Deklarationsworkshop

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Deklarationsworkshop"

Transkript

1 Deklarationsworkshop

2 Vorstellung Andreas Dossenbach Leiter QS Labor Seit bei Richemont Beruflicher Werdegang Bäcker Konditor Eidg. dipl. Chefbäcker Kaufmännische Weiterbildung Nachdiplomstudium «CAS Lebensmittelrecht, ZHAW/Uni ZH, Wädenswil 2 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

3 Übersicht 3 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

4 Gesetzliche Grundlagen Eidgenössisch Gesetze (LMG) Verordnungen (LGV) Kantonal Beschlüsse (bauliche und betriebliche Hygienevorschriften) Kommunal Vorschriften (Öffnungszeiten der Geschäfte) 4 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

5 Gliederung des LM Rechts gestern / heute ab 1. Mai Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

6 6 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

7 Lebensmittelgesetz (LMG) SR Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

8 Sinn + Zweck der LM Gesetzgebung Art. 1 a. die Gesundheit der Kundinnen und Kunden (K+K) vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (GG), die nicht sicher sind, zu schützen; b. den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und GG sicherzustellen; c. die K+K im Zusammenhang mit Lebensmitteln und GG vor Täuschungen zu schützen; d. den K+K die für den Erwerb von Lebensmitteln oder GG notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. neu 8 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

9 Geltungsbereich Herstellen, behandeln, lagern, transportieren und abgeben von Lebensmitteln (LM) und Gebrauchsgegenständen (GG) Kennzeichen und Anpreisen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen Die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen Landwirtschaftliche Produktion (betreffend Herstellung von Lebensmitteln) 9 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

10 Begriffe Art. 4, Abs. 1 «Lebensmittel» Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersagen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Maiskolben (unverarbeitet) Maisgriess (teilw. verarbeitet) Maisbrot (verarbeitet) Art. 5, Bst. a i «Gebrauchsgegenstände» Aufgabe: (lesen) Art. 6, «Inverkehrbringen» Aufgabe: (lesen) 10 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

11 Selbstkontrolle LMG Art. 26 Abs. 1 Wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt, ein, aus oder durchführt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Er oder sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Abs. 2 Die amtliche Kontrolle entbindet nicht von der Pflicht zur Selbstkontrolle. Abs. 3 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Selbstkontrolle und ihrer Dokumentation. Für Kleinstbetriebe sieht er eine erleichterte Selbstkontrolle und eine erleichterte schriftliche Dokumentation vor. neu 11 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

12 Kleinstbetrieb Was gilt als Kleinstbetrieb?: Als Kleinstbetrieb gilt ein Betrieb mit 9 Vollzeitäquivalent (Mitarbeiteräquivalent, Vollbeschäftigtenäquivalent, full time equivalent) die Anzahl der Erwerbstätigen, ungeachtet von der Funktion. Spezifisch schweizerischer Begriff, gemäss Diskussionen in den parlamentarischen Kommissionen. 12 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

13 Wo finde ich was? Ausgabe 09/2017 «Wegweiser im Dschungel der Gesetze Vol. 2» 13 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

14 Wo finde ich was? > Labor > Gesetze und Verordnungen 14 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

15 PistorOne Online Shop 15 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

16 VO des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) SR Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

17 VO des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) SR Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

18 Zweck der LIV Art. 1 Sie legt fest: die Grundsätze für die Information die Anforderungen an die Information Sie gilt für: Information auf Etikette Information durch sonstiges Begleitmaterial, das mit einem Lebensmittel in Zusammenhang gebracht wird. Information über moderne technologische Mittel mündliche Information 18 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

19 Verzeichnis der Zutaten 19 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

20 Erforderliche Angaben Art. 3 LIV Mengendeklaration (VO über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen MeAV, SR und SR ) Preis (Preisbekanntgabeverordnung PBV) * SR = Systematische Sammlung des Bundesrechtes 20 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

21 Deklaration (Gruppenarbeit) Murmelgruppen (je 2 Personen) Aufgabe: Erstellen Sie die Zutatenliste der Produkte im Kapitel «Arbeitsblätter» Zeit: ca. 10 Minuten 21 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

22 Begriffe Art. 2, Anhang 1 «Sachbezeichnung» 4.1 Bezeichnung eines Lebensmittels wie sie von den geltenden Rechtsvorschriften für dieses Lebensmittel vorgeschrieben ist (rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung); z.b.: Butter 4.2 Bezeichnung, die von den Konsumentinnen und Konsumenten als Bezeichnung eines bestimmten Lebensmittels akzeptiert wird, ohne dass eine weitere Erläuterung notwendig wäre (verkehrsübliche Bezeichnung); z.b.: Berliner 4.3 Bezeichnung, die ein Lebensmittel und erforderlichenfalls seine Verwendung beschreibt und die hinreichend genau ist, um es den Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte (beschreibende Bezeichnung). z.b.: Seitan, Fleischersatz aus Weizenprotein 22 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

23 Obligatorische Angaben über Lebensmittel Art. 3, Abs. 1 LIV: Lebensmittel müssen zum Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten mit folgenden Angaben versehen sein (obligatorische Angaben): Aufgabe: (lesen) Obligatorische Angaben Darstellung Offen in Verkehr gebracht 23 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

