Fragensammlung Professor Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Fragensammlung Professor Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller"

Transkript

1 Fragensammlung Professor Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an oder poste sie unter Vielen Dank! Du unterstützt uns damit sehr beim Ausbau der Fragensammlung und hilfst uns, das Service für alle Kolleginnen und Kollegen noch weiter zu verbessern! Die Fragen dienen rein der Übung und stellen keine Stoffabgrenzung dar! Alle Angaben ohne Gewähr! Dankeschön allen Studierenden, die uns Fragen zugeschickt haben! Eure AGJus AG Jus 1

2 Fragenkatalog Müller (Gliederung nach Berka, Verfassungrecht 6 ) 1) Kapitel: Verfassung und Verfassungsrecht 2) Methoden der Verfassungsinterpretation 3) Kapitel: Grundprinzipien des Bundesverfassungsrechts 4) Kernbereiche der staatlichen Verwaltung warum sind diese relevant? 5) Wie wäre es verfassungsrechtlich zu beurteilen, wenn private Sicherheitsunternehmen die österreichische Grenze bewachen sollten? 6) Verfassungsrecht als Prüfungsmaßstab für Verfassungsrecht 7) Warum brauchte man beim EU-Beitritt eine Volksabstimmung? 8) Was genau sind Staatszielbestimmungen? Was ist daran charakteristisch? 9) Kapitel: Der Verfassungsstaat im Rahmen des Völker- und Europarechts 10) Austritt aus der EU wie geht das? 11) Merkmale des Unionsrechts 12) Geltungsgrundlage für EU Recht? Gesamtänderung? Integrationsfester Kern? 13) Land setzt EU-Recht nicht um (Richtlinie) - Konsequenz? 14) Wann ist Richtlinie unmittelbar anwendbar? 15) Kann es sein, dass ich für die Umsetzung einer RL Verfassungsrecht brauche? 16) Inzidentkontrolle (Berka 6 Rz 360, nicht zu verwechseln mit der inzidenten Normenkontrolle des VfGH) 17) Kapitel: Der Aufbau des Staates 18) Versteinerungstheorie, intrasystematische Fortentwicklung 19) Gesichtspunktetheorie 20) Bedarfskompetenz (Art 11 Abs 2, Kompetenz-Kompetenz des einfachen Gesetzgebers, etc.) 21) Kompetenzverteilung & Adhäsionsprinzip (Annexmaterien) 22) Querschnittsmaterie 23) Bundesrecht bricht Landesrecht gilt das in Österreich, was bedeutet das? 24) Was ist eine Art. 15a Vereinbarung? 25) Steuerkompetenzen wo stehen diese? (FVG, FAG) 26) Konsultationsmechanismus? Stabilitätspakt? AG Jus 2

3 27) Was ist der Finanzausgleich? 28) Kann ein Bundesland insolvent gehen? Was wäre an solch einer Insolvenz problematisch? Gibt es eine Bestandsgarantie für Bundesländer? (Art 2/3 B-VG) 29) Das Bundesland Kärnten hat vor einigen Jahren mittels Landesgesetzen Haftungen übernommen. Was könnte dabei kompetenzrechtlich ein Problem sein? (Zivilrecht = Bundessache, lex Starzynski im Art 15/9 B-VG) 30) Welche allgemeinen Vertretungskörper gibt es? 31) Wahlgrundsätze 32) Freies Wahlrecht 33) Mögliche Probleme bei der Briefwahl? 34) Aktives und passives Wahlrecht zum Nationalrat 35) Wahlbehörden (Art 20 Abs 2 Z 7) 36) Wahlpflicht Bund/Länder 37) Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat 38) Mitwirkung des Bundesrates an der Bundesgesetzgebung 39) Bundesrat (Zustandekommen, Aufgaben, Gesetzgebung, absolutes und suspensives Veto) 40) Beteiligung des Volkes an Gesetzgebung (Volksabstimmung, Volksbefragung, Volksbegehren) 41) Qualifizierte Mehrheit im Nationalrat 42) Doppelte rechtliche Bedingtheit des Gesetzgebers? (EU-Recht) 43) Finale Determinierung von Rechtsvorschriften (Art 18) 44) Differenziertes Legalitätsprinzip 45) Was sagt die Verfassung zu rückwirkenden Gesetzen? 46) Verweisungen? 47) Auflösung des Nationalrates, welche Möglichkeiten gibt es? 48) Was kann ein NR-Abgeordneter tun, wenn er der Ansicht ist, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist? 49) Die staatliche Verwaltung 50) Privatwirtschaftsverwaltung 51) Geschlossenheit des Rechtsquellensystems (Rz 664) 52) Oberste Organe der Verwaltung 53) Sind Staatssekretäre oberste Organe der Verwaltung? 54) Was ist eine Weisung? Welche Ausnahmen für die Weisungsbefugnis gibt es? Wie sind oberste Organe verantwortlich? AG Jus 3

