FONDSHAUS HAMBURG. Member of the Ahrenkiel Group. MS Antofagasta

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1 FONDSHAUS HAMBURG Member of the Ahrenkiel Group FHH Fonds Nr. Verkaufsprospekt MS Antofagasta

2 Die Partner Das Emissionshaus Fondshaus Hamburg ist als Spezialist im Bereich geschlossene Schiffs- und Immobilienbeteiligungen tätig. Diese Segmente bilden als zwei voneinander unabhängige Säulen die Grundlage für das bisherige und zukünftige Wachstum. FONDSHAUS HAMBURG Member of the Ahrenkiel Group Seit Gründung des Emissionshauses im Jahr 2001 wurden in beiden Segmenten insgesamt 39 Fonds aufgelegt. Das emittierte Investitionsvolumen ohne Agio beträgt aktuell rund EUR 1,7 Mrd. Davon wurden über EUR 0,6 Mrd. als Eigenkapital (ohne Agio) bei rund Anlegern platziert. Der Reeder NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG Das technische und kaufmännische Management des MS Antofagasta wird durch die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, Hamburg, übernommen. Aktuell disponiert der Bereederer eine Flotte von 34 Seeschiffen. In den kommenden Jahren stehen weitere 26 Schiffe bei Werften in Europa und Asien zur Ablieferung in den Auftragsbüchern. Der Fokus der NSC Schifffahrtsgesellschaft liegt auf dem Betrieb von Container- und Multipurpose-Schiffen sowie Conbulkern. Darüber hinaus wurden auch mehrere Autotransporter und Bulk Carrier geordert. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

3 Fondsdaten auf einen Blick FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta Markt Nachfragewachstum Containerumschlag mit langjährigen Steigerungsraten von ca. 10 % p. a., nach aktueller Kontraktion ab 2011 wieder Steigerungsraten von ca. 6 % p. a. bei wieder expandierendem Welthandel erwartet Flottenwachstum des Sub-Panamax-Segments liegt in den kommenden knapp vier Jahren bei ca. 4 % p. a. (vor Verschrottungen und Stornierung von Bauaufträgen) Schiff Modernes Containerschiff des Sub-Panamax-Segments (Feederschiff) mit TEU Besonders hohe Anzahl von Kühlcontaineranschlüssen Bereits seit Werftablieferung im März 2008 für den Fonds in Fahrt Kaufpreis unterhalb des per April 2009 gutachterlich bestätigten Verkehrswertes Beschäftigung Fünf Jahre ab Infahrtsetzung bei A.P. Møller-Maersk A/S (Dynamar: 1) Kalkulation der Anschlusscharter unterhalb langjähriger Durchschnittswerte Wirtschaftlichkeit Mehrere Tilgungsraten bereits geleistet, Darlehensstand aktuell 90 % des Anfangsbetrages Geplante Wechselkursabsicherung bis 2011 Teilweise gesicherte USD-Zinssätze bis 2011/2013 Durchschnittliche laufende Auszahlung von rund 8,9 % p. a. zuzüglich Schlussauszahlung von rund 64 % Ende 2025 geplant Beteiligungsverlauf* (Prognose) Kapitalabfluss in EUR , Auszahlungen Betriebsphase , Auszahlungen Schiffsveräußerung , Mittelrückfluss inkl. Schiffsveräußerungserlös vor Steuern , Gesamtmittelrückfluss inkl. Schiffsveräußerungserlös nach Steuern , Vermögenszuwachs nach Steuern Kapitalzufluss in EUR , Beteiligungssumme inkl. 5 % Agio 1.578, Steuerzahlungen T-EUR * Beispielhaft für einen Anleger mit Beitritt Anfang Oktober 2009 und mit Einzahlung von 50 % der Einlage zuzüglich Agio Mitte Oktober FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

4 FHH Fonds Nr. Beitrittserklärung MS Antofagasta Sollte bei dem Ihnen vorliegenden Verkaufsprospekt die beigefügte Beitrittserklärung nicht mehr vorhanden sein, so erhalten Sie selbstverständlich Ersatz. Bitte wenden Sie sich unter der folgenden Adresse per , Brief, Fax oder Telefon an uns. Wir werden Ihnen dann umgehend eine neue Beitrittserklärung zukommen lassen. FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG An der Alster Hamburg Telefon Fax

5 Prospektverantwortung Verantwortung für den Prospektinhalt Die Verantwortung für den Verkaufsprospekt trägt die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG (Anbieterin) mit Sitz in Hamburg, An der Alster 45. Mit vorliegendem Verkaufsprospekt wird interessierten Anlegern eine Kommanditbeteiligung mit entsprechenden unternehmerischen Risiken angeboten. Das endgültige wirtschaftliche Ergebnis dieses Beteiligungsangebotes kann nicht im Vorhinein feststehen. Deshalb sollte sich jeder Anleger nur nach sorgfältiger Abwägung der Risiken für oder gegen eine Beteiligung an der Gesellschaft (Emittentin) entscheiden. Alle Angaben und Berechnungen wurden von uns nach heutigem Stand der Kenntnis und den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen sorgfältig zusammengestellt. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Rechtslage, Rechtsprechung und die Praxis der Finanzverwaltung auch zukünftig in unveränderter Form bestehen bleiben. Die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG erklärt, dass nach ihrem Wissen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes die Angaben im Prospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Prospektaufstellungsdatum 17. Juli 2009 Angelika Kunath Jens Brandis Geschäftsführer der FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh, handelnd für die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG Fondshaus Hamburg

6 Antofagasta Hafenstadt am Pazifik. Größte Stadt im Norden von Chile mit rund 0,3 Mio. Einwohnern. Zentrum des Bergbaus. Bedeutender Hafen für die Verladung des Kupfers aus den beiden größten Kupferminen Chiles, aber auch für den Export von Nitraten (Salpeter). Darüber hinaus größter Import-/Exporthafen für Bolivien. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

7 Inhaltsverzeichnis 05 Inhaltsverzeichnis 01 Fondsdaten auf einen Blick 03 Prospektverantwortung 50 Ergebnisprognose für die Beteiligungs gesellschaft 56 Ergebnisprognose für Anleger 58 Sensitivitätsanalysen 05 Hinweise 60 Steuerliche Grundlagen 06 Einleitung 68 Rechtliche Grundlagen 08 Beteiligungskonzept 08 Angebot im Überblick 11 Vertragsstruktur 12 Risiken der Vermögensanlage 22 Anbieterin und beteiligte Partner 22 Emissionshaus 27 Treuhänderin 27 Vertragsreeder 82 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern 92 Verträge 92 Gesellschaftsvertrag 106 Treuhand- und Verwaltungsvertrag 110 Bereederungsvertrag 112 Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung 116 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 30 Wirtschaftliche Grundlagen 30 Schiff 33 Markt 39 Werft 40 Beschäftigung 44 Wirtschaftlichkeitsrechnungen 44 Investitions- und Finanzierungs rechnung für die Beteiligungsgesellschaft 122 Glossar 126 Impressum (inkl. Bildnachweis) 127 Praktische Abwicklung 128 Hinweise nach der Informationspflichtenverordnung Anlage: Beitrittserklärung (s. Umschlag vorn) Stand: 17. Juli 2009 Hinweise Dieser Prospekt unterliegt nach dem Verkaufsprospektgesetz einer formalen Vollständigkeitsprüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die BaFin. Fondshaus Hamburg

8 06 Einleitung Einleitung Profitieren Sie mit einer Beteiligung am FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta von dem Chancenpotenzial des globalen Wachstumsmarktes Seetransportlogistik. Der weltweite Warenverkehr wird heute zu rund 95 % über See abgewickelt. Auch in den nächsten Jahren bleibt der Seetransport auf Grund der Kostenvorteile unverzichtbar, entsprechend wird unabhängig von der momentanen wirtschaftlichen Lage mit einer positiven Entwicklung des internationalen Seeverkehrsaufkommens und des Seehandels gerechnet. Konzentration Mit diesem Beteiligungsangebot fokussiert sich Fondshaus Hamburg auf das MS Antofagasta, ein mittelgroßes Containerschiff mit rund Containerstellplätzen und damit auf das Größensegment der sogenannten Sub-Panamax-Klasse. Containerschiffe dieser Größenklasse sind langfrisitig besonders interessant. Sie können sowohl in weltweiten Liniendiensten als auch als Feederschiffe (Zubringer) für die Häfen, die zunehmend von den Großcontainerschiffen angelaufen werden, eingesetzt werden. Sicherheit und Potenzial Das Containerschiff MS Antofagasta ist seit Werftablieferung im März 2008 für fünf Jahre zuzüglich dreier jeweils einjähriger Optionsperioden bei A.P. Møller-Maersk A/S, Dänemark (nachfolgend Maersk Line), beschäftigt. Die Beschäftigung erfolgt zu einer Rate, die leicht oberhalb des langjährigen Durchschnittswertes in diesem Größensegment liegt. Maersk Line ist die weltweit größte Containerlinienreederei und zählt zu den bonitätsstärksten Adressen in der Containerschifffahrt. Dieser Fonds vereint somit zunächst Planungssicherheit durch die vereinbarte mindestens fünfjährige Erstbeschäftigung und Chance durch die Möglichkeit auf den Abschluss einer überplanmäßigen Rate nach dem Auslaufen der Erstcharter. Entwicklung Die jährliche Steigerung des Containerumschlags betrug in den letzten zehn Jahren durchschnittlich rund 10 %. Die Containerschifffahrt ist seit langem der am stärksten expandierende Schifffahrtsmarkt. Der derzeitige Zustand der internationalen Finanzmärkte FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

9 Einleitung 07 und der weltweit wichtigsten Volkswirtschaften spiegelt sich gleichwohl auch auf dem Containerschiffsmarkt wider. Aktuell können für Containerschiffe neue Charterverträge nur für kurze Perioden und zu Raten geschlossen werden, die langjährige Durchschnittswerte deutlich unterschreiten. Das MS Antofagasta ist hiervon nicht berührt, da es der Charterer seit März 2008 für fünf Jahre auf der Basis eines bereits Ende 2005 geschlossenen Vertrages einsetzt. Der mittel- bis langfristige Trend des Wachstums der Weltwirtschaft, des Welthandels und damit des Transportaufkommens in der Containerschifffahrt wird jedoch ungeachtet der derzeitigen Auswirkungen der globalen Rezession weiterhin positiv eingeschätzt. Dennoch sollte die weitere Weltwirtschaftsentwicklung insgesamt grundsätzlich vorsichtiger bewertet werden. Im Ergebnis werden mittel- und langfristig mit durchschnittlich jährlich rund 6 % Steigerung vergleichsweise hohe Wachstumsraten in der Containerschifffahrt erwartet. Erfolg Die Auszahlungen für neu beitretende Anleger sind beginnend mit 7 % zeitanteilig für 2009 und ansteigend auf bis zu 20 % p. a., bezogen auf die Beteiligungssumme, geplant. Bis zum Jahr 2025 sind für neu beitretende Anleger Auszahlungen aus dem Betrieb des Schiffes in Höhe von insgesamt rund 147 % und zusätzlich aus der Veräußerung des Schiffes in Höhe von rund 64 % geplant. Auf Grund der Anwendung der Tonnagesteuer können die geplanten Auszahlungen in Höhe von insgesamt rund 211 % nahezu steuerfrei vereinnahmt werden. Die Qualität und Erfahrung aller beteiligten Partner sind die Grundlage dieses Beteiligungsangebotes. Hiervon können Sie sich auf den folgenden Seiten überzeugen. Fondshaus Hamburg

10 Seite Beteiligungskonzept Angebot im Überblick Das Anlageobjekt Schiffsname Schiffstyp Stellplatzkapazität Geschwindigkeit Bauwerft MS Antofagasta Vollcontainerschiff TEU 21,3 kn Yangfan Group Co., Ltd., Zhoushan, China Ablieferung Werft 12. März 2008 Übernahme 12. März 2008 Beschäftigung (Prognose) Charterer A.P. Møller-Maersk A/S Dynamar-Bewertung 1 Erstcharter Optionsperioden Anschlusscharter (prognostiziert) 60 Monate zu USD , /Tag 12 Monate zu USD , /Tag 12 Monate zu USD , /Tag 12 Monate zu USD , /Tag USD , /Tag (nach Erstcharter) Schiffsbetriebskosten/Werftkosten (Prognose) Kaufpreis* und Finanzierung Betriebskosten 2009 (prognostiziert) USD 5.500, /Tag Steigerung 2,5 % p. a. (ab 2010) Werftkosten (prognostiziert) USD , (kumuliert) Kaufpreis USD , Emissionskapital Davon bereits platziert EUR , EUR , Endfinanzierung USD , (davon 31 % in JPY) * Auf Basis des Jahresabschlusses der Emittentin. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

11 Konzeptionelle Grundlagen ANLEGERKREIS Das Beteiligungsangebot richtet sich vorrangig an in Deutschland ansässige und dort steuerpflichtige natürliche Personen, die langfristig unternehmerisch an der weltweiten Handelsschifffahrt partizipieren wollen und hierbei die im Kapitel Risiken der Vermögensanlage genannten Risiken in Kauf nehmen. BETEILIGUNGSFORM Kommanditbeteiligung als Treugeber/Kommanditist an der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (Beteiligungsgesellschaft oder Emittentin). RECHTE DES ANLEGERS Teilnahme an den Ergebnissen sowie den Entnahmen Stimmrechte in Höhe der Beteiligungssumme (max. jedoch 20 % des Kommanditkapitals) Informationsrechte in Form von Einsicht in die Unterlagen der Emittentin Andienungsrecht, unter anderem für den Fall, dass Anleger längere Zeit arbeitslos sind oder zu einem Pflegefall werden Kündigungsrecht für neu beitretende Anleger erstmals zum 31. Dezember 2025 Fondshaus Hamburg

12 10 Beteiligungskonzept Haftung Nach vollständiger Einzahlung und Handelsregistereintragung Begrenzung der Haftsumme auf 10 % der Kommanditeinlage. PROGNOSEZEITRAUM Der Planungshorizont für dieses Investment beträgt ca. 16,5 Jahre. KOMMANDITKAPITAL Neben dem Gesamtkapital der Gründungskommanditisten (EUR , ) und bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits beigetretenen Anlegern (EUR , ) ist vorgesehen, das noch ausstehende Kapital (Emissionskapital bzw. öffentlich angebotenes Kapital) von insgesamt EUR , bei weiteren Anlegern einzuwerben. MINDESTBETEILIGUNGSSUMME EUR , zuzüglich 5 % Agio, höhere Beträge müssen durch EUR 1.000, teilbar sein. ZAHLUNGSMODALITÄTEN 50 % zzgl. 5 % Agio nach Beitritt und Annahme, 50 % zum 15. Dezember Anleger, die ihre bisherige Beteiligung bis zum 30. September 2009 erhöhen, haben wahlweise die zweite Rate vorzeitig bereits zum 31. Oktober 2009 zu leisten, wenn sie an der erhöhten Entnahmeberechtigung für 2009 teilhaben wollen. GEWINNERMITTLUNG Die Vermögensanlage ist als reiner Tonnagesteuerfonds konzipiert. Die Anleger erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinnanteile aus dem Betrieb und Verkauf des Schiffes können somit nahezu steuerfrei verein nahmt werden. Auch bei einem Anteilsverkauf kommt es zu keiner Gewinnbesteuerung. ENTSCHULDUNG (PROGNOSE) Die vollständige Tilgung des Schiffshypothekendarlehens ist für Ende November 2022 vorgesehen. Mit Auslaufen der vertraglich fixierten Erstbeschäftigung sind voraussichtlich 35 % des Schiffshypothekendarlehens getilgt. lungen werden dabei taggenau berücksichtigt. Für Anleger, die bereits zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beteiligt waren, ist bei einer Erhöhung des Beteiligungsbetrages bis Ende September 2009 und fristenkonformer Einzahlung für das gesamte Jahr 2009 eine Auszahlung von 8 % vorgesehen. Es ist geplant, bei entsprechender Liquidität die kalkulierten jährlichen Auszahlungen an die Anleger für ein Geschäftsjahr jeweils hälftig im Dezember des laufenden Geschäftsjahres und im ers ten Quartal des Folgejahres vorzunehmen. Ab 2010 sind Auszahlungen in Höhe von 7 % p. a. (abweichend 5 % p. a. in den Dockungsjahren 2013 und 2018) bis auf 20 % p. a. im Jahr 2025 ansteigend prognostiziert; insgesamt 146,8 % zuzüglich 63,8 % aus dem prognostizierten Veräußerungserlös = 210,6 % Gesamtauszahlung. Auf Grund der fortschreitenden Entschuldung der Gesellschaft sind im Zeitverlauf auf Basis der prospektierten Eckdaten steigende Auszahlungen an die Kommanditisten möglich. Beispielhaft sind die Mittelverwendungen in % der jeweiligen Bruttoeinnahmen aus dem Schiffsbetrieb (zuzüglich Zinserträgen und Entnahmen aus der Liquiditätsreserve) für das erste Betriebsjahr nach Abschluss der Investitionsphase sowie das letzte prospektierte Betriebsjahr aufgeführt: 2010 (Prognose) 5 % 23 % 27 % 3 % Bereederung/Befrachtung Schiffsbetriebskosten/Dock Zinsen Endfinanzierung 27 % Tilgung Endfinanzierung 15 % Gesellschaftskosten Auszahlung Kommanditisten 2025 (Prognose) 5 % VeräuSSerung (PROGNOSE) Es wurde eine Veräußerung des Schiffes Ende 2025 zu 30 % der Anschaffungskosten unterstellt. 54 % 38 % AUSZAHLUNGEN (PROGNOSE) Für neu beitretende Anleger ist für das Jahr 2009 eine Auszahlung von 7 % zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Einzahlung vorgesehen, bezogen auf die jeweils eingezahlte Einlage. Die Einzah- 3 % Bereederung/Befrachtung Schiffsbetriebskosten/Dock Gesellschaftskosten Auszahlung Kommanditisten FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

13 Vertragsstruktur 11 mittelverwendung Vom Gesamtinvestitionsvolumen inklusive Agio in Höhe von rund EUR 40,2 Mio. werden rund 85,1 % für die Anschaffung des Schiffes sowie für die Bildung einer Liquiditätsreserve aufgewendet. Bei den verbleibenden rund 14,9 % handelt es sich im Wesentlichen um fondsabhängige Kosten. ERGEBNISBETEILIGUNGEN Für den Fall, dass die Emittentin ein positiveres Betriebsergebnis erwirtschaftet als prospektiert, erhalten die Anbieterin und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG (nachfolgend auch NSC Schifffahrtsgesellschaft) zusammen einen Gewinnvorab in Höhe von 1/3 des übersteigenden Teils. Zusätzlich erhalten sie bei Verkauf des Schiffes eine Ergebnisbeteiligung in Höhe von jeweils 1,5 %. Detaillierte Angaben hierzu befinden sich in den Rechtlichen Grundlagen und in 9 Nr. 2 und Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages. Vertragsstruktur (vgl. auch Seite 68 ff.) A.P. Møller-Maersk A/S (Charterer) Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH (Komplementärin) Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte (Mittelverwendungskontrolle, Rechts- und Steuerberatung) NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG (Vertragsreeder, Platzierungsgarant) Chartervertrag Gesellschaftsvertrag Dienstleistungsverträge Geschäftsbesorgungsverträge Bereederungsvertrag FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (Emittentin) Kaufvertrag Gesellschaftsvertrag Kreditverträge Geschäftsbesorgungsverträge MS ANTOFAGASTA Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG (Verkäuferin) FHT Fondshaus Treuhand GmbH (Treuhänderin) Kreditinstitut (Schiffsfinanzierung) FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG (Emissionshaus/Anbieterin, Einwerbung Eigenkapital, Platzierungsgarant) Beitrittserklärung/ Treuhandvertrag Anleger Fondshaus Hamburg

14 Seite Risiken der Vermögensanlage Schiffsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen, das heißt, es kann zu erheblichen Abweichungen von den im Prospekt genannten Ergebnissen kommen. Insbesondere bei gleichzeitiger negativer Entwicklung mehrerer Einflussgrößen kann dies im ungünstigsten Fall zur Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft führen. Es sollten sich deshalb an dieser Vermögensanlage nur Anleger beteiligen, die einen möglichen Totalverlust in Kauf nehmen können. Anlegern wird empfohlen, sich vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung von einem fachkundigen Dritten, zum Beispiel einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, beraten zu lassen. Nachfolgend werden die aus heutiger Sicht wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken in drei Kategorien dargestellt: prognosegefährdende, anlagegefährdende und anlegergefährdende Risiken. Hierdurch werden die zu erwartenden Auswirkungen veranschaulicht. Allerdings können sich alle Risiken je nach Umfang der wirtschaftlichen Bedeutung auch in einer höherrangigen Kategorie auswirken. Prognosegefährdend ist ein Risiko, wenn die Verwirklichung des Risikos die prognostizierten Ergebnisse beeinträchtigt und somit den Mittelrückfluss an den Anleger vermindert, ohne jedoch direkt die Vermögensanlage an sich zu gefährden. Anlagegefährdend ist ein Risiko, wenn es sich bei Eintritt direkt auf das Anlageobjekt oder die Vermögensanlage auswirkt. Das bedeutet im schlimmsten Fall den Totalverlust der Einlage nebst Agio. Ein anlagegefährdendes Risiko liegt auch bei einer besonders gravierenden Beeinträchtigung der Prognosewerte oder bei einem Zusammentreffen mehrerer prognosegefährdender Risiken vor. Dies zeigt, dass jedes auch prognosegefährdende Risiko in ein anlagegefährdendes Risiko umschlagen kann. Im Falle der Realisierung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

15 eines oder mehrerer anlagegefährdender Risiken kann es zu einer Insolvenz und Liquidation der Beteiligungsgesellschaft kommen. In diesem Zusammenhang besitzt der Anleger keinen Anspruch auf eine Kapitalerstattung. Daher besteht das Risiko, dass dem Anleger nur ein Teil seiner geleisteten Einlage nebst Agio erstattet werden kann oder er einen Totalverlust erleidet. Anlegergefährdend ist ein Risiko, wenn es sich über den Verlust der geleisteten Einlage nebst Agio hinaus auf das weitere Vermögen des Anlegers auswirkt. Prognosegefährdende Risiken INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPHASE Es besteht das Risiko, dass es bei einzelnen Positionen der Investitionsrechnung zu Kos tenüberschreitungen bzw. nicht prospektierten Kosten kommt. Dies gilt insbesondere für die vertraglich nicht fixierten Kosten wie Zwischenfinanzierungszinsen, Handelsregisterkosten sowie Kosten für die Hypothekenbestellung und Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes. Basis für diese kalkulierten Angaben sind Erfahrungswerte bei vergleichbaren Schiffen. Sollte es zu Kostenüberschreitungen kommen, würde dies zu Lasten der Liquiditätsreserve und der Auszahlungen gehen. VERÄUSSERUNG DES SCHIFFEs Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der prospektierte Veräußerungserlös im Jahr der Veräußerung unterschritten wird. Der tatsächliche Verkaufspreis wird insbesondere von den dann vorherrschenden Marktverhältnissen abhängig sein. Ungünstige Markt- Fondshaus Hamburg

16 14 Risiken der Vermögensanlage verhältnisse bestehen dann, wenn die Höhe des zur Verfügung stehenden Angebotes an Chartertonnage die Höhe der Nachfrage nach Tonnage übertrifft und somit Überkapazitäten bestehen. Da dieses unmittelbar Auswirkungen auf den Chartermarkt und somit auf die An- und Verkaufspreise der Schiffe hat, besteht das Risiko, dass der Verkaufserlös für das Schiff folglich auch deutlich geringer ausfällt als prospektiert. Gegebenenfalls ist nicht auszuschließen, dass ein zukünftiger Verkauf des Schiffes zu einem angemessenen Preis in bestimmten Marktphasen nicht möglich ist. Darüber hinaus kann es sein, dass das Schiff länger betrieben wird als im Prospekt dargestellt, wodurch die aus der Veräußerung des Schiffes resultierenden Auszahlungen an die Anleger später erfolgen und auf Grund der längeren Betriebsphase entsprechend niedriger ausfallen können und unter Umständen nicht von den vorherigen Auszahlungen aus dem verlängerten Schiffsbetrieb kompensiert werden. Auch der Erhaltungszustand des Schiffes ist ein wertbildender Faktor zum Zeitpunkt eines etwaigen Verkaufes. SCHIFFSBETRIEBSKOSTEN/WERFTKOSTEN Die Schiffsbetriebs- und Werftkosten können in den einzelnen Jahren höher ausfallen als kalkuliert. Dies führt beim Anleger zu einem verminderten Mittelrückfluss nach Steuern. Die Ermittlung der Schiffsbetriebskosten unter der Annahme des Führens der Flagge von Liberia basiert auf der Kostenkalkulation des Vertragsreeders. Bei den kalkulierten Kosten wurden jährliche Steigerungen eingeplant. Darüber hinaus wurden alle 60 Monate zusätzliche Kosten für Klassearbeiten und Dockungen berücksichtigt. Ferner wurden innerhalb des Fünfjahresdockzyklus weitere Kosten für Unterwasserbesichtigungen des Schiffes angesetzt. Abweichungen der Schiffsbetriebskosten können sich unter anderem aus nicht kalkulierten Wechselkursschwankungen, unvorhergesehenen Dockaufenthalten, erhöhten Versicherungsprämien, erhöhten Kosten für Schmierstoffe und überplanmäßigen Personalkosten des Schiffes ergeben. Die Personalkosten bilden hierbei die größte Kostenposition, überplanmäßige Ausgaben können daher insbesondere bei dieser Position zu großen Abweichungen führen. Für die planmäßigen Dockungen und die Erneuerung der Schiffspapiere wurden Erfahrungswerte zugrunde gelegt. Schiffsbetriebskosten fallen auch dann an, wenn das Schiff nicht beschäftigt und damit ohne Einnahmen ist. Sollte entgegen der bisherigen Rechtslage das Führen der deutschen Flagge als Voraussetzung für die Option zur Tonnagesteuer gefordert bzw. keine Ausflaggungsgenehmigung mehr erteilt oder erteilte Genehmigungen widerrufen werden, würden sich die Schiffsbetriebskosten auf Grund der sich dann ergebenden höheren Personalkosten entsprechend erhöhen. Der Verband Deutscher Reeder hat die Zusage im Rahmen des sogenannten Maritimen Bündnisses abgegeben, zusätzliche Schiffe unter die Deutsche Flagge zu bringen. Sollte sich der Vertragsreeder entscheiden, dieses Schiff unter deutscher Flagge betreiben zu wollen, ist davon auszugehen, dass sich trotz der in diesem Fall zu vereinbarenden Kostenbeteiligung der weiteren vom Vertragsreeder bereederten Schiffe ( 4 Nr. 3a lit. ll des Gesellschaftsvertrages) die kalkulierten Schiffsbetriebskosten dieses Schiffes erhöhen. Sollte der Charterer von seinem Recht gemäß Chartervertrag Gebrauch machen, das Schiff unter EU-Flagge zu bringen, so würden auch nach Berücksichtigung einer zusätzlichen Zahlung seitens des Charterers in Höhe von USD 600, /Tag auf Grund der sich dann ergebenden höheren Personalkosten höhere Schiffsbetriebskosten anfallen, die zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft gehen. ZINSEN Die tatsächlichen Zinsbelastungen aus dem Schiffshypothekendarlehen, der Kontokorrentkreditlinie und der Eigenmittelzwischenfinanzierung können höher ausfallen als prospektiert und somit zu Lasten der Beteiligungsgesellschaft gehen. Hieraus ergeben sich für die Beteiligungsgesellschaft zusätzliche Zinsaufwendungen. Zinszahlungen auf Fremdkapital fallen auch dann an, wenn das Schiff nicht oder nur zu einer geringen Charterrate beschäftigt und damit ohne bzw. ohne ausreichende Einnahmen ist. Außerdem können die kalkulierten Guthabenzinsen unterschritten werden. Ferner besteht die Gefahr der Überschreitung der Kontokorrentkreditlinie. Überplanmäßige Zinsbelastungen können sich insbesondere aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus auf dem Kapitalmarkt oder aus Erhöhungen der von der finanzierenden Bank beanspruchten Marge ergeben, aber auch durch Risikozuschläge, die die Emittentin auf Grund von nicht vertragskonformem Verhalten zu zahlen gezwungen ist. Die Zinssätze für die USD-Tranche des Schiffshypothekendarlehens der Beteiligungsgesellschaft wurden zum Teil durch Zinssicherungsgeschäfte fixiert. Die Emittentin trägt jedoch das Risiko der Erfüllung der Geschäfte durch den jeweiligen Vertragspartner (Gegenpartei-Risiko). Für den ungesicherten Teil des Darlehensbetrages der USD-Tranche sowie für den gesamten Betrag der JPY-Tranche besteht für die Prognoselaufzeit das Risiko höherer Zinsen als kalkuliert. Auch für die zinsgesicherten Teilbeträge FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

17 Risiken der Vermögensanlage 15 des Darlehens besteht das Risiko höherer Zinsen insoweit, als die vereinbarte Bankmarge einen zusätzlichen Margenaufschlag enthält, dessen Höhe über die Laufzeit der Swaps nicht durchgehend vereinbart ist und sich daher gegenüber der Kalkulation verändern kann. Insgesamt sind bei Prospektherausgabe rund 72 % des Gesamtdarlehensbetrages nicht zinsgesichert. WÄHRUNGSRISIKEN Risiken bezüglich der Änderung von Wechselkursen bestehen auf Grund der bereits erfolgten Übernahme des Schiffes in der Investitionsphase nicht, jedoch in der Betriebs- und Veräußerungsphase der Beteiligungsgesellschaft. Von den Prospektannahmen negativ abweichende Entwicklungen der Wechselkurse können erhebliche Kursverluste zur Folge haben. Im Ergebnis kann das die für die Auszahlungen zur Verfügung stehenden Liquiditätsüberschüsse erheblich vermindern. Während der Betriebsphase bestehen Wechselkursänderungsrisiken in Bezug auf die Beträge, für die ein Währungstausch aus der Einnahmewährung USD in hiervon abweichende Ausgabewährungen (insbesondere EUR und JPY) vorgenommen werden muss. Die Chartereinnahmen fallen in USD an. Die Bereederungsund eventuelle Befrachtungsvergütungen, der überwiegende Teil der Schiffsbetriebskosten und Teilbeträge des Kapitaldienstes für das Schiffshypothekendarlehen fallen ebenfalls in USD an. Die verbleibenden Beträge des zu leistenden Kapitaldienstes werden dagegen voraussichtlich in JPY zu leisten sein. In EUR werden Teilbeträge der Schiffsbetriebskosten, die Gesellschaftsund Verwaltungskosten sowie insbesondere die Auszahlungen für die Kommanditisten geleistet. Bezüglich des Kapitaldienstes für die JPY-Tranche wurde durchgehend ab 2009 ein Kurs von USD/JPY 100 angenommen. Hiervon abweichende Kurse bei einem stärkeren JPY (zum Beispiel USD/JPY 99) führen jeweils zu den Zahlungszeitpunkten zu liquiditätswirksamen Kursverlusten. Die finanzierende Bank kann verlangen, dass die Beteiligungsgesellschaft bei starken Kursverlusten des USD gegenüber dem JPY die in USD umgerechnete Restvaluta auf die gemäß Kreditvertrag/Tilgungsplan vorgesehene Höchstgrenze zurückführen muss. Durch eine solche zwangsweise Tilgung würden wechselkursbedingte Verluste liquiditätswirksam realisiert. Im Darlehensvertrag inklusive der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hierzu eine sogenannte 105 %-Klausel festgelegt. Dies bedeutet auf der Basis des Einstandskurses von rund USD/JPY 111 für den anfänglich rund 31 %igen Anteil der JPY-Tranche am gesamten Schiffshypothekendarlehen eine Kursmarke von rund USD/JPY 95,5, ab der die Bank zu- sätzliche Tilgungen verlangen könnte. Da in den ersten Jahren geplant ist, Tilgungsleistungen zunächst auf die USD-Tranche zu erbringen, und sich damit der Anteil der JPY-Tranche am gesamten Darlehen erhöht, verändert sich die genannte Kursmarke im Rahmen der 105 %-Klausel und erhöht sich tendenziell das Währungsrisiko aus der JPY-Teilfinanzierung. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegt der Tageskurs bei rund USD/JPY 94. Für den Tausch von USD-Einnahmeüberschüssen in EUR wurde bis Ende 2011 der Kurs der bis Mitte 2011 geplanten Kurssicherungsgeschäfte zugrunde gelegt. Die Emittentin trägt jedoch das Risiko der Erfüllung der Geschäfte durch den jeweiligen Vertragspartner (Gegenpartei-Risiko). Ab 2012 wurde durchgehend ein Wechselkurs von EUR/USD 1,40 angenommen. Bei einem in den einzelnen Jahren ab Mitte 2011 jeweils gegenüber dem EUR schwächeren USD ergeben sich liquiditätswirksame Kursverluste und somit geringere EUR-Überschüsse als prospektiert. Bei Verwirklichung dieser Risiken in der Betriebsphase würden sich die Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft und entsprechend die zukünftigen Auszahlungen an die Anleger vermindern. Auch der Verkauf des Schiffes wird voraussichtlich in USD abgewickelt. Es besteht folglich ein Wechselkursrisiko bezüglich des prospektierten EUR-Verkaufspreises und damit das Risiko, dass der Liquidationsüberschuss geringer ausfällt als prospektiert. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN Für einen ordnungsgemäßen Schiffsbetrieb sind diverse in- bzw. ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung vorlagen. Da diese Genehmigungen in der Regel jedoch zeitlich befristet sind und erneuert werden müssen, besteht das Risiko, dass der weitere Betrieb des Schiffes mit zeitlicher Verzögerung, nur eingeschränkt oder gar nicht durchgeführt werden kann, wenn Genehmigungen zurückgezogen oder nicht erneuert werden. AUSZAHLUNGEN Die prospektierten Auszahlungen beruhen auf der Annahme, dass die Gesellschaft über eine angemessene Liquidität verfügt. Bedingt durch verminderte Einnahmen bzw. höhere Ausgaben und eine dementsprechend schlechtere Liquiditätslage kann es gegenüber dem Verkaufsprospekt zu verminderten bzw. gänzlich entfallenden Auszahlungen kommen. Für den Fall der Illiquidität der Beteiligungsgesellschaft kann es auch möglich sein, dass der Anleger seine bereits erhaltenen Auszahlungen zurückzahlen muss. Überplanmäßige Auszahlungen oder Auszahlun- Fondshaus Hamburg

18 16 Risiken der Vermögensanlage gen, die geleistet werden sollen, obwohl Tilgungsrückstände bestehen und/oder der Kapitaldienst für die nächsten vier Quartale nicht gesichert ist, stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der finanzierenden Bank. Zu Lasten von Auszahlungen können auch Sondertilgungen vorgenommen werden. der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass die Gewinne der Gesellschaft durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG zu ermitteln wären. Das führt aus heutiger Sicht zu deutlich höheren steuerlichen Gewinnen und damit zu höheren ertragsteuerlichen Belastungen. Die prospektierten Auszahlungen beruhen insbesondere auch auf der Annahme, dass der abgeschlossene Chartervertrag durchgeführt wird. Das MS Antofagasta ist zunächst seit März 2008 für fünf Jahre verchartert. Daher besteht für dieses Schiff ab dem sechsten Jahr ein erhöhtes Planungsrisiko und damit das Risiko von negativen Abweichungen in Bezug auf die kalkulierten Auszahlungen. Sollten die Regelungen zur Tonnagesteuer in der Zukunft geändert oder aufgehoben werden oder sollte die Inanspruchnahme der Tonnagesteuer aus wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen nicht möglich oder nicht mehr sinnvoll sein und daher eine Rückkehr zur herkömmlichen Gewinnermittlung erfolgen, würde dies voraussichtlich zu einer gegenüber der Prognoserechnung deutlich erhöhten steuerlichen Belastung der Anleger führen. Sollte die Einwerbung des Emissionskapitals der Tranche 2009 zügiger erfolgen als kalkuliert und/oder sollten mehr Anlegern als kalkuliert ein gegenüber der Prognose erhöhter Entnahmeanspruch für das Jahr 2009 zustehen, führt dies zu einer geringeren Liquidität der Beteiligungsgesellschaft. Steuerliche Risiken der Beteiligung EINKOMMENSTEUERLICHE RISIKEN Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebotes wurde auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage, insbesondere der derzeit geltenden Regelungen zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG (Tonnagesteuer), entwickelt. Im Rahmen der Ergebnisprognose für den Anleger wurde durchgehend von einem Spitzensteuersatz von 45 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag ausgegangen. Eine etwaige Kirchensteuer eines Anlegers wurde nicht berücksichtigt und führt bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern zu einer höheren Steuerbelastung. Erhöhungen der Steuersätze in der Zukunft würden zu einer Erhöhung der individuellen Steuerbelastung der Anleger führen. Die gleiche Folge ergibt sich, wenn wie bereits bei den Schiffsbetriebskosten dargestellt der Verband Deutscher Reeder die gegenüber der Bundesregierung abgegebene Zusage, dass zusätzliche Schiffe unter die Deutsche Flagge gebracht werden, nicht erfüllen kann und daraufhin die Regelungen zur Tonnagesteuer durch die Bundesregierung nach Überprüfung ganz oder teilweise zur Disposition gestellt werden. UMSATZSTEUERLICHE RISIKEN Sofern Leistungen sowohl an die Beteiligungsgesellschaft als auch an die Gesellschafter erbracht werden, ist nur die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abzugsfähig, die auf den gegenüber der Emittentin erbrachten Leistungsanteil entfällt. Bei den Treuhandvergütungen wurde ein Anteil als nicht abzugsfähig angenommen. Sollte die Finanzverwaltung neue Kriterien zur Schätzung der Leistungsaufteilung entwickeln und den auf die Beteiligungsgesellschaft entfallenden Leistungsanteil verringern, würde dies die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und damit die möglichen Auszahlungen entsprechend vermindern. Die Beteiligungsgesellschaft hat mit Übernahme des Schiffes zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG optiert. Durch die pauschale Gewinnermittlung ergeben sich für die Anleger ab dem Beginn des Schiffsbetriebs niedrige positive steuerliche Ergebnisse. Diese positiven steuerlichen Ergebnisse entstehen allerdings auch dann, wenn die Gesellschaft tatsächlich keine positiven Ergebnisse erwirtschaftet. Ferner können Sonderbetriebsausgaben (z.b. Zinsen aus einer Anteilsfinanzierung) nicht berücksichtigt werden. Falls die Beteiligungsgesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer, insbesondere das Merkmal der inländischen Bereederung, nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit GEWERBESTEUERLICHE RISIKEN Grundlage für die Ermittlung der Gewerbesteuer bildet der nach 5a EStG ermittelte und im Kapitel über die steuerlichen Grundlagen näher erläuterte pauschale Gewinn. Falls die Beteiligungsgesellschaft die Voraussetzungen für die Anwendung der Tonnagesteuer nicht erfüllt, entfällt die Möglichkeit der pauschalen Gewinnermittlung mit der Folge, dass die Gewinne durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG zu ermitteln sind. Das führt aus heutiger Sicht zu deutlich höheren Gewerbeerträgen und damit zu höheren gewerbesteuerlichen Belastungen. Aufwendungen der Beteiligungsgesellschaft für Leistungen ihrer Gesellschafter stellen steuerlich sog. Sondervergütungen dar. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

19 Risiken der Vermögensanlage 17 Die Vergütungen der Gründungsgesellschafter wurden nach Abzug der damit zusammenhängenden Aufwendungen dem pauschal nach der Tonnage ermittelten Gewinn hinzugerechnet und unterliegen insoweit der Gewerbesteuer. Die Höhe der entsprechenden Aufwendungen wurde im Rahmen der Konzeption geschätzt. Sofern die hinzuzurechnenden Sondervergütungen tatsächlich höher als kalkuliert bzw. die damit zusammenhängenden Aufwendungen niedriger als kalkuliert ausfallen, führt dies zu einer höheren Gewerbesteuer und würde die Liquidität der Gesellschaft entsprechend belasten. Zudem besteht das Risiko, dass die Finanzverwaltung Vorabgewinne nicht als solche anerkennt, was zu einer zusätzlichen Gewerbesteuerbelastung auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft führen würde. In beiden Fällen führt dies zu verminderten Auszahlungen an die Anleger. ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSTEUERLICHE RISIKEN Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 ist das Erbschaftsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Diese Reform hat zu zahlreichen Gesetzesänderungen geführt, die in ihrem Regelungsbereich auch die schenkweise Übertragung von Beteiligungen bzw. Übertragung von Todes wegen berühren. Wie genau sich die Änderungen in der Praxis auswirken werden, ist auf Grund vieler noch ungeklärter Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Gesetzesregelungen nicht sicher zu prognostizieren. Nach neuer Rechtslage ist Betriebsvermögen weiterhin grundsätzlich steuerlich begünstigt. Dies ist jedoch unter anderem an die Voraussetzung geknüpft, dass die begünstigten Wirtschaftsgüter für den Zeitraum von sieben bzw. zehn Jahren im Betriebsvermögen gehalten werden und keine steuerschädliche Verwendung erfahren. Hierzu zählen zum Beispiel Betriebsveräußerungen/ -aufgaben oder Teilveräußerungen sowie Veräußerungen oder Entnahmen von wesentlichen Betriebsgrundlagen. Bislang ist nicht sicher geklärt, ob eine Reinvestition des Veräußerungserlöses in anderes begünstigtes Betriebsvermögen die steuerschädliche Verwendung entfallen lässt. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Möglichkeit einer steuerunschädlichen Reinvestition nach einer Übertragung und vor Ablauf der erforderlichen Haltefrist nicht möglich und würde somit nachträglich zu einer Steuerbelastung führen. Die steuerliche Begünstigung für Betriebsvermögen wird nur gewährt, wenn der Anteil des sog. Verwaltungsvermögens im Verhältnis zum gesamten Betriebsvermögen der Gesellschaft weniger als 50 % (bei Steuerfreistellung von 85 % des Betriebsvermögens) bzw. 10 % (bei vollständiger Steuerfreistellung des Betriebsvermögens) beträgt. Zum Verwaltungsvermögen zählen unter anderem Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen. Was unter vergleichbaren Forderungen zu verstehen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere ist derzeit ungeklärt, ob Bankguthaben oder Forderungen aus in der Schifffahrt üblichen Zins- und Währungsgeschäften als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind. Nach derzeitigem Stand geht die Anbieterin davon aus, dass der Anteil des Verwaltungsvermögens der Gesellschaft während der gesamten Laufzeit der Beteiligung unterhalb von 50 % bleiben wird. Sollte dieser Anteil während der Laufzeit überschritten werden, wäre in diesem Zeitraum keine steuerlich begünstigte Übertragung eines Anteils an der Beteiligungsgesellschaft möglich, was zu einer steuerlichen Belastung der Übertragung führen könnte. Die Qualifizierung einer Beteiligung als Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer sollte nach Auffassung der Finanzverwaltung bislang nicht für die Beteiligung über einen Treuhänder gelten. Es ist derzeit nicht abzusehen, ob die Finanzverwaltung nach der Erbschaftsteuerreform von der unterschiedlichen Behandlung von direkt oder treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen abweichen will. Im Falle der Nichtanerkennung der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung durch die Finanzverwaltung besteht die Gefahr der Versagung der Verschonungsregeln und Vergünstigungen für Betriebsvermögen. Dies führt zu einer höheren Erbschaftsteuerbelastung. SONSTIGE STEUERLICHE RISIKEN Sofern festgestellte steuerliche Ergebnisse bei einem Anleger zu Steuernachzahlungen führen, sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, für jeden Monat Zinsen in Höhe von 0,5 % an die Finanzverwaltung zu zahlen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Anlaufen ausländischer Häfen nach dem Recht ausländischer Staaten für die Gesellschaften oder für die Anleger steuerliche Verpflichtungen entstehen (zum Beispiel US-Freight-Tax). Diese können zum Beispiel eine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen oder auch eine unmittelbare Steuerpflicht begründen. Die Kosten zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen sowie etwaige Steuerzahlungen würden den Mittelrückfluss aus der Beteiligung entsprechend verringern. STEUERLICHER VORBEHALT Die in dem Verkaufsprospekt enthaltenen steuerlichen Aspekte setzen neben der planmäßigen Realisierung der Investition auch einen den Planungen entsprechenden Schiffsbetrieb voraus. Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten Sachverhal- Fondshaus Hamburg

20 18 Risiken der Vermögensanlage te wird erst im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen. Es kann nicht gewährleistet werden, dass die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltende Rechtslage, Rechtsprechung und die Entscheidungen der Finanzverwaltung auch zukünftig in unveränderter Form bestehen bleiben. Insoweit besteht das Risiko, dass sich infolge neuer Gesetze, Änderung der Rechtsprechung oder abweichender Auslegung steuerlicher Regelungen durch die Finanzverwaltung die Steuerbelastung der Gesellschaft und/oder der Anleger erhöht. Anlagegefährdende Risiken EIGENKAPITAL/FREMDKAPITAL Es besteht die Möglichkeit, dass weniger als das geplante Emissionskapital eingeworben wird. Für diesen Fall existiert eine Platzierungsgarantie gegenüber der Beteiligungsgesellschaft. Die Platzierungsgaranten haben zur Absicherung von Eigenmittelzwischenfinanzierungen auch bei anderen in Platzierung befindlichen Fondsprojekten Platzierungsgarantien gegenüber den jeweiligen Beteiligungsgesellschaften bzw. finanzierenden Banken bereitgestellt. Darüber hinaus wurden zur Absicherung von Bau- und Endfinanzierungen bei anderen Projekten gegenüber den finanzierenden Banken Bürgschaften und andere Garantien übernommen. Somit besteht das Risiko, dass die Platzierungsgaranten ggf. ihren Verpflichtungen gegenüber der Beteiligungsgesellschaft im Garantiefall nicht nachkommen können, insbesondere wenn sie aus den übrigen bestehenden Platzierungsgarantien und Bürgschaften wesentlich in Anspruch genommen werden. Dies kann die Rückabwicklung der Vermögensanlage und damit den Verlust eines erheblichen Anteils der Einlage nach sich ziehen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es keine Regelungen gibt, die eine schadensfreie Rückabwicklung ermöglichen. Zudem besteht das Risiko einer Finanzierungslücke, da die Verpflichtungen aus den Platzierungsgarantien erst zum 31. Dezember 2010 wirksam werden und die gewährte Eigenmittelzwischenfinanzierung eine maximale Laufzeit bis zum 31. Dezember 2009 hat. Kalkuliert ist die Inanspruchnahme der Eigenmittelzwischenfinanzierung bis Ende Dezember Für den Fall eines die Planung übersteigenden Platzierungszeitraumes besteht die Notwendigkeit, ab Laufzeit ende der Eigenmittelzwischenfinanzierung eine Verlängerung der Finanzierung zu beantragen bzw. einen neuen Kreditgeber für die Eigenmittelzwischenfinanzierung zu finden. Damit besteht das Risiko, dass kein Kreditgeber gefunden werden kann. Darüber hinaus würden auch zusätzliche, nicht kalkulierte Zinsbelastungen entstehen. Die Emittentin hat mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen Vertrag über die formale Kontrolle der Mittelverwendung des Emissionskapitals geschlossen. Die Prüfung des Kontrolleurs beschränkt sich darauf, ob bestimmte Voraussetzungen formal vorliegen (vgl. den vollständigen Abdruck des Vertrags auf den Seiten 112 bis 114). Eine Kontrolle hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt dargelegten Beteiligungsangebots, der Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern, der von Dritten gegenüber der Beteiligungsgesellschaft erbrachten Leistungen oder der Werthaltigkeit von Garantien findet hingegen nicht statt. Die hiermit ggf. in Zusammenhang stehenden Risiken wie auch das Risiko der Fehlverwendung des Emissionskapitals mit möglichen negativen Folgen bis hin zur Insolvenz der Emittentin bestehen insofern fort. Das Schiffshypothekendarlehen, die Eigenmittelzwischenfinanzierung und der Kontokorrentkredit wurden auf der Grundlage der bestehenden Darlehensverträge mit der betreffenden Bank bei Schiffsübernahme valutiert. Dennoch besteht aus der Sicht der Beteiligungsgesellschaft ein Ausfallrisiko der finanzierenden Bank sowohl durch Kündigungsrechte seitens der Bank für den Fall, dass die Beteiligungsgesellschaft etwaigen Verpflichtungen aus dem Vertrag (zum Beispiel der Verpflichtung zur vereinbarten Zahlung des Kapitaldienstes, der Verpflichtung zum Ausgleich kursbedingter Valutaüberschreitungen oder auch Dokumentationsverpflichtungen) nicht nachkommt, als auch durch Sonderkündigungsrechte für den Fall einer etwaigen Insolvenz der Bank. Die Fremdfinanzierungen müssten in einem solchen Fall neu verhandelt werden. Hierbei besteht das Risiko nachteiliger Konditionen mit der Folge geringerer Auszahlungen als prospektiert. Sollten dagegen Fremdmittel dauerhaft nicht neu aufgenommen werden können, ist nicht auszuschließen, dass es zur Zwangsverwertung des Schiffes kommen kann, die Vermögensanlage außerplanmäßig beendet werden muss und die Beteiligungsgesellschaft insolvent wird sowie die Anleger ihre gezahlten Einlagen nicht oder nur zu einem geringen Teil zurückerhalten. Es besteht das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft auf Grund entsprechender Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag auf Anforderung der finanzierenden Bank Sondertilgungen und/oder Zinsaufschläge leisten oder zusätzliche Sicherheiten stellen muss, sollte eine durch die Bank veranlasste neue Ermittlung des Schiffswertes ergeben haben, dass die noch bestehende Darlehensforderung die ursprünglich vereinbarte Beleihungshöhe übersteigt. Im Übrigen sind die zu leistenden Zins- und Tilgungs- FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

21 Risiken der Vermögensanlage 19 Mit Auslaufen der Erstcharter muss eine Anschlussbeschäftigung für das Schiff vereinbart werden. Dabei trägt die Beteiligungsgesellschaft das Risiko des Chartermarktes (Marktrisiko). Dieses besteht darin, dass die Höhe des zur Verfügung stehenden Angebotes an Chartertonnage die Höhe der Nachfrage nach Tonnage übertreffen kann und somit Überkapazitäten bestehen. Da dieses unmittelbar Auswirkungen auf den Chartermarkt hat, besteht somit das Risiko, dass das Schiff bezüglich der Zeiträume nach Beendigung der Erstcharter nur zu einer niedrigeren Charterrate oder gar nicht beschäftigt ist und demnach keine oder nur niedrigere Chartereinnahmen realisiert werden als prospektiert. Dies hätte negative Auswirkungen auf die prospektierten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft und damit auf die möglichen Auszahlungen. Die Beteiligungsgesellschaft benötigt auf der Basis der prospektierten wirtschaftlichen Eckdaten im Jahr 2009 eine Netto-Charterrate in Höhe von mindestens rund USD , pro Tag (Break-even-Rate), um die laufenden Schiffsbetriebskosten zahlen zu können und zumindest den Verpflichtungen aus dem Kapitaldienst gegenüber der Bank nachkommen zu können. Weiter gehende Zahlungen, insbesondere Auszahlungen an Kommanditisten, könnten jedoch nicht geleistet werden. Zum Zeitpunkt des planmäßigen Auslaufens der Erstcharter beträgt die kalkulierte erforderliche Break-even-Rate rund USD , pro Tag. Sollte die jeweilig genannte mindestens erforderlichen Rate nachhaltig nicht erreicht werden können, kann dies über das bisher genannte Risiko für die Auszahlungen hinaus bis hin zur Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft und somit zum Verlust der Einlagen der Kommanditisten führen. In den Prognoserechnungen werden ferner zwischen fünf und zehn Off-Hire-Tage pro Jahr, insbesondere zur Durchführung der jeweiligen Trockendockungen, angenommen. An Off-Hire-Tagen ist das Schiff für den Charterer nicht einsatzbereit, daher werden für diese Tage keine Charterraten gezahlt. Längere Off-Hire-Zeiten führen somit zu einer Verschlechterung der Ergebnisse. Die in der Kalkulation angesetzten Off-Hire-Tage basieren auf der Grundlage von Erfahrungswerten vergleichbarer Schiffe. Baurisiko Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das im März 2008 von der Werft abgelieferte Schiff mit baulichen Mängeln behaftet ist, die bisher nicht festgestellt worden sind. Es bestehen keine Möglichkeiten mehr, dass entsprechende Schadenersatzansprüche gegenüber der Werft geltend gemacht werden können. Verschlechterte Bauspezifikationen können einen nachhaltig nezahlungen auf das Schiffshypothekendarlehen auch dann zu erbringen, wenn das Schiff nicht oder nur zu einer niedrigen Charterrate beschäftigt und damit ohne bzw. ohne ausreichende Einnahmen ist. Sollte die Beteiligungsgesellschaft diese Zahlungen marktbedingt ganz oder teilweise nicht erbringen können und die finanzierende Bank zeitweisen Zahlungsstundungen zustimmen, entstehen zu Lasten zukünftiger Auszahlungen überplanmäßige Zinsaufwendungen. Die Kontokorrentlinie steht der Beteiligungsgesellschaft bis März 2023 zur Verfügung. Die Fondskonzeption geht von einer Inanspruchnahme bis zum Ende der Prognoselaufzeit aus. Sollte der Kontokorrentkredit vor diesem Zeitpunkt von der finanzierenden Bank nicht verlängert und zur Rückzahlung fällig gestellt werden, würde dies zu Lasten der in den betreffenden Jahren prospektierten Liquidität gehen. CHARTEREINNAHMEN Wesentlich für den wirtschaftlichen Verlauf dieses Beteiligungsangebotes ist in den ersten Jahren insbesondere die vertragsgemäße Durchführung des geschlossenen Chartervertrages für das MS Antofagasta. Es besteht das Risiko, dass der Charterer seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere zur Zahlung der vereinbarten Rate für den vereinbarten Zeitraum, nicht nachkommt (Bonitätsrisiko), zum Beispiel durch Insolvenz oder dadurch, dass die Beteiligungsgesellschaft gezwungen ist, zur Vermeidung einer etwaigen Insolvenz Ratenreduzierungen zu akzeptieren. Für den Chartervertrag des MS Antofagasta bestehen folgende vertragliche Kündigungsmöglichkeiten: Undurchführbarkeit des Vertrages Das Schiff ist an 60 aufeinander folgenden Tagen Off-Hire Krieg zwischen zwei oder mehreren der folgenden Staaten: China, Dänemark, Frankreich, Deutschland, den USA, dem Vereinigten Königreich, Russland und dem Register- bzw. Flaggenstaat Sollte der Festchartervertrag auf Grund von Vertragsverletzungen oder auch durch Wahrnehmung der oben angeführten Kündigungsmöglichkeiten nicht wie vorgesehen durchgeführt werden, besteht das Risiko, dass für diesen Zeitraum keine oder nur unterplanmäßige Chartereinnahmen realisiert werden können. Dies hätte negative Auswirkungen auf die prospektierten Liquiditätsüberschüsse der Gesellschaft und damit auf die möglichen Auszahlungen. Fondshaus Hamburg

22 20 Risiken der Vermögensanlage gativen Einfluss im Hinblick auf die Anschlussvercharterungen bzw. einen möglichen Verkauf haben. Betriebs- und Objektrisiko Es besteht das Risiko des Eintretens von möglichen Schäden am Schiff und des Totalverlustes des Anlageobjektes durch Havarie oder Untergang. VERSICHERUNGEN Mit der Übernahme des MS Antofagasta hat der Vertragsreeder die in der Schifffahrt üblichen Versicherungen abgeschlossen. Es besteht dennoch das Risiko, dass ein Schadensfall nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert ist, wodurch sich der prognostizierte Mittelrückfluss beim Anleger entsprechend reduzieren kann. Es ist zu beachten, dass die Versicherungen in der Regel. Nichtauszahlungsgründe, Selbstbehalte und Leistungslimitierungen vorsehen. Es sind auch Fälle denkbar, die überhaupt nicht versicherbar sind. Ein nicht ausreichender Versicherungsschutz für Schadensfälle oder auch sich verändernde Versicherungsbedingungen würden das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft negativ verändern. Weiterhin besteht auch hinsichtlich von Versicherungsgesellschaften ein Ausfallrisiko des Versicherers (Bonitätsrisiko). Sollten in einem Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht ausreichen bzw. keine Leistungen gewährt werden, muss die Beteiligungsgesellschaft selbst die Zahlung übernehmen. Dies könnte in Abhängigkeit von der Schadenshöhe auch zur Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft und somit zum Verlust der Einlagen der Kommanditisten führen. AUSFALL VON VERTRAGSPARTNERN Es besteht das Risiko, dass Vertragspartner ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommen oder ggf. vorhandene Kündigungsrechte wahrnehmen. Falls die Beteiligungsgesellschaft ihre Vertragspflichten nicht erfüllen sollte, könnte dies schlimmstenfalls zur Insolvenz und zum Verlust der Einlage führen. FUNGIBILITÄT Es besteht das Risiko, dass ein Anleger einen vorzeitigen Verkauf seiner Beteiligung nicht vornehmen kann. Für den Handel mit Fondsanteilen existiert derzeit kein geregelter Markt. Es hat sich jedoch ein Zweitmarkt etabliert. Hierdurch ist aber nicht sichergestellt, dass ein Verkauf tatsächlich auch stattfinden kann. Der Verkauf einer Beteiligung steht unter dem Zustimmungsvorbehalt der Komplementärin. Darüber hinaus steht zwei Gründungsgesellschaftern ein gemeinsames Vorkaufsrecht an der Beteiligung zu. Ausgenommen ist hiervon der Verkauf unter Ehegatten oder an die Kinder. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass dieses Vorkaufsrecht einen negativen Einfluss auf einen etwaigen Kaufvertrag mit Dritten hat. Bei Verkauf einer Beteiligung wird der Veräußerungserlös zwischen Käufer und Verkäufer frei vereinbart. Für den Anleger besteht das Risiko von erheblichen Abschlägen auf den Verkehrswert seiner Beteiligung. Zusätzlich besteht das Risiko, dass die Ankaufverpflichtung, die einige Gründungsgesellschafter bezüglich der Rücknahme von Anteilen der Anleger unter bestimmten Umständen haben, nicht erfüllt werden kann. Anlegergefährdende Risiken HAFTUNG Die Haftung der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft ist Gläubigern gegenüber auf die Haftsumme beschränkt. Diese beträgt 10 % der übernommenen Einlage. Soweit das jeweilige Kapitalkonto unter den Stand der Haftsumme absinkt und weitere Auszahlungen erfolgen, lebt auch die Haftung gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft gemäß 172 Abs. 4 HGB wieder auf. Dies bedeutet, dass der Anleger bis zur Höhe des Differenzbetrages mit seinem gesamten privaten Vermögen persönlich haftet. Gemäß Ergebnisprognose ist dies Ende 2025, bei Veräußerung des Schiffes, erstmals der Fall. Wenn das jeweilige Kapitalkonto zum Zeitpunkt des Ausscheidens unter den Stand der Haftsumme abgesunken ist, haften Kommanditisten bzw. Treugeber auch nach dem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft gegenüber Gläubigern bis zu fünf Jahre für die bis zu ihrem Ausscheiden begründeten Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft. Bei Nichteinzahlung der übernommenen Pflichteinlagen haftet der Anleger gegenüber der Beteiligungsgesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage mit seinem gesamten Vermögen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mit dem Betrieb des Schiffes Dritte im Ausland geschädigt werden und der zur Schädigung führende Sachverhalt nicht versicherbar ist oder der bestehende Versicherungsschutz aus irgendwelchen Gründen versagt oder nicht ausreichend ist. Es ist in einem solchen Fall nicht ausgeschlossen, dass das mit der Sache befasste ausländische Gericht die Beschränkung der Kommanditistenhaftung nach deutschem Recht nicht anerkennt. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

23 Risiken der Vermögensanlage 21 FREMDFINANZIERUNG DER BETEILIGUNG UND STEUERZAH- LUNGEN DURCH DEN ANLEGER Bei einer etwaigen Anteilsfinanzierung ist zu bedenken, dass diese ggf. ohne Rückflüsse aus der Vermögensanlage aus eigenen Mitteln zurückgeführt werden muss. Sollte sich der Anleger entgegen dem Beteiligungskonzept für eine persönliche Anteilsfinanzierung entscheiden, so haftet er im Fall der ausbleibenden Tilgung der Raten und der anfallenden Zinsen gegenüber dem Fremdfinanzierer (zum Beispiel Bank) nicht nur mit seiner Einlage, sondern auch mit seinem gesamten Privatvermögen, so dass das Risiko bis hin zur privaten Insolvenz reicht. Dies gilt insbesondere bei einem eintretenden Wertverfall der Beteiligung. Die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft werden den Gesellschaftern für einkommensteuerliche Zwecke unmittelbar anteilig als eigene Einkünfte zugerechnet und unterliegen der persönlichen Einkommensteuerpflicht. Es besteht das Risiko von Steuerzahlungen, ohne dass diesen Rückflüsse aus der Vermögensanlage gegenüberstehen. Ein oder mehrere anlagegefährdende Risiken können sich in Verbindung mit einer Anteilsfinanzierung und/oder in Verbindung mit Steuerzahlungen zu einem anlegergefährdenden Risiko entwickeln. Sonstige Risiken MAJORISIERUNG Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Anleger innerhalb der Beteiligungsgesellschaft ihr gesellschaftsrechtliches Interesse nicht effektiv durchsetzen können. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Großanleger der Beteiligungsgesellschaft beitreten. Es besteht dann das Risiko, dass die Beteiligungsgesellschaft von einigen Anlegern beherrscht wird. Auf Grund der Stimmrechtsbeschränkung auf 20 % des Kommanditkapitals kann es sein, dass einem Großanleger nicht Stimmrechte in der rechnerisch vollen Höhe seiner Beteiligung zustehen. Ausländisches Recht Die Beteiligungsgesellschaft schließt Verträge, die teilweise ausländischem Recht unterliegen, zum Beispiel Charterverträge. Der Gerichtsstand befindet sich in diesen Fällen im Ausland, was im Fall von Rechtsstreitigkeiten mit höheren Rechtsverfolgungskosten verbunden sein kann. Außerdem besteht das Risiko, dass bei diesen Verträgen bei der Auslegung des konkreten Vertragsinhaltes im Zusammenhang mit anzuwendenden Rechtsnormen Interpretationsspielräume zu Lasten der prospektierten Liquidität und damit zu Lasten von Auszahlungen bestehen. interessenkonflikte Für die zunächst als Treugeber beitretenden Anleger ist die FHT Fondshaus Treuhand GmbH Treuhänderin und Interessenvertreterin. Einziger Gesellschafter der Treuhänderin ist die Anbieterin. Die Treuhänderin ist an die Weisung des Treugebers gebunden. Im Rahmen von Beschlussverfahren stimmt die Treuhänderin nach der Weisung des Treugebers ab. Erhält die Treuhänderin keine Weisung, wird sie sich anteilig der Stimme enthalten. Unterbreitet die Treuhänderin dem Treugeber einen Abstimmungsvorschlag und erteilt ihr der Treugeber keine Weisungen, wird die Treuhänderin anteilig entsprechend dem Abstimmungsvorschlag stimmen. Bei einigen fest definierten Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ist die Treuhänderin nicht berechtigt, einen Abstimmungsvorschlag abzugeben. In diesen Fällen wird sie sich bei fehlender ausschließlicher Weisung der Stimme enthalten. Das Gleiche gilt, wenn die Treuhänderin keinen Abstimmungsvorschlag unterbreitet. In Ausnahmefällen, Beschlüsse betreffend, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, ist sie jedoch berechtigt, auch ohne Weisung zu handeln, so dass hieraus ggf. ein Interessenkonflikt entstehen kann. Dies kann zu Beschlussfassungen führen, die die Mehrheit der Gesellschafter gegen sich gelten lassen muss. Es können auch Interessenkonflikte dadurch entstehen, dass die Anbieterin und der Vertragsreeder je zur Hälfte Gesellschafter der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin sind und die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin gleichzeitig auch Geschäftsführer der Unternehmensgruppen der Anbieterin und des Vertragsreeders sind. Maximalrisiko Das Maximalrisiko besteht aus der Kumulation eines vollständigen Verlustes der eingezahlten Beteiligungssumme nebst Agio, einer Inanspruchnahme aus einer ggf. abgeschlossenen persönlichen Anteilsfinanzierung aus eigenen Mitteln, einem Ausgleich persönlicher Steuerbelastungen aus eigenen Mitteln sowie einer Nichtanerkennung der Haftungsbeschränkung durch ein ausländisches Gericht. Dies kann bis hin zur Überschuldung und privaten Insolvenz von Anlegern führen. Weitere wesentliche Risiken existieren nach Einschätzung der Anbieterin nicht. Fondshaus Hamburg

