Niederschrift. über die 18. Sitzung des Rates. der Stadt Mönchengladbach am Vorsitzender. Anwesend: Hans Wilhelm Reiners.
|
|
- Nadja Weiner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach am Beginn: Ende: 15:00 Uhr 18:33 Uhr Vorsitzender Anwesend: Hans Wilhelm Reiners Mitglieder Anwesend: Heike Adolphs Sylvia Barck Robert Baues, ab 15:10 Uhr Franz-Josef Bäumer Monika Berten Mario Bocks Anna Bögner Annette Bonin Frank Boss Dr. Gerd Brenner Dieter Breymann Ursula Brombeis Christoph Dohmen Frank Eibenberger Thomas Fegers Peter Feron Manfred Frentzen Erika Gils Reiner Gutowski Marion Gutsche Martin Heinen Petra Heinen-Dauber Felix Heinrichs Fred Hendricks Ute Hermanns Markus Heynckes 1
2 Ralf Horst Doris Jansen Dr. Matthias Johnen Andrea Koczelnik Ralf Kremer Burkhard Küpper Manuela Luhnen Bernd Meisterling-Riecks Christoph Nießen Klaus Oberem Herbert Pauls Norbert Post Heinz Ritters Karl Sasserath Karl-Heinz Schiffer Ursula Schiffer Reinhold Schiffers Dr. Hans Peter Schlegelmilch Michael Schmitz Willi Schmitz Hans Werner Schoutz Michael Schroeren Torben Schultz Monika Schuster Christa Siegers Markus Spinnen Bernhard Stein Natascha Stephan Horst - Peter Vennen Wolfgang Wolff Dr. Boris Wolkowski Rohat Yildirim Ulas Sazi Zabci Nicht anwesend: Diether Brüser Oliver Büschgens Ulrich Elsen Nicole Finger Hans-Henning Haupts Verena Rhein Dominik Horst Roeseler Friedhelm Stevens Nicole Wilms Verwaltung: Stadtdirektor und kämmerer Kuckels Beigeordneter Engel Beigeordneter Dr. Fischer 2
3 Beigeordnete Schall Techn. Beigeordneter Dr. Bonin I/1 Hr. Güttes I/1 Hr. Kemler I/HSP Hr. Heck II/B Hr. Vossieg FB 10 Hr. Felten FB 30 Hr. Dr. Stibi FB 30 Fr. Christiani Schriftführung: I/1 Hr. Rothkopf Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1 Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates am öffentlicher Teil - 2 Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates am öffentlicher Teil - 3 Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am in Köln hier: Benennung von drei Ratsmitgliedern 5 Bekanntmachung des Abschlussergebnisses der Stadtsparkasse Mönchengladbach für das Geschäftsjahr 2015 und Verwendung des Überschusses 6 Entlastung der Sparkassenorgane für das Geschäftsjahr Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) 8 Jahresabschluss Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Produkt Abwasser 11 Satzung der Stadt Mönchengladbach über die "mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe" - Anstalt des öffentlichen Rechts 3
4 12 Beteiligung der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) an der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH (DigiHub) 12.1 Beteiligung der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) an der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH (DigiHub) 13 Ergänzende Klarstellung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH hier: Ergänzung der 10 und 14 des Gesellschaftsvertrages zur Auskehrung von Kapitalrücklagen 14 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 15 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach 16 Auflösung des Zweckverbandes IT-Kooperation Rhein-Ruhr 17 Städtische Flüchtlingseinrichtungen; Weiterentwicklung der Infrastrukturen 18 Bestellung von ständigen Mitgliedern mit beratender Stimme in den Schul- und Bildungsausschuss 19 Schulorganisatorische Maßnahme im Primarbereich hier: Aufgabe des Teilstandortes Alsstraße 70 der GGS Eicken und Erweiterung des Standortes Regentenstraße 87 a 20 Erstes Gesetz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz) hier: Festlegung von weiteren Schulen mit dem Angebot zum Gemeinsamen Lernen 21 Integrierte Stadtteil- und Quartiersarbeit 22 Änderung der Betriebskostenförderung der Jugendfreizeitstätten der Freien Träger und entsprechende Änderung der Richtlinien 23 Leistungsvereinbarung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Ortsverein Mönchengladbach über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich der Werbung und Begleitung von Familienpaten im Rahmen des Angebotes der Frühen Hilfen 24 Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Mönchengladbach e.v. über die Erbringung von Fachleistungsstunden im Rahmen der Kooperation mit dem städtischen Familienzentrum Mühlenstraße 47 in Mönchengladbach 4
5 25 Auslaufende Leistungsvereinbarung zum mit der Diakonisches Werk ggmbh über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der Fahrradstation im Rheydter Hauptbahnhof 26 Leistungsvereinbarung mit der Diakonisches Werk Mönchengladbach ggmbh über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der neuen Fahrradstation am Hauptbahnhof Mönchengladbach ab voraussichtlich Dezember Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Drogenberatung mit der Drogenberatung Mönchengladbach e.v. 28 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Brennpunktprojekt für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten im Rahmen der 53 ff und 67 ff SGB XII mit dem Diakonischen Werk ggmbh und dem Verein Drogenberatung Mönchengladbach e.v. (Streetwork) 29 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich AIDS mit der AIDS-Hilfe Mönchengladbach/Rheydt e.v. 30 Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Mönchengladbach-West/1 31 ÖPNV-Linienkonzept für den neuen Nahverkehrsplan (HSP ) Stufe des Lärmaktionsplans der Stadt Mönchengladbach 33 Vergabe der Mittel "Wohnumfeldverbesserung bei bürgerschaftlichem Engagement" für das Jahr Vergabe der Mittel "Wohnumfeldverbesserung bei bürgerschaftlichem Engagement" für das Jahr 2016 (Vorlage 1790/IX); hier: Antrag der CDU und SPD Ratsfraktion vom Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für Bereiche nördlich der Lürriper Straße, zwischen Breitenbachstraße und Kranzstraße (Teil der City-Ost) 35 Verein Metropolregion Rheinland e.v Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mönchengladbach - Stadtbezirk West - Hehn, Gebiet südlich der Ortslage Hehn und nördlich des Borussiaparks - Prüfung Stellungnahmen; abschließende Beschlussfassung - 5
6 37 Bebauungsplan Nr. 775/W - Stadtbezirk West - Hehn, Gebiet südlich der Ortslage Hehn und nördlich des Borussiaparks - Prüfung Stellungnahmen; Satzungsbeschluss - 38 Fünfzigster Nachtrag zur Satzung der Stadt Mönchengladbach über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage 39 Erarbeitungsverfahren Regionalplan Regierungsbezirk Düsseldorf (RPD) - Stellungnahme der Stadt Mönchengladbach im Rahmen der 2. Beteiligung zum Entwurf vom Entsendung eines beratenden Mitglieds in die die Verbandsversammlung und in den Verbandsausschuss des "Zweckverbandes Naturpark Schwalm-Nette" 41 Wahlvorschlag der Stadt Mönchengladbach zur Ersatzwahl für ein vorzeitig ausgeschiedenes Vorstandsmitglied und stellvertretendes Vorstandsmitglied des Schwalmverbandes. 42 Verbandsausschuss des Netteverbandes; hier: Ersatzwahl für ein vorzeitig ausgeschiedenes Mitglied des Verbandsausschusses 43 Wahlvorschlag zur Umbesetzung des Niersverbadsrates und Ersatzwahl für zwei vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder der Verbansversammlung. 44 RWE-Aktien hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom RWE-Aktien (Änderungsantrag) hier: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe Die Piraten-Partei vom Zukunft des Rathauses Giesenkirchen hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktion und der SPD-Ratsfraktion vom Änderungsantrag zur Vorlage Nr. 1805/IX: Zukunft des Ratshauses Giesenkirchen; hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom (Tischvorlage im HA) 46 Instandsetzung von Spielplätzen im Stadtbezirk West hier: Antrag der Bezirksfraktion West Bündnis 90/Die Grünen vom
7 46.1 Anfrage von RF Brombeis zur Vorlage 1793/IX zum TOP 46 der Ratssitzung vom Modernisierung des städtischen Hausbesitzes hier: Antrag der CDU und SPD Ratsfraktion vom Die Stadtverwaltung, vertreten durch den Oberbürgermeister, lädt die GAYCOM für das Jahr 2017 nach Mönchengladbach ein; hier: Antrag der Ratsgruppe Die Piraten-PARTEI, der Ratsfraktion Bündnis90/DieGRünen, der Ratsfraktion Die Linke und der Ratsfraktion der FDP vom Pilotprojekt Mitternachtssport hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom Umbesetzung von Gremien hier: Antrag der FDP-Ratsfraktion vom Umbesetzungen hier: Antrag der SPD Ratsfraktion vom Anfragen und Mitteilungen 52.1 Anfrage von RH Schultz (DIE LINKE) zum Bau eines Kauflands in MG-Holt 52.2 Anfrage von RH Schultz (DIE LINKE) zum Haus Westland 52.3 Anfrage von RH Sasserath (Bündnis 90/Die Grünen) zu kommunalen Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus 52.4 Anfrage von RF Yildirim (DIE LINKE) zum Schulwegeplan 52.5 Anfrage von RH Sasserath (Bündnis 90/Die Grünen) zu Altersrenten 7
