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1 Studie im Auftrag der Hans Böckler Stiftung zum Thema Anwendung des Impairment-Only-Ansatzes bei der Goodwillbilanzierung anhand der Berichterstattung deutscher börsennotierter Unternehmen im Berichtsjahr Teil 2: Ergebnisse der Untersuchung - Erstellt von: Dipl. Betriebsw. Arno Prangenberg Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Dipl.-Kfm. André Bayer Korthäuer & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Essen,

2 Inhaltsverzeichnis 1. Gang der Untersuchung Darstellung und Interpretation der Ergebnisse Im Berichtsjahr 2006 vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf den Goodwill Bedeutung des Goodwill anhand von Bilanzrelationen Methoden zur Ermittlung des erzielbaren Betrages (recoverable amount) bei IFRS-Bilanzierern Methoden zur Ermittlung des fair value einer reporting unit bei den US- GAAP-Bilanzierern Verfahren zur Ermittlung des Nettoveräußerungswertes Parameter zur Ermittlung des Nettoveräußerungswertes mittels DCF- Verfahren Dauer des Detailplanungszeitraumes Wachstumsraten für die Zeit nach Ende des Detailplanungszeitraumes Diskontierungszinssatz zur Barwertberechnung der künftigen Cashflows Verteilung des Goodwills auf die CGU/RU Aktuell vorgenommene und bereits in der Vergangenheit aufgelaufene außerplanmäßige Goodwillabschreibungen Zusammenfassendes Ergebnis Anhang: Auswertung der Konzernabschlüsse der DAX-30 Unternehmen zum (bzw. alternativ früherer Bilanzstichtag des Geschäftsjahres 2005/2006) 2

3 1. Gang der Untersuchung Im Rahmen dieser Untersuchung wurden die Unternehmen der DAX30 hinsichtlich ihrer Goodwill-Bilanzierung untersucht. Dabei wurde zum einen die Bedeutung des Goodwill als Bilanzposten, zum anderen aber auch die Verfahrenweise des Impairment-Only-Ansatzes, betrachtet. Diese Untersuchung wurde mittels einer erstellten Checkliste, die die wesentlichen Kriterien für eine Analyse enthält, durchgeführt. Als wesentliche Kriterien für die Analyse des Impairment-Only-Ansatzes wurden einerseits die angewendeten Methoden (Nettoveräußerungspreis oder Nutzungswert), andererseits aber auch die Rahmenbedingungen zur Ermittlung des Barwertes, angesehen. Zu diesen Rahmenbedingungen gehören z.b. die Höhe des Diskontierungszinssatzes, der Planungshorizont oder die Anzahl der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten. Der Fragebogen wurde anhand der Geschäftsberichte der DAX30 für das Geschäftsjahr 2006 ausgewertet. Stichtag war hierbei der , bei abweichendem Wirtschaftsjahr ggf. früher. 2. Darstellung und Interpretation der Ergebnisse 2.1 Im Berichtsjahr 2006 vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen auf den Goodwill Von den insgesamt untersuchten DAX30 Unternehmen (23 IFRS-Bilanzierer; 7 US- GAAP-Bilanzierer) haben lediglich 10 Unternehmen (33%) eine außerplanmäßige Abschreibung des Goodwill vorgenommen. Bei den IFRS-Bilanzierern nahmen 8 Unternehmen (35%) eine außerplanmäßige Abschreibung vor. Von den 7 US-GAAP- Bilanzierern haben 2 Unternehmen (29%) eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Goodwill vorgenommen. 1

4 Anzahl vorgenommener Wertberichtigungen Wertberichtigung; 35% Keine Wertberichtigung; 65% Wertberichtigung; 29% Keine Wertberichtigung; 71% IFRS Keine Wertberichtigung US-GAAP Wertberichtigung 2.2 Bedeutung des Goodwill anhand von Bilanzrelationen Betrachtet man den Goodwill in Relation zum gesamten immateriellen Vermögen, so stellt man fest, dass der Goodwill hier einen großen Anteil ausmacht. Bei 17 Unternehmen macht er einen Anteil von mehr als 70% des immateriellen Vermögens aus. Einen Anteil von mehr als 80% des Goodwill am immateriellen Vermögen weisen 11 Unternehmen aus. Der höchste Anteil des Goodwill am immateriellen Vermögen wird mit 92,8% erreicht. Die mit Abstand niedrigsten Werte liegen bei 1,2% und 2,7%. Im Durchschnitt macht der Goodwill einen Anteil am immateriellen Vermögen von 59,8% aus. 2

