Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018

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1 Übungen im Obligationenrecht Besonderer Teil Frühjahrssemester 2018 Fall 1: Sechs Mülleramazonen-Papageien Donnerstag, RA Dr. Eva Maissen

2 Befragung im Rahmen von Abschlussarbeit CAS Hochschuldidaktik TAN / Losung: P3UNJ Seite 2

3 Zürcher Moot Court im Obligationenrecht Simuliertes Schiedsverfahren zu einem obligationenrechtlichen Fall Inhalt: Schriftenwechsel (Klageschrift und Klageantwort) sowie Plädoyers vor einem Schiedsgericht aus erfahrenen Anwältinnen und Anwälten Einzigartige Möglichkeit, im Studium bereits die Rolle und Arbeitsweise eines Anwalts/einer Anwältin kennenzulernen Erwerben von Schlüsselqualifikationen und Soft-Skills für den Anwaltsberuf wie Argumentations- und Teamfähigkeit Voraussetzungen: Absolviertes 4. Semester (bei Seminarbeginn) / auch Masterstudierende Seite 3

4 Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot Court Simuliertes Schiedsverfahren zu einem Fall im Wiener Kaufrecht (CISG) mit prozessualem Problem zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit Inhalt: Schriftenwechsel in Englisch sowie Plädoyers in Wien und Hong Kong vor erfahrenen ProfessorInnen und Anwälten unterschiedlichster Herkunft Grösster juristischer Wettbewerb auf dem Gebiet des Handels- und Wirtschaftsrechts mit über 350 teilnehmenden Teams aus der ganzen Welt Enge Zusammenarbeit mit Anwälten und Kontakt zu internationalen Anwaltskanzleien Voraussetzungen: vorzugsweise Studierende im Master, sehr gute Englischkenntnisse, vorzugsweise erfolgreiche Teilnahme am Moot Court im OR Seite 4

5 3 Mal Pause Rechtswissenschaftliches Institut Veranstaltungsdaten Fall Text 1 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Fall 5 Fall 6 Fall 7 Do, Do, Do, Do, Do, Do, Do, Seite 5

6 Sachverhaltsskizze V Viktor 6 Papageien CHF K Kurt BGE 133 II 257 (Mülleramazonen-Papageien-Fall) BGE 114 II 131 (Picasso-Fall) Seite 6

7 Anspruchsmethode (I) Wie ist die Rechtslage? = alle Ansprüche zwischen allen Personen Vorgehen: Anspruchsmethode: Wer kann was von wem woraus verlangen? Seite 7

8 Anspruchsmethode (II): Reihenfolge der Anspruchsprüfung Viele Qualen spürt der Bearbeiter (alternativ: Viel Quatsch schreibt der Bearbeiter) 1. vertragliche Ansprüche 2. quasivertragliche Ansprüche 3. sachenrechtliche Ansprüche 4. deliktische Ansprüche (unerlaubte Handlung) 5. bereicherungsrechtliche Ansprüche Seite 8

9 vertragliche Ansprüche Rechtswissenschaftliches Institut Vorfrage: Zustandekommen und Qualifikation des Vertrages Kaufvertrag gemäss OR 184 I Sachgewährleistung Wandlung? (OR 205 I und III, OR 207 f.) Minderung? (OR 205 I und II) Ersatzlieferung währhafter Ware? (OR 206) jeweils plus Schadenersatz (OR 208 II/III, OR 97 I) Schlechterfüllung (OR 97 I) Seite 9

10 Vertraglicher Anspruch Wandlung I Rechtswissenschaftliches Institut Anspruch von K gegen V auf Rückzahlung von CHF aus Wandlung nach OR 208 II (i.v.m. OR 205 I) Vorliegen eines Sachmangels (OR 197 I) im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs Prüfung und Rüge (OR 201 f.) Käufer hatte keine Kenntnis vom Mangel (OR 200) kein gültiger Ausschluss der Gewährleistung (OR 199, OR 100) Wahrung der Fristen (OR 210) Wandlung gerechtfertigt und möglich (OR 205 II und III)? Seite 10

11 Prüfungs- und Rügefrist offene (erkennbare) Mängel Prüfungsfrist Rügefrist bei verspäteter Mängelrüge: Verwirkung Gewährleistungsrechte bei verspäteter Geltendmachung: Verjährung Gewährleistungsrechte Ablieferung Feststellung des Mangels Mängelrüge Ablauf Verjährungsfrist Einrede, sofern gerügt vor Ablauf Verjährungsfrist versteckte Mängel Rügefrist bei verspäteter Mängelrüge: Verwirkung Gewährleistungsr. bei verspäteter Geltendmachung: Verjährung Gewährleistungsrechte Ablieferung Feststellung des Mangels Mängelrüge Ablauf Verjährungsfrist Einrede, sofern gerügt vor Ablauf Verjährungsfrist Seite 11

12 Vertraglicher Anspruch Wandlung II Rechtswissenschaftliches Institut Anspruch von K gegen V auf Schadenersatz in der Höhe von CHF 2 Mio. aus Wandlung nach OR 208 II/III Sachmangel, Prüfung/Rüge, keine Kenntnis, kein Ausschluss, Frist, Wandlung gerechtfertigt und möglich Schaden Vertragsverletzung Kausalzusammenhang (Verschulden), je nachdem, ob OR 208 II oder III Seite 12