8 Nicht öffentlicher Teil: 53 Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates am nicht öffentlicher Teil - 54 Wilhelm-Kliewer-Haus hier: Aufhebung des Überlassungsvertrages zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Neue Arbeit Integrationsunternehmen ggmbh (NAI) im Zusammenhang mit der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstücks Ungermannsweg 8 für die Neue Arbeit Integrationsunternehmen ggmbh (NAI) 55 Beendigung des Erbbaurechtsvertrages mit der Kliniken Maria Hilf GmbH 56 Verkauf der städt. Liegenschaft ehem. Hauptschule Regentenstr. 137 d 57 Anfragen und Mitteilungen 57.1 Mitteilung von Beigeordnetem Engel zum Thema Hausmeister in Übergangswohnheimen für Asylbewerber 8
9 Protokollierung: Öffentlicher Teil Oberbürgermeister Reiners eröffnet die 18. Sitzung des Rates der Stadt Mönchengladbach und stellt fest, dass die Sitzungsunterlagen form- und fristgerecht zugestellt wurden. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Folgende Unterlagen liegen auf den Tischen aus: zu Tagesordnungspunkt 8, ein Flyer, zu Tagesordnungspunkt 12, eine Änderungsvorlage der Verwaltung, zu Tagesordnungspunkt 33, ein Fraktionsantrag von CDU und SPD, zu Tagesordnungspunkt 25, ein maßgeblicher Beschlussentwurf aus der Hauptausschusssitzung vom Oberbürgermeister Reiners macht darauf aufmerksam, dass zum Tagesordnungspunkt 6 RF Gils die Sitzungsleitung übernimmt, da er selber und die Bürgermeister/Bürgermeisterin befangen sind. Oberbürgermeister Reiners erklärt weiterhin, dass er zu den Tagesordnungspunkten 6, 18 und 50 kein Stimmrecht habe. Folgende Befangenheiten wurden erklärt: zu Tagesordnungspunkt 22: RH Wolff (CDU), zu Tagesordnungspunkt 24 und 55: RH Post (CDU), zu Tagesordnungspunkt 25, 26 und 28: RF Bögner (Bündnis 90/Die Grünen), zu Tagesordnungspunkt 27: RF Schuster (SPD), zu Tagesordnungspunkt 33: RF Stephan (FDP). Ferner sind die in der Beratungsvorlage zu Tagesordnungspunkt 6 aufgeführten Ratsmitglieder bei Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt befangen. 9
10 Zu Punkt 1 Niederschrift über die 16. Sitzung des Rates am öffentlicher Teil - Diskussionsteilnehmer: RF Stephan (FDP), Techn. Beigeordneter Dr. Bonin RF Stephan bezieht sich auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 29, Seite 36, wo protokolliert wurde, dass die Beratungsvorlage aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages von RH Heinrichs in die nächste Sitzung des Planungs- und Bauausschusses vorschoben worden sei. Sie fragt, ob die Protokollierung falsch sei, da in der letzten Planungs- und Bauausschusssitzung dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung gewesen sei. Techn. Beigeordneter Dr. Bonin erklärt, dass das Protokoll richtig sei. Der Vorsitzende des Planungs- und Bauausschusses habe jedoch in der letzten Sitzung erläutert, warum der Punkt nicht auf der Tagesordnung stand und das der Punkt auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung stehen werde. Dies habe in der Sitzung auch die Zustimmung der FDP gefunden. Weitere Wortmeldungen zum öffentlichen Teil der Niederschrift liegen nicht vor. Zu Punkt 2 Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates am öffentlicher Teil - Wortmeldungen zur Niederschrift liegen nicht vor. Zu Punkt 3 Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum Der Rat hat in seiner Sitzung am den Haushaltssanierungsplan beschlossen und diesen, mit Ratsbeschluss vom für das Jahr 2016 mit 223 Maßnahmen und einer Gesamtkonsolidierung von insgesamt Euro bis zum Jahr 2021, fortgeschrieben. Im Rahmen der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans ist der Oberbürgermeister gemäß 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz verpflichtet, der Bezirksregierung jährlich mit der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres mit dem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltsanierungsplans vorzulegen. Mit dem Ausführungserlass des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung nach GO NRW und Stärkungspaktgesetz vom wurde die bestehende Berichtspflicht weitergehend konkretisiert. Der HSP-Umsetzungsbericht zum Stichtag wurde der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht zum übersandt. Er gibt einen maßnahmenscharfen Überblick über Soll- und Ist-Zustand der Umsetzung des HSP 2016 und zeigt die aktuellen Entwicklungen in der Ergebnisrechnung 2016 des städtischen Haushaltes auf. Dargestellt 10
11 werden im Maßnahmencontrolling das geplante Konsolidierungspotenzial je Maßnahme für 2016, der Ist-Wert an Konsolidierung je Maßnahme zum sowie die Prognose des Konsolidierungspotenzials je Maßnahme zum Eine analoge Darstellung wurde für die städtische Ergebnisrechnung sowie fürs Personalcontrolling vorgelegt. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 4 11.Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag NRW am in Köln hier: Benennung von drei Ratsmitgliedern Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Schlegelmilch (CDU), RF Brombeis (Bündnis 90/Die Grünen), RH Heinrichs (SPD) Als Delegierte der Stadt Mönchengladbach zur Teilnahme an der Sitzung der 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am werden folgende Mitglieder des Rates benannt: RH Dr. Schlegelmilch schlägt für die CDU-Ratsfraktion RH Eibenberger vor. RF Brombeis schlägt für die Ratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen RH Sasserath vor. RH Heinrichs schlägt für die SPD-Ratsfraktion BM Elsen vor. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 5 Bekanntmachung des Abschlussergebnisses der Stadtsparkasse Mönchengladbach für das Geschäftsjahr 2015 und Verwendung des Überschusses Diskussionsteilnehmer: RH Schultz (DIE LINKE), RH Breymann (CDU) Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Mönchengladbach am 15. Juni 2016 a) den von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen und Giroverbandes mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen 11
12 Jahresabschluss der Stadtsparkasse Mönchengladbach zum mit den nachfolgend aufgeführten Summen festgestellt hat: Aktiva/Passiva lt. Bilanz ,12 Jahresüberschuss des Geschäftsjahres ,96, b) den Lagebericht für das Jahr 2015 gemäß 15 Abs. 2 Buchst. d) Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) gebilligt hat, c) dem Rat vorgeschlagen hat, vom Jahresüberschuss ,96 gemäß 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage einzustellen, d) dem Rat vorgeschlagen hat, vom Jahresüberschuss ,00 gemäß 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NRW an den Träger auszuschütten. 2. Der Rat beschließt: a) vom Jahresüberschuss 2015 in Höhe von ,96 wird gemäß 25 SpkG NRW: ,96 in die Sicherheitsrücklage eingestellt und ,00 an den Träger ausgeschüttet. b) auf die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Stadtsparkasse Mönchengladbach ist in der "Rheinischen Post" und der Westdeutschen Zeitung hinzuweisen. RH Schultz beantragt zum Punkt 2 a), die Überschussausschüttung auf 50:50 festzulegen. Abstimmungsergebnis zum Antrag von RH Schultz: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt (Enthaltungen: 2) Abstimmungsergebnis zur Beratungsvorlage: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 6 Entlastung der Sparkassenorgane für das Geschäftsjahr 2015 RF Gils (SPD) übernimmt die Sitzungsleitung. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt: Den Organen (Verwaltungsrat und Vorstand) der Stadtsparkasse Mönchengladbach wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Herr Oberbürgermeister Reiners, Frau Bürgermeisterin Heinen-Dauber, Herr Bürgermeister Elsen, Herr Bürgermeister Schroeren und die Ratsfrauen/Ratsherren Berten, Breymann, Boss, Fegers, Hermanns, Horst, Dr. Johnen, Post MdL, Schiffer, 12
13 Dr. Schlegelmilch, Schultz, Siegers, Stevens und Dr. Wolkowski, die im Jahr 2015 dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied angehörten, nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 7 Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) Oberbürgermeister Reiners übernimmt wieder die Sitzungsleitung. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat die Genehmigung folgender Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fassen die Unterzeichnenden folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Kämmerer wird ermächtigt für das nachfolgend aufgeführte Produkt Haushaltsmittel gemäß 83 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen. Produkt Hilfen für besondere Personengruppen Budget (gem. 21 GemHVO NRW i.v.m. Haushaltsplan 2016) Ansatz 2016 bislang überplanmäßig bereitgestellt weitere erforderliche überplanmäßige Bereitstellung Die erforderliche Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der pauschalierten Landeszuweisung (FlüAG) und im Rahmen der Jahresrechnung Mönchengladbach, Hans Wilhelm Reiners (Oberbürgermeister) Felix Heinrichs (Ratsherr) Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 13
