Niederschrift. über die 13. Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

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1 Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen der Stadt Mönchengladbach am Beginn: Ende: 17:00 Uhr 20:30 Uhr Anwesende: Vorsitzende Ursula Brombeis Mitglieder Sylvia Barck Dieter Breymann Frank Eibenberger Peter Feron Felix Heinrichs Fred Hendricks Ute Hermanns Ralf Horst Dr. Matthias Johnen Burkhard Küpper Verena Rhein Dr. Hans Peter Schlegelmilch Friedhelm Stevens Verwaltung Siegfried Acker Dr. Gregor Bonin Matthias Engel Dr. Gert Fischer Michael Heck Christian Kemler Bernd Kuckels Silvia Laufenberg Arnd Vossieg Michael Poos Dörte Schall Johannes Streyl Tim Thivessen Stellvertreter/-in Michael Schmitz Vertretung für Marion Gutsche Andrea Koczelnik Vertretung für Christa Siegers Christoph Nießen Vertretung für Nicole Wilms 1. Stellv. Vorsitz Dr. Boris Wolkowski 2. Stellv. Vorsitz Mario Bocks Schriftführer Michael Krumbiegel 1

2 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1 Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am öffentlicher Teil 2 Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen 3 Vorstellung des Wirtschaftsplans der städtischen Gesellschaft WFMG 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Produkt Abwasser 7 Satzung der Stadt Mönchengladbach über die "mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe" - Anstalt des öffentlichen Rechts 8 Ergänzende Klarstellung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH hier: Ergänzung der 10 und 14 des Gesellschaftsvertrages zur Auskehrung von Kapitalrücklagen 9 Bekanntmachung des Abschlussergebnisses der Stadtsparkasse Mönchengladbach für das Geschäftsjahr 2015 und Verwendung des Überschusses 10 Entlastung der Sparkassenorgane für das Geschäftsjahr Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach 13 Städtische Flüchtlingseinrichtungen; Weiterentwicklung der Infrastrukturen 14 Schulorganisatorische Maßnahme im Primarbereich hier: Aufgabe des Teilstandortes Alsstraße 70 der GGS Eicken und Erweiterung des Standortes Regentenstraße 87 a 15 Integrierte Stadtteil- und Quartiersarbeit 16 Verplanung von Fördermitteln des Landes NRW für den Neubau von Mietwohnungen im Bewilligungsjahr

3 17 Änderung der Betriebskostenförderung der Jugendfreizeitstätten der Freien Träger und entsprechende Änderung der Richtlinien 18 Leistungsvereinbarung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Ortsverein Mönchengladbach über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich der Werbung und Begleitung von Familienpaten im Rahmen des Angebotes der Frühen Hilfen 19 Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Mönchengladbach e.v. über die Erbringung von Fachleistungsstunden im Rahmen der Kooperation mit dem städtischen Familienzentrum Mühlenstraße 47 in Mönchengladbach. 20 Auslaufende Leistungsvereinbarung zum mit der Diakonisches Werk ggmbh über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der Fahrradstation im Rheydter Hauptbahnhof 21 Leistungsvereinbarung mit der Diakonisches Werk Mönchengladbach ggmbh über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der neuen Fahrradstation am Hauptbahnhof Mönchengladbach ab voraussichtlich Dezember Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Drogenberatung mit der Drogenberatung Mönchengladbach e.v. 23 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Brennpunktprojekt für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten im Rahmen der 53 ff und 67 ff SGB XII mit dem Diakonischen Werk ggmbh und dem Verein Drogenberatung Mönchengladbach e.v. (Streetwork) 24 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich AIDS mit der AIDS-Hilfe Mönchengladbach/Rheydt e.v. 25 ÖPNV-Linienkonzept für den neuen Nahverkehrsplan (HSP ) 26 Verein Metropolregion Rheinland e.v. 27 RWE-Aktien hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom RWE-Aktien (Änderungsantrag) hier: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe Die Piraten- Partei vom Zukunft des Rathauses Giesenkirchen hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktion und der SPD-Ratsfraktion vom Anfragen und Mitteilungen 3

