Gemeinde Kleinmachnow Sanierungsmaßnahme August-Bebel-Siedlung

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1 Gemeinde Kleinmachnow Sanierungsmaßnahme August-Bebel-Siedlung

2 Gemeinde Kleinmachnow Sanierungsmaßnahme August-Bebel-Siedlung Das Quartier Die heutige August-Bebel-Siedlung entstand unter dem Namen Robert-Bosch- Siedlung für die Beschäftigten der Bosch-Werke als letzte von elf Siedlungen, die zwischen 1925 und 1940 dem Gedanken der Gartenstadt folgend errichtet wurden. Der 2. Weltkrieg verhinderte ihre Fertigstellung. Die Zeilenbausiedlung steht heute unter Denkmalschutz. Nach 1990 setzte ein erhebliches Interesse von Investoren an Neubauvorhaben ein. 60% der Wohnungen in Kleinmachnow waren restitutionsbelastet. Es bestand Wohnungsnot und nur geringes Flächenpotential für den Neubau. Den einzigen gemeindeeigenen Wohnungsbestand als Ausweichmöglichkeit für die von Verdrängung betroffenen Bewohner stellte die August-Bebel-Siedlung mit 220 WE dar. Sanierungserfordernis Mängel durch Kriegsschäden und unterlassene Instandsetzung, veraltete Haustechnik, eindringende Feuchtigkeit, das Fehlen eines Spielplatzes und gemeinschaftlicher Aufenthaltsflächen sowie der z. T. schlechte Zustand der Wege, Müllstandorte und Mietergärten wurden im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen festgestellt und führten zur Einleitung des Sanierungsverfahrens im vereinfachten Verfahren. Ziele und Konzept Ziel waren der Erhalt der Gestaltqualität und Baustruktur durch Instandsetzung und Modernisierung, die Schaffung zusätzlicher Wohnungsangebote durch Dachausbau, die Bebauung von Brachflächen sowie die fußgänger- und radfahrergerechte Gestaltung des Straßenraums mittels eines Gesamtplans mit Freiraumkonzept, Sozialplan und Konzept zur Neugestaltung der Außenanlagen.

3 Organisation Die Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbh (BSG) führte die VU durch, die Gemeinde Kleinmachnow verwaltete die Fördermittel. Die Einrichtung eines Mieterbüros, regelmäßige Mietersprechstunden, Mieterversammlungen sowie Modernisierungs- und Räumungsvereinbarungen mit den Mietern und ein Mieterbeirat sicherten die Betroffenenbeteiligung. Umsetzung Die Ordnungsmaßnahmen umfassten die Neuordnung/-gestaltung der Freiflächen, Finanzierung von Umzügen und Entschädigungen. Die Baumaßnahmen je Hausaufgang sollten innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen sein. Die 18 Wohnblöcke wurden in 4 Bauabschnitte geteilt und blockbezogene Umsetzkonzepte erarbeitet, die die soziale Situation der Bewohner berücksichtigten. Kosten und Finanzierung Die Kosten der städtebaulichen Untersuchungen und Planungen, Ordnungsmaßnahmen und Durchführungsaufgaben im Auftrag der Gemeinde beliefen sich auf 0,77 Mio. Euro. Die Gesamtkosten aller vier Bauabschnitte betrugen 17,00 Mio. Euro. In den Straßenausbau im Rahmen der Sanierung flossen 0,18 Mio. Euro Städtebaufördermittel und 0,11 Mio. Euro Anteil der GeWoG als Anlieger. Für das Land Brandenburg erprobte man in Kleinmachnow eine Kombination von Städtebauförderungsmitteln und Mitteln des Förderprogramms zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen. Die Finanzierung des ersten Bauabschnitts erfolgte ausschließlich mit Mitteln der Städtebauförderung. Drei unterschiedliche Förderprogramme kamen in der Finanzierung ab dem 2. Bauabschnitt nach Beratungen im Jahr 1994 zur Anwendung. Diese Umsteuerung war ein Ergebnis umfangreicher Abstimmungen der Verfahrensbeteiligten, der eine Überarbeitung der Maßnahmenkataloge zur Folge hatte. Die Außenhaut wurde mit Mitteln aus der Städtebauförderung finanziert. Die Erneuerung der Bestandswohnungen erfolgte durch Zuwendungen zur Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen nach Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des Landes Brandenburg vom 3. Mai Der Ausbau der Dachgeschosswohnungen durch Mittel des sozialen

