbeitung und Umsetzung von Integrationsvereinbarungen. Profile arbeitet ausgehend von den vorhandenen Ressourcen, neutral und lösungsorientiert mit dem Ziel, die Beschäftigung von schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen insbesondere auf dem 1. Arbeitsmarkt zu fördern und zu sichern. Integrationsfachdienst (IFD-Wetzlar) - PROFILE gemeinnützige GmbH Ursel Schaukellis, Hildegard Rebholz, Ulrike Ahlersmeyer Hausertorstraße 47 B, Wetzlar Tel.: Projektgruppe Inklusion Seite 15

16 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis b) Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn Der Integrationsfachdienst berät und begleitet schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber. Er arbeitet im Auftrag des Integrationsamtes und wird über die Ausgleichsabgabe finanziert. Er ist Ansprechpartner bei allen Fragen im Bereich Schwerbehinderung und Arbeit. Ziel ist die möglichst langfristige Absicherung von Beschäftigungsverhältnissen schwerbehinderter Menschen. Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn Katja Flick, Sabine Gombert-Lang Maibachstr. 2a, Dillenburg Tel.: c) Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.v. (BWHW), Wetzlar Mit dem Geschäftsfeld Teilhabe am Arbeitsleben/Berufliche Rehabilitation leistet das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.v. (BWHW) einen Beitrag dazu, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ihren Job behalten oder eine neue Beschäftigung finden. Die Dienstleistungen werden in einem 4-Phasen-Konzept erbracht, die durch ein individuelles Integrationsmanagement, das am Ziel der Beschäftigungssicherung bzw. der Arbeitsaufnahme ausgerichtet ist, verzahnt ist. Die 4-Phasen bestehen aus 1. Anamnese & Planung - 2. Training & Qualifizierung - 3. Coaching & Job-Vermittlung sowie 4. Begleitung & Stabilisierung. Das Integrationsmanagement verbindet die unterschiedlichen Anforderungen und Erwartungen der am Reha Prozess Beteiligten und gewährleistet so hohe Flexibilität, Professionalität und Wirtschaftlichkeit. Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.v. Monika Scheuermann, Regionalleitung Walter Deyer, Koordinator Geschäftsfeld Berufliche Rehabilitation Charlotte Bamberg Str. 10, Wetzlar Tel.: Fachklinik Eschenburg, Eschenburg Das Angebot der Klinik Eschenburg richtet sich an die Zielgruppe der alkohol- und medikamentenabhängigen erwachsenen Frauen und Männer. Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation umfassen die Bereiche der Langzeittherapie, Adaptionsbehandlung und Fachambulanz. Bei der Adaptionsphase findet eine berufliche- und soziale Wiedereingliederung über Praktika zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, teilweise in enger Kooperation mit Jobcenter und Arbeitsamt, statt. Leistungsträger sind die Rentenversicherungsträger und Krankenkassen. Klinik Eschenburg Dieter Mett An der Hardt 1-3, Eschenburg Tel.: Projektgruppe Inklusion Seite 16

17 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Träger der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) a) Diakonie Lahn-Dill - Stephanus Werkstatt, Wetzlar Die Stephanus Werkstatt ist eine nach 136 SGB IX anerkannte Werkstatt für Menschen mit psychischer Erkrankung bzw. seelischer Behinderung zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Arbeitsbereiche reichen von der Hauswirtschaft und der Bürodienstleistung über die Druckerei bis hin zur Montage. 120 Plätze stehen im Rahmen der beruflichen Bildung und Rehabilitation zur Verfügung. Stephanus Werkstatt Westendstr. 13, Wetzlar Benjamin Roth Tel b) Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e.v., Wetzlar Die Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg e.v. bietet Menschen mit Behinderung in ihren fünf Werkstätten (Werkstatt Florentine in Braunfels, Werkstatt Dilltal in Aßlar, Werkstatt Wetzlar, Holzwerkstatt in Wetzlar und die Werkstatt Löhnberg) in verschiedenen Arbeitsbereichen vielfältige Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben. In der Regel beginnt dort der Einstieg mit der Teilnahme am Eingangsverfahren und an dem sich anschließenden Berufsbildungsbereich, bestehend aus Grundlagen- und Aufbauqualifizierung. Erstere umfasst die Blockangebote Montage/Verpackung, Metall- und Holzbearbeitung, Catering, Garten- und Landschaftsbau, Pulverbeschichtung, Wäschepflege, Büroarbeiten, Verkehrssicherheitslehre, Betriebssicherheitslehre und Hygiene. Darüber hinaus steht der Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Allgemeinbildung, Kommunikationsmöglichkeiten, sozialer und Handlungskompetenz im Vordergrund. Auf dem Weg zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bietet die Lebenshilfe als Zwischenstufen betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und Daueraußenarbeitsplätze an. Die Fachkraft für berufliche Integration ist hier Ansprechpartnerin sowohl für die Menschen Behinderung als auch für die Arbeitgeber (Regelung nach dem Hessischen Übergangspapier). Unterstützte Beschäftigung (UB) ist eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung, sich auf dem Arbeitsmarkt zu orientieren, sich dort zu erproben und dauerhaft zu halten. Dabei erfahren sie Unterstützung und Begleitung durch geeignetes Fachpersonal. Zur Zielgruppe gehören insbesondere lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung, geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung und behinderte Menschen mit einer psychischen Behinderung und/oder Verhaltensauffälligkeiten (nicht im Akutstadium). Berufsbildungsbereich / Unterstützte Beschäftigung Birgit Ziegler Friedenstraße 26, Wetzlar Tel.: c) Lebenshilfe Dillenburg e.v., Dillenburg Die REHA-Werkstatt in Haiger, eine Einrichtung der Lebenshilfe Dillenburg e.v., ist eine Werkstatt für Menschen, die auf Grund einer seelischen und/oder einer Abhängigkeitserkrankung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Möglichkeit der Teilhabe finden und dennoch den (Wieder)Einstieg in das Arbeitsleben wagen wollen. Projektgruppe Inklusion Seite 17

18 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Neben dem Erwerb und Ausbau der eigenen Kompetenzen ist die REHA-Werkstatt ein Ort der Zusammenarbeit, an dem Menschen gemeinsam in ihrer Arbeit berufliche Erfüllung suchen und an dem Normalität und Lebensfreude vermittelt wird. REHA-Werkstatt Haiger Monika Mundt, Einrichtungsleiterin Industriestr. 9, Haiger Tel.: Arbeitsloseninitiative im Lahn-Dill-Kreis e.v. (WALI), Wetzlar Der Träger begleitet, qualifiziert, beschäftigt und berät (langzeitarbeitslose) Menschen. Die Klientinnen und Klienten gehören unterschiedlichsten Gruppen an: Arbeitslose und Langzeitarbeitslose in Maßnahmen (AGHs, Aktivierungscenter der GWAB, Projekt mit Schwerpunkt Suchtprävention und Gesundheitsförderung, Kulturprojekt Inklusion, Bürgerarbeit) sowie Menschen mit chronifizierten Krankheiten und psychischen Einschränkungen bzw. Behinderungen. Hinzu kommen Klientinnen und Klienten mit besonderem Förderbedarf, sehr oft Menschen mit einer Suchtkrankheit und/ oder Doppeldiagnose. Seit einigen Jahren werden auch Menschen mit eingeschränkter Arbeitsfähigkeit (aus dem Rechtskreis SGB XII) betreut, die bei der WALI einen Anlaufpunkt gefunden haben und die tagesstrukturierenden Angebote nutzen. Arbeitsloseninitiative im Lahn-Dill-Kreis e.v. (WALI) Peter Diegel-Kaufmann, Stefan Lerach Bahnhofstr. 11, Wetzlar Tel.: Deutsche Rentenversicherung Bund Auskunfts- und Beratungsstelle Gießen Südanlage 21, Gießen Tel.: Reha-Verbund Sucht im Lahn-Dill-Kreis Aufgabe des Reha-Verbundes-Sucht im Lahn-Dill-Kreis ist die Gewährleistung von bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Angeboten zur Versorgung von Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken im Lahn-Dill-Kreis mit dem Ziel, die medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation von Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken aus einer Hand in optimaler Ressourcennutzung durch verbindliche und koordinierte Kooperation zu verwirklichen. Die Kooperation besteht seit 2005, ist vertraglich geregelt und wird mit ausdrücklicher Zustimmung, Unterstützung und Förderung durch den Lahn-Dill-Kreis, das Jobcenter Lahn-Dill und die Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Wetzlar realisiert. Den Reha-Verbund-Sucht im Lahn-Dill-Kreis bilden - das Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.v., Außenstelle Mittelhessen, Regionalbüro Wetzlar - das Diakonische Werk Dillenburg-Herborn, Dekanatsstelle des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau e.v. Projektgruppe Inklusion Seite 18

19 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis - die Klinik Eschenburg, Fachklinik mit Fachambulanz und Adaptionseinrichtung für die Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen - die Suchthilfe Wetzlar e.v./suchthilfezentrum Wetzlar - die WALI (Wetzlarer Arbeitsloseninitiative im Lahn-Dill-Kreis) mit ihren verschiedenen und ausdifferenzierten Angeboten für Menschen mit Abhängigkeitsproblematiken. Suchthilfe Wetzlar e.v. Martin Kraus Ernst-Leitz-Straße 50, Wetzlar Telefon: 06441/ Datenmaterial des Lahn-Dill-Kreises Gerade im Handlungsfeld Arbeit wird an vielen Stellen die nicht ausreichende Datenbasis deutlich. Gibt es für Menschen mit festgestellten Grad der Behinderung durchaus weitreichende statistische Auswertungen, können statistische Annäherungen an die Lebenswirklichkeit von Menschen ohne zuerkannten Schwerbehindertenstatus kaum erfolgen. Trotzdem wird an dieser Stelle mit dem Datenmaterial für das Handlungsfeld gearbeitet: Die Personengruppe der Menschen mit einer Behinderung ist genauso heterogen, wie die Gesamtbevölkerung. Es ist äußerst schwierig, zu validen statistischen Aussagen zu gelangen. Für die Menschen, die im gesetzlichen Sinne als Menschen mit Schwerbehinderung anerkannt sind, liegen hingegen verlässliche Daten vor. Im Lahn-Dill-Kreis - inklusive der Sonderstatusstadt Wetzlar - lebten zum Stichtag Menschen. Die Anzahl der Menschen mit einer Behinderung (d. h., Personen mit einem vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales festgestellten Behindertenstatus) betrug im September Damit haben rd. 20,9 % der Bevölkerung eine Behinderung. Im Schwerbehindertenrecht (im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) wird die Behinderung nach dem Grad der Beeinträchtigung (GdB) eingeteilt. Der Grad der Behinderung beginnt bei 20 und geht in 10er Schritten bis zu 100. Dabei handelt es sich nicht um Prozentangaben, wie oft irrtümlich angenommen. Je höher der Wert, desto umfangreicher sind die Beeinträchtigungen. Bei 20 bis 40 GdB (rot markiert) spricht man von leichtbehinderten, ab 50 GdB (blau markiert) von schwerbehinderten Menschen. Die Anzahl der Menschen mit einer leichten Behinderung (20 bis 40 GdB) beträgt , die Anzahl der Menschen mit einer schweren Behinderung (50 bis 100 GdB) Quelle: Hessisches Amt für Versorgung und Soziales, Gießen. Stand: Projektgruppe Inklusion Seite 19

20 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Menschen mit Behinderung GdB 20 GdB 30 GdB 40 GdB 50 GdB 60 GdB 70 GdB 80 GdB 90 GdB 100 Die Mehrzahl der Menschen mit einer Behinderung ist über 65 Jahre alt (23.516). Die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter (17 bis 65 Jahre) beträgt Auffällig ist, dass die größte Anzahl von Menschen mit Behinderung im Alter zwischen 51 und 65 Jahren liegt. Das sind der Menschen mit Behinderung. Von den Menschen mit Behinderung im Lahn-Dill-Kreis waren weiblich und männlich Menschen mit Behinderung verfügen über die deutsche und über eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ein Schwerbehindertenausweis ist ein in Deutschland bundeseinheitlicher Nachweis über die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale, die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen sind. Der Ausweis wird vom Versorgungsamt bzw. einer anderen nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Antrag ausgestellt. Projektgruppe Inklusion Seite 20

21 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Die Grundfarbe des Ausweises ist grün; er weist zusätzlich einen orangefarbenen Flächenaufdruck auf, wenn die Merkzeichen "B", G,"aG", H oder Gl festgestellt wurden. In Verbindung mit einem Beiblatt mit einer Wertmarke ermöglicht der Ausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck Behinderten die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Schwerbehinderte mit den Merkzeichen G,"aG" oder Gl können wählen, ob sie die Freifahrten in Anspruch nehmen wollen oder eine 50-%ige Ermäßigung (G oder Gl) bzw. einen Erlass (ag) der Kraftfahrzeugsteuer; dies geht nur, wenn das zu begünstigende Fahrzeug auf den Namen des oder der Schwerbehinderten zugelassen ist 2. Vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales in Gießen sind die Inanspruchnahmen der Vergünstigungs-Merkmale im Lahn-Dill-Kreis zusammengestellt: Legende G erhebliche Gehbehinderung B Begleitperson notwendig bei Benutzung öffentl. Verkehrsmittel ag außergewöhnliche Gehbehinderung, z.b. Rollstuhlfahrer H Hilflosigkeit RF Rundfunkgebührenbefreiung Bl Blind Gl Gehörlos Ausbildung Bei der Eintragung eines regulären Ausbildungsvertrags durch die Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill oder die Handwerkskammer Wiesbaden wird das Merkmal Behinderung / Schwerbehinderung bisher nicht erfasst. Bei den besonderen Ausbildungsgängen für behinderte Menschen (nach 66 Berufsbildungsgesetz, 42a Handwerksordnung) ist der Nachweis über eine bestehende Behinderung Voraussetzung für die Eintragung. 2 Projektgruppe Inklusion Seite 21

