Die Vergabe von Planunsleistungen - aktuelle rechtliche Brennpunkte -
|
|
- Petra Förstner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Vergabe von Planunsleistungen - aktuelle rechtliche Brennpunkte - Dr. Tobias Hänsel, Rechtsanwalt Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dresden, Glacisstr. 6 Tel.0351/ , Fax 0351/ haensel@khg-dresden.com 1
2 1. Die rechtlichen Regelungen in der VgV 2
3 Beschreibbare und nicht beschreibbare Leistungen Am Anfang steht das Recht Aber welches? Wichtige Unterscheidung: Leistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann: VgV Leistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann: VgV sind nicht anwendbar! Damit gelten für beschreibbare Leistungen nur die allgemeinen Vorschriften der VgV! 3
4 Beschreibbare und nicht beschreibbare Leistungen Folge: Abgrenzung zwischen beschreibbaren und nicht beschreibbaren Lösungen ist sehr wichtig Auswirkung insbesondere auf die Wahl der Verfahrensart nicht beschreibbare Planungsleistungen werden in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben, 74 VgV beschreibbare Leistungen: werden im offenen oder nicht offenen Verfahren vergeben, 14 Abs. 2 VgV Durchführung eines unzulässigen Verhandlungsverfahrens ist schwerwiegender Vergaberechtsverstoß hohe Fördermittelrelevanz! 4
5 Abgrenzung beschreibbare/nicht beschreibbare Lösungen Wann ist eine Leistung nicht beschreibbar? Frage: Steht die geistig-schöpferische Leistung bei der Abarbeitung des Auftrags im Vordergrund? Dann nicht beschreibbar, VgV anzuwenden Oder eher die ausführende Tätigkeit? Dann beschreibbar; VgV nicht anwendbar 5
6 Abgrenzung beschreibbare/nicht beschreibbare Lösungen Für Architekten- und Ingenieurleistungen gilt folgendes: Leistungsphase 1 bis 3 im Regelfall nicht beschreibbar Leistungsphase 4 bis 9 dagegen im Regelfall beschreibbar Vollauftrag: nicht vorab erschöpfend beschreibbar, da der geistig-schöpferische Planungsabschnitt den inhaltlich prägenden Aspekt des Vollauftrages ausmacht 6
7 Abgrenzung beschreibbare/nicht beschreibbare Lösungen Bauoberleitung, Bauüberwachung: im Regelfall beschreibbar Tragwerksplanung: Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Vorgaben, die der AG bzw. der Gebäudeplaner dem Tragwerksplaner machen Freianlagenplanung: als nicht beschreibbar ist die Planung der Freianlagen eines Green Hospitals" angesehen worden (OLG München, B.v , Verg 9/14) Projektsteuerung und Projektmanagement: Abhängig vom Maß der schöpferischen Leistung durch den AN, in der Regel nicht beschreibbar 7
8 Abgrenzung beschreibbare/nicht beschreibbare Lösungen Beispiel: Der AG saniert einen Wohngebäudekomplex. Ein Teil der Wohnungen soll für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden. Die Lph. 1-3 liegen vor. Die Ausländerbehörde genehmigt die Pläne. Eine Baugenehmigung wird nicht gebraucht. Ausgeschrieben werden nun die Lph Die zu beschaffenden Leistungen erfordern keine Aufgabe, deren Lösung nicht beschreibbar ist! VgV sind nicht anwendbar! Vergabe der Leistungen im Verhandlungsverfahren nach Teilnahmewettbewerb wäre grober Vergaberechtsverstoß 8
9 Abgrenzung beschreibbare/nicht beschreibbare Lösungen Im Zweifel: offenes Verfahren durchführen, denn das kann nie falsch sein - siehe 74 VgV in der Regel Richtlinie 2014/24/EU: Toolbox-Prinzip! danach müssen dem Auftraggeber alle Verfahrensarten zur Verfügung stehen 74 VgV soll ausweislich der Gesetzesbegründung nur ein Hinweis an die Praxis sein, dass in der Regel das Verhandlungsverfahren in Betracht kommt in geeigneten Fällen sind aber auch das offene und das nicht offene Verfahren bei der Vergabe nicht vorab eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistungen möglich! vor allem dann, wenn der Auftraggeber über die Leistungen und die Preise nicht verhandeln will/muss 9
10 2. Teillose und Fachlose 10
11 Europaweite Ausschreibung bei Teillosen und Fachlosen Teillose: z.b. verschiedene Leistungsphasen innerhalb eines Planungszweiges räumlich abgegrenzte Bauteile eines einheitlichen Bauvorhabens zeitliche Staffelungen 11
12 Europaweite Ausschreibung bei Teillosen und Fachlosen Fachlose: unterschiedliche Planungszweige innerhalb eines einheitlichen Bauvorhabens Objektplanung, Tragwerksplanung, technische Gebäudeausrüstung, Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz usw. Auch bei den einzelnen Anlagengruppen z.b. der technischen Gebäudeausrüstung möglich, wenn es dafür spezialisierte Anbieter gibt (z.b. HLS, Elektroplanung, Küchenplanung, Aufzugsplanung, Bühnentechnik, nutzerspezifische Anlagen usw.) 12
13 Teillose und Fachlose - Additionspflicht? Rechtslage nach 3 Abs. 7 S. 2 VgV: Auftragswerte von Teillosen sind zu addieren wird Schwellenwert erreicht: alle Teilaufträge sind nach der VgV zu vergeben, auch wenn sie für sich genommen den Schwellenwert nicht erreichen Auftragswerte von Fachlosen sind nicht zu addieren überschreiten die einzelnen Fachlose den EU-Schwellenwert nicht, können sie national ausgeschrieben werden, auch wenn die Summe der Lose oberhalb des Schwellenwerts liegt 13
