Gemeinde Röhrmoos. Bebauungsplan Röhrmoos - Blumenstraße

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1 Gemeinde Röhrmoos Bebauungsplan Röhrmoos - Blumenstraße Gemarkung Röhrmoos - ENTWURF - vom Satzungspräambel Die Gemeinde Röhrmoos erlässt aufgrund der 1 bis 4, 8 ff sowie insbesondere 13a des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom , sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , diesen Bebauungsplan als S A T Z U N G Der Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches die von der Planung betroffenen Teilbereiche des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Teilbebauungs- und Baulinienplan Röhrmoos-Bahnhof i.d.f. vom , rechtsverbindlich seit Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 1/10

2 A Übersicht ohne Maßstab Flurkarte vom Dezember 2017 mit Planungsumgriff Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 2/10

3 B Planzeichnung M 1:500 Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 3/10

4 C Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Im Geltungsbereich wird Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO festgesetzt. Die Ausnahmen nach 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO sind unzulässig. 1.2 Im Teilbereich Süd ist im nördlichen Bauraum im Erdgeschoss keine Wohnnutzung zulässig. 1.3 Mobilfunkanlagen als Nebenanlagen im Sinne von 14 Abs. 1 BauNVO und Mobilfunkanlagen im Sinne von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben ( 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 GR 700 maximal zulässige Grundfläche, hier 700,0 m² (inkl. Balkonflächen). 2.2 GR (T) maximale Grundfläche für Terrassen, die zusätzlich zur Grundfläche nach 2.1. zulässig ist. 2.3 GR (Ü) maximal zulässige Überschreitung der Grundflächen gemäß 2.1 und 2.2. mit Grundflächen von Anlagen gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 2.4 GF 1835 maximal zulässige Geschossfläche, hier z. B. 1835,0 m² 2.5 WH 9,2 maximal zulässige traufseitige Wandhöhe in Metern, hier z.b. 9,20 m Die Wandhöhe wird gemessen vom unteren Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenfläche der Außenwand mit der Dachhautoberkante ,1 m ü. NN Unterer Bezugspunkt in Metern über Normalnull zur Bestimmung der Außenwandhöhe, hier z.b. 491,1 m ü. NN 2.7 Abgrenzung der Wandhöhe und der Dachform 3. Überbaubare Grundstücksflächen 3.1 Baugrenze 3.2 Nichtüberdachte Terrassen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. 4. Gestaltungsfestsetzungen 4.1 SD Für die Hauptgebäude sind nur Satteldächer zulässig. Die zulässige Dachneigung beträgt PD Für die Hauptgebäude sind nur versetzte Pultdächer zulässig. Die maximal zulässige Dachneigung beträgt FD Für die Hauptgebäude sind nur Flachdächer zulässig. 60% der Flächen müssen begrünt werden. 4.4 Hauptfirstrichtung 4.5 Dachaufbauten und aufgeständerte Solaranlagen sind unzulässig. Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 4/10

5 5. Stellplätze, Tiefgaragen und Nebenanlagen 5.1 Im Teilbereich Nord sind 13 Stellplätze nachzuweisen. Hiervon sind mindestens zwei Stellplätze behindertengerecht auszubilden. Auf Grund der spezifischen Nutzung wird für den Teilbereich Nord abweichend vom Stellplatzschüssel der Gemeinde Röhrmoos ein spezifischer Stellplatzschlüssel angesetzt. 5.2 Im Teilbereich Süd sind insgesamt mindestens 35 Stellplätze nachzuweisen. 10 dieser Stellplätze sind oberirdisch anzuordnen, mindestens einer der oberirdischen Stellplätze ist behindertengerecht auszubilden. Die übrigen Stellplätze sind unterirdisch unterzubringen. 5.3 Tiefgaragen inklusive der Einhausung der Abfahrt sind im Teilbereich Süd auf dem gesamten Grundstück zulässig. Die maximale Grundfläche gemäß 2.3 ist einzuhalten. 5.4 TGa Einfahrtsgebäude der Tiefgarage. Die Länge der Einhausung darf entlang der Flurgrenze zum Flurstück Nr. 267/13 max. 9,00m betragen. Darüber hinaus ist in der Verlängerung nach Süden ein weiteres Bauteil mit einer maximalen Wandhöhe von 1,2 m und einer Länge von 2,50m entlang der Grenze zulässig. 5.5 Ein- und Ausfahrtbereich: Außerhalb dieses Bereiches sind keine weiteren Einund Ausfahrten zulässig. 5.6 Die Steigung der Tiefgaragenrampe in einer Länge von 3 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, darf maximal 3% aufweisen. Im weiteren Verlauf darf die Neigung der Tiefgarage eine Neigung bis zu 18% aufweisen. 5.7 St Fläche für offene Stellplätze 5.8 St/Cp Fläche für offene Stellplätze oder für überdachte Pkw-Stellplätze (Carports). Carports sind mit einer Wandhöhe von höchstens 3,0 m zu errichten. Geschlossene Garagen sind nicht zulässig. 5.9 Im Teilbereich Nord sind die offenen Stellplätze mit wasserduchlässigen Belägen auszuführen Außerhalb der gekennzeichneten Flächen sind keine weiteren KFZ-Stellplätze zulässig Im Teilbereich Nord ist 1 Fahrradstellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen FSt Fläche für überdachte Fahrradstellplätze. Weitere Fahrradstellplätze sind auf den gesamten Baugrundstücken zulässig In der mit diesem Planzeichen gekennzeichneten Fläche sind keine Nebengebäude oder Müllabstellflächen zulässig Pergolen sind im Teilbereich Nord außerhalb der Bauräume auf dem gesamten Grundstück zugelassen. 6. Verkehrsflächen 6.1 Öffentliche Verkehrsfläche 6.2 Straßenbegrenzungslinie Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 5/10