4 Nichtöffentliche Teil 30 Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am nichtöffentlicher Teil 31 Wilhelm-Kliewer-Haus hier: Aufhebung des Überlassungsvertrages zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Neue Arbeit Integrationsunternehmen ggmbh (NAI) im Zusammenhang mit der Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Ungermannsweg 8 für die Neue Arbeit Integrationsunternehmen ggmbh (NAI) 32 Beendigung des Erbbaurechtsvertrages mit der Kliniken Maria Hilf GmbH 33 Verkauf der städt. Liegenschaft ehem. Hauptschule Regentenstr. 137 d 34 Anfragen und Mitteilungen Protokollierung: Öffentlicher Teil Die Ausschussvorsitzende RF Brombeis begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Sie stellt fest, dass die Einladung fristgerecht zugestellt wurde. Sie merkt an, dass Oberbürgermeister Reiners nicht dabei sein kann und begrüßt den neuen Schriftführer H. Michael Krumbiegel, und den neuen Beigeordneten des Dezernates III, H. Matthias Engel. Als Gäste begrüßt sie von der WMFG die Herren Dr. Schückhaus und Lenzion zu TOP 3. Es gibt keine Einwände, dass die Herren an der Beratung, Beschlussfassung und Kenntnisnahme zu TOP 1 und 2 anwesend sind. Die Vorsitzende weist bzgl. der TOP-Liste zu TOP 21 darauf hin, dass hier die Textierung nicht mit der der Beratungsvorlage übereinstimmt und liest diese im Wortlaut vor. Im Protokoll wird dieser Punkt entsprechend korrigiert. StD/StK Kuckels merkt zur TO an, dass dort ein weiterer Punkt hätte erscheinen sollen, dies aber aus zeitlichen Gründen unterblieb, da die Verwaltung dies erst seit gestern weiß, und die Vorlage aber mit Einverständnis des FinBA zum HA verschickt werden soll. Der Rat der Stadt Mönchengladbach hat beschlossen im Trägerverein Digital Hub Düsseldorf /Rheinland Mitglied zu werden. Hierbei soll eine GmbH gegründet werden, an der sich die Stadt beteiligen müsste. Diese Gründung bedarf eines Ratsbeschlusses und einer nachfolgenden Bestätigung durch die Kommunalaufsicht. Da die Gesellschaft bereits im Oktober tätig werden soll, muss die Gründung im laufenden Ratszug beschlossen werden. Zur Tagesordnung werden keine Anmerkungen, Einwände oder Änderungen gemacht. Die Tagesordnung wird wie vorgelegt einstimmig beschlossen. 4

5 Zu Punkt 1 Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen am öffentlicher Teil Gegen die Niederschrift der 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen gibt es keine Einwände. Die Niederschrift gilt damit als festgestellt. Zu Punkt 2 Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen bestellt zur Fertigung der Niederschrift über die Sitzungen zum Schriftführer: Verwaltungsangestellten Dipl.-Betriebswirt Michael Krumbiegel Als stellvertretende Schriftführerin bleibt weiterhin Stadtoberinspektorin Bettina Schmidt bestellt. Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 3 Vorstellung des Wirtschaftsplans der städtischen Gesellschaft WFMG Vorabinformation H. Dr. Schückhaus erläutert, dass das Thema Mitwirkung bei der Digital Hub Düsseldorf /Rheinland, das im Vorfeld von StD/StK Kuckels angesprochen wurde, ein Thema der WFMG ist. Seitens der WFMG wurde zunächst davon ausgegangen, dass alle privaten Beteiligungen über einen Trägerverein zwecks Steuerung abgewickelt werden. Die Fördermittel sollen jedoch über eine GmbH mit drei Gesellschaftern (Stadt Düsseldorf, Rheinkreis Neuss, Mönchengladbach) abgewickelt werden. Über den Beirat der noch zu gründenden GmbH werden dann die Aktivitäten gesteuert. Die Informationen hat die WFMG auch erst Ende August erhalten. Die Düsseldorfer haben in der vergangen Woche einen diesbezüglichen Dringlichkeitsbeschluss gefasst. Der Geschäftsführer der WFMG-Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH, H. Dr. Schückhaus, erläuterte in der Sitzung den Wirtschaftsplan 2016 der Gesellschaft. Diskussionsteilnehmer: RH Hendricks,CDU RH Bocks, DIE LINKE RH Küpper, FDP RF Brombeis, B 90/Die Grünen Kenntnisnahme Die Vorsitzende bedankt sich bei den Herren Dr. Schückhaus und Lenzion. Diese verlassen die Sitzung. Zu Punkt 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für den Leistungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) 5