24 Seite Anbieterin und beteiligte Partner Emissionshaus Unternehmenszweck der im Jahr 2001 gegründeten FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG sind die Konzeption, Realisation und Betreuung von Schiffsbeteiligungen und geschlossenen Immobilienfonds. Das Management verfügt über langjährige Erfahrung in der Konzeption, Vermarktung und Verwaltung geschlossener Fonds. Bis zum Jahr 2005 hat Fondshaus Hamburg als Anbieterin ausschließlich Schiffsbeteiligungen aufgelegt. Der Bereich geschlossene Immobilienfonds wurde ab dem Jahr 2006 als weitere Assetklasse des Unternehmens etabliert. Fondshaus Hamburg und die beteiligten Partner begleiten die jeweilige Beteiligungsgesellschaft von der Auswahl des Anlageobjektes bis zur Veräußerung mit einem umfangreichen Leistungspaket. Eine sorgfältige Qualifizierung der Märkte und des Anlageobjektes durch unabhängige Gutachten und eigene Markteinschätzungen bilden die Grundlage für die wirtschaftliche und steuerliche Konzeption. Fondshaus Hamburg verfolgt bei der Auswahl der Projekte die Maxime, nur solche Projekte zu realisieren, die neben einer interessanten Wirtschaftlichkeit mit Partnern umgesetzt werden können, die im jeweiligen Marktsegment über langjährig erworbenes Know-how verfügen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

25 Mehrheitsgesellschafterin von Fondshaus Hamburg ist die namhafte Hamburger Reederei Christian F. Ahrenkiel GmbH & Co. KG, ein im Jahr 1950 gegründetes, weltweit operierendes Schifffahrtsunternehmen. Als Member of the Ahrenkiel Group hat das Emissionshaus umfassenden und qualifizierten Zugang zu allen wesentlichen Schifffahrtsmärkten. Die in Fahrt befindliche Fondshaus-Flotte besteht heute aus 39 Schiffen, die sich in folgende Marktsegmente aufteilen: 29 Containerschiffe und ein Conbulker mit einer Stellplatzkapazität zwischen ca. 800 TEU und TEU sowie acht Produktentanker mit einer Tragfähigkeit zwischen ca t und t und ein Autotransporter mit einer Stellplatzkapazität für ca Pkw. Darüber hinaus befinden sich zehn Schiffe im Bau, welche in den Jahren 2009 bis 2011 abgeliefert werden sollen. Bis zum Stand der Prospektaufstellung wurden von Fondshaus Hamburg 34 Schiffsfonds und fünf Immobilienfonds aufgelegt. Der im Jahr 2008 initiierte Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 38 wurde vor Vollplatzierung des Emissionskapitals vorzeitig vom Markt genommen und in den nunmehr angebotenen neuen Fonds FHH Fonds Nr. 40 wirtschaftlich umstrukturiert. Die Zahl der bisher vermittelten Beteiligungen an FHH- Fonds betrug zum Prospektaufstellungsdatum insgesamt rund Die Wiederanlagequote der Investoren lag bei rund 14 %. Fondshaus Hamburg

26 24 Emissionshaus Bisher aufgelegte Schiffsfonds Fondsbezeichnung Emissionsjahr Investitions volumen in T-EUR * FHH Fonds Nr. 1 MS Savonia FHH Fonds Nr. 3 MT Lombardia FHH Fonds Nr. 4 MT Liguria FHH Fonds Nr. 5 MT Lutetia FHH Fonds Nr. 6 MT St. Petri ** FHH Fonds Nr. 7 MT Levantia FHH Fonds Nr. 8 MT Latvia FHH Fonds Nr. 9 MS Cimbria FHH Fonds Nr. 10 MS Carinthia FHH Fonds Nr. 11 MS Cordelia FHH Fonds Nr. 12 MS Cardonia FHH Fonds Nr. 14 MS Carpathia FHH Fonds Nr. 15 MT Oceania FHH Fonds Nr. 16 MS Andalusia MS Anglia FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania FHH Fonds Nr. 18 MT Lobelia FHH Fonds Nr. 19 MS Asturia MS Alicantia FHH Fonds Nr. 20 MT Livadia FHH Fonds Nr. 21 MS Vega Turmalin FHH Fonds Nr. 22 MS Hamilton Strait FHH Fonds Nr. 23 MS Coral Bay FHH Fonds Nr. 24 MS Hudson Strait FHH Fonds Nr. 25 MS Vega Topas 2004 k. A. FHH Fonds Nr. 26 MS Crystal Bay FHH Fonds Nr. 27 MS Silver Bay MS Sunset Bay FHH Fonds Nr. 28 MS Dover Strait ** FHH Fonds Nr. 29 MS Tampa Bay MS Turtle Bay FHH Fonds Nr. 30 MS Carelia ** FHH Fonds Nr. 31 MS Caria FHH Fonds Nr. 32 MS Rubina Schulte MS Valerie Schulte FHH Fonds Nr. 33 MS Kimberley FHH Fonds Nr. 36 MS Arica MS Monza *** FHH Fonds Nr. 37 MS Andes MS Austral *** FHH Fonds Nr. 39 MS Andino MS Algarrobo *** * Inkl. Agio. ** Vorzeitig verkauft. *** Prospektiert. WÄHRUNGS- UND ZINSMANAGEMENT Eine schlüssige Sicherungsstrategie ist eine wichtige Komponente der gesamten Fondsstrategie von Fondshaus Hamburg. Es steht eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die zum Management von Währungs- und Zinsschwankungen eingesetzt werden können. Die Strategien, die Fondshaus Hamburg entwickelt hat und die bei Bedarf angepasst und weiterentwickelt werden, um Währungs- und Zinsschwankungen einzugrenzen, berücksichtigen Renditeerwartungen, Marktentwicklungen und die Beurteilung von Nutzen und Kosten der verschiedenen Sicherungsinstrumente. Ziel ist dabei, Währungs- und Zinsvolatilitäten und -kosten wirksam zu dämpfen. In Zusammenarbeit mit dem Vertragsreeder und den finanzierenden Banken entwickelt Fondshaus Hamburg auf der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

27 Emissionshaus 25 Kumuliertes Investitionsvolumen und kumuliertes Eigenkapital (in Mio. EUR) Platziertes Eigenkapitel (ohne Agio) Investitionsvolumen (ohne Agio) Mio. EUR Jahr Basis der Expertise der Mitarbeiter Absicherungsstrategien für die bereits aufgelegten bzw. in Vorbereitung befindlichen Fonds sowie Schiffe und setzt diese um. ERGEBNISSE DER LEISTUNGSBILANZ 2007 Das kumulierte Musterdepot der geprüften Leistungsbilanz 2007 enthält zum Jahresende 2007 insgesamt 29 Schiffsfonds mit Schiffen in Fahrt, die zwischen 2001 und Ende 2007 aufgelegt wurden, sowie drei Schiffsfonds, deren Schiffe bereits im Verlauf des Jahres 2007 veräußert worden sind. Zusätzlich wurde ein Schiffsfonds als Private Placement aufgelegt, der in der Leistungsbilanz jedoch nicht weiter berücksichtigt ist. Im Bereich der Immobilienfonds enthält die Leistungsbilanz Angaben zu einem Immobilienfonds, der im Jahr 2007 aufgelegt wurde. Zusätzlich wurden zwei Immobilienfonds als Private Placements aufgelegt, die in der Leistungsbilanz nicht weiter berücksichtigt sind. Die kumulierten Betriebsergebnisse (in EUR) aller 32 Schiffsfonds erreichten bis Ende 2007 rund 103 % der Planwerte. Im Einzelnen erreichten drei Fonds ihre geplanten Betriebsergebnisse (Toleranzgrenze +/ 5 %). 13 Fonds konnten überplanmäßige Betriebsergebnisse erwirtschaften, 16 Fonds (einschließlich der drei Fonds mit Schiffsverkäufen) blieben unter den Planwerten. Das Betriebsergebnis ergibt sich aus den Nettoeinnahmen, vermindert um Schiffsbetriebskosten, Zinsen, Gesellschaftskosten und sonstige Kosten. Bei einer Betrachtung nach den Schiffsklassen Containerschiffe und Tankschiffe ergibt sich ein unterschiedliches Bild. Während die Containerschiffsfonds mehrheitlich planmäßige bzw. überplanmäßige Betriebsergebnisse erreichten, konnten die Tankschiffe die Erwartungen mehrheitlich bisher nicht erfüllen. Die Auszahlungen (Toleranzgrenze +/ 5 %) von elf Fonds entsprachen kumuliert den Planwerten. Zehn Fonds (einschließlich der drei Fonds mit Schiffsverkäufen) konnten überplanmäßige Auszahlungen vornehmen, elf Fonds liegen bisher unter Plan. Die Tilgung der Darlehen verlief bei 17 Fonds bisher wie prospektiert (Toleranzgrenze +/ 5 %). 14 Fonds (einschließlich der drei Fonds mit Schiffsverkäufen) konnten überplanmäßige Tilgungen leisten. Ein Fonds liegt bezüglich der Tilgungen gegenüber Prospekt unter Plan. Für 26 Fonds waren steuerliche Ergebnisse gemäß 5 EStG (keine Tonnagesteuer) prospektiert. Diese Ergebnisse lagen kumuliert zum Stichtag bei fünf Fonds im Rahmen der Prognoserechnungen (Toleranzgrenze +/ 5 %). Bei elf Fonds fiel das kumulierte Fondshaus Hamburg

28 26 Emissionshaus negative steuerliche Ergebnis höher aus als prospektiert, bei zehn Fonds fielen die kumulierten steuerlichen Ergebnisse nicht so negativ aus wie erwartet. Die Kapitalbindung der Anleger zum 31. Dezember 2007 für die 32 bisher aufgelegten Schiffsfonds entspricht bei 21 Fonds den prospektierten Werten (Toleranzgrenze +/ 5 %). Bei sieben Fonds ist das noch gebundene Kapital der Anleger geringer als prospektiert, bei vier Fonds höher als prospektiert. Das kumulierte Investitionsvolumen (ohne Agio) aller bisher aufgelegten 33 Publikumsfonds (das heißt ohne die drei Private Placements) belief sich per Ende 2007 auf rund EUR 1,28 Mrd. (kumulierte Planwerte rund EUR 1,28 Mrd.). Für diese Fonds wurde durch Fondshaus Hamburg bis Ende 2007 Eigenkapital (ohne Agio) in Höhe von insgesamt rund EUR 481 Mio. platziert. Der entsprechende kumulierte Planwert betrug rund EUR 494 Mio. Drei Schiffe, die in den Emissionsjahren 2003 bis 2005 jeweils über einen Schiffsfonds als Beteiligungsangebote aufgelegt worden sind, wurden im Verlauf des Jahres 2007 verkauft. Die Beteiligungen stellten sich für die Anleger jeweils als erfolgreiche Investments dar. Die Anleger konnten Nettoüberschüsse (nach Steuern, bezogen auf ihre Beteiligungssummen) in Höhe von 43 % (für das Beteiligungsangebot aus dem Jahr 2003), in Höhe von 72 % (für das Beteiligungsangebot aus dem Jahr 2004) bzw. in Höhe von 26 % (für das Beteiligungsangebot aus dem Jahr 2005) realisieren. Die Fondslaufzeiten waren bis 2014, 2016 bzw. bis 2022 konzipiert. Die nachfolgende Grafik stellt das Musterdepot der gesamten Fondshaus-Schiffsflotte inklusive der drei Fonds mit Schiffsverkäufen, ohne Private Placements, dar und gibt Auskunft über deren Performance: Die prospektierten Werte in Prozent werden im Verhältnis zum Ist für die Auszahlungen, die Kapitalbindung und die steuerlichen Ergebnisse aller Schiffsfonds dargestellt. Über alle Fonds gerechnet liegen die tatsächlichen Auszahlungen mit 34,7 % über den Werten der prospektierten Auszahlungen (27,06 %); die Kapitalbindung über die gesamte Flotte ist mit 45,32 % niedriger als prospektiert (53,73 %), und die steuerlichen Auswirkungen liegen mit 19,98 % leicht über dem prospektierten Niveau von 19,12 %. Prospekt 19,12 % Ist 27,06 % 19,98 % 34,70 % 45,32 % 53,73 % Auszahlungen Kapitalbindung Steuerliche Auswirkung Die geprüfte Leistungsbilanz 2007 steht unter zum Download als PDF-Datei bereit. In gedruckter Version ist sie kostenlos bei der Anbieterin erhältlich. Die Leistungsbilanz 2008 befindet sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Vorbereitung und wird nach Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft voraussichtlich ab September 2009 verfügbar sein. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

29 Treuhänderin Vertragsreeder 27 Treuhänderin Containerschiffe Handysize Baujahr FONDSHAUS TREUHAND Member of the Ahrenkiel Group Die Betreuung der Anleger, die Verwaltung der Treuhandbeteiligungen und die treu händerische Wahrnehmung der Interessen der Treugeber obliegen der FHT Fondshaus Treuhand GmbH. Die Treuhänderin übt die Rechte aus der Kommanditbeteiligung anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung des Treugebers nach seinen Weisungen und nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages aus. Die Treuhänderin ist ein 100 %iges Tochterunternehmen von Fondshaus Hamburg. MS Silver Bay 1998 MS Sunset Bay 1998 MS Tampa Bay 2006 MS Turtle Bay 2006 MS Tabago Bay 2007 MS Taga Bay 2007 Containerschiffe Baujahr Sub-Panamax MS Coral Bay 2005 MS Crystal Bay 2005 MS Andes 2007 Vertragsreeder Die Bereederung des Schiffes erfolgt durch die Hamburger Reederei NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, einem international operierenden Schifffahrtsunternehmen. Die Reederei disponiert gegenwärtig 60 Schiffsprojekte mit rund TEU bei einer Tragfähigkeit von rund tdw. Hiervon befinden sich 34 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von insgesamt rund tdw in Fahrt sowie 26 im Bau bzw. in der Bauplanung mit Ablieferung bis Ende Die Flotte setzt sich aus Container- und Multipurpose-Schiffen aller Größenklassen (von TEU bis TEU) sowie Conbulkern, Bulk Carriern und Car Carriern zusammen. Charterer der im weltweiten Schifffahrtsverkehr eingesetzten Flotte sind zum Beispiel die renommierten Linienreedereien und Chartergesellschaften Maersk Line, APL und CMA CGM. Flotte der von NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG bereederten und kontrahierten Schiffe Multipurpose-Carrier Baujahr MS San Antonio 2002 MS San Vicente 2002 MS San Pedro 2003 MS San Rafael 2003 MS San Fernando 2003 MS San Pablo 2004 MS Arica 2007 MS Antofagasta 2008 MS Andino 2008 MS Austral 2008 MS Algarrobo 2009 MS Angeles 2009 MS Angol 2009 Containerschiffe Baujahr Panamax MS Manhattan 2005 MS Virginia 2005 MS Newark 2006 MS Almathea 2007 MS Noro 2007 MS Nelson 2007 MS Miami 2007 MS Natal 2007 MS Memphis 2008 MS Chicago 2008 MS Las Vegas 2008 MS Bermuda 2009 MS Barbados 2009 MS Bahamas 2009 MS Bonaire 2009 MS Pago 2009 MS Praia 2009 MS Partici 2010 MS Pescara 2010 Fondshaus Hamburg

30 28 Vertragsreeder Containerschiffe Post-Panamax Baujahr MS Samar 2010 MS Sarangani 2011 MS Surigao 2011 MS Siaton 2011 MS Simara 2011 MS Silago 2011 Conbulker Baujahr MS Adelaide 1997 MS Kimberley 1999 MS Bodega Sea 2009 MS Botany Sea 2009 MS Beagle Sea 2009 MS Biscay Sea 2010 Pure Car/Truck Carrier Baujahr MS Monza 2008 MS Montreal 2009 MS Monte Carlo 2009 Bulk Carrier Baujahr MS Thira Sea 2009 MS Tosa Sea 2009 MS Tonda Sea 2011 MS Tana Sea 2011 FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

31 Vertragsreeder 29 Die Reederei wurde 2003 gegründet und bereits drei Jahre später vom Germanischen Lloyd nach ISM (International Safety Management Code) und ISO 9001:2000 zertifiziert kam die Zertifizierung nach ISO 14001:2004 für die Einführung eines Umweltmanagementsystems hinzu. Dies dokumentiert das Streben der Reederei nach höchstmöglicher Sicherheit für Schiff, Crew und Umwelt. Die Bereederung umfasst das technische und wirtschaftliche Management des Schiffes. Hierzu gehören unter anderem die Vercharterung, die Buchhaltung, die Auswahl und der Einsatz der Besatzung, die technische Wartung und Instandhaltung sowie die Versicherung. Ein Team von erfahrenen Schifffahrtskaufleuten, Kapitänen und Ingenieuren mit zum Teil langjähriger Auslandserfahrung in Fernost und Südamerika sorgt dabei für den reibungslosen Betrieb und Einsatz des Schiffes. An Land und auf See werden derzeit rund Mitarbeiter beschäftigt. Im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben handelt der Vertragsreeder im Namen und für Rechnung der Beteiligungsgesellschaft. Die Anbieterin und der Vertragsreeder haben gemeinsam bereits acht Fonds mit elf Containerschiffen zwischen ca TEU und ca TEU sowie einem Conbulker und einem Car Carrier aufgelegt. Bei diesen vorangegangenen Projekten wurde der Bereederer für die jeweiligen Beteiligungsgesellschaften vertragsgemäß tätig. Bis zur erfolgten Ablieferung des MS Antofagasta im März 2008 war der Vertragsreeder durch die Verkäufergesellschaft ebenfalls mit der Bauaufsicht beauftragt. Versicherungen des Schiffes HULL-&-MACHINERY-KASKOVERSICHERUNG Ab Übernahme wird das Schiff in den Anfangsjahren für den Fall eines Totalverlustes so versichert, dass das gesamte Investitionsvolumen von der Versicherungssumme abgedeckt ist und im Schadensfall das Fremdkapital zurückgezahlt werden kann sowie die Anleger ihre Einlagen zurückerhalten können. Darüber hinaus werden zunächst die entsprechenden Versicherungen für Kasko- und Haftpflichtschäden (P&I) für Schadensfälle bis hin zum Totalverlust abgeschlossen. Hierbei sind auch Teilschäden zum Beispiel an der Maschinenanlage oder Schadenersatzforderungen gegen die Beteiligungsgesellschaft nach einer Kollision mit einem anderen Schiff oder einem anderen Gegenstand auf Grund dessen Beschädigung abgedeckt. Auch das Kriegsrisiko (Schäden durch Kriegswaffen sowie durch Terrorakte) wird von einer separat abzuschließenden Versicherung umfasst. Nicht versichert sind Schäden, die zum Beispiel auf eine durch die Reederei zu vertretende Seeuntüchtigkeit des Schiffes zurückzuführen sind. PROTECTION-&-INDEMNITY-VERSICHERUNG (P&I) Haftpflichtschäden gegenüber Dritten werden von der P&I-Versicherung abgedeckt. Insbesondere auch die Regulierung von Ladungsschäden bei Verlust bzw. Beschädigung sowie Personenschäden an Bord des eigenen sowie fremder Schiffe, zum Teil gegen das Schiff verhängte Geldstrafen, Kollisionsersatz über die Kaskoversicherung hinaus sowie einige weitere vertragliche Verpflichtungen aus dem Schiffsbetrieb werden von dieser Versicherung umfasst. Bei der P&I-Versicherung ist auch eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus Ölverschmutzungen eingeschlossen. Eine gegen Piraterie abgeschlossene Versicherung dient unter anderem dazu, eventuelle Lösegeldzahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abzudecken. LOSS-OF-HIRE-VERSICHERUNG Zur Absicherung des Falls, dass das Schiff bei einem von der Versicherung anerkannten Kaskoschadensfall über einen längeren Zeitraum keine Einnahmen einfahren kann, wird eine sogenannte Loss-of-Hire-Versicherung (Ausfallzeiten) abgeschlossen. Bis zu einer bestimmten Höhe werden entsprechende Selbstbehalte vereinbart. Diese Versicherung deckt üblicherweise ab dem 15. Tag die entsprechende Ausfallzeit für insgesamt 180 Tage ab. Es wird üblicherweise mindestens die vertraglich vereinbarte Charter pro Tag versichert. Fondshaus Hamburg

32 Seite Wirtschaftliche Grundlagen Schiff Bei dem Anlageobjekt MS Antofagasta handelt es sich um ein flexibel einsetzbares, ökonomisches Vollcontainerschiff der Sub- Panamax-Klasse mit einer maximalen Stellplatzkapazität von TEU. Das Schiff wurde von der Yangfan Group Co. Ltd., Zhoushan, China, nach den Bestimmungen der Klassifikationsgesellschaft Germanischer Lloyd gebaut und am 12. März 2008 abgeliefert. Das Schiff ist nach Auskunft des Vertragsreeders in einem guten Zustand. Technische Probleme sind nicht bekannt. Bei einer Gesamtlänge von 224,20 m und einer Gesamtbreite von 30,50 m besitzt das Schiff eine Tragfähigkeit von ca tdw. Die Tragfähigkeit sowie der Maximaltiefgang von 12,00 m wurden durch den Germanischen Lloyd unter Beachtung von Risikofaktoren, wie zum Beispiel der Stabilitätsgrenze des Schiffes, ermittelt. Die Stellplatzkapazität beträgt nominal TEU. Die Ladekapazität beschreibt, wie viel das Schiff nach Abzug von Treibstoffen, Frischwasser, Proviant, Ausrüstung und Ballast laden kann. Bei dem MS Antofagasta beträgt sie rund tdw. Daraus ergibt sich eine homogene Stellplatzkapazität von rund TEU (bei einem angenommenen Containergewicht von 14 t), was rund 74 % der nominalen Kapazität entspricht. Die Ladung wird in sechs separaten Laderäumen mit abnehmbaren Hatch-Covers (Lukendeckel) unter Deck und an Deck gestaut. Die Containerladekapazität beträgt unter Deck TEU und TEU an Deck. Die Container werden in bis zu elf Reihen nebeneinander und sieben Lagen übereinander unter Deck bzw. bis zu zwölf Reihen nebeneinander und sechs Lagen übereinander an Deck gestaut. Unter Deck verfügt das Schiff über ein Cell- Guide-Sys tem, welches den sicheren Transport sowie das schnelle Be- und Entladen gewährleistet. Es ermöglicht, entweder einen 40-Fuß- oder zwei 20-Fuß-Container hintereinander pro Laderaum zu stauen. An Deck werden die Container auf den Lu- FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

33 kendeckeln in sogenannten stacks (Containerstapel) übereinander gestaut und mit Laschmaterial für den Seetransport gesichert. Das maximale Gewicht der stacks beträgt auf der Luke eins 60 t für 20-Fuß- und 90 t für 40-Fuß-Container und auf den Luken zwei bis elf 90 t für 20-Fuß- und 120 t für 40-Fuß-Container. Im Inneren des Laderaums beträgt das maximale Gewicht der Containerstapel 170 t für 20-Fuß- und 210 t für 40-Fuß-Container. Darüber hinaus ist das Schiff für den Transport von übergroßen High-Cube-Containern ausgerüstet, wodurch entsprechend weniger Lagen im Laderaum übereinander staubar sind. Das MS Antofagasta verfügt über 746 Kühlcontaineranschlüsse für 40-Fuß-Container. Damit liegt es weit über dem Durchschnitt in dieser Schiffsgrößenklasse, der derzeit bei 342 Anschlüssen liegt. Dies bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Containerschiffen. Die nachstehende Grafik verdeutlicht die hohe Kühlcontainerkapazität des MS Antofagasta im Vergleich zu den übrigen Schiffen des Marktsegmentes. Die Kapazität an Kühlcontaineranschlüssen kann für einzelne Verkehrsrelationen (Asien/Südamerika) ein wichtiges Kriterium sein. Für den stark zunehmenden Transport von temperaturempfindlichen Waren, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Fisch, Fleisch oder pharmazeutischen Produkten, ist das Schiff dank seiner Kühlcontaineranschlüsse gerüstet. Um auch den sicheren Transport von Gefahrgütern zu gewährleisten, werden nicht nur die Decksaufbauten, welche die Brücke und die Kabinen beinhalten, sondern auch der Maschinenraum und die jeweiligen Laderäume mit speziellen Feuer-, Rauchdetektor- und Löschanlagen ausgestattet. Durch diese Sicherheitsausrüstung ist es möglich, Güter der IMO-Gefahrenklassen 1 bis 8 zu transportieren. Die Hauptmaschine des Schiffes ist ein 7-Zylinder-Reihen-Schiffsmotor von MAN B&W 7L70 MC-C mit einer Gesamtleistung von kw (ca PS). Diese bringt das Schiff bei 90 %iger Fondshaus Hamburg

34 32 Schiff Kühlcontaineranschlüsse zu TEU-Kapazitäten MS Antofagasta Kühlcontaineranschlüsse TEU-Kapazität Quellen: Berechnungen und Erhebungen M. Niefünd, basierend auf: Clarkson Research Services Ltd.: SIN 04/2008 sowie Schiffsbeschreibungen Auslastung von rund kw (ca PS) auf eine Dienstgeschwindigkeit von 21,3 kn (ca. 39,5 km/h). Der Verbrauch beläuft sich hierbei auf ca. 91,6 t/tag. Neben der Hauptmaschine stehen dem Schiff für den Betrieb im Hafen und auf See vier Dieselgeneratoren zur Verfügung. Jeder verfügt über eine Leistung von kw, um die Energieversorgung an Bord bereitzustellen. Außerdem erleichtert ein Bugstrahlruder mit einer Leistung von kw das Manövrieren des Schiffes während des An- und Ablegens im Hafen. WERTGUTACHTEN Die Beteiligungsgesellschaft hat das Büro für Schiffbaufragen Dipl.-Ing. Ulrich Blankenburg & Partner, Hamburg, beauftragt, ein Gutachten über den Wert des Containerschiffes MS Antofagasta zu erstellen. Herr Blankenburg ist ein von der Handelskammer Hamburg öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. Das Büro erstellt unter anderem als Gerichtsgutachter für Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte Gutachten. In den letzten Jahren wurden von Herrn Blankenburg und seinen Mitarbeitern mehrere Hundert Schiffsgutachten erstellt. Herr Blankenburg begutachtet seit dem Jahr 2001 für Fondshaus Hamburg. Bisher wurden alle Gutachten auftragsgemäß verfasst. Weitere Bewertungsgutachten außer dem hier und auf Seite 33 genannten existieren nach Kenntnis der Anbieterin nicht. In seinem Gutachten zum 20. April 2009 schätzt der Gutachter für das Schiff den Marktwert als Zeitwert auf USD 59,0 Mio. unter Berücksichtigung der in diesem Verkaufsprospekt dargestellten Festcharter. Die Schätzung des Marktwertes erfolgte auf der Basis der Methode Hamburg Ship Evaluation Standard. Hierbei handelt es sich um eine Bewertungsmethode, die eine von kurzfristigen Marktstörungen unabhängige, am langfristigen und nachhaltigen Ertragspotenzial eines Schiffes orientierte Bewertungsgrundlage (Long Term Asset Value) darstellt. Als Einnahmebasis verwendet dieses Barwertverfahren nach dem Auslaufen des vorliegenden noch rund vierjährigen Chartervertrages für die angenommene 15-jährige Restperiode den langjährigen Ratendurchschnitt der Schiffsklasse des MS Antofagasta sowie einen Restwert (Veräußerungserlös) nach insgesamt 19 Jahren in Höhe des dreifachen Schrottwertes. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

35 Schiff Markt 33 Schiffsdatenblatt Schiffstyp Bauwerft Vollcontainerschiff Yangfan Group Co. Ltd., Zhoushan, China Baunummer 2049 Klasse Tragfähigkeit (Konstruktion) Länge über alles Breite auf Spanten Seitenhöhe bis Hauptdeck Tiefgang (Freibord) BRZ/NRZ Kapazität TEU (14 t, homogen) (IMO) GL A5 E Container Ship, SOLAS II-2 Reg. 19, IW, NAV-O, + MC E AUT tdw 224,20 m 30,50 m 19,70 m 12,00 m t/ t TEU (davon TEU unter Deck) TEU Kühlcontaineranschlüsse 746 Hauptmaschine Max. Leistung Hilfsmaschinen Bunkerverbrauch Betriebsgeschwindigkeit auf Designtiefgang Flagge Register MAN B&W type 7L70 MC-C (108 UPM) kw bei 108 Umdrehungen/Minute 4 Hilfsdiesel à kw ca. 91,6 t/tag bei 21,3 kn ca. 21,3 kn (bei 90 % MCR und 15 % Seamargin) Liberia Deutsches Seeschiffsregister Werftablieferung 12. März 2008 Übernahme 12. März 2008 Markt Die Entwicklung der Weltwirtschaft ist eng mit der Globalisierung und somit mit der Seeschifffahrt verbunden. Wer sich mit der Seeschifffahrt verbündet, verbündet sich mit Märkten. Der Markt stellt hohe Ansprüche und qualifizierte Fragen, das MS Antofagasta ist die Antwort. Die nachfolgenden Aussagen zur weltwirtschaftlichen Entwicklung und zu den Schifffahrtsmärkten sind der Markt- und Flottenanalyse entnommen, die die Anbieterin für das Fondsschiff in Auftrag gegeben hat. Verfasser der Analyse vom 27. April 2009 ist Herr Dipl.-Wirtsch.-Ing. Michael Niefünd, Maritime Concepts & Consulting, Elsfleth. Herr Niefünd erstellt als unabhängiger Marktgutachter seit 2001 auftragsgemäß Markt- und Flottenanalysen für Fondshaus Hamburg. Die Wachstumsprognosen des Seeverkehrs basieren auf dem anhaltenden Wachstum der Weltbevölkerung (über 1,15 Mrd. Menschen mehr in den nächsten 15 Jahren), weiteren Produktionsverlagerungen in Entwicklungs- und Niedriglohnländer sowie der Wandlung von bisherigen Entwicklungs- und Schwellenländern zu Industrienationen mit den entsprechenden Veränderungen in den jeweiligen Außenhandelsstrukturen. Hier ist vor allem die südostasiatische Region inklusive China zu nennen. Durch die immer intensivere ökonomische Verflechtung und internationale Arbeitsteilung der Länder kommt es zu einem permanent steigenden Güteraustausch im Zuge sich ändernder Produktionsprozesse. Diese Entwicklung beflügelt insbesondere die weltweiten Seetransporte. In den letzten acht Jahren übertraf die durchschnittliche Wachstumsrate des Welthandels von 5,9 % p. a. erheblich das Wachstum der Weltwirtschaftsleistung von 3,9 % p. a. Von 2003 bis in das dritte Quartal 2008 hinein zeigte sich die Weltwirtschaft in einer hervorragenden Verfassung. Seitdem hat sich die Lage, die als Krise des Finanzsektors begann, zu einer Wirtschaftskrise entwickelt. Fondshaus Hamburg

36 34 Markt Die aktuellen Prognosen gehen derzeit bedingt durch die weltweite Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die Realwirtschaft von negativen Wachstumsraten für 2009 und einer Erholung im Laufe des Jahres 2010 aus. Nach 5,1 %, 5,2 % und 3,2 % Wachstum in den Jahren 2006 bis 2008 erwartet der IWF in seiner Prognose vom 22. April 2009 ein negatives weltweites Wirtschaftswachstum von 1,3 % für das Jahr 2009 und von +1,9 % für das Jahr Entsprechend sieht der IWF auch die Aussichten für den Welthandel. Nach einem Wachstum des Welthandels in den Jahren 2006 bis 2008 von 9,2 %, 7,2 % bzw. 3,3 % gegenüber dem Vorjahr, soll laut dem aktuell veröffentlichten wirtschaftlichen Ausblick des IWFs das Wachstum für die Jahre 2009 und ,0 % bzw. +0,6 % betragen. Ungeachtet der beschriebenen kurzfristigen Entwicklungen kann mittel- und langfristig von einer weiteren Steigerung des weltweiten Transportaufkommens über See und insbesondere für Containerschiffe ausgegangen werden. Nachfrage Noch deutlich stärker als der Welthandel und der Weltseehandel wuchs in den vergangenen Jahren der internationale Containerverkehr. Seit Beginn der kommerziellen internationalen Containerschifffahrt im Jahr 1966 hat dieses System einen ungebrochenen und sehr dynamischen Aufschwung erlebt. Für diese Entwicklung gibt es verschiedene Gründe. Die Hauptursache für den Erfolg des Systems Container im Seeverkehr ist, dass es die breite Vielfalt von Halb- und Fertigwaren mit unterschiedlichen Gewichten, Abmessungen und Verpackungen mittels Container vereinheitlicht und so die vergleichsweise schnelle und kostengünstige Be- und Entladung von Schiffen ermöglicht. Darüber hinaus hat die damit verbundene Verkürzung der Hafenliegezeiten die Effizienz des Seeverkehrs deutlich gesteigert. Zudem erfolgte die Ausweitung des internationalen Handels durch die Intensivierung der internationalen Arbeitsteilung (Stichwort: weltweite Beschaffung). Hierbei wirkte sich auch die permanente Senkung der Kosten des Containertransportes aus. Insbesondere das Wachstum der Weltflotte von Containerschiffen, die zunehmenden Schiffsgrößen und der harte Wettbewerb auf den Hauptschifffahrtsrouten führten zu einer deutlichen Verbilligung von Containerverkehren (Skaleneffekte = Economies of Scale), wodurch für immer mehr (auch geringwertige) Waren Transporte wirtschaftlich wurden. Eine weitere Ursache war und ist das starke Wirtschaftswachstum in exportorientierten Ländern (vor allem Südostasien). Auf Grund der hohen Exporteinnahmen stiegen auch die Importe dieser Länder. Weiterhin ist seit langem eine Steigerung des Containerisierungsgrades im Seeverkehr festzustellen, denn in immer mehr Fahrtgebieten werden konventionelle Stückgutverkehre durch Containerverkehre substituiert. Mittlerweile werden auch flüssige und trockene Massengüter sowie gekühlte Waren in (zum Teil speziellen) Containern transportiert. Darüber hinaus eignet sich der Containerverkehr sehr gut für den Einsatz in gebrochenen Transportketten. Als genormter Transportbehälter ist der Container ideal im kombinierten Verkehr von Lkw, Bahn und Schiff einsetzbar. Laut den Containerumschlagszahlen bei den größten Containerhäfen der Welt für das Jahr 2007 befanden sich acht der zehn größten Containerhäfen in Asien und allein unter den fünf größten Häfen lagen drei Häfen in China. Mittlerweile werden in den chinesischen Häfen mehr Container umgeschlagen als in ganz Europa. Neben China sind insbesondere Singapur als Spitzenreiter sowie Korea und Taiwan zu nennen. Aber auch für Indien, Thailand sowie Malaysia kann zukünftig mit erheblichen Wachstumsraten sowie positiven Entwicklungschancen gerechnet werden. Nachdem der Weltcontainerumschlag im Jahre 2007 mit ca. 10,6 % zum sechsten Male hintereinander zweistellig gewachsen ist, gab es 2008 infolge der anwachsenden Wirtschaftskrise nur ein Wachstum von 5,6 %. Für 2009 rechnet Clarkson Research mit einer Kontraktion von 10,8 % und dann für 2010 mit einem Wachstum von 2,9 %. Die Entwicklung des Containerverkehrs lässt sich anhand der Umschlagsmengen der Containerhäfen weltweit nachvollziehen. So hat sich der weltweite Umschlag seit 2001 von schätzungsweise 238 Mio. TEU auf ca. 500 Mio. TEU im Jahre 2008 mehr als verdoppelt. Die aktuellen Schätzungen von Clarkson Research nehmen für 2009 einen Rückgang auf 446 Mio. TEU und für 2010 auf 459 Mio. TEU an. Für eine mittelfristige Abschwächung des Wachstums bei einem Wiederanspringen der Weltwirtschaft gibt es derzeit keinerlei Hinweise. Das erwartete Wachstum wurde in der Abbildung 1 anschließend bis 2015 mit jeweils vorsichtigen 6 % p. a. gesteigert, so dass für 2015 ein Umschlag von ca. 614 Mio. TEU prognostiziert werden kann. Dies sind ca. 114 Mio. TEU mehr, als 2008 umgeschlagen wurden, und entspricht einem Wachstum von 22,8 % innerhalb von sieben Jahren. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

37 Markt 35 (1) WELTWEITER CONTAINERUMSCHLAG IN DEN HÄFEN UND PROGNOSE BIS 2015 Ist-Werte Prognose Mio. TEU Jahr Quelle: Daten basierend auf Clarkson Research Services Ltd.: Container Intelligence Monthly, 04/2009, London, verschiedene Jahrgänge; Daten aus: Drewry Shipping Consultants: Annual Container Market Review & Forecast 2000 ; Berechnungen und Annahmen M. Niefünd, eigene Fortschreibung Angebot In den beiden vergangenen Jahren ist die TEU-Kapazität bei Vollcontainerschiffen um jährlich 13,7 % bzw. 12,8 % gewachsen. Für dieses und das kommende Jahr werden Wachstumsraten in Höhe von 13,0 % bzw. 12,2 % erwartet (ohne Verschrottungen). Der künftige Bedarf an Tonnage und somit die Entwicklung der Charterraten wird stark davon abhängen, wie der Markt die Anzahl von neuen Schiffen, die in den kommenden Jahren zur Auslieferung anstehen, verkraften wird. Aktuell beinhaltet das Orderbuch einen Zuwachs bis 2012 von rund 5,6 Mio. TEU. Der Auftragsbestand entspricht also rund 45 % der existierenden Flotte. Dem steht der von 2009 bis 2012 prognostizierte jährliche Containerumschlagszuwachs von durchschnittlich rund 1 % gegenüber. Die genannten Wachstumsraten der TEU-Kapazität bei der gesamten Containerschiffsflotte sind jedoch Bruttozuwachsraten. Mindernd wirken sich die Abgänge durch Verschrottung von fahrender Tonnage sowie die Stornierung von Bauaufträgen aus. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 58 Containerschiffe mit einer Kapazität von rund TEU verschrottet. Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres 2009 wurden bereits 62 Schiffe mit einer Kapazität von TEU verschrottet. Die Verschrottung von Tonnage dauert angesichts des Marktumfeldes weiter an. Hinsichtlich der Stornierung von Bauaufträgen existiert keine gesicherte Datenbasis, die eine präzise Angabe zum Ausmaß erlauben würde. Konservative Schätzungen gehen von ca. 20 % der georderten TEU-Kapazität aus, die letztlich nicht zur Ablieferung gelangen könnten. Im Ergebnis führen beide Faktoren dazu, dass sich der massive Kapazitätsdruck, der auf den Märkten lastet, vermindert. Allerdings wird sich das Wachstum keineswegs gleichmäßig auf die Größenklassen verteilen. Im Gegenteil: Überproportional stark werden die großen Schiffsklassen jenseits der TEU (Post-Panamax) an der Neubautätigkeit teilhaben. So entfallen allein rund 3,0 Mio. TEU des aktuellen Auftragsbestands auf Schiffe, die eine Stellplatzkapazität von TEU und mehr haben. Das entspricht einem Anteil von rund 53 %, bezogen auf den gesamten Auftragsbestand nach TEU-Kapazität bis Diese Tonnage wird sich in den kommenden Jahren auch nur sehr langsam abbauen lassen, da diese Schiffsgrößen erst seit einigen Jahren gebaut werden und somit naturgemäß noch kein latentes Verschrottungspotenzial darstellen. Bei den kleineren Schiffen des Sub-Panamax-Segmentes liegt dagegen der absehbare Zuwachs unter dem Plus in der erwarteten Tonnagenachfrage. Zudem weist dieses Segment ein erhebliches Verschrottungspotenzial auf. Dementsprechend lässt sich feststellen, dass dieses Segment in den kommenden Jahren unterbaut sein wird, auch ohne Berücksichtigung des latenten Verschrottungspotenzials. Eine Situation, die sich voraussichtlich kurzfristig auch nicht so schnell ändern wird, da die Werften größtenteils bis 2010 voll ausgelastet sind. Fondshaus Hamburg

38 36 Schiff (2) Flottenentwicklung nach TEU-Kapazitäten (prognose bis 2012) Prognostizierter durchschnittlicher jährlicher Containerumschlagszuwachs bis % 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 10 % 5 % 0 Quelle: Feeder Handysize Sub-Panamax Panamax 100 bis bis bis bis TEU Clarkson Research Services Ltd. ShipType Orderbook Monitor May 2009, eigene Berechnungen und eigene Darstellung Post-Panamax über Dabei werden diese Schiffe, die als Zubringer für die Post-Panamax-Schiffe fungieren, künftig mehr und mehr gebraucht. Die Post- Panamax-Schiffe können unter anderem auf Grund ihres Tiefgangs und der Hafenanlagen zahlreiche Häfen nicht mehr anlaufen, hierfür werden Zulieferschiffe benötigt. Sie sorgen dafür, dass die in den großen Häfen (Knotenpunkte) angelieferten Container auf die Häfen der umliegenden Region verteilt werden (Feederkonzept). Damit das gesamte Logistikkonzept funktioniert, bedeutet eine Zunahme an Post-Panamax-Vollcontainerschiffen zwingend auch eine steigende Nachfrage nach kleineren Einheiten. Flottenanalyse Sub-Panamax-Segment Der aktuelle Flottenbestand des Sub-Panamax-Segments ( TEU) beläuft sich auf 717 Vollcontainerschiffe, von denen 106 Schiffe älter als 20 Jahre sind (rund 15 %). Der Auftragsbestand verzeichnet 107 Schiffe bis 2012 (Bruttozuwachs von ebenfalls rund 15 % bzw. rund 4,1 % p. a.). Sofern die über 20 Jahre alten Vollcontainerschiffe innerhalb der nächs ten 3,5 Jahre verschrottet werden, liegt das Nettowachstum in diesem Segment bei einem Schiff oder anders gesagt bei 0,1 % respektive bei 0 % p. a. (3) EXISTIERENDE VOLLCONTAINERSCHIFFE BIS TEU, UNTERTEILT NACH ALTERSGRUPPEN PER ANFANG APRIL 2009 SOWIE NEUBESTELLUNGEN (N = 717) Alter 20+ Alter Alter Alter 5 9 Alter 0 4 On Order Anzahl (4) AUFTRAGSBESTAND BIS TEU NACH ABLIEFE- RUNG IN JAHREN (N = 107) Anzahl Quelle: Clarkson Research Services Ltd.: Container Intelligence Monthly und World Shipyard Monitor, beide 04/2009, Berechnungen M. Niefünd Quelle: Clarkson Research Services Ltd.: World Shipyard Monitor, 04/2009, eigene Darstellung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

39 Markt 37 Angesichts eines prognostizierten Containerwachstums von 2,9 % im Jahr 2010 (nach 10,8 % im Jahr 2009) sowie von rund 6 % p. a. ab 2011 und einer starken Konzentration der Werften auf den Bau von größeren Containerschiffen wird deutlich, welche Bedeutung das Sub-Panamax-Segment in Zukunft haben wird. Chartermarkt Die Charterraten unterliegen natürlichen Marktschwankungen, die sich aus Verschiebungen im Verhältnis von Angebot und Nachfrage ergeben. Die Charterratenentwicklung für Schiffe im Sub-Panamax-Segment entsprach in den letzten Jahren derjenigen des Gesamtmarktes, sowohl in Boom- als auch in Baissephasen. Seit Mitte 2003 führte eine gestiegene Tonnagenachfrage in Asien infolge der dort boomenden Volkswirtschaften (insbesondere China) zu deutlichen Ratenerhöhungen, da zu wenig Tonnage zur Verfügung stand. Dieser Zustand hielt bis Ende des zweiten Quartals 2005 unvermindert an. Seitdem ist es auf Grund geringerer Nachfrage, hervorgerufen durch bereits eingecharterte Tonnage in vorangegangenen Perioden, auf dem Chartermarkt zu einer deutlichen Korrektur bei den Raten gekommen. Sie lagen jedoch noch über den langjährigen Mittelwerten. Im Jahre 2007 kam es bis in das vierte Quartal hinein zu einer kontinuierlichen Erholung der Charterraten. Bei der anschließenden leichten Abkühlung lagen die Raten zuletzt erstmals wieder unter den mehrjährigen Mittelwerten. Im September 2008 kam der Chartermarkt als Folge der globalen Banken- und Wirtschaftskrise deutlich unter Druck und konnte sich seitdem nicht erholen. Das niedrigere Wachstum zwingt die Linienreeder dazu, ihre Liniendienste diesem Umstand anzupassen und teilweise Chartertonnage zu reduzieren. In dem Betrachtungsraum seit 1993 liegt der Durchschnitt der dargestellten Zeitcharterraten für TEU Containerschiffe ohne Bordkrane bei ca. USD , /Einsatztag. Der aktuelle Wert per Juni 2009 liegt bei USD 5.300, /Tag. Das MS Antofagasta hat nach Ablieferung Mitte März 2008 eine bereits am 16. November 2005 vereinbarte fünfjährige Zeitcharter bei der weltgrößten Linienreederei A.P. Møller-Maersk A/S zu einer Bruttorate von USD , /Einsatztag angetreten. Daran anschließend hat der Charterer drei einjährige Verlängerungsoptionen zu USD , /Tag, USD , /Tag und zu USD , / Tag. Nach Ablauf der Erstcharter wird durchgehend mit einer Anschlusscharter von USD , /Einsatztag kalkuliert. (5) ZEITCHARTERRATEN FÜR Bis TEU SUB-PANAMAX-CONTAINERSCHIFFE OHNE BORDKRaNE SEIT TEU, ohne Bordkrane Durchschnitt seit 1993: USD , Aktueller Wert per Juni 2009: USD 5.300, Zeitcharterrate (USD/Tag) Jan. 93 Jan. 94 Jan. 95 Jan. 96 Jan. 97 Jan. 98 Jan. 99 Jan. 00 Jan. 01 Jan. 02 Jan. 03 Jan. 04 Jan. 05 Jan. 06 Jan. 07 Jan. 08 Jan. 09 Jan. 10 Monat Quelle: Clarkson Research Services Ltd.: Container Intelligence Monthly, verschiedene Ausgaben; Berechnung und Darstellung M. Niefünd, eigene Fortschreibung Fondshaus Hamburg

40 38 Markt Bau- und Kaufpreis ENTWICKLUNG DER PREISE FÜR CONTAINERSCHIFFE Nach aktuellen Informationen sind die Bauplätze in Asien oftmals bis ins Jahr 2011 und teilweise darüber hinaus belegt. Nach einem starken Anstieg der Rohstoff- und Stahlpreise in den Jahren sind die Preise auf Grund der aktuellen Marktsituation fallend. Die Ordertätigkeit ist in den letzten Monaten weitestgehend ausgeblieben. Der Neubaupreis zum Zeitpunkt des Abschlusses des Schiffskaufvertrages per März 2008 für bis TEU Containerschiffe wurde bei Clarkson Research Services Ltd., London, mit USD 55,5 Mio. angegeben. Zusätzlich zum Baupreis hat der Besteller eines Schiffes weitere Baunebenkosten, Ablieferungskosten sowie Finanzierungskosten in der Bauphase zu tragen. Diese zusätzlichen Kosten summieren sich in Abhängigkeit von konkreten vertraglichen Ausgestaltungen auf mehrere Millionen Dollar. Für einen Vergleich von (Netto-)Baupreisen, die diese zusätzlichen Kosten noch nicht berücksichtigen, und Kaufpreisen, welche diese zusätzlichen Kosten bereits einschließen, ist der genannte Unterschied von wesentlicher Bedeutung. Der Kaufpreis für fünf Jahre alte bis TEU Containerschiffe lag laut Clarkson Research Services Ltd. per März 2008 auf Grund der damals sehr hohen Charterraten bei USD 56,0 Mio. Der Baupreis des MS Antofagasta, der dem Kaufpreis des Schiffes ohne Berücksichtigung der Baunebenkosten, Bauzeitfinanzierungskosten etc. entspricht, beträgt ca. USD 47,7 Mio. Folglich lag der Baupreis des MS Antofagasta mit ca. USD 7,8 Mio. unterhalb des damaligen Neubaupreisniveaus. Der aktuelle Neubaupreis per Juni 2009 wird bei Clarkson Research mit USD 34,0 Mio. angegeben. Die nachfolgende Abbildung zeigt die langfristige Entwicklung der Neubaupreise von Containerschiffen mit TEU ohne Bordkrane im Vergleich zu dem Kaufpreis des MS Antofagasta. (6) ENTWICKLUNG der NEUBAUPREISe VON GESCHIRRLOSEN TEU CONTAINERSCHIFFEN SEIT 1997 UND KAUFPREIS MS AN- TOFAgASTA IN MIO. USD TEU-Neubaupreis Kaufpreis MS Antofagasta * Preis (Mio. USD) Jan. 97 Juli 97 Jan. 98 Juli 98 Jan. 99 Juli 99 Jan. 00 Juli 00 Jan. 01 Juli 01 Jan. 02 Juli 02 Jan. 03 Juli 03 Jan. 04 Juli 04 Jan. 05 Juli 05 Jan. 06 Juli 06 Jan. 07 Juli 07 Jan. 08 Juli 08 Jan. 09 Juli 09 Jahr * Baupreis zzgl. Finanzierungskosten und Bauaufsicht = Kaufpreis. Kaufpreis zzgl. Erstausrüstung/Mehrkosten = Anschaffungspreis. Quelle: Clarkson Research Services Ltd., London: Shipping Intelligence Network (SIN); Berechnung und Darstellung M. Niefünd, eigene Fortschreibung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

41 Markt Werft 39 Investitionsparameter In Mio. USD* In % Baupreis (inkl. Modifikation für Tankvergrößerung und Reeferanschlüsse) 48,5 92,4 Bauaufsicht 0,5 1,0 Erstausrüstung/Mehrkosten 1,0 1,8 Zwischensumme 50,0 95,2 Finanzierungskosten (Bauzeitzinsen, Aval- und Zusageprovosionen etc.) 2,5 4,8 Anschaffungspreis 52,5 100,0 * Unter Zugrundelegung der fixierten Wechselkurse bei Übernahme des Schiffes bzw. für Mehrkosten des kalkulierten Kurses für das Jahr Fazit Die Weltwirtschaft, der Welthandel und die weltweiten Containerverkehre befinden sich seit September 2008 infolge der Banken- und Finanzkrise in einem Abwärtstrend. Zurzeit wird damit gerechnet, dass der Wachstumspfad im Jahr 2010 wieder aufgenommen wird. Das Containerumschlagswachstum als Grundlage für die Nachfrage nach Containerschiffen bleibt laut den Prognosen ungeachtet der negativen kurzfristigen Entwicklungen aber mittel- und langfristig durchschnittlich weiterhin auf einem hohen Niveau stabil Eine Zunahme an großen Vollcontainerschiffen bedeutet zwingend auch eine steigende Nachfrage nach Feederschiffen, damit das weltweite Logistikkonzept funktioniert Dem Sub-Panamax-Segment wird in den kommenden Jahren eine wesentliche Bedeutung zukommen, da hier keine Überbauung stattgefunden hat Wettbewerbsvorteil beim MS Antofagasta durch überdurchschnittlich hohe Anzahl von Kühlcontaineranschlüssen Gutachterlich bestätigter Zeitwert des Schiffes von USD 59,0 Mio. unter Berücksichtigung der geschlossenen Erstcharter kalkulierte Anschlusscharter in Höhe von USD , /Tag unterhalb des langjährigen Mittelwertes Zusätzliche Anmerkung der Anbieterin In den Jahren 1996 bis 2007 lagen die durchschnittlichen jährlichen Verkaufspreise für 15 Jahre alte Schiffe der Sub-Panamax- Klasse in Abhängigkeit vom jeweils aktuellen Marktzyklus innerhalb einer Bandbreite von rund USD 11,0 Mio. bis rund USD 31,0 Mio. Der zuletzt von Clarkson Research angegebene Durchschnittswert betrug für das dritte Quartal 2008 USD 29,5 Mio. Seit Oktober 2008 liegen auf Grund der gegenwärtigen Marktstörungen keine repräsentativen Werte mehr vor. Vereinzelt wurden Schiffe auf einem Preisniveau verkauft, das die rezessive Lage in der Containerschifffahrt widerspiegelt. Ende 2025, für das dann knapp 18 Jahre alte MS Antofagasta, ist ein Verkaufserlös von rund USD 15,9 Mio. kalkuliert. Werft Das MS Antofagasta wurde von der Yangfan Group Co. Ltd., Zhoushan, China, gebaut. Neben der Werft gehören zu der Yangfan Group Co. Ltd. Unternehmen für Schiffsausrüstung und Marinebedarf, eine Maschinenfabrik und ein Hotel. Die Yangfan Group Co. Ltd. hat ihren Sitz in Zhoushan City in der Provinz Zhejiang, in der Nähe von Shanghai und Ningbo. Das Qualitätsmanagement der Unternehmensgruppe wurde zertifiziert nach ISO Die Yangfan Group Co. Ltd. ist entstanden aus der 1952 gegründeten Zhoushan Shipyard. Auf der anfänglich auf Fischereischiffe spezialisierten Werft wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Fracht-, Container-, Tank- sowie Passagierschiffen, aber auch Fähren und Schlepper gebaut. Die Gruppe betreibt ein eigenes Design- und Entwicklungszentrum für Schiffbau, das schon zahlreiche Auszeichnungen für unterschiedliche Bauprojekte erhalten hat. Im Jahr 2005 wurde mit der Zhoushan New Shipyard ein neuer Werft standort mit einer Fläche von m² in Betrieb genommen. Die Werft befindet sich auf einer vorgelagerten Insel, die über eine Brücke mit dem Festland verbunden ist. Die jährliche Fertigungskapazität beträgt ca tdw. Vor der Ablieferung des MS Antofagasta wurden bereits zwei baugleiche Schwesterschiffe in Fahrt gesetzt. Weitere Schwesterschiffe wurden nach diesem Ablieferungstermin fertiggestellt bzw. sollen von der Werft noch abgeliefert werden. Fondshaus Hamburg

42 Seite Beschäftigung Das Containerschiff MS Antofagasta ist seit Werftablieferung und Infahrtsetzung am 12. März 2008 zunächst für 60 Monate zuzüglich dreier Optionsperioden von jeweils zwölf Monaten an die dänische A.P. Møller-Maersk A/S verchartert, +/ 60 Tage auf die ausgeübte Charterperiode. Die Charterrate beträgt für die fünfjährige Festcharter USD , /Tag abzüglich einer Kommission in Höhe von 1,25 % an Maersk Broker K/S, Dänemark. Für die einjährigen Optionsperioden wurden Raten von , /Tag, , / Tag und , /Tag vereinbart, wovon ebenfalls eine Kommission in Höhe von 1,25 % in Abzug gebracht wird. Der Charterer setzt das MS Antofagasta unter dem Charternamen MAERSK JENNINGS nach Angaben des Vertragsreeders zurzeit auf der Fahrtroute Südamerika Südwesteuropa Arabische Halbinsel Westafrika ein. Die an der Börse in Kopenhagen notierte A.P. Møller-Maersk A/S blickt auf eine lange und traditionsreiche Unternehmensgeschichte zurück, die im Jahre 1904 in Svendborg, Dänemark, begonnen hat. Auf Basis des Umsatzes von 2008 ist die A.P. Møller-Maersk Group sowohl der größte Schifffahrtskonzern der Welt als auch das größte Unternehmen Dänemarks. Insgesamt beschäftigt der Konzern nach eigenen Angaben ca Mitarbeiter in rund 130 Ländern. Die konstante Entwicklung der Unternehmensgruppe hat dazu geführt, dass heute mit Maersk Line und der ebenfalls zur Gruppe gehörenden Safmarine die weltweit größte Containerschiffsflotte betrieben wird. Nach der Übernahme von P&O Nedlloyd Container Line Ltd. im Jahr 2005 stehen dafür aktuell rund 540 Containerschiffe zur Verfügung. Damit wird eine Transportkapazität von rund 2,03 Mio. TEU erreicht. Von dieser Transportkapazität sind rund 43 % eingechartert. Außerdem stehen ca. 70 weitere Schiffe mit einer gesamten Transportkapazität von rund 0,37 Mio. TEU in den Auftragsbüchern verschiedener Werften. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

43 A.P. Møller-Maersk A/S bietet seine internationalen Containerschifffahrtsdienste weltweit unter dem Namen Maersk Line an. In den vergangenen Jahren hat die Unternehmensgruppe ihr Angebot im Containerliniendienst kontinuierlich erweitert und ein globales Netzwerk von Liniendiensten aufgebaut, das es ermöglicht, nahezu jede Region der Erde zu bedienen. Mittlerweile ist Maersk Line mit ca. 15 % Marktanteil der größte Anbieter in diesem Segment. Diese Marktposition erlaubt es, unabhängig von den Linienallianzen anderer Anbieter zu agieren. Nur in Fahrtgebieten mit geringem Transportaufkommen kooperiert Maersk Line mit anderen Carriern. Die Flotte umfasst Containerschiffe nahezu aller Größenklassen, wobei Schiffe mit einer nominalen Stellplatzkapazität von ca TEU das obere Ende markieren. Maersk Line operiert mit rund 1,9 Mio. eigenen Containern. Im Jahr 2008 belief sich das Gesamttransportvolumen von Maersk Line auf rund 12,4 Mio. TEU. Eigenen Angaben zufolge beschäftigt Maersk Line mehr als Mitarbeiter in über 125 Ländern. Obwohl Maersk Line den etabliertesten und größten Bereich innerhalb der Unternehmensgruppe darstellt, ist die Gruppe auch in anderen maritimen Bereichen in erheblichem Umfang tätig. Die Unternehmensgruppe operiert derzeit insgesamt mit rund Schiffen aus fast allen Schifffahrtsbereichen, von denen etwa die Hälfte eingechartert ist. Die Flotte von Maersk Tankers besteht aus Ölund Produktentankern sowie Gas- und LNG-Tankern unterschiedlicher Größenklassen. A.P. Møller-Maersk A/S ist zu 37,5 % an Höegh Autoliners beteiligt, einem bedeutenden Seetransporteur von Kraftfahrzeugen. Darüber hinaus erstrecken sich die Schifffahrtsaktivitäten auf die Norfolkline, die per Fähre die Britischen Inseln und Irland mit dem europäischen Festland verbindet. Außerdem betreibt A.P. Møller-Maersk A/S mit der Sparte APM Terminals Containerterminals in über 50 Häfen mit einem Containerumschlag von über 34 Mio. TEU und ist damit inzwischen einer der weltweit größten Terminalbetreiber. Fondshaus Hamburg

44 42 Beschäftigung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

45 Beschäftigung 43 Abseits der Schifffahrt stellen sowohl die Öl- und Gasförderung als auch der Einzelhandel die umsatzstärksten Geschäftsfelder dar. Maersk Oil fördert und sucht in 11 Ländern auf vier Kontinenten Öl und Gas und verzeichnete Umsätze in Höhe von rund USD 12,9 Mrd. im Jahr Die Einzelhandelsaktivitäten sind unter The Dansk Supermarked Group zusammengefasst und generierten 2008 Umsätze in Höhe von USD 10,9 Mrd. Erwähnenswert ist außerdem die Beteiligung in Höhe von 20 % an der Danske Bank, der größten Bank Dänemarks auf Basis der Bilanzsumme von Weitere Konzentrationsschwerpunkte sind im industriellen Bereich unter anderem Aktivitäten in der Containerproduktion sowie im Schiffbau. Neben den in den Liniendiensten eingesetzten Schiffen betreibt das Unternehmen eigene Lkws, Züge und Transportunternehmen. So kann den Kunden durch die Gruppe ein komplettes logistisches Konzept (Door-to-Door-Service), das Land- und Seetransport miteinander vereint, angeboten werden. Die konsolidierten Nettoumsatzerlöse der A.P. Møller-Maersk A/S betrugen im Jahr 2008 rund USD 58,6 Mrd. (2007: rund USD 55,1 Mrd.), wobei die Aktivitäten in der Containerschifffahrt mit über 46 % zu den Umsatzerlösen beitrugen. Insgesamt wurde ein Nettogewinn von rund USD 3,3 Mrd. erzielt (2007: rund USD 3,7 Mrd.), hiervon entfallen auf die Aktivitäten in der Containerschifffahrt rund 6 %. Das Eigenkapital der A.P. Møller- Maersk A/S betrug per Ende 2008 rund USD 28,1 Mrd. Im ersten Quartal 2009 betrug der Verlust bei den Containerschifffahrtsaktivitäten des Konzerns knapp USD 0,6 Mrd., der Umsatz sank um 27 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Bei Maersk Line sank das transportierte Volumen um 14 %, die durchschnittlichen Raten um 24 % jeweils gegenüber Vorjahresquartal. Die international angesehene niederländische Bewertungsgesellschaft Dynamar B. V., die auf die Einschätzung von Unternehmen der maritimen Wirtschaft spezialisiert ist, bewertete A.P. Møller-Maersk A/S am 7. April 2009 mit 1 auf einer Skala von 1 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko). Bei A.P. Møller-Maersk A/S sind bereits diverse Schiffe der Fondshaus-Flotte, unter anderem vier Schwesterschiffe des MS Antofagasta, beschäftigt. Der Charterer hat bei den vorangegangenen Projekten bislang alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Fondshaus Hamburg

