Einladung. am: um: Uhr im: Gemeinderaum, Eickstedt 30c in Randowtal. Tagesordnung. TOP Betreff Vorlagen-Nr.

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1 Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow Gramzow, den Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 6. Sitzung der ein. am: um: Uhr im: Gemeinderaum, Eickstedt 30c in Randowtal Tagesordnung I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Terminkontrolle 06 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 07 Beschlüsse vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. Änderung des VEP 0085/13 Windpark Grünow Nord der Gemeinde Grünow - Beteiligung als Nachbargemeinde Festsetzung Höchstbetrag des Kassenkredites 0086/ Beschluss Eröffnungsbilanz Randowtal / Antrag auf finanzielle Unterstützung 0088/ Bauleitplanungen der Gemeinde Schenkenberg - 4. Änderung FNP 0091/13 und 1. Änderung B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg Änderung zur Satzung der Gemeinde Randowtal über die Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Uckerseen und Welse. 0092/13

2 07.07 Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung / Entlastung des Amtsdirektors für die Jahresrechnung / Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung / Entlastung des Amtsdirektors für die Jahresrechnung / Aufhebung des Beschlusses 0055/13 vom /13 Teileinziehung Gemeindestraße in Schmölln 08 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Information über bewilligte Mittel für den Gemeindesaal in Schmölln 0089/ Information über die Verlegung von 20 kv- Kabel Grünow - Drense /13 Ziemkendorf Informationen über die Aufhebung oder Änderungen der vorhandenen Klarstellungs- und Abrundungssatzungen der Gemeinde Randowtal 0098/13 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Terminkontrolle 02 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 03 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom nichtöffentlicher Teil 04 Beschlüsse Architektenvertrag für das Leistungsbild Gebäude Gemeindesaal in 0090/13 Schmölln Abschluss eines Ingenieurvertrages, planung einer 0100/13 Straßenbeleuchtungsanlage in Eickstedt Grundstücksangelegenheit - Abstimmung über 0101/13 Vermögenszuordnungen von diversen Grundstücken mit der BVVG Grundstücksangelegenheit - Abstimmung über 0102/13 Vermögenszuordnungen von diversen Grundstücken mit der BIMA Grundstücksangelegenheit Gemarkung Wollin - Verkauf Flur 1, 0103/13 Flurst Informationen, Mitteilungen und Anfragen Info Bauantrag - Neubau Carport in Eickstedt 0084/ Grundstücksangelegenheit Gemarkung Ziemkendorf - Verkauf von Grundstücken 0099/13 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sieh Bürgermeister Lobback Hauptamtsleiterin

3 Gemeindevertretung 0085/ X FA / Bearbeiter Frau Feierke/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0085/13 vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. Änderung des VEP Windpark Grünow Nord der Gemeinde Grünow - Beteiligung als Nachbargemeinde Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünow hat auf der Gemeindevertretersitzung am beschlossen, den Entwurf des o. g. vorhabenbezogenen Baubauungsplanes entsprechend 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Planung zielt darauf ab, die im Plangebiet befindlichen 6 Windkraftanlagen durch 4 dem Stand der Technik entsprechende Windkraftanlagen zu ersetzen (Repowering). Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom bis im Bauamt des Amtes Gramzow. Sie werden gebeten, eine Stellungnahme zur beabsichtigten Planung abzugeben. Anlage: Übersichtskarte mit textlichen Festsetzungen. Die Begründung, die textlichen Festsetzungen, sowie der Umweltbericht liegen zur Einsichtnahme beim Amtsleiter vor. Die nimmt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1 Änderung des VEP Windpark Grünow Nord der Gemeinde Grünow zur Kenntnis. Sie hat hierzu keine / folgende Hinweise / Bedenken. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0085/13

