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1 Seite: 418 N I E D E R S C H R I F T über die 33. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg am Donnerstag, dem 01. Juli 2010, in der Mehrzweckhalle in Dornburg-Wilsenroth. Beginn: Uhr Ende: Uhr Sitzungsunterbrechung: von Uhr bis Uhr Gesetzliche Mitgliederzahl: 31 Anwesend: a) stimmberechtigt: Trottmann, Peter Dr. Valeske, Walter, ab TOP 2 Kloft, Katja Stahl, Michael Sauer, Ulrich Horneck, Klaus Buschmann, Christa Zimmermann, Andreas Dapprich, Christoph Bock, Rosemarie Stahl, Arno Kunz, Christoph Gräf, Erhard Laux, Werner Bastian, Erika Kegler, Franz-Josef, bis TOP 9 Brenschede, Renate Wüst, Achim Baron, Ottmar Noll, Herbert Klawitter, Heike Simon, Toni Ehl, Gilbert Weber, Karl-Josef b) nicht stimmberechtigt: Höfner, Andreas, Bürgermeister Bender, Joachim Wörsdörfer, Günter Stähler, Markus Agoretti, Ernst Boderke, Karin Arens, Anne für Zimmermann, Andreas Fröhlich, Manfred Ries, Kurt

2 Seite: 419 Hartmann, Andreas für Sabel, Heinz Jäger, Peter Kirch, Holger Zingel, Tobias c) entschuldigt: Prof. Dr. Stiefl, Jürgen Gotthardt, Rita Schlimm, Klemens Schardt, Peter Gerlach, Werner Wagner, Karlheinz Weber, Christof Schröter, Michael Heinz, Karl Diederich, Franz Gläser, Christoph Schmitz, Dieter Hörter, Klaus Tagesordnung 1. Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung. 2. Mitteilungen des Gemeindevorstandes. 3. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dornburg für das Haushaltsjahr 2009 ( 114 e ff. HGO). hier: Beitrittsbeschluss durch die Gemeindevertretung. 4. Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Änderung der zurzeit gültigen Friedhofsordnung und Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Dornburg. 5. Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über den Entwurf einer neuen Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Dornburg (StrBS). 6. Verschmelzung lokale Nahverkehrsgesellschaft Limburg-Weilburg GmbH - Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbh. 7. Bauleitplanung der Gemeinde Dornburg. Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung Anwesen Talhof im Ortsteil Thalheim. hier: Aufstellungsbeschluss. 8. Brunnenplatz Dornburg-Dorndorf. hier: Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes.

3 9. Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Erhöhung des Beitrages für die Mittagsversorgung und Erhebung eines Zusatzbeitrages für die Betreuung in der Randzeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr in den Kindergärten. 10. Arzt nach Langendernbach. hier: Antrag der SPD-Fraktion. 11. Spenden an Hallenbadverein Offheim und Tierschutzverein. hier: Antrag der SPD-Fraktion. 12. Pauschalmenge für die Erhebung der Gebühr für die Zisterne. hier: Antrag der SPD-Fraktion. 13. Zustand der Straßen in Dornburg. hier: Antrag der SPD-Fraktion. Seite: 420 Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, begrüßte alle Anwesenden und stellte dann vor Eintritt in die Tagesordnung fest, dass die Mitglieder der Gemeindevertretung durch Einladung vom 21. Juni 2010 unter Mitteilung der Tagesordnung auf Donnerstag, den 01. Juli 2010, ordnungsgemäß einberufen wurden. Anschließend stellte die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung und gegen die Tagesordnung keine Einwendungen erhoben wurden und dass die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Danach beschließt die Gemeindevertretung die Niederschrift über die 32. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg am 06. Mai 2010 in der vorliegenden Form. Abstimmungsergebnis: 21 : 0 : 2 Anschließend beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Baron, den Tagesordnungspunkt 9 Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Erhöhung des Beitrages für die Mittagsversorgung und Erhebung eines Zusatzbeitrages für die Betreuung in der Randzeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr in den Kindergärten abzusetzen und auf die nächste Sitzung am zu vertagen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 8 : 15 : 0

