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1 Die folgenden Folien dienten als Präsentationsmaterial bei einem Chat von Susanne Rehm M.A. Weitere Informationen zu den Fernlehrgängen der Deutschen Akademie für Management und Tutoren sowie Tutorinnen finden Sie hier:

2 Internationales Kulturmanagement - Grundlagen - Chat am

3 Kunst ist immer international!? XXX

4 Kunst entsteht in einem kulturellen und strukturellen Kontext. Je ähnlicher diese Kontext bei verschiedenen Ländern, desto einfach der Transfer über Grenzen hinweg. Wird Inhalt über Sprache transportiert braucht es ggf. Übersetzung. Probleme kann es da geben, wo in der Zielsprache mehr oder weniger Bedeutungen eines Wortes existieren. (z.b. haben Inuit über 100 Worte für Schnee, im Japanischen gibt es kein Wort für Liebe) Auch Bilder und Symbole haben in verschiedenen Kulturen unterschiedliche Bedeutungen (z.b. Farbe der Trauer: in Europa=> schwarz, in Asien=> weiß) Bekanntes und Exotisches zieht Zuschauer an Im Zuge der Globalisierung nähern sich die Kulturen an. Bestimmte Sparten (Kino, Pop-Musik) sind auf internationalen Erfolg ausgelegt

5 Internationale Kulturpolitik

6 Kultur als Botschafter eines Landes: Teil der auswärtigen Politik. Deutsche Kulturinstitute (Goethe-Institute) unterstehen dem Außenminister Kultur in der EU Erkenntnis, dass Verständnis und Verständigung unter den Bewohnern der EU-Staaten durch Kenntnis über die jeweils andere Kultur entsteht Kulturförderprogramme gibt es im Rahmen der EU erst seit der Mitte der 90er Jahre, (Maastrichter Vertrag 1992 mit dem Artikel 128, Art. 151 des Vertrags von Amsterdam 1997, Art. 167 des Vertrags von Lissabon 2009)

7 Drei Zielbereiche der EUKulturförderung ( )

8 1. Förderung des kulturellen Dialogs, der kulturellen Vielfalt und der Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden in Europa 2. Kultur als Katalysator für Kreativität: Kreativität ist die Grundlage sozialer und technologischer Innovationen und eine wichtige Antriebskraft für Wachstum und Arbeitsplätze in der EU 3.Förderung der Kultur als wesentlicher Bestandteil der internationalen Beziehungen der Union

9 Programme der EU Kulturhauptstadt Europas die Vergabe von Preisen in den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Literatur und Musik. EU-Kultur Programm (Förderung von internationalen Kooperationen und Festivals) bis 2013 Förderung Audiovisueller Medien über das MEDIAProgramm bis 2013 Das Kultur und das MEDIA-Programm werden ab 2014 zusammengelegt und beinhalten nun auch Sicherheiten für Kredite Ausgaben für Kultur machen ca. 0,04 % des Haushalts der EU aus

10 Kulturförderung der UN Angesiedelt bei der UNESCO Weltkulturerbe: 1. materielles Weltkulturerbe: z.b. Bauwerke wie der schiefe Turm von Pisa, Der Kölner Dom, oder Kulturlandschaften wie der Grand Canyon; etc. überwiegend in der westlichen Welt zu finden 2. Immaterielles Kulturerbe: z.b. Sprachen, Gebräuche oder Tänze, wie z.b. der Tango, die Peking Oper, etc., überwiegend außerhalb der westlichen Welt zu finden. Verwaltung in Paris Außerdem fördert die UNESCO Kultur indirekt in Bildungsprogrammen

11 Rechtliche Grundlagen

12 Verträge richten sich nach geltendem Recht der Vertragsländer, Gerichtsstand ausschlaggebend für Auslegung des Vertrages. Urheberrechtsbestimmungen gelten auch international. Rechte und Tantiemen sind zahlbar an die inländische Vertretung der Rechteinhaber (in Deutschland ist das die GEMA) Soziale Absicherung von Künstlern über Regelungen in ihrem Wohnland (DE: KSK, F: Intermittence) ggf. Beitragspflicht durch deutsche Veranstalter/ Produzenten

13 Ausländersteuer (Beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler, Sportler und Artisten 49 ff EStG) Steuerpflicht für Einnahmen nicht im Inland lebender Künstler, auch Einnahmen aus der Verwertung Veranstalter ist für den Künstler steuerpflichtig und haftet für die Abführung der Steuer ( 50a Abs 2 EStG) Regelsatz seit 2009 bei 15% des Brutto Anrechnung der Werbungskosten/ betrieblichen Aufwendungen nur möglich, wenn Steuerlast größer als der Gewinn 183 Tage Regelung: hält sich ein Künstler mehr als 183 Tage in Deutschland auf oder nimmt er einen Wohnsitz in Deutschland, gilt die unbeschränkte Steuerpflicht nach 1 EStG

14 Welche Steuerpflicht liegt vor? unbeschränkte Steuerpflicht beschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 1-3 EStG 49 ff. EStG wenn in der Bundesrepublik wenn weder Wohnsitz noch Wohnort oder gewöhnlicher gewöhnlicher Aufenthalt in Aufenthalt Deutschland Es wird das weltweit erzielte Es werden nur die in DeutschEinkommen in Deutschland land erzielten Einkünfte besteuert besteuert ("unbeschränkt") ("beschränkt") progessiver Steuersatz Pauschalsteuersatz (15%) Abzug von Betriebsausgaben, Bruttobesteuerung: idr kein Werbungskosten, Abzug von Betriebsausgaben, Sonderausgaben möglich, Steuern, Sonderausgaben etc; Verlustverrechnung; keine Verlustverrechnung; kein Ehegattensplitting; Ehegattensplitting; kein Existenzminimum ist steuerfrei. Grundfreibetrag

15 Befreiung von der Steuerpflicht: für ausländische Kulturvereinigung, wobei solistisch besetzte Ensembles ausdrücklich ausgenommen sind, der Auftritt im Inland muss wesentlich aus öffentlichen inländischen oder ausländischen Mitteln gefördert werden. Befreiung muss beim Bundesministerium für Finanzen beantragt werden und zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Steuer vorliegen

16 Zusammenfassung: Je verschiedener die Strukturen und Gewohnheiten einer Kunst-Sparte in einem Land sind, desto schwerer ist es internationalen Austausch zu organisieren. Sparten wie Musik oder bildende Kunst durch die Abwesenheit von Sprache per se einfacher in anderen Ländern verständlich. Dennoch sind verschiedene Kunstbegriffe und Auffassungen zu berücksichtigen Steuerliche und rechtliche Voraussetzungen richten sich nach dem Wohnort und dem Gerichtsstand, der in den Verträgen festgelegt wird Urheberrecht gilt international

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