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1 Rechtsanwaltskanzlei bnt attorneys-at-law s.r.o. Arbeitskreis Recht und Steuern DTIHK Prag, den

2 Verbraucherrecht in der Novelle zum BGB vom August 2014 Dr. Stephan Heidenhain advokát, Rechtsanwalt

3 Inhalt: - Neufassung des Verbraucherrechts im neuen BGB - Komplette Neufassung des Verbraucherrechts in der Novelle zum BGB - Gründe für die komplette Neufassung - Die wichtigsten Punkte der Neufassung

4 In dieser Präsentation verwandte Abkürzungen: - BGB Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, idgf. - Novelle zum BGB Novelle zum Bürgerlichen Gesetzbuch, veröffentlicht vom Justizministerium im August - BGB (alt) Gesetz Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch

5 Verbraucherschutzrecht im BGB: - hat 51 BGB (alt) ersetzt; Richtlinien sind nach 3015 BGB berücksichtigt - Richtlinie 83/2011/EU ist hier nicht aufgeführt - Verbraucher und Unternehmer definiert in 419, 420 BGB - die sog. schwächere Partei in 433 Abs. 2 BGB eingeführt - Neben das allgemeine Schuldrecht tritt ein spezieller Teil Verbraucherverträge ( 1810 ff. BGB) - dieser regelt Informationsverpflichtungen der Unternehmer vor und bei Vertragsschluss ( 1811 und 1820 BGB) - Regelt die Kontrolle von unerlaubten Klauseln ( 1812 bis 1815 BGB) - Inhaltskontrolle von AGB und Formularverträgen ist im allgemeinen Schuldrecht geregelt ( 1751 und 1798 BGB), unterschieden nach wird nach AGB und Adhäsionsverträgen nicht überzeugend, beide Regelungen sollten zusammen gelesen werden

6 Verbraucherrecht im BGB: - in 1820 ff. BGB Regeln zu Haustürverträgen und Fernabsatzverträgen - In 1841 ff. BGB Regeln zu Finanzdienstleistungen und in 1852 ff. BGB Timesharing - Zentrales Recht des Käufers: Widerrufsrecht ( Odstoupení od smlouvy ) nach 1829 BGB. Frist maximal ein Jahr und 14 Tage. - Neben diesen Regelungen: es existiert weiter das Gesetz über Verbraucherkreditverträge ( Gesetz Nr. 145/2010 Slg.) - Weiterhin: im Kaufrecht gilt das allgemeine Kaufrecht 2079 ff. BGB, und zusätzlich die Regeln des Verkaufs im Geschäft in 2158 ff. BGB. Letzteres sehr unübersichtlich und nicht abgestimmt auf den Verbraucher ( 2158 BGB bei einem Kauf von einem Unternehmer, wenn der Käufer nicht Unternehmer ist)

7 Novelle zum BGB: - Es soll die Richtlinie Nr. 83/2011/EU umgesetzt werden (dies war aber schon teilweise geschehen). - Außerdem: Fehler in der Umsetzung von anderen Richtlinien sollen ausgebessert werden. - Es kommt zu einer grundlegenden Überarbeitung des bisherigen Verbraucherschutzrechts mit einer Fülle von Änderungen von Einzelheiten und unter Berücksichtigung des neuen Prinzips der Vollharmonisierung (Art. 4 der Richtlinie 2011/83/EU) - Änderug der Definition: Professioneller ( profesionál ) nach 419 und 1810 Novelle zum BGB statt Unternehmer ( podnikatel ) cf. 420 BGB ( nur für das Handelsrecht) - In den neuen Novelle zum BGB kommt es zur Umsetzung der Richtlinie 2002/65/EU zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen

8 Novelle zum BGB: - In den neuen n Novelle zum BGB kommt es zur Umsetzung der Richtlinie 2008/122/EU zum Timesharing - Verbesserung der Rechtsstellung des Verbrauchers im E-Business - Schutz gegen überhöhte Kreditkartengebühren (Art. 19 Richtlinie 83/2011/EU) - Schutz gegen überhöhte Telefongebühren (Art. 21 Richtlinie 83/2011/EU) - Schutz gegen Voreinstellungen im Fernabsatz (Art. 22 Richtlinie 83/2011/EU) - Diese Regeln sind nun in 1843, 1845 und 1846 Novelle zum BGB enthalten

9 Novelle zum BGB: - Keine Änderung bei der Inhaltskontrolle von AGB und Adhäsionsverträgen (dies wäre im allgemeinen Teil des Schuldrechtes notwendig gewesen) Inhaltskontrolle von Verbraucherverträgen nun bei 1812 bis 1817 Novelle zum BGB - Keine Einführung eines Registers von verbotenen Klauseln - Widerrufsrecht jetzt in 1831 Novelle zum BGB; dazu sind mittlerweile Formulare eingeführt worden (Verordnung 363/2013 Slg.) Ergebnis: Einige Teilverbesserungen durch die Novelle zum BGB, aber diese ist sicherlich kein großer Wurf. Die Umstellung in der Definition vom Unternehmer in Professioneller war unnötig, die Einbeziehung des Kaufs im Geschäft in das Verbraucher recht und die Überarbeitung der Regeln über die Inhaltskontrolle im allgemeinen Schuldrecht wäre sinnvoller gewesen.

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Stephan Heidenhain advokát, Rechtsanwalt Tel.:

11 bnt attorneys-at-law s.r.o. advokátní kancelář / Rechtsanwaltskanzlei Na příkopě 859/ Praha / Prag 1 Česká republika / Tschechische Republik Tel.: info.cz@bnt.eu Web: IČ: Reg. Městský soud v Praze / Stadtgericht Prag C165030

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