Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in Baden-Württemberg

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1 Bericht Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in 25. September 2015 LK Argus GmbH

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3 Bericht Auswertung der Meldungen zur Lärmaktionsplanung in Auftraggeber Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Hauptstätter Straße Stuttgart Auftragnehmer LK Argus GmbH Novalisstraße 10 D Berlin Tel Fax Bearbeitung Dr.-Ing. Eckhart Heinrichs Dipl.-Ing. Falk Kumsteller Sofia Gurok M.A. Berlin, 25. September 2015

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5 1 Aufgabenstellung 1 2 Auswertung der Lärmaktionspläne Datengrundlagen Meldungen zur Lärmkartierung Meldungen zur Lärmaktionsplanung Verbreitung der Lärmaktionsplanung Erarbeitungsstatus Zeitpunkt der Meldungen Hauptlärmquellen Bewertung der Ist-Situation Bearbeitungsstand Maßnahmen zur Lärmminderung Information und Beteiligung der Öffentlichkeit Ruhige Gebiete Anforderungen an die EU-Berichterstattung 31 3 Zusammenfassung 35 Tabellenverzeichnis 37 Abbildungsverzeichnis 37

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7 1 Aufgabenstellung Der vorliegende Bericht wertet die Meldungen zur Lärmaktionsplanung (LAP) der zweiten Stufe im Land aus. Ziel der Untersuchung ist ein besserer Kenntnisstand über die Bearbeitungsstände in den einzelnen Gemeinden, über die Qualitäten der geleisteten Arbeiten und über häufige Schwierigkeiten und Hemmnisse bei der Planerstellung. 2 Auswertung der Lärmaktionspläne 2.1 Datengrundlagen Wesentliche Grundlage der Untersuchung sind die im Rahmen des Umweltbundesamt-Vorhabens Lärmbilanz 2015 (Umgebungslärmrichtlinie - Wissenschaftlich-technische Unterstützung bei der Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung) vorliegenden Meldungen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung. Aus dem Datenbestand des Umweltbundesamtes wurden alle vorliegenden Meldungen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung für das Land Baden- Württemberg übernommen und ausgewertet. Der vorliegende Bericht berücksichtigt alle Meldungen, die bis zum (Lärmkartierung) bzw. bis zum (Lärmaktionsplanung) zur Verfügung gestellt wurden. In die Untersuchung sind ebenfalls Angaben zu den gemeindebezogenen Einwohnerzahlen eingeflossen. Diese sind mit dem Datenstand vom enthalten und wurden vom Umweltbundesamt bereitgestellt. 2.2 Meldungen zur Lärmkartierung Die Lärmkarten wurden hinsichtlich der Betroffenheit des Gemeindegebietes analysiert. Als Merkmale für die Betroffenheit des Gemeindegebietes wurde jeweils differenziert für Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrielärm die Überschreitung der Schwellenwerte L DEN > 55 db(a) und L Night > 50 db(a) verwendet. Aus lagen insgesamt für 755 Gemeinden Meldungen zur Lärmkartierung vor. Damit wurde in 68 Prozent aller Gemeinden 1 mindestens eine der zuvor genannten Lärmquelle innerhalb der Verwaltungsgrenzen 1 Statistisches Bundesamt: Verwaltungsgliederung in Deutschland am

8 kartiert. 2 Ein Vergleich der baden-württembergischen Werte mit den gesamtdeutschen Ergebnissen zeigt eine höhere Abdeckung bei der Lärmkartierung für das Bundesland (Abbildung 1). In den lärmkartierten Gemeinden lebten am rund 9,68 Millionen Menschen. Damit besteht für den überwiegenden Teil (91 %) der rund 10,63 Millionen Einwohner des Landes die Möglichkeit eine Lärmkarte ihrer betroffenen Gemeinde einzusehen. Die bundesweiten Ergebnisse weisen mit 91 Prozent den gleichen Anteil der Bevölkerung mit einer Lärmkartierung auf (Abbildung 1). Abbildung 1: Vergleich der Lärmkartierung in und Deutschland (Meldungen bis zum ) Anteil der lärmkartierten Gemeinden an allen Gemeinden Anteil der Bevölkerung in Gemeinden mit Lärmkarten an der Gesamtbevölkerung Anteil der Gemeinden mit mehreren kartierten Lärmarten an allen kartierten Gemeinden 0% 20% 40% 60% 80% 100% Anteil der Meldungen Deutschland Die Flächen der lärmkartierten Gemeinden sind in Abbildung 2 farblich hervorgehoben. 2 Als lärmkartiert wird eine Gemeinde bezeichnet, die innerhalb ihres Gebietes von einer Isophone oberhalb der Kartierungsschwellenwerte geschnitten wird. 2

9 Abbildung 2: Straßenverkehr Lärmkartierte Gemeinden in (Meldungen bis zum ) Schienenverkehr Flugverkehr Industrie- und Gewerbeanlagen Die Meldungen zur Lärmkartierung ergeben folgendes Bild (Abbildung 3): Der Straßenverkehr wurde in 744 Gemeinden kartiert (67 % aller Gemeinden in ). Lärmkarten für den Schienenverkehr liegen für 277 Gemeinden (25 %) vor. Der Flugverkehr wurde in 14 Gemeinden kartiert (1,3 %). Für Industrie- und Gewerbeanlagen liegen vier Lärmkarten vor (0,4 %). In 272 (36 %) der gemeldeten Gemeinden wurden mehrere Lärmarten kartiert. Davon entfallen 94 Prozent auf die Kombination Straßen- und Schienenverkehr. 483 der 755 lärmkartierten Gemeinden (64 %) haben nur eine Lärmquelle 3

