Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH

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Seite 196 Aufgabe 31 Rechtliche Grundlagen für die Buchungen bei der GmbH Füllen Sie mit Hilfe des Obligationenrechts den Lückentext aus. Im Gegensatz zur Aktiengesellschaft spricht man bei der GmbH nicht von Aktien, sondern von Stammanteilen (OR 772, Absatz 2). Bei deren Zeichnung verpflichten sich die Gesellschafter, den vereinbarten Betrag, wie bei der AG, auf ein Sperrkonto bei einer Bank (OR 777c, Absatz 2, Ziffer 3, in Verbindung mit OR 633) einzuzahlen (Barliberierung) bzw. ganz oder teilweise mittels Sacheinlagen (z. B. Mobiliar, Maschinen, Fahrzeuge, Patente) unter den im Aktienrecht genannten Bedingungen zu begleichen (OR 777, Absatz 2, Ziffer 2, und OR 777c, Absatz 2). Diese Einzahlung bzw. Einbringung nennt man Liberierung. Statt des Kontos Aktienkapital bei der AG wird bei der GmbH das Konto Stammkapital geführt. Es weist den Gesamtnennwert der ausgegebenen Stammanteile aus. Der Mindestnennwert je Stammanteil beträgt gemäss Gesetz CHF 100 (OR 774). Das Grundkapital der GmbH (= Stammkapital) muss mindestens CHF 20'000 betragen (OR 773). Der Nennwert jedes Stammanteils muss immer zu 100 % liberiert werden (OR 777c und OR 793). Ist der Ausgabepreis eines Stammanteils höher als dessen Nennwert, entsteht ein Agio. Für die Reserven gelten die Bestimmungen des Aktienrechts (OR 801). Bei der Gewinnverwendung gilt somit bezüglich Zuweisungspflicht in die gesetzliche Gewinnreserve die aktienrechtliche Bestimmung von OR 671. Bezüglich Dividendenzuweisung ist OR 798 anzuwenden (was der aktienrechtlichen Bestimmung von OR 675, Absatz 2, entspricht). Für die Tantiemenzuweisung gilt OR 798b, der die Ausrichtung einer Tantieme an Geschäftsführer nur erlaubt, sofern dies in den Statuten vorgesehen ist. Zudem gilt mit Verweis auf OR 677, dass eine Tantieme nur ausgeschüttet werden darf, wenn sie dem Bilanzgewinn entnommen werden kann, die gesetzlichen Reserven zugewiesen worden sind und die Gesellschafter eine Dividende von 5% erhalten haben. Zusätzlich zu den gemäss Aktienrecht zulässigen Möglichkeiten der Verlustdeckung können die Statuten die Gesellschafter in dem in OR 795a, Absatz 2, Ziffer 1, beschriebenen Fall zur Leistung von Nachschüssen verpflichten (OR 795). Diese dürfen aber das Doppelte des Nennwerts des Stammanteils nicht übersteigen (OR 795, Absatz 2). Nachschüsse werden, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, später bei der Berechnung der Dividenden dem Nennwert zugerechnet. Die Dividenden werden also vom ursprünglichen Nennwert plus Nachschüssen berechnet (OR 798, Absatz 3).

