Faktenblatt Nr. 4 Mai Entwicklungsmöglichkeiten von Landwirtschaftsbetrieben unter der neuen Schweizer Agrarpolitik AP
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- Gisela Müller
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1 Faktenblatt Nr. 4 Mai 2014 Entwicklungsmöglichkeiten von Landwirtschaftsbetrieben unter der neuen Schweizer Agrarpolitik AP
2 Inhalt Vorwort...3 Analyse realer Landwirtschaftsbetriebe statt Modellrechnungen...4 Moderate Anpassungen führen zu mehr Direktzahlungen und Einkommen...4 Ohne Anpassungen moderater Rückgang des Einkommens...5 Weitere Anpassungsmöglichkeiten gegeben...5 Biodiversität und Landschaft profitieren...5 Produktion unverändert, Kosten sinken, Einkommen steigt...6 Bessere Anreize für Leistungen vielfältiger Nutzen...6 Bergbetriebe gewinnen, Talbetriebe können sich gut anpassen...6 Keine Benachteiligung der Produktion durch neue Agrarpolitik...6 Unsicherheitsfaktor Übergangsbeiträge...7 Beratung und Handlungsbereitschaft der Betriebe ausschlaggebend...7 Trendwende unsicher weitere Reformschritte müssen folgen...7 Kästchen 1: ZIEL UND METHODIK DER UNTERSUCHUNG...8 Kästchen 2: DIREKTZAHLUNGEN UND EINKOMMEN...9 Kästchen 3: DIREKTZAHLUNGEN UNTERSCHIEDE JE NACH PRODUKTIONSZONE, PRODUKTIONSINTENSITÄT UND BETRIEBSAUSRICHTUNG...11 Kästchen 4: PRODUKTION UND ARBEITSAUFWAND...12 Kästchen 5: GROSSES POTENZIAL ZUGUNSTEN VON MEHR BIODIVERSITÄT...13 Verwendete Abkürzungen: AP Agrarpolitik BFF Biodiversitätsförderflächen (bisher Ökoflächen genannt) DZ Direktzahlungen GMF Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion ha Hektare LN Landwirtschaftliche Nutzfläche LQ Landschaftsqualität Impressum Autoren: Andreas Bosshard und Urs Meierhofer, auf der Basis eines detaillierten Grundlagenberichtes Gestaltung: Markus von Glasenapp Die Fotos stammen nicht von untersuchten Betrieben. Vision Landwirtschaft / Ö+L GmbH, Oberwil-Lieli, im Mai 2014 Vision Landwirtschaft Geschäftsstelle T+41 (0) Litzibuch F+41 (0) CH-8966 Oberwil-Lieli sekretariat@visionlandwirtschaft.ch 2
3 VORWORT Setzt die Agrarpolitik bessere Anreize als bisher, damit sich die Landwirtschaft in Richtung der Verfassungsziele entwickelt, nachhaltiger und kostengünstiger produzieren kann? Eine in diesem Faktenblatt zusammengefasste Untersuchung von Vision Landwirtschaft ist dieser Frage auf dreizehn Landwirtschaftsbetrieben verschiedener Ausrichtung nachgegangen. Die Ergebnisse zeigen, dass auch bei schwieriger Ausgangslage vielfältige Möglichkeiten bestehen, auf das neue Direktzahlungssystem zu reagieren und das Einkommen mit moderaten Anpassungen zu halten oder zu verbessern. Mit den Massnahmen, die zusammen mit den BetriebsleiterInnen entwickelt und hinsichtlich Einkommen und Produktion analysiert wurden, nehmen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen beispielsweise im Bereich Landschaft oder Ökologie zu. Dies ist im Sinne der neuen Agrarpolitik, welche den Verfassungsauftrag Artikel 104 der Bundesverfassung effizienter und zielgerichteter als bisher umsetzen soll. Die Bewirtschaftung auf den untersuchten Betrieben wird nachhaltiger und meist kostengünstiger. Wo der Tierbestand deutlich höher ist als die eigene Futterbasis geht die Produktion aufgrund eines verminderten Futterzukaufs etwas zurück. Die reduzierten Erlöse können aber durch höhere Direktzahlungen und geringere Kosten meist mehr als kompensiert werden. Die Netto-Kalorienproduktion, d.h. die Nahrungsmittelproduktion unter Einbezug der eingesetzten Futtermittel und der Fremdenergie, bleibt sich insgesamt gleich. Dies zeigt: Ökologie und Produktion sind keine Widersprüche. Betriebe, die an den neuen Programmen nicht teilnehmen wollen, verlieren dagegen aufgrund der jährlich sinkenden Übergangsbeiträge in den meisten Fällen Direktzahlungen. Doch die Änderungen sind moderat, denn noch immer werden gut 50% der Direktzahlungen nicht leistungsorientiert ausgeschüttet. Ob die neue Agrarpolitik tatsächlich zu einer Trendwende führen wird in Richtung einer