Inhaltsübersicht 1 Arbeitsgruppe Teilnehmer Workshops Aufgaben 2

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1 Tatbestände in die Tatbestände in die Dokumenteninformation Version: 1.0 Stand: Status: übergeben (in Arbeit, übergeben, abgestimmt, freigegeben, zurückgezogen) Verantwortlich: CCC Ablageort: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx Inhalt: Tatbestände in die Änderungsdokumentation: Datum Autor Status Beschreibung Rupp übergeben Zusammenfassung der Ergebnisse der AG Vor Verwendung des Dokuments bitte die Aktualität des Ausdrucks überprüfen! Inhaltsübersicht 1 Arbeitsgruppe Teilnehmer Workshops Aufgaben 2 2 KMK-Prüfschema 3 3 Überblick weitere Leistungen 3 4 Dienstleistungen 3 5 Vermietung 4 6 Tagungen und Kongresse 5 7 Weiterbildung Weiterbildung gemäß KMK-Leitfaden Regelungen zu Fort- und Weiterbildung 6 8 Sponsoring 6 9 Personalgestellungen 8 10 Verkauf von Kuppelprodukten 8 11 Sonderpunkt Hochschulsport 9 CCC Druck: Seite 1 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

2 Tatbestände in die 1 Arbeitsgruppe 1.1 Teilnehmer Beteiligte Hochschulen: Leibniz Uni Hannover Leuphana Uni Lüneburg Niedersächsisches Hochschulkompetenzzentrum für SAP Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Stiftung Universität Hildesheim TiHo Hannover TU Braunschweig Vertreter Frau Köpper, Frau Zaepernick, Hr. Howind Herr Ludenia Herr Dr. Rupp, Herr Dr. Schubert Frau Rogge, Herr Köhn Frau Westphal, Herr Krause Frau Mikolon Frau Heinemann, Herr Redeker, Herr Wandrey, Herr Wendehorst 1.2 Workshops Aufgaben Aufgaben der Arbeitsgruppe: Identifikation weiterer Leistungen Entwicklung von Kalkulationsschemata für weitere Leistungen Empfehlung zur Abbildung Aufgaben der Hochschulen im Rahmen der Umsetzung: Regelungen und organisatorische Prozesse (Identifizierung der sonstigen Leistungen, Informationsfluss dezentral zentral) Dokumentation der Verfahren Ermittlung und Buchung der Kosten CCC Druck: Seite 2 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

3 Tatbestände in die 2 KMK-Prüfschema Das von der KMK veröffentlichte Prüfschema lag den weiteren Überlegungen und Regelungen zugrunde. 3 Überblick weitere Leistungen Dienstleistungen Vermietung Tagungen und Kongresse Fort- und Weiterbildung Sponsoring Personalgestellungen Verkauf von Kuppelprodukten Der Anteil der weiteren Leistungen am wirtschaftlichen Bereich hat eine deutlich untergeordnete Bedeutung: LUH: die weiteren Leistungen stellen unter 10% des wirtschaftlichen Bereichs dar - 90% (Auftragsforschung und Dienstleistungen) bereits erfasst und abgebildet. TUBS: die weiteren Leistungen stellen unter 5% des wirtschaftlichen Bereichs dar - 95% bereits erfasst und abgebildet. Ostfalia: die weiteren Leistungen stellen unter 8% des wirtschaftlichen Bereichs dar - 92% bereits erfasst und abgebildet. (Der wirtschaftliche Bereich insgesamt liegt bei 1,9%) Gerade unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit sind für die genannten kleinteiligen Sachverhalte angemessene und wirtschaftliche Lösungen zu entwickeln. 4 Dienstleistungen Dienstleistungen sind dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Diskussion: CCC Druck: Seite 3 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