4 55) Kann der Gesetzgeber weisungsfreie Verwaltungsbehörden schaffen? Wie? 56) Bundesministerien? Ist in der Verfassung genau festgelegt welch Ministerien es gibt? 57) Die Innenministerin will einen Grenzzaun bauen lassen, der Bundeskanzler will das nicht. Kann der BK etwas gegen das Vorhaben der BM machen? Wenn ja, was? 58) Wahl des Bundespräsidenten: Wer kann gewählt werden? Kann der Bundespräsident zurücktreten? 59) Wer vertritt den Bundespräsidenten? 60) Ist der Bundespräsident bei der Ernennung des Bundeskanzlers völlig frei? Wie ist das bei Bundesministern? 61) Welche Befugnisse hat der Bundespräsident in Bezug auf die Gesetzgebung? 62) Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten 63) Wann kann der Bundespräsident alleine handeln? 64) Kann der Bundespräsident abgesetzt werden? 65) Kein Bundespräsident ab 8. Juli was passiert? 66) Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten kann er Grundrechte außer Kraft setzen? 67) Beurkundung durch den Bundespräsidenten 68) Kann der Bundespräsident zurücktreten? 69) Rechtliche Verantwortlichkeit des Bundespräsidenten 70) Einsatz des Bundesheeres zur Kriminalitätsbekämpfung 71) Darabos wollte Wehrdienst aussetzen / abschaffen - wäre das gegangen? 72) Die Selbstverwaltung 73) Abstrakte Einheitsgemeinde 74) Nichtterritoriale Selbstverwaltung und das Wesen der Selbstverwaltung 75) Territoriale Selbstverwaltung 76) Das Bundesland Linz führt ein Verfahren gegen die BAWAG und behauptet, dass die Swap- Geschäfte nie gültig abgeschlossen wurden. Wieso darf die Gemeinde überhaupt Spekulationsgeschäfte abschließen? 77) Selbstverwaltung: Ausübung im Rahmen der Gesetze was bedeutet das? (Legalitätsprinzip) 78) Universitäten wollen autonom Studiengebühren einheben, geht das? 79) Die Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts 80) Was passiert wenn ein Bescheid gegen Unionsrecht verstößt? 81) Geldstrafe versehentlich bezahlt wie bekomme ich das Geld zurück? (Art 137) 82) Denkunmögliche Gesetzesanwendung wo spielt das eine Rolle? AG Jus 4

5 83) Umwegszumutbarkeit 84) EU-Recht als Prüfungsmaßstab für VfGH? 85) Wahlaufhebung 86) Wer ist berechtigt eine Wahl anzufechten und in welcher Frist? 87) Teil IV Die Grundrechte 88) Wann ist die GRC anwendbar? 89) Was genau ist die EMRK eigentlich? In welchem Verhältnis steht sie zur EU-GRC? Wendet der VfGH die EU-GRC an? 90) Was sind die Grundrechtsquellen in Österreich? Kann man das StGG und die EMRK aussetzen? 91) Was sind grundrechtliche Schutzpflichten/Gewährleistungspflichten? 92) Drittwirkung und Fiskalgeltung der Grundrechte 93) Kontrahierungszwang, Privatautonomie 94) Unterschied: verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte / Menschenrechte? 95) Kapitel: Die einzelnen Grundrechte 96) Satire und Strafrecht grundrechtliche Bezüge? 97) Enteignung von Hitlerhaus in Braunau ist das zulässig? (Grundrechte) 98) Positive/negative Religionsfreiheit 99) VfGH: generelles Bettelverbot welche Grundrechte sind betroffen? 100) Zunächst wird ein Nachtfahrverbot erlassen, dann erfolgt die Umstellung auf lärmarme LKWs und dann wird ein komplettes Fahrverbot erlassen. Ist das zulässig? (Vertrauensgrundsatz) 101) Burkaträgerin als Rechtspraktikantin 102) PostsparkassenG: Pflicht der BAWAG zur Erbringung von Dienstleistungen an die Post (Pflichtarbeit, Erwerbsausübungsfreiheit) 103) Können sich Ausländer auf den Gleichheitsgrundsatz stützen? 104) Grundrecht auf den gesetzlichen Richter 105) Religiöse Karikaturen grundrechtliche Probleme? 106) Gleichgeschlechtliche Ehe? Haben Partner Recht auf Adoption? 107) Eigentumsschutz? 108) Lugner will Sonntagsöffnung - grundrechtliche Beurteilung 109) Civil rights and obligations - was ist das, wo relevant? 110) Pensionskürzungen: Wie kann man das verfassungsrechtlich beurteilen? Welche Schranken gibt es hier? Könnte hier ein Grundrecht oder ein Menschenrecht berührt sein? AG Jus 5

6 111) Wenn ein RA zum Pflichtverteidiger bestellt wird, welches Grundrecht könnte dabei betroffen sein? 112) In welches Grundrecht greift die Bedarfsprüfung bei den Apotheken ein? Gibt es dafür eine Rechtfertigung? 113) Präventive Fußfessel für IS Anhänger, die jedoch noch keine Straftat verübt haben, um das Volk zu schützen? Verfassungsrechtliche Beurteilung. 114) Gesetz das vorsieht, dass für Gründerzeithäuser kein Mietzuschlag verlangt werden darf. Für andere Häuser jedoch in der gleichen Lage können für die Lage, gute Verkehrsanbindung etc. jedoch sehr wohl Aufschläge auf den Mietpreis gemacht werden. Wie ist das verfassungsrechtlich zu beurteilen? AG Jus 6

Fragensammlung Priv.- Doz. Dr. Wolfgang Wessely

Fragensammlung Priv.- Doz. Dr. Wolfgang Wessely Fragensammlung Priv.- Doz. Dr. Wolfgang Wessely Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

Zweiter Block - Verfassungsrecht

Zweiter Block - Verfassungsrecht Zweiter Block - Verfassungsrecht Stufenbau der Rechtsordnung (wdh) Grundprinzipien der Verfassung Verfassungsrecht Kompetenzverteilung Gesetzgebung Geltungsbereiche von Gesetzen Grundrechte Völkerrecht

Mehr

Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN!

Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN! JA ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 7. KAPITEL: BUNDESSTAAT 1. KREUZEN SIE AN! ZWEI STAATSORGANISATIONEN; ZWEI RECHTSORDNUNGEN

Mehr

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM.

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Alina Lengauer, LLM. Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Beate Rachmann/Gudrun Trauner WS 2012/13 4. TEST 24.01.2013 Punkte [50] 1. Vervollständigen Sie den WEG DER BUNDESGESETZGEBUNG! Die EINLEITUNG des

Mehr

Auszugsweise Gegenüberstellung des B-VG 1920 mit dem aktuellen B-VG (Stand 2003)

Auszugsweise Gegenüberstellung des B-VG 1920 mit dem aktuellen B-VG (Stand 2003) Auszugsweise Gegenüberstellung des B-VG 1920 mit dem aktuellen B-VG (Stand 2003) Gesetz vom 1. Oktober 1920, womit die Republik Österreich als Bundesstaat eingerichtet wird (Bundes-Verfassungsgesetz) Stand

Mehr

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist

Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul Bundesrepublik Deutschland. Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Würzburger Woche an der Bahçeşehir ş Universität Istanbul 26.04.2010 Einführung in das Staatsrecht t der Bundesrepublik Deutschland Dipl. iur. Roland Zimmermann, Europajurist Gliederung A. Allgemeines

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Carsten Roth 2. TEST SS 2012 NAME: BEWERTUNGSHINWEISE: Matr.-Nr.: Punkte [50] Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1 Punkt pro vollständig richtigem Dreier-Block;

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I 1. Klausur Lösung 22.11.2010 1. Aus Gründen der Sparsamkeit und um die Einheitlichkeit der österreichischen Rechtsordnung zu stärken, will die Bundesregierung einen

Mehr

Grundlagen des Verfassungsrechts

Grundlagen des Verfassungsrechts INSTITUT FÜR RECHT DER WIRTSCHAFT ORDINARIAT FÜR PRIVAT- UND WIRTSCHAFTSRECHT O. UNIV.-PROF. DDR. ARTHUR WEILINGER 4 Grundlagen des Verfassungsrechts 1. Die Verfassung regelt die rechtliche Grundordnung

Mehr

A cquis communautaire: 13 f; 19; 161 ff; 165 f; 171; 174 f; 179 (siehe auch

A cquis communautaire: 13 f; 19; 161 ff; 165 f; 171; 174 f; 179 (siehe auch 269 Stichwortverzeichnis A cquis communautaire: 13 f; 19; 161 ff; 165 f; 171; 174 f; 179 (siehe auch» Beitrittsacquis «)» Acte clair «-Doktrin: 207 Anpassungspflicht: 63 ff (siehe auch» Vorrang «und» Umsetzung

Mehr

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995

Art. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT

A. Grundlagen und Geschichte. I. Was ist Verfassungsrecht? STAATSRECHT A. Grundlagen und Geschichte I. Was ist Verfassungsrecht? Verfassungsrecht ist das in der Verfassung (dem Grundgesetz) geregelte Staatsrecht. STAATSRECHT VERFASSUNGS- RECHT (Grundgesetz) SONSTIGES STAATSRECHT

Mehr

Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Inhaltsverzeichnis

Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Inhaltsverzeichnis Liebe Kollegin! Lieber Kollege! Mit diesem Informationsweb wollen wir im Jubiläumsjahr 2005 einen Beitrag zur Politischen Bildung unserer Schüler leisten. Inhaltsverzeichnis 1. Lehrplanbezug 2 2. Lernziele

Mehr

ÜBUNG VERFASSUNGSRECHT [SS 2014]

ÜBUNG VERFASSUNGSRECHT [SS 2014] ÜBUNG VERFASSUNGSRECHT [SS 2014] Bruno Binder/Carsten Roth 148.001 [Cyber] DIE LÖSUNG VERFASSUNGSRECHTLICHER FÄLLE [Welcher Rechtsweg?] 1. Der Fall ist zunächst im Hinblick auf die Kompetenzen des VfGH

Mehr

Die vier Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung? Wem steht die gesetzlich geregelte Selbstverwaltung in Österreich insbesondere zu?

