Tarifabschluss für die Beschäftigten im Sozial und Erziehungsdienst

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1 Umsetzung der Ergebnisse vom in P&I LOGA auf Grundlage der Mitte Dezember 2015 von den einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV) freigegebenen Änderungstarifverträge. Hinweis zu den Release-unabhängigen MERGE-Dateien: Die Datei TVSUE_2015.zip ist in das P&I LOGA - Installationsverzeichnis oder ein anderes Verzeichnis zu stellen und zu entzippen. Über LOGA / MergeV3 Laden können dann - je nach Bedarf - die Dateien TVSEW_2015.sql (TV SUE Tarifgebiet West) und TVSEO_2015.sql (TV SUE Tarifgebiet Ost) aufgerufen und geladen werden. Wenn die Tarife auf Mandanten-Ebene vorgehalten werden, ist das erste Parameterfeld in LOGA / MergeV3 Laden mit der Kennung des betreffenden Mandanten zu pflegen, für die Installationsebene darf dort kein Eintrag vorgenommen werden. Neben der Aktualisierung der Entgelte (Maske Tarifstufen) werden mit dem jeweiligen Script in der Maske Tarifgruppen die vier neuen Gruppen S08a, S08b. S11a1 und S11b eingefügt. Die Fachabteilung muss in Bezug auf die neuen Gruppen noch ergänzende Daten/Informationen einpflegen, soweit diese bereits bekannt sind. Im Einzelnen handelt es sich dabei um die Zuschlagsprozentsätze, den Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung und die laufbahnabhängigen Zuordnungen für die Personalstandstatistik. Darüber hinaus wird in der Maske Tarifvereinbarung ÖD der Auswahlkatalog an den Feldern Fallgruppe und Allgemeine Zulage um 5 bzw. 1 neue Ausprägung(en) erweitert. (Zum inhaltlichen Hintergrund => s. Fachliche Informationen ) Das ebenfalls in der Datei TVSUE_2015.zip enthaltende Script Erhöhungsregeln _TVSUE_2015_07_01.sql beinhaltet die für den Tarife-Prozess erforderlichen Regeln zur Überleitung der Personalfälle in individuellen Endstufen. Beim Einspielen über MERGEV3 Laden ist keine besondere Parametrisierung erforderlich.

2 Umsetzung der Ergebnisse vom in P&I LOGA auf Grundlage der Mitte Dezember 2015 von den einzelnen kommunalen Arbeitgeberverbänden (KAV) freigegebenen Änderungstarifverträge. Fachliche Informationen Im Zuge dieses Abschlusses sind ein paar der bisherigen Tarifgruppen (S05, S06, S08 und S10 sowie S11a/S11Ü und S12a/S12Ü) entfallen, andere kommen dafür neu hinzu (S08a, S08b, S11a und S11b). Die nicht mehr besetzten Gruppen bleiben aber nach wie vor im System erhalten. Zentraler Punkt ist daraus folgend die Umsetzung des Abschnitts XIII, Punkt 1, Satz 1 der Niederschrift zum o. a. Tarifabschluss. Bei Umgruppierungen aus den künftig entfallenen Gruppen heraus gilt somit ein vom TVÖD/TVSUE Standard abweichendes Regelwerk. Das abweichende Regelwerk (stufengleiche Höhergruppierung unter Mitnahme der in der bisherigen Gruppe/Stufe zurückgelegten Erfahrungszeit) muss anwenderseitig historisch ab dem auf der jeweiligen Tarifgrundmaske des TV SUE (also ggf. Tarifgebiete West und Ost) aktiviert werden. Die entsprechende Auswahl steht im Feld Sonstiges/Berechnung (Reiter: Erhöhung) zur Verfügung. Mit dieser Steuerung allein erfolgt ohne weitere Aktivitäten (vorausgesetzt natürlich, dass die Beschäftigten am bereits vorhanden waren) eine automatische Überleitung (also Umgruppierung) in diesen vier Konstellationen: - Überleitung von Gruppe S05 nach Gruppe S07 - Überleitung von Gruppe S06 nach Gruppe S08a - Überleitung von Gruppe S08 nach Gruppe S08b - Überleitung von Gruppe S11 nach Gruppe S11b

3 In 5 weiteren Fällen erfolgt ggf. eine Überleitung nach dem gleichen Regelwerk, wenn durch die Fachabteilung auf der Maske Tarifvereinbarung ÖD im Feld Fallgruppe eine dieser neu zur Verfügung gestellten Auswahlmöglichkeiten personenbezogen zugewiesen wird. - S07-15 TVSUE Überleitung von S07 nach S09 (Tarifergebnis ) - S08-15 TVSUE Überleitung von S08 nach S09 (Tarifergebnis ) - S09-15 TVSUE Überleitung von S09 nach S11a1 (Tarifergebnis ) - S10-15 TVSUE Überleitung von S10 nach S13 (Tarifergebnis ) - S16-15 TVSUE Überleitung von S16 nach S17 (Tarifergebnis ) Diese Vorgehensweise ist erforderlich, da fallgruppenbedingt nicht alle in diesen Gruppen vorhandenen Beschäftigten pauschal übergeleitet werden dürfen. Darüber hinaus sind auch die Optionen aus dem so genannten Antragsrecht zu beachten. Nur zur Info: Hinter der Gruppe S11a1 verbirgt sich die neue Gruppe S11a. Technisch musste hier eine Differenzierung vorgenommen werden, da sie alte Gruppe S11a (= S11Ü) im System erhalten bleibt. Wichtiger Hinweis in diesem Zusammenhang: Die jeweilige Steuerung muss ggf. historisch ab dem (!) vorgenommen werden Beispiel: Unabhängig von den zuvor dargestellten Szenarien hat eine von der Fachabteilung nach folgendem Muster vorgenommene Höhergruppierung die höchste Wertigkeit. Über diesen Weg können ggf. weitere Fälle stufengleich höhergruppiert werden.

4 Zur Umsetzung der Tarifliche Zulage (Entgeltgruppen S11b und S12) Hier zunächst der entsprechende Auszug aus den Durchführungshinweisen Betroffen von dieser Thematik sind somit die Fälle, die zum Zeitpunkt Anspruch auf eine Vergütungsgruppenzulage hatten, also nicht jeder Beschäftigte in diesen Gruppen. Die Berechnungsauslösung erfolgt demzufolge fallbedingt über diese neue Auswahl im Feld Allgemeine Zulagen auf der Maske Tarifvereinbarung ÖD (Reiter: Vereinbarungen). Zur Ausgabe des Berechnungsergebnisses (70 oder 80 ) muss anwenderseitig eine neue Bruttolohnart definiert werden, die dann anschließend in der Maske Tarif Lohnartenzuordnung dem jeweiligen TVSUE-Tarif zugewiesen werden muss, so wie in diesem Beispiel hier:

5 Zum Punkt Dynamisierung individueller Endstufen hier: Hinweis zu den mitgelieferten Erhöhungsregeln Es wird so verfahren, dass übergeleitete Mitarbeiter/-innen mit individueller Endstufe denselben (betragsmäßigen bzw. in entsprechender prozentualer Relation ermittelten) Überleitungsgewinn erhalten, wie die aus der der regulären Endstufe (6) übergeleiteten Beschäftigten.

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