22 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Bei der Handwerkskammer Wiesbaden waren am im Lahn-Dill-Kreis insgesamt 25 junge Menschen in besonderen Ausbildungsgängen für Menschen mit Behinderung: 15 Bau- und Metallmalerin und Bau- und Metallmaler 7 Holzbearbeiter und Holzbearbeiterin 2 Fachpraktiker und Fachpraktikerin für Holzverarbeitung 1 Fachwerker oder Fachwerkerin im Maler- und Lackiererhandwerk Im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Lahn-Dill waren zum insgesamt 47 junge Menschen in besonderen Ausbildungsgängen für Menschen mit Behinderung: 21 Hauswirtschaftshelferin und Hauswirtschaftshelfer 19 Beiköchin und Beikoch 5 Metallbearbeiterin und Metallbearbeiter 2 Bürokraft Von der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar wurden in neben den genannten theoriereduzierten Ausbildungen - 12 Azubis in regulären Ausbildungen zum Abschluss gefördert. Weiterhin standen im selben Jahr 40 Plätze zur Berufsvorbereitung (BvB) in allgemeinen Maßnahmen zur Verfügung sowie sechs im Internat (behindertenspezifisch). Die Berufsberatung für (lern-)behinderte Jugendliche ist im Team Berufsberatung integriert und wird durch zusätzlich ausgebildete Kolleginnen und Kollegen übernommen. 2,0 Stellen in Wetzlar und Dillenburg stehen für die Erst- und Wiedereingliederung zur Verfügung Beschäftigungsquote Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt gemäß 71 SGB IX bei 5,2 %: Im Land Hessen (Stand 2011) lag diese bei den öffentlichen Arbeitgebern bei 8,2 % und in der Privatwirtschaft bei 4,5 %. Im Lahn-Dill-Kreis betrug die Beschäftigungsquote bei den öffentlichen Arbeitgebern 9,3 % und bei der Privatwirtschaft 6,0 %. Die Gesamtquote lag bei 6,3 % (Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Von der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar wurden im Jahr Arbeitsplätze für (schwer-) behinderte Menschen im Rahmen der Lohnkosten bezuschusst Ausgleichsabgabe Die Ausgleichsabgabe, auch als Schwerbehinderten-Abgabe oder Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe bezeichnet, müssen in Deutschland Arbeitgeber, die nicht die im SGB IX gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen, an das für ihren Sitz zuständige Integrationsamt entrichten. Die Abgabe kommt in Betracht für alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen. Sie ist zu zahlen, wenn nicht mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sind (siehe SGB IX Teil 2 Kapitel 2 Beschäftigungspflicht). Das Gesetz berücksichtigt nicht, aus welchen Gründen der Arbeitgeber seiner Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen ist, ob er daran ein Verschulden trägt oder nicht. Dieser kann sich also z. B. nicht darauf berufen, dass ihm die Agentur für Arbeit keinen schwerbehinderten Mitarbeiter vermitteln konnte. Folglich gibt es auch nach dem Gesetz keine Möglichkeit zum Erlass oder zur Ermäßigung der Ausgleichsabgabe. Das gesetzgeberische Motiv für diese Regelung ist, dass Projektgruppe Inklusion Seite 22

23 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis jeder Arbeitgeber verpflichtet sein soll, einen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu leisten 3. Die Ausgleichsabgabe ist gestaffelt und beträgt derzeit je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mindestens 3% aber weniger als 5% bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mindestens 2% aber weniger als 3% bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2% Ist die Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers für den Arbeitgeber mit einem besonderen Aufwand verbunden, kann der Arbeitnehmer auf mehrere (bis zu 3) Pflichtplätze angerechnet werden. Statistik aus dem Anzeigeverfahren gemäß 80 Abs. 2 SGB IX - Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen Lahn-Dill-Kreis (Gebietsstand des jeweiligen Stichtags) Berichtsjahr 2011 Ausgleichsabgabe Arbeitgeber Arbeitsplätze im Jahresdurchschnitt Pflichtarbeitsplätze Ist-Quote Insgesamt Davon Soll besetzt unbesetzt darunter sonstige zu zählende Auszubildende Stellen Arbeitsbeitsplätze Gesamt ,3 davon: - 0 Euro ,6 105,-- Euro 180,-- Euro 260,-- Euro , , ,2 Erstellungsdatum: , Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer Statistik der Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosigkeit Im Jahresdurchschnitt 2012 wurden im Lahn-Dill-Kreis 579 Arbeitslose mit einer Schwerbehinderung erfasst. Dies entspricht einem Anteil von 7,5 % an allen Arbeitslosen Werkstatt für Menschen mit Behinderung Der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger hat im Jahr 2012 Finanzaufwendungen in Höhe von für Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ( 54,55 SGB XII) eingesetzt (Quelle: LWV Hessen, April 2012, Haushaltsdaten 2012). Im Jahr 2010 arbeiteten im Lahn-Dill-Kreis insgesamt 858 Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Dies waren 75,8 % Menschen mit geistiger, 7,7 % Menschen mit körperlicher und 16,6 % Menschen mit seelischer Behinderung oder Suchtkrankheiten. (Quelle: Landessozialbericht Hessen, Wiesbaden, 2012, S. 446) 3 Projektgruppe Inklusion Seite 23

24 3 Vorhandene Netzwerkstrukturen und Datenmaterial im Lahn-Dill-Kreis Seitens der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar wurde eine unterstützende Beschäftigung realisiert. Das ist ein niederschwelliges Angebot zum Erlangen eines Arbeitsplatzes für sog. Grenzfälle zur WfbM. Mit dem seit 2012 zur Verfügung stehenden zusätzlichen Diagnose-Instrument kann innerhalb von drei Monaten eine Beschäftigung in der WfbM oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eruiert werden. Darüber hinaus stehen laufend fünf Plätze in einer speziellen Maßnahme für psychisch Erkrankte mit dem Ziel, Erlangen und Erhalt des Arbeitsplatzes, zur Verfügung. Im Lahn-Dill-Kreis sind folgende Werkstätten (WfbM) bei drei Trägern etabliert: Werkstatt 1 Dillenburger Werkstätten Lebenshilfe Dillenburg e. V. Standorte Dillenburg (GB) Haiger- Flammersbach (GB) Eschenburg- Eibelshausen (GB) Dillenburg- Oberscheld (GB) 400 behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 154 Personen (hiervon 18 im Berufsbildungsbereich und 24 in der Tagesförderstätte) 118 Personen (hiervon 15 im Berufsbildungsbereich) 85 Personen (hiervon 12 in der Tagesförderstätte 60 Personen Reha-Werkstatt Haiger (SB) Außenarbeit Gärtnerei 72 Personen (hiervon 20 im Berufsbildungsbereich). In 2013 Erweiterung auf 80 Plätze 25 Personen (GB+SB), betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (BiB s) 11 Personen (GB+SB) 2 Werkstätten der Lebenshilfe Wetzlar- Weilburg WfB Florentine Dilltal-Werkstatt Werkstatt Wetzlar Holzwerkstatt 169 Arbeitsplätze (hiervon 17 im Berufsbildungsbereich und 16 in der Tagesförderstätte) 151 Arbeitsplätze (hiervon 16 im Berufsbildungsbereich) 97 Arbeitsplätze, (hiervon 5 im Berufsbildungsbereich und 22 in der Tagesförderstätte) 64 Arbeitsplätze (hiervon 1 im Berufsbildungsbereich) 3 Stephanus Werkstatt für Arbeit und Beschäftigung, Diakonie Lahn-Dill (psychisch behinderte Menschen) Werkstatt Wetzlar Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze 120 Arbeitsplätze 10 Stand: Projektgruppe Inklusion Seite 24

25 4 Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit 4 Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit Das Kapitel Arbeit des regionalen Aktions- und Teilhabeplans des Lahn-Dill-Kreises kann nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Es wurde der Versuch unternommen, möglichst relevante Formen der beruflichen Teilhabe zu skizzieren und später in Kapitel 5 Ziele und Maßnahmen einer kritischen Bewertung zu unterziehen sowie erste Handlungsempfehlungen und Aktivierungsmuster zu formulieren. Im Spannungsverhältnis zwischen regulärem Arbeitsmarkt und beschützender Erwerbstätigkeit soll die nachfolgende Skizze Rechtsformen und Förderangebote darstellen, die je nach dem spezifischen Bedarf des Menschen mit Behinderung adäquate Formen der Erwerbstätigkeit darstellen können: 4.1 Leistungen zur Teilhabe Durch eine rechtzeitige und zielgerichtete Beratung behinderter Menschen und deren Arbeitgeber können bestehende Beschäftigungsverhältnisse angebahnt und nachhaltig gesichert werden. Die örtlichen Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger helfen bei der Inanspruchnahme von Leistungen ganz unabhängig davon, welcher Träger letztendlich für die Leistungen zuständig ist. Die Servicestellen informieren umfassend, helfen bei der Antragsstellung und bieten Unterstützung auch während der Leistungserbringung an. Ein Verzeichnis der Gemeinsamen Reha-Service-Stellen finden Sie im Internet: Sicherung des Arbeitsplatzes Gleichstellung Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 und mehr sind einem besonderen Schutz unterliegen und gesetzlich geschützt. Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können bei der Agentur für Arbeit beantragen, dass sie dem Personenkreis der Menschen mit Scherbehinderung gleichgestellt werden. Voraussetzung ist, dass sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können. Mit der Gleichstellung erlangt die oder der Behinderte den besonderen Kündigungsschutz. Finanzielle Hilfen In spezifischen Fällen kann die Agentur für Arbeit auch durch finanzielle Hilfen zur Beschäftigungssicherung beitragen. Im Rahmen der Leistungen zur berufliche Rehabilitation sind folgende Hilfen förderbar: - Ausstattung des Arbeitsplatzes (Arbeitgeber) - Lohnzuschüsse (Eingliederungszuschüsse - EGZ) - Unterstützung bei der Arbeitsplatzausstattung Arbeitsleben-AN.pdf

26 4 Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit Abb.: Formen und Fördermöglichkeiten der Erwerbstätigkeit, Quelle: Projektgruppe Inklusion / LDK Projektgruppe Inklusion Seite 26

27 4 Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Seit 2004 sind Arbeitgeber verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und ist ein Instrument, um den Folgen des demographischen Wandels wirksam zu begegnen. Gleichzeitig sichert das BEM durch frühzeitige Intervention die individuellen Chancen, den Arbeitsplatz zu behalten Formen und Fördermöglichkeiten der Erwerbsarbeit Einen Beruf auszuüben und einen Arbeitsplatz zu haben ist für alle Menschen eine wesentliche Voraussetzung, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Die zentrale Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist, Menschen mit Behinderung zu einer ihrem Leistungsvermögen angemessenen und möglichst dauerhaften Tätigkeit zu befähigen. Um dieses Ziel zu erreichen, stehen eine Vielzahl von Hilfen zur Verfügung. Berufliche Reha Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben umfasst alle Maßnahmen und Leistungen, die Jugendlichen und Erwachsenen bei einer vorhandenen oder drohenden Behinderung helfen sollen, möglichst auf Dauer beruflich eingegliedert zu werden oder eingegliedert zu bleiben. Die hierzu erforderlichen Hilfen haben die Aufgabe, die Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wieder herzustellen. Probebeschäftigung Arbeitgebern können die Kosten für die befristete Probebeschäftigung behinderter, schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden. Voraussetzung der Förderung ist, dass dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen ist. nn= Integrationsunternehmen Integrationsunternehmen sind Unternehmen, die sich von anderen dadurch unterscheiden, dass sie überdurchschnittlich viele besonders schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Die Voraussetzung als Integrationsfirma anerkannt zu werden, liegt bei einer Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen bei mindestens 25%, maximal 50%. Integrationsunternehmen stellen faktisch eine Brücke zwischen Werkstätten für behinderte Menschen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt dar. Sie sind ein wichtiges Instrument, um den Übergang aus einer Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern: www. integrationsaemter.de Unterstützte Beschäftigung Mit dem Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung wurde im Dezember 2008 der 38a SGB IX neu eingeführt. Damit wurde für Menschen, die behinderungsbedingt, nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten, keine Ausbildung absolvieren können, die Möglichkeit geschaffen, eine individuelle betriebliche Qualifizierung und eine Berufsbegleitung in Anspruch zu nehmen. Neben der betrieblichen Qualifizierung sind die Vermittlung von berufsübergreifenden Lerninhalten und Schlüsselqualifikationen sowie Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit wesentlicher Be- Projektgruppe Inklusion Seite 27

28 4 Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit standteil der Qualifizierung. Die Teilnehmer sind sozialversichert, Kostenträger ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Gelingt die Integration in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, ist aber gleichzeitig eine weitergehende Unterstützung erforderlich, wird diese in der Regel durch die IFD erbracht. Initiative Inklusion Das Bund-Länderprogramm Initiative Inklusion will mehr Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen erreichen, damit mehr schwerbehinderte Menschen Seite an Seite mit nicht behinderten Menschen arbeiten eben Schaffung von inklusiver Teilhabe am Arbeitsleben. Rund 100 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds (dieser wird vom BMAS verwaltet und für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwer behinderter Menschen am Arbeitsleben eingesetzt; dazu führen die Integrationsämter der Länder 20 Prozent der Ausgleichsabgabe an den Fonds ab) stehen während der achtjährigen Laufzeit von 2011 bis 2018 zur Verfügung. Das Programm ist Teil des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention, ebenso des Hessischen Aktionsplanes. Es handelt sich um ein Modellvorhaben im Rahmen behinderterpolitischer Maßnahmen mit dem Ziel der Erprobung, ob nach Abschluss der Modellphase insbesondere im Handlungsfeld Berufsorientierung eine Verankerung im Regelinstrumentarium des SGB II/III (Arbeitsförderung) sinnvoll/notwendig erscheint. In den Handlungsfeldern Ausbildung und Arbeitsplätze wird das vorhandene Förderinstrumentarium ergänzt. Das Programm setzt folgende Schwerpunkte (Handlungsfelder): - Förderung der beruflichen Orientierung für schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler - Laufzeit 2011 bis Förderung von betrieblichen Ausbildungsplätzen und der Hinführung zu Ausbildung und Beschäftigung - Laufzeit 2011 bis Förderung der Beschäftigung älterer schwerbehinderter Menschen (50+) Laufzeit 2011 bis Förderung der Inklusionskompetenz der Kammern Umsetzung des personenzentrierten Ansatzes Der personenzentrierte Ansatz verfolgt das Ziel, bedarfsgerechte und individuelle Leistungen der Eingliederungshilfe (gem. 53 SGB XII) zu realisieren. Nicht die Angebote von Einrichtungen bieten hier die Basis der Überlegungen, sondern der Hilfebedarf des jeweiligen Menschen steht im Mittelpunkt. Die individuelle Hilfeplanung (i.d.r. in Hilfeplankonferenzen), im Zusammenwirken zwischen der leistungsberechtigten Person und den Leistungsträgern (Finanzierung) und Leistungserbringern (Umsetzung) ist hier im idealtypischen Fall die Grundlage für wirkungsorientiertes Handeln ("Wie wird die Lebenssituation der Leistungsberechtigten konkret verbessert oder stabilisiert? Können weitere Unterstützungsressourcen erschlossen werden? Wie kann dies überprüft werden?"). Hier finden unterschiedliche Planungsinstrumente Anwendung, die sich letztlich alle am o.g. Ziel der individuellen Bedarfsdeckung orientieren. Projektgruppe Inklusion Seite 28

