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1 N i e d e r s c h r i f t über die 8. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Schopp in der Legislaturperiode 2009/2014 am 14. Juli 2010 in der Turn- und Festhalle in Schopp um Uhr. Teilnehmer: Vorsitzender: Ortsbürgermeister Bernd Mayer Ortsbeigeordnete: Mohrhardt Willi Widmaier-Jagielski Marika Ratsmitglieder: Bachmann Harry Heil Volker Hüttenberger Michael Keim Bernd Meyer Dietmar Meyer Thorsten Meyer Waldemar Mohrhardt Willi Röckel Matthias Schuck Manfred Taciak Harald Vetter-Gundacker Willi Walk Julia Weismann Ralf Entschuldigt: Jung Wildmoser, Dr. Emil Lothar Schriftführerin: VGA Yvonne Hain Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kaiserslautern-Süd - Behandlung der Ergebnisse der Siedlungsflächeneignungsbewertung - Beschlussfassung 3. Hauptsatzung a) Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung b) Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Schopp 4. Einführung wiederkehrende Beiträge ab dem NS GR Schopp doc

2 5. Beitragssatzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen 6. Ausbauprogramm für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich Übertragung der Radwege und Wanderwege mit überregionaler Anbindung / touristischer Bedeutung in die Aufgabe der Verbandsgemeinde 8. Nachwahl eines Ausschussmitgliedes im Bauausschuss 9. Mitteilungen und Anfragen Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 26 vom Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Rat einstimmig, die Tagesordnung um TOP 10: Einwohnerversammlung wegen bevorstehender Gebietsreform zu ergänzen. Somit ergibt sich folgende neue Tagesordnung: Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kaiserslautern-Süd - Behandlung der Ergebnisse der Siedlungsflächeneignungsbewertung - Beschlussfassung 3. Hauptsatzung a) Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung b) Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Schopp 4. Einführung wiederkehrende Beiträge ab dem Beitragssatzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen 6. Ausbauprogramm für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich Übertragung der Radwege und Wanderwege mit überregionaler Anbindung / touristischer Bedeutung in die Aufgabe der Verbandsgemeinde 8. Nachwahl eines Ausschussmitgliedes im Bauausschuss 9. Mitteilungen und Anfragen 10. Einwohnerversammlung wegen bevorstehender Gebietsreform TOP 1: Einwohnerfragestunde Ortsbürgermeister Mayer nahm Stellung zu dem Leserbrief aus der Rheinpfalz und konnte die Fragen der anwesenden Bürger direkt beantworten NS GR Schopp doc

3 TOP 2: Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der VG Kaiserslautern-Süd - Behandlung der Ergebnisse der Siedlungsflächeneignungsbewertung - Beschlussfassung Die Stadtplanerin Frau Julia Kaiser von der WSW stellte den Flächennutzungsplan den anwesenden Bürgern und dem Gemeinderat vor. Die Ortsgemeinde Schopp beschließt die Aufnahme der Großen Flur inklusive Erweiterungsbereich Richtung Süden (ca. 0,4 ha) als Misch- und Wohnfläche in den FNP- Vorentwurf. Außerdem beschließt die Ortsgemeinde Schopp die Darstellung einer Gewerbefläche (ca.4 ha) am Ortseingang zwischen K77 und B270 in den FNP- Vorentwurf (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift). TOP 3: Hauptsatzung a) Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung b) Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Schopp In der Hauptsatzung ist geregelt, dass bei dringlichen Sitzungen und bei besonderen Umständen, wegen denen eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt nicht erfolgen kann, ersatzweise die Bekanntmachung in der Tageszeitung Die Rheinpfalz erfolgt. Mit der Landesverordnung zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften wurden die Bestimmungen, die für die Hauptsatzungen die namentliche Bezeichnung einer Zeitung als Publikationsorgan für öffentliche Bekanntmachungen vorschreiben, durch neue Regelungen ersetzt, weil dies der EU-Dienstleistungsrichtlinie widerspricht. Danach ist die namentliche Benennung einer Zeitung in der Hauptsatzung aus Wettbewerbsgründen nicht mehr zulässig. Die Entscheidung, welche Zeitung als Bekanntmachungsorgan bestimmt wird, trifft künftig der Gemeinderat durch öffentlich bekannt zu machenden Beschluss. Die Hauptsatzung muss entsprechend angepasst und geändert werden. Zu a) Der Gemeinderat Schopp beschließt die als Anlage Nr. 2 beigefügte Satzung zur 4. Änderung der Hauptsatzung NS GR Schopp doc

