Gemeinde Röhrmoos. Bebauungsplan Röhrmoos - Blumenstraße
|
|
- Tobias Fertig
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gemeinde Röhrmoos Bebauungsplan Röhrmoos - Blumenstraße Gemarkung Röhrmoos - ENTWURF - vom Satzungspräambel Die Gemeinde Röhrmoos erlässt aufgrund der 1 bis 4, 8 ff sowie insbesondere 13a des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 17a Abs. 2 des Gesetzes vom , sowie der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) i.d.f. der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom , diesen Bebauungsplan als S A T Z U N G Der Bebauungsplan ersetzt innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches die von der Planung betroffenen Teilbereiche des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Teilbebauungs- und Baulinienplan Röhrmoos-Bahnhof i.d.f. vom , rechtsverbindlich seit Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 1/10
2 A Übersicht ohne Maßstab Flurkarte vom Dezember 2017 mit Planungsumgriff Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 2/10
3 B Planzeichnung M 1:500 Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 3/10
4 C Festsetzungen 1. Art der baulichen Nutzung 1.1 Im Geltungsbereich wird Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO festgesetzt. Die Ausnahmen nach 4 Abs. 3 Nrn. 4 und 5 BauNVO sind unzulässig. 1.2 Im Teilbereich Süd ist im nördlichen Bauraum im Erdgeschoss keine Wohnnutzung zulässig. 1.3 Mobilfunkanlagen als Nebenanlagen im Sinne von 14 Abs. 1 BauNVO und Mobilfunkanlagen im Sinne von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben ( 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO) sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1 GR 700 maximal zulässige Grundfläche, hier 700,0 m² (inkl. Balkonflächen). 2.2 GR (T) maximale Grundfläche für Terrassen, die zusätzlich zur Grundfläche nach 2.1. zulässig ist. 2.3 GR (Ü) maximal zulässige Überschreitung der Grundflächen gemäß 2.1 und 2.2. mit Grundflächen von Anlagen gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO 2.4 GF 1835 maximal zulässige Geschossfläche, hier z. B. 1835,0 m² 2.5 WH 9,2 maximal zulässige traufseitige Wandhöhe in Metern, hier z.b. 9,20 m Die Wandhöhe wird gemessen vom unteren Bezugspunkt bis zum Schnittpunkt der Außenfläche der Außenwand mit der Dachhautoberkante ,1 m ü. NN Unterer Bezugspunkt in Metern über Normalnull zur Bestimmung der Außenwandhöhe, hier z.b. 491,1 m ü. NN 2.7 Abgrenzung der Wandhöhe und der Dachform 3. Überbaubare Grundstücksflächen 3.1 Baugrenze 3.2 Nichtüberdachte Terrassen sind auch außerhalb der Baugrenzen zulässig. 4. Gestaltungsfestsetzungen 4.1 SD Für die Hauptgebäude sind nur Satteldächer zulässig. Die zulässige Dachneigung beträgt PD Für die Hauptgebäude sind nur versetzte Pultdächer zulässig. Die maximal zulässige Dachneigung beträgt FD Für die Hauptgebäude sind nur Flachdächer zulässig. 60% der Flächen müssen begrünt werden. 4.4 Hauptfirstrichtung 4.5 Dachaufbauten und aufgeständerte Solaranlagen sind unzulässig. Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 4/10
5 5. Stellplätze, Tiefgaragen und Nebenanlagen 5.1 Im Teilbereich Nord sind 13 Stellplätze nachzuweisen. Hiervon sind mindestens zwei Stellplätze behindertengerecht auszubilden. Auf Grund der spezifischen Nutzung wird für den Teilbereich Nord abweichend vom Stellplatzschüssel der Gemeinde Röhrmoos ein spezifischer Stellplatzschlüssel angesetzt. 5.2 Im Teilbereich Süd sind insgesamt mindestens 35 Stellplätze nachzuweisen. 10 dieser Stellplätze sind oberirdisch anzuordnen, mindestens einer der oberirdischen Stellplätze ist behindertengerecht auszubilden. Die übrigen Stellplätze sind unterirdisch unterzubringen. 5.3 Tiefgaragen inklusive der Einhausung der Abfahrt sind im Teilbereich Süd auf dem gesamten Grundstück zulässig. Die maximale Grundfläche gemäß 2.3 ist einzuhalten. 5.4 TGa Einfahrtsgebäude der Tiefgarage. Die Länge der Einhausung darf entlang der Flurgrenze zum Flurstück Nr. 267/13 max. 9,00m betragen. Darüber hinaus ist in der Verlängerung nach Süden ein weiteres Bauteil mit einer maximalen Wandhöhe von 1,2 m und einer Länge von 2,50m entlang der Grenze zulässig. 5.5 Ein- und Ausfahrtbereich: Außerhalb dieses Bereiches sind keine weiteren Einund Ausfahrten zulässig. 5.6 Die Steigung der Tiefgaragenrampe in einer Länge von 3 m, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, darf maximal 3% aufweisen. Im weiteren Verlauf darf die Neigung der Tiefgarage eine Neigung bis zu 18% aufweisen. 5.7 St Fläche für offene Stellplätze 5.8 St/Cp Fläche für offene Stellplätze oder für überdachte Pkw-Stellplätze (Carports). Carports sind mit einer Wandhöhe von höchstens 3,0 m zu errichten. Geschlossene Garagen sind nicht zulässig. 5.9 Im Teilbereich Nord sind die offenen Stellplätze mit wasserduchlässigen Belägen auszuführen Außerhalb der gekennzeichneten Flächen sind keine weiteren KFZ-Stellplätze zulässig Im Teilbereich Nord ist 1 Fahrradstellplatz pro Wohneinheit nachzuweisen FSt Fläche für überdachte Fahrradstellplätze. Weitere Fahrradstellplätze sind auf den gesamten Baugrundstücken zulässig In der mit diesem Planzeichen gekennzeichneten Fläche sind keine Nebengebäude oder Müllabstellflächen zulässig Pergolen sind im Teilbereich Nord außerhalb der Bauräume auf dem gesamten Grundstück zugelassen. 6. Verkehrsflächen 6.1 Öffentliche Verkehrsfläche 6.2 Straßenbegrenzungslinie Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 5/10