14 Teillose und Fachlose - Additionspflicht? OLG München, Beschluss vom , Verg 15/16 Art. 16 VIII der Richtlinie 2014/25/EU regelt, dass der geschätzte Gesamtwert aller Lose zu berücksichtigen ist, wenn Dienstleistungen in mehreren Losen vergeben werden eine Einschränkung wie in 3 VII 2 VgV dahin, dass nur gleichartige Planungsleistungen zu addieren sind, findet sich in der Richtlinie nicht daher bestehen lt. OLG München erhebliche Bedenken gegen die Wirksamkeit von 3 Abs. 7 S. 2 VgV im Ergebnis vom OLG München aber offengelassen denn: 14
15 Teillose und Fachlose - Additionspflicht? im zu entscheidenden Fall waren die genannten Planungsdisziplinen lückenlos aufeinander abgestimmt, mussten zusammen optimiert werden, bilden eine Einheit ohne Schnittstellen damit hängen die Planungsleistungen funktional zusammen, so dass die Honorare addiert werden müssen alle Fachlose sind daher europaweit auszuschreiben dies wird für nahezu jedes Bauvorhaben gelten, vor allem für die großen Lose Gebäudeplanung, Tragwerksplanung und technische Ausrüstung 15
16 Teillose und Fachlose - Additionspflicht? Öffentliche Meinungsäußerung des Vorsitzenden des Vergabesenats am OLG Koblenz, Hermann Summa: Als technischer Laie will ich es mal so ausdrücken: Die Tragwerksplanung ist kein Selbstzweck, sondern soll sicherstellen, dass das, was dem Objektplaner vor-schwebt, länger als bis zum Richtfest stehen bleibt. Das könnte man vergaberechtlich auch als funktionalen Zusammenhang bezeichnen. Und seit dem Ärger mit dem Problem-BER wissen wir auch, dass ein architektonisch ansprechendes Gebäude ohne Brandschutz wertlos ist. 16
17 Teillose und Fachlose - Additionspflicht? Fazit: es ist praktisch nicht mehr vertretbar, Fachlose nach 3 Abs. 7 S. 2 VgV isoliert zu betrachten wenn doch: detaillierte Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des OLG München im Vergabevermerk es muss dann detailliert belegt werden, dass die verschiedenen Planungszweige nicht in einem funktionalen Zusammenhang stehen bei Fördermitteln: keinerlei Risiko eingehen und ausschreiben (insbesondere bei EU-Programmen wie EFRE) Teilweise bestehen Anweisungen in Bundesländern, die Auftragswerte auch von Fachlosen zu addieren (z.b. in Sachsen) 17
18 Praxisbeispiel: Teillose häufige Praxis: der Auftrag wird geteilt, indem der AG Lose bildet, die sämtlich unterhalb des Schwellenwerts liegen und daher freihändig vergeben werden Beispielsfall Autalhalle Niedernhausen: AG saniert Mehrzweckhalle umfassend, Gesamthonorar liegt deutlich oberhalb des Schwellenwerts aber: aus haushaltstechnischen Gründen vergibt der AG jedes Jahr nur einen Teil der Bauleistungen (je nach dem, wieviel Geld vorhanden ist) entsprechend werden auch die Planungs- und Überwachungsleistungen beauftragt: jedes Jahr aufs neue freihändig, da Schwellenwert nicht erreicht 18
19 Praxisbeispiel: Teillose EuGH IBR 2012, 288: Zu erbringen sind Architektenleistungen für ein einheitliches Bauvorhaben Die Leistungen gehören in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht zusammen Haushaltsrechtliche Erwägungen können eine isolierte Betrachtung der einzelnen Lose nicht rechtfertigen. Folgen: 19
20 Praxisbeispiel: Teillose Es handelte sich um nur einen einheitlichen Architektenauftrag, den der AG hätte europaweit vergeben müssen Primärrechtsschutz für Bieter vor der Vergabekammer eröffnet, um Ausschreibung zu erzwingen AG hat schwerwiegenden Vergaberechtsverstoß begangen, was zur Rückforderung von Fördermitteln führt (siehe für die freihändige Vergabe von Ingenieurleistungen VGH Bayern, Urteil vom , 4 B ) Vertrag kann nach 138 BGB nichtig sein, es bestehen keinerlei gegenseitige Ansprüche (siehe den instruktiven Fall OLG Saarbrücken, Urteil vom , U 159/14) 20
21 Praxisbeispiel: mehrere Bauabschnitte Fall: AG will einen Klinikkomplex sanieren, den er in mehrere Bauabschnitte unterteilt: Errichtung einer Technikzentrale, Errichtung eines Bettenhauses, Errichtung eines Funktionsgebäudes alle Gebäude befinden sich zwar auf dem Klinikgrundstück, sind aber räumlich voneinander getrennt und erfüllen unterschiedliche Funktionen die Kosten für die Gebäudeplanung liegen jeweils unterhalb von EUR netto Wie sind diese Leistungen zu vergeben? 21
22 Praxisbeispiel: mehrere Bauabschnitte obwohl alle Gebäude voneinander getrennt sind und verschiedene Funktionen haben, handelt es sich um ein Bauvorhaben! es liegen keine separat zu betrachtende Beschaffungsvorhaben vor die verschiedenen Gebäude sind Teillose einer einheitlichen Beschaffung die Honorare für die Bauabschnitte müssen also addiert werden! OLG Naumburg, Beschl. v Verg 1/14, siehe auch OLG Saarbrücken, Urt. V , 1 U 159/
23 20 %-Kontingent bei Losen Ausnahme von der Additionspflicht: 80/20 %- Kontingent: außerhalb der VgV kann nach 3 Abs. 9 VgV vergeben werden, wenn die geschätzte Vergütung eines Loses unter ,00 Euro liegt und mindestens 80 % der Gesamtmaßnahme wird EU-weit ausgeschrieben 23