6 Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat die Genehmigung folgender Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Gemäß 60 Absatz 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) fassen die Unterzeichnenden folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Kämmerer wird ermächtigt für das nachfolgend aufgeführte Produkt Haushaltsmittel gemäß 83 GO NRW überplanmäßig bereitzustellen. Produkt Hilfen für besondere Personengrupp en Budget (gem. 21 GemHVO NRW i.v.m. Haushaltsplan 2016) Ansatz 2016 bislang überplanmäßig bereitgestellt weitere erforderliche überplanmäßige Bereitstellung Die erforderliche Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der pauschalierten Landeszuweisung (FlüAG) und im Rahmen der Jahresrechnung Zu Punkt 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss und der Rat nehmen Kenntnis von den in der beigefügten Nachweisung 3 aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 (Zeitraum vom bis ), zu deren Leistung der Kämmerer seine Zustimmung gemäß 83 Abs. 1 GO NRW erteilt hat. Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Wolkowski,,B 90/Die Grünen RH Hendricks, CDU RF Brombeis, B 90/Die Grünen RH Bocks, DIE LINKE RH Küpper, FDP Kenntnisnahme Zu Punkt 6 Überplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln bei Produkt Abwasser 6

7 Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt die Bereitstellung des nachstehend bezeichneten überplanmäßigen Mehrbedarfs gem. 83 GO NRW: Produkt / Kostenart Bezeichnung Mehrbedarf Abwasser Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen ,00 -Gebührenhaushalt- Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Wolkowski B 90/Die Grünen Zu Punkt 7 Satzung der Stadt Mönchengladbach über die "mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe" - Anstalt des öffentlichen Rechts Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung der Stadt Mönchengladbach über die mags Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetriebe - Anstalt des öffentlichen Rechts in der als Anlage beigefügten Fassung. Diskussionsteilnehmer: RH Bocks, DIE LINKE RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen RH Hendricks, CDU RF Brombeis, B 90/Die Grünen Mit Stimmenmehrheit beschlossen Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 8 Ergänzende Klarstellung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH hier: Ergänzung der 10 und 14 des Gesellschaftsvertrages zur Auskehrung von Kapitalrücklagen Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt: Der ergänzenden Klarstellung durch Anpassung des Gesellschaftsvertrages der NEW Kommunalholding GmbH gemäß beigefügter Synopse (Anlage 1) wird zugestimmt. 7

8 Die Aufsichtsratsmitglieder der Kommunalholding werden ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Gesellschaftervertreter werden ermächtigt, die Änderungen kurzfristig bei den nächsten Gesellschafterversammlungen zu beschließen. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt redaktionellen Änderungen der Verträge in den entsprechenden Gesellschafterversammlungen zuzustimmen und diese vorzunehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Anzeigeverfahrens gemäß 115 GO NRW. Zu Punkt 9 Bekanntmachung des Abschlussergebnisses der Stadtsparkasse Mönchengladbach für das Geschäftsjahr 2015 und Verwendung des Überschusses Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Mönchengladbach am 15. Juni 2016 a) den von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen und Giroverbandes mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss der Stadtsparkasse Mönchengladbach zum mit den nachfolgend aufgeführten Summen festgestellt hat: Aktiva/Passiva lt. Bilanz ,12 Jahresüberschuss des Geschäftsjahres ,96, b) den Lagebericht für das Jahr 2015 gemäß 15 Abs. 2 Buchst. d) Sparkassengesetz NRW (SpkG NRW) gebilligt hat, c) dem Rat vorgeschlagen hat, vom Jahresüberschuss ,96 gemäß 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage einzustellen, d) dem Rat vorgeschlagen hat, vom Jahresüberschuss ,00 gemäß 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NRW an den Träger auszuschütten. 2. Der Rat beschließt: a) vom Jahresüberschuss 2015 in Höhe von ,96 wird gemäß 25 SpkG NRW: ,96 in die Sicherheitsrücklage eingestellt und ,00 an den Träger ausgeschüttet. b) auf die Auslegung des Jahresabschlusses in den Kassenräumen der Stadtsparkasse Mönchengladbach ist in der "Rheinischen Post" und der Westdeutschen Zeitung hinzuweisen. 8

