Gemeinde Dielheim Baugebiet Erlenbachwiesen II + III 2. November 2015

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1 Gemeinde Dielheim Baugebiet Erlenbachwiesen II + III 2. November 2015

2 Beteiligte in der privaten Baulanderschließung Gemeinde Grundstückseigentümer Erschließungsvertrag Planung und Kontrolle Erschließungsträger Städtebauliche und Kostenübernahmevereinbarung Fachplaner Vermessungsbüro Baufirmen Versorgungsbetriebe Copyright AG 2015

3 Partner Erschließungsplanung: IB Willaredt, Sinsheim Vermessung: ÖbVI Häfner, Östringen Landschaftsplanung: Büro Ostholthoff, Rettigheim Hauptaufgaben des Erschließungsträgers Ausarbeitung und Abschluss aller Verträge Erschließungsträgerschaft: Bauherrenfunktion Projektsteuerung der Baulandentwicklung (Umlegung, Erschließung) Abrechnung Nachbetreuung während der Gewährleistungsfrist Seite 3 Copyright AG 2015

4 Referenzen Hockenheimer Flur I + II in Altlussheim (8,2 ha und 6,7 ha) Bäumelweg Nord in Brühl (6,7 ha) Erlenwiesen I in Philippsburg (5,1 ha) GE Streitgärten III in Graben-Neudorf (16,5 ha) GE Ruhberg II in Mühlhausen Langenzeller Buckel in Wiesenbach (5 ha) Mitte Ost IV in Graben-Neudorf (8,5 ha) Fünfvierteläcker in Ketsch (11 ha) Walzbachtal, Pfinztal, Weingarten Kronau, Ubstadt-Weiher, Karlsbad u.a. Copyright AG 2015

5 Bebauungsplan Erlenbachwiesen II + III Rahmenbedingungen: Plangebiet: Nettobauland: ca. 6,8 ha ca. 4,8 ha Bauplätze: ca. 118 Eigentümer: ca. 75 Copyright AG 2015

6 Wahl der Zuteilungsvariante durch den einzelnen Eigentümer Beispielfall für Zone I: Grundstücksgröße m 2 Einwurfswert (70 / m 2 ) = Variante: Zuteilung des Wertanspruchs Aus dem Einwurfswert ergibt sich ein Anspruch von ca. 609 m 2 (70.000,00 : 115,00 /m 2 ) entspricht ca. 2 DH- oder 1 großen EFH-Bauplatz zzgl. Erschließungskosten (für 609 m 2 ) 2. Variante: Minderzuteilung Zuteilung eines Bauplatzes und Verwendung des restlichen Einwurfswerts für die Erschließungskosten hier sogenannte Nulllösung 3. Variante: Zuteilungsverzicht Ausbezahlung des Einwurfswerts durch die Umlegungsstelle nach Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans Eigentümer erhält den Geldwert i.h. v ,00 Die Wahl der Zuteilungsvariante wird im Anschluss an die Erörterungsgespräche getroffen. Auch eine Mehrzuteilung von Bauland ist möglich (mit Aufzahlung!) Seite 6 Copyright AG 2015

7 vorläufiger Zeitrahmen für 2015 bis Abschluss Erschließungsvertrag Erschließungsplanung und Kostenermittlung Anfang 2016: Eigentümererörterung und Zuteilung Aufstellung des Umlegungsplanes 2016 Sommer 2016: Abschluss aller Kostenübernahmevereinbarungen Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe Herbst 2016: Unanfechtbarkeit Umlegungsplan Herbst 2016: Baubeginn für die Erschließung Tief- und Straßenbauarbeiten, Medienverlegung Ende 2016: Abrechnung der Umlegung 2017 IV. Quartal 2017: Fertigstellung der Erschließungsanlagen Ende 2017: Baubeginn für private Bauvorhaben Seite 7 Copyright AG 2015

8 Nächste Schritte Anhörung der Eigentümer nach 47 BauGB Erstellung des Bestandsverzeichnisses bzw. Ermittlung der Eigentumsverhältnisse und Werte (Büro Häfner) Erschließungsplanung und Kostenschätzung (IB Willaredt) Termine für die Einzelgespräche (ÖbVI Häfner/Gemeinde) Artenschutzuntersuchungen Erstellung eines ersten Zuteilungsentwurfs parallel zu den Eigentümergesprächen (ÖbVI Häfner) Versand der Kostenübernahmevereinbarungen () Seite 8 Copyright AG 2015

9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Thomas Dopfer KommunalProjekt AG Wilderichstraße 11, Bruchsal Tel Copyright AG 2015

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