Seite 197 Aufgabe 32 Bargründung Liberierung der Stammanteile: Bank / Stammkapital 20'000 Bank / Stammkapital 10'000 o d e r Bank / Stammkapital 30'000 Gründungsbilanz Bank 30'000 Stammkapital 30'000 30'000 30'000 Aufgabe 33 Sacheinlagegründung 1. Verbuchen Sie die Liberierung des Stammanteils und erstellen Sie die Gründungsbilanz. Liberierung des Stammanteils: Fahrzeuge / Stammkapital 32'000 Post / Stammkapital 13'000 Gründungsbilanz Post 13'000 Fahrzeuge 32'000 Stammkapital 45'000 45'000 45'000 2. Welche der nachfolgenden Voraussetzungen sind bei einer Sacheinlagegründung bei einer GmbH zu erfüllen (Zutreffende ankreuzen)? Schriftlicher Sacheinlagevertrag mit dem Einleger (Gesellschafter) abschliessen Angabe der Sacheinlagen in den Statuten (Gegenstand, Bewertung, Name des Einbringers sowie die ihm ausgegebenen Stammanteile) Erstellen eines Gründungsberichts, in welchem die Sacheinlagen erwähnt werden Erstellen einer Prüfungsbestätigung, mit dem ein Revisor bestätigt, dass die Angaben im Gründungsbericht vollständig und richtig sind Eintrag der Sacheinlagen und der dafür ausgegebenen Stammanteile im Handelsregister Namentliche Erwähnung des Sacheinlegers im Handelsregister 3. Weshalb sind die gesetzlichen Bestimmungen zur Sacheinlagegründung für die AG und GmbH umfangreicher als diejenigen zur Bargründung? Die Gläubiger sollen geschützt werden. Es soll gewährleistet werden, dass die Sacheinlagen bei der Gründung den deklarierten Wert aufweisen.

Seite 198 Aufgabe 34 Gewinnverwendung einer GmbH Bilanz vor Gewinnverbuchung Bilanz nach Gewinnverbuchung (siehe 1) Flüssige Mittel 6'000 Verb aus LL 17'000 Flüssige Mittel 6'000 Verb aus LL 17'000 Forderungen 16'000 Dividenden 0 Forderungen 16'000 Dividenden 0 Vorräte 15'000 DarlehensVerb 24'000 Vorräte 15'000 DarlehensVerb 24'000 Sachanlagen 110'000 Stammkapital 80'000 Sachanlagen 110'000 Stammkapital 80'000 Ges GewinnRes 15'000 Ges GewinnRes 15'000 Gewinnvortrag 1'000 Gewinnvortrag 11'000 Gewinn 10'000 Gewinn 0 147'000 147'000 147'000 147'000 1. Verbuchen Sie Ende 20-6 den Gewinn des Jahres 20-6 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung. Buchung: Gewinn / Gewinnvortrag 10'000 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben den Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR - Dividenden: so viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn 10'000 + Gewinnvortrag 1'000 = Bilanzgewinn 11'000 5 % gesetzliche GewinnRes von CHF 10'000 = -500 5 % Grunddividende von CHF 80'000 = -4'000 = Rest 6'500 7 % Dividende von CHF 80'000 = -5'600 10 % gesetzliche GewinnRes von CHF 5'600 = -560-6'160 = Neuer Gewinnvortrag 340 3. Verbuchen Sie im unten stehenden Schema die Gewinnverwendung, nachdem die Gesellschafterversammlung im April 20-7 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen sind unter 4. zu verbuchen. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Nettodividende und Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 11'000 3. Gewinnvortrag / Ges Gewinnreserve 1'060 1'060 Gewinnvortrag / Dividenden 9'600 9'600 Dividenden / Geschuldete VST 3'360 4. Dividenden / Bank 6'240 Geschuldete VST / Bank 3'360

