Gesamttätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH. Jahresbericht 2014

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1 Gesamttätigkeitsbericht der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes SH Jahresbericht

2 Inhaltsverzeichnis 1. Arbeit der einzelnen freien Träger in den Haftanstalten 1.1. Rechtsfürsorge e.v. Lübeck Resohilfe in der JVA Lübeck Strukturqualität Beratungsinhalt 1.2. Diakonisches Werk Altholstein in der JVA Neumünster Strukturqualität Beratungsinhalte 1.3. Diakonisches Werk Altholstein in der JA Neumünster Strukturqualität Beratungsinhalte 1.4. Diakonisches Werk Altholstein in der JA Schleswig Strukturqualität Beratungsinhalte 1.5. Steinburg Sozial in der JVA Itzehoe Strukturqualität Beratungsinhalte 1.6. Lichtblick Kiel e.v. in der JVA Kiel Strukturqualität Beratungsinhalte 1.7. Diakonisches Werk Schleswig Flensburg in der JVA Flensburg Strukturqualität Beratungsinhalte 2. Kooperationen 3. Fortbildungen/Fachtagungen 4. Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzeptes 5. Gesamtstatistik - 2 -

3 1. Arbeit der einzelnen freien Träger in den Haftanstalten Seit den 90er Jahren sind externe Schuldnerberater in freier Trägerschaft im Auftrag des Justizministeriums in den Haftanstalten in Schleswig-Holstein tätig. Die in den Haftanstalten des Landes SH tätigen SchuldnerberaterInnen der einzelnen Träger sind seit dieser Zeit bereits in einem Landesarbeitskreis Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten SH beim Schleswig-Holsteinischen Verband für soziale Strafrechtspflege - Straffälligenhilfe und Opferhilfe e.v. organisiert. Durch die trägerübergreifende Zusammenarbeit war es immer möglich, Ressourcen zu bündeln und die Beratungsangebote zu optimieren. Ein Konkurrenzverhalten der unterschiedlichen Träger wurde aber spätestens nach der erstmals im Jahr 2010 erfolgten Ausschreibung der Schuldnerberatungsleistungen für die Haftanstalten des Landes Schleswig Holstein ausgehebelt. Die bereits im Landesarbeitskreis als freie Träger organisierten Schuldnerberatungsstellen schlossen sich zu einer Bietergemeinschaft zusammen und erhielten für den Gesamtauftrag den Zuschlag. Aus der Bietergemeinschaft wurde dann die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten SH. Diese besteht aus der Diakonisches Werk Altholstein GmbH, dem Rechtsfürsorge e.v. Resohilfe Lübeck, dem Diakonischen Werk Schleswig-Flensburg und dem Lichtblick Kiel e.v. Die Diakonisches Werk Altholstein GmbH ist als geschäftsführender Träger der Arbeitsgemeinschaft tätig. Beachtenswert ist die organisatorische Anbindung der in den Haftanstalten tätigen SchuldnerberaterInnen an eine gem. 305 InsO anerkannte Stelle. Für die Beratung gelten somit die Qualitätsstandards der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung in Schleswig-Holstein. Auf Grundlage dieser Qualitätsstandards wurden im Mai 2010 erstmals durch den Landesarbeitskreis für den Bereich der Schuldnerberatung in der Straffälligenhilfe spezielle Aufgaben und Qualitätsstandards verabschiedet. Diese wurden im Berichtszeitraum wiederum vom Landesarbeitskreis neu überarbeitet und an aktuelle Gegebenheiten angepasst. Durch die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards ist eine Vereinheitlichung der Schuldnerberatungsarbeit in der Straffälligenhilfe für das Bundesland Schleswig-Holstein erreicht worden

4 1.1. Rechtsfürsorge e.v. Lübeck Resohilfe in der JVA Lübeck Strukturqualität Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Rechtsfüsorge e. V. Resohilfe Lübeck war im Jahr 2014 erneut in folgenden Bereichen tätig: im Bereich der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Lübeck finanziert wird, im Bereich der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Sozialministeriums im Bereich der Schuldnerberatung in der JVA Lübeck, finanziert durch Mittel des Justizministeriums In der Beratungsstelle sind zwei Schuldnerberater tätig. Beide verfügen über eine Zusatzqualifizierung zum Schuldnerund Insolvenzberater. Sie werden unterstützt durch zwei Verwaltungskräfte, die jeweils 19,5 Wochenstunden leisten. Die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck wird durch die Rechtsfürsorge e.v. Resohilfe, angeboten. Der Stundenumfang, in dem die Schuldnerberatung in der JVA angeboten wird, beläuft sich auf wöchentlich ca. 16 Stunden. Während dieser Zeit sind vom Schuldnerberater auch Verwaltungstätigkeiten im geringen Umfang zu erledigen. Das Büro der Schuldnerberatung befindet sich in der JVA Lübeck und man teilt es sich mit der Sozialberatung in der JVA Lübeck, die ebenfalls von der Rechtsfürsorge e. V. - Resohilfe angeboten wird. Dabei kommt es aber zu keinerlei Überschneidungen, da das Büro an unterschiedlichen Tagen genutzt wird. Das Büro ist vollständig ausgestattet und der Schuldnerberater verfügt über einen Laptop, der in der ganzen Anstalt verwendet werden darf. Dabei besteht über eine Remotedesktopverbindung, Zugriff auf den Server der Schuldnerberatung der Resohilfe, auf dem das Programm CAWIN installiert ist. Die JVA Lübeck verfügt über insgesamt 573 Haftplätze. Davon 489 für Männer und 84 für Frauen. Der offene Vollzug umfasst 49 Plätze. Die Verweildauer der einzelnen Klienten ist unterschiedlich. So kommt es vor, dass in Lübeck Klienten beraten werden, die nur sehr kurz in Haft sind und andere befinden sich bereits seit mehreren Jahren in Sicherheitsverwahrung. In der JVA Lübeck waren im Berichtszeitraum 840 Arbeitsstunden abzuleisten. Dazu wird an durchschnittlich drei Tagen in der Woche eine Beratung in der JVA angeboten. Die Beratung findet auf Antrag oder Absprache statt. Den Anträgen kann in der Regel innerhalb eines durchschnittlichen Zeitraumes von drei Wochen entsprochen werden