14 Zu Punkt 8 Jahresabschluss 2015 Diskussionsteilnehmer: RF Brombeis (Bündnis 90/Die Grünen), Stadtdirektor und kämmerer Kuckels, RH Schultz (DIE LINKE) 1. Der Rat nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Mönchengladbach gemäß 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und den gemäß 95 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW dem Jahresabschluss beigefügten Lagebericht im Entwurf zur Kenntnis und leitet ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter. 2. Der Rat nimmt den Beteiligungsbericht 2014 zur Kenntnis. RF Brombeis erklärt, dass sie keine Kenntnis von einem Flyer nehmen könne, der kaum dem Jahresabschluss 2015 entsprechen könne. Die Formulierung sei ein wenig unglücklich. Stadtdirektor und kämmerer Kuckels antwortet, dass auch bei Auslegung des Jahresabschlusses in der Sitzung von diesem umfassenden Werk keine Kenntnis genommen werden könne. In den letzten Jahren wären CD s ausgelegt worden. Allerdings hätten sich viele Ratsmitglieder gemeldet, die an ihren IT-Geräten keine CD-Laufwerke haben. Deshalb sei dies über einen Link und einen QR-Code gelöst worden. Ein Druckexemplar könne auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Stadtdirektor und kämmerer Kuckels führt weiter aus, dass die gesetzliche Frist zur Vorlage des Jahresabschlusses auch und gerade in diesem Jahr nicht eingehalten worden sei. Die Hauptursache in diesem Jahr sei die SAP-Umstellung im Vorjahr gewesen, die die Jahresabschlussarbeiten in erheblichem Maße beeinträchtigt hätten. Zur Frage der Inanspruchnahme einer externen Hilfe in diesem Zusammenhang werde momentan intern noch geprüft und diskutiert. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Erfahrungen bezüglich der Erstellung des Gesamtabschlusses, der vergeben werden solle und dies nicht ganz reibungslos verlaufen sei. Die Erfahrungen die mit einer externen Hilfe beim Gesamtabschluss gemacht werden, sollen auch für die Frage ausgewertet werden, ob, und ggf. in welcher Form, auch bei Jahresabschlussarbeiten eine externe Hilfe abgefragt werde, damit die Frist eingehalten werden könne. RH Schultz erklärt, dass die Ratsfraktion DIE LINKE seit 2009 vor Personaleinsparungen in diesem Bereich gewarnt habe. Er spekuliert, dass eine externe teure Hilfe nicht notwendig gewesen wäre und die Haushaltsabschlüsse mit mehr Personal bereits fertiggestellt wären. Stadtdirektor und kämmerer Kuckels erwidert, dass die Lösung nicht so einfach wäre. Neben der SAP-Umstellung sei das Hauptproblem gewesen, dass das sehr spezialisierte Personal kontinuierlich zur Verfügung stehen müsse. Unabhängig von Sparvorgaben beim Personal, sei es problematisch gewesen, dass immer wieder Personalabgänge zu verzeichnen gewesen wären und immer wieder neues Personal hätte eingearbeitet werden müssen. Dies sei ein Grund, der dazu führen könne einen externen Dienstleister zu beauftragen, der kontinuierlich arbeiten könne. Es habe unterschiedliche Personalabgänge aus unterschiedlichen Gründen gegeben. Zuletzt sei auch Personal zum mags gewechselt. 14
15 Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 9 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss und der Rat nehmen Kenntnis von den in der beigefügten Nachweisung 3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 (Zeitraum vom bis ), zu deren Leistung der Kämmerer seine Zustimmung gemäß 83 Abs. 1 GO NRW erteilt hat. Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Zu Punkt 10 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Produkt Abwasser Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt die Bereitstellung des nachstehend bezeichneten überplanmäßigen Mehrbedarfs gem. 83 GO NRW: Produkt / Kostenart Bezeichnung Mehrbedarf Abwasser Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen ,00 -Gebührenhaushalt- Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 11 Satzung der Stadt Mönchengladbach über die "mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe" - Anstalt des öffentlichen Rechts Diskussionsteilnehmer: RH Küpper (FDP), Oberbürgermeister Reiners, RF Brombeis (Bündnis 90/Die Grünen), Stadtdirektor und kämmerer Kuckels Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Mönchengladbach über die mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts in der als Anlage beigefügten Fassung. 15
16 RH Küpper bezieht sich auf das Impressum auf der Internetseite von mags und kritisiert, dass diese seit Tagen eine juristische Formulierung enthalte, die heute erst beschlossen werde. RF Brombeis (Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf eine Frage, die sie mit der Bitte um Beantwortung in der heutigen Ratssitzung im Hauptausschuss gestellt habe. Sie habe gefragt, ob es rechtliche Konsequenzen habe, soweit Ordnungswidrigkeitenbescheide oder ähnliches bereits mit dem mags-logo versandt wurden. Stadtdirektor und kämmerer Kuckels antwortet, dass das Briefpapier in Ordnung sei, da an allen Stellen, wo der Absender aufgeführt sei, Stadtbetrieb Mönchengladbach AöR stehen würde. Daher würden sich auch keine rechtlichen Fragen stellen. Weiterhin teilt Stadtdirektor und kämmerer Kuckels mit, dass die Bezirksregierung bereits die Bestätigung für die Satzungsänderung übermittelt habe. Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit beschlossen (Nein-Stimmen: 12, Enthaltungen: 1) Zu Punkt 12 Beteiligung der Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) an der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH (DigiHub) Diskussionsteilnehmer: RH Schultz (DIE LINKE), RH Dr. Schlegelmilch (CDU), RF Brombeis (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister Reiners, RH Heinrichs (SPD), RH Dr. Wolkowski (Bündnis 90/Die Grünen), RH Küpper (FDP) Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt: 1. Der Beteiligung der WFMG an der DigiHub wird auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrags zugestimmt. 2. Die Mitglieder der beteiligten Gremien werden ermächtigt, der Gründung der DigiHub zuzustimmen. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung die Anzeige über die Gründung der Gesellschaft gemäß 115 der Gemeindeordnung NRW bestätigt. RH Dr. Schlegelmilch (CDU) beantragt für die Ratsfraktionen von CDU und SPD folgende Erweiterung des Beschlussentwurfes als neuen Punkt 3 des Beschlussentwurfes: Darüber hinaus beschließt der Rat den Beitritt der Stadt Mönchengladbach als Gründungsmitglied zum Verein next-mg e. V., um eine koordinierte Interessenswahrnehmung der Stadt in Bezug auf ihre Unternehmensgründer, sogenannte Start-Ups und Unternehmer mit Transformationsbedarf in Richtung Industrie 4.0 im Digital 16
17 Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland (DigiHub) sicherzustellen. Die Vertretung der Stadt im Verein soll der Oberbürgermeister oder ein von ihm ernanntes Mitglied des Verwaltungsvorstandes wahrnehmen. Die Finanzwirksamkeit hierdurch liegt bei 1000 Eur/Jahr. RF Brombeis hinterfragt den Zusammenhang zwischen dem Antrag von CDU und SPD und der vorliegenden Beratungsvorlage und bittet um Aufklärung durch die Verwaltung. Oberbürgermeister Reiners erklärt, dass er den Aussagen von RH Dr. Schlegelmilch entnommen habe, dass dieser Verein die Interessenswahrnehmung der digitalen Wirtschaft mit Blick auf DigiHub sicherstellen solle. Daher sei ein unmittelbarer Zusammenhang zu sehen. RH Dr. Wolkowski stellt den Geschäftsordnungsantrag auf getrennte Abstimmung bezüglich des zusätzlichen Punktes 3. Oberbürgermeister Reiners lässt getrennt abstimmen. Abstimmungsergebnis zu den Punkten 1. Und 2.: Mit Stimmenmehrheit beschlossen (Nein-Stimmen: 3) Abstimmungsergebnis zum neuen Punkt 3: Mit Stimmenmehrheit beschlossen (Nein- Stimmen: 3, Enthaltungen: 13) Zu Punkt 13 Ergänzende Klarstellung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH hier: Ergänzung der 10 und 14 des Gesellschaftsvertrages zur Auskehrung von Kapitalrücklagen Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt: Der ergänzenden Klarstellung durch Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH gemäß beigefügter Synopse (Anlage 1) wird zugestimmt. Die Aufsichtsratsmitglieder der Kommunalholding werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Gesellschaftervertreter werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt redaktionellen Änderungen der Verträge in den entsprechenden Gesellschafterversammlungen zuzustimmen und diese vorzunehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Anzeigeverfahrens gemäß 115 GO NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss 17
