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1 Vertrag zur Regelung einer freien Mitarbeitertätigkeit Zwischen und dem Architekten, Dipl.-Ing. Vorbemerkung 1 Gegenstand und Grundlagen des Vertrages 2 Leistungen des Auftragnehmers 3 Aufgaben des Auftraggebers 4 Zeitablaufplanung 5 Honorar 6 Abnahme der Auftragnehmerleistungen 7 Vorzeitige Auflösung des Vertrages 8 Haftung für Mängel der Auftragnehmerleistungen 9 Verjährung 10 Versicherungsschutz 11 Schutz des Architektenwerkes und des Verfassers 12 Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten 13 Schlussbestimmungen Zusätzliche individuelle Vereinbarungen Vorbemerkung Folgende Wünsche des AG soll der AN bei der Ausführung des Auftrags berücksichtigen: Die Vorbemerkung vorausgeschickt, schließen die Parteien nachstehenden Vertrag. Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 1

2 1 Gegenstand und Grundlagen des Vertrages 1.1 Gegenstand des Vertrages ist Darstellung der Planungsaufgabe in Form einer 3D Visualisierung Bearbeitung von Zeichnungsdokumenten für die Entwurfsphase Bearbeitung von Zeichnungsdokumenten für die Genehmigungsplanung Bearbeitung von Zeichnungsdokumenten für die Ausführungsplanung Erstellen von digitalen Projektdokumentationen Erstellen von Mediendokumenten (wie Einzelvisualisierungen und Filmszenen) zum nachfolgend beschriebenen Bauvorhaben. Neubau Erweiterung Sanierung Umbau Nutzungsänderung eines Wohnhauses eines Mehrfamilienhauses eines Fachwerkhauses in 1.2 Grundlagen des Vertrages Dem Vertrag liegen ergänzend folgende Unterlagen zugrunde 1 : (Anlage 1) (Anlage 2) (Anlage 3) 1 z. B. ergänzende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, die HOAI, Unterlagen anderer Planer etc weitere: Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 2

3 2 Leistungen des Auftragnehmers 2.1 Leistungsphasen gemäß 33 HOAI: ergänzende Notizen 1. Grundlagenermittlung 2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitungen) 3. Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) 4. Genehmigungsplanung/Erarbeitung der Bauvorlagen 5. Ausführungsplanung 6. Vorbereitung der Vergabe 7. Mitwirkung bei der Auftragsvergabe 8. Objektüberwachung (Bauüberwachung) 2.2 Zusätzlich wird beauftragt: 2.3 Besondere Leistungen eingeordnet in die unter Ziffer 2.1 übernommene(n) 3 Aufgaben des Auftraggebers 3.1 Der Auftraggeber stellt er dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen/Unterlagen zur Verfügung und trifft unverzüglich alle notwendigen Entscheidungen. 3.2 Der Auftraggeber erklärt nach Aufforderung durch den Auftragnehmer schriftlich sein Einverständnis mit den erbrachten Leistungen (Freigabeerklärung). Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung setzen. 3.3 Der Auftraggeber reicht die erarbeiteten Unterlagen erst nach einer Prüfung an Dritte weiter. 3.4 Der Auftraggeber erklärt sich bereit, dem Auftragnehmer vor Beginn seiner Tätigkeit eine Bescheinigung seines Haftpflichtversicherers auszuhändigen, in der belegt wird, dass die Tätigkeit des Auftragnehmers mitversichert ist. Liegt keine Bescheinigung vor oder wird keine Eintragung des Auftragnehmers als freier Mitarbeiter vorgenommen, so dürfen die erarbeiten Planungsunterlagen nicht an Dritte weitergegeben werden. 4 Zeitablaufplanung Der Auftragnehmer wird seine erforderlichenleistungen so rechtzeitig erbringen, dass ein zwischen dem Auftraggeber und den ausführenden Unternehmern zu vereinbarender Fertigstellungstermin nicht aus Gründen gefährdet oder verzögert wird, die in der Sphäre des Auftragnehmers liegen. Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 3