nachhaltigeren, vermehrt auf Wertschöpfung statt auf Masse ausgerichteten landwirtschaftlichen Produktion, bleibt offen. Werden sich die Landwirte auf die neuen Programme einlassen und ihren Betrieb gezielt in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickeln? Die AP bietet viel Gestaltungsspielraum. Um diesen zu verstehen und ihn wirksam nutzen zu können, müssen die Betriebe aber begleitet bzw. fachlich kompetent beraten werden. Eine breite Akzeptanz der AP durch die Bewirtschaftenden setzt deshalb voraus, dass das landwirtschaftliche Beratungsangebot im Bereich Nachhaltigkeit und Ökologie deutlich verbessert wird. Markus Jenny, Präsident Vision Landwirtschaft 3
4 ANALYSE REALER LANDWIRTSCHAFTSBETRIEBE STATT MODELLRECHNUNGEN Die neue Schweizer Agrarpolitik (AP ) bringt einige grundlegende Änderungen bei der Ausrichtung der Direktzahlungen. Die allgemeinen Tierbeiträge fallen weg. Dafür werden verschiedene gemeinwirtschaftliche Leistungen beispielsweise zugunsten der Biodiversität oder der Landschaftsqualität neu oder besser entschädigt. Bereits mehrfach ist untersucht worden, wie sich die neue Politik auf Landwirtschaftsbetriebe auswirkt, wenn sie im Wesentlichen weiter wirtschaften wie bisher. Doch wie sieht es aus, wenn die individuellen, konkreten Entwicklungsmöglichkeiten einbezogen werden? In diesem Faktenblatt werden die Resultate einer Studie zusammengefasst, welche die Auswirkungen der AP und die entsprechenden Reaktionsmöglichkeiten auf 13 Haupterwerbsbetrieben verschiedener Ausrichtung im Detail untersuchte. Ein Schwerpunkt der Auswahl lag auf Landwirtschaftsbetrieben, von denen erwartet wurde, dass sie unter den neuen Rahmenbedingungen zu den Verlierern gehören würden. Es befanden sich aber auch Betriebe darunter, die bereits hohe gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen. In enger Zusammenarbeit mit den Betriebsleitern bzw. Betriebsleiterehepaaren wurde eine Optimierungsvariante (V1) erarbeitet, deren Umsetzung allen Beteiligten als gut realisierbar schien. Die Auswirkungen wurden bezüglich Direktzahlungen, Einkommen, Arbeitsbelastung und Produktion durchgerechnet. Eine weitere Variante (V2) bezog weitergehende Vorschläge des Projektteams insbesondere im Bereich Biodiversität und Landschaft mit ein. Als Vergleichsbasis für die beiden Optimierungsvarianten diente eine Fortführung der bisherigen Bewirtschaftung unter der neuen AP (V0). MODERATE ANPASSUNGEN FÜHREN ZU MEHR DIREKTZAHLUNGEN UND EINKOMMEN Die Resultate aus der breiten Palette analysierter Landwirtschaftsbetriebe zeigen, dass die AP viele Möglichkeiten bietet, auch mit moderaten Anpassungen auf die neuen Direktzahlungsprogramme zu reagieren. Die Direktzahlungen und Einkommen können dadurch selbst bei schwieriger Ausgangslage meist verbessert werden. Vor allem im Berggebiet resultiert eine teilweise deutliche Zunahme. Setzen die Betriebe die Massnahmen gemäss V1 um, so verliert 2014 kein Betrieb Direktzahlungen, vielmehr nehmen die DZ zwischen 1 und 27% zu, das entspricht einem Betrag zwischen 400 und Fr. Bei Variante 2 steigt die DZ-Zunahme auf 2 bis 30% bzw. auf 800 bis Fr. pro Jahr. Da die Massnahmen zugleich meist mit Kostenreduktionen, aber keinen oder nur geringen Ertragsrückgängen verbunden sind, nimmt das Einkommen leicht stärker zu als die Direktzahlungen. 4
5 OHNE ANPASSUNGEN MODERATER RÜCKGANG DES EINKOMMENS Werden hingegen keine Anpassungen vorgenommen, d.h. der vorhandene Handlungsspielraum bei den Leistungsprogrammen nicht genutzt, verliert die Mehrheit der untersuchten Betriebe in den kommenden Jahren Direktzahlungen und parallel dazu entsprechend auch Einkommen. Im Durchschnitt der vier Jahre sind das allerdings auch im extremsten Fall weniger als 8%. Die Reform kann damit als moderat bezeichnet werden. Dennoch setzt sie mit neuen Programmen Anreize, die Betriebe stärker in Richtung einer nachhaltigen, ressourcenschonenderen Produktion zu entwickeln. Vor allem in drei Bereichen zeigten sich wesentliche