Inhaltsverzeichnis III

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1 Inhaltsverzeichnis Vorwort Sprachliche und gesetzliche Bedeutung von ʼUṣūl al-fiqh 15 3 ʼAḥkām šarʽiyyah (gesetzliche Bestimmungen) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Wer ist ein Mukallaf? Die Kategorien der ʼAḥkām šarʽiyyah Taklīfiyy-Bestimmungen Waḍʽiyy-Bestimmungen ʽIlm (Wissen) Definition Stufen der Überzeugung Die Kategorien des Ǧahl (Unwissenheit) Sprachwissenschaft Ḥaqīqah (Wirklichkeit) Maǧāz (Metaphorik) ʼAmr (Befehlsform) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Ist ein ʼAmr grundsätzlich wāǧib? ʼAmr in Bezug auf Verhaltensregeln III

2 IV 6.4 Ist ein ʼAmr grundsätzlich sofort auszuführen? Wie ist ein ʼAmr nach einem Nahy (Verbot) zu verstehen? ʼAmr im Sinne einer Androhung Wie oft ist ein ʼAmr auszuführen? Dinge, ohne die der ʼAmr gar nicht ausgeführt werden kann Muss ein ʼAmr, der an eine Gruppe gerichtet ist, von jedem Einzelnen umgesetzt werden? Ist ein an eine bestimmte Person gerichteter ʼAmr automatisch auch an alle anderen gerichtet? Was ergibt sich aus der Umsetzung eines ʼAmr? Nahy (Verbot) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Was sich aus dem Nahy ergibt Nicht jedes Verbot bedeutet, dass etwas ḥarām ist An wen sich ʼAmr und Nahy richten (Mukallaf) Ist prinzipiell alles ḥalāl oder ḥarām? Sadd aḏ-ḏarāʼiʽ - Wege (zu Verbotenem) versperren 68 8 ʽĀmm- und Ḫāṣṣ-Aussagen ʽĀmm-Aussagen (umfassende Aussagen) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Woran erkennt man ʽĀmm-Aussagen?... 75

3 8.1.3 Wie man mit ʽĀmm-Aussagen umgeht Ḫāṣṣ-Aussagen ( spezifische Aussagen) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Verbundene Ḫāṣṣ-Beweise Unverbundene Ḫāṣṣ-Beweise Umgang mit einer eingeschränkten Ḫāṣṣ-Aussage (ʽāmm maḫṣūṣ) ʼIšārah (Implikation) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Iqtiḍāʼ: Alles, was sich aus dem Ausdruck automatisch ergibt Hinweis auf die ʽIllah Dilālat Iqtirān: Hinweis durch gekoppeltes Auftreten Erst-Recht -Hinweise (Tanbīh, Mafhūm al- Muwāfaqah, Faḥwal-Lafẓ) Umgekehrte Schlussfolgerung (Dalīl al-ḫiṭāb, Mafhūm al-muḫālafah) Muṭlaq- und Muqayyad-Aussagen Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Definition von Muṭlaq-Aussagen Definition von Muqayyad-Aussagen V

4 9.4 Wie man mit Muṭlaq- und Muqayyad-Aussagen umgeht Dasselbe Urteil (Ḥukm) und dieselbe Ursache (Sabab) Dasselbe Urteil (Ḥukm), aber unterschiedliche Ursache (Sabab) Unterschiedliches Urteil (Ḥukm), aber dieselbe Ursache (Sabab) Unterschiedliches Urteil (Ḥukm) und unterschiedliche Ursache (Sabab) Muǧmal (unverdeutlicht) und mubayyan (verdeutlicht) Definition von muǧmal, mubayyan, Naṣṣ, ẓāhir und muʼawwal Beispiele Definition von mubayyan Wie man mit Muǧmal-Aussagen umgeht Ẓāhir (offensichtliche) Aussagen und Muʼawwal (uminterpretierte) Aussagen Sprachliche und gesetzliche Bedeutung von Ẓāhir Wie geht man mit Ẓāhir-Aussagen um? Sprachliche und gesetzliche Bedeutung von Muʼawwal VI