10 kartiert. Der Anteil der Gemeinden mit mehreren kartierten Lärmarten an allen kartierten Gemeinden ist in mit 36 Prozent etwas höher als in Deutschland insgesamt mit 30 Prozent (Abbildung 1). Abbildung 3: Lärmkartierte Gemeinden in (Meldungen bis zum ) Gemeinden mit Lärmkarten insgesamt Gemeinden mit Straßenverkehrslärmkarten Gemeinden mit Schienenverkehrslärmkarten Gemeinden mit Flugverkehrslärmkarten Gemeinden mit Industrielärmkarten 68 % aller Gemeinden in 67 % 25 % 1 % 0,4 % Anzahl der Meldungen Abbildung 4 zeigt, dass für alle Gemeinden mit Einwohnern und mehr eine Lärmkartierung für mindestens eine Lärmart vorliegt. Mit sinkender Einwohnerzahl nimmt der Anteil der kartierten Gemeinden ab. Der Vergleich mit den bundesweiten Ergebnissen zur Lärmkartierung zeigt einen Unterschied in der Verteilung der Anzahl der kartierten Gemeinden (Abbildung 5). Während in ganz Deutschland die Gruppe der kleinsten Gemeinden (bis Einwohner) die größte Zahl an lärmkartierten Gemeinden aufweist, wurde in die Gruppe mit bis Einwohner am häufigsten lärmkartiert. 4

11 Lärmkartierte Gemeinden Anteil der lärmkartierten Gemeinden an allen Gemeinden Lärmkartierte Gemeinden Anteil der lärmkartierten Gemeinden an allen Gemeinden Abbildung 4: 400 Lärmkartierte Gemeinden und Ortsgröße in (Meldungen bis zum , Quelle der landesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2013) 100% % % 40% % 0 unter bis unter bis unter bis unter über % Ortsgröße (Einwohner) Lärmkartierte Gemeinden Anteil der Gemeinden mit Kartierung Abbildung 5: 4000 Lärmkartierte Gemeinden und Ortsgröße in Deutschland (Meldungen bis zum , Quelle der bundesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2013) 100% % % % % unter bis unter bis unter bis unter über % Ortsgröße (Einwohner) Lärmkartierte Gemeinden Anteil der Gemeinden mit Kartierung 5

12 2.3 Meldungen zur Lärmaktionsplanung Verbreitung der Lärmaktionsplanung Insgesamt gingen 337 Meldungen zur Lärmaktionsplanung bis zum Stichtag beim Land ein. Die Meldungen liegen für die Gemeinden getrennt nach den Lärmverursachern Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. Ballungsräume wurden gesondert gemeldet. Hier wurde auch der Industrie- und Gewerbelärm berücksichtigt. Da einige Gemeinden mehrere Lärmverursacher meldeten, sind insgesamt 263 Gemeinden mit einer oder mehreren Meldungen zur Lärmaktionsplanung im vorliegenden Bericht dokumentiert (Abbildung 6). Abbildung 6: Gemeinden mit Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 263) Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Lärmkartierte Gemeinde ohne LAP-Meldung 6

13 Die Gemeinden machten in ihren Meldungen bezüglich der Lärmverursacher und der Stufe der Lärmaktionsplanung die folgenden Angaben (Abbildung 7): 137 Gemeinden mit Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen der 2. Stufe, 70 Gemeinden mit Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen der 2. Stufe und Haupteisenbahnstrecken der 1. Stufe, 23 Gemeinden mit Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen der 1. Stufe, 20 Gemeinden mit Meldungen zu Haupteisenbahnstrecken der 1. Stufe, 9 Gemeinden mit Meldungen zum Flughafen Stuttgart, 2 Gemeinden mit Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen der 2. Stufe und zum Flughafen Gemeinden mit Stuttgart, 2 Gemeinden mit Meldungen zu Haupteisenbahnstrecken der 1. Stufe und zum Flughafen Stuttgart. Die 23 Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung wurden von den weiteren Untersuchungen ausgenommen. 3 Meldungen zum Schienenverkehr bezogen sich ausschließlich auf die erste Stufe, da hierfür zum Stichtag noch keine Meldungen zur zweiten Stufe vorlagen. Damit auch Erkenntnisse zum Schienenverkehr Eingang in die Untersuchung finden, wurden diese Meldungen in die Auswertung einbezogen. Diese Vorgehensweise unterscheidet sich von der Methodik, die den bundesweiten Ergebnissen in Lärmbilanz 2015 zu Grunde liegt. Dort wurden Meldungen zum Schienenverkehr aus der ersten Stufe nicht berücksichtigt. Ein Vergleich der Ergebnisse in mit den bundesweiten Ergebnissen ist daher nur eingeschränkt möglich. 3 Einige Meldungen waren nicht eindeutig der ersten oder zweiten Stufe zuzuordnen. Diese Fälle wurden als Meldung der zweiten Stufe behandelt. 7

14 Abbildung 7: Gemeinden mit Meldung zur Lärmaktionsplanung nach Lärmverursachern und Stufe der Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 263) Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Schiene 1. Stufe Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Straße 2. Stufe Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Straße 2. Stufe und Schiene 1. Stufe Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Straße 1. Stufe Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Schiene 1. Stufe und Flughafen Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Straße 2. Stufe und Flughafen Lärmkartierte Gemeinde mit LAP-Meldung Flughafen Lärmkartierte Gemeinde ohne LAP-Meldung Auf Grund der genannten Einschränkung verbleibt für die folgenden Auswertungen eine Anzahl von 240 Gemeinden mit jeweils mindestens einem gemeldeten Lärmverursacher. 8 Damit haben rund 32 Prozent der lärmkartierten Gemeinden und 22 Prozent aller Gemeinden in eine Meldung zur Lärmaktionsplanung abgegeben. In der ersten Stufe meldeten mit Stand lediglich drei Prozent der lärmkartierten Gemeinden bzw. zwei Prozent aller Gemeinden