Seite 199 Aufgabe 35 Gewinnverwendung einer GmbH Vor Gewinnverbuchung Bilanz per 31.12.20-4 Nach Gewinnverbuchung Vor Gewinnverbuchung Nach Gewinnverbuchung Umlaufvermögen 136'200 136'200 Verbindlichkeiten aus LL 48'600 48'600 Dividende 0 0 Anlagevermögen 269'000 269'000 Tantieme 0 0 Übriges kurzfr Fremdkapital 18'100 18'100 Langfristiges Fremdkapital 97'000 97'000 Stammkapital 200'000 200'000 Gesetzliche Gewinnreserve 17'000 17'000 Gewinnvortrag 1'500 24'500 Gewinn 20-4 23'000 0 405'200 405'200 405'200 405'200 1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Jahresgewinn 20-4 auf das Konto Gewinnvortrag, so dass dieses den Bilanzgewinn ausweist und vervollständigen Sie die Bilanz nach Gewinnverbuchung. Buchung: Gewinn / Gewinnvortrag 23'000 2. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR - Tantieme: CHF 3'000 - Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn 23'000 + Gewinnvortrag 1'500 = Bilanzgewinn 24'500 5% gesetzliche Gewinnreserve von CHF 23'000-1'150 5% Grunddividende von CHF 200'000-10'000 Tantieme -3'000 10% gesetzliche Gewinnreserve von CHF 3'000-300 -3'300 = Rest 10'050 4% Zusatzdividende von CHF 200'000-8'000 10% gesetzliche Gewinnreserve von CHF 8'000-800 -8'800 = Neuer Gewinnvortrag 1'250 3. Verbuchen Sie die Gewinnverwendung, nachdem die Gesellschafterversammlung im Juni 20-5 dem bei 2. erstellten Gewinnverwendungsplan zugestimmt hat. Die Verrechnungssteuer ist zu berücksichtigen; die Überweisungen sind unter 4. zu verbuchen. Führen Sie das Konto Gewinnvortrag. 4. Tantieme, Nettodividende und Verrechnungssteuer werden per Bank überwiesen. Nr. Buchungssatz Betrag Gewinnvortrag Eröffnung 24'500 3. Gewinnvortrag / Ges Gewinnreserve 2'250 2'250 Gewinnvortrag / Dividenden 18'000 18'000 Dividenden / Geschuldete VST 6'300 Gewinnvortrag / Tantiemen 3'000 3'000 4. Tantiemen / Bank 3'000 Dividenden / Bank 11'700 Geschuldete VST / Bank 6'300

Seite 200 Aufgabe 36 Gewinnverwendung einer GmbH 1. Erstellen Sie unter Berücksichtigung folgender Angaben einen Gewinnverwendungsplan: - Gesetzliche Gewinnreserve: Minimum gemäss OR - Zuweisung in die freiwilligen Gewinnreserven: CHF 5'000 (erstmalig) - Tantieme: CHF 15'000 - Dividenden: So viele ganze Prozente wie möglich Jahresgewinn 93'000 + Gewinnvortrag 4'250 = Bilanzgewinn 97'250 Gesetzliche Gewinnreserve ❶ -3'000 Freiwillige Gewinnreserven -5'000 5% Grunddividende von CHF 800'000-40'000 Tantieme -15'000 10% gesetzliche Gewinnreserve von CHF 15'000-1'500-16'500 = Rest 32'750 3% Zusatzdividende von CHF 800'000-24'000 10% gesetzliche Gewinnreserve von CHF 24'000-2'400-26'400 = Neuer Gewinnvortrag 6'350 ❶ Mit der Zuweisung von CHF 3'000 beträgt die Gesetzliche Gewinnreserve CHF 160'000 (entspricht 20% des Stammkapitals). Eine höhere Zuweisung ist gemäss OR 671 nicht notwendig. 2. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 121'000 (statt CHF 157'000) betrüge? CHF 4'650 (5% von 93'000, weil 121 000 < 20% von 800'000; siehe OR 671, Abs. 1) 3. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 173'000 (statt CHF 157'000) betrüge? CHF 0 (173'000 > 20% von 800'000; siehe OR 671, Abs. 1) 4. Wie hoch müsste die 1. Zuweisung an die Gesetzliche Gewinnreserve mindestens sein, wenn die Allg. gesetzliche Reserve vor der Gewinnverwendung CHF 0 (statt CHF 157'000) betrüge und ein Verlustvortrag von CHF 20'000 (statt ein Gewinnvortrag von CHF 4'250) vorhanden wäre? CHF 3'650 (93'000 20'000 = 73'000 Bilanzgewinn; davon 5%)