24 20 %-Kontingent bei Losen die Zuordnung zum 20 %-Kontingent muss eindeutig sein und im Vergabevermerk dokumentiert werden eine nachträgliche Zuordnung ist nicht möglich (OLG Düsseldorf, Urteil vom , 17 U 5/14 ohne Zuordnung vor Beginn der Beschaffung gilt die VgV, auch wenn eigentlich national vergeben werden dürfte häufig ergibt sich daraus ein böses Erwachen des Auftraggebers vor der Vergabekammer Paradebeispiel: Auftraggeber hat bereits Lph. 1-2 freihändig vergeben und benötigt nun die Lph. 3 für den Fördermittelantrag 24
25 3. E-Vergabe 25
26 E-Vergabe Bereitstellung Vergabeunterlagen ab elektronisch, unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt, 41 Abs. 1 VgV Frage: in welchem Umfang müssen die Vergabeunterlagen bei der Einleitung des Verfahrens zur Verfügung stehen? 26
27 E-Vergabe die Vergabeunterlagen bestehen aus den Bewerbungsbedingungen, den Formularen für Teilnahmeantrag, Teilnahmewettbewerb, Wertung sowie aus der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen Vollständig abrufbar sind die Vergabeunterlagen dann, wenn über die Internetadresse in der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen und nicht nur Teile derselben abgerufen werden können. OLG München, Beschluss vom Verg 15/16 das bedeutet: alle diese Unterlagen müssen bei der Einleitung des Vergabeverfahrens vorliegen! damit entfällt die Möglichkeit des Auftraggebers, die Unterlagen für die Angebotsphase parallel zum Teilnahmewettbewerb zu erstellen 27
28 4. Verfahren mit Konzeptidee - Vergütung 28
29 Lösungsvorschlag, Konzeptidee nach 76 Abs. 2 VgV dürfen Lösungsvorschläge sowohl im Rahmen eines Wettbewerbs als auch eines Verhandlungsverfahrens oder eines wettbewerblichen Dialoges verlangt werden 29
30 Lösungsvorschlag, Konzeptidee Vergütung: verlangt der AG im Rahmen von Lösungsvorschlägen Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, ist einheitlich für alle Bieter eine angemessene Vergütung festzusetzen( 77 Abs. 2 VgV = 13 Abs. 3, 20 Abs. 3 VOF) die HOAI bleibt unberührt, 77 Abs. 3 VgV, Anwendungsbereich aber kaum gegeben, da die HOAI einen bestehenden Vertrag voraussetzt (siehe aber VK Südbayern, Beschluss vom Z /17, nicht bestandskräftig Vergütung nach HOAI!) 30
31 Lösungsvorschlag, Konzeptidee Grundsatzentscheidung des BGH, Urteil vom X ZR 77/14: Gewährt der Auftraggeber bei der Vergabe von Planungsleistungen eine Entschädigung für den Aufwand der Bieter und meint ein Bieter, dass die Entschädigung zu gering bemessen sei, muss er rügen und ein Vergabenachprüfungsverfahren durchführen. Unterlässt er dies, stehen ihm keine weitergehenden Honoraransprüche zu. Gleiches gilt, wenn der AG gar keine Entschädigung festsetzt. Es ist nicht möglich, sich am Vergabeverfahren zu beteiligen und anschließend das HOAI-Honorar einzuklagen. 31
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 32
Allgemeine Informationen zum Vergaberecht bei Zuwendungen
F r e i e u n d Ha n s e s t a d t Ham b u r g B e h ö r d e f ü r W irtschaf t, Verkehr u n d I n n o v a t i o n Europäische Union Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Investition in Ihre Zukunft
MehrInhaltsverzeichnis. I. Grundlagen des Vergaberechts 1. Vorwort
Vorwort i I. Grundlagen des Vergaberechts 1 1. Einleitung 3 1.1. Was ist Vergaberecht?................. 3 1.2. Auftragsarten...................... 8 1.2.1. Lieferaufträge.................. 10 1.2.2. Bauaufträge...................
MehrOrientierungshilfe: Wann muss ein VOF- Verfahren durchgeführt werden
Orientierungshilfe: Wann muss ein VOF- Verfahren durchgeführt werden Saarbrücken, den 08. Juli 2015 Dipl.-Ing. Peter Kalte Geschäftsführer, Öffentlich bestellter und vereidigter Honorarsachverständiger,
MehrBerechnung der Auftragswerte (VgV) Vortrag zum 7. Hessischen Vergabetag
Berechnung der Auftragswerte (VgV) Vortrag zum 7. Hessischen Vergabetag Frankfurt, den 9. Februar 2012 Dipl.-Ing. Peter Kalte GHV Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V. Viktoriastraße 28, 68165 Mannheim
MehrRechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht
Rechtsgrundlagen für Ausschreibungen bibliotheksrechtliche Sicht Ausschreibungen im Erwerbungsbereich Leipzig 19. 03. 2007 Dr. Harald Müller 97 GWB Allgemeine Grundsätze (1) Öffentliche Auftraggeber beschaffen
MehrDas Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung. Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich. Wann muss das Vergaberecht beachtet werden
Wann ist eine EU-Ausschreibung erforderlich Das Vergaberecht regelt die Art der Ausschreibung 1 Wann muss das Vergaberecht beachtet werden nach Haushaltsrecht: zur kostengünstigen Beschaffung von Leistungen
MehrSeminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung
Seminar für NWE-Projektpartner und LeadPartner in Nordrhein-Westfalen zu Fragen der korrekten finanziellen Projektdurchführung TOP 3: Vergaben Düsseldorf, 17.04.2013 Gliederung Definition Grundsätze Rechtliche
MehrUnterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung
Unterstützung bei der Vergabe & Ausschreibung Vergaberechtliche Aspekte beim Ausbau der digitalen Infrastruktur Radebeul, 17. November 2016 Steffen Pawlik Berater der Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v.