4 Zu b) Der Gemeinderat Schopp beschließt, dass bei dringlichen Sitzungen und bei besonderen Umständen, wegen denen eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde nicht erfolgen kann, ersatzweise die Bekanntmachung in der Tageszeitung Die Rheinpfalz, Ausgabebereich Kaiserslautern erfolgt. TOP 4: Einführung wiederkehrende Beiträge ab dem Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt teilte Bürgermeister Mayer mit, dass in Schopp Flugblätter von der Interessengemeinschaft gegen die wiederkehrenden Beiträge verteilt worden sind, in denen die Zurückstellung der nachfolgenden Tagesordnungspunkten betreffend den wiederkehrenden Beiträgen gefordert wird. Hr. Mayer bat um Handzeichen von den Ratsmitgliedern, die das befürworten. Es wurde von keinem Ratsmitglied befürwortet. In der Sitzung des Gemeinderates am wurde ein Grundsatz- und Vorbereitungsbeschluss für die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gefasst. Aufgrund dieses Beschlusses wurden die notwendigen Daten zur Feststellung der voraussichtlichen Höhe des wiederkehrenden Beitrages ermittelt. In der Bürgerversammlung am wurde das Abrechnungssystem der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge vorgestellt und mit den anwesenden Grundstückseigentümern diskutiert. Die überwiegende Mehrheit begrüßte die Einführung des Abrechnungssystems der wiederkehrenden Beiträge aus Solidaritätsgründen und des Vorteils der auf kleinere Beiträge verteilten Beitragslast. Ab dem wird ein Systemwechsel vorgenommen und die Aufwendungen für den Ausbau von Verkehrsanlagen anstelle von einmaligen Beiträgen über wiederkehrende Beiträge abgerechnet. TOP 5: Beitragssatzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen Ab dem wird ein Systemwechsel zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorgenommen. Anstelle von einmaligen Beiträgen werden die Investitionskosten zum Ausbau von Verkehrsanlagen über wiederkehrende Beiträge abgerechnet NS GR Schopp doc

5 Hierzu ist der Erlass einer neuen Ausbaubeitragssatzung erforderlich. Die Satzung wurde von der Verwaltung entsprechend der neuesten Rechtsprechung und den Vorgaben gemäß Ratsbeschluss vom zum Abrechnungszeitraum, Gemeindeanteil und den Verschonungsregelungen ausgearbeitet. Die Satzung soll ab dem in Kraft treten. Der Ortsgemeinderat Schopp beschließt die in der Anlage Nr. 3 beigefügte Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) unter dem Vorbehalt der Prüfung, ob in 6 Abs.2 Punkt 2 b die Tiefe von 50 m auf 40 m reduziert werden kann. Und in 13 Abs. 1 c die Übergangsregelung von 10 Jahren auf 15 Jahre hoch gesetzt werden kann. Die Satzung soll zum in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Ausbaubeitragssatzung Einzelabrechnung vom , mit Änderungssatzung vom zum außer Kraft. TOP 6: Ausbauprogramm für den Zeitraum von 2011 bis einschließlich 2015 zum Komplettausbau der Ringstraße und der Gehwege im unteren Teil der Schmalenberger Straße (von Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Eichenstraße) Wegen Sonderinteresse traten Hr. Taciak, Fr. Walk und Fr. Widmaier-Jagielski vom Beratungstisch zurück. Der Ausbau von Verkehrsanlagen wird ab dem über wiederkehrende Beiträge abgerechnet. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am wurde beschlossen, dass in die Satzung das 5-Jahres-Modell aufgenommen wird. Dies bedeutet, dass zur Ermittlung des Beitragssatzes anstelle der jährlichen Investitionsaufwendungen der Beitrag vom Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Aufwendungen errechnet wird. Voraussetzung ist, dass die Ortsgemeinde ein entsprechendes Ausbauprogramm beschließt. Nach der erstellten Straßenzustandsbewertung und der Prioritätenliste besteht die die höchste Ausbaupriorität für den Komplettausbau der Ringstraße und die Gehwege an der Schmalenberger Straße (ab Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Eichenstraße) NS GR Schopp doc