29 4 Beschäftigungsformen und Förderinstrumente der Erwerbsarbeit Exkurs: Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Aufgrund der besonderen Bedeutung im Handlungsfeld Arbeit sollen nachfolgend die im Lahn- Dill-Kreis tätigen Werkstätten für Menschen mit Behinderung genauer dargestellt werden: Definition: Die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist eine überbetriebliche Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie bietet Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung, einen Arbeitsplatz oder Gelegenheit zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Die Aufgaben der Werkstätten für behinderte Menschen sind im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) 136 und in der Werkstättenverordnung (WVO) definiert. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben einzugliedern, ihnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen, dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln. Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Werkstatt für behinderte Menschen muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie Menschen mit Behinderungen aus ihrem Einzugsbereich aufnehmen kann, um eine Rehabilitation in Wohnortnähe zu gewährleisten. Das Thema Inklusion und WfbM wird durchaus kontrovers diskutiert. Der AG Inklusion war es wichtig, direkt mit den Vertretern der heimischen WfbM s ins Gespräch zu kommen. In der Sitzung am konnte aus einer lebhaften und konstruktiven Diskussion folgende fachliche Einschätzung der Einrichtungsträger zusammengefasst werden: Der Bedarf an Plätzen in den Werkstätten für behinderte Menschen im Lahn-Dill-Kreis steigt, wobei sich das Klientel wandelt. Außer Menschen mit einer geistigen Behinderung kommen zunehmend Menschen mit psychischen Erkrankungen auf die Einrichtungen zu. Neben Anleitungs- und erwerbsorientierter Bildungsarbeit wird zwischenmenschliche Bindungsarbeit immer bedeutsamer. Die WfBM erkennen, dass sich in diesem Wandlungsprozess auch das Selbstverständnis und die Methodik in den Werkstätten ändern werden. Die Werkstätten verstehen sich als Zwischenstation, um möglichst allen in der Produktion Beschäftigten soweit eine Arbeit außerhalb der WfbM ausgeübt werden kann Außenarbeitsplätze anzubieten oder sie in reguläre Arbeitsverhältnisse zu vermitteln. Besonders für die betriebliche Einbindung der Menschen mit Behinderung sind das Engagement und die Haltung der Vorarbeiter(innen) in den Unternehmen von zentraler Bedeutung. Die Träger und Fachkräfte in den WfbM schätzen die Integrationsquoten als wichtige Kriterien im Prozess der Inklusion ein, wollen ihre fachliche Arbeit aber nicht nur auf diese Größe reduziert wissen ( ) Projektgruppe Inklusion Seite 29

30 5 Ziele und Maßnahmen des Handlungsfeldes Arbeit 5 Ziele und Maßnahmen des Handlungsfeldes Arbeit Aus der Vorstellung der vorangegangen unterschiedlichen Formen der Erwerbstätigkeit, der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Angebotsstrukturen wurden von der Projektgruppe Inklusion konkrete Ziele und Maßnahmen für eine gelingende Inklusion entwickelt. Aus allgemeinen Zielen wurden einzelne Teilziele abgeleitet, beispielhaft die Ist- und Soll-Situation formuliert und im Sinne eines Monitorings eine Indikatoren gestützte Handlungsempfehlung formuliert. Sie wurden in das nachfolgende Raster überführt, das einer Ergänzung, kontinuierlichen Anpassung und Weiterentwicklung bedarf. Projektgruppe Inklusion Seite 30

31 5 Ziele und Maßnahmen des Handlungsfeldes Arbeit Ziel Ist-Situation Soll-Situation Indikator Handlungsempfehlungen / Aktivierungsmuster 1. Verbesserung des Übergangs Erfolgreicher Einstieg schwerbe- Anzahl der nach der Richtlinie Berufswegeplanung- schwerbe- Schule und Beruf hinderter junge Menschen in eine geförderten Ausbildungspläthinderte Schülerinnen und Schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler. betriebliche Berufsausbildung - auch durch Schaffung neuer Ausbildungsplätze (nach Richtlinie Initiative Inklusion BMAS v ). ze für Schwerbehinderte im LDK (Artikel 2 der Richtlinie). Schüler werden umfassend über ihre beruflichen Möglichkeiten informiert und beraten, um sie in ihren Übergang von Schule in das Arbeitsleben zu unterstützen (Artikel 1 der Richtlinie). 2. Berufliche Teilhabe richtet sich nach den Bedürfnissen, Fähigkeiten und Vorstellungen der Menschen mit Behinderung. Es erfolgt keine Zuweisung durch Dritte. 3. Verringerung der Arbeitslosigkeit der Menschen mit schwerer Behinderung. 4. Menschen mit Behinderung können ihren Lebensunterhalt von ihrem Arbeitslohn bestreiten. (Es erfolgt keine Konzentration auf minderqualifizierte Tätigkeiten). Unklarheit über Anzahl der Hilfepläne IBRP (Qualifizierte, regelmäßige Teilhabeplanung?). 7,5 % arbeitslose Schwerbehinderte (Oktober 2012, AA). Ein Spektrum von Trägern mit differenziertem Angebot im LDK erhalten. Umsetzung der Hilfe- und Teilhabeplanung als Regelinstrument. Verstärkte Nutzung des Persönlichen Budgets, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten. Schaffung angepasster Arbeitsplatze wie Telearbeit. Verringerung der Erwerbslosigkeit von Schwerbehinderten durch Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für ältere Schwerbehinderte (Richtlinie Initiative Inklusion BMAS v , Artikel 3. Aufbau von Integrationsbetrieben. Weitere Differenzierung von Beschäftigungsangeboten in WfBM (verstärkt Außenarbeitsplätze, usw.) und für Menschen mitpsychischen Erkrankungen / Behinderungen. Differenzierte arbeitsmarktbezogene Bildungsangebote für Menschen mit Beeinträchtigung. Erhöhung von Arbeitsplätzen bei Steigende Zahl von Hilfe- und Teilhabeplanung der Menschen mit Behinderung, die in Beschäftigung und Arbeit kommen. Anzahl der nach der Richtlinie geförderten Arbeitsplätze. Ergänzer über LWV, SGB XII, SGB II etc. Datenlage: Quoten im Jahr 2011: Öffentliche Arbeitgeber: Private Arbeitgeber: (Durchschnitt: X % öffentl. AG X % priv. AG). Quoten-Rückfluss der Ausgleichsabgabe in die Region. Dem Personenzentrierten Ansatz realisieren. Alle von den persönlichen Bedürfnissen und Voraussetzungen abhängigen Möglichkeiten, die eine größere Nähe zum regulären Arbeitsmarkt erzielen, werden genutzt. Berufsorientierungsverfahren: Entscheidungen können überprüft und revidiert werden. Transparenz über Fördermöglichkeiten schaffen (Aktivierung und berufliche Eingliederung, darunter Probebeschäftigung, Arbeitshilfen ) Netzwerk Vermittlung etablieren.

32 5 Ziele und Maßnahmen des Handlungsfeldes Arbeit 5. Barrierearme Informationsmöglichkeiten für allgemeine und berufsorientierte Maßnahmen. privaten Arbeitgebern. Ziel Ist-Situation Soll-Situation Indikator Handlungsempfehlungen / Aktivierungsmuster Veröffentlichungen und Medien sind nicht barrierefrei. 6. Behindertengerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen. Menschen mit Behinderung arbeiten in barrierefrei ausgestatteten Arbeitsplätzen. Veröffentlichungen, Anschreiben und Medien sind barrierearm und auch in einfacher Sprache verfasst. Vermehrt arbeiten Menschen mit Behinderung in barrierefrei ausgestatteten Arbeitsplätzen. Anzahl der Umgestalteten Medien und Veröffentlichungen. Jährliche Zuschussquote zur Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen. Amtliche Schreiben, Info- Materialien werden einer Qualitätskontrolle Inklusion unterzogen. Materialien stehen in einfacher Sprache zur Verfügung. Finanzielle Unterstützung der barrierefreien Ausstattung. 7. Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung. 8. Werbung für einen Inklusiven Arbeitsmarkt. 9. AK Inklusion - Aufbau eines Koordinierungsgremiums. 10. Inklusion wird bei allen politischen Entscheidungen berücksichtigt. Rentenversicherungsrechtliche Nachteile beim Wechsel aus Einrichtung / Maßnahme. AG Arbeit + Reha-Verbund Sucht u.a. Inklusion wird bei politischen Entscheidungen nicht umfassend genug berücksichtigt. Keine rentenversicherungsrechtlichen Nachteile beim Wechsel aus Einrichtungen / Maßnahmen. Kooperation mit strategischen Partnern zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes. Netzwerk zur Steuerung operativen Umsetzung der Inklusionsmaßnahmen. Inklusion wird bei politischen Entscheidungen im Sinne eines Mainstreamings systematisch in der Wirkung und Zielerreichung dargestellt und erfasst. Auszeichnung von Unternehmen und Verwaltung für Einrichtung behindertengerechter Arbeitsplätze. Schaffung von Problembewusstseinsbildung Transport der Thematik auf die Ebene der Legislativen durch Aktionen. Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung z. B. Charta der Vielfalt. Einwerbung von Zuschüssen / Projektmitteln / Spenden. Jährlichen Survey Anzahl der Mitteilungs- und Beschlussvorlagen, die die inklusive Wirkung und Zielerreichung darstellen und erfassen. Kontakt zu MdB Landrat lädt ein. Kooperation mit der IHK u.a. zur Einwerbung von Programmmitteln. Die Mitteilungs- und Beschlussvorlagen beinhalten ein Auseinandersetzen mit den Auswirkungen auf die Inklusion. Projektgruppe Inklusion Seite 32

33 6 Ergebnisse und Schlussfolgerung 6 Ergebnisse und Schlussfolgerung 6.1 Perspektive der Betroffenen In der weiteren Bearbeitung zur Umsetzung der Inklusion werden die Betroffen nach dem Leitziel: mit ihnen planen und nicht über sie - beteiligt. Ein passendes methodisches Instrument zur Erfassung der Sichtweise der direkt Betroffenen ist, ein Leifadeninterview mit den Betroffenen selbst, aber auch mit ihren Vertreterinnen und Vertretern durchzuführen. Hier werden Fragen nach den persönlichen Teilhabechancen und über das Empfinden der eigenen Potentiale gestellt, Wünsche nach Veränderungen oder Verbesserungsvorschläge. Dies Interviews können z. B. mit Werkstattbeiräten durchgeführt werden. Weitere Methoden wären Anschreiben mit konkreten Fragestellungen an Behinderten-Selbsthilfeorganisationen zu richten o- der Einladungen zu Diskussionsveranstaltungen auszusprechen. Dies konnte in der Fülle und im engen Zeitraum des Referenzprojektes noch nicht durchgeführt werden, wird aber in der weiteren Bearbeitung eine starke Berücksichtigung finden. 6.2 Perspektive der Arbeitgeber und Gewerkschaften Inklusion wird langsam, aber zunehmend als Unternehmerziel benannt. Nach einer ersten Bestandserhebung über die Ausbildungs- und Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderung im Lahn-Dill-Kreis ist der Bedarf von "behindertengerechten" bzw. "inklusiven" Ausbildungs- und Beschäftigungsplätzen sehr deutlich geworden. Dieses Ergebnis wurde auch im Arbeitskreises Arbeitsmarktmonitor diskutiert und mögliche Lösungsmöglichkeiten erörtert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet mit dem Bund-Länder-Förderprogramm "Initiative Inklusion" Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt an (vgl. Kapitel 4.3). In dem vierten benannten Handlungsfeld findet eine Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern statt, die als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für kleine und mittelständische Unternehmen ihre Kompetenz für die Inklusion verstärken und beratend tätig werden. Die Handwerkammer Wiesbaden, Geschäftsstelle Mittelhessen, in Wetzlar hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Antrag auf finanzielle Förderung der Initiative Inklusion eingereicht. Unter dem Handlungsfeld IV geht es bei diesem Antrag um die Implementierung von Inklusionskompetenz bei den Kammern (IvIK). Der Projektzeitraum ist von der Handwerkskammer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2015 festgelegt. Allerdings wird die Handwerkskammer Wiesbaden auf dem wichtigen Felde der Inklusion auch über das Projektende hinaus das Beratungsangebot für die Unternehmen in der Region weiter ausbauen. Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX verpflichtet private und öffentliche Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätzen gelten erleichterte Bestimmungen bei der Erfüllung der Beschäftigungsquote (vgl. Kapitel 3.2.3). Das Land Hessen vergibt seit dem Jahr 2006 den Hessischen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen an Unternehmen, die sich über das gesetzliche Maß hinaus für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen engagieren und so dazu beitragen, dass schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben eingegliedert werden. Im Lahn-Dill-Kreis konnten im Jahr 2009 zwei Unternehmen diesen Preis entgegennehmen. Es handelt sich um die Firmen Reinhard Schaum, Elektronische Vertretungen, in Hüttenberg sowie Carl Zeiss Sports Optics GmbH in Wetzlar. Weiterführende Gespräche stehen in diesem Feld noch an.

34 6 Ergebnisse und Schlussfolgerung 6.3 Perspektive der weiteren Anbieter / Dienstleister Im Bereich der beruflichen Inklusion wurden bereits die Vertreterinnen und Vertreter der Werkstatt für Menschen mit Behinderung eingeladen. Alle, die in diesen Themenbereichen aktiv, aber noch nicht zu Wort gekommen sind, werden ebenfalls noch angehört. Im Kapitel 2 sind alle Netzwerkstrukturen, wie die AG Arbeit und Beschäftigung und der Reha-Verbund Sucht mit ihren Institutionen, Zielrichtungen und Kontaktadressen aufgelistet. Die ständige Fortschreibung von Angeboten und Maßnahmen gehört ebenfalls zum Inklusionsprozess 6.4 Welche Themenbereiche fehlen noch? Übergang Schule Beruf Die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in das Berufsleben ist zunächst Aufgabe der Schulen. Berufsorientierung ist ab der Klasse 7 fester Bestandteil der Lehrpläne (Erlass des HKM vom ). Einbezogen sind alle Schülerinnen und Schüler von Haupt- und Realschulen sowie von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen unter Berücksichtigung von z.b. Genderaspekten, Migrationshintergrund, Lernschwierigkeiten und Behinderungen. Es stehen Expertinnen und Expertenen bei den einzelnen Schulämtern zur Verfügung ebenso wie speziell geschulte Lehrkräfte an den Schulen als Koordinatoren. Instrumente zur Umsetzung sind schwerpunktmäßig die Erstellung eines Schülerportfolios (schulische und außerschulische Erfahrungen und Kompetenzen der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers) sowie einer gezielten berufsorientierten Kompetenzfeststellung. Zur Umsetzung gehören ebenfalls Betriebspraktika, Bewerbungstrainings, Schülerfirmen und Lernpartnerschaften. Die Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen, der Arbeitsagentur, den Kommunen, Sozialverbänden, Kammern und Unternehmensverbänden sowie Unternehmen und Betriebe ist ebenfalls Bestandteil der rechtlichen Vorgabe für die Schulen. Im Hessischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK sind finanzielle Landesmittel zur Verfügung gestellt, um die Berufsorientierung schwerbehinderter Schülerinnen und Schüler zu fördern. Die Programme werden unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und zuständigen Leistungsträger durchgeführt. Unterstützt wird die Berufsorientierung an den Schulen durch flächendeckende Angebote der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar in allen Vorabgangs- und Abgangsklassen. Die Berufsberater veranstalten im vorletzten Schulbesuchsjahr eine Doppelstunde und im letzten Jahr eine Schulstunde berufsorientierenden Unterricht, der bei Bedarf auch im Berufsinformationszentrum (BiZ) stattfinden kann. Zudem bieten Sie Sprechstunden an allen Haupt-, Real- und Gymnasialschulen des Lahn-Dill-Kreises an. Das hessische Kultusministerium hat für die Schülerinnen und Schüler der Bildungsgänge Haupt- und Realschule die Teilnahme an einer beruflichen Einzelberatung zur verpflichtenden schulischen Veranstaltung i.s. des 69 Abs. 4 HSchG erklärt. Anlass und Zielsetzung dieser Initiative sind im Erlass des HKM vom : Zusammenarbeit von Schule und Agentur für Arbeit, Einzelberatung in den Bildungsgängen der Haupt- und der Realschule im Schuljahr 2013/14; II beschrieben. Danach sollen die Beratungsgespräche vorrangig an den Schulen durchgeführt werden. Unterstützt wird der Übergang von Schule in Beruf auch durch die berufliche Einzelberatung und Ausbildungsvermittlung in der Agentur für Arbeit selbst. Der gesetzliche Auftrag ist in den 29 ff. SGB III definiert. Damit ein möglichst reibungsloser Einstieg in die berufliche Ausbildung gewährleistet werden kann stehen begleitende ausbildungsfördernde Instrumente ( Berufsbildungsbegleitung, Projektgruppe Inklusion Seite 34