18 Zu Punkt 14 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans Der Umweltausschuss und der Hauptausschuss empfehlen / der Rat beschließt die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans 2015 der Stadt Mönchengladbach. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 15 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach Der Umweltausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 16 Auflösung des Zweckverbandes IT-Kooperation Rhein-Ruhr Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Die Stadt Mönchengladbach tritt aus dem Zweckverband IT-Kooperation Rhein-Ruhr zum aus und befürwortet die Auflösung des Zweckverbandes zum Abstimmungsergebnis: Einstimmiger Beschluss Zu Punkt 17 Städtische Flüchtlingseinrichtungen; Weiterentwicklung der Infrastrukturen Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Brenner (Bündnis 90/Die Grünen), Beigeordneter Dr. Fischer, RH Schultz (DIE LINKE), Oberbürgermeister Reiners Der Bericht beschäftigt sich ausschließlich mit der für Flüchtlinge bereitgehaltenen Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der Flüchtlingszahlen dargestellt. Darüber hinaus gehende Fragestellungen werden nicht betrachtet. Das gilt insbesondere für die Organisation der Flüchtlingsbetreuung, die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlern, die finanziellen Auswirkungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und ausländerrechtliche Fragestellungen. Die Berichtsvorlage begründet keine Finanzwirksamkeit, da die Kosten der in diesem Konzept genannten Einrichtungen im städtischen Haushalt eingeplant sind. Die im Fol- 18
19 genden angesprochenen verschiedenen Möglichkeiten eines Rückbaus werden im Vergleich zu heute zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes führen. Diese ist allerdings im Moment nicht greifbar, da jenseits der Rückbauten des Jahres 2016 zu große Planungsunsicherheiten bestehen. Weiterhin wird es darauf ankommen, wie ein solcher Rückbau erfolgt (Totalaufgabe? Vorübergehende Schließung?). Schließlich ist darauf zu verweisen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im Moment vorgehaltene Infrastruktur nicht zurückgebaut werden kann, sondern ggf. sogar erweitert werden muss. Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen Sommer 2014 bis Sommer 2016 Verwiesen wird zunächst auf die Abbildung 1. Hier ist die Zahl der jeweils in einem Monat in Mönchengladbach angekommenen Flüchtlinge dargestellt. Dabei sind die sogenannten Folgeantragsteller nicht gesondert ausgewiesen. Ihre Zahl betrug im Jahr ,6 % der neu angekommenen Flüchtlinge, im Jahr ,4 %. Asylbewerber dieser Kategorie werden nicht durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen, denn sie sind gemäß der gesetzlichen Regelungen automatisch von der Kommune zu betreuen, der sie vor ihrer vorübergehenden Ausreise erstmals zugewiesen wurden. Gleichfalls außer Betracht bleiben die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge ( Alleinreisende Minderjährige Ausländer ). Sie nehmen ebenfalls nicht an dem allgemeinen Verteilungsverfahren des Landes teil, sondern werden in einem gesonderten Verfahren in die Obhut der kommunalen Jugendämter gegeben. Am betrug die Zahl der vom Fachbereich für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Mönchengladbach betreuten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge 147. Auf die entsprechende Berichterstattung im Jugendhilfeausschuss wird verwiesen. Abbildung 1 19
20 Festzuhalten ist somit zunächst, dass die seit dem Spätherbst 2014 von der Stadt aufzunehmenden Asylbewerber zu deutlich mehr als 90 % über das Verteilverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen nach Mönchengladbach gekommen sind. Die Zahl der Folgeantragsteller, die bis 2014 einen nicht unwesentlichen Anteil der Asylbewerber ausgemacht hat, hat - relativ betrachtet - stark an Bedeutung verloren. Sie war solange hoch, wie die überwiegende Anzahl der Asylbewerber aus den Balkanstaaten kam. Mit dem relativen Rückgang in diesem Bereich ist auch die Zahl der Folgeantragsteller deutlich geschrumpft. Abbildung 1 spiegelt somit weitestgehend die monatlichen Zuweisungen durch das Land Nordrhein-Westfalen. In diesem Verteilsystem hat die Stadt Mönchengladbach Stand heute von 100 Flüchtlingen, die durch das Land verteilt werden, eine Quote von 1,37 zu nehmen (überschlägig also 14 von Zuweisungen). Dieser Schlüssel hat sich in den letzten Monaten nur unwesentlich verändert. Zu beachten ist weiterhin, dass die monatliche Zuweisungszahl in einer Kommune nicht notwendiger Weise die in diesem Monat vom Land zu verteilenden Zahlen spiegelt. Zwar sind die Kommunen gehalten, die ihnen zugewiesene Quote möglichst zeitnah zu 100 % zu erfüllen, angesichts der praktischen Schwierigkeiten bei der Verteilung von Flüchtlingen geschieht das allerdings oft nur nachlaufend. So hat die Stadt Mönchengladbach beispielsweise in den Monaten September und Oktober 2015 eine geringere Zahl von Flüchtlingen erhalten, als ihr eigentlich zugestanden hätte. Grund war eine Vereinbarung mit dem Land, die Zahlen solange niedrig zu halten, bis die laufenden Baumaßnahmen abgeschlossen sein würden. Der dramatische Anstieg im November 2015 resultiert aus dem Auslaufen dieser Vereinbarung, und auch die im Landesvergleich hohen Zahlen im Januar und Februar 2016 sind das Ergebnis eines Nachholbedarfs, der aus dem Herbst 2015 stammt. Einen Einfluss auf die Zahl der einer Kommune tatsächlich zugewiesenen Menschen hat im Übrigen auch die Frage, ob in der entsprechenden Gemeinde Flüchtlingseinrichtungen des Landes vorhanden sind. Die hier befindlichen Plätze werden der Kommune angerechnet, und die Anzahl der von ihr tatsächlich unterzubringenden Flüchtlinge wird entsprechend reduziert. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob das Land die in der jeweiligen Kommune vorgehaltenen Plätze auch real mit Flüchtlingen belegt hat. Mönchengladbach gehört zu den nordrhein-westfälischen Kommunen, in denen die Anrechnung von Landesplätzen eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Zu verweisen ist zum einen auf die Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen JHQ. Hier rechnet das Land gemäß den im JHQ vorgehaltenen Betten zurzeit 800 Plätze an. Diese Anrechnung begann im Sommer 2015 mit zunächst 200 Plätzen, und sie wird im September 2016 auf insgesamt steigen. Gleichfalls in Anrechnung kommen 740 Plätze am Standort Nordpark (ehemaliges Theater im Nordpark, TiN, und die im Herbst entstandenen Leichtbauhallen auf dem P 8 ). Diese hat das Land im Oktober 2015 gemietet. Der entsprechende Mietvertrag wurde inzwischen bis zum 15. Januar 2017 verlängert. Nach seinem Auslaufen werden die 740 Plätze nicht mehr in Anrechnung gebracht, und es ist davon auszugehen, dass im gleichen Umfang Menschen zugewiesen werden (vorausgesetzt, es besteht noch die Notwendigkeit für Zuweisungen). Die Zahl der anrechenbaren Plätze, die sich aus der Existenz der Erstaufnahmeeinrichtung ableiten lassen, ist an die Laufzeit des Vertrages (verwiesen wird auf den Ratsbeschluss vom und die dazugehörige Vorlage-Nr. 1168/IX) gebunden. Sollte das Land an seinen Plänen zu einem weiteren Ausbau der Einrichtung festhalten, wird auch die Zahl der anrechenbaren Plätze bis auf zuletzt steigen. Hierzu gibt es allerdings noch keine verlässlichen Erkenntnisse. 20
21 In Zusammenhang mit den Anrechnungen von Landeseinrichtungen wird im Übrigen auf die kontroversen Diskussionen im Landtag verwiesen. Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen werden von Teilen des Landtages als änderungsbedürftig angesehen. Sollte es zu Änderungen kommen, wird die Tatsache wichtig, dass sich die Anrechnung der Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen JHQ nicht nur aus dem Gesetz, sondern auch aus dem zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Land Nordrhein-Westfalen geschlossenen Vertrag ergibt. Die Entwicklung der Infrastruktur seit Sommer 2014 Im Sommer 2014 verfügte die Stadt Mönchengladbach über etwa 650 Plätze in Übergangseinrichtungen. Da eine Vollbelegung von Einrichtungen aus organisatorischen Gründen praktisch nie möglich ist (Beispielhaft: Bringt man eine dreiköpfige Familie in einem 4-Bett- Zimmer unter, ist das vierte Bett natürlich nicht durch einen Fremden zu belegen), standen damit real etwa 500 Plätze zur Verfügung. Gut die Hälfte von ihnen befand sich allerdings in nach einhelliger Meinung abgängigen Einrichtungen (Bockersend 191, Hardter Straße 201, Luisental 20). Ein erstes Ansteigen der Zahlen im Sommer 2014 (überwiegend Asylbewerber vom Balkan, darunter zahlreiche Folgeantragsteller) führte dazu, dass die eigentlich geplante Aufgabe der abgängigen Einrichtungen nicht mehr realisierbar war. Vielmehr mussten um die Jahreswende 2014/2015 sehr schnell weitere Plätze geschaffen werden. Zur bestehenden Infrastruktur traten als Notlösungen ein aufgegebener Supermarkt an der Aachener Str. und die beiden Schulgebäude an der Friesenstraße in Giesenkirchen und der Orffstraße in Wickrath. Als Ersatz für diese Notlösungen wurden die Containeranlage am Fleener Weg (zunächst 110 Plätze, in einem zweiten Bauabschnitt noch einmal 90), der Ausbau des TiN und des Gebäudes Brucknerallee 7 sowie ein drittes Gebäude an der Eickener Straße (72 Plätze) auf den Weg gebracht. Schließlich wurden auch Wohnungen in der Wohnanlage Römerbrunnen angemietet. Der deutliche Rückgang der Zahlen ab März 2015 war trügerisch. Ab Anfang Juli 2015 stiegen die Zahlen dramatisch. Im Ergebnis wurde beispielsweise die Stadt am 20. Juli durch die Bezirksregierung Düsseldorf angewiesen, innerhalb von vier Stunden 150 Plätze für Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Hierbei handelte es sich nicht mehr um eine reguläre