6 7. Grünordnung 7.1 Im Teilbereich Nord sind 10 Bäume, im Teilbereich Süd 9 Bäume zu pflanzen. Als Baumpflanzungen sind nur Laubbäume zweiter Ordnung zulässig. Die Bäume sind in einer Pflanzqualität von mindestens 16/18 cm Stammumfang zu pflanzen. Als Zeitpunkt der Pflanzung wird die Vegetationsperiode nach Nutzungsaufnahme der Gebäude festgesetzt. 7.2 Wiederanpflanzungspflicht Festgesetzter Baumbestand, der z.b. aus Altersgründen verloren geht, muss durch die Neuanpflanzung in gleicher Qualität wie 7.1. ersetzt werden. Ersatzpflanzungen müssen innerhalb des folgenden Jahres nach dem Wegfall der Bestandspflanzung erfolgen. 7.3 Das Pflanzen von Koniferen, wie z.b. Thujen, Scheinzypressen und Fichten, ist im gesamten Geltungsbereich unzulässig. 7.4 Werden Tiefgaragen unter nicht überbauten Flächen errichtet, so sind die Deckenoberkantender Tiefgaragen grundsätzlich mit mindestens 0,80 m Vegetations- und Dränschicht zu überdecken. Bereiche von Gebäuden, Zuwegen, Terrassen und Spielbereiche sind hiervon ausgenommen. 8. Einfriedungen 8.1 Einfriedungen sind nur bis zu einer Höhe von 1,0 m entlang der Nachbargrundstücke mit den Flurnummern 175/2, 175/11, 175/12 und 176/1 zulässig. Zulässig sind offene Einfriedungen aus Holz, Metallgitter oder -netze. Innerhalb der Baugrundstücke sind niedrige Sitzelemente, Mauern und Zäune bis zu einer Höhe von 0,6 m zulässig. Im Teilbereich Süd sind entlang der östlichen Abgrenzung der Flächen für Stellplätze Sichtschutzzäune bis zu einer Höhe von maximal 1,5 m zulässig. 9. Immissionsschutz 9.1 Grundrissorientierung: Es ist durch Grundrissorientierung sicherzustellen, dass vor den für Lüftungszwecke vorgesehenen Fenstern von schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN : ( Schallschutz im Hochbau Teil 1: Mindestanforderungen ) (Wohn-, Schlaf- und Ruheräumen sowie Kinderzimmern, Wohnküchen) die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts eingehalten sind. Die entsprechenden, für Lüftungszwecke geeigneten Fassadenseiten sind in der Anlage 5.1 der schall-technischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH, Altomünster vom / FB dargestellt. 9.2 Passive Schallschutzmaßnahmen: Verfügen entsprechende schutzbedürftige Räume über keine nach den vorgenannten Vorgaben zu orientierenden und für Lüftungszwecke geeigneten Fensterflächen, so sind an den entsprechenden Fassadenseiten Schallschutzfenster einzubauen und sicherzustellen, dass auch bei geschlossenen Fenstern an diesen schutzbedürftigen Räumen die erforderlichen Luftwechselraten eingehalten sind (kontrollierte Wohnraumlüftung). Alternativ ist auch der Einbau anderer passiver Schallschutzmaßnahmen (z.b. kalte Wintergärten oder vollständig verglaste Balkone, Schiebeläden bzw. Prallscheiben etc.) zulässig. Die vorgeschlagenen passiven Schallschutzmaßnahmen stehen im Einklang mit Art. 45 der Bayerischen Bauordnung BayBO (in Kraft ab: ), wonach Aufenthaltsräume ausreichend belüftet werden müssen. 9.3 Nachweis nach DIN 4109: zum baulichen Schallschutz (Schallschutz im Hochbau): Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bzw. Freistellungsverfahrens ist ein Schallschutznachweis nach DIN 4109: Schallschutz im Hochbau zu erstellen. Dieser muss rechnerisch nachwei- Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 6/10
7 sen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung aller Außenbauteile zum Schutz vor Außenlärm, abhängig vom maßgeblichen Außenlärmpegel (Abschnitt 5.5 der DIN 4109: Schallschutz im Hochbau ) bei den Fassaden der geplanten Wohnungen eingehalten sind. Die Lärmpegelbereiche sind in der Anlage 6 der schalltechnischen Untersuchung des Ingenieurbüros Kottermair GmbH, Altomünster vom / FB dargestellt. 10. Sonstige Festsetzungen 10.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches 10.2 Teilbereich innerhalb des Geltungsbereiches, hier z.b. Teilbereich Nord Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 7/10
8 D Hinweise 1. Hinweise durch Planzeichen 1.1 Bestehende Grundstücksgrenze 1.2 Aufzuhebende Grundstücksgrenze /4 Flurnummer, hier z.b. 175/ Bestehendes Haupt- und Nebengebäude, Überbauungen mit Hausnummer 1.5 Maßangabe in Metern, hier z.b. 5,3 m 1.6 Höhenlinien in 1m-Schritten 1.7 geplantes Bauvorhaben 1.8 Vorgeschlagener Standort für Baumpflanzungen 2. Hinweise durch Text 2.1 Hinweise zur Ver-und Entsorgung Wasserversorgung Sämtliche Bauvorhaben sind vor der Fertigstellung an die zentrale Wasserversorgungsanlage anzuschließen Schmutzwasser Das Schmutzwasser ist im Trennsystem über Anlagen abzuleiten. Sämtliche Bauvorhaben sind an die zentrale Abwasserbeseitigungsanlage vor der Fertigstellung anzuschließen. Zwischenlösungen werden nicht zugelassen Niederschlagswasser Anfallendes Niederschlagswasser ist, wenn möglich auf den Baugrundstücken zu versickern oder zurück zu halten. Falls dies nicht möglich ist, sind die beiden Bauvorhaben an den vorhandenen Regenwasserkanal der Gemeinde anzuschließen Abfallbeseitigung Es wird darauf hingewiesen, dass ausreichend Platz für die Unterbringung von getrennten Abfallsammelbehältern entsprechend dem Abfallkonzept des Landkreises vorgesehen wird. Die Abfallbehälter sind gemäß 13a Abs. 4 Ziffer 5 Abfallwirtschaftssatzung an einer mit Sammelfahrzeug befahrbaren Straße zur Leerung bereitzustellen. Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 8/10