24 Obligatorische Angaben über Lebensmittel Art. 4, Abs. 1 LIV: Die obligatorischen Angaben müssen bei vorverpackten Lebensmitteln zum Zeitpunkt der Abgabe direkt auf der Verpackung oder auf einem an dieser befestigten Etikett angebracht sein. Aufgabe: (Rest des Artikels lesen) 24 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

25 Obligatorische Angaben über Lebensmittel Art. 5, Abs. 1 LIV: Bei offen in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln gelten für die Angaben nach Artikel 39 Absätze 1 und 2 LGV folgende Bestimmungen: a. Die Herkunft der Tiere ist in jedem Fall schriftlich anzugeben bei: 1. Fleisch von Tieren nach Artikel 2 Buchstaben a und d der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH), 2. Fisch, ganz, filetiert oder in Stücken. Aufgabe: (Welche Tierarten sind betroffen?) 25 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

26 Was gilt als «Offenverkauf»? 26 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

27 Offenverkauf: ohne Verpackung nicht als vorverpackt gilt: auf Wunsch der Konsumenten vor Ort umhüllt oder verpackt im Hinblick auf die unmittelbare Abgabe vorverpackt 27 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

28 Offenverkauf: Beispiele Beispiele: Portionierter Russenzopf, Früchtebrot etc. umhüllt mit Schutzfolie im «Stolperkorb» angeboten. Menu in Bäckerei, das aus praktischen Gründen in einer verschweissten Packung abgegeben wird. Salatschale, Birchermüesli in Offenverkauf Bereich mit Klebeband zugeklebt bzw. versiegelt, offen in Verkehr gebracht, im Hinblick auf die unmittelbare Abgabe an den Konsumenten verpackt wurde Wichtig: Salatschale in Offenverkauf Bereich (Kühltheke) mit haltbarkeitsverlängernden Methoden (MAP) verpackt gilt als vorverpacktes Lebensmittel, Angaben bezüglich Zusammensetzung, Nährwerte etc. werden verlangt! wichtig 28 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

29 Verzeichnis der Zutaten Art. 8, Abs. 1ff LIV: Erforderliche Angaben / Reihenfolge Dem Verzeichnis der Zutaten ist eine Überschrift oder eine geeignete Bezeichnung voranzustellen, in der das Wort «Zutaten» erscheint. Aufgabe: (Rest des Artikels und Anhang 5 lesen) Beispiel: «Zutaten: Weizenmehl (CH/EU), Wasser, Backhefe, Speisesalz jodiert» 29 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

30 Verzeichnis der Zutaten Zugefügtes Wasser: < 5 Massen %, keine Angabe Zutaten < 2 %: Reihenfolge kann gewählt werden Pflanzenöle: Angabe der Pflanzen, ggf. Härtung Pflanzenfette: Angabe der Pflanzen, ggf. Härtung Tierische Öle: Angabe «Öl tierisch/rind», ggf. Härtung Tierische Fette: Angabe «tiersich / Rind», ggf. Härtung Zusammengesetzte Zutaten: < 2 Massen % nur noch im Endprodukt wirksame Zusatzstoffe Aromen Raucharoma Zusatzstoffe Aufgabe: Wie müssen Zusatzstoffe deklariert werden? 30 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

31 Zutaten, die Allergien oder andere. Allergenkennzeichnung, Art. 10 und 11 LIV Es gilt grundsätzlich die Schriftlichkeit. Nur unter bestimmten Umständen kann vom Grundsatz der Schriftlichkeit abgewichen werden. Es wurden Bedingungen für die mündliche Angabe definiert. Wichtig: Deutliche Kennzeichnung: Malz = Gerstenmalz, Roggenmalz Lecithin = Sojalecithin (wenn aus Soja) Übertragene Zusatzstoffe wie z.b.: Farbstoff E 129 (auf Weizenstärke) Allergene Zutaten müssen im Text besonders hervorgehoben werden! 31 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

32 Allergene gemäss Anhang 6 LIV 32 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

33 Allergene im Offenverkauf Schriftlich gut sichtbarer Hinweis, dass die Informationen auch mündlich eingeholt werden können,.. und Informationen liegen dem Personal schriftlich vor oder eine fachkundige Person kann sie unmittelbar erteilen. 33 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

34 Mengenmässige Angabe von Zutaten (QUID) Art. 12 LIV Aufgabe: (Ausnahmen?) Auslöser sind a) Zutat in Sachbezeichnung b) Von Konsumenten mit Sachbezeichnung in Verbindung gebracht c) Grafische Darstellung d) Neu: von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines LM und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen.. 34 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

35 Mindesthaltbarkeits und Verbrauchsdatum und Datum des Einfrier. 35 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

36 Beispiele und Empfehlungen: 1 Tag: Produkte mit Vanille, Diplomat, Quark, Jogurtcrèmen usw. Desserts / Süssspeisen 2 Tage: Vanillecreme in ganz geschlossenem Pâtisserie, z.b. Mohrenkopf Salate mit Sauce (ohne Blattsalate) 36 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