35 6 Ergebnisse und Schlussfolgerung Berufsvorbereitung, Einstiegsqualifizierung, geförderte außerbetriebliche und Reha-spezifische Ausbildungen, ausbildungsbegleitende Hilfen und ein Vermittlungsbudget) zur Verfügung Interkulturelle Kompetenz und Qualifikation der Hilfesysteme Der Landkreis wie die Stadt Wetzlar und zahlreiche Betriebe und Unternehmen aus der Region haben sich dem Netzwerk Charta der Vielfalt angeschlossen und sind mit der Unterschrift die Verpflichtung eingegangen, Vielfalt zum festen Bestandteil ihre Unternehmens- und Verwaltungskultur zu machen. Im Sinne einer Selbstverpflichtung will diese Initiative von Unternehmen und Verwaltungen die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Im Rahmen der Umsetzung der Charta werden die Organisationskultur, sowie die Personalprozesse ebenso mit einbezogen, wie auch in die interne und externe Kommunikation und die Wertschätzung der gesellschaftlichen Vielfalt innerhalb und außerhalb der eigenen Organisation Diversity gilt es als Chance zu sehen. Projektgruppe Inklusion Seite 35

36 7 Kritische Reflexion des Referenzprojektes 7 Kritische Reflexion des Referenzprojektes Die Projektgruppe hatte sich in ihrer Arbeitsphase anfangs ausgiebig mit den rechtlichen Grundbegriffen und Vorschriften auseinandergesetzt, um den sehr breiten Bereich des Themas Arbeit eingrenzen zu können. Auch der Grenzgang zwischen den Beschäftigungsmöglichkeiten in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und dem im Gegensatz vorhandenen Arbeitsplätzen in der freien Wirtschaft wurde ausführlich diskutiert. Für die Projektgruppe war es dabei wichtig, auch die Vorteile der WfbM aufzuzeigen, wie den des beschützten Arbeitsplatzes und den der gesicherten Rentenversorgung, wissend, dass diese Beschäftigungsmöglichkeiten in den Werkstätten nicht dem idealtypischen Inklusionsgedanken entspricht. Die Projektgruppe hat entgegen der eigentlichen Planungen eine längere Bearbeitungszeit für die Entwicklung des Inklusionsberichtes benötigt. Dies ist begründet mit den Anfangsschwierigkeiten, das Thema Inklusion an die Region anzupassen und alle betreffenden Institutionen einzubeziehen. So wurden persönliche Gespräche mit den Anbietern der Werkstatt für behinderte Menschen sowie mit einem Integrationsdienst geführt, um sich ein eigenes Bild der Angebotslandschaft machen zu können. Für den komplexen Bereich Arbeit war diese Herangehensweise notwendig und wird für die weiteren Handlungsfelder in dieser ausgiebigen Form nicht mehr umgesetzt werden können. Für die Bearbeitung der noch anstehenden Handlungsfelder wird empfohlen, die Themen ebenfalls in Projekt- bzw. Arbeitsgruppen zu entwickeln und zusätzlich bei speziellen Fragen und Problemen, Teilgruppen einzurichten, um möglichst effektiver und zeitschonender schwierige und umfangreiche Ebenen zu bearbeiten. Bewährt hat sich die Vorgehensweise, verschiedene Institutionen an einen Tisch zu holen und von unterschiedlichen Seiten aus das Thema Arbeit zu beleuchten. Positiv war dabei die Flexibilität der Gruppe, die durch die neu hinzugekommenen Fachkräfte anderer Institutionen erweitert worden ist. Trotz der langen Bearbeitungszeit konnte nicht die ganze Aufgabenbreite behandelt werden. Besonders zu erwähnen ist hierbei, dass es noch nicht gelungen ist, die Betroffenen miteinzubeziehen. Nach dem Leitziel mit ihnen planen und nicht über sie werden die Betroffenen bei der weiteren Bearbeitung dieses Handlungsfeldes und der anderen anstehenden Handlungsfelder selbstverständlich beteiligt.

37 8 Quellen 8 Quellen 8.1 Quellenverzeichnis wetzlar für Menschen mit Behinderung/Arbeiten Werkstätten/ Standorte) 8.2 Literaturverzeichnis Hessisches Sozialministerium: Hessischer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wiesbaden, 2012 Lahn-Dill-Kreis. Inklusion viel mehr als nur ein neuer Begriff? Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Lahn-Dill-Kreis. Eigendruck, Wetzlar, Montag Stiftung, Jugend und Gesellschaft: Inklusion vor Ort. Der Kommunale Index für Inklusion ein Praxishandbuch. Bonn, Abkürzungs- und Begriffsverzeichnis ag außergewöhnliche Gehbehinderung, z.b. Rollstuhlfahrer B Begleitperson notwendig bei Benutzung öffentliche Verkehrsmittel BiB Betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze (in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes) Bl Blind BvB Berufsvorbereitung GB WfbM für Menschen mit geistiger Behinderung G erhebliche Gehbehinderung Gl Gehörlos H Hilflosigkeit RF Rundfunkgebührenbefreiung SB WfbM für Menschen mit seelischer Behinderung /psychischer Erkrankung

38 9 Anhang 9 Anhang Projektgruppe Inklusion Seite 38

39 Fachbereich Bildung, Jugend und Familie - Sozialplanung - Inklusion Viel mehr als nur ein neuer Begriff!? Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Lahn-Dill-Kreis Dienstag, 30. August :00 20:00 Uhr Kreishaus Wetzlar, A 49/50 Ein neuer Begriff bestimmt die gesellschaftspolitische Diskussion: Inklusion. Ziel ist die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. In den Schulen sollen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Auch am Arbeitsmarkt sollen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilhaben können. Aber wie genau geht das, wie soll es umgesetzt werden und welche Hürden bestehen? Dokumentation der Informationsveranstaltung Dies wird in der Informationsveranstaltung von der Landesebene Aktionsplan der hessischen Landesregierung zur Umsetzung bis hin zur Kreisebene Gestaltungschancen und Inklusionsquote an den Schulen dargestellt.

40 Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und die Steuerungsgruppe Sozialplanung im Lahn-Dill-Kreis führten eine gemeinsame Informationsveranstaltung zum Thema Inklusion am Dienstag, , 17:00 20:00 Uhr, im Kreistagssitzungssaal in Wetzlar durch. Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist seit März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Als zentraler Begriff wird das Ziel der,,lnklusion" eingefordert.,,weg von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte". Nach der Begrüßung durch Günther Kaufmann-Ohl, Sozialdezernent, Martin Kraus, PSAG- Sprecher und Roland Wegricht, Vorsitzender der Steuerungsgruppe Sozialplanung, wird Winfried Kron, Leiter der Stabsstelle Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention in Wiesbaden den Aktionsplan der hessischen Landesregierung zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention vorstellen. Die Gestaltungschancen im Lahn- Dill-Kreis begründet Klaus Schreiner, Abteilungsleiter Soziales und Integration, Lahn-Dill- Kreis. In wieweit die Inklusion an den Schulen es geht, fast immer, wenn man will! - im Lahn-Dill- Kreis umgesetzt worden ist oder umgesetzt werden kann, verdeutlicht Roland Wegricht, Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter des Lahn-Dill- Kreises. In der abschließenden Podiumsdiskussion mit Kron, Wegricht und Kaufmann-Ohl werden Elke Würz, Vorsitzende des Behindertenbeirates im Lahn-Dill-Kreis und Thomas Hees, Behindertenbeauftragter des Lahn-Dill-Kreises, ihre jeweiligen praxisbezogenen Standpunkte erläutern. Neben den Schulen, Kindertageseinrichtungen, Sozialausschüssen, Behindertenbeiräten, Städten und Gemeinden sind alle am Thema Interessierte herzlich zu der kostenlosen Veranstaltung eingeladen. Inhaltsverzeichnis 1 Begrüßung Günther Kaufmann Ohl Sozialdezernent des Lahn-Dill-Kreises Martin Kraus PSAG-Sprecher Referate Winfried Kron -Aktionsplan der hessischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Klaus Schreiner - Gestaltungschancen im Lahn-Dill-Kreis New York Berlin Wiesbaden Wetzlar Ausgewählte rechtliche Aspekte Auf dem Weg zu einem regionalen Aktionsplan im Lahn-Dill-Kreis Roland Wegricht - Es geht, fast immer, wenn man will! Inklusion in den Kindertagesstätten und Schulen des Lahn-Dill-Kreises Henriette Klumpp Podiumsdiskussion Teilnehmende Diskussionsschwerpunkte Gesetzlicher Hintergrund Teilnehmende Anlagen...30

41 1 Begrüßung 1 Begrüßung 1 Begrüßung 1.1 Günther Kaufmann Ohl Sozialdezernent des Lahn-Dill- Kreises Sehr geehrte Damen und Herren, es ist mir eine große Freude, Sie hier in dieser überwältigenden Teilnehmer/innen-Zahl im Kreistagssitzungssaal zu begrüßen. Diese Tagung wird gemeinsam von der psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und der Steuerungsgruppe Sozialplanung durchgeführt. Das Vorhandensein dieser beiden Arbeitsgruppen ist ein Indiz dafür, wie wichtig uns die Versorgung der psychosozialen Angebote, der fachliche Austausch untereinander sowie die weitere Planung ist. Die Fachtagung wurde federführend von der Sozialplanerin Meike Menn, Geschäftsführung der Steuerungsgruppe Sozialplanung, durchgeführt. An dieser Stelle herzlichen Dank an den Verein zur Förderung psychosozialer Kooperation und Koordination im Lahn-Dill-Kreis, an die Steuerungsgruppe Sozialplanung sowie an die Mitarbeitenden im Kreishaus, die zu der gelungenen Vorbereitung dieser Tagung beigetragen haben. Herzlichen Dank! men, Mitarbeitende aus den Verwaltungen von Stadt, Lahn-Dill-Kreis und auch angrenzenden Landkreisen, Vereinen und Verbänden und (wenigen) Menschen mit Handicap. Gestatten Sie mir meine eigenen Bedenken und Erfahrungen mit dem Begriff der Inklusion zu benennen: Es besteht eine große Gefahr der (vor)schnellen Umbenennung von Integrationsangeboten zu Inklusionsangeboten, die Gefahr der Umetikettierung, ohne dass die Inhalte neu gestaltet sind und ohne dass die Einstellungen, die Haltungen sich geändert haben. Es ist mir aber auch schon untergekommen, dass das Thema Inklusion so lange diskutiert wurde, dass am Ende unklar war, worin nun das Neue und das Besondere von Inklusion besteht. Dazu werden uns jetzt Experten auf die richtige Spur setzen. Wir freuen uns, dass Winfried Kron von der Stabstelle des Hessischen Sozialministeriums zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention uns den Aktionsplan der hessischen Landesregierung vorstellt, dass Roland Wegricht, Jugend- und Schuldezernent des LDK uns Wege zu inklusiven KiTas und Schulen aufzeigt und Klaus Schreiner die Gestaltungschancen im Lahn- Dill-Kreis benennt, die er dann ja als zuständiger Abteilungsleiter auch umsetzen will. Die anschließende Podiumsdiskussion wird neben den Herren Kron, Wegricht und mir von Elke Würz, Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Arbeit und Integration, bisherige Vorsitzende des Behindertenbeirats und Expertin in vielen Fragen der Integration von Menschen mit Behinderung, sowie Thomas Hees, Behindertenbeauftragter des Lahn-Dill-Kreis es, bereichert. Ich wünsche uns einen erfahrungsreichen Spätnachmittag. Ihr Inklusion/Integration, was geht das uns an? - Wir haben im Lahn-Dill-Kreis einen Behindertenbeirat, die Mitglieder haben die Bezeichnung dieses Ausschusses diskutiert und ein großes Selbstbewusstsein bei der Namensgebung gezeigt: politisch inkorrekt wird hier von Behinderten, nicht von "Menschen mit geredet. Ein Schritt zu Inklusion = Normalität? Günther Kaufmann-Ohl Sozialdezernent - Mein Fachbereich heißt Soziales, Arbeit und Integration, heute geht es um Inklusion. Müssen wir den Fachbereich umbenennen? Nutzt das der Inklusion? Wir haben hier in Deutschland in den letzten Jahrzehnten eine große zivilisatorische Entwicklung vollbracht: ausgehend von leitvoller Selektion, Sterilisation, gezielter massenhafter Ermordung von Menschen mit körperlichen, geistigen, seelischen Behinderungen über die Ausgrenzung in den 50er bis in die 60er Jahre, die Ausdifferenzierung der Sonderschulen, der Sonderkindergärten hin zu einem differenzierten Förderschulsystem, zu der professionellen Frühförderung, der Integration in wohnortnahe Regelkindertagesstätten (gelungener als die in Regelschulen) und dem gemeinsamen Unterricht in Regelschulen. An dieser Entwicklung, am Entstehen und Gelingen, haben Elternvereinigungen, Selbsthilfegruppen, Interessenverbände einen hohen Anteil. Vertreterinnen dieser Gruppen sind heute hier und mit besonderer Freude zu begrüßen, ebenso wie Lehrkräfte aller Schulfor- Sozialplanung LDK Seite 5 Sozialplanung LDK Seite 6