Optimierungspotenziale: Bei den Biodiversitätsförderflächen, bei der Landschaftsqualität und bei der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion GMF. Die meisten der festgestellten ökonomischen Verbesserungsperspektiven gehen auf diese drei Programme zurück. Dies sind auch diejenigen Programme, von denen wesentliche, positive Umweltwirkungen erwartet werden. WEITERE ANPASSUNGSMÖGLICHKEITEN GEGEBEN Die AP bietet verschiedene weitere Möglichkeiten an Leistungsbeiträgen, welche in dieser Studie nicht einbezogen werden konnten, insbesondere im Bereich ressourcenschonender Produktion, bei den Produktionssystembeiträgen oder bei der Produktion und Vermarktung qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel. Der Einbezug dieser Auswirkungen hätte den Rahmen der Studie jedoch gesprengt (z.b. Umstellung auf Biolandbau), oder wäre mit grossen Vorbehalten behaftet, weil die dazu nötigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Massnahmen auf regionaler Ebene derzeit noch nicht flächendeckend vorliegen. Steht die gesamte Palette der Massnahmen dereinst allen Betrieben zur Verfügung, dürften die positiven Wirkungen der AP auf Umwelt und Einkommen noch zunehmen bzw. dort, wo keine Landschaftsqualitäts-Projekte existieren, zumindest Alternativen bieten. BIODIVERSITÄT UND LANDSCHAFT PROFITIEREN Auf fast allen Betrieben zeigten sich im Bereich Biodiversität und Landschaft trotz unterschiedlicher Potenziale wesentliche Aufwertungsmöglichkeiten, die sich sehr gut in den Betrieb integrieren lassen, ohne dass die Arbeitsbelastung zunehmen oder die Produktion abnehmen würde. Im Durchschnitt kann der Umfang der Biodiversitätsförderflächen (BFF) bezogen auf den Ist-Zustand um 12 bzw. 22% gesteigert werden (Varianten 1 bzw. 2); ohne die bereits optimierten Betriebe liegt dieser Wert bei rund 16 bzw. knapp 30%. Was die Qualität der BFF anbelangt, resultiert durch die Variante 1 eine durchschnittliche Zunahme um 47%, bei Variante 2 gar um 70%. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Optimierungsvarianten einen wesentlichen positiven Einfluss auf die Biodiversität auf den untersuchten Betrieben haben. 5
6 PRODUKTION UNVERÄNDERT, KOSTEN SINKEN, EINKOMMEN STEIGT Die den Betriebsleitern vorgeschlagenen und von ihnen gutgeheissenen Vorschläge führen insgesamt nur zu einer minim tieferen Netto-Kalorienproduktion. Der Arbeitsaufwand nimmt nicht oder nur geringfügig zu. Viele Massnahmen führen zudem zu geringeren Produktionskosten beispielsweise als Folge eines verminderten Kraftfuttereinsatzes oder einer reduzierten Nutzungsfrequenz steiler, wenig ertragreicher Wiesen. Damit kommen die zusätzlichen Direktzahlungen den Betrieben direkt als zusätzliches Einkommen zugute. BESSERE ANREIZE FÜR LEISTUNGEN VIELFÄLTIGER NUTZEN Die monetären Anreize für nachhaltige (und oft auch kostengünstigere) Produktionsweisen und gemeinwirtschaftliche Leistungen waren in der alten Agrarpolitik deutlich geringer als in der AP Während bisher gut 80% der Direktzahlungen pauschal, d.h. ohne Gegenleistung seitens der Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt wurden, sind es in der AP noch gut 50% (vgl. Faktenblatt Nr. 2 Vision Landwirtschaft). Die zusätzlichen Leistungsbeiträge dürften sich in der Nachhaltigkeitsbilanz und bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Schweizer Landwirtschaft in den kommenden Jahren positiv auswirken. Inwieweit diese Entwicklungsmöglichkeiten von den Betriebsleitern tatsächlich genutzt werden, dürfte neben der grundsätzlichen Bereitschaft, die neuen Leistungsprogramme anzunehmen, wesentlich auch von der Verfügbarkeit einer zielgerichteten gesamtbetrieblichen Beratung abhängen. BERGBETRIEBE GEWINNEN, TALBETRIEBE KÖNNEN SICH GUT ANPASSEN Am meisten von der neuen AP profitieren die untersuchten Betriebe im Talgebiet sowie in höheren Bergzonen. Im Talgebiet bestehen zahlreiche Anpassungsmöglichkeiten, um auf die neuen Programme sinnvoll zu reagieren. Im Berggebiet dagegen sind die Anpassungsmöglichkeiten