9 Antrag: RH Bocks DIE LINKE Die Ausschüttung des Überschusses soll auf 50% festgesetzt werden. Abstimmungsergebnis Antrag: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja-Stimmen: 1 Nein-Stimmen: 18 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis Beschluss: Zu Punkt 10 Entlastung der Sparkassenorgane für das Geschäftsjahr 2015 Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt: Den Organen (Verwaltungsrat und Vorstand) der Stadtsparkasse Mönchengladbach wird für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung erteilt. Herr Oberbürgermeister Reiners, Frau Bürgermeisterin Heinen-Dauber, Herr Bürgermeister Elsen, Herr Bürgermeister Schroeren und die Ratsfrauen/Ratsherren Berten, Breymann, Boss, Fegers, Hermanns, Horst, Dr. Johnen, Post MdL, Schiffer, Dr. Schlegelmilch, Schultz, Siegers, Stevens und Dr. Wolkowski, die im Jahr 2015 dem Verwaltungsrat der Stadtsparkasse als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied angehörten, nehmen an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Punkt nicht teil. Unterstrichen wurden die in diesem Ausschuss Anwesenden, die für die Beratung und Beschlussfassung den Raum verlassen haben. Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 11 Bericht zur Umsetzung des Haushaltssanierungsplans zum Der Rat hat in seiner Sitzung am den Haushaltssanierungsplan beschlossen und diesen, mit Ratsbeschluss vom für das Jahr 2016 mit 223 Maßnahmen und einer Gesamtkonsolidierung von insgesamt Euro bis zum Jahr 2021, fortgeschrieben. Im Rahmen der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans ist der Oberbürgermeister gemäß 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz verpflichtet, der Bezirksregierung jährlich mit der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres, im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres mit dem bestätigten Jahresabschluss jeweils einen Bericht zum Stand der Umsetzung des Haushaltsanierungsplans vorzulegen. 9

10 Mit dem Ausführungserlass des MIK NRW zur Haushaltskonsolidierung nach GO NRW und Stärkungspaktgesetz vom wurde die bestehende Berichtspflicht weitergehend konkretisiert. Der HSP-Umsetzungsbericht zum Stichtag wurde der Bezirksregierung Düsseldorf fristgerecht zum übersandt. Er gibt einen maßnahmenscharfen Überblick über Soll- und Ist-Zustand der Umsetzung des HSP 2016 und zeigt die aktuellen Entwicklungen in der Ergebnisrechnung 2016 des städtischen Haushaltes auf. Dargestellt werden im Maßnahmencontrolling das geplante Konsolidierungspotenzial je Maßnahme für 2016, der Ist-Wert an Konsolidierung je Maßnahme zum sowie die Prognose des Konsolidierungspotenzials je Maßnahme zum Eine analoge Darstellung wurde für die städtische Ergebnisrechnung sowie fürs Personalcontrolling vorgelegt. Kenntnisnahme Zu Punkt 12 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach Der Umweltausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: Der Rat beschließt die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Mönchengladbach in der als Anlage beigefügten Fassung. Zu Punkt 13 Städtische Flüchtlingseinrichtungen; Weiterentwicklung der Infrastrukturen Der Bericht beschäftigt sich ausschließlich mit der für Flüchtlinge bereitgehaltenen Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wird auch die Entwicklung der Flüchtlingszahlen dargestellt. Darüber hinaus gehende Fragestellungen werden nicht betrachtet. Das gilt insbesondere für die Organisation der Flüchtlingsbetreuung, die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlern, die finanziellen Auswirkungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und ausländerrechtliche Fragestellungen. Kenntnisnahme Zu Punkt 14 Schulorganisatorische Maßnahme im Primarbereich hier: Aufgabe des Teilstandortes Alsstraße 70 der GGS Eicken und Erweiterung des Standortes Regentenstraße 87 a Der Schul- und Bildungsausschuss / Die Bezirksvertretung Nord / Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen / Der Hauptausschuss empfehlen dem Rat folgende Beschlussfassung: 10

