BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN DURCH DECKBLATT NR. 15
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1 ARCHITEKTUR LANDSCHAFT ANDREAS ORTNER LANDSCHAFTSARCHITEKT VORSTADT OSTERHOFEN TELEFON FAX Mobil MAIL BEGRÜNDUNG ZUR ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES MIT INTEGRIERTEM LANDSCHAFTSPLAN DURCH DECKBLATT NR. 15 Vorhabensträger: Gemeinde Buchhofen i.d. VG Moos Graf-Ulrich-Philipp-Platz Moos Osterhofen,
2 Inhaltsverzeichnis 1 Planungsrechtliche Voraussetzung und Rechtsgrundlage Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplans Beschreibung des Änderungs- und Planungsbereiches Lage Räumliche Ausdehnung des Änderungsbereiches Derzeitige Nutzung Boden- und Grundwasserverhältnisse Kultur- und Sachgüter Altlasten Erschließung (Ver- und Entsorgung) Verkehrsanbindung Ver- und Entsorgung Abwasserentsorgung Stromversorgung Müllentsorgung Immissionen Umweltbericht Anlass / Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Deckblatts Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Schutzgut Klima und Luft Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Tiere und Pflanzen Schutzgut Mensch (Erholung, Lärmimmissionen) Schutzgut Landschaft Schutzgut Kultur- und Sachgüter Wechselwirkungen Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Prüfung des speziellen Artenschutzes in der Bauleitplanung Alternative Planungsmöglichkeiten Angewandte Untersuchungsmethoden Allgemein verständliche Zusammenfassung Abhandlung der Eingriffsregelung
3 1 Planungsrechtliche Voraussetzung und Rechtsgrundlage Der Gemeinderat Buchhofen hat am die Änderung des derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 15 zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes beschlossen. Zudem sollen mit der Änderung des Flächennutzungsplanes redaktionelle Berichtigungen durchgeführt werden. So sind Bereiche des Sportgeländes derzeit lagemäßig und größenmäßig nicht korrekt dargestellt. Ferner sollen die Bereiche der bestehenden Hofstelle sowie der Bereich des Wirtschaftsgebäudes am Sportplatz zukünftig als Dorfgebiet dargestellt werden. Für die Änderung des Flächennutzungsplanes gelten einheitlich die Grundsätze der 1, 1a und 2 BauGB sowie die Vorschriften über Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 3-4a BauGB). Die Genehmigung des Deckblattes wird mit 6 BauGB und das Wirksamwerden mit 6 Abs. 5 Satz 2 BauGB geregelt. 3
4 2 Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplans Die Gemeinde Buchhofen beabsichtigt die Entwicklung eines Baugebiets im Bereich der Flächennutzungsplan-Änderung da diese Flächen aufgrund der aktuellen und der sich abzeichnenden Bedarfslage für Wohnbebauung benötigt werden. Zudem soll auch die Lage der Sportanlagen und der südlich angrenzende Spielflächen im Flächennutzungsplan berichtigt werden. Die Anwesen Hauptstraße 60 und 62 sowie ein Bereich am Sportgelände sollen als MD (Dorfgebiet) dargestellt werden. 4
5 3 Beschreibung des Änderungs- und Planungsbereiches 3.1 Lage Das für die Änderung des Flächennutzungsplans betroffene Gebiet liegt am Ostrand von Buchhofen. Das hier geplante Baugebiet soll mit einer Erschließungsstraße über die St 2114 und im nördlichen Bereich mit einer Ringstraße erschlossen werden. Das Baugebiet kann zudem über einen Feldweg (Flur-Nr. 117/5) erschlossen werden, der hierfür ausgebaut werden soll. Das darzustellende Dorfgebiet und die Sport- und Spielanlagen liegen hier unmittelbar in östlicher Richtung. 3.2 Räumliche Ausdehnung des Änderungsbereiches Der Änderungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9,24 ha. 3.3 Derzeitige Nutzung Der Änderungsbereich des Wohngebiets wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Sport- und Spielanlage und das Dorfgebiet bestehen derzeit bereits im dargestellten Umfang. 3.4 Boden- und Grundwasserverhältnisse Im Änderungsbereich kommen gemäß der Übersichtsbodenkarte (M 1:25.000) fast ausschließlich Parabraunerde und Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) über Carbonatschluff (Löss) vor. Das Gebiet weist einen hohen und intakten Grundwasserflurabstand auf. 5
