in der Justizvollzugsanstalt Bautzen
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- Cathrin Schulze
- vor 8 Jahren
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1 in der Justizvollzugsanstalt Bautzen
2 1. Juni 2013: Sächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung SächsSVVollzG - eigenständiges Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung notwendig wegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 > bisherige Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig Übergangszeit bis 31. Mai 2013 eingeräumt
3 ultima-ratio-prinzip Individualisierungs- und Intensivierungsgebot Motivierungsgebot Trennungs- und Abstandsgebot Minimierungsgebot Rechtsschutz- und Unterstützungsgebot Kontrollgebot
4 Freiheitsentzug des Sicherungsverwahrten dient nicht der Vergeltung zurückliegender Rechtsgutsverletzungen, sondern der Verhinderung zukünftiger Straftaten Sonderopfer über den unabdingbaren Entzug der äußeren Freiheit hinaus müssen weitere Belastungen vermieden werden gesetzliche Ausgestaltung des Vollzugs der Sicherungsverwahrung soll durch das Ziel bestimmt werden, den Untergebrachten eine Entlassungsperspektive zu eröffnen Sicherungsverwahrung ist deutlich vom Strafvollzug abzugrenzen und klar therapeutisch darauf auszurichten, die von den Untergebrachten ausgehende Gefahr zu minimieren und auf diese Weise die Dauer der Freiheitsentziehung auf das unbedingt erforderliche Maß zu reduzieren
5 Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (Frauen zentral Chemnitz; Sicherungsverwahrung zentral Burg) durch Sachsen-Anhalt Ende 2011 Übernahme der 13 Untergebrachten aus der JVA Burg am 15. Januar 2013 in das Haus 2 der JVA Bautzen Antritte und Verlegungen zwischenzeitlich Derzeit insgesamt: 20 Personen in Sicherungsverwahrung in der JVA Bautzen (Kapazität der Abteilung derzeit erschöpft) Voraussichtliche Entwicklung der Anzahl der Untergebrachten in Sachsen: 2015: :
6 19 Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft (einer mit polnischer Staatsangehörigkeit) Alter: zwischen 31 und 74 Jahren Delikte: hauptsächlich Sexual- und Gewaltstraftaten ein Untergebrachter bereits seit 20 Jahren ununterbrochen im Justizvollzug; ein Untergebrachter seit nunmehr 9 Jahren in der Sicherungsverwahrung Zahlreiche Behandlungsmaßnahmen in der Vorgeschichte In Psychiatrie/Maßregelvollzug In Sozialtherapie Im Justizvollzug
7 als Abteilung der Justizvollzugsanstalt Bautzen (Haus 2-eigenständiges Haus) 4 Wohngruppen mit jeweils 10 Einzelzimmern > insgesamt 40 Plätze (Abschluss der Bauarbeiten voraussichtlich Oktober 2014) > derzeit 20 Plätze im sanierten Flügel (Fertigstellung zum ) 4 behindertenfreundliche Zimmer Kunst- Arbeits- und Gesprächstherapie-, Freizeit- und Sporträume angegliederter eigener Außenbereich mit Sportplatz und Grillecke/Teich
8
9
10 Gemeinschaftsbereich - Wohngruppe
11 Arbeitstherapie
12 Außenbereich
13 20 m² inklusive Küchenzeile und baulich abgetrenntem Sanitärbereich mit Dusche Ausstattung mit Einbauküche, Kühlschrank, dimmbarem Licht, Nachttischlampe, Vorhängen, etc. Funktionalität und Design Möglichkeit der Ausstattung mit eigenen Gegenständen, auch Möbeln Kein Verschluss der Zimmer, nur der Wohngruppe und der Tür zum Außenbereich Uhr Möglichkeit der Haustierhaltung
14 Hauskatze Moritz
15
16 2 Psychologen 1 Arzt, psychotherapeutisch vorgebildet 2 Sozialpädagogen 9 Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst 1 Abteilungsleiter mit Schwerpunkt Sicherungsverwahrung: 1 Kunsttherapeut und 1 Arbeitstherapeut
17 funktionale Zusammenarbeit mit externen Fachkräften je nach Bedarf der Untergebrachten ( 15 Abs. 2 und 3 SächsSVVollzG) beispielsweise mit: Psychiater Fachärzten Sexual-, Verhaltens- oder Physiotherapeut
18 1. Eigenverantwortung der Untergebrachten stärken 2. gemeinsames ressourcenorientiertes Arbeiten 3. enger Austausch der Teammitglieder/ Kommunikation 4. notwendige Beschränkungen und mögliche Freiräume 5. notwendige und mögliche Intervention mit dem Ziel der Entlassung
19 kein einheitlicher Ablaufplan mit Wecken, Arbeit, Mittagausgabe etc., sondern: Selbstverpflegung ermöglichen ( 58 Abs. 1 und 2 SächsSVVollzG) > einmal wöchentlich Einkauf selbständige Haushaltsplanung fördern Angebote zur Auswahl (Ziel: Wochenplan auf Grundlage eines individuellen Behandlungsplanes) Selbstreflexion fördern (auch bei Aufarbeitung von Pflichtverstößen; 79 Abs. 3 SächsSVVollzG > keine Disziplinarmaßnahmen, sondern Gespräch und einvernehmliche Streitbeilegung)