MehrSchnittstellen zwischen Fördermittelund Vergaberecht
Schnittstellen zwischen Fördermittelund Vergaberecht Dr. Tobias Hänsel Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 01099 Dresden, Glacisstr. 6 Tel.0351/828 000, Fax 0351/828 00
MehrAktuelle Rechtsprechung. Recht der Architekten und Ingenieure
Aktuelle Rechtsprechung Recht der Architekten und Ingenieure Thomas Elsner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Der Dauerbrenner: unentgeltliche Akquise oder entgeltlicher Auftrag?
MehrVergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
PraxisWissen Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen VOF, GWB, VgV von Dr. Tobias Hänsel Rechtsanwalt und Sven Grosse Rechtsanwalt 2., neubearbeitete Auflage Vorwort zur 2. Auflage... XI Literaturverzeichnis...
MehrProf. Dipl-Ing. Peter Oettel. zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF
Prof. Dipl-Ing. Peter Oettel Leitfaden zum praktischen Umgang mit der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen -VOF Fassung 2000 mit vollständigem Text der VOF, des Vergaberechtsänderungsgesetzes
Mehr11. Hessischer Vergabetag Frankfurt
11. Hessischer Vergabetag Frankfurt 17. Februar 2016 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Ausschluss eines Preisträgers? VK Sachsen v. 10.09.2015 1/SVK/022-15 Wettbewerbsbedingungen: Es stehen
MehrArbeitsgemeinschaft der Wasserwirtschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen. J. Schäfer-Sack Bergheim,
Aggerverband Bergisch-Rheinischer Wasserverband Erftverband Emschergenossenschaft Linksniederrheinische Entwässerungs- Genossenschaft Lippeverband Niersverband Ruhrverband Wahnbachtalsperrenverband Wasserverband
MehrBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vergaberecht Regierungsrat Dr. Stephan Wagner Bayerisches Staatsministerium für 1. Abgrenzung VOB VOL bei gemischten Aufträgen Gemischter Auftrag, d.h. ein öffentlicher Auftrag, der neben Bauleistungen
MehrA. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1
Vorwort.... Abkürzungsverzeichnis... V XII A. Einführung in das Recht der öffentlichen Auftragsvergabe... 1 I. Vergaberecht als Rechtsgebiet... 1 II. Grundsätze und Ziele des Vergaberechts...... 1 1. Transparenzgebot......
MehrDie VgV in der Anwenderpraxis
Die VgV in der Anwenderpraxis» Erfahrungen aus der Vergabebetreuung hpm Henkel Projektmanagement GmbH Könneritzstraße 15, 01067 Dresden AGENDA Schätzung Auftragswert Elektronische Vergabe Bekanntmachung
Mehr7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst
7. Rettungsdienstsymposium Ausschreibung im Rettungsdienst Ermbrecht Rindtorff Rechtsanwalt und Steuerberater Aufbau einer Ausschreibung Leistungsverzeichnis Eignungskriterien Anteil in % Zuschlagskriterien
MehrVergabeverfahren. Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April Harald Müller
Vergabeverfahren Digitale Medien in Bibliotheken - die rechtliche Seite - Fortbildung, Berlin 16./17. April 2015 Harald Müller Zweiteilung des Vergaberechts 1. Wettbewerbsrecht = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
MehrUnterschwellenvergabeordnung und Planungsleistungen
Unterschwellenvergabeordnung und Planungsleistungen Dr. Dr. Stefanie Theis LL.M. Rechtsanwältin Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Fachanwältin für Vergaberecht KUNZ Rechtsanwälte & Steuerberater
MehrRechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung. Betrieb - Erneuerung - Vergabe
Rechtliche Aspekte der energieeffizienten Straßenbeleuchtung Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Wirtschaftsmediator Betrieb - Erneuerung - Vergabe 26.
