Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Harztor

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1 Gemeinde Harztor Protokoll über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Harztor am: um: Uhr im: Sitzungszimmer der VG Hohnstein/Südharz, Ilfeld Ilgerstr. 23, Harztor Anwesend waren: Herr Stephan Klante, Bürgermeister Herr Hartmut Sauermann Herr Rudolf Vogel Frau Gisela Gärtner Herr Jens Clauß Herr Klaus Engelhardt Herr Christoph Zyrus Herr Ulrich Wilke Herr Günter Steikert Herr Dirk Lägel Frau Ramona Schmidt Herr Gottfried Schätz Herr Dirk Daniel Herr Fred Baumann Herr Günter Kurzius Frau Karin Bär Herr Wolfgang Jörgens Es fehlten: Frau Jeanette Goedecke, entschuldigt Herr Bernd Fiebig, entschuldigt Frau Frauke Adamitz, entschuldigt Herr Bernd Niebelschütz, entschuldigt Gäste: Herr René Schröter-Appenrodt, Ortschafts-BM Ilfeld Herr Bernd Meyer, Gemeinschaftsvors. VG Frau Rembe, Architekturbüro Frau Dumjahn, Planungsbüro Meißner & Dumjahn Herr Spaniel, Rechtsanwalt Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der ordnungsgemäßen Ladung 2. Anträge zur Tagesordnung gemäß Geschäftsordnung 3. Bericht des Bürgermeisters und Beschlusskontrolle 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden und der Ortschaftsbürgermeister 5. Bürgeranfragen 6. Beschlussfassung über das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß 1 (3) und 2 (1) BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB 8. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB 9. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor; hier Aufstellungsbeschluss gemäß 1 (3) und 2 (1) BauGB und Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB 1

2 10. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 Solarpark an der B4 (Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor; hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB 11. Bauleitplanung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 Neue-Markt-Straße (Ilfeld) der Gemeinde Harztor im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB; hier: Beschluss zur erneuten Betroffenenbeteiligung gemäß 4 a (3) BauGB 12. Städtebauliche Satzung der Gemeinde Harztor Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1 Kupferhammer (Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor; hier: Satzungsbeschluss gemäß 34 (6) i.v.m. 10 BauGB 13. Planverfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 Lienberg (Ilfeld) der Gemeinde Harztor gemäß 35 (6) BauGB; hier: Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) BauGB i.v.m. 13 (2) Nr. 2 BauGB 14. Beschlussfassung über die Geschäftsordnung 15. Beschlussfassung über die Berufung sachkundiger Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderates der Gemeinde Harztor 16. Beschlussfassung über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Harztor 17. Beschlussfassung Nutzung Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken 18. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2012 und dessen Haushaltssatzung über den Finanzplan zum Haushaltsplan 20 I. Öffentlicher Teil: zu TOP 1: Herr Wilke, Sitzungsleiter, begrüßte die Gemeinderatsmitglieder, Gäste und Bürger. Die Beschlussfähigkeit war mit 17 von 21 anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates gegeben. Die Einladung erfolgte ordnungsgemäß. zu TOP 2: Herr Wilke stellte den Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung im nichtöffentlichen Teil, da es einer dringenden Entscheidung in Sachen Umschuldung eines Kommunaldarlehens bedarf. -> Behandlung des Themas unter TOP 3 des nichtöffentlichen Teils. Weiterhin stellte er den Antrag, die Tagesordnungspunkte 7 und 8 vorzuziehen und nach TOP 2 zu behandeln, da Frau Rembe noch einen weiteren Termin wahrnehmen musste. Der Gemeinderat stimmte der Erweiterung und Änderung der Tagesordnung zu. 17 Ja-Stimmen (einstimmig) zu TOP 7 (vorgezogen): Herr Vogel erläuterte die Beschlussvorlage zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur öffentlichen Auslegung und Frau Rembe ergänzte: - Die derzeitige Darstellung im F-Plan ist Flächen für Landwirtschaft; geplante Darstellung Wohnbaufläche -> Obertor (im Anschluss an Friedhof) 1 ha Wohngebiet. - Gleichzeitig erfolgt die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor im Parallelverfahren. - Der Planentwurf lag bereits öffentlich aus. - Vom Landesverwaltungsamt gab es den Hinweis, dass die Wohnbaufläche im F-Plan in ihrer Summe weitgehend erhalten werden soll. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am beschlossen, dass im Bereich Wiegersdorf zwei B-Pläne aufgehoben werden (Große Wiese und östlich Neue-Markt-Str.). - Im Bauausschuss wurde die F-Plan-Änderung bereits erläutert. - Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die 4-wöchige Auslegung der Planunterlagen. 2

3 Beschluss Nr. 47-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor auf der Grundlage des 1 (3) und 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Billigung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. c) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. d) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor, Offenlandbiotopkartierung, Entwurf des Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung des Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden. 17 Ja-Stimmen zu TOP 8 (vorgezogen): Beschluss Nr. 48-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor im festgesetzen räumlichen Geltungsbereich sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen. b) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 14 Obertor (Ilfeld) der Gemeinde Harztor sowie der Begründung in den vorliegenden Fassungen. c) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Landschaftsplan, Flächen-nutzungsplan, Offenlandbiotopkartierung, Umweltbericht, Grünordnungsplan und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2(4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. 17 Ja-Stimmen 3