37 Einzelheiten der Datumsangabe, Anhang 8 Aufgabe: (Anhang lesen) Produkte, welche eingefroren werden z.b.: 37 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

38 Angabe Produktionsland, Art. 15 LIV Im Unterschied zur EU bleibt in der Schweiz die Angabe des Produktionslandes auf allen vorverpackten LM obligatorisch. Neu: Auch ein übergeordneter geographischer Raum wie «EU» oder «Südamerika» kann angegeben werden. Herkunft Schweiz Herkunft EU Herkunft Südamerika 38 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

39 Angabe Herkunft von Zutaten Art. 16 LIV obligatorische Herkunftsangabe der primären, unverarbeiteten Zutat, ab Anteil von 50 Massen % Lebensmittel mit tierischen Prod., ab Anteil von 20 Massen % Herkunft von "wertgebenden Zutaten muss obligatorisch angegeben werden (vgl. mengenmässige Angaben) Verarbeitete Zutaten: keine obligatorische Angabe; freiwillig immer möglich Beispiel: «Zutaten: Weizenmehl (CH/EU), Wasser, Backhefe, Speisesalz jodiert» 39 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

40 Alkoholgehalt Art. 18 LIV Frage: Muss die Alkoholangabe bei folgenden Produkten angegeben werden: Kirschstängeli? Schwarzwäldertorte? Diplomatcreme? 40 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

41 Nährwertangabe Ar Einführung der Pflicht für die Nährwertdeklaration (Big 7) vorverpackter Lebensmittel. Möglichkeit der «kleinen Nährwertdeklaration» Ausnahmen für: Handwerklich produzierte Produkte; Produkte mit lokaler Abgabe sowie offen angebotene Lebensmittel Lokal abgegeben? Handwerklich produziert? Offen angebotene Lebensmittel 41 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

42 Nährwert (Möglichkeiten) Big 7 Kleine Nährwertdeklaration Energiewert: 550 kcal/2303 kj Energiewert: 550 kcal/2303 kj Fett: 37.2 g Fett: 37.2 g davon ges. FS: 9.0 g Kohlenhydrate: 5.4 g Kohlenhydrate: 5.4 g Protein: 45.1 g davon Zucker: 0.0 g Salz: 0.37 g Protein: 45.1 g Salz: 0.37 g 42 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

43 Nährwertangaben Was sind handwerklich hergestellte Lebensmittel? Handwerklich hergestellt: Herstellungsprozess nicht kontinuierlich Produkte aus Metzgerei, Bäckerei, Käserei etc., welche selber hergestellt werden: Eigenes Brot, Gipfeli, Süssgebäck etc., praktisch Alles! NICHT handwerklich sind: Teiglinge, Gipfeli Backlinge, die der Bäcker gefroren einkauft und weiter verkaufen würde (nicht hypothetisch) Aufgabe: Ausnahmen? 43 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

44 Nährwertbezogene Angaben (LIV Art ) Nährwertbezogene Angaben sind sprachliche oder bildliche Angaben, einschliesslich grafische Elemente oder Symbole jeder Form, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt. Beispiele: 44 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

45 Gesundheitsbezogene Angaben (LIV Art ) Art Gesundheitsbezogene Angaben sind sprachliche oder bildliche Angaben, einschliesslich grafischer Elemente oder Symbole in jeder Form, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem Lebensmittelbestandteil einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Beispiele: 45 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

46 Onlinehandel «Was ist zu beachten?» 46 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

47 Onlinehandel «Was ist zu beachten?» Bei Angebot von vorverpackten Lebensmitteln via online Handel müssen die gleichen Informationen vorliegen wie bei der Abgabe vor Ort! schriftlich beim Anbieten alles ohne MHD bei Lieferung alles konform gilt auch für Anpreisungen 47 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

48 Nützliche Hilfsmittel 48 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

49 Übergangsfristen Keine Übergangsfrist Betroffen Begriffe, Definitionen und Konzeptionen des Lebensmittelgesetzes Höchstwerte, welche die Gesundheit betreffen Grundsätze der Bewilligungsverfahren Gesundheits- und Täuschungsschutz bei neuartigen Lebensmittel 1Jahr Vorschriften im Bereich Offenverkauf, Fernkommunikationstechniken (z. B. Internet) Verbot des Inverkehrsbringens von Kosmetika, die mit Versuchstieren getestet wurden. Einführung der verstärkten Kontrollen bei gewissen pflanzlichen Lebensmitteln aus Staaten ausserhalb der EU 4 Jahren Etikettierung und Werbung von vorverpackten Produkten Für nach altem Recht unbefristete Bewilligungen ist ein Gesuch um Weiterführung einzureichen 10 Jahren Sanierungen bei öffentlich zugänglichem Dusch- und Schwimmbadanlagen, welche die Vorschriften nicht einzuhalten vermögen

50 Was ist hier schief gelaufen? Machen sie es besser und optimieren sie diese. (Seite 57 und 58) Früchte Birnenbrot Nussstengel 50 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