Seite 201 Aufgabe 37 Verlustverbuchung ohne Nachschusspflicht 1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4. Buchung: Gewinnvortrag, Verlustvortrag / Verlust 16 Bilanz vor Verlustverbuchung Bilanz nach Verlustverbuchung Umlaufvermögen Fremdkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital Anlagevermögen Eigenkapital Stammkapital 120 Stammkapital 120 Gesetzl KapitalRes 5 Gesetzl KapitalRes 5 Gesetzl GewinnRes 6 Gesetzl GewinnRes 6 Freiw GewinnRes 2 Freiw GewinnRes 2 GeVo (+), VeVo (-) 1 GeVo (+), VeVo (-) -15 Gewinn (+), Verlust (-) -16 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 31.01.20-5 ist der Verlust unter Beachtung von OR 674 soweit als möglich mit den Reserven zu verrechnen. Die Konten sind abzuschliessen. Buchung Gesetzliche KapitalRes Gesetzliche GewinnRes Freiwillige GewinnRes Eröffnung 5 6 2 15 GeVo, VeVo Freiwillige GewRes / GeVo, VeVo 2 2 Gesetzl GewRes / GeVo, VeVo 6 6 Gesetzl KapitalRes / GeVo, VeVo 5 5 Salden 0 0 0 2 5 5 6 6 2 2 15 15 3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen. Bilanz nach Verlustdeckung Umlaufvermögen Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital Stammkapital 120 Gesetzliche Kapitalreserve 0 Gesetzliche Gewinnreserve 0 Freiwillige Gewinnreserven 0 Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) -2 Höhe des Eigenkapitals: 118 (= 120 2)

Seite 202 Aufgabe 38 Verlustverbuchung mit Nachschusspflicht 1. Verbuchen Sie Ende 20-4 den Verlust auf das Konto Gewinnvortrag, Verlustvortrag und vervollständigen Sie die Bilanz nach Verlustverbuchung per 31.12.20-4. Buchung: Gewinnvortrag, Verlustvortrag / Verlust 15 Bilanz vor Verlustverbuchung Bilanz nach Verlustverbuchung Umlaufvermögen Fremdkapital Umlaufvermögen Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital Anlagevermögen Eigenkapital Stammkapital 90 Stammkapital 90 GeVo (+), VeVo (-) 1 GeVo (+), VeVo (-) -14 Gewinn (+), Verlust (-) -15 2. Wiedereröffnung der Konten am 01.01.20-5 gemäss Bilanz nach Verlustverbuchung. Gemäss Statuten sind die Gesellschafter verpflichtet, Nachschüsse zu leisten, falls das Vermögen das Stammkapital und die gesetzlichen Reserven nicht mehr deckt. Die Gesellschafter zahlen den durch die Geschäftsführung geforderten Betrag von 14 auf das Bankkonto ein. Verbuchen Sie diesen Betrag auf das Eigenkapitalkonto Nachschüsse. Buchung GeVo, VeVo Stammkapital Nachschüsse Eröffnung 14 90 0 Bank / Nachschüsse 14 Salden 14 90 14 14 14 90 90 14 14 3. Die Bilanz nach Verlustdeckung ist zu erstellen und die Höhe des Eigenkapitals zu nennen. Bilanz nach Verlustdeckung Umlaufvermögen Fremdkapital Anlagevermögen Eigenkapital Stammkapital 90 Nachschüsse 14 Gewinnvortrag (+), Verlustvortrag (-) -14 Höhe des Eigenkapitals: 90 (= 90 + 14 14) 4. Nennen Sie die Buchung, falls die Bankgutschrift für die durch die Gesellschafter bezahlten Nachschüsse von 14 sofort mit dem Verlustvortrag verrechnet würde. Geben Sie auch an, wie hoch das Eigenkapital in diesem Fall wäre. Buchung: Bank / GeVo, VeVo 14 Höhe des Eigenkapitals: 90