deutlich geringer, doch werden hier mit der neuen AP schon bisher erbrachte Leistungen finanziell besser abgegolten. In Hügel- und Voralpenregionen mit Tierbeständen, die aufgrund kleiner Betriebsgrössen oft über die eigene Futterbasis hinaus aufgestockt wurden und grössere Mengen Futtermittel zukaufen, ist es aufgrund des Wegfalls der allgemeinen Tierbeiträge generell schwieriger, das Einkommen positiv zu beeinflussen. Doch selbst in diesen Zonen können die untersuchten, im Hinblick auf die Reform gezielt als schwierig ausgewählten Betriebe ihr Einkommen in den kommenden Jahren mit moderaten Anpassungen knapp halten bis leicht verbessern. KEINE BENACHTEILIGUNG DER PRODUKTION DURCH NEUE AGRARPOLITIK In der Diskussion über die AP wird in bäuerlichen Kreisen oft die Meinung vertreten, extensive Betriebsformen würden bevorzugt und die Produktion dadurch geschwächt. Die vorliegende Untersuchung widerspricht dieser These. Betriebe, welche über die eigene Futterbasis hinaus Tiere halten, fahren mit der neuen Agrarpolitik zwar schlechter. Dies ist durchaus im Sinne der agrarpolitischen Zielsetzungen. Darüber hinaus konnte bei den untersuchten Betrieben jedoch kein Zusammenhang zwischen der Produktionsintensität und den Auswirkungen der Reform auf die Direktzahlungen sowohl mit wie ohne Massnahmen (V0 bzw. V1) festgestellt werden. 6
7 UNSICHERHEITSFAKTOR ÜBERGANGSBEITRÄGE Eine Unsicherheit zu den Auswirkungen auf die Direktzahlungen bzw. das Einkommen besteht aufgrund der Übergangsbeiträge. Diese sind zur finanziellen Abpufferung der Auswirkungen der Reform eingeführt worden. Sie gehen ab 2015 in dem Masse jährlich zurück, als zusätzliche Direktzahlungen bei den Leistungsprogrammen beansprucht werden. Je mehr Betriebe sich also an den Leistungsprogrammen beteiligen, d.h. sich in die in diesem Bericht skizzierte Richtung bewegen, desto stärker nehmen die Übergangsbeiträge ab, denn die Gesamtsumme der zur Verfügung stehenden Direktzahlungen bleibt gleich. Die Höhe der Übergangsbeiträge, welche den Berechnungen der Auswirkungen bis 2017 in der vorliegenden Analyse zugrunde liegen, stützt sich auf die Prognosen des Bundesamtes für Landwirtschaft. BERATUNG UND HANDLUNGSBEREITSCHAFT DER BETRIEBE AUSSCHLAGGEBEND Bereits die alte Agrarpolitik war kompliziert. Nun kommen viele Änderungen hinzu. Den Überblick zu behalten und aus den neuen Rahmenbedingungen die richtigen Schlüsse zu ziehen, ist für viele Betriebe eine grosse Herausforderung. Die Beratungsarbeit, die das Projektteam auf den Betrieben leistete, wurde deshalb überall ausgesprochen positiv aufgenommen. Damit die Betriebe im Rahmen der AP ihr Optimierungspotenzial ausschöpfen können und ihre Handlungsoptionen erkennen, wird eine zielgerichtete, gesamtbetriebliche Beratung von ausschlaggebender Bedeutung sein. TRENDWENDE UNSICHER WEITERE REFORMSCHRITTE MÜSSEN FOLGEN Die vorliegenden Resultate zeigen, dass der Reformschritt der Agrarpolitik moderat ist und selbst ohne Anpassungen der Betriebe nur in Einzelfällen grössere Einkommenseinbussen zur Folge haben dürfte. Gleichzeitig wurden aber die ziel- und leistungsorientierten Anreize gegenüber der vorherigen Politik verbessert. Es bleibt offen, inwieweit diese neuen Anreize tatsächlich zur angestrebten Trendwende weg von der immer intensiveren, immer teureren, umweltbelastenden Produktion, hin zu einer standortgemässen, die eigenen Ressourcen optimal nutzenden Bewirtschaftung führen. Wie vom Bundesamt für Landwirtschaft zu Beginn des Reformprozesses kommuniziert, müssen nun weitere Schritte folgen, welche diesen Transformationsprozess wirksam weiterführen und sicherstellen, dass die agrarpolitischen Defizite, insbesondere im Hinblick auf die Umweltziele Landwirtschaft (UZL), behoben werden. 7