4 Seite: 421 Punkt 1: Mitteilungen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, sprach einige Gratulationen zu Geburtstagen etc. aus. Abschließend teilte sie mit, dass die nächste Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg für Donnerstag, den 26. August 2010 (Abgabefrist für Anträge: 14. August 2010), vorgesehen ist. Punkt 2: Mitteilungen des Gemeindevorstandes. Herr Bürgermeister Höfner machte im Namen des Gemeindevorstandes folgende Mitteilungen: - Der Gemeindevorstand hat in seiner 153. Sitzung am der Fa. Giebeler Feuerschutz GmbH & Co.KG, Neunkirchen, den Auftrag für die Lieferung einer Tragkraftspritze TS 8/8 Rosenbauer FO III mit einer Gesamtauftragssumme in Höhe von ,33 Euro erteilt. Es handelt sich um die Tragkraftspritze für das neue Fahrzeug der Feuerwehr Thalheim, dessen Aufbau derzeit bei der Firma Schlingmann erfolgt. Da für die Tragkraftspritze nur noch Restmittel aus 2009 in Höhe von rund Euro zur Verfügung standen, wurde der Auftrag erst erteilt, nachdem der Feuerwehrverein Thalheim erklärt hatte die Mehrkosten in Höhe von 1.205,33 Euro zu übernehmen, wofür der Feuerwehr Thalheim ausdrücklich gedankt wurde. Das neue TSF-W wird voraussichtlich Mitte August ausgeliefert werden. Dann wechselt das Thalheimer LF 8 nach Frickhofen als Ersatz für deren 31 Jahre altes Löschgruppenfahrzeug, welches bei einer Übung am 17. Juni mit einem Getriebetotalschaden ausgefallen ist. Da eine Reparatur den Restwert deutlich übersteigen würde, wird versucht das alte Fahrzeug in defektem nicht fahrbereitem Zustand zu veräußern. - Der Gemeindevorstand hat in seiner 154. Sitzung am der Fa. NORM Montagebau Dörsdorf den Auftrag für die Trockenbauarbeiten zum Neubau des Kindergartens in Frickhofen in Höhe von ,32 Euro vergeben. Die Arbeiten zum Kindergartenneubau Frickhofen, dessen Richtfest am 11. Mai gefeiert werden konnte, befinden sich insgesamt weiter im Kostenrahmen. Im Zeitplan liegen die Arbeiten aktuell etwa 2 bis 3 Wochen zurück. Das lag vor allem an erforderlich gewordenen Abstimmungen zu Anforderungen an die versicherungsrechtliche Einbruchsklasse und den Brandschutz der Fenster. Die Sanitärinstallationen wurden und die Elektroinstallationen werden in der 26. KW abgeschlossen. Um die Verzögerung möglichst aufzuholen, sollen die Gewerke Innenputz und Trockenbauarbeiten weitgehend parallel ausgeführt werden. - Die Fa. Koch wird am 01. und 02. Juli die Arbeiten im unteren Bereich des Schwimmbadweges Frickhofen ausführen sowie auch den Einmündungsbereich der Zufahrt zur Mehrzweckhalle Langendernbach vom Hauser Weg aus kommend sanieren.

5 Seite: Zur Sicherung möglicher Fördermittel des Landes Hessen wurde mit Zustimmung des Gemeindevorstandes am 20. Mai 2010 vorsorglich einen Antrag auf Zuwendung für eine Park und Ride Anlage hinter der Mehrzweckhalle Langendernbach gestellt. Die Antragstellung erfolgte auf der Grundlage von vorhandenen Unterlagen, die Herr Pott im Rahmen der Dorferneuerung Langendernbach erstellt hatte. Die Maßnahme könnte mit bis zu 75 % vom Land Hessen bezuschusst werden. Die Gesamtbausumme beliefe sich auf Euro. Es wäre dann anzustreben, von den Euro Eigenmittel möglichst viel über echte Eigenleistungen zu realisieren etwa so wie es beim Neubau des Feuerwehrhauses Wilsenroth gelungen ist. In Absprache mit dem Ortsvorsteher von Langendernbach Herrn Manfred Fröhlich sollte durchaus eine Summe von bis zu Euro über Eigenleistungen aufgebracht werden können, so dass im Idealfall der finanzielle Einsatz für die Gemeinde nur bei ebenfalls Euro läge. Das setzt aber insbesondere voraus, dass das Land die Maßnahme auch tatsächlich fördert und zwar mit dem Höchstsatz von 75 %. Da die Fördermittel aber immer weniger werden, ist das leider nicht gesichert. - In seiner 153. Sitzung am hat der Gemeindevorstand zur Beseitigung des Mülls an den kommunalen Anfallstellen beschlossen, nur noch die 120 und 240 Liter Tonnen sowie die Sandfangrückstände der Kläranlagen über den Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg entsorgen zu lassen und die übrigen Abfälle, insbesondere die Container, über die Firma Bördner zu entsorgen. Das so realisierbare Einsparvolumen, das aber hauptsächlich vom Reinheitsgrad der Friedhofsgrünabfälle abhängt, beträgt pro Jahr bis zu ca Euro. - In der gleichen Sitzung, also am 20. Mai 2010, hat der Gemeindevorstand beschlossen, von der Fördermöglichkeit des Bund-Länder-Investitionspaktes zur Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen in Kommunen in besonders schwieriger Haushaltslage keinen Gebrauch zu machen. Die im Rahmen dieses Förderprogrammes dann zwingend durchzuführenden Maßnahmen stehen hinsichtlich Kosten und Nutzen außer Verhältnis. Ein saniertes Gebäude müsste mindestens die Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung 2007 für Neubauten erreichen bzw. diesen Wert sogar noch um 30 % überschreiten. Andere Kommunen wie z.b. die Stadt Hadamar haben bereits erteilte Zuwendungsbescheide zurückgegeben, da die erforderliche Komplementärfinanzierung nicht gewährleistet ist und die Anforderungen der Förderrichtlinien unangemessen hoch sind. - Zur erforderlichen Sanierung des Hallenbodens der Mehrzweckhalle Langendernbach gab Herr Bürgermeister Höfner folgende Informationen: Zu den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von Euro, zu denen die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 06. Mai 2010 eine außerplanmäßige Ausgabe beschlossen hat, wurde seitens des Landes Hessen eine sog. Festbetragsförderung in Höhe von Euro gewährt; der Zuwendungsbescheid wurde von Herrn Hermann Klaus am 18. Mai im Rathaus überreicht. Der Kreis beteiligt sich in einer Höhe von 7,5 % der tatsächlichen Kosten. Es ist angestrebt, durch gute Ausschreibungsergebnisse den der Gemeinde verbleibenden Kostenanteil von rund Euro noch zu reduzieren. Die Maßnahme kann leider wegen fehlender freier Kapazitäten der potentiell in Betracht kommenden Fachfirmen nicht in den Sommerferien ausgeführt werden.