4 5 Honorar 5.1 Grundlagen Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung Honorarzone, der das Objekt gemäß 5, 34 HOAI i. V. m. Anlage 3 zu 5 HOAI voraussichtlich angehört: Honorarsatz, 7 Abs. 1 HOAI: 5.2 Die unter Ziffer 2.1 übertragenen Leistungen werden gemäß 33 i. V. m. Anlage 11 zu 33 HOAI wie folgt vergütet: Grundlagenermittlung 3% Vorplanung 7% Entwurfsplanung 11% Genehmigungsplanung/Erarbeitung der Bauvorlagen 6% Ausführungsplanung 25% Vorbereitung der Vergabe 10% Mitwirkung bei der Vergabe 4% Objektüberwachung 31% 5.3 Leistungen nach Ziffern 2.2, 2.3 und Leistungen, die über die nach Ziffern 2.1 vereinbarten Leistungen hinaus zur Erreichung der vereinbarten Vertragsziele erforderlich und/oder nach Vertragsschluss vereinbart werden, sind nach nachgewiesenem Stundenaufwand zu vergüten. Nachstehende aufgeführte Leistungen werden nicht aufgrund des nachgewiesenen Stundenaufwands sondern als Pauschalhonorar wie folgt vergütet: (netto) (netto) (netto) 5.5 Zuschläge für Umbau und Modernisierung ( 35 HOAI) % Ist während der Planungs- und Bauzeit aufgrund Veranlassung des Auftraggebers nachträglich in nicht unerheblich erhöhtem Umfange vorhandene Bausubstanz mitzuverarbeiten, was bei Abschluss des Vertrages noch nicht bekannt war, verpflichtet sich der Auftraggeber, eine angemessene Erhöhung des Zuschlages zu vereinbaren. Mindestens ist der nachgewiesene Mehraufwand nach Stunden zu vergüten. 5.6 Anrechenbare Kosten Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf Grundlage der Kostenberechnung. Endet das Vertragsverhältnis zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostenberechnung aus Gründen, die der Architekt nicht zu vertreten hat, noch nicht vorliegt, so gilt als Grundlage zur Ermittlung der anrechenbaren Kosten die Kostenschätzung. Die anrechenbaren Kosten sind zu ermitteln nach: fachlich allgemein anerkannten Regeln der Technik der DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 (DIN 276-1: ).Ändert sich der beauftragte Leistungsumfang auf Veranlassung des Auftraggebers während der Laufzeit des Vertrages mit der Folge von Änderungen der anrechenbaren Kosten, ist die dem Honorar zugrunde liegende Vereinbarung durch schriftliche Vereinbarung anzupassen ( 7 Abs. 5 HOAI); Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 4

5 5.7 Einzelleistung ( 9 HOAI) Vorplanung % Entwurfsplanung % Objektüberwachung % 5.8 Nebenkosten ( 14 HOAI) Die Nebenkosten werden in Rechnung gestellt insgesamt mit einer Pauschale in Höhe von % des Nettohonorars oder auf Nachweis mit folgenden Sätzen Fahrtkosten bei Benutzung des eigenen Pkw 0.40 /km sonst Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Reisezeitaufwandsentschädigung 30 /Stunde Versandkosten und Kosten für Datenübertragungen mit % des Nettobetrages oder pauschal mit Tagegeldpauschale von Übernachtungskosten sonstige: 5.9 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe wird zu allen Honoraren und Nebenkosten gemäß 16 HOAI zusätzlich in Rechnung gestellt Abschlagszahlungen Der Auftraggeber ist auf Anforderung des Auftragnehmers in angemessenen zeitlichen Abständen zu Abschlagszahlungen verpflichtet, die dem jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungsstand entsprechen Nach Erbringung seiner Leistungen wird der Auftragnehmer Schlussrechnung legen. Nach vertragsgemäßer Erbringung/Fertigstellung aller gemäß Ziffer 2.1 bis Ziffer 2.3 dieses Vertrages übernommenen Leistungen kann er Teilschlussrechnung legen Aufrechnung Der Auftraggeber kann gegen den Honoraranspruch des Auftragnehmers nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen Pauschalhonorarvereinbarung Für die unter Ziffer 2 zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses übertragenen Leistungen, vereinbaren die Parteien folgendes Netto-Pauschalhonorar: netto Ziffern 5.8 und 5.9 kommen ergänzend zur Anwendung Unterbrechung der Vertragsdurchführung Wird die Durchführung des Vertrages wegen fehlender Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers unterbrochen, und hat der Auftragnehmer den Auftraggeber fruchtlos zur Mitwirkung aufgefordert, so steht dem Auftragnehmer für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene Entschädigung zu. Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 5