4 zu TOP 3: Herr Klante berichtete über die Umsetzung der in der letzten Sitzung gefassten Beschlüsse: - Beschlüsse zur Besetzung der Ausschüsse und Gremien > die konstituierenden Ausschusssitzungen fanden statt - Beschlüsse zur Bauleitplanung befinden sich im Bearbeitung - Widmung der Straße Schenkgasse wurde im Amtsblatt veröffentlicht Weiterhin berichtete er über seine Arbeit: - Haushaltsplan der Gemeinde Harztor wurde auf den Weg gebracht - viele Gespräche mit Vertretern der Politik und Wirtschaft wurden geführt - HSB Ausbau von Bahnübergängen/Errichtung von Halbschrankenanlagen ist zur Zeit nicht finanzierbar; Unfallstatistik besagt, dass es bisher keine Unfälle und Gefährdungen gegeben hat. - Zum Bauvorhaben Solarpark an der B 4 in Niedersachswerfen gibt es heftigen Widerstand Gespräche mit Vertretern der regenerativen Energien wurden geführt interessante Möglichkeiten zur Erzielung von Einnahmen für den Gemeindehaushalt wurden diskutiert. - Die bisher nur in Ilfeld erschienene Ortszeitung Ilfeld-Info soll erweitert werden und künftig für die gesamte Gemeinde Harztor erscheinen. - Zur Zeit läuft die Vorbereitung der Bürgerversammlungen -> am in Ilfeld und am in Niedersachswerfen, in der über den aktuellen Stand der Gemeinde Harztor berichtet werden soll. zu TOP 4: Herr Vogel, Vorsitzender des Bau- und Grundstücksausschusses, berichtete über die konstituierende Sitzung am : - Wahl des Ausschussvorsitzenden und Stellvertreters - Beratung über Bauanträge sowie die Sitzung am : - Vorstellung sämtlicher Planverfahren im Gebiet der Landgemeinde durch die Planungsbüros Meißner & Dumjahn, und Frau Rembe - Beratung über Bauanträge. Herr Steikert, Vorsitzender des Finanzausschusses, informierte über die Sitzung am : - Wahl des Ausschussvorsitzenden und Stellvertreters - Diskussion über den Haushaltsplanentwurf sowie die Sitzung am : - Beratung über den Haushaltsplan und Einarbeitung konkreter Einsparungsmöglichkeiten, so dass der Haushaltsplan ausgeglichen ist und vom Gemeinderat beschlossen werden kann. Herr Daniel, Vorsitzender des Umwelt- und Verkehrsausschusses, berichtete über die konstituierende Sitzung am : - Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters - Vorschläge für die Berufung von sachkundigen Bürgern - Beratung über Solarpark in Niedersachswerfen - Antrag auf Baumfällung Anfrage Autohaus Gerecke mit Hinweis auf Ersatzpflanzung gemäß Baumschutzsatzung - Erstellung eines Arbeitsplanes für den Ausschuss:. Überarbeitung der Baumschutzsatzung. Erarbeitung eines Bepflanzungskonzeptes für die Gemeinde. Umsetzung regenerativer Energien. Pflege Wanderwege. Stand im Prozess Gipsabbau. Meldung wilder Müllablagerungen an Landkreis. und vieles mehr Frau Schmidt, Vorsitzende des Kultur- und Sozialausschusses, informierte über die konstituierende Sitzung am : - Wahl des Vorsitzenden und Stellvertreters, - Vorschläge für die Berufung von sachkundigen Bürgern, - Vorbereitung des Ilfelder Herbstmarktes Planung soll an den Ortschaftsbürgermeister und Ortschaftsrat übergeben werden 4

5 - Nutzung des Sport- und Vereinshauses in Ilfeld Erstellung eines Nutzungs- und Vermarktungskonzeptes - Vorstellung des Harztickes im Gemeinderat Herr Schröter-Appenrodt, Ortschaftsbürgermeister Ilfeld, berichtete über die Sitzung des Ortschaftsrates am : - Wahl des stellvertretenden Ortschaftsbürgermeisters -> Herr Sauermann - Beratung der Themen der Gemeinderatssitzung - Urlaubsstatistik von Ilfeld - Beratung zum Status des ehemaligen Ortsteils Sophienhof Bürgerversammlung soll in Sophienhof stattfinden, um die Einwohner zu fragen, ob Sophienhof als Ortschaft der Gemeinde Harztor eingestuft werden soll. Eine Abstimmung im Ortschaftsrat Ilfeld ergab, dass von 10 anwesenden Mitgliedern 6 für Sophienhof als Ortschaft stimmten und 4 dagegen waren. - Baumaßnahme der Kita Ilfeld liegt im Plan. Seitens der Eltern gab es Beschwerden wegen Lärmbelastung. Herr Wilke, Ortschaftsbürgermeister Niedersachswerfen, informierte: - Baugeschehen B 4 läuft planmäßig - Kanalbaumaßnahmen in der Appenröder Siedlung sind abgeschlossen - Arree- und Schützenfest fand vom statt; der geplante Umzug fiel auf Grund des Regens aus - Treffen mit den Feuerwehren fand statt; Beratung über die Struktur und die Satzung - Ortschaftsratssitzung fand bisher noch nicht statt, diese ist für Anfang Juli geplant - Beratung mit Schützenverein ist geplant - Bauhof hat sämtliche Arbeitsaufgaben aufgelistet zu TOP 5: Herr Liebig berichtete, dass er durch die Veröffentlichung im Amtsblatt und die Ausführungen des Planungsbüros im Gemeinderat Kenntnis erhalten hat von dem Vorhaben zur Erschließung eines Baugebietes in Sophienhof. Er kritisierte, dass er weder vom damaligen Ortsteilbürgermeister Sophienhof noch vom Ortteilrat Sophienhof zu keiner Zeit erfahren hat, dass Sophienhof im Dorferneuerungsverfahren ist bzw. dass ein Baugebiet entstehen und der Flächennutzungsplan geändert werden soll. Der ehemalige Ortsteilbürgermeister, Herr Jörgens, ist selbst Mitglied der Investorengruppe, die dort bauen möchte. Der Gemeinderat Ilfeld hat das Vorhaben bereits schon einmal beschlossen. Hat die Gemeinde Ilfeld bei der Entscheidung das Votum des Ortschaftsrates mit einbezogen? Drei Eigentümer der Flächen (Herr Kuche, Herr Kirschner und Herr Jörgens) waren Ortsteilräte. Herr Liebig bat um Prüfung, ob eine Befangenheit nach 38 ThürKO vorliegt. Herr Vogel sagte, dass das Verfahren im Bauausschuss vorgestellt wurde. Herr Schröter-Appenrodt bestätigte, dass das Vorhaben im Bauausschuss, Hauptausschuss und im Gemeinderat besprochen wurde. Ob ein Votum des Ortsteilrates vorliegt, kann er momentan nicht beantworten und lässt es prüfen. Herr Jörgens fand es interessant, dass Herr Liebig die Frage aufwirft. Das Thema wurde im Ortsteilrat besprochen; der Maßnahme wurde auch stattgegeben und somit dem Gemeinderat vorgestellt. Es gibt zwei Beschlüsse des ehemaligen Gemeinderates Ilfeld Aufstellung B-Plan und Änderung des Flächennutzungsplanes aus Festlegung: Herr Liebig erhält eine schriftliche Antwort auf seine Frage. zu TOP 6: Beschluss Nr. 49-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom ohne Änderungen. 17 Ja-Stimmen 5