5 Anteil des Goodwill am gesamten immateriellen Vermögen Anzahl Unternehmen % 6-20% 21-30% 31-40% 41-50% 51-60% 61-70% 71-80% 81-90% % Der Anteil des Goodwill am gesamten Anlagevermögen beträgt im Durchschnitt 11,3%. Bei 12 der untersuchten Unternehmen (40%) lag der Anteil jedoch deutlich darunter. Hierbei lag der tatsächliche Anteil des Goodwill am Anlagevermögen in 10 Fällen unter 2,6%. Zwei Unternehmen wiesen einen Anteil des Goodwill am Anlagevermögen von mehr als 50% aus. Anteil des Goodwill am gesamten Anlagevermögen Anzahl Unternehmen ,6% 2,7-10% 11-20% 21-30% 31-40% 41-50% 51-60% 61-70% Beim Verhältnis Goodwill zur Bilanzsumme kommt man zu dem Ergebnis, dass der Goodwill bei 26 Unternehmen (86,6%) kleiner als 20% ist. Hierbei liegt er für 12 Unternehmen (40%) sogar unter 1,6%. Im Durchschnitt beträgt der Anteil des Goodwill zur Bilanzsumme 3,1%, wobei ein Unternehmen (Fresenius) einen Anteil von 47,3% aufweist. 3

6 Verhältnis des Goodwill zur Bilanzsumme Anzahl Unternehmen % 3-10% 11-20% 21-30% 31-40% 41-50% Der Anteil des Goodwill im Verhältnis zum Eigenkapital liegt im Durchschnitt bei 30,9%. Bei zwei Unternehmen (TUI und Fresenius) übersteigt der Goodwill sogar das Eigenkapital, wobei ein Unternehmen (Fresenius) den Spitzenwert von 224,3% erreicht. Dies bedeutet, dass der Goodwill mehr als doppelt so groß ist wie das Eigenkapital des Unternehmens. Bei 14 Unternehmen (47%) liegt der Goodwill jedoch unter dem Durchschnitt von 30,9%. Verhältnis des Goodwill zum Eigenkapital Anzahl Unternehmen % 11-20% 21-30% 31-40% 41-50% 51-60% 61-70% 71-80% 81-90% % > 100% > 200% Als Zwischenfazit kann hier festgehalten werden, dass der Goodwill mit einem durchschnittlichen Anteil von mehr als 59,8% am immateriellen Vermögen, mit durchschnittlich 3,1% der Bilanzsumme und mit durchschnittlich 30,9% des Eigenkapitals, eine bedeutende Rolle im Rahmen der Bilanzierungs- und Analysepraxis aufweist. 4

7 2.3 Methoden zur Ermittlung des erzielbaren Betrages (recoverable amount) bei IFRS-Bilanzierern GmbH Bei den anzuwendenden Methoden zur Ermittlung des erzielbaren Betrages schreiben die IFRS vor, dass dieser der höhere Wert aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert darstellt. Die Untersuchung ergab, dass die Mehrzahl der Unternehmen (65,2%) als erzielbaren Betrag den Nutzungswert ermitteln. Der Nettoveräußerungswert wurde im Geschäftsjahr 2006 von 4 Unternehmen (17,4%) angewandt. Lediglich 3 Unternehmen (13,0%) gaben an, dass sie den höheren der beiden Werte als erzielbaren Betrag nutzen, wobei ein Unternehmen jedoch vorrangig den Nutzungswert ermittelt. Ein Unternehmen (BMW) machte keine Angaben über seine Ermittlung des erzielbaren Betrages, da die Höhe des Goodwill unwesentlich ist. Methode zur Ermittlung des erzielbaren Betrages (alle IFRS-Unternehmen) Nettoveräußerungswert Nuztungswert Beide Verfahren Keine Angaben Interessant bei der Analyse war die Feststellung, dass ein Unternehmen (TUI) angibt, den erzielbaren Betrag ausschließlich über den beizulegenden Zeitwert abzüglich Verkaufskosten (Nettoveräußerungswert) zu ermitteln. Als Grund führt das Unternehmen an, dass der Nettoveräußerungswert grundsätzlich über dem Nutzungswert liegt. Ein anderes Unternehmen (Volkswagen) hingegen gibt an, den erzielbaren Betrag grundsätzlich als Nutzungswert zu ermitteln. Grundsätzlich ist im Rahmen eines Impairmenttests der höhere der beiden o.g. Werte mit dem Buchwert der CGU zu vergleichen, um festzustellen ob eine Wertminderung vorliegt. IAS enthält jedoch die Ausnahme, wonach es nicht er- 5