4 Gemeindevertretung 0086/ X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0086/13 Festsetzung Höchstbetrag des Kassenkredites Zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen kann die Gemeinde Kassenkredite bis zu dem von der Gemeindevertretung durch Beschluss festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit dafür keine anderen Mittel zur Verfügung stehen ( 76 Abs. 2 BbgKVerf). Damit ist die Festsetzung nicht mehr an die Haushaltssatzung gebunden. Der Beschluss über die Höhe des Kassenkredites ist der Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen. Mit Beschluss 0027/12 vom wurde der Höchstbetrag an Kassenkredit auf ,00 festgesetzt. Gemäß Haushaltsplanung benötigt die Gemeinde Randowtal ,00 Kassenverstärkungsmittel. Zur Sicherstellung der Liquidität der Gemeinde Randowtal wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag an Kassenverstärkungsmittel neu festzusetzen. Die durch die Gemeinden per Beschluss festgesetzten Höchstbeträge für Kassenkredite werden im Amt zu einem Kassenkreditvolumen zusammengefasst, d. h. das Amt hat für alle Gemeinden einschließlich Zweckverband einen Kassenkredit zur Sicherung der Liquidität. Somit ist die Gemeinde Randowtal teilweise Kreditnehmer bei der Bank über die Amtskasse sowie bei Gebergemeinden. Durch die Einheitskasse ist die Zinsbelastung für die Gemeinde erheblich geringer, als bei einer eigenen Kontoführung. Die beschließt, den Höchstbetrag an Kassenkredit auf ,00 festzusetzen. Der Beschluss gilt über das Haushaltsjahr hinaus fort, bis ein neuer Beschluss zum Höchstbetrag des Kassenkredites gefasst wird. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0086/13

5 Gemeindevertretung 0087/ X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0087/13 Beschluss Eröffnungsbilanz Randowtal 2011 Die Gemeinde Randowtal hat gemäß 63 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ihre kommunale Haushaltswirtschaft zum auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Randowtal wurde erarbeitet und der Entwurf wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark und der Wirtschaftsprüfgesellschaft PWC geprüft. Im Ergebnis der Prüfung wurde festgestellt, dass die Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt und die gesetzlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Bestimmungen eingehalten sind. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz kann durch den Amtsdirektor wie geprüft festgestellt und gemäß 85 Abs. 3 BbgKVerf durch die Gemeindevertretung beschlossen werden. Unverzüglich danach ist die Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen der Kommunalaufsicht vorzulegen. Der Beschluss über die Eröffnungsbilanz sowie die Eröffnungsbilanz sind öffentlich bekannt zu machen. Auf die Bekanntmachung der Anlagen kann verzichtet werden. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in die Eröffnungsbilanz und die Anlagen nehmen kann. Die beschließt gemäß 85 Abs. 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die geprüfte Eröffnungsbilanz zum Stichtag mit ihren Anlagen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0087/13

6 Gemeindevertretung 0088/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0088/13 Antrag auf finanzielle Unterstützung Mit Schreiben vom beantragte der Kultur- und Bürgerverein Randowtal e.v. einen finanziellen Zuschuss für die Ausgestaltung des Erntefestes. Der Zuschuss soll verwandt werden, um das abendliche Programm zu gestalten. Anlage: Antrag des Vereins Wenn Kosten entstehen: Kosten: Haushaltsstelle : Haushaltsjahr : 13 Mittel stehen zur Verfügung Deckungsvorschlag : Mittel stehen nicht zur Verfügung Aussage der Kämmerin: -Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung : Die beschließt, dem Kultur- und Bürgerverein Randowtal e.v. für die Ausgestaltung des Erntefestes einen finanziellen Zuschuss in Höhe von.. zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0088/13

7 Gemeindevertretung 0091/13 X FA / Bearbeiter Frau Feierke/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0091/13 Bauleitplanung Gemeinde Schenkenberg - 4. Änderung FNP, 1. Änderung B-Plan Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg Die Gemeinde Schenkenberg hat in der Gemeindevertretersitzung am den Entwurfsund Auslegunsbeschluss sowohl für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die darauf aufbauende 1. Änderung zum Bebauungsplan Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg gefasst. Die Gemeinde Randowtal als Nachbargemeinde wird darum gebeten, zu o. g. Entwürfen Ihre Bedenken und Anregungen vorzubringen. Es ist wichtig, eine separate Stellungnahme zu dem jeweiligen Bauleitplan abzugeben. Anlagen: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkenberg Entwurf Planzeichnung (Stand 09/2013) 1. Änderung zum Bebauungsplan Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen (Stand ) Alle weiteren o. g. Planungen betreffenden Unterlagen liegen beim Amtsleiter zur Einsichtnahme vor. Die beschließt folgendes: 1. Die nimmt den Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Schenkenberg zur Kenntnis, sie hat hierzu keine / folgende Hinweise / Bedenken. 2. Die nimmt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Windfeld Uckermark, Bereich Schenkenberg zur Kenntnis, sie hat hierzu keine / folgende Bedenken / Hinweise.

