Deklarationsworkshop
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- Anke Stein
- vor 6 Jahren
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1 Deklarationsworkshop
2 Vorstellung Andreas Dossenbach Leiter QS Labor Seit bei Richemont Beruflicher Werdegang Bäcker Konditor Eidg. dipl. Chefbäcker Kaufmännische Weiterbildung Nachdiplomstudium «CAS Lebensmittelrecht, ZHAW/Uni ZH, Wädenswil 2 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
3 Übersicht 3 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
4 Gesetzliche Grundlagen Eidgenössisch Gesetze (LMG) Verordnungen (LGV) Kantonal Beschlüsse (bauliche und betriebliche Hygienevorschriften) Kommunal Vorschriften (Öffnungszeiten der Geschäfte) 4 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
5 Gliederung des LM Rechts gestern / heute ab 1. Mai Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
6 6 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
7 Lebensmittelgesetz (LMG) SR Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
8 Sinn + Zweck der LM Gesetzgebung Art. 1 a. die Gesundheit der Kundinnen und Kunden (K+K) vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen (GG), die nicht sicher sind, zu schützen; b. den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und GG sicherzustellen; c. die K+K im Zusammenhang mit Lebensmitteln und GG vor Täuschungen zu schützen; d. den K+K die für den Erwerb von Lebensmitteln oder GG notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. neu 8 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
9 Geltungsbereich Herstellen, behandeln, lagern, transportieren und abgeben von Lebensmitteln (LM) und Gebrauchsgegenständen (GG) Kennzeichen und Anpreisen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen Die Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen Landwirtschaftliche Produktion (betreffend Herstellung von Lebensmitteln) 9 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
10 Begriffe Art. 4, Abs. 1 «Lebensmittel» Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen sich vernünftigerweise vorhersagen lässt, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden. Maiskolben (unverarbeitet) Maisgriess (teilw. verarbeitet) Maisbrot (verarbeitet) Art. 5, Bst. a i «Gebrauchsgegenstände» Aufgabe: (lesen) Art. 6, «Inverkehrbringen» Aufgabe: (lesen) 10 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
11 Selbstkontrolle LMG Art. 26 Abs. 1 Wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt, ein, aus oder durchführt, muss dafür sorgen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Er oder sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet. Abs. 2 Die amtliche Kontrolle entbindet nicht von der Pflicht zur Selbstkontrolle. Abs. 3 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Selbstkontrolle und ihrer Dokumentation. Für Kleinstbetriebe sieht er eine erleichterte Selbstkontrolle und eine erleichterte schriftliche Dokumentation vor. neu 11 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
12 Kleinstbetrieb Was gilt als Kleinstbetrieb?: Als Kleinstbetrieb gilt ein Betrieb mit 9 Vollzeitäquivalent (Mitarbeiteräquivalent, Vollbeschäftigtenäquivalent, full time equivalent) die Anzahl der Erwerbstätigen, ungeachtet von der Funktion. Spezifisch schweizerischer Begriff, gemäss Diskussionen in den parlamentarischen Kommissionen. 12 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
13 Wo finde ich was? Ausgabe 09/2017 «Wegweiser im Dschungel der Gesetze Vol. 2» 13 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
14 Wo finde ich was? > Labor > Gesetze und Verordnungen 14 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
15 PistorOne Online Shop 15 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
16 VO des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) SR Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
17 VO des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) SR Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