51 Fragen, Unklarheiten? 51 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM

52 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug (LMIVO) Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Die EU-Lebensmittelinformationsverordnug Schulung der ehrenamtlichen Bienenfach- und Gesundheitswarte 2013 Folie 2 Ziele der Verordnung Verbesserung der Vorschriften für die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Mehr

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV

Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Lebensmittel im Fernabsatz nach den Vorgaben der LMIV Mit Anwendungsbeginn der LMIV sind beim Fernabsatz von Lebensmitteln neue Vorgaben zu beachten. Wesentlich ist hierbei, auf welcher Vermarktungsstufe

Mehr

Staatliche und kollektive Kennzeichnung

Staatliche und kollektive Kennzeichnung Staatliche und kollektive Kennzeichnung Anforderungen und Möglichkeiten im Lebensmittelrecht Dr. Michael Beer Abteilung Lebensmittelsicherheit 1 Inhalt Rechtliche Basis Vorgeschriebene Kennzeichnung Freiwillige

Mehr

Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen

Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen Functional Food = Lebensmittel mit einer gesundheitsbezogenen Angabe (Health Claim): Rechtliche Grundlagen, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Vortrages

Mehr

LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt

LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt LEBENSMITTEL-INFORMATION So kennzeichnen Sie Milchprodukte korrekt Referent Marc Albrecht-Seidel Vortrag im Rahmen des Regionalgruppen- Treffens Sachsen Datum 05. Nov. 2015 Kennzeichnungsrecht Welche Gesetze

Mehr

Deklaration und Bewilligungen

Deklaration und Bewilligungen Eidgenössisches des Innern EDI Besamt für Lebensmittelsicherheit Veterinärwesen BLV 2. Mai 2017 Zweck Geltungsbereich der LIV Sie legt fest: die Grsätze für die Information die Anforderungen an die Information

Mehr

Kennzeichnung - Information über Lebensmittel

Kennzeichnung - Information über Lebensmittel Weiterbildungskurs 15. oder 16.05.2017 bei der Pistor AG Kennzeichnung - Information über Lebensmittel Sonja Kobler-Wehrli Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachstelle QM und Lebensmittelrecht ZHAW Zürcher

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November

Mehr

Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz

Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz Grundlagen, Bedeutung und Ziele E. Nellen-Regli, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Referats Rechtliche Grundlagen

Mehr

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel

Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.

Mehr

Errungenschaften für Verbraucher

Errungenschaften für Verbraucher Die neue Lebensmittelkennzeichnung nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Errungenschaften für Verbraucher Bessere Lesbarkeit der Pflichtangaben Verpflichtende Einführung einer Mindestschriftgröße,

Mehr

Landesuntersuchungsamt, Institut für Lebensmittelchemie Trier. Information

Landesuntersuchungsamt, Institut für Lebensmittelchemie Trier. Information Die Europäische Kommission hat am 18.07.2002 mit der Richtlinie 2002/67/EG 1 neue Etikettierungsvorschriften für koffein- und chininhaltige Lebensmittel beschlossen, die zum 01.07.2004 in Kraft treten

Mehr

Das Cassis de Dijon-Prinzip

Das Cassis de Dijon-Prinzip Das Cassis de Dijon-Prinzip Einführung und erste Erfahrungen im Lebensmittelbereich Frühlingstagung Nutrinet 12. Mai 2011 Inhalt Ursprung und Idee Umsetzung in der Schweiz Erfordernisse für das Inverkehrbringen

Mehr

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung -

Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Volldeklaration im Naturkostfachhandel - Einleitung - Die lückenlose Deklaration der Zutaten hat in der Naturkostbranche Tradition und wird von der Mehrzahl der Unternehmen praktiziert. Dazu hat im April

Mehr

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v.

Verpflichtende Nährwertangabe ab Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Verpflichtende Nährwertangabe ab 13.12.2016 Versuchs- und Lehranstalt für Brauerei in Berlin (VLB) e.v. Rechtliche Grundlage VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES Lebensmittelinformationsverordnung

Mehr

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert

Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht. September 2012 Joachim Mehnert Aktuelle Neuigkeiten aus dem Lebensmittelrecht September 2012 Joachim Mehnert Überblick Grundlagen was wissen meine Fachleute? was enthält meine HACCP Schulung? Welche Details sind relevant? Änderungen/Hinweise

Mehr

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung

Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung Aktuelles zur Verbraucherinformationsverordnung Allergenkennzeichnung für unverpackte Lebensmittel Geltungsbeginn der LMIV EU-Verbraucherinformationsverordnung Nr. 1169/2011 ( LMIV ) Geltungsbeginn ab

Mehr

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben

Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Anwendung akkreditierter Prüfmethoden zur Ermittlung der Nährwertangaben Einleitung Gesetzliche Vorgaben gemäß LMIV - verpflichtende, freiwillige Nährwertangaben - Toleranzen bei der Nährwertkennzeichnung

Mehr

HÜMMERICH & BISCHOFF. Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben

HÜMMERICH & BISCHOFF. Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben Hinweise zur Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung und Informationen über aktuelle Vorschriften und Vorgaben 10. September 2014 Rechtsanwalt Mario Genth HÜMMERICH & BISCHOFF Telefon:

Mehr

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors

LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors LMIV Kennzeichnung nicht vorverpackter Ware aus der Sicht eines privaten Handelslabors Jeannette Schwab Institut Kirchhoff Berlin GmbH Preisschild Kennzeichnung loser Ware gemäß LMIV Angaben vor dem 13.12.2014:

Mehr

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Novel Food. 25. April 2017

Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV. Novel Food. 25. April 2017 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Novel Food 25. April 2017 «Was ist ein Novel Food?» 2 Definitionen «technologische» neuartige Lebensmittel

Mehr

Nährwertdeklaration nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011

Nährwertdeklaration nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Nährwertdeklaration nach Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 Themen Grundbestimmungen Ermittlung der Nährwerte Rundungsregeln und Toleranzen Ausnahmen von der Verpflichtung Spezielle Bestimmungen Fristen und

Mehr

bewusster zu konsumieren

bewusster zu konsumieren Verstehen, um bewusster zu konsumieren DIE LEBENSMITTEL- VERPACKUNGEN Die nötigen Informationen: bewährte Praktiken Die Konsumenten, ob gross oder klein, müssen informierte Entscheidungen treffen können.

Mehr

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen

Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Bl/ 2. Dezember 2014 Vermerk: Auswirkungen der EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) auf die Kennzeichnung von Weinbauerzeugnissen Grundsatz Die LMIV gilt ab dem 13. Dezember

Mehr

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV)

Unterweisung zur Lebensmittelhygiene gemäß DIN 10514. Thema: Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Die Teilnehmer kennen die gesetzlichen Grundlagen der Schulungsverpflichtung Einführung 5 min Grundlage der jährlichen Unterweisung in Lebensmittel- Hygiene Die Verpflichtung zu Schulungen ist in der EU-Verordnung

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderung vom 13. Oktober 2010 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23.

Mehr

Powidltascherl (vegan)

Powidltascherl (vegan) Powidltascherl (vegan) Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale Powidltascherl (vegan) Teigtaschen mit Powidlfülle handgemacht tiefgekühlt vegan ohne Geschmacksverstärker

Mehr

Verpackung und Inhalte Lehrerinformation

Verpackung und Inhalte Lehrerinformation 02 / Lebensmittelvergleich Lehrerinformation 1/8 Arbeitsauftrag Ziel Material Die Schülerinnen und Schüler lesen die kurzen Informationstexte zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Anschliessend untersuchen

Mehr

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Fleisch, Fleischerzeugnisse MERKBLATT

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Fleisch, Fleischerzeugnisse MERKBLATT Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Fleisch, Fleischerzeugnisse MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und

Mehr

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Obst und Gemüse, Kartoffeln MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und

Mehr

VEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE

VEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE VEGANE SCHLUTZKRAPFEN MIT KÜRBISFÜLLE Produkt Handelsübliche Sachbezeichnung Tiroler Schlutzkrapfen mit Kürbisfülle handgemacht Bezeichnung Zusatz 1 Zusatz 2 Besondere Merkmale handgemachte Teigtaschen

Mehr

Gesetzliche Vorschriften

Gesetzliche Vorschriften 2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)

Mehr

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Milch und Milchprodukte MERKBLATT

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Milch und Milchprodukte MERKBLATT Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Milch und Milchprodukte MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt und verschlossen

Mehr

Produktdeklarationen bei Fertigpackungen. Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden:

Produktdeklarationen bei Fertigpackungen. Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden: Produktdeklarationen bei Fertigpackungen Deklaration von Fertigpackungen bisher musste angegeben werden: Artikelbezeichnung bei Fantasienamen (z. B. Engelsaugen) außerdem die Verkehrsbezeichnung des Artikels

Mehr

Kernsätze für die Folien zum Thema MHD Stand vom

Kernsätze für die Folien zum Thema MHD Stand vom Vorgesehen sind 6 Folien, auf denen jeweils ein oder zwei Kernsätze deutlich und groß dargestellt werden. Die letzte Folie beschreibt die Temperaturzonen im Kühlschrank. Die Folien werden vom Vortragenden

Mehr

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel

Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung des EDI über neuartige Lebensmittel I Ausgangslage Seit dem 15. Mai 1997

Mehr

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Getreide, Mehl, Brot und Backwaren MERKBLATT

Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung. Getreide, Mehl, Brot und Backwaren MERKBLATT Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Direktvermarktung Getreide, Mehl, Brot und Backwaren MERKBLATT Fertigpackungen: Erzeugnisse in Verpackungen beliebiger Art, die in Abwesenheit des Käufers abgepackt

Mehr

Revision des Lebensmittelrechts Zusammenfassung der Änderungen

Revision des Lebensmittelrechts Zusammenfassung der Änderungen Département fédéral de l'intérieur DFI Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires OSAV Denrées alimentaires et nutrition Revision des Lebensmittelrechts Zusammenfassung der

Mehr

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) Übersicht Einführung Die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) gilt ab dem 13.12.2014. Sie bringt eine Vielzahl neuer Kennzeichnungsvorschriften