9 2.2 Grundwasser Die Erkundung des Baugrundes bzgl. des Grundwasserflurabstandes obliegt grundsätzlich dem jeweiligen Bauherrn, der sein Bauwerk bei Bedarf gegen auftretendes Grund- oder Hangschichtenwasser sichern muss. Sollte Grundwasser aufgeschlossen werden, ist das Landratsamt Dachau zu benachrichtigen, um ggf. wasserrechtliche Verfahren einzuleiten. 2.3 Immissionsschutz Die in den Festsetzungen des Bebauungsplanes genannten DIN-Normen und weitere Regelwerke werden zusammen mit diesem Bebauungsplan während der üblichen Öffnungszeiten in der Bauverwaltung der Gemeinde Röhrmoos, Rathausplatz 1, Röhrmoos, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die betreffenden DIN-Vorschriften sind auch archivmäßig hinterlegt bei Deutschen Patentamt Es ist nur die Errichtung solcher Luft-Wärmepumpen bzw. Blockheizkraftanlagen zulässig, deren ins freie abgestrahlte Schallleistung 50 db(a) nicht überschreitet Beim Einbau von Be- und Entlüftungsanlagen von Tiefgaragen sind ausreichende Maßnahmen zu treffen oder Abstände zu Räumen, Terrassen und Spielbereichen einzuhalten, die zum ständigen Aufenthalt von Personen bestimmt sind. 2.4 Hinweise zu Baumpflanzungen Hinsichtlich der geplanten Baumpflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver-und Entsorgungsanlagen, Jahr 1989, zu beachten. 2.5 Hinweise zu Grundstücksteilungen Im Falle von Grundstücksteilungen ist die gesamte für das Plangrundstück zulässige Grundfläche privatrechtlich aufzuteilen. Durch Teilungen entstehen demnach keine zusätzlichen Ansprüche auf Grundflächen. 2.6 Bodendenkmäler Bodendenkmäler, die bei der Verwirklichung von Bauvorhaben im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes zutage kommen, unterliegen der Meldepflicht nach Art. 8 DSchG und sind der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Dachau oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege unverzüglich anzuzeigen. 2.7 Gebäudetechnik Es ist ein sparsamer und rationeller Umgang mit Energie anzustreben, daher wird empfohlen die Energiegewinnung durch erneuerbare Energien (Wasserkraft, Biomasse, direkte und indirekte Sonnenenergienutzung, Windkraft und Geothermie) zu nutzen. Auf die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) wird verwiesen. 2.8 Brandschutz Anforderungen an den baulichen und abwehrenden Brandschutz sind vom Bauwerber, Grundstückseigner und Planer eigenverantwortlich zu prüfen (ggf. ist ein 2. baulicher Rettungsweg notwendig). Auf die Bestimmungen des Abschnitts V der BayBO wird verwiesen. 2.9 Plangrundlagen Die aktuelle digitale Flurkarte des Bayerischen Landesvermessungsamtes wurde von der Gemeinde Röhrmoos zur Verfügung gestellt. Die Planzeichnung ist zur Maßentnahme nur bedingt geeignet; keine Gewähr für Maßhaltigkeit. Bei der Vermessung sind etwaige Differenzen auszugleichen. Röhrmoos, den.. Dieter Kugler Siegel Planverfasser Erster Bürgermeister Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 9/10
10 E Verfahrensvermerke 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Röhrmoos hat in der Sitzung vom. die Aufstellung des Bebauungsplanes Röhrmoos - Blumenstraße, im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ortsüblich bekannt gemacht ( 2 Abs.1 BauGB). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Röhrmoos - Blumenstraße in der Fassung vom.. wurde vom Gemeinderat Röhrmoos in der Sitzung am gebilligt. Die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom bis durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom erneut um Abgabe einer Stellungnahme bis zum gebeten. 3. Die Gemeinde Röhrmoos hat mit Beschluss des Gemeinderates vom den Bebauungsplan Röhrmoos - Blumenstraße in der Fassung vom gemäß 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Siegel Ausgefertigt Röhrmoos, den.... Dieter Kugler Erster Bürgermeister 4. Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Röhrmoos - Blumenstraße ist am ortsüblich bekannt gemacht worden ( 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Der Bebauungsplan ist damit nach 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB in Kraft getreten. Auf die Rechtsfolgen des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und des 215 Abs. 1 BauGB wurde hingewiesen. Der Bebauungsplan mit Begründung liegt bei der Gemeinde Röhrmoos während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Röhrmoos, den. Siegel... Dieter Kugler Erster Bürgermeister Planungsbüro Skorka Entwurf Seite 10/10
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS)
GEMEINDE TAUFKIRCHEN (VILS) BEBAUUNGSPLAN NR. 89 "ORTSMITTE - WESTLICH DER LANDSHUTER STRASSE" TEIL 1 IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB TEXTTEIL 0 m 25 m 50 m Norden Maßstab 1:500 Eberhard von
MehrNeubiberg Lkr. München
Gemeinde Neubiberg Lkr. München Bebauungsplan 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 Nachverdichtung südlich der Hauptstraße, Anzengruber- und Waldschmidtstraße Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
MehrSTADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB
STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 87 "WESTLICH DER KATHARINEN- STRASSE" 1. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEMÄSS 13a BauGB 8 7 08 205 6 2055 146 Stadt Bad Aibling Bebauungsplan Nr. 87 Westlich
MehrBEBAUUNGSPLAN IG BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE
BEBAUUNGSPLAN IG 12.1 - BEREICH KREUZLINGER STRASSE UND WIESENSTRASSE Planzeichnung M 1: 500 Seite 2/9 SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 a des Baugesetzbuches
MehrLeitenfeld / Schwabenberg
G e m e i n d e Landkreis Fürstenfeldbruck E m m e r i n g Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung Nr. 1137 Leitenfeld / Schwabenberg 1. Änderung 1137-1 Planverfasser werkraum architekten + stadtplaner
MehrGemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck
Gemeinde Maisach Landkreis Fürstenfeldbruck Satzung zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan Malching WEST VORENTWURF Datum: 22.09.2016 Planverfasser: Frank Bernhard REIMANN Dipl.-Ing. Univ.
MehrMARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE"
MARKT WOLNZACH BEBAUUNGSPLAN Nr. 88 3. ÄNDERUNG, "AN DER GLANDERGASSE" VERFASSER: DIPL. ING. FH ARCHITEKT UDO TALKE NELKENWEG 36 85283 WOLNZACH FON: 08442/95590-20 GEZ.: AM 05.05.2011 FAX: 08442/95590-21
MehrGauting Lkr. Starnberg
/0 / / Gemeinde / Bebauungsplan Zweigstraße a / / Gauting Lkr. Starnberg Mitterweg HsNr. / Nr. 0- / Stockdorf für den Baierplatz / Flur Nr., Gemarkung Gauting A / / / / 0 0 / / / / / / Planfertiger / Planungsverband
MehrFestsetzungen durch Text. Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung. 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
Festsetzungen durch Planzeichen Festsetzungen durch Text Verfahrensvermerke Art der Baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Mischgebiet Maß der baulichen Nutzung 1. Untergeordnete Nebenanlagen und Garagen
MehrAschaffenburg, STADT ASCHAFFENBURG. gez. Klaus Herzog ... Klaus Herzog Oberbürgermeister. WR II 2 WOE o GRZ 0,4 GFZ 0,5 SD DN 15-44
Lageplan M 1: 1000 - Gebietsausschnitt / Grundstückssituation Aufgrund 2 Abs. 1 Satz 1 und 4, 9 und 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, berichtigt
Mehr1. Änderung für den Bereich nördlich der Possenhofener Straße zwischen Dinardstraße und Wilhelmshöhenstraße
Bebauungsplan Nr. 8158 für das Gebiet zwischen Lindenweg, Dinardstraße, Possenhofener Straße, Wilhelmshöhenstraße und Almeidaweg; Gemarkung Starnberg 1. Änderung für den Bereich nördlich der Possenhofener
Mehr1.1 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
Bebauungsplan Schulgelände zwischen Martinsweg und Nikolausstraße für die Grundstücke der Christian Morgenstern Volksschule, Fl. Nr. : 615/5, 616, 616/2, 616/4, 616/6, 623, 618/1, 619/2, 622/1, 624/6 westlich
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan Nr. 46/II. 2. Änderung
Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 46/II 2. Änderung für das Gebiet südlich der Josef-Wassermann-Straße und westlich der Lechhauser Straße in Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C)
MehrMarktplatz. Erdinger Straße. Dorfener Straße
9/ 0/ 9/ / 0 / / 0/ 0/ 6 / 6 9 0/ / 69/ / 69 / 9 6 Erdinger Straße / Marktplatz 90/ HsNr. / 90/ 9 0,60,00 Dorfener Straße /,0 / a / / 6/ / 6/ / / / /6 / 6/ 6/ 6 / 6/ Gemeinde Taufkirchen (Vils) Bebauungsplan
MehrMarkt Schwanstetten Lkr. Roth. Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB
Lkr. Roth Bebauungsplan Nr. 13 Leerstetten Südlich Schwabacher Straße, 2. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf vom 25.07.2017 Auftraggeber: Rathausplatz 1 90596 Schwanstetten vertreten
MehrIM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB
IM BEREICH DER GRUNDSTÜCKE 133/1, 134, 135, 135/1,135/2, 150/4T VEREINFACHTES VERFAHREN NACH 13 BAU GB SIEMENSSTRASSE 16 b 84478 WALDKRAIBURG TEL: 08638 / 8863-0 FAX: 08638 / 8863-10 e: buero@lr-architekten.de
MehrBEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)
GEMEINDE PRUTTING LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 7 "Gewerbegebiet" 9. T E I L Ä N D E R U N G (vereinfachtes Verfahren gem. 3 BauGB) PLANUNG: ARCHITEKTURBÜRO JOSEF SOMMERER DIPL.-ING (FH) LANGHAUSENER
MehrEntwurf. Stadt Lindenberg i. Allgäu. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Fassung vom
www.buerosieber.de Entwurf Fassung vom 03.03.2016 Stadt Lindenberg i. Allgäu 1. Änderung des Bebauungsplanes "Westlicher Nadenberg Teil 2" Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen für die zusätzlichen und
MehrFassung vom mit Markierung der Änderungen (rot markiert: geändert oder ergänzt, durchgestrichen: entfällt künftig) SATZUNGSPRÄAMBEL
Gemeinde Gauting Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10/ Buchendorf für einen Teilbereich nördlich des Gautinger Wegs (Flurnummern 1, 2, 3, 206/14 und Teilfläche der Flurnr. 174) Fassung vom 08.11.2018
Mehr"Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung
Planbezeichnung: Markt Manching Bebauungsplan "Allgemeines Wohngebiet Altenfeld" 1. Änderung Planfertiger: Böhm Glaab Sandler & Partner Weißenburger Platz 4 81667 München Tel. 089-447712-3 Fax. 089-447712-40
MehrDer Bebauungsplan umfasst die Flurstücksnummer bzw. Teile der Flurstücksnummer 466 und 464, Gemarkung Wörth
Dieser Bebauungsplan ist auf dem derzeitig aktuellen Stand, in die sämtliche Änderungen eingearbeitet wurden. Er beinhaltet weder Aussagen über das Inkrafttreten noch ist er unterzeichnet, da es sich in
MehrTEIL A: PLANZEICHNUNG IM M : 1.000, FESTSETZUNGEN UND 498/3 903/9 497/3 903/8. Jahnstraße 488/3 486/6 /16. 55c 488/20 488/23.