6 Seite: Herr Finanzdirektor Althausen vom bischöflichen Ordinariat hat im Auftrag seiner Excellenz, Herrn Bischof Tebartz-van Elst abschließend mitgeteilt, dass sich die Kirche nicht an den Investitions- und den Betriebskosten einer etwaigen Kinderkrippe in Frickhofen beteiligen wird. Der Gemeindevorstand hat daraufhin in seiner 153. Sitzung am beschlossen, den Krippengruppenanbau nicht mehr weiter zu verfolgen, weil die laufenden Kosten nicht gedeckt werden könnten und die Investitionsmittel bei nicht zweckentsprechender Verwendung sogar zurückgezahlt werden müssten. Es würden selbst bei Vollbelegung mit 10 Kindern Kosten in Höhe von rund Euro pro Kind und Monat entstehen. Das ist wohl objektiv sehr weit weg von einem Wert, der eine Nutzung der Einrichtung erwarten lässt. Stattdessen wurde dem Träger bereits vorgeschlagen, den Bedarf an U 3 Plätzen in Frickhofen auch durch sog. altersübergreifende Gruppen zu decken. Bei moderater Erhöhung des Personalschlüssels ist das nun auch bei einer Gruppengröße von 25 Kindern möglich. Es wird versucht zu erreichen, dass das Land die Mehrkosten für die Personalaufstockung hoffentlich übernimmt, jedenfalls für das Delta, dass auf die geänderte Mindestverordnung zurückzuführen ist. - Bei dem Bestreben der Gemeinde Dornburg für die Kindergärten ein Trägerverbundmodell einzuführen, hat das BO mit Schreiben vom abschließend mitgeteilt, dass der Bereich Dornburg derzeit nicht für ein Modellprojekt vorgesehen sei, da dies zunächst allenfalls dort erfolgen solle, wo Pastoralstrukturen weiter entwickelt würden, d.h., dort, wo pastorale Räume zusammengelegt werden. Außerdem wurde mitgeteilt, dass die Umsetzung eines solchen Modells Mehrkosten von 260 Euro pro Gruppe und Monat verursacht, die auf die Betriebskosten aufgeschlagen würden. Bei 15 Gruppen in Dornburg bedeutete das einen Betrag von Euro pro Jahr, um den sich dann die Betriebskosten der Dornburger Kindertagesstädten nochmals weiter erhöhen würden. Unter diesen Voraussetzungen gibt es mittelfristig keine Realisierungschance für ein Verbundmodell. - Bei aller Kritik an der Positionierung des Bischöflichen Ordinariates wies Herr Bürgermeister Höfner darauf hin, dass die Kirche sich ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung noch mit durchschnittlich etwas mehr als 14 % an den laufenden Betriebskosten der Kindergärten beteiligt und außerdem Euro zu den Kosten zum Neubau des Kindergartens Frickhofen zuschießt. Auch für diese Unterstützung besteht keine rechtliche Verpflichtung. - Die Arbeiten zur Erneuerung der Grabenverrohrung in Frickhofen zwischen Hinterstraße und Bergweg wurden Anfang Juni begonnen. Derzeit finden bereits Arbeiten im Hof des Kindergartens statt. Zeitgleich ist eine Kolonne zur Wiederherstellung der Straße bzw. der Gärten eingesetzt. Herr Bürgermeister Höfner dankte den Anliegern, den Gartenbesitzern und allen, die den Kindergarten frequentieren, ausdrücklich für das Verständnis und die Akzeptanz. Die Maßnahme soll insgesamt spätestens Anfang September am Bergweg abgeschlossen sein.