46 Seite Wirtschaftlichkeitsrechnungen Investitions- und Finanzierungsrechnung für die Beteiligungsgesellschaft (prognostiziert) Die Investitionsrechnung auf Seite 46 zeigt grundsätzlich diejenigen Ausgaben auf, die für den Kauf des Schiffes notwendig werden. Darüber hinaus sind auch diejenigen Nebenkosten und Vergütungen enthalten, die mit der Beteiligung an der Vermögensanlage (Kommanditbeteiligung) verbunden sind. Die Gesamtausgaben in Höhe von EUR , (inkl. Agio) werden mit EUR , Eigenkapital (inkl. Agio) und umgerechnet EUR , Fremdkapital finanziert (Finanzierungsrechnung). In der Kalkulation wurden die maßgeblichen Fremdwährungskurse zum Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises sowie bei Valutierung der Darlehen angesetzt. Einen detaillierten Überblick über die Investitions- und Finanzierungsrechnung gibt die nachstehende Darstellung. Zu 1. Mit Datum vom 14. Februar 2008 wurde das Memorandum of Agreement (Kaufvertrag) zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Bestellergesellschaft geschlossen. Der Kaufpreis mit Kaufpreisanteilen in den Währungen USD, EUR und JPY wurde bereits bei Übernahme am 12. März 2008 gezahlt. Der Wechselkurs betrug für die Anschaffungskosten des Seeschiffes rund EUR/USD 1,54 sowie für die Anschaffungskosten des Darlehens rund EUR/USD 1,47. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

47 T-USD T-EUR T-JPY Kaufpreis Baupreisanteile Modifikationen Bauaufsicht Übernahmekosten Bauzeitzinsen Avalprovisionen Kreditgebühren Sonstiges Zu 2. Für die vom Vertragsreeder angeschafften notwendigen Erstausrüstungen des Neubaus, wie zum Beispiel Schmieröle, Tauwerk, Farben, Stores, sind Kosten in Höhe von EUR , angefallen. Weiterhin sind für den Neubau Mehrkosten gegenüber der Werft in Höhe von EUR , angefallen. Zu 3. Für zusätzliche Tätigkeiten im Jahr 2009 erhält der Vertragsreeder gemäß gesondertem Vertrag eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR ,. Zu 4. Für die Vermittlung der Eigenmittelzwischenfinanzierung von einer deutschen Landesbank erhält der Vertragsreeder eine Vergütung in Höhe von EUR ,. Zu 5. Hierbei handelt es sich um die bis Ende Dezember 2009 kalkulierten Kosten aus der teilweisen Vorfinanzierung der Anlegergelder. Die Höhe der Zinsaufwendungen basiert auf dem in der Konzeption der Vermögensanlage unterstellten Einzahlungsverlauf des Emissionskapitals. Der Darlehensvertrag für die Eigenmittelzwischenfinanzierung sieht eine Laufzeit bis Ende Dezember 2009 vor. Die Eigenmittelzwischenfinanzierung wurde von Fondshaus Hamburg

48 46 Investitions- und Finanzierungsrechnung für die Beteiligungsgesellschaft Investitions- und Finanzierungsrechnung Für die Beteiligungsgesellschaft Investition T-USD T-JPY EUR/USD EUR/JPY T-EUR in % 1. Kaufpreisanteil in USD , ,21 Kaufpreisanteil in EUR ,28 Kaufpreisanteil in JPY , ,75 2. Erstausrüstung/Mehrkosten 635 1,58 3. Zusätzliche Tätigkeiten des Vertragsreeders 270 0,67 4. Finanzierungsvermittlung 200 0,50 5. Zwischenfinanzierungszinsen 850 2,11 6. Handelsregister, Rechts- und Steuerberatung, Gutachten, Mittelverwendungskontrolle, Bankprovisionen etc ,61 7. Treuhandvergütung/Vergütung für wirtschaftliche Beratung 167 0,42 8. Konzeption, Werbung, Marketing* ,76 9. Einwerbung Eigenkapital* , Platzierungsgarantie 160 0, Liquiditätsreserve* 129 0,32 Gesamtinvestition ohne Agio , Agio* 803 2,00 Gesamtinvestition mit Agio ,00 Finanzierung T-USD T-JPY EUR/USD EUR/JPY T-EUR in % 13. Schiffshypothekendarlehen (USD-Tranche) , , Kommanditeinlagen Schiffshypothekendarlehen (JPY-Tranche) , ,67 Kontokorrentkreditrahmen ,49 FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG 25 0,06 FHT Fondshaus Treuhand GmbH 8 0,02 NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG 23 0,06 NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG 10 0,02 Emissionskapital* (davon bereits eingeworben: T-EUR 3.378) ,79 Gesamtfinanzierung ohne Agio , Agio* 803 2,00 Gesamtfinanzierung mit Agio ,00 * Sollte die Komplementärin von ihrem Recht gemäß dem Gesellschaftsvertrag Gebrauch machen, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches Eigenkapital zu erhöhen, erhöhen sich diese Positionen entsprechend. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. einer norddeutschen Landesbank in Höhe von EUR , zugesagt und bei Übernahme valutiert. Zum Prospektaufstellungsdatum beträgt der Stand dieser Finanzierung EUR ,. Die Rückführung des Darlehens soll aus den einzuzahlenden Anlegergeldern erfolgen. Zu 6. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um Kosten der Rechtsund Steuerberatung im Zusammenhang mit der Gründung der Beteiligungsgesellschaft, Kosten für die Erstellung des Verkaufsprospektes, für die Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle sowie für Wert- und sonstige Gutachten und um Handelsregistergebühren. Überwiegend wurden die se Positionen FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

49 Investitions- und Finanzierungsrechnung für die Beteiligungsgesellschaft 47 vertraglich fixiert. Ebenfalls innerhalb der sonstigen Kosten wurden kalkulierte Kosten für die Eintragung der Schiffshypothek sowie die gemäß den Darlehensverträgen bzw. Finanzierungszusagen zu zahlenden Bankprovisionen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung berücksichtigt, die sich betragsmäßig auf etwa die Hälfte der gesamten Position belaufen. Zu 7. Die Treuhänderin erhält für die Verwaltung der von ihr treuhänderisch für Dritte gehaltenen Kommanditbeteiligungen eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,4 % des vorgesehenen Emissionskapitals inklusive des bereits von Anlegern übernommenen Kommanditkapitals. Darüber hinaus erhält die Anbieterin für die wirtschaftliche Beratung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2 % des vorgesehenen Kommanditkapitals. In der Investitionsrechnung sind diese Vergütungen für die Jahre 2008 und 2009 berücksichtigt. Aus Vorsichtsgründen wurde ein Anteil der anfallenden Vorsteuern kalkulatorisch als nicht abzugsfähig berücksichtigt. Zu 8./9. Diese Vergütungen erhält Fondshaus Hamburg für die konzeptionelle Beratung der Beteiligungsgesellschaft, die Erstellung des Verkaufsprospektes nebst Werbe- und Vertriebsmaßnahmen sowie für die Platzierung des erforderlichen Kommanditkapitals. des Schiffes und dient auch dem Ausgleich unterjähriger Liquiditätsschwankungen und damit der Dispositionsfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft. Zu 12./15. Gemäß 3 Nr. 7 des Gesellschaftsvertrages ist auf das Kommanditkapital ein Agio in Höhe von 5 % zu leisten. Den Betrag in Höhe von insgesamt EUR , erhält die zu 8./9. genannte Empfängerin. Das Agio wird für weitere Vertriebsleistungen verwendet. Zu 13. Das langfristige Schiffshypothekendarlehen (Endfinanzierung) dient der teilweisen Finanzierung des Schiffskaufpreises. Mit einer norddeutschen Landesbank wurde ein entsprechender Darlehensvertrag geschlossen. Die Auszahlung erfolgte bereits am Übernahmetag. Um eine weitestgehend währungskongruente wie auch zinsgünstige Finanzierung zu erreichen, valutiert das Darlehen in USD und in JPY. Insgesamt sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung durch fünf bereits geleistete Quartalstilgungen USD , des ursprünglichen Darlehensbetrages von USD , getilgt. Zusätzlich wurde durch einen Währungswechsel (eine Teiltranche valutierte bis Dezember 2008 zeitweilig in EUR) ein Kursgewinn in Höhe von rund USD , erzielt, so dass das Darlehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch mit rund USD , valutiert. Fondshaus Hamburg wird aus der zu 9. genannten Vergütung externen Vermittlern für deren Vermittlung von Anlegern sowie die Beratung und laufende Betreuung während der Fondslaufzeit eine einmalige Vermittlungs- und Beratungsprovision in Höhe von maximal 11 % des jeweiligen Beteiligungsbetrages sowie das Agio in Höhe von 5 % zahlen. Bei einem beispielhaften Beteiligungsbetrag in Höhe der Mindestbeteiligung von EUR , entspricht dies einer Vermittlungs- und Beratungsprovision von bis zu EUR 2.400,. Zu 10. Für die Abgabe der Platzierungsgarantien zur Sicherung der Gesamtfinanzierung erhalten die Garanten eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR ,. Zu 11. Durch Abweichungen in den Positionen, deren Höhe vertraglich nicht fixiert wurde, kann sich die Liquiditätsreserve entsprechend vermindern oder erhöhen. Dies gilt auch, soweit die tatsächlichen Kurse von den kalkulierten Wechselkursen abweichen. Die Liquiditätsreserve bildet einen Teil der Betriebsliquidität Darüber hinaus wurde der Beteiligungsgesellschaft von einer norddeutschen Landesbank ein Kontokorrentkredit in Höhe von EUR , zugesagt und bei Übernahme des Schiffes valutiert. Zu weiteren Einzelheiten hinsichtlich der Fremdfinanzierungen, zum Beispiel Zinsen und Tilgungen, vgl. die Ausführungen auf den Seiten 53/54 und 77/78. Höhe Darlehen bei Valutierung USD , Davon in JPY 31 % Valutierung erfolgte am 12. März 2008 Laufzeit (kalkuliert) 15 Jahre Erste Tilgung erfolgte am 12. Juni 2008 Fälligkeit quartalsweise Letzte Tilgung kalkuliert für 30. November 2022 Höhe Darlehen per Juli 2009 USD , Davon in JPY 34 % Fondshaus Hamburg

50 48 Investitions- und Finanzierungsrechnung für die Beteiligungsgesellschaft Zu 14. Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Beteiligungsgesellschaft sind die Kommanditeinlagen von den entsprechenden Vertragspartnern übernommen worden. Die Einlagen der Gründungsgesellschafter in Höhe von EUR , sind voll eingezahlt. Das Emissionskapital beträgt insgesamt EUR ,. Es haben sich bereits Anleger an der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von insgesamt EUR , beteiligt; hiervon sind EUR , eingezahlt. Das Emissionskapital für noch einzuwerbende Anleger, das heißt für Anleger, die bisher noch nicht beteiligt sind, wie auch für Anleger, die ihre zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bestehende Beteiligung erhöhen, beträgt EUR ,. Eine teilweise Zwischenfinanzierung des Emissionskapitals ist bis Ende Dezember 2009 geplant. Ein Kündigungsrecht besteht für neu beitretende Gesellschafter frühestens zum 31. Dezember Abweichend hiervon haben Anleger, die bereits zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beteiligt sind, ein einmaliges und befristetes Sonderkündigungsrecht zum 30. September Die Einlagen sind wie folgt zu leisten: Einzahlungsraten 50 % zuzüglich 5 % Agio nach Beitritt und Annahme 50 % zum 15. Dezember 2009 (Anleger, die bereits zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beteiligt sind und ihre Beteiligung bis zum 30. September 2009 erhöhen, haben die zweite Einzahlungsrate abweichend bereits zum 31. Oktober 2009 zu leisten, wenn sie an dem erhöhten Entnahmerecht partizipieren wollen; vgl. Seite 127). Komprimierte Mittelverwendung (Prognose) Investition T-EUR in % der Gesamtinvestition in % des Eigenkapitals* Kaufpreis inkl. Nebenkosten ,82 202,19 Fondsabhängige Kosten Vergütungen* ,14 26,54 Nebenkosten der Vermögensanlage ,72 8,87 Liquiditätsreserve 129 0,32 0,76 Gesamtinvestition ,00 238,38 Die kalkulierten Anschaffungskosten des Schiffes bei der Bestellergesellschaft betragen rund USD 50,7 Mio. Zwischengewinne sind bei der Anbieterin nicht entstanden, vgl. Seite 76. * Inklusive Agio Erläuterungen zur komprimierten Mittelverwendung Die Investitionsphase des Fonds begann mit der Übernahme des MS Antofagasta im März 2008 und wird grundsätzlich mit der Vollplatzierung des Emissionskapitals abgeschlossen. Die Positionen setzen sich wie folgt zusammen: Kaufpreis inkl. Nebenkosten Kaufpreis Erstausrüstung/Mehrkosten Vergütungen für Treuhandtätigkeit und wirtschaftliche Beratung Konzeption, Werbung, Marketing Einwerbung Eigenkapital Platzierungsgarantie zusätzliche Tätigkeiten des Vertragsreeders 2009 Finanzierungsvermittlung Nebenkosten der Vermögensanlage Zwischenfinanzierungszinsen Handelsregister, Rechts- und Steuerberatung, Gutachten, Mittelverwendungskontrolle, Bankprovisionen, etc. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

51 Fondshaus Hamburg

52 50 Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Liquiditätsprognose der Gesellschaft Devisenkurs EUR/USD 1,37 1,37 1,37 1,40 1,40 1,40 1,40 Zeitchartereinnahmen pro Tag USD Einsatztage Brutto-Einnahmen aus Schiffsbetrieb T-EUR Bereederung/Befrachtung T-EUR Netto-Einnahmen aus Schiffsbetrieb T-EUR Schiffsbetriebskosten pro Tag USD Betriebstage Steigerung p. a. % 7,53 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 Werftkosten T-USD Schiffsbetriebskosten T-EUR Gesellschaftskosten, Steuern etc. T-EUR Zinsen Zwischenfinanzierung T-EUR Zinsen Schiffshypothekendarlehen T-EUR Zinserfolg Kontokorrent T-EUR Kursdifferenzen T-EUR Betriebsergebnis T-EUR Tilgungen Schiffshypothekendarlehen T-EUR Tilgung Kontokorrentinanspruchnahme T-EUR Auszahlungen gesamt T-EUR Auszahlungen gesamt % 7,00 7,0/8,0 7,00 8,00 8,00 5,00 8,00 8,00 Emissionskapital Tranche 2008 Auszahlungen* T-EUR Emissionskapital Tranche 2008 Auszahlungen* % 7,00 8,00 7,00 8,00 8,00 5,00 8,00 8,00 Emissionskapital Tranche 2009 Auszahlungen* T-EUR Emissionskapital Tranche 2009 Auszahlungen* % 0,00 7,00 7,00 8,00 8,00 5,00 8,00 8,00 Zeitliche Abgrenzung T-EUR Liquidität p. a. T-EUR Liquidität kumuliert** T-EUR * Für Tranche 2009 im Jahr 2009 zeitanteilig bezogen auf das eingezahlte Kapital, kalkuliert auf Basis des prognostizierten Einzahlungsverlaufes. Für die Tranche 2008 ist die Auszahlung des Jahres 2008 auf Basis des tatsächlich erfolgten Einwerbungs- und Einzahlungsverlaufes inklusive zusätzlicher Boni gemäß 10 Nr. 2c) berechnet. Die Auszahlungen für die Jahre 2008 und 2009 sind jeweils hälftig im Folgejahr berücksichtigt. Im Veräußerungjahr ist die Auszahlung nach Berücksichtigung der Ergebnisbeteiligung gem. 9 Nr. 4 dargestellt. ** In 2009 zzgl. kalkulierter Liquiditätsreserve aus der Investitionsrechnung. Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) Betriebsergebnis T-EUR Abschreibungen T-EUR Korrekturposten* T-EUR Steuerbilanzielles Ergebnis T-EUR Emissionskapital Tranche 2008 nach 5, 15a EStG % -47,80 25,77 23,99 8,44 9,97 3,02 5,10 4,72 nach 5, 5a, 15a EStG % 0,58 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 Emissionskapital Tranche 2009 nach 5, 15a EStG % 0,00 0,00 1,95 8,44 9,97 3,02 5,10 4,72 nach 5, 5a, 15a EStG % 0,00 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 * Der Korrekturposten im Jahre 2009 ergibt sich aus dem Saldo der Kapitalkonten der Anleger, die bis zum Prospektaufstellungsdatum von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Diese Position stellt für die Beteiligungsgesellschaft einen zusätzlichen Aufwand dar, welcher jedoch nicht liquiditätswirksam ist. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

53 Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Veräußerung Gesamt 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1,40 1, ,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2, ,00 8,00 5,00 8,00 8,00 9,00 9,00 11,00 16,00 20,00 65,92 216, ,00 8,00 5,00 8,00 8,00 9,00 9,00 11,00 16,00 20,00 63,84 222, ,00 8,00 5,00 8,00 8,00 9,00 9,00 11,00 16,00 20,00 63,84 210, Veräußerung Gesamt ,47 5,87 3,16 6,27 5,79 6,62 6,77 3,17 6,29 5,32 27,45 115,37 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,00 3,94 5,47 5,87 3,16 6,27 5,79 6,62 6,77 3,17 6,29 5,32 15,49 103,42 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,00 3,36 Fondshaus Hamburg

54 52 Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Prognosezeitraum Die langfristige Prognoserechnung ist eine Darstellung der geplanten wirtschaftlichen Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft. Die Prognoserechnung soll dem Anleger Gelegenheit geben, die einzelnen Annahmen über die prospektierte Laufzeit zu prüfen und die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung exemplarisch bis zum Jahr 2025 und somit auch für drei Jahre nach voraussichtlicher Entschuldung des Schiffes zu beurteilen. Soweit Zahlungsströme nicht in EUR, sondern in USD oder JPY anfallen, wurden nachstehende Wechselkurse kalkuliert (teilweise gerundete Angaben): EUR/USD 2008 Geschäftsvorfälle in EUR gemäß Jahresabschluss 2008 Bis 2011 EUR/USD 1,37 Ab 2012 EUR/USD 1,40 USD/JPY 2008 Geschäftsvorfälle in EUR gemäß Jahresabschluss 2008 Ab 2009 USD/JPY 100, Netto-Einnahmen aus Schiffsbetrieb Bei der Kalkulation wurde zunächst der geschlossene Zeitchartervertrag für das MS Antofagasta mit einer Rate von USD , /Tag ab Infahrtsetzung berücksichtigt, dessen Festlaufzeit im März 2013 endet. Nach Auslaufen der geschlossenen Erstbeschäftigung wurde kalkulatorisch unterstellt, dass das Schiff für den verbleibenden Prognosezeitraum zu einer Rate von USD , /Tag verchartert werden kann. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die Optionen des Erstcharterers auf Laufzeitverlängerung für bis zu drei Jahre bei Raten von USD , bis USD , /Tag nicht wahrgenommen werden. Abweichend zu den Zahlungsbedingungen gemäß Chartervertrag wurde vereinfachend mit einem Zahlungseingang zum Ersten eines jeden Monats gerechnet. Die Vergütung für die Bereederung beträgt nach dem geschlossenen Bereederungsvertrag 4 % der Bruttochartereinnahmen. Chartereinnahmen (Prognose) Charterer Dauer Bruttorate Optionen Kommission Kalkulierte Anschlusscharter (prognostiziert) Einsatztage Das MS Antofagasta wurde bereits am 12. März 2008 übernommen. Im Jahr 2008 ergaben sich für das Schiff 292 Einsatztage (Einnahmetage). Ab 2009 wurde in Abhängigkeit von Trockendockungen und Klassearbeiten mit jeweils 360 bzw. 355 Einsatztagen gerechnet. Schiffsbetriebskosten A.P. Møller-Maersk A/S 60 Monate USD , /Tag 12 Monate zu USD , /Tag 12 Monate zu USD , /Tag 12 Monate zu USD , /Tag (Ausübungen nicht unterstellt) 1,25 % für Maersk Broker USD , /Tag (brutto) Kalkulierte Kommission 1,25 % Mit Ausnahme des Jahres 2008 (Infahrtsetzungsjahr) wurden die Schiffsbetriebskosten (Opex) durchgängig auf einer Basis von 365 bzw. 366 Tagen kalkuliert. Sie wurden auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Annahmen angesetzt und beinhalten die Kostenpositionen gemäß der unten aufgeführten Übersicht. Treibstoffkosten trägt grundsätzlich der Charterer. Die Kalkulation der Schiffsbetriebskosten erfolgte unter Annahme des Einsatzes unter der Flagge der Republik Liberia. Für das Jahr 2009 wurden Schiffsbetriebskosten in Höhe von USD 5.500, pro Betriebstag (für 2008 Kosten gemäß Jahresabschluss) angesetzt. Ab dem Jahr 2010 wurde eine jährliche Kostensteigerung von 2,5 %, bezogen auf den Vorjahreswert, kalkuliert. Prognostizierte Schiffsbetriebskosten Betriebskosten 2009 USD 5.500, /Tag Steigerung 2,5 % p. a. ab 2010 Schiffsbetriebskosten USD/Tag Personalkosten 3.039, Ausrüstung/Reparaturen 712, Schmierstoffe 893, Versicherungen 826, Sonstige Schiffsbetriebskosten 30, Tageskosten gesamt 5.500, FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

55 Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft 53 Zusätzlich wurden alle 30 Monate gesonderte Kosten für Trockendockungen, Klassearbeiten und Unterwasserbesichtigungen des Schiffes wie folgt angesetzt. Prognostizierte Kosten für Trockendockungen und Klassearbeiten sowie Unterwasserbesichtigungen Jahr USD , , , , , , , Gesellschaftskosten und Steuern etc. Für die Gesellschaftskosten der Beteiligungsgesellschaft wurde im Jahr 2010 ein Betrag von insgesamt rund EUR , kalkuliert. Diese Kosten beinhalten die vertraglich vereinbarten jährlichen Vergütungen für die Treuhandverwaltung, die wirtschaftliche Beratung durch die Anbieterin sowie Vergütungen für die Komplementärin und den Beirat. Darüber hinaus wurde für Kosten der Prüfung des Jahresabschlusses, Steuerberatungs- und sonstige Kosten der Beteiligungsgesellschaft ein Betrag von insgesamt EUR , p. a. kalkuliert, der ab dem Jahr 2010 mit 2 % p. a. gesteigert wurde. Der verbleibende Teil der USD-Tranche wie auch die JPY-Tranche des Darlehens sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht zinsgesichert, unter anderem um möglichst flexibel in Bezug auf etwaige Sondertilgungen oder Währungswechsel sein zu können. Die Zinsstruktur stellt sich insgesamt entsprechend der nachfolgenden Übersicht dar. Die angegebenen Zinssätze enthalten bereits die Bankmarge sowie zusätzlich bis Ende 2010 einen weiteren kalkulierten Margenaufschlag. Dieser zusätzliche Margenaufschlag ist jedoch nicht durchgehend für die Laufzeit der Zinsswaps festgeschrieben. Insoweit können sich die Zinssätze der fixierten Darlehenstranchen leicht verändern. Für den Zeitraum ab Ablieferung bis Mitte September 2009 sind für den nicht zinsgesicherten Teilbetrag die mit der Bank vereinbarten Zinskonditionen angesetzt. Anschließend sind die dargestellten prognostizierten Zinssätze angesetzt. USD-Tranche 1 fixierte Zinsen USD , Bis Dezember ,575 % p. a. Bis Juni ,275 % p. a. Tilgungsbeginn frühestens nach Ende der Zinsfestschreibung USD-Tranche 2 fixierte Zinsen Die genannten Vergütungen und Kosten sind bis auf die Vergütungen für die Treuhänderin und die Anbieterin, die für die Jahre 2008 und 2009 bereits in der Investitions- und Finanzierungsrechnung berücksichtigt wurden, ab dem Jahr 2009 kalkuliert. Im Jahr 2009 wurden zusätzlich Gründungskos ten in Höhe von insgesamt EUR , berücksichtigt. Des Weiteren sind in dieser Position ab dem Jahr 2008 Gewerbesteuerzahlungen enthalten, die bis zum Ende der Prognoselaufzeit in Höhe von insgesamt rund EUR , kalkuliert wurden. Hierbei wurde davon ausgegangen, dass Steuerzahlungen auch in der Investitionsphase anfallen. Zinsen Schiffshypothekendarlehen/Zinsen Zwischenfinanzierung/Zinserfolg Kontokorrent Das Schiffshypothekendarlehen valutiert nicht nur in USD, sondern auch in JPY (anfänglich zu rund 31 %). In der Planrechnung wurde unterstellt, dass das Darlehen während der gesamten Prognoselaufzeit teilweise in JPY valutiert. Für einen Teil der USD-Tranche wurden Zinssicherungsgeschäfte für einen Zeitraum von drei und fünf Jahren ab Valutierung vorgenommen. USD , (davon bereits rund USD 2,8 Mio. getilgt) Bis Dezember ,845 % p. a. Bis Juni ,545 % p. a. Tilgung bis Juni 2011 USD-Tranche 3 prognostizierte Zinsen USD , ,00 % p. a ,00 % p. a. Bis ,00 % p. a. Ab ,00 % p. a. Tilgung ab Valutierung möglich JPY-Tranche prognostizierte Zinsen JPY , ,00 % p. a. Bis ,50 % p. a. Ab ,00 % p. a. Tilgung ab Valutierung möglich Fondshaus Hamburg

56 54 Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Die Zwischenfinanzierungszinsen basieren auf der Vorfinanzierung der Einzahlungsraten des Emissionskapitals und wurden ab Übernahme des Schiffes bis Ende Dezember 2009 kalkulatorisch berücksichtigt. Für das Jahr 2008 wurden die angefallenen Zinsen gemäß Jahresabschluss und bis Juni 2009 die Zinssätze gemäß den geschlossenen Zinsvereinbarungen angesetzt. Anschließend wurde bis zur kalkulierten Volleinzahlung des Emissionskapitals Ende 2009 durchgehend ein Zinssatz von 3,0 % p. a. unterstellt. In der Planrechnung wurden für das Kontokorrentkonto Sollzinsen in Höhe von 7,5 % p. a. und Habenzinsen (nach Abzug der Kapitalertragsteuer) in Höhe von 2,5 % p. a. angenommen. Kursdifferenzen In der Prognoserechnung sind bezüglich der Fremdwährungen USD und JPY die auf der Seite 52 dargestellten Wechselkurse angesetzt. Gegenüber den Aufnahmekursen des Schiffshypothekendarlehens von rund EUR/USD 1,47 bzw. rund USD/JPY 111, ergeben sich aus der Bewertung des USD- bzw. JPY-Anteils gegenüber der unterstellten Wechselkursentwicklung Kursverluste in Höhe von insgesamt rund EUR , über die Prognoselaufzeit. Diese Kursverluste führen jedoch zu keinem liquiditätsmäßigen Abfluss, wirken sich aber auf die Höhe des Betriebsergebnisses aus. Die dargestellten Kursdifferenzen führen zu den anteiligen Tilgungszeitpunkten zu veränderten Tilgungsbeträgen und sind bei den in EUR prospektierten Tilgungen (vgl. dort) berücksichtigt. Insoweit haben sie auch Auswirkungen auf die Höhe der für Auszahlungen zur Verfügung stehenden Liquidität. Ebenfalls entstehen bei der Beteiligungsgesellschaft auf Grund der prognostizierten Kursentwicklungen nicht liquiditätswirksame Kursdifferenzen aus der Bewertung der in USD bzw. JPY zu leistenden Zinsen, die ebenfalls berücksichtigt wurden. Tilgungen Das Schiffshypothekendarlehen ist beginnend ca. drei Monate nach Übernahme des Schiffes quartalsweise zu tilgen. Hinsichtlich des Schiffshypothekendarlehens sind gemäß Darlehensvertrag nachstehende Tilgungen vorgesehen. Bezüglich des Beginns der Tilgung sieht der Darlehensvertrag den 12. Juni 2008 vor, an diesem Tag wurde auch die erste Tilgung geleistet. Weitere Regeltilgungen wurden Mitte September und Mitte Dezember 2008 sowie Mitte März und Mitte Juni 2009 vereinbarungsgemäß geleistet. Insgesamt sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung durch Tilgungen damit bereits USD , des ursprünglichen Darlehensbetrages von USD , getilgt. Zusätzlich wurde durch einen Währungswechsel eine Teil- tranche valutierte bis Dezember 2008 zeitweilig in EUR ein Kursgewinn in Höhe von rund USD , erzielt, so dass das Darlehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch mit rund USD , valutiert. In der Kalkulation wurde bezüglich des Tilgungstermins vereinfachend jeweils bereits der letzte Tag des Vormonats angesetzt. Die auf die JPY-Tranche entfallenden Tilgungsbeträge wurden auf Grundlage des kalkulierten Wechselkurses in USD umgerechnet. Tilgungsstruktur pro Quartal (prognostiziert) Tilgungsbeginn 31. Mai 2008 Tilgungsende 30. November 2022 Anzahl Raten 59 Tilgungsbeträge Rate: 59. Rate: USD , USD , Stand Darlehen bei Valutierung USD , Stand Darlehen per Juli 2009 USD , Bis November 2013 wurde bei der Kalkulation der Tilgungszahlungen eine Tilgung nur auf die USD-Darlehenstranche unterstellt. Ab November 2013 wurde im gleichen Verhältnis eine Tilgung auf die USD- und JPY-Tranche angenommen. Prognostizierte Darlehensstände Nach fünf Jahren rund 65 % Nach zehn Jahren rund 32 % Auszahlungen (gesamt) Die Auszahlungen ergeben sich im Wesentlichen aus den erwirtschafteten Liquiditätsüberschüssen. Es ist gesellschaftsvertraglich vorgesehen, die Auszahlungen an die Anleger bei entsprechender Liquiditätslage jeweils hälftig im Dezember des laufenden Jahres und im ersten Quartal des Folgejahres zu leisten. Ab dem Jahr 2010 wurde in der Kalkulation vereinfachend unterstellt, dass die Auszahlungen vollständig bereits im Dezember des laufenden Jahres liquiditätswirksam abfließen. Die Auszahlungen sind jeweils für die Tranche 2008 und die Tranche 2009 dargestellt. Die Tranche 2008 umfasst das Kapital der bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beigetretenen Anleger (EUR , ) sowie das kalkulierte Erhöhungskapital dieser Anleger (EUR , ). Die Tranche 2009 (EUR , ) umfasst das kalkulierte Kapital der neu beitretenden Anleger, die bisher nicht beteiligt waren. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

57 Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft 55 Anleger, die neu im Rahmen der Tranche 2009 beitreten, erhalten für das Jahr 2009 eine vorgesehene Auszahlung von 7 % pro rata temporis, das heißt zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Einzahlung, bezogen auf die Höhe ihrer jeweils gezahlten Einlage. Einzahlungen werden dabei taggenau berücksichtigt. Die vorgenannten Positionen der Prognoserechnung beeinflussen unmittelbar die Höhe der für Auszahlungen zur Verfügung stehenden Liquidität. Sofern sich bei den vorgenannten Positionen gegenüber den kalkulierten Werten Veränderungen ergeben, hat dies Auswirkungen auf die Liquidität der Beteiligungsgesellschaft und somit auf die tatsächliche Höhe der möglichen Auszahlungen. Die prognostizierten Gesamtauszahlungen aus dem Betrieb und der Veräußerung des Schiffes beinhalten auch die Rückführung der von den Kommanditisten geleisteten Einlagen. Zur Ermittlung des Anlageerfolges ist daher auf den erzielten Nettoüberschuss nach Abzug des Beteiligungsbetrages nebst Agio abzustellen (vgl. auch die Ergebnisprognose für Anleger ). Dies entspricht der Summe des Liquiditätsflusses nach Steuern. Die Auszahlungen auf das gesamte Kommanditkapital (Emissionskapital der noch einzuwerbenden Anleger, Kommanditkapital der zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits beigetretenen Anleger sowie Kommanditkapital der Gründungs- kommanditisten) sind in der Betriebsphase in Höhe von rund 216,0 %, bezogen auf das Gesamtkommanditkapital, prognostiziert. Rund 210,6 % sind auf das Emissionskapital der noch einzuwerbenden Anleger geplant. Aus dem Verkauf des Schiffes soll auf das gesamte Kommanditkapital eine Schlussauszahlung von rund 65,9 % geleistet werden. Rund 63,8 % sind auf das Emissionskapital der noch einzuwerbenden Anleger geplant. Die Anbieterin und der Vertragsreeder erhalten eine zusätzliche Auszahlung aus dem Verkauf des Schiffes auf der Basis einer Ergebnisbeteiligung von jeweils 1,5 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung. Veräußerungserlös In der Prognoserechnung wurde für das Schiff am Ende des Jahres 2025 ein Restwert von 30 %, basierend auf dem Kaufpreis zzgl. Nebenkosten, unterstellt. Prognostizierter Bruttoveräußerungserlös/ Liquidationserlös* Alter bei Verkauf rund 17,75 Jahre Veräußerungserlös absolut rund USD , Prognostizierter Liquidationserlös* rund 65,9 % * Inklusive Liquiditätsreserve des Jahres 2025 und bezogen auf das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft. Der USD-Bruttoveräußerungserlös ist in der Kalkulation mit dem für das Jahr 2025 kalkulierten Wechselkurs in EUR angesetzt. Nach Abzug der vertraglich vereinbarten jeweiligen 1,5 %igen Ergebnisbeteiligung, des dreimonatigen Bereederungsentgelts für die Abwicklung, der Vergütungsansprüche für die Treuhänderin und Anbieterin für weitere sechs Monate sowie der Tilgung des Kontokorrentkredites ergibt sich unter Berücksichtigung der Liquiditätsreserve der an die Kommanditisten auszuzahlende Liquidationserlös (bezogen auf die Pflichteinlagen). Weitere ggf. anfallende Kosten wurden nicht berücksichtigt. Liquidität p. a./liquidität kumuliert Der geplante Liquiditätssaldo pro Betriebsjahr ergibt sich aus dem kalkulierten Betriebsergebnis der Beteiligungsgesellschaft nach Abzug von Darlehenstilgungen und Auszahlungen an die Kommanditisten sowie unter Berücksichtigung der zeitlichen Abgrenzung. Die in der Position Gesellschaftskosten in den Jahren 2008 und 2009 enthaltenen Aufwendungen sowie die Zwischenfinanzierungszinsen führen in dieser Darstellung nicht zu einem Liquiditätsabfluss, da sie bereits in der Investitionsrechnung liquiditätswirksam berücksichtigt sind. Die Liquiditätsreserve der Investitionsphase ist als Übertrag in der dargestellten kumulierten Liquidität des Jahres 2009 enthalten. Die kumulierte Liquidität ist jeweils unter Inanspruchnahme der Kontokorrentlinie dargestellt. Diese Linie steht der Beteiligungsgesellschaft vertraglich bis März 2023 zur Verfügung. Von der Möglichkeit der Inanspruchnahme bis zum Ende der Prognoselaufzeit wird ausgegangen. Steuerliche Ergebnisrechnung Die Beteiligungsgesellschaft ermittelt bereits ab dem Jahr 2008 den Gewinn pauschal nach der Tonnage des Schiffes (Tonnagesteuer). Für die Ermittlung der anteiligen steuerlichen Ergebnisse der Anleger ist daher ausschließlich das pauschal ermittelte steuerliche Ergebnis maßgebend. Demnach entfällt auf jeden Anleger der Tranche 2009 ab dem Jahr 2009 ein jährliches positives steuerliches Ergebnis in Höhe von rund 0,20 % der Beteiligungssumme. Das prozentuale Ergebnis des Jahres 2008 ist in Bezug auf die Tranche 2008 dargestellt (kalkuliert EUR , ). Da für die Ermittlung des Totalgewinns und die Entwicklung der Kapitalkonten das durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte Steuerbilanzergebnis maßgeblich ist, sind in der Ergebnisrechnung die entsprechenden jährlichen Ergebnisse ausgewiesen. Das steuerliche Ergebnis gemäß 5, 15a EStG der Beteiligungsgesellschaft ist als absoluter Wert und als prozentualer Wert ab dem Jahr 2009 in Bezug auf das vorgesehene Kommanditkapital dargestellt. Fondshaus Hamburg

58 56 Ergebnisprognose für Anleger Ergebnisprognose für Anleger Berechnungsbeispiel Berechnungsbeispiel für einen Anleger mit einer Beteiligungssumme inkl. Agio in Höhe von EUR , und einem sonstigen zu versteuernden Einkommen in Höhe von EUR , Veranlagungsform Einzelveranlagung Grundlagen bilden folgende Steuersätze Einkommensteuer (Grenzsteuersatz) 45,0 % Solidaritätszuschlag 5,5 % keine Kirchensteuer Pauschale Gewinnermittlung nach 5a EStG ab Übernahme des Schiffes 2008 VeräuSSerungserlös des Schiffes in % der Anschaffungskosten 30 % Prognostizierte steuerliche Ergebnisse in EUR Emissionskapital Tranche Emissionskapital Tranche Einzahlungen des Kommanditkapitals** Gewinnausschüttungen Eigenkapitalein-/-rückzahlungen Auszahlungen (gesamt) Steuerzahlungen Liquiditätsfluss nach Steuern Kapitalbindung Haftungsvolumen/ausstehende Einlagen Anteiliges Fremdkapital in % 136,31 126,39 116,40 104,99 95,08 84,69 74,31 63,85 * Im Jahr 2009 zeitanteilig bezogen auf das eingezahlte Kapital. Unterstellt ist eine exemplarische Einzahlung der ersten Rate Mitte Oktober ** Zuzüglich Agio. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. Der exemplarisch dargestellte Anleger leis tet eine Kommanditeinlage in Höhe von EUR , und zahlt somit inkl. Agio EUR , ein. Auf der Basis der prognostizierten Daten erhält ein im Jahr 2009 nach Prospektaufstellungsdatum beitretender Anleger mit exemplarischer Einzahlung der ersten Rate Mitte Oktober 2009 während der Laufzeit der Beteiligung aus dem Schiffsbetrieb ab 2009 bis 2025 insgesamt Auszahlungen von EUR ,. Darüber hinaus erhält er aus der Veräußerung des Schiffes Ende 2025 eine Schlussauszahlung von weiteren EUR ,. Insgesamt sind somit Gesamtauszahlungen von EUR , vorgesehen. Darin ist neben einem Gewinnanteil (Gewinnausschüttungen) auch die Rückführung der geleisteten Einlage (Eigenkapitalrückzahlungen) enthalten. Soweit Auszahlungen nicht durch entsprechende handelsbilanzielle Gewinne des laufenden Jahres inklusive der Vorträge aus den Vorperioden gedeckt sind, handelt es sich um Eigenkapitalrückzahlungen. Nach Abzug der persönlichen Steuerbelastung in Höhe von EUR 1.578, verbleiben beim Anleger nach Steuern EUR ,. Nach Minderung um den Betrag der geleisteten Einzahlungen verbleibt ein (Netto-)Überschuss aus der Beteiligung von EUR ,. Ein Anspruch des Anlegers auf einen Liquiditätsfluss in einer bestimmten Mindesthöhe besteht nicht. Somit sind weder die Rückgewähr der geleisteten Einlagen noch ein darüber hinausgehender Gewinnanteil garantiert oder gewährleistet. Bei den in der Spalte Gesamt dargestellten Werten handelt es sich um die kumulierten Zahlen der einzelnen Jahre. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

59 Ergebnisprognose für Anleger 57 Weitere Prämissen: Grundlage der Ergebnisprognose für Anleger bildet die auf den Seiten 50/51 dargestellte Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft. Diese beruht überwiegend auf Prognosen und Erwartungen künftiger wirtschaftlicher Entwicklungen. Sie ist daher mit entsprechender Unsicherheit behaftet. Steuerzahlungen sind im Folgejahr fällig. Die Einlage neu einzuwerbender Anleger ist grundsätzlich wie folgt zu leisten: 50 % zzgl. 5 % Agio nach Beitritt und Annahme, 50 % zum 15. Dezember Dargestellt ist ein Anleger mit Einzahlung der ersten Rate von 50 % zzgl. 5 % Agio Mitte Oktober Anleger, die neu im Rahmen der Tranche 2009 beitreten, erhalten für das Jahr 2009 eine vorgesehene Auszahlung von 7 % pro rata temporis, das heißt zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Einzahlung ihrer Beteiligungssumme, bezogen auf die Höhe ihrer jeweils gezahlten Einlage. Einzahlungen werden dabei für beide Einzahlungsraten taggenau berücksichtigt. Anleger, die statt 50 % der Beteiligungssumme zzgl. Agio eine höhere Einzahlungsrate leisten wollen, erhalten die vorgesehene zeitanteilige Auszahlung auch auf den erhöhten Einzahlungsbetrag. Die Auszahlung für das Jahr 2009 wird zur Hälfte im Folgejahr geleistet. Ab dem Jahr 2010 wurde vereinfachend ein Zufluss der Auszahlungen für ein Kalenderjahr beim Anleger noch im selben Jahr angenommen Veräußerung Veräußerung Gesamt ,20 42,56 31,91 21,89 13,28 4,54 1,38 0,11 3,80 0,00 Das persönliche Haftungsvolumen der Anleger gegenüber Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft ergibt sich auf der Grundlage ihrer Kommanditistenstellung und der gesetzlichen sowie gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen hierzu. Diese Haftung ist auf die Haftsumme beschränkt. Sie beträgt ein Zehntel der übernommenen Pflichteinlage und erlischt, soweit der Anleger seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme geleistet hat. Die auf diese Haftsumme beschränkte Haftung lebt jedoch in Höhe der Differenz zur eingetragenen Haftsumme wieder auf, soweit Eigenkapitalauszahlungen das Kapitalkonto unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme mindern. Anleger, die über die Treuhänderin beteiligt sind, sind nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag entsprechend verpflichtet, die Treuhänderin von der anteilig für sie übernommenen Haftsumme freizuhalten. Diese Haftung erlischt ebenfalls mit Einzahlung der Einlagen und lebt entsprechend wieder auf. Das in Prozent der Kommandit einlage dargestellte anteilige Fremdkapital, das auf die Beteiligung eines Anlegers entfällt, soll den prognosegemäßen Verlauf der Entschuldung der Vermögensanlage aufzeigen. Es ergibt sich aus der Summe des jeweils zum Jahresende noch valutierenden Schiffshypothekendarlehens, des in Anspruch genommenen Kontokorrentkredites und der bis Dezember 2009 kalkulierten Eigenmittelzwischenfinanzierung sowie der zeitlichen Abgrenzung von Zinsaufwendungen für das Schiffshypothekendarlehen. Fondshaus Hamburg

60 58 Sensitivitätsanalysen Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose) Im Kapitel Risiken auf den Seiten 12 bis 21 erfolgte eine umfangreiche Darstellung der wirtschaftlichen Risiken, die sich im Rahmen der Beteiligung an dieser Vermögensanlage ergeben können. Im Kapitel Wirtschaftlichkeitsrechnungen erfolgte die Darstellung der Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft inklusive der Höhe der sich aus jährlich kalkulierten Liquiditätsüberschüssen ergebenden prognostizierten Auszahlungen, die inklusive der Schlussauszahlung bei Verkauf des Schiffes insgesamt in Höhe von rund 211 % vor Steuern für die Tranche 2009 kalkuliert sind. Nachstehende Sensitivitätsanalysen sollen dem Anleger aufzeigen, wie die Auszahlungen variieren, wenn es zu Veränderungen wichtiger Einflussgrößen kommt; wobei eine Angabe zu den Eintrittswahrscheinlichkeiten der Abweichungen nicht möglich ist. Die Grafiken zeigen exemplarisch die jeweiligen Auswirkungen auf den Mittelrückfluss nach Steuern bei einer Beteiligung eines neu beitretenden Anlegers (Tranche 2009) in Höhe von EUR ,. Grundsätzlich können sich die Werte auch schlechter oder besser als in den dargestellten Abbildungen entwickeln. (1) Mittelrückfluss nach Steuern in Abhängigkeit von den Chartereinnahmen Chartereinnahmen In der Grafik (1) werden die nach Beendigung der Erstbeschäftigung unterstellten Chartereinnahmen in einer Bandbreite von 20 % bis +20 % variiert. Hierbei wird angenommen, dass die übrigen Annahmen prospektkonform verlaufen. T-EUR (2) Mittelrückfluss nach Steuern in Abhängigkeit vom USD-Kurs Währungsrelation EUR/USD Die Grafik (2) zeigt, wie sich nach dem Auslaufen der bis Mitte 2011 geschlossenen Kurssicherungsgeschäfte infolge von Änderungen des Wechselkurses ab 2012 von EUR zu USD von +20 % bis 20 % der Gesamtmittelrückfluss nach Steuern beim Anleger ändert. Zudem wurde unterstellt, dass die sonstigen Annahmen unverändert bleiben. T-EUR % (3) Mittelrückfluss nach Steuern in Abhängigkeit von den schiffsbetriebskosten Schiffsbetriebskosten In der Grafik (3) werden die Schiffsbetriebskosten gegenüber den kalkulierten Schiffsbetriebskosten in einer Bandbreite von +20 % bis 20 % variiert. Hierbei wird angenommen, dass die übrigen Annahmen prospektkonform verlaufen. T-EUR % % FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

61 Sensitivitätsanalysen 59 (4) Mittelrückfluss nach Steuern in Abhängigkeit von den Zinssätzen (6) Mittelrückfluss nach Steuern in Abhängigkeit von Chartereinnahmen, Schiffsbetriebskosten und USD-Kurs Zinsen In der Grafik (4) werden die Zinssätze für das Schiffshypothekendarlehen mit Ausnahme der bis zu fünf Jahren zinsgesicherten Tranchen gegenüber den kalkulierten Werten in einer Bandbreite von +20 % bis 20 % variiert. Die sonstigen Annahmen wurden dabei unverändert gelassen. Die nachfolgende Grafik (6) zeigt eine Kumulierung der Veränderungen von Chartereinnahmen (nach Beendigung der Festcharter), USD-Kurs und Schiffsbetriebskosten (Grafiken (1) bis (3)) in einer Bandbreite von 20 % (jeweils schlechter als prospektiert) bis +20 % (jeweils besser als prospektiert). Die sonstigen Annahmen wurden unverändert belassen. T-EUR T-EUR % (5) Mittelrückfluss nach Steuern in Abhängigkeit vom veräusserungserlös Veräußerungserlös Die Grafik (5) zeigt, wie sich der Gesamtmittelrückfluss nach Steuern beim Anleger ändert, wenn beim Verkauf des Schiffes anstatt des prognostizierten Verkaufserlöses alternative Verkaufserlöse in einer Bandbreite von 20 % bis +20 % des Verkaufspreises erzielt werden. Zudem wurde unterstellt, dass die sonstigen Annahmen unverändert bleiben. T-EUR % % Fondshaus Hamburg

62 Seite Steuerliche Grundlagen Die nachfolgende Darstellung dient dazu, dem Anleger die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption dieses Beteiligungsangebotes zu vermitteln. Nachfolgend wird davon ausgegangen, dass es sich bei den Anlegern ausschließlich um nur in Deutschland ansässige natürliche Personen handelt. Es wird jedem Anleger empfohlen, die persönlichen steuerlichen Konsequenzen seiner Beteiligung mit einem steuerlichen Berater zu erörtern. Hinweise zu den steuerlichen Risiken des Beteiligungsangebots sind auf den Seiten 16 bis 18 abgedruckt. Einkommensteuer Das steuerliche Ergebnis der Personengesellschaft wird den Gesellschaftern für einkommensteuerliche Zwecke unmittelbar anteilig als originäre eigene Einkünfte zugerechnet. Die steuerlichen Ergebnisanteile unterliegen daher bei den unbeschränkt steuerpflichtigen Gesellschaftern der persönlichen Einkommensteuerpflicht. Die Höhe der Einkommensteuerbelastung der einzelnen Gesellschafter richtet sich nach dem jeweils anzuwendenden persönlichen Einkommensteuersatz. EINKUNFTSART Indem die Beteiligungsgesellschaft das Schiff selbst ausrüstet und im internationalen Seeverkehr einsetzt, nimmt sie selbständig und nachhaltig am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil. Ihre Geschäftstätigkeit ist damit nach 15 Abs. 2 EStG (Einkommensteuergesetz) als Gewerbebetrieb zu qualifizieren. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

63 GEWINNERZIELUNGSABSICHT Voraussetzung für die Erzielung gewerblicher Einkünfte ist, dass die Beteiligungsgesellschaft auf Betriebsvermögensmehrung, das heißt auf Erzielung eines Totalgewinnes über die voraussichtliche Dauer der Gesellschaft, ausgerichtet ist. Unabhängig von der geplanten Option der Beteiligungsgesellschaft zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a Abs. 1 EStG (Tonnagesteuer) kommt es bei der Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht auf die voraussichtlich zu erwirtschaftenden, durch Betriebsvermögensvergleich ermittelten Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft an. Nach einer prospektierten Fondslaufzeit von rund 16,5 Jahren ergibt sich auf der Grundlage der auf den Seiten 50/51 dargestellten steuerlichen Ergebnisrechnung bei einem unterstellten Veräußerungserlös von 30 % der Anschaffungskosten auf USD-Basis im Jahr 2025 ein Totalgewinn in Höhe von insgesamt rund EUR ,. Somit können die Gesellschafter bei planmäßigem Verlauf einen laufenden entnahmefähigen Gewinn bzw. ein ihre Einlage übersteigendes Auseinandersetzungsguthaben erwarten, so dass aus heutiger Sicht das Merkmal der Gewinnerzielungsabsicht zu bejahen ist. Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung ist nach der Konzeption nicht vorgesehen. Jedem Anleger wird empfohlen, die steuerlichen Auswirkungen einer etwaigen Anteilsfinanzierung mit einem steuerlichen Berater zu erörtern. Fondshaus Hamburg

64 62 Steuerliche Grundlagen MITUNTERNEHMERSCHAFT Weitere Voraussetzung dafür, dass die steuerlichen Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb den einzelnen Anlegern steuerlich zugerechnet werden können, ist das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft i. S. d. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG. Die gesellschaftsrechtliche Stellung der einzelnen Anleger ist so ausgestaltet, dass sie den Anforderungen des geltenden Steuerrechts einschließlich der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH-Urteil vom 21. April 1988, BStBl. II 1989, S. 722 ff.) an eine Mitunternehmerschaft entspricht. Indem die Anleger nach der gesellschaftsrechtlichen Konzeption des Beteiligungsangebotes am Gewinn und Verlust sowie an den stillen Reserven der Kommanditgesellschaft beteiligt sind, tragen sie das erforderliche Maß an Mitunternehmerrisiko. Die Kommanditisten bzw. Treugeber können an den mitunternehmerischen Entscheidungen durch Ausübung ihrer Gesellschafterrechte teilhaben und insoweit Mitunternehmerinitiative ausüben. Die Rechtsstellung der treuhänderisch beteiligten Anleger ist so ausgestaltet, dass sie weitestgehend der Stellung eines Kommanditisten entspricht. Darüber hinaus hat jeder Treugeber das Recht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen und dadurch unmittelbar Kommanditist der Beteiligungsgesellschaft zu werden. Daher sind auch alle Treugeber steuerlich als Mitunternehmer an der Gesellschaft und deren Ergebnissen beteiligt. PAUSCHALE GEWINNERMITTLUNG NACH 5A ESTG (TONNAGE- STEUER) Die Beteiligungsgesellschaft hat im Jahr der Übernahme des Schiffes zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG ( Tonnagesteuer ) optiert. Die Tonnagesteuer ist eine pauschale Gewinnermittlung für Seeschiffe, die im internationalen Verkehr eingesetzt werden. Sie ersetzt die reguläre Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich. Mit der pauschalen Gewinnermittlung sind nicht nur die laufenden Gewinne eines Schiffsbetriebes, sondern auch ein etwaiger Gewinn aus einer Anteilsveräußerung oder Veräußerung eines Schiffes bzw. bei einer Betriebsaufgabe im Ganzen abgegolten. Ergebnisse, die dem Anleger aus der Liquidation der Gesellschaft zufließen, sind ebenfalls durch 5a EStG abgegolten. Aufwendungen in der Investitionsphase sind mit dem pauschal ermittelten Gewinn abgegolten und führen zu keinem steuerli- chen Verlustvolumen. Ertragsteuerliche Besonderheiten im Hinblick auf die steuerliche Behandlung der Aufwendungen in der Investitionsphase oder bei der Abschreibung eines Schiffes ergeben sich nicht. Die Regelungsbereiche der 15a EStG sowie 15b EStG werden nicht berührt. Die Vorschriften zur Tonnagesteuer wurden durch das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 12. Juni 2002 (BStBl. I 2002, S. 614 ff.) und vom 31. Oktober 2008 (BStBl. I 2008, S. 956) ergänzt. Die sich aus diesem BMF-Schreiben ergebenden Erkenntnisse wurden im Rahmen der Konzeption berücksichtigt. Die pauschale Gewinnermittlung richtet sich nach der in Nettotonnen ausgedrückten Größe des Schiffes. Die Anzahl der Nettotonnen wird mit einem Staffeltarif belegt, der mit der Anzahl der Betriebstage des Schiffes im Wirtschaftsjahr multipliziert wird. Der Staffeltarif stellt sich pro 100 Nettotonnen und Tag wie folgt dar: bis zu Nettotonnen EUR 0,92 über bis Nettotonnen EUR 0,69 über bis Nettotonnen EUR 0,46 über Nettotonnen EUR 0,23 Bei dem angenommenen Verlauf ergibt sich bei der Beteiligungsgesellschaft für das Jahr 2009 ein pauschal ermitteltes steuerliches Ergebnis in Höhe von EUR ,. Wesentliche Voraussetzung für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung ist neben der Geschäftsführung der Gesellschaft und Bereederung des Schiffes im Inland, dass das Schiff im internationalen Seeverkehr betrieben wird. Außerdem muss das Schiff im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Seeschiffsregister eingetragen sein. Das Führen der deutschen Flagge ist nicht erforderlich. Schließlich ist gegenüber dem zuständigen Finanzamt zu erklären, dass zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG optiert werden soll. An den Antrag ist die Beteiligungsgesellschaft für zehn Jahre gebunden. Allerdings kann das Schiff innerhalb dieses Zeitraums jederzeit veräußert werden. Die Konzeption des Beteiligungsangebotes geht davon aus, dass die Beteiligungsgesellschaft und der Bereederer die für die Anwendung des 5a EStG erforderlichen Voraussetzungen schaffen und während der gesamten Laufzeit der Beteiligung erfüllen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

65 Steuerliche Grundlagen 63 Die Anleger nehmen anteilig an den steuerlichen Ergebnissen der Beteiligungsgesellschaft teil. Auf jeden Anleger entfällt ab 2009 insoweit ein jährlicher steuerlicher Gewinnanteil in Höhe von insgesamt rund 0,20 %, bezogen auf die Beteiligungssumme ohne Agio, der mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist. Die vor Indienststellung des Schiffes erwirtschafteten Gewinne sind nicht zu besteuern, entsprechend sind eventuelle Verluste weder ausgleichsfähig noch verrechenbar. Neben dem pauschal nach 5a EStG ermittelten Gewinn sind zusätzlich etwaige Sonderbetriebseinnahmen der Anleger (zum Beispiel Beiratsvergütungen) bei der Gewinnermittlung zu berücksichtigen und von den Anlegern zu versteuern. Demgegenüber sind Sonderbetriebsausgaben (zum Beispiel Zinsen für eine Fremdfinanzierung der Beteiligung) nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Sie sind vielmehr mit dem Anteil an dem sich nach den Tonnagesteuervorschriften ergebenden Gewinn abgegolten. Ferner können bei negativer Entwicklung des Schiffsbetriebs negative Ergebnisse nicht berücksichtigt werden. Auch finden eine gesonderte Anrechnung ausländischer Steuern sowie eine begünstigte Besteuerung außerordentlicher Einkünfte während des Zeitraumes der pauschalen Gewinnermittlung nicht statt. Eine Gewerbesteueranrechnung nach 35 EStG für pauschal nach 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne ist nicht zulässig. Das steuerliche Konzept des Beteiligungsangebots ist hinsichtlich der Merkmale der Tonnagesteuer nach 5a EStG vergleichbar mit wesentlichen Teilen steuerlicher Konzeptionen anderer Gesellschaften, die von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit grundsätzlich anerkannt worden sind. Die abschließende Würdigung der steuerlich relevanten Sachverhalte wird jedoch erst im Rahmen der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung) erfolgen. VERÄUSSERUNGSGEWINN UND UNTERSCHIEDSBETRaG Mit der ab 2008 vorgesehenen pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG sind etwaige Gewinne aus der Veräußerung eines Schiffes bzw. einer Betriebsaufgabe im Ganzen ebenso wie Gewinne aus etwaigen Anteilsveräußerungen abgegolten und unterliegen daher bei den Anlegern keiner weiteren Besteuerung. Verluste aus der Veräußerung der Beteiligung können nicht verrechnet werden. Die Anwendung der Tarifermäßigung des 34 EStG ist ebenfalls ausgeschlossen. Das bei einer Kündigung eines Gesellschafters anfallende Auseinandersetzungsguthaben ist ebenfalls durch 5a EStG abgegolten. Die vorstehenden Ausführungen gelten im Falle des vorzeitigen Ausscheidens des Anlegers aus der Gesellschaft entsprechend. Der erzielte Gewinn/ Verlust ist jedoch für die Frage der Gewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen. Die Beteiligungsgesellschaft hat bereits im Jahr der Anschaffung des Schiffes zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG (Tonnagesteuer) optiert. Dadurch wird vermieden, dass zum Zeitpunkt des Wechsels der Gewinnermittlungsart die in den Wirtschaftsgütern der Gesellschaft liegenden stillen Reserven in einem als Unterschiedsbetrag bezeichneten Rechnungsposten ermittelt werden müssen. Insoweit ergibt sich nach der Konzeption des vorliegenden Beteiligungsangebots für die Anleger keine zusätzliche Steuerbelastung auf Grund der Auflösung eines Unterschiedsbetrages. BILANZIELLE BESONDERHEITEN Parallel zur Gewinnermittlung nach der Tonnage ist nach Verwaltungsauffassung zur Überprüfung der Gewinnerzielungsabsicht und ggf. zur Ermittlung von verrechenbaren Verlusten i. S. d. 15a EStG auch eine Gewinnermittlung nach den allgemeinen Grundsätzen der 4 und 5 EStG vorzunehmen (BMF-Schreiben vom 12. Juni 2002 a. a. O., Rz. 32 f.). Hierbei sind folgende steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen: Die Beteiligungsgesellschaft wird das Schiff nach 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode abschreiben. Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen sind die um den Schrottwert geminderten Anschaffungskosten. Nach einer Bekanntgabe der Finanzbehörde Hamburg vom 5. Juni 2007 sind bei Schiffen bis zu t EUR 195, je Tonne Gewicht und für Schiffe von mehr als t EUR 270, je Tonne Gewicht als Schrottwert anzusehen. Die im Rahmen der Abschreibung des Schiffes angesetzte Nutzungsdauer entspricht der im Rahmen der vorhergehenden Vermögensanlage bis Ende 2027 prospektierten Betriebslaufzeit des Schiffes. Gemäß dem BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003 (BStBl. I 2003, 546, sog. 5. Bauherren-Erlass, Rz. 33 ff.) gehören zu den Anschaffungskosten eines geschlossenen Fonds, der den Anlegern wie in diesem Fall ein einheitliches Vertragswerk vorgibt, grundsätzlich alle Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Abwicklung des Projekts in der Investitionsphase anfallen (BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2003, Rz. 38). Die Anbieterin behandelt die Kosten im Zusammenhang mit der Konzeption, insbesondere die Kapitalbeschaffungs- und Nebenkosten sowie das Agio, dementsprechend als Anschaffungskosten und schreibt sie gemäß der Nutzungsdauer des Schiffes ab. Fondshaus Hamburg

66 64 Steuerliche Grundlagen Die steuerliche Behandlung der Nebenkosten hat ebenso wie die Abschreibungen keinen Einfluss auf die Höhe des nach 5a EStG pauschal ermittelten steuerlichen Gewinns, sondern lediglich auf die Frage der Gewinnerzielungsabsicht und ggf. auf die Anwendung von 15a EStG. STEUERLICHE BEHANDLUNG VON AUSZAHLUNGEN Bei den von der Beteiligungsgesellschaft geplanten Auszahlungen handelt es sich steuerlich um Entnahmen von Liquiditätsüberschüssen, die grundsätzlich keiner Steuerpflicht unterliegen. Entsteht durch Auszahlungen (Entnahmen) ein negatives Kapitalkonto, kommt die Gewinnfiktion nach 15a Abs. 3 EStG neben 5a EStG zur Anwendung. Nach der Konzeption dieser Beteiligung ist der Regelungsbereich des 15a Abs. 3 EStG jedoch nicht berührt, da den Anlegern keine ausgleichsfähigen Verluste in der Gründungs- und Investitionsphase zugewiesen werden. ERGEBNISVERTEILUNG Die Beteiligung am Gewinn und Verlust richtet sich gemäß 9 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich nach dem Verhältnis der Pflichteinlagen. Gesellschafter können prinzipiell nur ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts am Ergebnis der Gesellschaft beteiligt werden. Da die Gesellschafter voraussichtlich zu verschiedenen Zeitpunkten der Gesellschaft beitreten, ergeben sich je nach Datum des Beitritts unterschiedliche Ergebnisquoten (sog. Abschichtung), da das Ergebnis entsprechend dem Beitritt zeitanteilig verteilt wird. NICHT ABZUGSFÄHIGE BETRIEBSAUSGABEN Auf die pauschale Gewinnermittlung nach 5a EStG haben nicht abzugsfähige Betriebsausgaben grundsätzlich keinen Einfluss. Dies betrifft auch die Zinsschranke gemäß 4h EStG. VERFAHRENSRECHTLICHE FRAGEN Das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft wird einheitlich und gesondert für jeden Anleger von dem zuständigen Betriebsstättenfinanzamt festgestellt. Die anteiligen Ergebnisse werden den Wohnsitzfinanzämtern der Gesellschafter amtsintern mitgeteilt. Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben können verfahrensrechtlich ausschließlich über die Beteiligungsgesellschaft steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings sind Sonderbetriebsausgaben nach Auffassung der Finanzverwaltung mit dem Anteil am pauschal ermittelten Gewinn nach 5a EStG abgegolten. Aufwendungen können nur berücksichtigt werden, sofern sie mit hinzuzurechnenden Sonderbetriebseinnahmen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