15 einen Aktionsplan. Der Vergleich mit den bundesweiten Ergebnissen aus der zweiten Stufe zeigt, dass sich die Rückmeldung in bezogen auf die lärmkartierten Gemeinden auf etwa dem gleichen Niveau bewegt wie im gesamtdeutschen Durchschnitt (Abbildung 8). Bezieht man die Meldung auf alle Gemeinden, ist der baden-württembergische Anteil etwas höher. Bezogen auf die Bevölkerung wurde für 5,26 Millionen Einwohner eine Meldung zur Lärmaktionsplanung übermittelt. Der Anteil an der Gesamtbevölkerung des Landes (10,63 Millionen) beträgt 49 Prozent. Der Anteil an der Bevölkerung der lärmkartierten Gemeinden liegt bei 54 Prozent (9,68 Millionen). Diese bevölkerungsbezogenen Werte sind in etwas niedriger als im Bundesdurchschnitt (Abbildung 8). Abbildung 8: Vergleich der LAP-Meldungen in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) Anteil der LAP-Meldungen an lärmkartierten Gemeinden Anteil der LAP-Meldungen an allen Gemeinden Anteil der Bevölkerung in Gemeinden mit LAP-Meldung an der Bevölkerung in Gemeinden mit Lärmkarten Anteil der Bevölkerung in Gemeinden mit LAP-Meldung an der Gesamtbevölkerung 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Anteil der Meldungen Deutschland Ein Zusammenhang zwischen der Meldung eines Lärmaktionsplans und der Ortsgröße (Einwohner) wird in der Abbildung 9 deutlich; er besteht in vergleichbarer Ausprägung auch bundesweit (Abbildung 10). Demnach erarbeiten größere Gemeinden häufiger einen Aktionsplan. Für insgesamt 13 Gemeinden hat die Meldung zum Großflughafen Stuttgart Gültigkeit. Die Angaben wurden für die folgende Auswertung und in den anschließenden Kapiteln nicht berücksichtigt, da der Lärmaktionsplan vom Regierungspräsidium Stuttgart erarbeitet wurde und nicht von den Gemeinden selbst. Damit verbleiben für die weiteren Betrachtungen 231 Gemeinden zu Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken. 9

16 Anzahl der LAP-Meldungen Anteil der LAP-Meldungen an lärmkartierten Gemeinden Diese übermittelten den Sachstand zur Aktionsplanung größtenteils mit dem Musterbericht (84 %). In 38 Fällen erfolgte die Meldung in Form von anderen Dokumenten. Abbildung 9: Gemeinden mit LAP-Meldung und Ortsgröße in (Meldungen bis zum , n = 240, Quelle der landesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2013) % % % 60 40% % 0 unter bis unter bis unter bis unter über % Ortsgröße (Einwohner) Anzahl der LAP-Meldungen Anteil der LAP-Meldungen an lärmkartierten Gemeinden 10

17 Anzahl der LAP-Meldungen Anteil der LAP-Meldungen an lärmkartierten Gemeinden Abbildung 10: Gemeinden mit LAP-Meldung und Ortsgröße in Deutschland (Meldungen bis zum , Quelle der bundesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2013) 100% 80% % 40% 20% 0 unter bis unter bis unter bis unter über % Ortsgröße (Einwohner) Anzahl der LAP-Meldungen Anteil der LAP-Meldungen an lärmkartierten Gemeinden Erarbeitungsstatus Mit rund 77 Prozent (179 Gemeinden) hat in der zweiten Stufe der Lärmaktionsplanung der überwiegende Anteil der gemeldeten Gemeinden zum ersten Mal einen Aktionsplan erstellt (Abbildung 11). Eine Überprüfung bzw. Überarbeitung des Lärmaktionsplans haben 15 Gemeinden durchgeführt. Für den ursprünglichen Aktionsplan wurden Jahreszahlen zwischen und 2012 angegeben. 39 Gemeinden machten keine Angabe. 4 Eine Gemeinde führte im Jahr 2003 eine Studie mit einem Maßnahmenkonzept zur Lärmreduzierung mit Bürgerbeteiligung durch. 11

18 Abbildung 11: Erarbeitungsstatus laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) erstmalige Aufstellung eines LAP Überprüfung eines LAP keine Angabe Meldungen mit Nennung des Erarbeitungsstatus Zeitpunkt der Meldungen Bei den folgenden Auswertungen ist zu beachten, dass der Stand der beim Land vorliegenden Meldungen zum Stichtag dargestellt wird. Viele Gemeinden haben auch nach diesem Zeitpunkt eine Lärmaktionsplanung erarbeitet, die jedoch zum Stichtag noch nicht oder nicht mit dem aktuellen Bearbeitungsstand gemeldet war. Der Großteil der Meldungen ist seit Ende 2013 eingegangen (Abbildung 12). 12

19 Eingegangene Meldungen Abbildung 12: Zeitpunkt der Meldungen zur Lärmaktionsplanung 5 (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) IV / I / 2014 EU-Pilotverfahren II / IV / 2014 Lärmaktionsplanung der 2. Stufe Quartal Hauptlärmquellen In allen Meldungen wurde mindestens eine Hauptlärmquelle angeben. Der Straßenverkehr ist die mit Abstand am häufigsten genannte Hauptlärmquelle (Abbildung 13 bis Abbildung 15). 5 Bei Gemeinden, für die mehrere Meldungen mit unterschiedlichen Bearbeitungsständen erfolgten, wurde die letztmalige Meldung berücksichtigt. 13