Mehr12. Vergabetag in Hessen Öffentliches Vergaberecht in der Praxis
12. Vergabetag in Hessen Öffentliches Vergaberecht in der Praxis Schätzung des Auftragswertes Schwellenwertberechnung bei VgV-Verfahren und im Besonderen bei Verfahren mit EU-Fördermitteln Rechtsanwalt
MehrAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:
MehrDas neue Vergaberecht
NomosPraxis Dobmann Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos NomosPraxis Dr. Volker Dobmann Rechtsanwalt, Berlin Das neue Vergaberecht GWB VgV SektVO KonzVgV VOB/A-EU Nomos Die Deutsche
Mehr10. Hessischer Vergabetag Frankfurt
10. Hessischer Vergabetag Frankfurt 11. Februar 2015 Entscheidungen zur VOF Hermann Summa OLG Koblenz Vergabe von Teilplanungsleistungen (Schwellenwert) KG v. 17.10.2013 - Verg 9/13: Handelt es sich bei
MehrOrtsrecht Nr Vergabeordnung der Stadt Hürth. Stand: Februar 2016
Ortsrecht Nr. 01.12 Vergabeordnung der Stadt Hürth Stand: Februar 2016 www.huerth.de Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Grundlagen... 3 3 Vergaben nach VOL... 4 4 Vergaben nach VOB... 5 5 Vergaben
MehrRegionales Einkaufszentrum Südwest
Regionales Einkaufszentrum Südwest 05. März 2014 Bildrahmen (Bild in Masterfolie einfügen) Umsetzungsbesprechung 2014 für das Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget Regionale Zuständigkeiten REZ Hannover
MehrVergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers. Eike Assmann Vergabeteam NBank
Vergaberecht Prüfschritte und Dokumentation in Funktion eines Fördergebers Eike Assmann Vergabeteam NBank Gliederung I. Einführung II. III. IV. Vergaberecht Überblick Dokumentation Fehler und Rechtsfolgen
MehrAnlage V. Muster Checkliste Vergabeprüfung. I. Allgemeine Angaben zur Vergabe. II. Vergabeprüfung. Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer:
Muster Checkliste Vergabeprüfung I. Allgemeine Angaben zur Vergabe Datum der Vergabeprüfung: Vorhabennummer: Vorhabenbezeichnung: Antragsteller: Gegenstand der Vergabe: Nummer des Vertrages: II. Vergabeprüfung
MehrBekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen
1 / 6 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH
MehrBau- und Vergaberecht
Bau- und Vergaberecht - VOB, VOL, VOF für Sportvereine - Informationsveranstaltung des BLSV Mittelfranken am 12. November 2008 Thema: Bau Sanierung Unterhalt Überblick 1. Vergaberecht 2. Architektenrecht
MehrSchnelleinstieg Vergaberecht
Haufe Fachbuch Schnelleinstieg Vergaberecht Regelungen rechtssicher umsetzen Bearbeitet von Dr. Annette Rosenkötter, Aline Fritz, Dr. Anne-Carolin Seidler 1. Auflage 2016. Buch. 192 S. Softcover ISBN 978
MehrNeues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Unterschwellenvergabeordnung UVgO
Neues zur Vergabe im Unterschwellenbereich: Der Entwurf zur Die neue Unterschwellenvergabeordnung UVgO Berliner Konzessionsrechtstage 2017 6. April 2017 Berlin Andreas Rüger Bundesministerium für Wirtschaft
MehrDas neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure
Titel Architektenkammer Niedersachsen * Ingenieurkammer Niedersachsen * Niedersächsischer Städtetag Vergabetag 2017 Das neue Vergaberecht aus Sicht der Architekten und Ingenieure Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm
MehrLandesfeuerwehrschule BW: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen. Manfred Hafner: Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen
Landesfeuerwehrschule BW: : Vergaben nach VOL/A Worauf kommts an, was sollten Sie wissen Vergaben nach der VOL/A Rechtliche Verpflichtung zur Anwendung der Vergabevorschriften Sach- und Finanzverantwortung
MehrDas neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI
Titel Ingenieurkammer Niedersachsen: Ingenieurrechtstag 2017 Das neue Vergaberecht Perspektiven und Chancen / HOAI Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm Prof. Dr.-Ing. Rainer Schwerdhelm * Ingenieurbüro Dr.
MehrAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Europäische Union Veröffentlichung des Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union 2, rue Mercier, 2985 Luxembourg, Luxemburg Fax: +352 29 29 42 670 E-Mail: ojs@publications.europa.eu Infos und Online-Formulare:
Mehr-1- Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Stand:
-1- Anwendungshinweise zu einzelnen Regelungen der NWertVO vom 19.02.2014 (Nds. GVBl. Nr. 4 v. 25.02.2014), zuletzt geändert durch VO vom 7. Dezember 2016 (Nds. GVBl. S. 278) > Die NWertVO erweitert die
MehrMERKBLATT. Richtig ausschreiben. Checkliste für öffentliche Auftraggeber
MERKBLATT Richtig ausschreiben Checkliste für öffentliche Auftraggeber Dieses Merkblatt wurde mit viel Sorgfalt erarbeitet. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