67 Steuerliche Grundlagen 65 EINKOMMENSTEUERTARIF UND ZUSCHLAGSTEUERN Die durch die Beteiligung dem Gesellschafter anteilig zuzurechnenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen im Rahmen seiner Einkommensteuerveranlagung dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die im Prospekt ausgewiesene Prognose des Mittelrückflusses berücksichtigt den aktuellen Spitzensteuersatz von 45 %. Zusätzlich wird derzeit ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Einkommensteuer erhoben. Die Prognoserechnung geht davon aus, dass dieser Zuschlag bis zum Ende der Prognoselaufzeit erhoben wird. Bei kirchensteuerpflichtigen Anlegern wird eine Kirchensteuer erhoben, deren Höhe sich nach den Landeskirchensteuergesetzen richtet und je nach Bundesland grundsätzlich 8 % oder 9 % der Einkommensteuer beträgt. Bei der Ermittlung der steuerlichen Belastung im Rahmen der Prognoserechnung für den Anleger wurde eine etwaige Kirchensteuer nicht berücksichtigt. Die ab dem Veranlagungszeitraum 2008 eingeführte Begünstigung nicht entnommener Gewinne ( 34a EStG, sog. Thesaurierungsbegünstigung) findet nur auf Gewinne Anwendung, die nach 4 Abs. 1 Satz 1 oder 5 EStG ermittelt werden ( 34a Abs. 2 EStG). Da der Gewinn der Beteiligungsgesellschaft nach dem Betriebskonzept bis hin zu ihrer Liquidation nach 5a EStG ermittelt werden soll, hat die Thesaurierungsbegünstigung für die Beteiligungsgesellschaft keine steuerliche Relevanz. Gewerbesteuer Die Beteiligungsgesellschaft unterliegt als Gewerbebetrieb der Gewerbesteuer. Bei Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG bildet der pauschal ermittelte Gewinn die Grundlage für die Ermittlung der Gewerbeertragsteuer. Etwaige Veräußerungsgewinne beim Verkauf des Schiffes sind auf Ebene der Gesellschaft bei der Gewerbesteuer abgegolten. Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen, insbesondere die Hinzurechnung von Schuldzinsen, kommen nach Auffassung der Finanzverwaltung während des Tonnagesteuerzeitraums nicht in Betracht. Die an die Gesellschafter gezahlten Vergütungen werden als Sonderbetriebseinnahmen abzüglich der damit zusammenhängenden Aufwendungen dem pauschal ermittelten Gewinn hinzugerechnet und der Gewerbesteuer unterworfen. Eine pauschale Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbeertragsteuer aus der Beteiligung nach 35 EStG ergibt sich bei den Anlegern nicht, da die Vorschrift auf pauschal nach 5a Abs. 1 EStG ermittelte Gewinne keine Anwendung findet. Umsatzsteuer Die Beteiligungsgesellschaft ist Unternehmer im Sinne von 2 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG). Obwohl Umsätze für die Seeschifffahrt von der Umsatzsteuer befreit sind, ist die Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich nach 15 Abs. 3 Nr. 1a UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt. So hat der BFH mit Urteil vom 1. Juli 2004 (BStBl. II 2004, S. 1022) entschieden, dass die Anlaufkosten einer Fondsgesellschaft mit der künftigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen und die damit verbundene Vorsteuer abzugsfähig ist. Die Finanzverwaltung hat sich dem angeschlossen. Daher wurde im Rahmen der Prospektkalkulation von einer vollen Abzugsfähigkeit der entsprechenden Vorsteuern ausgegangen. Sofern Vorsteuerbeträge auf Leistungen entfallen, die ausschließlich im Interesse der Gesellschafter erfolgen, können diese nicht geltend gemacht werden. Es handelt sich bei diesen Kosten zum Beispiel um einen Teil der Treuhandgebühren. Die nicht abzugsfähigen Beträge in geschätzter Höhe wurden im Rahmen der Kalkulation als erhöhter Aufwand berücksichtigt. Erbschaft- und Schenkungsteuer, Steuerpflicht Die unentgeltliche Übertragung von Anteilen an der Beteiligungsgesellschaft unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. ERBSCHAFTSTEUERREFORM Am 1. Januar 2009 ist das Erbschaftsteuerreformgesetz (ErbStRG) in Kraft getreten. Die Reform des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) wurde notwendig, da das Bundesverfassungsgericht die bisher geltenden Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat. Zu den grundlegenden Punkten der Reform gehören neben der einheitlichen Bewertung von Vermögensgegenständen mit dem gemeinen Wert unter anderem die Anhebung der persönlichen Freibeträge, die Anhebung der Steuersätze für nicht nahe verwandte Personen der Steuerklassen II und III sowie die an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte Verschonung des Betriebsvermögens durch einen Abschlag von wahlweise 85 % bzw. 100 %. Fondshaus Hamburg

68 66 Steuerliche Grundlagen BEGÜNSTIGTES BETRIEBSVERMÖGEN Nach dem ErbStRG sind inländisches und ausländisches Betriebsvermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften grundsätzlich mit dem sog. gemeinen Wert zu bewerten, der im Wesentlichen dem Verkehrswert entspricht. Der Gemeine Wert ist vorrangig aus den Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die weniger als ein Jahr zurückliegen. Falls entsprechende Veräußerungspreise nicht zu ermitteln sind, ist der gemeine Wert unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten des Beteiligungsunternehmens zu ermitteln. Zur Ermittlung des gemeinen Werts kann jede auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode angewendet werden. Das neue Erbschaftsteuerrecht bietet in 199 bis 203 Bewertungsgesetz (BewG) n. F. alternativ selbst eine Methode zur Ermittlung des gemeinen Werts an, das vereinfachte Ertragswertverfahren. Um Unterbewertungen zu vermeiden, ist das Betriebsvermögen mindestens mit der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter abzüglich der Betriebsschulden anzusetzen (Substanzwert). VERSCHONUNGSOPTIONEN Eine der grundlegenden Änderungen ist die Einführung der Verschonungsoptionen im betrieblichen Bereich. Nach 13a, 13b ErbStG kann der Erwerber bei der Übertragung von Betriebsvermögen zwischen zwei Verschonungsoptionen wählen. Die steuerliche Freistellung von Betriebsvermögen erfolgt dabei grundsätzlich zu 85 %. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, das Betriebsvermögen zu 100 % von der Besteuerung auszunehmen. Die Gewährung des grundsätzlich gewährten Verschonungsabschlags in Höhe von 85 % ist an drei Voraussetzungen geknüpft: Das begünstigte Betriebsvermögen ist mindestens sieben Jahre zu halten. Während der Haltefrist von sieben Jahren darf es zu keiner schädlichen Verwendung des übertragenen Vermögens kommen. Unter schädlicher Verwendung versteht der Gesetzgeber unter anderem die Veräußerung oder Aufgabe des Gewerbebetriebs oder die Veräußerung einer gewerblichen Beteiligung, die Gesamtlohnsumme darf innerhalb der Lohnsummenfrist von sieben Jahren nach dem Erwerb insgesamt 650 % der Ausgangslohnsumme im Besteuerungszeitpunkt (Übertragungszeitpunkt) nicht unterschreiten, der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen darf dabei höchstens 50 % betragen. Unter das Verwaltungsvermögen fallen beispielsweise Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen. Von den sofort zu versteuernden 15 % des übertragenen Vermögens bleibt ein sog. Abzugsbetrag in Höhe von EUR , außer Ansatz, so dass im Ergebnis Unternehmenswerte bis zu EUR 1,0 Mio. vollständig von der Erbschaftsteuer entlastet werden. Der Abzugsbetrag verringert sich, wenn der nach Abzug des Verschonungsabschlags verbleibende 15 %ige Anteil des Betriebsvermögens den Betrag von EUR , übersteigt, um 50 % des EUR , übersteigenden Betrages und entfällt bei einer verbleibenden Bemessungsgrundlage von EUR , (sog. gleitende Freigrenze) völlig. Der Abzugsbetrag wird pro Erblasser/ Schenker nur einmal innerhalb von zehn Jahren gewährt. Hierbei ist auf die Einhaltung der Haltefrist von sieben Jahren zu achten. Die Gewährung der 100 %igen Verschonung erfolgt auf Antrag des Steuerpflichtigen und ist an folgende Voraussetzungen gebunden: Das begünstigte Betriebsvermögen ist mindestens zehn Jahre zu halten. Während der Haltefrist von zehn Jahren darf es zu keiner schädlichen Verwendung des übertragenen Vermögens kommen, die Gesamtlohnsumme darf innerhalb der Lohnsummenfrist von zehn Jahren nach dem Erwerb insgesamt % der Ausgangslohnsumme im Besteuerungszeitpunkt (Übertragungszeitpunkt) nicht unterschreiten, der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen darf höchstens 10 % betragen. Bei einem Verstoß gegen die Haltefrist von sieben oder zehn Jahren oder bei Unterschreiten der erforderlichen Gesamtlohnsumme fällt die Verschonung zeitanteilig und rückwirkend weg. Die zeitanteilige Berechnung des Wegfalls der Verschonung wird nach vollen Jahren bemessen. Gleiches gilt, soweit der Erwerber innerhalb der Haltefrist Entnahmen tätigt, die die Summe seiner Einlagen und der ihm zuzurechnenden Gewinne oder Gewinnanteile seit dem Erwerb um mehr als EUR , übersteigen; Verluste bleiben unberücksichtigt. LOHNSUMMENREGELUNG Da die Beteiligungsgesellschaft nach dem Betriebskonzept kein eigenes Personal haben wird, kommt die Lohnsummenregelung konzeptgemäß nicht zur Anwendung. REINVESTITION Betriebsveräußerungen/-aufgaben oder Teilveräußerungen sowie Veräußerungen oder Entnahmen von wesentlichen Betriebsgrundlagen führen innerhalb der Haltefrist zum zeitanteiligen rückwirkenden Wegfall des Verschonungsabschlags und lösen FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

69 Steuerliche Grundlagen 67 somit eine Nachversteuerung aus. Von einer Nachversteuerung ist trotz dieser schädlichen Verwendung abzusehen, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von sechs Monaten in entsprechendes begünstigtes Vermögen investiert wird. VERWALTUNGSVERMÖGEN UND RÜCKAUSNAHMEN Gemäß 13 b Abs. 2 Nr. 4 ErbStG n. F. gehören zum Verwaltungsvermögen Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen. Was unter vergleichbaren Forderungen zu verstehen ist, ist noch nicht abschließend geklärt. Insbesondere ist derzeit ungeklärt, ob Bankguthaben oder Forderungen aus in der Schifffahrt üblichen Zins- und Währungsgeschäften als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren sind. TREUHÄNDERISCH BETEILIGTE ANLEGER Vor der Erbschaftsteuerreform wollte die Finanzverwaltung in den Fällen, in denen der Erblasser bzw. Schenker zum Zeitpunkt der Übertragung der Beteiligung nicht unmittelbar als Kommanditist, sondern mittelbar über den Treuhänder als Treugeber an der Gesellschaft beteiligt ist, zum einen das übertragene Vermögen anstatt mit den günstigeren Steuerbilanzwerten mit dem in der Regel höheren gemeinen Wert ansetzen. Zum anderen wollte sie die Steuerentlastungen der 13 a (Freibetrag und Bewertungsabschlag) und 19 a (Tarifentlastung bei Personen der Steuerklasse II und III) ErbStG nicht gewähren (sog. Treuhanderlass). In der Literatur wurde diese Vorgehensweise überwiegend als rechtswidrig angesehen. Für die Ermittlung der Höhe des Verwaltungsvermögens wird die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens zum gemeinen Wert des Betriebs ins Verhältnis gesetzt. Der gemeine Wert des Betriebs ermittelt sich unter Berücksichtigung der Schulden. Der gemeine Wert des Verwaltungsvermögens ergibt sich nur aus den gemeinen Werten der Einzelwirtschaftsgüter; Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Verwaltungsvermögen bleiben außer Ansatz. Vor diesem Hintergrund kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage dazu getroffen werden, wie hoch der Anteil des Verwaltungsvermögens der Gesellschaft tatsächlich im jeweiligen Zeitpunkt einer steuerpflichtigen Übertragung sein wird. Entlastungsbetrag Der Entlastungsbetrag für Betriebsvermögen für Personen der ErbSt-Klasse II und III wird weiterhin gewährt. Für die Ermittlung des Entlastungsbetrags werden zunächst die Steuern nach der tatsächlichen Steuerklasse und der Steuerklasse I ermittelt und jeweils verhältnismäßig auf den begünstigten und den nicht begünstigten Teil des Vermögens aufgeteilt. Der Entlastungsbetrag ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer nach der tatsächlichen Steuerklasse und der Steuerklasse I. Der Entlastungsbetrag für Betriebsvermögen fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb von sieben bzw. zehn Jahren gegend die Behaltensregeln verstößt. Ob die Finanzverwaltung an dieser Betrachtung auch nach der Erbschaftsteuerreform festhalten will und, wenn ja, welche Auswirkungen dies konkret haben wird, ist derzeit noch nicht geklärt. Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der gemeine Wert als genereller Bewertungsmaßstab eingeführt. Da der gemeine Wert nun der generelle Bewertungsmaßstab ist, läuft der Treuhanderlass insoweit ins Leere. Es ist jedoch denkbar, dass die Finanzverwaltung die für Betriebsvermögen geltenden Verschonungsregeln wie bisher bei treuhänderischen Beteiligungen nicht anwenden will. Für die Anleger ist es aus erbschaft- bzw. schenkungsteuerlicher Sicht möglicherweise ratsam, sich unmittelbar als Kommanditist im Handelsregister eintragen zu lassen. Anlegern, die sich als Treugeber beteiligen und planen, ihre Beteiligung zu verschenken, wird daher empfohlen, sich mit ihrem steuerlichen Berater abzustimmen. Fondshaus Hamburg

70 Seite Rechtliche Grundlagen Hinweise zur Beteiligungsgesellschaft (Emittentin) Mit dem Verkaufsprospekt vom 16. Juni 2008 hat die Anbieterin das aus drei Beteiligungsgesellschaften bestehende Beteiligungsangebot FHH Fonds Nr. 38 zur Zeichnung angeboten. Die weiteren Gesellschaften neben der in diesem Prospekt dargestellten Beteiligungsgesellschaft des MS Antofagasta war die FHH Fonds Nr. 38 MS JOHANNESBURG GmbH & Co. KG sowie die FHH Fonds Nr. 38 MS MONTREAL GmbH & Co. KG (Schwestergesellschaften). Gegenstand der Schwestergesellschaften waren der Erwerb und der Betrieb des im September 2008 zu übernehmenden Containerschiffes MS Johannesburg mit einer Stellplatzkapazität von rund TEU bzw. des im Dezember 2008 zu übernehmenden Autotransporters MS Montreal mit einer Stellplatzkapazität von rund Autos. Im April 2009 wurde der Vertrieb des FHH Fonds Nr. 38 durch die Anbieterin eingestellt. Ursächlich für diese Entscheidung war die seit Oktober 2008 bestehende Beschäftigungslosigkeit des MS Johannesburg, für das kurzfristig keine Anschlusscharter in Aussicht gestellt werden konnte. Darüber hinaus war auch durch die Krisensituation der Automobilindustrie ein für die Akzeptanz des Autotransporters trotz langjährigen Chartervertrages bei Anlegern notwendiges positives Marktumfeld nicht gegeben. Mit Gesellschafterbeschluss vom 3. Juli 2009 haben die Anleger beschlossen, dass die Schwestergesellschaften aus dem Fonds herausgelöst werden und der Fonds zukünftig allein aus der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (vormals: FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG) besteht. Alle existierenden Verträge sowie die Kalkulationen wurden dementsprechend angepasst. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

71 Seit Vertriebsbeginn und bis zum Beginn des Beschlussverfahrens am 23. Juni 2009 betrug das bereits eingeworbene Kommanditkapital insgesamt EUR ,, wobei hiervon Einlagen in Höhe von EUR , anteilig auf die Beteiligungsgesellschaft des MS Antofagasta entfielen. Nach Abschluss des Beschlussverfahrens Anfang Juli 2009 wurden Kaufverträge über den Kauf der Anteile der Anleger an den Beteiligungsgesellschaften des MS Johannesburg und des MS Montreal durch die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KG und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG geschlossen. Die bisherigen Einlagen an den Schwestergesellschaften wurden bei der Beteiligungsgesellschaft des MS Antofagasta reinvestiert. Der Zufluss der Reinvestitionen aus den Schwestergesellschaften bei der Beteiligungsgesellschaft steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass der gemäß den Anteilskaufverträgen bis spätestens 30. September 2009 geschuldete Kaufpreis gezahlt wird. Darüber hinaus wurden auch alle bisherigen Verträge der Gesellschaften im Rahmen der Fondsgestaltung, die gemäß Verkaufsprospekt vom 16. Juni 2008 nebst dem Nachtrag Nr. 1 vom 20. November 2008 geschlossen worden sind, aufgehoben. Offene Verbindlichkeiten der Gesellschaften untereinander wurden bzw. werden zurückgezahlt. Allen bis zum Zeitpunkt des Beschlussverfahrens beigetretenen Anlegern wurde die Möglichkeit einer einmaligen Kündigung ihres gesamten bisherigen Beteiligungsbetrages eingeräumt. Diese Kündigung ist spätestens bis zum 30. September 2009 zu erklären. Zugleich wird den bisher beigetretenen Anlegern angeboten, ihren bisherigen Beteiligungsbetrag auf der Basis dieses Verkaufsprospektes zu erhöhen. Zum Ausgleich für die längere Kapitalbindung erhalten diejenigen Altanleger, die von der Erhöhungsmöglichkeit bis zum 30. September 2009 Gebrauch machen, für das Jahr 2009 ein erhöhtes Entnah- Fondshaus Hamburg

72 70 Rechtliche Grundlagen merecht (geplant 8 % für das gesamte Jahr 2009) und korrespondierend dazu eine erhöhte Ergebnispartizipation. Insgesamt ist zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bei der Beteiligungsgesellschaft des MS Antofagasta zum Zeitpunkt der Beendigung des Beschlussverfahrens nach Reinvestition von Einlagen aus den Schwestergesellschaften und Ausübung von Kündigungsrechten ein Kommanditkapital der bisherigen Anleger in Höhe von EUR , verblieben. Das Kommanditkapital derjenigen Anleger, die zum Zeitpunkt des Beschlussverfahrens bereits beteiligt waren, abzüglich der bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes bekannten Kündigungen und zuzüglich der von der Anbieterin kalkulierten Erhöhungen wird in der Wirtschaftlichkeitsrechnung der Beteiligungsgesellschaft als Tranche 2008 dargestellt. Neu beitretende (das heißt bisher nicht beteiligte) Anleger werden in der Wirtschaftlichkeitsrechnung der Beteiligungsgesellschaft sowie der Ergebnisprognose für Anleger als Tranche 2009 dargestellt. Gesellschaftsstruktur der Beteiligungsgesellschaft (Emittentin) GRÜNDUNG, SITZ UND GESELLSCHAFTER Emittentin ist die FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (vormals FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG). Sie ist im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter HRA eingetragen. Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb mit wirtschaftlicher Neugründung unter Hinzutritt der unten aufgeführten Gründungskommanditisten und der Erhöhung des Kommanditkapitals, dem Austausch der Komplementärin sowie der Umfirmierung in FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG am 14. Februar 2008 aufgenommen. Die spätere Umfirmierung in FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG wurde am 9. Juli 2009 in das Handelsregister eingetragen. Die Beteiligungsgesellschaft ist für unbestimmte Zeit errichtet und unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich um eine Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) mit Sitz in Hamburg. Die Geschäftsanschrift lautet: Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg. Gegenstand der Beteiligungsgesellschaft sind der Erwerb und der Betrieb des MS Antofagasta sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. tärin sind Jens Brandis und Klaus G. Wolff (beide geschäftsansässig An der Alster 45, Hamburg) sowie Roberto Echevarria von Gusovius und Dirk Rößler (beide geschäftsansässig Van-der- Smissen-Str. 9, Hamburg). Die persönlich haftende Gesellschafterin ist Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung und Aufnahme des Geschäftsbetriebes und hat ein voll eingezahltes Stammkapital von EUR ,, das zur Hälfte von der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG und der NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG gehalten wird. Sie erbringt keine Einlagen bei der Beteiligungsgesellschaft und nimmt am Gewinn oder Verlust nicht teil. Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet gegenüber den Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft unbeschränkt; insoweit liegt keine Abweichung von der gesetzlichen Regelung ( 161 Absatz 1 HGB) vor. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet ( 13 Absatz 2 GmbHG). Insoweit liegt eine Abweichung zu der gesetzlichen Grundform einer Kommanditgesellschaft vor. Gründungsgesellschafter zum Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung mit Kommanditbeteiligungen von insgesamt EUR , der Beteiligungsgesellschaft waren: FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG (Anbieterin) in Höhe von EUR , NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG (Vertragsreeder) in Höhe von EUR , NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG in Höhe von EUR , FHT Fondshaus Treuhand GmbH (Treuhänderin) in Höhe von EUR 7.500, Verwaltung FHH Fonds Nr. 38 MS Antofagasta GmbH in Höhe von EUR 0, Der Gesamtbetrag der Kommanditbeteiligungen ist voll eingezahlt. Alle Gesellschafter sind mit Haftsummen in Höhe von 10 % ihrer jeweiligen Pflichteinlage in das Handelsregister eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft ist die Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH (vormals Verwaltung FHH Fonds Nr. 38 MS Antofagasta GmbH) mit Sitz in Hamburg und Geschäftsanschrift Van-der- Smissen-Str. 9, Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg unter HRB Geschäftsführer der Komplemen- Neben den genannten Gründungsgesellschaftern haben nach Aufnahme des Geschäftsbetriebes bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung insgesamt 97 Anleger an der Beteiligungsgesellschaft direkt oder mittelbar über die Treuhänderin Kapitalanteile in Höhe von insgesamt EUR , übernommen. Diese Einlagen waren bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufs- FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

73 Rechtliche Grundlagen 71 prospektes zur Einzahlung fällig. Sie sind in Höhe von EUR , bei der Emittentin eingezahlt und in Höhe von EUR , bei den ehemaligen Schwestergesellschaften. Die bei den ehemaligen Schwestergesellschaften eingezahlten Einlagen wurden reinvestiert, der liquiditätsmäßige Zufluss bei der Emittentin steht jedoch noch aus (vgl. Abschnitt Hinweise zur Beteiligungsgesellschaft ). Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes sind ausschließlich die in diesem Abschnitt genannten Gesellschafter an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt. ERBRINGUNG DER PFLICHTEINLAGEN Alle Anleger müssen ihre übernommene Zeichnungssumme in Höhe von 50 % zuzüglich 5 % Agio nach Beitritt und Annahme der Beitrittserklärung und in Höhe von weiteren 50 % zum 15. Dezember 2009 auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Beteiligungsgesellschaft einzahlen. Abweichend hiervon haben bisher beteiligte Anleger ihre Beteiligungserhöhung in Höhe von 50 % zuzüglich 5 % Agio nach Beitritt und Annahme der Beitrittserklärung und in Höhe von weiteren 50 % wahlweise zum 31. Oktober 2009 einzuzahlen, wenn sie an der erhöhten Entnahme für das Jahr 2009 partizipieren wollen. Gesellschaftsvertrag GESELLSCHAFTSKAPITAL Über das bereits gezeichnete Kapital der o. g. Kommanditisten in Höhe von insgesamt EUR , hinaus wird das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft um das geplante Emissionskapital der noch einzuwerbenden Anleger (Anleger, die bisher noch nicht beteiligt waren, sowie Anleger, die ihren bisherigen Beteiligungsbetrag erhöhen) in Höhe von EUR , erhöht. Zusätzlich kann das Kommanditkapital der Beteiligungsgesellschaft auf Anforderung der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages bis zum 31. Dezember 2010 um bis zu EUR , erhöht werden. AUFNAHME WEITERER ANLEGER Die Anleger beteiligen sich in Höhe der gewählten Zeichnungssumme laut Beitrittserklärung an der Beteiligungsgesellschaft. Durch die Übersendung einer gegengezeichneten Kopie der Beitrittserklärung informiert der Treuhänder den Treugeber über den erfolgten Beitritt. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Das Emissionskapital wird zunächst von der FHT Fondshaus Treuhand GmbH im eigenen Namen und für Rechnung des jeweiligen Treugebers (Kapitalanlegers) erworben und verwaltet, wobei die Mindestzeichnungssumme EUR , beträgt. Höhere Beträge müssen durch EUR 1.000, ganzzahlig teilbar sein. Nach dem Beitritt und der vollständigen Einzahlung der Pflichteinlagen können die Treugeber von ihrem Recht gemäß 3 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages Gebrauch machen und sich zum jeweiligen Quartalsende direkt in das Handelsregister eintragen lassen. Zur Eintragung ist die Vorlage einer notariellen Registervollmacht zu Gunsten der Treuhänderin erforderlich. Die Treuhänderin hat jedoch das Recht, die Übertragung bis zur vollständigen Einzahlung der Pflichteinlage (inklusive Agio) sowie ggf. weiterer Ansprüche zu verweigern. Mit der Eintragung der Treugeber in das Handelsregister wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine Verwaltungstreuhand. Anleger, die sich mit der Einzahlung ihrer Einlage in Verzug befinden, können mit Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes, mit dem die Beteiligungsgesellschaft ihrerseits für Zwischenkredite belastet wird, zuzüglich eines Aufschlages von drei Prozentpunkten belastet werden. Die Zinsen betragen jedoch mindestens 1 % je angefangenen Monat und maximal 8 % pro Jahr. Erfüllt der Anleger seine Einzahlungsverpflichtung ganz oder zum Teil trotz Mahnung und Nachfristsetzung mit Ausschlussandrohung nicht, kann die persönlich haftende Gesellschafterin den Anleger wahlweise ganz oder bis zur Höhe seiner nicht erbrachten Einlage aus der Gesellschaft ausschließen. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Einzahlungsverpflichtungen, soweit sie aus treuhänderisch gehaltenen Anteilen resultieren, gegenüber der Beteiligungsgesellschaft zu erfüllen, indem sie ihre Zahlungsansprüche gegen die Treugeber an die Beteiligungsgesellschaft abtritt (Abtretung an Erfüllung statt). HAFTUNG UND NACHSCHUSSPFLICHT Durch die Wahl der Rechtsform der Beteiligungsgesellschaft als Kommanditgesellschaft ist die Haftung der Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Sie beträgt ein Zehntel der Pflichteinlage. Die Haftung erlischt mit vollständiger Einzahlung der Haftsumme sowie eines etwaigen Agios (vgl. 171 ff. HGB). Eine Nachschusspflicht ist im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen. Werden den Kommanditisten Entnahmen von der Beteiligungsgesellschaft ausgezahlt (Auszahlungen), denen nicht entsprechende Gewinne gegenüberstehen, und sinkt die Einlage hierdurch unter die eingetragene Haftsumme, so lebt die Haftung bis zur vollständigen Höhe der Haftsumme (zzgl. ggf. Agio) wieder auf ( 172 Abs. 4 i. V. m. 171 Abs. 1 HGB). Darüber hinaus können in diesem Fall die aus der Beteiligungsgesellschaft empfangenen Auszahlungen, denen keine Gewinne gegenüberstehen, von der Gesellschaft zurückgefordert werden, sofern die Gesellschaft zum Beispiel illiquide wird. Diese Rückzahlungsverpflichtung ist jedoch ebenfalls auf die Höhe der Fondshaus Hamburg

74 72 Rechtliche Grundlagen Haftsumme begrenzt. Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu fünf Jahre in Höhe der Haftsumme für etwaige zum Zeitpunkt des Ausscheidens begründete Verbindlichkeiten gegenüber der Beteiligungsgesellschaft. Eine noch weiter gehende Haftung entsprechend 30 ff. GmbHG bis maximal zur Höhe der insgesamt empfangenen Auszahlungen kommt erst dann in Betracht, wenn Auszahlungen erfolgen, obwohl die Finanzlage der Gesellschaft eine Auszahlung nicht erlaubt, zum Beispiel weil eine Überschuldung der Gesellschaft vorliegt. Für die Erbringung der jeweiligen Pflichteinlage haften die Anleger gegenüber der Beteiligungsgesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Darüber hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen zu erbringen, insbesondere keine Zahlungen zu leisten. entsprechend ihrem Anteil am Kommanditkapital der Gesellschaft verteilt. Auch an den Entnahmen sind die Kommanditisten gleichmäßig im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen für das Jahr 2009 zeitanteilig, bezogen auf die jeweils eingezahlte Einlage beteiligt. Kommanditisten, die bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beigetreten waren, erhalten abweichend hiervon für 2008 und 2009 eine erhöhte Entnahmeberechtigung (vgl. 10 Nr. 2c) des Gesellschaftsvertrages). Ebenfalls erhalten Kommanditisten, die bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beigetreten waren, für 2009 eine erhöhte Entnahmeberechtigung, wenn sie ihren Erhöhungsbetrag fristgemäß einzahlen (vgl. 10 Nr. 2c) des Gesellschaftsvertrages). VERTRETUNG UND GESCHÄFTSFÜHRUNG Die Geschäftsführung und die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft erfolgen durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin. Nach dem Gesellschaftsvertrag unterliegen bestimmte Rechtsgeschäfte der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (vgl. 12 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages). Darüber hinaus ist die Geschäftsführung verpflichtet, in festgelegten Fällen die Zustimmung des Beirates einzuholen (vgl. 4 Nr. 3a) des Gesellschaftsvertrages). VERTEILUNG VON GEWINNEN UND VERLUSTEN, DEM VERÄUssERUNGS- BZW. LIQUIDATIONSGEWINN UND DEN ENTNAH- MEN Die Ergebnisse der Beteiligungsgesell schaft werden nach Abzug aller Kostenerstattungen und Vergütungen für den Vertragsreeder, die persönlich haftende Gesellschafterin, die Anbieterin und die Treuhänderin sowie nach Abzug eines etwaigen Gewinnvorabs für die Anbieterin und den Vertragsreeder gleichmäßig im Verhältnis der Pflichteinlagen auf alle Kommanditisten verteilt. Abweichend hiervon erfolgt die Ergebniszuweisung in den Jahren 2008 und 2009 für die Kommanditisten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits beteiligt waren (vgl. hierzu 9 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages). Ebenfalls abweichend erfolgt die Ergebniszuweisung im Jahr 2009 für die Kommanditisten, die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits beteiligt waren und ihren bisherigen Beteiligungsbetrag nunmehr erhöhen (vgl. hierzu auch 9 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages). MITBESTIMMUNGS- UND MITWIRKUNGSRECHTE Die persönlich haftende Gesellschafterin führt die Geschäfte der Beteiligungsgesellschaft. Für besondere Rechtsgeschäfte hierbei handelt es sich vor allem um solche, die über das Tagesgeschäft hinausgehen benötigt die Geschäftsführung bzw. der Vertragsreeder die Zustimmung des Beirates der Emittentin und/ oder der Gesellschafterversammlung, wobei die Gesellschafterversammlung das oberste Organ der Beteiligungsgesellschaft ist. Sie entscheidet insbesondere über die in 12 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages genannten Rechtsgeschäfte. Die Beteiligungsgesellschaft hat einen Beirat. Kommanditisten können ihre Rechte aus der Kommanditbeteiligung selbst wahrnehmen, zum Beispiel durch die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechtes auf den Gesellschafterversammlungen. Das Gleiche gilt für die Treugeber bereits vor Übertragung der Beteiligung von der Treuhänderin auf den Treugeber Bei der Liquidation der Gesellschaft wird das nach Rückführung der Fremdverbindlichkeiten verbleibende Vermögen einschließlich aller stillen Reserven und eines eventuell real exis tierenden Firmenwertes nach Berücksichtigung etwaiger Vorabgewinne nach 9 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages auf alle Gesellschafter FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

75 Rechtliche Grundlagen 73 auf Grund bereits im Treuhand- und Verwaltungsvertrag erteilter Vollmacht. Das Stimmrecht jedes Kommanditisten bzw. Treugebers ist auf 20 % des insgesamt vorhandenen Kommanditkapitals begrenzt. Bei der Berechnung werden Stimmen verbundener Unternehmen oder einander nahestehender Personen ( 15 ff. AktG, 15 AO) zusammengerechnet. Ausgenommen von dieser Stimmrechtsbeschränkung sind die Gründungskommanditisten, die Treuhänderin jedoch nur, soweit sie ihren Kommanditanteil für eigene Rechnung hält. Die Treuhänderin kann mit den Einladungen zu den Gesellschafterversammlungen einen Abstimmungsvorschlag unterbreiten. Erteilt der Treugeber/Kommanditist im Rahmen der Verwaltungstreuhand keine Weisung, wird die Treuhänderin ihre Stimme anteilig entsprechend ihrem Abstimmungsvorschlag für ihn abgeben. Dies gilt nicht bei den nachfolgenden Beschlüssen von besonderer Bedeutung (vgl. 12 Nr. 11 des Gesellschaftsvertrages): im Fall des Ausschlusses von Gesellschaftern (hiervon ausgenommen sind die Fälle des 3 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages) der Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin anstelle der bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin der Mitwirkung bei der Bestellung und der Abberufung von Beiratsmitgliedern sowie der Festsetzung von Beiratsvergütungen der Anpassung der Haftungsvergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin bei satzungsändernden Beschlüssen oder Beschlüssen über die Auflösung und Liquidation der Beteiligungsgesellschaft der einheitlichen Ausübung der steuerlichen Wahlrechte oder der Veräußerung des Schiffes der Aufgabe des Geschäftsbetriebes, der Beteiligung an anderen Schiffen sowie der Aufgabe derartiger Beteiligungen und dem Abschluss unter anderem von Treuhandverträgen. Bei den zuvor genannten Beschlüssen wird die Treuhänderin keinen Abstimmungsvorschlag abgeben. Sie wird sich anteilig der Stimme enthalten, sofern sie keine ausdrückliche Weisung des Treugebers/Kommanditisten erhält. Sollte die Treuhänderin bei Beschlüssen, die keinen Aufschub dulden, in Ausnahmefällen Weisungen nicht rechtzeitig einholen können, so ist sie in allen Fällen berechtigt, nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden und abzustimmen. In einigen Fällen sieht der Gesellschaftsvertrag bei Beschlussfassungen eine Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin vor ( 12 Nr. 11e) bis h), j) und k) des Gesellschaftsvertrages). Soweit durch Beschlussfassungen Rechte der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Anbieterin, des Vertragsreeders oder der Treuhänderin beeinträchtigt werden, ist die Zustimmung des jeweiligen Gesellschafters erforderlich. Darüber hinaus sind die Gesellschafter und Treugeber gemäß 14 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages berechtigt, Einsicht in alle Geschäftsunterlagen der Beteiligungsgesellschaft zu nehmen (Informationsrechte). ÜBERTRAGUNG DER BETEILIGUNG/ AUSSCHEIDEN AUS DER BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT Kommanditisten und Treugeber können ihre Beteiligung grundsätzlich zum Anfang eines jeden Monats ganz oder teilweise auf Dritte übertragen. Die Übertragung erfolgt im Wege der Abtretung auf Grund von Verkauf und Schenkung oder durch Erbfolge. Für die Übertragung ist die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin erforderlich. Sie kann die Zustimmung aber nur aus sachlichem Grund verweigern. Dieses ist unter anderem der Fall, wenn der Erwerber ein Unternehmen betreibt, das mit der Gesellschaft oder mit einem der Gründungsgesellschafter im Wettbewerb steht, dies beinhaltet auch Unternehmen, die zielgerichtet Beteiligungen an geschlossenen Fonds erwerben. Für die Durchführung der Übertragung fällt eine Aufwandspauschale in Höhe von 0,75 %, bezogen auf den Nominalwert der Beteiligung, an, jedoch mindestens EUR 100, und maximal EUR 350,. Das gilt nicht, soweit die Anteile auf Verwandte ersten Grades übertragen werden und bei Verfügungen im Zusammenhang mit einer Anteilsfinanzierung. Ferner kann die Beteiligungsgesellschaft dem alten und dem neuen Treugeber bzw. Kommanditisten die Notar- bzw. die Handelsregisterkosten als Gesamtschuldner auferlegen. Erfolgt die Übertragung einer Beteiligung durch Verkauf, steht der Anbieterin und dem Vertragsreeder ein gemeinsames Vorkaufsrecht zu. Hiervon ausgenommen ist der Fondshaus Hamburg

76 74 Rechtliche Grundlagen Verkauf unter Ehegatten und an die Kinder. Ferner verpflichten sich die Anbieterin und der Vertragsreeder, Beteiligungen von Anlegern zu erwerben, sofern ihnen diese ab dem Jahr 2012 angedient werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anleger zum Zeitpunkt der Ausübung mindestens sechs Monate ununterbrochen vollzeitbeschäftigt war und anschließend mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung als arbeitssuchend gemeldet ist, zum Pflegefall wird oder Umstände eintreten, die zu einer vollständigen Erwerbsminderung führen ( 16 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages). Ein Kündigungsrecht besteht für die Gesellschafter bzw. Treugeber frühestens zum 31. Dezember Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr und ist nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres möglich. Darüber hinaus enthält 18 des Gesellschaftsvertrages weitere Gründe, nach denen der Gesellschafter/Treugeber aus der Beteiligungsgesellschaft ausscheiden kann. In diesen Fällen wird für den Anleger auf Basis einer Auseinandersetzungsbilanz ein Auseinandersetzungsguthaben ermittelt. In der Bilanz ist nach 19 des Gesellschaftsvertrages grundsätzlich der Verkehrswert des Schiffes zum Zeitpunkt der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz maßgeblich. Ein abweichendes Kündigungsrecht besteht für die Gesellschafter bzw. Treugeber, die bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Juli 2009 beteiligt waren. Diese können einmalig ihre Beteiligung zum 30. September 2009 kündigen und erhalten als Auseinandersetzungsguthaben spätestens zum 31. Dezember 2009 den Nennwert ihrer eingezahlten Pflichteinlagen zuzüglich Agio sowie für 2009 eine zeitanteilige Sondervergütung von 5 % bis zum Zeitpunkt der Einlagenrückzahlung, bezogen auf das eingezahlte Kapital. Aus den vorgenannten Darstellungen und aus der Tatsache, dass kein geregelter Markt für den Handel mit Fondsanteilen existiert, ergibt sich, dass die Handelbarkeit der Anteile an der Beteiligungsgesellschaft (Vermögensanlage) nur eingeschränkt gegeben ist; vgl. auch zu den Risiken bezüglich der Handelbarkeit Seite 20. Liquidation der Gesellschaft Die Liquidation der Gesellschaft erfolgt nach Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung oder im Fall einer Veräußerung des Schiffes auch ohne Gesellschafterbeschluss. BEIRAT Die Gesellschafter/Treugeber der Beteiligungsgesellschaft bestimmen einen Beirat, bestehend aus bis zu drei Personen, für einen Zeitraum von drei Jahren. Dabei wird das dritte Beiratsmitglied von der persönlich haftenden Gesellschafterin bestimmt. Letztere hat zwischenzeitlich ein Beiratsmitglied bestellt (vgl. Seite 85). Die Aufgabe des Beirats besteht darin, die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft im Interesse der Gesellschafter zu unterstützen. Bis zur ers ten Gesellschafterversammlung kann die persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat berufen. Die Rechte und Pflichten des Beirats ergeben sich aus 13 des Gesellschaftsvertrages. So bedürfen zum Beispiel bestimmte Geschäfte, soweit nicht die Zustimmung der Gesellschafterversammlung notwendig ist, der Zustimmung des Beirates. Für ihre Tätigkeit erhalten die Mitglieder des Beirates neben der Erstattung von Auslagen eine jährliche Vergütung von insgesamt EUR 8.000, zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer für jedes volle Kalenderjahr, in den übrigen Jahren nur die Hälfte. ÜBERSICHT ÜBER DIE VOM GESETZ ABWEICHENDEN REGE- LUNGEN Nachfolgende Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Emittentin weichen von den dispositiven gesetzlichen Regelungen ab: keine Einlage der persönlich haftenden Gesellschafterin und keine Beteiligung am Gewinn und Verlust ( 3 Nr. 1) Haftsumme ( 3 Nr. 2) vor Eintragung in das Handelsregister Beteiligung als atypisch stiller Gesellschafter ( 3 Nr. 3) Erhöhung des Kommanditkapitals auf Anforderung der persönlich haftenden Gesellschafterin ( 3 Nr. 4) Gleichstellung der Treugeber mit den Kommanditisten ( 3 Nr. 5) verpflichtende Eintragung in das Handelsregister ( 3 Nr. 6) Einlage der Gesellschafter zzgl. Agio und Mindestbeteiligung ( 3 Nr. 7, 10) Fälligkeit der Einlagen entsprechend den Beitrittserklärungen ( 3 Nr. 8) Anspruch und Geltendmachung von Zinsen vorbehaltlich weiter gehender Schadenersatzansprüche ( 3 Nr. 8) Aufnahme weiterer Kommanditisten durch die persönlich haftende Gesellschafterin ( 3 Nr. 11) Befreiung der persönlich haftenden Gesellschafterin von dem Selbstkontrahierungsverbot und der Mehrfachvertretung gemäß 181 BGB und von Wettbewerbsbeschränkungen gemäß 112 HGB ( 4 Nr. 1) Ausschluss des Widerspruchsrechts ( 4 Nr. 3) Gewinn und Verlust: Gewinnvorab und Ergebnisverteilung nach Kapitalanteilen ( 9) Gewinnauszahlung: Entnahmen ( 10) FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

77 Rechtliche Grundlagen 75 Stimmrecht und Beschlussfassung ( 12) Errichtung eines Beirats und Übertragung von Kompetenzen der Gesellschafterversammlung ( 13 und 4 Nr. 3a)) Informationsrecht ( 14) Übertragung von Kommanditanteilen ( 15, 17) Vorkaufsrecht und Ankaufverpflichtung ( 16) Kündigung der Beteiligung und Ausschluss aus der Gesellschaft ( 18) Auseinandersetzungsguthaben und Liquidation ( 19, 20) Zugang von Erklärungen ( 21 Nr. 4) Verjährung und Ausschlussfrist ( 21 Nr. 5) Gerichtsstand ( 21 Nr. 7) Die persönlich haftende Gesellschafterin haftet gegenüber den Gläubigern der Beteiligungsgesellschaft unbeschränkt; insoweit liegt keine Abweichung von der gesetzlichen Regelung ( 161 Absatz 1 HGB) vor. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist jedoch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, für deren Verbindlichkeiten den Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen haftet ( 13 Absatz 2 GmbHG). Insoweit liegt eine Abweichung zu der gesetzlichen Grundform einer Kommanditgesellschaft vor. Weitere Abweichungen bestehen nicht. Nachfolgende Regelungen der Satzung der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin weichen von den dispositiven gesetzlichen Regelungen ab: Verfügungen über Gesellschaftsanteile Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft Befreiung von den Beschränkungen des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung ( 181 BGB) sowie von den Wettbewerbsbeschränkungen Übernahme der Gründungskosten Weitere Abweichungen bestehen nicht. Der Gesellschafts- sowie der Treuhand- und Verwaltungsvertrag (im Folgenden Treuhandvertrag genannt), auf deren Grundlage der Beitritt der Gesellschafter zu der Beteiligungsgesellschaft erfolgt und die die Rechtsstellung der Gesellschafter untereinander und das Verhältnis zur persönlich haftenden Gesellschafterin und zur Treuhänderin regeln, sind auf den Seiten 92 bis 105 und 106 bis 109 im Wortlaut abgedruckt. Weitere wesentliche Verträge der Beteiligungsgesellschaft TREUHAND- UND VERWALTUNGSVERTRAG Anleger treten der Beteiligungsgesellschaft über die FHT Fondshaus Treuhand GmbH bei. Hierbei erwirbt bzw. erhöht die Treuhänderin ihren Anteil an der Beteiligungsgesellschaft im eigenen Namen, aber entsprechend der jeweiligen Zeichnungssumme für die Rechnung des Anlegers als Treugeber. Mit Annahme der Beitrittserklärung des Anlegers durch die Treuhänderin wird jeweils zwischen der Treuhänderin und dem Anleger (als Treugeber) ein Treuhand- und Verwaltungsvertrag geschlossen. Die Treuhänderin gibt alles, was sie in Bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt, insbesondere Auszahlungen und Abfindungsguthaben, an die Treugeber heraus. MITBESTIMMUNGS- UND MITWIRKUNGSRECHTE DER TREUGEBER Die Treugeber sind im Verhältnis zur Beteiligungsgesellschaft den Kommanditisten gleichgestellt. Nimmt der Treugeber seine Rechte nicht selbst wahr, so ist die Treuhänderin berechtigt und verpflichtet, die Gesellschafterrechte nach Weisung des Treugebers auszu üben. Im Fall von Gesellschafterbeschlüssen wird die Treuhänderin einen Abstimmungsvorschlag unterbreiten und soweit der Treugeber keine anderweitige Weisung erteilt, wird sie entsprechend diesem Abstimmungsvorschlag abstimmen. Dieses gilt nicht im Fall von Beschlüssen gemäß 12 Nr. 11 lit. e) bis i) und k) bis m) des Gesellschaftsvertrages. Hier wird die Treuhänderin keinen Abstimmungsvorschlag abgeben und somit nicht ohne ausdrückliche Weisung der Treugeber abstimmen (vgl. Seiten 72/73). HAFTUNG DER TREUHÄNDERIN Die Treuhänderin haftet nicht für den Eintritt der in diesem Verkaufsprospekt prognostizierten wirtschaftlichen Ergebnisse und deren Werthaltigkeit. Im Übrigen haftet sie nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit. Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem der Treugeber von den haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, sofern gesetzlich keine kürzere Verjährungsfrist vorgesehen ist. Darüber hinaus sind Ansprüche der Anleger innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntnis von dem Schaden durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Treuhänderin geltend zu machen. BEENDIGUNG DES TREUHANDVERHÄLTNISSES Treugeber können das Treuhandverhältnis jederzeit kündigen und so eine Umwandlung ihrer Treuhandbeteiligung in eine direkte Kommanditbeteiligung verlangen. Voraussetzung hierfür Fondshaus Hamburg

78 76 Rechtliche Grundlagen ist, dass sie der Treuhänderin eine Handelsregistervollmacht in Übereinstimmung mit dem Gesellschaftsvertrag erteilen. Im Fall des Todes eines Treugebers endet das Treuhandverhältnis nicht automatisch. Der Erbe kann den Treuhandvertrag ebenfalls jederzeit kündigen. Mit der Kündigung des Treuhandverhältnisses und Übertragung der Kommanditbeteiligung wandelt sich das Treuhandverhältnis in eine reine Verwaltungstreuhand. Kaufvertrag Die Beteiligungsgesellschaft hat am 14. Februar 2008 ein Memorandum of Agreement ( MoA = Kaufvertrag) mit der Verkäufergesellschaft geschlossen. Gegenstand sind der Kauf und die Übernahme des bei der chinesischen Bauwerft Yangfan Group Co. Ltd., Zhoushan, China, mit der Baunummer 2049 gebauten Containerschiffes. Das Schiff wurde am 12. März 2008 von der Werft an die Verkäufergesellschaft, die MS Antofagasta Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, abgeliefert. Gleichzeitig erfolgte die Übergabe an die Beteiligungsgesellschaft und am 14. März 2008 an den Charterer A.P. Møller-Maersk A/S. Der vereinbarte Kaufpreis beträgt USD 14,4 Mio. zzgl. EUR 17,0 Mio. zzgl. JPY 1,13 Mrd. Der Kaufpreis ist zu 100 % bei Übernahme des Schiffes an die Verkäufergesellschaft gezahlt worden. Die Verkäufergesellschaft hat im Rahmen des MoA die Rechte, die ihr aus dem Bauvertrag nach der Ablieferung zustehen, insbesondere also Gewährleistungsrechte, an die Beteiligungsgesellschaft abgetreten. Es bestehen die bei Kaufverträgen üblichen Kündigungsregelungen. Der Kaufvertrag unterliegt deutschem Recht. Für den Fall eines Rechtsstreites ist die Durchführung eines Schiedsgerichtsverfahrens in Hamburg vereinbart. Zwischengewinn Der im MoA vereinbarte Kaufpreis war so kalkuliert, dass nach den in der Prognoserechnung zugrunde gelegten Annahmen (insbesondere hinsichtlich der Wechselkurse, der Bauzeitzinsen und des Ablieferungszeitpunktes) kein Zwischengewinn für die Verkäufergesellschaft aus der Veräußerung des Schiffes an die Beteiligungsgesellschaft entsteht. Die Differenz zwischen dem in USD prospektierten Schiffkaufpreis der Beteiligungsgesellschaft in Höhe von USD 51,6 Mio. und den Anschaffungskosten der Bestellergesellschaft in Höhe von USD 50,7 Mio. ist lediglich durch Kursabweichungen aus der Bewertung bedingt und führte zu keinen liquiden Gewinnen. Gemäß Liquidationseröffnungsbilanz der Verkäufergesellschaft zum 31. Dezember 2008 bestehen ein negatives Ergebniskonto von rund EUR , sowie eine Summe an Verbindlichkeiten, die die Summe an Forderungen, Vermögensgegenständen und Guthaben um rund EUR , übersteigt. BAUAUFSICHT Die Bauaufsicht für das MS Antofagasta wurde durch den Vertragsreeder auf der Basis des zwischen ihm und der Verkäufergesellschaft am 15. Dezember 2004 geschlossenen Bauaufsichtsvertrages übernommen. Der Vertragsreeder hat hierfür von der Verkäufergesellschaft eine Vergütung erhalten. CHARTERVERTRAG Für das Schiff wurde am 16. November 2005 ein Zeitchartervertrag zwischen der MS ANTOFAGASTA Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG und der A.P. Møller-Maersk A/S geschlossen und durch insgesamt sechs Addenda ergänzt. Die Übertragung des Chartervertrages auf die Beteiligungsgesellschaft erfolgte durch einen Nachtrag vom 13. Februar Der Chartervertrag hat eine Laufzeit von 60 Monaten (+/ 60 Tagen) zu einer Rate von brutto USD , /Tag ab Ablieferung des Schiffes an den Charterer. Ferner beinhaltet der Chartervertrag drei Optionen zu jeweils zwölf Monaten für eine tägliche Charterrate von USD , für die erste, USD , für die zweite und USD , für die dritte Optionsperiode. Das Schiff ist am 14. März 2008 dem Charterer übergeben worden. Sollte das Schiff dem Charterer nicht zur vollen Verfügung stehen (zum Beispiel auf Grund eines technischen Defekts), entfällt während dieser Zeit die Verpflichtung zur Zahlung von Charter ( Off-Hire ). Sollte das Schiff über einen Zeitraum von mehr als 60 zusammenhängenden Tagen off-hire sein, kann der Charterer den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Gleiches gilt für den Fall, dass das Schiff für einen Zeitraum von mindestens 365 Tagen blockiert oder eingeschlossen ist oder requiriert wird. Weitere Kündigungsrechte bestehen. Sämtliche Off-Hire-Perioden können vom Charterer nach seiner Wahl auf die Laufzeit der Charter hinzugerechnet werden. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei Kriegsausbruch zwischen bestimmten Staaten. Die Charter ist jeweils monatlich am Zehnten des laufenden Monats zu zahlen. Im Chartervertrag wurde eine Befrachtungskommission in Höhe von 1,25 % der Charterrate für Maersk Broker K/S, Kopenhagen, Dänemark, vereinbart. Der abgeschlossene Chartervertrag unterliegt englischem Recht. Bei Vertragsstreitigkeiten ist die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts in London vereinbart. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

79 Rechtliche Grundlagen 77 BEREEDERUNGSVERTRAG Mit einem Bereederungsvertrag vom 16. Juni 2008 hat die Beteiligungsgesellschaft die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG mit der Bereederung des Schiffes beauftragt. Dieser Vertrag wurde im Rahmen der Umstrukturierung durch einen entsprechenden neuen Vertrag vom 3. Juli 2009 ersetzt. Der Vertragsreeder wird die erforderlichen Geschäfte mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders im Namen und für Rechnung der Beteiligungsgesellschaft ausführen. Der Bereederungsvertrag ist für die Dauer von 30 Jahren geschlossen. Er endet ferner im Fall des Verkaufs oder Totalverlustes des Schiffes mit der Gesellschafterversammlung, auf der die Schlussbilanz der Gesellschaft genehmigt wird, sowie mit Abschluss der Liquidation des Vertragsreeders. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Für seine Tätigkeit erhält der Vertragsreeder eine Vergütung in Höhe von 4 % der Chartereinnahmen. Bei Beendigung des Bereederungsvertrages auf Grund eines Verkaufs oder Totalverlustes des Schiffes sowie bei ordentlicher Kündigung des Bereederungsvertrages durch die Gesellschaft erhält der Vertragsreeder für die Abwicklung der Reedereigeschäfte für weitere drei Monate die zuletzt erhaltene Vergütung. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Haftung des Vertragsreeders gegenüber der Beteiligungsgesellschaft ist der Höhe nach auf das Fünffache der durchschnittlichen jährlichen vertraglichen Vergütung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorliegen von Vorsatz. PLATZIERUNGSGARANTIE Für den Fall, dass bis zum 31. Dezember 2010 neben den bereits gezeichneten Kommanditanteilen von insgesamt EUR , der Gründungsgesellschafter weitere Kommanditbeteiligungen an der Gesellschaft in der Gesamthöhe von weniger als EUR , zzgl. Agio (inklusive der bereits gehaltenen Kommanditbeteiligungen in Höhe von EUR , zzgl. Agio) rechtswirksam gezeichnet sein sollten, haben die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG mit Vertrag vom 17. Juli 2009 zu jeweils 50 % eine Platzierungsgarantie gegenüber der Beteiligungsgesellschaft abgegeben. Hiernach sind die Garanten zu jeweils 50 % verpflichtet, zum 31. Dezember 2010 noch ausstehendes Emissionskapital zzgl. Agio als Kommanditeinlage zu übernehmen oder durch Dritte übernehmen zu lassen. Die Platzierungsgaranten haben bereits bei einer Vielzahl von Projekten in der Vergangenheit entsprechende Garantien abgegeben. Der Verband der Vereine Creditreform e.v., Neuss, hat die Platzierungsgaranten mit Datum vom 15. Juni 2009 mit einem Bonitätsindex von 264 (Fondshaus Hamburg) bzw. vom 16. Juli 2009 von 260 (NSC Schifffahrtsgesellschaft) auf einer Skala von 100 (ausgezeichnete Bonität) bis 600 (harte Negativmerkmale) bewertet. DARLEHENSVERTRÄGE/FINANZIERUNGSZUSAGEN Für die Finanzierung des MS Antofagasta hat die Beteiligungsgesellschaft am 10. März 2008 einen Darlehensvertrag mit einer norddeutschen Landesbank über ein Schiffshypothekendarlehen in Höhe von USD , abgeschlossen. Die Valutierung des Darlehens erfolgte mit Übernahme des Neubaus am 12. März Die Laufzeit des Darlehens beträgt 15 Jahre, die Tilgung erfolgt in 59 quartalsweisen Raten in Höhe von USD , sowie einer Schlussrate in Höhe von USD ,, beginnend drei Monate nach Übernahme des Schiffes. Die ersten fünf Tilgungsraten wurden vertragsgemäß im Juni, September und Dezember 2008 sowie im März und Juni 2009 in Höhe von insgesamt USD , geleistet. Sondertilgungen sind zum Ablauf einer jeweiligen Zinsbindungsperiode grundsätzlich möglich. Dieselbe Bank hat der Beteiligungsgesellschaft mit einem Darlehensvertrag vom 10. März 2008 eine Kontokorrentlinie in Höhe von EUR , ab Übernahme des Schiffes bis auf Weiteres, längstens bis zum 30. März 2023, eingeräumt. Der Kontokorrentkredit wurde in voller Höhe bei Übernahme des Schiffes valutiert. Mit der Bank wurden für das Schiffshypothekendarlehen außerdem zwei Zinssatz-Swapgeschäfte mit Laufzeiten bis Juni 2011 bzw. Juni 2013 abgeschlossen. Die Bezugsbeträge der Zinssicherungen betragen, bezogen auf die Gesamthöhe des Schiffshypothekendarlehens, anfänglich rund 33 %. Die gesicherten Zinssätze liegen zwischen rund 4,6 % p. a. und rund 5,6 % p. a., jeweils inklusive Bankmargen und zusätzlichen Margenaufschlägen, die jedoch nicht über die gesamte Laufzeit der Zinsswaps festgeschrieben sind. Die Bank hat das Recht, die Margen auf Grund neuerer Anforderungen anzupassen. Daher können sich die Zinssätze auf Grund von Margenanpassungen verändern. Zu Einzelheiten hinsichtlich der abgeschlossenen Zinsswap-Geschäfte vgl. auch die Seite 53 im Kapitel Wirtschaftlichkeitsrechnungen. In das Seeschiffsregister beim Amtsgericht Hamburg, Blatt 21737, ist bei Übernahme des MS Antofagasta zur Besicherung der Rechte der Bank aus der Darlehensgewährung in der dritten Abteilung eine erstrangige Schiffshypothek in Höhe von USD , eingetragen worden. Zusätzlich wurden die Ansprüche aus Fracht, Charter und Versicherung an die Bank abgetreten. Bezüglich der Bankdarlehen bestehen die bei Darlehensverträgen üblichen Kündigungsrechte. Fondshaus Hamburg

80 78 Rechtliche Grundlagen Für die Vorfinanzierung von noch nicht platziertem Kommanditkapital wurde der Gesellschaft auf der Basis eines Darlehensvertrages vom 10. März 2008 nebst Nachtrag vom 17. Juli 2009 von der endfinanzierenden Bank eine Eigenmittelzwischenfinanzierung bis zu einem Betrag in Höhe von EUR , gewährt. Der Darlehensbetrag wurde am 12. März 2008 in voller Höhe in EUR valutiert. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung valutiert das Darlehen noch in Höhe von EUR ,. Die Finanzierung ist bis zum 31. Dezember 2009 befristet. Die Rückführung des Darlehens erfolgt sukzessive aus den eingezahlten Eigenmitteln, spätestens bis zum 31. Dezember Sondertilgungen sind zum Ende der jeweiligen Zinsbindungsperiode grundsätzlich möglich. Es bestehen die bei Bankfinanzierungen üblichen Kündigungsrechte. Zur Besicherung der Rechte des Kreditinstitutes aus der Eigenmittelzwischenfinanzierung wurde durch die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG gegenüber der finanzierenden Bank eine separate Eigenkapital- Platzierungs-Garantie abgegeben. Hierin verpflichten sich die Garanten, am 31. Dezember 2009 auf Anforderung der Bank nicht eingeworbenes Eigenkapital auf ein Konto der Beteiligungsgesellschaft bei der finanzierenden Bank einzuzahlen, maximal jedoch EUR , pro Garant. Ferner wird zur Besicherung der Rechte der Bank aus der Gewährung der Eigenmittelzwischenfinanzierung in das Seeschiffsregister beim Amtsgericht Hamburg, Blatt 21737, im Rang nach der erststelligen Schiffshypothek die Eintragung einer Schiffshypothek in Höhe von USD , erfolgen. Die finanzierende Bank hat die Vermögensanlage nicht mitkonzipiert und soweit sie Einsicht in die Struktur der Daten und Verträge des Angebots genommen hat die Verträge ausschließlich im Hinblick auf ihre Interessen als Darlehensgeber geprüft. Insbesondere hat sie auch nicht den vorliegenden Verkaufsprospekt herausgegeben oder geprüft. Die Bank übernimmt daher ausdrücklich keine (weiter gehenden) Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Beteiligungsangebot, insbesondere keine Haftung für die kalkulierten Annahmen der Anbieterin oder den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolges des Beteiligungsangebotes. Die Verzinsung der Darlehen erfolgt gemäß den Darlehensverträgen auf der Basis Bankeneinstand (Refinanzierungssatz der Bank) ggf. zuzüglich eines Liquiditätsaufschlages sowie zuzüglich einer marktüblichen Bankenmarge. Anfallende Bearbeitungsgebühren sowie Zusageprovisionen wurden in der Investitionsund Finanzierungsrechnung der Emittentin berücksichtigt. VERTRAG ÜBER DIE KONTROLLE DER MITTELVERWENDUNG Die Beteiligungsgesellschaft hat mit Datum der Neufassung vom 17. Juli 2009 einen Vertrag mit einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die formale Kontrolle der Mittelverwendung geschlossen. Über das Emissionskapital inklusive des darauf entfallenden Agios in Höhe von 5 % (kurz: die Mittel ) kann nur nach Gegenzeichnung durch den Kontrolleur verfügt werden. Der Kontrolleur prüft die betragsmäßige Übereinstimmung der von der Emittentin veranlassten Verfügungen über die Mittel mit den Angaben der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin und den entsprechenden Verträgen. Der Kontrolleur ist dabei zur Unterzeichnung dieser Verfügungen berechtigt und verpflichtet, wenn die Zahlungen an die dort genannten Empfänger in der dort genannten Höhe (gegebenenfalls zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) überwiesen werden oder soweit eine Vorfinanzierung der Eigen- oder Fremdmittel abgelöst wird. Der Mittelverwendungskontrolleur wird die Freigabe des Emissionskapitals nebst Agio nur dann erteilen, wenn ihm die im Vertrag vereinbarten Nachweise erbracht werden. Die Freigabe und Verwendung der Fremdfinanzierung und der sonstigen Eigenmittel, die unmittelbar zur Bezahlung des Anlageobjektes vorgesehen sind, sind nicht Gegenstand der Kontrolltätigkeit. Die Prüfung des Kontrolleurs beschränkt sich darauf, ob insbesondere die vereinbarten Voraussetzungen formal vorliegen. Über die formale Prüfung hinaus wird er keine Kontrolltätigkeiten ausüben. Die Kontrolle erstreckt sich nur auf die Inves titionsphase und ist grundsätzlich mit der vollständigen Abwicklung der in Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag genannten Zahlungen und anschließender Auskehrung des danach verbleibenden Betrages an die Emittentin abgeschlossen. Im Rahmen der Durchführung der Kontrolltätigkeit ist die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall auch gegenüber Dritten grundsätzlich auf EUR 4 Mio. beschränkt. Der Vertrag ist im Wortlaut auf den Seiten 112 bis 115 abgedruckt. REGISTRIERUNG DES SCHIFFEs Die Beteiligungsgesellschaft hat das MS Antofagasta neben der am 12. März 2008 erfolgten Eintragung in das deutsche Register zusätzlich befristet in das Bareboat-Register von Liberia eintragen lassen. Hierzu wurde ein Bareboat-Chartervertrag mit einer 100 %igen Tochtergesellschaft der Beteiligungsgesellschaft geschlossen. Das MS Antofagasta fährt seit Übernahme unter der Flagge von Liberia. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