20 Abbildung 13: Hauptlärmquellen laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 240, Mehrfachnennungen sind möglich) Straßenverkehr Schienenverkehr Flugverkehr Meldungen mit Nennung als Hauptlärmquelle Abbildung 14: Hauptlärmquelle Straßenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 209) Benannte Hauptlärmquelle Straße Lärmkartierte Gemeinde (Straße) ohne LAP-Meldung 14

21 Abbildung 15: Hauptlärmquelle Schienenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 92) Benannte Hauptlärmquelle Schiene Lärmkartierte Gemeinde (Schiene) ohne LAP-Meldung Bewertung der Ist-Situation Angaben zur Ist-Situation wurden am häufigsten in den Meldungen zum Straßenverkehr gemacht (Abbildung 16). Rund 90 Prozent der 209 Gemeinden mit einer Meldung zum Straßenverkehr gaben eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten an. Bei den 92 Gemeinden mit einer Meldung zum Schienenverkehr wurden diese Angaben in rund 75 Prozent der Fälle angegeben. Am geringsten fiel die Rückmeldung zum Punkt Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen mit 70 Prozent bzw. 64 Prozent aus. 15

22 Schienenverkehr Straßenverkehr Abbildung 16: Angaben zur Ist-Situation laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n Straßenverkehr = 209, n Schienenverkehr = 92) Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind Angabe von Lärmproblemen und verbesserungsbedürftigen Situationen 0% 20% 40% 60% 80% 100% Meldungen mit Angaben zur Ist-Situation ja unvollständig nein Bearbeitungsstand Abgeschlossene Lärmaktionspläne gibt es laut den Meldungen in 75 Gemeinden (Abbildung 17). 6 Damit waren zum Stand zehn Prozent der lärmkartierten Gemeinden durch abgeschlossene Aktionspläne abgedeckt. In 103 weiteren Gemeinden war die Aktionsplanung zum Zeitpunkt der Meldung in Bearbeitung. 53 Gemeinden geben an, dass eine Lärmaktionsplanung nicht erforderlich ist, die Zuständigkeit fehlt oder der Status konnte nicht ermittelt werden. Abbildung 18 zeigt für abgeschlossene und in Bearbeitung befindliche Lärmaktionspläne, dass der Bearbeitungsstand von der Ortsgröße abhängt. In größeren Gemeinden werden häufiger Lärmaktionspläne erarbeitet. Der Anteil der Meldungen, in denen der LAP zurückgestellt wurde, ist dort deutlich niedriger als in kleinen Gemeinden. Der Vergleich mit den bundesweiten Daten zeigt eine 6 Ein Lärmaktionsplan wurde als abgeschlossen gewertet, wenn die Aufstellung der Planung, z. B. durch einen politischen Beschluss, aus der Meldung hervorging. 16

23 ähnliche Tendenz. Auch dort ist der Anteil von abgeschlossenen und in Bearbeitung befindlichen Lärmaktionsplänen in größeren Gemeinden höher. Abbildung 17: Bearbeitungsstand der gemeldeten Lärmaktionspläne (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) zurückgestellt / jetzt nicht erforderlich n = 40 fehlende Zuständigkeit n = 4 Status unbekannt n = 9 Lärmkartierte Gemeinde ohne LAP-Meldung LAP abgeschlossen n = 75 Entwurf / in Bearbeitung n =

24 Anzahl der bearbeiteten LAP Anteil der bearbeiteten LAP an LAP-Meldungen Abbildung 18: 140 abgeschlossene und in Bearbeitung befindliche (bearbeitete) Lärmaktionspläne und Ortsgröße (Meldungen bis zum Stichtag , n = 178, Quelle der landesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2013) 100% % 80 60% 60 40% % 0 unter bis unter bis unter bis unter über % Ortsgröße (Einwohner) Anzahl der bearbeiteten LAP Anteil der bearbeiteten LAP an LAP-Meldungen Maßnahmen zur Lärmminderung Im Rahmen der Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe an Hauptverkehrsstraßen und der ersten Stufe an Haupteisenbahnstrecken haben bisher insgesamt 126 Gemeinden bislang 390 konkrete lärmmindernde Maßnahmen entwickelt (Abbildung 19 und Tabelle 1). Der Anteil ohne Angabe von Maßnahmen beträgt mit 105 Gemeinden rund 45 Prozent. 167 Gemeinden nennen bisher durchgeführte und laufende - also auch ohne Lärmaktionsplan erarbeitete - Maßnahmen. Konkret benannt wurden bislang 442 Maßnahmen. 18

25 Abbildung 19: Gemeinden mit konkreten LAP-Maßnahmen laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) Lärmkartierte Gemeinde ohne LAP-Meldung Meldung ohne Angabe von geplanten Maßnahmen n = 105 Meldung mit Angabe von geplanten Maßnahmen n =

26 Tabelle 1: Vorhandene und geplante Maßnahmen laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) Geplante Maßnahmen im Bereich... Vorhandene Maßnahmen Geplante LAP-Maßnahmen Summe Verkehr % % % Schallschutzwände, -wälle % % % Schallschutzfenster % % % Städtebauliche Maßnahmen 12 3 % 13 3 % 25 3 % Sonstige 11 2 % 12 3 % 23 3 % Summe % % % Die weitaus meisten Maßnahmen betreffen den Verkehr. Die häufigsten LAP- Maßnahmen zum Straßenverkehr sind Geschwindigkeitssenkungen und die Sanierung des Fahrbahnbelags (Abbildung 20). Die Meldungen zum Schienenverkehr nennen am häufigsten Schallschutzwände und -fenster sowie Maßnahmen zum Gleisbau / -sanierung (Abbildung 21). 20