7 Seite: Am 21. Mai 2010 wurde Herrn Josef Dillmann von Herrn Finanzminister Karl-Heinz Weimar das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt, das sog. Bundesverdienstkreuz. Minister Weimar hat bei der Feierstunde betont, dass Herr Dillmann sich jahrzehntelang ehrenamtlich und kommunalpolitisch engagiert hat und sich hierbei ganz große Verdienste für die Allgemeinheit erworben hat. - Am 30. Mai 2010 überreichte Herr Bürgermeister Höfner im Namen von Herrn Ministerpräsidenten Roland Koch Herrn Werner Gerlach den Ehrenbrief des Landes Hessen, der ihm für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement in den verschiedensten Gremien der Gemeinde sowie im Vereinsleben verliehen wurde. - Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dem Antrag der Gemeinde Dornburg auf weitere Streckung der Kanalsanierungsarbeiten mit Schreiben vom 19. Mai 2010 stattgegeben und die Umsetzungsfrist um weitere 2 Jahre verlängert. Bis Ende 2018 muss Nachweis geführt werden, dass die sog. 0-er und 1-er Schäden an den Kanälen beseitigt wurden. Damit ist bis dahin auch kein Straftatbestand erfüllt. Es wird in Erwägung gezogen, das Jahr 2018 weitestgehend für die Beseitigung von Restmängeln zu nutzen, damit die Frist nicht gefährdet wird. Das Umweltministerium hat darauf hingewiesen, dass eine weitere Verlängerung der Umsetzungsfrist nicht mehr erteilt werden soll. - Wie der rechtlichen Stellungnahme des Justiziariates des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu entnehmen ist, kann der Pachtvertrag mit dem TUS-Frickhofen nicht vorzeitig einseitig von der Gemeinde gekündigt werden. Es ist nur eine einvernehmliche Änderung möglich. Gespräche sollen nach Abschluss der Jubiläumsfeierlichkeiten des TuS Frickhofen anlässlich seines 100-jährigen Bestehens auf der Grundlage eines vom Hessischen Städte- und Gemeindebundes empfohlenen Mustervertrages aufgenommen werden. - Der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt war die neugefasste Leitlinie des Hessischen Innenministeriums zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte. Herr Bürgermeister Höfner empfahl sie nachdrücklich zur Lektüre. Aus der Beachtenspflicht ergeben sich nicht unwesentliche Auswirkungen auf die Haushalte der nächsten Jahre. Neben der Verpflichtung zur konsequenten Konsolidierung durch Sparmaßnahmen zwingt Ziffer 10 der Vorgaben zu einer Anhebung der Steuerhebesätze. Herr Bürgermeister Höfner wies jetzt bereits darauf hin. - Auf diese Vorgaben hat auch die Kommunalaufsicht im Rahmen der uns aktuell zugegangenen Genehmigung des Haushaltes 2010 hingewiesen, die in Kopie vorliegt. Somit kann nunmehr der Haushalt in Gänze bewirtschaftet werden. Der Kredit in Höhe von 1,2 Millionen Euro ist genehmigt. Die Genehmigung enthält umfangreiche Auflagen, die sämtlich darauf abzielen, dass Maßnahmen zur Reduzierung der Verschuldung zu ergreifen. Die Genehmigung fordert zur Anhebung der Hebesätze für die Grund- und die Gewerbesteuer und ebenso nachdrücklich zur Festlegung kostendeckender Gebühren. Herr Bürgermeister Höfner empfahl die Ziffer 6 der Genehmigungsauflagen zur besonderen Lektüre.

8 Seite: 425 Dort wird im Zusammenhang mit Ausführungen zur Problematik der Finanzsituation in etwa erklärt, dass in künftigen Jahren die Genehmigung auch für solche Kredite in Frage gestellt wird, die für Maßnahmen erforderlich werden, die im Zuge von Kanalsanierungsarbeiten erfolgen sollen (z.b. Straßensanierungsarbeiten). - Weiterhin verwies Herr Bürgermeister Höfner auf die Tischvorlage über eine aktuelle Auswertung zum Stand des Haushaltsvollzuges Entscheidend ist das Resümee, das auf Mindereinnahmen von Euro bei den Gewerbesteuern hinweist und sonst zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen Abweichungen aufzeigt. Der im Hinblick auf die Mittel zur Sanierung des Hallenbodens Langendernbach gebotenen Nachtrag 2010 soll in der Oktobersitzung in die Gemeindevertretung eingebracht werden. - Herr Bürgermeister Höfner wies auf eine Aufstellung über eine denkbare Staffelung der Gebühren für die Mittagsbetreuung in den Kindergärten vor. Je mehr Kinder teilnehmen, desto billiger wird es. Dann ginge der vorgeschlagene Beitrag dafür auf bis zu 6 Euro statt derzeit 5 Euro herunter (siehe Tagesordnungspunkt 9). - In dem Bestreben eine Verkehrsberuhigung auf der Bahnhofstraße in Langendernbach zu erreichen, ist die Gemeinde Dornburg um kleine Schritte weiter gekommen. In einem Ortstermin konnte sich der Vertreter der Verkehrspolizei vor Ort ein Bild von dem Gefährdungspotential insbesondere angesichts der hohen Geschwindigkeiten der Fahrzeuge, allen voran der der LKWs machen. Die Zustimmung der Verkehrspolizei für Tempo 30 auf einem großen Abschnitt der Bahnhofstraße, genau genommen auf dem Abschnitt zwischen Einmündung Heepengasse und altem Schmiedeplatz, wurde erteilt. Jetzt hängt es noch am Votum des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen als dem zuständigen Baulastträger für die Landesstraße. Zum Stand der Planung betreffend eine Teilortsumgehung im Zuge der L 1551, berichtete Herr Bürgermeister Höfner: Am hat ein Termin zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum Ergebnis der Raumverträglichkeitsanalyse als erster Stufe der Umweltverträglichkeitsprüfung stattgefunden, in dem auch die Ergebnisse des Flora- Fauna-Gutachtens vorgestellt wurden. Die Unterlagen zeigen auf, dass es für die angestrebte Teilortsumgehung, die die Landesstraße 1551 mit der Bundesstraße 54 im Süden von Langendernbach verbinden soll, keine konfliktfreie oder konfliktarme Lösung gibt. Es wurden aber 4 Linienvarianten auf im Wesentlichen 2 Trassenkorridoren skizziert, die zwar nicht konfliktfrei sind, aber wohl in Betracht kommen können. Eine Möglichkeit ist die Beibehaltung der L 1551 bis zur Einmündung der L 3364 von Frickhofen kommend und Fortführung der L 1551 nach Südosten in verschiedenen Verläufen. Die vorzugswürdige Lösung würde die Linie der L 1551 nordwestlich vor der Ortslage nach Süden verschwenken, unter Meidung der Elbbachaue über ein Betriebsgelände und einen Bolzplatz zur L 3364 und dann südöstlich weiter mehr oder weniger direkt zur B 54 führen. Diese Lösung wird deshalb für vorzugswürdig gehalten, weil sie auch die Anwohner des Westerweges entlasten würde. Als nächsten Verfahrensschritt wird die Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung im Laufe der nächsten 12 Monate sehr konkrete Trassenvarianten und daraus dann eine sog. Vorzugsvariante entwickeln.