4 Tatbestände in die Differenzierung in personalintensive und maschinenintensive Dienstleistungen. Maschinenstunden und Labore separat kalkulieren und buchen und diese Kosten aus dem Overheadkostensatz heraus rechnen. Sehr hoher unverhältnismäßiger Aufwand für zusätzliche Kalkulation von internen Verrechnungspreisen (z.b. Laborleistungen, Maschinenstunden) und die Erfassung und Buchung dieser Kostenbestandteile (analog Zeiterfassung). Ergebnis: Das Kalkulationsschema für Auftragsforschung auch für alle Dienstleistungen heranziehen (Wirtschaftlichkeit der KLR). 5 Vermietung Sowohl die kurzfristige und die langfristige Vermietung an Externe sind dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. (Steuerrechtlich können einzelne Sachverhalte wohl noch der Vermögensverwaltung zugeordnet werden.) Es erfolgt eine Kalkulation von qm-sätzen nach folgender Formel: = ä ä h h ä ( ) Dabei sollen aus abrechnungstechnischen Gründen möglichst viele Bestandteile (z.b. Hausmeisterkosten, Reinigung, Medientechnik, Energie) in den Kostensatz qm/stunde oder qm/tag eingerechnet werden. Die qm-sätze können pro Gebäude, Gebäudegruppe oder übergreifend ermittelt werden. Es wird empfohlen hochschulweite Cluster wie z.b. Hörsäle, Seminarräume und Sondermietflächen zu verwenden. Für die Berechnung der qm-sätze wird eine Jahresvermietungskapazität nach folgendem Schema verwendet: 365 Tage Sonn- und Feiertage * 12 Stunden = Vermietkapazität pro qm und Stunde Durch die Hochschulen wurden Proberechnungen mit folgenden Ergebnissen pro qm und Tag vorgenommen (gerechnet mit 304 Tagen und basierend auf den Zahlen aus 2010): Leibniz Uni Hannover Ostfalia TU Braunschweig TiHo Hannover Uni Hildesheim 0,35 (gewichtete Hauptnutzfläche) 0,49 (Hauptnutzfläche) 0,48 (Hauptnutzfläche) 0,66 (gewichtete Hauptnutzfläche) 0,32 (Hauptnutzfläche) Nebenleistungen wie z.b. ein Klavier müssen im Einzelfall mit individuell kalkulierten Kosten einbezogen und gebucht werden. Die Buchung der Kosten führt zu einer Kostenentlastung auf den entsprechenden Gebäudekostenstellen. Die Buchung kann in SAP über die Leistungsverrechnung (sendende Kostenstelle, Leistungsart, Menge, Empfänger) oder über Kostenumbuchung (sendende Kostenstelle, Kostenart, Betrag, Empfänger) erfolgen. Bei der Leistungsverrechnung müssen die Kosten pro qm im Rahmen der Planung hinterlegt werden. CCC Druck: Seite 4 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

5 Tatbestände in die Es werden analog zum Verfahren der Auftragsforschung die Sätze des letzten testierten Jahresabschlusses verwendet. Bei der Kalkulation der Vermietung ist ein Gewinnzuschlag mit einzukalkulieren. Die sich daraus ergebenden steuerlichen Implikationen sind zu berücksichtigen. 6 Tagungen und Kongresse Tagungen die primär dem wissenschaftlichen Austausch und der Verbreitung wiss. Erkenntnisse dienen sind dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen. Insbesondere sind Tagungs- und Kongressformate, welche als grundsätzlich förderfähig im Rahmen der folgenden Programme gelten, als nicht-wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen: Internationale Wissenschaftliche Veranstaltungen (DFG) Konferenzreihen für Nachwuchswissenschaftler (DFG) Wissenschaftliche Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften (DFG) MWK-Programm: Pro Niedersachsen; Förderlinie: Wissenschaftliche Veranstaltungen in Niedersachsen Volkswagen-Stiftung und Niedersächsisches Vorab Förderung kleinerer Tagungen (Fritz Thyssen Stiftung) Kalkulationsschema für Tagungen und Kongresse: Direkte Kosten/Einzelkosten + Miete + Interne Personalkosten (Vorbereitung und Durchführung der Tagung durch Veranstalter) + Gemeinkostenzuschlag auf Personalkosten + Gewinnzuschlag / Anzahl Teilnehmer + MwSt = Preis pro Teilnehmer CCC Druck: Seite 5 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

6 Tatbestände in die 7 Weiterbildung 7.1 Weiterbildung gemäß KMK-Leitfaden Je enger das Angebot sich aus dem spezifischen Bildungsauftrag der Hochschulen ableiten lässt, in dessen Vordergrund die Ausbildung von mehr und besser qualifizierten Humanressourcen steht, kann im Einzelfall die Einordnung als nichtwirtschaftliche Tätigkeit zutreffen. 7.2 Regelungen zu Fort- und Weiterbildung Alle Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen bei denen Creditpoints erworben werden können, werden dem hoheitlichen Bereich zugeordnet (nicht-wirtschaftlicher Bereich). Beispiele hoheitlicher Fort- und Weiterbildung: Tiho: VMTA und Fachtierarztausbildung Tiho wg hoheitlich Lehrerfortbildung (kein Markt, Beistandsleistung, MWK-Schreiben Hr. Jungeblodt) Kalkulationsschema für die Fort- und Weiterbildung: Direkte Kosten/Einzelkosten + Miete + Interne Personalkosten (Vorbereitung und Durchführung der Tagung durch Veranstalter) + Gemeinkostenzuschlag auf Personalkosten + Gewinnzuschlag / Anzahl Teilnehmer = Preis pro Teilnehmer 8 Sponsoring Sponsoring ist dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Beim Sponsoring stellt sich vor allem auch die Frage, welche Kostenblöcke den Sponsoring- Erträgen gegenübergestellt werden können um zu einer Ermittlung des Gewinns aus Sponsoring zu kommen. Eine spezifische sachgerechte Ermittlung von Kostensätzen scheint hier unmöglich (Beispiel: Sponsoring eines Hörsaalnamens, Sponsoring von Tagungen). CCC Druck: Seite 6 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