27 Abbildung 20: Geplante Maßnahmen zum Straßenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 209) Geschwindigkeitssenkung im MIV Sanierung Fahrbahnbelag Straßenneubau (z. B. Ortsumfahrung) Förderung des Umweltverbundes Verkehrsberuhigung / Straßenum- und Straßenrückbau Maßnahmen zum Lkw-Verkehr Verbesserung des Verkehrsfluss Sonstige verkehrliche Maßnahmen Berücksichtigung weiterer Planungen (Stadtentwicklung, Verkehr) Verkehrsverlagerung Lärmarme Fahrzeuge (ÖV) Parkraumplanung Bündelung des MIV Schallschutzfenster Schallschutzwände, -wälle Städtebauliche Maßnahmen (Baulücken, Abstände,...) Sonstige Maßnahmen Anzahl der Nennungen Geplante LAP-Maßnahmen Vorhandene Maßnahmen 21

28 Abbildung 21: Geplante Maßnahmen zum Schienenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 92) Gleisbau / -sanierung Sonstige verkehrliche Maßnahmen Lärmarme Fahrzeuge Geschwindigkeitssenkung Schienenverkehr Betriebsbeschränkungen Schallschutzwände, -wälle Schallschutzfenster Städtebauliche Maßnahmen (Baulücken, Abstände,...) Sonstige Maßnahmen Anzahl der Nennungen Geplante LAP-Maßnahmen Vorhandene Maßnahmen Ein Vergleich der Maßnahmenplanung in und Deutschland ist in Abbildung 22 und Abbildung 23 dargestellt. Demnach wurde in Baden- Württemberg der Fokus bisher stärker auf den Einsatz von Schallschutzwänden und -fenstern gerichtet. Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung entwickelten Maßnahmen haben wie im Bund überwiegend einen Bezug zum Verkehr. Städtebauliche Maßnahmen wurden hingegen seltener geplant. Im Hinblick auf die Einzelmaßnahmen beim Straßenverkehr zählen, ähnlich wie im Bund, die Geschwindigkeitssenkung im MIV, die Sanierung des Fahrbahnbelags, der Straßenneubau und die Förderung des Umweltverbundes zu den häufigsten Maßnahmen. 22 Auch bei der Maßnahmenplanung ist ein Zusammenhang mit der Ortsgröße erkennbar (Abbildung 24). Bei den mittleren Kommunen haben mehr als 60 Prozent eine Maßnahmenplanung erarbeitet. Von den neun Gemeinden über Einwohner entwickelten sechs Maßnahmen im Rahmen der Lärmaktionsplanung. Der Anteil der Gemeinden in dieser Gruppe mit einer

29 Maßnahmenplanung wird sich mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zur zweiten Stufe noch vergrößern. Datumsangaben zur Umsetzung vorhandener und geplanter Maßnahmen wurden nur von wenigen Gemeinden gemacht. In Abbildung 25 und Abbildung 26 ist die jeweilige Anzahl der Nennungen, getrennt nach Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken dargestellt. Die Dauer der Umsetzung bereits vorhandener Maßnahmen basieren auf den Angaben von 44 Gemeinden für Hauptverkehrsstraßen und 10 Gemeinden für Haupteisenbahnstrecken. Ein Vergleich der Zeiträume für die Maßnahmenumsetzung zeigte eine starke Varianz. Einige Gemeinden benötigten für die Umsetzung der Maßnahmen zum Teil mehrere Jahrzehnte, während andere ihre Maßnahmen in wenigen Monaten realisierten. Abbildung 22: Vorhandene Maßnahmen in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) Verkehrliche Maßnahmen Schallschutzwände, -wälle Schallschutzfenster Städtebauliche Maßnahmen Sonstige 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% Verteilung der vorhandenen Maßnahmen Deutschland 23

30 Abbildung 23: Geplante LAP-Maßnahmen in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) Verkehrliche Maßnahmen Schallschutzwände, -wälle Schallschutzfenster Städtebauliche Maßnahmen Sonstige 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% Verteilung der geplanten LAP-Maßnahmen Deutschland 24

31 Anzahl der Meldungen mit LAP-Maßnahmen Anteil der Meldungen mit LAP-Maßnahmen an LAP-Meldungen Abbildung 24: 80 Gemeinden mit LAP-Maßnahmenplanung und Ortsgröße (Meldungen bis zum Stichtag , n = 126, Quelle der bundesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2013) 100% % % 40% % 0 unter bis unter bis unter bis unter über % Ortsgröße (Einwohner) Anzahl der Meldungen mit LAP-Maßnahmen Anteil der Meldungen mit LAP-Maßnahmen an LAP-Meldungen Abbildung 25: Datumsangaben zur Maßnahmenumsetzung in an Hauptverkehrsstraßen (Meldungen bis zum , n = 209) Beginn der Umsetzung bereits vorhandener Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen Geplanter Abschluss der Umsetzung bereits vorhandener Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen Geplanter Abschluss der Umsetzung geplanter Maßnahmen an Hauptverkehrsstraßen Anzahl der Nennungen 25

32 Abbildung 26: Datumsangaben zur Maßnahmenumsetzung in an Haupteisenbahnstrecken (Meldungen bis zum , n = 92) Beginn der Umsetzung bereits vorhandener Maßnahmen an Haupteisenbahnstrecken Geplanter Abschluss der Umsetzung bereits vorhandener Maßnahmen an Haupteisenbahnstrecken Geplanter Abschluss der Umsetzung geplanter Maßnahmen an Haupteisenbahnstrecken Anzahl der Nennungen 26