5 Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor, wurde auch im Jahr 2014 das Stundenkontingent wieder vollständig ausgenutzt. Die Anzahl der Beratungsgespräche und die Anzahl der beratenen Personen sind annähernd gleich geblieben. Zur Wartezeit lassen sich für 2014 auch keine einheitlichen Angaben machen, da diese aufgrund der räumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Hafthäusern doch unterschiedlich sind. So beträgt die Wartezeit im G - Haus bis zu vier Wochen, während es in den anderen Häusern durchaus schneller geht und eine Wartezeit zwischen zwei und drei Wochen üblich ist. Urlaubszeiten oder Feiertage haben natürlich auch Einfluss auf die Wartezeiten, da in der JVA Lübeck nur ein Berater tätig ist. Die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck stellt sich in Zahlen folgendermaßen dar: Im Zeitraum vom bis zum fanden insgesamt 504 Beratungsgespräche mit 168 männlichen und 29 weiblichen Klienten statt. G Haus : 119 Gespräche D Haus : 100 Gespräche E Haus : 79 Gespräche Sozialtherapie: 89 Gespräche Frauenvollzug: 95 Gespräche Offener Vollzug: 19 Gespräche Sicherheitsabteilung: 3 Gespräche Die meisten Beratungsgespräche fanden im Allgemeinen im geschlossenen Vollzug statt, gefolgt von der Sozialtherapie, der U-Haft und dem offenem Vollzug. Außerdem fanden auch Gespräche in der Sicherheitsabteilung statt. Alle Gespräche wurden nach Bedarf oder persönlicher Terminabsprache abgehalten und waren keinerlei Einschränkungen unterworfen. Genaue Zahlen für die Gespräche mit Untersuchungshäftlingen sind immer etwas schwieriger darstellbar, da es oftmals zu Überschneidungen kommt, wenn jemand beispielsweise wegen einer neuen Straftat in Untersuchungshaft genommen wird aber gleichzeitig eine Haftstrafe wegen eines ebenfalls erfolgten Bewährungswiderrufs antreten muss. Auch im Frauenvollzug finden die Gespräche nach Bedarf oder persönlicher Terminabsprache statt. Die Zahl der Beratungsgespräche im Frauenvollzug ist aber deutlich gestiegen, was zeigt, dass das Beratungsangebot dort sehr gut angenommen wird

6 19 Klienten wurden in 2014 an andere Stellen weitervermittelt. Dies entspricht in etwa dem Vorjahresniveau. Auch die Anzahl der Kurzberatungen bewegt sich wiederum im Bereich von In der Zahl der Kurberatungen und auch in der Gesamtzahl der Beratungsgespräche sind natürlich nicht die unzähligen "Beratungen" erfasst, die beim Vorbeigehen auf dem Gelände der Anstalt stattfinden. Erstaunlicherweise kann bei solchen Aufeinandertreffen manchmal so viel geklärt werden, das auf ein weiteres Gespräch verzichtet werden kann. Die Zahl der Insolvenzen ist 2014 wie erwartet angestiegen. Auf absehbare Zeit dürfte dieser Trend noch anhalten. Wahrscheinlich wird sich die Zahl der Inhaftierten, die ein Insolvenzverfahren beantragen, auf ca Fälle pro Jahr erhöhen. Die Höhe der Verschuldung und die eingeschränkten Möglichkeiten der sonstigen Regulierung münden oftmals zwangsläufig in die Insolvenz als einzigen Ausweg aus der Verschuldungssituation. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 111 Beratungsfälle abgeschlossen. Die abgeschlossenen Fälle schlüsseln sich wie folgt auf: 19 Weitervermittlungen 21 Insolvenzen 52 Kurzberatungen 7 Vergleiche 11 Sonstiges (z.b. Abbruch) Die Zusammenarbeit mit den jeweiligen Abteilungsleitern, den Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugsdienstes und den anderen in der JVA tätigen Personen klappte auch 2014 wieder problemlos und es ist anzumerken, dass die Arbeit durch dieses gute Verhältnis erheblich erleichtert wird. Besonders hervorzuheben sind hier die Bereiche Küche und Wäscherei: dort ist es oftmals möglich, die Inhaftierten während deren Arbeitszeit aufzusuchen. Außerhalb der Arbeitszeiten bleibt dann mehr Beratungszeit für die Klienten, die in ihren Betrieben unabkömmlich sind. Grundsätzlich unterscheidet sich die Schuldnerberatung in der JVA in einigen Punkten erheblich von einer Schuldnerberatung außerhalb der JVA. Durch die eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten innerhalb der JVA übernimmt der Schuldnerberater auch Aufgaben, die außerhalb in der Regel von den Klienten selbst erledigt werden. Des Weiteren ist die Art der Verschuldung bei Inhaftierten häufig eine andere als außerhalb, denn Forderungen aus deliktischen Handlungen und Gerichtskosten sind (wie zu erwarten) innerhalb der JVA wesentlich häufiger anzutreffen. Die Herangehensweise, über Erfassung der Gesamtverschuldung und der anschließenden Regulierung ist zwar grundsätzlich gleich, aber schon die erwähnte Art der Verschuldung und die Geltung anderer, nicht durch die Zivilprozessordnung geregelter Aspekte (z.b. Pfändungsfreigrenzen), erfordert, gerade wenn es nicht um ein Insolvenzverfahren geht, auch eine andere Arbeitsweise. Aufgrund fehlender Unterlagen und oftmals unklarer - 6 -

7 Verhältnisse, was zu zahlenden Unterhalt oder Unterhaltsschulden betrifft, hat sich für die Schuldnerberatung in der JVA Lübeck gezeigt, dass es durchschnittlich länger dauert, bis ein Fall abgeschlossen ist. Die Stiftung Straffälligenhilfe Schleswig-Holstein gewährt unter anderem Entschuldungsdarlehen. Dies stellt eine Möglichkeit der Entschuldung dar, die in bestimmten Fällen anderen Arten der Entschuldung vorzuziehen ist. Im vergangenen Jahr konnten wiederum zwei derartige Darlehen vermittelt werden. Über das Jahresende hinaus befinden sich noch fünf weitere Darlehensanträge in Vorbereitung. Der Schuldnerberater ist eingebunden in das Team des Rechtsfürsorge e.v. Resohilfe. Teamsitzungen finden wöchentlich in der Schuldnerberatungsstelle und in monatlichen Abständen mit allen Resohilfe-Mitarbeitern statt Diakonisches Werk Altholstein in der JVA Neumünster Strukturqualität Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altholstein war im Jahr 2014 erneut in folgenden Bereichen tätig: der allgemeinen Schuldnerberatung, die aus kommunalen Mitteln der Stadt Neumünster pauschal finanziert wird, der Präventionsarbeit und der Verbraucherinsolvenzberatung, finanziert durch Mittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung der Schuldnerberatung in der JVA Neumünster, finanziert durch Mittel des Justizministeriums Der Fachbereich wird von Sibylle Schwenk geleitet. In der JVA Neumünster waren im Berichtszeitraum 828 intramurale Arbeitsstunden abzuleisten (durchschnittlich 23 Wochenstunden). Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wurde weiterhin an drei Tagen pro Woche von Helga Koberg sowie an einem Tag pro Woche von Irina von Daak-Pyne durchgeführt. Die Urlaubs- und Krankheitsvertretung erfolgte wechselseitig. Für den Bedarfsfall stand Frau Sibylle Schwenk zur Verfügung, ihr Einsatz war jedoch nicht erforderlich. Alle Beraterinnen sind Dipl. Sozialpädagoginnen mit Zusatzqualifizierung zur Schuldner- und Insolvenzberatung und verfügen über besondere Kenntnisse über den Strafvollzug. Die extramurale Verwaltungstätigkeit wurde in 2014 hauptverantwortlich durch die Verwaltungsangestellte Judith Sprigade erledigt, die bei Abwesenheit von den Kolleginnen Beate Drews oder Heidi Boethern vertreten wurde