9 Seite: In seiner 155. Sitzung am 24. Juni 2010 hat der Gemeindevorstand einen weiteren Nachtrag zum Pachtvertrag mit der Basalt Actien-Gesellschaft für den Betrieb Wilsenroth beschlossen. Dort finden keine Abbauarbeiten mehr statt. Der Pachtvertrag wurde verlängert, damit die vorgegebenen Rekultivierungsarbeiten abgeschlossen werden können. Hierzu finden in geringem Umfang noch Erdaushubeinlagerungen statt. Im Rahmen der Verhandlungen konnte eine Anpassung des Pachtzinses um fast 30 % zu Gunsten der Gemeinde erreicht werden, was zu entsprechenden Mehreinnahmen führt. - Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2010 zum Schulentwicklungsplan auch für die Dornburger Grundschulen die Bildung von Verbundschulen beschlossen. Die Grundschulen in Frickhofen, Thalheim und Dorndorf werden danach mit der zentralen Schulleitung in Frickhofen zusammengefasst. Für die Grundschulen in Wilsenroth und Langendernbach soll die zentrale Schulleitung in Langendernbach eingerichtet werden. Jetzt hängt es daran, dass das Kultusministerium diese Lösungsvariante zur Erhaltung der Standorte zumindest bis zum Schuljahr 2014/2015 genehmigt. - Der Caritasverband für den Bezirk Limburg hat den Termin für die Einweihung des Seniorenhauses St. Martin, Frickhofen, vorgezogen. Ursprünglich war der Martinstag, der 11. November hierfür ins Auge gefasst gewesen. Nun findet nach dem Tag der offenen Tür am vergangenen Samstag und dem für den heutigen Tag terminierten Bezug der Einrichtung deren offizielle Einweihung am 24. September diesen Jahres statt. Während die Wohneinheiten bereits alle vermietet sind, geht der Caritasverband davon aus, dass auch die 27 Pflegeeinzelzimmer in den nächsten Wochen vergeben werden. Zum heutigen Tag haben 7 hauptamtliche neue Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ihren Dienst im Haus St. Martin aufgenommen, davon kommen 3 aus Dornburg. Zusätzlich beginnen 4 sog. geringfügig Beschäftigte ihren Dienst, wovon ebenfalls 3 aus Dornburg kommen. Und sobald sich mehr als 12 Bewohner im Haus befinden werden, dann so hat es der Geschäftsführer des Caritasverbandes für den Bezirk Limburg e.v., Herr Michael Schwarzer, mitgeteilt, - dann werden weitere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter eingestellt. - Nach langwierigen Verhandlungen mit dem bisher einzigen Interessenten für die Anbringung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle Dorndorf, der Fa. SunConcept aus Elz, in denen es um für uns akzeptable Konditionen und konkrete Vertragsformulierungen ging, hat sich diese Firma unmittelbar vor der Vertragsunterzeichnung von ihrem Mitarbeiter getrennt, der die Verhandlungen geführt hat. Jetzt erklärt das Unternehmen, dass dieser Mitarbeiter nicht abgestimmte und für das Unternehmen nicht wirtschaftliche Angebote abgegeben habe. Da die freibleibend gewesen seien, sei die Fa. nicht daran gebunden. Dies wird geprüft und wir werden uns jetzt noch einmal an die in Merenberg ansässige Gesellschaft für erneuerbare Energien wenden.