Die vier Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung? Wem steht die gesetzlich geregelte Selbstverwaltung in Österreich insbesondere zu? Politische Bildung Die vier Prinzipien der Österreichischen Bundesverfassung? Demokratisches Prinzip Republikanisches Prinzip Bundesstaatliche Prinzip Rechtsstaatliche Prinzip Wem steht die gesetzlich

Mehr

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer

Grundrechte. Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Grundrechte Rechte gegen, durch, im und mit dem Staat Hartmut Vöhringer Moderne Verfassung Legt rechtliche Grundlagen des Staates fest Enthält Grundwerte und Grundrechte Enthält Leitprinzipien Regelt Staatsorganisation

Mehr

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14

Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie. Fall 1: Kaiser Franz I. 14 8 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Grundbegriffe der Staatsrechtslehre Republik, Monarchie, parlamentarische Demokratie Fall 1: Kaiser Franz I. 14 Die Grundlagen des allgemeinen Staatsrechts;

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I

ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I Carsten Roth 3. TEST SS 2012 NAME: Matr.-Nr.: Punkte [50] BEWERTUNGSHINWEISE: Bei den AUFGABEN KREUZEN SIE AN : 1 Punkt pro vollständig richtigem Dreier-Block;

Mehr

Übung Verfassungsrecht

Übung Verfassungsrecht Übung Verfassungsrecht Bruno Binder/Margit Mayr SS 2010 Auflösung 2. Klausur VfSlg 17.819 An den V E R F A S S U N G S G E R I C H T S H O F Judenplatz 11 1010 Wien Antragstellerin: Haus GmbH vertreten

Mehr

Teil 3. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung, SS08, Teil 3

Teil 3. Grundlagen und Praxis der medizinischen Versorgung, SS08, Teil 3 Teil 3 1 III. Allgemeine rechtliche Grundlagen 2 Stufenbau der Rechtsordnung 3 a) Die Bundesverfassung An der Spitze steht das B-VG (Die Verfassung) Sie enthält Regeln über die Organe des Bundes, der Länder

Mehr

ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung

ÖFFENTLICHES RECHT I. Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung Kontrollfragen zu 1: System und Grundbegriffe der deutschen Rechtsordnung 1) Wodurch unterscheiden sich Rechtsnormen von sonstigen (sozialen) Verhaltensregeln? 2) Nennen Sie Beispiele dafür, dass sich

Mehr

BESTIMMUNGEN ÜBER DEN BUNDESPRÄSIDENTEN (NACH SYSTEMATISIERUNG)

BESTIMMUNGEN ÜBER DEN BUNDESPRÄSIDENTEN (NACH SYSTEMATISIERUNG) 144/PRVOR-K - Präsidiumsvorlage 1 von 12 BESTIMMUNGEN ÜBER DEN BUNDESPRÄSIDENTEN (NACH SYSTEMATISIERUNG) Artikel 60. (1) Der Bundespräsident wird vom Bundesvolk [Variante: von den zum Nationalrat Wahlberechtigten]

Mehr

MASTERSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT FÜR TECHNIKER/INNEN (K 066/901) Bruno Binder VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT 23.03.2012

MASTERSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT FÜR TECHNIKER/INNEN (K 066/901) Bruno Binder VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT 23.03.2012 MASTERSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT FÜR TECHNIKER/INNEN (K 066/901) Bruno Binder VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT 23.03.2012 TEIL A (20 Punkte) Der Unternehmer U möchte auf seinem Grundstück neben einem beliebten

Mehr

Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S :

Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Verfassungsgerichtshof Judenplatz 11, 1010 Wien G 62/05-4 B E S C H L U S S : Der Verfassungsgerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten Dr. K o r i n e k, in Anwesenheit der Vizepräsidentin Dr.

Mehr

- 1 - MASTERSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT FÜR TECHNIKER/INNEN (K 066/901) BRUNO BINDER VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT

- 1 - MASTERSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT FÜR TECHNIKER/INNEN (K 066/901) BRUNO BINDER VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT - 1 - MASTERSTUDIUM RECHT UND WIRTSCHAFT FÜR TECHNIKER/INNEN (K 066/901) BRUNO BINDER VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT 06.02.2012 06.02.2012 (09:00 11:00 Uhr) NAME: Matrikelnummer: TEIL A (19 Punkte) Als der

Mehr

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin

Mehr

Verzeichnis der Publikationen (in chronologischer Reihenfolge)

Verzeichnis der Publikationen (in chronologischer Reihenfolge) Dr. Reinhold MORITZ Verzeichnis der Publikationen (in chronologischer Reihenfolge) Darf die Nichtentbindung von einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht der Beweiswürdigung unterzogen werden? Österreichische

Mehr

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/

Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht. Universität Bonn Wintersemester 2010/ Propädeutische Übung im Öffentlichen Recht Universität Bonn Wintersemester 2010/11 20.01.2011 Überblick über diese Doppelstunde I. Besonderheiten im Staatsorganisationsrecht II. Übungsfall I. Besonderheiten

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Lukas Bauer. Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht?

Lukas Bauer. Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht? Lukas Bauer Der Europäische Gerichtshof als Verfassungsgericht? Nomos facultas.wuv Danksagung 3 Inhaltsverzeichnis 5 Abkürzungsverzeichnis 11 I. Die Entstehung und Entwicklung des Europäischen Gerichtshofes

Mehr

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / /

Recht (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ Feininger) / / (Aufzeichnungen zu Vorlesungen für das 3. Semester/ ) 2. Vorlesung (29-11-02) Geltungsbereich des Rechts Anwendung oder Bezug Objektives Recht Die Rechtsordnung ohne unmittelbaren konkreten Bezug Gesetze

Mehr

1727/AB XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

1727/AB XXIII. GP. Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich. 1727/AB XXIII. GP - Anfragebeantwortung 1 von 5 1727/AB XXIII. GP Eingelangt am 21.12.2007 Bundeskanzler Anfragebeantwortung Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben

Mehr

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte: 1 von 5 Vorblatt Ziel(e) Sicherstellung von Transparenz staatlichen Handelns Gewährleistung des Zugangs zu Informationen Allgemein zugängliche Zurverfügungstellung von Informationen von allgemeinem Interesse

Mehr

Privatrechtsfähigkeit der Länder und Vermögensdispositionen

Privatrechtsfähigkeit der Länder und Vermögensdispositionen Foster Europe Institut für Föderalismus Statuskonferenz Föderalismus in Österreich Wien, Diplomatische Akademie, 29. September 2016 Privatrechtsfähigkeit der Länder und Vermögensdispositionen Vorlesung

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte)

Prof. Dr. Christoph Gröpl. Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Vereinigungsfreiheit, Art. 9 I, II GG 1.