8 forderlich ist beide Wertbestimmungen zu ermitteln, wenn der ermittelte Wert (Nettoveräußerungswert oder Nutzungswert) bereits größer ist als der Buchwert der CGU. Die Ermittlung des anderen Wertes ist somit obsolet. GmbH 2.4 Methoden zur Ermittlung des fair value einer reporting unit bei den US- GAAP-Bilanzierern US-GAAP-Unternehmen haben die Möglichkeit, im Rahmen ihres Impairmenttestes den Vergleichswert entweder als vorrangige Methode über den Marktpreis oder alternativ über den Barwert der geschätzten Cashflows zu ermitteln. Von den 7 US- GAAP-Unternehmen gaben 6 Unternehmen (85,7%) an, dass sie den Vergleichswert als Barwert der künftigen Cashflows ermitteln. Lediglich ein Unternehmen gab an, dass es beide Methoden verwendet. Methode zur Ermittlung des fair value einer reporting unit (alle US-GAAP Unternehmen) 6 1 Marktpreis Barwert der Cashflows 2.5 Verfahren zur Ermittlung des Nettoveräußerungswertes Innerhalb der Methoden zur Ermittlung des erzielbaren Betrages lassen sich in den IFRS folgende Verfahren unterscheiden: Der Nettoveräußerungswert ist primär anhand eines bindenden Angebots bzw. abgeschlossener Kaufvertrags abzuleiten. Sekundär kann auch ein Marktwert herangezogen werden. Hiervon machte lediglich ein Unternehmen (Telekom) gebrauch, da ein Angebot vorlag, woraus der beizulegende Zeitwert ermittelt werden konnte. Dies kann jedoch als Ausnahme gesehen werden, da solche Angebote bzw. Marktpreise i.d.r. nicht vorliegen werden. Als alternative 6

9 Möglichkeit, den Nettoveräußerungswert zu bestimmen, können andere bestmögliche Informationen herangezogen werden. Hierunter fällt auch die nach herrschender Meinung anzuwendende Ermittlung mittels Barwert der zukünftigen Cashflows. Dies wurde von 3 Unternehmen (13%) in Anspruch genommen. GmbH Der Nutzungswert hingegen, der als Barwert der künftigen Cashflows berechnet wird, wurde von 15 Unternehmen (65,2%) als erzielbarer Betrag angesehen. 3 Unternehmen ermittelten angabegemäß sowohl den Nettoveräußerungswert, als auch den Nutzungswert, über die Diskontierung der künftigen Cashflows ( Discounted Cashflow Verfahren DCF ). Ein Unternehmen (BMW) machte keine Angaben bezüglich der Ermittlung, da dessen Goodwill unwesentlich sei. Verfahren zur Ermittlung des erzielbaren Betrages bindendes Angebot / Vertrag Nettoveräußerungswert (alt. DCF-Verf.) Nuztungswert Beide Verfahren (als DCF-Verf.) k.a., da unwesentlich 2.6 Parameter zur Ermittlung des Nettoveräußerungswertes mittels DCF- Verfahren Dauer des Detailplanungszeitraumes Zur Berechnung des erzielbaren Betrags als Barwert der künftigen Cashflows wird in der Regel ein Detailplanungszeitraum von 3 Jahren bis maximal 5 Jahren herangezogen. Eine Ausnahme hiervon ist jedoch die Telekom mit einem Planungszeitraum von 10 Jahren. Im Geschäftsjahr 2006 hat dieses Unternehmen allerdings eine außerplanmäßige Abschreibung auf Basis eines Angebots vorgenommen. Somit liegen die Unternehmen in den Vorgaben der IFRS, die einen Detailplanungshorizont von maximal 5 Jahren vorsehen. 7