8 Alle MitarbeiterInnen der Schuldnerberatung haben über ihren eigenen PC Zugriff auf die zentral auf einem Server verwaltete Software. In der Beratungsstelle wird ausschließlich mit der Schuldnerberatungssoftware Tau-Office der Firma rocom GmbH gearbeitet. Im genannten Berichtszeitraum wurden pro Beratungstag durchschnittlich 6 bis 8 Beratungsgespräche durchgeführt. Wie auch in den Vorjahren kamen zu den vereinbarten Beratungsterminen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt fanden 2014 mit 729 Kontakten 57 dokumentierte Kontakte weniger als 2013 statt. Diese Verringerung erklärt sich aus der längerfristig krankheitsbedingten Abwesenheit der hauptamtlichen Beratungskraft und liegt nicht in den Problemlagen der Gefangenen begründet. Die Kontaktaufnahme erfolgte überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, fanden die Beratungsgespräche für die Strafhaftgefangenen in unserem Büro im Therapiezentrum der JVA Neumünster statt, Inhaftierte aus der Untersuchungshaft wurden in den Besucherräumen des B-Hauses beraten. Den Inhaftierten im offenen Vollzug bieten wir die Möglichkeit, entweder unsere Beratungsstelle Am Alten Kirchhof 2 zu besuchen oder die Termine finden in den Häusern H6 und H12 und in der Außenstelle der JVA Moltsfelde statt Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor erstreckten sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren (siehe Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts). Im Berichtszeitraum waren 165 Neuanfragen sowie 109 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Die Anzahl der Neuanfragen hat sich gegenüber dem Berichtszeitraum 2013 um 29 Anfragende erhöht und stiegt damit erstmalig wieder an, obwohl durch die Fortsetzung der Umbaumaßnahmen in der JVA die Gefangenenzahlen immer noch verringert sind. Die Anzahl der Übernahmen aus den Vorjahren hat sich um 15 Anfragende verringert. Der in den letzten Jahren registrierte deutliche Rückgang der Beratungsfälle setzte sich 2014 nicht mehr fort, die Zahl der Ratsuchenden stieg stattdessen an auf insgesamt 274 Schuldner. Das entspricht etwa der Anzahl der Ratsuchenden, die uns im Jahr 2007 aufgesucht haben. Durch diesen moderaten Anstieg blieb die immer wieder in den Vorjahren angesprochene Problematik der zu knapp bemessenen Beratungszeit mit Fortsetzung der Umbauarbeiten entschärft. Per Stichtag befanden sich 25 Neuantragsteller auf unserer Warteliste. Die Wartezeit schwankte im Laufe des Jahres erheblich und sank sogar deutlich unter die durchschnittlichen 3 Monate. Seit Herbst 2014 liegt sie wieder konstant bei maximal drei Monaten. Als dringend gekennzeichnete Anträge werden wie in den Vorjahren innerhalb einer Wochenfrist bearbeitet

9 Die aufsuchenden Schuldner waren mit bis zu 200 Forderungen und Beträgen von bis zu maximal 2,7 Millionen Euro verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 100 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe im ungewichteten Mittelwert und liegt damit deutlich unter der des Vorjahres (2013: ). Zwei Statistikausreißer (Inhaftierte mit einer Verschuldung von 1,5 bzw. 2,7 Million ) wurden in der Berechnung nicht erfasst. Die durchschnittliche Anzahl der Forderungen ist mit 9,7 Forderungen wieder etwas höher als im Vorjahr. Hier ergibt sich evtl. eine Ungenauigkeit, da in den statistischen Listen die Gläubigeranzahl notiert wird, die von der Anzahl der Forderungen abweichen kann, wenn mehrere Forderungen einem Gläubiger zugeordnet werden (z.b. bei den Gerichtskosten). Während des Berichtszeitraums wurden insgesamt 6 Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt. 3 Schuldner wurden bei ihren Anträgen auf Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens unterstützt (aktuell Selbständige sowie ehemals Selbständige mit mehr als 19 Gläubigern und / oder Forderungen aus Arbeitsverhältnissen). Für zwei Inhaftierte wurden außergerichtliche Regulierungsverfahren beendet. Weitere 5 Gefangene befanden sich bereits im Insolvenzverfahren und benötigten Unterstützung im Rahmen des Verfahrens (Stundungsanträge, Informationen, Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern). Bei 143 neuen Antragstellern wurden Beratungsgespräche durchgeführt. 22 Gefangene waren vor Erhalt des Ersttermins entlassen beziehungsweise verlegt worden oder gaben an, den Termin nicht mehr zu benötigen. Viele Gefangene äußerten den Wunsch, die Haftzeit für eine Gesamtentschuldung zu nutzen. Die weitere Arbeit beinhaltete dann u.a. die Ermittlung der Gläubiger mit Hilfe der Auskunfteien und Schuldnerkarteien, das Sammeln und Organisieren der Gläubigerunterlagen und die nachfolgende Planung, ob, wie und vor allem wann eine Entschuldung sinnvoll und durchführbar ist. Die in 2014 erfolgte Reform des Insolvenzrechts musste bei dieser Planung bedacht und mit den Gefangenen kommuniziert werden. Bei Entlassung oder bei Verlegung vor Abschluss dieses Eruierungsprozesses wurden die Schuldner von uns an die nachfolgend örtlich zuständigen Schuldnerberatungsstellen vermittelt. Bei längeren Inhaftierungen wird die Schuldenregulierung aber von uns fortgeführt und in entsprechende Verfahren übergeleitet. Andere Antragsteller benötigten nur Unterstützung in der Regulierung einzelner Verbindlichkeiten im Rahmen von Stundungen oder Vergleichen. Entweder gab es keine weiteren Forderungen oder die Gesamtentschuldung spielte aus unterschiedlichen Gründen in absehbarem Zeitraum keine weitere Rolle (z.b. neue Verbindlichkeiten während bereits laufenden Insolvenzverfahren). Bei 11 Antragstellern waren ausführliche Gespräche nicht nötig, da sie die Angelegenheiten bereits selbst geregelt hatten oder von einem Anwalt beraten wurden wurde nur einmal eine Beratung gewünscht, die nicht unmittelbar mit einer Entschuldung sondern mit anderen Themen zu tun hatte (hier Beratung zum Kindergeldanspruch und Unterstützung bei der Antragstellung).Weiterhin wurden die Mitarbeiter der Gefangenenzeitung Trallenkiekers bei einem Artikel über Schulden und Entschuldung unterstützt