6 Die Ausbaukosten für diese beiden Maßnahmen belaufen sich nach vorläufigen Schätzungen auf ca ,00 Euro. Auf einen Investitionszeitraum von 5 Jahren verteilt, ergibt sich ein jährliches Investitionsvolumen von c ,00 Euro. Das Ausbauprogramm für die Jahre 2011 bis einschließlich 2015 umfasst den Komplettausbau der Ringstraße und die Erneuerung der Gehwege in der Schmalenberger Straße (ab Einmündung Hauptstraße bis Einmündung Eichenstraße) mit einem vorläufig geschätzten Investitionsvolumen von 520,000 Euro, somit jährliches Investitionsvolumen von ,00 Euro. TOP 7: Übertragung der Radwege und Wanderwege mit überregionaler Anbindung / touristischer Bedeutung in die Aufgabe der Verbandsgde. Wie bereits in der Ortsbürgermeisterbesprechung vorgetragen, sollten die überregionalen Radwege und Wanderwege in das Aufgabengebiet der Verbandsgemeinde übertragen werden. Gemäß 67 Abs. 1 GemO sind der Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen Aufgabe der Verbandsgemeinde. Bisher sind Rad- und Wanderwege, mit Ausnahme des Radweges Nord-Süd parallel der B 270, Aufgabe der Ortsgemeinden. Mit Ausnahme der überregionalen Rad- und Wanderwegen soll dies auch so verbleiben. Lediglich die überregionalen Radwege und die Wanderwege Tour de Süd Pfälzerwald Tour Südwestpfalz Tour Sickingerland Tour sowie die bestehenden und ausgeschilderten Premiumwanderweg Pfälzerwald Pfad Teilstrecken Pfälzer Jakobswege Nordic-Walking-Strecken sollen wegen ihrer überregionalen Bedeutung in die Aufgabe der Verbandsgemeinde übertragen werden. Merkmale dieser überregionalen Rad- und Wanderwege sind die landeseinheitliche Beschilderung (unter anderem die HPR-Beschilderung), die landeseinheitlichen Vorgaben für die Verkehrssicherung der Rad- und Wanderwege sowie die Anbindung an das überregionale Radwegenetz und die Bewerbung durch die überregionalen Stellen NS GR Schopp doc

7 Gleiches gilt für künftige touristische Wege, die die vorgenannten Kriterien erfüllen. Gemäß 67 Abs. 3 GemO kann die Verbandsgemeinde weitere Selbstverwaltungsaufgaben der Ortsgemeinden übernehmen, soweit deren Erfüllung im dringenden öffentlichen Interesse liegt. Der Bau und die Unterhaltung dieser überregionalen Wege ist aus wirtschaftlichen und touristischen Gesichtspunkten mehr als sinnvoll, in die Aufgabe der Verbandsgemeinde zu übertragen. Der Ortsgemeinderat Schopp beschließt gemäß 67 Abs. 3 GemO die überregionalen Rad- und Wanderwege auf die Verbandsgemeinde zu übertragen (s. Planskizze, Anlage Nr. 4 zur Niederschrift). TOP 8: Nachwahl eines Ausschussmitgliedes im Bauausschuss Frau Marika Widmaier-Jagielski hat ihr Amt als Mitglied im Bausschuss niedergelegt. Es ist daher ein neues Mitglied in diesen Ausschuss nachzuwählen. Frau Widmaier-Jagielski gehörte der CDU-Fraktion an. Diese hat daher das Vorschlagsrecht. Da Wahlen grundsätzlich in geheimer Abstimmung erfolgen, muss zuvor darüber abgestimmt werden, ob die Nachwahl per Akklamation erfolgen soll. Im übrigen richtet sich die Wahl nach 45 i.v.m. 40 GemO. Das Stimmrecht der Ortsbürgermeisters ruht bei Wahlen. Die nachfolgende Wahl wird per Akklamation durchgeführt. Nach Vorschlag der CDU-Fraktion wird folgende Person in den Bauausschuss gewählt: Zum Mitglied in den Bausschuss (stellvertretendes Mitglied ist Herr Christian Linn) wird Herr Michael Ufer gewählt NS GR Schopp doc

8 TOP 9: Mitteilungen und Anfragen Bürgermeister Mayer informierte den Rat, dass die Nachberechnung der Hackschnitzelanlage über den Erwartungen liege. Es konnten rund Kosten eingespart werden. In der Karlstalstraße wurde ein Zone 30 Schild angebracht. Der Antrag des Rates auf einen Zebrastreifen wurde abgelehnt, da durch eine Verkehrszählung festgestellt wurde, dass dies nicht nötig sei. Herr Mayer hat mit den Pfalzwerken ein Gespräch geführt, da bis 2015 sämtliche Beleuchtungskörper der Straßenlampen ausgetauscht werden müssen. Die Kosten liegen bei ca Herr Mayer möchte noch mit anderen Anbietern Verhandlungen führen, damit der Gemeinde keine Kosten entstehen. Aus der Reihe des Rates wurde angefragt, wie hoch die Stellplatzgebühren an der Kerwe sind. Die Verbandsgemeinde soll bitte überprüfen, ob diese auch tatsächlich eingefordert werden. TOP 10: Einwohnerversammlung wegen bevorstehender Gebietsreform Die CDU und SPD Fraktionen haben jeweils den Antrag auf eine Einwohnerversammlung gestellt. In dieser sollen die Bürger über den jetzigen Stand der Verhandlungen und die Möglichkeiten von einem neutralen Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes informiert werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, für Ende September eine Bürgerinfoveranstaltung zu organisieren unter Mitwirkung eines Vertreters des Gemeinde- und Städtebundes NS GR Schopp doc

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