10 Seite: 427 Punkt 3: Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Dornburg für das Haushaltsjahr 2009 ( 114 e ff. HGO). hier: Beitrittsbeschluss durch die Gemeindevertretung. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, erläuterte den Sachverhalt. Danach fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung folgt der aufsichtsbehördlichen Anmerkung zur Nachtragssatzung 2009 mittels eines Beitrittsbeschlusses, um die geänderte Rechtswirksamkeit der Nachtragssatzung 2009 herzustellen. Die Nachtragssatzung 2009 wird wie folgt geändert: 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von Euro um Euro erhöht und damit auf Euro neu festgesetzt. Abstimmungsergebnis: 21 : 0 : 3 Punkt 4: Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Änderung der zurzeit gültigen Friedhofs- und Gebührenordnung der Gemeinde Dornburg. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Dornburg, Herr Sauer, erläuterte die Ausschussberatungen und gab entsprechende Beschlussempfehlungen. Danach stellte der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Herr Trottmann, folgenden Änderungsantrag: Unter 28 des vorliegenden Entwurfs der Friedhofsordnung wird folgender Absatz nach Absatz 4 eingefügt: Grabflächen von Grabstätten dürfen nicht mit Kies bestreut oder vollständig mit Steinen belegt werden. Für den Friedhof im Ortsteil Wilsenroth gilt folgende zusätzliche Gestaltungsvorschrift: Vor angelegten Grabstätten sind von den entsprechenden Angehörigen maximal vier Waschbetonplatten (vor einem Doppelkaufgrab) und maximal zwei Waschbetonplaten (vor einem Einzelgrab) fachgerecht zu verlegen. Das Bestreuen mit Splitt um die neu angelegten Grabstätten ist untersagt. Die Ordnungsvorschriften dieser Satzung gelten entsprechend.

11 Seite: 428 Im Anschluss hieran fasste die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse: a) Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Dornburg. Abstimmungsergebnis: 24 : 0 : 0 b) Die Gemeindevertretung beschließt den vor genannten Änderungsantrag der CDU Fraktion. Abstimmungsergebnis: 14 : 9 : 1 c) Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf der Friedhofsordnung der Gemeinde Dornburg. Abstimmungsergebnis: 14 : 8 : 2 Punkt 5: Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über den Entwurf einer neuen Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Dornburg (StrBS). Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Dornburg, Herr Sauer, erläuterte die Ausschussberatungen und gab entsprechende Beschlussempfehlungen. Im Anschluss hieran fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Dornburg (StrBS). Abstimmungsergebnis: 24 : 0 : 0 Punkt 6: Verschmelzung Lokale Nahverkehrsgesellschaft Limburg-Weilburg GmbH - Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbh Die Vorsitzender der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, erläuterte anhand der Beschlussvorlage den Sachverhalt.

12 Seite: 429 Danach fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeinde Dornburg stimmt einer Verschmelzung der lokalen Nahverkehrsgesellschaft Limburg/Weilburg GmbH (LNG) auf die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbh (VLDW) auf der Grundlage des als Entwurf beigefügten Verschmelzungsvertrages (Anlage 1) und der Übernahme eines Geschäftsanteils an der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbh zum Wert von Euro auf der Grundlage des als Anlage 2 beigefügten künftigen Gesellschaftsvertrages mit Protokollerklärung zum 5 zu. Sie ermächtigt ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der LNG die entsprechende Verschmelzung gegen Übernahme von Anteilen an der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil GmbH zu beschließen. Abstimmungsergebnis: 24 : 0 : 0 Punkt 7: Bauleitplanung der Gemeinde Dornburg. hier: Antrag auf Ausstellung eines Bebauungsplanes mit Flächennutzungsplanänderung; Anwesen Talhof im Ortsteil Thalheim. Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Dornburg, Herr Laux, erläuterte die Ausschussberatungen und gab entsprechende Beschlussempfehlungen. Danach stellte der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Herr Trottmann, folgenden Änderungsantrag: Die Gemeindevertretung beschließt gem. 2 Absatz 1 BauGB die auf Aufstellung des Bebauungsplanes Talhof mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet umfasst gemäß beigefügter Planvorlage in der Gemarkung Thalheim, die Flurstücke 44/1, 45/1, 45/2, 48, 43, 40 tlw., 68 tlw. und 7 tlw., Flur 35 sowie das Flurstück 1, Flur 36. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens (Planungskosten, Verwaltungsaufwand) sowie die Kosten für die Überprüfung der Tragfähigkeit und gegebenenfalls erforderlichen Ertüchtigung der Brückenbauwerke zu tragen. Außerdem hat der Antragsteller dauerhaft die Kosten der Unterhaltung der Wegeparzelle Flur 35, Flurstück 43 zu tragen oder sie von der Gemeinde zu erwerben. Danach fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt gem. 2 Absatz 1 BauGB die auf Aufstellung des Bebauungsplanes Talhof mit Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet umfasst gemäß beigefügter Planvorlage in der Gemarkung Thalheim, die Flurstücke 44/1, 45/1, 45/2, 48, 43, 40 tlw., 68 tlw. und 7 tlw., Flur 35 sowie das Flurstück 1, Flur 36.