6 zu TOP 9 und 10: Herr Vogel erläuterte den Sachverhalt der Beschlussvorlagen 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 Solarpark an der B4 in Niedersachswerfen im Parallelverfahren. Frau Dumjahn: - Die Fläche wird derzeit im F-Plan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der F-Plan muss entsprechend geändert werden, damit die Bauleitplanung daraus entwickelt werden kann. - Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand statt; ablehnende Stellungnahmen vom Straßenbauamt Leinefelde und dem Landwirtschaftsamt sind eingegangen. Zur Trassenführung der Ortsumgehung empfiehlt das Straßenbauamt, das Planungsgebiet einzukürzen. (B-Plan 3,5 ha -> einkürzen auf 2,79 ha) - Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet noch statt. Der Plan liegt einen Monat aus und wird an die Träger öffentlicher Belange verschickt. Herr Kurzius: Über das Thema wurde in der Fraktionssitzung beraten. Die UWL ist nicht gegen die Photovoltaikanlage, gibt aber zu bedenken, dass landwirtschaftliche Fläche verbaut wird. Die Gemeinde Niedersachswerfen hat diesen Beschluss bereits 2011 gefasst; die Gemeinde Harztor soll dies fortführen. Es wird vorgeschlagen, das Thema bis zur nächsten Gemeinderatssitzung zurückzustellen und alle Fragen zu den Eigentümern und den Investor bis dahin zu klären. Alternativ sollten andere Flächen zur Verfügung gestellt werden. Herr Wilke informierte als Ortschaftsbürgermeister, dass der Gemeinderat Niedersachswerfen den Beschluss bereits gefasst hat und wie bei allen Planvorhaben eine erneute Beschlussfassung durch den Gemeinderat Harztor zu wiederholen ist. Dazu haben sich die beiden zusammengelegten Gemeinden in dem Vertrag bekannt Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt, so dass jeder seine Stellungnahme dazu abgeben kann. Das Verfahren endet erst, wenn ein Satzungsbeschluss vom Gemeinderat gefasst wird. Er plädierte dafür, den beiden Beschlüssen zuzustimmen, damit eine erneute Trägerbeteiligung erfolgen kann. Das Verfahren muss weitergeführt werden. Die Verfahrensschritte wurden von Frau Dumjahn verständlich erläutert. Herr Vogel: Der Bauausschuss hatte das Thema zurückgestellt, weil geprüft werden soll, welche Vorteile die Gemeinde davon hat. Herr Clauß wollte wissen, ob sich der Investor zu der Gewerbesteuerzahlung geäußert hat. Herr Klante berichtete, dass er ein Gespräch mit dem Investor geführt hat, mit dem der städtebauliche Vertrag abgeschlossen wurde. Parallel dazu führte er Gespräche mit der E.ON, die Möglichkeiten anbietet, dass die Gemeinde optional als Teilhaber in das Projekt mit einsteigen könnte. Dazu wäre die Gründung einer GmbH vor Ort notwendig. Der Gemeinderat nahm eine 5-minütige Auszeit vor der Abstimmung zur Beratung der Fraktionen. Anschließend bat der Sitzungsleiter um Abstimmung. Beschluss Nr. 50-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Das gesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschriebene Planverfahren zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor auf der Grundlage des 1 (3) und 2 (1) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Billigung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. c) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Harztor sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. d) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor, Offenlandbiotopkartierung, Entwurf des Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den 6