11 1. Der Teilstandort Alsstraße der Gemeinschaftsgrundschule Eicken wird mit Ablauf des Schuljahres 2017/18 aufgelöst. Hierdurch wird auch der Grundschulverbund aufgelöst. Gleichzeitig wird die Regelzügigkeit der Gemeinschaftsgrundschule Eicken zum Beginn des Schuljahres 2018/19 auf 2 festgelegt. 2. Am Standort Regentenstraße 87 a wird ein zweiklassiger Erweiterungsbau errichtet. Dieser soll nach Möglichkeit bis zum Beginn des Schuljahres 2018/19 fertig gestellt sein. 3. Die notwendigen Mittel für den Erweiterungsbau in Höhe von werden im Haushaltsplan 2017 unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen veranschlagt. Ein maßgeblicher Beschlussentwurf wurde diesem Ausschuss im Vorfeld nicht zugeleitet. IV/ H. Dr. Fischer bat in der Sitzung folglich darum den Text in Nr. 3 in Höhe von zu streichen. Die Streichung wurde vorgenommen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß 81 Abs. 3 Satz 1 Schulgesetz NRW (SchulG) bei der Bezirksregierung die Genehmigung für die schulorganisatorische Maßnahme zu erwirken. mit einer Enthaltung Ja-Stimmen: 18 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1 Zu Punkt 15 Integrierte Stadtteil- und Quartiersarbeit Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die sozialräumliche Strategie zu einer integrierten Stadtteil- und Quartiersarbeit umzusetzen. Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen RH Heinrichs, SPD Mit Stimmenmehrheit beschlossen Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 16 Verplanung von Fördermitteln des Landes NRW für den Neubau von Mietwohnungen im Bewilligungsjahr 2016 Berichterstatter: V - Beigeordnete Schall, FB 50 H. Poos Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt und der Finanzausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der vom Land NRW mit Erlass vom bereitgestellten Wohnungsbaumittel in Höhe von ,00 die unter Nr. 1-3 aufgeführten Bauvorhaben in einem Umfang von ,00 zu fördern. Diskussionsteilnehmer: RH Hendricks, CDU RH Dr. Schlegelmilch, CDU 11

12 RH Eibenberger, CDU RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen RF Brombeis, B 90/Die Grünen Antrag: RH Heinrichs, SPD Hiernach soll die o. g. Mittelvergabe vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigungen erfolgen. Dies entspricht einer Änderung des Beschlusstextes. Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen. Der maßgebliche Beschlusstext lautet nun: Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt und der Finanzausschuss beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der vom Land NRW mit Erlass vom bereitgestellten Wohnungsbaumittel vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigungen in Höhe von ,00 die unter Nr. 1-3 aufgeführten Bauvorhaben in einem Umfang von ,00 zu fördern. Zu Punkt 17 Änderung der Betriebskostenförderung der Jugendfreizeitstätten der Freien Träger und entsprechende Änderung der Richtlinien Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Kapitel VII der Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit der Stadt Mönchengladbach Förderung von Einrichtungen der offenen Jugendarbeit wird entsprechend der Anlage geändert. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen dem anliegenden Muster entsprechenden und zunächst vom bis geltenden Leistungsvertrag mit den in der Begründung genannten elf Trägern im angegebenen Umfang abzuschließen. Die Vorsitzende RF Brombeis klärt folgende redaktionelle Änderung: Im Muster des Leistungsvertrages gemäß Anlage wird in 1 Abs. 3 Satz 1 die Vergütung von TVöD SuE 11 abgeändert in TVöD SuE 11b. Dies erfolgte vor dem Hintergrund, da es die alte Lohngruppenbezeichnung so nicht mehr gibt. StD/StK Kuckels teilt mit, dass er mit Genehmigung von I bereits hier im FinBA statt erst im Hauptausschuss seine Bedenken geltend macht, die Beratungsvorlage nicht mitträgt und seine abweichende Meinung äußert. RH Küpper kritisiert den Systembruch bei der Dynamisierung der Personalkostensteigerung 12

13 mit konstanten 1% Personalkostensteigerung/a.. Hier wird ein Systembruch gesehen, dessen Umsetzung kritisch gesehen wird. Die gesamte Beratungsvorlage wird jedoch mitgetragen, da man dem grundsätzlichen Anliegen inhaltlich zustimmt. Diskussionsteilnehmer: Antrag: StD/StK Kuckels RH Küpper, FDP RH Heinrichs, SPD Beigeordnete Schall RH Hendricks, CDU Die Bedenken des Kämmerers werden für so wichtig erachtet, dass darüber abgestimmt werden soll, die Beratungsvorlage ohne Beschluss in den HauptA zu verschieben. Dem Antrag wurde einstimmig entsprochen. in die nächste Sitzung des HauptA verschoben Zu Punkt 18 Leistungsvereinbarung mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Ortsverein Mönchengladbach über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich der Werbung und Begleitung von Familienpaten im Rahmen des Angebotes der Frühen Hilfen Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, zum mit dem Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Ortsverein Mönchengladbach eine Leistungsvereinbarung über Werbung und Begleitung von Familienpaten im Rahmen des Angebotes der Frühen Hilfen für die Dauer von 2 Jahren abzuschließen. Zu Punkt 19 Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Mönchengladbach e.v. über die Erbringung von Fachleistungsstunden im Rahmen der Kooperation mit dem städtischen Familienzentrum Mühlenstraße 47 in Mönchengladbach. Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Mönchengladbach e.v. vorliegenden Vertrag über die Erbringung von Fachleistungsstunden im Rahmen der Kooperation mit dem städtischen Familienzentrum Mühlenstraße 47 in Mönchengladbach abzuschließen. 13

