Amtsblatt. Jahrgang Oktober 2017 Nummer 33

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1 Amtsblatt für den Landkreis Stendal Jahrgang Oktober 2017 Nummer 33 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Flächennutzungsplan a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Str. 1) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses vom gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 2) Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB öffentlichen/nicht öffentlichen des Finanzausschusses Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Jarchau Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Möringen Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Dahlen Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Nahrstedt Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Uchtspringe Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Uenglingen Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Vinzelberg Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Volgfelde Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Wahrburg Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Wittenmoor Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Borstel Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Buchholz Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Groß Schwechten Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Heeren Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Staffelde Bekanntmachung der Ortschaftsratsitzung am in Bindfelde Hansestadt Havelberg 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kitabenutzungssatzung) Planungsamt Flächennutzungsplan a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses b) Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu a) Der Stadtrat der hat am gemäß 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes wird das gesamte Stadtgebiet in der Gesamtgröße von ca. 268 km² planungsrechtlich abgedeckt. zu b) Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 (1) BauGB wird der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes im Maßstab 1:10.000, der Vorentwurf der Begründung und der Vorentwurf des Umweltberichtes öffentlich dargelegt. Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Hansestadt Stendal. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt, um möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gemeindegebietes in Frage kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; es wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Nach 2 Abs. 4 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes im Maßstab 1: wird in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermann Einsicht während nachstehender Dienstzeiten im Foyer des Stadthauses, Markt 14/15 und im Foyer des Verwaltungsgebäudes, Moltkestraße 34 36, öffentlich dargelegt. Der Vorentwurf der dazugehörenden Begründung und der Vorentwurf des Umweltberichtes werden wegen des Umfanges im Planungsamt der zu Einsicht bereit gehalten. Darüber hinaus ist der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit den Vorentwürfen der Begründung und des Umweltberichtes auf der Internetseite der zur Ansicht und zum Ausdruck, während der oben genannten Frist digital bereitgestellt. Montag, Mittwoch Dienstag, Donnerstag Freitag 07:30 Uhr - 16:00 Uhr 07:30 Uhr - 18:00 Uhr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist beim Planungsamt der, Moltkestraße 34-36, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Stendal, den Klaus Schmotz Oberbürgermeister Seite 166

2 Planungsamt Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt, um über die Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Str. 1) Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße gemäß 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 8 und 13b Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung 2) Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße nebst Begründung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu 1) Der Stadtrat der hat in seiner am die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße und die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße gemäß 2 Abs. 1 i. V. m. 1 Abs. 8 und 13b Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen. Gemäß 13b BauGB können Bebauungspläne mit einer Grundfläche von weniger als m², die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB durchgeführt werden. Gemäß 13 Abs. 3 BauGB wird daher von einer Umweltprüfung gemäß 2 Abs. 4 BauGB, der Erstellung eines Umweltberichts gemäß 2 BauGB und einer zusammenfassenden Erklärung gemäß 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Hiermit wird die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße und die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße vom gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Zu 2) Der Stadtrat der hat in seiner am die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße nebst Begründung gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 0,81 ha und wird begrenzt: im Nordwesten durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 906/18 und 1068 der Flur 17 in der Gemarkung Stendal, im Nordosten durch die nordöstliche Grenze der Flurstücke 906/18 und 1074 der Flur 18 in der Gemarkung Stendal, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 1068 der Flur 18 in der Gemarkung Stendal, im Süden durch die südliche Grenze des Flurstücks 1068 der Flur 18 in der Gemarkung Stendal, im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 1068 der Flur 18 in der Gemarkung Stendal. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 31/16 Hinter der Tangermünder Straße nebst Entwurf der Begründung wird in der Zeit vom bis einschließlich zu jedermanns Einsicht während nachstehender Dienstzeiten im Foyer des Stadthauses, Markt 14/15 und im Foyer des Verwaltungsgebäudes, Moltkestraße 34 36, öffentlich ausgelegt. Montag bis Mittwoch: Donnerstag Freitag 8:00 bis 16:00 Uhr 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 13:00 Uhr. Stellungnahmen können während der vorgenannten Auslegungsfrist beim Planungsamt der, Moltkestraße 34-36, Zimmer 203, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Wir weisen gemäß 3 Abs. 2 Satz 2 (zweiter Halbsatz) BauGB darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach 47 Verwaltungsgerichtsordnung, der vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurde, unzulässig ist. Stendal, den Klaus Schmotz Oberbürgermeister Zu der am Dienstag, Finanzausschuss den um 18:00 Uhr im Rathaus, Rolandzimmer, Markt 1, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Finanzausschusses lade ich Sie der Beschlussfähigkeit 2 Feststellung 3 Einwohnerfragestunde 4 Genehmigung des öffentlichen Teils der Niederschrift vom Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der letzten 6 Benutzungssatzung Uenglinger und Tangermünder Tor VI/598/1 7 Neufassung der Gebührensatzung über die Benutzung der Stadttore, Uenglinger Tor und Tangermünder Tor VI/599/ Änderungssatzung zur Kostenbeitragssatzung VI/710 9 Bericht der Verwaltung 9.1 Quartalsbericht III/2017 des Theaters der Altmark 11 Genehmigung des nicht öffentlichen Teils der Niederschrift vom Wirtschaftsplan 2018 der Altmark Oase Sport- und Freizeit GmbH VI/ Bericht der Verwaltung 14 Anfragen/Anregungen Lars Schirmer Vorsitzender Zu der am Montag, Ortschaftsrat Jarchau den um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Jarchau, Jarchauer Dorfstraße 4, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Jarchau lade ich Seite 167