MehrDie Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Abbildung 2.1.: Nationale und europaweite Vergabeverfahren
KAPITEL 2 Die Vergabearten Die Vergabearten werden in nationale und europaweite Vergabearten unterschieden. Offenes Verfahren Nicht Offenes Verfahren EU-weite Verfahren Verhandlungsverfahren Wettbewerblicher
MehrGEMISCHTE VERTRÄGE. 2. Berliner Konzessionsrechtstage am 6./7. April Dr. Justus M. Bartelt
GEMISCHTE VERTRÄGE 2. Berliner Konzessionsrechtstage am 6./7. April 2017 Dr. Justus M. Bartelt ABGRENZUNG (1) Die 110-112 GWB regeln die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen, die verschiedene
MehrVergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen
PraxisWissen Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen VOF 2009, RPW 2008 von Dr. Tobias Hänsel, Sven Grosse 2., neubearbeitete Auflage Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Hänsel /
MehrAnsprechpartner/-in / Frau Kuß / Herr Tossing
Diese Abhandlung wird derzeit überarbeitet. Sie entspricht nicht der Vergaberechtsmodernisierung 2016. Arbeitshilfe für die Vergabestellen im Land Rheinland-Pfalz Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz
MehrHessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 12. Hessischer Vergabetag Anforderungen an die Unterschwellenvergabe Architekten- und Ingenieurleistungen Vergabe von freiberuflichen
MehrInhaltsverzeichnis. Bibliografische Informationen digitalisiert durch
Inhaltsverzeichnis Einführung 8 1 Was ist Vergaberecht 9 1.1 Geschichte des Vergaberechts 10 1.2 Ziel des Vergaberechts 10 2 Öffentliche Auftraggeber 11 3 Schwellenwert 14 4 Konjunkturpaket 17 5 Öffentlicher
MehrDAS NEUE VERGABERECHT
DAS NEUE VERGABERECHT Wieder einmal häufen sich Beschwerden der Mitglieder über die Ausschreibung von landschaftsplanerischen Leistungen, z.b. von Pflege- und Entwicklungsplänen. Dabei hat der Bundesgerichtshof
Mehr12. Hessischer Vergabetag Frankfurt 15. Februar 2017
12. Hessischer Vergabetag Frankfurt 15. Februar 2017 Entscheidungen zur VOF/VgV Hermann Summa OLG Koblenz Architektenhonorar BGH v. 19.04.2016 - X ZR 77/14 Grundsätzlich hat ein Bieter keinen Anspruch
MehrEnergietag Roth. Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm. Roth, 22. Juli 2009
1 Energietag Roth Neue Ausschreibungs- und Vergabemodalitäten beim Konjunkturprogramm Roth, 22. Juli 2009 RA Walter Schlund Bayerischer Bauindustrieverband e.v. Geschäftsstelle Nordbayern Katharinengasse
MehrRechtsanwalt Henrik Baumann. Hamburger Vergabetag Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen
Rechtsanwalt Henrik Baumann Hamburger Vergabetag 2013 31.01.2013 Workshop XII Vergabe von Reinigungs- und Facility-Management-Leistungen Zentrale Brennpunkte Bedarf Einbindung externer Sachverstand Beschaffung
MehrBekanntmachung vergebener Aufträge. Ergebnisse des Vergabeverfahrens. Dienstleistungen
1 / 5 Bekanntmachung vergebener Aufträge Ergebnisse des Vergabeverfahrens Dienstleistungen Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Freie und Hansestadt, FB SBH
MehrNeue Spielregeln und neue Chancen in der
Neue Spielregeln und neue Chancen in der Vielen Dank für Ihre öffentlichen Aufmerksamkeit! Vergabe RA Dr. jur. Günther Schalk TOPJUS Rechtsanwälte Frankfurt/Main 21.02.2017 Referent: Dr. jur. Günther Schalk
MehrVgV 2016 (VergabeVerordnung) VOL unterhalb der Schwelle. VOF oberhalb der Schwelle. Landesvergabegesetze
Seite 1 03.05.2016 Neuerungen im Vergaberecht 2016 Dipl. Ing. J. Junkers 1 Neuerungen im Vergaberecht 2016 gültig ab 18.04.2016 RL 2014/24/EU 2014/25/EU 2014/23/EU 2009/81/EG GWB 2016 (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
MehrEinleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts in Deutschland. 1. Teil 1: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)... 17
Vorwort der Herausgeber....................... VII Bearbeiterverzeichnis......................... XVII Abkürzungs- und Literaturverzeichnis................ XIX Einleitung: Die Entwicklung des Vergaberechts
MehrGrundlagen des Vergaberechts
Grundlagen des Vergaberechts Innocom 2014 Mag. Magdalena Ralser Unionsrecht klassische Richtlinie (RL 2004/18/EG) Sektoren-Richtlinie (RL 2004/17/EG) Verteidigungs- und Sicherheits-Richtlinie (RL 2009/81/EG)
MehrRechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg
Rechtskonforme Vergabe durch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 28. November 2006 Brüssel Dietmar Ruf Verwaltungsdirektor Gemeindetag Baden-Württemberg Dietmar Ruf 1 Interessen der Gemeinden
MehrVV zu 55 LHO. Zu 55:
55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluß von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muß eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände
Mehr1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?