6 3.5 Kultur- und Sachgüter Im Änderungsbereich finden sich gemäß Bayern-Viewer Denkmal Hinweise auf Bodendenkmäler wieder. Folgende Bodendenkmäler liegen im Planungsgebiet: D Siedlung des mittleren Neolithikums, der Altheimer Gruppe, der Michelsberger Kultur, der frühen Bronzezeit, der Urnenfelderzeit sowie der mittleren bis späten Latènezeit, Bestattungsplatz der frühen Bronzezeit, Grabenwerk der Hallstattzeit. D Siedlung metallzeitlicher Zeitstellung. D Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung 3.6 Altlasten Gemäß dem bayerischen Altlasten-, Bodenschutz- und Deponieinformationssystem ABuDIS sind keine Altlasten für den Änderungsbereich bekannt. 6
7 4 Erschließung (Ver- und Entsorgung) 4.1 Verkehrsanbindung Die Verkehrsanbindung der Gemeinde Buchhofen gewährleistet die St2114 in Richtung Landau a.d. Isar und Osterhofen sowie die Kreisstaße DEG39 in Richtung Plattling über Aholming. Die Entfernungen zur Autobahn A3 und Autobahn A92 betragen 19 km und 15 km. 4.2 Ver- und Entsorgung Die Gemeinde Buchhofen besitzt eine eigene Wasserversorgung mit einem Tiefbrunnen. Der Änderungsbereich wird bzw. ist an das gemeindliche Netz angeschlossen. 4.3 Abwasserentsorgung Die Abwasserbeseitigung des geplanten Wohngebiets wird im Trennsystem erfolgen. Das anfallende Schmutzwasser kann durch die bestehenden Mischwasserkanäle zur Kläranlage Manndorf abgeleitet werden. Die weiteren Änderungsbereiche sind bereits an das Abwassersystem der Gemeinde angeschlossen. 4.4 Stromversorgung Die Versorgung mit elektrischer Energie der im Baugebiet festgesetzten Gebäude wird durch die neu zu errichtenden Anlagen (Trafo-Station) gesichert. Sämtliche Neubauten werden über Erdkabel angeschlossen. Die weiteren Änderungsbereiche werden bereits mit Strom versorgt. 4.5 Müllentsorgung Die Abfallentsorgung erfolgt über den ZAW Donau-Wald. Ein Wertstoffhof der AWG befindet sich zwischen Manndorf und Ottmaring (Entfernung = 750 m). 7
8 4.6 Immissionen Aus schalltechnischer Sicht sind vor allem der angrenzende Fußballplatz im Osten des geplanten Baugebiets und die daraus resultierende Lärmbelastung von Interesse. Um die aus schalltechnischer Sicht relevanten Auswirkungen des Fußballplatzes auf die geplante Erweiterung der Westag-Siedlung einschätzen zu können, wurde ein Ingenieurbüro mit der Überprüfung der Lärmsituation beauftragt. Bei der genannten Untersuchung stellte sich heraus, dass es zu geringfügigen Überschreitungen an den definierten Immissionsorten IP 1 IP 2 in 3 m sowie in 10 m Entfernung zur östlichen Grundstücksgrenze kommt. Diese Überschreitungen beschränken sich auf einen Beurteilungszeitraum (Sonntag Uhr) und können als geringfügig eingestuft werden. Eine gesundheitsschädliche Belastung der zukünftigen Anwohner kann ausgeschlossen werden. Detailliertere Ergebnisse können dem Schalltechnischen Bericht des IB Geoplan vom entnommen werden, der den Erläuterungen zum Bebauungsplan beiliegt. Der weitere Umgriff des Änderungsbereiches wird von landwirtschaftlichen Nutzflächen mit intensiver Bewirtschaftung bestimmt. Mit ortsüblichen Emissionen durch Staub, Lärm und Geruch bei der Gülle- und Pflanzenschutzmittelausbringung sowie bei Erntearbeiten ist zu rechnen. 8