3 der Beschlussfähigkeit, Festlegung des Protokollanten der Tagesordnung 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Heinz-Jürgen Twartz Zu der am Montag, Ortschaftsrat Möringen den um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Möringen, Möringer Dorfstraße 35a, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Möringen lade ich der Beschlussfähigkeit, Festlegung des Protokollanten der Tagesordnung 4 Entscheidung, Genehmigung und Feststellung der Niederschrift der letzten 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Christina Jacobs Ortschaftsrat Dahlen den um 17:00 Uhr im FF-Versammlungsraum, OT Dahlen, Dahlener Hauptstraße 21, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Dahlen lade ich Sie der Beschlussfähigkeit, Festlegung des Protokollanten der Tagesordnung 8 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Christel Güldenpfennig Ortschaftsrat Nahrstedt den um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Nahrstedt, Nahrstedter Dorfstraße 17, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Nahrstedt lade ich 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Wilhelm Jacob Ortschaftsrat Uchtspringe den um 19:00 Uhr im Ortschaftsbüro, OT Börgitz, Volgfelder Straße 14, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Uchtspringe lade ich 8 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Siegmund Löser Seite 168

4 Ortschaftsrat Uenglingen den um 19:30 Uhr im FF-Versammlungsraum, OT Uenglingen, Unter den Linden 3, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Uenglingen lade ich 7 Entwurfsplanung zum Neubau Kita Spatzennest / OT Uenglingen Unter den Linden - Am Park VI/719 8 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Harriet Tüngler Ortschaftsrat Vinzelberg den um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Vinzelberg, Vinzelberger Straße 2, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Vinzelberg lade ich 8 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Hans-Jürgen Köhn Ortschaftsrat Volgfelde den um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Volgfelde, Deetzer Warther Weg 5, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Volgfelde lade ich 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Karin Langnese Ortschaftsrat Wahrburg den um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Wahrburg, Glockenberg 1, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Wahrburg lade ich 8 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Carola Radtke Ortschaftsrat Wittenmoor den um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Wittenmoor, Am Grünen Weg 2, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Wittenmoor lade ich Seite 169

5 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Karin Brandes Ortschaftsrat Borstel den um 19:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Borstel, Lindenplatz 2, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Borstel lade ich Sie 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten 10 Grundstücksverkauf in der Gemarkung Borstel, Flugplatzgelände (Teilfläche) VI/679/1 Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Norbert Lindstedt Ortschaftsrat Buchholz den um 19:00 Uhr im FF-Versammlungsraum, OT Buchholz, Inselweg 1, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Buchholz lade ich 8 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Guido Hahne Ortschaftsrat Groß Schwechten den um 19:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Groß Schwechten, Endstraße 1, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Groß Schwechten lade ich 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Norbert Kammrad Ortschaftsrat Heeren den um 19:30 Uhr im Ortschaftsbüro Heeren, OT Heeren, Sälinger Straße 24, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Heeren lade ich Sie 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Wolfgang Eckhardt Ortschaftsrat Staffelde den um 19:00 Uhr im FF-Versammlungsraum, OT Arnim, Arnimer Dorfstraße 27, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Staffelde lade ich Seite 170

6 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten (3) 6 Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen. Der Absatz 4 wird somit zum Absatz 3. (4) 9 Abs. (5) wird mit folgendem Satz erweitert: Die Wiederaufnahme setzt einen Neuantrag beim Träger voraus. 2 Inkrafttreten Diese 3. Änderungssatzung tritt zum in Kraft. Hansestadt Havelberg, Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Poloski Bürgermeister Ute Matthies Zu der am Freitag, Ortschaftsrat Bindfelde den um 17:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus, OT Bindfelde, Bindfelder Dorfstraße 7, 39576, stattfindenden öffentlichen/nicht öffentlichen des Ortschaftsrates Bindfelde lade ich 7 Bekanntgabe der nicht öffentlichen Beschlüsse aus der letzten Zuständigkeitsbereich der, einschließlich der Ortschaften Oliver Nitz Hansestadt Havelberg 3. Änderungssatzung zur Satzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Kitabenutzungssatzung) der Hansestadt Havelberg vom Auf der Grundlage der 2, 4, 8 und 45 Abs. 2 Punkt 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) und der 3, 9, 12 a, 12 b, 12 c und 13 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG) vom (GVBl. LSA S. 48), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. LSA S. 246), beschließt der Stadtrat der Hansestadt Havelberg in seiner am die nachfolgende 3. Änderungssatzungssatzung zur Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Havelberg: 1 Änderungen (1) Im 4 Abs. 3 wird Satz 1 wie folgt geändert: Im Hort der Grundschule Am Eichenwald werden im Rahmen der Öffnungszeiten tägliche Betreuungszeiten von 4 und 6 Stunden angeboten. (2) Im 6 Abs. 2 erhält der Satz 1 folgende Fassung: In den Kitas Regenbogen, Zwergenland und Warnau werden für alle angemeldeten Kinder im Krippen- und Kindergartenbereich eine Ganztagsversorgung bereitgestellt, welche Frühstück, Mittagessen, Vesper und die Getränkeversorgung sowie bei Betreuung über 18:00 Uhr hinaus ein Abendessen umfasst. Amtsblatt für den Landkreis Stendal Herausgeber: Landkreis Stendal, Hospitalstraße 1/2, Stendal Telefon / Verantwortlich für die Redaktion: Pressestelle Das Amtsblatt erscheint im General-Anzeiger, Ausgabe Altmark-Ost Verteilung: kostenlos an alle frei zugänglichen Haushalte, Betriebe und Institutionen Satz: ProMedia Barleben GmbH, Verlagsstraße Barleben, Telefon: 03 91/ Bezug: General-Anzeiger Stendal, Hallstraße Stendal, Telefon: / Seite 171

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