Umgang mit Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen

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1 Umgang mit Gewalt und Aggression in Pflege- und Betreuungsberufen Osnabrück, 16. November 2017

2 Worum wird es gehen?

3 Eigene Beobachtungen (1/2) Die Dokumentation von Gewaltereignissen erfolgt oft unzureichend oder unstrukturiert. Abwesenheit eines gemeinsamen Verständnisses des Problems. MitarbeiterInnen berichten oft über kaum vorhandene Transparenz bezüglich Unterstützungsmöglichkeiten, des Rechtsrahmens oder spezifischer Spielregeln von Träger oder Einrichtung zum Management von Gewaltereignissen.

4 Eigene Beobachtungen (2/2) Übergriffe durch Bewohner werden nicht als Problem der Organisation wahr genommen, sondern auf die/den Einzelnen abgewälzt! Zu wenig Hilfe bei Gewalt am Arbeitsplatz, Übergriffen und z.t. problematische Raumsituation ( steile Treppe ). MA fühlen sich häufig verantwortlich gemacht (Schuldzuschreibung). Es fehlt an zeitnahen Lösungen und Klarheit, wenn etwas passiert ist!

5 Definition Gewalt am Arbeitsplatz Jede Handlung, Begebenheit oder von angemessenem Benehmen abweichendes Verhalten, wodurch eine Person im Verlauf oder in direkter Folge ihrer Arbeit schwer beleidigt, bedroht, verletzt, verwundet wird. Gewalt durch Dritte/Externe Gewalt unter Arbeitskollegen Körperliche + psychische Schädigungen Individuelle Wahrnehmung Bewertung Erleben ist subjektiv! 5 Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

6 Gewalt gegenüber Pflegekräften und Betreuern Studie zur Häufigkeit von erlebter verbaler und körperlicher Gewalt Krankenhäuser Einrichtungen der Altenpflege Ambulante Dienste Wohnheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderung Standardisierte Befragung zur Erfassung von Aggressionen Rücklaufquote: ca. 30 %

7 Warum ist das Gesundheitswesen besonders gefährdet? Dienstleistungen für andere Menschen Zugang der Beschäftigten zu Rauschmitteln und/oder Drogen Einzelarbeitsplätze (auch vor Ort bei Kunden/Klienten) Umgang mit schwierigen Personengruppen, wie Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, mental gestörte oder sozial auffällige Personen Personen mit Forderungen, die nicht erfüllt werden können Arbeitszeiten in der Nacht und am frühen Morgen Tätigkeitsausübung in sozial-brisanter Umgebung

8 Wer ist gefährdet? Einzelarbeitsplätze (z.b. Nachtwachen) (Notfall-) Aufnahme Kontaktpersonen von erfahrungsgemäß aggressiven Menschen Berufsanfänger Bild: NHS

9 Grundpflichten des Arbeitgebers Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. ArbSchG 3 (1)

10 Fürsorgepflicht des Arbeitgebers Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): 3 Grundpflichten des Arbeitgebers 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): 8 Arbeitsunfall (1) Arbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungs-schutz nach 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen. (2) Versicherte Tätigkeiten sind auch [ Wegeunfälle ] (3) Als Gesundheitsschaden gilt auch die Beschädigung oder der Verlust eines Hilfsmittels.

11 Unterweisung 9 Arbeitsschutzgesetz (1) Der Arbeitgeber hat Maßnahmen zu treffen, damit nur Beschäftigte Zugang zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen haben, die zuvor geeignete Anweisungen erhalten haben. (2) Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen zu treffen, dass alle Beschäftigten, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr ausgesetzt sind oder sein können, möglichst frühzeitig über diese Gefahr und die getroffenen oder zu treffenden Schutzmaßnahmen unterrichtet sind. 12 Arbeitsschutzgesetz (1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. [ ]

12 Was muss der Betrieb in diesem Zusammenhang regeln? Risikoabschätzung bzgl. Gewalt und Aggression, Analyse von Vorfällen Prävention: Wie kann man vorbeugen? Krisen- bzw. Notfallplan: Was tun im Fall der Fälle? Nachsorge und Wiedereingliederung: Welche Möglichkeiten gibt es und wer unterstützt?

13 Übergriff und mögliche Folgen (1/3) Zynismus Vermeidung Mangelndes Vertrauen in die eigene Fachkompetenz Unterstützung kann nicht stattfinden Gewaltereignisse werden nicht berichtet Verringerung der Arbeitsqualität

14 Übergriffe und mögliche Folgen (2/3) Respektlosigkeit Kognitive Symptome Schulderleben Vermeidungssymptome Angstreaktionen Geschehensverleugnung Verminderte Arbeitsleistung Ärger Aggressivität Depression Emotionale Symptome Wut Stressreaktionen Frustrationen Demotivation schlechtere Arbeitsbeziehungen Schlechteres Verhältnis zu Klienten Soziale Symptome Unsicherheit in der Arbeitsumgebung Selbstzweifel Kompetenzzweifel Vorzeitige Jobaufgabe