Mehr

Nicola Lindner. Recht, verständlich. Eine etwas andere Einführung. Bundeszentrale für politische Bildung

Nicola Lindner. Recht, verständlich. Eine etwas andere Einführung. Bundeszentrale für politische Bildung Nicola Lindner Recht, verständlich Eine etwas andere Einführung Bundeszentrale für politische Bildung Inhalt Vorwort 12 das? I. Von Regeln und Gesetzen 14 Ohne Regeln herrscht Chaos 2. Je mehr Menschen,

Mehr

WS 2008/09 GLIEDERUNG

WS 2008/09 GLIEDERUNG Prof. Dr. S. Muckel STAATSRECHT II. GRUNDRECHTE WS 2008/09 GLIEDERUNG Vorbemerkungen A) Bedeutung der Grundrechte für Studium und Examen B) Gang der Vorlesung C) Literaturhinweise 1 Grundbegriffe zu Grundrechten

Mehr

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Stefan Hammer

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Stefan Hammer Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Stefan Hammer Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

Kontrolle der Macht Ein Balanceakt

Kontrolle der Macht Ein Balanceakt Mag.Dr. Karin Stöger Kontrolle der Macht Ein Balanceakt Grundlegende Überlegungen zu einem ausgewogenen politischen System In politisch turbulenten Zeiten stellt sich immer wieder die Frage, wer politisch

Mehr

1. Kapitel Recht Was ist das?

1. Kapitel Recht Was ist das? Inhalt Vorwort............................................................. 12 1. Kapitel Recht Was ist das? I. Von Regeln und Gesetzen...................................... 14 1. Ohne Regeln herrscht

Mehr

Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Franz Zehetner)

Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Franz Zehetner) Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Franz Zehetner) Alle Angaben ohne Gewähr Warum handelt es sich bei den Regeln der Höflichkeit, der Moral und der Sitte nicht um Rechtsvorschriften? [3] Es besteht kein

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Bundesverfassungsrecht und Landesrecht

Bundesverfassungsrecht und Landesrecht Bundesverfassungsrecht und Landesrecht Erich Pürgy Rechtliche Grundlagen Bundes Verfassungsgesetz ( B VG ), BGBl / 930 idf BGBl I 43 / 20: Art 2 ( Österreich als Bundesstaat ), Art 3 ( Bundesgebiet und

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2223 Urteil Nr. 145/2002 vom 15. Oktober 2002 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 22 3 des Gesetzes vom 21. November 1989 über

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Gesetzgebung. Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic Seite 1

Rechtswissenschaftliches Institut. Gesetzgebung. Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic Seite 1 Gesetzgebung Staatsrecht für Lehrpersonen HS 2016 Dr. Goran Seferovic 24.10.2016 Seite 1 Übersicht der heutigen Vorlesung 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Verfassungsrevision 3. Gesetzesbegriff 24.10.2016

Mehr

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG 2. Gesetzgebungsverfahren a) Initiativrecht Art. 108 LV: Volksbegehren,

Mehr

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12. Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.2007 Die abstrakte Normenkontrolle hat Aussicht auf Erfolg, falls sie

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte

Inhaltsverzeichnis. Die Grundrechte Zehntes Hauptstück Die Grundrechte 41. Kapitel. Allgemeine Lehren... 1 I. Entwicklung der Grundrechte... 1 A. Begriff und Funktion... 1 B. Geschichtliche Entwicklung in Österreich... 5 II. Literatur und

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungssteuerung. Hon.-Prof. Dr. Franz Sturm WS 2009/2010

Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungssteuerung. Hon.-Prof. Dr. Franz Sturm WS 2009/2010 Rechtliche Rahmenbedingungen der Verwaltungssteuerung Hon.-Prof. Dr. Franz Sturm WS 2009/2010 1. Verfassungsrechtliche Grundsätze der Verwaltungsorganisation Die wichtigsten verfassungsrechtlichen Grundsätze

Mehr

Der Umweltschutz als Staatsaufgabe

Der Umweltschutz als Staatsaufgabe Der Umweltschutz als Staatsaufgabe Möglichkeiten und Grenzen einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Umweltschutzes Doris Hattenberger Springer-Verlag Wien-New York 1993 Inhaltsverzeichnis Vorwort

Mehr

Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Und wozu lernen wir das?

Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Und wozu lernen wir das? VERFASSUNGSRECHT VERFASSUNGSRECHT Hey Tina! Was lernt man in diesem Kapitel? Ganz einfach, Tim! Hier lernt man alles über die österreichische Verfassung Die Verfassung eines Staates regelt die wichtigsten

Mehr

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG

Fall 8. Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG Fall 8 Organstreitverfahren des A gegen den Bundespräsidenten gem. Art. 93 I Nr.1 GG, 13 Nr.5, 63ff BVerfGG A) Zulässigkeit I. Beteiligtenfähigkeit, Art. 93 I Nr.1 GG, 63 BVerfGG a) Tauglicher Antragssteller

Mehr

Einführung in das österreichische Recht

Einführung in das österreichische Recht Kneihs I Bydlinski Vollmaier Welan Einführung in das österreichische Recht facultas.wuv Vorwort 1 Politik, Recht, Sprache 3 1. Ubi societas, ibi ius." (Wo Gesellschaft, dort Recht) 3 2. Politik und Recht

Mehr

Vorblatt der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 6

Vorblatt der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 6 1137 der Beilagen XXI. GP - Regierungsvorlage - Materialien 1 von 6 Vorblatt Ziel: Veräußerung entbehrlicher Bestandteile des unbeweglichen Bundesvermögens in der Steiermark. Lösung: Verkauf an das Land

Mehr

Fragenkatalog Perthold April Übersicht

Fragenkatalog Perthold April Übersicht Übersicht 1. Art 74 und Gewaltenteilung - Widerspruch? 2. Verweisungen? Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Prinzipien, wenn nicht aktualisiert? 3. Auskunftspflicht der Behörden? Wie durchzusetzen? 4.

Mehr

Bundesverfassung Reform 2012

Bundesverfassung Reform 2012 Bundesverfassung Reform 2012 Neu: Blau Streichen: Rot Nicht erwähnte Artikel und Punkte bleiben wie Bestehend. (Bemerkungen: Kursiv) Bundesverfassung Der Schweizerischen Eidgenossenschaft Präambel (Religions-Neutral)

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Politik, Recht, Sprache 3. Juristische Grundlehre 15. Völkerrecht und internationale Organisationen...

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Politik, Recht, Sprache 3. Juristische Grundlehre 15. Völkerrecht und internationale Organisationen... Inhaltsverzeichnis Vorwort Politik, Recht, Sprache 3 1. societas, ibi (Wo Gesellschaft, dort Recht) 3 2. Politik und Recht 4 3. Sprache und Recht 4 Auslegung (Interpretation) - Methoden 5 Sachverhalt,

Mehr

Baustelle Demokratie

Baustelle Demokratie Baustelle Demokratie Ein Poster-Set zu Politik und Zusammenleben Grundgesetzartikel für den Grundgesetz-Sprint Artikel 1 [Menschenwürde, Menschenrechte, Rechtsverbindlichkeit] (1) Die Würde des Menschen

Mehr

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM

NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT VERFASSUNGGEBENDE GEWALT DES VOLKES DR. ULRICH PALM STAATSRECHT II STAATSORGANISATIONSRECHT DR. ULRICH PALM NORMATIVITÄT DER VERFASSUNG Verfassung ist das erste Gesetz des Staates (nicht bloßer Programmsatz) Vorrang der Verfassung (Art. 20 III, Art. 1 III

Mehr

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Gerhard Muzak

Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Gerhard Muzak Fragensammlung ao. Univ.- Prof. Dr. Gerhard Muzak Du hast auch Prüfungsfragen mitgeschrieben? Dann schick sie uns bitte an fragensammlung@fvjus.at oder poste sie unter www.agjus.at/lernen/fragensammlungen.

Mehr

Prüfe dein Wissen: PdW 31. Staatsrecht. von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt. 2., überarbeitete Auflage

Prüfe dein Wissen: PdW 31. Staatsrecht. von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt. 2., überarbeitete Auflage Prüfe dein Wissen: PdW 31 Staatsrecht von Prof. Dr. Christian Starck, PD Dr. Thorsten Ingo Schmidt, Dr. Rolf Blechschmidt 2., überarbeitete Auflage Staatsrecht Starck / Schmidt / Blechschmidt schnell und

Mehr

Inhalt. fit-lernhilfen.de

Inhalt. fit-lernhilfen.de Inhalt Über das Buch... 9 Etappe 1: Das öffentliche Recht im Wirtschaftsleben... 11 Startschuss: Schlagwörter und Prüfungstipps... 12 Abgrenzung des öffentlichen Rechts zum Zivilrecht... 13 Definition

Mehr

POLITISCHES SYSTEM ÖSTERREICHS

POLITISCHES SYSTEM ÖSTERREICHS POLITISCHES SYSTEM ÖSTERREICHS 1 INHALTSVERZEICHNIS Verfassungsgrundsätze... S. 03 Legislative / Parlament... S. 04 Exekutive... S. 04 Judikative... S. 05 Politisches System auf Landesebene... S. 05 Verwaltungsgliederung...

Mehr

VIII. Periode: Republik Österreich

VIII. Periode: Republik Österreich VIII. Periode: Republik Österreich Die Republik Österreich setzt unter verändertem Namen und einem verkleinerten Staatsgebiet (Verlust der Länder Sudentenland und Deutsch- Böhmen) den Staat Deutschösterreich

Mehr

Staatsorganisationsrecht Inhalt

Staatsorganisationsrecht Inhalt Staatsorganisationsrecht Inhalt Karteikarten 1 bis 32 1: Grundlagen 4: Die Grundrechte Staatsbegriff.................. 1 Rechtscharakter/ Funktion/ Drittwirkung.. 16 Staatsmodelle............... 2 Grundrechtsadressaten/

Mehr

Allgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen

Allgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen Allgemeine Staatslehre Begriffliche Grundlagen den Begriff Staat erklären Drei Elemente Lehre die wichtigsten Staatszwecke nennen und die sich daraus ergebenen Aufgaben des Staates beschreiben Innere u.