1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte
MehrVergabevorschriften und ihre Anwendung
1. Einleitung Das Vergaberecht umfasst alle Regeln und Vorschriften, die das Verfahren für die öffentliche Hand beim Einkauf von Leistungen vorschreiben. Ob eine Leistung europaweit auszuschreiben ist,
MehrRechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen
Prof. Dr. Jürgen F. Baur/Philip Matthey Rechtliche Anforderungen an die Vergabe von Energiespar-Contracting- Aufträgen Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 9 Vorwort
MehrMathias Mantler. Der GMP-Vertrag aus bauvergaberechtlicher Sicht. PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften
Mathias Mantler Der GMP-Vertrag aus bauvergaberechtlicher Sicht PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Einleitung 13 A. Ausgangslage: Traditionelle Vergabeformen und GMP-Vertrag
MehrFachplanung der Gebäudeautomation bei Großprojekten
Fachplanung der Gebäudeautomation 2015 GA Ingenieurgesellschaft mbh Seite 1 Ihr Referent Dipl.-Ing. Marius Hartel VDI Fachrichtung Elektrotechnik/Automatisierungstechnik geschäftsführender Gesellschafter
MehrVergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen
18.04.2016 Vergaberechtsreform - 10 wesentliche Änderungen Was das neue Vergaberecht für Ihre Praxis bedeutet. Executive Summary > Umbruch in der Regelungsstruktur > Öffentlich-öffentliche Zusammenarbeit
MehrNeues Vergaberecht 2016
Neues Vergaberecht 2016 Mehr Flexibilität und Gestaltungsmöglichkeiten nach neuem Recht? Dr. Oliver Esch 5. Kölner Vergaberechtstag 13. September 2016 1 Ziele des neuen Vergaberechts Modernisierung Erleichterungen
MehrAnforderungen an Vergabeverfahren aus beihilfenrechtlicher Sicht
Anforderungen an Vergabeverfahren aus beihilfenrechtlicher Sicht Betrachtung einzelner Vergabeverfahren und deren beihilferechtlichen Auswirkungen PD Dr. Marc Bungenberg, LL.M. Universität Siegen Einführung
MehrDie neue VgV. Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt
Die neue VgV Dr. Jan Seidel Rechtsanwalt Update Vergaberecht 2010 2. Juli 2010 in Berlin 9. Juli 2010 in Düsseldorf 16. Juli 2010 in Hamburg Aufbau des Vergaberechts nach der Reform Aufbau des Vergaberechts
MehrCheckliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern
Checkliste für den Ablauf eines Vergabeverfahrens nach VOL/A 2009 bei SGB II Trägern Bottrop, den 28.08.2012 Marianne Eicker-Bix 1. Von der Bedarfserhebung bis zur Wahl der Vergabeart Bezeichnung des Dienstleistungsauftrages
MehrÖffentliches Wirtschaftsrecht
Öffentliches Wirtschaftsrecht Vergaberecht II Vergabeverfahren, Auswahlkriterien Vergaberecht Grundsätze 97 Grundsätze der Vergabe (1) Öffentliche Aufträge und Konzessionen werden im Wettbewerb und im
MehrEinleitung EU-Vergabeverfahren
Dienststelle Geschäftszeichen Vergabe-Nr. Kurzbezeichnung: 1. Bedarfsprüfung Der Begründung der Bedarfsstelle wird gefolgt. Ergänzungen/Änderungen: 2. Haushaltsmittel Hinweis auf den beigefügten Beschaffungsantrag.
MehrABau Teil IV Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieure
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt V M 2-4 ABau Teil IV Vergabe- und Vertragshandbuch für freiberufliche Leistungen der Architekten und Ingenieure Richtlinie / Formular IV 100 Einleitung
MehrCheckliste Verwaltungskontrolle Vergabe
1. Allgemeine Angaben 1.1 Allgemeine Angaben zur/zum Begünstigten und zur Vergabe Förder-Registriernummer: Nummer des Vorhabens/Antragsnummer: Begünstigte/r: Gegenstand der Vergabe/Leistung (kurze Beschreibung):
MehrBeratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen
Beratungs- und a hnlichen Unterstu tzungsleistungen Information der Abteilung Einkauf www.verwaltung.uni-koeln.de/abteilung33 Stand 07/2015 Inhalt 1. Vorbemerkung... 2 1.1. Einleitung... 2 1.2. maßgebliche
MehrB E S C H L U S S. In den Vergabenachprüfungsverfahren
VERGABEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr Reventlouallee 2-4, 24105 Kiel B E S C H L U S S Az.: VK-SH 21-27/08 und VK-SH 28-34/08 In den Vergabenachprüfungsverfahren
MehrInformations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz)
Informations- und Diskussionsrunde über kommunale Ausschreibungen und Vergaben der Stadt Forst (Lausitz) im Veranstaltungszentrum im Ostdeutschen Rosengarten Dienstag, 28. April 2009 1 Einleitung 2 Übersicht
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5
Vorwort 5 2.1. Zivilrechtliche Verträge 17 2.1.1. Bindefrist 17 2.1.2. Kalkulationsfehler 18 2.1.3. Können Angebote zurückgezogen werden? 19 2.2. Grundprinzipien des Vergaberechts 20 2.2.1. Wettbewerbsgrundsatz
MehrAusblick HVA F-StB 2014
Hauptabteilung Planung Planerische Grundsatzangelegenheiten Dirk Heidermann Ausblick HVA F-StB 2014 1 Ausblick HVA F-StB 2014 April 2014 Rahmenbedingungen Einführung Was ist neu? Ausblick Leistungstexte
MehrÖffentliche Ausschreibung
14.055 VV zu 55 LHO 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder
MehrEK-UNICO - Symposium
EK-UNICO - Sympsium Was kann eigentlich passieren..? Vergabeknzeptin, Erstellung der Vergabeunterlagen Berlin, den 28. September 2017 Martin Schumm. LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Vergaberecht Kunz
MehrBayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS
Verg 016/04 Vergabekammer Nordbayern 320.VK-3194-21/04 14/Str Bayerisches Oberstes Landesgericht BESCHLUSS Der Vergabesenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat unter Mitwirkung der Vorsitzenden
MehrVergaberecht 2011 News und Fristen
Vergaberecht 2011 News und Fristen Thomas Ferber, Potsdam, 5. April 2011 Agenda Agenda Vergaberechtsgrundlagen Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht NEWS Agenda Vergaberechtsgrundlagen Vergaberecht
Mehr54. 2 VgV - Schwellenwerte
54. 2 VgV - Schwellenwerte Der Schwellenwert beträgt 1. für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen 130 000 Euro; im Verteidigungsbereich
MehrInhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar?
