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1 Informationsveranstaltung

2 Situation Heute 2

3 3

4 Übersicht Projektabschnitt 4

5 5

6 6

7 Trittstein Frutzmündung Vorzustand 7

8 Frutzmündung Entwicklungsziele 8

9 Forderungskatalog Forderungen der Gemeinde Koblach, 03. Juli 2017 Forderung 1 Kein Flächenverlust für die Gemeinde Koblach Forderungen der Nutzungsberechtigten, 26. April 2017 Forderung 19 Pflegekonzept Kies und Holzentnahme bei Rhein und Unterlauf Frutz Flächen des öffentlichen Wassergutes Ehbach und Ehbachdamm sind flächengleich dem Gemeindegut zuzuführen Der Baumbestand des Ehbaches muss gerodet, der Ehbach aufgeschüttet und der Ehbachdamm abgetragen werden, um einen Flächenausgleich zu erzielen. Bewilligungen sind zu garantieren Flächen südlich der Frutz sind durch Flächen des Ehbaches südlich der Frutz bzw. andere öffentliche Wassergutflächen oder durch geringere Damm-Abrückungen auszugleichen Ehbachbrücke und Frutzbrücke werden von IRR übernommen und abgetragen und neue Wegverbindungen für Fussgänger, Radfahrer und Nutzungsberechtigte im Rahmen des Projektes erstellt. Interventionspisten und Wege sind so zu erstellen, dass diese zukünftig auch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nutzbar sind. 20 Grundsätzlich kein Flächenverlust 21 Jegliche Zusicherung muss vom Ministerium schriftlich erfolgen 22 Eventuelle Verluste von Förderungen (Bsp. AMA Rückforderungen) müssen abgegolten werden. 23 Zeitablauf des Bauprojektes muss so gestaltet werden, dass nach dem Erstellen des neuen Ehbachgerinnes der Alte Ehbach zugefüllt und der Damm abgetragen wird und mindestens 10 Jahre zur Verfügung steht. 24 Interventionspiste muss so gestaltet werden, dass diese für die Bewirtschaftung der Ackerflächen nutzbar ist. 7 Planung und Bau zukünftiger Wegführungen sind mit Koblach abzustimmen 25 Nutzungsrechte von mindestens 20 ha 3 oder mehrmähdigen Nutzung + Düngung 8 Während und nach der Bauzeit sind im Bereich Koblach keine Material- und Kiestransporte durch das Wohngebiet der Gemeinde Koblach durchzuführen - Abstimmung der Materialtransporte mit der Gemeinde 26 Kein Naturschutzgebiet 9 Ein Pflege und Nutzungskonzept für Frutz und Rhein sind zu erstellen (Holznutzung und Kiesentnahme) 10 ARA-Ableitungen sind direkt in den Rhein als Vorfluter abzuleiten Im Bereich Koblach darf keine Kiesentnahme realisiert werden. Geschiebentnahme und Geschiebemanagement sind mit den betroffenen Gemeinden festzulegen. Die Trinkwasserversorgung durch das PW-Lohma während der Bauphase und danach ist sicherzustellen - Trinkwasser für Koblach und die Gruppenwasserversorgung Vorderland In die Detailplanung muss der Ausschuss der Nutzungsberechtigten und Vertreter der Landwirtschaft eingebunden werden. Erschliessung der Ackerflächen: Weg entlang des Kanals und Verbindungsweg vom Nollen zum Damm (Interventionspiste) inkl. Erhaltung und Instandhaltung 29 Information der Bevölkerung Vorschlag wird von IRR erstellt 13 Auswirkungen des Projektes auf das bestehende Grundwasserfeld und Brunnenleistungen sind auszuschliessen Eine Vernetzung der Trinkwassersysteme mit dem Brunnen Mäder und den Grundwasserfeldern Matschels ist mit zu planen und zu realisieren - Trinkwasser Notverbund. Bei der Schaffung neuer Naherholungsräume im Bereich der Gemeinde Koblach ist die Gemeinde in Planung und Umsetzung miteinzubeziehen. Die Zugänglichkeit der Naherholungsräume ist zu gewährleisten. Das Fuss- und Radwegenetz bzw. die öffentlichen Bereiche sind mit der Gemeinde Koblach abzustimmen und festzulegen. In die Detailplanungen und die Festlegung des Bauzeitplanes im Bereich Koblach/Meiningen sind die Gemeinde Koblach und die Vertreter der Nutzungsberechtigten miteinzubeziehen 9

10 Grundeigentum Gemeinde Koblach, Gemeindegebiet Koblach Bestand mit Rhesi 10

11 Grundeigentum Gemeinde Koblach, Gemeindegebiet Meiningen Bestand mit Rhesi 11

12 Grundeigentum Gemeinde Koblach 12

13 Forderung Flächenbedarf Kein Flächenverlust für die Gemeinde Koblach 13

14 Forderungen Landwirtschaft Landwirtschaftliche Nutzung Ehbach 14

15 Forderungen Landwirtschaft Interventionspiste und Wege landwirtschaftlich nutzen Querschnitt Damm 15

16 Forderungen Landwirtschaft Landwirtschaftliche Nutzung Ehbach Interventionspiste und Wege landwirtschaftlich nutzen Weg entlang Kanal von Nollen zum Damm Zeitlicher Ablauf Verfüllen Ehbach in Abstimmung mit Nutzern Nutzungsrechte für mindestens 20 ha Ausgleich Förderungsverluste 16