6 7. Grünordnung 7.1 Im Teilbereich Nord sind 10 Bäume, im Teilbereich Süd 9 Bäume zu pflanzen. Als Baumpflanzungen sind nur Laubbäume zweiter Ordnung zulässig. Die Bäume sind in einer Pflanzqualität von mindestens 16/18 cm Stammumfang zu pflanzen. Als Zeitpunkt der Pflanzung wird die Vegetationsperiode nach Nutzungsaufnahme der Gebäude festgesetzt. 7.2 Wiederanpflanzungspflicht Festgesetzter Baumbestand, der z.b. aus Altersgründen verloren geht, muss durch die Neuanpflanzung in gleicher Qualität wie 7.1. ersetzt werden. Ersatzpflanzungen müssen innerhalb des folgenden Jahres nach dem Wegfall der Bestandspflanzung erfolgen. 7.3 Das Pflanzen von Koniferen, wie z.b. Thujen, Scheinzypressen und Fichten, ist im gesamten Geltungsbereich unzulässig. 7.4 Werden Tiefgaragen unter nicht überbauten Flächen errichtet, so sind die Deckenoberkantender Tiefgaragen grundsätzlich mit mindestens 0,80 m Vegetations- und Dränschicht zu überdecken. Bereiche von Gebäuden, Zuwegen, Terrassen und Spielbereiche sind hiervon ausgenommen. 8. Einfriedungen 8.1 Einfriedungen sind nur bis zu einer Höhe von 1,0 m entlang der Nachbargrundstücke mit den Flurnummern 175/2, 175/11, 175/12 und 176/1 zulässig. Zulässig sind offene Einfriedungen aus Holz, Metallgitter oder -netze. Innerhalb der Baugrundstücke sind niedrige Sitzelemente, Mauern und Zäune bis zu einer Höhe von 0,6 m zulässig. Im Teilbereich Süd sind entlang der östlichen Abgrenzung der Flächen für Stellplätze Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m zulässig. 9. Immissionsschutz 9.1 Grundrissorientierung: Es ist durch Grundrissorientierung sicherzustellen, dass vor den für Lüftungszwecke vorgesehenen Fenstern von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN : ( Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen ) (Wohn-, Schlaf- und Ruheräumen sowie Kinderzimmern, Wohnküchen) die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts eingehalten sind. Die entsprechenden, für Lüftungszwecke geeigneten Fassadenseiten sind in der Anlage 5.1 der schall-technischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH, Altomünster vom / FB dargestellt. 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen: Verfügen entsprechende schutzbedürftige Räume über keine nach den vorgenannten Vorgaben zu orientierenden und für Lüftungszwecke geeigneten Fensterflächen, so sind an den entsprechenden Fassadenseiten Schallschutzfenster einzubauen und sicherzustellen, dass auch bei geschlossenen Fenstern an diesen schutzbedürftigen Räumen die erforderlichen Luftwechselraten eingehalten sind (kontrollierte Wohnraumlüftung). Alternativ ist auch der Einbau anderer passiver Schallschutzmaßnahmen (z.b. kalte Wintergärten oder vollständig verglaste Balkone, Schiebeläden bzw. Prallscheiben etc.) zulässig. Die vorgeschlagenen passiven Schallschutzmaßnahmen stehen im Einklang mit Art. 45 der Bayerischen Bauordnung BayBO (in Kraft ab: ), wonach Aufenthaltsräume ausreichend belüftet werden müssen. 9.3 Nachweis nach DIN 4109: zum baulichen Schallschutz (Schallschutz im Hochbau): Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bzw. Freistellungsverfahrens ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau zu erstellen. Dieser muss rechnerisch nachwei- Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 6/10

7 sen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung aller Außenbauteile zum Schutz vor Außenlärm, abhängig vom maßgeblichen Außenlärmpegel (Abschnitt 5.5 der DIN 4109: Schallschutz im Hochbau ) bei den Fassaden der geplanten Wohnungen eingehalten sind. Die Lärmpegelbereiche sind in der Anlage 6 der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH, Altomünster vom / FB dargestellt. 10. Sonstige Festsetzungen 10.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 10.2 Teilbereich innerhalb des Geltungsbereiches, hier z.b. Teilbereich Nord Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 7/10