14 Zu Punkt 20 Auslaufende Leistungsvereinbarung zum mit der Diakonisches Werk ggmbh über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der Fahrradstation im Rheydter Hauptbahnhof Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die mit der Diakonisches Werk Mönchengladbach ggmbh bestehende Leistungsvereinbarung über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der Fahrradstation im Rheydter Hauptbahnhof für die Zeit vom bis zu verlängern. Zu Punkt 21 Leistungsvereinbarung mit der Diakonisches Werk Mönchengladbach ggmbh über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der neuen Fahrradstation am Hauptbahnhof Mönchengladbach ab voraussichtlich Dezember 2016 Der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Diakonisches Werk Mönchengladbach ggmbh eine Leistungsvereinbarung über die Sozialpädagogische Begleitung Jugendlicher und junger Erwachsener in der Fahrradstation im Hauptbahnhof für die Zeit ab Betriebsbeginn bis zum abzuschließen. Zu Punkt 22 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Drogenberatung mit der Drogenberatung Mönchengladbach e.v. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes die zum auslaufende Leistungsvereinbarung mit der Drogenberatung 14

15 Mönchengladbach e.v. über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Drogenberatung für die Dauer von 3 Jahren ab neu abzuschließen. Gleichzeitig soll für die Zeit vom bis die von dem Träger gemäß 5 des Vertrages geltend gemachte Erhöhung des Fachleistungspreises von 33,12 auf 34,61 ab je Fachleistungsstunde aufgrund der tariflichen Auswirkungen festgesetzt werden. Zu Punkt 23 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Brennpunktprojekt für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten im Rahmen der 53 ff und 67 ff SGB XII mit dem Diakonischen Werk ggmbh und dem Verein Drogenberatung Mönchengladbach e.v. (Streetwork) Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes die zum auslaufende Leistungsvereinbarung mit dem Diakonischen Werk ggmbh und der Drogenberatung Mönchengladbach e.v. über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich Brennpunktprojekt für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten im Rahmen der 53 ff und 67 ff SGB XII für die Dauer von 3 Jahren ab neu abzuschließen. Die Mehraufwendungen von jährlich ,00 werden im Etat 2017 ff veranschlagt. Zu Punkt 24 Leistungsvereinbarung über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich AIDS mit der AIDS-Hilfe Mönchengladbach/Rheydt e.v. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des vorliegenden Vertragsentwurfes die zum auslaufende Leistungsvereinbarung mit der AIDS-Hilfe Mönchengladbach/Rheydt e.v. über die Erbringung von Leistungen im Aufgabenbereich AIDS für die Dauer von 4 Jahren ab neu abzuschließen. Die Mehraufwendungen von jährlich 4.500,00 werden im Etat 2017 ff veranschlagt. 15

16 Zu Punkt 25 ÖPNV-Linienkonzept für den neuen Nahverkehrsplan (HSP ) Nach Anhörung der Bezirksvertretungen West, Süd, Nord und Ost empfehlen der Planungsund Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und der Hauptausschuss dem Rat, Szenario 2 des Linienkonzeptes zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die finanziellen Voraussetzungen im Haushalt 2017 darzustellen. Der mit Umsetzung des Szenarios 2 zusätzlich zum bisherigen Status Quo der HSP- Maßnahme HSP generierbare Konsolidierungsbetrag in Höhe von wird dem HSP zur teilweisen Generierung der noch offenen Einsparvorgabe zugeführt. Antrag: RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen Es wird der Antrag gestellt, dass der HauptA und der Rat anstatt des Szenarios 2 das Szenario 3 beschließen sollen. Abstimmungsergebnis Antrag: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 16 Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis Beschluss: Mit Stimmenmehrheit beschlossen Ja-Stimmen: 17 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1 Zu Punkt 26 Verein Metropolregion Rheinland e.v. Der Planungs- und Bauausschuss/der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen/ der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt den Beitritt der Stadt Mönchengladbach zum Verein Metropolregion Rheinland e.v. mit Sitz in Köln nach Gründung. Die Mehraufwendungen von jährlich werden im Etat 2017 ff veranschlagt. Antrag: RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen Es wird der Antrag gestellt, den Beschluss nach Beratung in den HauptA zu verschieben diesem wurde einstimmig entsprochen. Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Schlegelmilch, CDU RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen Techn. Beigeordneter Dr. Bonin 16