81 Rechtliche Grundlagen 79 VERGÜTUNGEN UND ERGEBNISBETEILIGUNGEN BETEILIGTER PARTNER Für die Platzierung des erforderlichen Kommanditkapitals erhält die Anbieterin auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages vom 17. Juli 2009 von der Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung von rund EUR , inkl. Agio. Es werden somit insgesamt Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen in Höhe von rund EUR , inkl. Agio (Gesamthöhe der Provisionen), bezogen auf das Emissionskapital inklusive des Kommanditkapitals der bereits beteiligten Anleger von insgesamt EUR , zzgl. Gründungskommanditkapital von EUR ,, geleistet. Weitere Provisionen im Sinne des 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV werden nicht gezahlt. Die Anbieterin erhält für die konzeptionelle Beratung und Betreuung der Beteiligungsgesellschaft, inkl. der kaufmännischen Projektleitung, die Aufbereitung der wirtschaftlichen Eckdaten der Beteiligungsgesellschaft über den langfristigen Einsatz des Schiffes sowie insbesondere für die Leitung bei der Erstellung des Verkaufsprospektes und für die notwendigen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen auf der Grundlage des Vertrages vom 17. Juli 2009 eine Vergütung von insgesamt EUR ,. Die Vermittlungsprovision ist erfolgsorientiert anteilig in Höhe des platzierten Kapitals verdient und fällig, sobald die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft und der Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung eine Auszahlung erlauben. Der Anspruch auf die Vergütung für die konzeptionelle Beratung etc. ist mit der Erstellung des Verkaufsprospektes und der Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verdient und ist fällig, sofern die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft und der Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung eine Auszahlung erlauben, spätestens am 31. Dezember Sollte die persönlich haftende Gesellschafterin von der Möglichkeit, das Kommanditkapital nach 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages zu erhöhen, Gebrauch machen, so erhöht sich die Vergütung für die konzeptionelle Beratung etc. um maximal EUR , und für die Vermittlungsprovision um maximal EUR , (inkl. Agio). Darüber hinaus erhält die Anbieterin für die Übernahme der wirtschaftlichen Beratung der Gesellschaft für die Jahre 2008 bis 2010 auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages vom 17. Juli 2009 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2 % des insgesamt vorgesehenen Kommanditkapitals; hierzu gehört auch eine etwaig in Anspruch genommene Platzierungsreserve ( 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages). Ab dem 1. Januar 2011 bemisst sich diese Vergütung nach dem gesamten Kommanditkapital zum Jahresanfang. Diese Vergütung ist jeweils zum 30. Dezember eines Jahres zur Zahlung fällig. Die Anbieterin hat jedoch einen Anspruch auf quartalsweise Abschlagszahlungen. Der Anspruch der Anbieterin auf die Vergütung besteht bis zum Abschluss der Liquidation der Gesellschaft, mindestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Schiff veräußert wird bzw. ein Totalverlust eintritt, zzgl. weiterer sechs Monate. Für die Stellung der Platzierungsgarantien mit Datum vom 17. Juli 2009 erhalten die Anbieterin und der Vertragsreeder eine Vergütung von jeweils EUR ,, somit insgesamt EUR ,. Die Vergütungen sind bei Vertragsschluss verdient und zahlbar, sobald es die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft erlaubt, spätestens am 31. Dezember Die Komplementärin der Emittentin erhält ab 2008 für die Übernahme der persönlichen Haftung, die laufende Geschäftsführung und die Vertretung der Beteiligungsgesellschaft neben der Erstattung von Auslagen für jedes angefangene Kalenderjahr eine jeweils am Jahresende fällige pauschale Vergütung in Höhe von EUR 2.500,. Für die Betreuung der Anleger in der Investitionsphase und während der gesamten Laufzeit erhält die Treuhänderin gemäß 8 des Treuhandvertrages in den Jahren 2008 bis 2010 jeweils eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,4 % des prospektierten Emissionskapitals inklusive des Kommanditkapitals der bereits beigetretenen Anleger. Zum Emissionskapital gehört auch das ggf. erhöhte Emissionskapital pro angefangenes Kalenderjahr. Ab 2011 bezieht sich die Vergütung auf das zum Jahresbeginn verwaltete Treuhandkapital. Die Vergütung ist am 30. Dezember jeden Jahres fällig. Die Treuhänderin hat jedoch einen Anspruch auf quartalsweise Abschlagszahlungen. Der Anspruch der Treuhänderin auf die Vergütung besteht bis zum Abschluss der Liquidation der Gesellschaft, mindestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Schiff veräußert wird bzw. ein Totalverlust eintritt, zzgl. weiterer sechs Monate. Ferner erhält die Treuhänderin für die Durchführung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen eine Aufwandspauschale in Höhe von 0,75 %, bezogen auf den Nominalwert der Beteiligung, insgesamt jedoch mindestens EUR 100, und maximal EUR 350,. Für seine Tätigkeit erhält der Vertragsreeder eine Vergütung in Höhe von 4 % der Brutto-Chartereinnahmen. Bei Beendigung des Bereederungsvertrages auf Grund eines Verkaufs oder Totalverlustes des Schiffes sowie bei ordentlicher Kündigung des Bereederungsvertrages durch die Gesellschaft erhält der Vertragsreeder für die Abwicklung der Reedereigeschäfte für weitere drei Fondshaus Hamburg

82 80 Rechtliche Grundlagen Monate die zuletzt erhaltene Vergütung. Zusätzlich werden dem Vertragsreeder nach dem Bereederungsvertrag die Kosten für den Jahresabschluss und dessen Prüfung, Kosten für Telekommunikation ins Ausland und Reisespesen für Inspektionen außerhalb Deutschlands erstattet. Nicht von dieser Vergütung erfasst ist die Einschaltung von Befrachtungsmaklern, auch wenn diese mit dem Vertragsreeder verbunden sind. Darüber hinaus erhält der Vertragsreeder auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages vom 17. Juli 2009 für seine zusätzlichen Tätigkeiten im Jahr 2009, die im Zusammenhang mit der Umstrukturierung des Fonds angefallen sind, eine pauschal vereinbarte Vergütung in Höhe von EUR ,. Die Vergütung ist mit Erstellung des Verkaufsprospektes und Gestattung der Veröffentlichung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verdient und ist fällig, sofern die Liquiditätslage der Beteiligungsgesellschaft und der Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung eine Auszahlung erlauben, spätestens am 31. Dezember Für die Vermittlung der Eigenmittelzwischenfinanzierung zur Vorfinanzierung des noch einzuwerbenden und einzuzahlenden Eigenkapitals erhält der Vertragsreeder gemäß einer Vereinbarung vom 17. Juli 2009 eine Vergütung in Höhe von EUR ,. Die Vergütung ist mit verbindlicher Zusage durch die finanzierende Bank verdient und fällig, sobald die Liquiditätslage der Gesellschaft und die Bestimmungen des Vertrages über die Mittelverwendung eine Zahlung erlauben, spätestens am 31. Dezember Ferner erhält die NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG nach dem Auslaufen der Erstcharter eine Befrachtungskommission von bis zu 1,25 % auf die Brutto-Charterrate für den Abschluss der weiteren Anschlusschartern für das MS Antofagasta während der Laufzeit des Fonds. Üblicherweise fallen auch im Übrigen bei der Vermittlung von Chartern marktübliche Kommissionen für Befrachtungsmakler an. Das gilt auch für den Fall, dass Anschlusschartern von einem mit dem Vertragsreeder verbundenen Unternehmen vermittelt werden. Der Vertragsreeder hat von der Verkäufergesellschaft für die Durchführung der Bauaufsicht eine Vergütung von USD , erhalten. Alle in diesem Abschnitt genannten Vergütungen verstehen sich zuzüglich etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Darüber hinaus erhalten die Anbieterin und der Vertragsreeder bei Veräußerung des Schiffes oder bei Totalverlust jeweils 1,5 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung als Ergebnisbeteiligung. Des Weiteren sind die Anbieterin und der Vertragsreeder mit insgesamt 1/3 an über den Prognosewerten liegenden Betriebsergebnissen der Beteiligungsgesellschaft in Form eines Gewinnvorabs beteiligt. Nach Ablauf der prospektierten Laufzeit, ab dem Jahr 2026, liegt ein Mehrergebnis vor, sofern und soweit allen Gesellschaftern in den jeweiligen Kalenderjahren ein Gewinn von mehr als 20 %, bezogen auf ihre Einlage, zugewiesen wurde. Die Auszahlung eines Gewinnvorabs erfolgt spätestens nach Vorlage des testierten Berichts des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses. Reicht das Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft nicht zur Bedienung des Gewinnvorabs aus oder ist das handelsrechtliche Ergebnis negativ, so wird der entsprechende Betrag vorgetragen und in den folgenden Jahren zugewiesen. Es besteht ein Anspruch auf angemessene Vorauszahlungen. Soweit in den einzelnen Jahren kumulierte Minderergebnisse verbleiben, werden die se zunächst mit zukünftigen Mehrergebnissen verrechnet. Es bestehen aber in diesem Fall keine Zahlungsansprüche gegen die Anbieterin und den Vertragsreeder. Betriebsergebnis in diesem Sinne ist das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft ohne Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen, Abschreibungen und Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und den Investitionskosten nach Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag mit Ausnahme der in der Position 6 der prospektierten Investitionsund Finanzierungsrechnung enthaltenen Aufwendungen für Bereitstellungsprovisionen, Handelsregistereintragungen und Hypothekenbestellungen. Für das Jahr 2008 ist das im Jahresabschluss der Gesellschaft ausgewiesene Mehr- oder Minderergebnis maßgeblich. Außer den auf den Seiten 79/80 erläuterten Vergütungen stehen den Gründungsgesellschaftern weder innerhalb noch außerhalb des Gesellschaftsvertrages weitere Vergütungen in Form von Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechten, sonstigen Gesamtbezügen wie insbesondere Gehältern, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelten, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art zu. Außer den im Kapitel Rechtliche Grundlagen genannten sind keine sonstigen Vereinbarungen zwischen wesentlichen Vertragspartnern bekannt, die das Anlageobjekt, seine Anschaffung oder Herstellung, seine Finanzierung, Nutzung oder Verwertung betreffen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

83 Fondshaus Hamburg

84 Seite Angaben zur Vermögens anlage und zu den Vertragspartnern Angaben zur Vermögensanlage VERMÖGENSANLAGE Das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlage beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes ( 9 Abs. 1 VerkaufsprospektG). Die Zeichnungsfrist endet am 31. Dezember Die Zeichnung kann mit dem Zeitpunkt der vollständigen Einwerbung des Kommanditkapitals vorzeitig geschlossen werden. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Die Anzahl der angebotenen Vermögensanlagen-Anteile beträgt mindestens einen Anteil und maximal 775 Kommanditanteile. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR ,. Der Gesamtbetrag der Vermögensanlage beträgt EUR ,.Der Erwerbspreis der Beteiligung entspricht der Zeichnungssumme. Zum Prospektaufstellungsdatum beträgt das Kommanditkapital der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG unter Berücksichtigung von Sonderkündigungen zum 30. September 2009 EUR ,. Hierbei handelt es sich in Höhe von EUR , um das Kommanditkapital der Gründungsgesellschafter, das voll eingezahlt ist. Das ausstehende Kapital ist insoweit EUR 0,. In Höhe von EUR , handelt es sich um Kommanditkapital, das von insgesamt 97 bereits beteiligten Anlegern gehalten wird. Diese Einlagen sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung in Höhe von EUR , eingezahlt. Die Höhe des ausstehenden Kapitals zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ist insoweit EUR ,. In Bezug auf die Emittentin wurden bisher keine Wertpapiere, jedoch eine Vermögensanlage im Sinne des 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes ausgegeben. Bei dieser Vermögensanlage handelte es sich um Kommanditbeteiligungen an der FHH FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

85 Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG. Diese Vermögensanlage wurde als FHH Fonds Nr. 38 zur öffentlichen Zeichnung ab Juli 2008 angeboten, wobei eine Beteiligung nur bei gleichzeitiger Zeichnung von Anteilen an den Vermögensanlagen FHH Fonds Nr. 38 MS JOHANNESBURG GmbH & Co. KG und FHH Fonds Nr. 38 MS MONTREAL GmbH & Co. KG (Schwestergesellschaften) möglich war. Die Zeichnungsmöglichkeit dieser Vermögensanlagen wurde im April 2009 vor Erreichen des vorgesehenen Kommanditkapitals in Verbindung mit einer Umstrukturierung vorzeitig beendet. Die Firmierung der Emittentin als FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG wurde in die Firmierung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG geändert. Es ist nunmehr ausschließlich eine Beteiligung an der Emittentin möglich. Bei dem benannten Kommanditkapital in Höhe von EUR , handelt es sich um von Anlegern gezeichnetes Kapital, das bei der Emittentin bereits unter ihrer alten Firmierung als Vermögensanlage FHH Fonds Nr. 38 MS AN- TOFAGASTA GmbH & Co. KG gezeichnet wurde. Das Angebot dieser Vermögensanlage erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland, in Österreich und in der Schweiz. Die Höhe der Teilbeträge einer Platzierung im Ausland steht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Prospektes nicht fest. HAUPTMERKMALE EINER BETEILIGUNG Die Anleger nehmen mit einer Beteiligung am Kommanditkapital der Emittentin jeweils eine Gesellschafter- bzw. Treugeberstellung ein. Die Hauptmerkmale einer Kommanditbeteiligung an der Emittentin sind die damit verbundene Teilnahme an Gewinnen und Verlusten sowie den stillen Reserven der Emittentin, Informationsrechte, das Recht zur Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen der Emittentin und das Stimmrecht sowie die auf 10 % der Beteiligung beschränkte Haftung. Abweichend hiervon erhalten bereits beigetretene Anleger gegenüber neu hinzutretenden Anlegern in den Jahren 2008 und 2009 eine erhöhte Entnahmeberechtigung und Ergebniszuweisung. Weitere Sonderrechte für bereits beigetretene Anleger sind die Kündi- Fondshaus Hamburg

86 84 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern gungmöglichkeit zum 30. September 2009 und dem sich daraus ergebenden Auseinandersetzungsguthaben. Bezüglich der übrigen Hauptmerkmale sind die bisher beigetretenen Anleger den neu hinzutretenden Anlegern gleichgestellt. Die Gründungsgesellschafter haben mit ihrer Beteiligung verbundene Sonderrechte, insbesondere erhalten sie die auf den Seiten 79/80 dargestellten Vergütungen bzw. Ergebnisbeteiligungen. Beschlussfassungen gemäß 12 Nr. 11e) bis h), j) und k) stehen unter dem Zustimmungsvorbehalt der persönlich haftenden Gesellschafterin. Darüber hinaus stehen Beschlüsse, die in die Rechte der persönlich haftenden Gesellschafterin oder der weiteren Gründungsgesellschafter eingreifen, unter dem Zustimmungsvorbehalt des betroffenen Gründungsgesellschafters. Ferner gilt die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 % der übernommenen Einlage nicht für die Gründungsgesellschafter. Auch hat die persönlich haftende Gesellschafterin das Recht, der Übertragung von Kommanditanteilen aus sachlichem Grund zu widersprechen. Weitere Sonderrechte der persönlich haftenden Gesellschafterin sind die Berufung eines vorläufigen Beirats und die Ernennung eines dritten Beiratsmitgliedes. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist auch berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes der Aufstellung eines Beiratskandidaten zu widersprechen. Im Übrigen steht Fondshaus Hamburg sowie NSC Schifffahrtsgesellschaft ein gemeinsames Vorkaufsrecht bei der Übertragung von Beteiligungsanteilen zu; ausgenommen ist hierbei der Verkauf unter Ehegatten oder an die Kinder. Weitere Sonderrechte der Gründungsgesellschafter gegenüber bereits beigetretenen und neu hinzutretenden Gesellschaftern bestehen nicht. GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER EMITTENTIN Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Emittentin sind der Erwerb und der Betrieb des MS Antofagasta sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Der Erwerb des Schiffes erfolgt durch Fremdkapital, durch Kommanditkapital der Gründungsgesellschafter sowie Kommanditkapital der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes bereits beigetretenen Anleger und durch das bei den Anlegern noch einzuwerbende Eigenkapital. Die im Investitionsplan ausgewiesene Anschaffung des Schiffes stellt die einzige laufende Investition dar. Weitere laufende Investitionen werden nicht getätigt. ANLAGEZIEL UND ANLAGEPOLITIK Anlageziel der Beteiligungsgesellschaft ist der Einsatz des MS Antofagasta im internationalen Seeverkehr, um aus der Vercharterung und dem späteren Verkauf einen größtmöglichen Ertrag zu erwirtschaften. Dieser soll in Form von laufenden Auszahlungen nebst einer Schlussauszahlung an die Kommanditisten der Beteiligungsgesellschaft ausgekehrt werden. Die Nettoeinnahmen dieses Beteiligungsangebotes werden für den Erwerb des MS Antofagasta verwendet.* Da die Nettoeinnahmen der Beteiligungsgesellschaft für die Realisierung des Anlageziels allein nicht ausreichen, werden zusätzlich Bankdarlehen aufgenommen. Neben dem Erwerb des Schiffes werden die Nettoeinnahmen für die im Kapitel Investitions- und Finanzierungsrechnung dargestellte Liquiditätsreserve benötigt. Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen nicht verwendet. Hinsichtlich der Angaben zum Realisierungsgrad des Projektes wird darauf verwiesen, dass der Kaufvertrag für den Erwerb des Schiffes abgeschlossen wurde. Das MS Antofagasta befindet sich bereits seit dem 12. März 2008 gegen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum der Beteiligungsgesellschaft. Seit diesem Zeitpunkt fährt das Schiff auf der Basis des abgeschlossenen fünfjährigen Chartervertrages beim Charterer. Der Beteiligungsgesellschaft wurden ein langfristiges Schiffshypothekendarlehen, ein Kontokorrentkredit sowie eine Eigenmittelzwischenfinanzierung auf der Basis von Darlehensverträgen gewährt und valutiert. ABHÄNGIGKEIT VON VERTRÄGEN Hinsichtlich der Geschäftstätigkeit und der Ertragslage der Emittentin besteht eine Abhängigkeit von dem Bauvertrag über den Bau des Schiffes (vgl. Seite 76), dem Chartervertrag über die Vercharterung des Schiffes (vgl. Seite 76), dem Bereederungsvertrag über den Betrieb des Schiffes (vgl. Seite 77), den Darlehensverträgen bzw. den Finanzierungszusagen bezüglich der anteiligen Fremdfinanzierung des Schiffskaufpreises (vgl. Seite 77/78), den Platzierungsgarantien zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung (vgl. Seite 77/78) sowie den abgeschlossenen Zins- und Kurssicherungsgeschäften (vgl. Seiten 77/78 und 15). Zum Ausmaß der Abhängigkeit von den genannten Verträgen wird auf die Abschnitte Baurisiko, Chartereinnahmen, Ausfall von Vertragspartnern, Eigenkapital/Fremdkapital und Währungsrisiken des Kapitels Risiken der Vermögensanlage ab Seite 12 verwiesen. Von weiteren Verträgen, Patenten, Lizenzen oder neuen Herstellungsverfahren mit wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage ist die Emittentin nicht abhängig. * Vorliegend bezeichnen Nettoeinnahmen im Sinne des 9 Abs. 1 der VermVerk- ProspV den für die Bezahlung des Schiffkaufpreises zur Verfügung stehenden Teil des eingeworbenen Eigenkapitals, welche sich nach Abzug der sog. Weichkosten bestehend aus Fondsnebenkosten, Provisionen, Gebühren und den sonstigen Kosten laut Investitions- und Finanzierungsrechnung ergibt. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

87 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern 85 BESCHRÄNKUNGEN DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN Tatsächliche Beschränkungen hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeit ergeben sich in Bezug auf die Einsatzmöglichkeiten des Schiffes auf Grund seiner Größe und Bauspezifikationen. Eine rechtliche Beschränkung für das MS Antofagasta ergibt sich aus dem vorliegenden Chartervertrag, wonach Häfen bestimmter Staaten nicht angelaufen bzw. bestimmte Fahrtgebiete nicht befahren werden dürfen. Nach den Darlehensverträgen bzw. Finanzierungszusagen können sich für die Beteiligungsgesellschaft Beschränkungen ergeben, da ein Verkauf des Schiffes, ein Wechsel des Vertragsreeders oder der Abschluss von Charterverträgen sowie auch die Vornahme von überplanmäßigen Auszahlungen an die Gesellschafter der Emittentin die Zustimmung der finanzierenden Bank erfordern. Für einen ordnungsgemäßen Verlauf des Schiffsbetriebs sind diverse in- und ausländische behördliche Genehmigungen erforderlich. Hierzu gehört im Besonderen die Registrierung des Schiffes. Für die Ausflaggung des Schiffes muss beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie eine Ausflaggungsgenehmigung beantragt werden. Die Genehmigung der Ausflaggung wird in der Regel für zwei Jahre gewährt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung liegen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für das bereits seit dem 12. März 2008 in Fahrt befindliche Schiff vor. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung besteht für die Beteiligungsgesellschaft eine nicht nur unerhebliche dingliche Belastung aus der Bestellung einer Schiffshypothek im Zusammenhang mit der teilweisen Fremdfinanzierung des Schiffskaufpreises (vgl. Seite 77/78). ANGABEN ÜBER MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG, DIE TREUHÄNDERIN UND SONSTIGE PERSONEN Die Geschäftsführung der Emittentin erfolgt durch die Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin (im Folgenden auch Komplementärin genannt) sind Roberto Echevarria von Gusovius, Dirk Rößler, beide Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg, sowie Klaus G. Wolff und Jens Brandis, beide An der Alster 45, Hamburg. Eine Funktionstrennung der Mitglieder der Geschäftsführung liegt nicht vor. Der Sitz der Gesellschaft lautet: Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg. Die Emittentin verfügt zum Datum der Prospektaufstellung über einen vorläufigen Beirat. Es wurde Herr Thomas Mangels mit Geschäftsanschrift Alstertor 23, Hamburg bestellt. Dem vorläufigen Beirat wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr weder von der Emittentin noch von ihrer Komplementärin Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt. Der Beirat ist weder für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind, noch für Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Über Aufsichtsgremien verfügt die Beteiligungsgesellschaft nicht. Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Komplementärin der Emittentin wurden weder von der Komplementärin noch von der Emittentin für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt. Mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage ist Fondshaus Hamburg (Anbieterin) betraut. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin Herr Jens Brandis und Herr Klaus G. Wolff sind zugleich auch Mitglieder der Geschäftsführung von Fondshaus Hamburg. Mit der Bauaufsicht des Schiffes war die NSC Schifffahrtsgesellschaft betraut. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin Herr Roberto Echevarria von Gusovius und Herr Dirk Rößler sind zugleich auch Mitglieder der Geschäftsführung der NSC Schifffahrtsgesellschaft. Fondshaus Hamburg und NSC Schifffahrtsgesellschaft sind Eigentümer der Verkäufergesellschaft des MS Antofagasta. Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin sind zugleich Mitglieder der Geschäftsführung der Verkäufergesellschaft. Darüber hinaus sind Mitglieder der Geschäftsführung weder für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut sind oder die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, noch sind sie für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Treuhänderin der Anleger ist die FHT Fondshaus Treuhand GmbH, Hamburg. Der Sitz der Gesellschaft lautet: An der Alster 45, Hamburg. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der auf den Seiten 106 ff. abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag (vgl. auch Seite 75/76). Die Vergütungen der Treuhänderin während der Prognoselaufzeit betragen auf der Basis der prospektierten Eckdaten insgesamt EUR , zuzüglich Umsatzsteuer. Fondshaus Hamburg

88 86 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern Die Treuhänderin ist verpflichtet, die Beteiligungen gemäß den Beitrittserklärungen und in Übereinstimmung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag im eigenen Namen und für Rechnung der Anleger zu erwerben. Aufgabe der Treuhänderin ist die Information, Beratung und Betreuung der Treugeber/Kommanditisten über die Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaft während der gesamten Laufzeit. Weiterhin ist die Treuhänderin verpflichtet, das Stimmrecht nach den Weisungen der Treugeber auszuüben. Darüber hinaus ist sie berechtigt, einen Abstimmungsvorschlag zu unterbreiten. Erhält die Treuhänderin keine rechtzeitige Weisung, wird sie ihre Stimme entsprechend dem Abstimmungsvorschlag abgeben. Dies gilt nicht im Fall von Beschlüssen gemäß 12 Nr. 11e) bis i) und k) bis m) des Gesellschaftsvertrages. Hierbei handelt es sich u. a. um Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder den Verkauf des Schiffes. Da die Anbieterin der einzige Gesellschafter der Treuhänderin ist, können ggf. Interessenkonflikte entstehen; vgl. hierzu die Ausführungen auf Seite 21. Sollten sich die Treugeber direkt in das Handelsregister eintragen lassen, so führt die Treuhänderin die Betreuung der Anleger im Rahmen einer Verwaltungstreuhand fort. Mittelverwendungskontrolleur ist die BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, eine unabhängige, in der Mittelverwendungskontrolle erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Der Sitz der Gesellschaft lautet: Welckerstr. 10, Hamburg. Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs ist der auf den Seiten 112 ff. abgedruckte Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung. Aufgabe des Mittelverwendungskontrolleurs ist die formale Prüfung der Freigabe und Verwendung des Emissionskapitals durch eine Kontrolle der betragsmäßigen Übereinstimmung der von der Emittentin veranlassten Verfügungen mit den entsprechenden Verträgen. Er ist verpflichtet, bei Vorliegen der Freigabevoraussetzungen Zahlungen freizugeben. Er hat das Recht, alle notwendigen Unterlagen anzufordern. Erst nach seiner Gegenzeichnung kann die Zahlung durch die Bank erfolgen (siehe dazu auch die Ausführungen auf S. 78). Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können, liegen nach Kenntnis der Anbieterin nicht vor. Der Kontrolleur erhält eine einmalige Vergütung in Höhe von EUR , zuzüglich Umsatzsteuer, die bereits gezahlt wurde. Es gibt keine Personen oder Gesellschaften, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die die Herausgabe oder den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben. Keine juristische Person oder Gesellschaft hat für die angebotene Vermögensanlage eine Gewährleistung der Verzinsung oder Rückzahlung übernommen. KOSTEN FÜR ANLEGER Mit der Beteiligung an diesem Fonds fallen das Agio in Höhe von 5 % und gegebenenfalls Kosten für Telefon, Porto, Beratung sowie Reisekosten beim Anleger an. Beteiligt sich der Anleger als Kommanditist, hat er auf seine Kosten für die Gesellschaft eine notariell beglaubigte Vollmacht einzureichen. Bei einer beispielhaften Beteiligung in Höhe von EUR , müsste der Anleger gemäß 32, 45 KostO Gebühren von insgesamt rund EUR 67, (maximal EUR 130, je Vollmacht) tragen. Sofern Treugeber ihre Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist wandeln wollen und diese Wandlung nicht zum Ende eines Quartals, sondern innerhalb eines Quartals wünschen, kann die Treuhänderin bis zu EUR 150, in Rechnung stellen. Sollte sich der Anleger entgegen dem Beteiligungskonzept für eine persönliche Anteilsfinanzierung entscheiden, so besteht die Möglichkeit, dass der Anleger auf Grund einer vorzeitigen Liquidation der Gesellschaft eine Vorfälligkeitsentschädigung an den Fremdfinanzierer leisten muss. Etwaige anfallende Bankgebühren für Überweisungen sind von dem Anleger zu tragen. Ferner können bei dem Anleger Kosten im Zusammenhang mit der Einsichtnahme in die Geschäftsbücher entstehen. Neben dem Erwerbspreis und dem Agio in Höhe von 5 % fallen zusätzliche Kosten bei verspäteter Einzahlung in Form von Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes, mit dem die Gesellschaft ihrerseits für Zwischenkredite belastet wird, zzgl. eines Aufschlages von drei Prozentpunkten, mindestens 1 % je angefangenen Monat und maximal 8 % pro Jahr vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schäden (zum Beispiel Mahnkosten, Kosten der gerichtlichen Verfolgung), an. Zusätzlich treffen den Anleger für den Fall des Ausschlusses wegen Nichterbringung der Einlage weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Ausschlussverfahren. Hierzu gehören insbesondere die Kosten der Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens durch einen Wirtschaftsprüfer sowie ggf. die durch die Feststellung des Verkehrswertes des Schiffes durch drei zu beauftragende Makler als Schiedsgutachter entstehenden Kosten. Diese Ermittlungskos ten fallen unabhängig von der Art des Ausscheidens in voller Höhe stets bei dem Anleger an. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

89 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern 87 Ferner hat der Anleger bei Übertragung seines Anteils eine Aufwandspauschale in Höhe von 0,75 %, bezogen auf den zu übertragenden Kommanditanteil, mindes tens jedoch EUR 100, und maximal EUR 350, zu leisten. Zusätzlich können Kosten für Makler/Vermittler entstehen. Ferner kann die Beteiligungsgesellschaft dem alten und dem neuen Gesellschafter die anfallenden Notar- und Handelsregisterkosten sowie den Ausgleich ggf. entstehender gewerbesteuerlicher Nachteile als Gesamtschuldner auferlegen. Sofern der Anleger mittelbar über die Treuhänderin beteiligt ist, treffen ihn sämtliche Freihaltungsansprüche der Treuhänderin hinsichtlich dieser obigen Kosten. Teilweise hängt die Höhe der vorstehend genannten Kosten unter anderem von den persönlichen Verhältnissen und/oder von der Höhe der Beteiligungssumme des Anlegers ab, aber auch von Vergütungsansprüchen bzw. Entgelten Dritter. Eine Bezifferung aller ggf. anfallenden Kosten kann daher nicht vorgenommen werden. Darüber hinaus fallen mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögens anlage keine weiteren Kosten an. leistungen der ANLEGER Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Nachschussverpflichtungen vor. In Betracht kommt jedoch, wie im Abschnitt Gesellschaftsvertrag im Kapitel Rechtliche Grundlagen auf Seite 71/72 dargestellt, eine Haftung nach gesetzlichen Vorschriften bzw. für Anleger, die sich über die Treuhandkommanditistin beteiligen nach den Regelungen des Treuhand- und Verwaltungsvertrages. Es gibt keine Umstände, nach denen der Anleger verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Weitere Angaben Die Anbieterin übernimmt keine Zahlungen von Steuern für die Anleger. Die Emittentin gehört keinem Konzern an. Es sind weder Gerichts- oder Schiedsverfahren anhängig, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben könnten, noch wurde die Tätigkeit der Emittentin durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst. Die Personen nach 3 VermVerkProspV (Prospektverantwortliche) sind mit der Konzeption und Eigenkapitalbeschaffung betraut. Sie haben außerdem Platzierungsgarantien übernommen. Die Personen nach 7 VermVerkProspV (Gründungsgesellschafter) sind auch mit den eben genannten Aufgaben betraut und darüber hinaus auch mit der Treuhandverwaltung, der Übernahme der Geschäftsführung, der Vertretung, der Eigenmittelzwischenfinanzierungsvermittlung sowie der Bereederung und Befrachtung des Schiffes. Die Personen nach 12 Verm- VerkProspV (Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Treuhänderin bzw. Mittelverwendungskontrolleur) erbringen die dargestellten Leistungen teilweise im Rahmen von personellen Verflechtungen. Herr Klaus G. Wolff und Herr Jens Brandis sind gleichzeitig Geschäftsführer der Anbieterin. Darüber hinaus sind sie gemeinsam mit Herrn Roberto Echevarria von Gusovius und Herrn Dirk Rößler Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin sowie der Verkäufergesellschaft. Ferner sind Herr Roberto Echevarria von Gusovius und Herr Dirk Rößler Geschäftsführer der Komplementärin des Vertragsreeders. Darüber hinaus werden keine weiteren nicht nur geringfügigen Lieferungen und Leistungen durch diese Personen erbracht. Fondshaus Hamburg sowie NSC Schifffahrtsgesellschaft sind die einzigen Kommanditisten der Verkäufergesellschaft des MS Antofagasta. Den Personen nach 3 (Prospektverantwortliche), 7 (Gründungsgesellschafter) und 12 (Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, Treuhänderin bzw. Mittelverwendungskontrolleur) VermVerkProspV steht oder stand ansonsten das Eigentum an dem Anlageobjekt oder wesentlichen Teilen daran nicht zu. Darüber hinaus besteht oder bestand auch keine dingliche Berechtigung an dem Anlageobjekt. Fondshaus Hamburg ist mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut. NSC Schifffahrtsgesellschaft war mit der Bauaufsicht und ist mit der Bereederung des Schiffes sowie der Eigenmittelzwischenfinanzierungsvermittlung betraut. Fondshaus Hamburg und NSC Schifffahrtsgesellschaft sind Eigentümer der Verkäufergesellschaft des Schiffes. Die Personen nach 7 VermVerkProspV (Gründungsgesellschafter) sind ansonsten weder unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind, oder an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen, oder an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Eine standardmäßige Fremdfinanzierung der Vermögensanlage durch den Anleger ist weder vom Konzept her vorgesehen, noch wird sie vom Anbieter angeboten. Bezüglich des wesentlichen Vertragspartners BLS Revisionsund Treuhand GmbH (Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolleur), vgl. Seite 91, liegen noch keine Erfahrungen der Anbieterin aus Fondsprojekten in der Vergangenheit vor. Die Gesellschaft führt seit 2004 Mittelverwendungskontrollen durch. Fondshaus Hamburg

90 88 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern Angaben zu den Vertragspartnern 1. Emittentin FHH FONDS NR. 40 MS Antofagasta GMBH & CO. KG (vormals: FHH FONDS NR. 38 MS ANTOFAGASTA GMBH & CO. KG) Funktion Emittentin bzw. Beteiligungsgesellschaft Sitz Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 5. Oktober 2007 Kommanditkapital EUR , nach vollständiger Einwerbung, ggf. gemäß 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages Erhöhung um EUR , Komplementärin Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, Hamburg (vormals: Verwaltung FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH) Kommanditisten FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg, mit EUR , FHT Fondshaus Treuhand GmbH, Hamburg, mit EUR 7.500, sowie treuhänderisch mit weiteren EUR , für insgesamt 66 Treugeber NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG, Hamburg, mit EUR , NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, Hamburg, mit EUR , Weitere 31 bereits beigetretene Anleger mit insgesamt EUR , (HR-Eintragungen erfolgt oder angemeldet) Treuhandkommanditist FHT Fondshaus Treuhand GmbH, Hamburg 2. Gesellschafter der Emittentin und andere Vertragspartner VERWALTUNG FHH FONDS NR. 40 MS ANTOFAGASTA GMBH (vormals: VERWALTUNG FHH FONDS Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GMBH) Funktion Gründungsgesellschafterin der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (als Komplementärin) Sitz Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 11. Januar 2008 Stammkapital EUR , Gesellschafter FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg, mit EUR , NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, Hamburg, mit EUR , Geschäftsführer Jens Brandis, Hamburg Roberto Echevarria von Gusovius, Hamburg Dirk Rößler, Hamburg Klaus G. Wolff, Seevetal FHT FONDSHAUS TREUHAND GMBH Funktion Treuhänderin, Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft (als Kommanditistin), Zahlstelle Sitz An der Alster 45, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 9. November 2001 STAMMkapital EUR , GESELLSCHAFTER FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg Geschäftsführer Alexander Matthäus, Ahrensburg FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

91 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern 89 FHH FONDSHAUS HAMBURG GESELLSCHAFT FÜR UNTERNEHMENSBETEILIGUNGEN MBH & CO. KG Funktion Anbieterin, Konzeptionärin, Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft (als Kommanditistin), Kommanditistin der Verkäufergesellschaft, Platzierungsgarantin, Einwerbung des Kommanditkapitals Sitz An der Alster 45, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 30. April 2001 Kommanditkapital EUR , Komplementärin FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh, Hamburg Geschäftsführer Jens Brandis, Hamburg Angelika Kunath, Hamburg Klaus G. Wolff, Seevetal Kommanditisten Christian F. Ahrenkiel GmbH & Co. KG, Hamburg Angelika Kunath, Hamburg NSC SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CIE. KG Funktion Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft (als Kommanditistin) und Kommanditistin der Verkäufergesellschaft, Vertragsreeder, Bauaufsicht für Verkäufergesellschaft, Vermittlung Eigenmittelzwischenfinanzierung, Platzierungsgarantin Sitz Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 19. September 2002 Kommanditkapital EUR , Komplementärin Verwaltung NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh, Hamburg Geschäftsführer Roberto Echevarria von Gusovius, Hamburg Dirk Rößler, Hamburg Heiko Meyer, Jork Kommanditist NSC Holding GmbH & Cie. KG, Hamburg NSC BEFRACHTUNGSKONTOR GMBH & CIE. KG Funktion Gründungsgesellschafterin der Beteiligungsgesellschaft (als Kommanditistin) Sitz Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 15. Februar 2006 Kommanditkapital EUR 1.250, Komplementärin Verwaltung NSC-Group GmbH, Hamburg Geschäftsführer Roberto Echevarria von Gusovius, Hamburg Dirk Rößler, Hamburg Heiko Meyer, Jork Kommanditisten NSC Holding GmbH & Cie. KG, Hamburg I.A. Southern Shipping GmbH, Hamburg Fondshaus Hamburg

92 90 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern MS ANTOfAGASTA SCHIFFFAHRTSGESELLSCHAFT MBH & CO. KG (Die Gesellschaft befindet sich seit dem 1. Januar 2009 in Liquidation) Funktion Inhaberin des Bauvertrages, Verkäuferin des MS Antofagasta Sitz Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRA Tag der ersten Eintragung 27. September 2004 Kommanditkapital EUR , Komplementärin Verwaltung RERO Schiffsneubau GmbH, Hamburg Geschäftsführer Jens Brandis, Hamburg Roberto Echevarria von Gusovius, Hamburg Dirk Rößler, Hamburg Klaus G. Wolff, Seevetal Kommanditisten FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, Hamburg NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, Hamburg FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

93 Angaben zur Vermögensanlage und zu den Vertragspartnern 91 BLS REVISIONS- UND TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Funktion Mittelfreigabe- und -verwendungskontrolleur Sitz Welckerstr. 10, Hamburg Handelsregister Amtsgericht Hamburg, HRB Tag der ersten Eintragung 25. Januar 1999 STAMMkapital EUR , Gesellschafter (>25,0 %) Silke Krüger, Hamburg GeschäftsführerIN Silke Krüger, Hamburg A.P. MØLLER-MAERSK A/S Funktion Charterer des MS Antofagasta Sitz Esplanaden 50, 1098 Kopenhagen, Dänemark Registernummer Gründung 16. April 1904 Grundkapital DKK , Vorstandsvorsitzender Nils Andersen Mehrheitsgesellschafter A.P. Møller og Hustru Chastine Mc-Kinney Møllers Fond, Kopenhagen Fondshaus Hamburg

94 Seite Verträge Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft in Firma FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, Hamburg, in der Fassung vom 3. Juli Firma, Sitz und Gegenstand des Unternehmens 1. Die Firma der Kommanditgesellschaft lautet: FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG nachfolgend auch Gesellschaft genannt. 2. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. 3. Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und Betrieb des MS Antofagasta nachfolgend auch als das Schiff bezeichnet und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. 2 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft 1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 2. Die Gesellschaft hat mit ihrer Eintragung ins Handelsregister begonnen und ist auf unbestimmte Zeit eingegangen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

95 3 Gesellschafter und Kapitaleinlagen 1. Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH mit Sitz in Hamburg nachfolgend persönlich haftende Gesellschafterin genannt. Sie ist zu einer Kapitaleinlage bei der Gesellschaft nicht berechtigt und nimmt am Gewinn und Verlust der Gesellschaft nicht teil. 2. Gründungskommanditisten sind mit folgenden Pflichteinlagen: a) FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG EUR , b) NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG EUR , c) NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG EUR , d) FHT Fondshaus Treuhand GmbH EUR 7.500, Gesamt EUR , Alle, auch die später beitretenden Kommanditisten, werden mit Haftsummen in Höhe von 10 % ihrer Pflichteinlagen in das Handelsregister eingetragen. 3. Die Beteiligung der Kommanditisten erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung ihrer Eintragung in das Handelsregister. In der Zeit von ihrem Beitritt zur Gesellschaft bis zu ihrer Eintragung als Kommanditisten in das Handelsregister sind sie als atypisch stille Gesellschafter mitunternehmerisch beteiligt. Die Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages finden bereits für diesen Zeitraum entsprechende Anwendung. Mit der Eintragung wandeln sich die atypisch stillen Beteiligungen in entsprechende Kommanditbeteiligungen um, ohne dass es hierzu weiterer Rechtsakte bedarf. 4. Die FHT Fondshaus Treuhand GmbH nachfolgend auch Treuhänderin genannt ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der persönlich haf- Fondshaus Hamburg

96 94 Gesellschaftsvertrag tenden Gesellschafterin ihre Kommanditeinlage (Pflichteinlage) von EUR 7.500, um weitere EUR , (in Worten: sechzehn Millionen) auf EUR , und auf besondere Anforderung der persönlich haftenden Gesellschafterin um eine Platzierungsreserve in Höhe von weiteren EUR , auf dann EUR , zu erhöhen. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann von dieser Platzierungsreserve bis zum 31. Dezember 2010 Gebrauch machen. Die Treuhänderin übernimmt die Erhöhung ihrer Kommanditeinlage nach Satz 1 treuhänderisch für dritte Treugeber nachfolgend Treugeber genannt auf der Grundlage dieses Vertrages und des in gesonderter Urkunde abgeschlossenen Treuhand- und Verwaltungsvertrages (nachfolgend Treuhandvertrag genannt). Die Treuhänderin ist berechtigt, sich auch mit einer geringeren Pflichteinlage an der Gesellschaft zu beteiligen, sofern die Platzierung und Übernahme des an EUR , fehlenden Kommanditkapitals anderweitig gesichert ist. Die Treuhänderin ist jedoch zu einer Erhöhung ihrer Haftsumme nur insoweit verpflichtet, als ihr von den Treugebern entsprechende Einzahlungen zur Verfügung gestellt worden sind. Es sind bereits weitere Kommanditisten mit einem Kommanditkapital in Höhe von EUR , Kommanditeinlagen über die Treuhänderin beigetreten. 5. Als Kommanditisten werden in diesem Vertrag auch die nach Nr. 4 mittelbar beteiligten Treugeber bezeichnet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. 6. Nach dem Beitritt und der vollständigen Einzahlung der fälligen Pflichteinlagen sind die Treugeber berechtigt, ihre treugeberischen Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft mit einer Frist von drei Wochen zum jeweiligen Quartalsende in eine direkte Beteiligung als Kommanditisten zu wandeln. Die Treuhänderin ist auf schriftliche Anforderung des jeweiligen Treugebers daher verpflichtet, den für diesen treuhänderisch gehaltenen Anteil ihrer Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft auf den Treugeber im Wege der Sonderrechtsnachfolge zu übertragen, sofern er zuvor der Treuhänderin eine umfassende und über den Tod hinaus wirksame unwiderrufliche Registervollmacht gegenüber dem Handelsregister erteilt, die zu folgenden Anmeldungen berechtigt: 8. Die Einzahlungen der Pflichteinlagen der Kommanditisten gemäß Nr. 2a) bis d) sind mit Abschluss des Vertrages fällig. Im Übrigen werden die Kommanditeinlagen nach Maßgabe der von den Kommanditisten unterzeichneten Beitrittserklärungen zur Zahlung fällig. Für Einzahlungen, die nach den jeweiligen Fälligkeitsterminen geleistet werden, kann die Gesellschaft den betroffenen Kommanditisten Zinsen belasten. Die zu leistenden Zinsen ergeben sich aus dem Zinssatz, mit dem die Gesellschaft ihrerseits für Zwischenkredite belastet wird, zzgl. eines Aufschlags von drei Prozentpunkten. Sie betragen mindestens 1 % je angefangenen Monat, aber höchstens 8 % pro Jahr. Weiter gehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten. Die Gesellschaft ist von der Treuhänderin ermächtigt, Einzahlungsansprüche gegen ihre Treugeber geltend zu machen. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, indem sie ihre Zahlungsansprüche gegen die Treugeber an Erfüllungs statt an die Gesellschaft abtritt. 9. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist ermächtigt, einen Kommanditisten, der seine fällige Einlage trotz schriftlicher Fristsetzung mit Ausschlussandrohung ganz oder teilweise nicht rechtzeitig erbringt, durch schriftlichen Bescheid aus der Gesellschaft wahlweise ganz oder bis zur Höhe der nicht erbrachten Einlage auszuschließen und ggf. an seiner Stelle einen oder mehrere neue Kommanditisten aufzunehmen, ohne dass es eines besonderen Gesellschafterbeschlusses bedarf. Ein Anspruch der Gesellschaft auf ausstehende Verzugszinsen bleibt auch nach Ausschluss des Kommanditisten bestehen. 10. Die Mindestbeteiligung an der Gesellschaft beträgt EUR ,, höhere Beträge müssen durch EUR 1.000, ganzzahlig teilbar sein. Niedrigere Beteiligungssummen bedürfen der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin. 11. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist von den Gesellschaftern ermächtigt, weitere Kommanditisten aufzunehmen, deren Beteiligungen nicht treuhänderisch gehalten oder verwaltet werden, sofern und soweit bis zum 31. Dezember 2010 ein gesamtes Kommanditkapital (Pflichteinlagen) von weniger als EUR , gezeichnet worden ist. Eintritt und Ausscheiden von Kommanditisten, auch des Vollmachtgebers, Eintritt und Ausscheiden von persönlich haftenden Gesellschaftern, Änderung der Beteiligungsverhältnisse und des Kapitals der Gesellschaft, Änderung von Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft. Die mit der erstmaligen Eintragung ins Handelsregister verbundenen Kosten (dies gilt nicht für die vom Treugeber zu tragenden Kosten für die Handelsregistervollmacht) trägt die Gesellschaft. Sofern Treugeber im Einzelfall abweichend von Satz 1 eine Übertragung innerhalb eines Quartals wünschen, ist die Treuhänderin berechtigt, hierfür eine Verwaltungspauschale von bis zu EUR 150, in Rechnung zu stellen. Die Treuhänderin kann die Übertragung von der vollständigen Einzahlung der Pflichteinlage (und des Agios) sowie der Zahlung etwaiger weiterer Ansprüche der Treuhänderin gegen den betreffenden Treugeber abhängig machen. Die Übertragung wird mit der Eintragung des Treugebers in das Handelsregister wirksam. Nach Übertragung der Beteiligung wird die Treuhänderin die Beteiligung nur noch als Verwaltungstreuhänderin nach den Bestimmungen dieses Vertrages betreuen. Die Eintragung der Treugeber in das Handelsregister soll einmal im Quartal erfolgen. 7. Die Kommanditisten sind verpflichtet, auf die von ihnen übernommenen Kommanditeinlagen ein Agio in Höhe von 5 % zu zahlen. 4 Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft 1. Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft erfolgen durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie ist vertretungsberechtigt und hat die Geschäfte der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu führen. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass das Schiff in angemessenem Umfang gegen die üblichen Risiken versichert ist. Sie und ihre Organe sind von den einschränkenden Bestimmungen des 181 BGB und 112 HGB befreit. 2. Die Gesellschaft wird die Bereederung des Schiffes an die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG als Vertragsreeder nach Maßgabe des Bereederungsvertrages vom heutigen Tage für die Laufzeit der Gesellschaft, maximal jedoch für 30 Jahre, fest übertragen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 3. Das Widerspruchsrecht der Kommanditisten gemäß 164 HGB ist ausgeschlossen. Alle Geschäfte, die nach Art, Umfang oder Risiko den Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, bedürfen jedoch der vorherigen Zustimmung des Beirats (vgl. 13), soweit nicht gemäß lit. b) die Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

97 Gesellschaftsvertrag 95 a) Der vorherigen Zustimmung des Beirats bedürfen insbesondere folgende Geschäfte: b) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen folgende Geschäfte: aa) bb) cc) dd) ee) ff) gg) hh) ii) jj) kk) ll) Abschluss, Änderung und Beendigung von Ladungskontrakten oder Zeitcharterverträgen für eine Dauer von mehr als 18 Monaten inklusive Optionen; Abschluss von Charterverträgen mit i. S. d. 15 ff. AktG mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, mit Gesellschaftern und deren Angehörigen i. S. d. 15 AO oder mit Unternehmen, an denen Gesellschafter oder deren Angehörige wesentlich beteiligt sind; Abschluss, Beendigung und Änderung von Pool- und Kooperationsverträgen sowie von Verträgen, die Gesellschaftern oder Dritten eine Beteiligung an den Erträgen oder Ergebnissen der Gesellschaft einräumen (Ausnahmen: übliche Befrachtungs-, Adress- oder Maklerprovisionen); Abschluss von Einkaufsverträgen für den Betrieb des Schiffes mit Personen und Unternehmen gemäß lit. bb), wenn der Lieferant sich nicht der Verpflichtung unterwirft, seine Einkaufskonditionen gegenüber der Gesellschaft oder einem vom Beirat bestimmten Dritten offenzulegen; derartige Geschäfte sind unzulässig, wenn sie nicht marktkonform sind; Ausführung von Reparatur- und Klassearbeiten einschließlich Ersatzbeschaffung von Ausrüstungsgegenständen, die je Werftaufenthalt oder Reparaturfall EUR , überschreiten; ausgenommen hiervon sind Notfälle, insbesondere Havariefälle; Eingehung von sonstigen Verbindlichkeiten einschließlich der Aufnahme von Krediten, die im Einzelfall EUR , übersteigen; Eingehung von Wechselverbindlichkeiten sowie Übernahme von Bürgschaften und Garantien für Dritte, soweit diese nicht zur Abwendung von Arrestierungen des Schiffes erforderlich sind; Erteilung von Prokuren und Handlungsvollmachten für den gesamten Geschäftsbetrieb sowie Erteilung sonstiger Vollmachten zur Veräußerung und Belastung des Schiffes; Abschluss, Änderung und Beendigung von Anstellungs- und Mitarbeiterverträgen im Namen der Gesellschaft, ausgenommen seemännisches Personal; Erteilung von Pensions- und Versorgungszusagen und Gewährung von Tantiemen sowie die Erhöhung solcher Zusagen; Gewährung von Darlehen, ausgenommen Vorschüsse an das fahrende Personal im Gesamtbetrag bis zu EUR , ; Änderungen der Währung, in der das Schiffshypothekendarlehen aufgenommen und zurückgezahlt wird, und die damit verbundenen Zins- und Währungsgeschäfte einschließlich der Zins- und Devisentermingeschäfte für mehr als 40 % des Darlehensbetrages; Wechsel des Registers und der Flagge für das Schiff mit Ausnahme solcher Wechsel, die zur Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Option zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG erforderlich sind. Der Wechsel der Flagge auf Verlangen des Charterers bedarf keiner Zustimmung. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertragsreeder entscheiden sollte, das Schiff im Rahmen der Selbstverpflichtungserklärung des Verbandes Deutscher Reeder unter Deutscher Flagge fahren zu lassen, und gewährleistet ist, dass die anfallenden Mehrkosten im Wege eines Umlageverfahrens auf die gesamte vom Vertragsreeder bereederte Flotte verteilt werden. aa) Veräußerung des Schiffes mit Ausnahme solcher Veräußerungsverträge, die lediglich zum Zwecke des Flaggenwechsels des Schiffes mit einer Treuhandgesellschaft abgeschlossen werden; bb) Aufgabe des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft; cc) Beteiligung an anderen Schiffen und sonstigen fremden Unternehmen, die Aufgabe derartiger Beteiligungen sowie der Abschluss von Bareboat-Charterverträgen/Treuhandverträgen mit Ausnahme solcher Verträge, die lediglich zum Zwecke der Ausflaggung des Schiffes mit einer Treuhandgesellschaft abgeschlossen werden und die Gewerblichkeit der Einkünfte der Gesellschafter unberührt lassen. c) Bis zur Konstituierung des ersten Beirats und im Falle, dass ein ordnungsgemäß besetzter Beirat nicht mehr vorhanden ist, nehmen die Gesellschafter gemeinsam die Kompetenzen des Beirats wahr. Die Gesellschafter können Entscheidungen des Beirats durch Gesellschafterbeschluss abändern oder ersetzen. d) Die persönlich haftende Gesellschafterin darf in Ausnahmefällen auch ohne die aufgrund dieses Vertrages erforderliche Zustimmung des Beirats handeln, soweit dies zur Abwehr schwerer wirtschaftlicher Nachteile für die Gesellschaft geboten und eine vorherige Willensbildung im Beirat mit angemessenem Aufwand nicht rechtzeitig möglich ist; in einem derartigen Fall ist der Beirat nachträglich unverzüglich zu unterrichten. 4. Die unter 4 Nr. 3 genannten Einschränkungen beziehen sich nicht auf die notwendigen Kreditaufnahmen zum Zwecke der Endfinanzierung (hierzu zählt auch die Kreditaufnahme für eine Eigenkapitalzwischenfinanzierung) und/oder die Versicherung des Schiffes und die damit im Zusammenhang stehende Herausgabe und Bestellung von Sicherheiten. Die Beschränkungen beziehen sich auch nicht auf die Rechtsgeschäfte, die im Investitions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt ist, vorgesehen sind, ferner nicht auf einen bereits bei Übernahme des Schiffes abgeschlossenen Pool- bzw. Chartervertrag. 5. Die Geschäftsführung ist ermächtigt, Darlehen zur Finanzierung des Schiffes auch in nichtkongruenten Währungen aufzunehmen sowie in Zusammenhang mit der Anschaffung und Finanzierung des Schiffes auch Devisentermin-, Devisenoptions-, Zinstermin- und Zinsoptionsgeschäfte abzuschließen. Voraussetzung für den Abschluss solcher Geschäfte ist, dass bei einer wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung die Auswirkungen von Zinsund Kursschwankungen auf das Geschäft der Gesellschaft gegenüber einem Verzicht auf solche Geschäfte insgesamt nach kaufmännischer Voraussicht im Entscheidungszeitpunkt reduziert werden. Innerhalb dieses Rahmens kann die Geschäftsführung nach kaufmännischem Ermessen handeln. Das Gleiche gilt für die Veräußerung von Kurschancen für künftige, bereits fest kontrahierte Chartereinnahmen, sofern der Erlös zur Senkung der Kosten oder der Kursrisiken der Investition und ihrer Finanzierung verwendet wird. 6. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird dem Beirat laufend über den Gang der Geschäfte berichten; insbesondere wird sie den Beirat über ungewöhnliche Geschäftsvorfälle von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung jeweils sofort unterrichten. Auf den Schluss jedes Kalenderhalbjahres wird sie innerhalb von drei Monaten einen zusammenfassenden Bericht erstellen. Fondshaus Hamburg

98 96 Gesellschaftsvertrag Der Bericht soll einen ausreichenden Einblick in die Geschäfte geben, insbesondere die gegenwärtige Liquiditätslage, Umsatzzahlen, Beschäftigung und Kostenentwicklung darstellen und erläutern. Der Bericht soll auch über die zukünftige Liquiditätslage der Gesellschaft und ihre Entwicklung Auskunft geben. 5 Buchführung und Jahresabschluss 1. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist verpflichtet, für die Gesellschaft gesondert Buch zu führen, die dazugehörigen Belege gesondert aufzubewahren und die Geldmittel der Gesellschaft auf Konten zu verwalten, die ausschließlich auf den Namen der Gesellschaft geführt werden. 2. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat in den ersten sechs Monaten des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres den Jahresabschluss aufzustellen und durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat den geprüften Jahresabschluss dem Beirat und spätestens mit der Ladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung den Gesellschaftern zu übersenden. 3. Bei abweichenden Veranlagungen bzw. späteren Änderungen infolge von Betriebsprüfungen ist der Jahresabschluss, der auf die Bestandskraft des Steuerbescheides folgt, nach Maßgabe der finanzamtlichen Festsetzung aufzustellen. 7 Vergütungen der persönlich haftenden Gesellschafterin und des Vertragsreeders 1. a) Der Vertragsreeder erhält für die Bereederung des Schiffes eine Vergütung in Höhe von 4 % der jährlichen Bruttochartereinnahmen, der Einnahmen aus einer Loss-of-Hire-Versicherung sowie der eingefahrenen Bruttofrachten einschließlich Überliegegeldern, Fehlfrachten, Passagen und etwaiger verdienter Hilfs- und Bergelöhne abzüglich der ggf. auf die Mannschaft entfallenden Anteile. b) Bei Beendigung des Bereederungsvertrags auf Grund eines Verkaufs oder Totalverlustes des Schiffes sowie bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch die Gesellschaft erhält der Vertragsreeder für die Abwicklung der Reedereigeschäfte für weitere drei Monate die zuletzt erhaltene Vergütung. c) Nicht von der Vergütung gemäß lit. a) erfasst ist die Einschaltung von Befrachtungsmaklern, auch wenn es sich um mit dem Vertragsreeder verbundene Unternehmen handelt und diese zu marktüblichen Konditionen eingeschaltet werden. Insbesondere erhält die NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG für den Abschluss von durch sie vermittelte Anschlusschartern nach dem Auslaufen der Erstcharter eine marktübliche Befrachtungskommission in Höhe von bis zu 1,25 % der Bruttocharterrate. 4. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann die Führung der Bücher und die Erstellung der Jahresabschlüsse dem Vertragsreeder übertragen, der seinerseits an die Bestimmungen dieses Paragraphen gebunden ist. 6 Konten der Gesellschafter 1. Die Kapitalkonten der Gesellschafter sind Festkonten und bestimmen sich nach den Pflichteinlagen (Kapitalkonto I). Ihre Salden sind unverzinslich. Nach dem Stand dieser Konten bemessen sich die Gesellschafterrechte der Gesellschafter. 2. Auf einem Erfolgssonderkonto (Kapitalkonto II) werden die Gewinn- und Verlustanteile eines jeden Gesellschafters verbucht. Die Erfolgssonderkonten gewähren keine Gesellschafterrechte; ihre Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine Forderungen gegenüber den Kommanditisten. 3. Entnahmen werden auf dem Kapitalkonto II dann verbucht, wenn dieses Konto ein Guthaben zu Gunsten des Gesellschafters ausweist. d) Der Ersatz von Auslagen des Vertragsreeders richtet sich nach dem Bereederungsvertrag. 2. Für die Geschäftsführung und die Übernahme der persönlichen Haftung erhält die persönlich haftende Gesellschafterin ab dem Jahr 2008 eine am Jahresende fällige Geschäftsführungs- und Haftungsvergütung von EUR 2.500, für jedes angefangene Kalenderjahr. Sie erhält darüber hinaus ihre Auslagen erstattet. 3. Die in Nr. 1 und 2 geregelten Vergütungen sind vor der Gewinn- und Verlustverteilung zu berücksichtigen und im Innenverhältnis der Gesellschaft als Aufwand zu verbuchen. Sie verstehen sich jeweils zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. 8 Vergütungen für weitere besondere Gesellschafterleistungen Gemäß gesonderter Vereinbarung übernehmen die nachfolgend benannten Kommanditisten die unten im Einzelnen jeweils dargestellten besonderen entgeltlichen Leistungen: 4. Entnahmen und Einlagen werden im Übrigen auf gesonderten Entnahmekonten (Kapitalkonto III) eines jeden Gesellschafters verbucht. Ihre Salden sind unverzinslich. Negative Salden begründen keine Forderungen gegenüber den Kommanditisten. 5. Das Agio gemäß 3 Nr. 7 ist als Kapitalrücklage auf dem Kapitalkonto IV auszuweisen. 1. Die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG übernimmt auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages die Platzierung des erforderlichen Kommanditkapitals einschließlich der erforderlichen Werbe- und Vertriebsmaßnahmen und die damit zusammenhängende Beratung und Betreuung der Gesellschaft in der Gründungsphase sowie die Aufbereitung der wirtschaftlichen Eckdaten für den langfristigen Einsatz des Schiffes. Sie ist berechtigt und ermächtigt, mit den Platzierungs-, Werbe- und Vertriebsmaßnahmen ganz oder teilweise auch Dritte, auch im Namen und für Rechnung der Gesellschaft, zu beauftragen. Für diese Geschäftsbesorgungen erhält sie laut gesondert abgeschlossenem Geschäftsbesorgungsvertrag die in der Anlage 1 aufgeführten Vergütungen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

