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1 Technische Bauaufsicht I Leitung: Ulf Schilling zuständig für: Amt Brück Amt Beetzsee Stadt Bad Belzig Stadt Beelitz Gemeinde Kloster Lehnin Gemeinde Groß Kreutz (Havel) Amt Niemegk Stadt Treuenbrietzen Amt Wusterwitz Stadt Werder (Havel) Gemeinde Wiesenburg Amt Ziesar Technische Bauaufsicht II Leitung: Simone Lierka zuständig für: Gemeinde Kleinmachnow Gemeinde Stahnsdorf Gemeinde Seddiner See Gemeinde Michendorf Gemeinde Nuthetal Gemeinde Schwielowsee Stadt Teltow Telefon: 03328/ oder -368 Telefax: 03328/ Bauaufsicht@Potsdam-Mittelmark.de Folie 1

2 Schwerpunktthemen - Stand und Hinweise zu elektronischen Bauvorlagen/ Genehmigungsverfahren in Potsdam-Mittelmark - BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen Folie 2

3 Stand und Hinweise zu elektronischen Bauvorlagen/ Genehmigungsverfahren in Potsdam-Mittelmark Virtuelles Bauamt in PM - Was ist damit gemeint? (3 Komponenten) Beauskunftung Online ist bereits realisiert Bauen online Ämterbeteiligung Online ist realisiert Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung Online PM wartet auf den Startschuss Folie 3

4 Beauskunftung online - Folie 4

5 Beauskunftung online Folie 5

6 Antragstellung, Bearbeitung und Bescheidung Online PM wartet auf den Startschuss - Antragstellung soll über eine Bauplattform, angesiedelt beim Land Brandenburg erfolgen - Der IT-Dienstleister des Landes Brandenburg hat dem Landkreistag einen Vorschlag für ein neues Projekt gemacht. Das Konzept soll auf Arbeitsebene mit ausgewählten unteren Bauaufsichtsbehörden konkretisiert werden. - Realisierungszeitpunkt für elektronische Antragsannahme und Bescheidung ist noch unklar Folie 6

7 1. BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen - BbgBauVorlV vom , bekannt gemacht am Abs. 3 BbgBauVorlV zusätzlich zu dem schriftlichen Antrag sind die Bauvorlagen in elektronischer Form im PDF- oder PDF/A-Format einzureichen keine weitere Vorgabe CD, Stick Problem: Nachreichen einer CD oder eines Stick wird kritisch gesehen, da PM alle Bauvorlagen in Papierform sofort einscannt daher: immer zusätzlich die Bauvorlagen in elektronischer Form beilegen Folie 7

8 2. BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen 2 Abs. 2 BbgBauVorlV: - Bauvorlagen mind. 3-fach einreichen - Antrag oder Anzeige von der Bauherrschaft unterschrieben - Bauvorlagen müssen vom Entwurfsverfasser unterschrieben sein (Bauvorlageberechtigung beachten!) - von Fachplanern erstellte Unterlagen müssen von diesen unterschrieben sein Beispiel: Einreichung eines amtlichen Lageplanes eines ÖbVI, welcher das zu errichtende Gebäude enthält ein objektbezogener LP wurde nicht beigelegt. Hier sind die Unterschriften des ÖbVI für die Beurkundung des amtl. Lageplanes und die Unterschrift des Entwurfsverfassers für den Objekteintrag erforderlich! Folie 8

9 3. BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen Vorlage besonderer Bauvorlagen Anlage 3 BbgBauVorlV - Entscheidungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz, dem Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetz oder den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften z. B. Eingriff/Ausgleich, Befreiungen LSG, Fällgenehmigungen usw - Entscheidungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz, dem Brandenburgischen Wassergesetz oder den auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsvorschriften z. B. Genehmigung Grundwasserabsenkung, Einleitung Niederschlags- /Oberflächenwasser, Wärmepumpenanlagen, Grundwasserentnahmen, Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Folie 9