17 Forderungen Kiesentnahme, Materialtransport Kein Materialtransport durch Wohngebiet von Koblach 17

18 Forderungen Kiesentnahme, Materialtransport Kein Materialtransport durch Wohngebiet von Koblach Keine Kiesentnahme im Bereich Koblach 18

19 Forderungen Ersatzobjekte Trinkwasserversorgung sicherstellen Trinkwassersysteme Notverbund 19

20 Forderungen Ersatzobjekte Trinkwasserversorgung sicherstellen Trinkwassersysteme Notverbund Ehbachbrücke, Frutzbrücke, Radwege wiedererstellen, übernehmen ARA-Ableitung in den Rhein als Vorfluter 20

21 Forderungen an / der Behörden Pflege und Nutzungskonzept für Frutz und Rhein Auswirkungen Grundwasserfeld Zusicherungen Ministerium zu Flächentausch, Rodungsbewilligung Kein Naturschutzgebiet 21

22 Zusammenarbeit Planung und Bau Wegführung Schaffung und Zugänglichkeit Naherholungsräume Fuss- und Radwegenetz Bauzeiten 22

23 Forderungskatalog Forderungen der Gemeinde Koblach, 03. Juli 2017 Forderung 1 Kein Flächenverlust für die Gemeinde Koblach Forderungen der Nutzungsberechtigten, 26. April 2017 Forderung 19 Pflegekonzept Kies und Holzentnahme bei Rhein und Unterlauf Frutz 2 Flächen des öffentlichen Wassergutes Ehbach und Ehbachdamm sind flächengleich dem Gemeindegut zuzuführen 20 Grundsätzlich kein Flächenverlust Der Baumbestand des Ehbaches muss gerodet, der Ehbach aufgeschüttet und der Ehbachdamm abgetragen werden, um einen Flächenausgleich zu erzielen. Bewilligungen sind zu garantieren Flächen südlich der Frutz sind durch Flächen des Ehbaches südlich der Frutz bzw. andere öffentliche Wassergutflächen oder durch geringere Damm-Abrückungen auszugleichen Ehbachbrücke und Frutzbrücke werden von IRR übernommen und abgetragen und neue Wegverbindungen für Fussgänger, Radfahrer und Nutzungsberechtigte im Rahmen des Projektes erstellt. Interventionspisten und Wege sind so zu erstellen, dass diese zukünftig auch für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung nutzbar sind. 21 Jegliche Zusicherung muss vom Ministerium schriftlich erfolgen 22 Eventuelle Verluste von Förderungen (Bsp. AMA Rückforderungen) müssen abgegolten werden. 23 Zeitablauf des Bauprojektes muss so gestaltet werden, dass nach dem Erstellen des neuen Ehbachgerinnes der Alte Ehbach zugefüllt und der Damm abgetragen wird und mindestens 10 Jahre zur Verfügung steht. 24 Interventionspiste muss so gestaltet werden, dass diese für die Bewirtschaftung der Ackerflächen nutzbar ist. 7 Planung und Bau zukünftiger Wegführungen sind mit Koblach abzustimmen 25 Nutzungsrechte von mindestens 20 ha 3 oder mehrmähdigen Nutzung + Düngung 8 Während und nach der Bauzeit sind im Bereich Koblach keine Material- und Kiestransporte durch das Wohngebiet der Gemeinde Koblach durchzuführen - Abstimmung der Materialtransporte mit der Gemeinde 26 Kein Naturschutzgebiet 9 Ein Pflege und Nutzungskonzept für Frutz und Rhein sind zu erstellen (Holznutzung und Kiesentnahme) 27 In die Detailplanung muss der Ausschuss der Nutzungsberechtigten und Vertreter der Landwirtschaft eingebunden werden. 10 ARA-Ableitungen sind direkt in den Rhein als Vorfluter abzuleiten. 11 Im Bereich Koblach darf keine Kiesentnahme realisiert werden. Geschiebentnahme und Geschiebemanagement sind mit den betroffenen Gemeinden festzulegen. 28 Erschliessung der Ackerflächen: Weg entlang des Kanals und Verbindungsweg vom Nollen zum Damm (Interventionspiste) inkl. Erhaltung und Instandhaltung 29 Information der Bevölkerung Vorschlag wird von IRR erstellt 12 Die Trinkwasserversorgung durch das PW-Lohma während der Bauphase und danach ist sicherzustellen - Trinkwasser für Koblach und die Gruppenwasserversorgung Vorderland 13 Auswirkungen des Projektes auf das bestehende Grundwasserfeld und Brunnenleistungen sind auszuschliessen Eine Vernetzung der Trinkwassersysteme mit dem Brunnen Mäder und den Grundwasserfeldern Matschels ist mit zu planen und zu realisieren - Trinkwasser Notverbund. Bei der Schaffung neuer Naherholungsräume im Bereich der Gemeinde Koblach ist die Gemeinde in Planung und Umsetzung miteinzubeziehen. Die Zugänglichkeit der Naherholungsräume ist zu gewährleisten. Das Fuss- und Radwegenetz bzw. die öffentlichen Bereiche sind mit der Gemeinde Koblach abzustimmen und festzulegen. In die Detailplanungen und die Festlegung des Bauzeitplanes im Bereich Koblach/Meiningen sind die Gemeinde Koblach und die Vertreter der Nutzungsberechtigten miteinzubeziehen 23

24 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 24

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