7 Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung des Umweltberichtes und Stellungnahmen der Fachbehörden. 10 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen Beschluss Nr. 51-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Billigung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 Solarpark an der B4 (Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in der vorliegenden Fassung. b) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 18 Solarpark an der B4 (Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. c) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan Nordthüringen, Entwurf des Regionalplanes Nordthüringen, wirksamer Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor, Offenlandbiotopkartierung, Entwurf des Umweltberichtes, Entwurf des Grünordnungsplanes und Stellungnahmen der Fachbehörden. Auf Grund der zur Zeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass nur die folgenden Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden: Fortschreibung Umweltbericht, Grünordnungsplan und Stellungnahmen der Fachbehörden. 11 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen zu TOP 11: Frau Dumjahn: Der Aufstellungsbeschluss und der Auslegungsbeschluss zum B-Plan Nr. 15 Neue- Markt-Straße wurde vom Gemeinderat Ilfeld gefasst. Es handelt sich um ein kommunales Grundstück, das als Wohnbaufläche entwickelt werden soll. Alle Träger wurden gehört, die Stellungnahmen liegen vor. Zum verrohrten Bach sind 5 m Abstand mit der Bebauung zu halten. Die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange stimmen generell der Planung zu. Eine negative Stellungnahme liegt vom Abwasserzweckverband vor Abwasserleitung soll in den Streifen mit verlegt werden, so dass der Abstand auf 8 m zu erweitern ist. Die Planungsänderung bedarf einer erneuten Betroffenenbeteiligung, so dass der Satzungsbeschluss erst in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen gefasst werden kann. Herr Wilke zur Stellungnahme des Abwasserzweckverbandes: Gewässerverrohrung in Wiegersdorf (Hinterwasser) 5 m Abstand zur Bebauung muss eingehalten werden. Wenn der Kanal verlegt werden soll, bedarf es einer Sondergenehmigung. Um dieser aus dem Weg zu gehen, soll die öffentliche Erschließung erfolgen. Entweder muss bei der Vermarktung der Streifen der kommunalen Fläche herausgemessen und nicht mit verkauft werden oder Variante 2: Wenn die Parzellen verkauft werden, muss ein Leitungssicherungsrecht (Baulast) für den Abwasserverband eingetragen werden. Beschluss Nr. 52-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Billigung des geänderten Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 15 Neue-Markt-Straße (Ilfeld) der Gemeinde Harztor im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. b) Die erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß 4a (3) BauGB mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 Neue-Markt-Straße (Ilfeld) der Gemeinde Harztor sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. c) Es wird seitens der Gemeinde Harztor bestimmt, dass gemäß 4a (3) BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten/ergänzten Teilen/Inhalten vorgebracht werden können. 7

8 d) Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 Neue-Markt-Straße (Ilfeld) der Gemeinde Harztor wird im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach 2a BauGB, Angaben nach 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach 10 (4) BauGB durchgeführt. 17 Ja-Stimmen zu TOP 12: Herr Vogel erläuterte den Sachverhalt des Satzungsbeschlusses zum Planverfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1 Kupferhammer. Auf dem Grundstück soll ein Einfamilienhaus errichtet werden. Frau Dumjahn führte weiter aus: Die Ergänzungssatzung wurde in der letzten Gemeinderatssitzung vorgestellt. Das Auslegungsverfahren ist abgeschlossen. Alle Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Es sind keine abschlägigen Stellungnahmen eingegangen, nur Hinweise für den Bauherren, wie z. B. Hinweis auf Überschwemmungsgebiet und geologische Verhältnisse, Schutzmaßnahmen für vorhandenen Leitungsbestand im Rahmen der Baumaßnahme. Die Abwägung der Stellungnahmen wurde im Bauausschuss besprochen. Beschluss Nr. 53-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Die Abwägung der während der öffentlichen Auslegung gemäß 3 (2) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (2) BauGB des Entwurfs der Ergänzungssatzung Nr. 1 Kupferhammer (Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor eingegangenen Stellungnahmen nach pflichtgemäßer Prüfung gemäß 1 (7) BauGB. Die berücksichtigten, teilweise berücksichtigten und nicht berücksichtigten Stellungnahmen einschließlich der Abwägung der Gemeinde Harztor liegen der Verfahrensakte bei. Die Mitteilung des Abwägungsergebnisses hat gemäß 3 (2) Satz 4 BauGB zu erfolgen. b) Die Aufstellung der Ergänzungssatzung Nr. 1 Kupferhammer (Niedersachswerfen) der Gemeinde Harztor erfolgte im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB und somit ohne Umweltprüfung gemäß 2 (4) BauGB, Umweltbericht nach 2a BauGB, Angaben nach 3 (2) Satz 2 BauGB und zusammenfassender Erklärung nach 10 (4) BauGB. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 (1) und 4 (1) BauGB wird gemäß 13 (2) Nr. 1 BauGB abgesehen. c) Als umweltbezogene Informationen für das Planverfahren sind erforderlich und zur Zeit verfügbar: Regionaler Raumordnungsplan, Flächennutzungsplan der Gemeinde Harztor, Offenlandbiotopkartierung, Grünordnungsplan. Auf Grund der zurzeit vorliegenden Erkenntnisse legt die Gemeinde Harztor zur Berücksichtigung der Umweltbelange gemäß 2 (4) Satz 2 BauGB den Umfang und den Detaillierungsgrad für die Ermittlung der umweltbezogenen Informationen dahingehend fest, dass keine weiteren Ermittlungen oder Ausführungen im Rahmen des in Rede stehenden Planverfahrens vorgesehen werden. d) Der Inhalt der Planzeichnung (Teil 1) und der Textlichen Festsetzungen (Teil 3) wird gemäß 34 (6) i.v.m. 10 BauGB sowie i.v.m. 19 ThürKO als Satzung beschlossen. e) Die Begründung wird gebilligt 17 Ja-Stimmen Zu TOP 13: Frau Dumjahn erläuterte, dass die Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 Lienberg erforderlich ist, damit ein bestehendes Gebäude zu Wohnzwecken genutzt werden kann. Die Familie hat das Gebäude im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben und mit der Sanierung begonnen. Seitens des Bauordnungsamtes gab es eine Rückbauverfügung bzw. einen Baustopp mit der Begründung, dass für das Gebäude keine Baugenehmigung vorliegt für ein Ferienhaus. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich; eine Baugenehmigung ist nur für privilegierte Vorhaben zulässig. 8