10 - Entscheidungen über Erlaubnisse nach 20 i. V. m. 9 und 19 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes z. B. Veränderungen eines Einzeldenkmals, Bodendenkmals, Gebäuden im Denkmalbereich - Entscheidungen über Umwandlung von Wald in andere Nutzungsarten nach 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg z. B. Umwandlung von Wald in Bauland für Errichtung eines EFH - Entscheidungen über Zustimmungen nach 12 oder 17 des Luftverkehrsgesetzes bei Vorhaben im Bauschutzbereich oder beschränkten Bauschutzbereich z. B. bei Windkraftanlagen - Entscheidungen zur Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen z. B. bei Luftwärmepumpen Nachweis, dass die LWP die gebietsbezogenen Immissionsrichtwerte einhält Folie 10

11 Problem: Die Einreichung des Antrages ohne die besonderen Bauvorlagen löst Nachforderungen der Fachbehörde aus und verlängert damit die Bearbeitungszeiten. Es wird daher empfohlen, die Fachbehörde im Vorfeld der Einreichung eines Antrages zu konsultieren. Folie 11

12 4. BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen 13 BbgBauVorlV Übereinstimmungsgebot Die Bauzeichnungen, Baubeschreibungen, Betriebsbeschreibungen, Berechnungen und Konstruktionszeichnungen sowie sonstige Zeichnungen, Beschreibungen und Belege, die den bautechnischen Nachweisen zugrunde liegen, müssen miteinander übereinstimmen und gleiche Positionsangaben haben. Problem: - Das (geprüfte) Brandschutzkonzept wird dem Antrag nicht beigelegt und erst kurz vor Bescheidung des Antrages eingereicht. - Abweichungen zwischen geprüftem Konzept und den Bauvorlagen bei der Bauaufsicht werden festgestellt - Bauaufsicht fordert (meist am Ende des Verfahrens) übereinstimmende Bauvorlagen - Bearbeitungszeiten verlängern sich! Folie 12

13 5. BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen 3 BbgBauVorlV Vorzulegende Bauvorlagen bei baulichen Anlagen Abs. 1 Ziffer 9 - Bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, der Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung enthält, eine Berechnung des zulässigen, des vorhandenen und des geplanten Maßes der baulichen Nutzung Abs. 2 Bei gewerblichen Betrieben und Anlagen sowie landwirtschaftlichen Betrieben - Betriebsbeschreibung Bei Sonderbauten - zusätzliche Bauvorlagen aus der Sonderbauvorschrift (z. B. bei einer Versammlungsstätte zusätzliche Bauvorlagen gem. 44 BbgVStättV) Folie 13

14 6. BbgBauVorlV Mängel aus der Praxis an Bauvorlagen Einzelfälle für Mängel in den Bauvorlagen: - handgezeichnete Pläne, Skizzen ohne Maßstab - unvollständige Lagepläne es fehlen die Erschließung, bauliche Anlagen auf den Nachbargrundstücken mit deren Abstandsflächen - Höhenbezugspunkte in den Schnitten, Bezugspunkte in Bebauungsplangebieten - Höhenangaben im geodätischen Bezugssystem des amtlichen Vermessungswesens - Rot-Gelb-Pläne Darstellungen für vorhandene, zu beseitigende und geplante bauliche Anlagen - bei Werbeanlagen Abstandsflächen und Abstände zu öffentlichen Verkehrsflächen - bei Anträgen auf Vorbescheid Bauvorlagen, die für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlich sind Folie 14

15 Auch hier wird empfohlen, die Bauaufsichtsbehörde im Vorfeld eines Antrages zu konsultieren, um Problemfragen nicht erst im Genehmigungsverfahren zu klären. Wir beraten Sie gern, mit der Einschränkung, dass wir nicht jedes kleine Einfamilienhaus im Vorfeld besprechen. Danke, für Ihr Verständnis und Ihre Aufmerksamkeit. Folie 15

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