42 1 Begrüßung 1 Begrüßung 1.2 Martin Kraus PSAG-Sprecher Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste, ich freue mich ganz besonders, Sie heute zu dieser gemeinsamen Veranstaltung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Lahn-Dill und der Steuerungsgruppe Sozialplanung im Lahn-Dill-Kreis im Namen des Sprecherkreises der PSAG, aber auch im Namen des Vorsitzenden des Vereins zur Förderung psychosozialer Kooperation und Koordination im Lahn-Dill- Kreis, Karl-Ludwig Kreuzburg, begrüßen zu können, der die Veranstaltung moderieren wird. Wir denken, dass wir im Lahn-Dill-Kreis auf das bisher Erreichte stolz sein können und dadurch auch gute Voraussetzungen haben, den Inklusionsgedanken im Lahn-Dill-Kreis zu verankern und zu verwirklichen. Wir freuen uns mit der heutigen Veranstaltung verschiedene Jubiläen gemeinsam begehen zu können. Wir schauen in diesem Jahre zurück auf 35 Jahre PSAG, auf 25 Jahre des Bestehens des Vereins zur Förderung psychosozialer Kooperation und Koordination im Lahn- Dill-Kreis und auch auf 25 Jahre Facharbeitsgemeinschaft Suchthilfe im Lahn-Dill-Kreis, die aus der PSAG entstand. Ich wünsche uns allen heute eine interessante und spannende Zusammenkunft. Martin Kraus Sprecher der PSAG Lahn-Dill Ganz besonders freut uns der Zuspruch zum Thema der heutigen Veranstaltung, Inklusion - und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Lahn-Dill-Kreis mit rund 180 Anwesenden hier im Kreishaus. Die PSAG und der Verein zur Förderung psychosozialer Kooperation und Koordination im Lahn-Dill-Kreis stehen für Bürgerbeteiligung durch Fachpersonal, Interessierte und Betroffene an der Weiterentwicklung der psychosozialen Angebote in der Region. Rund 250 Personen sind im aktuellen Informationsverteiler der PSAG. Wir gehen davon aus, dass mindestens 500 Interessierte regelhaft unsere Fachinformation zur Kenntnis nehmen. Ursprung der PSAG-Aktivitäten war die Psychiatrienenquete von Ihr liegt das heute im Fokus stehende Ziel weg von einer Politik der Fürsorge - hin zu einer Politik der Rechte bereits zugrunde. Entsprechend beteiligt sich die PSAG seit vielen Jahren an der bedarfsgerechten Entwicklung von psychosozialen Angeboten in der Region, engagiert sich für eine qualifizierte Sozialplanungsstruktur und eine Kultur der Bürgerbeteiligung. Viele der im Verlaufe der Jahre entstandenen psychosozialen Angebote sind mit auf Initiative aus dem PSAG-Raum entwickelt worden. Beispielhaft genannt seien die sozialpädagogische Familienhilfe, die Schuldnerberatung, der psychosoziale Wegweiser, die Psychiatriekoordination und die qualifizierte Sozialplanung im Lahn-Dill-Kreis und der Stadt Wetzlar. PSAG-Aktivitäten und damit Bürgerbeteiligung an der Entwicklung psychosozialer Angebote in der Region hat über die Jahre zunehmend Akzeptanz bei den politisch Verantwortlichen gefunden. Das beste Beispiel ist die heutige Veranstaltung. Von 1990 bis 1999 führten wir regelmäßig Jahrestagungen zur Weiterentwicklung der psychosozialen Angebotsstruktur in Friedewald/Ww. durch konnten wir erstmals Herrn Kreisbeigeordneten Wegricht zum sozialpolitischen Diskurs in Friedewald begrüßen. Bereits damals war das Thema die Haushaltskonsolidierung. Friedewald 1999 hat durch seine Tagungsergebnisse mit den Grundstein für die heutige qualifizierte Sozialplanungsstruktur mit ihrem Kerngremium, der Steuerungsgruppe Sozialplanung im Lahn-Dill-Kreis, gelegt. Der Abschlussbericht des Forschungsprojekts Neustrukturierung und Kommunalisierung sozialer Hilfen in Hessen des Rhein-Ruhr-Instituts für Sozialforschung würdigte den Lahn-Dill-Kreis 2007 als Leuchtturmprojekt bei der Umsetzung von partizipativer Sozialplanung. Sozialplanung LDK Seite 7 Sozialplanung LDK Seite 8

43 2 Referate 2 Referate 2 Referate 2.1 Winfried Kron -Aktionsplan der hessischen Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Winfried Kron stellt in seinem Input die UN Konvention und den Aktionsplan der hessischen Landesregierung zur Umsetzung vor. Der Kerngedanke der Umsetzung beinhaltet das Bewusstsein für die Würde von Menschen mit Behinderungen - bei behinderten wie nicht-behinderten Menschen -, die Überwindung des Defizit-Ansatzes sowie die Soziale Inklusion und individuelle Autonomie. Der Aktionsplan der hessischen Landesregierung ist ein Auftrag des Koalitionsvertrages und mündet in eine langfristige Gesamtstrategie von 2010 bis 2020 ein. Der Aktionsplan ist dabei als ein nicht feststehender Plan zu verstehen, sondern wird immer weiter durch Aktionspläne der Länder, Kommunen, Unternehmen der Privatwirtschaft usw. ergänzt. Auch die Stimmen der Zivilgesellschaft finden sich hier wieder, sie werden über einen Beirat gebündelt und im Aktionsplan berücksichtigt. Die Handlungsebenen beziehen sich auf die Bereiche Verwaltung Rechtsprechung Wissenschaft Medien Öffentlichkeit Internationale Foren Gesetzgebung Für die einzelnen Ebenen wird eine Matrix erarbeitet, die die Ziele, Maßnahmen, konkrete Beispiele, Zuständigkeiten und den Zeitplan im Sinne eines Rahmens für einen kontinuierlichen Sensibilisierungs- und Entwicklungsprozess bildet, um inklusive Strukturen und Haltungen zu fördern und den Abbau von diskriminierenden Besonderungen zu erreichen. Der Aktionsplan soll daher schon am 7. September 2011 in der Sitzung des Arbeitsausschusses präsentiert und nach der Ressortabstimmung, der Abstimmung mit Rehabilitationsträgern und der Hinzunahme von Beiträgen der Zivilgesellschaft am 23. November 2011 bei einer landesweiten Tagung vorgestellt werden. 2.2 Klaus Schreiner - Gestaltungschancen im Lahn-Dill-Kreis Wenn Sie mich fragen keine Chance! Das brauchen wir gar nicht erst zu versuchen eine friedliche deutsche Wiedervereinigung, naiv wer annimmt, dass wir das in den nächsten Jahrzehnten erleben werden. Und dann die ganzen neumodischen Begriffe wie Inklusion als ob sich die Gleichheit der Menschen darin ausdrücken würde, dass alle das Recht auf Verschiedenheit hätten! Meine sehr verehrten Damen und Herren, entschuldigen Sie bitte diesen vielleicht unangemessen lockeren Einstieg in ein wichtiges Thema. Aber alle Ernst zu nehmenden Bedenken, Lebenserfahrungen und die erforderliche Bodenhaftung sollten uns nicht den Blick darauf verstellen, dass gesellschaftliche Entwicklungen wenn sie gerecht sind eine Dynamik entwickeln können, die weit über die Phantasie von Juristinnen, Pädagogen und Soziologinnen, Politikerinnen und Verwaltungsbeamten und mit Verlaub auch über die Hoffnungen der Experten in eigener Sache, der Betroffenen hinausreichen kann. Diesem Verständnis folgend, lautet der Titel meines Kurzreferats Inklusion Gestaltungschancen im Lahn-Dill-Kreis nicht etwa Inklusion; schon wieder eine neue Aufgabe, die wir auch noch zusätzlich umsetzen müssen. Das Referat gliedert sich in drei Teile. Zunächst möchte ich kurz die regionalen Pläne in den Kontext der UN-Konvention und der Vorarbeiten auf Bundes- und Landesebene stellen. Hier kann ich die Ausführungen von Winfried Kron - bezogen auf das Land Hessen aufgreifen - und mich kurz fassen. Im zweiten Schritt möchte ich einige Artikel aus der umfangreichen BRK herausgreifen und bitte um Verständnis, dass es sich um eine subjektive und zwingend beschränkte Auswahl handelt. Zum Schluss möchte ich erste inhaltliche und methodische Ideen vorstellen, wie im LDK ein Aktions- und Teilhabeplan erarbeitet werden könnte New York Berlin Wiesbaden Wetzlar.. Nachfolgend sollen einige zentrale Aussagen der UN-Konvention auf die lokale Ebene transponiert werden. Insbesondere der im Sommer 2011 verabschiedete Nationale Aktionsplan der Bundesregierung gibt wichtige Hinweise auf einen erwarteten Zeithorizont, der immerhin zehn Jahre umfasst. Ein langer Zeitraum und trotzdem ein ambitioniertes Ziel? Das allgemeine Ziel der UN-Konvention erschließt sich in 1 des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Sozialplanung LDK Seite 9 Sozialplanung LDK Seite 10

44 2 Referate 2 Referate Artikel 1 Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. Kernelemente und Visionen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung (am 15. Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen) zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales: einfach machen - Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft, Berlin 2011): Mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stößt die Bundesregierung eine Prozess an, der in den kommenden zehn Jahren nicht nur das Leben von Menschen mit Behinderungen maßgeblich beeinflussen wird, sondern das aller Menschen in Deutschland. Denn die Idee der Inklusion, zentraler Leitgedanke der UN- Behindertenrechtskonvention, wird unsere Alltagskultur verändern. Deutschland wird inklusiv werden. (..) Der Aktionsplan hat einen Zeithorizont von zehn Jahren. In dieser Zeit wird er regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und entsprechend weiterentwickelt. Das erste Mal in zwei Jahren. Auch die Umsetzung wollen wir transparent und unter Beteiligung aller Akteure organisieren ( ). Um die umfassenden Herausforderungen einer inklusiven Gesellschaft zu verdeutlichen, wird der Aktionsplan durch zwölf Handlungsfelder und sieben Querschnittsthemen strukturiert. (Die) Visionen und Vorstellungen für eine ideale inklusive Gesellschaft lauten: - In Deutschland nehmen Menschen mit Behinderungen dieselben Rechte im gleichen Umfang wahr wie Menschen ohne Behinderungen. Sie gehören in unserer Gesellschaft selbstverständlich dazu. - Behinderte Menschen werden geachtet und als Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens selbstverständlich einbezogen und respektiert. - Sie nehmen am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben uneingeschränkt teil. Menschen mit und ohne Behinderung leben, lernen und arbeiten gemeinsam. - Menschen mit Behinderungen entscheiden selbst, wie sie ihren Alltag gestalten. Sie erhalten eine qualifizierte und individuelle Unterstützung überall dort, wo sie s für nötig erachten. Die persönliche Assistenz ist dabei kein Ersatz für den Abbau von Barrieren. In Deutschland gibt es keine Barrieren mehr: weder in der physischen Umwelt noch in den Köpfen von Menschen. Der Hessische Aktionsplan befasst sich zunächst mit den Schwerpunkten Bildung, Barrierefreiheit sowie Arbeit und Beschäftigung. Hierzu wird eine Matrix erstellt, die Ziele, Maßnahmen, konkrete Beispiele, Zuständigkeiten und zeitliche Rahmen erfasst. Auszug aus der Koalitionsvereinbarung im Lahn-Dill-Kreis für die Legislaturperiode : Der Lahn-Dill-Kreis erstellt einen fachbereichsübergreifenden regionalen Aktionsplan (Teilhabeplan) zur Umsetzung der UN- Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unter Mitwirkung des Behindertenbeirates. Die Federführung für die Erstellung des Aktionsplanes liegt im Fachbereich Soziales, Arbeit und Integration. Für das Aufgabenfeld der Inklusion kommt dem ZeBraH die Koordinierungsaufgabe im Lahn-Dill-Kreis zu. In der Sitzung der Steuerungsgruppe Sozialplanung am wurde die Bildung einer Arbeitsgruppe beschlossen, die Vorschläge zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Lahn-Dill-Kreis erarbeiten soll. Als Mitglieder wurden Heinrich Arndt, Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Angelika Berbuir, Agentur für Arbeit Wetzlar, Klaus Hugo, Gemeindepsychiatrischer Verbund (GpV), Meike Menn, Sozialplanerin / LDK, Elke Würz, Vorsitzende des Behindertenbeirats des LDK und Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Arbeit und Integration sowie Klaus Schreiner, Leiter der Abteilung Soziales und Integration / LDK, benannt. Bereits am fand eine Sondersitzung des Behindertenbeirates des Lahn-Dill- Kreises zum Thema "Inklusion statt, die inhaltlich in die Thematik einführte Ausgewählte rechtliche Aspekte Aus der Fülle der UN-Konvention möchte ich als Basis aller umzusetzender Aktionen den Grundsatzartikel 3 mit Ihnen genauer anschauen. In acht Punkten erfolgt eine Konkretisierung dessen, was die UN-Konvention verbindlich anstrebt. Insbesondere Punkt c fordert eine volle und wirksame (Anm.: redaktionelle Hervorhebung) Teilhabe an der Gesellschaft. Umsetzungen müssen also offensichtlich so erfolgen, dass sie nicht nur theoretische Teilhaberechte beschreiben, sondern Vorkehrungen treffen und Strukturen aufbauen, diese Rechte auch in der individuellen Lebenswirklichkeit umsetzbar zu gestalten. Rechtliche Grundlagen sind die Basis allen staatlichen Handelns, aber ohne eine gesellschaftliche Bewusstseinsbildung besteht die Gefahr, dass gute Ansätze auf keinen fruchtbaren Boden fallen. Artikel 8 der UN-Konvention gibt verblüffend konkrete operative Hinweise, wie eine solche Bewusstseinsbildung gefördert werden kann. Vielleicht vermissen Sie Artikel 24 Bildung -? Unbestritten die bislang am heftigsten diskutierte Zumutung der UN-Konvention. Inhaltliche Aspekte werden im nachfolgenden Kurzreferat aufgenommen zudem möchte ich durch meine Auswahl deutlich machen, dass die UN-Konvention nicht auf die sicherlich zentrale Frage der Bildung verkürzt werden darf. Sozialplanung LDK Seite 11 Sozialplanung LDK Seite 12

45 2 Referate 2 Referate Abschließend möchte ich mir allerdings quasi in eigener Sache noch einen kurzen Exkurs auf Art. 19 "Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft erlauben. Die Vertragsstaaten anerkennen, ( ) dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben; ( ). Besteht hier nicht ein Widerspruch des 13 (1) SGB XII zur UN-Konvention? Im 13 des SGB XII wird ausgeführt: Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die rhetorische Frage lässt sich leicht beantworten: der 13 SGB XII ist, wie Winfried Kron an anderer Stelle bereits ausführte, konventionskonform auszulegen. Im Kontext der UN-Konvention dürfen finanzielle Abwägungen kein Entscheidungskriterium sein. Eine leichte Antwort mit ggf. massiven fiskalischen Auswirkungen für die Sozialhilfeträger! i. die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen, ii. eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern, iii. die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern; b. die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an; c. die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen; d. die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte. Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 3 Allgemeine Grundsätze Die Grundsätze dieses Übereinkommens sind: a. die Achtung der dem Menschen innewohnenden Würde, seiner individuellen Autonomie, einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen, sowie seiner Unabhängigkeit; b. die Nichtdiskriminierung; c. die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft; d. die Achtung vor der Unterschiedlichkeit von Menschen mit Behinderungen und die Akzeptanz dieser Menschen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit; e. die Chancengleichheit; f. die Zugänglichkeit; g. die Gleichberechtigung von Mann und Frau; h. die Achtung vor den sich entwickelnden Fähigkeiten von Kindern mit Behinderungen und die Achtung ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität. Artikel 8 Bewusstseinsbildung (1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um a. in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern; b. Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen; c. das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern. (2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören a. die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel, Auf dem Weg zu einem regionalen Aktionsplan im Lahn-Dill-Kreis Nicht immer muss man das Rad neu erfinden wenn aber alle Umsetzungsideen überall und auf allen Ebenen gleich wären, würde Kreativität verloren gehen und wichtige lokale Bezüge keine angemessene Berücksichtigung erfahren. Gute Pionierarbeit hat hier der Landkreis Mainz-Bingen im Jahr 2010 mit seinem Aktionsplan geleistet. Im Lahn-Dill-Kreis hat die Steuerungsgruppe Partizipative Sozialplanung eine Arbeitsgruppe beauftragt, Umsetzungsvorschläge eines regionalen Aktions- und Teilhabeplans zu erarbeiten. Die Vorgehensweise könnte sich an folgenden Schritten orientieren, die ich Ihnen nachfolgend skizzieren möchte: 1. Schritt Aus der UN-Konvention werden wesentliche Handlungsfelder abgeleitet bzw. zusammengefasst. Diese könnten folgenden Kanon bilden: - Erziehung und Bildung - Arbeit - Wohnen - Kultur, Freizeit, Sport - Gesundheit und Pflege - Schutz der Persönlichkeitsrechte - Mobilität und Barrierefreiheit - Barrierefreie Kommunikation und Information 2. Schritt Im Geiste der UN-Konvention, speziell unter Beachtung der in Art. 3 formulierten Allgemeinen Grundsätze, werden für jedes Handlungsfeld Visionen skizziert, die das Ziel fördern, den Lahn-Dill-Kreis zu einem inklusiven Gemeinwesen zu entwickeln. Hier kommt der Bewusstseinsbildung (Siehe Art. 8) eine herausgehobene Bedeutung zu. 3. Schritt - Ist-Analyse und konkrete Zielformulierung in den einzelnen Handlungsfeldern. Sozialplanung LDK Seite 13 Sozialplanung LDK Seite 14