7 Tatbestände in die Die Sponsoring Einnahmen unterliegen der Körperschaftssteuer, dem Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Bei Entnahme von Gewinnen aus Sponsoring für den hoheitlichen Bereich fällt noch die Kapitalertragssteuer an. Sponsoring ist über separate Projekte abzubilden und dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Vor allem auch bei Kombination von hoheitlichen Tagungen und wirtschaftlichem Sponsoring, da sonst eine Trennung nicht mehr möglich wäre. Ist das Sponsoring mit anderen Sachverhalten im wirtschaftlichen Bereich kombiniert, so könnte dies auch über einen gemeinsames Projekt/Innenauftrag abgebildet werden. Nach 64 Abs. 6 Nr. 1 AO können evtl. 85% steuerlich als Betriebsausgaben anerkannt werden. Bei Anwendung von 64 werden 15% der Einnahmen als Gewinn versteuert. Daraus ergeben sich zwei Varianten: Auseinanderfallen der im SAP dargestellten Werte (auch für die ) und der steuerlichen Behandlung. Buchung der steuerlich zulässigen Betriebsausgaben als Kosten vom hoheitlichen in den wirtschaftlichen Bereich. Der dem hoheitlichen Bereich zur Verfügung stehende Betrag ist immer gleich, da die Buchung der Kosten durch die oben genannte Sonderregelung keinen Einfluss auf die steuerliche Behandlung hat. Nur das wirtschaftliche Ergebnis des Sponsorings, welches in das wirtschaftliche Ergebnis der Hochschule eingeht wird unterschiedlich dargestellt. Offene Frage: Kann ein steuerrechtlich gesetzter Wert (hier 85%) auch für die herangezogen werden. CCC Druck: Seite 7 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

8 Tatbestände in die Greift 64 Abs. 6 Nr. 1 AO nicht und ist es auch nicht möglich über andere Wege Kosten dem Sponsoring-Ertrag gegenüberzustellen, so wäre der gesamte Ertrag als Gewinn zu versteuern was zu einer deutlich höheren Steuerlast führen würde. (Anmerkung: Das gleiche Verfahren greift z.b. auch bei Weblinks) 9 Personalgestellungen Personalgestellungen an Dritte sofern nicht Beistandsleistung (z.b. zwischen Hochschulen) sind dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Kalkulationsschema für Personalgestellungen: Personalkosten + monatliche Personalgestellungspauschale (OFD-Kosten + Anteilige Vollkosten der Personalabteilung) + Gewinnzuschlag + MwSt. = Preis 10 Verkauf von Kuppelprodukten Der Verkauf von Kuppelprodukten ist dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Beispiele: Getreide, Milch, Schweine (insb. Tiho: Forschungsgut Ruthe) Keine Herstellung für den wirtschaftlichen Betrieb - Zweckbetrieb/Abfallprodukte, daher steuerlich wohl nicht steuerbar aber nach KMK-Schema trennungsrechnungsrelevant. Studienarbeiten, Konzepte, Software (z.b. Verpackungen für Dr. Oetker) die im hoheitlichen Bereich entwickelt werden und dann verkauft werden (Arbeitnehmererfindungen). Liegt das Recht bei den Studierenden ist die Hochschule an der Verwertung nicht beteiligt. Die Herstellkosten der Leistungen sind nicht mehr ermittelbar. CCC Druck: Seite 8 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

9 Tatbestände in die Buchung für den Verkauf von Kuppelprodukten: Das Kuppelprodukt wird zum Marktpreise vom hoheitlichen Bereich in den wirtschaftlichen Bereich der Hochschule verkauft. Vom wirtschaftlichen Bereich findet dann wiederum der Verkauf an die Externen statt. Da durch dieses Konstrukt im wirtschaftlichen Bereich kein Gewinn/Verlust entstehen kann und steuerrechtlich wohl auch kein Steuertatbestand geschaffen wird, wird aufgrund der nicht gegebenen Wesentlichkeit eine direkte Buchung im hoheitlichen Bereich empfohlen (Kleinerlöse). 11 Sonderpunkt Hochschulsport Gemäß KMK-Schema für Interne (Studierende, Beschäftigte) keine wirtschaftliche Tätigkeit. Für Externe sind die Leistungen jedoch dem wirtschaftlichen Bereich zuzuordnen. Studierende, Beschäftigte anderer Hochschulen, die ebenfalls den Hochschulsport nutzen (Beistandsleistung zwischen Hochschulen), werden als Interne behandelt. Buchung für den Verkauf von Kuppelprodukten: Verkauf zu Marktpreisen vom hoheitlichen Bereich in den wirtschaftlichen und vom wirtschaftlichen Bereich an Externe. CCC Druck: Seite 9 von 9 Dok: G:\Projekte\Referenzmodell\CO\EU-Projekte\AG 2\ Sonstige Leistungen \Konzept zur Einbeziehung weiterer Tatbestände in die.docx

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