8 D Hinweise 1. Hinweise durch Planzeichen 1.1 Bestehende Grundstücksgrenze 1.2 Aufzuhebende Grundstücksgrenze /4 Flurnummer, hier z.b. 175/ Bestehendes Haupt- und Nebengebäude, Überbauungen mit Hausnummer 1.5 Maßangabe in Metern, hier z.b. 5,3 m 1.6 Höhenlinien in 1m-Schritten 1.7 geplantes Bauvorhaben 1.8 Vorgeschlagener Standort für Baumpflanzungen 2. Hinweise durch Text 2.1 Hinweise zur Ver-und Entsorgung Wasserversorgung Sämtliche Bauvorhaben sind vor der Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungsanlage anzuschließen Schmutzwasser Das Schmutzwasser ist im Trennsystem über Anlagen abzuleiten. Sämtliche Bauvorhaben sind an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage vor der Fertigstellung anzuschließen. Zwischenlösungen werden nicht zugelassen Niederschlagswasser Anfallendes Niederschlagswasser ist, wenn möglich auf den Baugrundstücken zu versickern oder zurück zu halten. Falls dies nicht möglich ist, sind die beiden Bauvorhaben an den vorhandenen Regenwasserkanal der Gemeinde anzuschließen Abfallbeseitigung Es wird darauf hingewiesen, dass ausreichend Platz für die Unterbringung von getrennten Abfallsammelbehältern entsprechend dem Abfallkonzept des Landkreises vorgesehen wird. Die Abfallbehälter sind gemäß 13a Abs. 4 Ziffer 5 Abfallwirtschaftssatzung an einer mit Sammelfahrzeug befahrbaren Straße zur Leerung bereitzustellen. Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 8/10

9 2.2 Grundwasser Die Erkundung des Baugrundes bzgl. des Grundwasserflurabstandes obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtenwasser sichern muss. Sollte Grundwasser aufgeschlossen werden, ist das Landratsamt Dachau zu benachrichtigen, um ggf. wasserrechtliche Verfahren einzuleiten. 2.3 Immissionsschutz Die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zusammen mit diesem Bebauungsplan während der üblichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Gemeinde Röhrmoos, Rathausplatz 1, Röhrmoos, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die betreffenden DIN-Vorschriften sind auch archivmäßig hinterlegt bei Deutschen Patentamt Es ist nur die Errichtung solcher Luft-Wärmepumpen bzw. Blockheizkraftanlagen zulässig, deren ins freie abgestrahlte Schallleistung 50 db(a) nicht überschreitet Beim Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen von Tiefgaragen sind ausreichende Maßnahmen zu treffen oder Abstände zu Räumen, Terrassen und Spielbereichen einzuhalten, die zum ständigen Aufenthalt von Personen bestimmt sind. 2.4 Hinweise zu Baumpflanzungen Hinsichtlich der geplanten Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver-und Entsorgungsanlagen, Jahr 1989, zu beachten. 2.5 Hinweise zu Grundstücksteilungen Im Falle von Grundstücksteilungen ist die gesamte für das Plangrundstück zulässige Grundfläche privatrechtlich aufzuteilen. Durch Teilungen entstehen demnach keine zusätzlichen Ansprüche auf Grundflächen. 2.6 Bodendenkmäler Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes zutage kommen, unterliegen der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG und sind der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Dachau oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich anzuzeigen. 2.7 Gebäudetechnik Es ist ein sparsamer und rationeller Umgang mit Energie anzustreben, daher wird empfohlen die Energiegewinnung durch erneuerbare Energien (Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie) zu nutzen. Auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) wird verwiesen. 2.8 Brandschutz Anforderungen an den baulichen und abwehrenden Brandschutz sind vom Bauwerber, Grundstückseigner und Planer eigenverantwortlich zu prüfen (ggf. ist ein 2. baulicher Rettungsweg notwendig). Auf die Bestimmungen des Abschnitts V der BayBO wird verwiesen. 2.9 Plangrundlagen Die aktuelle digitale Flurkarte des Bayerischen Landesvermessungsamtes wurde von der Gemeinde Röhrmoos zur Verfügung gestellt. Die Planzeichnung ist zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen. Röhrmoos, den.. Dieter Kugler Siegel Planverfasser Erster Bürgermeister Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 9/10

10 E Verfahrensvermerke 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in der Sitzung vom. die Aufstellung des Bebauungsplanes Röhrmoos - Blumenstraße, im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs.1 BauGB). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Röhrmoos - Blumenstraße in der Fassung vom.. wurde vom Gemeinderat Röhrmoos in der Sitzung am gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom bis durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom erneut um Abgabe einer Stellungnahme bis zum gebeten. 3. Die Gemeinde Röhrmoos hat mit Beschluss des Gemeinderates vom den Bebauungsplan Röhrmoos - Blumenstraße in der Fassung vom gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Siegel Ausgefertigt Röhrmoos, den.... Dieter Kugler Erster Bürgermeister 4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Röhrmoos - Blumenstraße ist am ortsüblich bekannt gemacht worden ( 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Der Bebauungsplan ist damit nach 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und des 215 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen. Der Bebauungsplan mit Begründung liegt bei der Gemeinde Röhrmoos während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Röhrmoos, den. Siegel... Dieter Kugler Erster Bürgermeister Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 10/10

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