Faktencheck EU-Wahlrechtsreform, Sperrklausel und Jo Leinen
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- Lisa Raske
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1 Faktencheck EU-Wahlrechtsreform, Sperrklausel und Jo Leinen Hintergrund Endlich ist es wieder so weit, die Debatte um die Sperrklausel zur Europawahl ist zurück hat das Verfassungsgericht die 5%-Hürde zur Europawahl in Deutschland gekippt. 1 Die Reaktion des Bundestages: eine 3%-Hürde hat das Gericht wenig überraschend auch diese gekippt. 2 Nun wird versucht, eine Sperrklausel über das europäische Wahlrecht einzuführen. Betroffen wären von dieser Änderung Deutschland und Spanien, die unter den großen Ländern die einzigen ohne Sperrklausel sind, denn die Durchführung der EU-Wahlen im Detail liegt immer noch in den Händen der Mitgliedsstaaten. Es stellt sich die Frage, ob sich zwischenzeitlich unter den Befürwortern jemand die Mühe gemacht hat, auf die klugen Einwände des Verfassungsgerichts einzugehen und stichhaltige Argumente für eine Sperrklausel vorzulegen man kann beruhigt sein, natürlich gibt es keinerlei Bemühungen um sachliche Argumente. Mitverantwortlich für die neue Initiative ist der Sozialdemokrat Jo Leinen, der sich redlich bemüht, Tatsachen zu ignorieren, zu verdrehen oder zu erfinden, um seiner Sache Vorschub zu leisten. Das ausgeprägte Interesse an dieser Angelegenheit kann man ihm nicht verübeln, denn wie der Parteienrechtler Martin Morlok gesagt hat: Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. 3 Nach dem Wegfall der Sperrklausel sind mit der Europawahl 2014 sieben deutsche Einzelabgeordnete in das Europaparlament eingezogen. Nach über einem Jahr Europaparlament ohne deutsche Sperrklausel muss man feststellen, dass die Prognosen des Verfassungsgerichts zutreffend waren: Das Parlament funktioniert weiterhin. Wo liegt nun also das Interesse der Sperrklauselbefürworter? Die sieben Sitze der Einzelabgeordneten kommen natürlich keinesfalls aus dem Nichts, sondern sie fehlen den großen Parteien am meisten schmerzt das die Beteiligten der großen Koalition, also den Vertretern von CDU und SPD. Sophie Lenski Juraprofessorin aus Konstanz hat nach dem letzten Sperrklausel- Urteil einen Blick auf die kritischen Stimmen geworfen und beobachtet, dass der allgemeine Diskurs schon derart im Zeitalter der großen Koalition verankert zu sein scheint, dass die Vorstellung, Partikularinteressen könnten woanders als innerhalb der etablierten Volksparteien vertreten werden, unerträglich wird. 4 Diese Einschätzung lässt sich gut an den Aussagen von Jo Leinen ablesen, der sagt, das Gemeinwohl dürfe nicht an Splitterparteien hängen. Die sieben deutschen Einzelabgeordneten haben bei der letzten Wahl gemeinsam 7% erzielt, was in der Summe über zwei Millionen Stimmen sind für Herrn Leinen sollen diese wertlos sein: Für ihn wählt falsch, wer keine große Partei wählt. Er behauptet, er wolle die kommenden Wahlen mit seiner Reform transparenter, demokratischer und europäischer machen. Wenn sein Bericht erfolgreich ist, wird er das Gegenteil erreichen. Die Abstimmung ist für den vorgesehen, danach müssen im Rat noch alle Mitgliedsstaaten zustimmen, das ist zwar noch ein weiter 1 BVerfG, Urteil 2 BvC 4/10 u.a. 2 BVerfG, Urteil 2 BvE 2/13 u.a. 3 Morlok, JZ 2/2012, S Lenski, VerfBlog, 2014/2/27. 1