Inhouse-Vergaben und interkommunale Zusammenarbeit Wann ist Vergaberecht anwendbar? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des
MehrVV zu 55 LHO 4.4. Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO
Verwaltungsvorschrift zu 55 LHO vom 01.07.2010 55 Öffentliche Ausschreibung (1) Dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen muss eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht
MehrDie neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen
Die neue Vergabeverordnung VgV - künftige Vergabe von Planungsleistungen Thomas Treitz, Referent Vergabe Wettbewerb, AKBW Ansprechpartner der Architektenkammer Baden-Württemberg im Bereich Vergabe und
MehrWirtschaftlichkeits- u. Rechtsfragen im Planungsbüro, TU Dresden Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen
Prüfbare Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen 1/22 Prüfbarkeit einer Abrechnung ist Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars vgl. 15 Abs. 1 HOAI: Das Honorar wird fällig, soweit nichts
MehrHermann Summa OLG Koblenz
Hamburger Vergabetag Handelskammer Hamburg 30. u. 31. Januar 2014 Die Aufhebung der Ausschreibung Hermann Summa OLG Koblenz Grundsätze Weder aus 97 Abs. 5 GWB noch aus 18 Abs. 1 VOB/A oder aus einer sonstigen
MehrStand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung
Stand des Vergaberechts aus Sicht des BMWi mit Blick auf E-Vergabe und Digitalisierung Innovationsschauplatz E-Vergabe und Digitalisierung der Beschaffung Dr. Thomas Solbach 27. September 2017 Berlin Bundesministerium
MehrNewsletter zum aktuellen Vergaberecht
Auftragsberatungsstelle Sachsen e.v. Mügelner Str. 40, Haus G 01237 Dresden Telefon: 0351 2802-402 Telefax: 0351 2802-404 post@abstsachsen.de www.abstsachsen.de Newsletter zum aktuellen Vergaberecht Ausgabe
Mehr122 (Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb) Vergabestelle
122 Vergabestelle Datum Vergabenummer Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentlicher Teilnahmewettbewerb für Beschränkte Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme Leistung Anlage Bekanntmachungstext Sehr
MehrGeplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. Neuerungen in NRW
Geplante Neuerungen im Vergaberecht mit NRW-Besonderheiten Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin Neuerungen in NRW 31.01.2012, Düsseldorf Veränderungen / Neuigkeiten Veränderungen / Neuigkeiten Vorschriften Rechtsprechung
MehrVergaberechtliche Rahmenbedingungen des Contracting
Vergaberechtliche Rahmenbedingungen des Contracting Fachkongress für kommunale Entscheidungsträger Kassel, 08.12.2005 S. N. P Alle Rechte vorbehalten. Vergaberecht Referent Rechtsanwalt Wolfgang E. Trautner
MehrVergabe von Rettungsdienstleistungen
Vergabe von Rettungsdienstleistungen Rechtsanwalt Dr. Martin Ott Hamburger Vergabetag 2013 31. Januar 2013 Kurzportrait Menold Bezler Menold Bezler Rechtsanwälte ist eine unabhängige, partnerschaftlich
MehrVOB/A - Kosten
101. 20 VOB/A - Kosten Kosten 1. (1) Bei Öffentlicher Ausschreibung darf für die Leistungsbeschreibung und die anderen Unterlagen ein Entgelt gefordert werden. Dieses Entgelt darf nicht höher sein als
MehrMIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN
MIT RECHTLICHER SICHERHEIT UMWELTFREUNDLICHE ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNG LEHREN R A D R. M A T T H I A S Z I E R E S Dr. Matthias Zieres STELLENWERT UMWELTFREUNDLICHER ÖFFENTLICHER BESCHAFFUNG Eine Vielzahl
MehrVergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus?
Vergaben unterhalb der EU- Schwellenwerte Wie wirken sich die Neuerungen aus? Regierungsrätin Ute Merkel Referat kommunale Zusammenarbeit und kommunale Wirtschaft Bayerisches Staatsministerium des Innern,
MehrVOL/A und VOL/B. Verlag W. Kohlhammer. Kurzerläuterungen für die Praxis. 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007
VOL/A und VOL/B Kurzerläuterungen für die Praxis 5., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2007 Dr. Hans-Peter Kulartz Rechtsanwalt in Düsseldorf Norbert Portz Beigeordneter beim Deutschen Städte- und
MehrAktuelle Seminartermine
Aktuelle Seminartermine Vergaberecht für Fördermittelempfänger Forschung, Daseinsvorsorge, Infrastruktur, Kunst und Tourismus viele Projekte sind ohne Fördermittel nicht mehr denkbar. Doch das Geld kommt
MehrGWB VOF. VgV. `êçåçääk. Info. nach der EU-Richtlinie RL 2004/18/EG. Februar 2006
`êçåçääk RL GWB Seite 1 nach der EU-Richtlinie RL 2004/18/EG Februar VgV VOF (unter Bezug auf Rundschreiben bmwi vom 26.1.06 veröffentlicht am 01.02.06) `êçåçääk Seite 2 Die EU-Richtlinie zur Vergabe öffentlicher
MehrFreie Hansestadt Bremen
Der Senator für Wirtschaft und Häfen Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Postfach 101529, 28015 Bremen -Verteiler lt. EMail- Auskunft erteilt Janine Lamot Zimmer 508 T: +49(0)421
MehrMartin Brück von Oertzen Rechtsanwalt. Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen. Titel
Martin Brück von Oertzen Rechtsanwalt Verfahren zur (Neu)Vergabe von Straßenbeleuchtungsverträgen Titel RA Kommunale Straßenbeleuchtungsaufträge sind öffentliche Aufträge im Regelfall: Dienstleistungsaufträge
MehrVergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng vertraulich. GDEKK Handeln aus Verantwortung.
Vergabe 2016+ Nach der Reform ist vor der Reform: Überblick, Ausblick und grundlegende Anforderungen an den Auftraggeber bei Einführung der elektronischen Vergabe GDEKK 2016 streng 2016 vertraulich.. streng
Mehr