20 Soweit möglich Erkennen und Einsetzen der Neigungen/Interessen jedes Einzelnen > individuell (Haustier, Ausgestaltung des Zimmers und des Außenbereichs; Gartenarbeit/Gemüseanbau u.a.) und in Gruppe: möglichst breites Angebot an strukturierter Freizeit und Betreuung > beispielsweise Sport- und Kreativgruppen; Betreuungsbeamte; Vorbereitung der Gruppenausführungen Einbeziehung vorhandener Außenkontakte Ziel: Aufbau eines Netzwerkes nach draußen
21 System: Tägliche Frühbesprechung zum Informationsaustausch und der Koordinierung der Tagesaufgaben (wochentags) einmal wöchentlich: Teamsitzung, Austausch von behandlungsrelevanten Informationen zu jedem einzelnen Untergebrachten und Klärung organisatorischer Fragen
22 einmal im Monat: Fallbesprechung vorher ausgewählter schwieriger Konstellationen bei bestimmten Untergebrachten, Vorbereitung durch den Bezugstherapeuten, weitere Behandlungsplanung; es können weitere Mitarbeiter (z.b. Arbeitsbetriebe) und Externe (z.b. Betreuer, Mitarbeiter freier Träger) einbezogen werden Supervision hinsichtlich ausgewählter Untergebrachter, Teilnahme der Therapeuten und externer Fachkräfte (zur Zeit Kriminologischer Dienst), mindestens jeden 2. Monat notwendig Teamsupervision einmal im Quartal
23 einmal im Monat: Konferenz für Vollzugs- und Eingliederungspläne mit Teilnahme des Untergebrachten, ggf. Angehöriger und Rechtsanwalt; werden durch externe (nicht zum Behandlungsteam gehörende) Psychologen konsiliarisch begleitet nach Bedarf: Krisensitzung, kann kurzfristig bei besonderen Ereignissen einberufen werden, über die Teilnahme entscheidet den Abteilungsleiter wöchentlich: Wohngruppenversammlung zur Absprache und Organisation individueller und gruppenspezifischer Bedürfnisse, Planung gemeinschaftlicher Veranstaltungen
24 Nach Einzelfallprüfung: Möglichkeit der Überwachung von Telefonaten, Schreiben, etc. Möglichkeit der Durchsuchung der Untergebrachten, der Sachen und des Zimmers
25 Möglichkeit der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen (z.b. besonders gesicherter Haftraum; Trennung von anderen Untergebrachten) Möglichkeit der Anwendung unmittelbaren Zwanges Verzicht auf Disziplinarmaßnahmen, sondern Aufarbeitung von Pflichtverstößen im Gespräch > Vermitteln von Konfliktlösetrategien (Ziel: freiwilliger und eigenverantwortlicher Konsens)
26 Stationstüren grundsätzlich nur nachts verschlossen grundsätzlich tagsüber Bewegungsfreiheit zu Freizeit-, Therapie- und Außenbereich 12 Stunden/Monat Besuch; Möglichkeit des Langzeitbesuchs ( 27 SächsSVVollzG) Mindestens vier Ausführungen pro Jahr zum Erhalt Lebenstüchtigkeit ( 43 Abs. 2 SächsSVVollzG), ggf. mit Fesselung keine Arbeitspflicht
27 Die Binnendifferenzierung soll sich nach Abschluss der gesamten Baumaßnahmen nach folgenden Kriterien richten: - Motivation - Behandlungsbedarf und erfolg - Sicherheit - erreichter Lockerungsstand Die individuellen Voraussetzungen (z.b. Alter, Persönlichkeit, Ressourcen und Interessen) und deren Auswirkungen auf das Wohngruppenklima werden dabei berücksichtigt. Zunächst Differenzierung in den zwei Wohngruppen nach Vertragen
28 Schwerpunkt der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter voraus geht Motivierung dafür Gefährliche Untergebrachte mit: verfestigten dissozialen Denkmustern massiven Empathiedefiziten ausgeprägter Schuldexternalisierung Impulskontrollstörungen wenig Ressourcen, wegen früher Traumatisierung und ohne gesunde Bindungserfahrung
29 Notwendige und mögliche Intervention mit dem Ziel der Entlassung: Entwicklung der Beziehungsfähigkeit Verbesserung der emotionalen und sozialen Kompetenzen Entwicklung von Empathiefertigkeiten Verbesserung der intellektuellen Leistungsfähigkeit Lernen sozial erwünschter Möglichkeiten der Bedürfnisbefriedigung Soziomoralische Entwicklung
30 Ziel der Behandlung ist die Verbesserung der psychischen Gesundheit, die Stärkung der Ressourcen und Veränderung der kriminogen wirkenden Persönlichkeits- und Umweltfaktoren und letztlich die Reduktion der Gefährlichkeit durch einen ganzheitlichen Behandlungsansatz. Orientierung- und Diagnostikmodul Interventionsmodul Phase 1: Seelische Gesundheit Phase 2: Risiko- und Rückfallmanagement Übergangsmodul
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