10 Dauer des Detailplanungszeitraum 10 Jahre Adidas Allianz BASF Continental Deutsch. Börse Deutsch. Post Fresenius Henkel HypoRealEstate Linde Lufthansa M.A.N Merck Metro MünchnerRück RWE Telekom ThyssenKrupp TUI mindestens höchstens Wachstumsraten für die Zeit nach Ende des Detailplanungszeitraumes Von den gesamten DAX30-Unternehmen haben lediglich 17 Unternehmen (57%) Angaben über die Verwendung einer Wachstumsrate gemacht. Hiervon haben 13 Unternehmen einen konkreten Wert genannt. Die anderen 4 Unternehmen gaben lediglich an, dass sie eine prognostizierte langfristige Wachstumsrate, einen Branchenwert, einen Durchschnitt der Detailplanung oder geeignete Wachstumsraten verwenden. Für die im Anschluss an den Detailplanungszeitraum zu berücksichtigenden Cashflows verwenden die Unternehmen eine Wachstumsrate von durchschnittlich 1,3%. Die Mehrzahl der Unternehmen rechnen jedoch in der Regel mit einer Wachstumsraten, die zwischen 0% und 2% liegt. Es gibt lediglich drei Unternehmen, die mit einer Wachstumsrate von mehr als 2% rechnen. Dies sind die Deutsche Post mit bis zu 3%, Fresenius mit bis zu 4% und Lufthansa mit bis zu 4,8%. 8

11 Bandbreite der Wachstumsraten 4,8% 4,0% 3,0% 2,0% 2,0% 2,0% 2% 0,4% 0% 0% 0% 1,0% 0,0% 1,0% 1,5% 1,3% 1,0% 0% 0% Adidas BASF Continental Deutsch. Post Fresenius Henkel Linde Lufthansa M.A.N Metro MünchnerRück RWE TUI Diskontierungszinssatz zur Barwertberechnung der künftigen Cashflows Der Diskontierungszinssatz zur Berechnung des Barwertes der zukünftigen Cashflows liegt bei einem Nachsteuer-Zins zwischen 6,6% und 15,8%. Für den Vorsteuer- Zinssatz liegt er zwischen 5,6% und 12,4%. Wesentlicher Unterschied zwischen dem Vorsteuerzins und dem Nachsteuerzins ist der sog. tax-shield, der aus dem Steuervorteil der Fremdfinanzierung resultiert, da Zinsaufwendungen das Ergebnis mindern. Von den gesamten DAX30 Unternehmen haben 22 Unternehmen (73%) Angaben über den Diskontierungszinssatz gemacht. 9

12 Höhe Diskontierungszinssatz (vor Steuern) Werte in % 7,9 7,3 12,2 12,4 12,2 7,6 7, ,2 9, ,5 7,5 8,9 10 Bayer Continental Deutsche Börse Deutsche Post E.ON HypoReal Estate Lufthansa M.A.N Münchner Rück RWE Thyssen/ Krupp Volkswagen Bandbreite und Höhe Diskontierungszinssatz (nach Steuern) 15,83 Werte in % 9,9 10,2 8 7,2 6,7 7 8,5 6,83 7,9 6,6 7,8 7,5 6,1 7,94 6,44 Adidas BASF Daimler Deutsch. Postbank Fresenius Henkel Linde Merck Metro TUI 10

13 2.7 Verteilung des Goodwills auf die CGU/RU GmbH Die Verteilung des Goodwill auf die CGU/RU, die aus dem Unternehmenszusammenschluss nutzen ziehen, ist sehr unterschiedlich. Bei 20 Unternehmen wird der Goodwill auf bis zu 8 ZGE/RU verteilt, wobei 5 Unternehmen den Goodwill auf 5 ZGE/RU und 8 Unternehmen den Goodwill auf bis zu 3 ZGE/RU verteilen. Bei 6 Unternehmen wird der Goodwill auf 20 bis ca. 100 ZGE/RU verteilt. 4 Unternehmen machten keine Angaben. Verteilung des GoF auf die ZGE/RU Anzahl Unternehmen ca. 100 k.a. Anzahl der ZGE/RU 2.8 Aktuell vorgenommene und bereits in der Vergangenheit aufgelaufene außerplanmäßige Goodwillabschreibungen Bei den 10 Unternehmen, die eine außerplanmäßige Abschreibung im Geschäftsjahr 2006 vorgenommen haben, lag die Abschreibungsquote auf den Goodwill bei durchschnittlich 1,3%. Dieser Durchschnitt ist jedoch durch die hohe Abschreibung von TUI beeinflusst, da 8 Unternehmen mit einer Abschreibungsquote von 0,01% bis 0,86% deutlich unter dem Durchschnitt liegen. Die mit Abstand höchste Abschreibungsquote von 22,36% weist das Unternehmen TUI auf. Die Abschreibungsbeträge selbst lagen, mit Ausnahme des Unternehmens TUI, zwischen 0,1 Mio. und 34 Mio. Das Unternehmen TUI hat mit einer außerplanmäßigen Abschreibung i.h.v. 709,5 Mio. die mit Abstand höchste Wertminderung vorgenommen. 11