15 Übergriffe und mögliche Folgen (3/3) Bluthochdruck Nackenschmerzen Muskelverspannungen Körperliche Symptome Schlafstörung Gewichtszunahme / Gewichtsabnahme Psychosomatische Beschwerden: Magen-Darm- Erkrankungen Kopfschmerzen Posttraumatische Belastungsstörung Erschöpfung Angststörungen Substanzmittelgebrauch

16 Präventionsansätze (1/2) Davor Ereignis Danach 1. Prävention von Gewalt, Aggression 2. Unterstützung und Intervention während des Ereignisses 3. Nachsorge - Hilfeleistung für betroffene Beschäftigte und die Institution nach kritischen Ereignissen Für ihre Maßnahmenplanung ist eine Strukturierung anhand des Schemas hilfreich

17 Präventionsansätze (2/2) ZIELE MAßNAHMEN STUFEN Primäre Sekundäre Tertiäre Erkennen und Berücksichtigen von Risikofaktoren Vorbeugen bei aggressivem Verhaltensweisen Vorgehen bei akutem aggressivem Verhalten Vorbeugen einer stärkeren Eskalation so wenig Strafe wie möglich Nachbereiten eines aggressiven Vorfalls Vorbeugen durch Analysieren der aggressiven Eskalation Besprechen des Vorgehens bei sich zukünftig anbahnendem aggressivem Verhalten

18 Präventionsbereiche T.O.P Technisch Organisatorisch Personell Beispiel: Fluchtwege Notsignalanlage Beispiel: Dienstplanung Erfassungssystem Beispiel: Schulungen Fallbesprechung

19 Elementare Bausteine eines Konzeptes zur Gewaltprävention Monitoring (systematische Erfassung und Auswertung von Übergriffen, deren Auslöser und Ursachen) Dokumentation in geeigneter Form risikobasierte Festlegung erforderlicher und geeigneter Schutzmaßnahmen Besondere Berücksichtigung von Einzelarbeitsplätzen Schulung/Unterweisung gefährdeter Beschäftigter - Deeskalation - Verhalten bei Übergriffen Konzept zur Ansprache von Betroffenen nach erlebten Übergriffen durch die jeweiligen Führungskräfte

20 Gefährdungsbeurteilung

21 Gefährdungsbeurteilung Beispiele Prüffragen Gewalt (1/2) Sind Gewaltereignisse am Arbeitsplatz des Beschäftigten auszuschließen? Ist die Vorgehensweise für den Umgang mit Gewaltereignissen geregelt? Sind die Vorgesetzten zum Thema Gewalt geschult? Werden Gewaltereignisse systematisch erfasst und ausgewertet sowie dem Unfallversicherungsträger angezeigt? Sind die Beschäftigten über eine Gewaltgefährdung in ihrem Tätigkeitsbereich und über die möglichen Folgen unterrichtet? Sind technische Maßnahmen getroffen worden, um gewalttätige Übergriffe zu erschweren?

22 Gefährdungsbeurteilung Beispiele Prüffragen Gewalt (2/2) Sind die Beschäftigten in gewaltvermeidendem Verhalten und Konfliktlösung geschult? Kann der Beschäftigte im Fall eines Gewaltereignisses schnell Hilfe erhalten? Ist nach einem Gewaltereignis die Erstbetreuung gesichert? Ist durch den Betrieb sichergestellt, dass bei Bedarf eine weitere externe Betreuung stattfindet? Ist sichergestellt, dass bei Bedarf der Übergang zu Therapiemaßnahmen gewährleistet ist? Ist für eine Wiedereingliederung der Beschäftigten gesorgt?

23 /gewalt

24 Ausbildung zum Deeskalationsmanager Inhalte der Ausbildung: Beschäftigten des eigenen Unternehmens schulen Aufbau eines professionellen innerbetrieblichen Deeskalationsmanagements Klientenschonende Abwehrtechniken Umgang mit Betroffenen nach Krisensituationen Ausbildung erfolgt in fünf Blöcken Finanzielle Förderung durch die BGW möglich

25 Seminare Seminar Professioneller Umgang mit Gewalt und Aggression (PUGA) : Inhalte: Etablierung von Maßnahmen zum professionellen Umgang mit Gewalt und Aggression Wichtig: Das Seminar ist keine Endanwenderschulung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von Gewalt und Aggression betroffen sind

26 Schrift Gewalt und Aggression gegen Beschäftigte in Betreuungsberufen : Grundlagenwissen Praxistipps Übersicht über die Angebote der BGW

27 Hilfe nach Extremerlebnissen Ziel: Verhinderung der Verfestigung eines Traumas Vermittlung von Therapeuten 5 probatorische Sitzungen Bezirksverwaltung Delmenhorst Telefon: (04221) 913 0

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Barbara Müller BGW Präventionsdienste Fischstr Delmenhorst Telefon: (04221) Nicolas Stepanek BGW Präventionskoordination Pappelallee 33/35/ Hamburg Telefon: (040) Arbeitsprogramm Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege 28

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