9 5 Umweltbericht 5.1 Anlass / Kurzdarstellung der wichtigsten Ziele des Deckblatts Der Gemeinderat Buchhofen hat am die Änderung des derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 15 zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes beschlossen. Zudem sollen mit der Änderung des Flächennutzungsplanes redaktionelle Berichtigungen durchgeführt werden. So sind Bereiche des Sportgeländes derzeit lagemäßig und größenmäßig nicht korrekt dargestellt. Ferner sollen die Bereiche der bestehenden Hofstelle sowie der Bereich des Wirtschaftsgebäudes am Sportplatz zukünftig als Dorfgebiet dargestellt werden. Im Rahmen des Verfahrens wird eine Umweltprüfung (UP) durchgeführt und ein Umweltbericht gemäß den 2 Abs.4 und 2a BauGB erstellt. Funktion der UP ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der jeweiligen Planung. Die Beschreibung und Bewertung der in 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB i.v.m. 1a BauGB genannten Umweltbelange erfolgt im Umweltbericht. Der Umweltbericht ist im Rahmen des Planverfahrens - entsprechend dem Stand der Planung fortzuschreiben. Das Ergebnis der UP ist bei der Abwägung gemäß 1 Abs.7 BauGB zu berücksichtigen. Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen, wie das Baugesetzbuch, die BauNVO und das BayNatSchG sind zu berücksichtigen. 5.2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei Durchführung der Planung Im Folgenden werden die umweltbezogenen Auswirkungen für die von der Flächennutzungsplan-Änderung berührten Schutzgüter im Bereich der dargestellten Wohnbebauung beschrieben und bewertet. Die weiteren Änderungsbereiche sind von keinen Umweltauswirkungen betroffen. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbal argumentativ. Dabei werden fünf Stufen unterschieden: erhebliche Verbesserung, geringe Verbesserung, keine Auswirkungen, geringe Auswirkungen, erhebliche Auswirkungen. 9
10 Maßgeblich für die Beschreibung des Umweltzustandes im Rahmen der Umweltprüfung ist der derzeitige Zustand Schutzgut Klima und Luft Beschreibung: Für das Schutzgut Klima/Luft finden wir im Änderungsbereich der Wohnbebauung Flächen ohne kleinklimatisch wirksame Luftaustauschbahnen vor, sie erfüllen lediglich eine geringe lokalklimatische Funktion. Auswirkungen: Durch die Änderung des FNP mit der geplanten Ausweisung eines Baugebiets sind zukünftig Versiegelungen bzw. Überbauungen zu erwarten. Ergebnis: Die bei der Änderung des FNP mit Ausweisung eines Dorf-und eines Wohngebiets sowie korrigierte Darstellung des Sport- und Spielgeländes sind zukünftig Versiegelungen vor allem im Bereich des zukünftigen Wohngebiets zu erwarten, die das lokale Kleinklima beeinträchtigen; die Reichweite und das Ausmaß der lokalklimatischen Wirkungen wird aber eng begrenzt sein und sich lediglich auf den unmittelbaren Umgriff der befestigten Flächen erstrecken. Die zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut Klima und Luft werden folglich gering sein. 5.4 Schutzgut Boden Beschreibung: Im Änderungsbereich der Wohnbebauung kommen gemäß der Übersichtsbodenkarte (M 1:25.000) fast ausschließlich Parabraunerde und Braunerde aus Schluff bis Schluffton (Lösslehm) über Carbonatschluff (Löss) vor. Auswirkungen: Bau- und anlagebedingt wird Boden gegenüber dem jetzigen Bestand überbaut bzw. versiegelt. Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung wird für das Wohngebiet eine GRZ von 0,35 zulässig sein. Dies bedeutet, dass durch die Wohnbebauung eine Fläche von bis zu m² durch die Wohnhäuser und zudem eine Fläche von bis zu m² durch Garagen und Erschließung überbaut und versiegelt werden dürfen. Im Bereich des Dorfgebietes sowie bei den Sportanlagen sind derzeit keine zusätzlichen Versiegelungen oder Überbauungen zu erwarten. Durch die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung für das Wohngebiet im Bebauungsplan, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wird der Anteil der 1 vgl. CDROM des Leitfadens Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft, Fallbeispiele Wohnen, Nachverdichtung in bestehendem Wohngebiet, Hrsg. Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen, Erweiterte 2.Auflage Januar