Zuweisung, sondern um eine Notmaßnahme: Die Kommune musste in Amtshilfe und gegen Kostenerstattung Flüchtlinge für das Land unterbringen. Die Stadt konnte die ihr gestellte Aufgabe nur dadurch erfüllen, dass die Flüchtlinge in einem bisher (noch) nicht ausgebauten Bereich des ehemaligen Theaters im Nordpark untergebracht wurden. Weitere Notmaßnahmen der nächsten Wochen beinhalteten die Errichtung einer Zeltstadt neben der Krahnendonkhalle und die Belegung von drei Sporthallen. Angesichts immer weiter steigender Zahlen wurde mit dem Land ein teilweises Moratorium vereinbart. Diese Atempause wurde genutzt, um im Zeitraum von August bis Oktober die großen Leichtbauhallen an den Standorten Krallsche Wiese und P 8 zu errichten und das TiN zu ertüchtigen. Zusätzlich koordinierte eine Arbeitsgruppe der Verwaltung weitere Maßnahmen. Sie umfassten den Aufbau einer Struktur zur schnellen Akquise von Wohnungen, die Ertüchtigung weiterer leerstehender Schulgebäude (Am Torfbend, Winkelner Straße) sowie die Anmietung zusätzlicher Objekte (ehemaliges Hotel Amadeo, ehemaliges Hotel Zur Post, Objekt Breite Straße 160, Leichtbauhallen am Standort Gathersweg als Ersatz für die hier zwischenzeitlich abgebauten Zelte). Parallel dazu wurden Gespräche mit dem Land geführt, um die Zahl der Zuweisungen möglichst mit dem Zuwachs an Plätzen in der Stadt zu synchronisieren. Dabei spielten auch die Termine für die Anrechnung von Landesplätzen eine Rolle. In Zusammen- 21
22 hang mit diesen Gesprächen gelang es, die beiden Einrichtungen im Nordpark (TiN, P 8) an das Land zu vermieten. Die Situation war dennoch bis in den März 2016 hinein extrem kritisch. Die bundesweiten Zahlen legten damals noch monatliche Zuweisungen von zwischen 300 und 400 Menschen für Mönchengladbach nahe. Vor diesem Hintergrund wurden die Bemühungen um die Errichtung von zwei weiteren Leichtbauhallen auf einem städtischen Grundstück an der Hehner Straße ebenso forciert wie die Anmietung eines Studentenwohnheims an der Sternstraße. Eine wesentliche Versicherung gegen weiterhin extrem hohe Flüchtlingszahlen war auch die Vereinbarung mit dem Land, die es diesem ermöglicht hätte, auf einem eigenen Grundstück an der Krefelder Straße eine Notunterkunft mit Plätzen zu errichten. Zusammen mit den seitens der Stadt eingeleiteten Maßnahmen und der für Juni anstehenden weiteren Anrechnungen von 400 Plätzen in der Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen JHQ hätte das ausgereicht, um die extremen Herausforderungen auch bis in den Sommer hinein zu bewältigen. Die Entspannung der Situation im Frühjahr 2016 Um die Jahreswende 2015/2016 waren sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene die organisatorischen Abläufe so verbessert worden, dass erstmals so etwas wie Planungssicherheit für die Kommunen entstand. Die als Puffer vorgehaltenen Plätze des Landes (unter anderem im Nordpark in Mönchengladbach) ermöglichten es, Vereinbarungen zwischen dem Land und den einzelnen Kommunen zu treffen, die die Zuweisungen wenigstens für einige Wochen im Voraus planbar machten. Das Land sah sich auch in der Lage, zwischen den Jahren keine Flüchtlinge in die Kommunen zu schicken. Die Wiederaufnahme der Zuweisungen erfolgte (immer noch auf hohem Niveau) erst wieder im Januar. Durch die Schließung der Balkanroute und die Vereinbarungen mit der Türkei fingen die Flüchtlingszahlen ab März an, deutlich zurückzugehen. Diese Entwicklung ermöglichte es dem Land, auf die Errichtung der Notunterkunft an der Krefelder Straße zu verzichten, und auch die Stadt Mönchengladbach konnte anfangen, über den Rückbau von Flüchtlingseinrichtungen nachzudenken. Ein erster Schritt war die Rückgabe der beiden für den Schulund Vereinssport benötigten Sporthallen in der Wilhelm-Strauß-Straße und Am Torfbend. Die erst dramatische und sich dann im Frühjahr entspannende Situation ist an Abbildung 2 abzulesen. Sie zeigt die Zahl der im jeweiligen Monat in Mönchengladbach tatsächlich untergebrachten Flüchtlinge zuzüglich der angerechneten Landesplätze. Seit April ist die Zahl der Flüchtlinge gleichbleibend bzw. leicht rückläufig, während die Zahl der angerechneten Plätze im Juni sogar noch einmal gestiegen ist. Schon aus dieser Tatsache wird klar, dass inzwischen wenigstens im Moment Luft vorhanden ist, um die Sommermonate dieses Jahres zu neuen Weichenstellungen zu nutzen. Abbildung 2 Flüchtlinge in Mönchengladbach Oktober Juli 2016 (jeweils Monatsende; ohne unbegleitete Minderjährige) 22
23 Wie werden sich die Flüchtlingszahlen zukünftig entwickeln? Eine Prognose der Flüchtlingszahlen ist nach wie vor unmöglich. Dass das so ist, belegen auch die Äußerungen des nordrhein-westfälischen Innenministers, der auf Grund seiner Zuständigkeit sicherlich zu den in dieser Hinsicht bestinformierten Entscheidern in Deutschland gehört: Im Januar dieses Jahres ging er für 2016 von einer ähnlich hohen Zahl an neuen Flüchtlingen aus wie in Deutschlandweit wären das 1,1 Mio. gewesen. Und für Mönchengladbach hätte das deutlich mehr als zusätzliche Flüchtlinge bedeutet. Im Juni dieses Jahres hat der Innenminister seine Prognose dann auf (wiederum für Deutschland) reduziert. Allerdings hat er auch sehr deutlich darauf hingewiesen, dass das nur eine Vermutung sein könne. Für Mönchengladbach würde diese Zahl Zuweisungen in einer Größenordnung von Menschen bedeuten, wobei nicht klar sein kann, welche der bereits erfolgten Zuweisungen von rd noch dem vergangenen Jahr zuzurechnen wären. Im Monat Juli erreichten etwa Flüchtlinge pro Woche Nordrhein-Westfalen. Eine Fortschreibung dieser Zahlen bis zum Jahresende würde bis Ende 2016 nur noch 450 Flüchtlinge für Mönchengladbach bedeuten. Bei Berücksichtigung der Anrechnungen und der freien Plätze würde das bedeuten, dass diese Menschen ohne Probleme im bestehenden System untergebracht werden könnten. Auf der anderen Seite gibt es deutlich erkennbare Unsicherheiten: Die Verschärfung der Situation in Syrien und in Libyen, die politischen Unruhen in der Türkei und die Berichte über steigende Flüchtlingsankünfte in Italien weisen auf einen möglichen Anstieg hin. Auch erscheint im Moment nicht sicher, dass die Vereinbarungen mit der Türkei halten. Mittlerweile werden sie auch in Deutschland politisch angezweifelt. Diesen Indizien, die für eine erneute Verschärfung der Situation sprechen, stehen andere Entwicklungen gegenüber, die Auswirkungen auf die Flüchtlingszahl in Mönchengladbach haben werden: Das Rückkehrmanagement wird auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene verstärkt betrieben und führt zu steigenden Rückkehrerzahlen. So haben in der ersten Jahreshälfte 2016 rund 300 Menschen Mönchengladbach verlassen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. In dieser Zahl enthalten sind rund 50 Abschiebungen und etwa
24 Abmeldungen von Nicht-EU-Ausländern ins Ausland (überwiegend in die Westbalkan- Staaten). Neuerdings erwächst eine weitere Problematik aus der seit Monaten steigenden Zahl derjenigen Antragsteller, die nach Feststellung ihrer Flüchtlingseigenschaft im Rahmen der damit erlangten Freizügigkeit sofort die zugewiesene Kommune verlassen. Sie wandern schwerpunktmäßig in die westdeutschen Großstädte zu, müssen aber mangels eigener Wohnung und Einkommen wie obdachlose Personen behandelt und untergebracht werden. Hier bleibt abzuwarten, ob die mit dem neuen Integrationsgesetz zum eingeführte Residenzpflicht Abhilfe schaffen kann. Die Flüchtlingseinrichtungen der Stadt Mönchengladbach im Juli 2016 Trotz der Unmöglichkeit, die Entwicklung der Flüchtlingszahlen vorauszusagen, hat die Verwaltung damit begonnen, Plätze in Flüchtlingseinrichtungen abzubauen. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass das Land der Stadt Mönchengladbach in den nächsten Monaten aller Voraussicht nach keine Flüchtlinge zuweisen wird. Das ist darin begründet, dass Mönchengladbach auf Grund der hohen Aufnahmezahlen im Frühjahr und der Anrechnung der Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung im ehemaligen JHQ mit Stand 01. August seine Aufnahmequote zu 135 % erfüllt. Im Moment erfolgen Zuweisungen nur an Kommunen, die die 100 % noch nicht erreicht haben. In absoluten Zahlen ausgedrückt, ist Mönchengladbach etwa 800 Plätze im Plus. Das würde sogar bei einem Anstieg der Flüchtlingszahlen auf das Niveau des Herbstes 2015 sicherstellen, dass die Stadt für etwa drei Monate keine Zuweisungen erhält bei geringeren Zahlen würde sich der Zeitraum entsprechend verlängern. Weiterhin gibt es in den städtischen Einrichtungen im Moment noch rund 400 belegbare Plätze. Tabelle 1 Plätze in Flüchtlingseinrichtungen 2016/2017 (Stand: ) Die folgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die zurzeit bestehenden bzw. im Bau befindlichen Einrichtungen. Die vor den Sommerferien aufgegebenen Sporthallen sind darin bereits nicht mehr berücksichtigt. Weiterhin sind die folgenden Maßnahmen eingeleitet: Die Notunterkunft Gathersweg II (lfd. Nr. 1) wird in der letzten Augustwoche abgebaut. Die Schulgebäude Friesenstraße 34 und Orffstraße 5 7 (lfd. Nrn. 6 und 7) werden im Herbst freigezogen, und die Gebäude werden an die Hochbauverwaltung zurückgegeben. Die Einrichtungen Bockersend 191 und Hardter Straße 201 (lfd. Nrn. 11 und 14) werden seit geraumer Zeit nicht mehr belegt und sollen zeitnah freigezogen werden. Ihr Abbruch, der geschäftsbesorgend durch die EWMG organisiert wird, ist beauftragt und für Oktober vorgesehen. Die Einrichtung Luisental 20 (lfd. Nr. 15) ist bereits freigezogen und soll ebenfalls bis Oktober abgebrochen werden. Das Objekt Pescher Straße 152 (lfd. Nr. 20) ist freigezogen, und der Mietvertrag wurde aufgegeben. Das städtische Gebäude Norwich Walk 34 (lfd. Nr. 32) ist gleichfalls bereits freigezogen. Es wurde an die Hochbauverwaltung zurückgegeben. Lfd.- Nr. Notunterkünfte Bauweise Gathersweg II Leichtbauhallen (MV bis Januar 2017) Aufgabe Sommer