8 Kästchen 1: ZIEL UND METHODIK DER UNTERSUCHUNG Im Vorfeld der Agrarreform AP waren Modellrechnungen ein vielfach angewandtes Mittel, um die Auswirkungen der Gesetzesanpassungen für bestimmte Betriebstypen abzuschätzen. Die theoretischen Berechnungen hatten jedoch den Makel, dass die individuellen Potenziale der einzelnen Betriebe unberücksichtigt blieben bzw. nicht modelliert werden konnten. So lässt sich beispielsweise nicht eruieren, was sich auf Betrieben aufgrund der neuen Direktzahlungsprogramme tatsächlich realisieren lässt, welche Beiträge dadurch ausgelöst werden können und welche arbeitswirtschaftlichen, ökonomischen oder weiteren Konsequenzen daraus für die Betriebe entstehen. Solche Fragen können nur auf real existierenden Betrieben beantwortet werden. Diese Lücke soll die hier zusammengefasste Studie füllen. Dabei wurden die wirtschaftlichen Anreize und ökologischen Auswirkungen der neuen Programme der AP auf 13 Haupterwerbsbetrieben verschiedener Ausrichtungen im Detail nach einheitlichem Vorgehen analysiert und die entsprechenden Reaktionsmöglichkeiten zusammen mit den Betriebsleitern evaluiert. Die Auswahl der Betriebe erfolgte nach einem Kriterienschlüssel. Ziel war es, eine möglichst breite Palette charakteristischer, in der Schweiz weit verbreiteter Betriebsformen in möglichst allen Produktionsregionen vom Ackerbaugebiet bis in die Bergzone IV zu berücksichtigen. Ein Schwerpunkt bei der Auswahl lag zudem auf Betrieben mit schwierigen Voraussetzungen im Hinblick auf die neuen Rahmenbedingungen. Damit sollte die Studie plausible Hinweise über die Umsetzbarkeit der AP und deren wirtschaftliche und ökologische Auswirkungen liefern. Während einem mehrstündigen Betriebsrundgang wurden zwei Optimierungsvarianten erarbeitet, aufbauend auf der Ausgangssituation: Variante 0 (V0): Unveränderte Weiterführung der bisherigen Bewirtschaftung unter den neuen Rahmenbedingungen der AP (Vergleichsbasis). Variante 1 (V1): Realisierung von Optimierungsmöglichkeiten, die gemeinsam mit dem Betriebsleiter erarbeitet wurden und deren Umsetzung für den Betriebsleiter machbar schien. Variante 2 (V2): Realisierung von Entwicklungsmöglichkeiten, die gemäss Einschätzung des Projektteams der Betriebssituation angepasst, sinnvoll und zumutbar wären, die dem Betriebsleiter aber aus verschiedenen Gründen zu weit gingen. Nach dem Betriebsbesuch wurden die Varianten im Detail auf vorbereiteten Formularen und Plänen dokumentiert und deren Auswirkungen bezüglich Produktion, Direktzahlungen, Einkommen und Arbeitsbelastung berechnet oder abgeschätzt. Nicht in die Optimierungsvarianten einbezogen wurden aus verschiedenen Gründen weitergehende Anpassungen wie überbetriebliche Zusammenarbeit oder die Umstellung auf biologischen Landbau, auch wenn davon grössere positive Einkommens- und ökologische Effekte zu erwarten gewesen wären. Die Flächen- und Extensoanteile in einer Fruchtfolge wurden ebenfalls als unverändert angenommen, desgleichen die Beiträge aus laufenden kantonalen Programmen sowie im Rahmen des Natur- und Heimatschutzgesetzes/BFF III. Damit sollte die Vergleichbarkeit zwischen den Betrieben gewährleistet werden. 8
9 Kästchen 2: DIREKTZAHLUNGEN UND EINKOMMEN Ohne Anpassungen verlieren 6 der 13 untersuchten Betriebe im 2014 gegenüber dem Ausgangszustand 2012 Direktzahlungen, und zwar in der Grössenordnung von -2 bis -4%, das sind in absoluten Zahlen zwischen und Fr. Bei 2 Betrieben ändern sich die DZ im Vergleich 2012 zu 2014 nicht, und bei 5 Betrieben nehmen die Zahlungen zwischen +1 und +11% bzw. zwischen +700 und Fr. zu. Passen sich die Betriebe gemäss Variante 1 an, so verliert 2014 kein Betrieb Direktzahlungen, vielmehr nehmen die DZ zwischen +1 und +27% zu, das entspricht einem Betrag zwischen +400 und Fr. Bei Variante 2 steigt die DZ-Zunahme leicht stärker um +2 bis +30% bzw. auf +800 bis Fr. Direktzahlungen in Fr. Abb. 1: Verteilung der Direktzahlungen auf die verschiedenen Programme Durchschnitt der untersuchten 13 Betriebe. Da die Übergangsbeiträge, die vom Bund als Anpassungspuffer vorgesehen sind, jedes Jahr sinken, nehmen entsprechend die Direktzahlungen ohne betriebliche Anpassungen jährlich ab. Im Jahre 2017 beträgt dieser Rückgang für die Übergangsbeiträge der