Mehr

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht

Völkerrecht I: Völkerrecht und Landesrecht : Völkerrecht und Landesrecht Vorlesung vom 12. Oktober 2010 Prof. Christine Kaufmann Herbstsemester 2010 Ziele Mögliche Konflikte zwischen Völkerrecht und Landesrecht erkennen Lösungsmöglichkeiten verstehen

Mehr

Vorwort 5. Einleitung 13. Erster Teil Kultur im Verfassungsrecht 19. Kapitel 1 Zur Bestimmung eines rechtlichen Kulturbegriffs 21

Vorwort 5. Einleitung 13. Erster Teil Kultur im Verfassungsrecht 19. Kapitel 1 Zur Bestimmung eines rechtlichen Kulturbegriffs 21 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Einleitung 13 Erster Teil Kultur im Verfassungsrecht 19 Kapitel 1 Zur Bestimmung eines rechtlichen Kulturbegriffs 21 A. Notwendigkeit und Probleme der Bestimmung eines rechtlichen

Mehr

Ergänzende Rechtsausführungen

Ergänzende Rechtsausführungen Mag. Thomas Kaumberger Rechtsanwalt Oberster Gerichtshof Schmerlingplatz 11 1011 Wien GZ 14 Os 77/15b AdamAl/Straf Betrifft: Strafsache gegen Dr. Alfons Adam wegen 283 Abs. 2 StGB Erneuerungsantrag Verurteilter:

Mehr

Herrn Sektionschef Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger Vorsitzender des Ausschusses 3 des Österreich-Konvents. per

Herrn Sektionschef Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger Vorsitzender des Ausschusses 3 des Österreich-Konvents. per 142/AVORL-K - Ausschussvorlage 1 von 6 o univ prof ddr heinz mayer Herrn Sektionschef Univ.-Prof. Dr. Gerhart Holzinger Vorsitzender des Ausschusses 3 des Österreich-Konvents per e-mail: clemens.mayr@konvent.gv.at

Mehr

Artikel 103 / Anspruch auf rechtliches Gehör / Artikel 97 / Richterliche Unabhängigkeit. Verbot rückwirkender Strafgesetze

Artikel 103 / Anspruch auf rechtliches Gehör / Artikel 97 / Richterliche Unabhängigkeit. Verbot rückwirkender Strafgesetze Falter Extra Das parlamentarische System nach dem Grundgesetz Grundlagen / Institutionen / Aufgaben Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Artikel 20 104) In Deutschland herrscht

Mehr

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht

Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Rechtsprechung und Bundesverfassungsgericht Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt -

Mehr

B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung

B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung B. Das Demokratieprinzip und seine Ausgestaltung I. Grundlagen 1. Volkssouveränität Demokratie heißt: Volksherrschaft (griech.), das Volk ist der Träger der Staatsgewalt, es ist der Souverän d.h. Alle

Mehr

DAS RECHT DER FEUERWEHR

DAS RECHT DER FEUERWEHR JURISTISCHE SCHRIFTENREIHE BAND 85 DAS RECHT DER FEUERWEHR von Dr. Harald Festl Universitätsassistent in Wien VerkaPsterreich Edition Juristische Literatur ÖSTERREICHISCHE mäil STAATSDRUCKEREI Wien 1995

Mehr

Fall 7: Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG)

Fall 7: Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) StaatsR Kapitel I: Grundrechte 37 Fall 7: Eigentumsgrundrecht (Art. 14 I GG) Sachverhalt: E ist Eigentümer eines Grundstücks im Außenbereich, das nicht bebaut ist und auch nicht landwirtschaftlich genutzt

Mehr

APÜ ÖR. Schwartz SS 2012

APÜ ÖR. Schwartz SS 2012 1. Einheit Norm: Ist eine Sollensanordnung (-anforderung) Der Sitte Der Moral Des Rechts; es droht staatlich organisierter Zwang; es besteht die Möglichkeit bestraft zu werden Arten von Normen: Gesetze:

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr

Verfassungsrechtliche Grundlagen

Verfassungsrechtliche Grundlagen Verwaltungsrecht I Wintersemester 2015/16 Verfassungsrechtliche Grundlagen 2. Vorlesung Priv.-Doz. Dr. Ulrich Jan Schröder Programm für heute Verfassungsrechtliche Grundlagen 2 Verfassungsrechtliche Grundlagen

Mehr

Gliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014

Gliederung. Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014 6. Strafrecht A) Die strafrechtlichen Taten und Sanktionen B) Die Parteien in einem Strafprozess Einführung in das französische Recht - WS 2013/2014 Gliederung 1. Eine kurze Geschichte des französischen

Mehr

Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten

Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten Artikel 94. (2) Durch Bundes- oder Landesgesetz kann in einzelnen Angelegenheiten anstelle der Erhebung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein Instanzenzug von der Verwaltungsbehörde an die ordentlichen