10 Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Anzahl der Fälle wiederum zugenommen hat und sich die einzelnen Fälle komplexer gestalten. Trotzdem konnte (wegen der geringeren Belegung in der JVA) dem einzelnen Klienten jedoch eine ausreichende Beratungszeit zur Verfügung gestellt werden Diakonisches Werk Altholstein in der JA Neumünster Strukturqualität Wir verweisen auf die Ausführungen zur allgemeinen Struktur der Beratungsstelle (1.2.1.). Auf die Jugendanstalt Neumünster entfällt ein Jahresstundenkontingent von 168 Stunden (durchschnittlich 3,2 Wochenstunden), welches allein von Frau Helga Koberg abgearbeitet wird. Im genannten Berichtszeitraum wurden pro Beratungstag ca. 6 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Insgesamt konnten 221 Kontakte verzeichnet werden. Die Kontaktaufnahme erfolgte überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche fanden in unserem Büro im Therapie- und Beratungszentrum der JVA statt Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor erstreckten sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt im Berichtszeitraum 2014 kein Insolvenzverfahren beantragt wurde (siehe den Abschnitt Schuldnerberatung im Kontext des Resozialisierungskonzepts). Im Berichtszeitraum waren 34 Neuanfragen sowie 19 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Damit hat sich die Anzahl der Neuanfragen gegenüber 2013 um 6, die der Übernahmen um zwei erhöht. Somit befanden sich insgesamt 53 Ratsuchende in unserer Betreuung gegenüber einer Anzahl von 45 im Jahre Die Einführung einer Warteliste stand demnach für den Jugendbereich noch nicht zur Debatte, d.h. nach Antragstellung erhalten die Ratsuchenden innerhalb der nächsten ein bis zwei Wochen einen Termin, von Ausnahmen wegen Urlaubs, Krankheit o.ä. abgesehen. Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu 179 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter bis zu mindestens verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 34 Fällen

11 betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe ,76 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 11 Gläubigern, wobei der mit mindestens verschuldete Inhaftierte noch nicht in der durchschnittlichen Erfassung berücksichtigt wurde, da weitere Daten noch nicht bekannt waren. Insgesamt bleibt damit die durchschnittliche Schuldenhöhe auf hohem Niveau. Wie in den Vorjahren konnte auch im Jahre 2014 festgestellt werden, dass einige Inhaftierte hinsichtlich mehrerer Forderungen bei einem Gläubiger verschuldet sind. Das betrifft nach wie vor die Verkehrs- und Telefongesellschaften, das Finanzverwaltungsamt hinsichtlich Gerichtskosten sowie Energieversorger. So war bzw. ist ein Schuldner, der mittlerweile in den Erwachsenenvollzug verlegt wurde, beispielsweise bei 179 Gläubigern verschuldet, die insgesamt jedoch 227 Forderungen geltend machen. Im Berichtszeitraum 2014 wurde kein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt; allerdings planen mindestens sechs Inhaftierte nach Haftentlassung sowie insbesondere nach Ablauf der im Insolvenzverfahren zu beachtenden problematischen Fristen (d.h. bei Nichtbeachtung dieser Fristen drohen Beschwerden beteiligter Gläubiger) die Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Zum Insolvenzverfahren wird nochmals ergänzt, dass sich nach der Reform im Juli 2014 einige Änderungen ergeben haben. Insbesondere haben nun Gläubiger Beschwerderechte, sofern innerhalb der letzten drei Jahre unangemessene Verbindlichkeiten verursacht wurden; bisher galt ein Zeitraum von einem Jahr. Da die meisten Inhaftierten erst seit kurzer Zeit volljährig und damit voll geschäftsfähig sind, dürften die Schulden in der überwiegenden Mehrzahl innerhalb der letzten drei Jahre entstanden sein. In der Folge sollte vermutlich so gut wie kein Inhaftierter aus dem Jugendvollzug mehr während der Haftzeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Die Rechtsprechung zu dieser Problematik bleibt jedoch abzuwarten. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens: So kann das Verfahren auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn zumindest die Kosten des Verfahrens innerhalb dieses Zeitraumes gezahlt werden können. Eine Verkürzung auf drei Jahre ist vorgesehen, wenn zum einen die Kosten sowie 35% der Forderungen gezahlt werden. Dazu sei mitgeteilt, dass aufgrund auch hier eintretender Änderungen nicht mehr vorausgesagt werden kann, wie hoch die Kosten des jeweiligen Verfahrens sein werden. Sie steigen jedoch mit der Höhe der Verbindlichkeiten und der Abzahlungsmöglichkeiten. Somit dürfte zumindest eine Verkürzung auf drei Jahre für unsere Schuldner voraussichtlich nicht in Frage kommen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit der Anmeldung von Unterhaltsrückständen als so genannte ausgenommene Forderung von der Restschuldbefreiung gestiegen. Dies wird den Zugang bzw. den Erfolg eines Insolvenzverfahrens weiter erschweren, zumindest in denjenigen Fällen, in denen hohe Rückstände vorhanden sind. Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungen veranlasst und/oder Ratenzahlungen vereinbart - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regel jedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld

12 Auch war es im Jahre 2014 mit Hilfe familiärer Unterstützung und / oder Freigaben des Überbrückungsgeldes möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten Forderungsverzichte bei den Gläubigern von bis zu 60% erreicht werden. Durch die Erhöhung der Gesamtklientenzahl ist unser durchschnittliches Zeitkontingent pro Fall leider wieder gesunken; von 3,73 Stunden im Jahre 2013 auf 3,17 Stunden im Jahre Diakonisches Werk Altholstein in der JA Schleswig Strukturqualität Wir verweisen auf die allgemeine Struktur der Beratungsstelle, die bereits im Punkt beschrieben wurde. Auf die Jugendanstalt Schleswig entfällt ein Jahresstundenkontingent von 204 Stunden (durchschnittlich 3,9 Wochenstunden). Die intramurale Tätigkeit, deren Schwerpunkt die Beratung der inhaftierten Ratsuchenden ist, wurde für die Ratsuchenden aus der Jugendanstalt Schleswig jeweils am Mittwochvormittag von Frau Koberg durchgeführt. Im genannten Berichtszeitraum wurden wiederum pro Beratungstag mindestens 5 Beratungsgespräche durchgeführt. Ebenso kamen erneut bis zu drei Kurzkontakte zwecks Terminabsprache, Abgeben oder Abholen von Unterlagen o.ä. hinzu. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 298 Gespräche geführt. Die Kontaktaufnahme erfolgt überwiegend durch Anträge der Gefangenen, teilweise aber auch durch die Intervention der einzelnen Stationen. Die jeweiligen Beratungsgespräche finden für die Inhaftierten der Jugendanstalt Schleswig nach dem Umzug unseres Büros in der Regel in unserem Büro in Haus 13 (Sotha) statt, teilweise wurden die Betroffenen jedoch auch in den Hafthäusern oder in ihren Betrieben beraten. Ferner wurden Ratsuchende, die sich im Offenen Vollzug befinden, dort aufgesucht Beratungsinhalte Wie in den Jahren zuvor erstrecken sich die Beratungsinhalte unserer Tätigkeit vom Erstgespräch bis hin zur Erstellung von Entschuldungskonzepten bzw. bis zum Insolvenzverfahren sowie weiterhin auch auf die weitere Unterstützung bei bereits eröffneten Insolvenzverfahren, wobei für die Jugendanstalt Schleswig im Berichtszeitraum 2014 für keinen Schuldner ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde; allerdings planen mindestens sieben Inhaftierte nach Haftentlassung sowie insbesondere nach Ablauf der im Insolvenzverfahren zu beachtender problematischer Fristen (d.h. bei Nichtbeachtung dieser Fristen drohen Beschwerden beteiligter Gläubiger) die Beantragung eines Insolvenzverfahrens. Zum Insolvenzverfahren wird nochmals ergänzt, dass sich nach der Reform im Juli 2014 einige Änderungen ergeben haben. Insbesondere haben nun Gläubiger Beschwerderechte, sofern innerhalb der letzten drei Jahre unangemessene

