12. Kölner Versicherungssymposium Die Komplexität der betrieblichen Altersversorgung Ist die betriebliche Altersversorgung unnötig kompliziert? Prof. Dr. Oskar Goecke Institut für Versicherungswesen FH Köln 1 komplex kompliziert 2 1
Quelle: www-vlsi.stanford.edu 3 Quelle: www.chipdesignmag.com 4 2
Blackbox Aufgabe Lösung 5 Wieso ist die bav so komplex? Rechtswissenschaften Betriebswirtschaftslehre Aktuarwissenschaften Arbeitsrecht Steuerrecht Versicherungsrecht Sozialversicherungsrecht Handelrecht 6 3
Warum ist die betriebliche Altersversorgung so kompliziert? 7 Fall 1 Ein 45-jähriger Arbeitnehmer (AN) möchte mtl. 400 für seine Alterversorgung ansparen. Er schließt einen Rentenversicherungsvertrag mit einen LVU ab, Monatsbeitrag = 400. Richtige Entscheidung? Altersvorsorgevertrag i.s.v. 82 EStG Basisrentenvertrag i.s.v. 10 Abs.1 Zf.2 Buchst. b EStG mit/ ohne Kapitalwahlrecht oder Entgeltumwandlung? 8 4
Entgeltumwandlung AN schließt mit seinem Arbeitgeber (AG) eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. AG schließt im eigenen Namen einen Rentenversicherungsvertrag mit dem LVU ab. Zusätzlicher Regelungsbedarf: Gehaltsverzicht Führung eines Schattengehaltens AG muss ggf. gezwungen werden ( 1a BetrAVG) Sonderregelungen zur Unverfallbarkeit ( 2 Abs.2 BetrAVG) Zusageart: Beitragszusage mit Mindestleistung?? AG kündigt, ändert oder stellt den Vertrag beitragsfrei. AG vergisst, ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu vereinbaren. Wechsel des Arbeitgebers, Übertragung nach 4 BetrAVG Anpassung fälliger Leistungen. 9 Fall 2 Eine 55-jähriger Leitende Angestellte möchte mtl. 1000 für ihre Altersversorgung ansparen. Entgeltumwandlung, Direktversicherungsvertrag mit einem Monatsbeitrag von 1000. Richtige Entscheidung? steuerbegünstigt in der Direktversicherung nur 362 mtl. unmittelbare Versorgungszusage mit Rückdeckungsvers. und Verpfändung Bilanzwirkung Zusage über eine Unterstützungskasse mit Rückdeckungsversicherung 10 5
Rückgedeckte Unterstützungskasse Beiträge PSVaG AG Entgeltumwandlung Versorgungsversprechen AN Vers.-Leistungen im Insolvenzfall Zuwendungen 4d Abs.1 Zf.1 Buchst.c EStG ggf. Verpfändung Beiträge Vers.-Leistungen 11 Rückgedeckte Unterstützungskasse Beiträge PSVaG AG Entgeltumwandlung Versorgungsversprechen AN Vers.-Leistungen im Insolvenzfall Zuwendungen 4d Abs.1 Zf.1 Buchst.c EStG ggf. Verpfändung Beiträge Vers.-Leistungen Unterstützungskasse Versorgungsleistungen Lebensversicherung Unterstützungskasse Versorgungsleistungen Lebensversicherung 12 6
Fall 3 AG möchte die bestehende betriebliche Altersversorgung (Direktzusagen) auslagern. AG schließt mit einem LVU eine Übernahmevertrag. Richtige Entscheidung? Arbeitsrecht insb. 4 BetrAVG ist zu beachten Zufluss beim AN prohibitiv hohe Steuern/ SozialversBeiträge Abwicklung über einen Pensionsfonds ( 3 Nr.66 i.v.m 4e EStG) 13 4. Fall: 22 EStG Nr. 5 Satz 5 EStG 14 7
Amtlicher Vordruck (BMF-Schreiben vom 11. Juli 2007) 16 Ist die betriebliche Altersversorgung unnötig kompliziert? 17 8
Resümee steuerliche Anreize provozieren Umwege steuerähnliche Charakter der Sozialversicherungsbeiträge provoziert Vermeidungsstrategien kein einheitlicher Begriff der förderungswürdigen Altersvorsorge Gesetzgebung: Tendenz zu lokaler Optimierung Keine Abstimmung zwischen Förderung der privaten und der betrieblichen Altersversorgung 18 Was soll die bav leisten? Sichere Einkommensquelle im Alter Faire Teilhabe am Produktionsfaktor Kapital Risikodiversifizierung Was kann die bav bieten? Nutzung von economies of scale Nähe zum Produktionskapital Mitarbeiterbindung (Human Resource Management) 19 9
Ausblick Pickering-Report für Deutschland! *) Ziel: Vereinfachung der bav mehr Transparenz (Verbraucherschutz) mehr Effizienz (höhere Leistungen) Fokussierung auf die Leistungen höhere Akzeptanz für Vorsorgemaßnahmen *) Alan Pickering: A simpler way to better pensions, Juli 2002, Bericht im Auftrag des Department for Work and Pensions (UK), www.dwp.gov.uk. 20 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Prof. Dr. Oskar Goecke Institut für Versicherungswesen www.ivw-koeln.de 0221-8275-3271 oskar.goecke@fh-koeln.de 21 10