13 Seite: 430 Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens (Planungskosten, Verwaltungsaufwand) sowie die Kosten für die Überprüfung der Tragfähigkeit und gegebenenfalls erforderlichen Ertüchtigung der Brückenbauwerke zu tragen. Außerdem hat der Antragsteller dauerhaft die Kosten der Unterhaltung der Wegeparzelle Flur 35, Flurstück 43 zu tragen oder sie von der Gemeinde zu erwerben. Abstimmungsergebnis: 24 : 0 : 0 Punkt 8: Brunnenplatz Dorndorf. hier: Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme und Aufhebung des Sperrvermerkes. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, erläuterte den Sachverhalt. Im Anschluss hieran fasste die Gemeindevertretung folgenden Beschluss: 1. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen soll gemäß dem Erörterungsergebnis des Bauund Planungsausschusses erfolgen. 2. Der im Haushalt mit der Maßnahme gekoppelte Sperrvermerk wird aufgehoben. 3. Der 1. Bauabschnitt erfolgt in 2010 im Bereich der Brunnenanlage am Pappelweg. Abstimmungsergebnis: 22 : 0 : 1 Hinweis: Der Gemeindevertreter, Herr Andreas Zimmermann, hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Punkt 9: Beratung und gegebenenfalls Beschlussfassung über die Erhöhung des Beitrages für die Mittagsversorgung und Erhebung eines Zusatzbeitrages für die Betreuung in der Randzeit von 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr in den Kindergärten. Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Dornburg, Herr Sauer, erläuterte die Ausschussberatungen und gab entsprechende Beschlussempfehlungen. Danach teilte der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Soziales, Kultur und Sport, Herr Dapprich, das Ergebnis der Ausschussberatungen mit.

14 Danach stellte der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Herr Trottmann, folgenden Änderungsantrag: Seite: Die Regelbetreuungszeit beträgt pro Öffnungstag maximal 7 Stunden. Beginn und Ende der Öffnungszeit werden vom Träger im Benehmen mit dem Elternbeirat und den Erzieherinnen festgelegt. Damit ist eine Öffnung von Uhr ohne Zusatzkosten gewährleistet, wenn die Schließzeit dann auf Uhr vorverlegt wird. Für dann angebotene Randzeiten übernimmt die Gemeinde keine Kosten. 2. Der Beitrag für die Betreuung während der einstündigen Mittagsversorgung in den Kindergärten wird in Abhängigkeit von der fest angemeldeten Teilnehmerzahl ab monatlich wie folgt festgelegt: fest angemeldete Kinder pro Kindergarten 4-Tage-Angebot 5-Tage-Angebot 5 (Minimum) 25,00 45, ,00 28, ,00 19, ,00 14, ,00 12, ,00 10,00 3. Zur weitergehenden Beratung offener Fragen und Koordinierung von Angeboten, z.b. einem Betreuungsangebot während der Ferienzeiten, wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die aus folgenden Mitgliedern besteht: - je ein Mitglied der Fraktionen (für die CDU Fraktion wird Dr. Walter Valeske benannt), - ein Vertreter der Pfarrverwaltungsräte, - ein Vertreter der Elternbeiräte, - ein Vertreter der Erzieherinnen, - die Vorsitzenden des HFA und des Ausschusses J-S-K-S - der Bürgermeister. Im Anschluss hieran beantragte der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Baron, diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Abstimmungsergebnis: 8 : 15 : 1 Der Vorsitzende der FWG-Dornburg Fraktion, Herr Ehl, beantragte eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung in den einzelnen Fraktionen. Nach der Sitzungsunterbrechung von Uhr bis Uhr und Wiederherstellung der Sitzordnung teilte der Vorsitzende der SPD Fraktion, Herr Baron, mit, dass eine Abstimmung über diesen Änderungsantrag seiner Meinung nach nicht zulässig sei.

15 Seite: 432 Trotz seiner Bedenken erfolgte dann die von der SPD Fraktion beantragte namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU Fraktion: Trottmann, Peter Dr. Valeske, Walter Kloft, Katja Stahl, Michael Sauer, Ulrich Horneck, Klaus Buschmann, Christa Zimmermann, Andreas Dapprich, Christoph Bock, Rosemarie Stahl, Arno Kunz, Christoph Gräf, Erhard Laux, Werner Bastian, Erika Kegler, Franz-Josef Brenschede, Renate Wüst, Achim Baron, Ottmar Noll, Herbert Klawitter, Heike Simon, Toni Ehl, Gilbert Weber, Karl-Josef ja nein Enth. Abstimmungsergebnis: 16 : 8 : 0