33 2.3.8 Information und Beteiligung der Öffentlichkeit 142 der 231 gemeldeten Gemeinden (61 %) machen Angaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung (Abbildung 27). Damit ist in die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit höher ausgefallen als im bundesweiten Durchschnitt (49 %). Insgesamt wurden in den 142 Gemeinden 376 Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die häufigsten Nennungen waren die Auslegung des Lärmaktionsplans, öffentliche Ausschusssitzungen und die Bereitstellung von Informationen über das Internet (Abbildung 28). Abbildung 27: Information und Beteiligung der Öffentlichkeit laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 231) Lärmkartierte Gemeinde ohne LAP-Meldung Meldung ohne Angabe zur Öffentlichkeitsbeteiligung n = 89 Öffentlichkeitsbeteiligung genannt n =

34 Abbildung 28: Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 231) Auslegung Öffentliche Ausschusssitzung Internet Diskussionsveranstaltung / Informationsveranstaltung Rundschreiben Presse / Amtsblatt Arbeitskreis Sprechstunde Flyer / Broschüre Umfrage Anzahl der Nennungen In den Gemeinden mit eigens entwickelten LAP-Maßnahmen wurde die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit besonders häufig durchgeführt. Von den 142 Meldungen, die LAP-Maßnahmen nennen, führten 89 (63 %) eine Öffentlichkeitsbeteiligung durch. Aber auch von den 89 Gemeinden ohne LAP- Maßnahmenplanung meldeten immerhin 37 Kommunen (42 %) Aktivitäten zur Information und Beteiligung. In Abbildung 29 ist die Verteilung der unterschiedlichen Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung für im Vergleich mit den bundesweiten Ergebnissen dargestellt. Öffentliche Ausschusssitzungen, Diskussions- und Informationsveranstaltungen sowie Rundschreiben wurden in Baden- Württemberg häufiger durchgeführt bzw. veröffentlicht. Im gesamtdeutschen Vergleich spielt die Bereitstellung von Informationen über das Internet und durch Pressemitteilungen eine größere Rolle. 28

35 Abbildung 29: Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) Auslegung Öffentliche Ausschusssitzung Diskussionsveranstaltung / Informationsveranstaltung Internet Rundschreiben Presse / Amtsblatt Arbeitskreis Sprechstunde Flyer / Broschüre Umfrage Ausstellung 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% Verteilung der genannten Beteiligungsformen Deutschland Ruhige Gebiete Von den 231 Kommunen in mit einer LAP-Meldung gaben 35 (15 %) an, dass ruhige Gebiete in den Aktionsplänen festgelegt wurden. Der überwiegende Teil von 196 Gemeinden (85 %) verzichtete den Meldungen nach auf die Festlegung von ruhigen Gebieten (Abbildung 30). Die bundesweiten Vergleichswerte zeigen ein ähnliches Bild. Von deutschen Gemeinden mit einer Meldung gaben 87 Prozent an, dass sie keine ruhigen Gebiete festgelegt haben. Nur 13 Prozent machten Angaben zu ruhigen Gebieten. 29

36 Abbildung 30: Festlegung ruhiger Gebiete laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 231) Ruhiges Gebiet festgelegt n = 35 Lärmkartierte Gemeinde ohne LAP-Meldung Ruhiges Gebiet nicht festgelegt n =

37 Anforderungen an die EU-Berichterstattung Der Bearbeitungsstand der Meldeformulare wurde hinsichtlich der Anforderungen an die EU-Berichterstattung geprüft. Für diese Bewertung wurde das jeweilige Meldeformular im Hinblick auf die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der Umgebungslärmrichtlinie (ULR) überprüft. 7 Danach wurden die Meldungen aus dem Datenbestand des Umweltbundesamtes nach den folgenden Angaben untersucht: Zusammenfassung mit nicht mehr als zehn Seiten, s. Anhang VI ULR, Beschreibung des Ballungsraums / der Gemeinde, der Hauptverkehrsstraßen, der Haupteisenbahnstrecken oder der Großflughäfen und anderer Lärmquellen, die zu berücksichtigen sind (A.1) 8, zuständige Behörde (A.2), rechtlicher Hintergrund (A.3), geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR (A.4), Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (B.1.1, C.1.1), Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen (B.1.2, B.1.3, C.1.2, C.1.3), Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7 ULR (D.1), bereits vorhandene oder geplante Maßnahmen zur Lärmminderung (B.2.1, C.2.1), Maßnahmen, die die zuständigen Behörden für die nächsten fünf Jahre geplant haben, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete (B.3.1, B.3.2, C.3.1, C.3.2), langfristige Strategie (B.3.8, C.3.8), finanzielle Informationen: Finanzmittel, Kostenwirksamkeitsanalyse, Kosten- Nutzen-Analyse (B.2.2, B.3.3, C.2.2, C.3.3, D.2), 7 8 Anhang V definiert allerdings nur die Anforderungen an die Lärmaktionspläne, nicht die Anforderungen an die Meldung. Eine Nichtberücksichtigung im Meldeformular ist daher nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Nichterfüllung der LAP- Anforderungen. Die Angaben in den Klammern geben die entsprechenden Punkte des badenwürttembergischen Musterberichts an. 31