untersuchten Betriebe zwischen -3,0 bis -8,8% bzw bis Fr. Dies führt dazu, dass im Jahr 2017 ohne Anpassungen 9 der 12 Betriebe weniger Direktzahlungen erhalten als 2012, und zwar zwischen -3 und -12% der Direktzahlungen von 2012, das entspricht einem Betrag zwischen und Fr. Bei Variante 1 sind es lediglich noch 4 Betriebe, welchen 2017 weniger Direktzahlungen zustehen als 2012, und zwar maximal -6%. Bei Variante 2 geht die Anzahl der Betriebe, die 2017 geringere DZ zu erwarten haben als 2012, auf 2 zurück: sie verlieren -2 bzw. -5,5% der DZ von Beim ersten dieser beiden Betriebe handelt es sich um einen grossen Milchwirtschafts-Ackerbau-Biobetrieb, bei dem in Variante 2 aufgrund der guten Produzentenpreise und des vorwiegend sehr produktiven Landes kaum weitergehende Massnahmen vorgeschlagen wurden, um die derzeit hohe Produktion aufrecht zu erhalten. Der zweite Betrieb ist mit 14 ha relativ klein, liegt in der Bergzone I und weist einen sehr hohen Tierbestand (Milchkühe, Schweine) auf mit entsprechend hohem Futterzukauf. Werden die Direktzahlungen zwischen 2014 und 2017 gemittelt, ist es nur noch ein einziger Betrieb, nämlich der genannte tierintensive Betrieb in der Bergzone I, welcher auch bei Variante 2 geringfügig Direktzahlungen verliert gegenüber
10 Die Veränderungen bei den Direktzahlungen entsprechen weitgehend auch den Veränderungen beim Einkommen, da allfällige verminderte Erlöse aus der Produktion meist im gleichen Ausmasse mit verminderten Produktionskosten einhergingen bis auf die Ausnahme des Betriebes I, wo die reduzierten Einnahmen aus dem vorgeschlagenen leichten Abbau des Tierbestandes stärker ins Gewicht fielen als die Abnahme der Kosten. Neben den Biodiversitätsbeiträgen und in kleinem Umfang den Beiträgen für graslandbasierte Milchund Fleischproduktion tragen wesentlich auch die Landschaftsqualitäts-Beiträge, welche pro Jahr im Durchschnitt rund bzw Fr. (Varianten 1 bzw. 2) ausmachen, zu den unterschiedlichen Resultaten je Variante bei. Dies sind auch diejenigen drei Programme, von denen wesentliche positive Umweltwirkungen erwartet werden. Die Möglichkeiten weiterer Leistungsbeiträge, beispielsweise für ressourcenschonende Produktion, wurden nicht in die Studie miteinbezogen (s. Kästchen 1). Different der Direktzahlungelungen in % Fr. pro Jahr Abb. 2: Entwicklung der Direktzahlungen auf den untersuchten Betrieben A bis N, geordnet nach Zonen. TZ=Talzone, HZ=Hügelzone, BZ=Bergzone. Oben: in Franken. Unten: in % der Direktzahlungen
11 Kästchen 3: DIREKTZAHLUNGEN UNTERSCHIEDE JE NACH PRODUKTIONSZONE, PRO- DUKTIONSINTENSITÄT UND BETRIEBSAUSRICHTUNG Abb. 2 verdeutlicht eine Tendenz, welche repräsentativ für die Schweiz sein dürfte: Während die Betriebe in der Talzone und andererseits insbesondere in den höheren Bergzonen mit moderaten Anpassungen in den höheren Bergzonen sogar oft selbst ohne Anpassungen ihre Direktzahlungen und ihre Einkommen mit der neuen Agrarpolitik verbessern können, ist dies für Betriebe in den mittleren Zonen der Hügelzone und der Bergzone 1 oft schwieriger. Der Grund liegt darin, dass hier aus historischen, topographischen und/oder klimatischen Gründen in vielen Regionen kleine Betriebe vorherrschen. Viele davon versuchen unterstützt durch das futterwüchsige Klima, mit hohen Tierzahlen intensiv zu produzieren, oft in Verbindung mit sogenannter innerer Aufstockung, d.h. der zusätzlichen Haltung von Schweinen oder Hühnern auf der Basis zugekaufter Futtermittel. Diese belasten die Nährstoffbilanz und reduzieren die Spielräume für die Teilnahme an den Leistungsprogrammen der neuen AP stark. Eine Reduktion der Produktion auf die Höhe der eigenen Produktionsressourcen, wie das von der Politik angestrebt wird, ermöglicht zwar die Teilnahme an den Programmen und damit eine Steigerung der Direktzahlungen. Diese können jedoch den Verlust durch die reduzierten Produktionserlöse oft nicht kompensieren, wie eines der untersuchten Beispiele zeigt. Insbesondere die Beiträge für das GMF-Programm sind