46 2 Referate 2 Referate - Welche Maßnahmen wurden bereits umgesetzt? Gibt es besonders richtungweisende Aktivitäten? - Inwieweit unterstützen die Maßnahmen die formulierten Visionen? - Welche Zuständigkeiten / Zuständigkeitsgeflechte bestehen? - Welche zusätzlichen oder modifizierten Aktivitäten / Maßnahmen sind erforderlich? - In welchem Zeitrahmen können diese umgesetzt werden? 4. Schritt Regelmäßige Überprüfung, Evaluation und Fortschreibung des regionalen Aktionsplans Für alle Aktivitäten gilt: Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit allen örtlich relevanten Akteuren insbesondere auch den Experten undexpertinnen in eigener Sache! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2.3 Roland Wegricht - Es geht, fast immer, wenn man will! Inklusion in den Kindertagesstätten und Schulen des Lahn-Dill-Kreises Sehr geehrte Damen und Herren, hier in meiner Hand halte ich den Schulentwicklungsplan Allgemeinbildende allgemeine Schulen von 1997/98, in dem das Zentrum für Erziehungshilfe Lahn-Dill als einzurichtende/s Beratungs- und Förderzentrum und Schule für Erziehungshilfe in Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe festgelegt worden ist. Anlass der Gründung waren unter anderem die damalige Beschulungssituation von Henriette Klumpp und die unterschiedlichen Zuständigkeiten des Staatlichen Schulamtes, des Gesundheitsamtes sowie des Sozial- und Jugendhilfeträgers, die oft nur unzulänglich koordiniert waren. Das ZeBraH laut der damaligen Zieldefinition koordinierte die Zusammenarbeit mit Schulen, Staatlichem Schulamt, Erziehungsberatung und den Jugendhilfeträgern der Stadt Wetzlar und des Lahn-Dill-Kreises und setzte die verbindliche, koordinierende Hilfeplanung des Hessischen Schulgesetzes und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in einer Institution um. Später hat sich das Staatliche Schulamt aus der Zusammenarbeit zurückgezogen, die Zusammenarbeit der anderen Träger hat bis jetzt Bestand. Das ZeBrah steht heute den Schülerinnen und Schülern, Eltern und allen Fachkräften aus Schule und Jugendhilfe zur Beratung zur Verfügung. Durch die schon in den 90er Jahren vollzogene Umsetzung einer integrierten Beschulung kann der Lahn-Dill-Kreis heute eine hohe Integrationsquote (nicht Inklusionsrate) vorweisen. Die Integrationsquote von SchülerInnen mit Behinderung liegt an den Grundschulen im Lahn-Dill-Kreis bei 68% und bei den weiterführenden Schulen bei 31 %. Also insgesamt bei durchschnittlich 45 %. Die Bertelsmann-Stiftung untersuchte aktuell die Umsetzung der "UN-Konvention in Deutschland über die Rechte von behinderten Menschen" und den Stand des Ausbaus der inklusiven Bildungsangebote auf Landesebene. Bremen liegt mit 89 % gemeinsamen Grundschulunterrichtes an erster Stelle, gefolgt von Schleswig Holstein und dem Saarland mit 70 %. Der Lahn-Dill-Kreis hat eine Quote von 68%. An den weiterführenden Schulen ist laut der Studie der Mangel an gemeinsamen Unterricht am größten und weist höchstens einen Anteil von 22 bis 28 % in Mecklenburg- Vorpommern, Saarland und Thüringen auf. Hessens Quote liegt bei 9,8 %. Damit übertrifft die Integrationsquote mit 31 % bei den weiterführenden Schulen im Lahn-Dill-Kreis bei weitem die angegebenen Landesdurchschnittsquoten der Studie. Was die vorgestellten Zahlen in Wirklichkeit bedeuten und wie die Praxis eines integrierten Schulbesuchs aussieht, wird Ihnen nun Henriette Klumpp erläutern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und gebe nun das Wort an Henriette weiter. Sozialplanung LDK Seite 15 Sozialplanung LDK Seite 16

47 2 Referate 2 Referate 2.4 Henriette Klumpp Mein Name ist Henriette Klumpp und ich bin 24 Jahre alt. Dass ich keine Arme habe, war für mich selten ein Problem. Ich mache alles mit den Füßen: Essen, Schreiben, das Handy bedienen oder Autofahren eben alles, was man in seinem Leben so macht. Vielleicht ist es manchmal anstrengender, ständig die Füße auf den Tisch zu heben oder sich bis zu den Knien zu bücken, sodass man sehen kann, was die Füße schreiben. Aber da ich den Vergleich ja nicht persönlich erfahren habe und nichts "verloren habe, ist das für mich völlig normal. Vor allem als Kind, als ich noch nichts von Hüft- oder Rückenproblemen wusste, habe ich zwischen anderen Kindern und mir keinen Unterschied gesehen. Als ich in den Kindergarten kommen sollte, hat mich der kirchliche Kindergarten mit der Begründung abgelehnt, ich sei zu viel Aufwand. Meine Eltern haben sich also an den normalen Kindergarten gewandt und dort gab es mutige Menschen. Ich sollte einfach mal ein oder zwei Tage hinkommen, damit man das mit mir mal probieren konnte und es hat sofort gut geklappt. Mit 6 Jahren bin ich wie alle meine Kindergartenfreunde in die normale Grundschule eingeschult worden. Ich hatte mich sehr auf die Schule gefreut und war unheimlich neugierig. Sorgen, dass irgendetwas nicht klappen könnte, habe ich mir also gar keine gemacht. Es war für mich damals völlig selbstverständlich, mit allen anderen zusammen in die Schule zu kommen. Alles, was zu regeln war, haben damals noch meine Eltern erledigt. Zum Beispiel, dass ich einen sehr niedrigen Tisch und einen umso höheren Stuhl im Klassenraum hatte und doppelte Bücher bekam, um nicht so viel tragen zu müssen. Mehr Organisation war erst gefragt, als ich dann auf das Johanneum Gymnasium in Herborn wechselte. Ich kannte dort noch niemanden und die Lehrer hatten keine Erfahrung mit Schülerinnen ohne Arme davon gibt es ja auch nicht besonders viele. Aber auch die Mitschüler waren unvorbereitet. Am ersten Schultag war das Staunen also groß und ich musste zeigen, wie ich mit den Füßen schreiben kann und erzählen, dass man mit den Füßen doch ziemlich viel machen kann. Das ich erklären musste, wie ich alles erledige, war für mich zwar ungewohnt, aber okay. Die Schule hatte bereits im Vorfeld einiges organisiert, um es mir so einfach wie möglich zu machen bzw. dem Nachteilsausgleich gerecht zu werden. Mein Tisch und Stuhl waren bereits in die neue Klasse gestellt worden, ich bekam wieder doppelte Bücher, wir mussten nur selten den Raum wechseln und auch die Bio-Arbeiten konnte ich im Klassenraum an meinem speziellen Schreibtisch schreiben. Die Lehrer haben mich oft gefragt, wie das eine oder andere mit mir funktioniert und haben immer mal etwas mit mir besprochen, um möglichst alles richtig zu machen. Also gewannen meine neuen Klassenkameraden schnell den Eindruck, dass ich eine Sonderstellung bei den Lehrern hatte. Außerdem war ich Klassenbeste. Das beides zusammen ergab, dass ich ganz schnell zum Außenseiter wurde. Aber wer versteht schon mit 10 oder 11 Jahren, dass es nicht ausreicht, mir einen speziellen Stuhl und Tisch hinzustellen? Für mich war das größte Problem, dass es auf einmal viel mehr zu schreiben gab und ich länger Unterricht hatte, wodurch ich mehr Hefte mitnehmen musste. Mein Rücken und meine Hüfte haben plötzlich angefangen zu meckern, weil meine Haltung beim Schreiben nun mal nicht gerade biologisch so vorgesehen ist. Füße sind auch nicht zum Schreiben gedacht, sodass ich immer öfter Schreibpausen machen musste, wenn wir mehr als 2 Seiten geschrieben haben. Ab und an habe ich einfach von meiner Nachbarin die Mitschriften kopiert, aber auf Dauer wurde es ganz schön anstrengend für mich. Meine Eltern wollten mir helfen und haben einen Zivi für mich organisiert. Allerdings war es für meine Eltern gar nicht so einfach, mir das schmackhaft zu machen. Ich wollte schon immer lieber alles alleine machen. Einzusehen, dass ich ein bisschen Hilfe benötige, ist mit 11 Jahren nicht ganz einfach. Außerdem war mir klar, dass meine Klassenkameraden nicht sofort den Sinn eines Zivis erkennen würden und sich meine Stellung in der Klasse nicht gerade verbessern würde. Dazu kam, dass auch so manche Lehrerin nicht den Sinn meiner Entlastung sehen wollte und auch keine Lust auf einen weiteren Erwachsenen im Unterricht hatte. Mein erster Schultag mit Zivi verlief also kurz und knapp: Die Lehrerin sagte ihm, dass wir keinen Stuhl mehr für ihn frei hätten und er bitte rausgehen solle. Ein paar Tage später hatte ich Religion. Der Reli-Lehrer hat dann einen Stuhl besorgt, den Zivi der Klasse vorgestellt und erklärt, was seine Aufgabe ist. Trotzdem hielt sich unter den Schülern lange der Verdacht, der Zivi würde auch meine Hausaufgaben machen und mir vorsagen. Aus diesem Grund habe ich bis heute alle Tests und Klausuren selbst geschrieben, wenn auch mit Zeitverlängerung. Es hat ein halbes Jahr, viele Sitzungen und Briefwechsel gedauert, bis mein Zivi endlich bei allen Lehrerinnen mit in die Klasse durfte. Aber auch damit war ja nicht alles gut. Ganz abgesehen von dem, was die anderen für Probleme mit einem Zivi in der Klasse hatten, musste ja ich mich selbst auch daran gewöhnen mir mehr helfen zu lassen. Wenn man sich nicht selbst die Hausaufgaben notiert, vergisst man schnell, dass es überhaupt welche zu erledigen gab. Die Handschrift des jungen Mannes fand ich sowieso hässlich und mein Pausenbrot sollte er erst gar nicht anfassen. Die neue Situation hat also von allen Beteiligten verlangt, sich auf etwas Neues einzulassen und mit der Zeit hat sich jeder ich selbst mit eingeschlossen an meine Zivis gewöhnt. In der 7. Klasse bekamen wir neue Lehrer, die nun schon viel besser auf mich und meinen Handlanger vorbereitet waren. Die Klasse wurde neu gemischt, es gab - wie von dort an in jedem Jahr - einen neuen Zivi und die Spannung legte sich. Meine Lehrer entdeckten, dass ein Zivi auch neue Kreide holen oder vergessene Arbeitsblätter kopieren gehen kann. In der Parallelklasse hatte sich ein Mädchen den Arm gebrochen und konnte nicht schreiben also wurde mein Zivi für eine Klausur ausgeliehen. Ich hatte mir feste vorgenommen, dass der neue Zivi bestimmte Sachen ganz für mich übernehmen sollte und Anderes dann bei Bedarf. Ich wollte zum Beispiel nicht mehr von der Tafel abschreiben und in anderen Klassenräumen das Schreiben ganz abgeben. Nur gibt es eben auch unter den Zivis verschiedene Charaktere: Dieser im 7. Schuljahr sagte mir, dass ich ihn bitte in Ruhe lassen solle, seine Zeit bei mir wäre für ihn verschwendet und statt mir zu helfen hat er sich im Unterricht die Fingernägel geschnitten und war ständig weg um Kaffee zu holen. Sozialplanung LDK Seite 17 Sozialplanung LDK Seite 18

48 2 Referate 2 Referate Es gab eine ganze Menge spannender Zivis, bzw. später hatte ich auch junge Frauen an meiner Seite, die ein freiwilliges soziales Jahr gemacht haben. Manche waren recht direkt und vorlaut und haben dem Lehrer die Meinung gegeigt, wenn sie den Unterricht gerade nicht gut fanden. Andere hatten eine Rechtschreibung und ein Schriftbild, das eher an Chinesisch als an Deutsch erinnert hat. Eine junge Dame hat sich in der Pause die Arme aufgeritzt und ging mittags nach der Schule direkt in die Psychiatrie. Wieder eine andere hat sich geweigert, mir eine Cola zu holen, weil sie eben schwarz ist. Doch meistens hatte ich Glück, habe mich gut mit meinen Helfern verstanden und auch angemessene Hilfe bekommen. umso wichtiger, dass Behinderte auf ganz normale Schulen gehen und jeder Mensch von Anfang an erfährt, dass nicht alle gleich sind. Und wer würde das auch wollen? Vielen Dank für Ihr Interesse. Der Durchbruch in der Klasse kam mit dem Zivi in der 9. der sah nämlich richtig gut aus und plötzlich fanden die Mädels es gar nicht mehr so doof, dass ich Hilfe hatte. Auch die Jungs in der Klasse fanden ihn total nett. Erst nach dem Abitur hat mir ein Freund erzählt, dass eben dieser Zivi den Jungs in der Pause Zigaretten geholt hat. Ab der 10. Klasse lief es immer besser. Jeder hatte sich an meine Helfer gewöhnt und so langsam hatte ich nicht mehr als Einzige den Willen, in der Schule gut zu sein. In der 11. Klasse bekam ich zusätzlich einen Laptop. Der Schreibaufwand in Klassenarbeiten war mit dem Fuß nicht mehr zu bewältigen und ich konnte fortan meine Arbeiten auf USB-Stick abgegeben. Außerdem kam ich in den Genuss auf diese Weise wirklich alle Handschriften meiner Helfer lesen zu können. So mancher Mitschüler fand es auch unheimlich praktisch, dass ich die Mitschriften einfach per Mail versenden konnte. Ich wurde ganz schnell dafür zuständig, dass die Kranken (oder Faulen) die Unterrichtsmaterialien bekamen. Inzwischen war ich nichts Besonderes mehr auf dem Johanneum. Ich gehörte einfach dazu, durfte bei einem Frankreichaustausch und auch beim Schulmusical mitmachen. Außerdem gab es mittlerweile noch andere behinderte Schüler, ich war nicht mehr die einzige. Und natürlich haben meine Mitschüler im Laufe der Jahre nicht nur akzeptiert, dass ich einen Helfer brauchte, sondern alle haben eine gewisse Aufmerksamkeit entwickelt. Mir wurden Türen aufgehalten und Hilfe angeboten, wenn mein Helfer krank war. Die Mitschüler empfanden mich als gleichwertiges Mitglied. Und wenn ich Manches nicht konnte, haben sie mir in dem Wissen geholfen, dass ich es durch etwas anderes auch wieder ausgleichen würde. In unserem Abiturbuch steht über mich: "Jette, du bist in jeder Hinsicht ein Gewinn für uns!. Manchmal habe ich selbst fast gedacht, dass ich für die anderen ein Aufwand bin. Doch mittlerweile weiß ich auch durch Gespräche mit alten Schulkameraden, dass meine Behinderung alle ein Stück weitsichtiger hat werden lassen und viele jetzt weniger Berührungsängste, Vorurteile und Probleme mit Behinderten haben. Und das finde ich ein ganz tolles Ergebnis einer Schulzeit. Denn mittlerweile habe ich ein Berufsleben angefangen und immer wieder gemerkt, wie Menschen reagieren, die nicht mit Behinderung umgehen können. Alle meine Bewerbungen habe ich bewusst ohne Angabe meiner Behinderung verschickt. In den meisten Fällen wurde ich wegen meiner Noten zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und bei vielen dieser Gespräche wurde ich nicht begrüßt, sondern gefragt, was ich denn ohne Arme in einer Firma wolle. In der Schule habe ich gelernt, mit "normalen Menschen umzugehen und ihnen meine Behinderung so zu erklären, dass die Berührungsängste ziemlich schnell verschwunden sind. Im normalen Alltag passiert das immer wieder und ich bin froh, dass ich das ganz gut hinbekomme. Denn es ist erschreckend, wie wenige Menschen damit umgehen können, wenn man behindert ist. Sie kennen es aber nicht. Und deshalb ist es Sozialplanung LDK Seite 19 Sozialplanung LDK Seite 20