4 Wohnungsbaus nach Richtlinien zur Förderung des Neubaus von Miet- und Genossenschaftswohnungen wurde durch den Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 26. Januar 1995 ermöglicht. Zusammensetzung der Ausgaben im Rahmen der Sanierung (Quelle: Abschlussbericht Gemeinde Kleinmachnow und Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft BSG; eigene Bearbeitung) Zusammensetzung der Einnahmen im Rahmen der Sanierung (Quelle: Abschlussbericht Gemeinde Kleinmachnow und Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft BSG; eigene Bearbeitung)

5 Bilanz und Bewertung Alle im Sanierungsgebiet liegenden Häuser konnten innerhalb kurzer Zeit entsprechend den Sanierungszielen umgesetzt werden. In den Mansarden der Dachböden entstanden 76 abgeschlossene Dachgeschosswohnungen. Die Sanierungsmaßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde umgesetzt und die gestalterische Qualität konnte auch ohne Eintragung in die Denkmalliste erreicht werden. Auch die Wohnnutzung blieb den Zielen entsprechend erhalten und die beiden Gewerbenutzungen wurden in das Sanierungskonzept einbezogen. Der Straßenbelag und die Fußwege der Siedlung wurden erneuert, die Schaffung eines Radweges erfolgte nicht. Die Siedlung konnte trotz der Entfernung von ungenehmigten Garagen und dem Schutz vor parkenden Autos auf öffentlichen Freiflächen durch Poller mit einer ausreichenden Anzahl von neuen Stellplätzen ausgestattet werden. Die Gestaltung der Mietergärten wurde gemeinschaftlich von der GeWoG, dem Mieterbeirat, den Hausmeistern und jeweils betroffenen Mietern in Abstimmung mit dem Freiraumkonzept beraten und festgelegt. Die frühere Poliklinik in der Siedlung wurde als Ärztehaus von der GeWoG modernisiert und instand gesetzt und schließt mit einem neu entstandenen Gewerbebaus mit Restaurant und Apotheke das zuvor vorhandene Versorgungsdefizit. Nur wenige Bewohner der Siedlung sind während des Sanierungsverfahrens aus der Siedlung weggezogen. Bewusst wurden die Mieter in die Gestaltung der Außenanlagen einbezogen, was zu einer hohen Identifizierung der Bewohner mit ihrer Anlage beitrug und sich im Umgang mit den Treppenhäusern und den Mietergärten widerspiegelt. Es konnte erreicht werden, dass für die alteingesessenen Bewohner mit geringerem Einkommen preiswerter Wohnraum erhalten und sogar neu geschaffen werden konnte. Mit dem Bau eines neuen Gemeindezentrums angrenzend an das Gebiet konnte die Position des Sanierungsgebiets zusätzlich aufgewertet werden. Die zuvor erwähnte schwierige wohnungspolitische Situation konnte durch ein Erweiterungsgebiet der August-Bebel-Siedlung mit weiteren Sozialwohnungen und anderen Bauvorhaben der Gemeinde entschärft werden. Die Gemeinde erhielt im Zuge der Gesamtmaßnahme das Belegungsrecht für alle frei werdenden oder neu entstehenden Dachgeschoßwohnungen.

6 Der Erfolg der Sanierungsmaßnahme wurde 1996 vom Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr mit dem Brandenburgischen Bauherrenpreis gewürdigt. Meilensteine 1992 Beschluss zur Durchführung vorbereitender Untersuchungen Die Architekten und Ingenieurgesellschaft Potsdam AIP erarbeitete im Sommer 1992 ein Maßnahmen- und Durchführungskonzept für die Modernisierung und Instandsetzung der Siedlung sowie den Ausbau der Mansarden zu abgeschlossenen Dachgeschosswohnungen Gemeindevertretung beschließt die Sanierungssatzung, die am 15. November 1993 Rechtskraft erlangt Einsetzen der Baumaßnahmen: 1. Bauabschnitt: Nov Dez Bauabschnitt: Okt Okt Bauabschnitt: Jan Nov Bauabschnitt: Okt Nov Verleihung des Brandenburgischen Bauherrenpreises durch das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr 1998 Abschlussfest der GeWoG mit allen Mietern und Verfahrensbeteiligten am 9. Oktober 2000 Aufhebung der Sanierungssatzung am 12.September

7 Bilder Bild 1: Wohnhäuser am August-Bebel-Platz Bild 2: Mietergärten Fotos: Holger Pietschmann

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