Von der Lärmkarte zum Aktionsplan
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- Samuel Kneller
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1 Von der Lärmkarte zum Aktionsplan Auftaktveranstaltung zur Lärmkartierung 2017 Dr. Regina Heinecke-Schmitt - Leiterin Referat Anlagenbezogener Immissionsschutz/ Lärm
2 Von der Lärmkarte zum Aktionsplan Inhalt Rechtliche Grundlagen Ziele und Nutzen Vorgehensweise Informationsmöglichkeiten Zusammenfassung und Ausblick Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
3 Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht. um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. (Artikel 1) Ermittlung der Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten (Straßen-, Schienen-, Flugverkehr, Ballungsräume) Information der Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen Aktionspläne durch die Mitgliedstaaten Schutz ruhiger Gebiete Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
4 Lärmaktionsplanung Zielstellung Reduktion der Geräuschbelastung Gesundheitsschutz und -vorsorge Verbesserung des Wohnumfelds und Erhöhung der Lebensqualität in der Gemeinde Aufwertung der Gemeinde als Wohn- und Investitionsstandort Erhöhung des Grundstückswertes und Verbesserung der Immobilienvermarktung festgeschriebene Grundlage zum Lärmschutz als Basis für kommunale Planungen Transparente Darstellung der kurz,- mittel- und langfristigen Ziele in der Lärmbekämpfung Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
5 Lärmaktionsplanung WER? WANN? Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie ist JEDE kartierungspflichtige Kommune mit betroffenen Einwohnern zur Lärmaktionsplanung verpflichtet bereits zwei Pilotverfahren gegenüber Deutschland! Lärmaktionspläne sind bei bedeutenden Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten jedoch alle 5 Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. ( 47d (5)) Die Lärmaktionspläne haben den Mindestanforderungen des Anhangs V der Richtlinie zu entsprechen ( 47d (2) BImSchG) Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
6 Lärmaktionspläne Mindestanforderungen Auszug aus Anhang V der EU-Umgebungslärm-RL: Beschreibung Ballungsräume, Hauptverkehrs- bzw. Haupteisenbahnstrecken oder Großflughafen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind Geltende (nationale) Grenzwerte, Zuständigkeiten Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angaben von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Protokoll der öffentlichen Anhörung bereits vorhandene und für die nächsten 5 Jahre geplanten Maßnahmen zur Lärmminderung, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete Langfristige Strategie Schätzwerte hinsichtlich Reduzierung der Zahl Betroffener Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
7 Lärmaktionspläne Inhalt Die Lärmaktionspläne haben die nach Anhang VI an die Kommission zu übermittelnden Daten zu enthalten. ( 47d (2) BImSchG) Auszug aus Anhang VI (Hauptverkehrsstraßen) Beschreibung der jeweiligen Hauptlärmquellen und deren Umgebung bisherige Lärmschutzprogramme und laufende Lärmschutzschutzmaßnahmen Geschätzte Gesamtzahl der Menschen in Gebäuden mit einem Lärmpegel an der stärksten belasteten Fassade von Lden in db in den Bereichen 55-59, 60-64, 70-74, > 75 Lnight in db in den Bereichen 50-54, 55-59, 60-64, 65-69, > 70 Gesamtfläche (in km 2 ) mit einem Lden > 55, 65 bzw. 75 db sowie geschätzte Gesamtzahl darin jeweils befindlicher Wohnungen und Betroffener Zusammenfassung des Aktionsplanes gemäß Anhang V von maximal 10 Seiten Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
8 Lärmaktionsplanung MIT oder OHNE Lärmminderungsmaßnahmen? Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt, sollte insbesondere für die wichtigsten Bereiche ( hot spots ) gelten, wie sie in den Lärmkarten ausgewiesen werden. ( 47d (1) BImSchG) Unterscheidung zwischen Lärmminderungsplan MIT Lärmminderungsmaßnahmen und Lärmminderungsplan OHNE Lärmminderungsmaßnahmen Maßnahmeplanung überall dort, wo relevante Anzahl von Betroffenen einer relevanten Lärmbelastung ausgesetzt ist: Relevante Anzahl von Betroffenen: im Einzelfall zu entscheiden > 50 ist relevant! Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
9 Lärmaktionsplan MIT Maßnahmeplan Wann erforderlich? werden Pegel von 65 db(a) tags und 55 db(a) überschritten, ist die Erforderlichkeit von Minderungsmaßnahmen zu prüfen Dringlichkeit einer Lärmaktionsplanung MIT Maßnahmeplanung ist abhängig von der Anzahl der Lärmbetroffenen, der Höhe der Lärmbelastung, der örtlichen Gegebenheiten und bereits erfolgten Schallschutzmaßnahmen Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