11 versiegelten und überbauten Flächen begrenzt. Zudem werden die Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden durch die Festsetzung von wasserdurchlässigen Belägen gemindert. Ergebnis: Bau- und betriebsbedingt sind aufgrund der Umwidmung der Ackerfläche in ein Wohngebiet erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten. 5.5 Schutzgut Wasser Beschreibung: Das Gebiet weist einen hohen und intakten Grundwasserflurabstand auf. Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich nicht vorhanden. Auswirkungen: Gegenüber dem derzeitigen Bestand wird sich der Versiegelungsgrad im Bereich des Wohngebiets deutlich erhöhen. Die Grundwasserneubildungsrate wird sich dadurch erheblich reduzieren; die großräumige Grundwasserneubildung wird sich dadurch aber nur unerheblich ändern. Im Rahmen der Abhandlung der Eingriffsregelung festgelegte Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen sowie durch Festsetzungen im Bebauungsplan (Verwendung wasserdurchlässiger Beläge) werden die Beeinträchtigungen der Grundwasserneubildung und damit die Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser vermindert. Ergebnis: Insgesamt ist von geringen Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser auszugehen. 5.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen Beschreibung: Der Änderungsbereich der Wohnbebauung besteht aus intensiv genutzten Ackerflächen. Auswirkungen: Im Allgemeinen besitzen die Ackerflächen nur einen geringen Wert als Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Gegenüber dem derzeitigen Bestand führt die Umwidmung der Ackerfläche in ein Wohngebiet zu keinen erheblichen Verlusten an Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Anteil an strukturreichen Grünflächen wird durch die Festsetzung im Bebauungsplan deutlich erhöht. Ergebnis: Im Hinblick auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sind daher allenfalls geringe Auswirkungen zu erwarten. Die Auswirkungen werden durch die Festsetzung grünordnerischer Maßnahmen im Bebauungsplan (wie Pflanzgebote) reduziert. 11
12 5.7 Schutzgut Mensch (Erholung, Lärmimmissionen) Beschreibung: Die Erholungsfunktion für den Wohngebietsbereich kann aufgrund der vorherrschenden intensiven landwirtschaftlichen Nutzung als gering eingestuft werden. Durch die Umwidmung in ein Baugebiet können private und öffentliche Grünflächen geschaffen werden. Die öffentlichen Grünflächen haben jedoch keinen Wert für die Erholung. Der Erholungswert der privaten Grünflächen kann je nach Gestaltung für den Einzelnen ebenfalls als hoch bestimmt werden. Wegen der geringen Erholungseignung der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind die Auswirkungen aber gering. Auswirkungen: Betrachtet man den derzeitigen Bestand und die Umwidmung der Flächen in ein Baugebiet mit öffentlichen und privaten Grünflächen, so ergeben sich für das Schutzgut Mensch, bezogen auf die Erholung, keine Auswirkungen. Durch die Ausweisung des Baugebiets wird sich die Lärmbelastung im Bereich der Wohnbebauung durch den Anliegerverkehr geringfügig verstärken. Die Lärmentwicklung kann insgesamt mit geringer Erheblichkeit eingestuft werden. Ergebnis: Die Ausweisung des Baugebiets führt zu geringen Beeinträchtigungen für das Schutzgut Mensch bezüglich Lärmimmissionen und zu geringen Beeinträchtigungen auf die Erholungsfunktion. 