13 BGE 133 III 257 ff., 273, E. 3.3 Im vorliegenden Fall hat sich die Krankheit der gekauften Papageien direkt auf den Vogelbestand des Käufers übertragen, weshalb insoweit ein unmittelbarer Kausalzusammenhang vorliegt. Daran vermag nichts zu ändern, dass die Übertragung erst durch die Einstallung und den damit verbundenen Stress möglich wurde, zumal die neue Einstallung zwingend mit dem Verkauf verbunden war und damit zur üblichen Verwendung gehörte, welche nicht als selbständige hinzutretende Schadensursache zu betrachten ist. Seite 13

14 Abgrenzung von OR 208 I und II gemäss BGE 133 III 257 erfolgt Abgrenzung nach der Länge der Kausalkette der Schaden nach OR 208 II wird durch Lieferung mangelhafter Ware verursacht, ohne Hinzuritt von weiteren Schadensursachen in der Kausalkette übliche Verwendung (z.b. Einstallung) der Kaufsache durch den Käufer ist kein weiteres Glied in der Kausalkette Seite 14

15 Beispiele aus BGE 133 III 257, 267 E und 272 E. 3.2 mangelhafte Geschirrspülmaschine unmittelbarer Schaden führt dazu, dass Wasser ausläuft und den Boden des Käufers beschädigt mittelbarer Schaden wenn das auslaufende Wasser in eine elektrische Installation eindringt und hierdurch einen Kurzschluss mit Brand bewirkt Krankheit einer gekauften Kuh Verlust des Viehbestands des Käufers zufolge der Übertragung der Krankheit wenn Bauer deshalb seine Felder nicht bearbeiten und in Folge seine Schulden nicht mehr bezahlen kann Seite 15

16 Vertraglicher Anspruch: Minderung und Ersatzlieferung Anspruch von K gegen V auf Ersatz des Minderwertes aus Minderung nach OR 205 I in der Höhe von (-) nur Wandlung möglich Anspruch von K gegen V auf Ersatzlieferung währhafter Ware nach OR 206 I (-) keine Gattungsschuld Hinweis: Schadenersatzanspruch würde sich bei beiden Ansprüchen nur nach OR 97 I richten, da Verschulden (-) auch kein Anspruch auf SchE Seite 16

17 Vertragliche Ansprüche: Schlechterfüllung (OR 97 I) Rechtswissenschaftliches Institut Ansprüche von K gegen V auf Schadenersatz in der Höhe von 2 Mio + Wert der Vögel aus Schlechterfüllung nach OR 97 I Prüfung und Rüge (OR 201 I) Wahrung der Fristen (OR 210) Schaden Vertragsverletzung Kausalzusammenhang Verschulden (in casu aber (-)!) subj. Komponente: Urteilsfähigkeit BGer: hier dazulesen obj. Komponente: Vorsatz oder Fahrlässigkeit Seite 17

18 Ausservertragliche Ansprüche: unerlaubte Handlung (OR 41) Anspruch von K gegen V auf Schadenersatz aus unerlaubter Handlung in der Höhe von CHF 2 Mio. nach OR 41 I Schaden Widerrechtlichkeit ( CHF (-), da keine Verletzung absolutes Recht, 2 Mio. (+), da Verletzung Eigentum als absolutes Recht) Kausalzusammenhang Verschulden Seite 18

19 Ausservertragliche Ansprüche: ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62) (I) Anspruch von K gegen V aus ungerechtfertigter Bereicherung nach OR 62 I in der Höhe von CHF Bereicherung aus dem Vermögen eines anderen ; Entreicherung keine Rechtfertigung nur, wenn es keinen Vertrag mehr gibt. Seite 19

20 Ausservertragliche Ansprüche: ungerechtfertigte Bereicherung (OR 62) (II) nur, wenn Anfechtung wegen Grundlagenirrtums (BGE 114 II 131 ff., Picasso-Fall) Voraussetzungen OR 24 I Ziff. 4 falsche oder fehlende Vorstellung über den Sachverhalt subjektive Wesentlichkeit objektive Wesentlichkeit (allenfalls Erkennbarkeit der Wesentlichkeit, umstritten) Seite 20

21 Sachenrechtlicher Anspruch Anspruch des V gegenüber K auf Herausgabe der toten Vögel aus ZGB 641 II Vindikationsklage (ZGB 641 II): Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer (= Aktiv- und Passivlegitimation) Voraussetzungen Eigentumsübertragung Traditio (ZGB 714 II) gültiges Grundgeschäft (Kausalitätsprinzip) Verfügungsberechtigung des Veräusserers Seite 21

22 vertragliche I ausservertragliche Ansprüche Voraussetzungen der Ansprüche? ( Umfang der Ansprüche?) Verhältnis der vertraglichen zu den ausservertraglichen Ansprüchen? Seite 22

23 Fazit: mögliche Ansprüche im vorliegenden Fall: vertraglich, K gegen V: Gewährleistung CHF aus Wandlung (OR 208 II) CHF 2 Mio. Schadenersatz (OR 208 II) Wenn Anfechtung wegen Grundlagenirrtums ( kein Vertrag): sachenrechtlich, V gegen K: rei vindicatio auf Rückgabe tote Vögel (ZGB 641 II) bereicherungsrechtlich, K gegen V: ungerechtfertigte Bereicherung auf CHF (OR 62 I) (-) Schlechterfüllung (OR 97 I) und unerlaubte Handlung (OR 41 I), da kein Verschulden Seite 23

24 Vorbereiten auf Übung zu Fall 2 Sachverhalt lesen die anwendbaren Normen im Gesetz suchen und anwenden Fall mit Kollegen diskutieren vertieftes Wissen in Lehrbüchern/Kommentaren nachschlagen Vorbereitungsunterlagen auf der Website lesen eignet sich auch als Nachbereitung, wenn für eine Vorbereitung keine Zeit war Seite 24

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