offensichtlich zu tief. In der Talzone bestehen dagegen mit dem Ackerbau, dem Obstbau oder weiteren Spezialkulturen zahlreiche Reaktionsmöglichkeiten. Dies zeigt insbesondere Betrieb B in Abb. 2, einem grossen, sehr intensiv geführten Ackerbau-Milchwirtschaftsbetrieb, bei welchem die Unterschiede zwischen den drei Varianten am weitaus grössten sind. Dabei ist anzumerken, dass selbst bei Variante 2 noch Spielraum nach oben bestanden hätte, welcher hier aufgrund von Präferenzen des Betriebsleiters nicht einbezogen wurde (z.b. Teilnahme am GMF-Programm u.a.). In den höheren Zonen des Berggebietes sind es dagegen zwei andere Faktoren, welche zu den zusätzlichen Direktzahlungen und zu zusätzlichem Einkommen führen: Generell fliessen mit der neuen Agrarpolitik mehr Direktzahlungen ins Berggebiet, insbesondere auch in Erschwernislagen. Zum andern haben solche Betriebe standortbedingt relativ hohe Anteile an naturnahen Elementen, welche durch die neue AP teilweise besser unterstützt werden. Betriebe, welche über die eigene Futterbasis hinaus Tiere halten, fahren mit der neuen Agrarpolitik zwar schlechter (s. oben). Dies ist durchaus im Sinne der agrarpolitischen Zielsetzungen. 11
12 Kästchen 4: PRODUKTION UND ARBEITSAUFWAND Bei den 13 analysierten Betrieben führt Variante V1 lediglich in zwei Fällen zu einer leicht geringeren Netto-Kalorienproduktion und damit einhergehend zu einer Reduktion der Nettoerlöse aus den veränderten Betriebszweigen. Hauptgrund dafür ist die leichte Reduktion der beiden Milchviehbestände um 0.5 bzw. 1.2 Grossvieheinheiten. Dies bedeutet aber zugleich eine Senkung des finanziellen und arbeitswirtschaftlichen Aufwandes. Netto resultiert auf diesen beiden Betrieben ein Mindererlös von ca bzw Fr.. Dieser Mindererlös wird jedoch in beiden Fällen durch die markant höheren Direktzahlungen mehr als kompensiert. Variante V2 führt bei knapp der Hälfte der Betriebe zu einer zum Teil grösseren Reduktion der Nettoerlöse im Umfang von jährlich 500 bis Fr., doch auch hier resultiert aufgrund einer Erhöhung der leistungsorientierten Direktzahlungen in allen untersuchten Betrieben eine Einkommenszunahme. Der Arbeitsaufwand steigt bei Variante V1 lediglich auf 3 Betrieben geringfügig an, nämlich um jährlich 10 bis 20 Arbeitsstunden. Zusätzlich ist auf 4 Betrieben ein einmaliger Initialaufwand für Pflanzungen oder Ansaaten im Bereich von 5 bis 35 Arbeitsstunden zu erbringen. Umgekehrt ist die Situation auf den Betrieben mit leicht reduzierten Milchviehbeständen. Diese sparen jährlich insgesamt rund 150 Arbeitsstunden ein. Bei Variante V2 steigt der Arbeitsaufwand bei 9 der 13 Betriebe im Umfang von jährlich 10 bis 50 Arbeitsstunden an. Hinzu kommt ein einmalig zu leistender Initialaufwand im Bereich von 10 bis 65 Arbeitsstunden. Die Betriebe mit der Reduktion des Milchviehbestandes können jährlich bis über 200 Arbeitsstunden einsparen bzw. für etwas anders einsetzen, was hier monetär unberücksichtigt blieb. 12
13 Kästchen 5: GROSSES POTENZIAL ZUGUNSTEN VON MEHR BIODIVERSITÄT Beide erarbeiteten Bewirtschaftungsvarianten V1 und insbesondere V2 führen auf den untersuchten Betrieben zu einer deutlichen Erhöhung der Biodiversitätsflächen BFF. Auf die Ausgangslage mit insgesamt 76.2 ha BFF bezogen liegen die Zunahmen für V1 bei 12.5% (plus 9.5 ha), für V2 bei 21.9% (plus 16.7 ha) dabei handelt es sich bis auf eine bereits in der Ausgangslage existierende Fläche von 1,25 ha (Betrieb K) um neue oder wesentlich aufgewertete BFF. Die Anteile an Elementen mit Qualitätsstufe QII steigen von 22.1 ha (29% der vorhandenen BFF) auf 32.5 ha bei V1 (38% der vorhandenen BFF), resp. bei V2 auf 37.5 ha (41% der BFF) gegenüber der Ausgangslage (V0); das entspricht einer Zunahme um 47% bzw. 70%. Die Anteile an vernetzten Flächen nehmen von 46.6 ha, das sind 61% der gesamten BFF der Ausgangslage, auf 59.0 ha (plus 26.7%) bei V1, resp. auf 65.4 ha (plus 40.5%) bei V2 gegenüber der Ausganglage zu (Abb. 3). Die untersuchten Betriebe weisen eine grosse