5.8 Schutzgut Landschaft Beschreibung: Der Änderungsbereich der Wohnbebauung stellt eine intensiv landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker) dar. Landschaftsschutzgebiete werden durch die Ausweisung des Wohngebiets nicht berührt. Auswirkungen: Durch die Ausweisung des Baugebiets werden Flächen der Agrarlandschaft beansprucht. Die intensiv genutzten Ackerflächen weisen jedoch keinen besonderen Wert für die Landschaft auf. Durch das Wohngebiet findet eine Durchgrünung des Geltungsbereiches statt. Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft sind deshalb als gering einzustufen. Ergebnis: Durch die grünordnerischen Festsetzungen wird eine Einbindung der Bebauung in die Landschaft gewährleistet. Somit sind im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft hierdurch nur geringe Auswirkungen zu erwarten. 12
13 5.9 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Für den Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung sind gemäß Denkmal Viewer Bayern Funde zur Siedlung des mittleren Neolithikums, der Altheimer Gruppe, der Michelsberger Kultur, der frühen Bronzezeit, der Urnenfelderzeit sowie der mittleren bis späten Latènezeit, Bestattungsplatz der frühen Bronzezeit, Grabenwerk der Hallstattzeit sowie zur metallzeitlichen Zeitstellung und der vor- und frühgeschichtlichen Zeitstellung zu erwarten. Das Benehmen dieser Bodendenkmäler wurde bisher nicht hergestellt. Zur Klärung der bodendenkmalpflegerischen Situation sind bauvorgreifende Sondagen im Bereich der geplanten Wohnsiedlung erforderlich, an die sich je nach Befundlage - weitere archäologische Maßnahmen anschließen können. Die Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter können erst nach den erfolgten Sondagen dargestellt werden. Für die weiteren Änderungsbereiche sind keine Eingriffe in die Bodendenkmäler zu erwarten bzw. wurde im Bereich des Sportgeländes das Benehmen bereits hergestellt. 13
14 5.10 Wechselwirkungen Umweltrelevante Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind nicht zu erwarten. Es entstehen somit keine zusätzlichen Belastungen aus Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern für die Schutzgüter innerhalb des Änderungsbereiches Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung Ohne Flächennutzungsplan-Änderung im Bereich der geplanten Wohnbebauung würden im Geltungsbereich weiterhin landwirtschaftliche Nutzflächen vorherrschen. Es würden keine Flächen versiegelt werden. Eine Durchgrünung der Flächen würde nicht stattfinden. Die weiteren Änderungsbereiche wurden nur redaktionell im FNP berichtigt Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Nach 4c BauGB 2004 müssen die Gemeinden die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung des Bauleitplans eintreten, überwachen (Monitoring). Dadurch sollen insbesondere unvorhergesehene Auswirkungen frühzeitig ermittelt werden, sodass die Gemeinden in der Lage sind, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu schaffen. Das Monitoring ist von der Gemeinde durchzuführen. Maßnahmen zur Überwachung werden im Parallelverfahren zur Bebauungsplan-Aufstellung aufgezeigt Prüfung des speziellen Artenschutzes in der Bauleitplanung Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung ist für die europarechtlich geschützten Arten die Vereinbarkeit der Planung mit den Bestimmungen der 42 und 43 BNatSchG zu untersuchen (Schädigungsverbot, Störungsverbot); national streng geschützte Arten ohne gemeinschaftsrechtlichen Schutzstatus sind auf die Vorschrift des Art 6 Abs. 2 S. 2 BayNatSchG zu prüfen (Zerstörung nicht ersetzbarer Biotope). Der Geltungsbereich der zukünftigen Wohnbebauung besteht aus einer intensiv genutzten Ackerfläche. Aus der vorliegenden Lebensraumausstattung ergeben sich keine Hinweise auf das Vorkommen von Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie oder von national streng geschützten Arten. 14