13 Verbindlichkeiten verursacht wurden; bisher galt ein Zeitraum von einem Jahr. Da die meisten Inhaftierten erst seit kurzer Zeit volljährig und damit voll geschäftsfähig sind, dürften die Schulden in der überwiegenden Mehrzahl innerhalb der letzten drei Jahre entstanden sein. In der Folge sollte vermutlich so gut wie kein Inhaftierter aus dem Jugendvollzug mehr während der Haftzeit einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Die Rechtsprechung zu dieser Problematik bleibt jedoch abzuwarten. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens: So kann das Verfahren auf fünf Jahre verkürzt werden, wenn zumindest die Kosten des Verfahrens innerhalb dieses Zeitraumes gezahlt werden können. Eine Verkürzung auf drei Jahre ist vorgesehen, wenn zum einen die Kosten sowie 35% der Forderungen gezahlt werden. Dazu sei mitgeteilt, dass aufgrund auch hier eintretender Änderungen nicht mehr vorausgesagt werden kann, wie hoch die Kosten des jeweiligen Verfahrens sein werden. Sie steigen jedoch mit der Höhe der Verbindlichkeiten und der Abzahlungsmöglichkeiten. Somit dürfte zumindest eine Verkürzung auf drei Jahre für unsere Schuldner voraussichtlich nicht in Frage kommen. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit der Anmeldung von Unterhaltsrückständen als so genannte ausgenommene Forderung von der Restschuldbefreiung gestiegen. Dies wird den Zugang bzw. den Erfolg eines Insolvenzverfahrens weiter erschweren, zumindest in denjenigen Fällen, in denen hohe Rückstände vorhanden sind. Im Berichtszeitraum waren 38 Neuanfragen sowie 29 Übernahmen aus den Vorjahren zu verzeichnen. Damit hat sich die Anzahl der Neuanfragen gegenüber dem Vorjahr um 10 verringert. Die Anzahl der Übernahmen ist gleich geblieben, so dass sich insgesamt 67 Inhaftierte in unserer Betreuung befanden, was einer Verringerung der gesamten Fälle um 10 Fälle entspricht. Hinsichtlich der durchschnittlich pro Fall zur Verfügung stehenden Arbeitszeit bedeutet dieses für die Jugendanstalt Schleswig, dass sich im Jahre 2014 eine durchschnittliche Zeit von 3,04 Stunden pro Fall für intramurale Tätigkeiten ergibt. Wie in den Vorjahren, musste für den Jugendbereich noch keine Warteliste eingeführt werden, d.h. Antragsteller müssen in der Regel ein bis zwei Wochen bis zum Erstgespräch bzw. bis zum Folgegespräch warten, von Ausnahmen wegen Urlaub, Krankheit o.ä. abgesehen. Die aufsuchenden Schuldner waren bei einem bis zu ca. 120 Gläubiger(n) mit Beträgen von unter EUR bis zu mindestens EUR verschuldet. In den bereits hinsichtlich Gläubigeranzahl und Schuldenhöhe abschließend erfassten 37 Fällen betrug die durchschnittliche Schuldenhöhe EUR 8.615,22 bei einer durchschnittlichen Anzahl von 7,0 Gläubigern. Damit haben sich sowohl die durchschnittliche Schuldenhöhe als auch die durchschnittliche Gläubigeranzahl gegenüber 2013 erhöht. Allerdings muss hier erneut ergänzend erläutert werden, dass nicht nur hinsichtlich der zugrundeliegenden Fälle häufig mehrere Forderungen bei einem Gläubiger zur Zahlung offen sind. Dieses trifft insbesondere auf Verkehrs- und Telekommunikationsunternehmen sowie das Finanzministerium Landeskasse (vormals Finanzverwaltungsamt) zu, die teilweise mehr als 30 Forderungen insbesondere wegen Schwarzfahrens gegen einen Schuldner geltend machen. D.h. die genannten Gläubiger werden hinsichtlich sämtlicher Forderungen als ein Gläubiger

14 erfasst. Ferner ist wie in den Vorjahren davon auszugehen, dass sich die durchschnittliche Schuldenhöhe deutlich steigert, sobald Forderungen aus Straftaten geltend gemacht werden. Für die weiteren Fälle wurden aufgrund der derzeitigen Zahlungsunfähigkeit Stundungen veranlasst und/oder Ratenzahlungen vereinbart - teilweise bereits aus dem Hausgeld, in der Regel jedoch aus dem bereits vorhandenen Eigengeld. Wiederum war es auch im Jahre 2014 mit Hilfe familiärer Unterstützung und/oder Freigaben des Überbrückungsgeldes sowie laufender und nachgezahlter Kindergeld- und (Halb-) Waisenrenten möglich, Vergleichszahlungen zu leisten. Hier konnten wiederum Forderungsverzichte von bis zu 65 % erreicht werden. Sofern Inhaftierte Unterhaltsverpflichtungen hatten, wurden die Unterhaltsgläubiger (i.d.r. die Unterhaltsvorschusskassen) gebeten, die Unterhaltsverpflichtung für die Dauer der Haft auf 0 herabzusetzen, sofern nicht zu erwarten war, dass das maßgebliche Überbrückungsgeld angespart wird. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nach wie vor beratungsintensive Fälle zu bearbeiten sind. Wenn auch die durchschnittliche Arbeitszeit von 3,04 Stunden pro Fall wiederum etwas höher lag als im Jahre 2013, so ist diese dennoch immer noch geringer als in den Jahren vor Abschließend soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass es sich bei der durchschnittlichen Zeit um die Bruttoarbeitszeit handelt. D.h. hierin sind sämtliche Zeiten für Antragsbearbeitung, Wege in der Jugendanstalt, Telefonate usw. enthalten. Hinzu kommt insbesondere im Jahre 2014, dass mehrere Fälle von uns wöchentlich über mehrere Wochen beraten werden; teilweise werden diese bei schneller Klärung bzw. Erledigung zwei Mal an einem Beratungstag aufgesucht. Für diese Fälle gilt i.d.r.: hohe Gläubigeranzahl, hohe Schulden, Unterhaltsverpflichtungen, rechtliche Fragen, unzureichende Unterlagen o.ä. Damit wird deutlich, dass für diese Fälle teilweise mehr als 10 Stunden aufgewendet werden Steinburg Sozial in der JVA Itzehoe Strukturqualität Die Schuldner- und Insolvenzberatung der Steinburg Sozial ggmbh in der JVA Itzehoe erfolgt in Ausführung der Untervergabe der Schuldnerberatung in den Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein für das MJGI durch das Diakonische Werk Altholstein GmbH. Die Anstalt in Itzehoe wurde 1876 erbaut und ist die älteste und kleinste der fünf schleswig-holsteinischen Justizvollzugsanstalten und verfügt aktuell aufgrund von Umstrukturierung über eine Belegungsfähigkeit von 29 Haftplätzen,