9 Die öffentlichen Belange sind betroffen, da im Flächennutzungsplan von Ilfeld die Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt ist, so dass keine Baugenehmigung für Bauen im Außenbereich erteilt werden kann. Mit der Außenbereichssatzung schafft die Gemeinde Satzungsrecht und die Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung nach 35 BauGB, damit eine Wohnnutzung des Gebäudes möglich wird. Beschluss Nr. 54-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt in seiner öffentlichen Sitzung: a) Das Planverfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Lienberg" (Ilfeld) der Gemeinde Harztor gemäß 35 (6) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 (2) BauGB in dem gemäß Anlage zu diesem Beschluss festgesetzten räumlichen Geltungsbereich soll eingeleitet werden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. b) Die Billigung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Lienberg" (Ilfeld) der Gemeinde Harztor im festgesetzten räumlichen Geltungsbereich sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. c) Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Außenbereichssatzung Nr. 1 "Lienberg" (Ilfeld) der Gemeinde Harztor sowie die Begründung in den vorliegenden Fassungen. 17 Ja-Stimmen zu TOP 14: Herr Klante erläuterte die Änderungen der Geschäftsordnung, über die der Hauptausschuss in den Sitzungen am und beraten hat. Geändert wurde in 19 Abs. 1 die Anzahl der Ausschussmitglieder von 5 auf 6 sowie die Anzahl der berufenen Bürger von 3 auf 5. Weiterhin gab es eine Änderung in 19 Abs. 2 Punkt 2, 2. Anstrich (Bau- u. Grundstücksausschuss beschließt über den Erwerb von Grundstücken sowie über An- u. Verpachtungen mit einem jährlichen Entgelt bis ). Beschluss Nr. 55-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt die Geschäftsordnung für den Gemeinderat und die Ausschüsse sowie die Ortschaftsräte der Gemeinde Harztor. 16 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme zu TOP 15: Herr Klante verlas die Namen der sachkundigen Bürger, die sich für eine Mitarbeit in den Ausschüssen zur Verfügung stellen. Die Fraktionsvorsitzenden haben dazu die entsprechenden Vorschläge gemäß dem Berechnungsverfahren unterbreitet (UWL 3, CDU 1, SPD 1). Herr Klante bat um Abstimmung zu jedem einzelnen Ausschuss. Beschluss Nr. 56-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beruft auf der Grundlage des 27 Abs. 5 Thüringer Kommunalordnung sowie des 19 der Geschäftsordnung folgende sachkundige Bürger in die Ausschüsse des Gemeinderates der Gemeinde Harztor: Bau- und Grundstücksausschuss: 1. Ludwig Arndt 2. Uwe Herbst 3. Kai Liebig 4. Wolfgang Flagmeyer 5. Rolf Dreßler 16 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 9

10 Finanzausschuss: 1. Anne Hesse 2. Stephanie Schmeichel 3. Carsten Schindewolf 4. Gerhard Kleemann 5. Imre Dittberner 17 Ja-Stimmen Kultur- und Sozialausschuss: 1. Dr. Christina Zyrus 2. Petra Gerlach 3. Uwe Kersten 4. Marion Schmeichel 5. Heike Wrede 17 Ja-Stimmen Umwelt- und Verkehrsausschuss: 1. Horst Huck 2. Gernot Schu 3. Christina Jatho 4. Gabriela Sennecke 5. Dirk Wickner 16 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme Herr Jörgens kritisierte, dass die Zuarbeit der WTH vom nicht berücksichtigt wurde. Seitens der WTH wurden Frau Kerstin Sternkopf und Herr Marco Müller-John benannt. Herr Klante erklärte, dass der WTH kein Sitz zusteht und Herr Jörgens kein Fraktionsvorsitzender ist. zu TOP 16: Herr Klante informierte über die Änderung der Hauptsatzung in 11 Entschädigungen (Reduzierung Sitzungsgeld von 15,- auf 10,- ) und in 12 Öffentliche Bekanntmachungen (Neufassung Absatz 4 und 5). Der Hauptausschuss hatte sich am und am mit der Satzungsänderung befasst. Beschluss Nr. 57-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung. 16 Ja-Stimmen 1 Enthaltung zu TOP 17: Der Beschluss ist notwendig als Nachweis für das Rechnungsprüfungsamt. Der Bürgermeister, im Vertretungsfall der Beigeordnete, kann für Dienstfahrten mit seinem Privat-PKW eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 0,30 /km abrechnen, wenn der Gemeinderat den entsprechenden Beschluss gefasst hat. Beschluss Nr. 58-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt, dass der Bürgermeister im Vertretungsfall sein Stellvertreter seinen Privat-PKW zu dienstlichen Zwecken nutzen kann. Die Wegstreckenentschädigung erfolgt auf der Grundlage des 5 Abs. 2 des Thüringer Reisekostengesetzes. 17 Ja-Stimmen 10