16 Seite: 433 Punkt 10: Arzt nach Langendernbach. hier: Antrag der SPD Fraktion. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, folgenden Antrag der SPD Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Initiativen zu ergreifen, mit dem Ziel, dass sich in Langendernbach wieder ein Arzt niederlässt. Nach einer kurzen Begründung des Antrages stellte der Fraktionsvorsitzende der FWG- Dornburg Fraktion, Herr Ehl, folgenden Änderungsantrag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass ein Arztsitz in Langendernbach und Wilsenroth erhalten bleibt. Diesem Änderungsantrag wurde zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 23 : 0 : 0 Punkt 11: Spenden an Hallenbadverein Offheim und Tierschutzverein. hier: Antrag der SPD Fraktion. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, verlas folgenden Antrag der SPD Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Die Spenden, die in den vergangenen Jahren an den Hallenbadverein und an den Tierschutzverein gegangen sind, werden weiter gezahlt. Nach einer kurzen Begründung dieses Antrages und weiterer kontroverser Erörterungen, stellte die SPD Fraktion folgenden Änderungsantrag: Die Gemeindevertretung beschließt, ab 2011 nach Eingang einer zweckgebundenen Spende der SPD Fraktion in Höhe von 130,00 Euro diesen Betrag an den Hallenbadverein weiterzuleiten und weiterhin Mitglied zu bleiben. Abstimmungsergebnis: 23 : 0 : 0

17 Seite: 434 Punkt 12: Pauschalmenge für die Erhebung der Gebühr für die Zisterne. hier: Antrag der SPD Fraktion. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, verlas folgenden Antrag der SPD Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Sofern die Installation von privaten Wasserzählern bei der Nutzung von Regenwassersammelanlagen/ Zisternen nicht möglich oder nicht gewünscht ist, wird der Wasserverbrauch von 4,00 cbm/ Person und Jahr abgerechnet. Danach begründete der Fraktionsvorsitzende der SPD Fraktion, Herr Baron, diesen Antrag und der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Herr Trottmann, stellte folgenden Änderungsantrag: In die zurzeit gültige Entwässerungssatzung soll folgender Passus eingefügt werden: 25 Ermittlung des gebührenpflichtigen Frischwasserverbrauchs (1) Als gebührenpflichtiger Frischwasserverbrauch gelten alle Wassermengen, die a) aus öffentlichen Wasserversorgungsanlagen, b) zum Zwecke des Gebrauchs aus anderen Anlagen (z.b. Brunnen, Regenwassersammelanlagen, Zisternen) und Gewässern entnommen werden. (2) Die in Abs. 1b genannten Wassermengen sind durch private Wasserzähler zu messen. (3) Werden entnommene Wassermengen nicht als Abwasser der Abwasseranlage zugeführt, bleiben sie auf Antrag des Gebührenpflichtigen bei der Bemessung der Abwassergebühren unberücksichtigt. Die Menge des nicht zugeführten Frischwassers ist vom Gebührenpflichtigen nachzuweisen a) durch das Messergebnis eines privaten Wasserzählers, b) durch nachprüfbare Unterlagen (z.b. Sachverständigengutachten), die eine zuverlässige Schätzung der Wassermenge ermöglichen, wenn eine Messung nicht möglich ist. Neu: c) Sollte ein Nachweis nicht möglich sein, wird die nach Abs. 1b verbrauchte Wassermenge mit 10 cbm/ Person und Jahr pauschal festgesetzt. (4) Anträge auf Absetzung nicht zugeführter Frischwassermengen sind spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen. (5) Anstelle der Ermittlung des gebührenpflichtigen Frischwasserverbrauchs kann der Gebührenpflichtige die Messung der Wassermenge durch einen privaten Abwasserzähler verlangen. Die Gebühr bestimmt sich dann nach der gemessenen Wassermenge.

18 Seite: 435 (6) Private Wasser- und Abwasserzähler müssen geeicht oder beglaubigt sein; sie werden von der Gemeinde verplombt, die auch die Einbaustelle festlegt. Alle Aufwendungen für Anschaffung, Ein- und Ausbau, Unterhaltung, Eichung etc., hat der Gebührenpflichtige zu tragen. (7) Hat ein Wasser-/ Abwasserzähler nicht richtig angezeigt, gilt die aufgrund vorgenannter oder späterer Ablesung festgestellte Wassermenge als Grundlage für die Schätzung. (8) Bei unerlaubtem Einleiten wird die Wassermenge von der Gemeinde geschätzt. Daraufhin zog die SPD Fraktion ihren Antrag zurück. Eine Abstimmung ist daher nicht erfolgt. Punkt 13: Zustand der Straßen in Dornburg. hier: Antrag der SPD Fraktion. Die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, verlas folgenden Antrag der SPD Fraktion: Die Gemeindevertretung möge beschließen: Der Gemeindevorstand möge Bericht erstatten, über den Zustand der Straßen in Dornburg, wie die Schäden beseitigt werden sollen und ob hierfür Landes- bzw. Kreismittel zu erwarten sind. Im Anschluss hieran gab Herr Bürgermeister Höfner den gewünschten Bericht. Eine Abstimmung über den Antrag ist nicht mehr erfolgt. Nach diesem Tagesordnungspunkt schloss die Vorsitzende der Gemeindevertretung, Frau Buschmann, um Uhr die dreiunddreißigste öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dornburg. Die Vorsitzende Der Schriftführer - Buschmann - - Jäger -

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