15 davon 5 für Strafhaft als Arbeitsplätze. Zum Ende 2014 bestand eine Belegung mit 32 Häftlingen. Leiterin der Justizvollzugsanstalt Itzehoe ist Frau Verena Serger. Auf die Justizvollzugsanstalt Itzehoe entfällt ein Jahresstundenkontingent von 48 Stunden (durchschnittlich 0,9 Wochenstunden). Die Beratung wird an durchschnittlich zwei Beratungstagen im Monat durchgeführt. Neben der Beratungstätigkeit sind auch die Verwaltungsarbeiten vom Berater zu erbringen. Bedingt durch die geringe Größe der JVA besteht praktisch keine Wartezeit. Die Kontaktaufnahme erfolgt durch Anträge der Inhaftierten, aber auch durch Intervention der Beamten. Dies geschieht vor allem über den Sozialarbeiter, der leider im Jahr 2014 dauererkrankt war. Der Zugang der Gefangenen zur Beratung konnte während dieser nur Zeit schwerer hergestellt werden. Nachfragen bei der Leitung führten zu einer Verbesserung. In der JVA steht für die Schuldnerberatung kein eigenes Büro zur Verfügung. Die Gespräche mit den Klienten finden im Besucher- bzw. im Anwaltsraum statt. Nach den erfolgten Gesprächen kann mittels Laptop und eines Internetsticks auf die Schuldnerberatungssoftware TAU-Office zugegriffen werden. Ausdrucke, Versand von Briefen und Telefonate müssen ausschließlich extramural erfolgen. Durch die Struktur der JVA Itzehoe sind die Insassen zum großen Teil Untersuchungsgefangene, die Verweildauer häufig nur kurz. Ausnahmen bestehen durch die Haftarbeitsplätze und Insassen, deren Urteile noch nicht rechtskräftig sind bzw. für die noch Strafhaftplätze zugewiesen werden Beratungsinhalte Die Beratungsinhalte werden durch die persönliche Situation des Klienten und die Haftbedingungen mitbestimmt. Bisher konnten bei Beratungen von Untersuchungshaftgefangenen ausschließlich Fragen zur aktuellen Situation und allgemeinen Schuldnerberatung sowie zur Entlassvorbereitung besprochen werden. Zwar konnten keine Gesamtentschuldungen, aber Einzelvergleiche abgeschlossen und auch durchgeführt werden. Die Beratung ist darauf ausgelegt, dass Gefangene in die Lage versetzt werden, nach der Entlassung aus der Haft oder bei Verlegung in andere Haftanstalten das begonnene Entschuldungsverfahren in den dann zuständigen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen fortsetzen zu können. Die Tätigkeit der Schuldnerberatung umfasst die gesamten klassischen Aufgaben, wie z.b., Klärung der Unterhaltsverpflichtungen, Vermeidung von neuen Verbindlichkeiten, Feststellung der Gesamtverschuldung, des Vermögens sowie der Beratung über verschiedene Entschuldungsmöglichkeiten. Im Berichtszeitraum wurden lediglich vier Untersuchungs- und vier Strafgefangene beraten und begleitet. Die Beratung der Untersuchungshäftlinge fand bisher nur im bereits genannten Rahmen statt. Für die Strafgefangenen, die auch über Haftarbeitsplätze und damit über ein Einkommen verfügen, konnten auch weiterführende Beratungen durchgeführt und Vergleiche abgeschlossen werden. Eine Warteliste existiert nicht

16 Keiner der Gefangenen verfügte selbst über ausreichende Unterlagen. Bei allen Ratsuchenden mussten Informationen und Unterlagen zu den Verbindlichkeiten von Schufa und Creditreform sowie anderen Auskunfteien, Gläubigern, Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften und Gerichtsvollziehern eingeholt werden. Ohne neu eingehende Mahnungen wären einige Forderungen verborgen geblieben. Auch verloren gegangene Personalausweise mussten neu beschafft werden. Die Klienten waren mit Beträgen zwischen 600,00 und in einem Fall mit über ,00 verschuldet. Durch die geringe Anzahl der Klienten führt diese hohe Verschuldung zu einer Verzerrung des Gesamtbildes bei Gläubigeranzahl und Forderungshöhen. In dem Fall mit der hohen Verschuldung fehlten erhebliche Unterlagen des Klienten, weil der früher beauftragte Rechtsanwalt ein Zurückbehaltungsrecht an den Unterlagen geltend machte. Vor Klärung der Situation wurde der Klient in eine andere JVA verlegt. Die bekanntgewordenen Gläubiger bzw. deren Vertreter wurden mit der Bitte um Übersendung von Unterlagen, Forderungsaufstellungen, Stundungsgewährung und Verjährungseinreden angeschrieben. Nach Prüfung von Rechtmäßigkeit, Bestand und Forderungshöhe wurden Gläubigerlisten erstellt und mit den Klienten der mögliche weitere Ablauf und die Zielfindung besprochen. Hierdurch war es teilweise möglich, die Klienten zur Bezahlung von Forderungen von Ämtern, Behörden, Stromanbietern, Sozialleistungsträgern und Gewerbetreibenden zu motivieren. Es wurden Vergleichsabschlüsse über Einmal- und Ratenzahlungen erwirkt und einzelne Forderungen bereits beglichen. Die Geldmittel standen im Wesentlichen durch Ansparungen, Eigengeld und Unterstützung der jeweiligen Familien zur Verfügung. Auch wenn Gesamtentschuldungen noch nicht erreicht wurden, so sind diese Erledigungen von Forderungen den Klienten eine Motivation, den Weg weiter zu beschreiten. Zudem werden Wiedereingliederungshemmnisse abgebaut. Deutlich fand auch eine Motivation durch Erfolge anderer Häftlinge statt. Vorbereitungen für Insolvenzanträge konnten leider nicht stattfinden. Zum einen Teil waren die Beratungssituationen noch nicht so weit gediehen, zum anderen Teil wurden die Klienten vorher entlassen oder in andere Haftanstalten verlegt. Eingegangene Pfändungen von Finanzverwaltungsämtern konnten vor Erreichen der pfändbaren Höhe beim Überbrückungsgeld durch Ratenzahlungsvereinbarungen ruhend gestellt werden, so dass Beträge für andere Ratenzahlungen verblieben