99 Gesellschaftsvertrag Die Treuhänderin übernimmt nach Maßgabe des Treuhandvertrages die Verwaltung der von ihr treuhänderisch für Dritte gehaltenen bzw. im Rahmen der Verwaltungstreuhand verwalteten Kommanditbeteiligungen. Für die Betreuung und Verwaltung der Treugeber- bzw. Kommanditanteile erhält sie von der Gesellschaft für die Jahre 2008 bis 2010 eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,4 % des insgesamt gemäß 3 Nr. 4 vorgesehenen Kommanditkapitals; hierzu gehört auch eine etwaige nach 3 Nr. 4 in Anspruch genommene Platzierungsreserve. Ausgenommen sind die Kommanditanteile der Gründungskommanditisten gemäß 3 Nr. 2. Ab dem 1. Januar 2011 erhält die Treuhänderin von der Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von jährlich 0,4 %, bezogen auf das jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres gehaltene bzw. verwaltete Kommanditkapital; Satz 3 gilt entsprechend. Die Vergütung ist am 30. Dezember jeden Jahres fällig. Die Treuhänderin hat einen Anspruch auf quartalsweise Abschlagszahlungen. Der Anspruch der Treuhänderin auf die Vergütung besteht bis zum Abschluss der Liquidation der Gesellschaft, mindestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Schiff veräußert wird bzw. ein Totalverlust eintritt, zzgl. weiterer sechs Monate. Zusätzlich ist die Treuhänderin berechtigt, Vergütungen bei Übertragungen nach 3 Nr. 6 Satz 4 und 15 Nr. 5 zu berechnen. Sämtliche Vergütungen der Treuhänderin werden von der Gesellschaft getragen, weil sie zur Abgeltung solcher Verwaltungsleistungen gezahlt werden, die die Gesellschaft ohne Einschaltung eines Treuhänders gegenüber ihren Gesellschaftern unmittelbar erbringen müsste. 3. a) Darüber hinaus erhält die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG in der Investitionsphase für die Jahre 2008 bis 2010 für die wirtschaftliche Beratung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,2 % des insgesamt gemäß 3 Nr. 4 vorgesehenen Kommanditkapitals, hierzu gehört auch eine etwaige nach 3 Nr. 4 in Anspruch genommene Platzierungsreserve. Ab dem 1. Januar 2011 erhält sie eine Vergütung in Höhe von jährlich 0,2 %, bezogen auf das gesamte Kommanditkapital zu Beginn des Geschäftsjahres. Die Vergütung ist am 30. Dezember jeden Jahres fällig. Die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG ist berechtigt, quartalsweise Abschlagszahlungen zu verlangen. Der Anspruch der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG auf die Vergütung besteht bis zum Abschluss der Liquidation der Gesellschaft, mindestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Schiff veräußert wird bzw. ein Totalverlust eintritt, zzgl. weiterer sechs Monate. b) Ferner erhalten die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG und die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG für die Abgabe einer Platzierungsgarantie für das zum 31. Dezember 2010 noch ausstehende Kommanditkapital eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR , auf Grund gesondert abgeschlossenen Vertrages. c) Die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG erhält für die Übernahme zusätzlicher Tätigkeiten nach Übernahme des Schiffes eine Vergütung in Höhe von insgesamt EUR , auf Grund gesondert abgeschlossenen Vertrages. Darüber hinaus erhält sie eine weitere Vergütung in Höhe von EUR , für die Vermittlung der Eigenmittelzwischenfinanzierung auf Grund gesondert abgeschlossenen Vertrages Nr. 3 gilt entsprechend. 9 Ergebnisverteilung 1. Das nach Abzug aller Kostenerstattungen und Vergütungen gemäß den 7 und 8 dieses Vertrages verbleibende Jahresergebnis der Gesellschaft wird auf alle Kommanditisten im Verhältnis ihrer gezeichneten Pflichteinlagen verteilt. 2. Abweichend von Nr. 1 erhalten die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) folgenden Gewinnvorab: a) In Geschäftsjahren, in denen die prospektierten Betriebsergebnisse unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmung gemäß lit. b) überschritten werden, steht den Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) von diesem Mehrergebnis insgesamt 1/3 zu gleichen Teilen vorab zu. Betriebsergebnis im Sinne des Satzes 1 ist das handelsrechtliche Ergebnis der Gesellschaft ohne Berücksichtigung von Veräußerungsgewinnen, Abschreibungen, Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und Investitionskosten laut Anlage 1 zu diesem Vertrag mit Ausnahme der in Position 6 dieser Anlage enthaltenen Aufwendungen für Bereitstellungsprovisionen, Handelsregistereintragungen und Hypothekenbestellung. Für das Jahr 2008 ist das im Jahresabschluss ausgewiesene Ergebnis maßgeblich. Reicht das Ergebnis der Gesellschaft zur Bedienung des Ergebnisvorabs nach Satz 1 nicht aus oder ist das handelsrechtliche Ergebnis negativ, so wird der Betrag, der wegen des fehlenden positiven Ergebnisses der Gesellschaft den obigen Gründungsgesellschaftern nicht zugewiesen werden konnte, rechnerisch vorgetragen und in den folgenden Jahren aus einem positiven Ergebnis der Gesellschaft den Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) vorab zugewiesen. Das Mehrergebnis des jeweiligen Kalenderjahres sowie die gemäß Satz 3 ermittelten Beträge des laufenden Jahres und ggf. der Vorjahre sind im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft anzugeben. Sollte das Schiff von der Gesellschaft über den prospektierten Zeitraum hinweg betrieben werden, ergibt sich ab dem Jahr 2026 ein verteilungsfähiges Mehrergebnis, wenn und soweit die Gesellschafter insgesamt im jeweiligen Kalenderjahr einen Gewinn von mehr als 20 % ihrer Einlage zugewiesen bekommen. In diesem Fall beträgt der Gewinnvorab 1/3 des die Summe von 20 % der Einlagen übersteigenden Betrages. Aus dem Erlös aus dem Schiffsverkauf oder einer Versicherungsleistung auf Grund eines Totalverlustes steht den o. g. Gesellschaftern kein Mehrergebnis zu. Nr. 3 bleibt unberührt. b) Sollten sich Minderergebnisse gegenüber den prospektierten Betriebsergebnissen ergeben, sind diese rechnerisch zu insgesamt 1/3 den Kommanditisten zu 3 Nr. 2 a) und b) ebenfalls zu gleichen Teilen zuzurechnen und vorzutragen. Gewinnzuweisungen nach a) sind in den Folgejahren so lange mit den anteiligen Minderbetriebsergebnissen zu verrechnen, bis diese ausgeglichen sind. Ein über diese Verrechnung hinausgehender Zahlungs- oder Rückforderungsanspruch der Gesellschaft besteht jedoch nicht. Das Minderergebnis des jeweiligen Geschäftsjahres sowie die gemäß Satz 1 ermittelten rechnerischen Größen des laufenden Jahres und ggf. der Vorjahre sind im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft anzugeben. 3. Die Kommanditisten gemäß 3 Nr. 2a) und b) erhalten darüber hinaus vorab bei Veräußerung bzw. bei Totalverlust des Schiffes im Rahmen der Verteilung der entsprechenden Ergebnisse eine zusätzliche Ergebnisbeteiligung von jeweils 1,5 % des Bruttoveräußerungserlöses bzw. der Versicherungsentschädigung. Fondshaus Hamburg

100 98 Gesellschaftsvertrag 4. Des Weiteren wird das verbleibende Ergebnis der Geschäftsjahre 2008 bis 2010 auf die Kommanditisten, die zum Schluss des jeweiligen Geschäftsjahres an der Gesellschaft beteiligt sind, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Beitritts zur Gesellschaft so verteilt, dass vorbehaltlich der besonderen Ergebniszuweisungen in diesem Vertrag im Verhältnis der gezeichneten Pflichteinlagen relativer Gleichstand auf den Erfolgssonderkonten der Kommanditisten (Kapitalkonto II) bis zum 31. Dezember 2010 ggf. in einem späteren Geschäftsjahr erreicht wird. Dabei sind Aufwendungen vorab den Kommanditisten zuzuweisen, denen sie wirtschaftlich zugerechnet werden können. 5. Abweichend von Nr. 1 und vorrangig Nr. 4 erhalten die Gesellschafter, die einen Anspruch nach 10 Nr. 2c) Sätze 2 bis 7 haben, in Höhe dieser Entnahme im ersten Jahr, in dem die Gesellschaft einen handelsrechtlichen Gewinn erzielt, vorab einen Gewinnanteil in entsprechender Höhe zugewiesen. Für den Fall, dass die Gesellschaft zu einem früheren Zeitpunkt aufgelöst wird, erhalten diese Gesellschafter einen entsprechenden Gewinn aus dem Verkauf des Schiffes bzw. der Betriebsaufgabe zugewiesen. 10 Zahlungen/Entnahmen 1. Soweit Gesellschaftern gemäß 7 und 8 Vergütungen zustehen, werden diese jeweils bei Fälligkeit bezahlt. Der Vertragsreeder kann die ihm gemäß 7 Nr. 1a) zustehenden Vergütungen jeweils dann entnehmen, wenn die entsprechenden Frachten und sonstigen Erlöse bei der Gesellschaft eingegangen sind, bzw. die Pauschalvergütung mit Fälligkeit. Auszahlungen an die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) auf Grund der Regelung in 9 Nr. 2 erfolgen spätestens nach Vorlage des testierten Berichts des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Im Falle des 9 Nr. 2a) Satz 4 können die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) angemessene Vorauszahlungen verlangen. eingezahlte Einlage in Höhe von mindestens 50 %. Anleger, die der Gesellschaft im Dezember 2008 beigetreten sind, werden so gestellt, als wäre der Beitritt am 1. Dezember 2008 erfolgt. Kommanditisten, die der Gesellschaft bis zum 31. März 2009 beigetreten sind, erhalten für das gesamte Jahr 2009 bezogen auf ihre eingezahlte Pflichteinlage, die sie zum 30. September 2009 halten, eine gegenüber der vorgesehenen Entnahme um einen Prozentpunkt erhöhte Auszahlung. Sollten die Kommanditisten nach Satz 5 ihre Pflichteinlage bis zum 30. September 2009 erhöhen, so erhalten sie auf diesen Erhöhungsbetrag ebenfalls eine Auszahlung nach Satz 5, sofern die erste Einzahlungsrate zzgl. Agio innerhalb von 14 Tagen nach Annahme und Beitritt und die zweite Rate bis zum 31. Oktober 2009 bei der Gesellschaft eingezahlt wurden. Bei einer späteren Einzahlung erfolgt die Auszahlung für den Erhöhungsbetrag nach Satz 6 nur zeitanteilig. Alle weiteren Kommanditisten erhalten die für 2009 vorgesehene Entnahme pro rata temporis, bezogen auf die jeweils eingezahlte Einlage. Einzahlungen werden taggenau berücksichtigt. d) Auszahlungsansprüche sind zunächst mit etwaigen Forderungen der Gesellschaft gegen die betreffenden Gesellschafter zu verrechnen. e) Sofern es die Liquiditätslage der Gesellschaft erlaubt, ist die persönlich haftende Gesellschafterin abweichend von lit. a) ermächtigt, die in den von der Gesellschaft bei Abschluss dieses Vertrages prognostizierten und im Rahmen der Gesamtkalkulation im Verkaufsprospekt berücksichtigten Auszahlungen bereits in Höhe von 50 % im Dezember des laufenden Geschäftsjahres und die weiteren 50 % Ende des ersten. Quartals des Folgejahres vorzunehmen. 2. Das Entnahmerecht der Kommanditisten wird im Übrigen einheitlich wie folgt geregelt: a) Entnahmen sind nur in Form einheitlicher Auszahlungen nach Feststellung der Bilanz und entsprechender Beschlussfassung durch die Gesellschafter gemäß 12 Nr. 11 c) zulässig. b) Entnahmen dürfen nur insoweit vorgenommen werden, als etwaige Auflagen von Kreditinstituten nicht entgegenstehen. c) An Entnahmen sind die Kommanditisten vorbehaltlich besonderer Gewinnzuweisungen und ihrer Entnahme gleichmäßig im Verhältnis ihrer Pflichteinlagen zu beteiligen. Abweichend hiervon erhalten die Kommanditisten, die der Gesellschaft bis zum 31. Oktober 2008 beigetreten sind, ein einmalig um drei Prozentpunkte erhöhtes Entnahmerecht bezogen auf die für das Jahr 2008 vorgesehene Entnahme pro rata temporis und bezogen auf die bis zum 30. November 2008 eingezahlte Einlage zuzüglich 1,5 % bezogen auf die in 2008 eingezahlte Einlage. die der Gesellschaft ab dem 1. November 2008, aber vor dem 31. Dezember 2008 beigetreten sind, ein einmaliges um drei Prozentpunkte erhöhtes Entnahmerecht bezogen auf die für das Jahr 2008 vorgesehene Entnahme pro rata temporis und bezogen auf die übernommene Pflichteinlage und bis zum 15. Januar 2009 f) Die persönlich haftende Gesellschafterin kann den Auszahlungen an die Kommanditisten widersprechen, soweit die Vermögens- und Liquiditätslage der Gesellschaft sie nicht zulässt. 11 Haftung und Nachschüsse 1. Die Kommanditisten haften Dritten gegenüber nur mit ihrer eingetragenen Haftsumme. Die gesetzliche Kommanditistenhaftung Dritten gegenüber ist mit Einzahlung der Haftsumme erfüllt; sie kann jedoch durch Entnahmen ganz oder teilweise wieder aufleben und ist in jedem Fall der Höhe nach auf die Haftsumme beschränkt. 2. Vor ihrer Eintragung in das Handelsregister haften die Kommanditisten als atypisch stille Gesellschafter nur gegenüber der Gesellschaft, und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Pflichteinlage. 3. Die Kommanditisten haben in keinem Fall Nachschüsse zu leisten. Gegenüber der Gesellschaft ist die Haftung auf die übernommene Pflichteinlage beschränkt. Sie erlischt mit der Einzahlung der Pflichteinlage und lebt nicht durch vorgenommene Auszahlungen wieder auf. 12 Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung 1. Die ordentliche Gesellschafterversammlung ist in den ersten zehn Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft abzuhalten. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist mit Zustimmung des Beirats berechtigt, für die Gesellschafterversammlung einen anderen Ort FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

101 Gesellschaftsvertrag 99 festzulegen oder anstelle einer Gesellschafterversammlung ein schriftliches Abstimmungsverfahren nach Nr. 12 durchzuführen, wenn nicht mindestens 25 % des Kommanditkapitals dieser Vorgehensweise schriftlich widersprechen. 2. Außerordentliche Gesellschafterversammlungen sind von der persönlich haftenden Gesellschafterin einzuberufen, wenn es das dringende Interesse der Gesellschaft erfordert oder wenn es der Beirat oder Kommanditisten, die zusammen mindestens 20 % des Kommanditkapitals auf sich vereinigen, schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung und einer Begründung verlangen. 3. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat ordentliche und außerordentliche Gesellschafterversammlungen schriftlich unter Übersendung einer Tagesordnung einzuberufen. Die Einberufung muss spätestens vier Wochen vor dem Versammlungstermin mit einfachem Brief an alle Gesellschafter abgesandt worden sein. Kommt die persönlich haftende Gesellschafterin dem Verlangen des Beirates oder der Aufforderung von Kommanditisten gemäß Nr. 2 zur Einberufung einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung nicht binnen einer Woche nach, sind der Beirat bzw. die Kommanditisten selbst berechtigt, eine Gesellschafterversammlung in entsprechender Form und Frist einzuberufen. 4. Die Leitung der Gesellschafterversammlung steht der persönlich haftenden Gesellschafterin zu. Sie hat durch eine von ihr benannte geeignete Person ein Protokoll zu führen und unterzeichnen zu lassen. Eine Kopie des Protokolls ist an alle Kommanditisten zu versenden. Der Inhalt des Protokolls gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung des Protokolls (Poststempel) Klage am Sitz der Gesellschaft erhoben wird. 5. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin und Kommanditisten, die mindestens 50 % des stimmberechtigten Kommanditkapitals auf sich vereinen, anwesend oder vertreten sind. Ist dies nicht der Fall, so ist unverzüglich eine neue Gesellschafterversammlung in gleicher Form und Frist einzuberufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der dann anwesenden oder vertretenen Gesellschafter beschlussfähig ist. Hierauf ist in der Ladung hinzuweisen. 6. Je EUR 1, (in Worten: ein EUR) des Gesellschaftskapitals (Summe der Pflichteinlagen) gewähren eine Stimme. Das Stimmrecht jedes Kommanditisten ist jedoch auf 20 % des insgesamt vorhandenen Kommanditkapitals begrenzt. Bei der Berechnung des Stimmanteils nach vorstehendem Satz 2 werden Stimmen verbundener Unternehmen i. S. d. 15 ff. AktG oder einander nahestehender Personen i. S. d. 15 AO zusammengerechnet. Als verbundene Unternehmen nach Satz 3 gelten auch Kommanditgesellschaften, bei denen die persönlich haftende Gesellschafterin jeweils vom selben Unternehmensträger beherrscht wird oder dieser auf andere Weise Einfluss auf die Geschäftsführung der Kommanditgesellschaften ausüben kann. Diese Stimmrechtsbeschränkung gilt nicht für die Kommanditisten gemäß 3 Nr. 2a) bis c) und für die Treuhänderin ( 3 Nr. 2d), soweit sie ihren Kommanditanteil für eigene Rechnung hält oder weisungsabhängig für Treugeber abstimmt. 7. Die Treuhänderin ist berechtigt, ihr Stimmrecht unterschiedlich entsprechend den Kapitalanteilen der von ihr vertretenen Treugeber auszuüben, und zwar nach Maßgabe der ihr von den Treugebern erteilten Weisungen; Nr. 10 Sätze 5 und 7 gelten entsprechend. Die Treugeber der Treuhänderin sind berechtigt, das rechnerisch auf sie entfallende Stimmrecht in Gesellschafterversammlungen selbst auszuüben oder sich durch einen Bevollmächtigten gemäß Nr. 10 vertreten zu lassen. Die Treuhänderin ist in diesem Fall von der Stimmrechtsausübung für diese Treugeber ausgeschlossen. 8. Sofern in diesem Gesellschaftsvertrag keine anderen Regelungen getroffen oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind, bedürfen Gesellschafterbeschlüsse der einfachen Mehrheit der abgegebenen und gültigen Stimmen. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. 9. Zur Beschlussfassung in den Fällen der Nr. 11e) bis h), j) und k) ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen Stimmen sowie die Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin erforderlich. Soweit durch die Beschlussfassung Rechte der persönlich haftenden Gesellschafterin oder eines der Gesellschafter nach 3a), b) oder d) beeinträchtigt werden, ist zusätzlich die Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erforderlich. Änderungen des Gesellschaftsvertrages im Übrigen sind mit der qualifizierten Mehrheit nach Satz 1 auch dann zulässig, wenn sie so schwerwiegend sind, dass sie in die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses eingreifen und die rechtliche bzw. wirtschaftliche Position der betroffenen Gesellschafter entscheidend ändern oder beeinflussen, sofern hieraus keine unbillige Benachteiligung einzelner Gesellschafter oder Gesellschaftergruppen entsteht. 10. Die Gesellschafter sind berechtigt, sich in der Gesellschafterversammlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verwandten ersten oder zweiten Grades, Mitgesellschafter oder Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe oder ein Beiratsmitglied vertreten zu lassen. Die Vertretung durch sonstige Personen ist zulässig, sofern der Bevollmächtigte oder ein von ihm geführtes Unternehmen nicht im Wettbewerb zur Gesellschaft oder zu einem ihrer Kommanditisten gemäß 3 Nr. 2a) bis d) steht, hierzu zählt nicht die Beteiligung an einem anderen Schiff. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann der Vertretung durch andere als die in Satz 1 genannten Personen nach ihrem Ermessen widersprechen. Die Treuhänderin ist von den von ihr betreuten Kommanditisten, die gemäß 3 Nr. 4 selbst im Handelsregister eingetragen sind, generell bevollmächtigt, sie auf Gesellschafterversammlungen zu vertreten und ihr Stimmrecht entsprechend ihren Weisungen auszuüben. Soweit die Treuhänderin keine Weisung des Kommanditisten erhält, wird die Treuhänderin ihre Stimme entsprechend dem Abstimmungsvorschlag abgeben. Erteilt sie keinen Abstimmungsvorschlag, wird sie sich der Stimme enthalten. Im Fall von Beschlüssen gemäß 12 Nr. 11e) bis i) und k) bis m) wird sich die Treuhänderin anteilig der Stimme enthalten, sofern sie keine ausdrückliche Weisung des Treugebers erhält. Das Recht dieser Gesellschafter, ihr Stimmrecht selbst oder durch die in den Sätzen 1 und 2 genannten Personen auszuüben, bleibt unberührt. 11. Die Gesellschafterversammlung ist in allen nach dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Fällen zur Entscheidung berufen, soweit nicht die Zuständigkeit des Beirats begründet ist. Insbesondere ist sie in folgenden Fällen zur Beschlussfassung berufen: a) Feststellung des Jahresabschlusses des abgelaufenen Geschäftsjahres; b) Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Mitglieder des Beirats; c) einheitliche Entnahmen (Barauszahlungen) gemäß 10 Nr. 2; d) Wahl des Wirtschaftsprüfers; der Wirtschaftsprüfer für die Jahre 2008 bis 2010 wird von der persönlich haftenden Gesellschafterin benannt; e) Ausschluss von Gesellschaftern, 3 Nr. 9 bleibt unberührt; Fondshaus Hamburg

102 100 Gesellschaftsvertrag f) Aufnahme einer neuen persönlich haftenden Gesellschafterin anstelle der bisherigen persönlich haftenden Gesellschafterin; scheiden andere Gesellschafter aus, so ist die persönlich haftende Gesellschafterin ermächtigt, an ihrer Stelle ohne Gesellschafterbeschluss neue Gesellschafter aufzunehmen; g) Änderung des Gesellschaftsvertrages einschließlich des Wechsels der Rechtsform; h) Auflösung und Liquidation der Gesellschaft; i) Mitwirkung bei der Bestellung und Abberufung von Beiratsmitgliedern sowie Festsetzung von Beiratsvergütungen gemäß 13 Nr. 7; j) Verpfändung und hypothekarische Belastung des Schiffes mit Ausnahme der Gründungsfinanzierung; k) Zustimmung zu den in 4 Nr. 3b) genannten Rechtsgeschäften und Maßnahmen; l) Anpassung der Haftungsvergütung der persönlich haftenden Gesellschafterin gemäß 7 Nr. 2; 13 Beirat 1. Die Gesellschaft hat einen Beirat. Der Beirat besteht aus mindestens zwei und höchstens drei Personen, von denen zwei Personen von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann der Aufstellung eines Beiratskandidaten aus wichtigem Grund widersprechen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, sofern der Beiratskandidat oder ein von ihm geführtes Unternehmen im Wettbewerb zur Gesellschaft, zu ihren Gründungsgesellschaftern steht oder er für ein Unternehmen tätig ist, welches zielgerichtet Beteiligungen an geschlossenen Fonds erwirbt. In diesem Fall ist ein neuer Kandidat zu benennen. Beide Beiratsmitglieder werden in einer Abstimmung ermittelt, wobei die beiden Kandidaten, auf die die meisten/zweitmeisten Stimmen entfallen, gewählt sind. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist berechtigt, ein drittes Beiratsmitglied zu ernennen. Bis zur ersten Wahl des Beirats kann die persönlich haftende Gesellschafterin einen vorläufigen Beirat berufen. Der Beirat nimmt die Interessen der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung wahr. Er unterstützt, berät und überwacht die Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens und nimmt die ihm in diesem Gesellschaftsvertrag insbesondere in 4 Nr. 3a) übertragenen Rechte und Aufgaben wahr. Der Beirat hat auf den Gesellschafterversammlungen zu den Geschäftsberichten der persönlich haftenden Gesellschafterin Stellung zu nehmen. m) einheitliche Ausübung steuerlicher Wahlrechte für die Gesellschaft; es ist vorgesehen, dass die Gesellschaft im Jahr 2008 zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß 5a EStG optiert. Die Ausübung dieser Option gilt als bereits beschlossen, so dass die Gesellschafterversammlung in diesem Fall ggf. über eine Aufhebung dieses Beschlusses zu beschließen hat. 12. Soweit nach dem Gesetz und diesem Vertrag die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung gegeben ist, können stattdessen auch Gesellschafterbeschlüsse in Textform gefasst werden, sofern sämtliche Gesellschafter an diesem Abstimmungsverfahren beteiligt werden. Die Aufforderung zur Stimmabgabe nach Satz 1 hat in Textform an alle Gesellschafter an die letztgenannte Postanschrift oder, sofern die Gesellschafter eine -Adresse oder eine Telefaxnummer bekannt gegeben haben, auch an diese zu erfolgen. Die Gesellschafter haben ihr Stimmrecht unverzüglich, spätestens binnen vier Wochen nach Absendung der Aufforderung, auszuüben. Maßgeblich ist der Eingang bei der Treuhänderin. Die persönlich haftende Gesellschafterin hat das Abstimmungsergebnis zu protokollieren und allen Gesellschaftern sowie dem Beirat unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Der Inhalt des Protokolls gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von drei Monaten nach Absendung des Protokolls (Poststempel) Klage am Sitz der Gesellschaft erhoben wird. In Eilfällen kann die Frist nach Satz 3 bis auf zehn Tage verkürzt werden. 13. Die Unwirksamkeit eines Gesellschafter- oder Beiratsbeschlusses oder ein Fehler bei einer Beiratswahl kann nur geltend gemacht werden, wenn binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Absendung des Protokolls bzw. der schriftlichen Mitteilung Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen die Gesellschaft erhoben wird. Nach Ablauf der Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses oder der Wahl als geheilt. Auch bei fristgemäßer Klage kann die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit nicht auf formelle Mängel gestützt werden, wenn diese Mängel offensichtlich keinen Einfluss auf das Ergebnis der Abstimmung hatten. 2. Die Amtsperiode des Beirats beträgt drei Jahre und dauert grundsätzlich bis zum Ablauf der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft, auf der eine turnusmäßige Neuwahl und für das dritte Beiratsmitglied ggf. eine Neubenennung durch die persönlich haftende Gesellschafterin erfolgt. 3. Die von der Gesellschafterversammlung gewählten Mitglieder des Beirats können von der Gesellschafterversammlung vorzeitig abberufen werden. Die persönlich haftende Gesellschafterin kann das von ihr benannte Mitglied des Beirats vor Ablauf einer Beiratsperiode gemäß Nr. 2 nur aus wichtigem Grund abberufen. Scheidet ein Mitglied des Beirates vorzeitig aus, so ist ein Ersatzmitglied bis zum Ablauf der Amtsperiode des Beirats zu wählen bzw. zu bestellen. 4. Die Beiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden. Jeder Beirat hat eine Stimme. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei der vorhandenen und ordnungsgemäß geladenen Beiratsmitglieder anwesend sind. Beiratsbeschlüsse bedürfen einer Mehrheit von zwei Stimmen. Im Übrigen gibt sich der Beirat selbst eine Geschäftsordnung, die auch Abstimmungen im schriftlichen Verfahren oder auf andere Weise vorsehen kann. Beschlüsse des Beirats sind vom Beiratsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom ältesten Beiratsmitglied zu protokollieren und von allen bei der Beschlussfassung beteiligten Beiratsmitgliedern zu unterzeichnen. 5. Der Beirat ist jederzeit berechtigt, alle Geschäftsbücher und sonstigen Geschäftsunterlagen der Gesellschaft einzusehen und zu prüfen, soweit hierdurch nicht der ordentliche Geschäftsbetrieb der Gesellschaft oder des Vertragsreeders unzumutbar behindert wird. Er kann damit auch einzelne Beiratsmitglieder oder zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Sachverständige beauftragen. 6. Der Beirat hat seine Aufgabe mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Sachwalters zu erfüllen. Seine Mitglieder sind zur Verschwiegenheit Dritten gegenüber verpflichtet, auch nach dem Ausscheiden aus ihrem Amt. Die Beiratsmitglieder haften bei ihrer Tätigkeit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung des Beirats in seiner Ge- FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

103 Gesellschaftsvertrag 101 samtheit auf die Höhe der jeweiligen Nominalbeteiligung des Anspruchstellers beschränkt. 7. Die Mitglieder des Beirats erhalten eine Vergütung von insgesamt EUR 8.000, zzgl. etwaiger anfallender Umsatzsteuer für jedes volle Kalenderjahr, in übrigen Jahren nur die Hälfte. Die Verteilung der Vergütung regelt die Geschäftsordnung des Beirats. Darüber hinausgehende Vergütungen sind von der Gesellschafterversammlung festzusetzen. Die Mitglieder erhalten außerdem die ihnen durch ihre Tätigkeit entstehenden und nachgewiesenen Auslagen erstattet. 3. Die Übertragung kann nur mit Wirkung zum Beginn eines Monats erfolgen. Bei einer Übertragung im Laufe des Geschäftsjahres ist das steuerliche Jahresergebnis im Verhältnis des Veräußerers zum Erwerber linear nach Monaten aufzuteilen. Eine Rückbeziehung der wirtschaftlichen Wirkung ist nur auf den Beginn des Geschäftsjahres und nur so weit möglich, wie dies einkommensteuerrechtlich zulässig ist. Die durch die Übertragung entstehenden Anteile müssen jeweils durch EUR 1.000, ganzzahlig teilbar sein und insgesamt mindestens EUR , betragen. Über Ausnahmen vom Übertragungszeitpunkt und vom Mindestbetrag entscheidet die persönlich haftende Gesellschafterin nach ihrem Ermessen. 14 Informationsrechte 1. Die Kommanditisten können selbst oder durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts- oder steuerberatenden Berufe, der jedoch nicht selbst oder als Berater in Konkurrenz zur Gesellschaft oder zu dem Vertragsreeder stehen darf, alle Geschäftsunterlagen der Gesellschaft einsehen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Gesellschafter selbst. Die Ausübung der Informationsrechte darf den ordentlichen Betrieb der Gesellschaft und des Vertragsreeders nicht beeinträchtigen. 2. Die Informationsrechte des Beirats bleiben unberührt. 15 Übertragung und Belastung von Kommanditanteilen 1. Die vollständige oder teilweise Verfügung über einen Kommanditanteil sowie über Rechte an einem Kommanditanteil ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin möglich. Die Verfügung ist der persönlich haftenden Gesellschafterin gegenüber durch Vorlage einer Ausfertigung des Vertrages nachzuweisen. Sie kann die Zustimmung nur aus sachlichen Gründen versagen. Sachliche Gründe können sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus folgenden Umständen ergeben: wenn der Gesellschaft oder der Treuhänderin gegen den betreffenden Gesellschafter Ansprüche zustehen (einschl. des Anspruches der Treuhänderin nach Nr. 5), wenn der Erwerber ein Unternehmen betreibt, das mit der Gesellschaft oder mit einem der Gesellschafter nach 3 Nr. 2a) bis d) im Wettbewerb steht; hierzu können auch Unternehmen gehören, die zielgerichtet Beteiligungen an geschlossenen Fonds erwerben, wenn der Gesellschaft durch die Übertragung nicht unerhebliche wirtschaftliche Nachteile drohen oder wenn der Kommanditist bzw. Treugeber seine Verkaufsabsicht nicht gemäß Nr. 4 bei der Gesellschaft angezeigt hat. 4. Beabsichtigt ein Treugeber bzw. Kommanditist, dessen Beteiligung von der Treuhänderin verwaltet wird, seine Beteiligung ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, so hat er diese Übertragung mindestens drei Wochen vor Vertragsabschluss der Treuhänderin schriftlich anzuzeigen, die ihrerseits die persönlich haftende Gesellschafterin hiervon unverzüglich unterrichtet. 5. Bei Übertragungen von Kommanditanteilen entstehen bei der Gesellschaft ein Verwaltungsaufwand und Kosten. Die Administration von Übertragungen von Kommanditanteilen übernimmt die Treuhänderin im Auftrag für die Gesellschaft. Die Treuhänderin ist daher berechtigt, bei Verfügungen über Kommanditanteile eine Aufwandspauschale von 0,75 % der zu übertragenden Kommanditeinlage (Pflichteinlage) zu berechnen, jedoch insgesamt mindestens EUR 100, und maximal EUR 350,. Die Sätze 2 und 3 gelten entsprechend bei Übertragungen von Treugeber-Kommanditanteilen i. S. d. 3 Nr. 4, nicht jedoch bei Verfügungen im Zusammenhang mit einer Anteilsfinanzierung und soweit die Kommanditanteile auf Verwandte ersten Grades übertragen werden. 6. Führen Übertragungen von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen Gesellschaftsanteilen bei der Gesellschaft zu gewerbesteuerlichen Nachteilen oder fallen bei der Gesellschaft zusätzliche Kosten für die Erstellung von Ergänzungsbilanzen an, sind der bisherige sowie der neue Gesellschafter bzw. Treugeber als Gesamtschuldner verpflichtet, diese Nachteile bzw. Kosten auszugleichen. Die durch eine Übertragung verursachten Kosten des Notars bzw. Handelsregisters kann die Gesellschaft dem alten und neuen Gesellschafter als Gesamtschuldner auferlegen. Die Kosten der Jahresabschlüsse im Übrigen trägt die Gesellschaft. 16 Vorkaufsrecht/Ankaufverpflichtung 1. a) Im Fall des Verkaufs des Treugeber- bzw. Kommanditanteils an einen Dritten steht den Kommanditisten gemäß 3 Nr. 2a) und b) ein gemeinsames Vorkaufsrecht zu. Ausgenommen sind der Verkauf unter Ehegatten und an die Kinder. Die Verfügung über Gesellschaftsanteile der Treugeber i. S. d. 3 Nr. 4 ist nur zusammen mit der gleichzeitigen Verfügung über die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag möglich und von der weiteren Voraussetzung abhängig, dass der Erwerber eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht gemäß 3 Nr. 6 erteilt. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend. 2. Die Treuhänderin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung auf einen Dritten oder einen Treugeber nur dann berechtigt, wenn sie der persönlich haftenden Gesellschafterin nachweist, dass dies in Übereinstimmung mit dem Treuhandvertrag geschieht. Nr. 1 und Nr. 3 gelten entsprechend. b) Das Vorkaufsrecht kann wie folgt ausgeübt werden: Der Kommanditist hat dem Kommanditisten gemäß 3 Nr. 2a) unter Angabe des mit dem Dritten vereinbarten Kaufpreises und der sonstigen Bedingungen den beabsichtigten Verkauf schriftlich anzuzeigen. Der Kommanditist gemäß 3 Nr. 2a) wird die Anzeige unverzüglich der Kommanditistin zu 3 Nr. 2b) mitteilen. c) Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Wochen und nach Zugang der vollständigen Anzeige gemäß Nr. 1b) zu den gemäß Nr. 1b) angezeigten Vertragsbedingungen durch schriftliche Mitteilung an den Kommanditisten ausgeübt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei der Kommanditistin zu 3 Nr. 2a). Fondshaus Hamburg

104 102 Gesellschaftsvertrag 2. d) Die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) üben das Vorkaufsrecht gemeinsam aus, wobei die Übertragung des Anteils jeweils zu gleichen Teilen erfolgt. Dies gilt nicht, sofern sie eine abweichende Regelung treffen oder ein Kommanditist auf das Vorkaufsrecht schriftlich gegenüber dem anderen verzichtet. Üben die beiden Kommanditisten das Vorkaufsrecht aus, so ist der Treugeber oder Kommanditist verpflichtet, seine Treugeberstellung bzw. seinen Gesellschaftsanteil Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises auf die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) zu übertragen. e) Macht kein Kommanditist von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch, so kann der Kommanditist seinen Gesellschaftsanteil zu den gemäß Nr. 1b) angezeigten Vertragsbedingungen nach 15 an Dritte veräußern. a) Die Kommanditisten nach 3 Nr. 2a) und b) verpflichten sich, in den nachfolgenden Fällen Beteiligungen von Kommanditisten zu erwerben, sofern ihnen diese angedient werden. Voraussetzung ist, dass der Kommanditist nach Beitritt zur Gesellschaft: aa) zuvor mindestens sechs Monate ununterbrochen vollzeitbeschäftigt war und das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet worden ist und er anschließend mindestens sechs Monate ohne Unterbrechung als arbeitssuchend gemeldet ist; bb) zum Pflegefall mit zumindest Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig nach 15 Nr. 2 SGB XI) wird oder cc) Umstände eintreten, die für ihn zu einer Erwerbsminderung gemäß 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI führen. Zzgl.: Steuern auf laufende Gewinne auf der Grundlage der Spitzensteuersätze inkl. SolZ, exkl. KiSt. = gebundenes Kapital e) Das sich aus der Ankaufverpflichtung ergebende Andienungsrecht kann wie folgt ausgeübt werden: Der Kommanditist hat der Kommanditistin gemäß 3 Nr. 2a) unter Vorlage der Unterlagen nach b) den beabsichtigten Verkauf schriftlich anzuzeigen. Die Kommanditistin gemäß 3 Nr. 2a) wird die Anzeige unverzüglich der Kommanditistin zu 3 Nr. 2b) mitteilen. Sie kann innerhalb von drei Wochen ab Eingang bei der Kommanditistin zu 3 Nr. 2a) weitere Unterlagen, insbesondere weitere Auskünfte entsprechend b), anfordern. Anschließend hat die Kommanditistin zu 3 Nr. 2a) dem veräußernden Kommanditisten den nach d) berechneten Kaufpreis mitzuteilen. Der veräußerungswillige Kommanditist kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen. f) Sollten die Parteien sich über die Veräußerung einig sein, so ist der Kaufpreis mit Eintragung der Übertragung im Handelsregister zur Zahlung fällig. Die Anmeldung der Übertragung ist von der Kommanditistin zu 3 Nr. 2a) innerhalb von drei Monaten zum Register anzumelden. Die Handelsregisterkosten sowie etwaige anfallende Steuerbelastungen sind von dem veräußernden Kommanditisten zu tragen. g) Das Andienungsrecht kann erstmals zum 1. Januar 2012 ausgeübt werden, dies bedeutet, dass die Voraussetzungen nach a) zum Zeitpunkt der Geltendmachung, jedoch frühestens bezogen auf den 1. Januar 2012 Berücksichtigung finden. b) Ein Anspruch besteht nur, sofern der Kommanditist die Voraussetzungen nach aa) und cc) zweifelsfrei durch geeignete Unterlagen nachweisen kann. Die Kommanditisten nach 3 Nr. 2a) und b) können den Erwerb von der Erteilung einer Auskunft unter Befreiung der entsprechenden Behörden bzw. Ärzte von der Schweigepflicht abhängig machen. c) Hat der Kommanditist die Voraussetzungen nach b) nachgewiesen, so sind die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) verpflichtet, den Anteil zu erwerben. Die Kommanditisten zu 3 Nr. 2a) und b) erwerben den Anteil gemeinsam, wobei die Übertragung des Anteils jeweils zu gleichen Teilen erfolgt. Dies gilt nicht, sofern sie eine abweichende Regelung treffen. d) Der Kaufpreis für den Anteil errechnet sich auf der Grundlage des Nominalbetrages der Beteiligung und der Prognoserechnung des Verkaufsprospektes aus der Summe der für die prospektierte Restlaufzeit auf die Beteiligung entfallenden Entnahmen (ohne einen etwaigen Liquidationserlös), soweit sie prospektiert, aber noch nicht fällig sind, abgezinst mit einem Zinsfuß in Höhe von 10 % p. a. jeweils vom 31. Dezember des prospektierten Auszahlungsjahres. Der Kaufpreis entspricht maximal jedoch dem gebundenen Kapital, das wie folgt ermittelt wird. Kapitaleinsatz: Einlage (inkl. Agio) 105 % Abzgl.: Steuerrückfluss auf Grund negativer Ergebnisse auf Basis der vom Wirtschaftsprüfer geprüften Jahresabschlüsse und auf der Grundlage der Spitzensteuersätze inkl. SolZ, exkl. KiSt. Abzgl. bereits ausgezahlter oder fälliger Entnahmen 17 Tod eines Gesellschafters 1. Scheidet ein Kommanditist durch Tod aus, so wird die Gesellschaft mit seinem Erben oder ggf. Vermächtnisnehmer als Kommanditisten fortgesetzt. 2. Sind mehrere Erben oder Vermächtnisnehmer vorhanden, so können sie ihre Rechte als Kommanditisten nur einheitlich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten ausüben, der auch zur Entgegennahme aller Erklärungen der übrigen Gesellschafter und der Gesellschaft als ermächtigt gilt. Die anderen Gesellschafter können einen solchen Bevollmächtigten ablehnen, der nicht selbst Kommanditist ist oder der nicht von Berufs wegen zur Verschwiegenheit hinsichtlich aller ihm zur Kenntnis gelangten Tatsachen, die die Gesellschaft betreffen, verpflichtet ist. Solange ein solcher Bevollmächtigter nicht schriftlich gegenüber der persönlich haftenden Gesellschafterin von allen Erben benannt ist, ruhen die Stimmrechte der Erben. Während dieser Zeit dürfen sie auch keine Entnahmen tätigen oder über ihr Gewinnbezugsrecht oder ihr Auseinandersetzungsguthaben durch Abtretung verfügen. 3. Eine Erbauseinandersetzung oder ein Vermächtnis ist, bezogen auf den Kommanditanteil des Erblassers, nur dann zulässig, sofern Kommanditanteile gebildet werden, bei denen der Nominalwert der Pflichteinlage EUR , beträgt und durch EUR 1.000, ganzzahlig teilbar sind; 15 Nr. 3 Sätze 1 bis 3 sowie Nr. 5 gelten entsprechend. Die Auseinandersetzung bedarf der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin, die diese nur aus sachlichem Grund (vgl. 15 Nr. 1), insbesondere falls die Auseinandersetzung zu abweichenden Teilbeträgen führt, verweigern darf. 4. Die Erben müssen sich durch die Vorlage eines beglaubigten Erbscheins legitimieren; über Ausnahmen entscheidet die persönlich haftende Gesellschafterin. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

105 Gesellschaftsvertrag Die Wahrnehmung der Gesellschafterrechte durch einen Testamentsvollstrecker wird zugelassen, sofern dieser Testamentsvollstrecker gesetzlich zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet ist. In diesem Fall entfällt für die Dauer der Testamentsvollstreckung die Benennung eines gemeinsamen Bevollmächtigten. 6. Stirbt ein Treugeber der Treuhänderin, richten sich die Rechtsfolgen nach dem Treuhandvertrag vom heutigen Tage. 18 Ausscheiden eines Gesellschafters 1. Jeder Gesellschafter kann das Gesellschaftsverhältnis nur auf den Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Jahr kündigen, frühestens jedoch zum 31. Dezember Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an die persönlich haftende Gesellschafterin zu erfolgen. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist zur ordentlichen Kündigung der Gesellschaft nicht berechtigt. Die Treuhänderin ist berechtigt, unter Beachtung der obigen Frist- und Formvorschriften ihre Kommanditbeteiligung auch teilweise nach Maßgabe der von ihren Treugebern ausgesprochenen Kündigungen zu kündigen. Abweichend von Absatz 1 Satz 1 steht Gesellschaftern, die der Gesellschaft bis zum 31. März 2009 beigetreten sind, ein einmaliges und befristetes Kündigungsrecht zum 30. September 2009 zu. Dieses Kündigungsrecht kann nur bis zum 30. September 2009 ausgeübt werden. 2. Darüber hinaus scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, wenn einer der nachfolgenden Tatbestände vorliegt: a) wenn sein Auseinandersetzungsguthaben von einem privaten Gläubiger gepfändet wird und dieser die Gesellschaft gemäß 135 HGB gekündigt hat, und zwar zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, b) wenn in seiner Person einer der in den 133, 140 HGB genannten Gründe vorliegt und er daraufhin durch Beschluss der Gesellschafterversammlung aus der Gesellschaft ausgeschlossen wird, c) wenn er gemäß 3 Nr. 9 von der persönlich haftenden Gesellschafterin ausgeschlossen wird, 19 Auseinandersetzungsguthaben 1. Scheidet ein Gesellschafter gemäß 18 Nr. 1, 2a), b), d), Nr. 3 aus der Gesellschaft aus, so wird das ihm bzw. dem betreibenden Gläubiger zustehende Auseinandersetzungsguthaben auf Grund einer Auseinandersetzungsbilanz ermittelt, die die Gesellschaft durch ihren Wirtschaftsprüfer unter Beachtung der nachfolgenden Bestimmungen zu erstellen hat: a) Die Auseinandersetzungsbilanz ist auf den Stichtag des Ausscheidens des Gesellschafters zu erstellen und muss den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der Grundsätze der Bilanzkontinuität und der Bewertungsstetigkeit entsprechen. b) In der Auseinandersetzungsbilanz wird ein etwaiger Firmenwert angesetzt. Der Buchwert des Schiffes ist durch seinen Verkehrswert nach Abzug der üblichen Maklerprovisionen zu ersetzen. c) Wenn zwischen dem ausgeschiedenen Gesellschafter und der Gesellschaft keine Einigung über die Höhe des Verkehrswertes des Schiffes erzielt werden kann, wird dieser verbindlich auf Grund von schriftlich kurz zu begründenden Bewertungen festgestellt, die von drei unabhängigen und international anerkannten An- und Verkaufsmaklern, auf die sich die Parteien geeinigt haben, einzuholen sind. Die beauftragten Makler müssen im An- und Verkauf von Containerschiffen erfahren sein und haben ihrerseits als Schiedsgutachter i. S. d. 317 BGB zu handeln. Mindestens zwei von ihnen sollen in unterschiedlichen Ländern ansässig sein. Können sich die Parteien binnen drei Wochen, nachdem eine Partei schriftlich ein Schiedsgutachten der drei Schiedsgutachter verlangt hat, nicht auf alle Schiedsgutachter einigen, werden die fehlenden Schiedsgutachter vom Vorsitzenden der Handelskammer Hamburg ernannt. Der arithmetische Mittelwert der drei Bewertungen nach Abzug der üblichen Maklerprovisionen soll gemäß 317 Abs. 2 Satz 2 BGB verbindlich sein. Bei der Bewertung ist die Ergebnisbeteiligung gemäß 9 Nr. 3 zu berücksichtigen, ein eventuell bestehender Chartervertrag aber außer Betracht zu lassen. d) Wird das Schiff innerhalb von drei Monaten vor oder nach dem Stichtag des Ausscheidens des Gesellschafters verkauft, so treten die Nettoveräußerungserlöse nach Abzug der von der Gesellschaft zu zahlenden Provisionen an die Stelle der nach c) zu ermittelnden Bewertung. d) wenn er eine Klage auf Auflösung der Gesellschaft erhebt. 3. Im Übrigen kann die persönlich haftende Gesellschafterin einen Gesellschafter mit der Folge, dass er entsprechend Nr. 2 aus der Gesellschaft ausscheidet, ausschließen, wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird. 4. Nr. 1 bis 3 gelten entsprechend für die Treugeber mit der Maßgabe, dass in den dort genannten Fällen dann die Treuhänderin anteilig mit dem Teil ihrer Kommanditbeteiligung aus der Gesellschaft ausscheidet, den sie treuhänderisch für den jeweils betroffenen Treugeber hält. 5. In den in Nr. 1 bis 3 genannten Fällen wird die Gesellschaft nicht aufgelöst, sondern unter den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. 2. Auf der Grundlage der gemäß Nr. 1 erstellten Auseinandersetzungsbilanz ergibt sich das Auseinandersetzungsguthaben aus der Summe der Kapitalkonten I bis III des ausgeschiedenen Gesellschafters zuzüglich einer etwaigen auf ihn anteilig entfallenden Kapitalrücklage. Ergibt sich ein negativer Saldo, begründet dieser Betrag keine Forderung der Gesellschaft oder der persönlich haftenden Gesellschafterin gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter; das Auseinandersetzungsguthaben des Gesellschafters beträgt in diesem Fall EUR 0,. 3. Erfolgt das Ausscheiden auf Grund einer Kündigung des Gesellschaftsverhältnisses durch den Gesellschafter, so sind die im Zusammenhang mit der Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz und ggf. der Bewertung des Schiffes entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft und dem kündigenden Gesellschafter je zur Hälfte zu tragen. In allen anderen Fällen des Ausscheidens sind die insoweit entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Gesellschafter bzw. von dem betreibenden Gläubiger allein zu tragen. Der ausgeschiedene Gesellschafter bzw. der betreibende Gläubiger hat der Gesellschaft einen angemessenen Vorschuss in Höhe der mutmaß- Fondshaus Hamburg

106 104 Gesellschaftsvertrag lich insoweit von ihm zu tragenden Kosten zur Verfügung zu stellen. Sollte für mehrere ausscheidende Kommanditisten derselbe Stichtag für die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz maßgeblich sein, werden die Kosten der Auseinandersetzung auf diese zu gleichen Teilen verteilt. 3. Ist der Verkauf des Schiffes oder die Auflösung der Gesellschaft beschlossen, so kann der Verkauf des Schiffes auch dann erfolgen, wenn es sich im Ausland befindet. Der auf Grund des Veräußerungsbeschlusses erfolgende Verkauf braucht kein öffentlicher zu sein. 4. Die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens gemäß Nr. 2 erfolgt grundsätzlich in zehn gleichen Halbjahresraten, beginnend mit dem 31. Dezember des auf den Tag des Ausscheidens folgenden Kalenderjahres, jedoch nur insoweit und nicht früher, als es die Liquiditätslage der Gesellschaft ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Kredite zulässt. Die Raten des Auseinandersetzungsguthabens sind unverzinslich. Die Gesellschaft hat hierfür keine Sicherheiten zu leisten. 5. Tritt jedoch der Auseinandersetzungsfall nach Ablauf der in 18 Nr. 1 vereinbarten festen Vertragslaufzeit ein, so ist das Auseinandersetzungsguthaben gemäß Nr. 2 in zwei gleichen Jahresraten, beginnend am 31. Dezember des auf den Tag des Ausscheidens folgenden Kalenderjahres, zahlbar. Es wird mit drei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch mit 8 % p. a. verzinst. Die Zinsen sind nachträglich mit den Tilgungsraten fällig. Die Gesellschaft ist berechtigt, vorzeitig auf das Auseinandersetzungsguthaben Tilgungen zu leisten, die jedoch im Einzelfall mindestens EUR 2.500, betragen müssen. Nr. 4 Satz 3 gilt entsprechend. 21 Schlussbestimmungen 1. Die Kosten dieses Gesellschaftsvertrages und seiner Durchführung trägt die Gesellschaft. 2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss erfolgen. 3. Alle Verpflichtungen aus diesem Gesellschaftsvertrag und seiner Durchführung sind am Sitz der Gesellschaft zu erfüllen. 4. Die Kommanditisten sind verpflichtet, der Gesellschaft Adressänderungen unverzüglich mitzuteilen. Mitteilungen an die Kommanditisten erfolgen an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse. Dies gilt entsprechend für andere Kommunikationsadressen in Textform. Sie gelten mit Absendung nach Ablauf der üblichen Postlaufzeit als zugegangen. 6. Scheidet ein Gesellschafter gemäß 3 Nr. 9 i. V. m. 18 Nr. 2c) aus der Gesellschaft aus, so bestimmt sich sein Abfindungsguthaben abweichend von Nr. 1 nach dem Buchwert seiner Beteiligung nach der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember des Jahres, in dem er ausgeschlossen wird; es ist jedoch auf den Nennwert der von ihm geleisteten Einlage (ohne Agio) beschränkt. Im Übrigen finden die Regelungen der Nr. 1 bis 4 und 7 entsprechende Anwendung. 7. Ergebnisveränderungen auf Grund steuerlicher Außenprüfungen berühren das bereits festgestellte Auseinandersetzungsguthaben eines ausgeschiedenen Gesellschafters nicht. 8. Scheidet ein Gesellschafter auf Grund 18 Nr. 1 Absatz 2 aus, so berechnet sich sein Auseinandersetzungsguthaben abweichend von Nr. 1 bis 3 wie folgt: Nennwert seiner eingezahlten Pflichteinlage zzgl. Agio und zzgl. einer einmaligen Sondervergütung für das Jahr 2009 in Höhe von 5 % p. a. zeitanteilig bis zur Rückzahlung der Pflichteinlage bezogen auf das eingezahlte Kapital. Die Auszahlung erfolgt spätestens zum 31. Dezember Liquidation der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft tritt in Liquidation, wenn die Gesellschafterversammlung die Auflösung beschließt bzw. das Schiff aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung verkauft worden ist. Liquidator ist die persönlich haftende Gesellschafterin. 2. Bei Auflösung der Gesellschaft werden zunächst die Fremdverbindlichkeiten der Gesellschaft zurückgeführt. Das verbleibende Vermögen einschließlich aller stillen Reserven und eines eventuell real existierenden Firmenwertes ist zu realisieren und wird sodann ggf. unter Berücksichtigung von 9 Nr. 3 auf alle Gesellschafter entsprechend ihrem Anteil am Kommanditkapital der Gesellschaft verteilt. Sonderbewegungen auf den Kapitalkonten II und III sind insoweit vorab zu verrechnen, als sie vom üblichen Kontenstand abweichen; dieses gilt nicht für Abweichungen auf Grund einer abweichenden Ergebniszurechnung, basierend auf besonderen Bestimmungen dieses Vertrages. 5. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter aus diesem Vertrag verjähren in drei Jahren nach ihrer Entstehung, sofern nicht gesetzlich eine kürzere Frist besteht. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, sofern der Vertrag eine Regelungslücke aufweist. 7. Dieser Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Hamburg, 3. Juli 2009 gez. Jens Brandis gez. Dirk Rößler Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer gez. Jens Brandis gez. Angelika Kunath FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG gez. Roberto Echevarria von Gusovius gez. Dirk Rößler Verwaltung NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG gez. Roberto Echevarria von Gusovius gez. Dirk Rößler Verwaltung NSC Group GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG gez. Alexander Matthäus FHT Fondshaus Treuhand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

107 Gesellschaftsvertrag 105 Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag Investitions- und Finanzierungsrechnung Investition T-USD T-JPY EUR/USD EUR/JPY T-EUR in % 1. Kaufpreisanteil in USD , ,21 Kaufpreisanteil in EUR ,28 Kaufpreisanteil in JPY , ,75 2. Erstausrüstung/Mehrkosten 635 1,58 3. Zusätzliche Tätigkeiten des Vertragsreeders 270 0,67 4. Finanzierungsvermittlung 200 0,50 5. Zwischenfinanzierungszinsen 850 2,11 6. Handelsregister, Rechts- und Steuerberatung, Gutachten, Mittelverwendungskontrolle, Bankprovisionen etc ,61 7. Treuhandvergütung/Vergütung für wirtschaftliche Beratung 167 0,42 8. Konzeption, Werbung, Marketing* ,76 9. Einwerbung Eigenkapital* , Platzierungsgarantie 160 0, Liquiditätsreserve* 129 0,32 Gesamtinvestition ohne Agio , Agio* 803 2,00 Gesamtinvestition mit Agio ,00 Finanzierung T-USD T-JPY EUR/USD EUR/JPY T-EUR in % 13. Schiffshypothekendarlehen (USD-Tranche) , , Kommanditeinlagen Schiffshypothekendarlehen (JPY-Tranche) , ,67 Kontokorrentkreditrahmen ,49 FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG 25 0,06 FHT Fondshaus Treuhand GmbH 8 0,02 NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG 23 0,06 NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG 10 0,02 Emissionskapital* (davon bereits eingeworben: T-EUR 3.178) ,79 Gesamtfinanzierung ohne Agio , Agio* 803 2,00 Gesamtfinanzierung mit Agio ,00 * Sollte die Komplementärin von ihrem Recht gemäß dem Gesellschaftsvertrag Gebrauch machen, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches Eigenkapital zu erhöhen, erhöhen sich diese Positionen entsprechend. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. Fondshaus Hamburg

108 106 Treuhand- und Verwaltungsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag zwischen den Unterzeichnern der Beitrittserklärung nachfolgend Treugeber genannt und FHT Fondshaus Treuhand GmbH, Hamburg nachfolgend Treuhänderin genannt und FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, Hamburg nachfolgend Gesellschaft genannt Präambel Auf der Grundlage des Memorandum of Agreement vom 14. Februar 2008 hat die Gesellschaft das Containerschiff MS Antofagasta mit Übernahme am 12. März 2008 erworben. Die persönlich haftende Gesellschafterin und die Kommanditisten sind entsprechend dem Gesellschaftsvertrag in der Fassung vom heutigen Tage mit Einlagen von insgesamt EUR , beigetreten. Es ist vorgesehen, dass die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage um bis zu EUR , erhöht. Die Treuhänderin wird hierzu Treuhandverträge mit Anlegern abschließen, die sich als Treugeber über die Treuhänderin an der Gesellschaft beteiligen. Auf der Grundlage dieses Vertrages übernimmt die Treuhänderin die Verwaltung der Gesellschaft gegenüber ihren Gesellschaftern und die Betreuung der Anleger. 1 Treuhandstellung 1. Die Treuhänderin hält ihre Kommanditeinlage in Höhe von EUR 7.500, im eigenen Namen, im Übrigen hält sie sie treuhänderisch in Höhe des in der jeweiligen Beitrittserklärung angegebenen Beteiligungsbetrages anteilig für den Treugeber. Sie handelt also im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Treugebers, und verwaltet die für den Treugeber übernommene Beteiligung treuhänderisch und uneigennützig. 2. Die Treugeber haben ihre Einlage zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen entsprechend 3 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto einzuzahlen. Die Treuhänderin sorgt dafür, dass über die Einlage nur nach Maßgabe des Vertrages über die Kontrolle der Mittelverwendung und nur zur Erbringung ihrer Kommanditeinlage, die gemäß der Präambel erhöht worden ist, verfügt wird. 3. Die Treuhänderin ist berechtigt, sich neben ihrer Beteiligung an der Gesellschaft auch im eigenen Namen und als Treuhänderin für Dritte an anderen Gesellschaften zu beteiligen. 3 Weisungsrecht 1. Die Treuhänderin übt die Rechte aus der Kommanditbeteiligung anteilig entsprechend der Höhe der Beteiligung des jeweiligen Treugebers nach den Weisungen der Treugeber und nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages aus. Der Treugeber hat das Recht, der Treuhänderin jederzeit schriftlich Weisungen bezüglich der Beteiligung zu geben. Weisungen brauchen nicht befolgt zu werden, wenn sie im Widerspruch zu einem Gesetz oder dem Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft stehen. 2. Wenn die Treuhänderin eine Weisung in Eilfällen nicht rechtzeitig einholen kann, entscheidet sie mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, soweit keine besonderen Regelungen in diesem Vertrag bestehen. 4 Gesellschafterversammlungen der Gesellschaft 1. Die Treuhänderin holt vor jeder Gesellschafterversammlung, spätestens drei Wochen vor dem Termin der Gesellschafterversammlung, die Weisungen der Treugeber-Kommanditisten ein. Die Treuhänderin übt insbesondere das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung entsprechend den Weisungen der Treugeber-Kommanditisten aus und gibt dementsprechend ggf. ihre Stimme anteilig teilweise zustimmend und teilweise ablehnend ab. Mit der Einholung der Weisung zur Stimmabgabe kann die Treuhänderin einen Abstimmungsvorschlag unterbreiten. Erhält die Treuhänderin nicht rechtzeitig eine ausdrückliche Weisung, wird sie ihre Stimme anteilig entsprechend dem Abstimmungsvorschlag abgeben. Übersendet sie keinen Abstimmungsvorschlag und erteilt der Treugeber keine ausdrückliche Weisung, so wird sie sich der Stimme enthalten. Im Fall von Beschlüssen gemäß 12 Nr. 11 lit. e) bis i) und k) bis m) des Gesellschaftsvertrages wird die Treuhänderin keinen Abstimmungsvorschlag abgeben und sich anteilig ihrer Stimme enthalten. 2. Kann die Treuhänderin in Ausnahmefällen Weisungen nicht rechtzeitig einholen, weil in der Gesellschaft Beschlüsse anstehen, die keinen Aufschub dulden, ist sie berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden und abzustimmen. Sie hat dabei die berechtigten Interessen der Treugeber in ihrer Gesamtheit sowie die sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergebenden Rechte und Verpflichtungen zu beachten und gegebenenfalls gegeneinander abzuwägen. Bei einem Widerstreit zwischen den Interessen der einzelnen Treugeber und der Gesellschaft hat das Gesamtinteresse der Gesellschaft Vorrang. Die Treuhänderin hat die Treugeber unverzüglich über ihre Entscheidung und ihr Handeln zu unterrichten. 3. Die Treuhänderin erteilt den Anlegern, die selbst oder durch einen Vertreter gemäß 12 Nr. 10 des Gesellschaftsvertrages an der Gesellschafterversammlung teilnehmen und dort das Stimmrecht selbst in Höhe ihrer Beteiligung ausüben wollen, hiermit eine entsprechende Vollmacht. 2 Beginn des Treuhandvertrages Der Treuhandvertrag kommt dadurch zustande, dass der Treugeber eine Beitrittserklärung unter Angabe seines Beteiligungsbetrages zeichnet und die Treuhänderin diese Beitrittserklärung schriftlich annimmt. Hiervon wird die Treuhänderin den Treugeber durch Übersendung einer gegengezeichneten Kopie der Beitrittserklärung informieren. Der Treugeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. 4. Da auf diese Weise die Anleger ihre Gesellschafterrechte in der Gesellschaft selbst ausüben können, bedarf es keiner separaten Treugeberversammlungen. 5. Nr. 1 und Nr. 2 gelten entsprechend bei Abstimmungen in Textform gemäß 12 Nr. 12 des Gesellschaftsvertrages, die an die Stelle einer Gesellschafterversammlung treten. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

109 Treuhand- und Verwaltungsvertrag Information 1. Die Treuhänderin unterrichtet die Treugeber regelmäßig über alle wesentlichen Vorgänge, die die Gesellschaft betreffen und von denen sie Kenntnis bekommen hat. 2. Auf Verlangen der Treugeber gibt die Treuhänderin ihnen Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und nimmt die Kommanditistenrechte in der Gesellschaft wahr. 6 Erträge 1. Im Innenverhältnis werden die Anleger so gestellt, als seien sie unmittelbar Kommanditisten der Gesellschaft. 2. Dementsprechend gibt die Treuhänderin alles, was sie in Bezug auf die treuhänderisch gehaltene Kommanditeinlage erlangt hat, insbesondere Entnahmen sowie Abfindungsguthaben, unverzüglich an den Treugeber heraus. Die der Treuhänderin gemäß 8 zustehende Vergütung bleibt unberührt. 7 Einzahlungsverpflichtung; Aufwendungen und Verbindlichkeiten 1. Der Treugeber hält die Treuhänderin von Verpflichtungen aus der anteilig gehaltenen Kommanditeinlage, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Einlage, frei. Leistet ein Treugeber seine Einzahlung (Einlage nebst Agio) ganz oder teilweise nicht bei Fälligkeit, kommt er ohne das Erfordernis einer Mahnung in Verzug. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher oder gemäß diesem Treuhandvertrag vorgesehener Rechtsfolgen werden dem säumigen Treugeber in diesem Fall ab Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Einlagenleistung bzw. bis zu seinem Ausschluss Verzugszinsen gemäß 3 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. 3. Wenn und soweit die Treuhänderin Aufwendungen und Kosten in Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Kommanditeinlage hat, erstattet ihr diese der Treugeber; dieser Anspruch ist jedoch der Höhe nach auf den Betrag der Einlage des Treugebers zuzüglich Zinsen gemäß 3 Nr. 8 des Gesellschaftsvertrages begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für die Ansprüche nach Nr. 2 und die gesetzliche Kommanditistenhaftung nach Rückzahlung der Einlage. Die Kosten des eigenen Geschäftsbetriebes trägt die Treuhänderin selbst; sie sind durch die Vergütung gemäß 8 abgegolten. 4. Eine weiter gehende Haftung des Treugebers wegen Verzuges bleibt unberührt. 8 Vergütung 1. Die Gesellschaft zahlt an die Treuhänderin für ihre Dienstleistung im Rahmen dieses Vertrages, die die Gesellschaft sonst ihren Gesellschaftern gegenüber selbst erbringen müsste, folgende Vergütung: Die Treuhänderin erhält als Vergütung für ihre Treuhandtätigkeit in den Jahren 2008 bis 2010 zunächst 0,4 % des vertraglich insgesamt vorgesehenen Treuhandkapitals, hierzu gehört auch eine etwaige in Anspruch genommene Platzierungsreserve nach 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages, zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. In den Folgejahren richtet sich diese Vergütung nach dem jeweils am Jahresbeginn verwalteten Treuhandkapital. Die Vergütung versteht sich für jedes angefangene Kalenderjahr. Die Vergütung ist am 30. Dezember des jeweiligen Jahres fällig. Die Treuhänderin hat einen Anspruch auf quartalsweise Abschlagszahlungen. Treuhandkapital ist das prospektierte Kommanditkapital sowie die etwaige in Anspruch genommene Platzierungsreserve nach 3 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages. Ausgenommen vom Treuhandkapital ist nur das Kapital der Kommanditisten gemäß 3 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages. Ferner erhält die Treuhänderin eine Verwaltungspauschale bei Übertragungen von Kommanditanteilen bzw. treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen nach 15 Nr. 5 des Gesellschaftsvertrages. 2. Kommt ein Treugeber seiner Einzahlungsverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder nicht in voller Höhe nach, so ist die Treuhänderin nach fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist und Androhung der Rechtsfolgen berechtigt: 2. Der Anspruch der Treuhänderin auf die Vergütung besteht bis zum Abschluss der Liquidation der Gesellschaft, mindestens jedoch bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Schiff veräußert wird bzw. ein Totalverlust eintritt, zzgl. weiterer sechs Monate. a) von der Beitrittsvereinbarung ganz oder bis zur Höhe der nichterbrachten Einlage unter gleichzeitiger Auflösung des Treuhandvertrages zurückzutreten, sofern sie durch die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß 3 Nr. 9 i. V. m. 18 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages mit dem für den betreffenden Treugeber anteilig gehaltenen Kommanditanteil bzw. Teil-Kommanditanteil aus der Gesellschaft ausgeschlossen wurde und dies dem Treugeber mitgeteilt hat, b) die Beteiligung nach einem anteiligen Ausschluss aus der Gesellschaft durch die persönlich haftende Gesellschafterin gemäß 3 Nr. 9 i. V. m. 18 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages entsprechend herabzusetzen. 9 Auslagen und Handelsregisterkosten Die Gesellschaft ersetzt der Treuhänderin die Notar- und Handelsregistergebühren, die durch die Eintragung der Treuhänderin als Kommanditistin der Gesellschaft und durch die Erhöhung ihrer Einlage sowie im Rahmen der Beendigung des Treuhandvertrages gemäß 13 entstehen. Später entstehende Handelsregisterkosten, insbesondere durch Übertragungen zwischen dem Treugeber und einem Dritten, kann die Gesellschaft der Treuhänderin in Rechnung stellen. Diese ist berechtigt, diese Kosten entsprechend dem alten und dem neuen Treugeber als Gesamtschuldner weiterzubelasten. In beiden Fällen bleibt die Treuhänderin zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere der vereinbarten Verzugszinsen, berechtigt. Der Treugeber hat die Kosten, die der Treuhänderin im Zusammenhang mit der Kündigung bzw. Herabsetzung entstehen, zu ersetzen. Sowohl die Kündigung als auch die Herabsetzung erfolgen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Treugeber. 10 Haftung der Treuhänderin 1. Die Treuhänderin hat die Prospektangaben keiner eigenen Überprüfung unterzogen. Sie haftet daher nicht für den Inhalt des Prospektes, der die Grundlage für die Beteiligung des Treugebers bildet, insbesondere nicht für die Angaben zu den Chancen und Risiken sowie der Rentabilität und den steuerlichen Auswirkungen der Beteiligung. Auch darüber hinaus haftet die Treuhänderin nicht für den Eintritt angestrebter Steuervorteile sowie die Fondshaus Hamburg