2 Weg, aber dennoch sollen im Folgenden Statements zur Sperrklausel genauer unter die Lupe genommen werden. Behauptung im Bericht Die Sperrklausel wird als Maßnahme für die Sicherung der ordnungsgemäßen Arbeitsweise des Parlaments benötigt, da so eine weitere Fragmentierung verhindert wird. Verweis: DOC+XML+V0//DE - Nr. 7 Im Juli 2015 hat Dr. Karten Grabow für die Konrad-Adenauer-Stiftung eine Erhebung über kleine Parteien im Europäischen Parlament erstellt und lässt kaum ein gutes Haar an diesen. Auch wenn diese Einschätzung aus der Feder einer CDU-nahen Stiftung nicht sonderlich überrascht, musste er doch eine Beobachtung machen: die sieben neu gewählten Abgeordneten beeinflussen die Funktionsfähigkeit oder gar Entscheidungsfähigkeit des Europäischen Parlaments nicht. 5 Sein Blick auf die Parlamentsarbeit bestätigt also die Prognose des Bundesverfassungsgerichts, das schon im Urteil von 2014 angenommen hatte, dass eine Zersplitterungsgefahr gar nicht bestünde, da deutsche Splitterparteien durchaus ein zu Hause bei den Fraktionen im Europäischen Parlament finden können. 6 So kam es dann auch: fünf von sieben Abgeordneten haben sich Fraktionen angeschlossen. Wieso für die Arbeitsweise des Parlaments eine Klausel von Nöten ist und wo die große Fragmentierung liegt, verrät uns der Bericht nicht. Die Sperrklausel wird benötigt, weil das Gemeinwohl bei knappen Abstimmungen nicht an Splitterparteien hängen dürfe. Wer keine große Partei wählt, wählt in Jo Leinens Augen offenbar falsch. Der Gedanke, Interessen könnten sich außerhalb des Spektrums etablierter Parteien (sog. ehemalige Volksparteien) bewegen, scheint für ihn nicht nachvollziehbar zu sein. In diesem Kontext ist es natürlich auch verständlich, dass er sich die Demokratie nach seinen Vorstellungen zurechtbiegen möchte. Bereits die aktuelle Zersplitterung hat die Rechtsradikale Marine Le Pen gestärkt und es ihr ermöglicht, eine Fraktion zu gründen. 5 Karsten Grabow, Kleine Parteien im Europäischen Parlament, 6 BVerfG, Urteil 2 BvE 2/13 u.a., Rn
3 Marine Le Pen, Vorsitzende des rechtsextremen Front National aus Frankreich, hat kürzlich die Fraktion Europa der Nationen und der Freiheit gegründet. Für eine Fraktionsbildung benötigt man mindestens 25 Abgeordnete aus sieben unterschiedlichen Mitgliedsstaaten. Marine Le Pen konnte für ihre Neugründung drei Einzelabgeordnete gewinnen, die sie benötigte, um die Quote von sieben verschieden Herkunftsländern zu erreichen. Zwei von diesen wurden für große Parteien in das Parlament gewählt, eine Britin, die vorher bei der EFDD (UKIP) war und ein Rumäne, der vorher in der Fraktion der Sozialdemokraten war (S&D wie auch Jo Leinen). Der dritte Abgeordnete ist ein Belgier von Vlaams Belang, der bei der Wahl mehr als 3% geholt hat und von einer Sperrklausel gar nicht betroffen wäre. In der Fraktion von Marine Le Pen sind keine deutschen oder spanischen Abgeordneten, also auch keine Abgeordneten, die von einer fehlenden Sperrklausel profitiert haben. Leinen versucht bewusst den Eindruck zu erwecken, dass die fehlende Sperrklausel den rechten Rand stärkt, das ist allerdings falsch: momentan profitiert von der fehlenden Sperrklausel in Deutschland und Spanien am meisten die Fraktion der Grünen. Dass ein ursprünglich für die Sozialdemokraten in das Parlament gewählter Abgeordneter den rechtsextremen eine Fraktionsgründung ermöglicht hat, macht diese Aussage von Leinen besonders perfide. Der ehemalige Sozialdemokrat ist inzwischen stellvertretender Vorsitzender in der Le Pen Fraktion. Das Parlament wählt heute die Exekutive und ist mehr als früher auf stabile Mehrheiten angewiesen. Das Parlament wählt am Anfang der Legislaturperiode den Präsidenten der Europäischen Kommission. Wählen heißt in diesem Sinne, dass ein Kandidat vom Europäischen Rat unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses vorgeschlagen wird und vom Parlament bestätigt werden muss. Auf die Zusammensetzung der Kommission hat das Parlament keinen Einfluss, es muss auch hier lediglich die vorgeschlagenen Kandidaten abnicken. Schon in der Verhandlung zur 3%-Hürde hat das Verfassungsgericht versucht zu ergründen, warum die Arbeit des Kommissionspräsidenten auf stabile Mehrheit im Parlament angewiesen sein könnte - die Befürworter der Sperrklausel konnten diese Position schon dort nicht erhellen. 