25 280 0 Erstunterbringung Bauweise Am Nordpark 299 (TiN) Fest Vermietet an Land NRW bis Am Nordpark 260 ("P8") Leichtbau Vermietet an Land NRW bis Carl-Diem-Str. 12 Leichtbau Friesenstr. 34 Schule 55 0 Aufgabe Herbst Orffstr. 5-7 Schule 96 0 Aufgabe Herbst Am Torfbend Schule Winkelner Str. Schule Hehner Str. Leichtbau (MV bis ) davon 80 % Übergangseinrichtungen Bauweise Bockersend 191 Leichtbau Aufgabe Herbst Brucknerallee 7 Fest Bahnhofstr. 41 Fest (MV bis ) 14 Hardter Str. 201 Leichtbau Aufgabe Herbst Luisental 20 Leichtbau 54 0 Aufgegeben 16 Luisental 36 Container Fleener Weg 5 / I Container Fleener Weg 5 / II Container 0 90 Verfügbar ab Frühjahr Waldhausener Str Fest (MV bis ) 20 Pescher Str. 152 Fest 45 0 Aufgegeben 21 Breite Str. 160 Fest (MV bis ) 22 Sternstr. 6-8 Fest (MV bis ) davon 80 % Wohnungen Bauweise Wohnungen Römerbrunnen Fest Gesetzl. Kündigungsfrist Sonstige Wohnungen Fest Gesetzl. Kündigungsfrist 26 Eickener Str. 578/580 Fest Eickener Str. 582/584 Fest Luisental 32/34 II Fest Aachener Str. 522 Fest (MV bis ) 30 Aachener Str. 361 Fest (MV bis ) 31 Viktoriastr. 58 Fest (MV bis ) 32 Norwich Walk 34 Fest 20 0 Aufgegeben davon 80 % insgesamt: davon 80 % Nachrichtlich: 25
26 Wohnungen Bauweise Eigene Mietverträge von Flüchtlingen Fest 1.354? 1.354? Durch die Aufgabe bzw. bevorstehende Aufgabe von einigen der soeben beschriebenen Einrichtungen trennt sich die Stadt von mangelhaften und auch von kleinen und somit unwirtschaftlichen Objekten. Unter dem Strich werden in der zweiten Jahreshälfte 2016 dadurch etwa 750 Plätze (rd. 600 tatsächlich belegbare Plätze) abgebaut. Angesichts der zurzeit vorhandenen freien Plätze, der anstehenden Anrechnung von 240 weiteren Plätzen in der Erstaufnahmeeinrichtung und einer Zuweisungsquote von 135 % sollte das ohne Probleme möglich sein. Strategie für die Jahre 2017 bis 2021 Wie sich der Tabelle 1 entnehmen lässt, wird die Stadt Mönchengladbach zum Ende dieses Jahres über etwa gut tatsächlich belegbare Plätze in ihren Einrichtungen und in von ihr für die Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Wohnungen verfügen. Dazu kommen Plätze, die auf Grund des Vertrages betreffend die Erstaufnahmeeinrichtung im JHQ angerechnet werden. Diese Zahl könnte im Verlauf des Jahres 2017 steigen. Schließlich sind über Flüchtlinge in von ihnen selbst angemieteten Wohnungen (allerdings in Kostenträgerschaft der Stadt) untergebracht. Das so entstandene System mag auf den ersten Blick überdimensioniert erscheinen. Eine solche Einschätzung ist allerdings nur dann plausibel, wenn man von dauerhaft niedrigen Flüchtlingszahlen und einer schnellen Reduzierung der Zahl der bisher untergebrachten Asylbewerber (Fortzüge, Abschiebungen usw.) ausgeht. Stand Sommer 2016 vermag die Stadtverwaltung eine solche optimistische Prognose nicht zu teilen. Sie hält es vielmehr für angemessen, die Infrastruktur für Flüchtlinge in etwa dem Umfang mittelfristig vorzuhalten, der Ende 2016 erreicht sein wird. Sofern die Entwicklungen der nächsten Monate und Jahre das zulassen, sollen dann schrittweise die noch existierenden kleineren und damit eher unwirtschaftlichen Einrichtungen aufgegeben werden. Im Übrigen muss das System möglichst so gestaltet werden, dass es atmet, dass es also zulässt, dass bestimmte Einrichtungen wenigstens vorübergehend ihren Betrieb einstellen können. Wie sich das darstellen könnte, ist aus Tabelle 2 abzulesen. Tabelle 2 Plätze in Flüchtlingseinrichtungen (Stand: ) Erstunterbringung Bauweise Am Nordpark 299 (TiN) Fest Am Nordpark 260 ("P8") Leichtbau Carl-Diem-Str. 12 Leichtbau Am Torfbend * Schule
Niederschrift. über die 13. Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Mönchengladbach am 07.09.2016 Beginn: Ende: 17:00 Uhr 20:30 Uhr Anwesende: Vorsitzende Ursula Brombeis Mitglieder
MehrRat der Stadt Haan Haupt- und Finanzausschuss
Rat der Stadt Haan Haupt- und Finanzausschuss 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Haan am Dienstag, dem 20.06.2017, um 17:00 Uhr im Sitzungssaal der Stadt Haan HINWEIS: Die Sitzung beginnt
MehrStadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal
Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend
MehrDer Oberbürgermeister Mönchengladbach, Fachbereich Schule und Sport -
Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 03.05.2016 -Fachbereich Schule und Sport - Beratungsvorlage Vorlagen-Nr. 1615/IX öffentlich X nichtöffentlich Beratungsfolge: Bezirksvertretung Nord 11.05.2016 Bezirksvertretung
MehrStadtrat der Stadt Quedlinburg Beschluss. öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg
TOP 2 Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellen der endgültigen Tagesordnung geändert endgültig beschlossen Ja 29 Nein 0 Enthaltung 1 Mitwirkungsverbot 0 Der tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
MehrGemeinde Stockelsdorf
Gemeinde Stockelsdorf N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am Montag, dem 30.05.2005, 16:30 Uhr, im Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617
MehrP r o t o k o l l TAGESORDNUNG
P r o t o k o l l über die Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaftsförderung der Stadt Rehburg-Loccum am 21.04.2015, Sitzungssaal, Heidtorstraße 2, 31547 Rehburg-Loccum Teilnehmer/Innen Ausschussvorsitzender
MehrRathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, Schwarzenbek
Niederschrift Finanzausschuss 02.12.2013, um 18:30 Uhr (6. Sitzung) öffentlicher Teil Rathaus, Raum 415/416, Ritter-Wulf-Platz 1, 21493 Schwarzenbek Protokollverantwortliche/r: Jens-Ole Johannsen (Tel.:
MehrNiederschrift. über die 14./IX Sitzung der Bezirksvertretung West
Niederschrift über die 14./IX Sitzung der Bezirksvertretung West der Stadt Mönchengladbach am 30.08.2016 Beginn: Ende: 17:00 Uhr 19:50 Uhr Anwesende: Bezirksvorsteher Arno Oellers Mitglieder Philip Dumke
MehrStadt Maintal. Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: /2011
Stadt Maintal TOP Az: 10.1/020-20/4.670 Beschlussvorlage FD Fachdienst Justitiariat Drucksachen Nr.: Datum: 26.10.2011 179/2011 Betreff: Satzung der Stadt Maintal für die städtischen Kindertagesbetreuungseinrichtungen
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.
Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.
MehrTagesordnung Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine:
Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales, Sport, Kultur und Vereine und 4. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19.00 Uhr im Rathaus, Rathaussaal,
MehrNiederschrift. über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren
Niederschrift über die 10. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren der Stadt Mönchengladbach am 24.05.2016 Beginn: Ende: 17:00 Uhr 18:45 Uhr Anwesende: Vorsitzende Monika Berten Mitglieder
MehrName, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung
Stiftungssatzung für die rechtlich unselbständige Stiftung Armenfonds der Stadt Aachen vom 01.01.2015 (Sondervermögen der Stadt Aachen) Aufgrund des 41 Abs. 1 Buchstabe n) der Gemeindeordnung für das Land
MehrHauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende -
Hauptausschuss der Stadt Gütersloh - Die Vorsitzende - Damen und Herren Mitglieder des Hauptausschusses Öffentliche Einladung der Stadt Gütersloh Gütersloh, den 29.05.2013 Sehr geehrte Damen und Herren,
MehrN i e d e r s c h r i f t
N i e d e r s c h r i f t über die 35. Sitzung des Finanzausschusses der Stadt Ratzeburg am Dienstag, dem 29.04.2008, 18.15 Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Unter den Linden 1 in Ratzeburg. Anwesend: Herr
MehrGemeinde Gudow Der Vorsitzende. Niederschrift
Gemeinde Gudow Der Vorsitzende Niederschrift über die Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Gudow am Dienstag, den 19.07.2016; Bürgerhaus, Kaiserberg 15, 23899 Gudow Beginn: Ende: 19:30 Uhr
MehrAMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN
AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen
Mehr1 Allgemeine Erläuterungen Entwicklung Entwicklung der jährlichen Zuweisungszahlen der Bundesrepublik Deutschland...