8 Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0091/13

9 Gemeindevertretung 0092/13 X FA / Bearbeiter Herr Riechmann/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0092/13 3. Änderung zur Satzung der Gemeinde Randowtal über die Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Uckerseen und Welse. Der Wasser- und Bodenverband Uckerseen hat seinen Beitragssatz im Vergleich zum Vorjahr von 7,60 /ha auf 7,89 /ha erhöht. Die Höhe der Umlage 2013 für den Wasser- und Bodenverband Uckerseen beträgt somit 8,60 /ha. Der Wasser- und Bodenverband Welse hat für das Jahr 2013 vorerst keine Gebühren erhoben, somit entfällt die Beitragsumlage für das Verbandsgebiet Welse. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal beschließt die Änderung der Satzung über die Erhebung von Umlagen der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Uckerseen und Welse. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0092/13

10 Gemeindevertretung 0094/13 X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0094/13 Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 Die Jahresrechnung 2009 wurde durch die Kämmerin am aufgestellt und vom Amtsdirektor des Amtes Gramzow festgestellt. Entsprechend der 37 bis 40 GemHVO wurden alle erforderlichen Unterlagen zur Jahresrechnung erstellt, der Rechenschaftsbericht und die Vermögensübersicht verspätet. Die Prüfung der Jahresrechnung 2009 erfolgte im Zeitraum bis mit Unterbrechungen durch Frau Mollenhauer (Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Uckermark). Per werden im kassenmäßigen Abschluss des Amtes folgende Bestände ausgewiesen: Verwaltungshaushalt 1.470,20 Vermögenshaushalt ,29 Verwahrungen ,45 Vorschüsse 0,00 Gesamt: ,94 Die Übereinstimmung des buchmäßigen Kassenbestandes mit dem Kassen-Ist-Bestand wurde festgestellt. Die beschließt, die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 der Gemeinde Randowtal gemäß 93 Abs. 3 GO des Land Bbg. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0094/13

11 Gemeindevertretung 0095/13 X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0095/13 Entlastung des Amtsdirektors für die Jahresrechnung 2009 Die Jahresrechnung 2009 wurde durch den Landkreis Uckermark - Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte waren u. a., ob - der Haushaltsplan eingehalten ist, - die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, - bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, - die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind. Auswertungsbemerkungen: Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2009 wurden vier Bemerkungen (Beanstandungen) erteilt, die einer schriftlichen Stellungnahme nicht bedurften, da sie anerkannt wurden und zukünftig beachtet werden. 1. Abschluss Vorjahre Die Gemeindevertretung hat am über die geprüfte Jahresrechnung 2008 beschlossen die Bekanntmachung erfolgte erst am 12. Jan Grund der späten Bekanntmachung ist, dass die Entlastungsbeschlüsse aller Gemeinden sowie des Zweckverbandes gemeinsam in einer Bekanntmachung veröffentlicht werden. 2. Allgemeines Der Gemeindevertretung wurde in der GV-Sitzung am das Rechnungsergebnis bekanntgegeben. Der Rechenschaftsbericht und die Vermögensübersicht wurden später erstellt und der Gemeindevertretung zu geleitet. 3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben Mit der Abrechnung der Kita- und Hort- und Schulumlagen sind Mehrausgaben angefallen. Da diese Abrechnungen erst mit dem Jahresabschluss vorliegen, konnte ein Beschluss nicht mehr herbeigeführt werden. Weiterhin sind bis Jahresende überplanmäßige Ausgaben für Winterdienstleistungen angefallen. Beschlüsse dazu konnten nicht mehr gefasst werden. 4. Haushaltsreste Zwei gebildete Haushaltsreste des Verwaltungshaushaltes wurden durch das RPA beanstandet, da kein Vermerk an der Haushaltsstelle angebracht war. - Schlussbemerkung Feststellungen, die grundsätzliche Einwände zur Haushaltsführung der Gemeinde Randowtal rechtfertigen, haben sich nicht ergeben.

12 Die vorliegende Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Randowtal wird durch das Rechnungsprüfungsamt anerkannt. Die beschließt, gemäß 93 Abs. 3 GO die uneingeschränkte Entlastung des Amtsdirektors für die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Randowtal. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0095/13

13 Gemeindevertretung 0096/13 X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0096/13 Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2010 Die Jahresrechnung 2010 wurde durch die Kämmerin am aufgestellt und vom Amtsdirektor des Amtes Gramzow festgestellt. Entsprechend der 37 bis 40 GemHVO wurden alle erforderlichen Unterlagen zur Jahresrechnung erstellt. Die Prüfung der Jahresrechnung 2010 erfolgte im Zeitraum bis mit Unterbrechungen durch Frau Mollenhauer (Mitarbeiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Uckermark). Per werden im kassenmäßigen Abschluss des Amtes folgende Bestände ausgewiesen: Verwaltungshaushalt ,44 Vermögenshaushalt 2.277,79 Verwahrungen 1.126,19 Vorschüsse 0,00 Gesamt: ,04 Die Übereinstimmung des buchmäßigen Kassenbestandes mit dem Kassen-Ist-Bestand wurde festgestellt. Die beschließt, die festgestellte und geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 der Gemeinde Randowtal gemäß 93 Abs. 3 GO des Land Bbg. Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0096/13