17 in die nächste Sitzung des HauptA verschoben Zu Punkt 27 RWE-Aktien hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Die Verwaltung wird beauftragt mit der RWE AG in Verhandlung zu treten mit dem Ziel, ihre RWE -Aktien gegen Beteiligungsanteile der RWE AG an der NEW AG zu tauschen. Sollten diese Verhandlungen ergebnislos verlaufen, wird die Verwaltung beauftragt die RWE- Aktien zu veräußern. Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja-Stimmen: 4 Nein-Stimmen: 15 Enthaltungen: 0 Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen RH Hendricks, CDU RH Küpper, FDP RH Dr. Schlegelmilch, CDU RH Heinrichs, SPD RF Brombeis, B 90/Die Grünen StD/StK Kuckels Zu Punkt 27.1 RWE-Aktien (Änderungsantrag) hier: Antrag der Ratsfraktion DIE LINKE und der Ratsgruppe Die Piraten-Partei vom Der Hauptausschuss empfiehlt, der Rat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die RWE Aktien zu veräußern und dafür Beteiligungsanteile der RWE AG an der NEW AG zurückzukaufen. Dies soll wie folgt ablaufen: 1) Die Stammaktien und Vorzugsaktien, die keiner Bindung unterliegen, sollen der RWE AG zum Tausch angeboten werden. Sollte es mit der RWE AG auf diesem Weg zu keiner Einigung kommen, sollen diese Aktien direkt verkauft werden. 2) Mit den Erfahrungen aus 1) legt die Verwaltung im nächsten Ratszug ein Konzept vor, wie die weiteren RWE Aktien veräußert werden können. Dabei ist zu berücksichtigen: a) Ziel ist es, die Anteile der RWE AG an der NEW AG ganz oder in Teilen zurückzukaufen. b) Im Falle eines Scheiterns von a) darf der Verkaufserlös nicht in die Schuldentilgung fließen. Deswegen stellt die Verwaltung in Absprache mit der Bezirksregierung dar, wie mit dem Stärkungspakt vereinbar das Geld für andere Beteiligungen oder Investitionen verwendet werden kann. Diskussionsteilnehmer: RH Bocks, DIE LINKE RH Küpper, FDP RF Brombeis, B 90/Die Grünen StD/StK Kuckels 17

18 Mit Stimmenmehrheit abgelehnt Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 17 Enthaltungen: 0 Zu Punkt 28 Zukunft des Rathauses Giesenkirchen hier: Gemeinsamer Antrag der CDU-Ratsfraktion und der SPD- Ratsfraktion vom Die Bezirksvertretung Ost, der Planungs- und Bauausschuss, der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, der Hauptausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gebäude und Grundstück des Rathauses Giesenkirchen werden in Generalpacht der Kreisbau AG übertragen. 2. Die Übertragung ist gebunden an die Verpflichtung einen Umbau dahingehend vorzunehmen: a. den Betrieb der Bezirksverwaltung, des Bürgerservices und der Polizei im Erdgeschoss zu erhalten b. das 1. OG zur Nutzung für die Erna-Borgs-Begegnungsstätte auf der Basis eines mit dem Heimatverein Giesenkirchen zu schließenden Mietvertrages für diesen und für weitere Brauchtums-Vereine barrierefrei herzurichten. Der derzeitige Sitzungssaal soll dabei auch weiterhin für Veranstaltungen des Stadtbezirkes kostenfrei nutzbar bleiben. c. die Räume im Dachgeschoss zu Wohnraum umzubauen. Der Fraktionsantrag wurde beraten und ohne Beschluss in den Hauptausschuss verwiesen. Diskussionsteilnehmer: RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen RH Bocks, DIE LINKE RH Heinrichs, SPD RH Hendricks, CDU Antrag: RH Dr. Wolkowski, B 90/Die Grünen Es soll ein barrierefreier Zugang zum Haus hergerichtet und geprüft, ob eine öffentliche Behindertentoilette gebaut werden kann. Hierüber wurde jedoch nicht abgestimmt. Der gesamte Antrag wurde jedoch einstimmig ohne Beschluss in die nächste Sitzung des HauptA verschoben. Abstimmungsergebnis nach Beratung und ohne Beschluss : in die nächste Sitzung des HauptA verschoben Zu Punkt 29 Anfragen und Mitteilungen Zu Punkt 29.1 Anfragen von RH Küpper, FDP In der letzten Ratssitzung gab es Irritationen zu dem Thema KdU (Kosten der Unterkunft). Hierzu habe die FDP-Fraktion einen Fragenkatalog an die Verwaltung geschickt und an die 18