49 3 Podiumsdiskussion 3 Podiumsdiskussion 3 Podiumsdiskussion 3.1 Teilnehmende Thomas Hees Günther Kaufmann-Ohl Henriette Klumpp Winfried Kron Roland Wegricht Elke Würz Karl-Ludwig Kreuzburg Behindertenbeauftragter des Lahn-Dill-Kreises Sozialdezernent, Lahn-Dill-Kreis Betroffene Leiter der Stabsstelle Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention, Hess. Sozialministerium Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter, Lahn-Dill-Kreis Vorsitzende des Behindertenbeirats im Lahn-Dill-Kreis und Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Arbeit und Integration Verein zur Förderung psychosozialer Kooperation und Koordination im Lahn-Dill-Kreis / Moderation 3.2 Diskussionsschwerpunkte Kreisbeigeordneter Roland Wegricht verdeutlicht, dass der Lahn-Dill-Kreis seit 20 Jahren einen Spitzenplatz bei der Integration behinderter Menschen im schulischen und vorschulischen Bereich einnimmt. Hessenweit weist er die besten Ergebnisse auf, bundesweit liegt er mit an der Spitze. Aufbauend auf dem Schulentwicklungsplan von 1998 konnten die Bedingungen für die Integration /Inklusion behinderter Menschen im schulischen Bereich kontinuierlich verbessert werden. Im vorschulischen Bereich beteiligen sich 114 von insgesamt 122 Kindertagesstätten im Lahn-Dill- Kreis an der Integration von behinderten Kindern. Qualitativ sei die Integration im vorschulischen Bereich am weitesten fortgeschritten. Im schulischen Bereich ergeben sich seit diesem Jahr durch per Landesverordnung reduzierte Lehrerstundenzuweisungen deutlich verschlechterte Bedingungen für die Integration, insbesondere auch durch den Wegfall des Anspruchs behinderter Kinder/Jugendliche auf eine angemessene Assistenz im Unterricht. Elke Würz, Vorsitzende des Behindertenbeirats im Lahn-Dill-Kreis und Vorsitzende des Kreistagsausschusses Soziales, Arbeit und Integration schildert aufgrund eigener Erfahrung mit zwei behinderten Kindern, dass vieles fehlt, vieles abhängig ist von Zufällen, vom Geld und von der Durchsetzungsfähigkeit von Eltern gegenüber Sozialbehörden. Als Beispiele von Benachteiligungen nannte Würz, dass SGB II- Beziehende keine zusätzlichen Bedarfe geltend machen könnten, z.b. für Hörgerätebatterien, die 10,- /Monat kosten. Die Teilnahme von gehörlosen Menschen an Elternabenden sei aufgrund fehlender GebärdendolmetscherInnen nicht möglich. Die Teilhabe am sozialen Leben sei in der Regel aufgrund fehlender rollstuhlgerechter Bedingungen oft nicht möglich. Das Leben behinderter Menschen, behinderter Kinder und ihrer Eltern sei von extremen Anstrengungen gekennzeichnet. Sowohl die Strukturen als auch das Bewusstsein der Menschen bedarf einer kontinuierlichen und nachhaltigen Veränderung. Bezogen auf den Lahn-Dill-Kreis erachtet Würz es Sozialplanung LDK Seite 21 Sozialplanung LDK Seite 22

50 3 Podiumsdiskussion 3 Podiumsdiskussion als das Wesentliche, die festgestellten Mängel abzustellen. Hierbei sei im Besonderen darauf zu achten, dass - der Zugang zu umfassender Information für alle Menschen sichergestellt wird (Politik der Rechte); - Barrierefreiheit und Mobilität gewährleistet werden; - eine adäquate Betreuung während Krankenhausaufenthalten sichergestellt wird. Würz beschreibt das Bewusstsein nicht behinderter Menschen dahingehend, dass sie oft gutwillig wären, jedoch aufgrund des fehlenden Kontakts mit behinderten Menschen ohne Wissen um deren Lebensbedingungen seien. Das gesellschaftliche Klima sei im Besonderen auch in der Medizin dahingehend geprägt, dass alles unternommen würde, um behinderte Menschen zu verhindern. Sie wäre mit ärztlichen Aussagen konfrontiert gewesen, wie Wollen Sie sich das antun? oder Wollen Sie das der Gesellschaft antun? (der Gesellschaft die Kosten aufbürden). Die Abwertung von behinderten Menschen, aber auch die Angst von nicht Behinderten vor Behinderung spiegelt sich im Verhalten von Kindern und Jugendlichen wider, die Begriffe wie Missgeburt, Spasti, Behinderter als Schimpfworte gebrauchen. Weitere Stellungnahmen aus der Diskussion im Plenum waren, dass Geld der Dreh- und Angelpunkt für eine erfolgreiche Integration und erst recht für Inklusion sei. Es bestünde bei Eltern von nicht behinderten Kindern oft eine Angst, dass diese in einem gemeinsamen Unterricht nicht genug lernen könnten. Zivildienst / Freiwilliges Soziales Jahr / Bundesfreiwilligendienst seien entscheidende Beiträge für Inklusion, da dadurch junge Menschen Erfahrungen mit behinderten Menschen sammeln könnten. Voraussetzung für Inklusion sei, dass von klein auf behinderte und nicht behinderte Menschen gemeinsam leben und lernen (Kindertagesstätten). Hierzu informiert Wegricht, dass der Lahn-Dill- Kreis jährlich 5 Mio. Euro für die Integration in Kindertagesstätten bereitstellt. treibt keine Inklusion. Ein entscheidendes Problem sei die Ausstattung mit entsprechend qualifizierten Erziehungshilfe-Lehrkräften. Für den Schulamtsbezirk der Landkreise Lahn-Dill und Limburg-Weilburg gibt es seit acht Jahren stabil insgesamt nur 51 Planstellen. Dies wirke sich entsprechend negativ aus, da inzwischen 50 % aller Kinder einen sozio-emotionalen Förderbedarf aufwiesen. Weber befürchtet, dass es mindestens noch 15 Jahre dauern wird, bis Kinder nicht in der Schule ausgesondert werden. Weitere Stimmen aus dem Plenum unterstrichen, dass Bewusstseinsbildung und damit einhergehende Haltungsänderungen die Grundlage positiver Veränderungen wären. Das Schulsystem müsste sich hin zu einem inklusiven ändern, d.h. zu einer Schule für alle. Würden sich die vorhandenen finanziellen Ressourcen an den Zielen ausrichten, so wären diese auch hinreichend. Hier gelte es im Besonderen auch von unseren europäischen Nachbarländern zu lernen. Für die Dokumentation der Podiumsdiskussion Martin Kraus Herzlichen Dank an die Gebärdensprach-Dolmetscherinnen Flavia Bianco und Urte Vöcking. Aus seiner Sicht sei nicht primär die Geldfrage entscheidend, sondern die Umsetzung des Prinzips Menschlichkeit im Sinne liebevoller Fürsorge und ein qualifizierter, individueller Unterricht. Dies seien letztlich, unabhängig von der Frage des Bestehens einer Behinderung, die Grundvoraussetzungen für einen erfolgreichen und menschlichen Unterricht. Thomas Weber vom staatlichen Schulamt sieht Integration oder gar Inklusion im schulischen Bereich noch nicht wirklich realisiert. Die Schule betreibt bisher eher gemeinsamen Unterricht. Nach geltendem Schulgesetz klassifiziert Schule weiterhin die Kinder und be- Sozialplanung LDK Seite 23 Sozialplanung LDK Seite 24

51 4 Gesetzlicher Hintergrund 5 Teilnehmende 4 Gesetzlicher Hintergrund Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich um kein,,sonderrecht" für Menschen mit Behinderungen, sondern um eine Konkretisierung der,,allgemeinen Menschenrechte". Menschen mit Behinderungen sollen in gleichem Maß wie nichtbehinderte Menschen von den Menschenrechten Gebrauch machen können. Sie beschreibt einen Perspektivenwechsel,,weg von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte". Als zentraler Begriff wird das Ziel der,,lnklusion" in der UN-Konvention eingefordert. lnklusion steht für die Offenheit eines gesellschaftlichen Systems in Bezug auf soziale Vielfalt, die selbstverständlich Menschen mit Behinderungen einschließt. Der Begriff der Konvention geht über das hinaus, was traditionell mit Inklusion gemeint ist (1) Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen auch für Menschen mit Behinderung Raum zu schaffen, sondern darum, die gesellschaftlichen Strukturen so zu gestalten, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen - gerade auch von Menschen mit Behinderungen - von vornherein gerecht werden" (Aichele, a.a.o.). Zusätzlich geht der Inklusionsgedanke über ein Denken in zwei Gruppen, bspw. den Menschen mit und den Menschen ohne Behinderung, hinaus. Anstelle von Differenzierungen in Teilgruppen (behinderte und nichtbehinderte" Menschen), wird von Unterschiedlichkeit in allen Bereichen ausgegangen (2) Weiterführende Literatur (1) Behinderung und Menschenrechte. Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Aus der Reihe ApuZ (23/2010) (2) UN-Behindertenrechtskonvention, 5 Teilnehmende Inklusion vielmehr als nur ein neuer Begriff!? Informationsveranstaltung am , 17:00 20:00 Uhr, Nr. Name Vorname Institution 1 Agel Bianca FD / LDK 2 Alt Ursula Schulärztin / LDK 3 Arndt Heinrich Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.v. 4 Bäcker Marion Kinderhaus Kunterbunt 5 Bader Armin 6 Ballmann Dr. Gisela Gesundheitsabteilung 7 Bastian Diana FD 32.5 / LDK 8 Bäumer Birgit Eschenburgschule - Grundschule 9 Becker Regina Schelderwaldschule 10 Beilborn Hans Gehörlosenverein Herborn 11 Beimborn Regina Kreistagsfraktion SPD 12 Berbuir Angelika Arbeitsagentur 13 Böcher Barbara FD 32.5 / LDK 14 Börner Andreas Sozialamt LM/Wbg. 15 Bösser Ulrike Eschenburgschule - Grundschule 16 Botzon Dirk Lebenshilfe Dillenburg e.v. 17 Braun Bruni Kita Kükennest Allendorf 18 Breuning-Schüller Klaus GWAB mbh 19 Brück Dagmar Kinderhaus Kunterbunt 20 Brüss Sabine FD Claus Daniel Grundschule Greifenstein 22 Cloos Carl-E. GWAB mbh 23 Diehlmann Ingrid Wachenbergschule 24 Dietermann Susanne Wachenbergschule 25 Dietermann Markus Abt. Jugend u. soz. Ang. Stadt Dillenburg 26 Dietrich Uwe Schulamt Wetzlar-Weilburg 27 Donges Carmen Ausbilderin Studienseminar Wetzlar 28 Drangmeister Hans Stellv. Schulleiter Schule f. Erziehungshilfen 29 Drolsbach Baldur Schulleiter Schule f. Erziehungshilfen 30 Dubowy Peter Geschäftsführer JobCenter Lahn-Dill 31 Eckl Dr. Hans Abt. 21 / LDK 32 Eißfeller Silke FD Bauen 35.1 / LDK 33 Ermisch Holger Friedrich-Fröbel-Schule 34 Fricke Frau Kinderzentrum Wetzlar 35 Friedrich Sonja Koordinatorin Hilfen z. angem. Schulbildung 36 Frischemeier Sabrina Schule für Erziehungshilfe 37 Fritz Elke Dermbachschule 38 Garotti Dorothea Kreistagsfraktion GRÜNE Sozialplanung LDK Seite 25 Sozialplanung LDK Seite 26