11 zu TOP 18: Herr Steikert berichtete, dass der Haushaltsplanentwurf in 2 Sitzungen des Finanzausschusses eingehend beraten wurde und im Ergebnis der Fehlbetrag von ca. 50 T ausgeglichen werden konnte. Nach Prüfung jeder Haushaltsstelle wurden ca. 30 Streichungen vorgenommen, so dass ein ausgeglichener Haushaltsplan vorliegt, der sogar einen geringen Überschuss ausweist. Im Tourismus- und Kulturbereich wurde die Gemeinde jedoch nicht beschnitten. Er erläuterte die wichtigsten Veränderungen im Haushalt: - Streichung Garage Feuerwehr Sophienhof, da Sophienhof ab 2014 im Dorferneuerungsprogramm ist und dadurch die Möglichkeit der Umsetzung besteht. - Durch Auflösung des Gewässerzweckverbandes, der zuständig war für die Pflege und Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung, ist die Gemeinde für die Uferbefestigung der Bere verantwortlich > Mittel wurden gestrichen bzw. zurückgestellt. - Für die Überprüfung des Baumbestandes soll eine kostengünstigere Lösung gefunden werden -> Mittel wurden halbiert. - Gewerbesteuerumlage fiel höher, da die Einnahmen aus Gewerbesteuer höher sind - Im Vermögenshaushalt waren 2 Lose für die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Sanierung der Kita nicht eingestellt (ca. 52 T ). Der Fördermittelbescheid in Höhe von 181 T ist eingegangen, so dass die Arbeiten im nächsten Jahr fortgesetzt werden. Auf den Bauhof und die Freibäder kann erst in den Folgejahren eingegangen werden, da eine kurzfristige Umgestaltung zur Zeit nicht möglich ist, da Verträge eingehalten werden müssen, und eine entsprechende Vorplanung erforderlich ist. Große Unterschiede gibt es bei der Betreibung der Vereinshäuser in Ilfeld (Sport- und Vereinshaus) und Niedersachswerfen (Dorfgemeinschaftshaus), da es bisher in Ilfeld keine eindeutige Regelung gab. Die Höhe der Grundsteuer und Gewerbesteuer ist in den Ortschaften nicht gleich und muss bis 2013 angepasst werden. Diskussion zum Haushaltsplan: Herr Engelhardt: - Dass die Gemeinden unterschiedliche Steuerhebesätze haben, ist politisch so gewollt. Das Ortsrecht muss bis 2013 angeglichen werden und gilt bis dahin weiter, so steht es im Gesetz. Durch die Angleichung der Hebesätze erzielen wir höhere Steuereinnahmen. - Wieso bekommt die Gemeinde 90 T weniger Steuereinnahmen als im Jahr 2012? Einbruch der Gewerbesteuereinnahmen - siehe Finanzplan S. 94 Herr Meyer: - Die Festsetzung der Gewerbesteuer erfolgt nach Meldung der Betriebe, das ist die Grundlage für die Erhebung. Die tatsächlichen Gegebenheiten sind ausschlaggebend. Bei Bescheiden, die aktuell vorliegen, müssen die Gewerbesteuern aktualisiert werden. Frau Bär: - Der Gemeinderat muss den Finanzplan beschließen, damit die Gemeinde handlungsfähig ist. Wir können noch nicht abschätzen, was in den Folgejahren wird, es ist nur eine grobe Schätzung auf Grund der vorliegenden Zahlen möglich. - Außerdem sind die finanziellen Auswirkungen im Hinblick auf die zusätzlichen Kinderkrippenplätze, die Erhöhung der Kreis- und Schulumlage usw. nicht bekannt. Herr Jörgens: - fragte, ob die Zuarbeit der WTH vom bekannt ist und ob die Hinweise und Fragen im Finanzausschuss besprochen wurden. - Der Gemeinderat muss den Haushaltsplan kritisch betrachten, da er die Verantwortung dafür hat, dass er in 2012 Realität wird. Es müssen alle Dinge genannt werden, die sich auf den Haushaltsplan negativ auswirken könnten. Die Klageverfahren gegen das Land Thüringen/Gipsindustrie und zum Thema Harzstr. 2 sind dem Gemeinderat nicht ausreichend bekannt. Die Probleme müssen offen im Gemeinderat diskutiert werden. Herr Klante: - bestätigte, dass die Zuarbeit an die Ausschussmitglieder verteilt und auch beraten wurde. 11