19 Beantwortung am , am 4. und erinnert. Auf einen großen Teil der offenen Fragen wird seitens der Verwaltung in der Beantwortung nicht eingegangen. Wann kann mit der Beantwortung gerechnet werden? Antwort Beigeordnete Schall Aus Sicht der Verwaltung sind die Fragen hinreichend beantwortet. Eine weitergehende schriftliche Beantwortung ist nicht vorgesehen. Zu Punkt 29.2 Anfragen RH Heinrichs, SPD /2:57 Die Stadt Mönchengladbach erhält durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (klnvfög) ,01 Euro Zuweisungen vom Bund für Investitionsmaßnahmen. Die Verausgabung der Mittel wurde am 16. Dezember 2015 vom Rat (Vorlage 1317/IX) beschlossen. Vor diesem Hintergrund und der Berichterstattung im Planungs- und Bauausschuss am 06. September 2016 frage ich: a) welchen monetären Umsetzungsstand die einzelnen Projekte im Vergleich zu den im Rat beschlossenen Maßnahmenlisten haben? b) Wie die Verwaltung gedenkt, mögliche nicht umsetzbare Projekte aus der vom Rat beschlossenen Maßnahmenliste anderweitig zu finanzieren. Welche neuen Projekte können im Gegenzug über das KlnvFöG finanziert werden und c) Wann wird der Rat damit erneut befasst? Diese Fragen erfolgten auch jetzt noch einmal vor dem Hintergrund, da diese nicht ausführlich im Planungs- und Bauausschuss vom 6.9. beantwortet werden konnten. Antwort: Technischer Beigeordneter Dr. Bonin stellt zunächst klar, dass eine ausführliche Darstellung erfolgt ist. Im Einzelnen: a) Insbesondere, dass man aufgrund der laufenden Prüfungen noch gar nicht in der Lage ist, die Mittel abzurufen. Folglich steht derzeit noch die volle Summe der Mittel zur Verfügung. b) Und weiterhin, dass durch den vorbereitenden Check durch die Fachverwaltung gebündelt bei der Kämmerei geprüft wird, ob die Förderkriterien vorliegen und schlussendlich die Maßnahmen so umgesetzt werden können. Hierzu wurde gestern bereits vorgestellt, was nicht Eingang finden kann bzw. was aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden muss. Gleichzeit würde man dann bspw. bei erkennbaren Mehrkosten bei der einen oder anderen Maßnahme Verschiebungen innerhalb des Gesamttopfes vornehmen. Dies wurde anhand des Beispiels des Reme-Geländes dargestellt. c) Kritisiert wird insbesondere der zeitraubende Aufwand der Kriterienprüfung, welche durch den Fördergeber vorgegeben ist. Es wurde mitgeteilt, dass es seitens des Fördergebers nun beabsichtigt ist den Förderzeitraum um zwei Jahre zu verlängern. Dies würde erheblich zur Umsetzbarkeit der ausgesuchten Maßnahmen beitragen. Ergänzende Antwort: StD/StK Kuckels Eine Zielsetzung ist, möglichst viel Nachsteuerung im Rahmen der Etataufstellung, - beratung und -beschlussfassung vornehmen zu können. 19

20 Er kann wenig Hoffnung wecken, dass Projekte, welche bspw. anhand der Kriterien rausgefallen seien, durch den Haushalt aufgefangen werden können. Lediglich über eine Verschiebung von Maßnahmen, welche bereits im Haushalt stehen, könne versucht werden Projekte in die Maßnahmenliste aufzunehmen, sodass diese dann über die dann freigewordenen Haushaltsmittel finanziert werden können. Die Priorität müsse aber auf das Rausfiltern von Projekten gelegt werden. Es muss festgestellt werden was geht. Und diese Projekte müssen dann zügig auf die Baustelle gebracht werden. Dies auch, um dem Zuschussgeber zu signalisieren, dass es trotz der schwierigen Rahmenbedingen möglich ist mit den Kommunen solche Maßnahmenpakete umzusetzen, da ansonsten solche Fördermaßnahmen künftig an den Kommunen vorbeigehen. Die Vorsitzende schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 20:20 Uhr Ulla Brombeis Michael Krumbiegel Vorsitzende Schriftführer 20

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