17 1.6. Lichtblick Kiel e.v. in der JVA Kiel Strukturqualität Das Schuldner- und Insolvenzberatungszentrum Kiel bietet Ratsuchenden umfassende Hilfen zur Schuldenproblematik. Die Beratungsangebote sind grundsätzlich für alle Kieler Bürgerinnen und Bürger offen. Darüber hinaus bietet das SIZ Kiel auch Beratungen für spezielle Zielgruppen an. Das Beratungsangebot gliedert sich in folgende Bereiche: Soziale Schuldnerberatung Insolvenzberatung Existenzgrundberatung Strom und Schulden Schuldner- und Insolvenzberatung in der Justizvollzugsanstalt Kiel Prävention Im Jahr 2014 standen die Beraterinnen für die Inhaftierten der Justizvollzugsanstalt Kiel mit 50 Fachleistungsstunden wöchentlich intramural zur Verfügung. Zusätzlich wurden 5 Wochenstunden für Verwaltungstätigkeiten durch eine Verwaltungsfachkraft erbracht. Im Rahmen dieser Zeit besuchen die Berater auf Antrag in den Abendstunden zusätzlich die Inhaftierten des Freigängerhauses und bei Bedarf auch die als Hausarbeiter in die Abschiebehafteinrichtung Rendsburg verlegten Klienten. Horst Walders ging nach 18-jährigem Dienst in der JVA Kiel zum Jahresende in den Ruhestand. Seit Mai 2014 wurde daher Regina Rosin als neue Beratungskraft eingearbeitet. Seit Jahresende 2014 hat sie die Schuldnerberatung in der JVA Kiel übernommen. Unter diesen Bedingungen sind im Jahr 2014 insgesamt 336 Beratungsgespräche bei einer Gesamtzahl von 66 Fällen geführt worden. Es fanden im Berichtszeitraum 35 Erstgespräche statt, und 3 Regelinsolvenzverfahren mit insgesamt ca. 87 Gläubigern konnten beantragt werden. In einem weiteren Fall mit insgesamt 12 Gläubigern konnte eine außergerichtliche Einigung und Regulierung mit Hilfe der Stiftung Straffälligenhilfe erreicht werden

18 Beratungsinhalte Die Tätigkeiten des Beraters umfassen die gesamten Aufgaben der Schuldnerberatung und alle Tätigkeiten einer dazu notwendigen Verwaltungskraft von der Feststellung der Gesamt-verschuldung des Klienten bis hin zu den Entschuldungsmöglichkeiten. Zu Beginn der Beratung steht bei der Feststellung des Schuldenumfanges fast immer das Problem, dass die Klienten durch die Inhaftierung über keinerlei Schriftstücke mehr verfügen, weil sie teils selbst auf Grund der verschiedensten Ursachen (Angst vor den Gläubigern, Alkohol- und Drogenabhängigkeit) Gläubigerschreiben vernichtet haben, aber auch oftmals die Unterlagen bei der Auflösung der Wohnung des Inhaftierten weg gekommen sind. Dies hat zur Folge, dass die Gläubiger in mühsamer Kleinarbeit aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amts-gerichtes und der Schufa-Selbstauskunft herausgefunden werden müssen. Erst dann können die Gläubiger um Übersendung der Aufstellungen Ihrer Forderungen gebeten werden. Nach Überprüfung dieser Aufstellungen auf ihre Rechtmäßigkeit werden die Forderungen sämtlicher Gläubiger in einem Plan zusammengestellt, damit sich Klient und Berater einen Überblick über die Gesamtverschuldung machen können. In fast allen Fällen sind die Klienten nicht in der Lage die erhaltenen Schuldenunterlagen selbst zu ordnen, weshalb der Berater gemeinsam mit Ihnen ein Ordnungssystem erstellen und sehr oft auch weiterführen muss. Leider sind fast 10 Prozent der Klienten nicht einmal fähig die Gläubigeranschriften selbst zu lesen, da sie Analphabeten sind, was zur Folge hat, dass der Berater den Inhalt eines jeden Briefes erklären muss. Da die Inhaftierten der JVA Kiel zum wiederholten Male einsitzen und zwar nur bis zu einer Haftzeit von maximal 3 Jahren, durchschnittlich aber nur bis ca. einem Jahr, ist es nur in seltenen Ausnahmen möglich, mit den Gläubigern Regulierungsvereinbarungen zu treffen, weil die Klienten, wenn sie überhaupt eine Arbeit haben, nur über ein kleines Einkommen von durchschnittlich ca. 300,00 verfügen, von dem auch noch 4/7 als Überbrückungsgeld für die Zeit nach der Haftentlassung angespart werden muss, welches bei einem Ledigen einen Betrag von 1.400,00 (ab September 1.600,00 ) erreichen soll und sich pro unterhaltsberechtigtem Familienmitglied um 1.100,00 (ab September 1.300,00 ) erhöht. Daher besteht in diesen Fällen die Hauptaufgabe darin, die Entstehung unnötiger, die For-derung ins Unermessliche steigen lassende Kosten zu verhindern, indem die Gläubiger um Stundung gebeten werden und durch Schuldanerkenntnisse (evtl. notariell) teurere gericht-liche Titel zu vermeiden, was gleichzeitig zur Minderung eines nicht unerheblichen volks-wirtschaftlichen Schadens führt. Trotz der vorgenannten Schwierigkeiten ist es in einigen Fällen möglich gewesen, mit den Gläubigern Ratenzahlungen zu vereinbaren und durch Vergleiche die Forderungen manch-mal bis auf 10 Prozent zu reduzieren. Leider kommen manche Klienten erst, wenn bereits Pfändungen ihres Gefangenenlohnes vorliegen, was zu arbeitsaufwändigen Verhandlungen mit den Gläubigern aber auch zu schwierigen Motivationsgesprächen mit dem Klienten selbst führt

19 Bedauernswerter Weise ist die Gläubigerseite zunehmend der Meinung, dass für sie nur im gerichtlichen Verbraucher- Insolvenzverfahren eine befriedigende Lösung zu erreichen sei, wobei zunächst in einem außerordentlich arbeitsintensiven Verfahren eine außergerichtliche Einigung erreicht werden soll, die innerhalb der JVA fast unmöglich ist, da die überwiegende Mehrheit der Inhaftierten wegen der Forderungen aus Straftaten für dieses Verfahren nicht in Frage kommt. Gerade aber die Beratung, die die Durchführung dieses Verfahrens einleitet, ist außerordentlich zeitaufwändig und für den Klienten meist unverständlich, wird aber von ihm fast immer zuerst erfragt, weil die am Ende stehende Restschuldbefreiung durch die verschiedenen Medien als ein leicht zu erreichendes Allheilmittel gepriesen wird. Einen nicht unerheblichen Teil der Beratungszeit bildet leider auch die Motivation derjenigen Klienten, die Schulden aus Straftaten haben und zunächst nicht verstehen, dass sie neben der Haftstrafe auch noch Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldforderungen begleichen sollen, die in dem vorgenannten Verfahren nicht der Restschuldbefreiung unterliegen sondern weiter bestehen. Da die Tendenz zum Verbraucher- aber auch zum Regelinsolvenzverfahren durch die Inhaftierung ehemals Selbständiger weiterhin ansteigt, bleibt leider für die klassische Schuldnerberatung, wie z.b. Haushalts- und Budgetberatung kaum noch Zeit Diakonisches Werk Schleswig Flensburg in der JVA Flensburg Strukturqualität Die Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Flensburg ist ein Arbeitsbereich der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung des Diakonischen Werkes Schleswig- Flensburg und ist eingebunden in den Gesamtbereich der freien Straffälligen- und Gefährdetenhilfe des Diakonischen Werkes. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes Schleswig-Flensburg besteht seit Januar 2000 und wurde im Januar 2001 als Beratungsstelle gem. 305 InsO anerkannt. Das Tätigkeitsspektrum umfasst die Bereiche der allgemeinen Schuldnerberatung sowie der Verbraucherinsolvenzberatung, der Prävention in der Schuldnerberatung und die Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Flensburg. Die Schuldnerberatung wird für die Stadt Flensburg durch die Stadt Flensburg und die Schuldnerberatung für den Kreis Schleswig Flensburg vom Kirchenkreis Schleswig- Flensburg finanziert. Die Präventionsarbeit und die Verbraucherinsolvenzberatung, werden finanziert durch Mittel des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