Zahlen, Daten, Fakten Asyl Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Erläuterungen... 3 Entwicklung... 4.1 Entwicklung der jährlichen Zuweisungszahlen... 4.1.1.1..1.3 der Bundesrepublik Deutschland... 4 des Landes
MehrHerr OBM M e r g e l s e t z t den Punkt vor Eintritt in die Tagesordnung a b
Bekanntgabe der Beschlüsse und der Ergebnisse aus der Sitzung des Gemeinderats vom 18. Dezember 2014 - Vorsitz Oberbürgermeister Mergel und Bürgermeisterin Christner - - 251 - Stadtwerke Heilbronn GmbH,
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrVerbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.
Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages
MehrKommunalrecht. Klausur für den Angestelltenlehrgang I, Sekretäranwärter, Verwaltungsfachangestellte
Kommunalrecht Klausur für den Angestelltenlehrgang I, Sekretäranwärter, Verwaltungsfachangestellte Dauer: 90 Minuten Sachverhalt Der Bürgermeister der kreisangehörigen Gemeinde S. (20.000 Einwohner) im
MehrN i e d e r s c h r i f t Nr. 03/2013
N i e d e r s c h r i f t Nr. 03/2013 über die Sitzung des Ausschusses für Jugend, Familie und Soziales am Mittwoch, dem 20. November 2013, um 18 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses Unter dem Vorsitz des
MehrNiederschrift. Herr Teller vom Amt Hohe Elbgeest als Protokollführer. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
1 Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hamwarde am Mittwoch, dem 22.05.2013, 19.30 Uhr, in Hamwarde (Gemeindezentrum) - Nr. 3/2013, wi Anwesend: Außerdem: Es fehlt:
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Bestwig 30. Jahrgang Herausgegeben zu Bestwig am 17.12.2004 Nummer 10 Amtsblatt für den Bereich der Gemeinde Bestwig Herausgeber und Verleger: Der Bürgermeister
MehrNiederschrift. Es fehlt (Stellvertretung in Klammern): --
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanz- und Sozialwesen der Gemeinde Bönningstedt am Montag, den 10. Dezember 2007 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Bürgerstuben, Ellerbeker
MehrSATZUNG. des Vereins. SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom
SATZUNG des Vereins SÜDLICHE WEINSTRASSE Maikammer e.v. in der Fassung vom 21. November 2001 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein Südliche Weinstrasse Büro für Tourismus Maikammer
MehrS a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster
S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...
MehrNiederschrift. über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren. der Stadt Mönchengladbach am
1 Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Senioren der Stadt Mönchengladbach am 28.11.2013 Beginn: Ende: 17:00 Uhr 18:40 Uhr Anwesende: Vorsitzende Monika Berten
MehrN I E D E R S C H R I F T
1 N I E D E R S C H R I F T VERTEILER: Körperschaft Gremium : Gemeinde Ellerau : Koordinierungs- und Finanzausschuss Ellerau, KoFA/016/ X Sitzung am : 25.10.2010 Sitzungsort : Sitzungssaal des Rathauses,
MehrStadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013
Stadt Leverkusen Vorlage Nr. 1992/2013 Der Oberbürgermeister IV/51-514-RAA-De Dezernat/Fachbereich/AZ 03.04.13 Datum Beratungsfolge Datum Zuständigkeit Behandlung Integrationsrat 16.04.2013 Beratung öffentlich
MehrVERBANDSORDNUNG. des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ. - Neufassung -
VERBANDSORDNUNG des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ - Neufassung - INHALTSVERZEICHNIS KLAUSEL SEITE 1 Mitglieder, Name, Sitz, Verbandsgebiet... 3 2 Aufgaben und Haftung... 3 3 Organe... 4 4 Verbandsversammlung...
Mehrvom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,
MehrTagesordnung. Kreisarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände: Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss
41./2016 1-5 Veröffentlichungsdatum: 05.12.2016 20. öffentliche/nicht öffentliche Sitzung des am 26. Mai 2013 gewählten Kreistages am Donnerstag, 15. Dezember 2016, 16:00 Uhr, in Plön Kreisverwaltung,
MehrStadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at
Stadtgemeinde Pöchlarn www.poechlarn.at Sitzungsprotokoll Gemeinderat 31.03.2011 Uhrzeit: 19.00 Uhr 22.00 Uhr Ort: Rathaus Regensburgerstr. 11 Beschlussfähig: Ja Einladung zugestellt am: 21.03.2011 Nachname
MehrSatzung des DFN-Vereins
Satzung des DFN-Vereins Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. Juli 2000 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins ist: "Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes
MehrStadt Herdecke -Büro für Rats- und Verwaltungsangelegenheiten
Stadt Herdecke -Büro für Rats- und Verwaltungsangelegenheiten- 12.04.2011 Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates Nr. 02/2011 am Montag, dem 11.04.2011 um 17 Uhr im Ratssaal Anwesend: Nicht
MehrCheckliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung
Checkliste für Vereine Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung und Erstellung des Protokolls für die Versammlung Das zuständige Registergericht kontrolliert die Anmeldungen zum Vereinsregister
MehrFREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung. Stand: 07. Dezember 1999
1 FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung Stand: 07. Dezember 1999 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins 1. Der Verein Freie Wähler Zwiesel ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich
MehrN I E D E R S C H R I F T
Seite 5 N I E D E R S C H R I F T über die 2. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Fränkisch-Crumbach (Wahlperiode 2011/2016) am 06. Juni 2011 ALS STIMMBERECHTIGT WAREN ANWESEND:
MehrDas Leverkusener Modell
Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Leverkusen Stand: 01.01.2015 Historie 1990 Unterbringung in Containern, Fabrikhallen, Wohnwagen 1999 Planung einer neuen, großen Flüchtlingsunterkunft Öffentlicher
MehrP R O T O K O L L über die 32. Sitzung des Finanz- u. Personalausschusses in der XI. Wahlperiode am
Az.:StD 1.1 Datum: 24.04.2015 P R O T O K O L L über die 32. Sitzung des Finanz u. Personalausschusses in der XI. Wahlperiode am 20.04.2015 Öffentlicher Sitzungsteil Beginn Ende Tagungsort 16:00 Uhr 16:40
Mehr12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,
AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben
MehrKreis Mettmann Amtsblatt
Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann, des Naherholungszweckverbandes Ittertal, der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum
MehrNiederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt
Niederschrift über die 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Niddatal am 21.11.2007 im Bürgerhaus Ilbenstadt Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:05Uhr Als stimmberechtigt waren anwesend: Hans-Peter
MehrGV Hohwacht. Sitzung vom Seite 75 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 76 bis 82 in Hohwacht, Lesehalle.
GV Hohwacht Sitzung vom 6.12.2010 Seite 75 Für diese Sitzung enthalten die Seiten 76 bis 82 in Hohwacht, Lesehalle Verhandlungsniederschriften und Beschlüsse. Beginn: 19.30 Uhr 21.35 Uhr Ende: (Unterschriften)
Mehr: Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X. : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, Ellerau
öffentliche N I E D E R S C H R I F T 1 : Bau- und Planungsausschuss Ellerau, BPA/010/ X Sitzung am : 07.07.2009 Sitzungsort : Sitzungssaal des Rathauses, Berliner Damm 2, 25479 Ellerau Sitzungsbeginn
MehrSatzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz
Satzung der Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen "Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz Die Stiftung der Sparkasse Südwestpfalz tritt die Rechtsnachfolge
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil
MehrStiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz. Stiftungsurkunde
Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz Stiftungsurkunde Die Landesregierung errichtet die Stiftung Rheinland-Pfalz für Opferschutz in Mainz als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Stiftung
MehrNiederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow
Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Sitzungstermin: Mittwoch, 13.07.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:20 Uhr 20:30 Uhr Veranstaltungsraum
MehrAmtsblatt der Stadt Wesseling
Amtsblatt der Stadt Wesseling 45. Jahrgang Ausgegeben in Wesseling am 15. Januar 2014 Nummer 02 Bekanntmachung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 1. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Mit der
MehrSatzung des Vereins sächsischer Bürgermeister e.v. Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v.
Satzung Verein sächsischer Bürgermeister e.v. in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 21.11.2014 1 Name, Sitz 1) Der Verein führt den Namen Verein sächsischer Bürgermeister e.v. 2) Der Verein hat
MehrNr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)
Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes
MehrOrtsverwaltung Mörsbach
S T A D T V E R W A L T U N G Z W E I B R Ü C K E N 10 25 25 St/SM 15.8.2016 Ortsverwaltung Mörsbach Niederschrift über die 11. Sitzung des Ortsbeirates Mörsbach (Sondersitzung) am Donnerstag, dem 11.
MehrStadt Bad Mergentheim. Beschlüsse des Gemeinderats am , Nr. GR/010/2015
Stadt Bad Mergentheim Beschlüsse des Gemeinderats am 22.10.2015, Nr. GR/010/2015 I. Öffentlich 1. Bericht über die Schulsozialarbeit Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Ein Beschluss ergeht nicht.