12 - Im Haushaltsplan ist eine Ausgabe bei den Gerichtskosten veranschlagt, die bereits für die Klage Gipsabbau ausgegeben wurde. In einer der nächsten Gemeinderatssitzungen wird das Thema Klage Gipsabbau auf der Tagesordnung stehen, um über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. Die Höhe der finanziellen Belastung kann zur Zeit nicht beantwortet werden. Die Aussicht auf Erfolg der Klage muss geprüft werden. - Zum Thema Harzstraße 2 wird Herr Rechtsanwalt Spaniel im nichtöffentlichen Teil der Sitzung Ausführungen machen. - Die Zuarbeit der WTH vom wird als Anlage zum Protokoll beigefügt. Herr Steikert: - Der Gemeinderat muss sich noch mit vielen zukunftsträchtigen Themen beschäftigen, aber der Haushaltsplan muss beschlossen werden, um handlungsfähig zu sein. Herr Wilke: - Die erforderlichen Mittel für die Feuerwehr wurden im Haushaltsplan auskömmlich berücksichtigt. Es wird empfohlen, dem Haushaltsplan zuzustimmen. Beschluss Nr. 59-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt den Haushaltsplan 2012 und dessen Haushaltssatzung. 16 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme Beschluss Nr. 60-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt nach 24 ThürGemHV den als Anlage zum Haushaltsplan 2012 beiliegenden Finanzplan ( 2 Abs. 2 Nr. 5 ThürGemHV). 16 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme II. Nichtöffentlicher Teil: zu TOP 1: Herr Rechtsanwalt Spaniel führte aus: - Das Problem Wohnung Harzstraße 2 in Niedersachswerfen (altes Rektorhaus) begann 2001 Damals wurde eine Familie vom Landratsamt Nordhausen zwangseingewiesen. Das war der Ursprung der Klagewelle bis Seit 1993 verwaltet die Wohnungsverwaltungsgesellschaft (WVG) im Rahmen eines Verwaltervertrages die kommunalen Wohnungen der Gemeinde Niedersachswerfen, so auch die des Grundstückes Harzstr Aus dem Wohnungsbestand sind die Wohnblöcke in der Rhodomannstraße an einen privaten Käufer verkauft worden. Zu Beginn des Jahres kam es zu Streitigkeiten mit der WVG, die der Meinung war, nicht mehr die Betriebskostenabrechnung für die Gemeinde erstellen zu müssen. In diesem Zusammenhang kam es zu einer außerordentlichen Kündigung des Verwalterverhältnisses durch die WVG, da sie der Meinung ist, dass das Vertrauensverhältnis verletzt ist und sie ihre Pflichten nicht mehr wahrnehmen kann. Es fand eine gemeinsame Beratung statt, in der keine Einigung erzielt wurde. Der Verwaltervertrag wird bis fortgesetzt. (bei ordentlicher Kündigung würde der Vertrag am enden) Es muss entschieden werden, ob die WVG auf Vertragserfüllung bis verklagt werden soll, da die Kündigung unwirksam ist, oder ob die WVG aus der Verwaltungsverpflichtung entlassen werden soll. Ein Prozess ist langwierig. 12

13 - In die Wohnung in der Harzstr. 2 wurde Fam. Traumann im Jahr 2001 eingewiesen auf Grund drohender Obdachlosigkeit. Die befristete Einweisung wurde per Bescheid beendet. Gegen diesen Bescheid hat Fam. Traumann geklagt, einen Eilantrag eingereicht und das Eilverfahren gewonnen. Es gab einen Widerspruchsbescheid ebenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht. Die Klage wurde seitens Fam. Traumann nicht begründet und gilt damit als zurückgenommen (fiktive Klagerücknahme). Die WVG hat im Jahr 2005 die Anweisung bekommen, der Fam. Traumann die Wohnung zu kündigen. WVG hat 2006 Klage gegen Fam. Traumann beim Landgericht Mühlhausen eingereicht auf Zahlung der ausstehenden Miete/Nutzungsentschädigung. WVG hat Klage gewonnen. Dagegen legte Fam. Traumann Berufung beim OLG Jena ein. Das ordentliche rechtliche Nutzungsverhältnis durch die Einweisung ist noch nicht beendet, so das Urteil des Oberlandesgericht. Das OLG hatte zu spät davon Kenntnis erhalten, dass es ein Hauptsacheverfahren gegeben hat (Rücknahme der Klage). OVG hätte durch die WVG informiert werden müssen. WVG ist noch Vermieter. Der Zustand der Wohnung ist nicht bekannt. Es ist eine schwierige Rechtslage durch das rechtskräftige Zweite-Instanz-Urteil. Der Gemeinde sind Mieteinnahmen entgangen. Der Gemeinderat muss entscheiden, ob der Vertrag beendet werden soll, oder ob die WVG in die Pflicht genommen werden soll. Hohes Prozessrisiko, die Kosten des Rechtsstreites sind schwer prognostizierbar; evtl. hoher Streitwert, da bei Schadensersatzansprüchen der Streitwert vom Gericht geschätzt wird (evtl. 10 T Kosten). Herr Engelhardt: - Der Verwaltervertrag zwischen der Gemeinde Niedersachswerfen und der WVG wurde im Finanzausschuss von Niedersachswerfen ausgiebig diskutiert und hat große Mängel bei der Verwaltung der Wohnungen gesehen, so z. B. wurden Wohnungen abgerechnet, die nicht bewohnbar waren. - Der Vertrag sollte gekündigt werden, da das Vertrauensverhältnis gestört war, wurde aber in geänderter Form fortgesetzt. - Die WVG soll zum Schadenersatz verpflichtet werden und nicht sang- und klanglos aus dem Vertrag entlassen werden, da sie ihre Verwalteraufgaben grob vernachlässigt hat. Die Betriebkostenabrechnung für 2011 muss erstellt werden. Herr Spaniel: - Das Grundproblem ist das Pflichtenverhältnis zum Mieter; der Verwalter ist der Vermieter. - Es wurde ein Prozess auf Nutzungsentschädigung geführt. Zuerst hätte ein Räumungsklageverfahren geführt werden müssen. - öffentlich rechtlich als Gemeinde mit Räumungsverfügung oder zivilrechtlich als Vermieter mit Räumungsklage vorgehen. Eine Räumungsverfügung geht nicht, da das öffentlich rechtliche Nutzungsverhältnis beendet wurde. Herr Lägel: Nur wenn wir den Verwalter nicht aus seiner Pflicht entlassen, hätte die Gemeinde die Chance, die Fam. Traumann aus der Wohnung zu bekommen. Herr Jörgens: Wenn der Gemeinderat den Beschluss fasst, die Verwaltung aufzugeben, wird er sich in ein neues Verfahren begeben müssen gegen den jetzigen Verwalter. Von der WVG werden wir keinen Schadenersatz bekommen. Die Verfahrenskosten werden sich auf mindestens T belaufen (+ Addition der entgangenen Miete + Kosten für die Sanierung der Wohnung). Nach seiner Kenntnis gab es in der Wohnung einen Wasserschaden, bei dem auch die Einrichtung der Fam. Traumann in Mitleidenschaft gezogen wurde; evtl. Schadenersatzforderung der Fam. Traumann wegen der Beschädigung der Möbel. Herr Spaniel: Zu evtl. Schadenersatzansprüchen von Fam. Traumann Es ist eine Obliegenheit des Mieters, seine Wohnung ausreichend zu heizen ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung ist Pflicht. Der Verwalter sollte in die Pflicht genommen werden auf entgangenen Mietzins. Fam. Traumann ist Nutzer und hat keinen Mietvertrag unterschrieben. 13