6 5.15 Wiederholung von Leistungen Sind aufgrund von Entscheidungen des Bauherren bereits erbrachte Leistungen zu wiederholen, nachdem Planungsergebnisse im Sinne des Ziffer 3.2 bereits freigegeben oder die jeweiligen Leistungsphasen im Sinne des Ziffer 2.1 abgeschlossen sind, so sind diese Leistungen nach nachgewiesenem Stundenaufwand zu vergüten. Die Vorplanung und die Entwurfsplanung nach Ziffer 2.1, werden, sofern diese jeweils vollständig erbracht wurden, gemäß Ziffer 5.2 vergütet. Jede weitere Vor- und Entwurfsplanung, die für das vertragsgegenständliche Objekt auf Veranlassung des Auftraggebers nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen gefertigt wird, ist nach nachgewiesenem Stundenaufwand zu vergüten Stundensätze Sofern Leistungen nach diesem Vertrag nach nachgewiesenem Stundenaufwand zu vergüten sind, vereinbaren die Parteien folgende Stundensätze: a) für den als freien Mitarbeiter tätigen Architekten und Systemberater 85 b) für den als freien Mitarbeiter tätigen, der technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllt, soweit sie nicht unter c) fallen 70 c) für den als freien Mitarbeiter tätigen, der die Aufgaben eines technischen Zeichners ausübt 50 (Die Bearbeitung von 3D Bauteildaten erfolgt nach 5.16.a.) 6 Abnahme der Auftragnehmerleistungen 6.1 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber eine Frist zur Abnahme seiner Leistung setzen. 6.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist. 6.3 Die vorbehaltlose Zahlung auf die (Teil-)schlussrechnung stellt die Teilabnahme der abgerechneten Leistungen dar. 7 Vorzeitige Auflösung des Vertrages Der Vertrag ist für den Auftraggeber jederzeit kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Hat der Auftragnehmer die Kündigung zu vertreten, so hat er nur Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wenn sie für den Auftraggeber brauchbar sind und einen selbständigen Wert besitzen. In allen anderen Fällen steht dem Auftragnehmer trotz Kündigung das vertraglich vereinbarte Honorar zu. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er in Folge der Aufhebung des Vertrages erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 8 Haftung für Mängel der Auftragnehmerleistung 8.1 Mängelansprüche des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. 8.2 Hat der Auftragnehmer eine geschuldete Leistung unvollständig oder mangelhaft erbracht, hat ihm der Auftraggeber Gelegenheit zu geben, die Leistung zu vervollständigen, vertragsgemäß zu vollenden oder mangelfrei nachzubessern (Nacherfüllung). Das gilt zeitlich unbefristet für die Erstellung von Dateien zur Projektdokumentation. Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 6

7 8.3 Die Haftung des Auftragnehmers wird über die Versicherungsvereinbarungen des Auftraggebers geregelt. Nachgewiesene Mehrkosten durch die Eintragung des Auftragnehmers als freier Mitarbeiter können bis zu einem Betrag von, jedoch max. 3% der Nettohonorarsumme verrechnet werden. 8.4 Für die Erstellung von 3D Dateien zur Baudokumentation wird eine Haftungsbeschränkung in Höhe von 200 v.h. der Honorarsumme vereinbart. 9 Verjährung 9.1 Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Gewährleistungsansprüche, verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, sofern gesetzlich keine kürzeren Verjährungsfristen vorgesehen sind oder die Parteien keine kürzere Verjährungsfrist vereinbart haben. 9.2 Mit der Abnahme beginnt die Verjährung. Für Leistungen nach Ziffer , die teilschlussgerechnet sind, beginnt die Verjährung mit Teilabnahme, spätestens mit vorbehaltloser Begleichung der Teilschlussrechnung. 10 Versicherungsschutz 10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen, in der der Auftragnehmer als freier Mitarbeiter mitversichert ist. 11 Schutz des Auftragnehmerwerkes und des Verfassers 11.1 Vom Auftragnehmer erbrachte Leistungen und Arbeitsergebnisse dürfen nur für das in 1 beschriebene Bauvorhaben verwendet werden Der Auftragnehmer ist berechtigt auch nach Beendigung dieses Vertrages das Bauwerk oder die bauliche Anlage in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu betreten, um fotografische oder sonstige Aufnahmen zu fertigen. Dem Auftragnehmer steht das Recht zu, in den Dateien namentlich genannt zu werden Der Auftraggeber ist zur Veröffentlichung des vom Auftragnehmer erstellten Datenmodelles nur unter Namensangabe des Auftragnehmers berechtigt Der gesetzliche Urheberrechtsschutz bleibt unberührt. 12 Herausgabe- und Aufbewahrungspflichten 12.1 Nach Beendigung der Leistungen des Auftragnehmers und nach Ausgleich fälliger Honoraransprüche kann der Auftraggeber verlangen, dass ihm die Bauvorlagen, Kopien und Pausen der Originalzeichnungen und der sonstigen vom Auftragnehmer zur Erfüllung seiner Leistungspflichten gefertigten und für das Bauvorhaben verwendeten Bauunterlagen ausgehändigt werden, sofern sie nicht schon vorher übergeben worden sind. Dies umfasst jedoch keinen Anspruch auf Übergabe der Originale Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Bauunterlagen länger als 10 Jahre nach Abnahme der letzten von ihm erbrachten Leistungen aufzubewahren. Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 7

8 13 Schlussbestimmungen 13.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden sollen schriftlich erfolgen Für den Fall, dass Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll gelten, was dem durch die Parteien beabsichtigten Zweck im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Zusätzliche individuelle Vereinbarungen Die folgenden zusätzlichen Vereinbarungen wurden nach ausführlicherer Erörterung und Abwägung der beiderseitigen Interessen einvernehmlich aufgenommen: Datum, Unterschrift Auftraggeber Datum, Unterschrift Auftragnehmer Vorlage: AIA AG Düsseldorf, Mustervertrag , für freie Mitarbeitertätigkeit überarbeitet. Verwendung:Individuell nicht zur Weitergabe an Dritte keine Gewähr! Vertragskennung:Vertragsschreiben-Formular-2017 Seite 8

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