7 Jo Leinen kann das auch nicht, er versucht es aber auch gar nicht erst. Im Endeffekt lässt sich die Angst vor fehlenden stabilen Mehrheiten auf die Angst vor der Zersplitterung des Parlaments reduzieren, dass diese Angst unberechtigt ist, zeigt der Umstand, dass sich die meisten Einzelabgeordneten in das Fraktionsgefüge des Parlaments eingegliedert haben. Zum jetzigen Zeitpunkt machen die fraktionslosen Abgeordneten 2% im Parlament aus. 7 BVerfG, Urteil 2 BvE 2/13 u.a., Rn
4 Wenn Das Europaparlament die europäische Exekutive wählen kann, würde das Verfassungsgericht das Urteil verändern. in DOC+XML+V0//DE&language=de&query=INTERV&detail= Das ist ist falsch, das Verfassungsgericht hat die Wahl des Kommissionspräsidenten bereits im Urteil berücksichtigt und als Argument zurückgewiesen. 8 Die Sperrklausel führt zu einer besseren Gleichheit der Wahlchancen. in der Aussprache: //EP//TEXT+CRE ITEM-016+DOC+XML+V0//DE&language=de&query=INTERV&detail= Auf europäischer Ebene gibt es keine Gleichheit der Wahlchancen, das ist insbesondere auch nicht Bestandteil der europäischen Verträge. Dadurch, dass kleine Staaten mit mindestens sechs Abgeordneten vertreten sind und Deutschland maximal 96 Mandate erhält, ist Deutschland ohnehin unterrepräsentiert man spricht von degressiver Proportionalität. Dieser Umstand führt dazu, dass man in Deutschland selbst ohne Sperrklausel mehr Stimmen für ein Mandat braucht, als in einigen anderen EU-Ländern. Ulrike Müller von den Freien Wählern hat und Julia Reda von den Piraten haben in der Europawahl jeweils mehr Stimmen bekommen, als Malta Einwohner hat. Malta ist mit sechs Abgeordneten im Europaparlament vertreten. Eine Sperrklausel würde die ohnehin schlechte Position bzgl. der Gleichheit der Wahlchancen in Deutschland weiter verschlechtern. Hier von einer Verbesserung zu sprechen ist so irreführend wie falsch. Das Verfassungsgericht hat die Sperrklausel auf 0 gedrückt, wodurch man mit 0.5% ein Mandat erreichen konnte. in euractiv reformieren Urteil 2 BvE 2/13 u.a., Rn
5 Das ist nur die halbe Wahrheit. Bei der letzten Europawahl konnte man mit ca. 0.5% der Stimmen ein Mandat erreichen, dass sollte man allerdings nicht dem Verfassungsgericht zuschreiben. In Deutschland könnte es eine faktische Sperrklausel von 1,04% geben, wovon das Verfassungsgericht beim Urteil übrigens ausgegangen ist. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat sich allerdings dafür entschieden, die Entscheidung des Verfassungsgerichts zur 5%-Hürde mit einer 3%-Hürde zu beantworten, die wenig überraschend auch gekippt wurde. Das hatte zum Ergebnis, dass zur Europawahl ein Wahlrecht zu Anwendung kam, das eigentlich von einer Sperrklausel ausging und durch das angewandte Zählverfahren zur Sitzverteilung (Sainte-Laguë/Schepers) das Erreichen eines Mandats mit 0.5% ermöglichte. Hätte der deutsche Gesetzgeber nach der Entscheidung zur 5%-Hürde gewissenhaft gearbeitet und den Argumenten des Verfassungsgerichts Rechnung getragen, hätte es zur Europawahl eine faktische Sperrklausel von 1,04% geben können damit hätten vier der heutigen sieben Einzelabgeordneten kein Mandat errungen. Zur Vertiefung: Lenski, Sophie-Charlotte: Wer hat Angst vor Franken und Rentnern? Wie Karlsruhe den europäischen Wähler stärkt 9 BVerfG, Urteil 2 BvE 2/13 u.a., Rn
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