Mehr

Rechtliche Aspekte im Umgang mit Lebensmitteln - Deklarationspflichten im Überblick

Rechtliche Aspekte im Umgang mit Lebensmitteln - Deklarationspflichten im Überblick Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt Fachbereich Lebensmittelsicherheit Rechtliche Aspekte im Umgang mit Lebensmitteln - Bernburg, 23.03.15 Direktvermarkter Sachsen-Anhalt (Quelle: www.webks.de)

Mehr

Update Schweizer Lebensmittelrecht

Update Schweizer Lebensmittelrecht Update Schweizer Lebensmittelrecht Evelyn Kirchsteiger-Meier Dozentin Qualitätsmanagement, Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelrecht Fachstelle QM und Lebensmittelrecht Homepage: http://www.ilgi.zhaw.ch/qm_lebensmittelrecht

Mehr

Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen. Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt

Änderung der Verordnung über das Inverkehrbringen. Vorschriften hergestellten Produkten und über deren Überwachung auf dem Markt Schweizerische Eidgenossenschalt Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun svizra Eidgenössisches Departement für Wirtschafl, Bildung und Forschung WBF Staatssekretarlat für Wirtschaft

Mehr

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5

Vorwort. Die Autoren. B Die europäische Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe 5 Inhaltsverzeichnis Vorwort Die Autoren V VII A Allgemeines 1 1. Wie hat sich das Recht der Lebensmittelzusatzstoffe und Enzyme entwickelt? 1 2. Welche nationalen Gesetze regeln den Bereich der Zusatzstoffe?

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) Änderungen vom... Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1

Mehr

Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung

Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung Richtige Auszeichnung landwirtschaftlicher Produkte in der Direktvermarktung Fachausschuss Direktvermarktung Landesbauernverband Sachsen - Anhalt 12.03.2012 Lebensmittel - Kennzeichnungsverordnung Geltungsbereich

Mehr

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.

Mehr

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika

Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika Hinweisblatt zum Handel mit Alkoholika 1. Preisangabe Bei der Werbung für Alkoholika unter Nennung von Preisen sowie beim Handel mit Alkoholika sind die Preise einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger

Mehr

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis XI Literaturverzeichnis XII 1. Kapitel Einfuhrung ins Lebensmittelrecht - der europäische Rechtsrahmen 1 1. Die Entwicklung des Lebensmirtelrechts

Mehr

Die neue Lebensmittelverordnung (LMIV)

Die neue Lebensmittelverordnung (LMIV) Die neue Lebensmittelverordnung (LMIV) Ein Gespenst geht derzeit in Europa rum, die neue LMIV mit unseren Lösungen bannen wir das Gespenst einfacher als die Ghost Busters! Wen und welche Artikel betrifft

Mehr

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom 07.07.2011 Langtitel Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz über den Zusatz von Süßungsmitteln zu Lebensmitteln

Mehr

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe

Drittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sowie in der neuen Logo-Verordnung (noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht) vor? EU-Bio-Logo

Mehr

Deklaration von Fischprodukten im Rahmen der neuen EU-Vorschriften

Deklaration von Fischprodukten im Rahmen der neuen EU-Vorschriften Deklaration von Fischprodukten im Rahmen der neuen EU-Vorschriften Niedersächsisches Landesamt für für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Institut für für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven

Mehr

Überblick über die Totalrevision des Lebensmittelrechtes und die Bedeutung für die Gemeinschaftsgastronomie

Überblick über die Totalrevision des Lebensmittelrechtes und die Bedeutung für die Gemeinschaftsgastronomie Sanalogic Kunden-Tagung 25. Oktober 2016 Überblick über die Totalrevision des Lebensmittelrechtes und die Bedeutung für die Gemeinschaftsgastronomie Sonja Kobler-Wehrli Wissenschaftliche Mitarbeiterin,

Mehr

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Vortrag bei dem Workshop Lebensmittelverluste und Lebensmittelrecht an der Leuphana Universität Lüneburg von Dr. Tobias Teufer,

Mehr

Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp

Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp Lebensmittel - kennzeichnung kurz und knapp Vorab Auf manchen Verpackungen herrscht ein regelrechter Informationsdschungel. Doch es gibt klare Regeln: Sieben Angaben müssen grundsätzlich auf jeder Fertigpackung

Mehr

Vorwort... 5 Die Autoren... 7

Vorwort... 5 Die Autoren... 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Die Autoren... 7 A Allgemeines...15 1. Welche europäischen Rechtsvorschriften galten bislang für Lebensmittelzusatzstoffe?... 15 2. Welche nationalen Gesetze regeln den

Mehr

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel Warum gibt es die Health-Claims-Verordnung? Jeder Mensch verzehrt täglich Lebensmittel. Diese müssen grundsätzlich sicher sein, d. h. sie dürfen

Mehr

Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51)

Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR

Mehr

Das neue Schweizer Lebensmittelrecht und seine Auswirkungen auf die Bäckerei-Konditorei-Confiserie