18 Zweck der LIV Art. 1 Sie legt fest: die Grundsätze für die Information die Anforderungen an die Information Sie gilt für: Information auf Etikette Information durch sonstiges Begleitmaterial, das mit einem Lebensmittel in Zusammenhang gebracht wird. Information über moderne technologische Mittel mündliche Information 18 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
19 Verzeichnis der Zutaten 19 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
20 Erforderliche Angaben Art. 3 LIV Mengendeklaration (VO über die Mengenangabe im Offenverkauf und auf Fertigpackungen MeAV, SR und SR ) Preis (Preisbekanntgabeverordnung PBV) * SR = Systematische Sammlung des Bundesrechtes 20 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
21 Deklaration (Gruppenarbeit) Murmelgruppen (je 2 Personen) Aufgabe: Erstellen Sie die Zutatenliste der Produkte im Kapitel «Arbeitsblätter» Zeit: ca. 10 Minuten 21 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
22 Begriffe Art. 2, Anhang 1 «Sachbezeichnung» 4.1 Bezeichnung eines Lebensmittels wie sie von den geltenden Rechtsvorschriften für dieses Lebensmittel vorgeschrieben ist (rechtlich vorgeschriebene Bezeichnung); z.b.: Butter 4.2 Bezeichnung, die von den Konsumentinnen und Konsumenten als Bezeichnung eines bestimmten Lebensmittels akzeptiert wird, ohne dass eine weitere Erläuterung notwendig wäre (verkehrsübliche Bezeichnung); z.b.: Berliner 4.3 Bezeichnung, die ein Lebensmittel und erforderlichenfalls seine Verwendung beschreibt und die hinreichend genau ist, um es den Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen, die tatsächliche Art des Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen es verwechselt werden könnte (beschreibende Bezeichnung). z.b.: Seitan, Fleischersatz aus Weizenprotein 22 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
23 Obligatorische Angaben über Lebensmittel Art. 3, Abs. 1 LIV: Lebensmittel müssen zum Zeitpunkt der Abgabe an die Konsumentinnen und Konsumenten mit folgenden Angaben versehen sein (obligatorische Angaben): Aufgabe: (lesen) Obligatorische Angaben Darstellung Offen in Verkehr gebracht 23 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
24 Obligatorische Angaben über Lebensmittel Art. 4, Abs. 1 LIV: Die obligatorischen Angaben müssen bei vorverpackten Lebensmitteln zum Zeitpunkt der Abgabe direkt auf der Verpackung oder auf einem an dieser befestigten Etikett angebracht sein. Aufgabe: (Rest des Artikels lesen) 24 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
25 Obligatorische Angaben über Lebensmittel Art. 5, Abs. 1 LIV: Bei offen in den Verkehr gebrachten Lebensmitteln gelten für die Angaben nach Artikel 39 Absätze 1 und 2 LGV folgende Bestimmungen: a. Die Herkunft der Tiere ist in jedem Fall schriftlich anzugeben bei: 1. Fleisch von Tieren nach Artikel 2 Buchstaben a und d der Verordnung des EDI vom 16. Dezember 2016 über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH), 2. Fisch, ganz, filetiert oder in Stücken. Aufgabe: (Welche Tierarten sind betroffen?) 25 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
26 Was gilt als «Offenverkauf»? 26 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
27 Offenverkauf: ohne Verpackung nicht als vorverpackt gilt: auf Wunsch der Konsumenten vor Ort umhüllt oder verpackt im Hinblick auf die unmittelbare Abgabe vorverpackt 27 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
28 Offenverkauf: Beispiele Beispiele: Portionierter Russenzopf, Früchtebrot etc. umhüllt mit Schutzfolie im «Stolperkorb» angeboten. Menu in Bäckerei, das aus praktischen Gründen in einer verschweissten Packung abgegeben wird. Salatschale, Birchermüesli in Offenverkauf Bereich mit Klebeband zugeklebt bzw. versiegelt, offen in Verkehr gebracht, im Hinblick auf die unmittelbare Abgabe an den Konsumenten verpackt wurde Wichtig: Salatschale in Offenverkauf Bereich (Kühltheke) mit haltbarkeitsverlängernden Methoden (MAP) verpackt gilt als vorverpacktes Lebensmittel, Angaben bezüglich Zusammensetzung, Nährwerte etc. werden verlangt! wichtig 28 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