14 Höhe der Abschreibungen in 2006 (Werte in Mio.) ,1 1, Merck Deutsche Börse Linde MünchnerRück RWE Infineon Telekom Deutsche Bank ThyssenKrupp TUI Interessant ist auch die Höhe der bereits in vergangenen Geschäftsjahren vorgenommenen kumulierten Abschreibungen. So hat beispielsweise die Deutsche Telekom im Jahr 2004 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den Goodwill i.h.v Mio. (kum. Abschreibung 29,8%), im Jahr 2005 i.h.v Mio. (kum. Abschreibung 36,5 %) und im Jahr 2006 i.h.v. 10 Mio. (kum. Abschreibung 32,7 %) vorgenommen. Dies könnte darauf schließen lassen, dass im nächsten Geschäftsjahr lediglich mit einer geringen Anpassung des Goodwill zu rechnen ist. Das Ergebnis der Untersuchung ergab, dass 9 Unternehmen (30%) der gesamten DAX30-Unternehmen bisher keinerlei außerplanmäßige Abschreibungen auf den Goodwill vorgenommen haben. Bei weiteren 6 Unternehmen (20%) liegt die bisher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung bei bis zu 1%. Hierbei beträgt der Anteil bei 3 Unternehmen lediglich bis 0,06%. Bei 6 Unternehmen wurden bisher mehr als 20% außerplanmäßig abgeschrieben. Das Unternehmen Daimler hat bereits 39,5% seines Goodwill außerplanmäßig abgeschrieben. Dies ist der höchste Wert. Insgesamt lässt dies erkennen, dass die Unternehmen in der Zukunft noch erhebliches Abschreibungspotential besitzen. 12

15 Anteil bereits abgeschreibener Goodwill Anzahl Unternehmen % >0-1% 1,1-2% 2,1-10% 11-20% 21-30% 31-40% Die außerplanmäßige erfolgswirksame Abschreibung auf den Goodwill hat das Ergebnis im Berichtsjahr 2006 wie bereits oben angeführt nur unwesentlich beeinflusst. So lag der Anteil der Goodwillabschreibung am Ergebnis bei 6 Unternehmen zwischen 0,01% und 0,28%. Bei einem Unternehmen lag er bei 3,15%. Lediglich beim Unternehmen TUI betrug der Anteil der außerplanmäßigen Goodwillabschreibung am Ergebnis 83,8%, was wesentlich zu einem negativen Gesamtergebnis des Unternehmens führte. Anteil der Goodwillabschreibung am Jahresergebnis Anzahl Unternehmen ,2% 0,2-0,4% 83,81% 3. Zusammenfassendes Ergebnis Festzustellen ist, dass der Goodwill in einer Durchschnittsbetrachtung einen sehr hohen Anteil am immateriellen Vermögen ausmacht. Die Höhe der vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill ist jedoch, im Verhältnis zum 13