Mehr

Wichtige behandelte Konventsthemen, zusammengestellt nach Ordnung der Ausschüsse

Wichtige behandelte Konventsthemen, zusammengestellt nach Ordnung der Ausschüsse 181/VER-K - Veranstaltung Abstract 1 von 5 Günter Voith: Persönlicher Bericht Konvent I/2005 Beilage (4 Seiten) 5. 2. 2005 Wichtige behandelte Konventsthemen, zusammengestellt nach Ordnung der Ausschüsse

Mehr

STATUTEN DER FINANZMARKTAUFSICHT (FMA) LIECHTENSTEIN

STATUTEN DER FINANZMARKTAUFSICHT (FMA) LIECHTENSTEIN STATUTEN DER FINANZMARKTAUFSICHT (FMA) LIECHTENSTEIN I. Name und Sitz Art. 1 Name Gestützt auf das Gesetz vom 18. Juni 2004 über die Finanzmarktaufsicht (Finanzmarktaufsichtsgesetz) besteht unter der Bezeichnung

Mehr

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre.

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. Übungsklausur Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

Teile aus Klausurarbeiten

Teile aus Klausurarbeiten K 170, 180, 307, 528, 572 Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 148.032 Kurs Öffentliches Recht für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften SS 2013 Bruno Binder / Beate Rachmann Stoffdiskussion (17.5.2013)

Mehr

Anlagen B und C zum Bericht des Ausschusses 4 Grundrechtskatalog. Anlage B: Übersicht über externe Schreiben von Persönlichkeiten und Organisationen

Anlagen B und C zum Bericht des Ausschusses 4 Grundrechtskatalog. Anlage B: Übersicht über externe Schreiben von Persönlichkeiten und Organisationen 41/PRVOR-K - Präsidiumsvorlage 1 von 6 3. Juni 2004 Anlagen B und C zum Bericht des Ausschusses 4 Grundrechtskatalog Anlage B: Übersicht über externe Schreiben von Persönlichkeiten und Organisationen Die

Mehr

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist.

Denkmalschutz - mögliche Lösung. Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. AG GRUNDRECHTE SS 2015 9. Termin, 24.6.2015 Art. 14 GG Denkmalschutz - mögliche Lösung Die Verfassungsbeschwerde der D-AG hat Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Die Gesetzgebung. Vorwort... V Inhaltsübersicht Band VII Abkürzungen und Rechtsquellen... XXI

Inhaltsverzeichnis. Die Gesetzgebung. Vorwort... V Inhaltsübersicht Band VII Abkürzungen und Rechtsquellen... XXI Vorwort... V Inhaltsübersicht Band 1 4... VII Abkürzungen und Rechtsquellen... XXI Sechstes Hauptstück Die Gesetzgebung 21. Kapitel. Der Nationalrat... 1 I. Organisation... 1 A. Allgemeines... 1 B. Die

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht

Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Vorlesung Staatsrecht II (Grundrechte) 1 Freizügigkeit, Art. 11 GG 1. Schutzbereich

Mehr

Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit

Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit Die Gemeinden und die neue Landesverwaltungs gerichtsbarkeit Was ändert sich, was bleibt, wen (be)trifft sie und warum am 1.1.2014 die Welt trotzdem nicht untergehen wird Bundesfachtagung FLGÖ am 12.9.2012

Mehr

Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts

Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts Die Zuständigkeit der Rechnungshöfe für die Prüfung der Körperschaften des öffentlichen Rechts Von Dr. Franz Knöpfle Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg Carl Heymanns Verlag KG

Mehr

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen.

Art.3 des Gesetzes regelt sodann die Abstimmungsmodalitäten, welche den Regelungen des BWahlG entsprechen. Sachverhalt Fall 9 Sachverhalt Der Bundestag berät einen in der Öffentlichkeit heiß diskutierten Gesetzentwurf zur Reform der sozialen Sicherungssysteme. Da die Struktur der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung

Mehr

Neue alte Republik? Lösungsvorschlag

Neue alte Republik? Lösungsvorschlag Neue alte Republik? Lösungsvorschlag I. Formelle Verfassungsmäßigkeit GRS 1. Zuständigkeit 2. Verfahren a) Erfordernis der Zweidrittelmehrheit gem. Art. 79 Abs. 2 GG b) Ergebnis zu 2. 3. Form a) Grundgesetztextänderung

Mehr

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität

Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Prof. Dr. Andreas Musil Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Akkreditierung in Deutschland Was bedeutet die Entscheidung des BVerfG? Vizepräsident für Lehre und Studium Universität Potsdam Gliederung I. Einleitung II. Organisation und Rechtsgrundlagen der Akkreditierung

Mehr

Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN!

Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 1. KREUZEN SIE AN! ARBEITSGEMEINSCHAFT ÖFFENTLICHES RECHT I VORLESUNG ÖFFENTLICHES RECHT I Bruno Binder/Gudrun Trauner WS 2013/14 8. KAPITEL: GRUND- UND FREIHEITSRECHTE 1. KREUZEN SIE AN! GRUNDRECHTE 1) Jeder Mensch hat

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder

Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung Möglichkeit einer Übertragung ohne die Zustimmung aller Länder 2014 Deutscher Bundestag Seite 2 Kompetenzübertragung im Rahmen der Bundessteuerverwaltung

Mehr