29 Verzeichnis der Zutaten Art. 8, Abs. 1ff LIV: Erforderliche Angaben / Reihenfolge Dem Verzeichnis der Zutaten ist eine Überschrift oder eine geeignete Bezeichnung voranzustellen, in der das Wort «Zutaten» erscheint. Aufgabe: (Rest des Artikels und Anhang 5 lesen) Beispiel: «Zutaten: Weizenmehl (CH/EU), Wasser, Backhefe, Speisesalz jodiert» 29 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
30 Verzeichnis der Zutaten Zugefügtes Wasser: < 5 Massen %, keine Angabe Zutaten < 2 %: Reihenfolge kann gewählt werden Pflanzenöle: Angabe der Pflanzen, ggf. Härtung Pflanzenfette: Angabe der Pflanzen, ggf. Härtung Tierische Öle: Angabe «Öl tierisch/rind», ggf. Härtung Tierische Fette: Angabe «tiersich / Rind», ggf. Härtung Zusammengesetzte Zutaten: < 2 Massen % nur noch im Endprodukt wirksame Zusatzstoffe Aromen Raucharoma Zusatzstoffe Aufgabe: Wie müssen Zusatzstoffe deklariert werden? 30 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
31 Zutaten, die Allergien oder andere. Allergenkennzeichnung, Art. 10 und 11 LIV Es gilt grundsätzlich die Schriftlichkeit. Nur unter bestimmten Umständen kann vom Grundsatz der Schriftlichkeit abgewichen werden. Es wurden Bedingungen für die mündliche Angabe definiert. Wichtig: Deutliche Kennzeichnung: Malz = Gerstenmalz, Roggenmalz Lecithin = Sojalecithin (wenn aus Soja) Übertragene Zusatzstoffe wie z.b.: Farbstoff E 129 (auf Weizenstärke) Allergene Zutaten müssen im Text besonders hervorgehoben werden! 31 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
32 Allergene gemäss Anhang 6 LIV 32 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
33 Allergene im Offenverkauf Schriftlich gut sichtbarer Hinweis, dass die Informationen auch mündlich eingeholt werden können,.. und Informationen liegen dem Personal schriftlich vor oder eine fachkundige Person kann sie unmittelbar erteilen. 33 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
34 Mengenmässige Angabe von Zutaten (QUID) Art. 12 LIV Aufgabe: (Ausnahmen?) Auslöser sind a) Zutat in Sachbezeichnung b) Von Konsumenten mit Sachbezeichnung in Verbindung gebracht c) Grafische Darstellung d) Neu: von wesentlicher Bedeutung für die Charakterisierung eines LM und seine Unterscheidung von anderen Erzeugnissen.. 34 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
35 Mindesthaltbarkeits und Verbrauchsdatum und Datum des Einfrier. 35 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
36 Beispiele und Empfehlungen: 1 Tag: Produkte mit Vanille, Diplomat, Quark, Jogurtcrèmen usw. Desserts / Süssspeisen 2 Tage: Vanillecreme in ganz geschlossenem Pâtisserie, z.b. Mohrenkopf Salate mit Sauce (ohne Blattsalate) 36 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
37 Einzelheiten der Datumsangabe, Anhang 8 Aufgabe: (Anhang lesen) Produkte, welche eingefroren werden z.b.: 37 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
38 Angabe Produktionsland, Art. 15 LIV Im Unterschied zur EU bleibt in der Schweiz die Angabe des Produktionslandes auf allen vorverpackten LM obligatorisch. Neu: Auch ein übergeordneter geographischer Raum wie «EU» oder «Südamerika» kann angegeben werden. Herkunft Schweiz Herkunft EU Herkunft Südamerika 38 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
39 Angabe Herkunft von Zutaten Art. 16 LIV obligatorische Herkunftsangabe der primären, unverarbeiteten Zutat, ab Anteil von 50 Massen % Lebensmittel mit tierischen Prod., ab Anteil von 20 Massen % Herkunft von "wertgebenden Zutaten muss obligatorisch angegeben werden (vgl. mengenmässige Angaben) Verarbeitete Zutaten: keine obligatorische Angabe; freiwillig immer möglich Beispiel: «Zutaten: Weizenmehl (CH/EU), Wasser, Backhefe, Speisesalz jodiert» 39 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