905 905/4 9/ 6 4 909/ 495/ 903 903/7 905/6 9 903/9 909 903/ 903/ 3 903/9 9/4 903/6 50 5 903/ 54 9/ 56 903/3 903/3 903/ 4 /6 903/9 9/6 903/0 5 37 60 36 903/ 6 903/33 903/ 64 39 3 495 40 903/3 494 909/3
Mehr" # % " & '()*& !" - &" - & - /
!"#$#%&'()&!""# $ %"& '()*& +,!"-!. &"-&-/ *" 2 Am Wiesengrund 4 1 6 8 10 I 11 Die Gemeinde Pürgen erlässt, aufgrund des 1 bis 4 sowie 8 ff Baugesetzbuch (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeverordnung für
MehrBEBAUUNGSPLAN NR "AM WIESENGRUND" FÜR DAS GEBIET ZWISCHEN WEILHEIMER STRAßE, WALDSPIELPLATZ UND PRINZENEICHE, GEMARKUNG SÖCKING
905 905/ 9/ 8 909/ 95/ 3 903 903/7 905/ 9 903/9 909 903/8 903/8 3 903/9 9/ 903/ 50 5 903/ 5 9/8 5 903/3 8 903/3 903/8 / 903/9 9/ 903/0 58 37 0 3 903/ 903/33 903/ 39 38 95 0 903/3 9 909/3 8 903/ 97 3 93
MehrUtting. Satzung. 22. Änderung. Lkr. Landsberg am Lech. Gemeinde. Bebauungsplan
/ / Utting / / Lkr. Landsberg am Lech / / Utting Süd /. Änderung a Bebauungsplan / Gemeinde / / Holzhauser Straße Plandatum.0.0 (Entwurf) / / / / /0 / Schönbachstraße / / / / 0 / Bearbeiter: Schaser/ Krimbacher
MehrGEMEINDE MUNNINGEN BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG MIT SATZUNG UND PLANZEICHNUNG
KREIS: DONAU-RIES LAND: FREISTAAT BAYERN GEMEINDE MUNNINGEN SCHULGASSE 4, 86754 MUNNINGEN VORHABEN: BEBAUUNGSPLAN WESTLICH DER VOLKSSCHULE 1. ÄNDERUNG DER GELTUNGSBEREICH DER ÄNDERUNG UMFASST DIE PARZELLEN:
MehrENTWURF SATZUNGSPRÄAMBEL
ENTWURF BEBAUUNGSPLAN - IG 31 3. ÄNDERUNG (ÄRZTEHAUS) SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 1 Abs. 8, 2 bis 4 sowie 9, 10, 13a des Baugesetzbuches BauGB i.d.f. der Bekanntmachung vom 23.09.2004
MehrA. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT
A. FESTSETZUNGEN DURCH TEXT 1. Art der baulichen Nutzung WA Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNV, Ausnahmen gemäß 4 Abs. 3 BauNV sind nicht zulässig. 2. Maß der baulichen Nutzung 0,40 GRZ 0,80 GFZ O offene
MehrGemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth
Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
MehrGauting Lkr. Starnberg
4 11 1 Gemeinde Bebauungsplan 3 / Bennostraße 5 /1 Gauting Lkr. arnberg 5 /22 /23 Nr. 4-2 / ockdorf für den Bereich nördlich der Ganghoferstraße bis zum nördlichen Bereich der Bennostraße für das Grundstück
MehrPlanungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen Rechts Geschäftsstelle Arnulfstr. 60, München
Gemeinde Herrsching am Ammersee Lkr. Starnberg Bebauungsplan Bebauungsplan Nr. Sportgelände. Änderung Fischbach 70/ Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Bebauungsplan mit Grünordnung Nr der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2066 der Landeshauptstadt München Frankfurter Ring (südlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1943 b) Bitte beachten Sie
MehrDießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech
Gemeinde 909 911 Dießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech Außenbereichssatzung Lachen-Gassenacker 910 909/1 Planfertiger 924/3 923/1 910/1 Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft
MehrGEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705
KLARSTELLUNGS- UND ERGÄNZUNGSSATZUNG NACH 34 ABS. 4 NR. 1 UND 3 BauGB GEMEINDETEIL OBERDARCHING WILDSCHWAIGER WEG TEILFLÄCHE FL.NR. 1705 Der Lageplan wurde unter Zugrundelegung einer amtlichen Flurkarte
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1503b der Landeshauptstadt München Am Schnepfenweg (südlich), Am Blütenanger (nördlich), Reigersbachstraße (östlich) sowie Pappelallee (westlich)
MehrSTADT VREDEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken. - Vorentwurf - Maßstab 1:1000
STADT VREDEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 Oldenkotter Straße Teil 1 An t Lindeken - Vorentwurf - Maßstab 1:1000 Lage des Geltungsbereiches (ohne Maßstab) Stand: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
MehrÜBERSICHTSPLAN M 1:5.000 GEMEINDE OYTEN. Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf
ÜBERSICHTSPLAN 1:5.000 GEEINDE OYTEN Bebauungsplan Nr. 98 "Alter Sportplatz" (mit örtlichen Bauvorschriften) - 2. Änderung - Entwurf aßstab: 1 : 1.000 Stand: 01.12.2015 0 10 20 40 70 0,50 0,50 3,80 3,80
MehrStadt Soltau. Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln
Stadt Soltau Bebauungsplan Nr. 116 Zwischen Eduard-Röders-Straße, Lohengaustraße und Auf den Helln - mit örtlicher Bauvorschrift - im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Präambel mit Verfahrensvermerken
MehrBEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000
BEBAUUNGSPLAN M. 1 : 1000 Gelände Kleintier. ',. zuchtanlage 481,60 ÜBERSICHTSPLAN M. 1 : 5000 GELÄNDESCHNITT M. 1 : 200 Rechtliche Grundlage BauGB in der Fassung vom 27.08.1997 und daraus ergangene Rechtsordnung.