20 Die Schuldnerberatung in der Justizvollzugsanstalt Flensburg, wird finanziert durch Mittel des Justizministeriums. In der Beratungsstelle sind neben einer Verwaltungskraft zwei Schuldnerberater tätig Die beiden Schuldnerberater sind Dipl.-Sozialpädagogen/Sozialarbeiter und haben eine Zusatzqualifizierung zum Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberater absolviert. Die Fachaufsicht wird durch den Leiter der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes Schleswig-Flensburg Herrn Sommer gewährleistet. Die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes hat in der Justizvollzugsanstalt Flensburg 144 Fachleistungsstunden im Jahr zur Verfügung. Daraus ergeben sich 3,5, Wochenarbeitsstunden in der JVA. Neben der Beratungstätigkeit sind sämtliche Verwaltungstätigkeiten vom Berater zu erledigen. Der Schuldnerberater teilt sich das Büro mit den Sozialarbeitern der freien Straffälligenhilfe. Das Computerprogramm Cawin wird seit Sommer 2008 genutzt. Dafür steht ein Laptop zur Verfügung. Ein PC mit Internetzugang, wird durch die JVA Flensburg zur Verfügung gestellt. In der JVA Flensburg können insgesamt 66 Haftplätze belegt werden. Im Jahr 2014 wurden 48 Inhaftierte beraten und unterstützt. Es fanden 163 Beratungsgespräche statt. Durch ein eigens für die Inhaftierten eingerichtetes Treuhandkonto beim Diakonischen Werk Schleswig Flensburg besteht für die Ratsuchenden die Möglichkeit Gelder für die Schuldenregulierung anzusparen. Die Inhaftierten nehmen in der Regel Kontakt über die hausinternen Anträge zur Schuldnerberatung auf. Aufgrund des regelmäßigen Austausch und des guten Kontakts zu dem Abteilungsleiter sowie zum Flensburger Gefangenenfürsorgeverein Verein für Straffälligenbetreuung Flensburg e.v. eröffnen sich hier oft schnelle und unbürokratische Möglichkeiten der Entschuldung bzw. Teilentschuldung. Für die Schuldnerberatung wird ein Erstgespräch, in Absprache mit der Anstaltsleitung, zeitnah angeboten. Weiterführende Beratungsgespräche sind aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten oftmals aber erst nach einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen möglich. Diese Wartezeit führt dazu, dass vor einer Prüfung der Gläubigerforderung Klienten bereits in andere Haftanstalten verlegt wurden. Bedingt durch eine lange Krankheit des Schuldnerberaters Gerd ten Haaf, übernahm ab September 2014 der Leiter der Schuldnerberatung des Diakonischen Werkes Flensburg Rolf Sommer, die Vertretung in der JVA Beratungsinhalte Die Beratungsinhalte werden im Einzelfall von den äußeren Bedingungen der Haft mitbestimmt. So unterscheiden sich die Beratungen von Untersuchungsgefangenen von den Beratungen von Strafgefangenen. Bei Untersuchungsgefangenen und Gefangenen mit Kurzstrafen ist in der Regel keine Entschuldung möglich. Häufig kann nur im Rahmen einer Krisenintervention agiert werden

21 Der gesamte Beratungsprozess ist so ausgerichtet, dass der Klient bei einer Verlegung in andere Haftanstalten oder der Entlassung aus der Haft das begonnene Verfahren zu jedem Zeitpunkt nahtlos in einer anderen anerkannten Schuldnerberatungsstelle fortsetzen kann. Mit Einverständnis des Klienten können die gesammelten Computerdaten an andere Schuldnerberatungsstellen weitergegeben werden, so dass eine erneute Aufnahme der Gläubigerdaten entfällt und anhand von Protokolleinträgen die neue Schuldnerberatung über die vorangegangene Beratung informiert ist. Die Tätigkeiten des Schuldnerberaters umfassen die gesamten Aufgaben der klassischen Schuldnerberatung. So beinhaltet der Beratungsprozess die Feststellung der Gesamtverschuldung des Klienten sowie das Aufzeigen der Entschuldungsmöglichkeiten bis zur Verbraucherinsolvenz. Im Berichtszeitraum wurden 14 Untersuchungsgefangene beraten und begleitet. Bei Untersuchungsgefangenen steht die Vermeidung von Schulden und Kosten im Vordergrund der Beratung. Hier ist es oft möglich den Klienten vor unnötigen Kosten zu bewahren und den volkswirtschaftlichen Schaden zu verringern bzw. zu vermeiden. So führt rechtzeitiges Handeln in diesen Fällen dazu, dass Miet-, Versicherungs-, oder sonstige Verträge fristgerecht gekündigt werden. Die rechtzeitige Beendigung von Dauerschuldverhältnissen senkt unmittelbar die Schuldenlast. Der Schuldenberg für den Klienten bleibt überschaubar und somit steigt die Motivation zur Entschuldung. Aufgrund des geringen Stundenumfangs und der daraus resultierenden Warteliste kann den Untersuchungsgefangenen häufig nur ein Erst-/Krisengespräch angeboten werden. Von dem Klienten wird dann erwartet, dass er unter Hinzuziehung von ausgehändigten Vordrucken und Anleitungen die Korrespondenz mit den Gläubigern selbständig aufnehmen und aktiv werden kann. Da fast alle Klienten Schwierigkeiten haben, ihre Gläubigerunterlagen zu sortieren und chronologisch abzuheften, erhalten sie Anleitung um diese Unterlagen selbst zu führen und zu jedem Beratungsgespräch mitzubringen. Aktenordner werden den Gefangenen zum Selbstkostenpreis von 1,- angeboten. Somit kann jeder Klient selbst einen Überblick über seine Verbindlichkeiten erhalten. Die Akten müssen bei einer Entlassung bzw. Verlegung der Klienten nicht kosten- und zeitaufwendig nachgesandt werden. In Zusammenarbeit mit dem Täter-Opfer-Ausgleichs des Vereins Hilfe zur Selbsthilfe konnte 2 Untersuchungsgefangenen Treuhandkonten zur Verfügung gestellt werden, damit Gelder für Schadenswiedergutmachungen angespart werden konnten. So konnte schon vor der Hauptverhandlung ein Teil der angerichteten Schäden bei den Opfern beglichen werden. Die Beratung der Strafgefangenen gestaltete sich im Vergleich zur Beratung von Untersuchungsgefangenen wesentlich umfangreicher und weitgreifender. Wenn die Klienten nicht bereits in der Untersuchungshaft alle Gläubigeradressen und Forderungsaufstellungen beschafft haben, setzt die Arbeit bei den Strafgefangenen hier an. Im Anschluss der Gläubigerermittlung steht die Überprüfung der Forderungen auf Rechtmäßigkeit im Vordergrund. Danach wird die

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