38 geplante Bestimmungen für die Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans (B.3.9, C.3.9), Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (B.2.5, B.3.7, C.2.5, C.3.7). Die Überprüfung beschränkt sich auf die Erfüllung formaler Kriterien (Angaben vorhanden / nicht vorhanden). Die Qualität der jeweiligen Inhalte kann nicht anhand der Meldeformulare überprüft werden. Dies würde weitergehende Untersuchungen der LAP selbst erfordern. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass keine Meldung alle definierten Anforderungen an die EU-Berichterstattung erfüllt. Auch wenn berücksichtigt wird, dass einige Meldungen noch nicht den endgültigen Bearbeitungsstand des Lärmaktionsplans wiedergeben und zukünftig weitere Inhalte hinzugefügt werden (vgl. Kapitel 2.3.6), wird deutlich, dass die formalen Anforderungen zu wenig bekannt oder zu kompliziert sind. In Abbildung 31 und Abbildung 32 sind die Ergebnisse getrennt für die Lärmverursacher Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken für jedes Kriterium dargestellt. Die Angabehäufigkeit zu den einzelnen Punkten verteilt sich bei den Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken ungefähr gleich. Größere Abweichungen treten bei den Angaben zu geplanten Maßnahmen (B.3.1, C.3.1) und zum Protokoll der öffentlichen Anhörungen (D.1) auf. Allgemeine Angaben und Angaben zur Bewertung der Ist-Situation werden am häufigsten gemacht. Vergleichsweise selten werden Informationen zum finanziellen Rahmen (B.2.2, C.2.2, C.3.3, D.2), zu Schätzwerten für die Reduzierung der Zahl der betroffenen Personen (B.2.5, C.2.5) und zu Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete (B.3.2, C.3.2) gegeben. 32

39 Abbildung 31: Anforderungen an die EU-Berichterstattung laut Meldung zur Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen (Meldungen bis zum , n = 209) nicht mehr als zehn Seiten Beschreibung der Gemeinde und Lärmquellen (A.1) zuständige Behörde (A.2) rechtlicher Hintergrund (A.3) geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR (A.4) Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (B.1.1) Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind (B.1.2) Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen (B.1.3) bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung (B.2.1) finanzielle Informationen zu bereits vorhandenen Maßnahmen (B.2.2) Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl betroffener Personen durch bereits vorhandene Maßnahmen (B.2.5) geplante Maßnahmen zu Lärmminderung (B.3.1) Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete (B.3.2) finanzielle Informationen zu geplanten Maßnahmen (B.3.3) Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl betroffener Personen durch geplante Maßnahmen (B.3.7) langfristige Strategie (B.3.8) Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans (B.3.9) Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7 ULR (D.1) finanzielle Informationen (D.2) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Anteil an allen LAP-Meldungen zu Hauptverkehrsstraßen angegeben unvollständig nicht angegeben 33

40 Abbildung 32: Anforderungen an die EU-Berichterstattung laut Meldung zur Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken (Meldungen bis zum , n = 92) nicht mehr als zehn Seiten Beschreibung der Gemeinde und Lärmquellen (A.1) zuständige Behörde (A.2) rechtlicher Hintergrund (A.3) geltende Grenzwerte gemäß Artikel 5 ULR (A.4) Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten (C.1.1) Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind (C.1.2) Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen (C.1.3) bereits vorhandene Maßnahmen zur Lärmminderung (C.2.1) finanzielle Informationen zu bereits vorhandenen Maßnahmen (C.2.2) Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl betroffener Personen durch geplante Maßnahmen zu Lärmminderung (C.3.1) Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete (C.3.2) finanzielle Informationen zu geplanten Maßnahmen (C.3.3) Schätzwerte für die Reduzierung der Zahl betroffener Personen durch langfristige Strategie (C.3.8) Bewertung der Durchführung und der Ergebnisse des Aktionsplans (C.3.9) Protokoll der öffentlichen Anhörungen gemäß Artikel 8 Absatz 7 ULR (D.1) finanzielle Informationen (D.2) 0% 20% 40% 60% 80% 100% Anteil der Nennungen angegeben unvollständig nicht angegeben 34

41 3 Zusammenfassung Die vorliegende Untersuchung wertet die Meldungen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe für das Land aus. Grundlagen sind die vom Umweltbundesamt und vom Land Baden- Württemberg zur Verfügung gestellten Daten zur Lärmkartierung (Stichtag ) und Lärmaktionsplanung (Stichtag ). Die wesentlichen Ergebnisse sind: Es liegen 755 Meldungen zur Lärmkartierung vor. Damit wurde in 68 Prozent aller Gemeinden in mindestens eine Lärmquelle kartiert. Die meisten Gemeinden sind vom Straßenverkehr betroffen. Datenbereinigt lagen zum Stichtag 240 Meldungen zur Lärmaktionsplanung vor. Die gemeldeten Gemeinden decken rund die Hälfte der Gesamtbevölkerung in ab. Die 178 Lärmaktionspläne, die zum Zeitpunkt der Meldung abgeschlossen oder in Bearbeitung waren, decken ein Viertel aller lärmkartierten Gemeinden ab. Bis zum Stichtag haben 126 Gemeinden konkrete lärmmindernde Maßnahmen gemeldet, die im Rahmen der Lärmaktionsplanung der zweiten Stufe für Hauptverkehrsstraßen und der ersten Stufe an Haupteisenbahnstrecken entwickelt wurden. Dies ist rund ein Sechstel der lärmkartierten Gemeinden. Gemeinden mit vergleichsweise hohen Einwohnerzahlen entwickelten häufiger Maßnahmen im Rahmen des Lärmaktionsplans als kleinere Kommunen. Die geplanten Maßnahmen betreffen den Verursacheranteilen entsprechend vor allem den Straßenverkehr. Die häufigsten Maßnahmen sind dort Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Sanierung des Fahrbahnbelags. In den Meldungen zum Schienenverkehr werden am häufigsten Schallschutzwände und -fenster sowie Maßnahmen zum Gleisbau / -sanierung genannt. Die Auswertung der LAP-Meldungen zeigt, dass die formalen Anforderungen an die Berichterstattung in der Regel nicht vollständig erfüllt werden. Bei den meisten Meldungen fehlen finanzielle Informationen, Wirkungsprognosen und Angaben zu ruhigen Gebieten. Im Vergleich zu den bundesweit vorliegenden LAP-Meldungen zeigen sich folgende Gemeinsamkeiten und Besonderheiten der badenwürttembergischen LAP: - In wurde, bezogen auf die Anzahl der Gemeinden, dichter kartiert. Auf gleichem Niveau befindet sich der Anteil der Bevölke- 35