Das neue Schweizer Lebensmittelrecht und seine Auswirkungen auf die Bäckerei-Konditorei-Confiserie Das neue Schweizer Lebensmittelrecht und seine Auswirkungen auf die Bäckerei-Konditorei-Confiserie Ein Ratgeber für die Praxis Warum diese Broschüre? Das Schweizerische Lebensmittelrecht ist per 1. Januar

Mehr

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln

Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln Verordnung des EDI über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmitteln (LKV) vom 23. November 2005 (Stand am 1. Januar 2014) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden)

Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden) Verordnung des EDI über alkoholfreie Getränke (insbesondere Tee, Kräutertee, Kaffee, Säfte, Sirupe, Limonaden) Änderung vom 15. November 2006 Das Eidgenössische Departement des Innern verordnet: I Die

Mehr

Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung

Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung Praxisworkshop Lebensmittelkennzeichnung und Nährwertangaben EU-Anforderungen und praktische Umsetzung Die neue Lebensmittelinformations- Verordnung (LMIV) Anforderungen zur Umsetzung und praktische Hinweise

Mehr

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz

Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Verordnung über den Verkehr mit Essig und Essigessenz Vom 25. April 1972 (BGBl. I S. 732), geändert durch AnpassungsVO vom 16. 5. 1975 (BGBl. I S. 1281), die Änd.-VO vom 20. 12. 1977 (BGBl. I S. 2802),

Mehr

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse

Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse Verordnung über die Kennzeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 8. November 2006 Der Schweizerische

Mehr

Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS; SR )

Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung, VSS; SR ) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Änderung der Verordnung des EDI über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugverordnung,

Mehr

817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

817.022.105 Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse vom 23. November 2005 (Stand am 22. März 2009) Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel

Mehr

Lebensmittelkennzeichnung da weiß ich was drin ist! Gentechnik welche Kennzeichnung ist Pflicht?

Lebensmittelkennzeichnung da weiß ich was drin ist! Gentechnik welche Kennzeichnung ist Pflicht? Gestaltung: www.wormundlinke.de; Bildnachweis: istockphoto diego_cervo Lebensmittelkennzeichnung da weiß ich was drin ist! Mit oder ohne? Gentechnik welche Kennzeichnung ist Pflicht? Die meisten Menschen

Mehr

Textnachweis ab: (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v I )

Textnachweis ab: (+++ Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 V v I ) Ein Service der juris GmbH - www.juris.de - Seite 1 Verordnung über nährwertbezogene Angaben bei Lebensmitteln und die Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln (Artikel 1 der Verordnung zur Neuordnung der

Mehr

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH)

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) I. Ausgangslage

Mehr

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03

Mehr

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch

Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung. Ulrich Busch Aktuelle Aspekte der Allergenkennzeichnung Ulrich Busch http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/detail17/13282?execution=e16s1 Allergenkennzeichnung und Produkthaftung Pflichten

Mehr

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN.

NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL. Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf. Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger. August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf Dipl.-Ing. Dr. Thomas Eidenberger August 2014 ALLES UNTERNEHMEN. NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTEL Leitfaden für Bewerbung, Beratung und Verkauf

Mehr

Erläuterungen zur Verordnung des EDI betreffend die

Erläuterungen zur Verordnung des EDI betreffend die Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) I. Ausgangslage

Mehr

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003

Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Gemeinschaftsregister der Futtermittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 Erläuterungen (Stand: Veröffentlichung im Noember 2006) [Rev. 6] Direktion D Tiergesundheit und Tierschutz Referat

Mehr

31914 Polarbrot quadratisch (11,5 x 11,5 cm)

31914 Polarbrot quadratisch (11,5 x 11,5 cm) ARYZTA Food Solutions Schweiz AG Ifangstrasse 9 CH-8952 Schlieren 1. Allgemeine Angaben Aryzta ArtikelNr: 31914 31914 Polarbrot quadratisch (11,5 x 11,5 cm) Sachbezeichnung: Produktionsland: Adresse des

Mehr

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie

Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen für die Lebensmittelindustrie Eine Unternehmensbefragung Diplomica Verlag Steffen Jakobs Die Health Claims Verordnung und die Konsequenzen

Mehr

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis

Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind. Inhaltsverzeichnis Lebensmittelinspektorat Leitfaden zur Überprüfung ob bei Lebensmitteln mit tierischen Anteilen die Einfuhrbedingungen der EDAV-DS erfüllt sind Inhaltsverzeichnis 1. Ziel... 1 2. Geltungsbereich... 1 3.