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrBÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS
BÜRGERMEISTERAMT MEISSENHEIM ORTENAUKREIS Niederschrift Nr. 12 a der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom Montag, dem 26.09.2011 20.00 Uhr bis 21.10 Uhr im Rathaussaal in Meißenheim Anwesenheitsliste
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T WP 2014/2019 Nr. 06/2015 über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Loreley am: 08. September 2015 in: Braubach, Verwaltungsgebäude Beginn: 18.00 Uhr; Ende: 21.35 Uhr, Az: 003-130;
MehrLfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung
Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde
MehrAmtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 8. Jahrgang 25. Juli 2014 Nummer 21 Inhaltsverzeichnis Seite 74. Bekanntmachung der städtischen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung KulturStadtLev (KSL), hier: Jahresabschluss
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 02.02.2016 Nr. 2 / S. 1 Inhalt 1. Öffentliche Bekanntmachung zur 5. Änderungssatzung des VHS-Zweckverbandes Büren, Delbrück, Geseke, Hövelhof, Salzkotten und Bad
MehrAnlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen. ORTSTEILVERFASSUNG für den Ortsteil Leimbach
Stadt Nordhausen - O R T S R E C H T - 1.1.4 S. 1 Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Nordhausen Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat in seiner Sitzung am 26. November 2014 als Anlage zur Hauptsatzung
MehrSatzung für den Jugendrat der Stadt Mettmann
(Ratsbeschluss vom 02.10.2012) Aufgrund 7 der Gemeindeordnung des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. Dezember
MehrBeispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Kommunales Verfassungsrecht
Beispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Kommunales Verfassungsrecht Zeitvorgabe: Zulässige Hilfsmittel: 120 Minuten Gesetzessammlung Pappermann Taschenrechner Sachverhalt 1 In der kreisangehörigen
Mehr1/5. Beschlussprotokoll
1/5 Beschlussprotokoll zur öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten am Dienstag, den 18. Juni 2013, um 19:30 Uhr, im Hotel Rotlipp,
Mehrdem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
13. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 13/313 Gesetz zur Umstellung landesrechtlicher Vorschriften auf Euro und zur
MehrBürgerhaus Atzbach, großer Saal, Luise- Brückmann-Platz 1, Lahnau
Gemeinde Lahnau Rathausplatz 1-5, 35633 Lahnau Tel: 06441-96440, Fax: 06441-964444 B E R I C H T Gremium Gemeindevertretung Sitzungsnummer 6. Sitzung (X. WP) Datum Donnerstag, den 15.12.2016 Sitzungsbeginn
MehrSatzung des Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v.
Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe Diakonie RWL 531 Satzung des Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. vom 10. Oktober 2007 in der Fassung des Vorstandsbeschlusses vom 21. April 2008 und des Umlaufbeschlusses
MehrAuszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung
MehrDas Leverkusener Modell
Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Leverkusen Stand: 01.01.2015 Historie 1990 Unterbringung in Containern, Fabrikhallen, Wohnwagen 1999 Planung einer neuen, großen Flüchtlingsunterkunft Öffentlicher
Mehr1. Antrag der Ev. Kirchengemeinde Obermeiser auf Nutzung von Räumlichkeiten im ehemaligen Bürgermeisteramt Obermeiser
13. Sitzung der Leg.-Periode 2006/2011 N i e d e r s c h r i f t über die Sitzung der Gemeindevertretung am 4.6.2007 im Dorfgemeinshaftshaus Fürstenwald Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung
Mehr27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, Nr. 13. Amtlicher Teil. Öffentliche Zustellung
Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel 27. Jahrgang Brandenburg an der Havel, 12.06.2017 Nr. 13 Inhalt Seite Amtlicher Teil Öffentliche Zustellungen 1 Versammlung der Jagdgenossenschaft Brandenburg/Schmerzke
MehrBericht über die Mitgliederversammlung des Vereins Kirche im Gefängnis e.v. vom 25. November 2011
Bericht über die Mitgliederversammlung des Vereins Kirche im Gefängnis e.v. vom 25. November 2011 Am 25. November 2011 hielt der Verein unter der nachfolgend bezeichneten Tagesordnung nach ordnungsgemäßer
MehrVerwaltungsangestellte Tatjana Herbrandt. I. Eröffnung und Begrüßung:
NIEDERSCHRIFT über die 4. Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Donnersbergkreises in der 10. Wahlperiode 2014/2019 in Kirchheimbolanden, Kreishaus, großer Sitzungssaal am Montag, 14. Dezember 2015, 15.00
Mehrder Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften
S A T Z U N G der Stadt Sankt Augustin über die Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften Beschlossen: 10.07.2013 Bekanntgemacht: 17.07.2013 in Kraft getreten: 01.01.2014 I N H A L T S V E
MehrBeschlussbuch des Zweckverbandes Ernst-Mach-Gymnasium Haar
Die Sitzung war öffentlich / nichtöffentlich Seite 1 01. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Zur Eröffnung der 7. Sitzung des Verbandsausschusses begrüßt der Verbandsvorsitzende die Anwesenden
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
MehrNiederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden
Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Sitzung am Mittwoch, den 15.10.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr in Epenwöhrden, Gaststätte
MehrNiederschrift. Ende: Uhr
Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadt- u. Ortsteilentwicklung der Stadt Prenzlau am Dienstag, dem 09.06.2015, Sitzungssaal Rathaus, Am Steintor 4 (Raum 203) Beginn:
MehrPROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates
Der Gemeinderat Kaltenbach, am 24.03.2016 PROTOKOLL der konstituierenden (1.) Sitzung des Gemeinderates 2016-2022 am Mittwoch, den 23. März 2016 um 19.00 Uhr im Gemeindeamt Kaltenbach unter Vorsitz von
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/2910 08.05.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zu dem Antrag der PIRATEN-Fraktion - Drucksache 16/1253
MehrAmtsblatt der Stadt Dorsten
Amtsblatt der Stadt Dorsten 42. Jahrgang vom 21.09.2016 Nr. 16 Inhaltsverzeichnis Seite 66 Entlastung des Bürgermeisters und öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 67 Offenlegung
MehrStädtetag Baden-Württemberg
Städtetag Baden-Württemberg Satzung des Städtetages Baden-Württemberg Stand: Oktober 2008 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Städtetag ist ein eingetragener Verein. Er führt den Namen Städtetag Baden-
MehrVerband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G
Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,
MehrFinanzzwischenbericht 2012 (Drucks. 197) Der Gemeinderat nimmt vom Finanzzwischenbericht 2012 K e n n t n i s
Bekanntgabe der Beschlüsse und des Ergebnisses aus der Sitzung des Gemeinderats vom 12. Juli 2012 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach und Erste Bürgermeisterin Heidler - - 109 - Finanzzwischenbericht
MehrVerein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. Satzung
Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt e.v. 1 Name und Sitz Satzung Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Triathlonsports der SG Wasserratten Norderstedt".
MehrGeschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat
MehrSeite 1 von 6. Beschlussprotokoll
Seite 1 von 6 Beschlussprotokoll über die gemeinsame öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haupt-, Finanz-, Stadtentwicklung-, Tourismus- und Kulturangelegenheiten und des Ausschusses für Bau-, Planungs-
MehrHauptsatzung der Gemeinde Lengede
Hauptsatzung der Gemeinde Lengede Auf Grund des 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) hat der Rat der Gemeinde Lengede in seiner
MehrErgänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG am 9. Juni STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel
Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG am 9. Juni 2016 STADA Arzneimittel AG Bad Vilbel WKN 725180 ISIN DE0007251803 Ergänzung der Tagesordnung zur Hauptversammlung der
MehrMuster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt)
Muster- Geschäftsordnung des Vereins (nachfolgend Verein genannt) Wichtig: Alle müssen als Ergänzung zur Satzung des Vereins betrachtet werden und es darf keinen Widerspruch zu Satzungsbestimmungen geben.
MehrBKO Beitrags- und Kassenordnung (Stand 25. März 2009)
BKO Beitrags- und Kassenordnung (Stand 25. März 2009) I. Beitragsordnung 1 Mitgliedsbeitrag (1) Der Monatsbeitrag für alle Mitglieder beträgt 1 Prozent des auf den Monat umgelegten Nettoeinkommens des
MehrN i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober 2012
N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 15. Oktober 2012 Punkt 1 Untersuchung der Krebserkrankungen im Stadtteil Helmlingen H i e r : Beratung über die weitere Vorgehensweise
MehrSatzung. vom 17. Juli Name und Sitz des Vereins
Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Satzung vom 17. Juli 1992 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Wohnungs- und Hauseigentum Interessengemeinschaft e. V. Der Sitz
MehrN I E D E R S C H R I FT T E I L N E H M E R V E R Z E I C H N I S
N I E D E R S C H R I FT Körperschaft: Stadt Bützow Gremium: Hauptausschuss Sitzung am: 26.11.2012 Sitzungsort: WarnowKlinikBützow ggmbh, Am Forsthof 3 (Konferenzraum) Sitzungsbeginn: 19.00 Uhr Sitzungsende:
MehrAUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am im Rathaus Calden - Sitzungssaal -
30. Sitzung der Leg.-Periode 2011/2016 AUSZUG AUS DER NIEDERSCHRIFT über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Calden am 18.12.2014 im Rathaus Calden - Sitzungssaal - Gesetzliche Mitgliederzahl
MehrPolizeieinsätze in nordrhein-westfälischen Asylbewerberunterkünften?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1764 02.01.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 692 vom 21. November 2012 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/1515
MehrSatzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung. Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
Satzung der Leo - Schmitt sche - Stiftung 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Die Stiftung führt den Namen Leo - Schmitt sche - Stiftung. (2) Sie ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung und wird als
Mehr