14 Willensbekundung des Gemeinderates: - WVG Streit verkünden, WVG soll nicht aus dem Vertrag entlassen werden. Herr Spaniel arbeitet der VG den Text zu. (Anlage zum Protokoll) - Räumungsklage probieren - Fam. Traumann vorsorglich die Kündigung des Nutzungsvertrages aussprechen und zur Räumung der Wohnung auffordern. - Der Bürgermeister wird beauftragt, Herrn RA Spaniel die Prozessvollmacht für die 1. Instanz zu erteilen. zu TOP 2: 17 Ja-Stimmen Herr Vogel erläuterte die Beschlussvorlage zum Verkauf der kommunalen Fläche Gemarkung Ilfeld, Flur 8, Flurstück 222/7 (Teilfläche von 400 m²) an Volker Hanemann: - Herr Hanemann möchte auf seinem Grundstück in der Karl-Liebknecht-Str. ein Eigenheim errichten und ein Teilstück des kommunalen Flurstückes 222/7 kaufen. - Der Bauausschuss Ilfeld hat in seiner Sitzung am empfohlen, 400 m² zu verkaufen. Die Abstandsflächen zur vorhandenen Bebauung müssen gewahrt werden und der Standort der Klärgrube für das Grundstück K.-Liebknecht-Str. 3 ist durch eine Dienstbarkeitseintragung zu sichern. - Ein Gutachter soll den Wert des Grundstückes festlegen. Herr Sauermann hatte Bedenken, dass sich der Wert des Grundstücks verringert, auf dem der Jugendclub steht, weil der Abstand zu gering erscheint. Herr Vogel entgegnete, dass die Bedenken geprüft wurden. Die Abstandsflächen werden eingehalten. Beschluss Nr. 61-5/2012 Der Gemeinderat der Gemeinde Harztor beschließt, eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 400 qm des Flurstückes 222/7, Flur 8, Gemarkung Ilfeld an Herrn Volker Hanemann, Ilfeld, Walter- Rathenau-Str.10a, Harztor auf der Grundlage eines noch zu erstellenden Wertgutachtens zu verkaufen. Mehr- oder Minderflächen sind nach Feststehen des Messungsergebnisses entsprechend auszugleichen. Der Standort der auf dieser Fläche befindlichen Klärgrube ist durch Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch zu sichern. Die Kosten des Gutachtens, der Vermessung, des Vertragsabschlusses und der Vertragsdurchführung trägt der Käufer. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verkaufsverhandlungen einzuleiten, das Gutachten in Auftrag zu geben sowie den Kaufvertrag zu unterzeichnen. 17 Ja-Stimmen zu TOP 3: Herr Klante erläuterte, dass im Oktober ein Kommunaldarlehen ausläuft (Kredithöhe 3,2 Mio, Zinssatz 4 %) und die Möglichkeit besteht, vorfristig den Kredit umzuschulden. Dieses Angebot lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Tagesordnung noch nicht vor. Das Zinsniveau ist zur Zeit sehr niedrig. Variante I jährliche Tilgung von oder Variante II Tilgung in Höhe von belassen. Einsparung in diesem Jahr an Zinsen in Höhe von ca ; nächstes Jahr ca Die Zinsersparnis soll genutzt werden, um den Fehlbeträgen im Haushalt in den Jahren 2014 und 2015 vorzubeugen. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, das Kommunaldarlehen bei der Thüringer Aufbaubank zu den besten Konditionen umschulden zu lassen. 17 Ja-Stimmen 14

15 Herr Zyrus schlug vor, aus Platzgründen künftig die Gemeinderatssitzungen im Sitzungszimmer in Niedersachswerfen und die Ausschusssitzungen im Sitzungszimmer der VG in Ilfeld durchzuführen. Dies fand die Zustimmung der Gemeinderatsmitglieder. Herr Jörgens kritisierte, dass das derzeitige Büro des Bürgermeisters nicht angemessen ist. Herr Klante erklärte, dass er das Büro nur übergangsweise nutzt und eine bessere Lösung bereits in Planung ist. Ende der Sitzung Uhr Klante Wilke Rübesamen Bürgermeister Sitzungsleiter Protokollantin 15

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