Mehr

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis

Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis Stellungnahme von / Organisation : Schweizerischer Bauernverband Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : Laurstrasse 10, 5201 Brugg Kontaktperson : Thomas Jäggi Telefon : 056 462 51 11 E-Mail :

Mehr

Neue Verantwortung der Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktions- und Vertriebskette

Neue Verantwortung der Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktions- und Vertriebskette Neue Verantwortung der Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Produktions- und Vertriebskette LebensmittelgutachterInnentagung LMIV Geltungsbeginn alle(s) startklar? LebensmittelgutachterInnentagung

Mehr

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik

I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis I Rechtsgrundlagen und lebensmittelrechtliche Systematik 1 Nationale Grundlagen 1.1 Gesetze 1.2 Verordnungen 2 Europäische Grundlagen 2.1 Primäres Gemeinschaftsrecht

Mehr

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung

Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung : LMKV

Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung : LMKV Gelbe Erläuterungsbücher Lebensmittel-ennzeichnungsverordnung : LMV ommentar von Dr Moritz Hagenmeyer 2 Auflage Lebensmittel-ennzeichnungsverordnung : LMV Hagenmeyer wird vertrieben von beck-shopde Thematische

Mehr

Die Welt der Lebensmittel

Die Welt der Lebensmittel Regula Felix-Tomamichel Dipl. Lm-Ing. ETH pharma services oehler gmbh Sihleggstrasse 15 8832 Wollerau r.felix@pharma-services.ch www.pharma-services.ch Die Welt der Lebensmittel 1 ARZNEIMITTEL MEDIZINPRODUKTE

Mehr

MERKBLATT. Kennzeichnung der Allergene

MERKBLATT. Kennzeichnung der Allergene Kennzeichnung der Allergene Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel MERKBLATT 1 Veterinäramt

Mehr

Gentechnisch verändert?

Gentechnisch verändert? Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte

Mehr

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft

Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft Verordnung des EDI über Lebensmittel tierischer Herkunft Änderung vom 25. November 2013 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet: I Die Verordnung des EDI vom 23. November 2005 1 über

Mehr

Produktspezifikation

Produktspezifikation Seite 1 von 2 Artikelbezeichnung: 12135908 Le Parfait Brotaufstrich Rauchzart Deklaration:. Wasser, pflanzliches Öl, Hefe, Stärke, Salz, Modifizierte Stärke, Zwiebeln, Raucharoma, Verdickungsmittel (Guarkernmehl,

Mehr

Produktspezifikation TK-Artikel

Produktspezifikation TK-Artikel Telefa: 0341 2123385 Produktspezifikation TK-Artikel Artikel Nummer Bezeichnung DONUT MIT VANILLEGESCHMACKFÜLLUNG Producktbeschreibung Fertigungsgrad TK Gewicht Tiefgefrorener frittierter Hefeteig, Donut

Mehr

FOLIENARTEN SECCO BIANCO WEISSE FOLIE

FOLIENARTEN SECCO BIANCO WEISSE FOLIE WEISSE FOLIE» Bei dieser Folienart wird Ihr Design/Layout zunächst auf Transparente Folie gedruckt und anschließend vollflächig mit Weiß überdruckt. Ihr Design/Layout wird dabei farblich gedruckt wie am

Mehr

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse vom 23. November 2005 Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 4 Absatz 2, 26 Absätze 2

Mehr

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes

1 Erstreckung der Verbote der 1 und 2 des Verfütterungsverbotsgesetzes - Aufgehoben - durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Lebensmittel- und des Futtermittelrechts vom 1. September 2005 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 55, S. 2618 vom 6. September 2005

Mehr

Empfehlungen zur Allergenkennzeichnung

Empfehlungen zur Allergenkennzeichnung Empfehlungen zur Allergenkennzeichnung Liebe Frühstückskinder! Vorsichtshalber möchten wir euch darauf hinweisen, dass die von uns angebotenen Frühstückslebensmittel Allergene enthalten können. Benötigst

Mehr

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011)

Fragenkatalog zur Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - VO (EU) Nr. 1169/2011) Stand: 11. Juni 2014 1 Woraus ergibt sich, dass die VO (EU) Nr. 1169/2013 (LMIV) im Weinsektor überhaupt anwendbar ist? Die LMIV legt Grundsätze für die Information und Kennzeichnung von Lebensmitteln

Mehr

Nährstoff und Allergenkennzeichnung

Nährstoff und Allergenkennzeichnung Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend der Information der Verbraucher über Lebensmittel Nährstoff und Allergenkennzeichnung Mag. Georg FRISCH HLogS_06.03.2013 ACHTUNG 1. Die im Vortrag zitierten Stellen

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION

Mehr

Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab

Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab Kennzeichnung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ab 13.12.2014 Mit der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 wurden neue Bestimmungen zur gemeinsamen Marktorganisation (GMO) für Erzeugnisse der Fischerei

Mehr

Pikante Mini-Snacks, 3-fach sortiert. Artikel - Nr Bezeichnung des Lebensmittels Gefüllte Mini- Croissants, tiefgefroren EAN

Pikante Mini-Snacks, 3-fach sortiert. Artikel - Nr Bezeichnung des Lebensmittels Gefüllte Mini- Croissants, tiefgefroren EAN Produktdatenblatt Pikante Mini-Snacks, 3-fach sortiert Artikel - Nr. 1067 Bezeichnung des Lebensmittels Gefüllte Mini- Croissants, tiefgefroren EAN 4009837010677 Convenience - Stufe vorgegart Einheiten

Mehr

09.12.2014. Heike Ansorge LUA Chemnitz 07.10.2014

09.12.2014. Heike Ansorge LUA Chemnitz 07.10.2014 Heike Ansorge LUA Chemnitz 07.10.2014 1 Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung

Mehr