Spannweite bezüglich ihrer BFF Anteile auf (Abb. 3). Vier Betriebe haben Anteile von unter 8%, sie liegen nur knapp über den minimal geforderten 7%. Die beiden Bergbetriebe M und N hingegen bewirtschaften 36.1% bzw. 40.4% ihrer Flächen als Ökoflächen bzw. BFF-Flächen. Über alle Betriebe gesehen dominieren bei den BFF-Typen die extensiven Wiesen deutlich, in den Optimierungsvarianten zum Teil auf Kosten wenig intensiv genutzter Wiesen. Die Varianten V1 wie V2 enthalten einerseits aufgewertete, andererseits neue BFF-Flächen; der Grossteil der ökologischen Aufwertungen geht auf neue Elemente zurück (Abb. 4). % der Betriebsfläche Alle Betriebe (%) Abb. 3: Anteile der BFF insgesamt, der BFF Stufe QII und der BFF mit Vernetzung der analysierten Betriebe für die Ausgangslage V0 und die Optimierungsvarianten V1 und V2. Median, Quartile und Extremwerte; Kreise: Ausreisser. % BFF an der LN Nutzungszone und Betriebskürzel Abb. 4: Ausgangslage und Entwicklung des Anteils BFF im Verhältnis zur totalen Landwirtschaftlichen Nutzfläche der Einzelbetriebe. 13
14 DANK Den beteiligten Landwirtschaftsbetrieben danken wir herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit, dem WWF für die finanzielle Unterstützung, und den betreffenden Kantonen für die Vermittlung von Betrieben und die Mitfinanzierung der Erhebungen zur Landschaftsqualität. 14
15 Was ist Vision Landwirtschaft? Vision Landwirtschaft wurde 2007 auf dem Hof Ronmühle in Schötz/LU von Agrarökonomen, Agrarökologen, Landwirten und Kulturschaffenden als Verein gegründet. Unsere Vision ist eine nachhaltige, wirtschaftlich starke, bäuerliche Landwirtschaft, die nicht nur Nahrungsmittel produziert, sondern wichtige Leistungen zugunsten der Gesellschaft erbringt und dafür fair entschädigt wird zum Beispiel für die Umwelt, die Landschaft oder die Versorgungssicherheit. Ganz Ähnliches verlangt Artikel 104 der Schweizerischen Bundesverfassung. Doch diese Vorgaben für eine «neue Agrarpolitik» blieben bisher weitgehend unerreicht. Vor allem deshalb, weil die öffentlichen Mittel in hohem Umfang bis heute nicht zielgerichtet eingesetzt werden. Vision Landwirtschaft verfügt über das Fachwissen, die Unabhängigkeit und die Vernetzungen mit anderen konstruktiven Kräften, um Bewegung in die blockierte Politik und Lösungsmöglichkeiten in die öffentliche Diskussion zu bringen. Als breit abgestützte Denkwerkstatt will Vision Landwirtschaft mit sachlichen Analysen und fundierten Lösungsvorschlägen einen Beitrag leisten für eine zielgerichtete Fortführung der in den Anfängen stecken gebliebenen Agrarreform. Vision Landwirtschaft wird vom Vereinsvorstand und einer Geschäftsstelle geführt und von einem fachlich breit abgestützten Beirat begleitet. Wenn Sie sich für eine Mitwirkung interessieren, freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme. Vision Landwirtschaft veröffentlicht in loser Folge Faktenblätter über aktuelle landwirtschaftliche Themen. Bereits erschienen sind Faktenblatt Nr. 1 «Analysen und Vorschläge zur Reform der Schweizer Agrarpolitik», Faktenblatt Nr. 2 «Landwirtschaftliche Werschöpfung erhöhen» und Faktenblatt Nr. 3 «Gezieltere Erschwernisbeiträge zugunsten einer flächendeckenden Bewirtschaftung». Sie können in gedruckter Form bestellt oder als pdf unter heruntergeladen werden. Wie man uns unterstützen kann Wir freuen uns, wenn Sie uns auf dem Weg zur Wende begleiten möchten! Sie können unsere Arbeit mit einer Mitgliedschaft unterstützen. Um unsere finanziellen Aufwände decken zu können, nehmen wir auch dankbar Spenden entgegen. Ja, ich will Mitglied werden Ja, ich will den Verein mit einer Spende unterstützen Beiträge: Einzelmitglied FR. 60. /Jahr, Familienmitglied FR. 80. /Jahr, Kollektivmitglied FR /Jahr Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf: Frau Herr Name Vorname Strasse PLZ Ort Konto Vision Landwirtschaft:
16 bitte frankieren Vision Landwirtschaft Geschäftsstelle Litzibuch 8966 Oberwil-Lieli Schweiz
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