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1854 der Landeshauptstadt München St.-Cajetan-Straße (östlich), St.-Martin-Straße (nördlich), Rosenheimer Straße (westlich) (Teiländerung des
MehrFläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes
I. ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN 1.822,83 m2 A. Änderungsbereich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 5 Breitbrunn West / Neu : Bebauungsplan. m 1:1000 Fläche des räumlichen Änderungsbereiches des Bebauungsplanes
MehrBereich Hartstraße/St 2544, Fl.-Nr. 563/14 ESCHENHOF
BEBAUUNGSPLAN IG 7 A 2. ÄNDERUNG Bereich Hartstraße/St 2544, Fl.-Nr. 563/14 ESCHENHOF SATZUNGSPRÄAMBEL Die Stadt Germering erlässt gemäß 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 sowie 9, 10 und 13 des Baugesetzbuches - BauGB
MehrMARKT MERING SATZUNG 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2. ENTWURF Fassung vom
MARKT MERING 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. 55 GEWERBEGEBIET SÜDLICH DER B2 SATZUNG Fassung vom 04.05.2017 VERFASSER: BÜRO OPLA SCHAEZLERSTRASSE 38 86152 AUGSBURG Tel: +0049-821-1598750 Mail: info@opla-augsburg.de
MehrMauerkirchen - West. 3. Änderung der. Ortsabrundungssatzung. Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim. Fertigungsdaten: Geändert:
3. Änderung der Ortsabrundungssatzung Mauerkirchen - West Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Fertigungsdaten: Geändert: 27.04.2010 31.05.2010 Der Entwurfsverfasser: Planungsbüro Bauing. Ferdinand Leutner
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße TEIL C BEGRÜNDUNG in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom ++++++.. Fassung vom 28.02.2019
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER. Entwurf: / Stand:
GEMEINDE: ACHSTETTEN GEMARKUNG: BRONNEN KREIS: BIBERACH ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN HOFÄCKER Entwurf: 21.03.2011 / Stand: 23.05.2011 1 Rechtsgrundlagen
MehrFEUERWEHRHAUS TEXTTEIL. Gemeinde Engelsbrand. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften. Vorentwurf vom Inhaltsverzeichnis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften FEUERWEHRHAUS Vorentwurf vom 04.05.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen des Bebauungsplans 2 Rechtsgrundlage der Örtlichen Bauvorschriften 3 Anhang zum
MehrB E B A U U N G S P L A N
GEMEINDE SYRGENSTEIN B E B A U U N G S P L A N mit integriertem Grünordnungsplan und örtlichen Bauvorschriften Hofäcker I 3. Änderung Es gelten folgende Rechtsgrundlagen: Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung
MehrDießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech
714 Marktgemeinde Dießen am Ammersee Lkr. Landsberg am Lech Bebauungsplan Sondergebiet St.-Martin-in-Hädern, Flur Nrn. 708 und 708/4 Gemarkung Dießen Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
MehrBad Endorf Lkr. Rosenheim
Marktgemeinde Satzung Bad Endorf Lkr. Rosenheim Außenbereichssatzung Letten Entwurf Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des Öffentlichen Rechts Geschäftsstelle - Arnulfstr.
MehrStadt Friedberg. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan Nr. 12
Stadt Friedberg für das Gebiet am westlichen Ortsrand des Stadtteiles Rinnenthal und südlich der Griesbachstraße Planzeichnung (Teil A), Satzung (Teil B), Begründung (Teil C) in der Fassung des Satzungsbeschlusses
MehrBebauungsplan. mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried
Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Markt Dietmannsried Baugebiet "Richolfstraße Nord" OT Reicholzried Fassung vom 6.07.204 Auftraggeber: Markt Dietmannsried KLINGER INGENIEURBÜRO für TIEFBAU
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd
Gemeinde Hurlach 1. Änderung Bebauungsplan Gewerbegebiet Süd Gemeinde Hurlach, vertreten durch den 1. Bgm. Böhm Poststr. 4 86857 Hurlach Tel: 08248-90032 in der Fassung vom 06.12.2016 Präambel: Die Gemeinde
MehrTutzing. Satzung. für das Gebiet zwischen Mozartstraße und Benediktenweg 3. Änderung. Lkr. Starnberg. Gemeinde. Bebauungsplan Nr.
/ / /9 / Gemeinde / 9 Heimgartenstraße Tutzing /0 / / Lkr. Starnberg / / Bebauungsplan Nr. für das Gebiet zwischen Mozartstraße und Benediktenweg. Änderung / / / Planfertiger PV Planungsverband Äußerer
Mehr1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet)
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 1. Art der baulichen Nutzung (erster Abschnitt der BauNVO 1-15) 1.1 Zulässigkeit von Nutzungen in den WA-Gebieten (allgemeines Wohngebiet) 1.1. In den Wohngebieten mit den Quartierbezeichnungen
MehrBauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg
Bauleitplanung des Flecken Hagenburg Landkreis Schaumburg Bebauungsplan Nr. 22 " Schierstraße/Reinhardsweg" einschl. örtlicher Bauvorschriften - 8. Änderung - Vereinfachte Änderung (gem. 13 BauGB) - Textlicher
MehrSTADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS 2. ÄNDERUNG
STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN STAFFELS GEMARKUNG BAD KISSINGEN 2. ÄNDERUNG M 1 : 1000 0 5 10 20 30 40 50 100 STADTBAUAMT REF. III - 2 BAD KISSINGEN AUFGESTELLT: 12.04.2005
MehrBIHLAFINGER WEG II. 1 Rechtsgrundlagen ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN
GEMEINDE: SCHNÜRPFLINGEN KREIS: ALB-DONAU-KREIS ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN DES BEBAUUNGSPLANES UND DER ÖRTLICHEN BAUVORSCHRIFTEN BIHLAFINGER WEG II Entwurf: 23.10.2013 / Stand: 16.07.2014 1 Rechtsgrundlagen
MehrINTERNETFASSUNG - TEXTTEIL. Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München
INTERNETFASSUNG - TEXTTEIL Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1617c der Landeshauptstadt München Franz-Nißl-Straße (westlich), Hintermeierstraße (nördlich), Lewaldstraße (südlich) (Teilverdrängung
MehrA n d e r B i e s e l h e i d e
Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89
MehrHinweise zum Bebauungsplan
Hinweise zum Bebauungsplan Interne Kurzbezeichnung Baug 131 Gemarkung Name des Plans Maulbronn Kinderzentrum Maulbronn Vom 07.11.2012 In Kraft getreten am 15.11.2012 Art des Plans/rechtliche Qualität Qualifizierter
MehrTextliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften
Anlage 3 zur Vorlage 54/2016 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Gartenstraße westlich Stuttgarter Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Stand: 29.01.2016
MehrBebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung
Stadt Friedberg Bebauungsplan Nr. 96 Für das Gebiet nördlich der Herrgottsruhstraße und östlich der Aichacher Straße in Friedberg Teil C Begründung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom &&&&&&.. in
MehrGemeinde Schneizlreuth 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Fronau Vorentwurf. Vorentwurf
Gemeinde Schneizlreuth Landkreis Berchtesgadener Land 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das Teilbaugebiet Fronau für das Grundstück Fl.Nr. 310 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 312/12, 312/15
Mehr... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE GARAGEN STELLPLATZ ... ZEICHENE RKLARUNG FUR DIE FESTSETZUNG BAUGRENZE STRASSENBEGRENZUNGSLINIE FUSSWEG
.... ZEICHENERKLARUNG FUR DIE HINWEISE --- ~ BESTEHENDE GRUNDSTÜCKSGRENZEN 2 3 L. F L U R S T Ü C K S N U M ME RN ~ BESTEHENDES HAUPTGEBÄUDE 11 1111111111111111111 11111111 BE STEH ENDES NEBENGEBÄUDE GARAGEN
MehrSatzung. zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz. im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB. Entwurf
Gemeinde Friedeburg Satzung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 von Horsten Horster Schweiz im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Entwurf mit Begründung gemäß 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Satzung
MehrGemeinde Büchlberg. 38. Änderung des Bebauungsplanes " BIERETÄCKER "
38. Änderung des es " BIERETÄCKER " Planungsstand: Inhalt A. B. C. D. Satzung Begründung Verfahrensvermerke Anlagen Seite 2 3 4 6 BAUHERR: Johann Marold BIERETÄCKERSTRASSE 39A 94124 BÜCHLBERG 08505 3821
MehrMoosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point
Moosinning 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Östlich Untere Point A1 Bebauungsplan B1 Festsetzungen durch Zeichen B2 Festsetzungen durch Text C1 Hinweise durch Zeichen C2 Hinweise durch Text Begründung
MehrO b e r f e l d. B r e i t e n. 2. Nach Ziffer 4.6 der Festsetzungen durch Planzeichen wird folgendes neues Planzeichen festgesetzt :
177 1752/1 Rosenstraße 1752 Verfahrensvermerke 1729/4 1. Änderungsbeschluß am 07.08.2007 Sportplatz 1753 O b e r f e l d 2. Der betroffenen Öffentlichkeit wurde Gelegenheit zur Stellungnahme vom 20.08.2007
MehrBEBAUUNGSPLAN "AUWEG" IN WÖRTH/ISAR
M 1:1000 BEBAUUNGSPLAN "AUWEG" IN 84109 WÖRTH/ISAR GEMEINDE GEMEINDE 24.07.2018 GEMEINDE NIEDERAICHBACH LANDKREIS LANDSHUT REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN NIEDER- AICHBACH WÖRTH A.D. ISAR 1. Aufstellungsbeschuss
MehrGEMEINDE BAHRENBORSTEL
1 GEMEINDE BAHRENBORSTEL Bebauungsplan Nr. 15 Hauskamp III 3. vereinfachte Änderung BEGRÜNDUNG 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 Zusammenfassung der Änderungen 3 2 Anlass und allgemeine Zielsetzung 4 3 Verfahren
MehrSchriftlicher Teil in der Fassung vom unter Punkt 8 Pflanzgebote (Pfg), Pflanzbindungen (Pfb), 9 (1) 25 a und b BauGB
1. Änderung Schelmenwasen Seite 1/3 1. Bebauungsplan 11.05.2016 Gemeinde Pfronstetten, Gemarkung Pfronstetten, Landkreis Reutlingen 2-0827 Schriftlicher Teil (Teil B) 1. Bebauungsplan 1. Änderung Schelmenwasen
MehrStadt Oberviechtach. Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Kapellenweg Forst. 6. Änderung. Entwurf Bebauungsplan
Kapellenweg Forst 6. Änderung 30.01.2018 Plangeber Stadt Oberviechtach vertreten durch 1.Bürgermeister, Heinz Weigl Nabburger Straße 2 92526 Oberviechtach Tel. 09671 307 Verfasser Bebauungsplan Ingenieurbüro
MehrGemeinde Piding. Landkreis Berchtesgadener Land. Vorentwurf
Gemeinde Piding Bebauungsplan Nr. 47 Lattenbergstraße Ost Vorentwurf Gemeinde Piding Landkreis Berchtesgadener Land Bebauungsplan Nr. 47 Lattenbergstraße Ost für das Grundstück Fl.Nr. 317 der Gemarkung
Mehrbestehend aus Planzeichnung und Textfestsetzungen einschließlich der Begründung in der Fassung vom als 1 Inhalt des Bebauungsplanes
Gemeinde Mauerstetten LANDKREIS OSTALLGÄU Die Gemeinde Mauerstetten erläßt aufgrund des 2 Abs. 1 und des 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 27.08.1997 der Baunutzungsverordnung
MehrFestsetzungen 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes An der Trostberger Straße
Festsetzungen 8. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes An der Trostberger Straße Entwurf 03.dd.2003 Mit Ausnahme der geänderten Festsetzungen behalten die Festsetzungen der 6. und 7. Änderung in der
MehrLANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am
RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.
MehrGemeinde Großheide Bebauungsplan Nr Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan
Gemeinde Großheide Bebauungsplan Nr. 0501 Maan im Ortsteil Menstede; 2. Änderung Satzung zum Bebauungsplan Quelle: WebAtlasDE Gemeinde Großheide Seite 2 von 7 1. Präambel Aufgrund des 1 Abs. 3 und des
MehrSATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK. Teil B- Text. zum Bebauungsplan Finkenstraße - Fassung vom
SATZUNG DER HANSESTADT LÜBECK Teil B- Text zum Bebauungsplan 03.04.02- Finkenstraße - Fassung vom 30.05.2005 I. PlanUngsrechtliche Festsetzungen,;:,,.:". 1. Art der baulichen Nutzung - ln den Gewerbegebietsbereichen
MehrB E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau
B E B A U U N G S P L A N Vorderer Bau 3. Änderung Gemarkung Bachhagel Gemeinde Bachhagel Landkreis Dillingen Gemeinde Bachhagel Bearbeitung: Plandatum: 01.09.2009 Ulrich Mäck Dipl.-Ing. (FH) Projektleitung
MehrGemeinde Schwabbruck Landkreis Weilheim-Schongau
Landkreis Weilheim-Schongau 4. Änderung des Bebauungsplanes Am Eschbach gemäß 30 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Entwurf in der Fassung vom 24.07.2017 4. Änderung Bebauungsplan Am Eschbach
MehrSatzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede. - Entwurf Stand: (Proj.-Nr.