16 Buchwert des Goodwill, sehr niedrig. Des Weiteren hat die Mehrheit der DAX30 Unternehmen im Berichtsjahr 2006 keine außerplanmäßige Wertberichtigung auf den Goodwill vorgenommen. GmbH Ursache hierfür kann einerseits sein, dass rein rechnerisch kein Wertminderungsbedarf vorlag. Es könnte aber auch andererseits sein, dass der derivative Goodwill ganz oder teilweise durch originären Goodwill (für den ein Aktivierungsverbot besteht) ersetzt wurde. Letzteres geschieht beispielsweise durch den weiteren Ausbau des Geschäfts, wenn hierbei der Marktwert einer Einheit (CGU/RU) steigt. Der derivative Goodwill ist dann lediglich ein Teil dieser Einheit, da keine Zuschreibung stattfindet. Berechnet man den erzielbaren Betrag, so ist in diesem dann sowohl der derivative, als auch der originäre Goodwill enthalten. Des Weiteren ergab die Untersuchung, dass der Goodwill als Bilanzposition eine erhebliche Bedeutung in der Bilanzierungs- und Analysepraxis ausweist, da er z.b. bei 17 Unternehmen mehr als 70% des immateriellen Vermögens ausmacht. Zudem ist zu beachten, dass der tatsächliche Goodwill den in der Bilanz ausgewiesenen Goodwill in vielen Fällen übersteigen wird. Das Verbot der Zuschreibung auf den höheren Goodwill führt letztlich dazu, dass die tatsächliche Höhe des immateriellen Vermögens nicht ersichtlich ist und stille Reserven entstehen. Die Vorschriften zum Impairment-Only-Ansatz gewähren dem Management erhebliche Spielräume im Rahmen der Ermittlung des erzielbaren Betrages. Eine Schätzung der zukünftigen Cashflows, die Bestimmung des Diskontierungszinssatzes oder die Dauer des Planungszeitraumes beeinflussen die Ermittlung des erzielbaren Betrags und damit den Vergleichswert im Rahmen eines Impairmenttestes. Diese Spielräume können Unternehmen nutzen, um im negativen Sinne Bilanzpolitik zu betreiben. Hierdurch kann eine andere Darstellung als die geforderte tatsächliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entstehen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden als Aufwand erfasst und mindern letztlich das Ergebnis. Zudem weist eine außerplanmäßige Abschreibung einer ZGE/RU darauf hin, dass sie nicht, wie ursprünglich angenommen, in der Lage ist, die erwarteten Cashflows zu generieren. 14

17 Die Deutsche Telekom AG weist in ihrem Konzernlagebericht 2006 zur Werthaltigkeit des Vermögens der Deutschen Telekom ausdrücklich darauf hin, dass das Ergebnis der Deutschen Telekom AG durch vorgenommene Wertminderungen in erheblichem Umfang gemindert werden kann, was wiederum den Kurs der T-Aktie belasten könne. Diese befürchteten Auswirkungen auf den Aktienkurs eines Unternehmens können ein Grund dafür sein, warum so wenige außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen wurden. Hieraus kann auch die Vermutung aufgestellt werden, dass Unternehmen außerplanmäßige Abschreibungen, zugunsten des Aktienkurses, möglichst vermeiden möchten und außerplanmäßige Abschreibungen nur vorgenommen werden, wenn sich dies nicht mehr vermeiden lässt. Dies würde auch die niedrigen Anteile der Goodwillabschreibung erklären. Ein anderer Grund für die geringe Anzahl der vorgenommenen Wertminderungen kann jedoch auch sein, dass der derivative Goodwill relativ wertbeständig ist. D.h., eine Wertminderung bisher tatsächlich nicht vorgelegen hat. Zudem können in früheren Geschäftsjahren bereits Wertanpassungen vorgenommen worden sein, sodass im Geschäftsjahr 2006 keine wesentlichen außerplanmäßigen Abschreibungen notwendig waren. Im Geschäftsjahr 2005 lag ein Gesamtabschreibungsbetrag bei den gesamten DAX30 Unternehmen i.h.v Mio. vor. In 2006 dagegen 807,2 Mio.. Insbesondere haben im Geschäftsjahr 2005 die Unternehmen Deutsche Post (440 Mio. ), Lufthansa (300 Mio. ), RWE (814 Mio. ) Siemens (262 Mio. ) und Telekom (1.920 Mio. ) hohe außerplanmäßige Abschreibungen auf den Goodwill vorgenommen. Das würde zumindest für diese Unternehmen erklären, warum sie im Geschäftsjahr 2006 keine bzw. nur eine geringe außerplanmäßige Wertminderung vorgenommen haben. 15

18 Anhang: Auswertung der Konzernabschlüsse der DAX-30 Unternehmen zum (bzw. alternativ früherer Bilanzstichtage des Geschäftsjahres 2005/2006) > siehe folgende Seiten < 16

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