52 5 Teilnehmende 5 Teilnehmende 39 Gerbig Kerstin GWAB mbh 40 Gietzelt Kerstin Wachenbergschule 41 Glade-Wolter Cornelia Stadt Herborn, FD Soz., Kinder, Jugend u. Senioren 42 Graf Petra FD 11.1 / LDK 43 Grahn B. Lotteschule-GrundS/Vorklasse 44 Grau Elisabeth Otfried-Preußler-Schule Dillenburg 45 Haas Gertraud Ortsbund d. Gehörlosen Wetzlar 1908 e.v. 46 Hack Horst Schulleiter GrS Niederbiel 47 Hartmann Anke SPD-Kreistagsfraktion 48 Hasenauer Stephanie Wachenbergschule 49 Heck Yvonne GWAB Koordination der Integrationshilfen Schulen 50 Hees Thomas Behindertenbeaufragter 51 Heltweg Dr. Doris Leiterin Abt. Gesundheit 52 Henn Sandra Grundschule Münchholzhausen 53 Hild Hans-Martin JobCenter Lahn-Dill 54 Hofmann Petra Haus Zoar Rechtenbach 55 Horch Stephanie Kita Am Zwingel 56 Hrazdil Katy Ev. Kita Fleisbach, Sinn 57 Hugo Klaus Profile GMbH 58 Hundertmark Monika Schwingbachschule 59 Jakob Rolf Leitung Sozialer Dienst Lebenshilfe Dillenburg e.v. 60 Janice Claudia Schulamt Wetzlar-Weilburg 61 Jochmann Herbert Schulleiter Fritz-Philippi-Schule Breitscheid u. GrS M. 62 Jochmann Sonja Kaufm. Berufsschule Bad Nauheim - Abt.-Leiterin 63 Jöckel Judith 64 Kaufmann-Ohl Günther Sozialdezernent / LDK 65 Keiner-Kane Bärbel Stadträtin Stadt Wetzlar 66 Kimpel Katinka Grundschule Werdorf 67 Klumpp Henriette Referentin 68 Köhler Anette FD Personal und Organisation Dillenburg 69 Kolody Petra Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e.v. 70 Könicke Verena Förderschullehrerin Schule f. Erziehungshilfe 71 Kraft Regina Grundschule Münchholzhausen 72 Kratheller Martina freie Mitarbeiterin Lebenshilfe Marburg 73 Kraus Martin Suchthilfe Wetzlar / PSAG Sprecher 74 Kreuter Andreas Abteilungsleiter Kinder- und Jugendhilfe / LDK 75 Kreuzburg Karl-Ludwig PSAG 76 Kries Christiane Bildungswerk der Hess. Wirtschaft e.v. - Koordinatorin 77 Kröck Meike Förderschullehrerin 78 Kron Winfried Leiter der Stabsstelle VN 79 Lehberger Bruno Geschäftsführer DRK Kreisverband Dillkreis e.v. 80 Lehmann Martina Kita "Der kleine Prinz" Dillenburg 81 Leichthammer Hilde Kindergarten Philippstein 82 Lein Susanne FB III / LDK 83 Lemler Heinz SPD Kreistagsfraktion 84 Leonhardt Helene Schulamt Wetzlar-Weilburg 85 Leser-Kudielka Heike Kita Traumland Schöffengrund 86 Loos Nadja FD Hilfe für Menschen mit Behinderung / LDK 87 Mangold Gabriele Paritätischer Wohlfahrtsverband 88 Mattejat Fritz Päd. Leiter Haus Zoar 89 Menn Meike Sozialplanerin / LDK 90 Mester Julia Theo-Koch-Schule Grünberg 91 Mindnich Juliane FD 41.2 / LDK 92 Moos H.-D. FD 32.5/ LDK 93 Müller Simone Jugendamt Stadtverwaltung Wetzlar 94 Müller Frau Kinderzentrum Wetzlar 95 Müller Ingrid Suchthilfe Wetzlar 96 Müller Elisabeth Kreistagsvorsitzende 97 Mundt Lebenshilfe Dillenburg e.v. 98 Müßener Karl Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn 99 Nazarenus Elisabeth Gesundheitsabteilung / LDK 100 Neidhardt Nils Geschäftführer AWO 101 Nieth Joachim Ortsbund d. Gehörlosen Wetzlar 1908 e.v. 102 Notacker-Klein Nadine Schule für Erziehungshilfe 103 Novak Kerstin Ev. Kita Regenbogen Aßlar 104 Ocar Kenan Abt. Gesundheit, Dipl. Familien- & Konfliktberater 105 Pfeifer Ann-Kerstin Wachenbergschule 106 Pink Rebecca FD 41.2 / LDK 107 Pitz Marion 30.2 / LDK 108 Preußer Edgar Amtsleiter Sozialamt LM/Wbg. 109 Rabanus Dorothea FD 32.1 / LDK 110 Rau Mathias Diakonisches Werk 111 Rebholz Hildegard Integrationsfachdienst Wetzlar 112 Reichel Jana Gesundheitsabteilung 113 Rettig Manuel Friedrich-Fröbel-Schule 114 Rolshausen Simone 115 Rühl Heike Kiga Traumland Niederwetz 116 Sander Veit Lehrer f. Erz.Hilfe, Johann-Textor-Schule Haiger 117 Schäfer Christiane Schule für Erziehungshilfe 118 Schaffner Peter Dermbachschule 119 Schmidt Norbert Abt. Gesundheit / LDK 120 Schmidt Hans-Peter Diakonisches Werk Dillenburg-Herborn 121 Schmidt Sigrun Ev. Kita Sinn - Leitung 122 Schmidt Marlies 123 Schmidt Edith VdK-Kreisverband Wetzlar 124 Schmitz 125 Schneider Mario Schwerbehindertenvertreter Stadt Dillenburg 126 Schneider Mandy stv. Schulleiterin Fritz-Philippi-Schule Breitscheid / GrS M. 127 Schneider Ditmar Amtsleiter Sozialamt Wetzlar 128 Schneider-Johann Peter Jobcenter 129 Schniewind Benita JobCenter Lahn-Dill Koordinatorin Reha und Fallmana- 130 Scholl Elfriede Schulleiterin Grundschule Bonbaden 131 Schössow Hanne Kita Kükennest Allendorf 132 Schreiber Heinz Kreistag - Bündnis 90/Die Grünen Sozialplanung LDK Seite 27 Sozialplanung LDK Seite 28

53 5 Teilnehmende 6 Anlagen 133 Schreiner Klaus Abt. Soziales und Integration / LDK 134 Schröter Monika DRK Kreisverband Dillkreis 135 Schuppener Friederike Pfarrerin 136 Schütz Erika Schulleiterin Schule an der Brühlsbachwarte 137 Siegl Bwhw Wetzlar 138 Siegmund Susanne Rektorin Grundschule Waldgirmes 139 Siewert Elfi Stellv. Schulleiterin Friedrich-Fröbel-Schule 140 Speier Ute SPD Waldsolms 141 Stein Gabriele Werkstattleiterin Dilltalwerkstatt 142 Stiebeling Ralf Grundschule Greifenstein 143 Stöver Frau Kinderzentrum Wetzlar 144 Strackbein Holger Otfried-Preußler-Schule Dillenburg 145 Strack-Schmalor Reinhard 15, Aufsichts- und Kreisordnungsbehörde / LDK 146 Strauch Ines Juliane-von-Stollberg-Schule 147 Theis Frau Kita Am Zwingel 148 Theiß Marion Kinderhaus Kunterbunt 149 Trocha Jens Kreistag / SAI 150 Trommershäuser Sigrid Schulamtsdirektorin 151 Turk Ralf Lebenshilfe Dillenburg e.v. 152 Vaillant Heike 34 / LDK 153 Vernay-Komenda Christine Kassenwartin Verein Mit-und-ohne-Handicap 154 Wabel Anna DGB Region Mittelhessen 155 Wallbott-Martin Monika Schulleiterin Grundschule Burgsolms 156 Walters Katharina Schule für Erziehungshilfe 157 Waschke Jutta Schulleiterin Johanneum-Gymnasium Herborn 158 Weber Benedikt 159 Weber Thomas Schulamtsdirektor 160 Weber-Seibel Cornelia Ev. Kita Herborn - Leitung 161 Wegricht Roland Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter 162 Weiher Stefanie 163 Weller Claudia 30.2 / LDK 164 Wickel Marita Lebenshilfe Dillenburg e.v. 165 Würz Elke Vorsitzende Behindertenbeirates LDK 166 Ziegler Birgit Sozialdienst Dilltalwerkstatt Aßlar 167 Zimmermann Frau Kinderzentrum Wetzlar 168 N.N. 169 N.N. 170 N.N. 171 N.N. 172 N.N. 173 N.N. 174 N.N. 175 N.N. 176 N.N. 177 N.N. 178 N.N. 6 Anlagen Sozialplanung LDK Seite 29 Sozialplanung LDK Seite 30

54 Zum gesetzlichen Hintergrund Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) ist im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Es handelt sich um kein,,sonderrecht" für Menschen mit Behinderungen, sondern um eine Konkretisierung der,,allgemeinen Menschenrechte". Menschen mit Behinderungen sollen in gleichem Maß wie nichtbehinderte Menschen von den Menschenrechten Gebrauch machen können. Sie beschreibt einen Perspektivenwechsel,,weg von einer Politik der Fürsorge hin zu einer Politik der Rechte". Als zentraler Begriff wird das Ziel der,,lnklusion" in der UN-Konvention eingefordert. lnklusion steht für die Offenheit eines gesellschaftlichen Systems in Bezug auf soziale Vielfalt, die selbstverständlich Menschen mit Behinderungen einschließt. Der Begriff der Konvention geht über das hinaus, was traditionell mit Inklusion gemeint ist (1) Es geht nicht nur darum, innerhalb bestehender Strukturen auch für Menschen mit Behinderung Raum zu schaffen, sondern darum, die gesellschaftlichen Strukturen so zu gestalten, dass sie der realen Vielfalt menschlicher Lebenslagen - gerade auch von Menschen mit Behinderungen - von vornherein gerecht werden" (Aichele, a.a.o.). Zusätzlich geht der Inklusionsgedanke über ein Denken in zwei Gruppen, bspw. den Menschen mit und den Menschen ohne Behinderung, hinaus. Anstelle von Differenzierungen in Teilgruppen (behinderte und nichtbehinderte" Menschen), wird von Unterschiedlichkeit in allen Bereichen ausgegangen (2) Weiterführende Literatur (1) Behinderung und Menschenrechte. Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung: Aus der Reihe ApuZ (23/2010) (2) UN-Behindertenrechtskonvention, Veranstalter Eine gemeinsame Veranstaltung der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) und der Steuerungsgruppe Sozialplanung im Lahn-Dill- Kreis. Parken Kostenfreie Parkplätze sind auf dem Bedienstetenparkplatz in der Moritz-Hensoldt-Straße der Kreisverwaltung vorhanden - nächste Einfahrt nach dem Besucherparkplatz. Die Schranke ist ab 16:00 Uhr geöffnet. Anmeldung 2009 Map and Route, infoware, Blom ASA Bitte melden Sie sich zu der kostenlosen Veranstaltung per Mail oder per Telefon an: Mail: meike.menn@lahn-dill-kreis.de Lahn-Dill-Kreis / Meike Menn Karl-Kellner-Ring Wetzlar Tel.: A Inklusion - Viel mehr als nur ein neuer Begriff!? Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Lahn-Dill-Kreis Dienstag, 30. August :00 20:00 Uhr Kreishaus Wetzlar, A 49/50 Informationsveranstaltung zum Thema Inklusion 31 Ein neuer Begriff bestimmt die gesellschaftspolitische Diskussion: Inklusion. Programmablauf Ziel ist die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. In den Schulen sollen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Auch am Arbeitsmarkt sollen Menschen mit Behinderung gleichberechtigt teilhaben können. Aber wie genau geht das, wie soll es umgesetzt werden und welche Hürden bestehen? Dies wird in der Informationsveranstaltung von der Landesebene Aktionsplan der hessischen Landesregierung zur Umsetzung bis hin zur Kreisebene Gestaltungschancen und Inklusionsquote an den Schulen dargestellt. Sie sind herzlich eingeladen, an der Diskussion teilzunehmen. Begrüßung: Günther Kaufmann-Ohl 17:00-17:30 Uhr Sozialdezernent, Lahn-Dill-Kreis Martin Kraus PSAG-Sprecher Roland Wegricht Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter, Lahn-Dill-Kreis Vorsitzender Steuerungsgruppe Sozialplanung Referate: Aktionsplan der hessischen 17:30-19:00 Uhr Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Winfried Kron Leiter der Stabsstelle Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention, Hess. Sozialministerium Diskussion: 19:00-20:00 Uhr Podiumsdiskussion mit Thomas Hees Behindertenbeauftragter des Lahn-Dill-Kreises Günther Kaufmann-Ohl Sozialdezernent, Lahn-Dill-Kreis Winfried Kron Leiter der Stabsstelle Vereinte Nationen Behindertenrechtskonvention, Hess. Sozialministerium Roland Wegricht Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter, Lahn-Dill-Kreis Elke Würz Vorsitzende des Behindertenbeirats im Lahn-Dill-Kreis Vorsitzende des Ausschusses Soziales, Arbeit und Integration Gestaltungschancen im Lahn- Dill-Kreis Klaus Schreiner Abteilungsleiter Soziales und Integration, Lahn-Dill-Kreis Es geht, fast immer, wenn man will! Inklusion in den Kindertagesstätten und Schulen des Lahn-Dill-Kreises Roland Wegricht Hauptamtlicher Kreisbeigeordneter, Lahn-Dill-Kreis Moderation: Karl-Ludwig Kreuzburg Förderverein PSAG 32

55 A B C ADE 33 AB F F F 34

56 A EFBF )EBFD* 2EBB*AFBFEF ABACBDEFBF ABCDEFE!DDBD"#A $#A F%DCB A AB!CB& AB%DC 'A! D("B&)DBD *FDBDADB+ D, A D"BDCC-D F.EDF )BFF DDBDBBD-BDF# )"BA DFBFDABA D - "ADB :DBDBAB 0?5 8A + AC!BA)EBFD*+ A -+ A=F=@BA A 3AB!ABDC"BD! B A6 DDC"B!A #A AB # B. DC!A DC!A FF AAA3ADF 3A#" 6+DD EBADBBCACBD! ADC;*"B 3A#" A# DC!A! F A D<DBBDCABA DAB BBDC; C AE F A8*" BDDBDDDC FDBA BDDBDDDC FDBA BDDBDDDC FDBA A BDDBDDDC FDBA B *ACB.DBBBF ABA DDDCDD D (& ABACBDEFBFDB %DCACBDEFBF EFEABDAB *A+DAB DB DCACBC 'AEF DBBC)"DB -+ A012FC3FB45 FFA A B A6 DDC"B + B01%FBFA DB45 (BDCD.DBBB"#A%DCACB 3A#" ABBACB& FADC+ 8*" "#AABA DDBB 6DABBCA A!B CBD*AC $DDDC"B % D""BCEB.BABF2FA :DB BDDBDDDC / FDBA BDDBDDDC 7 FDBA BDDBDDDC FDBA BDDBDDDC FDBA BA A 1(EDCA"B4 (A!(BDC )"FA A D'AEFD ACB!A )A 'AEFDB!CB D"A FEB 1F*DD4"#A8B!CE A3FBE "#A%DCB A CBCB :B 0A":,CBD! D"5 "C DACBD0"; A <DB "#A =-+ A F5 )! AEB=DDF A EFBFDEF"FA)D )EBFD* )EBFD*" A:A D - B DDCDDD E AAA"AB )AB DC+"B %BAF"#ADDDC )EBFD* ABCDEFCDDB AEC ADCDECBCD FB E E DEBCF CEBCE C E BDDBDDDC 9 FDBA BDDBDDDC > FDBA BDDBDDDC FDBA BDDBDDDC FDBA 35 36

57 8ADB D)EBFD*D %BA+ F%DCB A %B -DB DBA+ A %B -DB DAA A %B - DADDFABD %B A6 DDC"B 6BGCA DBFD* A*BAB D )ABDDDCDDD DDFABDB )DB BBBFDBA+ A BA+ A6 DDC"B - D!BE /FA BDDBDDDC FDBA / BDDBDDDC FDBA 7 E DB DDCB E CE!EE"E# IMPRESSUM BDDBDDDC FDBA 9 Herausgeber und Bezug Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises Karl-Kellner-Ring Wetzlar Fachbereich Bildung, Jugend und Familie - Sozialplanung Tel.: Fax: meike.menn@lahn-dill-kreis.de (E"#A.A)"AEDEBH ABACBDEFBF ABCDEFE Texte Günther Kaufmann-Ohl, Henriette Klumpp, Martin Kraus, Meike Menn, Klaus Schreiner, Roland Wegricht Gestaltung und Fotos Meike Menn BDDBDDDC FDBA A BDDBDDDC FDBA B Wetzlar, September

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