40 Alkoholgehalt Art. 18 LIV Frage: Muss die Alkoholangabe bei folgenden Produkten angegeben werden: Kirschstängeli? Schwarzwäldertorte? Diplomatcreme? 40 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
41 Nährwertangabe Ar Einführung der Pflicht für die Nährwertdeklaration (Big 7) vorverpackter Lebensmittel. Möglichkeit der «kleinen Nährwertdeklaration» Ausnahmen für: Handwerklich produzierte Produkte; Produkte mit lokaler Abgabe sowie offen angebotene Lebensmittel Lokal abgegeben? Handwerklich produziert? Offen angebotene Lebensmittel 41 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
42 Nährwert (Möglichkeiten) Big 7 Kleine Nährwertdeklaration Energiewert: 550 kcal/2303 kj Energiewert: 550 kcal/2303 kj Fett: 37.2 g Fett: 37.2 g davon ges. FS: 9.0 g Kohlenhydrate: 5.4 g Kohlenhydrate: 5.4 g Protein: 45.1 g davon Zucker: 0.0 g Salz: 0.37 g Protein: 45.1 g Salz: 0.37 g 42 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
43 Nährwertangaben Was sind handwerklich hergestellte Lebensmittel? Handwerklich hergestellt: Herstellungsprozess nicht kontinuierlich Produkte aus Metzgerei, Bäckerei, Käserei etc., welche selber hergestellt werden: Eigenes Brot, Gipfeli, Süssgebäck etc., praktisch Alles! NICHT handwerklich sind: Teiglinge, Gipfeli Backlinge, die der Bäcker gefroren einkauft und weiter verkaufen würde (nicht hypothetisch) Aufgabe: Ausnahmen? 43 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
44 Nährwertbezogene Angaben (LIV Art ) Nährwertbezogene Angaben sind sprachliche oder bildliche Angaben, einschliesslich grafische Elemente oder Symbole jeder Form, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Lebensmittel besondere positive Nährwerteigenschaften besitzt. Beispiele: 44 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
45 Gesundheitsbezogene Angaben (LIV Art ) Art Gesundheitsbezogene Angaben sind sprachliche oder bildliche Angaben, einschliesslich grafischer Elemente oder Symbole in jeder Form, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem Lebensmittelbestandteil einerseits und der Gesundheit andererseits besteht. Beispiele: 45 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
46 Onlinehandel «Was ist zu beachten?» 46 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
47 Onlinehandel «Was ist zu beachten?» Bei Angebot von vorverpackten Lebensmitteln via online Handel müssen die gleichen Informationen vorliegen wie bei der Abgabe vor Ort! schriftlich beim Anbieten alles ohne MHD bei Lieferung alles konform gilt auch für Anpreisungen 47 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
48 Nützliche Hilfsmittel 48 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
49 Übergangsfristen Keine Übergangsfrist Betroffen Begriffe, Definitionen und Konzeptionen des Lebensmittelgesetzes Höchstwerte, welche die Gesundheit betreffen Grundsätze der Bewilligungsverfahren Gesundheits- und Täuschungsschutz bei neuartigen Lebensmittel 1Jahr Vorschriften im Bereich Offenverkauf, Fernkommunikationstechniken (z. B. Internet) Verbot des Inverkehrsbringens von Kosmetika, die mit Versuchstieren getestet wurden. Einführung der verstärkten Kontrollen bei gewissen pflanzlichen Lebensmitteln aus Staaten ausserhalb der EU 4 Jahren Etikettierung und Werbung von vorverpackten Produkten Für nach altem Recht unbefristete Bewilligungen ist ein Gesuch um Weiterführung einzureichen 10 Jahren Sanierungen bei öffentlich zugänglichem Dusch- und Schwimmbadanlagen, welche die Vorschriften nicht einzuhalten vermögen
50 Was ist hier schief gelaufen? Machen sie es besser und optimieren sie diese. (Seite 57 und 58) Früchte Birnenbrot Nussstengel 50 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
51 Fragen, Unklarheiten? 51 Deklara onsworkshop RICHEMONT KOMPETENZZENTRUM
52 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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