110 108 Treuhand- und Verwaltungsvertrag Werthaltigkeit und Ertragsfähigkeit der Beteiligung. Sie übernimmt auch keine Haftung für die Leistungsfähigkeit und Vertragstreue der beteiligten Vertragspartner der Gesellschaft und der einzelnen Treugeber oder für eine Pflichterfüllung seitens der Komplementärin, ihrer Organe und des Beirates. 2. Im Übrigen haften die Treuhänderin und die Personen, die sie vertreten, auch für ein vor dem Abschluss des Treuhandvertrages liegendes Verhalten nur bei Verletzung einer Kardinalpflicht oder soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Beschränkung der Haftung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Treugebers. 3. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch verjährt innerhalb von drei Jahren, nachdem der Treugeber von den gegen die Treuhänderin haftungsbegründenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, soweit er nicht kraft Gesetzes einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt. Er ist innerhalb einer Ausschlussfrist von zwölf Monaten nach Kenntniserlangung von dem Schaden gegenüber der Treuhänderin durch eingeschriebenen Brief geltend zu machen. 11 Abtretung der Treugeberstellung und Erbfolge 1. Jeder Treugeber ist berechtigt, mit Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin seine Treugeberstellung an einen Dritten abzutreten. 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend. 2. Im Falle des Todes eines Treugebers wird das Treuhandverhältnis mit denjenigen Personen fortgesetzt, die bezüglich seiner Beteiligung Erben oder Vermächtnisnehmer sind. Werden mehrere Personen insoweit Erben oder Vermächtnisnehmer eines Treugebers, die bislang nicht selbst Treugeber waren, können sie ihre Rechte aus dem Treuhandvertrag nur einheitlich durch einen gemeinsamen Vertreter ausüben. Gemeinsamer Vertreter kann nur ein Miterbe oder Mitvermächtnisnehmer, ein Testamentsvollstrecker, ein anderer Treugeber oder eine von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Person sein. 17 Nrn. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages gelten entsprechend. 12 Selbstkontrahieren Die Treuhänderin ist von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. 13 Beendigung des Treuhandverhältnisses 1. Treugeber und Treuhänderin können das Treuhandverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, die Treuhänderin jedoch nur aus wichtigem Grund. 2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der Nichterbringung der vertragsgemäßen Einzahlung durch den Treugeber. In diesem Fall kann die Treuhänderin den Vertrag mit der Folge kündigen, dass der Anspruch auf Übertragung einer Kommanditbeteiligung erlischt. 4. Bei Beendigung des Treuhandverhältnisses gemäß Nr. 1 i. V. m. Nr. 3 hat die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage an der Gesellschaft nach entsprechender Teilung anteilig in Höhe ihrer Beteiligung auf den Treugeber zu übertragen, wobei der Treugeber mit einer Haftsumme von 10 % seiner Pflichteinlage in das Handelsregister einzutragen ist. Zuvor ist der Treugeber-Kommanditist verpflichtet, der Treuhänderin eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Der Treugeber ist verpflichtet, die Übertragung anzunehmen. Die Übertragung ist aufschiebend bedingt durch die Eintragung des Treugebers in das Handelsregister. Die dingliche Einigung zwischen der Treuhänderin und dem Treugeber hinsichtlich der Übertragung gilt mit der Eintragung als vollzogen. Mit Wirksamwerden der Übertragung gehen verbleibende Ansprüche der Gesellschaft gegen die Treuhänderin auf den Treugeber über. 5. Nach Beendigung gemäß Nr. 1 i. V. m. Nr. 3 wird das Vertragsverhältnis als Verwaltungstreuhand fortgeführt. Die Treuhänderin betreut in diesem Fall die Kommanditbeteiligung des ehemaligen Treugebers. Die in diesem Vertrag geregelten Rechte und Pflichten gelten entsprechend fort, soweit sich nicht etwas anderes daraus ergibt, dass der bisherige Treugeber nunmehr selbst als Kommanditist an der Gesellschaft beteiligt ist. Die Vergütung der Treuhänderin bestimmt sich weiterhin nach Treuhand bzw. Verwaltungstreuhand enden mit Abschluss der Liquidation der Gesellschaft, frühestens jedoch zum Zeitpunkt gemäß 8 Nr Schlussbestimmungen 1. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in seiner jeweils gültigen Fassung für das Treuhandverhältnis entsprechend. Die Beitrittserklärung des Treugebers und der Gesellschaftsvertrag sind Bestandteil dieses Vertrages. 2. Der Treugeber ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen dieses Vertrages auf EDV-Anlagen gespeichert und verarbeitet und dass die in die Platzierung des Kommanditkapitals eingeschalteten Personen und Firmen über die Verhältnisse der Gesellschaft informiert werden. Sofern der Kommanditist bzw. Treugeber nicht schriftlich eingewilligt hat, ist die Treuhänderin nicht berechtigt, anderen Personen als der Gesellschaft, deren Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, der Komplementärin der Gesellschaft, dem zuständigen Finanzamt oder Kreditgebern Auskünfte über die gespeicherten persönlichen Daten, insbesondere Namen und Adressen der weiteren Kommanditisten/Treugeber, zu erteilen. Der Treugeber hat die Treuhänderin über alle Änderungen bezüglich der Rechtsinhaberschaft der Beteiligung, seiner Steuernummer, des Personenstandes, der Bankverbindung oder der Anschrift unverzüglich zu unterrichten. 3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Gesellschaft. 3. Im Übrigen soll zur Vermeidung von Haftungsrisiken für den Treugeber die Kündigung jedoch erst geschehen, wenn die Erhöhung der Kommanditeinlage um den Beteiligungsbetrag des jeweiligen Treugebers ins Handelsregister eingetragen worden ist. Die Kündigung lässt bereits bestehende Ansprüche im Zweifel unberührt, dies gilt insbesondere, falls der Treugeber mit der Zahlung der Einlage in Verzug ist. 4. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Treugeber Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages der Sitz der Treuhänderin. Dasselbe gilt, wenn der Treugeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

111 Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages können nur einheitlich mit allen Treugebern in schriftlicher Form vereinbart werden. 6. Die Treugeber verpflichten sich auch untereinander zur Einhaltung der Pflichten aus diesem Vertrag, jedoch wird durch diesen Vertrag keine Gesellschaft oder Gemeinschaft der Treugeber als solche untereinander begründet. 7. Mitteilungen an die Treugeber werden an die letzte der Treuhänderin vom Treugeber mitgeteilte Anschrift versandt. Sie gelten nach Ablauf von sieben Kalendertagen als zugegangen. Die Treugeber sind daher verpflichtet, Namens- und Adressänderungen unverzüglich der Treuhänderin mitzuteilen. Dies gilt entsprechend für die sonstige Korrespondenz in Textform an die letzte vom Treugeber bekannt gegebene Kommunikationsadresse. 8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Regelung ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Hamburg, 3. Juli 2009 gez. Jens Brandis gez. Dirk Rößler die Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG gez. Alexander Matthäus FHT Fondshaus Treuhand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Fondshaus Hamburg

112 110 Bereederungsvertrag Bereederungsvertrag zwischen der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, Hamburg nachfolgend Gesellschaft genannt und der NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, Hamburg nachfolgend Vertragsreeder genannt 3. Für Rechtsgeschäfte und Handlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen, hat der Vertragsreeder die Zustimmung der Gesellschaft einzuholen. Im Übrigen hat er die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in der jeweils gültigen Fassung, insbesondere die Mitwirkungsrechte der Gesellschafterversammlung und des Beirats, zu beachten. 4. In Fällen der Not und in Eilfällen hat der Vertragsreeder das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einer Reederei hinausgehen, mit der Sorgfalt eines ordentlichen Reeders auch ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft vorzunehmen. Hat der Vertragsreeder hiervon Gebrauch gemacht, so hat er die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten. 1 Vertragsgegenstand Ab Ablieferung des Containerschiffes MS Antofagasta nachfolgend das Schiff genannt wird die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG als Vertragsreeder bestellt. Die Bereederung erfolgt auf Basis dieses Vertrages und des diesem Vertrag als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft in der Fassung vom heutigen Tage, dessen einschlägige Bestimmungen in ihrer jeweiligen Fassung ergänzend gelten. 2 Aufgaben des Vertragsreeders 1. Der Vertragsreeder ist berechtigt und verpflichtet, im Namen und für Rechnung der Gesellschaft alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die die Bereederung des Schiffes gewöhnlich mit sich bringt. Der Vertragsreeder ist insoweit von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. 2. Der Vertragsreeder hat insbesondere Sorge zu tragen für a) die Geltendmachung von Ansprüchen, insbesondere Gewährleistungsund Garantieansprüchen gegenüber der Werft; b) den Einsatz des Schiffes; c) den Abschluss und die Abwicklung der für das Schiff geschlossenen Charter- und Frachtverträge, einschließlich der Bestellung von Schiffsagenten; d) die Erhaltung des Schiffes in einem einsatzfähigen Zustand; e) die Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft in Bezug auf die Durchsetzung und Abwehr von Forderungen, Strafen sowie Pfandrechten, die gegen das Schiff geltend gemacht werden; f) die Versorgung des Schiffes mit dem erforderlichen Proviant und Bunker und den notwendigen Ausrüstungsgegenständen; g) die Bemannung des Schiffes; h) die Instandhaltung aller Ausrüstungsgegenstände, die für einen ordnungsgemäßen und erfolgreichen Einsatz des Schiffes notwendig sind; i) die Überprüfung der Gültigkeit und die Aufrechterhaltung der Wirksamkeit aller Schiffspapiere und zertifikate sowie die Wahrnehmung aller Funktionen der Gesellschaft als Reeder gegenüber Dritten im Sinne von Sicherheitsrichtlinien wie ISM oder ISPS; j) die Versicherung des Schiffes gegen alle Risiken und Gefahren, gegen die vergleichbare Schiffe üblicherweise versichert sind, einschließlich einer Loss-of-Hire-Versicherung in angemessener Höhe bzw. der Einbringung des Schiffes in einen LoH-Pool des Vertragsreeders; k) die Bearbeitung von Schadens- und Versicherungsfällen; l) die Registrierung und Umflaggung des Schiffes. 3 Rechte, Pflichten und Gewährleistung des Vertragsreeders 1. Der Vertragsreeder ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Aufgaben in Teilbereichen zuverlässige Dritte zu Lasten der Gesellschaft zu beauftragen. Als Dritte gelten auch mit ihm i. S. d. 15 ff. AktG verbundene Unternehmen. Die Kosten dürfen marktübliche Preise jedoch nicht übersteigen. Er ist insbesondere befugt, unter Einhaltung von Satz 3 das Crewing auf Unternehmen der NSC-Gruppe zu übertragen. Der Vertragsreeder ist jedoch selbst verpflichtet, soweit ihm keine anderweitige Weisung von der Gesellschaft erteilt wird, die im Zusammenhang mit der Bereederung des MS Antofagasta notwendigen Voraussetzungen für einen Wechsel zur pauschalen Gewinnermittlung gemäß 5a EStG (Tonnagesteuer) zum Zeitpunkt nach 12 Nr. 12 m) des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft zu schaffen und aufrechtzuerhalten. 2. Sollte die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft eine Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere auch eine Erweiterung des Kataloges der zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte der Komplementärin gemäß 4 Nrn. 3 5 des Gesellschaftsvertrages, beschließen, so ist hieran auch der Vertragsreeder gebunden, sobald ihm derartige Beschlüsse schriftlich mitgeteilt worden sind, es sei denn, dass sich hierdurch unzumutbare Erschwernisse bei der Bereederung des Schiffes ergeben. Er wird den sich daraus etwa ergebenden Änderungen des Bereederungsvertrages auf Verlangen der Gesellschaft zustimmen. Soweit sich aus den Änderungen ein Mehraufwand für den Vertragsreeder ergibt, ist dieser separat zu vergüten. 3. Der Vertragsreeder wird eine gesonderte Buchhaltung führen und unter Berücksichtigung der Fristen des Gesellschaftsvertrages einen Jahresabschluss aufstellen. 4. Der Vertragsreeder wird die Geldmittel der Gesellschaft auf Konten verwalten, die bei den betreffenden Banken als Treuhandkonten auf den Namen der Gesellschaft geführt werden und über die die Eingänge an Chartereinnahmen und sämtlicher sonstiger Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit dem Schiffsbetrieb abgewickelt werden. Reichen die vom Vertragsreeder verwalteten Geldmittel nicht zur Deckung der laufenden Ausgaben aus, wird die Gesellschaft dem Vertragsreeder die fehlenden Geldmittel auf erstes Anfordern unverzüglich zur Verfügung stellen. 5. Der Vertragsreeder wird spätestens zum Ende des dritten Quartals eines jeden Geschäftsjahres der Gesellschaft für das Folgejahr ein Budget für den Betrieb des Schiffes aufstellen. 6. Der Vertragsreeder hat der Gesellschaft oder ihren schriftlich Bevollmächtigten jederzeit Einsicht in Bücher und Unterlagen der Gesellschaft zu gewähren. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

113 Bereederungsvertrag Im Falle eines Schiffsverkaufs, der Aus-/Umflaggung, des Bereedererwechsels etc. wird die Gesellschaft dem Vertragsreeder sämtliche, insbesondere im Zusammenhang mit der Schiffsbesatzung anfallenden Kosten wie Abfindungen und Heuerfortzahlungen unverzüglich erstatten. Der Vertragsreeder hat diese Kosten im Einzelnen nachzuweisen und so gering wie möglich zu halten. 8. Der Vertragsreeder haftet nur für Schäden, die unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise und unter Missachtung der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verursacht wurden oder die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Die Haftung des Vertragsreeders gegenüber der Gesellschaft ist dabei auf das Fünffache der durchschnittlichen jährlichen Vergütung gemäß 5 beschränkt. Satz 2 gilt nicht bei vorsätzlichem Handeln. 4 Meistbegünstigung Sofern der Vertragsreeder weitere Schiffe bereedert, ist er verpflichtet, alle bereederten Schiffe unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Gesamtschau gleich zu behandeln; dabei gibt es unvermeidliche Unterschiede, die aus der Flagge, dem Register, dem Schiffstyp und dem Fahrtgebiet resultieren. Der Vertragsreeder gewährleistet, dass er unter Berücksichtigung solcher möglichen Unterschiede das MS Antofagasta nicht schlechter behandeln wird als andere von ihm bereederte Schiffe. 5. Sämtliche Vergütungen verstehen sich zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist fällig, wenn die entsprechenden Frachten und sonstigen Erlöse bei der Gesellschaft eingegangen sind. 6 Dauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag ersetzt den Vertrag vom 16. Juni Er tritt mit Zeichnung in Kraft und ist für die Dauer von 30 Jahren fest geschlossen. Er endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit der Gesellschafterversammlung, auf der im Falle des Verkaufs oder des Totalverlustes des Schiffes die Schlussbilanz der Gesellschaft genehmigt wurde, sowie mit dem Abschluss der Liquidation des Vertragsreeders. Eine Umregistrierung des Schiffes und eine damit verbundene Auswechselung der Eigentumsgesellschaft haben keine Auswirkung auf den Bestand und die Wirksamkeit dieses Vertrages. 2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. 3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 7 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, auf die nur schriftlich verzichtet werden kann. 5 Vergütung 1. Der Vertragsreeder erhält für seine Tätigkeit und - unter Berücksichtigung von Nr. 3 zur Abgeltung aller Aufwendungen gemäß 2 Nr. 2 und 3 Nrn. 3 5 eine Vergütung von 4,0 % der jährlichen Bruttochartereinnahmen einschließlich der Einnahmen aus einer Loss-of-Hire-Versicherung oder aus einem LoH-Pool sowie der eingefahrenen Bruttofrachten einschließlich Überliegegeldern, Fehlfrachten, Passagen und etwaiger verdienter Hilfsund Bergelöhne abzüglich der ggf. auf die Mannschaft entfallenden Anteile. 2. Bei Beendigung des Bereederungsvertrages auf Grund eines Verkaufs oder Totalverlustes des Schiffes sowie bei einer ordentlichen Kündigung des Vertrages durch die Gesellschaft erhält der Vertragsreeder für die Abwicklung der Reedereigeschäfte für weitere drei Monate die zuletzt erhaltene Vergütung. 2. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen dieses Vertrages ist der Sitz der Gesellschaft, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. 3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder der Vertrag lückenhaft sein oder werden, so wird der Vertrag dadurch in seinem übrigen Inhalt nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung oder lückenhafte Regelung gilt vielmehr als durch eine solche Regelung ersetzt oder ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß als vereinbart gelten. 3. Die vorstehende Vergütung umfasst auch die Kosten für die Buchhaltung. Ausgenommen sind lediglich die Kosten für den Jahresabschluss und dessen Prüfung, Kosten für Telekommunikation ins Ausland und Reisespesen für Inspektionen außerhalb Deutschlands. Diese Aufwendungen sind dem Vertragsreeder zu erstatten. Der Vertragsreeder ist berechtigt, anfallende Telekommunikationskosten sowie insbesondere Kosten im Zusammenhang mit EDV an Bord, Qualitätssicherung, ISM, Gefahrgutbeauftragten auf allen vom Vertragsreeder bereederten Schiffen unter Beachtung der Vereinbarung des 4 dieses Vertrages nach einem für alle von ihm bereederten Schiffe geltenden Umlagemodus umzulegen, ohne gesonderte Einzelkostennachweise zu führen. Hamburg, 3. Juli 2009 gez. Jens Brandis gez. Dirk Rößler die Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG gez. Roberto Echevarria von Gusovius gez. Dirk Rößler Verwaltung NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG 4. Rückvergütungen jeglicher Art, die wirtschaftlich das Schiff der Gesellschaft betreffen, sind vom Vertragsreeder der Gesellschaft gutzuschreiben. Vergünstigungen, die der Vertragsreeder aus Flottenabsprachen oder für Flottenkontrakte erzielt, kommen der Gesellschaft insoweit zugute, als sie die Gesellschaft bzw. das Schiff der Gesellschaft wirtschaftlich betreffen. Fondshaus Hamburg

114 112 Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung Präambel Die Vertragsparteien haben am 16. Juni 2008 einen Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung für das damalige Angebot der Beteiligung an der Schiffsgesellschaft FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG (nachfolgend Emittentin genannt) geschlossen. Dieses Beteiligungsangebot war Teil eines gemeinsamen Angebots zur Beteiligung an zwei weiteren Schiffsgesellschaften. Das gemeinsame Angebot wurde neu strukturiert und das Beteiligungsangebot an der Emittentin von den anderen beiden Beteiligungsangeboten gelöst. In Folge dessen wurde die Firmierung der Emittentin in FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG geändert. Aufgrund dieser Restrukturierung ist es erforderlich, den Wortlaut des Vertrags über die Kontrolle der Mittelverwendung vom 16. Juni 2008 neu zu fassen. Dies vorangestellt wird der Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung ganzheitlich in dem nachfolgenden Wortlaut neu gefasst: Anleger, die ihre bisherige Beteiligung bis zum 30. September 2009 erhöhen, haben die Rate bereits bis zum 31. Oktober 2009 zu leisten, wenn sie an der erhöhten Entnahmeregelung für das Jahr 2009 partizipieren wollen. 2. Aufgrund der mit der kontoführenden Bank getroffenen Vereinbarungen bedürfen sämtliche Verfügungen der Emittentin über das Mittelverwendungskonto der Mitzeichnung des Mittelverwendungskontrolleurs. Die kontoführende Bank wird von den Kontoinhabern des Einzahlungskontos und des Mittelverwendungskontos unwiderruflich angewiesen, Änderungen bezüglich Vertretungsberechtigungen und Kontovollmachten nur zu berücksichtigen, wenn der Mittelverwendungskontrolleur diesen schriftlich zustimmt. Der kontoführenden Bank wird eine Kopie dieses Vertrages zur Kenntnis vorgelegt. Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung 3. Im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien (Innenverhältnis) steht ein Kontoguthaben des Mittelverwendungskontos ausschließlich der Emittentin zu. Sie ist im Verhältnis zum Mittelverwendungskontrolleur allein verpflichtet, mit dem Mittelverwendungskonto verbundene Lasten und Kosten zu tragen und den Mittelverwendungskontrolleur insoweit von etwaigen Verpflichtungen freizuhalten. zwischen FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG nachfolgend Emittentin genannt und BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachfolgend Mittelverwendungskontrolleur genannt. Vorbemerkung 1. Anlegern wird nach Maßgabe des Verkaufsprospektes FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta sowie der betreffenden Vertrags- und sonstiger Zeichnungsunterlagen angeboten, gegen Zahlung von Einlagen (nachfolgend als Emissionskapital bezeichnet) sowie eines zusätzlichen Agios der Emittentin beizutreten. 4. Das Kontoguthaben des Mittelverwendungskontos ist nach Maßgabe dieses Vertrages für Zwecke der Emittentin zu verwenden. Dabei sind Verbindlichkeiten der Emittentin unmittelbar vom Mittelverwendungskonto zu begleichen. Ist dies im Ausnahmefall nicht möglich, weil beispielsweise die Zahlungen der Emittentin im Wege des Lastschriftverfahrens erfolgen, sind die entsprechenden Mittel zwecks Zahlung bzw. Einzugs auf andere Konten der Emittentin zu transferieren. Dabei ist durch Absprache mit der kontoführenden Bank sicherzustellen, dass die Mittel nicht zweckwidrig verwendet werden können. 2 Durchführung der Mittelverwendungskontrolle 1. Die Emittentin wird sich jeglicher Verfügungen über das Mittelverwendungskonto enthalten, solange sich der Mittelverwendungskontrolleur nicht von dem Eintritt der folgenden Voraussetzungen überzeugt hat. 2. Der Mittelverwendungskontrolleur wird die Freigabe nur dann erteilen, wenn er sich von dem Eintritt der folgenden Voraussetzungen überzeugt hat: 2. Das Emissionskapital und das Agio dienen der teilweisen Finanzierung des Kaufpreises einschließlich der Nebenkosten für das MS Antofagasta sowie der Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten der Emittentin. 3. Zur Sicherstellung der zweckgerechten Verwendung des Emissionskapitals und des darauf entfallenden Agios wird Folgendes vereinbart: 1 Mittelverwendungskonto 1. Entsprechend den Zeichnungsunterlagen (Beitrittserklärung und Verkaufsprospekt) ist die Summe der an der Emittentin gezeichneten Einlagen wie folgt auf das Einzahlungskonto (nachfolgend auch Mittelverwendungskonto genannt) der Emittentin mit der Nr bei der HSH Nordbank AG, Hamburg, mit der BLZ zu zahlen: 50 % + 5 % Agio nach Beitritt und Annahme 50 % zum 15. Dezember a) Eintragung der Emittentin in das Handelsregister; b) Vollplatzierung des einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von EUR ,00 (ohne Agio) durch Vorlage ordnungsgemäß unterschriebener und gegengezeichneter Beitrittserklärungen oder Vorliegen von Platzierungsgarantien über ausstehende Zeichnungsbeträge; c) Vorliegen eines Kaufvertrags oder eines entsprechenden Bauvertrages für das von der Emittentin gemäß dem Verkaufsprospekt erworbenen Schiffes, der den prospektierten Preis und die prospektierten Spezifikationen ausweist; d) Vorliegen von verbindlichen Finanzierungszusagen oder Darlehensverträgen des Kreditinstituts hinsichtlich des in der Anlage 1 zu diesem Vertrag aufgeführten Schiffshypothekendarlehens (Endfinanzierung) sowie Nachweis über die Finanzierung des Kontokorrentkredites und die Eigenkapitalzwischenfinanzierung; e) Vorliegen einer unwiderruflichen Anweisung an die kontoführende Bank, die in 1 Ziff. 2 genannten Änderungen bezüglich der Vertretungsberechtigungen und Kontovollmachten nur zu berücksichtigen, FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

115 Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung 113 wenn der Mittelverwendungskontrolleur diesen schriftlich zustimmt; f) Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes der Emittentin durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß 8i Abs. 2 S. 1 Verkaufsprospektgesetz. 3. Der Mittelverwendungskontrolleur ist zur Mittelfreigabe verpflichtet, wenn die oben in Ziff. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 4. Die Emittentin und der Mittelverwendungskontrolleur werden in der Weise über die Gesellschaftereinlagen verfügen, dass der Mittelverwendungskontrolleur die unter Vorlage einer Zahlungsanweisung von der Emittentin angeforderten Mittel gegenzeichnet. Der Mittelverwendungskontrolleur wird den Überweisungsträger gegenzeichnen, wenn er sich davon überzeugt hat, dass a) Verwendungszweck und Höhe der angeforderten Mittel dem Investitions- und Finanzierungsplan gemäß Anlage 1 zu diesem Vertrag der Emittentin entsprechen, die mit dem Eigenkapital der Emittentin finanziert werden, bzw. der Begleichung von Bankverbindlichkeiten dienen, die aus den gemäß dem Investitions- und Finanzierungsplan vorzunehmenden Investitionen resultieren; b) die Kontoverbindung des Empfängers laut dem vorgelegten Überweisungsträger mit der entsprechenden Kontoverbindung gemäß dem betreffenden schriftlichen Nachweis im Sinne des 3 Ziff. 2 dieses Vertrags übereinstimmt; c) die Unterschrift auf dem vorzulegenden Überweisungsträger mit der Unterschrift des Unterschriftenblattes gemäß 3 Ziff. 2 Satz 6 dieses Vertrags übereinstimmt. 5. Verauslagt die Emittentin oder für sie ein Dritter Gelder, so ist der Mittelverwendungskontrolleur in entsprechender Anwendung der in Ziff. 4 genannten Voraussetzungen auch berechtigt, die verauslagten Beträge an die Emittentin bzw. die verauslagende Person auszuzahlen. 6. Bei Überzahlungen von Anlegern ist der Mittelverwendungskontrolleur befugt, unter den Voraussetzungen der Ziff. 4 lit. b) und c) die überzahlten Beträge an die betreffenden Anleger zu erstatten. jederzeit auch im Wege eines anerkannten Online-Banking-Verfahrens Einblick in das Einzahlungskonto, das Mittelverwendungskonto und sämtliche Kontounterlagen hat. Ferner ist dem Mittelverwendungskontrolleur seitens des Komplementärs der Emittentin ein Unterschriftenblatt der Personen zur Verfügung zu stellen, die zur Zeichnung des bei Anforderung der Mittelfreigabe vorzulegenden Überweisungsträgers berechtigt sind, und auf Verlangen die Vertretungsberechtigung dieser Personen in geeigneter Form nachzuweisen. 3. Soweit nach den vorstehenden Regelungen schriftliche Nachweise zu erbringen sind, genügt die Vorlage von Fotokopien. Die Emittentin versichert hiermit, dass sie dem Mittelverwendungskontrolleur Fotokopien nur dann vorlegen wird, wenn ihr die entsprechenden Originale vorliegen. Die Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit den jeweiligen Originalen übereinstimmen oder die Unterschriften auf Fotokopien oder Originalurkunden von zeichnungsberechtigten Personen stammen, ist nicht Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle. 4 Umfang der Kontrolltätigkeit Der Mittelverwendungskontrolle unterliegen lediglich die Gesellschaftereinlagen, nicht dagegen die Fremdmittel oder sonstige Eigenmittel. Die Prüfung des Mittelverwendungskontrolleurs beschränkt sich darauf, ob die Freigabevoraussetzungen gemäß 2 Ziff. 2 und die in 2 Ziff. 4 6 genannten Voraussetzungen formal vorliegen. Darüber hinaus wird er keine Kontrolltätigkeiten ausüben, insbesondere nicht die Bonität von beteiligten Personen, Unternehmen und Vertragspartnern oder die Werthaltigkeit von Garantien prüfen. Ferner prüft der Mittelverwendungskontrolleur nicht, ob die erwünschten Zahlungen und vorgelegten Unterlagen rechtmäßig oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Gesichtspunkten wirksam, notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll sind. Die Prüfung der Echtheit der Unterschriften im Sinne des 2 Ziff. 4c) gehört ebenfalls nicht zu den Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs. 5 Vergütung und Haftung 1. Der Mittelverwendungskontrolleur hat für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR ,00 zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer erhalten. 3 Vorzulegende Unterlagen 1. Dem Mittelverwendungskontrolleur sind die zur Prüfung der Mittelfreigabevoraussetzungen gemäß 2 Ziff. 2 dieses Vertrags erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 2. Der im Rahmen der Anforderung der Mittel vorzulegende Überweisungsträger (vgl. 2 Ziff. 4) muss von zur Vertretung der Komplementärin der Emittentin berechtigten Personen unterzeichnet sein. Bei Anforderung der Mittel werden dem Mittelverwendungskontrolleur schriftliche Nachweise, insbesondere Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und dergleichen vorgelegt, denen der Verwendungszweck, die Höhe des Geldbetrags und die Kontoverbindung des Zahlungsempfängers zu entnehmen sind. Dies gilt auch, wenn die Mittel gemäß 1 Ziff. 5 dieses Vertrags ausnahmsweise zwecks Begleichung von Verbindlichkeiten der Emittentin auf Konten der Emittentin transferiert werden. Verauslagt die Emittentin oder für sie ein Dritter Gelder, so sind über die vorerwähnten Unterlagen hinaus geeignete schriftliche Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren und aus denen die Kontoverbindung des Verauslagenden ersichtlich ist. Darüber hinaus ist zu gewährleisten, dass der Mittelverwendungskontrolleur 2. Für die Durchführung der Kontrolltätigkeit und die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs auch gegenüber Dritten gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. herausgegebenen und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs für fahrlässig verursachte Schäden nach Maßgabe von Ziffer 9 Abs. 2 der vorgenannten Auftragsbedingungen grundsätzlich auf EUR 4,0 Mio. beschränkt ist. 3. Für Serienschäden, die fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs auf EUR 5,0 Mio. beschränkt. Als Serienschäden gelten mehrere Schäden, die auf der gleichen Pflichtverletzung im Rahmen mehrerer gleichartiger Tätigkeiten bzw. Leistungen beruhen. 4. Treffen mehrere Schadensursachen zusammen, haftet der Mittelverwendungskontrolleur nur insoweit, als ein Verschulden seinerseits im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat. Fondshaus Hamburg

116 114 Vertrag über die Kontrolle der Mittelverwendung 6 Vertragsdauer 1. Die Kontrolltätigkeit endet a) mit der Verwendung der auf das Mittelverwendungskonto eingezahlten Gesellschaftereinlagen und der Auszahlung etwaiger danach verbleibender Beträge an die Emittentin, b) in dem Fall, dass die Voraussetzungen für die Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten, mit der Rückzahlung der Gesellschaftereinlagen an die Anleger oder c) im Sicherungsfall, soweit die das Projekt finanzierenden Banken von ihren Sicherungsrechten Gebrauch machen. 2. Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden. 3. Bei Kündigung dieses Vertrages darf der Mittelverwendungskontrolleur keine Zahlungen mehr veranlassen. Dies gilt auch, wenn die Freigabevoraussetzungen des 2 Ziff. 2 vorliegen. Der Mittelverwendungskontrolleur darf in diesem Fall seine Mitverfügungsberechtigung über das Mittelverwendungskonto nur aufgeben, wenn ein anderer Mittelverwendungskontrolleur, der ein Steuerberater, eine Steuerberatungsgesellschaft, ein Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sein muss, in diesen Vertrag eingetreten ist und anstelle des Beauftragten die Mitverfügung über das Mittelverwendungs konto übernommen hat. 7 Schlussbestimmungen 1. Vor der Einreichung des Verkaufsprospektes zur Gestattung seiner Veröffentlichung bei der BaFin wird die Beteiligungsgesellschaft die den Mittelverwendungskontrolleur betreffenden Passagen des Verkaufsprospektes mit dem Mittelverwendungskontrolleur abstimmen. 2. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jede Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages einschließlich dieser Bestimmung bedarf der Schriftform, die mündlich nicht abbedungen werden kann. 3. Alle Ansprüche aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen deutschem Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Hamburg. 4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn dieser Vertrag lückenhaft sein sollte. Hamburg, den 17. Juli 2009 gez. Jens Brandis gez. Dirk Rößler die Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, diese handelnd für die FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG gez. Silke Krüger BLS Revisions- und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführerin Zustimmend zur Kenntnis genommen: gez. Alexander Matthäus FHT Fondshaus Treuhand GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

117 Fondshaus Hamburg

118 Seite Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Die Emittentin hat ihren Geschäftsbetrieb am 14. Februar 2008 aufgenommen. Es ist vorgesehen, dass das für die Finanzierung notwendige Eigenkapital bis Ende Dezember 2009 eingeworben wird. Die erforderlichen Darlehensverträge bzw. Finanzierungszusagen für das Schiffshypothekendarlehen, den Kontokorrentkredit und die Eigenmittelzwischenfinanzierung liegen zum Prospektaufstellungsdatum vor. Die Emittentin hat zur pauschalen Gewinnermittlung nach 5a EStG optiert. Durch den abgeschlossenen Chartervertrag ist die Anfangsbeschäftigung des Schiffes, das seit März 2008 für die Emittentin beim Charterer im Einsatz ist, bis mindestens Anfang 2013 bei vertragskonformer Durchführung gesichert. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

119 Die Grundlage des hier dargestellten Zahlenwerkes zur handelsrechtlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin bilden die bereits im Kapitel Wirtschaftlichkeitsrechnungen genannten Angaben. Neben dem Erwerb des MS Antofagasta sind keine weiteren Investitionen geplant. Fondshaus Hamburg

120 118 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Erläuterungen der wesentlichen Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur Eröffnungsbilanz zum 14. Februar 2008, zur Zwischenüber sicht zum 30. Juni 2009 unter vorheriger Firmierung der FHH Fonds Nr. 38 MS "ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG sowie zu den Prognosebilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen 2009 und 2010 sowie zu den Planzahlen und den Plan- Cashflow-Rechnungen 2009 und 2010 der nunmehr fiermierenden FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG Die Gesellschaft hat ihren Geschäftsbetrieb mit wirtschaftlicher Neugründung unter Hinzutritt der Gründungskommanditisten und der Erhöhung des Kommanditkapitals, dem Austausch der Komplementärin sowie der Umfirmierung in FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG am 14. Februar 2008 aufgenommen. Die erneute Umfirmierung in FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG wurde am 9. Juli 2009 in das Handelsregister eingetragen. Das vorgesehene Kommanditkapital der Emittentin beträgt EUR ,. Zusätzlich zum Kommanditkapital wird das von allen Kommanditisten zu zahlende Agio in Höhe von 5 % als Kapitalrücklage ausgewiesen. Das Kommanditkapital der Gründungskommanditisten in Höhe von EUR , ist voll eingezahlt. Neben dem Gründungskommanditkapital haben sich bereits Anleger in Höhe von EUR , beteiligt im Zusammenhang mit der von der Emittentin bereits initiierten, jedoch vor Erreichen des geplanten Emissionskapitals vorzeitig geschlossenen Vermögensanlage FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFA- GASTA GmbH & Co. KG. Die Auszahlungen an diese Anleger sind im Abschluss entsprechend berücksichtigt. Mit Übernahme des MS Antofagasta am 12. März 2008 hat die Emittentin den Kaufpreis an die Bestellergesellschaft gezahlt. Die Anschaffungskosten wurden auf der Basis des Tageskurses EUR/USD (am 12. März ,54) bewertet. Die in den Bilanzen ausgewiesenen (handelsrechtlichen) Jahresergebnisse ergeben sich aus den entsprechenden Gewinn- und Verlustrechnungen dieser Jahre. Diese sind ebenfalls abgebildet. Die handelsrechtlichen Jahresüberschüsse/-fehlbeträge enthalten auch Geschäftsvorfälle, welche nicht liquiditätswirksam sind, wie zum Beispiel Abschreibungen und Kursdifferenzen. Die Umsatzerlöse der Emittentin ergeben sich aus den Chartereinnahmen des Schiffes. Mit Übernahme des MS Antofagasta wurden das der Emittentin zugesagte Schiffshypothekendarlehen, der Kontokorrentkredit und die Eigenmittelzwischenfinanzierung valutiert. Die hierfür gezahlten Zinsen sind ausgewiesen. Die Rückführung der Eigenmittelzwischenfinanzierung, die bis Ende Dezember 2009 nach Vollplatzierung kalkulatorisch unterstellt ist, erfolgt aus dem einzuzahlenden Emissionskapital. In den Plan-Cashflow-Rechnungen der Beteiligungsgesellschaft werden der Bestand an liquiden Mitteln sowie die jeweilige Veränderung gezeigt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit setzt sich zusammen aus den handelsrechtlichen Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen, die um Geschäftsvorfälle, welche nicht liquiditätswirksam sind, wie z. B. Abschreibungen und Kursdifferenzen, bereinigt werden. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich aus dem Zufluss des Schiffshypothekendarlehens und des Emissionskapitals. Ferner werden hier die in Anspruch genommene Kontokorrentkreditlinie sowie die Auszahlungen an die Anleger mitberücksichtigt. Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Emittentin Seit dem Datum der Zwischenbilanz zum 30. Juni 2009 haben sich auf Grund der durch die Gesellschafterversammlung vorgenommenen und im Kapitel Rechtliche Grundlagen beschriebenen Umstrukturierung wesentliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ergeben. Insgesamt ergeben sich insbesondere entsprechende Auswirkungen in den Positionen Eigen- und Fremdkapital sowie Bankguthaben. Darüber hinaus stellte sich der Saldo der Umsatzerlöse aus der Vercharterung des Schiffes abzüglich der damit verbundenen Aufwendungen für den Schiffsbetrieb sowie für Zinszahlungen und Teiltilgungen von Darlehen positiv dar, so dass weiterhin Liquiditätsüberschüsse generiert werden konnten. Diese Liquiditätsüberschüsse für das Jahr 2009 sollen an die bereits beigetretenen und an die noch einzuwerbenden Kommanditisten ausgekehrt werden. Die Geschäftsführung der Emittentin erwartet für das Geschäftsjahr 2009 eine positive Geschäftsentwicklung gemäß diesem Verkaufsprospekt. Auf der Basis eines weiterhin störungsfreien Einsatzes des Schiffes beim Charterer und bei Entwicklung der Kosten gemäß den Annahmen werden die Plan-Ergebniszahlen voraussichtlich erreicht werden. Soweit das noch einzuwerbende Kommanditkapital im Verlauf des Jahres 2009 plangemäß eingeworben wird, ist damit die Investitionsphase der Emittentin abgeschlossen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

121 Fondshaus Hamburg

122 120 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin Eröffnungsbilanz/Zwischenübersicht unter vorheriger Firmierung der FHH Fonds Nr. 38 MS "ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG sowie Prognosebilanzen 2009 und 2010 der nunmehr firmierenden FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (in T-EUR) AKTIVA A. Ausstehende Einlagen Eröffnungsbilanz zum Zwischenübersicht zum Prognose 2010 I. Ausstehende Einlagen auf Kommanditanteile der Kommanditisten T-EUR B. Anlagevermögen I. Sachanlagen 1. Seeschiff T-EUR C. Umlaufvermögen I. Vorräte T-EUR II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände T-EUR III. Guthaben bei Kreditinstituten T-EUR D. Rechnungsabgrenzungsposten T-EUR E. Durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital T-EUR F. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil T-EUR Summe PASSIVA A. Eigenkapital I. Kapitalanteile der Kommanditisten T-EUR II. Kapitalkonto II der Kommanditisten (Kapitalrücklage) T-EUR III. Gesellschafterverrechnungskonten T-EUR IV. Verlustsonderkonten der Kommanditisten Ergebnisvortrag T-EUR Jahresergebnis T-EUR B. Rückstellungen T-EUR C. Verbindlichkeiten I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig T-EUR kurzfristig T-EUR II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen T-EUR III. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern T-EUR IV. Sonstige Verbindlichkeiten T-EUR Summe Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. Erläuterung Auf der Basis eines handelsrechtlichen Ergebnisvortrags aus dem Jahr 2008 in Höhe von rund EUR , und dem zum 30. Juni 2009 bei der Emittentin vorhandenen Eigenkapital inklusive Rücklage in Höhe von insgesamt rund EUR , ergibt sich in der Zwischenübersicht ein nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil in Höhe von rund EUR ,. Dieser ist gemäß HGB in der Zwischenübersicht zum 30. Juni 2009 als Nettoposition unter den Aktiva ausgewiesen. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

123 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 121 Zwischenübersicht unter vorheriger Firmierung der FHH Fonds Nr. 38 MS "ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (Prognose) der nunmehr firmierenden FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (in T-EUR) Zwischen übersicht zum Prognose Prognose Umsatzerlöse (Chartereinnahmen) Aufwendungen für bezogene Leistungen a) Befrachtungskommissionen b) Bereederungsvergütung Schiffsbetriebskosten (inkl. Personalkosten) Zinsen Schiffshypothekendarlehen Sonstige betriebliche Aufwendungen a) Fondsverwaltung b) Kursverluste Schiffshypothekendarlehen c) Betriebsausgaben der Investitionsphase (Weichkosten) d) Betriebsausgaben der Investitionsphase Reedereiüberschuss Abschreibungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen a) Kontokorrent- und Zwischenfinanzierungszinsen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Handelsrechtlicher Jahresüberschuss Planzahlen (Prognose) der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (in T-EUR) Prognose Investition Produktion Umsatzerlöse Handelsrechtliches Ergebnis Plan-Cashflow-Rechnung (Prognose) der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (in T-EUR) Prognose Cashflow aus lfd. Geschäftstätigkeit Handelsrechtlicher Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Korrektur nicht liquiditätswirksamer oder außerordentlicher Geschäftsvorfälle Cashflow aus dem Finanzierungsbereich Cashflow aus der Investitionstätigkeit Zahlungsmittel gesamt Veränderung der liquiden Mittel Zahlungsmittel am Ende des Geschäftsjahres Nicht ausgenutzter Kontokorrentkreditrahmen Erweiterte Liquidität am Ende des Geschäftsjahres Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. Fondshaus Hamburg

124 Seite Glossar Agio Aufgeld oder Aufschlag auf den Nenn- oder Nominalwert (100 %) der Zeichnungssumme. Anbieter Im Rahmen der formalen Vollständigkeitsprüfung des Verkaufsprospektes durch die BaFin eingeführter Einheitsbegriff für ein Emissionshaus, welches den Prospekt herausgibt. Anlaufkosten Kosten, die beim Start der Gesellschaft entstehen, beispielsweise Gründungskosten für Rechtsberatung, Notar, Handelsregistereintrag. Außerdem Kosten für die Erarbeitung des Fondskonzepts, für Prospekterstellung, Gutachten, Eigenkapitalplatzierung, Fremdkapitalbeschaffung, Steuerberatung, Treuhandschaft, Geschäftsbesorgung, Mittelverwendungskontrolle, Zwischenfinanzierung usw. Auszahlung Verteilung liquider Mittel anteilig an die Anleger. Maximal in Höhe erwirtschafteter Gewinne, deswegen Gewinnauszahlung. Ballast In der Seefahrt eine schwere, aber so gut wie wertlose Ladung, die zur Stabilität des Schiffes beitragen soll, wenn das eigentliche Frachtgut zu leicht ist. Befrachtungskommission Vergütung für die Vermittlung der Charter (Adresskommission) in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Charterrate. Beirat Gremium, das die Interessen der Kapitalanleger vertritt und mehrheitlich von ihnen gewählt wird. Der Beirat unterstützt und berät die Geschäftsführung der Beteiligungsgesellschaft nicht im Tagesgeschäft, sondern in wichtigen Fragen der Unternehmenspolitik und berichtet den Anlegern. Bereederung Kaufmännisches und technisches Management eines Schiffes. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

125 Beteiligungsgesellschaft Geschlossener Fonds, an dem sich das Publikum durch Zeichnung von Fondsanteilen beteiligen kann. Der Anleger tritt als Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten bei. Bugstrahlruder Propeller in einem Unterwassertunnel im Vorderteil (Bug) des Schiffes. Ermöglicht Querbewegung oder Drehen des Schiffes und unterstützt Manöver in engen Revieren, zum Beispiel Häfen. Betriebsergebnis Gewinn oder Verlust als Differenz aus jährlich abgegrenzten Erträgen und Aufwendungen. Bulk Carrier Schiffe für den Transport von Massengut (engl. bulk) wie Getreide, Erz, Kohle etc. Bruttoraumzahl (BRZ) Maßeinheit nach IMO-Vermessung für den Bruttoraumgehalt eines Schiffes. Bunker Treibstoff für den Antrieb der Hauptmaschine des Schiffes. Buchwert Wert eines Wirtschaftsgutes in den Geschäftsbüchern zum Jahresende. Durch jährliche Abschreibungen verringert sich der ursprüngliche Anschaffungs- oder Herstellungswert schrittweise. Der Buchwert weicht regelmäßig vom tatsächlich erzielbaren Marktpreis oder Verkehrswert ab. Abschreibungssätze richten sich nicht nach dem Markt, sondern sind in amtlichen Abschreibungstabellen festgelegt. Cashflow (operativ) Finanzmittelüberschuss eines Geschäftsjahres. Differenz zwischen einzahlungswirksamen Erträgen (Zugang liquider Mittel) und auszahlungswirksamen Aufwendungen (Abgang liquider Mittel) des Geschäftsjahres. Wird für Investitionsausgaben, zur Tilgung des Schiffshypothekendarlehens und zur Gewinnausschüttung verwendet. Fondshaus Hamburg

126 124 Glossar Charterer Mieter eines Schiffes für eine bestimmte Zeit (Zeitcharter) oder Reise (Spotcharter/Voyagecharter). Der Chartervertrag (Seefrachtvertrag) wird zwischen Charterer und Eigentümergesellschaft des Schiffes abgeschlossen. Chartername Der Charterer ist berechtigt, dem Schiff während des Charterzeitraums einen eigenen Namen und eigene Schornsteinfarben zu geben. Charterrate Zwischen der Schiffseigentümergesellschaft und dem Charterer vereinbarter Bruttopreis für die Überlassung des Schiffes. In der Regel in standardisierten Verträgen in USD pro Tag vereinbart. Container International standardisierter und registrierter Metallbehälter. Wiederverwendbare Transportverpackung für unterschiedliche Frachtgüter (Stück-, Flüssig-, Schütt-, Kühl-, Gefahrgut usw.). Siehe auch FEU und TEU. dwt (engl.: deadweight tons), auch tdw (engl.: tons deadweight). Höchstzulässige Tragfähigkeit eines Schiffes in Tonnen à kg (metrische Tonne, mt). Umfasst Ladung, Passagiere, Treibstoff, Ausrüstung, Proviant, Besatzung. Ergebniszuweisung Anteil des Anlegers am handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Gewinn oder Verlust der Beteiligungsgesellschaft, der ihm nach der gesellschaftsvertraglich vereinbarten Verteilungsabrede zusteht (prozentualer Gewinn- und Verlustanteil). FEU (engl.: Forty-Foot Equivalent Unit). 40 Fuß (rund 12 m) langer, genormter Container (siehe auch Container und TEU). Fungibilität Rechtsbegriff für Vertretbarkeit. Bei der Beteiligungsgesellschaft ist die Möglichkeit der Veräußerung oder der Übertragung von Kommanditanteilen gemeint. Germanischer Lloyd (GL) International renommierte Klassifikationsgesellschaft, eine Art TÜV für Schiffssicherheit, -konstruktion, -technik, Meerestechnik. Zertifizierung nach international standardisierten Management- und Qualitätssystemen. Die führenden Schifffahrtsnationen haben eigene Klassifikationsunternehmen. Geschlossener Fonds Beteiligungsgesellschaft zur Finanzierung eines oder mehrerer Schiffe oder anderer Investitionsgüter. Zumeist in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft. Nach vollständiger Einwerbung des Eigenkapitals wird der Fonds geschlossen und kein Anleger mehr als Gesellschafter aufgenommen. Gesellschaftsvertrag Geschäftsgrundlage für die Kapitalanlage. Vertrag regelt insbesondere Unternehmensziel, Kapitaleinlagen, Rechte und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführung, Ergebnisverteilung, Informations-, Kontroll- und Mitbestimmungsrechte der Anleger, Anteilsübertragung, Kündigung und Abfindungsguthaben sowie Auflösung der Beteiligungsgesellschaft. GmbH & Co. KG Besondere Ausprägung der im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelten Kommanditgesellschaft (KG). Der unbegrenzt haftende Gesellschafter (Vollhafter, Komplementär, persönlich haftender Gesellschafter/phG) ist keine natürliche Person, sondern eine juristische Person (GmbH). Handelsregister (HR) Öffentliches Verzeichnis beim zuständigen Amtsgericht. Registriert werden Vollkaufleute, die ein im Handelsgesetzbuch (HGB) genanntes Handelsgewerbe betreiben. In Abteilung A (HRA) werden Personengesellschaften (zum Beispiel GmbH & Co. KG) eingetragen, in Abteilung B (HRB) Kapitalgesellschaften, zum Beispiel GmbH. Die (Direkt-)Kommanditisten werden mit Vor-, Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und Haftsumme eingetragen. IMO International Maritime Organization, Internationale Seeschifffahrts-Organisation. Weltweite Vereinigung im UNO-Rahmen für Fragen der Schiffssicherheit, Seestraßenordnung und des Seerechts. ISM International Ship Management Code, auch International Safety Management Code (Internationales Übereinkommen zum Schiffs- bzw. Sicherheitsmanagement) von der IMO (siehe dort) initiierte Auflagen zur Verbesserung von Management und Sicherheit in der weltweiten Schifffahrt. Im Reedereiauftrag prüfen und zertifizieren Klassifikationsgesellschaften die Erfüllung des ISM Code. Kasko Schiffskörper, -rumpf ohne Aufbauten, engl.: main body. Allgemein: Fahrzeug ohne Ladung. Klassedockung Hierbei handelt es sich um die im Fünfjahresrhythmus stattfindende Totalinspektion inkl. einer Trockendockung, bei der dann etwaige Reparatur- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

127 Glossar 125 Klassifikation Einstufung eines Schiffes durch eine Klassifikationsgesellschaft in einen bestimmten Schiffstyp. Knoten (kn) Schiffsgeschwindigkeitseinheit, gemessen in nautischen Meilen (Seemeilen) pro Stunde (1 kn = 1,852 km/h). Seeschiffsregister Öffentliches Register, das über die Rechtsund Besitzverhältnisse von Schiffen Auskunft gibt. Wird in Deutschland bei den Amtsgerichten geführt. Spotrate Charterraten für Einzelreisen. Kommanditgesellschaft Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die einen gemeinsamen Zweck unter einer gemeinschaftlichen Firma verfolgen. In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner Einlage. tdw (engl.: tons deadweight), auch dwt (engl.: deadweight tons), siehe dort. TEU (engl.: Twenty-Foot Equivalent Unit). Standardcontainer mit einer Länge von 20 Fuß (rund 6 m). Siehe auch FEU und Container. Maximale Nutzlast: 27 Tonnen. kw Kilowatt. 1 kw = 1,36 PS. MS Motorschiff. Nettoraumzahl (NRZ) Angabe zur Schiffsgröße. Siehe Tonnage. Tonnage Messung des Rauminhalts (des Volumens, nicht des Gewichts) des Schiffes in Raum- oder Registertonnen. Bruttoregistertonne (BRT, engl.: Gross Registered Tonnage/GRT) à 100 Kubikfuß oder rund 2,83 Kubikmeter. Nettotonnage (NRT) nur Rauminhalt des Frachtraums. Seit 1982 Vermessung nach Bruttound Nettoraumzahl (BRZ, NRZ). Panamax Kurzbezeichnung für Schiffe, die den Panama-Kanal zwischen Atlantischem und Pazifischem Ozean noch befahren können. Schleusen begrenzen die Schiffsbreite auf rund 32 m. Maximaler Tiefgang ca. 12 m. Reederei, Reeder Vertragsreedergesellschaft, die auf der Basis eines zwischen der Beteiligungsgesellschaft und der Reederei geschlossenen Bereederungsvertrages das technische und kaufmännische Management für das Schiff vornimmt. Schiffsbetriebskosten Die Schiffsbetriebskosten setzen sich im Wesentlichen aus den Positionen Personalkosten, Verbrauchsstoffe, Instandhaltung und Versicherungsprämien zusammen. Treibstoffkosten trägt bei Zeitchartern der Charterer. Kosten fallen in der Schifffahrt zum Großteil in USD an. In Abhängigkeit vom Einsatzgebiet des Schiffes kann aber auch in anderen Währungen, zum Beispiel in EUR, abgerechnet werden. Treuhandgesellschaft Unternehmen, das treuhänderisch im Auftrag und für Rechnung eines oder mehrerer Treugeber (Anleger) tätig ist. Treuhandvertrag regelt Rechte und Pflichten von Treuhänder (Treunehmer) und -geber. Ein spezielles Treuhandgesetz existiert nicht. Verkaufsprospekt Angebotsbroschüre mit wesentlichen Eckdaten und Verträgen des geschlossenen Fonds. Erfordernis der Prospektwahrheit und -klarheit. Prospektherausgeber haftet für richtigen und vollständigen Prospektinhalt. Zweitmarkt Auch unter Sekundär- oder Secondhand-Markt bekannt. Markt für gebrauchte Kommanditanteile an solchen geschlossenen Fonds, die bereits nach Vollplatzierung geschlossen wurden und sich in der Betriebsphase befinden. Schiffshypothekendarlehen Bankdarlehen. Die Darlehensforderung ist ähnlich wie bei der Immobilienfinanzierung durch Eintragung einer Schiffshypothek im Seeschiffsregister abgesichert. Seemeile Längenmaß im Schiffsverkehr (1 Seemeile = 1,852 km). Fondshaus Hamburg

128 126 Impressum Impressum Herausgeber FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG A Member of the Ahrenkiel Group Postfach Hamburg An der Alster Hamburg Tel Fax info@fondshaus.de Geschäftsführer Angelika Kunath, Jens Brandis, Klaus G. Wolff Amtsgericht Hamburg, HRA Persönlich haftende Gesellschafterin FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh Amtsgericht Hamburg, HRB Redaktion FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG Bildnachweis Alle verwendeten Bilder entstammen dem eigenen Archiv bzw. wurden mit freundlicher Genehmigung der nachfolgend aufgeführten Personen/Unternehmen zur Verfügung gestellt: Dominik Reipka Klaus Nather NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG Hasenpusch Photo-Productions Martin Jehnichen Klaus Frahm FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, Alle Rechte vorbehalten. Insbesondere dürfen Nachdruck, Aufnahme in Online-Dienste und Internet und Vervielfältigung auf Datenträger wie CD-ROM, DVD-ROM etc. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG erfolgen. Obwohl hinsichtlich aller Angaben, die in diesem Verkaufsprospekt enthalten sind, die größte Sorgfalt angewandt wurde, bleiben Irrtümer, Auslassungen und Änderungen vorbehalten. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

129 Praktische Abwicklung 127 Praktische Abwicklung Beitritt Diesem Verkaufsprospekt liegt eine Beitrittserklärung bei, die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet bei der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, An der Alster 45, Hamburg, einzureichen ist. Fondshaus Hamburg wird das Original der Beitrittserklärung an die FHT Fondshaus Treuhand GmbH (Treuhänderin) weitergeben. Die Funktion der Stelle, die Zeichnungen oder auf den Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen der Anleger entgegennimmt, ist die Treuhänderin mit Sitz in Hamburg, An der Alster 45. Die Treuhänderin wird die Annahme schriftlich unter Angabe der Treugebernummer bestätigen. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR ,. Höhere Beträge müssen durch EUR 1.000, ganzzahlig teilbar sein. Zusätzlich ist ein Agio von 5 % zu zahlen. Die Einlage ist von den Anlegern wie folgt auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Beteiligungsgesellschaft zu leisten: 50 % zzgl. 5 % Agio nach Beitritt und Annahme 50 % zum 15. Dezember 2009 einzuzahlen bei: Begünstigte FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (Kontoinhaber) Kreditinstitut HSH Nordbank AG, Hamburg Kontonummer Bankleitzahl Anleger, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes bereits beteiligt waren und ihre bestehende Beteiligung bis zum 30. September 2009 erhöhen wollen, haben die Erhöhung um an der für sie vorgesehenen erhöhten Entnahme für das Jahr 2009 partizipieren zu können abweichend von den o. a. Fristen wie folgt einzuzahlen: 50 % zzgl. 5 % Agio nach Beitritt und Annahme 50 % zum 31. Oktober 2009 Die Zahlstelle führt die Auszahlungen an die Anleger aus. Die Funktion der Zahlstelle übernimmt die Treuhänderin mit Sitz in Hamburg, An der Alster 45. Bei ihr wird der vorliegende Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Der Verkaufsprospekt ist zusätzlich auch im Internet unter der Adresse der Anbieterin ( erhältlich. Sollte die Einzahlungsverpflichtung nicht oder nicht in voller Höhe rechtzeitig erfüllt sein, können die geplanten Auszahlungen ggf. nicht oder nur in entsprechend reduzierter Höhe erfolgen. Darüber hinaus ist die Beteiligungsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Rechnung zu stellen. Handelsregister Die FHT Fondshaus Treuhand GmbH wird als Treuhandkommanditistin der Beteiligungsgesellschaft für die Anleger in das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber können sich, auf ihren Wunsch, nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages danach direkt in das Handelsregister eintragen lassen. Stand: 17. Juli 2009 Fondshaus Hamburg

130 128 Hinweise nach der Informationspflichtenverordnung Hinweise nach 1 Abs. 4 der BGB-Informationspflichtenverordnung Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Ihnen als Verbraucher folgende Informationen ergänzend zur Verfügung zu stellen: 1. Informationen zum Vertragspartner und zu anderen mit dem Verbraucher in Kontakt tretenden gewerblich tätigen Personen: A) TREUHANDGESELLSCHAFT Treuhänderin und damit zunächst Vertragspartner der Anleger ist die FHT Fondshaus Treuhand GmbH, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg, HRB Anschrift: An der Alster 45, Hamburg, Geschäftsführer: Alexander Matthäus, Ahrensburg. B) BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, eingetragen in das Handelsregis ter des Amtsgerichtes Hamburg, HRA ; Komplementärin: Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, Hamburg, eingetragen beim Amtsgericht Hamburg, HRB Anschrift: Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg (beide), Geschäftsführer: Jens Brandis, Roberto Echevarria von Gusovius, Dirk Rößler, alle Hamburg, und Klaus G. Wolff, Seevetal. C) KONZEPTION DES BETEILIGUNGSANGEBOTES/PROSPEKTHERAUSGEBERIN/ANBIETERIN FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg, HRA ; Komplementärin: FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg HRB Anschrift: An der Alster 45, Hamburg (beide). Geschäftsführer: Jens Brandis, Angelika Kunath, beide Hamburg, Klaus G. Wolff, Seevetal. D) VERMITTLER Den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Ihnen gegenüber tätigen Vermittlers entnehmen Sie bitte den Unterlagen des Vermittlers bzw. der Beitrittserklärung. E) AUFSICHTSRECHTLICHE GENEHMIGUNGEN Das Anbieten der vorliegenden Vermögensanlage ist seit dem 1. Juli 2005 nur nach Gestattung der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und anschließender Veröffentlichung zulässig, wobei der Verkaufsprospekt von der BaFin allein auf Vollständigkeit geprüft wird. Die inhaltliche Richtigkeit wird hingegen nicht von der Ba- Fin geprüft. Im Übrigen unterliegen die unter A) bis C) angegebenen Personen keiner Aufsicht einer speziellen Aufsichtsbehörde. 2. Informationen zum Unternehmensgegenstand des Unternehmers und der Beteiligungsgesellschaft und zu den Risiken des Beteiligungsangebotes A) TREUHÄNDERIN Unternehmenszweck der Treuhänderin sind die treuhänderische Verwaltung von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen Dritter, die treuhänderische Übernahme von Kommanditbeteiligungen, die Verwaltung eigener Vermögenswerte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. B) BETEILIGUNGSGESELLSCHAFT Gegenstand des Unternehmens sind der Erwerb und Betrieb des bereits Mitte März 2008 abgelieferten MS Antofagasta und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Gegenstand der konkreten Beteiligungsmöglichkeit und des hierfür erforderlichen Vertrages ist die mittelbare Beteiligung des Anlegers als Treugeber über die FHT Fondshaus Treuhand GmbH als Treuhänderin in FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