Satzung zur Dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9.1 Steertmoor, Ortschaft Bexhövede - Entwurf Stand: 04.11.2013 - (Proj.-Nr. 27612-072) Seite 2 PRÄAMBEL Auf Grund des 1 Absätze 3 und 8 sowie 10 des
MehrBauleitplanung der Gemeinde Bomlitz
Bauleitplanung der Gemeinde Bomlitz Landkreis Soltau/ Fallingbostel - Regierungsbezirk Lüneburg 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 24 "Am großen Busch" OT Benefeld einschl. örtlicher Bauvorschriften
MehrDeckblatt Nr. 1 - Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB -
Gemeinde Landkreis Reichenbach Cham Bebauungsplan An der Jägerruitstraße - Erweiterung 1 Erstellt 30.09.2015 Geändert 19.11.2015 MI WA Übersichtsplan "An der Jägerruitstrasse Erweiterung 1 Ortsteil Kienleiten"
Mehr1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße Gemeinde Grasberg
1. Änderung der Örtlichen Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorfer Landstraße betreffend den Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 Rautendorfer Landstraße
MehrINTERNETFASSUNG TEXTTEIL
INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1839 der Landeshauptstadt München Aubinger Straße, Haberlandstraße, Morungenstraße, Scapinellistraße, Heimburgstraße, Bahnlinie München-Hauptbahnhof
Mehr- Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl I. S. 58).
SCHRIFTLICHER TEIL (TEIL B) 1.Änderung Anbindung Lindenstraße Seite 1/5 1. BEBAUUNGSPLAN 1. ÄNDERUNG ANBINDUNG LINDENSTRASSE" Die Bebauungsplanänderung besteht aus der Planzeichnung (Teil A) vom 20.09.2011
MehrÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN zum Bebauungsplan GEWERBEGEBIET NORD 2. ERWEITERUNG
zum Bebauungsplan Gemeinde Rielasingen-Worblingen Gemarkung Rielasingen INHALT A. RECHTSGRUNDLAGEN B. 1. Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2. Werbeanlagen 3. Unbebaute Flächen und Einfriedigungen 4.
Mehr1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient vorwiegend dem Wohnen.
Spath+Nagel Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1-64a VE Arbeitsfassung, Stand: 16.06.2014 Textliche Festsetzungen: ART DER NUTZUNG 1. (1) Der Vorhabenbereich mit der Bezeichnung Wohngebäude dient
MehrSatzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20
Übersichtsplan ohne Maßstab Satzung der Gemeinde Molfsee, Kreis Rendsburg- Eckernförde über die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Für das Grundstück 'Am Museum 2', südwestlich der Straßenkreuzung
MehrÖrtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg
Örtliche Bauvorschrift für den Bereich der Außenbereichssatzung Rautendorf Gemeinde Grasberg - Abschrift - Seite 2 1. PRÄAMBEL Auf Grund des 56 Abs. 1 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) i. V. m.
Mehr1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG. Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1. A.
1. Änderung Bebauungsplan Hammerberg - West Seite 1 STADT FREYUNG Änderung des Bebauungsplans Hammerberg-West durch Deckblatt Nr. 1 Inhalt Seite A. Satzung 2 B. Begründung 4 C. Verfahrensvermerke 5 D.
MehrSTADT DORFEN. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 An der Leiten II
STADT DORFEN 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 47 An der Leiten II Planverfasser: Dipl.-Ing. Heike Hauser 14.07.2009 Architektin 08.12.2009 Thalkirchner Straße 62 14.03.2018 80337 München 25.07.2018
MehrENTWURF, Stand A Textliche Festsetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg"
Seite 1 von 9 ENTWURF, Stand 23.10.2015 A für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1/05-13 "Schollstraße / Goerdelerweg" 1. Bedingte Festsetzung nach 12 Abs. 3a BauGB (i.v.m. 9 Abs. 2 BauGB) Im Rahmen
MehrAUSSENBEREICHSSATZUNG
AUSSENBEREICHSSATZUNG der Gemeinde Gutach (Ortenaukreis) für den Bereich "Am Bühl" Fertigung:... Anlage:...1... Blatt:...1 5... Verfahren nach 35 Abs. 6 BauGB i.v.m. 13 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde
MehrBad Feilnbach Lkr. Rosenheim
Gemeinde Bebauungsplan Bad Feilnbach Lkr. Rosenheim Nr. 30 Auer Straße 3. Änderung im Bereich der Fl.Nrn. 207/4 und 207/7 Planfertiger Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München Körperschaft des öffentlichen
MehrStadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Textliche Festsetzungen Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer Straße
MehrGemeinde Prutting. Landkreis Rosenheim. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker
Gemeinde Prutting Landkreis Rosenheim 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Prutting, Am Queracker im vereinfachten Verfahren nach 13 Baugesetzbuch BEGRÜNDUNG Fassung: 09.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS 1
MehrVORENTWURF PLANFASSUNG. 92 e2 PLAN NR. MAGST AB PLANBEZEICHNUNG LAGEPLAN ENTWURF DATUM IND DATUM INO GEÄNDERT
PLANFASSUNG PLAN NR. STADT MUHLDORF AM INN BEBAUUNGSPLAN EICHFELD 3. Änderung UMFASSEND DIE GRUNDSTÜCKE MIT FLURNUMMER: 102/7,105/1,105/2, 105/3,109,111.112,113,113/3.113/t. 113/5 11A, 115,117, 118,119,119/2,133/33,133/3A.
MehrGemeinde Wutöschingen
Gemeinde Wutöschingen Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Zelgle III Degernau im vereinfachten Verfahren nach 13 BauGB Aufgrund den 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.f. vom 23.09.2004 (BGBl.
Mehr