10 Meldung zur Lärmaktionsplanung LfULG-Meldebogen orientiert sich inhaltlich an den Anforderungen der Anhänge V und VI der ULR dokumentiert u.a. Ergebnis der Vorprüfung, bereits umgesetzte Lärmschutzmaßnahmen, Information und Einbindung der Öffentlichkeit sowie aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung inhaltlich so aufgebaut, dass er nach Verabschiedung eines Lärmaktionsplans gleichzeitig als Zusammenfassung des Lärmaktionsplans von nicht mehr als 10 Seiten" verwendet werden kann, wie durch Anhang Vl, Nr. 2.8 der ULR gefordert Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
11 Umgebungslärmrichtlinie Bisherige Ergebnisse der öffentlichen Diskussion (I) Verkehrslärmschutzpaket II: bis 2020 die Belästigung durch den Schienenlärm um 50 %, für die Straßen und die Binnenschifffahrt um 30 %, beim Flugverkehr um 20 % senken Konjunkturpaket II der Bundesregierung 2009/2010: Förderung von Maßnahmen zum Lärmschutz an den lautesten Straßen in kommunaler Trägerschaft ( über 15 Mio in SN) 40 Millionen für ein Innovationsprogramm zur Lärmminderung für Güterwaggons Wegfall des 5 db-schienenbonus 2010 Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes um 3 db(a), seit 2016 auch für Schienenverkehrswege Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2015 bietet Fördermöglichkeiten für Lärmbekämpfung, insbesondere Straßen!! bis soll mindestens die Hälfte des Volumens der Finanzhilfen (155,7 Mio für SN) durch Bewilligungen beziehungsweise durch begonnene Maßnahmen gebunden sein Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
12 Umgebungslärmrichtlinie Bisherige Ergebnisse der öffentlichen Diskussion (II) Koalitionsvertrag der Bundesregierung: Wir werden den Schutz vor Verkehrslärm deutlich verbessern und Regelungen für verkehrsträgerübergreifenden Lärmschutz an Bundesfernstraßen und Bundesschienenwegen treffen. Der Gesamtlärm von Straße und Schiene muss als Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen herangezogen werden. Das freiwillige Lärmsanierungsprogramm für Bestandsstrecken wird ausgebaut und rechtlich abgesichert. Die Mittel für die Lärmschutzprogramme im Bereich Straße und Schiene werden erhöht Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
13 Umgebungslärmrichtlinie Bisherige Ergebnisse der öffentlichen Diskussion (III) Änderung der Einstellung der oberen Verkehrsbehörden bei der Berücksichtigung von Aspekten des Lärmschutzes (Gesundheitsschutz) bei der Festlegung von Geschwindigkeitseinschränkungen (RP, BE, BW, ) Modellvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von lärmmindernden Fahrbahnbelägen für den Innerortsbereich (Neufassung RL KStB 2015!) Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
14 Systematisierung lärmarmer Fahrbahnoberflächen in SN Zielstellung des LfULG-Projekts Systematische Zusammenstellung von Streckenabschnitten in Sachsen mit lärmarmen Fahrbahnbelägen innerorts Realisierung: Herbst/Winter 2014/2015 durch Gesellschaft für Akustikforschung Dresden mbh mit TU Dresden, Straßenbaulabor als Unterauftragnehmer Basis: Recherche sowie Befragung städtische Tiefbauämter sowie staatliche Straßenbauverwaltung (LASuV NL) Erfassung vorhandener Kenngrößen und Informationen zum bautechnischen und akustischen Straßenzustand, Begutachtung ausgewählter Abschnitte Ableitung von Erkenntnissen zur akustischen und bautechnischen Haltbarkeit, Empfehlungen zum Einsatz sowie vorhandenem weiteren Untersuchungsbedarf auf Basis der lokal dazu vorhandenen Informationen Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
15 Umgebungslärmrichtlinie Bisherige Ergebnisse der öffentlichen Diskussion (III) Änderung der Einstellung der oberen Verkehrsbehörden bei der Berücksichtigung von Aspekten des Lärmschutzes (Gesundheitsschutz) bei der Festlegung von Geschwindigkeitseinschränkungen (RP, BE, BW, ) Modellvorhaben zur Entwicklung und Erprobung von lärmmindernden Fahrbahnbelägen für den Innerortsbereich (Neufassung RL KStB 2015!) Bessere Beratung von Eigentümern und Investoren (Grundrisse, Gestaltung der rückwärtigen Bereiche, ) mehr Diskussion um baulichen Lärmschutz (mobile Lärmschutzwände für Baulücken, zwischenzeitliche Nutzungen, ) Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
16 Lärmaktionsplanung Ablauf Grundsätzliche Zielstellung: Prioritätensetzung: Finanzielle Rahmenbedingungen bestimmen: Nutzung von Synergieeffekten: - Luftreinhalteplanung - Bauleitplanung - Verkehrsplanung Zielstellung der Lärmaktionsplanung Zeithorizont abstecken: Strategien und Konzepte: Wo sind konkretisierende Lärmberechnungen durchzuführen? Informationsveranstaltung im Frühjahr 2017! Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