131 Hinweise nach der Informationspflichtenverordnung 129 Höhe der Zeichnungssumme laut Beitrittserklärung an der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG. Die wesentlichen Grundlagen sind im Verkaufsprospekt beschrieben. Um der Beteiligungsgesellschaft beizutreten, muss der Anleger eine vollständig ausgefüllte und von ihm unterzeichnete Beitrittserklärung bei seinem Anlageberater oder direkt bei der Anbieterin einreichen, die diese an die FHT Fondshaus Treuhand GmbH weiterleitet. Der Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrages (im Folgenden Treuhandvertrag genannt) kommt erst mit Annahme des Vertragsangebots (Beitrittserklärung) durch die FHT Fondshaus Treuhand GmbH als Treuhänderin zustande. Auf der Grundlage der Beitrittserklärung, des Treuhandvertrages und des Gesellschaftsvertrages wird die Treuhänderin die Beteiligung an der Gesellschaft im eigenen Namen, jedoch treuhänderisch für Rechnung des Anlegers in Höhe der von diesem gewählten Zeichnungssumme erwerben, halten und verwalten. Der Anleger verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung. Er erhält unverzüglich eine Mitteilung über die Annahme des Vertragsangebots oder deren Verweigerung. C) RISIKOHINWEISE Die wesentlichen Risiken entnehmen Sie bitte den Seiten 12 bis 21 des Verkaufspros pektes. 3. Informationen zur Mindestlaufzeit der Beteiligung, Kündigungsmöglichkeiten A) Ein Anleger (Kommanditist) kann seine Gesellschafterstellung in der Beteiligungsgesellschaft nach Übertragung der Beteiligung auf ihn gemäß 18 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages mit einer Frist von einem Jahr ordentlich auf den Schluss eines Geschäftsjahres kündigen, jedoch erstmals zum 31. Dezember Entsprechend ist der Treuhänder vor Übertragung der Beteiligung zur Kündigung der treuhänderisch für den Treugeber gehaltenen Beteiligung berechtigt, wenn er rechtzeitig zuvor eine Weisung des Treugebers erhalten hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kommanditisten, die bereits zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes beteiligt waren, haben abweichend ein einmaliges Kündigungsrecht zum 30. September B) Ein Anleger (Kommanditist) hat die Kündigung durch eingeschriebenen Brief gegenüber der Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH, Van-der-Smissen-Str. 9, Hamburg, zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens. Ein Treugeber hat die Weisung entsprechend gegenüber der FHT Fondshaus Treuhand GmbH, An der Alster 45, Hamburg, zu erklären. C) Die Gesellschaft kann Anleger (Kommanditisten) aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichtleistung ihrer Kommanditeinlage, aus der Gesellschaft gemäß 3 Nr. 9 des Gesellschaftsvertrages ausschließen. Gleiches gilt für die Treuhänderin hinsichtlich ihrer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung. D) Der Treuhandvertrag wird nach einer Übertragung der Beteiligung auf den Anleger gemäß 13 des Treuhandvertrages als Verwaltungsvertrag fortgeführt. Dieser kann vom Anleger nur zusammen mit der Beteiligung an der Gesellschaft mit gleicher Frist wie für die Kündigung der Gesellschaft schriftlich gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt die Kündigung aus wichtigem Grund. E) Im Übrigen ist eine Übertragung der Beteiligung/treuhänderischen Beteiligung mit Zustimmung der Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH gemäß 15 des Gesellschaftsvertrages zum Anfang eines jeden Monats möglich. Im Fall des Verkaufs steht der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG und der NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG ein gemeinsames Vorkaufsrecht gemäß 16 des Gesellschaftsvertrages zu. Der Verkauf unter Ehegatten und an die Kinder ist ausgenommen. Nr. 3. A) Satz 3 gilt entsprechend. Darüber hinaus besitzen die Anleger gemäß 16 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrages ab dem Jahr 2012 unter bestimmten Voraussetzungen ein Andienungsrecht für ihre Beteiligung. Im Fall der Übertragung fällt zu Lasten des Anlegers eine Aufwandspauschale in Höhe von 0,75 % der zu übertragenden Beteiligungssumme, jedoch mindestens EUR 100, und maximal EUR 350, an. Zusätzlich können Handelsregisterund Notargebühren belastet werden. F) Außer für den Fall der verspäteten Einzahlung (Verzugszinsen und weitere mit dem Zahlungsverzug verbundene Kosten) sind keine Vertragsstrafen vorgesehen. Fondshaus Hamburg

132 130 Hinweise nach der Informationspflichtenverordnung 4. Beteiligungsbetrag und Zahlungsmodalitäten A) VON DEM ANLEGER ZU ENTRICHTENDER GESAMTBETRAG ZUM ERWERB DER BETEILIGUNG Die von dem Anleger zu bezahlende Gesamtsumme ist abhängig von der Höhe, mit der er sich an der Beteiligungsgesellschaft beteiligen möchte (Kommanditeinlage). Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR ,, höhere Beträge müssen durch EUR 1.000, teilbar sein. Zusätzlich hat der Anleger ein Agio in der Höhe von 5 % der Beteiligungssumme zu entrichten. Im übrigen fallen lediglich übliche Gebühren für die Überweisung sowie ggf. Portokosten und Kosten für die Telekommunikation an. Lieferund Versandkosten fallen nicht an. Sofern der Anleger seine Beteiligung als Treugeberkommanditist in eine direkte Beteiligung umwandeln möchte, muss er die hierdurch ausgelösten Kosten wie zum Beispiel notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht für die Gesellschaft tragen. B) ZAHLUNGSMODALITÄTEN Der Beteiligungsbetrag (Pflichteinlage) zzgl. Agio ist als Bareinlage in EUR innerhalb der in der Beitrittserklärung angegebenen Fris ten auf das in der Beitrittserklärung angegebene Konto der Beteiligungsgesellschaft wie folgt einzuzahlen: 50 % zzgl. 5 % nach Beitritt und Annahme 50 % zum 15. Dezember 2009 Anleger, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes bereits beteiligt waren und ihre Beteiligung bis zum 30. September 2009 erhöhen wollen, haben die Erhöhung um an der für sie vorgesehenen erhöhten Entnahme für das Jahr 2009 partizipieren zu können abweichend von den o. a. Fristen wie folgt einzuzahlen: 50 % zzgl. 5 % nach Beitritt und Annahme 50 % zum 31. Oktober 2009 Die Gebühren der Überweisung sind vom Anleger zu tragen. 6. Widerrufsrecht Der Anleger kann sein Vertragsangebot widerrufen, wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft ( 312 b BGB) oder ein Haustürgeschäft ( 312 BGB) handelt oder wenn das Vertragsangebot mit einem Verbraucherdarlehensvertrag verbunden wurde. Die Einzelheiten des Widerrufsrechtes ergeben sich aus der in der Beitrittserklärung abgedruckten und besonders hervorgehobenen Widerrufsbelehrung. 7. Informationen zu etwaigen Rechtsbehelfen und das Bestehen von Garantiefonds A) AUSSERGERICHTLICHE SCHLICHTUNGSSTELLE Das Vertragswerk sieht ein besonderes Streitschlichtungsverfahren nicht vor. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB über Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können die Beteiligten unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte anzurufen, eine Schlichtungsstelle anrufen, die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtet ist. Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung sind bei der Deutschen Bundesbank, Schlichtungsstelle, Postfach , Frankfurt, Telefon: /-19 06, Telefax: , erhältlich. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungsstelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich abgeschlossen hat. Die Verfahrensgrundsätze vor der Schlichtungsstelle bestimmen sich im Übrigen nach der Schlichtungsstellenverfahrensordnung. B) GARANTIEFONDS Ein Garantiefonds bzw. eine andere Entschädigungsgrundlage für den Fall des Verlustes der Einlagen bei der Beteiligungsgesellschaft besteht nicht. 8. Platzierungsvorbehalt Die Annahme einer Beitrittserklärung steht unter der Bedingung, dass noch ein ausreichendes Kontingent verfügbar ist. 5. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachen Die Beteiligungsgesellschaft und die Beziehungen zwischen ihr und den Anlegern sowie der Vertrag über die Vermittlung der Beteiligung gegenüber den Anlegern, einschließlich der Beratung der Anleger, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, der Sitz der Gesellschaft. Die Vertragssprache ist Deutsch. 9. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die zur Verfügung gestellten Informationen sind bis zur Mitteilung einer Änderung gültig. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

133 FONDSHAUS HAMBURG Member of the Ahrenkiel Group FHH Fonds Nr. Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt MS Antofagasta Änderungen auf einen Blick Leistungsbilanz 2008 liegt vor Aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und Hinweise zu veränderten wirtschaftlichen Ergebnissen künftiger Leistungsbilanzen Änderungen in den Geschäftsführungen bei der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh und Co. KG sowie bei der FHT Fondshaus Treuhand GmbH Aktualisierung von weiteren Prospektangaben

134 02 Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt Von der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz erstellter Nachtrag Nr. 1 vom 6. Oktober 2009 zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta vom 17. Juli 2009 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, Hamburg. Folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt geben wir bekannt: Ergebnisse der Leistungsbilanz 2008 Im Verkaufsprospekt wurden die zusammengefassten Ergebnisse der Leistungsbilanz von Fondshaus Hamburg für das Jahr 2007 dargestellt. Inzwischen liegt die testierte Leistungsbilanz 2008 vor. Die entsprechenden Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 25/26 werden somit durch nachfolgende Angaben ersetzt. Das kumulierte Musterdepot der geprüften Leistungsbilanz 2008 enthält zum Jahresende 2008 insgesamt 30 Schiffsfonds mit Schiffen in Fahrt, die zwischen 2001 und 2008 aufgelegt wurden, sowie drei Schiffsfonds, deren Schiffe bereits vor Ende des jeweiligen Prognosezeitraumes veräußert worden sind. Zusätzlich wurde ein Schiffsfonds als Private Placement aufgelegt, der in der Leistungsbilanz jedoch nicht weiter berücksichtigt ist. Im Bereich der Immobilienfonds enthält die Leistungsbilanz Angaben zu zwei Immobilienfonds, die im Jahr 2007 aufgelegt wurden. Weitere zwei Immobilienfonds wurden als Private Placements aufgelegt. Sie sind in der Leistungsbilanz ebenfalls nicht weiter berücksichtigt. Die kumulierten Betriebsergebnisse (in EUR) aller 30 laufenden Schiffsfonds erreichten bis Ende 2008 rund 101 % der Planwerte. Im Einzelnen erreichten zwei Fonds ihre geplanten Betriebsergebnisse (Toleranzgrenze +/ 5 %). Zwölf Fonds konnten überplanmäßige Betriebsergebnisse erwirtschaften, 16 Fonds blieben unter den Planwerten. Das Betriebsergebnis ergibt sich aus den Nettoeinnahmen, vermindert um Schiffsbetriebskosten, Zinsen, Gesellschaftskosten und sonstige Kosten. Bei einer Betrachtung nach den Schiffsklassen Containerschiffe und Tankschiffe ergibt sich ein unterschiedliches Bild. Während die Containerschiffsfonds mehrheitlich planmäßige bzw. überplanmäßige Betriebsergebnisse erreichten, konnten die Tankschiffe die Erwartungen mehrheitlich bisher nicht erfüllen. Die Auszahlungen (Toleranzgrenze +/ 5 %) bei den 30 laufenden Schiffsfonds entsprach bei zehn Fonds kumuliert den Planwerten. Sechs Fonds konnten überplanmäßige Auszahlungen vornehmen, 14 Fonds liegen bisher unter Plan. Die Tilgung der Darlehen bei den 30 laufenden Schiffsfonds verlief bei 16 Fonds bisher wie prospektiert (Toleranzgrenze +/ 5 %). 13 Fonds konnten überplanmäßige Tilgungen leisten. Ein Fonds liegt bezüglich der Tilgungen gegenüber Prospekt unter Plan. Die steuerlichen Ergebnisse der 30 laufenden Fonds lagen kumuliert zum Stichtag bei acht Fonds im Rahmen der Prognoserechnungen (Toleranzgrenze +/ 5 %). Bei 14 Fonds fiel das kumulierte negative steuerliche Ergebnis noch höher aus bzw. die kumulierten positiven steuerlichen Ergebnisse niedriger aus als prospektiert, bei acht Fonds fielen die kumulierten steuerlichen Ergebnisse nicht so negativ aus bzw. die kumulierten positiven steuerlichen Ergebnisse höher aus als erwartet. Die Kapitalbindung der Anleger zum 31. Dezember 2008 bei den 30 laufenden Schiffsfonds entspricht bei 11 Fonds den prospektierten Werten (Toleranzgrenze +/ 5 %). Bei sechs Fonds ist das noch gebundene Kapital der Anleger geringer als prospektiert, bei 13 Fonds höher als prospektiert. Das kumulierte Investitionsvolumen (ohne Agio) aller bisher aufgelegten 35 Publikumsfonds im Bereich Schiffe und Immobilien (das heißt ohne die drei Private Placements) belief sich per Ende 2008 auf rund EUR 1,45 Mrd. (kumulierte Planwerte rund EUR 1,46 Mrd.). Für diese Fonds wurde durch Fondshaus Hamburg bis Ende 2008 Eigenkapital (ohne Agio) in Höhe von insgesamt rund EUR 547 Mio. platziert. Der entsprechende kumulierte Planwert betrug rund EUR 555 Mio. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

135 Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt 03 Drei Schiffe, die in den Emissionsjahren 2003 bis 2005 jeweils über einen Schiffsfonds als Beteiligungsangebote aufgelegt worden sind, wurden im Verlauf des Jahres 2007 verkauft. Die Beteiligungen stellten sich für die Anleger jeweils als erfolgreiche Investments dar. Die Anleger konnten Nettoüberschüsse (nach Steuern, bezogen auf ihre Beteiligungssummen) in Höhe von rund 43 % (für das Beteiligungsangebot aus dem Jahr 2003), in Höhe von rund 58 % (für das Beteiligungsangebot aus dem Jahr 2004) bzw. in Höhe von rund 20 % (für das Beteiligungsangebot aus dem Jahr 2005) realisieren. Die Fondslaufzeiten waren bis 2014, 2016 bzw. bis 2022 konzipiert. Die geprüfte Leistungsbilanz 2008 steht unter zum Download als PDF-Datei bereit. In gedruckter Version ist sie kostenlos bei der Anbieterin erhältlich. Aktuelle wirtschaftliche Entwicklung und Hinweise zu veränderten wirtschaftlichen Ergebnissen künftiger Leistungsbilanzen Der seit Sommer 2008 festzustellende Charterratenverfall in der Containerschifffahrt setzte sich im 1. Halbjahr 2009 wenn auch in abgeschwächter Form fort. Gegenwärtig haben sich die Raten auf einem sehr niedrigen und für die Schiffseigentümer nicht auskömmlichen Niveau stabilisiert. Rund 13 % der weltweiten Containerflotte ist derzeit beschäftigungslos. Sofern eine Beschäftigung für kurze Perioden vereinbart werden kann, werden überwiegend auch nur Raten von den Charterern gezahlt, die lediglich die Betriebskosten abdecken, jedoch nicht den Kapitaldienst. Hier spiegelt sich der krisenbedingte Rückgang der Nachfrage nach Transportkapazitäten wider, der zudem auf ein wachsendes Angebot an Transportkapazitäten durch Ablieferung von Neutonnage auf Grund der vollen Auftragsbücher der Werften speziell bei Großcontainerschiffen trifft. Mit einer durchgreifenden Charterratenerholung wird derzeit nicht vor 2011 gerechnet. Dies hängt insbesondere vom Ausmaß und weiteren Verlauf des erwarteten Aufschwungs der Weltwirtschaft ab. Wichtige Indikatoren zeigen seit Jahresmitte eindeutige Anzeichen einer Belebung der wirtschaftlichen Aktivitäten. So rechnet der Internationale Währungsfonds (IWF) in seinem aktuellen Weltwirtschaftsbericht vom 1. Oktober 2009 für das Jahr 2010 nunmehr mit einer gegenüber früheren Prognosen erhöhten Zunahme der globalen Wirtschaftsleistung um 3,1 % sowie für das Jahr 2009 mit einer Kontraktion von nur noch 1,1 %. Von den Marktentwicklungen in der Containerschifffahrt ab dem 2. Halbjahr 2008 sind auch einige in der Vergangenheit von Fondshaus Hamburg platzierte Schiffsfonds betroffen. Soweit dies bereits Einfluss auf die Ergebnisse des Jahres 2008 hatte, sind die Auswirkungen in der dargestellten Leistungsbilanz 2008 berücksichtigt. Es mussten jedoch im zweiten Halbjahr 2008 nur vereinzelt neue Chartern geschlossen werden, da der Grossteil der Containerschiffsflotte auf Basis bestehender Verträge zu guten bzw. auskömmlichen Raten beschäftigt war. Für das Jahr 2009 wird sich jedoch im Bereich der Containerschiffsflotte von Fondshaus Hamburg ein insgesamt deutlich differenzierteres Bild ergeben. Mehrere Schiffe konnten nach dem Auslaufen von Charterverträgen keine Anschlussbeschäftigung finden und liegen derzeit auf Reede in Warteposition. Weiterhin konnte für einige Schiffe zwar eine neue Beschäftigung gefunden werden, jedoch nur zu Raten, die lediglich die Betriebskosten abdecken. Es ergaben bzw. ergeben sich somit trotz teilweiser bestehender erheblicher Tilgungsvorsprünge für einige dieser Schiffsfonds Liquiditätsprobleme, die nur durch Stützungsmaßnahmen der an diesen Fonds beteiligten Anleger gemeinsam mit den finanzierenden Banken gelöst werden können. Von den durch Fondshaus Hamburg aufgelegten 30 laufenden Schiffsfonds wurden bisher für vier Containerschiffsfonds Betriebsfortführungskonzepte von den Gesellschaftern mit jeweils über 99 %iger Mehrheit beschlossen. Von den in diesen Fonds befindlichen fünf Containerschiffen sind derzeit zwei Schiffe ohne Beschäftigung sowie drei Schiffe zu Raten beschäftigt, die keinen bzw. keinen vollständigen Kapitaldienst erlauben. Die Konzepte beinhalten unter anderem, dass Anleger der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft durch Übernahme eines Anteils am benötigten Kapital zusätzliche Mittel zuführen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Für zwei dieser Fonds lagen Kapitalzusagen in einer Höhe vor, die über dem Bedarf lagen, die benötigten Mittel wurden bereits eingezahlt. Bei den beiden anderen Fonds sind die Anleger aufgerufen, bis Mitte Oktober 2009 die Bereitschaft zur Übernahme von Kapital zu erklären. Gemäß den Planungen werden die betroffenen Fonds mit einer Ausnahme auch für diejenigen Anleger, die kein Sanierungskapital bereitstellen, voraussichtlich einen positiven Gesamtüberschuss erzielen. Fondshaus Hamburg

136 04 Nachtrag Nr. 1 zum Verkaufsprospekt Für weitere drei Fonds mit fünf Containerschiffen werden Konzepte vorbereitet, die für den Fall einer anhaltenden Ratenschwäche bei Rücklieferung der Schiffe aus ihren Chartern Ende 2009/Anfang 2010 beschlossen und umgesetzt werden müssten. Von dem auch im Tankermarkt im Jahresverlauf 2009 stark gesunkenen Ratenniveau sind die Tanker der Flotte von Fondshaus Hamburg nicht betroffen, da sie mit einer Ausnahme zu Charterraten beschäftigt sind, die oberhalb der Prospektwerte liegen. Die zugrunde liegenden Charterverträge enden zwischen 2010 und Da insbesondere die o. a. vier Containerschiffsfonds, aber auch weitere Containerschiffsfonds von Fondshaus Hamburg im Jahr 2009 nur Ergebnisse erzielen werden, die zum Teil sehr deutlich von den ursprünglichen Planwerten abweichen, werden sich die Leistungsbilanzangaben für diese Schiffsfonds für das Jahr 2009 gegenüber den Angaben für das Jahr 2008 verändern. Dies gilt auch für die jeweils ab Fondsauflegung bis zum kommenden Stichtag 31. Dezember 2009 kumulierten Werte sowie in abgeschwächter Form für die Ergebnisse der Gesamtflotte. Die Angaben dieses Abschnittes betreffen die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 34 und 37 ( Markt ) und 25/26 ( Anbieterin ). Änderung in der Geschäftsführung bei der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG Herr Klaus G. Wolff ist zum 30. September 2009 aus der Geschäftsführung der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG (Anbieterin) ausgeschieden. Er bleibt jedoch einer der Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin. Herr Wolff ist für die Christian F. Ahrenkiel GmbH & Co. KG, Hamburg, die Mehrheitsgesellschafterin der Anbieterin, als Geschäftsführer tätig. Die sich hieraus ergebenden Änderungen betreffen die Angaben auf den Seiten 85, 87, 89, 126 und 128 des Verkaufsprospektes. Änderung in der Geschäftsführung bei der FHT Fondshaus Treuhand GmbH Mit Wirkung zum 1. November 2009 wird bei der FHT Fondshaus Treuhand GmbH (Treuhänderin) ein Wechsel in der Geschäftsführung erfolgen. Alleiniger Geschäftsführer wird ab diesem Datum Herr Hermann Witt, Norderstedt. Herr Matthäus leitet zukünftig als Mitglied der Geschäftsleitung bei der Treuhänderin den Schiffsbereich. Die entsprechenden Angaben im Verkaufsprospekt auf den Seiten 88 und 128 werden hiermit ersetzt. Aktualisierung von weiteren Prospektangaben Im ersten Halbjahr 2009 betrug der Verlust bei den Containerschiffsaktivitäten der A.P. Moller-Maersk A/S knapp USD 1,0 Mrd. Der Umsatz sank um 30 % gegenüber dem ersten Halbjahr Das durch die Gruppe transportierte Containervolumen sank um 7 %, die durchschnittlichen Raten sanken um 30 %, jeweils gegenüber der Vorjahresperiode. Die konsolidierten Umsatzerlöse aller Aktivitäten des Gesamtkonzerns betrugen im ersten Halbjahr 2009 rund USD 22,8 Mrd. (Vorjahresperiode: rund USD 30,4 Mrd.). Insgesamt fiel ein Nettoverlust von rund USD 0,5 Mrd. an (Vorjahresperiode: Nettogewinn rund USD 2,5 Mrd.). Auch für das zweite Halbjahr 2009 wird ein Verlust in vergleichbarer Größenordnung erwartet. Anfang September 2009 hat der Konzern mittels Aktienverkäufen aus dem eigenen Bestand rund EUR 1,1 Mrd. erlösen können. Nach eigenen Angaben soll dieses Kapital für Investitionen im Schifffahrts- und Offshore- Sektor eingesetzt werden. Die Bewertungsgesellschaft Dynamar B.V. hat die sehr gute Bonität der A.P. Moller-Maersk A/S mit Datum vom 25. September 2009 erneut bestätigt und die Gesellschaft mit 1 auf einer Skala von 1 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko) bewertet. Diese Angaben ersetzen bzw. ergänzen die bisherigen Angaben im Prospekt auf Seite 43. Mit Datum vom 13. August 2009 wurde durch einen Nachtrag der Maximalbetrag, den die Eigenkapital-Platzierungsgaranten auf Anforderung der finanzierenden Bank zum 31. Dezember 2009 zu erbringen haben, auf jeweils EUR , angepasst. Diese Garantie dient der Besicherung der Rechte der Bank aus der Eigenmittelzwischenfinanzierung in Höhe von EUR ,. Die entsprechenden Angaben im Prospekt auf Seite 78 werden hiermit aktualisiert. Datum der Aufstellung des Nachtrags 6. Oktober 2009 Angelika Kunath Jens Brandis Geschäftsführer der FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh, handelnd für die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

137 FONDSHAUS HAMBURG Member of the Ahrenkiel Group FHH Fonds Nr. Nachtrag Nr. 2 zum Verkaufsprospekt MS Antofagasta Änderungen auf einen Blick Neustrukturierung der Geschäftsführung der Emittentin sowie der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion bei der Emittentin

138 02 Nachtrag Nr. 2 zum Verkaufsprospekt Von der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz erstellter Nachtrag Nr. 2 vom 29. Oktober 2009 zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta vom 17. Juli 2009 in der Fassung des Nachtrags Nr. 1 vom 6. Oktober 2009 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, Hamburg. Folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt geben wir bekannt: Neustrukturierung der Geschäftsführung der Emittentin sowie der Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion bei der Emittentin Die Anbieterin sieht für ihre Fondsgesellschaften aus übergeordneten unternehmenspolitischen Überlegungen eine Neustrukturierung der Geschäftsführung und der Aufsichtsfunktion vor. Das neue Konzept wird bei der Beteiligungsgesellschaft sofort umgesetzt und soll bis zum Ende des Jahres auch bei allen weiteren aufgelegten Fondsprojekten mit Drittreedern vollständig realisiert werden. Hintergrund ist, dass das operative Geschäft in der Praxis naturgemäß ausschließlich seitens des Vertragsreeders durchgeführt wird. Das Konzept sieht daher zukünftig die Ausübung der Geschäftsführung bei der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin allein durch den tatsächlich operativ tätigen Vertragsreeder vor. Aus diesem Grund haben die Herren Jens Brandis und Klaus G. Wolff im Einvernehmen mit den Gesellschaftern der persönlich haftenden Komplementärgesellschaften mit entsprechender Erklärung vom 22. Oktober 2009 ihre Geschäftsführungsämter niedergelegt. Damit besteht keine teilweise Personenidentität mehr bei den Geschäftführungen der Anbieterin und der Emittentin. Alleinige Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Emittentin sind nunmehr Herr Roberto Echevarria von Gusovius sowie Herr Dirk Rößler, beide zugleich Geschäftsführer des Vertragsreeders. Die sich hieraus ergebenden Änderungen betreffen die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 21, 70, 85, 87, 88 und 128 sowie die Angabe im Nachtrag Nr. 1 auf der Seite 4. Die Anbieterin beabsichtigt, dauerhaft einen Vertreter der Anbieterin als Mitglied in den Beirat zu entsenden. Daher wird sich Herr Brandis bei der ersten Wahl des Beirats durch die Gesellschafterversammlung zur Wahl stellen. Der Beirat unterstützt, berät und überwacht die Geschäftsführung zum Wohle der Beteiligungsgesellschaft auf der Grundlage der ihm gesellschaftsvertraglich übertragenen Rechte und Aufgaben. Datum der Aufstellung des Nachtrags 29. Oktober 2009 Angelika Kunath Jens Brandis Geschäftsführer der FHH Fondshaus Hamburg Verwaltungsgesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh, handelnd für die FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

139 FONDSHAUS HAMBURG Member of the Ahrenkiel Group FHH Fonds Nr. Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt MS Antofagasta Änderungen auf einen Blick Aktualisierte Fondsdaten auf einen Blick Beitritt auch im Jahr 2010 möglich Neuregelung zur Höhe der Auszahlungen für das Jahr 2010 Verlängerung der Eigenmittelzwischenfinanzierung Aktuelle Marktentwicklungen Aktualisierung von weiteren Prospektangaben Änderung zum Fernabsatz Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsrechnungen/Prognoserechnungen Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin sowie Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten der Emittentin

140 02 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Von der FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG gemäß 11 Verkaufsprospektgesetz erstellter Nachtrag Nr. 3 vom 29. April 2010 zum bereits veröffentlichten vollständigen Verkaufsprospekt FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta vom 17. Juli 2009 in der Fassung des Nachtrags Nr. 2 vom 29. Oktober 2009 betreffend das öffentliche Angebot von Kommanditanteilen an der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG, Hamburg. Folgende Veränderungen im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Verkaufsprospekt geben wir bekannt: Fondsdaten auf einen Blick (aktualisierte Darstellung) Die Darstellung der Punkte Wirtschaftlichkeit und Beteiligungsverlauf* (Prognose) innerhalb der Fondsdaten auf einen Blick auf der Seite 1 des Verkaufsprospektes wird durch die nachfolgend aktualisierte Darstellung beider Punkte ersetzt: Wirtschaftlichkeit Mehrere Tilgungsraten bereits geleistet, Darlehensstand aktuell 85 % des Anfangsbetrages Geplante Wechselkursabsicherung bis 2011 Teilweise gesicherte Zinssätze bis 2011/2013 Durchschnittliche laufende Auszahlung von rund 8,9 % p. a. zuzüglich Schlussauszahlung von rund 61,8 % Ende 2025 geplant Beteiligungsverlauf* (Prognose) Kapitalabfluss in EUR , Auszahlungen Betriebsphase , Auszahlungen Schiffsveräußerung , Mittelrückfluss inkl. Schiffsveräußerungserlös vor Steuern , Gesamtmittelrückfluss inkl. Schiffsveräußerungserlös nach Steuern , Vermögenszuwachs nach Steuern Kapitalzufluss in EUR , Beteiligungssumme inkl. 5 % Agio 1.485, Steuerzahlungen T-EUR * Bezogen auf das eingezahlte Kapital, auf der Basis des prognostizierten Einwerbungs- und Einzahlungsverlaufes. Beitritt auch im Jahr 2010 möglich Das zu platzierende Emissionskapital war Ende Dezember 2009 entgegen der ursprünglichen Planung noch nicht vollständig eingeworben. Daher wird die Platzierung durch die Anbieterin im Jahr 2010 fortgesetzt. Die Anbieterin geht von einer Vollplatzierung spätestens Ende 2010 aus. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 116 und 118 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Anleger, die im Jahr 2010 beitreten, haben ihre Einlage wie folgt zu leisten: 50 % zuzüglich 5 % Agio nach Beitritt und Annahme 50 % zum 1. Oktober 2010 Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 10, 48, 57, 71, 127 und 130 werden hiermit ersetzt. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

141 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt 03 Neuregelung zur Höhe der Auszahlung für das Jahr 2010 Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft im Jahr 2010 bis zum 1. Oktober beitreten und ihre Einlage bis zu diesem Datum einzahlen, erhalten für das gesamte Jahr 2010 eine Auszahlung in Höhe von 7 % p. a. auf das eingezahlte Kapital. Anleger, die nach dem 1. Oktober 2010 beitreten oder nach diesem Datum ihre Einlage leisten, erhalten eine Auszahlung in Höhe von 7 % pro rata temporis auf das eingezahlte Kapital. Anleger, die der Beteiligungsgesellschaft bis zum 31. Dezember 2009 beigetreten sind, erhalten für das Jahr 2010 eine Auszahlung von 8 % p. a., bezogen auf ihr eingezahltes Kapital. Soweit diese Anleger bis zum 1. Oktober 2010 ihre Einlage erhöhen, erhalten sie auch für den bis zum 1. Oktober 2010 eingezahlten Erhöhungsbetrag eine Auszahlung in Höhe von 8 % p. a. Vorbehaltlich einer Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung wird daher beabsichtigt, den Gesellschaftsvertrag in 9 Nr. 5 sowie in 10 Nr. 2 c) entsprechend zu ändern. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 10, 48, 50/51, 54, 55, 56/57, 70/71 und 72 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Verlängerung der Eigenmittelzwischenfinanzierung Mit der finanzierenden Bank wurde bezüglich des Eigenmittelzwischenfinanzierungsdarlehens mit Nachtrag Nr. 2 vom 7. April 2010 zum Darlehensvertrag vereinbart, dass die Laufzeit um ein Jahr verlängert wird und das Darlehen somit spätestens bis zum 31. Dezember 2010 zurückzuführen ist. Das Datum der separaten Eigenkapital-Platzierungsgarantie, die von der Anbieterin und vom Vertragsreeder jeweils zur Hälfte gegenüber der Bank abgegeben worden ist, wurde entsprechend angepasst. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 45/46, 48, 57, 78, 116 und 118 sowie im Nachtrag Nr. 1 auf der Seite 4 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Das auf der Seite 18 des Verkaufsprospektes im letzten Absatz dargestellte Risiko einer Finanzierungslücke bezüglich des Eigenkapitals bis zum Erfüllungszeitpunkt der Platzierungsgarantie Ende Dezember 2010 besteht somit nicht mehr. Da das Eigenmittelzwischenfinanzierungsdarlehen auf Grund des niedriger als erwarteten Platzierungsverlaufes zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Nachtrags noch in Höhe von EUR 8,6 Mio. valutiert, ist das anteilige Fremdkapital in % des Kommanditkapitals bis zur endgültigen Rückführung der Eigenmittelzwischenfinanzierung spätestens Ende 2010 damit entsprechend in dem Jahr 2009 höher als im Prospekt kalkuliert. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 46, 56/57 und 78 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Im Jahr 2009 war der Betrag der tatsächlichen Finanzierungskosten für die Eigenmittel trotz des zögerlichen Platzierungsverlaufes geringer als kalkuliert. Gegenüber dem für 2010 kalkulierten Zinssatz von 4,75 % p. a. beträgt der Zinssatz der aktuellen Zinsbindungsperiode 3,95 % p. a. Für das Jahr 2010 werden bezogen auf den nicht platzierten, aber zwischenfinanzierten Eigenkapitalanteil zusätzliche Finanzierungskosten anfallen, die nicht kalkuliert sind (Mehrkosten). Diese zusätzlichen Nebenkosten der Vermögensanlage in der Investitionsphase führen zu einer verminderten Liquiditätsreserve. Auf der anderen Seite entfallen die auf den jeweilig nicht platzierten Eigenkapitalanteil kalkulierten Auszahlungen (Einsparungen) und erhöhen die zur Verfügung stehende Liquidität. Per Saldo ergeben sich diesbezüglich für die Beteiligungsgesellschaft keine wesentlichen liquiditätswirksamen Auswirkungen. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 45/46, 48, 50/51 und 54 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Da die in den Jahren 2009 und 2010 höher als kalkuliert anfallenden Zwischenfinanzierungszinsen (kumuliert) das handelsbilanzielle Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft in diesen Jahren entsprechend vermindern, reduziert sich auch der Anteil der Gewinnausschüttungen (und erhöht sich demzufolge der Anteil der Eigenkapitalrückzahlungen) an den insgesamt im Verkaufsprospekt dargestellten Auszahlungen an die Anleger. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 56/57 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Fondshaus Hamburg

142 04 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Aktuelle Marktentwicklungen Die nachfolgenden Angaben ersetzen beziehungsweise ergänzen die diesbezüglichen Angaben des Verkaufsprospektes im Kapitel Wirtschaftliche Grundlagen auf den Seiten 6/7 und sowie die Angaben im Nachtrag Nr. 1 auf der Seite 3. Die aufgeführten Daten sind verschiedenen Publikationen von Clarkson Rearch Services Ltd. entnommen. Das weltweite Containerumschlagsvolumen reduzierte sich im Jahr 2009 gegenüber 2008 nach vorläufigen Angaben um rund 10,0 % auf rund 449 Millionen Tonnen. Für das Jahr 2010 wird mit einem Wachstum von rund 6,5 % eine Wiederaufnahme des Wachstums vorhergesagt; mit prognostizierten rund 478 Millionen Tonnen wäre damit fast ein Volumen wieder erreicht, dass bereits Ende 2007 erzielt wurde. Das Kapazitätswachstum der Flotte der Vollcontainerschiffe betrug im Jahr 2009 rund 6,2 % auf rund 12,91 Millionen TEU. Für das Jahr 2010 wird eine Kapazitätsausweitung um rund 6,1 % vorausgesagt. Angesichts des nunmehr für 2010 prognostizierten Gleichgewichts zwischen der prozentualen Nachfrageentwicklung und der prozentualen Angebotsentwicklung sollte der Anteil der Containerflotte, der ohne Beschäftigung ist, nicht weiter ansteigen. Derzeit sind rund 500 Containerschiffe mit einer Kapazität von rund 1 Mio. TEU ohne Beschäftigung. Dies entspricht ca. 9,4 % der Flotte. Dass die aufliegende Containerflotte zum Ende des ersten Quartals 2010 insgesamt signifikant kleiner ist, als nach den Projektionen zum Jahresbeginn 2009 zu erwarten gewesen war, liegt zum einen an den Maßnahmen, die die Besteller in erheblichem Umfang initiiert haben, um den Kapazitätsdruck zu vermindern (zeitliche Verschiebungen von Ablieferungen, Baustornierungen, Umwidmung von Containerschiffsaufträgen in andere Schiffstypen) sowie auch an den mit rund 0,34 Mio. TEU in 2009 umfangreichen Verschrottungen von Alttonnage und den teilweise erheblich reduzierten Fahrtgeschwindigkeiten von Teilen der fahrenden Flotte und dem damit verbundenen Zusatzbedarf an Schiffen zur Aufrechterhaltung der Servicedienste der Linienreedereien. Andererseits ist festzustellen, dass partiell zunächst ausgehend von den intraasiatischen Verkehren in der zweiten Jahreshälfte 2009 bereits wieder erste Volumensteigerungen beim Containerumschlag bezogen auf die im Verlauf des Jahres 2009 beobachteten Tiefststände zu verzeichnen waren. Für das Jahr 2010 deutet sich eine weitere signifikante Erhöhung der Transportvolumina und Belebung der Nachfrage an Tonnage an. Dies führte zuletzt bei Neuabschlüssen von Charterverträgen ausgehend von den im Jahr 2009 erreichten Tiefpunkten zu teilweise deutlichen Ratenerhöhungen und Verlängerungen der jeweiligen Vertragslaufzeiten. Auch konnten die Charterer zuletzt Optionen für künftige Anschlussbeschäftigungen auf Basis der Ende 2009 gezahlten Niedrigstraten nicht mehr verhandeln. Der Auftragsbestand der Werften für die Ablieferung neuer Containerschiffe beträgt aktuell insgesamt noch rund 35 % der fahrenden Flotte. Dieser Wert für die Gesamtflotte über alle Größen ist maßgeblich durch das Orderbuch für Post-Panamax-Schiffe mit über TEU getrieben, daß für diese Schiffsklasse rund 126 % bezogen auf die fahrende Flotte beträgt. Für das Sub-Panamax-Segment mit derzeit 707 Schiffen beträgt der Auftragsbestand rund 9 %. In diesem Segment sind jedoch auch rund 12 % der fahrenden Flotte 20 Jahre oder älter und somit als latentes kurz- und mittelfristiges Verschrottungspotential anzusehen. Daher gilt unverändert, dass dieses Segment nicht überbaut ist. Sobald der Markt wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zurückgefunden hat und zunächst das derzeitige Überangebot an Tonnage absorbiert wurde, treffen weitere Nachfragezuwächse nicht mehr auf ein ausreichendes Tonnageangebot in diesem Segment, da zumindest mittelfristig bis 2012 kein Nettowachstum an Tonnage stattfindet. Die aktuelle Zeitcharterrate für ein bis TEU Sub- Panamax-Containerschiff (ohne Krane) für eine kurzfristige Periode betrug im Januar 2010 USD 4.550,-/Tag und wird für April 2010 mit durchschnittlich USD 5.500,-/Tag angegeben (Prospekt Seite 37: USD 5.300,-/Tag). Der durchschnittliche aktuelle Baupreis für ein TEU Sub-Panamax-Containerschiff (ohne Krane) wird für April 2010 auf USD 32,5 Mio. beziffert (Prospekt Seite 38: USD 34,0 Mio.). Die Angaben des folgenden Absatzes ersetzen beziehungsweise ergänzen die diesbezüglichen Angaben des Verkaufsprospektes im Kapitel Beschäftigung auf den Seiten sowie die Angaben im Nachtrag Nr. 1 auf der Seite 4. Die A.P. Møller-Maersk Gruppe hat im Jahr 2009 Umsatzerlöse von rund USD 48,5 Mrd. erzielt (Vorjahr rund USD 61,2 Mrd.). FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

143 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt 05 Hierbei fiel ein Verlust in Höhe von insgesamt rund USD 1,0 Mrd. an (Vorjahr: Gewinn rund USD 3,5 Mrd.). Die Containerschiffsaktivitäten der A.P. Møller-Maersk A/S erbrachten hiervon einen Umsatzanteil von rund USD 20,6 Mrd. (Vorjahr: rund USD 28,7 Mrd.). Der Verlust der Containerschifffahrtssparte betrug rund USD 2,1 Mrd. (Vorjahr: Gewinn rund USD 0,6 Mrd.). Das durch die Gruppe transportierte Containervolumen sank im Jahr 2009 um 1 %, die durchschnittlichen Raten sanken um 28 % gegenüber dem Vorjahr. Ende 2009 disponierte die Gruppe über 531 Containerschiffe mit einer Transportkapazität von rund 2,1 Mio. TEU. Hiervon entfielen rund 36 % auf Chartertonnage. Die Bewertungsgesellschaft Dynamar B.V. hat die sehr gute Bonität der A.P. Møller-Maersk A/S mit Datum vom 25. September 2009 erneut bestätigt und die Gesellschaft mit 1 auf einer Skala von 1 (geringes Risiko) bis 10 (hohes Risiko) bewertet. Wie im Nachtrag Nr. 1 vom 6. Oktober 2009 dargestellt, wurden für mehrere Containerschiffsfonds der Fondshaus-Flotte Betriebsfortführungskonzepte beschlossen, um Liquiditätsengpässe zu vermeiden und die langfristig positive Betriebsfortführung zu ermöglichen. Insgesamt wurden bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Nachtrags für insgesamt acht Containerschiffsfonds mit elf Schiffen Betriebsfortführungskonzepte von den Gesellschaftern mit jeweils über 97 %iger Mehrheit beschlossen. Das jeweilig beschlossenen Sanierungskapital ist voll gezeichnet und überwiegend zu großen Teilen eingezahlt. Auszahlungen für das Jahr 2009 konnten bei den Containerschiffsfonds nur in Ausnahmefällen geleistet werden. werden bis auf weiteres nicht geleistet werden können. Die Ausführungen im Nachtrag Nr. 1 auf der Seite 4 werden hiermit ergänzt beziehungsweise ersetzt. Das durch Fondshaus Hamburg im Jahr 2009 emittierte Investitionsvolumen ohne Agio betrug rund EUR 45 Mio., das platzierte Eigenkapital ohne Agio betrug rund EUR 13 Mio. Diese Angaben ergänzen die Darstellungen im Prospekt auf den Seiten 1 und 25. Aktualisierung von weiteren Prospektangaben Die im Prospekt auf der Seite 10 grafisch dargestellten Mittelverwendungen in % der jeweiligen Bruttoeinnahmen aus dem Schiffsbetrieb (zuzüglich Zinserträgen und abzüglich Einstellung in die Liquiditätsreserve/zuzüglich Entnahme aus der Liquiditätsreserve) für die Jahre 2010 und 2025 werden durch nachfolgende Darstellung ersetzt: 2010 (Prognose) 6 % 18 % Bereederung/Befrachtung 29 % Schiffsbetriebskosten/Dock 8 % Zinsen Endfinanzierung Tilgung Endfinanzierung Gesellschaftskosten (inklusive Bankprovisionen 10 % für Zwischenfinanzierung) 29 % Auszahlung Kommanditisten Die Tanker der Flotte von Fondshaus Hamburg waren von dem auch im Tankermarkt stark gesunkenen Ratenniveau nicht betroffen, da sie mit einer Ausnahme zum Zeitpunkt des Nachtrags Nr. 1 zu Charterraten beschäftigt waren, die oberhalb der kalkulierten Prospektwerte lagen. Die Charterer von sechs Handysize-Produktentankern die wirtschaftlich zu einer Unternehmensgruppe gehören haben jedoch zum November 2009 die Charterzahlungen eingestellt und erfüllen die Charterverträge nicht mehr. Die Schiffe sind derzeit in einem Pool beschäftigt. Die seit Pooleintritt erwirtschaftete durchschnittliche Poolrate liegt unterhalb der kalkulierten Prospektwerte. Die für diese Schiffe geplanten Auszahlungen 2025 (Prognose) 5 % 52 % 3 % 40 % Bereederung/Befrachtung Schiffsbetriebskosten/Dock Gesellschaftskosten Auszahlung Kommanditisten Fondshaus Hamburg

144 06 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Vom Gesamtinvestitionsvolumen inklusive Agio in Höhe von rund EUR 40,7 Mio. (vor Berücksichtigung der in der komprimierten Mittelverwendungsrechnung rechnerisch negativ ausgewiesenen Liquiditätsreserve) werden rund 83,8 % für die Anschaffung des Schiffes verwendet. Bei den verbleibenden rund 16,2 % handelt es sich im Wesentlichen um fondsabhängige Kosten. Die entsprechenden Angaben im Verkaufsprospekt auf der Seite 11 werden hiermit ersetzt. Gemäß der Wirtschaftlichkeitsprognose auf der Basis dieses Nachtrages ergibt sich ein steuerlicher Totalgewinn in Höhe von insgesamt rund EUR ,-. Die entsprechende Angabe im Verkaufsprospekt auf der Seite 61 wird hiermit ersetzt. Der Vertragsreeder, die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG, disponiert gegenwärtig 54 Schiffsprojekte mit rund TEU bei einer Tragfähigkeit von rund tdw. Hiervon befinden sich 47 Schiffe mit einer Tragfähigkeit von insgesamt tdw in Fahrt sowie sieben im Bau bzw. in der Bauplanung mit Ablieferung bis Mitte Die Flotte setzt sich aus Container- und Multipurpose-Schiffen aller Größenklassen (von TEU bis TEU) sowie Conbulkern, Bulk- und Car Carriern zusammen. Diese Angaben ersetzen die entsprechenden Angaben im Prospekt auf der Seite 27/28. Acht der auf der Seite 28 aufgeführten Schiffsprojekte werden nicht mehr durch die Reederei disponiert. Die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG hält eine voll eingezahlte Einlage in Höhe von EUR , an der Komplementärin der Emittentin, der Verwaltung FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH. Die NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG beabsichtigt, diesen Anteil an die NSC Geschäftsführungs GmbH & Cie. KG, zugehörig zu der Unternehmensgruppe des Vertragsreeders, mit Geschäftssitz in Vander-Smissen-Str. 9, Hamburg, zu übertragen. Bei der NSC Geschäftsführungs GmbH & Cie. KG handelt es sich um eine Firmenneugründung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Nachtrags noch nicht im Handelsregister eingetragen ist. Einzige Kommanditisten ist die NSC Holding GmbH & Cie. KG. Komplementärin ist die Verwaltung NSC Investments / Geschäftsführungs GmbH. Geschäftsführer sind die Herren Roberto Echevarria von Gusovius, Dirk Rößler, beide Hamburg, sowie Herr Heiko Meyer, York. Die Anteilsübertragung soll zeitnah nach Eintragung der NSC Geschäftsführungs GmbH & Cie. KG in das Handelsregister vorgenommen werden. Die sich hieraus ergebenden Änderungen betreffen die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 21, 70 und 88. Die Emittentin verfügt zum Datum der Aufstellung dieses Nachtrags über einen vorläufigen Beirat. Es wurden Herr Thomas Mangels mit Geschäftsanschrift Jungfernstieg 40, Hamburg, Herr Martin Dohrmann mit Geschäftsanschrift Gerhard-Hauptmann-Platz 50, Hamburg, sowie Herr Richard Adler mit Geschäftsanschrift Loignystraße 44, Bremen, bestellt. Dem vorläufigen Beirat wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr von der Emittentin Gesamtbezüge in Höhe von EUR 4.000, gewährt. Darüber hinaus wurden dem Beirat für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr weder von der Emittentin noch von ihrer Komplementärin Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art, gewährt. Der Beirat ist weder für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind, noch für Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital geben, noch für Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen und Leistungen erbringen. Die entsprechenden Angaben zum Beirat im Prospekt auf der Seite 85 im Abschnitt Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung, die Treuhänderin und sonstige Personen werden hiermit ersetzt bzw. ergänzt. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags beträgt der Platzierungsstand des insgesamt eingeworbenen Emissionskapitals EUR ,. Hiervon sind EUR , eingezahlt. Die Höhe des ausstehenden Kapitals ist insoweit EUR 1.251,. Die Anzahl der noch angebotenen Vermögensanlagen-Anteile beträgt bei dem noch bis zu einem Gesamtbetrag von EUR , einzuwerbenden Emissionskapital maximal 762 Anteile. Die entsprechenden Prospektangaben auf den Seiten 8, 10, 48, 71, 82 und 118 werden hiermit ersetzt. Änderung zum Fernabsatz Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen sind wir verpflichtet, Ihnen als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ergänzende Informationen zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung, die bis einschließlich zum 10. Juni 2010 auf 312c BGB i.v.m. 1 BGB-Informationspflichtenverordnung beruht, sind wir in dem Kapitel Hinweise nach der Informationspflichtenverordnung auf den Seiten 120 ff. des Verkaufsprospektes nachgekommen. Ab dem 11. Juni 2010 ändert sich durch das dann in Kraft tretende Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdienstrichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht, mit welchem die Regelungen über die Informationspflichten bei Fernabsatz- FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

145 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt 07 Investitions- und Finanzierungsrechnung Für die Beteiligungsgesellschaft Investition T-USD T-JPY EUR/USD EUR/JPY T-EUR in % 1. Kaufpreisanteil in USD , ,21 Kaufpreisanteil in EUR ,28 Kaufpreisanteil in JPY , ,75 2. Erstausrüstung/Mehrkosten 635 1,58 3. Zusätzliche Tätigkeiten des Vertragsreeders 270 0,67 4. Finanzierungsvermittlung 200 0,50 5. Handelsregister, Rechts- und Steuerberatung, Gutachten, Mittelverwendungskontrolle, Bankprovisionen etc ,38 6. Treuhandvergütung/Vergütung für wirtschaftliche Beratung* 161 0,40 7. Konzeption, Werbung, Marketing* ,76 8. Einwerbung Eigenkapital* ,39 9. Platzierungsgarantie 160 0, Liquiditätsreserve* 675 1,68 Gesamtinvestition ohne Agio , Agio* 803 2,00 Gesamtinvestition mit Agio ,00 Finanzierung T-USD T-JPY EUR/USD EUR/JPY T-EUR in % 12. Schiffshypothekendarlehen (USD-Tranche) , , Kommanditeinlagen Schiffshypothekendarlehen (JPY-Tranche) , ,67 Kontokorrentkreditrahmen ,49 FHH Fondshaus Hamburg Gesellschaft für Unternehmensbeteiligungen mbh & Co. KG 25 0,06 FHT Fondshaus Treuhand GmbH 8 0,02 NSC Schifffahrtsgesellschaft mbh & Cie. KG 23 0,06 NSC Befrachtungskontor GmbH & Cie. KG 10 0,02 Emissionskapital* ,79 Gesamtfinanzierung ohne Agio , Agio* 803 2,00 Gesamtfinanzierung mit Agio ,00 * Sollte die Komplementärin von ihrem Recht gemäß Gesellschaftsvertrag Gebrauch machen, die Liquiditätsreserve durch zusätzliches Eigenkapital zu erhöhen, erhöhen sich diese Positionen entsprechend. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. Komprimierte Mittelverwendung (Prognose) Investition T-EUR in % der Gesamtinvestition in % des Eigenkapitals* Kaufpreis inkl. Nebenkosten ,82 202,19 Fondsabhängige Kosten Vergütungen* ,12 26,51 Nebenkosten der Vermögensanlage ,22 12,44 Liquiditätsreserve ,16-2,77 Gesamtinvestition ,00 238,38 * Inklusive Agio. Die kalkulierten Anschaffungskosten des Schiffes bei der Bestellergesellschaft betragen rund USD 50,7 Mio. Zwischengewinne sind bei der Anbieterin nicht entstanden, vgl. Prospekt Seite 76. Die Tabelle enthält alle Kosten der Zwischenfinanzierung als Nebenkosten der Vermögensanlage. Liquiditätswirksam sind die Zinsen der Zwischenfinanzierung in der Ergebnisprognose der Gesellschaft berücksichtigt. Fondshaus Hamburg

146 08 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Ergebnisprognose für die Beteiligungsgesellschaft Liquiditätsprognose der Gesellschaft Devisenkurs EUR/USD 1,3738 1,3738 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 Zeitchartereinnahmen pro Tag USD Einsatztage Brutto-Einnahmen aus Schiffsbetrieb T-EUR Bereederung/Befrachtung T-EUR Netto-Einnahmen aus Schiffsbetrieb T-EUR Schiffsbetriebskosten pro Tag USD Betriebstage Steigerung p. a. % 0,00 10,48 3,52 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 Werftkosten T-USD Schiffsbetriebskosten T-EUR Gesellschaftskosten, Steuern etc. T-EUR Zinsen Zwischenfinanzierung T-EUR Zinsen Schiffshypothekendarlehen T-EUR Zinserfolg Kontokorrent T-EUR Kursdifferenzen T-EUR Betriebsergebnis T-EUR Tilgungen Schiffshpothekendarlehen T-EUR Tilgung Kontokorrentinanspruchnahme T-EUR Auszahlungen gesamt T-EUR Auszahlungen gesamt % 7,00 7,00/8,00 7,00/8,00 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 Emissionskapital Tranche 2008/2009 Auszahlungen* T-EUR Emissionskapital Tranche 2008/2009 Auszahlungen* % 7,00 7,00/8,00 8,00 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 Emissionskapital Tranche 2010 Auszahlungen* T-EUR Emissionskapital Tranche 2010 Auszahlungen* % 0,00 0,00 7,00 8,00 8,00 4,00 8,00 8,00 Zeitliche Abgrenzung Zinsen Schiffshypothekendarlehen T-EUR Liquidität p.a. T-EUR Liquidität kumuliert** T-EUR * Für Tranche 2010 im Jahr 2010 zeitanteilig bezogen auf das eingezahlte Kapital, kalkuliert auf Basis des prognostizierten Einzahlungsverlaufes. Für die Tranchen 2008/2009 ist die Auszahlung der Jahre 2008 bis 2010 auf Basis des tatsächlich erfolgten Einwerbungs- und Einzahlungsverlaufes inklusive zusätzlicher Boni gemäß 10 Nr. 2c) berechnet. Die Auszahlungen für die Jahre 2008 und 2009 sind jeweils hälftig im Folgejahr berücksichtigt. Im Veräußerungjahr ist die Auszahlung nach Berücksichtigung der Ergebnisbeteiligung gem. 9 Nr. 4 dargestellt. Steuerliche Ergebnisrechnung (Prognose) Betriebsergebnis T-EUR Abschreibungen T-EUR Korrekturposten* T-EUR Steuerbilanzielles Ergebnis T-EUR Emissionskapital Tranche 2008/2009 nach 5, 5a, 15a EStG % -46,79 20,61 5,91 22,62 8,15 2,74 5,74 5,34 nach 5, 15a EStG % 0,57 0,71 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 Emissionskapital Tranche 2010 nach 5, 15a EStG % 0,00 0,00 0,00 2,35 8,15 2,74 5,74 5,34 nach 5, 5a, 15a EStG % 0,00 0,00 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 * Der Korrekturposten im Jahre 2009 ergibt sich aus dem Saldo der Kapitalkonten der Anleger, die bis zum Prospektaufstellungsdatum von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht haben. Diese Position stellt für die Beteiligungsgesellschaft einen zusätzlichen Aufwand dar, welcher jedoch nicht liquiditätswirksam ist. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

147 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Veräußerung Gesamt 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1,4000 1, ,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2,50 2, ,00 8,00 4,00 8,00 8,00 8,00 8,00 11,00 16,00 20,00 63,65 207, ,00 8,00 4,00 8,00 8,00 8,00 8,00 11,00 16,00 20,00 61,76 216, ,00 8,00 4,00 8,00 8,00 8,00 8,00 11,00 16,00 20,00 61,76 201, ** In 2010 zuzüglich kalkulierter Liquiditätsreserve aus der Investitionsrechnung Veräußerung Gesamt ,00 6,20 3,47 6,57 6,06 6,87 6,95 2,62 5,70 4,72 29,54 109,02 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,00 4,44 6,00 6,20 3,47 6,57 6,06 6,87 6,95 2,62 5,70 4,72 16,64 96,13 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,20 0,00 3,16 Fondshaus Hamburg

148 10 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Ergebnisprognose für Anleger Steuerliche Ergebnisse in EUR Emissionskapital Tranche Emissionskapital Tranche Einzahlungen des Kommanditkapitals** Gewinnausschüttungen Eigenkapitalein-/-rückzahlungen 4.370* Auszahlungen (Gesamt) 4.370* Steuerzahlungen Liquiditätsfluß nach Steuern Kapitalbindung Haftungsvolumen anteiliges Fremdkapital 133,24 122,76 112,72 102,76 91,31 79,86 68,41 56,95 * Bezogen auf das eingezahlte Kapital, auf der Basis des prognostizierten Einwerbungs- und Einzahlungsverlaufes. ** Zuzüglich Agio. Abweichungen sind auf Grund des gerundeten Ausweises der einzelnen Positionen möglich. verträgen aus der BGB-Informationspflichtenverordnung in das Einführungsgesetz des BGB (EGBGB) überführt werden, die gesetzliche Grundlage. Ab dem 11. Juni 2010 erfolgen die Ihnen auf den Seiten 120 ff. zur Verfügung gestellten Informationen auf Grund des 312c BGB i.v.m. Art und 2 EG- BGB. Vor diesem Hintergrund wird auch die Bezeichnung des Kapitels auf den Seiten 128 ff. in Verbraucherinformation für den Fernabsatz geändert. In Folge dessen ändert sich auch das Inhaltsverzeichnis auf Seite 5 entsprechend. Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsrechnungen/ Prognoserechnungen Mit diesem Nachtrag werden die im Prospekt im Kapitel Wirtschaftlichkeitsrechnungen auf den Seiten 46, 48, 50/51 und 56/57 dargestellten Prognoserechnungen ersetzt. Erläuterungen: Die in den Wirtschaftlichkeitsrechnungen der Beteiligungsgesellschaft für das Jahr 2009 ausgewiesenen Werte sind Ist- Werte gemäß der vorläufigen Bilanz beziehungsweise der vorläufigen Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr Im Jahr 2009 ergaben sich für das Schiff 365 Einsatztage (vormals kalkuliert 360 Einsatztage, vgl. Prospekt Seite 52). Die tatsächlichen laufenden Schiffsbetriebskosten betrugen im Jahr 2009 rund EUR , (vormals kalkuliert EUR ,, vgl. Prospekt Seiten 8, 50 und 52). Für das Jahr 2010 werden Kosten in Höhe von USD 5.850, pro Tag kalkuliert (vormals USD 5.638, pro Tag) und ab 2011 mit 2,5 % p. a. eskaliert. Die Kalkulation des Zinssatzes für den nicht zinsgesicherten Teil der USD-Tranche des Schiffshypothekendarlehens erfolgte für das Jahr 2010 mit 3 % p. a. (vormals kalkuliert mit 5 % p. a., vgl. Prospekt Seite 53). Die jeweils im September und Dezember 2009 sowie März 2010 planmäßig zu erbringenden Regeltilgungen wurden vertragsgemäß geleistet. Seit Darlehensvalutierung wurden Tilgungsraten in Höhe von insgesamt USD , geleistet. Das Darlehen valutiert zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtrags noch in Höhe von rund USD , (davon rund 35 % in JPY), vgl. Prospekt auf den Seiten 47, 54 und 77. Für das Jahr 2010 wurden bis Ende April die angefallenen Zinssätze gemäß den geschlossenen Zinsvereinbarungen angesetzt. Anschließend wurde ein Zinssatz von 4,75 % unterstellt. Hierbei wurde ein sukzessiver Beitrittsverlauf im zweiten Halbjahr 2010 und eine Vollplatzierung Ende 2010 unterstellt; vgl. Prospekt Seiten 45/46 und 54. Unter dieser Prämisse erfolgte auch die Kalkulation der Auszahlungen für das Jahr 2010 in Höhe von 8 % p.a. (Altanleger), 7 % p.a. (Tranche 2010 für Beitritte bis 1. Oktober) sowie 7 % p.r.t. (Tranche 2010 für Beitritte nach dem 1. Oktober). Vgl. Prospekt auf den Seiten 10, 54/55 und 57. Dies steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung (vgl. Abschnitt Neuregelung zur Höhe der Auszahlung für das Jahr 2010 in diesem Nachtrag). Für im Jahr 2010 neu beitretende Anleger (Tranche 2010) ergibt sich bis Ende 2025 ein kalkulierter Gesamtmittelrückfluss FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

149 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Veräußerung Veräußerung Gesamt ,50 34,05 24,85 14,94 5,20 2,55 1,81 6,06 0,00 (vor Steuern) in Höhe von insgesamt 201,1 %. Dieser setzt sich zusammen aus den bis 2025 kalkulierten laufenden Auszahlungen in Höhe von insgesamt 139,4 % sowie aus der kalkulierten Schlussauszahlung in Höhe von 61,7 % bei Verkauf des Schiffes. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 7, 10, 55, 56/57 und 58/59 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Da das tatsächlich gezeichnete Kapital Ende 2009 niedriger als geplant war, verteilen sich die steuerlichen Ergebnisse des Jahres 2009 auf ein entsprechend niedrigeres Kapital. Das führt für die bis Ende 2009 beigetretenen Anleger zu einem anderen steuerlichen Ergebnis, bezogen auf das Nominalkapital, als prospektiert. Da gemäß 9 des Gesellschaftsvertrages alle Anleger steuerlich gleich gestellt werden sollen abgesehen von den vertraglich geregelten besonderen Ergebniszuweisungen, werden die zukünftigen positiven steuerlichen Ergebnisse der Jahre 2010 ff. zunächst ausschließlich den bisher beigetretenen Anlegern zugewiesen. Dies geschieht bis zu dem Geschäftsjahr, welches zu einer Gleichstellung aller Tranchen führt. Ab diesem Zeitpunkt wird das steuerliche Ergebnis wieder gleichmäßig verteilt. Die Tonnagesteuer-Ergebnisse nach 5a EStG in den Jahren 2010 ff. ändern sich hierdurch gegenüber den Prospektangaben nicht. Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 50/51, 55, 56/57 und 63 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Angaben zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Emittentin sowie Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten Aufgrund des verlangsamten tatsächlichen Platzierungsverlaufes im Jahr 2009 und der Planung der Vollplatzierung spätestens Ende 2010 ergeben sich entsprechende Änderungen zu den Angaben des Verkaufsprospektes bei den Prognosebilanzen der Jahre 2009 und 2010 auf Seite 120 (zeitliche Verschiebungen insbesondere bei den Positionen Guthaben, Kapital Kommanditisten und kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten), bei den Prognose-Gewinn-und Verlustrechnungen für die Jahre 2009 und 2010 auf Seite 121 (insbesondere bei den Positionen Betriebsausgaben der Investitionsphase sowie Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen) und bei den Plan-Cashflow-Rechnungen der Jahre 2009 und 2010 auf Seite 121 (zeitliche Verschiebungen insbesondere im Finanzierungsbereich und bei den Zahlungsmitteln). Bei den zuvor genannten Prognosen und bei den Prognose-Planzahlen (Seite 121 des Verkaufsprospektes) kommt es im Ergebnis auch zu Veränderungen des handelsrechtlichen Jahresergebnisses in den Jahren 2009 und Die Angaben des Verkaufsprospektes auf den Seiten 120/121 werden hiermit ersetzt beziehungsweise ergänzt. Nachfolgend sind sowohl der geprüfte Jahresabschluss der FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta GmbH & Co. KG (unter vorheriger Firmierung der FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFA- GASTA GmbH & Co. KG) zum 31. Dezember 2008 nebst Bestätigungsvermerk der Dipl.-Kfm. Anne-Dore Omet, Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin, Nagelsweg 55, Hamburg, als auch die Zwischenübersicht zum 31. März 2010 dargestellt. Ein Lagebericht für die Emittentin wurde weder aufgestellt noch geprüft ( 8 h Absatz 2 Verkaufsprospektgesetz). Fondshaus Hamburg

150 12 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Firma FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG, Hamburg Bilanz zum 31. Dezember 2008 FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

151 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt 13 Fondshaus Hamburg

152 14 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt Firma FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG, Hamburg FHH Fonds Nr. 40 MS Antofagasta

153 Nachtrag Nr. 3 zum Verkaufsprospekt 15 Firma FHH Fonds Nr. 38 MS ANTOFAGASTA GmbH & Co. KG, Hamburg Fondshaus Hamburg

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