15 Was die europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie anbelangt, so kommt der Geltungsbereich bestenfalls als sporadisch genutzter Nahrungsraum der in den angrenzenden Gehölzen und Gärten siedelnden Vogelarten in Betracht. Eine besondere Eignung ist nicht zu erkennen und es ist nicht mit dem Eintreten von Verbotstatbeständen zu rechnen. Bei den weiteren Änderungsbereichen sind keine Veränderungen gegenüber dem Bestand vorgesehen Alternative Planungsmöglichkeiten Die Gemeinde Buchhofen hat im Vorfeld div. Standorte für die Ausweisung eines Baugebietes untersucht. Aufgrund der div. Erfordernissen und Randbedingungen (verkehrliche Erschließung, Flächenverfügbarkeit) kamen diverse Standorte im Gemeindebereich nicht in Frage und somit hat man den jetzigen Standort als den geeignetsten erachtet Angewandte Untersuchungsmethoden Als Grundlage für die verbal argumentative Darstellung und der Bewertungen wurden allgemein zugängliche Unterlagen wie der Leitfaden Umweltbericht in der Praxis (Hrsg.: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz) verwendet Allgemein verständliche Zusammenfassung Der Änderungsbereich soll als Allgemeines Wohngebiet sowie als Dorfgebiet und Sport- / Spielanlage ausgewiesen werden. Die Flächennutzungsplan-Änderung stellt eine Umwidmung von landwirtschaftlichen Nutzflächen in die oben genannten Nutzungen dar. Dadurch ergibt sich eine zusätzliche Versiegelung des Schutzgutes Boden, die sich wiederum auf die anderen Schutzgüter auswirken kann. Die Grundwasserneubildungsrate auf der Fläche wird reduziert. Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die aber ohne besondere Bedeutung sind, gehen verloren. Im räumlich eng begrenzten Umfang wird das Kleinklima verändert. Das Schutzgut Mensch und das Schutzgut Landschaft werden gering beeinträchtigt. Kultur- und sonstige Sachgüter sind im Sinne der Umweltprüfung 2a BauGB in Form von Bodendenkmälern betroffen. Die Auswirkungen sind nachfolgend für die einzelnen Schutzgüter dargestellt. 15
16 Schutzgut Klima und Luft Boden Grundwasser Oberflächenwasser Tiere und Pflanzen Mensch Landschaft Kultur- und Sachgüter Auswirkungen gering erheblich gering nicht betroffen gering gering gering derzeit nicht absehbar In der Gesamtbetrachtung aller Schutzgüter ist festzustellen, dass die Flächennutzungsplan-Änderung wegen der zunehmenden Bodenversiegelung erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Boden hat. Diese Auswirkungen entstehen jedoch erst bei Umsetzung des Baugebiets. Beeinträchtigungen anderer Schutzgüter sind nicht gegeben bzw. erreichen allenfalls ein geringes und damit nicht erhebliches Ausmaß. Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter sind zu erwarten, können jedoch derzeitig nicht fundiert abgebildet werden. 16
17 6 Abhandlung der Eingriffsregelung Die Abhandlung der Eingriffsregelung wird im parallel stattfindenden Verfahren zur Bebauungs- und Grünordnungsplan-Aufstellung Westag-Siedlung BA II durchgeführt. Es wird auf die Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan verwiesen. Buchhofen, den Josef Friedberger (1. Bürgermeister) (Siegel) 17
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