17 Lärmaktionsplanung Praktischer Ablauf Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
18 Lärmaktionsplanung Wer ist zu beteiligen? Bekanntmachung über die Aufstellung eines Lärmaktionsplans Beteiligung der Öffentlichkeit (frühzeitig und effektiv) Auslegung Planentwurf ca. 4 Wochen, Frist für Stellungnahmen 2 Wochen Beteiligung anderer fachlich berührter Bereiche der eigenen Verwaltung Künftig zentrale Abfrage der LASUV durch LfULG Ziel: Verzahnung mit anderen kommunalen Planungen Beteiligung fachlich berührter Träger öffentlicher Belange Beteiligung ggf. unmittelbar benachbarter Gemeinden Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
19 Lärmaktionsplanung Beteiligung der Öffentlichkeit Umgebungslärm-Richtlinie sieht breite öffentliche Beteiligung vor ( 47d (3) BImSchG): Die Öffentlichkeit ist über die Lärmkarten zu informieren (vorzugsweise per Internet) wird zu Vorschlägen für die Aktionspläne gehört Erhält rechtzeitig und effektiv Möglichkeit, an der Ausarbeitung und Überprüfung der Aktionspläne mitzuwirken Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen Für diesen Managementansatz ist von entscheidender Bedeutung, dass für die Aufstellung von Aktionsplänen auf eine effektive" Öffentlichkeitsbeteiligung abgestellt wird (Artikel 8 Abs. 7); nicht zuletzt durch den öffentlichen Druck sollen Fortschritte beim Lärmschutz erzielt werden. (aus Begründung zum Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie) Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
20 Umgebungslärmrichtlinie Einbeziehung der Öffentlichkeit Mitwirkung muss ansetzen, bevor ein Ergebnis vorliegt Sinnvolle und nachhaltige Lösungen nur erreichbar, alle am Problem Beteiligten für eine Problemlösung mobilisiert werden können bei ULR größere Einflussnahme als bei bisherigen Verfahren, die eine Beteiligung vorsehen (basisdemokratischer Ansatz) Zielstellungen (Feststellung von schädlichen Umwelteinwirkungen, erheblichen Nachteile und Belästigungen, Schutz ruhiger Gebiete) sind am wirkungsvollsten mit detaillierter Ortskenntnis zu erreichen gesetzlich vorgeschriebene umfassende Information und Beteiligung der Öffentlichkeit befördert Stellenwert des Lärmschutzes bei kommunalpolitischer Interessenabwägungen Beteiligung der Öffentlichkeit ist wichtig für die Akzeptanz der Kartierungsergebnisse und Motor für eine erfolgreiche Lärmaktionsplanung! Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
21 Lärmaktionsplanung Ablauf Grundsätzliche Zielstellung: Prioritätensetzung: Finanzielle Rahmenbedingungen bestimmen: Nutzung von Synergieeffekten: - Luftreinhalteplanung - Bauleitplanung - Verkehrsplanung Zielstellung der Lärmaktionsplanung Zeithorizont abstecken: Strategien und Konzepte: Wo sind konkretisierende Lärmberechnungen durchzuführen? Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
22 Lärmaktionsplanung Umfang des Streckennetzes Lärm nicht nur im Straßenhauptnetz bei dichten Bebauungsstrukturen (historische Innenstädte) hohe Lärmbelastungen bereits bei sehr geringen Verkehrsmengen möglich geringe Verkehrszunahmen können im Nebennetz zu erheblich mehr Lärm führen für nicht kartierte Nebennetzbereiche im Rahmen der Lärmaktionsplanung exemplarische Nachberechnungen bei nächster Kartierungsstufe ggf. Kartierungslücken schließen Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
23 Lärmaktionsplanung Informationen und Hilfestellung Landesamt für Umwelt für Geologie direkte Ansprechpartner/Projektstelle: Herr Rink, Herr Karas Internet ( ( Handlungsanleitung für die kommunale Lärmaktionsplanung - Informationsbroschüre zur Lärmaktionsplanung 2013 (wird aktualisiert) Lärmaktionsplanung Umsetzungsbeispiele in der kommunalen Praxis (Positivbeispiele) (wird aktualisiert) Interministerielle Projektgruppe Umgebungslärmrichtlinie Informationsveranstaltungen (2017 zur LAP) Projekte Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
24 Lärmaktionsplanung Zusammenfassung keine lästige Pflichtaufgabe sondern Chance der Stadtentwicklung Potential für nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen in den Kommunen planerische Daueraufgabe der Stadt- und Verkehrsplanung Meilenstein, aber nicht das Ende des Prozesses Inhaltliche Auseinandersetzung mit Lärmaktionsplanung ist Voraussetzung für Inanspruchnahme kurzfristiger Investitionsprogramme Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
25 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Regina Heinecke-Schmitt Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Postfach Dresden Tel.: 0351/ Referat 52 - Dr. Regina Heinecke-Schmitt
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