42 rung, für die eine Lärmkartierung in und in Deutschland zur Verfügung steht. - In erarbeitet ein größerer Teil der lärmkartierten Gemeinden einen Lärmaktionsplan. Bezieht man diese Betrachtung auf die Bevölkerung, wurde im Bundesland für einen geringeren Bevölkerungsanteil ein Lärmaktionsplan erarbeitet. - Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung entwickelten verkehrlichen Maßnahmen werden etwa so häufig geplant wie im bundesweiten Durchschnitt. Schallschutzwände und fenster haben in einen etwas höheren Stellenwert als im Bundesdurchschnitt. Städtebauliche Maßnahmen wurden hingegen weniger oft geplant. - In wurde die Öffentlichkeit häufiger informiert und beteiligt als im bundesweiten Durchschnitt. Insbesondere Diskussionsund Informationsveranstaltungen sowie Rundschreiben wurden in Baden- Württemberg häufiger durchgeführt. Dagegen wurde das Internet und Pressemitteilungen im Bundesdurchschnitt häufiger zur Information und Beteiligung genutzt. - Die bundesweite Tendenz, wonach Gemeinden mit vergleichsweise hohen Einwohnerzahlen häufiger einen Lärmaktionsplan melden, diesen zum Abschluss bringen und öfter konkrete Inhalte als kleine Gemeinden entwickeln, trifft auch für zu. 36

43 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Vorhandene und geplante Maßnahmen laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) 20 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Vergleich der Lärmkartierung in und Deutschland (Meldungen bis zum ) 2 Abbildung 2: Lärmkartierte Gemeinden in (Meldungen bis zum ) 3 Abbildung 3: Lärmkartierte Gemeinden in (Meldungen bis zum ) 4 Abbildung 4: Abbildung 5: Abbildung 6: Abbildung 7: Lärmkartierte Gemeinden und Ortsgröße in Baden- Württemberg (Meldungen bis zum , Quelle der landesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie2013) 5 Lärmkartierte Gemeinden und Ortsgröße in Deutschland (Meldungen bis zum , Quelle der bundesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie2013) 5 Gemeinden mit Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 263) 6 Gemeinden mit Meldung zur Lärmaktionsplanung nach Lärmverursachern und Stufe der Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 263) 8 Abbildung 8: Vergleich der LAP-Meldungen in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) 9 Abbildung 9: Gemeinden mit LAP-Meldung und Ortsgröße in Baden- Württemberg (Meldungen bis zum , n = 240, Quelle der landesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie2013) 10 Abbildung 10: Gemeinden mit LAP-Meldung und Ortsgröße in Deutschland (Meldungen bis zum , Quelle der bundesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie2013) 11 Abbildung 11: Erarbeitungsstatus laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) 12 Abbildung 12: Zeitpunkt der Meldungen zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) 13 Abbildung 13: Hauptlärmquellen laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 240, Mehrfachnennungen sind möglich) 14 Abbildung 14: Hauptlärmquelle Straßenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 209) 14 37

44 Abbildung 15: Hauptlärmquelle Schienenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 92) 15 Abbildung 16: Angaben zur Ist-Situation laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n Straßenverkehr = 209, n Schienenverkehr = 92) 16 Abbildung 17: Bearbeitungsstand der gemeldeten Lärmaktionspläne (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) 17 Abbildung 18: abgeschlossene und in Bearbeitung befindliche (bearbeitete) Lärmaktionspläne und Ortsgröße (Meldungen bis zum Stichtag , n = 178, Quelle der landesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie2013) 18 Abbildung 19: Gemeinden mit konkreten LAP-Maßnahmen laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 231) 19 Abbildung 20: Geplante Maßnahmen zum Straßenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 209) 21 Abbildung 21: Geplante Maßnahmen zum Schienenverkehr laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum Stichtag , n = 92) 22 Abbildung 22: Vorhandene Maßnahmen in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) 23 Abbildung 23: Geplante LAP-Maßnahmen in und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) 24 Abbildung 24: Gemeinden mit LAP-Maßnahmenplanung und Ortsgröße (Meldungen bis zum Stichtag , n = 126, Quelle der bundesweiten Vergleichsdaten: Bundesamt für Kartographie und Geodäsie2013) 25 Abbildung 25: Datumsangaben zur Maßnahmenumsetzung in Baden- Württemberg an Hauptverkehrsstraßen (Meldungen bis zum , n = 209) 25 Abbildung 26: Datumsangaben zur Maßnahmenumsetzung in Baden- Württemberg an Haupteisenbahnstrecken (Meldungen bis zum , n = 92) 26 Abbildung 27: Information und Beteiligung der Öffentlichkeit laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 231) 27 Abbildung 28: Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 231) 28 Abbildung 29: Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Baden- Württemberg und Deutschland (Meldungen bis zum bzw ) 29 38

45 Abbildung 30: Festlegung ruhiger Gebiete laut Meldung zur Lärmaktionsplanung (Meldungen bis zum , n = 231) 30 Abbildung 31: Anforderungen an die EU-Berichterstattung laut Meldung zur Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen (Meldungen bis zum , n = 209) 33 Abbildung 32: Anforderungen an die EU-Berichterstattung laut Meldung zur Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken (Meldungen bis zum , n = 92) 34 39

46

47

48 Berlin Novalisstraße 10 D Berlin-Mitte Tel Fax Hamburg Altonaer Poststraße 13b D Hamburg-Altona Tel Fax Kassel Ludwig-Erhard-Straße 8 D Kassel Tel Fax kassel@lk-argus.de

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