5 12 ʼIǧmāʽ (Übereinkunft) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Gesetzlichkeit ʼIǧmāʽ-Arten Qaṭʽiyy-ʼIǧmāʽ Ẓanniyy-ʼIǧmāʽ ʼIǧmāʽ der Leute aus Madīnah Bedingungen für einen ʼIǧmāʽ Sukūtiyy-ʼIǧmāʽ Bereits etablierte Meinungsverschiedenheiten Der Begriff Ḥuǧǧah Qurʼān Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Šāḏḏ-Qirāʼāt Sind die Worte des Qurʼān alle arabisch? Ḫabar (Überlieferungen) Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Handlungen die der Prophet als ʽIbādah ausführte Handlung, die der Propheten nicht als ʽIbādah ausführte ʼIqrār (etwas billigen) VII

6 VIII 14.5 Einteilung der Ḫabar hinsichtlich der Personen, der sie zugeschrieben werden Marfūʽ Mauqūf (Aussage eines Ṣaḥābiyy) Maqṭūʽ Einteilung der Ḫabar gemäß der Überlieferungsketten Mutawātir ʼĀḥād Einteilung der Überlieferungen in musnad (geschlossen) und mursal (lückenhaft) Definition Mursal-Überlieferung eines Ṣaḥābiyy und Tābiʽiyy Die Ausdrucksweisen bei der Weitergabe einer Überlieferung Qiyās (Analogieschluss) Sprachliche und gesetzliche Definition Gesetzlichkeit des Qiyās Fehlerquellen des Qiyās Bedingungen für den Qiyās Qiyās auf eine Ruḫṣah Bedeutung

7 15.6 Stufen der ʽIllah Erstens: al-munāsib al-muʼaṯṯir Zweitens: al-munāsib al-mulāʼim Drittens: al-munāsib al-mursal Viertens: al-munāsib al-malġiyy Qiyās-Arten je nach Deutlichkeit der ʽIllah Weitere Qiyās-Arten Šabah-Qiyās (Ähnlichkeits-Qiyās) ʽAks-Qiyās (Umgekehrter Qiyās) Istiṣḥāb Sprachliche und gesetzliche Bedeutung Die verschiedenen Arten von Istiṣḥāb Aus Istiṣḥāb abgeleitete Regeln Das Gesetz der Leute vor uns Definition Beweise dagegen Beweise dafür Die richtigere Ansicht Istiḥsān (etwas für gut halten) Sprachliche und gesetzliche Definition Ist Istiḥsān Ḥuǧǧah? Al-Maṣlaḥatul-Mursalah/Istiṣlāḥ IX

8 19.1 Sprachliche und gesetzliche Definition Die verschiedenen Arten von Maṣlaḥah mursalah Wie unterscheidet man zwischen einer Maṣlaḥah mursalah und einer Bidʽah? Nasḫ (Aufhebung) Sprachliche und gesetzliche Definition Woran erkennt man Nasḫ? Wo Nasḫ nicht möglich ist Nasḫ-Bedingungen Arten des Nasḫ in Bezug auf Wortlaut und Bedeutung der Gesetzestexte Arten des Nasḫ hinsichtlich der Gesetzestextarten Muss ein Ḥukm durch einen weiteren ersetzt werden? Weisheiten des Nasḫ Die Reihenfolge der Beweise Taʽāruḍ (Widersprüche) Vorgehensweise allgemein Vorgehensweise bei ʽāmm und ḫāṣṣ Zwei ʽĀmm-Aussagen widersprechen sich Zwei Ḫāṣṣ-Aussagen widersprechen sich X

9 Eine ʽĀmm- und Ḫāṣṣ-Aussage widersprechen sich Unklarheit darüber, welcher der Gesetzestexte ʽāmm bzw. ḫāṣṣ ist Muftī und Mustaftī Bedeutung von Muftī und Mustaftī Bedingungen des Muftī Bedingungen für die Notwendigkeit, eine Fatwa auszustellen Bedingungen des Mustaftī Iǧtihād Sprachliche und gesetzliche Definition Bedingungen für den Iǧtihād Was der Muǧtahid zu tun hat Ein Muǧtahid ändert seine Meinung Gibt es immer nur eine einzige Wahrheit? Taqlīd (Nachahmung) Sprachliche und gesetzliche Definition Wann man Taqlīd macht Taqlīd-Arten Darf ein Muqallid eine Fatwā geben? Darf man eine Fatwā geben, wenn man Muqallid ist? 261 XI

10 25 Schlusswort Quellen Für dieses Werk Weiterführende Quellen das Thema al-qawāʽid al- Fiqhiyyah XII

I. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.

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