Einladung. am: um: Uhr im: Kulturraum Dreesch, Dreesch 13 in Grünow OT Dreesch. TOP Betreff Vorlagen-Nr.
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- Willi Baum
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1 Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, Gramzow Gramzow, den Einladung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit laden wir Sie zur 4. Gemeindevertretersitzung Grünow am: um: Uhr im: Kulturraum Dreesch, Dreesch 13 in Grünow OT Dreesch ein. Tagesordnung I. ÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und der Beschlussfähigkeit 03 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 04 Einwohnerfragestunde 05 Terminkontrolle 06 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom öffentlicher Teil 07 Beschlüsse Votum zum Erhalt des Landkreises Uckermark 0034/ mögliche Variante einer Gemeindeverwaltung in den neuen 0035/15 Strukturen einer Kreisgebietsreform 08 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Informationen über die Überprüfung der Wohnung, Lindenstraße 1 in 0032/15 Grünow Info über gepl. Ersatzneubau einer Transformatorstation sowie MSund NS- Kabeltrasse für Drense Abbau 0033/15
2 II. NICHTÖFFENTLICHER TEIL: TOP Betreff Vorlagen-Nr. 01 Terminkontrolle 02 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung 03 Bestätigung der Sitzungsniederschrift vom nichtöffentlicher Teil 04 Beschlüsse Grundstücksangelegenheit Gemarkung Grünow - Vereinbarung mit 0031/15 der E.DIS AG zur Verlegung einer Gasleitung / Dienstbarkeit 05 Informationen, Mitteilungen und Anfragen Info Bauantrag - Errichtung eines Caravan-Carports in Grünow 0030/15 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Cunow Bürgermeister Lobback Hauptamtsleiterin
3 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Grünow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0034/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0034/15 Votum zum Erhalt des Landkreises Uckermark Begründung der Beschlussvorlage: Herr Andre Cunow stellte mittels vom den Antrag, u.g. Beschlussvorlage auf die Tagesordnung zu setzen. Der Antrag lautet wie folgt: Seit Wochen liegt eine erste Leitlinie über die neu angedachte Kreisgebietsreform der Landesregierung Brandenburg vor. Die Landesregierung will künftig maximal 10 (8 bis 9 optional) Landkreise zulassen, um die Verwaltung zu straffen und Kosten zu sparen. Die neuen Landkreise sollen mindestens Einwohner haben, aber nicht größer als Quadratkilometer werden. Die Reform soll bereits zu den Kommunalwahlen im Jahr 2019 greifen. Das bedeutet u.a. für die Uckermark eine Fusion mit dem Nachbarkreis Barnim. Die Uckermark, der größte Landkreis von Deutschland, hat eine Fläche von gut Quadratkilometern und rund Einwohner. Die vor allem ländlich geprägte Uckermark steht schon jetzt vor sehr großen Herausforderungen. Eine weitere Vergrößerung der Fläche und damit verbundenen möglichen Verlagerung des Kreissitzes führt zu einer weiteren Schwächung des ländlichen Raumes. Eine effiziente Bürgernähe ist mehr gegeben. Eine weitere Schwächung der ländlichen Fläche darf es nicht geben. Mit diesem Antrag soll die Möglichkeit genutzt werden, ein Votum an die Landesregierung abzugeben, um somit zumindest die Möglichkeit auf eine demokratische Mitbestimmung zu nutzen. Anlage: Antrag Beschlussvorschlag: 1. Die Gemeindevertretung Grünow spricht sich, wie auch bereits andere Gemeinden des Amtes Gramzow, für den Erhalt des Landkreises Uckermark aus. 2. Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister diesen Beschluss - der Landesregierung, - dem Landtag, - dem Kreistag - und dem Amtsausschuss unverzüglich mitzuteilen: Wortmeldung: Beschlussfassung:
4 Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 7 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0034/15 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
5 Beschlussvorlage Gemeindevertretung Grünow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0035/ X FA / Bearbeiter Frau Lobback/Hauptamt Datum der Erstellung Betreff: 0035/15 mögliche Variante einer Gemeindeverwaltung in den neuen Strukturen einer Kreisgebietsreform Begründung der Beschlussvorlage: Herr Andre Cunow stellte mittels vom den Antrag, u.g. Beschlussvorlage auf die Tagesordnung zu setzen. Der Antrag lautet wie folgt: Im Zuge der Kreisgebietsreform sollen auch die Gemeindeverwaltungen umstrukturiert werden. Auch hier kommt wieder zum Tragen, die Verwaltung zu straffen und eine Kosteneinsparung zu erwirken. Laut Leitlinie der Kreisgebietsreform der Landesregierung Brandenburg soll für eine künftige Gemeindeverwaltung ein Richtwert von Einwohnern gelten. Zunächst soll es Zusammenschlüsse von Gemeinden mit wenigen Einwohnern aber nur auf freiwilliger Basis geben. Diese Zielsetzung ist aber zeitlich begrenzt und soll bis 2030 umgesetzt werden. Eine Kreisgebietsreform ist unausweichlich und damit auch verbunden auch mittelfristig eine neue Anpassung der Gemeindeverwaltung. Eine Fusion mit dem Amt Brüssow wäre eine Option. In der zurückliegenden Zeit haben beide Ämter in der Zusammenarbeit gute Erfahrungen machen können. Mit diesem Antrag soll die Möglichkeit genutzt werden, um auch hier eine demokratische Mitbestimmung zu garantieren. Anlage: Antrag Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung Grünow beschließt, dass das Amt Gramzow mit dem Amt Brüssow Gespräche zu einer möglichen Fusion aufzunehmen und zu führen hat. Über den Verlauf der Ergebnisse sind die Bürgermeister und der Amtsausschuss in Kenntnis zu setzen. Wortmeldung:
6 Beschlussfassung: Abstimmungsergebnis: Gesetzlich gewählte Vertreter 7 Anwesende Vertreter beschlossen mit dem Ergebnis ja nein Enthaltungen Beschluss Nr. 0035/15 Bemerkungen : Aufgrund des 22 BbgKVerf. waren keine Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen haben folgende Mitglieder weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt:
7 Informationsvorlage Gemeindevertretung Grünow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0032/ X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0032/15 Informationen über die Überprüfung der Wohnung, Lindenstraße 1 in Grünow Begründung der Informationsvorlage: Die Wohnung in der Lindenstraße 1 in Grünow in der Herr Kerber einziehen soll wurde vom zuständigen Schornsteinfegermeister und von der Elektrofirma Manke überprüft. Von der Elektrofirma Manke haben wir mündlich die Auskunft erhalten, dass die elektr. Anlage in der Wohnung sehr marode ist. Zurzeit wird ein Angebot für die notwendigsten Arbeiten erarbeitet. Herr Grunwald als zuständiger Bezirksschornsteinfeger hat bei der Überprüfung folgendes festgestellt: - An zwei Schornsteinen muss im Bereich der Schornsteinsohle die Schornsteinreinigungsverschlüsse erneuert werden - Im Badezimmer muss eine ehem. Anschlussöffnung ordnungsgemäß vermauert werden - Das in der Schornsteinwange verlegte Elektrokabel ist zu entfernen - Zum Dachgeschoss ist die schadhafte Leiter auszutauschen - Im Dachgeschoss ist zum Dachfenster die fehlende Leiter anzubringen - Das Rauchrohr vom zukünftigen Herd muss von der Decke mind. 0,4 m Abstand haben - Im Obergeschoss ( Kellner) leere WE muss ebenfalls eine alte Anschlussöffnung ordnungsgemäß vermauert werden (oberhalb Anschluss des grünen Kachelofens) Am fand eine Besichtigung durch Frau Heimann und durch Frau Behrendt in der leerstehenden Wohnung statt. Die Wohnung hat einen großen Sanierungsrückstau. Die elektrischen Leitungen sind alle noch über Putz und entsprechen nicht den jetzigen DIN- Vorschriften. Im zukünftigen Wohn- und Schlafraum wurde vor ca. 14 Jahren PVC- Belag auf die Dielung verlegt. Die Holzdielung ist dadurch an einer Stelle ca. 1,0 m x 1,0 m verfault und der Fußboden gibt nach (Einbruchgefahr). Die Kochmaschine darf nur direkt am Schornstein angeschlossen werden. Somit muss das Toilettenbecken und das Waschbecken in einen anderen Raum neu installiert werden. Für die Küchenspüle muss ein Abfluss und ein Wasseranschluss neu verlegt werden. Der finanzielle Aufwand ist sehr hoch um die Wohnung bewohnbar herzustellen. Nach telefonischer Auskunft mit dem Bauamt des Landkreises kann nur eine Wohnung gesperrt werden von der Bauaufsicht, wenn der bauliche Zustand der Wohnung Leib und Leben gefährdet. Das ist aber hier nicht der Fall. Herr Kerber würde auch in leerstehende Wohnräume des Backsteinanbaus einziehen. Leider konnten wir diese Räume nicht besichtigen, da das Schloss der Eingangstür defekt war.
8 Augenscheinlich, Besichtigung durch zwei Fenster, sind diese Räume in einem besseren Zustand. Wortmeldung :
9 Informationsvorlage Gemeindevertretung Grünow Beschlussgremium Vorlage - Nr. Datum der Sitzung TOP nichtöffentlich öffentlich Gemeindevertretung 0033/ X FA / Bearbeiter Frau Behrendt/Bauamt Datum der Erstellung Betreff: 0033/15 Info über gepl. Ersatzneubau einer Transformatorstation sowie MS- und NS- Kabeltrasse für Drense Abbau Begründung der Informationsvorlage: Die cec-projekt GmbH plant im Auftrag der E:DIS AG die Tiefbau-, Kabelverlege- und Montageleistungen für den Ersatzneubau der Transformatorstation Drense-Abbau und die Nieder- und Mittelspannungskabeltrasse von Drense ausgehend zur neuen Station. Alte Mittelspannungs- und Ortsnetzfreileitungen incl. Der Freileitungsmast- Trafostation werden nach Inbetriebnahme der Kabelanlagen und der neuen Kompaktstation demontiert. Beginnend an der Trafostation Drense Dorf wird im Pflastergehweg ein neues 20 kv-kabel in Richtung Drense- Abbau verlegt. Die Landesstraße L 25 wird in geschlossener Bauweise im Horizontal- Bohrspülverfahren unterquert. Der weitere Trassenverlauf folgt dem Drenser Weg in Richtung Drense Abbau im offenen Kabelgraben. In Drense Abbau wird auf einem kommunalen Grundstück eine neue Transformatorstation in Kompaktbauweise mit den Abmessungen 1,90 m x 2,10 m errichtet. Anlage: Übersichtsplan
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