14 Gemeindevertretung 0097/13 X FA / Bearbeiter Frau Klehm/Kämmerei Datum der Erstellung Betreff: 0097/13 Entlastung des Amtsdirektors für die Jahresrechnung 2010 Die Jahresrechnung 2010 wurde durch den Landkreis Uckermark - Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfungsschwerpunkte waren u. a., ob - der Haushaltsplan eingehalten ist, - die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, - bei den Einnahmen und Ausgaben nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, - die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten sind. Auswertungsbemerkungen: Mit der Prüfung der Jahresrechnung 2010 wurden zwei Bemerkungen (Beanstandungen) erteilt, die einer schriftlichen Stellungnahme nicht bedurften, da sie anerkannt wurden und zukünftig beachtet werden. 1. Abschluss Vorjahre Zum Zeitpunkt der Prüfung war der Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2009 noch nicht gefasst. Aufgrund der Einführung des neuen Rechnungssystems sowie der Erarbeitung der Eröffnungsbilanzen mussten Prioritäten in der Erledigung der Arbeitsaufgaben gesetzt werden. 2. Allgemeines Die gesetzliche Frist der Zuleitung der Jahresrechnung an die GV wurde nicht eingehalten, obwohl der Jahresabschluss am vorlag. - Schlussbemerkung Feststellungen, die grundsätzliche Einwände zur Haushaltsführung der Gemeinde Randowtal rechtfertigen, haben sich nicht ergeben. Die vorliegende Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Randowtal wird durch das Rechnungsprüfungsamt anerkannt. Die beschließt, gemäß 93 Abs. 3 GO die uneingeschränkte Entlastung des Amtsdirektors für die Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Randowtal.

15 Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0097/13

16 Gemeindevertretung 0104/13 X FA / Bearbeiter Frau Heimann/Ordnungsamt Datum der Erstellung Betreff: 0104/13 Aufhebung des Beschlusses 0055/13 vom Teileinziehung Gemeindestraße in Schmölln In der Sitzung am hat die die Absicht der Teileinziehung für die Gemeindestraße Kirche/ Bushaltestelle in Schmölln beschlossen. Beschluss- Nr. 0055/13. Im Amtsblatt für das Amt Gramzow, Nr. 7 vom wurde die Absicht der Teileinziehung - Aufstellung Durchfahrtsverbot und Anlieger frei aus beiden Fahrtrichtungen- öffentlich bekannt gegeben. Nach einem erneut geführten Gespräch mit Vertretern der UVG und Sichtung von Unterlagen in Bezug auf die Förderung der Baumaßnahme Bushaltestelle und Straße hat sich ein geänderter Ausgangszustand ergeben. Der Ausbau von Straße und Bushaltestelle ist im Zusammenhang zu sehen. Dabei wurde die Kirchstraße als Zu- oder Abfahrtsstraße für Omnibusse einbezogen. Durch diesen Tatbestand kann die beabsichtigte Teileinziehung nicht realisiert werden. Der Beschluss ist aufzuheben. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Randowtal beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. 0055/13 Teileinziehung Gemeindestraße in Schmölln- vom Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 0104/13

17 Informationsvorlage Gemeindevertretung 0089/ X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0089/13 Information über bewilligte Mittel für den Gemeindesaal in Schmölln Begründung der Informationsvorlage: Mit Schreiben vom erhielt das Amt Gramzow für die Gemeinde Randowtal den Zuwendungsbescheid zur Durchführung folgender Maßnahme Erneuerung des Gemeindesaals in Schmölln mit behindertengerechten Zugang (Dach,Fassade) gemäß Richtliniei ILE und LEADER Pkt. D Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung in Höhe von 75,00 v.h. (Netto) zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von ,71 in Form einer Zuweisung gewährt. Zu den Gesamtausgaben gehören die Kostengruppen; Investitionen und Planunf/ Voruntersuchung. Als Durchführungszeitraum wurde festgelegt der bis Wobei die Zuwendung erst 2014 erfolgt, Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ,03 In der Anlage erhalten Sie die Ansicht und den Grundriss des Entwurfsbehindertengerechten Zuganges. Anlage: Grundriss Ansicht

18 Informationsvorlage Gemeindevertretung 0093/13 X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0093/13 Information über die Verlegung von 20 kv- Kabel Grünow - Drense - Ziemkendorf Begründung der Informationsvorlage: Die edis AG plant eine Verlegung einer Mittelspannungskabeltrasse zwischen den Ortslagen Grünow, Drense und Ziemkendorf überwiegend als Ersatz für vorhandene Freileitungen zur weiteren Verbesserung und Stabilisierung der elektrischen Energieversorgung im regionalen Umland. Den Verlauf der Kabeltrasse können Sie den anliegenden Planungsunterlagen entnehmen. Die Kabelgräben werden in offener Bauweise, innerhalb von Ortschaften mit den Maßen 0,30 m x 0,60 m, außerhalb 0,40 m x 0,90 m und auf Ackerflächen 0,60 m x 1,20 m erstellt. Der Oberbodenaushub wird getrennt gelagert. Die Kabelgräben werden im Anschluss an die Kabelverlegung lagenweise verfüllt und verdichtet, die vorgefundene Oberfläche wird wieder fachgerecht hergestellt. Der geplanten Maßnahme wurde vom Amt formell zugestimmt mit der Auflage, dass vor Baubeginn innerorts eine gemeinsame Begehung sowie zur Fertigstellung eine Abnahme erfolgt. Bei Verlegung im Gehwebbereich muss die gesamte Gehwegbreite aufgenommen und neu verdichtet werden. Anlage : Übersichtsplan Pläne 6-7

19 Informationsvorlage Gemeindevertretung 0098/13 X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0098/13 Informationen über die Aufhebung oder Änderungen der vorhandenen Klarstellungs- und Abrundungssatzungen der Gemeinde Randowtal Begründung der Informationsvorlage: In der Sitzung am wurde das Bauamt beauftragt, die Notwendigkeit o. g. Satzungen zu überprüfen. Zu diesem Thema fand am ein Gespräch mit Frau Boedecker im Planungsamt des Landkreises Uckermark statt, in welchem die Fragestellung der Gemeindevertretung erörtert wurde. Frau Boedecker erklärte, dass zukünftige Bauvorhaben im Falle einer Aufhebung der bestehenden Innenbereichssatzungen nach 34 BauGB beurteilt werden. Hier ist der Bebauungszusammenhang zu beurteilen, dabei ist von Bedeutung, dass die aufeinanderfolgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken noch den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt. Zu bebauende geeignete Grundstücke liegen weiterhin innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, wenn sie aufgrund einer tatsächlichen aufeinanderfolgenden und zusammenhängenden Bebauung in einem Bebauungszusammenhang mit dem Ortsteil stehen. Der Bebauungszusammenhang muss außerdem Ausdruck einer orgainschen Siedlungsstruktur sein, es muß eine Bebauung vorhanden sein, die eine dem Siedlungscharakter angemessene Entwicklung zulässt. Eine völlig regellose und funtionslose Bebauung stellt keinen Ortsteil dar. Bestimmungskriterien für den Innenbereich: 1. Der Innenbereich endet mit der Bebauung auf dem letzten Grundstück, quasi unmittelbar nach der letzten Brandwand 2. Die tatsächlich vorhandene Bebauung durch Hauptgebäude ist für die Beurteilung der baulichen Prägung maßgebend, dabei werden Nebengebäude wie Garagen, Gartenhäuser, Schuppen, Waschhäuser o. ä. außer acht gelassen. Zusammenfassend wird durch die Verwaltung eingeschätzt, dass die Aufhebung der bestehenden Innenbereichssatzungen nicht empfehlenswert ist, weil sämtliche Abrundungsbereiche die Bestandteil der Satzungen sind bei der Beurteilung von Bauvorhaben nach 34 BauGB wegfallen würden. Z. B. wurde der Innenbereich bei Straßen die einseitig bebaut sind auf die gegenüberliegende Straßenseite mitübertragen. Würde die Satzung aufgehoben werden, wäre nach 34 BauGB eine Bebauung der unbebauten Grundstücke auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht mehr möglich, weil diese Flächen nicht dem Innenbereich zugeordnet werden könnten. Anhand der Innenbereichssatzung für die Ortslage Schmölln wurde dargestellt, welche Bereiche bei der Aufhebung dieser Satzung nicht mehr als Innenbereich bebaubar wären, siehe Anlage.

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